-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Prüfung einer
Gruppe von Arzneimitteln, umfassend:
- – die Eingabe
von Patienten- und Arzneimitteldaten;
- – Befördern der
Arzneimittel hinter eine Kamera;
- – optisches
Scannen der Arzneimittel durch eine Kamera;
- – Vergleich
der gescannten Arzneimittel mit der Eingabe;
- – Annehmen
oder Zurückweisen
der Arzneimittel;
- – Speichern
der die Arzneimittel betreffenden Daten in einem Speicher.
-
In
WO 02/25568 A2 ist
ein Verfahren offenbart, wobei eine Gruppe von Arzneimitteln unter
einer Kamera gescannt wird. Ein Prozessor/Speicher ist vorgesehen,
um die Patientendatenbank, einschließlich einer aufgezeichneten
Historie von Tabletten-Identifikationsvorgängen und
Verschreibungsinformation, aufrechtzuerhalten. Jeder Tabletten-Identifizierungsvorgang
umfasst das Scannen der Tablettengruppe, die Auswertung eines Tablettenbildes,
um die Tabletten-identifizierenden Merkmale herauszufiltern, die
Größe, Form,
Farbe, Beschaffenheit und Markierungen einschließen, Vergleich des erzeugten Bildes
mit einem in einer Datenbank oder Archiv gespeicherten Bild.
US 6 330 351 betrifft eine
Arzneimittel-Prüfvorrichtung,
die ausgestattet ist mit einer Kamera, einen Kameramonitor zur aufeinanderfolgenden
Anzeige der von der Kamera aufgenommenen Bilder und einen graphischen
Monitor zum Abrufen von Bilddaten, die aus einer Datenbank vorher
zu beschreiben sind, und Anzeigen der so abgerufenen Daten. Das
Bild der Arzneimittel in jeder Charge und die Bilddaten der Arzneimittel,
die den Arzneimitteln in jeder Charge entsprechen, werden gleichzeitig
auf den jeweiligen Monitoren für
die vorbestimmte Zeit angezeigt, und durch Sichtüberprüfung der Monitore kann ein
Pharmazeut die Arzneimittel unschwer überprüfen.
-
Die
Arzneimittel sind in Pack-Abfolgen verpackt (beispielsweise die
Baxter-Strings).
-
Im
Allgemeinen werden solche Abfolgen in großen Apotheken und dergleichen
zusammengestellt. Solche Abfolgen bestehen beispielsweise jeweils
aus sieben Kompartimenten (Kunden-Packungseinheit), wobei ein oder
mehrere Arzneimittel in einem Kompartiment für jeden Tag oder Teil eines Tages
vorhanden sind. Es ist extrem wichtig, dass die richtigen Arzneimittel
in einer Packung angeordnet werden, und Prüfsysteme hierfür sind bekannt.
Sie bestehen darin, die gewünschten
Arzneimittel einer zentralen Verarbeitungseinheit zuzuführen. Mit
Hilfe einer Kamera und Sichttechniken wird die, Anzahl an Arzneimitteln,
die tatsächlich
in der Packung vorhanden ist, gescannt, und ihre spezifischen Daten
werden der zentralen Bearbeitungseinheit zugeführt. Durch Vergleich wird bestimmt,
ob diese Daten einander entsprechen, und die weitere Handhabung
der Abfolge oder Packung wird anschließend freigegeben oder nicht.
-
Weitere
Dokumente aus dem Stand der Technik der Arzneimittelprüfungslehren
umfassen
WO 01/15006
A1 (automatisierte Apotheke),
US 6 601 729 B1 (tragbare
Medikationspatrone),
US 2000/0099467
A1 (automatisches Verpackungsband).
-
Hinsichtlich
der weitreichenden Folgen aufgrund von Fehlern und des Anstiegs
von Schadensansprüchen
werden zunehmend hohe Anforderungen an das Prüfverfahren gestellt. Andererseits wird
auf Grund zunehmender Personalkosten jede Anstrengung unternommen,
um die menschliche Beteiligung soweit wie möglich einzuschränken. Schließlich ist
es in einem späteren
Stadium wichtig, zeigen zu können,
ob irgendwelche Fehler darüber vorliegen,
wie der Status der Packungen zum Zeitpunkt der Prüfung war.
