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DE602004011365T2 - Methode und instrument zur pruefung einer serie von medikamenten - Google Patents

Methode und instrument zur pruefung einer serie von medikamenten Download PDF

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DE602004011365T2
DE602004011365T2 DE602004011365T DE602004011365T DE602004011365T2 DE 602004011365 T2 DE602004011365 T2 DE 602004011365T2 DE 602004011365 T DE602004011365 T DE 602004011365T DE 602004011365 T DE602004011365 T DE 602004011365T DE 602004011365 T2 DE602004011365 T2 DE 602004011365T2
Authority
DE
Germany
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patient
camera
carrier
medicines
data
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE602004011365T
Other languages
English (en)
Other versions
DE602004011365D1 (de
Inventor
Richard Rudolf Van Den Brink
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Global Factories BV
Original Assignee
Global Factories BV
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=34197327&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE602004011365(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Global Factories BV filed Critical Global Factories BV
Publication of DE602004011365D1 publication Critical patent/DE602004011365D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE602004011365T2 publication Critical patent/DE602004011365T2/de
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Prüfung einer Gruppe von Arzneimitteln, umfassend:
    • – die Eingabe von Patienten- und Arzneimitteldaten;
    • – Befördern der Arzneimittel hinter eine Kamera;
    • – optisches Scannen der Arzneimittel durch eine Kamera;
    • – Vergleich der gescannten Arzneimittel mit der Eingabe;
    • – Annehmen oder Zurückweisen der Arzneimittel;
    • – Speichern der die Arzneimittel betreffenden Daten in einem Speicher.
  • In WO 02/25568 A2 ist ein Verfahren offenbart, wobei eine Gruppe von Arzneimitteln unter einer Kamera gescannt wird. Ein Prozessor/Speicher ist vorgesehen, um die Patientendatenbank, einschließlich einer aufgezeichneten Historie von Tabletten-Identifikationsvorgängen und Verschreibungsinformation, aufrechtzuerhalten. Jeder Tabletten-Identifizierungsvorgang umfasst das Scannen der Tablettengruppe, die Auswertung eines Tablettenbildes, um die Tabletten-identifizierenden Merkmale herauszufiltern, die Größe, Form, Farbe, Beschaffenheit und Markierungen einschließen, Vergleich des erzeugten Bildes mit einem in einer Datenbank oder Archiv gespeicherten Bild. US 6 330 351 betrifft eine Arzneimittel-Prüfvorrichtung, die ausgestattet ist mit einer Kamera, einen Kameramonitor zur aufeinanderfolgenden Anzeige der von der Kamera aufgenommenen Bilder und einen graphischen Monitor zum Abrufen von Bilddaten, die aus einer Datenbank vorher zu beschreiben sind, und Anzeigen der so abgerufenen Daten. Das Bild der Arzneimittel in jeder Charge und die Bilddaten der Arzneimittel, die den Arzneimitteln in jeder Charge entsprechen, werden gleichzeitig auf den jeweiligen Monitoren für die vorbestimmte Zeit angezeigt, und durch Sichtüberprüfung der Monitore kann ein Pharmazeut die Arzneimittel unschwer überprüfen.
  • Die Arzneimittel sind in Pack-Abfolgen verpackt (beispielsweise die Baxter-Strings).
  • Im Allgemeinen werden solche Abfolgen in großen Apotheken und dergleichen zusammengestellt. Solche Abfolgen bestehen beispielsweise jeweils aus sieben Kompartimenten (Kunden-Packungseinheit), wobei ein oder mehrere Arzneimittel in einem Kompartiment für jeden Tag oder Teil eines Tages vorhanden sind. Es ist extrem wichtig, dass die richtigen Arzneimittel in einer Packung angeordnet werden, und Prüfsysteme hierfür sind bekannt. Sie bestehen darin, die gewünschten Arzneimittel einer zentralen Verarbeitungseinheit zuzuführen. Mit Hilfe einer Kamera und Sichttechniken wird die, Anzahl an Arzneimitteln, die tatsächlich in der Packung vorhanden ist, gescannt, und ihre spezifischen Daten werden der zentralen Bearbeitungseinheit zugeführt. Durch Vergleich wird bestimmt, ob diese Daten einander entsprechen, und die weitere Handhabung der Abfolge oder Packung wird anschließend freigegeben oder nicht.
  • Weitere Dokumente aus dem Stand der Technik der Arzneimittelprüfungslehren umfassen WO 01/15006 A1 (automatisierte Apotheke), US 6 601 729 B1 (tragbare Medikationspatrone), US 2000/0099467 A1 (automatisches Verpackungsband).
