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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Griff für Türen und
Fenster.
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Heutzutage
sind Griffe für
Türen und
Fenster, insbesondere Türen
und Fenster mit Rahmen, die aus Metall, Holz, synthetischen Materialien
oder ähnlichem
hergestellt sind, in zwei Hauptkategorien unterteilt: Griffe für „äussere" Einheiten (Türen, Fenstertüren, Fenster)
und Griffe für „interne" Einheiten (zum Beispiel
Türen,
die miteinander verbundene Räume trennen).
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Die
zumeist verwendeten Griffe für äussere Einheiten
sind vom Typ Baskülegriff,
welcher einen Griffkörper
enthält
(normalerweise prismatisch in der Form, mit oder ohne abgerundete
Kanten und mit zentral hervorstehender Buchse zur Verbindung mit dem
Handgriff). Der Handgriff steht von einer Seite des Griffkörpers hervor,
während
die Mittel zum Betätigen
der Vorrichtung, welche die Tür
oder das Fenster schliesst, von der anderen Seite des Griffkörpers hervorstehen.
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Aus
dieser Grundstruktur sind mehrere unterschiedliche Modelle von Baskülegriffen
entwickelt worden (solche wie zum Beispiel nach dem Patent
EP-446.566 , welches einen
Griff in Übereinstimmung mit
dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 offen legt, Patent
IT-1.285.897 und Gebrauchsmuster
IT-234.079 , alle auf den
Namen dieser Anmelderin), um den Baskülegriff den verschiedenen Typen
von Tür-
und Fenstereinheiten anzupassen: Zweirichtungs- (rechts oder links drehend) oder Mehrzweckgriffe,
Griffe mit Sperrhandgriff, Griffe für unten oder oben eingehängte Fenster,
Griffe für
kipp- und drehbare Türen
oder Fenster, solche mit Sicherheitsschloss. Ein anderes Beispiel
ist die Notwendigkeit, den Griff an nach aussen zu öffnenden
Tür- und Fenstereinheiten
zu benutzen, wo es für
die äusseren
Abmessungen des Griffes wesentlich ist, in der Höhe begrenzt zu sein, ohne die
Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit
der anderen, oben erwähnten Funktionen
zu reduzieren, wie bei der durch diese Anmelderin in der Patentanmeldung
EP-1.036.899 angewandten
Lösung.
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Die
Verbreitung dieser Griffe im Handel hat daher zu der Entwicklung
einer grossen Zahl von unterschiedlichen Modellen geführt. Diesen
müssen noch
die herkömmlichen
Modelle für
interne Anwendungen hinzugefügt
werden, welche von den obenbeschriebenen Baskülegriffen abweichen, und zwar in
den technischen Eigenschaften der diese bildenden Elemente (wobei
der wichtigste Unterschied ist, dass die Betätigungselemente in den Türrahmen
eingelassen sind), was bedeutet, dass sie nicht durch die wie bisher
bekannten Baskülegriffe
ersetzt werden können.
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Bei
den oben erwähnten
Lösungen
ist es daher sehr häufig, nicht
nur die Grundelemente zu diversifizieren, sondern auch die technischen
Details, wie die Mittel zum Sperren des Griffes, die Vorrichtungen
zum Antreiben der Betätigungseinheiten,
die Position des Handgriffes usw., immer in Übereinstimmung mit den technischen
und ästhetischen
Anforderungen und/oder der Grösse
des Griffes. Ein typisches Beispiel, das sich spezifisch auf diese
Erfindung bezieht, betrifft den Bezugsteil oder die Teile zum Stabilisieren
oder Anhalten des Handgriffes, wenn er die seitlich aufgehängte offene,
die gekippte offene oder die geschlossene Position erreicht.
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Zu
diesem Zweck verwendet eine der für die herkömmlichen Baskülegriffe
vorgesehenen Lösungen
(s. wieder Patent
EP-446.566 dieser
Anmelderin) eine Scheibe, gehalten durch eine Feder, die in einem
durch die zentrale Buchse des Griffkörpers beschriebenen Sitz gelagert
ist. Die Federmittel sind koaxial rund um die Spindel befestigt,
während
die Scheibe einem Antriebsritzel zugewandt ist und eine Anzahl von
vertieften radialen Oberflächen
aufweist, die zu entsprechenden Zähnen passen, hergestellt an
der zugewandten Oberfläche
des Ritzels auf solche Weise, dass der Handgriff in eine stabile
Position einrastet, wenn er aus einer ersten in eine zweite oder
andere Position gedreht wird und umgekehrt.