-
Das
Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Verfahren bereitzustellen,
das auf einfache und wirksame Weise in einem späteren Stadium ermöglicht zu überprüfen, in
welchem Ausmaß die
abgegebene Packung die richtige war.
-
Dieses
Ziel wird mit einem Verfahren umgesetzt, wie vorstehend beschrieben,
wobei mehrere Gruppen von Arzneimitteln überprüft werden, wobei jede Gruppe
in einer Packung bereitgestellt und eine Anzahl von Packungen verbunden
wird, um eine Abfolge bereitzustellen, wobei jede Abfolge mit Patientendaten
bereitgestellt wird, wobei die Kamera die Packungen und die Gruppe
von Arzneimitteln darin überprüft, wobei
das gescannte Bild der Patientendaten und Packungen, die die Gruppe
von Arzneimitteln beinhalten, in den Speicher eingegeben werden.
-
Erfindungsgemäß wird die
Packung optisch durch die Kamera gescannt, und das betreffende Bild wird
gespeichert. Zusätzlich
werden die Patientendaten durch die gleiche oder eine andere Kamera
gescannt und gleichermaßen
mit dem Bild der Packung gespeichert. Auf diese Weise wird ein Beweis
für den Zustand
der Packung zum Zeitpunkt der Prüfung
erhalten, wobei der Beweis absolut unabhängig und getrennt von den Daten
im Zentralspeicher ist. Durch Speichern dieser Bilder in einem Speicher,
d. h. einem optischen Speicher, kann der Packer zu einem späteren Zeitpunkt
beweisen, dass seine Produkte die Packstation in gutem Zustand verlassen
haben.
-
Es
ist selbstverständlich,
dass eine Gruppe von Arzneimitteln jede beliebige Anzahl an Arzneimitteln
umfassen kann.
-
Im
Gegensatz zu
WO 02/25568
A2 wird sowohl das Bild der Patientendaten auf der Packung
als auch der Inhalt der Packung dokumentiert. In
WO 02/25568 A2 wird nur
der Vorgang gespeichert und nicht das aus dem Vorgang erhaltene
Bild. Erfindungsgemäß wird der
letztendliche Beweis für
das Vorliegen oder das Fehlen von bestimmten Arzneimitteln erhalten,
wenn auch bei einer etwas höheren Anforderung
an das Speichervermögen
des Speichers.
-
Es
ist möglich,
die Patienten-Verbraucherdaten am Ende einer Abfolge oder auf jeder
der Packungen bereitzustellen. Im letzteren Fall kann jede Packung
verschiedene Daten haben, die den Patienten und den Inhalt der betreffenden
Packung betreffen. Im Allgemeinen entspricht eine Packung der Menge
an Arzneimitteln, die gleichzeitig einzunehmen ist. Beispielsweise
kann es für
einen Patienten drei Zeitpunkte zur Einnahme von Arzneimitteln an einem
Tag geben, was bedeutet, dass drei Packungen an einem Tag geöffnet werden
müssen.
Eine Abfolge kann eine Anzahl an Packungen für einen Tag oder eine Anzahl
an Packungen für
mehrere Tage, wie eine Woche, umfassen. Die Packung besteht vorzugsweise
aus einem durchsichtigen und einem undurchsichtigen Teil. Der undurchsichtige
Teil dient während
des Scannens der Arzneimittel als Hintergrund, während der durchsichtige Teil
das Scannen nicht behindert. Die Patientendaten werden vorzugsweise
auf den undurchsichtigen Teil angebracht, sodass sie leicht auszulesen
sind. In der Praxis ist dies die „Rückseite" der Packung. Gemäß einer speziellen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung bedeutet Scannen (im Allgemeinen im Spiegelbild)
dieser Daten von oben durch den durchsichtigen Teil und entlang
der Arzneimittel und das mögliche Durchführen eines
Verarbeitungsschrittes mit ihnen, dass sie gespeichert werden können, sodass
sie auf herkömmliche
Weise lesbar sind, beispielsweise mittels eines Bitmaps.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist eine Eingabedatei bei der Eingabe der betreffenden
Packung/Abfolge in die Vorrichtung gemäß einem Untergegenstand der
Erfindung vorhanden.