  • Hinsichtlich der weitreichenden Folgen aufgrund von Fehlern und des Anstiegs von Schadensansprüchen werden zunehmend hohe Anforderungen an das Prüfverfahren gestellt. Andererseits wird auf Grund zunehmender Personalkosten jede Anstrengung unternommen, um die menschliche Beteiligung soweit wie möglich einzuschränken. Schließlich ist es in einem späteren Stadium wichtig, zeigen zu können, ob irgendwelche Fehler darüber vorliegen, wie der Status der Packungen zum Zeitpunkt der Prüfung war.
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Verfahren bereitzustellen, das auf einfache und wirksame Weise in einem späteren Stadium ermöglicht zu überprüfen, in welchem Ausmaß die abgegebene Packung die richtige war.
  • Dieses Ziel wird mit einem Verfahren umgesetzt, wie vorstehend beschrieben, wobei mehrere Gruppen von Arzneimitteln überprüft werden, wobei jede Gruppe in einer Packung bereitgestellt und eine Anzahl von Packungen verbunden wird, um eine Abfolge bereitzustellen, wobei jede Abfolge mit Patientendaten bereitgestellt wird, wobei die Kamera die Packungen und die Gruppe von Arzneimitteln darin überprüft, wobei das gescannte Bild der Patientendaten und Packungen, die die Gruppe von Arzneimitteln beinhalten, in den Speicher eingegeben werden.
  • Erfindungsgemäß wird die Packung optisch durch die Kamera gescannt, und das betreffende Bild wird gespeichert. Zusätzlich werden die Patientendaten durch die gleiche oder eine andere Kamera gescannt und gleichermaßen mit dem Bild der Packung gespeichert. Auf diese Weise wird ein Beweis für den Zustand der Packung zum Zeitpunkt der Prüfung erhalten, wobei der Beweis absolut unabhängig und getrennt von den Daten im Zentralspeicher ist. Durch Speichern dieser Bilder in einem Speicher, d. h. einem optischen Speicher, kann der Packer zu einem späteren Zeitpunkt beweisen, dass seine Produkte die Packstation in gutem Zustand verlassen haben.
  • Es ist selbstverständlich, dass eine Gruppe von Arzneimitteln jede beliebige Anzahl an Arzneimitteln umfassen kann.
  • Im Gegensatz zu WO 02/25568 A2 wird sowohl das Bild der Patientendaten auf der Packung als auch der Inhalt der Packung dokumentiert. In WO 02/25568 A2 wird nur der Vorgang gespeichert und nicht das aus dem Vorgang erhaltene Bild. Erfindungsgemäß wird der letztendliche Beweis für das Vorliegen oder das Fehlen von bestimmten Arzneimitteln erhalten, wenn auch bei einer etwas höheren Anforderung an das Speichervermögen des Speichers.
  • Es ist möglich, die Patienten-Verbraucherdaten am Ende einer Abfolge oder auf jeder der Packungen bereitzustellen. Im letzteren Fall kann jede Packung verschiedene Daten haben, die den Patienten und den Inhalt der betreffenden Packung betreffen. Im Allgemeinen entspricht eine Packung der Menge an Arzneimitteln, die gleichzeitig einzunehmen ist. Beispielsweise kann es für einen Patienten drei Zeitpunkte zur Einnahme von Arzneimitteln an einem Tag geben, was bedeutet, dass drei Packungen an einem Tag geöffnet werden müssen. Eine Abfolge kann eine Anzahl an Packungen für einen Tag oder eine Anzahl an Packungen für mehrere Tage, wie eine Woche, umfassen. Die Packung besteht vorzugsweise aus einem durchsichtigen und einem undurchsichtigen Teil. Der undurchsichtige Teil dient während des Scannens der Arzneimittel als Hintergrund, während der durchsichtige Teil das Scannen nicht behindert. Die Patientendaten werden vorzugsweise auf den undurchsichtigen Teil angebracht, sodass sie leicht auszulesen sind. In der Praxis ist dies die „Rückseite" der Packung. Gemäß einer speziellen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bedeutet Scannen (im Allgemeinen im Spiegelbild) dieser Daten von oben durch den durchsichtigen Teil und entlang der Arzneimittel und das mögliche Durchführen eines Verarbeitungsschrittes mit ihnen, dass sie gespeichert werden können, sodass sie auf herkömmliche Weise lesbar sind, beispielsweise mittels eines Bitmaps.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine Eingabedatei bei der Eingabe der betreffenden Packung/Abfolge in die Vorrichtung gemäß einem Untergegenstand der Erfindung vorhanden.
  • Beim Verlassen der Packung/Abfolge werden die Daten der Eingabedatei, das gescannte Bild, und, sofern vorhanden, die Daten des Auszählens der Anzahl an Gegenständen, wie Tabletten, in eine Ausgabedatei eingegeben. Diese Ausgabedatei enthält alle relevanten Daten, sodass die Eingabedatei vom Speicher gelöscht werden kann. Wenn eine Packung/Abfolge in der Vorrichtung zurückgewiesen wird, wird die Eingabedatei nicht gelöscht. Dies bedeutet, dass, solange Eingabedateien in dem System vorhanden sind, nicht alle Packungen/Abfolgen verarbeitet worden sind, und dass ein weiterer Vorgang, beispielsweise durch den Betreiber, notwendig ist.
