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DE602004003869T2 - Verfahren und Vorrichtung zum versiegelten Umverpacken einer Ladung mit einer Schlauchfolie aus dehnbarem Kunststoffmaterial - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum versiegelten Umverpacken einer Ladung mit einer Schlauchfolie aus dehnbarem Kunststoffmaterial Download PDF

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DE602004003869T2
DE602004003869T2 DE602004003869T DE602004003869T DE602004003869T2 DE 602004003869 T2 DE602004003869 T2 DE 602004003869T2 DE 602004003869 T DE602004003869 T DE 602004003869T DE 602004003869 T DE602004003869 T DE 602004003869T DE 602004003869 T2 DE602004003869 T2 DE 602004003869T2
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Germany
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frame
bag
repackaging
adjustable extension
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Expired - Lifetime
Application number
DE602004003869T
Other languages
English (en)
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DE602004003869D1 (de
Inventor
Franco Tacchini
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Officina Meccanica Sestese SpA
Original Assignee
Officina Meccanica Sestese SpA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Application granted granted Critical
Publication of DE602004003869T2 publication Critical patent/DE602004003869T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B9/00Enclosing successive articles, or quantities of material, e.g. liquids or semiliquids, in flat, folded, or tubular webs of flexible sheet material; Subdividing filled flexible tubes to form packages
    • B65B9/10Enclosing successive articles, or quantities of material, in preformed tubular webs, or in webs formed into tubes around filling nozzles, e.g. extruded tubular webs
    • B65B9/13Enclosing successive articles, or quantities of material, in preformed tubular webs, or in webs formed into tubes around filling nozzles, e.g. extruded tubular webs the preformed tubular webs being supplied in a flattened state
    • B65B9/135Enclosing successive articles, or quantities of material, in preformed tubular webs, or in webs formed into tubes around filling nozzles, e.g. extruded tubular webs the preformed tubular webs being supplied in a flattened state for palletised loads

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)
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  • Making Paper Articles (AREA)
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum dichten Umverpacken einer auf einer Palette gestapelten Ladung mit Hilfe einer Folie aus dehnbarem Kunststoffmaterial, die schlauchförmig ausgebildet ist.
  • Das allgemeine Prinzip der Vorrichtungen zum Umverpacken auf Paletten gestapelter Ladungen ist Folgendes: eine auf Paletten gestapelte Ladung wird in einer Umverpackungsposition in die Mitte eines Hauptträgerrahmens einer Umverpackungsvorrichtung gebracht. Eine Kunststoff-Verpackungsfolie, die schlauchförmig ausgebildet, aber in der Längsrichtung auf einer Ebene gefaltet ist, die auf eine Zuführungsrolle gewickelt wird, wird von einer Position am Boden des Hauptträgerrahmens zu einer Position über dem Kopfende der Palettenladung geführt. Diese Folie wird dann nach unten geführt und gleichzeitig an ihrem unteren Ende geöffnet, um eine Art umgedrehten Beutel auszubilden. Dieser Beutel wird zunächst von der Zuführungsrolle entfernt, wobei ein horizontaler Schnitt und gleichzeitig eine Thermoschweißung entlang der oberen Endkante ausführt werden. Dieser umgedrehte Beutel wird dann kraftschlüssig auf und um die Palettenladung gebracht, bis er vollständig um die Ladung gewickelt ist.
  • Beim Einsatz einer Thermoschrumpffolie umfasst der letzte Umverpackungsschritt das Thermoschrumpfen des Beutels auf der Ladung, wobei die Umverpackungsfolie durch Wärme einer Schrumpfung unterzogen wird. Wird stattdessen eine dehnbare Folie verwendet, geht dem kraftschlüssigen Aufbringen des Beutels ein Schritt voraus, in dem der Beutel selbst vorübergehend gedehnt und aufgeweitet wird, so dass der letzte Umverpackungsschritt darin besteht, den Beutel freizugeben, der durch die elastische Wirkung in seinen Ausgangszustand zurückgeht und sich dadurch selbsttätig eng um die Ladung legt. Die vorliegende Erfindung betrifft eine solche Umverpackungsvorrichtung, bei der eine Folie aus dehnbarem Kunststoffmaterial verwendet wird.