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Bei
anderen Grifftypen, bei denen die obige Lösung nicht benutzt werden kann
unter Berücksichtigung
der Form und der Grösse
des Griffkörpers, wurden
andere Lösungen
angewandt, einschliesslich der Mittel zum Positionieren durch Einschnappen,
die auf das Ritzen wirken und direkt in dem Griffkörper vorgesehen
sind, welcher für
diesem Zweck speziell ausgelegte Sitze aufweist.
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Bei
einer dieser Lösungen
enthalten diese Mittel wenigstens ein Paar von elastischen Elementen,
positioniert auf jeder Seite des Ritzels und wenigstens einen Vorsprung
oder Zahn aufweisend, um sie in die Lage zu versetzen, sicher in
einer festen Position in jede der jeweiligen Bezugsvertiefungen einzurasten,
die in winkelmässigen
Abständen
rund um das Ritzel eingearbeitet sind. Somit, wenn der Handgriff
gedreht wird, wird der Zahn aus einer Vertiefung herausgedrückt und
in die vorhergehende oder in die nächste geschoben, um eine geöffnete oder
geschlossene Position der Tür
oder des Fensters zu beschreiben.
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Die
soeben beschriebene Lösung
ist jedoch nicht frei von Nachteilen, zurückzuführen insbesondere auf folgende
Tatsachen:
- – die strukturmässige Komplexität der elastischen Mittel
und der entsprechenden Sitze zur Aufnahme derselben;
- – die
arbeitsintensiven Prozeduren, die zum Befestigen derselben an dem
Griffkörper
erforderlich sind;
- – der
geringe Grad an Zuverlässigkeit
auf Dauer aufgrund der besonderen Konfigurationen der elastischen
Mittel;
- – die
Kosten der Elemente im Verhältnis
zu der Art des Produktes sind hoch und stehen in keinem Verhältnis zu
allen Griffmodellen.
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Der
Zweck dieser Erfindung ist daher, die oben erwähnten Nachteile zu überwinden,
indem ein Griff für
Türen und
Fenster mit Mitteln zum Positionieren des Handgriffes vorgesehen
wird, die strukturmässig
einfach, auf Dauer zuverlässig
und schnell und leicht anzubringen sind.
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In Übereinstimmung
mit der Erfindung wird der oben erwähnte Zweck erreicht durch einen
Griff für
Türen und
Fenster nach dem Patentanspruch 1, im wesentlichen enthaltend: einen
Griffkörper,
anbringbar an dem Tür-
oder Fensterrahmen; einen Handgriff zum Drehen einer in dem Griffkörper aufgenommenen
Spindel aus einer ersten in eine zweite Position und umgekehrt;
Betätigungsmittel,
die mit einer Vorrichtung zum Schliessen der Tür oder des Fensters verbindbar
und zwischen den beiden Positionen beweglich sind; Mittel zum Stabilisieren
der Position des Handgriffes, positioniert in dem Griffkörper und
auf ein Ritzel wirkend, das der Spindel auf solche Weise zugeordnet
ist, dass der Handgriff in den beiden Positionen angehalten wird;
wobei diese Mittel ein Gleitelement enthalten, welches in einem jeweiligen
Kanal gleitet, der in den Griffkörper
eingearbeitet ist, und welches einen Endkopf hat, dazu bestimmt,
in eine von einer Anzahl von Bezugsvertiefungen zu greifen, die
in den äusseren
um-laufenden Rand des Ritzels eingearbeitet sind; ein blattfederähnliches
elastisches Element zum Auslösen
des Gleitelementes, befestigt im Inneren des Griffkörpers und
auf das Gleitelement auf solche Weise wirkend, dass es das Zurückziehen
des Gleitelementes bewirkt, wobei es sich von dem Kopf und der Vertiefung fort
bewegt, wenn das Ritzel gedreht wird, und um das Vorschieben des
Gleitelementes zu bewirken, wenn der Kopf in eine andere Vertiefung
greift.