  • Das Scannen der Arzneimittel kann das Bestimmen der Anzahl an Arzneimitteln umfassen. Allerdings wird gemäß einer zweckmäßigen Ausführungsform die Form und/oder Farbe der Arzneimittel (zusätzlich) bestimmt. Zu diesem Zweck reicht eine Schwarz-Weiß-Kamera, die zum Bestimmen der Anzahl an Arzneimitteln geeignet ist, nicht aus, und eine Farbkamera mit entsprechender Spezialbelichtung muss verwendet werden. Eine weitere Optimierung des Scann- und Erkennungsverfahrens kann erhalten werden, wenn je nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung nicht nur die Anzahl an Arzneimitteln gezählt wird, sondern auch deren Form oder andere Daten. Dies bedeutet, dass zwei Merkmale der Gruppen von Arzneimitteln bestimmt und zusammengeführt werden, um zu überprüfen, ob die erforderlichen Arzneimittel in den Packungen vorhanden sind oder nicht. Solche Merkmale können Eigenschaften der Arzneimittel umfassen. Es ist auch möglich, mit einem Merkmal zu beginnen und mit einem weiteren Merkmal fortzufahren. Beispielsweise kann zuallererst die Form der einzelnen Tabletten bestimmt werden, wonach ein Zählverfahren der Anzahl an Arzneimittel stattfinden kann. Wenn die Unterschiede zu beträchtlich sind, könnte dies bedeuten, dass die Vorrichtung weiter angepasst werden muss.
  • Es könnte auch möglich sein, dass eines der beiden Merkmale bestimmt, ob eine Packung zurückgewiesen wird oder nicht. Um in der Lage zu sein, die Arzneimittel exakt zu scannen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass mittels Vibration und/oder mittels Bürsten die Arzneimittel so weit wie möglich daran gehindert werden während des Scanverfahrens übereinander zu liegen, mit anderen Worten liegen sie gegenseitig frei. Dieses Ausbreiten kann mittels auf dem Fachgebiet bekannter Verfahren erreicht werden, beispielsweise mit Bürsten. Diese sind so angeordnet, dass ihre zentrale Rotationsachse im Wesentlichen parallel zu dem Träger verläuft, und durch Durchführen einer Bürstenbewegung werden die Tabletten im Inneren der Packung auseinander bewegt.
  • Es wurde allerdings festgestellt, dass, obwohl ein solches Ausbreitungsverfahrens in vielen Fällen zufriedenstellend ist, keine absolute Garantie besteht, dass die Tabletten komplett getrennt werden.
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein verbessertes Verfahren zum Ausbreiten von Gegenständen bereit, die nahe beieinander/übereinander liegen, und für Gegenstände, die hochkant stehen und flach hingelegt werden müssen. Die Erfindung ist nicht auf das Trennen von Gegenständen im Inneren einer Packung, die übereinander liegen, wie die vorstehend beschriebenen Tabletten, begrenzt.
  • Diese Aufgabe wird bei dem vorstehend beschriebenen Verfahren insofern erreicht, als dass der Eingriff eine ringförmige Bewegung in einer Ebene, die im Wesentlichen parallel zu dem Träger ist, einschließt.
  • Erfindungsgemäß wird der Ausbreitungsvorgang durch eine ringförmige Bewegung (gegebenenfalls wechselseitig) entlang eines Weges in einer Ebene parallel zu der Ebene des Trägers durchgeführt. Im Gegensatz zum Stand der Technik führt dies zu einem längeren Kontakt zwischen dem Teil der Ausbreitungsvorrichtung, der den Eingriff mit dem Gegenstand bereitstellt, und dem Gegenstand selbst. Dieser verlängerte Eingriff ermöglicht unter allen Umständen die vollständige Trennung. Der vorstehend beschriebene durchgängige ringförmige Weg ist vorzugsweise ein zusammengesetzter kreisförmiger Weg, d. h. ein Weg, der aus verschiedenen kreisförmigen Bewegungen besteht.
  • Gemäß einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung erfolgt das Ausbreiten, wenn die Gegenstände bewegt werden. Dies kann sehr leicht erreicht werden, wenn die Gegenstände auf einem Förderband angeordnet sind und aus irgendeinem Grund bewegt werden.
  • Es muss verstanden werden, dass dieses Verfahren zum Ausbreiten von Arzneimitteln auch in Kombination mit jeder anderen Arzneimittelprüfvorrichtung verwendet werden kann, die sich von dem in Beispiel 1 beschriebenen Verfahren unterscheidet.