-
Beim
Verlassen der Packung/Abfolge werden die Daten der Eingabedatei,
das gescannte Bild, und, sofern vorhanden, die Daten des Auszählens der
Anzahl an Gegenständen,
wie Tabletten, in eine Ausgabedatei eingegeben. Diese Ausgabedatei
enthält
alle relevanten Daten, sodass die Eingabedatei vom Speicher gelöscht werden kann.
Wenn eine Packung/Abfolge in der Vorrichtung zurückgewiesen wird, wird die Eingabedatei
nicht gelöscht.
Dies bedeutet, dass, solange Eingabedateien in dem System vorhanden
sind, nicht alle Packungen/Abfolgen verarbeitet worden sind, und
dass ein weiterer Vorgang, beispielsweise durch den Betreiber, notwendig
ist.
-
Das
Scannen der Arzneimittel kann das Bestimmen der Anzahl an Arzneimitteln
umfassen. Allerdings wird gemäß einer
zweckmäßigen Ausführungsform
die Form und/oder Farbe der Arzneimittel (zusätzlich) bestimmt. Zu diesem
Zweck reicht eine Schwarz-Weiß-Kamera,
die zum Bestimmen der Anzahl an Arzneimitteln geeignet ist, nicht
aus, und eine Farbkamera mit entsprechender Spezialbelichtung muss
verwendet werden. Eine weitere Optimierung des Scann- und Erkennungsverfahrens
kann erhalten werden, wenn je nach einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung nicht nur die Anzahl an Arzneimitteln gezählt wird,
sondern auch deren Form oder andere Daten. Dies bedeutet, dass zwei
Merkmale der Gruppen von Arzneimitteln bestimmt und zusammengeführt werden,
um zu überprüfen, ob
die erforderlichen Arzneimittel in den Packungen vorhanden sind
oder nicht. Solche Merkmale können
Eigenschaften der Arzneimittel umfassen. Es ist auch möglich, mit
einem Merkmal zu beginnen und mit einem weiteren Merkmal fortzufahren.
Beispielsweise kann zuallererst die Form der einzelnen Tabletten
bestimmt werden, wonach ein Zählverfahren
der Anzahl an Arzneimittel stattfinden kann. Wenn die Unterschiede
zu beträchtlich
sind, könnte
dies bedeuten, dass die Vorrichtung weiter angepasst werden muss.
-
Es
könnte
auch möglich
sein, dass eines der beiden Merkmale bestimmt, ob eine Packung zurückgewiesen
wird oder nicht. Um in der Lage zu sein, die Arzneimittel exakt
zu scannen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
dass mittels Vibration und/oder mittels Bürsten die Arzneimittel so weit
wie möglich daran
gehindert werden während
des Scanverfahrens übereinander
zu liegen, mit anderen Worten liegen sie gegenseitig frei. Dieses
Ausbreiten kann mittels auf dem Fachgebiet bekannter Verfahren erreicht werden,
beispielsweise mit Bürsten.
Diese sind so angeordnet, dass ihre zentrale Rotationsachse im Wesentlichen
parallel zu dem Träger
verläuft,
und durch Durchführen
einer Bürstenbewegung
werden die Tabletten im Inneren der Packung auseinander bewegt.
-
Es
wurde allerdings festgestellt, dass, obwohl ein solches Ausbreitungsverfahrens
in vielen Fällen
zufriedenstellend ist, keine absolute Garantie besteht, dass die
Tabletten komplett getrennt werden.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt ein verbessertes Verfahren zum Ausbreiten
von Gegenständen bereit,
die nahe beieinander/übereinander
liegen, und für
Gegenstände,
die hochkant stehen und flach hingelegt werden müssen. Die Erfindung ist nicht
auf das Trennen von Gegenständen
im Inneren einer Packung, die übereinander
liegen, wie die vorstehend beschriebenen Tabletten, begrenzt.