  • In der italienischen Patentschrift Nr. IT-1.074.012 im Namen von ANVAR (entsprechend der französischen Patentschrift Nr. FR-2.316.127, eingereicht am 4.7.1975) wird eine Umverpackungsvorrichtung beschrieben, in der Mittel bereitgestellt sind, um die Schlauchfolie über die Ladung zu führen, und Greifmittel, die den Umverpackungsbeutel an seinen vier Ecken greifen, ihn öffnen und über den Boden der Palette an vier im Wesentlichen vertikalen Schienen entlang nach unten ziehen. Jede dieser Schienen umfasst einen ersten vertikalen Abschnitt, der sich in der Höhe nur über die Palettenladung erstreckt und einen Ebenenumfang entsprechend der größten ungedehnten Größe des Beutels begrenzt, einen zweiten vertikalen Abschnitt, der sich über die ganze Höhe der Palettenladung erstreckt und einen Ebenenumfang bedeckt, der größer ist als die Ladung selbst, sowie einen dritten geneigten Abschnitt, der das untere Ende des ersten Abschnitts, der der innerste und schmalste ist und das obere Ende des zweiten Abschnitts verbindet, der der äußerste und breiteste ist. Auf diese Weise bildet der dritte Abschnitt der vier Schienen einen Weg, der einen Ebenenumfang begrenzt, der sich allmählich in seinen unteren Abschnitt erweitert. Dieser Weg bildet somit einen geneigten Erweiterungsabschnitt, über den sich durch die elastische Dehnung in einer Querrichtung eine vorüber gehende Weitung des Beutels ergibt. Der auf diese Weise aufgeweitete Beutel wird, dem zweiten Abschnitt der Schienen folgend, kraftschlüssig auf die Ladung und auf die Palette aufgebracht. Nach dem Beendigen werden die Greifmittel gelöst, damit der Beutel in seinen ursprünglichen Zustand zurückgehen und an die Ladung geschrumpft werden kann.
  • In der Patentschrift Nr. EP-0.285.855 im Namen von LACHENMEIER, eingereicht am 11.03.1988, wird eine Umverpackungsvorrichtung derselben Art offengelegt, in der der Beutel aus dehnbarem Kunststoffmaterial jedoch zuerst, im Wesentlichen gekräuselt, auf vier vertikalen Stiftträgern aufgenommen wird, die an den vier Ecken eines viereckigen Trägerrahmens angeordnet sind (der in dem folgenden Teil der Beschreibung ebenfalls unter dem Begriff „verstellbarer Erweiterungsrahmen" beschrieben wird). Diese vier Stiftträger begrenzen (ähnlich wie die vertikalen Schiebeführungen, die in der Schrift Nr. IT-1.074.012 bereitgestellt sind) einen Umfang, der eine kleinere Ebenengröße hat als die Ladung.
  • In einem zweiten Schritt wird der Trägerrahmen horizontal erweitert, sowohl in der Länge als auch quer, damit die vier Stiftträger mit dem darauf befindlichen gekräuselten Beutel einen Umfang begrenzen, der eine größere Ebenengröße hat als die Ladung. Schließlich wird der Rahmen mit den vier Stiftträgern in einem dritten Schritt vertikal zum Palettenboden herunter bewegt, während der Beutel von diesen Stiftträgern allmählich freigegeben und kraftschlüssig auf die Ladung aufgebracht wird. In diesem dritten Schritt geht die gedehnte Folie frei in ihren Ausgangszustand zurück, wobei sie auf der Ladung schrumpft.
  • Umverpackungsvorrichtungen dieser Art, d.h., die mit Mitteln zum Kräuseln des Beutels in einem ersten Schritt, dann zu seinem horizontalen Dehnen in einem zweiten Schritt und schließlich zu seinem Ausbrei ten in einem dritten Schritt beim gleichzeitigen Aufbringen auf die Ladung ausgestattet sind, sind auch aus den Patentschriften Nr. DE-39 08 957 vom 18.3.1989, EP-0.344.815 und EP-0.445.443, beide eingereicht am 5.6.1989, der Patentschrift Nr. EP-0.798.214, eingereicht am 27.3.1997, EP-1.072.514, eingereicht am 21.7.2000, alle im Namen der BERNHARD BEUMER MASCHINENFABRIK, sowie aus der Patentschrift Nr. DE-43 27 450 im Namen von MOELLERS bekannt, die alle auf derselben Arbeitsweise basieren und sich voneinander im Wesentlichen durch Konstruktionsdetails unterscheiden.
  • Alle Vorrichtungen nach dem Stand der Technik, die in den vorhergehend genannten Patentschriften beschrieben werden, sind mit einer Reihe von Nachteilen verbunden, die sich folgendermaßen zusammenfassen lassen:
    • a) – Die Folie des Umverpackungsbeutels bleibt nur in einer horizontalen Richtung gedehnt (d.h. quer zur vertikalen Achse des nach oben gewandten Beutels). Wenn die Stiftträger oder Ähnliches, auf denen die Schlauchfolie gekräuselt ist, voneinander entfernt werden, bewirken sie eine horizontale Dehnung der Folie. Wenn diese Träger vertikal verschoben werden, um die Folie kraftschlüssig auf die Ladung aufzubringen, wird diese Folie ohne eine vertikale Dehnung einfach von den Trägern freigegeben.