  • Wenn die Packung angenommen oder zurückgewiesen wird, wird dies vorzugsweise mittels einer Markierung, wie eines Farbpunktes, angezeigt.
  • Diese Prüfung kann auf Farbe und Form beruhen. Außerdem muss die Anzahl an betroffenen Arzneimitteln überprüft werden. Eine Metalldetektion kann ebenfalls durchgeführt werden.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Überprüfung einer Abfolge von miteinander verbundenen Arzneimittelpackungen, umfassend eine Eingabe für eine Abfolge von Packungen, Beförderungsmittel für die Packungen, eine Kamera zum Scannen der Arzneimittel in den Packungen, eine Abgabe für die Abfolge von Packungen und auch eine Eingabe für Patienten/Arzneimitteldaten, zusätzlich zu einer Vergleichsvorrichtung zum Vergleich der Patienten/Arzneimitteldaten mit den Kamerascans, wobei Scanmittel zum Scannen der Patientendaten vorhanden sind, und Speichermittel zum Speichern der Patientenscans und der Arzneimittelscans vorhanden sind. Das Beförderungsmittel kann jede aus dem Stand der Technik bekannte Konstruktion einschließen, jedoch bestehen sie nach einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung aus einem Band. Wie vorstehend angegeben, können die Daten, die den Inhalt der Packung betreffen, entweder von außen kommen oder in die Packung selbst eingearbeitet sein, beispielsweise in Form eines Strichcodes. Gleichermaßen können die Patientendaten entweder direkt gescannt werden oder auf der Seite der Packung, die von der Kamera beabstandet angeordnet ist, vorhanden sein. Die Patientendaten würden in diesem Fall möglicherweise in einem Spiegelbild auf dem Speichermedium erscheinen. Einerseits muss dies kein Problem sein, da diese Daten zum Zeitpunkt der Überprüfung wieder umgekehrt werden können. Andererseits ist es mittels optischer Techniken leicht möglich, das Spiegelbild bereits zum Zeitpunkt der Speicherung der Patientendaten umzukehren.
  • Die relevanten Daten werden vorzugsweise soweit wie möglich aus der Datei der ursprünglichen Reihenfolge genommen. Mit anderen Worten ist es bevorzugt, nicht auf die Daten zurückzugreifen, die vom Verpacker bearbeitet wurden.
  • Es ist erfindungsgemäß möglich, die Kamera mit verschiedenen Typen von Licht zu betreiben. Das zum Scannen der Anzahl und/oder der Form der Arzneimittel verwendete Licht kann eine andere Wellenlänge besitzen, als das Licht zur Herstellung einer "Photographie" der Packungen. Dies trifft insbesondere zu, wenn die Form und/oder Farbe der Arzneimittel gescannt werden muss. In diesem Fall ist eine spezielle Beleuchtung notwendig. Für einfaches Bestimmen der Anzahl und/oder des Namens des Anwenders reicht eine Beleuchtung der entgegengesetzten Seite der Kamera aus. Wenn die Form und Farbe bestimmt werden, ist es notwendig, weiterhin Beleuchtung von der Position der Kamera einzusetzen. Sofern notwendig, kann die Kamera oder die Beleuchtungseinrichtung, die zum Beleuchten der Packungen verwendet wird, mit Filtern vorgesehen sein, die einstellbar sein könnten.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zum Ausbreiten von Arzneimitteln, die nahe beieinander/übereinander liegen, die einen Träger für die Arzneimittel sowie eine Ausbreitungsvorrichtung umfasst, die oberhalb des Trägers angeordnet ist, und die in die Gegenstände eingreift, wobei die Ausbreitungsvorrichtung einen kammförmigen Teil einschließt, der im unbeladenen Zustand direkt oberhalb des Trägers in einem Abstand angeordnet und so ausgelegt ist, dass er an einem Antrieb befestigt ist, um zu ermöglichen, dass der kammförmige Teil einem durchgängigen Weg folgt, der in einer Ebene parallel zu und oberhalb des Trägers liegt.
  • Die vorstehend beschriebene kreisförmige Bewegung kann mit einem Antriebsmotor erreicht werden.
  • Gemäß einer sehr zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung wird eine Doppelrotationsbewegung verwendet. Die kammförmigen Teile oder Stifte sind auf Armen oder Bürsten angeordnet, wobei die Arme oder Bürsten um eine erste zentrale Achse rotieren können. Die kammförmigen Teile befinden sich in einem Abstand von der zentralen Achse und folgen somit einer kreisförmigen Bewegung. Die Bürsten oder Arme sind auf einer Trägerplatte montiert, wobei die Trägerplatte um eine zweite zentrale Achse rotieren kann. Die erste und zweite zentrale Achse sind im Wesentlichen parallel, befinden sich jedoch in einem Abstand voneinander. Dies macht es möglich, eine rotierende Verbundbewegung zu erzielen.