-
Diese
Aufgabe wird bei dem vorstehend beschriebenen Verfahren insofern
erreicht, als dass der Eingriff eine ringförmige Bewegung in einer Ebene, die
im Wesentlichen parallel zu dem Träger ist, einschließt.
-
Erfindungsgemäß wird der
Ausbreitungsvorgang durch eine ringförmige Bewegung (gegebenenfalls
wechselseitig) entlang eines Weges in einer Ebene parallel zu der
Ebene des Trägers
durchgeführt.
Im Gegensatz zum Stand der Technik führt dies zu einem längeren Kontakt
zwischen dem Teil der Ausbreitungsvorrichtung, der den Eingriff
mit dem Gegenstand bereitstellt, und dem Gegenstand selbst. Dieser
verlängerte
Eingriff ermöglicht
unter allen Umständen
die vollständige
Trennung. Der vorstehend beschriebene durchgängige ringförmige Weg ist vorzugsweise
ein zusammengesetzter kreisförmiger
Weg, d. h. ein Weg, der aus verschiedenen kreisförmigen Bewegungen besteht.
-
Gemäß einer
zweckmäßigen Ausführungsform
der Erfindung erfolgt das Ausbreiten, wenn die Gegenstände bewegt
werden. Dies kann sehr leicht erreicht werden, wenn die Gegenstände auf
einem Förderband
angeordnet sind und aus irgendeinem Grund bewegt werden.
-
Es
muss verstanden werden, dass dieses Verfahren zum Ausbreiten von
Arzneimitteln auch in Kombination mit jeder anderen Arzneimittelprüfvorrichtung
verwendet werden kann, die sich von dem in Beispiel 1 beschriebenen
Verfahren unterscheidet.
-
Wenn
die Packung angenommen oder zurückgewiesen
wird, wird dies vorzugsweise mittels einer Markierung, wie eines
Farbpunktes, angezeigt.
-
Diese
Prüfung
kann auf Farbe und Form beruhen. Außerdem muss die Anzahl an betroffenen Arzneimitteln überprüft werden.
Eine Metalldetektion kann ebenfalls durchgeführt werden.
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Überprüfung einer
Abfolge von miteinander verbundenen Arzneimittelpackungen, umfassend
eine Eingabe für
eine Abfolge von Packungen, Beförderungsmittel
für die
Packungen, eine Kamera zum Scannen der Arzneimittel in den Packungen,
eine Abgabe für
die Abfolge von Packungen und auch eine Eingabe für Patienten/Arzneimitteldaten, zusätzlich zu
einer Vergleichsvorrichtung zum Vergleich der Patienten/Arzneimitteldaten
mit den Kamerascans, wobei Scanmittel zum Scannen der Patientendaten
vorhanden sind, und Speichermittel zum Speichern der Patientenscans
und der Arzneimittelscans vorhanden sind. Das Beförderungsmittel
kann jede aus dem Stand der Technik bekannte Konstruktion einschließen, jedoch
bestehen sie nach einer zweckmäßigen Ausführungsform
der Erfindung aus einem Band. Wie vorstehend angegeben, können die Daten,
die den Inhalt der Packung betreffen, entweder von außen kommen
oder in die Packung selbst eingearbeitet sein, beispielsweise in
Form eines Strichcodes. Gleichermaßen können die Patientendaten entweder
direkt gescannt werden oder auf der Seite der Packung, die von der
Kamera beabstandet angeordnet ist, vorhanden sein. Die Patientendaten würden in
diesem Fall möglicherweise
in einem Spiegelbild auf dem Speichermedium erscheinen. Einerseits
muss dies kein Problem sein, da diese Daten zum Zeitpunkt der Überprüfung wieder
umgekehrt werden können.
Andererseits ist es mittels optischer Techniken leicht möglich, das
Spiegelbild bereits zum Zeitpunkt der Speicherung der Patientendaten
umzukehren.