    • b) – Ferner erfolgt das Gleiten der Folie während der Freigabe von den Stiftträgern bei dieser vertikalen Verschiebung nicht gleichmäßig, sondern hängt davon ab, wie die Folie vorher gekräuselt wurde. In der Praxis hat sich gezeigt, dass häufig die Gefahr besteht, dass mehrere Kräuselfalten gleichzeitig freigegeben werden, die die Folie lose lassen und Falten an ihren vertikalen Wänden behalten.
    • c) – Ferner wird die Folie nur gegenüber den vier Ecken des verstellbaren Erweiterungsrahmens geführt, so dass die Folie aufgrund ihrer Elastizität und durch die erhebliche Dehnung, der sie unterzogen wurde, eine gebogene Form entlang ihrer Kanten annimmt, was die Freigabebedingungen auf die Ladung beeinträchtigt.
    • d) – Die querverlaufende Schweißlinie am oberen Ende des Beutels bleibt auf der Außenseite, wodurch Falten, Ohren und/oder Taschen gebildet werden, die einerseits bei der Handhabung der fertiggestellten Palette an feststehenden Hindernissen hängen bleiben können und andererseits Sollbruchstellen und Sammelstellen für Schmutz oder von Wasser bilden, das gefrieren kann.
    • e) – Die Umverpackungsvorrichtung muss viel höher als die Ladung sein. Die Schlauchfolie wird nämlich von einer Rolle, die in der Nähe des Bodens der Vorrichtung untergebracht ist, nach oben und über die Ladung geführt, dann wird sie nach unten abgeleitet, wodurch die Schlauchfolie aufgedehnt und auf den Stiftträgern zu den vier Ecken des verstellbaren Erweiterungsrahmens geführt wird. Das bedeutet auf jeden Fall, dass die Vorrichtung mindestens so groß sein muss, wie der Raum, der erforderlich ist, um die Schlauchfolie zu führen und über der für die Ladung bereitgestellten Höhe aufzudehnen.
  • In diesem Fall werden einige dieser Probleme behandelt, in der Schrift Nr. EP-1.106.507 jedoch nicht vollständig gelöst. Insbesondere wird in der vorliegenden Schrift Folgendes beschrieben:
    • – Anheben des Beutels über der Ladung, Halten in einer geöffneten Position, wodurch die vorhergehend unter b) beschriebene Gefahr bezüglich der Bildung von Falten beim Freigeben des Beutels auf der Ladung zumindest theoretisch verhindert wird.
    • – Aufbringen des Beutels auf die Ladung mit einer von innen nach außen gerichteten Bewegung. Dadurch wird auch die unter Punkt c) beschriebene Gefahr bezüglich der Bildung einer Schweißlinie auf der Außenseite des Beutels verhindert.
  • Die Vorrichtung nach der Schrift Nr. EP-1.106.507 lässt jedoch einerseits die unter Punkt a) und d) genannten Probleme ungelöst und verursacht auf der anderen Seite erhebliche Probleme beim Führen des Beutels auf die Stangenpfosten und bewirkt, dass die Vorrichtung sogar noch größer ist, als die nach dem Stand der Technik.
  • Ein Gegenstand der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Aufbau einer Umverpackungsvorrichtung bereitzustellen, der die beschriebenen Probleme sicher löst, einen kompakten Aufbau aufweist und einfach aufgestellt wird, so dass ein sicheres Umverpacken erfolgen kann, und der eine höhere Produktivität aufweist. Beginnend mit der Beschreibung in der Patentschrift Nr. DE-39 08 957, die den Stand der Technik beschreibt, der der Erfindung am nächsten ist, wird die Aufgabe der Erfindung durch ein Verfahren und eine Umverpackungsvorrichtung mit den in Anspruch 1 und 10 genannten Eigenschaften gelöst.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden jeweils anhand der folgenden ausführlichen Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform klarer, die anhand eines nicht eingrenzenden Beispiels in den beiliegenden Zeichnungen gezeigt wird.
  • 1 zeigt eine schematische und teilweise im Querschnitt gezeigte Ansicht der Umverpackungsvorrichtung gemäß der Erfindung in der Aufnahmeposition der Schlauchfolie auf dem verstellbaren Erweiterungsrahmen, um einen gekräuselten Beutel auszubilden.
  • 2 ist eine Ansicht ähnlich der in 1 aber in der ersten Verschiebeposition der Schlauchfolie von dem verstellbaren Erweiterungsrahmen zur Ladung.