  • Es sollte für diese Vorrichtung zum Ausbreiten von Arzneimitteln auch selbstverständlich sein, dass diese unabhängig von der vorstehend beschriebenen Vorrichtung verwendet werden kann, d. h. sie kann mit jeder Arzneimittelprüfvorrichtung kombiniert werden.
  • Die Erfindung wird nachstehend ausführlicher unter Bezugnahme auf eine in den Zeichnungen gezeigte beispielhafte Ausführungsform erklärt. Es zeigen:
  • 1 sehr diagrammartig eine Vorrichtung zur Überprüfung von Arzneimittelpackungen;
  • 2 ein Beispiel für eine Arzneimittelpackung;
  • 3 eine weitere Vorrichtung zur Überprüfung von Arzneimittelpackungen;
  • 4 diagrammartig eine seitliche Ansicht der erfindungsgemäßen Ausbreitungsmittel;
  • 5 eine Draufsicht auf den Antrieb für die verschiedenen Ausbreitungsvorrichtungen; und
  • 6 eine Ausbreitungsvorrichtung im Detail.
  • In 1 gibt das Bezugszeichen 1 eine Vorrichtung an, in die Packungen von Arzneimitteln 10 eingebracht und einem Prüfvorgang unterzogen werden können. Die Eingabe wird mit 6 bezeichnet, und die Abgabe wird mit 7 bezeichnet. Die Beförderung wird mittels eines Bandes 4 erreicht. Nach Eingabe 6 sind eine Bürste 17 und auch eine Vibrationsplatte 18 vorhanden. Die Bürste 17 oder die Vibrationsplatte 18 könnten, sofern gewünscht, weggelassen werden. Durch diese Mittel werden die Arzneimittel, die möglicherweise übereinander liegen, in eine Position verbracht, in der sie nebeneinander liegen. Eine Kamera 2 und ein Spiegel 16, die damit zusammenwirken, sind vorhanden. Diese Kamera ist mit einer oder zwei Lichtquellen bereitgestellt.
  • Eine Farbpunkt-Ständervorrichtung 20 ist vorhanden. Sie ist in der Lage, Farbpunkte auf der Packung anzubringen, wenn sie sich der Abgabe 7 nähern. Das Bezugszeichen 3 gibt eine zentrale Prozessoreinheit an, die mit der Kamera 2, der Farbpunkt-Ständervorrichtung 20 und mit einer zentralen Eingabe 19 verbunden ist. Diese zentrale Prozesseinheit 3 ist mit einem DVD-Brenner verbunden, über den DVDs 8 gebrannt werden können.
  • 2 zeigt eine Arzneimittelpackung. Diese Arzneimittelpackung wird insgesamt mit 10 bezeichnet und besteht aus sieben Kompartimenten 15, in denen Arzneimittel 11 bis 13 angeordnet sind. Diese Arzneimittel liegen in verschiedenen Formen, Farben und/oder verschiedener Anzahl vor. Diese Arzneimittelpackung besteht aus zwei Folienlängen, die übereinandergelegt sind. Die obere (in der Zeichnung) Folienlänge besteht aus einem transparenten Aufbau, während die untere aus einem undurchsichtigen Aufbau besteht, sodass die Patientendaten 14 auf der unteren Länge mittels eines Druckers angeordnet werden können. Da solche Daten auf der Außenseite angeordnet sind, werden sie im Allgemeinen auf der Unterseite angeordnet. Der Strichcode mit den Patientendaten besitzt das Bezugszeichen 23.
  • Die vorstehend beschriebene Vorrichtung arbeitet wie folgt. Nach Einbringen einer Abfolge 15 von Packungen in die Eingabe 6 stellt das Band 4 die Beförderung der Abfolge bereit. Wenn gewünscht, können Greifeinrichtungen (nicht im Detail gezeigt) vorhanden sein, um die Abfolge zu greifen (festzuklemmen) und die Beförderung bereitzustellen. Die Aktivierung der Vorrichtung kann beispielsweise mithilfe eines elektronischen Auges erreicht werden, es ist jedoch auch möglich, dass die Vorrichtung durchgängig betrieben wird. Nach Bewegung entlang der Bürste 17 und der Vibrationsplatte 18 kann angenommen werden, dass die Arzneimittel in einer Position angeordnet wurden, in der sie nebeneinander liegen. Die Arzneimittel werden anschließend unter die Kamera 2 befördert. In der Zwischenzeit wurden die Daten, die die Arzneimittel betreffen, die in der Packung angeordnet werden müssen, über die Eingabe 19 der zentralen Prozesseinheit 3 zugeführt. In dieser zentralen Prozesseinheit oder in einem früheren Stadium wird die gewünschte Form der Arzneimittel und die Anzahl an Arzneimitteln aus den Daten bestimmt, mit anderen Worten wird in der zentralen Prozesseinheit bestimmt, welches die Auslesung von Kamera 2 sein sollte. Diese gezielten Grenzwerte werden mit den Werten verglichen, die von der Kamera 2 abgegeben werden. Natürlich ist es gleichermaßen möglich, die Daten für die Arzneimittel aus der Auslesung der Kamera 2 zu bestimmen und sie anschließend mit der Eingabe 19 zu vergleichen. Die Packung wird anschließend weiter bewegt, und, in Abhängigkeit von dem Ergebnis, wird ein Farbpunkt, der die Akzeptanz oder das Zurückweisen bestimmt, mittels Vorrichtung 20 abgegeben.