-
Die
relevanten Daten werden vorzugsweise soweit wie möglich aus
der Datei der ursprünglichen Reihenfolge
genommen. Mit anderen Worten ist es bevorzugt, nicht auf die Daten
zurückzugreifen,
die vom Verpacker bearbeitet wurden.
-
Es
ist erfindungsgemäß möglich, die
Kamera mit verschiedenen Typen von Licht zu betreiben. Das zum Scannen
der Anzahl und/oder der Form der Arzneimittel verwendete Licht kann
eine andere Wellenlänge
besitzen, als das Licht zur Herstellung einer "Photographie" der Packungen. Dies trifft insbesondere
zu, wenn die Form und/oder Farbe der Arzneimittel gescannt werden
muss. In diesem Fall ist eine spezielle Beleuchtung notwendig. Für einfaches
Bestimmen der Anzahl und/oder des Namens des Anwenders reicht eine
Beleuchtung der entgegengesetzten Seite der Kamera aus. Wenn die
Form und Farbe bestimmt werden, ist es notwendig, weiterhin Beleuchtung
von der Position der Kamera einzusetzen. Sofern notwendig, kann
die Kamera oder die Beleuchtungseinrichtung, die zum Beleuchten
der Packungen verwendet wird, mit Filtern vorgesehen sein, die einstellbar
sein könnten.
-
Die
Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zum Ausbreiten von Arzneimitteln,
die nahe beieinander/übereinander
liegen, die einen Träger
für die Arzneimittel
sowie eine Ausbreitungsvorrichtung umfasst, die oberhalb des Trägers angeordnet
ist, und die in die Gegenstände
eingreift, wobei die Ausbreitungsvorrichtung einen kammförmigen Teil
einschließt,
der im unbeladenen Zustand direkt oberhalb des Trägers in
einem Abstand angeordnet und so ausgelegt ist, dass er an einem
Antrieb befestigt ist, um zu ermöglichen,
dass der kammförmige
Teil einem durchgängigen
Weg folgt, der in einer Ebene parallel zu und oberhalb des Trägers liegt.
-
Die
vorstehend beschriebene kreisförmige Bewegung
kann mit einem Antriebsmotor erreicht werden.
-
Gemäß einer
sehr zweckmäßigen Ausführungsform
der Erfindung wird eine Doppelrotationsbewegung verwendet. Die kammförmigen Teile
oder Stifte sind auf Armen oder Bürsten angeordnet, wobei die
Arme oder Bürsten
um eine erste zentrale Achse rotieren können. Die kammförmigen Teile
befinden sich in einem Abstand von der zentralen Achse und folgen
somit einer kreisförmigen
Bewegung. Die Bürsten
oder Arme sind auf einer Trägerplatte montiert,
wobei die Trägerplatte
um eine zweite zentrale Achse rotieren kann. Die erste und zweite
zentrale Achse sind im Wesentlichen parallel, befinden sich jedoch
in einem Abstand voneinander. Dies macht es möglich, eine rotierende Verbundbewegung
zu erzielen.
-
Es
sollte für
diese Vorrichtung zum Ausbreiten von Arzneimitteln auch selbstverständlich sein, dass
diese unabhängig
von der vorstehend beschriebenen Vorrichtung verwendet werden kann,
d. h. sie kann mit jeder Arzneimittelprüfvorrichtung kombiniert werden.
-
Die
Erfindung wird nachstehend ausführlicher
unter Bezugnahme auf eine in den Zeichnungen gezeigte beispielhafte
Ausführungsform
erklärt.
Es zeigen:
-
1 sehr
diagrammartig eine Vorrichtung zur Überprüfung von Arzneimittelpackungen;
-
2 ein
Beispiel für
eine Arzneimittelpackung;
-
3 eine
weitere Vorrichtung zur Überprüfung von
Arzneimittelpackungen;
-
4 diagrammartig
eine seitliche Ansicht der erfindungsgemäßen Ausbreitungsmittel;
-
5 eine
Draufsicht auf den Antrieb für
die verschiedenen Ausbreitungsvorrichtungen; und
-
6 eine
Ausbreitungsvorrichtung im Detail.