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Die
technischen Eigenschaften der Erfindung, unter Bezugnahme auf die
obigen Zwecke, sind klar in den nachstehenden Patentansprüchen beschrieben,
und ihre Vorteile gehen deutlich aus der nachstehenden detaillierten
Beschreibung hervor, und zwar unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen,
welche eine vorgezogene Ausführung der
Erfindung zeigen, vorgesehen rein als ein Beispiel und ohne den
Zweckbereich der beanspruchten Erfindung einzugrenzen, und in welchen:
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1 eine
perspektivische zerlegte Ansicht eines Griffes für Türen und Fenster nach der Erfindung
zeigt, mit einigen Teilen entfernt, um andere besser zu verdeutlichen;
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2 und 3 sind
vergrösserte
Planansichten des Griffes aus 1 von unten
in zwei verschiedenen Betriebskonfigurationen und mit einigen Teilen
entfernt. Unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, insbesondere
auf die 1, ist der Griff nach der Erfindung
an Türen,
Fenster, Fenstertüren
zahlreicher unterschiedlicher Arten anbringbar, entweder für interne
oder äussere
Anwendungen, welche nicht dargestellt sind, da von bekanntem Typ
und nicht in den Zweckbereich der Erfindung fallend.
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Wie
in 1 gezeigt ist, sind die Grundkomponenten des Griffes,
welcher in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichnet ist, die
folgenden:
- – ein Griffkörper 2,
anbringbar an der Tür
oder dem Fenster durch übliche
Mittel, welche nicht dargestellt sind, da sie nicht in den Zweckbereich der
Erfindung fallen;
- – ein
Handgriff 3, der von einer Seite des Griffkörpers 2 hervorsteht
und dazu bestimmt ist, eine Spindel 4 zu drehen, welche
wenigstens teilweise in dem Griffkörper 2 aufgenommen
ist, und zwar um eine Achse Y quer zu dem Griffkörper 2 selbst aus
wenigstens einer ersten in eine zweite Position und umgekehrt (wobei
der Handgriff 3 mit unterbrochener Linie in 1 gezeigt
ist);
- – Betätigungsmittel 5,
die teilweise von der anderen Seite des Griffkörpers 2 hervorstehen,
wobei die genannten Mittel durch ihre freien Enden mit einer Vorrichtung
zum Schliessen der Tür
oder des Fensters verbindbar und beweglich sind zwischen ersten
und zweiten Positionen, entsprechend wenigstens einer geöffneten
Konfiguration und einer geschlossenen Konfiguration der Tür oder des
Fensters (wobei der hervorstehende Teil der Betätigungsmittel nicht dargestellt
ist, da von bekanntem Typ und nicht in den Zweckbereich der Erfindung
fallend);
- – Mittel 6,
aufgenommen in dem Griffkörper 2, zum
Stabilisieren der Position des Handgriffes 3 und auf ein
Ritzel 7 wirkend, welches der Spindel 4 zugeordnet
ist; das Ritzel 7 bildet Teil der vorgenannten Betätigungsmittel 5,
dazu bestimmt, den Handgriff 3 in den vorgenannten ersten
und zweiten Positionen anzuhalten.
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Natürlich können die
Positionen, die durch den Handgriff 3 eingenommen werden,
mehr als zwei sein: zum Beispiel drei im Falle von kippbaren und drehbaren
Türen und
Fenstern, ohne dabei von dem Sinn der Erfindung abzuweichen.
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Wie
ebenfalls in den 2 und 3 gezeigt
ist, enthalten die Stabilisiermittel 6 wenigstens wie folgt:
- – ein
Gleitelement 8, positioniert in der Nähe des Ritzels 7,
gleitbar aufgenommen in einem jeweiligen, in den Griffkörper 2 eingearbeiteten
Kanal 9 und einen Endkopf 10 aufweisend, dazu
bestimmt, in eine von einer Anzahl von Vertiefungen 11 als
Bezug der Griffpositionen zu greifen, die ringsum in den äusseren
Rand des Ritzels 7 eingearbeitet sind;
- – ein
blattfederähnliches
elastisches Element 12 zum Betätigen des Gleitelementes 8,
vorgesehen im Inneren des Griffkörpers 2 und
dem Gleitelement 8 auf solche Weise zugeordnet, dass es
das Zurückziehen
des Gleitelementes 8 bewirkt, wobei sich der Kopf 10 durch das
Biegen des blattfederähnlichen
elastischen Elementes 12 von der Vertiefung 11 fort
bewegt (s. Pfeil F, 2), wenn das Ritzel 7 gedreht
(s. Pfeil F2, 2) und das Vorschieben des Gleitelementes 8 bewirkt
wird, und zwar dank der Federwirkung des blattfederähnlichen
elastischen Elementes 12, wenn der Kopf 10 in
eine andere Vertiefung 11 greift (s. Pfeil F1, 3).