  • Erfindungsgemäß ist eine Bodenlichtquelle 16 vorhanden, mittels derer Licht die Kamera durch die Packung erreicht, sodass die Kamera auch die Unterseite der Packung beobachten kann. Dies macht es möglich, die Patientendaten mittels Kamera 2 zu scannen. Das auf diese Weise erhaltene Spiegelbild kann, falls gewünscht, elektronisch umgedreht werden.
  • Erfindungsgemäß wird der vorstehend beschriebene Vergleich nicht nur mit Hilfe einer ersten Lichtquelle vorgenommen, sondern bevorzugt auch mittels einer zweiten Lichtquelle 24 (hinter/seitlich von der Kamera), um ein Bild sowohl von der Oberseite als auch von der Unterseite der Packung zu machen. Dieses Bild wird auf der DVD 8 gespeichert, die folglich den Beweis dafür liefert, was sich in der Packung zusammen mit den Verbraucherdaten befindet. Diese Daten sind von der Eingabe bei 19 vollkommen unabhängig.
  • Sollten später Probleme auftreten, ist es auf einfache Weise mittels der DVD 8 möglich sicherzustellen, wie die Packung die Packstation verlassen hat. All dies kann durch Arbeiten mit einem Tracking-System noch leichter vorgenommen werden.
  • Jedes andere im Stand der Technik bekannte Speichermedium kann anstelle eines DVD-Speichermediums verwendet werden.
  • Als eine Variante der vorstehend beschriebenen Vorrichtung ist es möglich, unmittelbar nach der Eingabe die Daten der betroffenen Abfolge mittels beispielsweise eines Strichcodes zu bestimmen. Durch dieses Mittel können die Daten des Patienten erhalten werden.
  • Eine Variante der Erfindung, die in ihrer Gesamtheit mit 31 bezeichnet ist, ist in 3 erläutert. Im Falle dieser Ausführungsform wird die Beförderung der Abfolge von Arzneimittelpackungen insofern durchgeführt, als dass die Packungen ursprünglich auf einer Walze 32 angeordnet wurden und von letzterer abgewickelt und auf die Walze 23 übertragen wurden. Eine Schneidstation (nicht im Detail gezeigt) kann, sofern gewünscht, nahe am Abgabeende der Vorrichtung vorhanden sein, um die Endlosbahnabfolgen zu zerschneiden und um sie möglicherweise von einem Träger zu entfernen. Es ist allerdings auch möglich, die aus der Walze 33 herauskommende Abfolge an einen Großverbraucher (wie ein Krankenhaus) zu schicken. Die entsprechenden Teile werden mit den gleichen Bezugszeichen wie diejenigen, die in 1 verwendet werden, angegeben. Bezugszeichen 37 gibt einen Drucker an, während 38 eine Metalldetektionseinheit angibt. Bezugszeichen 39 gibt einen Strichcodeleser an, der in der Lage ist, die Daten zu lesen, die auf jeder der Packungen vorhanden sind. Die Beförderung kann unterstützt oder sogar mittels eines Bandes 34 alleine bewirkt werden.
  • Mit dieser Vorrichtung werden auch die Patientendaten mithilfe einer Kamera und insbesondere mit Licht, das aus einer Quelle darunter kommt, gesammelt. Gleichermaßen wird die Anzahl an Arzneimitteln gezählt, und die Farbe und Form werden bestimmt. All dies wird optisch mittels eines Bitmaps gespeichert.
  • 4 zeigt eine Anzahl an Ausbreitungsvorrichtungen 41, die oberhalb eines Trägers 42 angeordnet sind, in diesem Fall ein Förderband. Durch dieses können beispielsweise Packungen 43, die Tabletten 44 enthalten, verschoben werden. Wie aus 4 hervorgeht, liegen einige dieser Tabletten übereinander. Für einige Verfahrensweisen, wie Prüfungen, ist es notwendig, dass die Tabletten nebeneinander liegen, für welchen Zweck die erfindungsgemäßen Ausbreitungsvorrichtungen 41 vorgesehen sind.