-
In 1 gibt
das Bezugszeichen 1 eine Vorrichtung an, in die Packungen
von Arzneimitteln 10 eingebracht und einem Prüfvorgang
unterzogen werden können.
Die Eingabe wird mit 6 bezeichnet, und die Abgabe wird
mit 7 bezeichnet. Die Beförderung wird mittels eines
Bandes 4 erreicht. Nach Eingabe 6 sind eine Bürste 17 und
auch eine Vibrationsplatte 18 vorhanden. Die Bürste 17 oder
die Vibrationsplatte 18 könnten, sofern gewünscht, weggelassen
werden. Durch diese Mittel werden die Arzneimittel, die möglicherweise übereinander
liegen, in eine Position verbracht, in der sie nebeneinander liegen.
Eine Kamera 2 und ein Spiegel 16, die damit zusammenwirken, sind
vorhanden. Diese Kamera ist mit einer oder zwei Lichtquellen bereitgestellt.
-
Eine
Farbpunkt-Ständervorrichtung 20 ist vorhanden.
Sie ist in der Lage, Farbpunkte auf der Packung anzubringen, wenn
sie sich der Abgabe 7 nähern.
Das Bezugszeichen 3 gibt eine zentrale Prozessoreinheit
an, die mit der Kamera 2, der Farbpunkt-Ständervorrichtung 20 und
mit einer zentralen Eingabe 19 verbunden ist. Diese zentrale
Prozesseinheit 3 ist mit einem DVD-Brenner verbunden, über den
DVDs 8 gebrannt werden können.
-
2 zeigt
eine Arzneimittelpackung. Diese Arzneimittelpackung wird insgesamt
mit 10 bezeichnet und besteht aus sieben Kompartimenten 15,
in denen Arzneimittel 11 bis 13 angeordnet sind.
Diese Arzneimittel liegen in verschiedenen Formen, Farben und/oder
verschiedener Anzahl vor. Diese Arzneimittelpackung besteht aus
zwei Folienlängen,
die übereinandergelegt
sind. Die obere (in der Zeichnung) Folienlänge besteht aus einem transparenten
Aufbau, während
die untere aus einem undurchsichtigen Aufbau besteht, sodass die
Patientendaten 14 auf der unteren Länge mittels eines Druckers
angeordnet werden können.
Da solche Daten auf der Außenseite angeordnet
sind, werden sie im Allgemeinen auf der Unterseite angeordnet. Der
Strichcode mit den Patientendaten besitzt das Bezugszeichen 23.
-
Die
vorstehend beschriebene Vorrichtung arbeitet wie folgt. Nach Einbringen
einer Abfolge 15 von Packungen in die Eingabe 6 stellt
das Band 4 die Beförderung
der Abfolge bereit. Wenn gewünscht,
können
Greifeinrichtungen (nicht im Detail gezeigt) vorhanden sein, um
die Abfolge zu greifen (festzuklemmen) und die Beförderung
bereitzustellen. Die Aktivierung der Vorrichtung kann beispielsweise
mithilfe eines elektronischen Auges erreicht werden, es ist jedoch
auch möglich,
dass die Vorrichtung durchgängig
betrieben wird. Nach Bewegung entlang der Bürste 17 und der Vibrationsplatte 18 kann
angenommen werden, dass die Arzneimittel in einer Position angeordnet
wurden, in der sie nebeneinander liegen. Die Arzneimittel werden
anschließend
unter die Kamera 2 befördert.
In der Zwischenzeit wurden die Daten, die die Arzneimittel betreffen,
die in der Packung angeordnet werden müssen, über die Eingabe 19 der zentralen
Prozesseinheit 3 zugeführt.
In dieser zentralen Prozesseinheit oder in einem früheren Stadium wird
die gewünschte
Form der Arzneimittel und die Anzahl an Arzneimitteln aus den Daten
bestimmt, mit anderen Worten wird in der zentralen Prozesseinheit bestimmt,
welches die Auslesung von Kamera 2 sein sollte. Diese gezielten
Grenzwerte werden mit den Werten verglichen, die von der Kamera 2 abgegeben werden.