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Wie
in den 1, 2 und 3 gezeigt
ist, ist die optimale Konfiguration der Stabilisiermittel 6 jene
mit zwei Gleitelementen 8 und 8a, positioniert
auf entgegengesetzten Seiten des Ritzels 7 in jeweiligen
Kanälen 9 und 9a.
Die Elemente 8 und 8a haben jeweilige Endköpfe 10 und 10a,
die in jeweilige Vertiefungen 11 und 11a greifen,
aufgewiesen von dem Ritzel 7.
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Daraus
ergibt sich, dass die Erfindung ebenfalls das Vorsehen von zwei
in dem Griffkörper 2 befestigten
blattfederähnlichen
elastischen Elementen 12 und 12a berücksichtigt,
um die jeweiligen Gleitelemente 8, 8a wie oben
beschrieben zu betätigen.
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Bei
der vorgezogenen, nicht begrenzenden dargestellten Ausführung hat
das Ritzel 7 vier Vertiefungen 11, angeordnet
in gleichmssigen Winkelabständen α von 90°; diese Vertiefungen,
bezeichnet mit 11, 11a, 11b und 11c,
sind in sich gegenüberliegenden
Paaren durch die vorgenannten Köpfe 10 und 10a eingreifbar
und beschreiben ein festes Anhalten für den Handgriff 3.
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Beim
näheren
Betrachten der technischen Details ist jedes blattfederähnliche
elastische Element 12 und 12a dem Gleitelement 8 und 8a zugeordnet,
und zwar durch eine Verbindung in einer durchgehenden Bohrung 13, 13a,
die in das Gleitelement 8, 8a auf solche eingearbeitet
ist, dass jedes blattfederähnliche
elastische Element 12 und 12a quer zu dem jeweiligen
Gleitelement 8, 8a positioniert ist.
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Spezifischer
ausgedrückt
besteht jedes blattfederähnliche
elastische Element aus einer blattfederähnlichen Schraubenfeder 12, 12a,
die eine Art von zylindrischem Zapfen bildet.
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Die
Enden einer jeden der blattfederähnlichen
Schraubenfedern 12, 12a liegen an zwei jeweiligen
Vorsprüngen 14 und 15 an,
die sich an dem Griffkörper 2 auf
jeder Seite eines jeden der Kanäle 9, 9a befinden,
welche gleitbar die jeweiligen Gleitelemente 8, 8a aufnehmen.
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Noch
spezifischer gesagt bestehen die beiden Vorsprünge 14, 15 für jede Feder 12, 12a aus zwei
nach oben gedrehten L-förmigen Brücken, angearbeitet
an den Griffkörper 2,
welche zwei Auflagepunkte für
das jeweilige blattfederartige elastische Element 12, 12a beschreiben
und welche, zusammen mit den Gleitelementen 8, 8a,
Befestigungspunkte für
jede Feder 12, 12a bilden.
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Ein
wie obenbeschriebener Griff erreicht vollkommen die vorgenannten
Zwecke, und zwar dank einer Einheit zum Stabilisieren der Griffpositionen, welche
die nachstehenden positiven Merkmale aufweist:
- – konstruktive
Einfachheit;
- – universelle
Anwendbarkeit, was bedeutet, dass sie an einer grossen Palette von
Grifftypen angebracht werden kann, ohne die Grundstruktur und das
Design des Griffes zu verändern;
- – bedeutend
reduzierte Herstellungs- und Montagekosten durch die Art der Teile,
die zur Herstellung des Griffes verwendet werden.
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Tatsächlich verleiht
die Verwendung eines zylindrischen blattfederähnlichen Elementes, kombiniert
mit einem Gleitelement und angeordnet auf jeder Seite des Ritzels,
einen hohen Grad an Zuverlässigkeit
auf Dauer und erlaubt einen schnellen und leichten Ein- und Ausbau
der Griffteile, und zwar alles zu vernünftigen Kosten, die vereinbar
sind mit dem Typ von Zubehör,
das mit der Lösung
nach der Erfindung hergestellt werden kann.
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Es
versteht sich, dass die beschriebene Erfindung bei vielen industriellen
Anwendungen nützlich
sein kann, und sie kann auf verschiedene Weisen verändert und
angepasst werden, ohne dabei von dem Zweckbereich der Erfindung,
wie beansprucht, abzuweichen.