  • Wie aus den Figuren hervorgeht, besteht jede Ausbreitungsvorrichtung aus einem kammförmigen Teil oder einem Stift 46. Die 4 und 6 zeigen, dass letzterer angeordnet ist, um elastisch mittels einer Feder 47 in einem Arm oder einer Bürste 48 verschiebbar zu sein. Im unbeladenen Zustand berührt der Stift 46 den Träger 42 nicht, sondern befindet sich stattdessen in einem sehr geringen Abstand a, beispielsweise 3–5 mm, von der Oberfläche des Trägers. Der Abstand ist natürlich von dem auszubreitenden Produkt abhängig.
  • Jede Bürste 48 ist auf einem Hilfsarm oder einer Hilfsplatte 54 angeordnet, die um eine erste zentrale Rotationsachse 53 rotierbar ist. Wie 6 zeigt, ist eine Anzahl von Bürsten 48 drehbar auf einer Platte 54 angeordnet. Die Platte 54 ist gleichermaßen um einen stationären Schaft 55 drehbar.
  • Die Bürsten sind jeweils mit Zähnungen 49 an ihrem oberen Ende bereitgestellt. Die Zähnungen 49 greifen in ein zentrales Zahnrad 56 ein, welches feststehend auf einem stationären Schaft 55 montiert ist. Der Antriebsmotor 52 (5) ist mit einem Getriebe 51 vorgesehen, der in ein Zahnrad 50 eingreift, das mit der Platte 54 verbunden ist.
  • Die Rotation des Zahnrades 50 veranlasst die Rotation der Platte 54 und somit die Rotation der Schäfte 53. Da die Bürsten 48 mit dem stationären Zahnrad 56 über die Zahnräder 49 gekoppelt sind, führen die Bürsten 48 zusätzlich eine Rotationsbewegung um die zentrale Achse 53 durch.
  • Auf diese Weise wird der Bereich des Trägers vollständig abgedeckt. Durch Anordnen einer Anzahl an diesen Ausbreitungsvorrichtungen nebeneinander kann die Oberfläche eines Trägers vollständig in Querrichtung abgedeckt werden. Zusätzlich bietet das Anordnen einer Anzahl an Ausbreitungsvorrichtungen hintereinander den Vorteil, dass das vollständige Ausbreiten der Arzneimittel immer noch sichergestellt werden kann. Wenn somit die Tabletten in den Arzneimittelpackungen getrennt werden, ist es beispielsweise möglich, vier von diesen Ausbreitungsvorrichtungen zu montieren, wovon jede einen Teil einer Packung behandelt, wobei in jedem Fall eine Überlappung vorliegt.
  • Varianten werden dem Fachmann unmittelbar beim Lesen der vorstehenden Beschreibung klar. Es ist beispielsweise möglich, Farben der Arzneimittel oder andere Daten der Arzneimittel zu scannen. Es ist gleichermaßen möglich, stromaufwärts eine Vorrichtung für den Nachweis von Metallteilchen anzuschließen, um zu verhindern, dass Metallteilchen in den Arzneimitteln vorhanden sind. Es ist auch möglich, nur einen sehr begrenzten Teil der Packung zu scannen. Diese und weitere Varianten werden dem Fachmann klar und liegen im Umfang der beigefügten Ansprüche.

Claims (25)

  1. Verfahren zur Prüfung von mehreren Gruppen von Arzneimitteln, wobei jede Gruppe in einer Packung bereitgestellt und eine Anzahl von Packungen verbunden ist, um eine Patienten-spezifische Abfolge bereitzustellen, wobei Patientendaten auf jeder Packung bereitgestellt sind, wobei das Verfahren umfasst: die Eingabe von Patienten- und Arzneimitteldaten; Befördern der Arzneimittel hinter eine Kamera; optisches Scannen der Arzneimittel durch eine Kamera, wobei die Kamera die Packungen und die Gruppe von Arzneimitteln darin prüft; Vergleich der gescannten Arzneimittel mit der Eingabe; Annehmen oder Zurückweisen der Arzneimittel auf der Grundlage der Prüfung; wobei Daten, die die Arzneimittel betreffen, in einem Speicher gespeichert werden und das gescannte Bild der Patientendaten und der Packungen mit der Gruppe von Arzneimitteln darin in den Speicher eingegeben werden, um einen Nachweis für den Zustand von jeder Packung zum Zeitpunkt der Prüfung bereitzustellen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Arneimittelscan die Anzahl von Arzneimitteln umfasst.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Arzneimittelscans die Form und/oder Farbe der Arzneimittel umfassen.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei sowohl die Anzahl von Arzneimitteln als auch die Form davon zum Vergleich verwendet werden.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Annahme/Zurückweisung die Aufbringung einer Farbmarkierung umfasst.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Patientendaten auf jeder Packung bereitgestellt sind.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei vor dem Scannen der Arzneimittel diese eine r Behandlung zu ihrer Ausbreitung unterworfen werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, das Vibrieren umfasst.