Natürlich
ist es gleichermaßen
möglich,
die Daten für
die Arzneimittel aus der Auslesung der Kamera 2 zu bestimmen
und sie anschließend
mit der Eingabe 19 zu vergleichen. Die Packung wird anschließend weiter
bewegt, und, in Abhängigkeit
von dem Ergebnis, wird ein Farbpunkt, der die Akzeptanz oder das
Zurückweisen
bestimmt, mittels Vorrichtung 20 abgegeben.
-
Erfindungsgemäß ist eine
Bodenlichtquelle 16 vorhanden, mittels derer Licht die
Kamera durch die Packung erreicht, sodass die Kamera auch die Unterseite
der Packung beobachten kann. Dies macht es möglich, die Patientendaten mittels
Kamera 2 zu scannen. Das auf diese Weise erhaltene Spiegelbild
kann, falls gewünscht,
elektronisch umgedreht werden.
-
Erfindungsgemäß wird der
vorstehend beschriebene Vergleich nicht nur mit Hilfe einer ersten Lichtquelle
vorgenommen, sondern bevorzugt auch mittels einer zweiten Lichtquelle 24 (hinter/seitlich von
der Kamera), um ein Bild sowohl von der Oberseite als auch von der
Unterseite der Packung zu machen. Dieses Bild wird auf der DVD 8 gespeichert,
die folglich den Beweis dafür
liefert, was sich in der Packung zusammen mit den Verbraucherdaten
befindet. Diese Daten sind von der Eingabe bei 19 vollkommen
unabhängig.
-
Sollten
später
Probleme auftreten, ist es auf einfache Weise mittels der DVD 8 möglich sicherzustellen,
wie die Packung die Packstation verlassen hat. All dies kann durch
Arbeiten mit einem Tracking-System noch leichter vorgenommen werden.
-
Jedes
andere im Stand der Technik bekannte Speichermedium kann anstelle
eines DVD-Speichermediums verwendet werden.
-
Als
eine Variante der vorstehend beschriebenen Vorrichtung ist es möglich, unmittelbar
nach der Eingabe die Daten der betroffenen Abfolge mittels beispielsweise
eines Strichcodes zu bestimmen. Durch dieses Mittel können die
Daten des Patienten erhalten werden.
-
Eine
Variante der Erfindung, die in ihrer Gesamtheit mit 31 bezeichnet
ist, ist in 3 erläutert. Im Falle dieser Ausführungsform
wird die Beförderung
der Abfolge von Arzneimittelpackungen insofern durchgeführt, als
dass die Packungen ursprünglich auf
einer Walze 32 angeordnet wurden und von letzterer abgewickelt
und auf die Walze 23 übertragen wurden.
Eine Schneidstation (nicht im Detail gezeigt) kann, sofern gewünscht, nahe
am Abgabeende der Vorrichtung vorhanden sein, um die Endlosbahnabfolgen
zu zerschneiden und um sie möglicherweise von
einem Träger
zu entfernen. Es ist allerdings auch möglich, die aus der Walze 33 herauskommende
Abfolge an einen Großverbraucher
(wie ein Krankenhaus) zu schicken. Die entsprechenden Teile werden mit
den gleichen Bezugszeichen wie diejenigen, die in 1 verwendet
werden, angegeben. Bezugszeichen 37 gibt einen Drucker
an, während 38 eine
Metalldetektionseinheit angibt. Bezugszeichen 39 gibt einen
Strichcodeleser an, der in der Lage ist, die Daten zu lesen, die
auf jeder der Packungen vorhanden sind. Die Beförderung kann unterstützt oder
sogar mittels eines Bandes 34 alleine bewirkt werden.
-
Mit
dieser Vorrichtung werden auch die Patientendaten mithilfe einer
Kamera und insbesondere mit Licht, das aus einer Quelle darunter
kommt, gesammelt. Gleichermaßen
wird die Anzahl an Arzneimitteln gezählt, und die Farbe und Form
werden bestimmt. All dies wird optisch mittels eines Bitmaps gespeichert.
-
4 zeigt
eine Anzahl an Ausbreitungsvorrichtungen 41, die oberhalb
eines Trägers 42 angeordnet
sind, in diesem Fall ein Förderband.
Durch dieses können
beispielsweise Packungen 43, die Tabletten 44 enthalten,
verschoben werden. Wie aus 4 hervorgeht,
liegen einige dieser Tabletten übereinander.
Für einige
Verfahrensweisen, wie Prüfungen,
ist es notwendig, dass die Tabletten nebeneinander liegen, für welchen
Zweck die erfindungsgemäßen Ausbreitungsvorrichtungen 41 vorgesehen sind.
-
Wie
aus den Figuren hervorgeht, besteht jede Ausbreitungsvorrichtung
aus einem kammförmigen
Teil oder einem Stift 46. Die 4 und 6 zeigen,
dass letzterer angeordnet ist, um elastisch mittels einer Feder 47 in
einem Arm oder einer Bürste 48 verschiebbar
zu sein. Im unbeladenen Zustand berührt der Stift 46 den
Träger 42 nicht,
sondern befindet sich stattdessen in einem sehr geringen Abstand a,
beispielsweise 3–5
mm, von der Oberfläche
des Trägers.
Der Abstand ist natürlich
von dem auszubreitenden Produkt abhängig.
-
Jede
Bürste 48 ist
auf einem Hilfsarm oder einer Hilfsplatte 54 angeordnet,
die um eine erste zentrale Rotationsachse 53 rotierbar
ist. Wie 6 zeigt, ist eine Anzahl von
Bürsten 48 drehbar
auf einer Platte 54 angeordnet. Die Platte 54 ist
gleichermaßen
um einen stationären
Schaft 55 drehbar.
-
Die
Bürsten
sind jeweils mit Zähnungen 49 an
ihrem oberen Ende bereitgestellt. Die Zähnungen 49 greifen
in ein zentrales Zahnrad 56 ein, welches feststehend auf
einem stationären
Schaft 55 montiert ist. Der Antriebsmotor 52 (5)
ist mit einem Getriebe 51 vorgesehen, der in ein Zahnrad 50 eingreift, das
mit der Platte 54 verbunden ist.
-
Die
Rotation des Zahnrades 50 veranlasst die Rotation der Platte 54 und
somit die Rotation der Schäfte 53.
Da die Bürsten 48 mit
dem stationären Zahnrad 56 über die
Zahnräder 49 gekoppelt
sind, führen
die Bürsten 48 zusätzlich eine
Rotationsbewegung um die zentrale Achse 53 durch.
-
Auf
diese Weise wird der Bereich des Trägers vollständig abgedeckt. Durch Anordnen
einer Anzahl an diesen Ausbreitungsvorrichtungen nebeneinander kann
die Oberfläche
eines Trägers
vollständig
in Querrichtung abgedeckt werden. Zusätzlich bietet das Anordnen
einer Anzahl an Ausbreitungsvorrichtungen hintereinander den Vorteil,
dass das vollständige
Ausbreiten der Arzneimittel immer noch sichergestellt werden kann.
Wenn somit die Tabletten in den Arzneimittelpackungen getrennt werden,
ist es beispielsweise möglich,
vier von diesen Ausbreitungsvorrichtungen zu montieren, wovon jede
einen Teil einer Packung behandelt, wobei in jedem Fall eine Überlappung
vorliegt.
-
Varianten
werden dem Fachmann unmittelbar beim Lesen der vorstehenden Beschreibung
klar. Es ist beispielsweise möglich,
Farben der Arzneimittel oder andere Daten der Arzneimittel zu scannen. Es
ist gleichermaßen
möglich,
stromaufwärts
eine Vorrichtung für
den Nachweis von Metallteilchen anzuschließen, um zu verhindern, dass
Metallteilchen in den Arzneimitteln vorhanden sind. Es ist auch möglich, nur
einen sehr begrenzten Teil der Packung zu scannen. Diese und weitere
Varianten werden dem Fachmann klar und liegen im Umfang der beigefügten Ansprüche.