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, das die Bewegung einer Bürste über die Packung umfasst.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, das die Ausübung eines verschiebenden Eingriffs von oben auf die Arzneimittel umfasst, die eine ringförmige Bewegung in einer Ebene im Wesentlichen parallel mit einem Träger, auf dem die Arzneimittel angeordnet sind, umfasst.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, wobei der Eingriff den elastischen Eingriff in einer Richtung in rechten Winkeln zu dem Träger umfasst.
  12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, wobei die ringförmige Bewegung eine Kreisbewegung umfasst.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei die zentrale Rotationsachse im Wesentlichen in den rechten Winkeln zu dem Träger liegt.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Objekte während des Ausbreitens in der Ebene des Trägers verschoben werden.
  15. Vorrichtung zur Prüfung einer Patienten-spezifischen Abfolge (10) von miteinander verbundenen Arzneimittelpackungen (15), umfassend eine Eingabe (6) für eine Abfolge von Packungen (15), wobei die Patientendaten auf jeder Packung bereitgestellt sind, Beförderungsmittel (4) für die Packungen, eine Kamera (2) zum Scannen der Arzneimittel in den Packungen, eine Entnahme (7) für die Abfolge von Packungen sowie eine Eingabe (19) für Patienten-/Arzneimitteldaten, wobei Scanmittel zum Scannen der Patientendaten und auch eine Vergleichsvorrichtung (3) zum Vergleich der Patienten-/Arzneimitteldaten mit den Kamerascans vorhanden sind, wobei Speichermittel (3, 5, 8) zum Speichern der Patientendatenscans und der Arzneimittelscans zur Bereitstellung des Nachweises des Zustandes jeder Packung zum Zeitpunkt der Prüfung vorgesehen sind.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, wobei die Beförderungsmittel ein zirkulierendes Band mit Eingabe (6) und Entnahme (7), die nahe beieinander vorgesehen sind, umfassen.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 oder 16, wobei die Scanmittel die Kamera (2) und auch Mittel (16) zum Speichern ihres Scans in einem Spiegelbild umfassen.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, wobei die Kamera eine erste Lichtquelle (16) zur Bestimmung der Patientendaten und der Anzahl von Arzneimitteln und eine zweite Lichtquelle (24) zur Bestimmung der Farbe und/oder Form der Arzneimittelscans umfasst.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, die Mittel zum Ausbreiten von Arzneimitteln, die nebeneinander/aufeinander liegen, umfasst, die einen Träger (42) für die Arzneimittel sowie eine Ausbreitvorrichtung (41) umfassen, die über dem Träger angeordnet ist und in die Objekte eingreift, wobei die Ausbreitvorrichtung einen kammförmigen Teil (46) umfasst, der im unbeladenen Zustand direkt über dem Träger in einem Abstand (a) angeordnet ist und so aufgebaut ist, dass er an einem Antrieb (52) befestigt ist, um es zu ermöglichen, dass der kammförmige Teil einem kontinuierlichen Pfad folgt, der in einer Ebene parallel zu und über dem Träger liegt.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, wobei die Mittel zwei Ausbreitvorrichtungen, die nahe beieinander angeordnet sind, umfassen.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, wobei der kammförmige Teil elastisch in einer Richtung in rechten Winkeln zu dem Träger verschiebbar ist.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, wobei der Antrieb einen rotierenden Motor (52) umfasst, der mit einem Arm (48) vorgesehen ist, der sich in rechten Winkeln zu der Richtung der Rotation befindet und mit dem Rotationswelle verbunden ist und auf dem der kammförmige Teil angeordnet ist.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 22, wobei der Antrieb einen rotierenden Motor, ein Getriebe (51), das an die Rotationswelle davon angeschlossen ist, und einen Hilfsarm (54) umfasst, der durch das Getriebe angetrieben wird und der sich im Wesentlichen in rechten Winkeln zu dem Träger erstreckt und auf den Arm (48), auf dem die Kammteile (46) angeordnet sind, passt.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 23, in der die kammförmigen Teile (46) auf einem Arm (48) angeordnet sind, wobei der Arm um eine erste zentrale Rotationsachse (53) drehbar ist, wobei der Arm auf einem Hilfsarm (54) angeordnet ist, wobei der Hilfsarm drehbar um eine zweite Rotationsachse (55) ist, wobei die erste und zweite zentrale Rotationsachse sich in einem Abstand voneinander befinden und parallel zueinander verlaufen.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 24, wobei zwei Arme mit kammförmigen Teilen auf den Hilfsarmen angeordnet sind.
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