  • 3 ist ein schematischer und teilweise im Schnitt dargestellter Grundriss dieser Vorrichtung von 2.
  • 4 ist eine vergrößerte Ansicht der Auswahl- und Aufnahmestation mit verschiedenen zuzuführenden Schlauchfolienarten, dargestellt durch den Pfeil S1 in 1 und 2.
  • 5 ist eine vergrößerte Ansicht des Übergabefahrwerks, das den verstellbaren Erweiterungsrahmen montiert, in der Ausgangsposition beim Aufbringen der Schlauchfolie auf die Ladung.
  • 6 und 7 zeigen, jeweils von oben und teilweise im Schnitt dargestellt in einem noch stärker vergrößerten Maßstab, die Anordnung für die Schlauchfolienaufnahme und die Folienkräuselanordnung auf dem verstellbaren Erweiterungsrahmen des Übergabefahrwerks, gezeigt durch den Pfeil R in 5.
  • 8 und 9 sind Ansichten ähnlich denen in 6 und 7, die eine Ausführungsform der Schlauchfolienaufnahme- und Folienkräuselanordnung zeigen.
  • 10a bis 10c zeigen sehr schematisch eine Ausführungsform der Schlauchfolienschweiß- und Schneideanordnung an ihrem unteren Ende, die mit Kühlmitteln zum Schweißen ausgestattet sind.
  • Schematisch zeigen 1 und 2, dass die Umverpackungsvorrichtung gemäß der Erfindung einen einzelnen Hauptträger rahmen umfasst, der von vier Stützen 1 (gekennzeichnet mit 1a, 1b, 1c und 1d in 3) ausgebildet ist, die von Querelementen 2 und 3 oben und unten gehalten werden. Dieser Hauptträgerrahmen befindet sich neben der Transportlinie T (schematisch durch einen einfachen Kasten in 1 angedeutet, da es sich um eine bekannte Vorrichtung handelt, die nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist), auf der sich die Ladung C, allgemein eine zu verpackende auf Paletten gestapelte Ladung (senkrecht zur Ebene des Zeichnungsblattes), bewegt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung erfolgen das Zuführen der Schlauchfolie und ihre Aufnahme auf dem verstellbaren Erweiterungsrahmen im Hauptträgerrahmen 1, 2, 3, während die Ausgabe und das Aufbringen der Schlauchfolie auf die Ladung zum Ausbilden der entsprechenden Verpackung außerhalb des Hauptträgerrahmens in der Transportlinie T erfolgt. Hierfür ist im Wesentlichen Folgendes bereitgestellt:
    Eine Station S1 zum Auswählen und Aufnehmen der zuzuführenden Schlauchfolie P in der Nähe des unteren Querelementes 2 des Hauptträgerrahmens 1, 2, 3,
    ein Transportsystem S2 zum Heraufführen und Führen der Schlauchfolie zum verstellbaren Erweiterungsrahmen, der sich in dem Hauptträgerrahmen 1, 2, 3 befindet, und
    ein System S3 zum Verschieben des verstellbaren Erweiterungsrahmens aus der Aufnahmeposition innerhalb des Hauptträgerrahmen in die Ausgabeposition über der Ladung.
  • Die Einstell- und Aufnahmestation S1 ist schematisch in 1 und vergrößert in 4 dargestellt. Diese Station umfasst mehrere Träger, im gezeigten Fall drei, für eine gleiche Anzahl von Rollen B1, B2, B3, die die Schlauchfolie P1, P2, P3 zuführen. In einer bekannten Weise wird die auf Rollen zu wickelnde Schlauchfolie auf einer Ebene gefaltet, um zwei parallele Hauptebenenseiten auszubilden, die zu zwei Seiten verbunden werden, die zieharmonikaähnlich gefaltet werden. Der bekannte Querschnitt dieses Aufbaus ist in 3 schematisch gestrichelt dargestellt und mit der Bezugszahl P versehen.
  • Die Bahnen P1, P2 und P3, die von ihren jeweiligen Zuführungsrollen kommen, wobei sich diese Bahnen voneinander allgemein nur durch ihren Querschnitt unterscheiden, wobei auch Bahnen mit anderen Werkstoffen, Widerständen, Farben oder Ähnlichem verwendet werden können, werden von einer Reihe von Übertragungsrollen bis zu den Rollen 4a, 4b und 4c einer Einstellvorrichtung umgelenkt (Einzelheiten hierzu zeigt 4). Diese enthält einen rotierenden Käfig (nicht gezeigt), von dem nur die zentrale Trägerwelle 5 und die Öffnungsvorrichtungen 6a, 6b, 6c in 4 sichtbar sind. Bei jedem Wechseln der Art der Umverpackungsfolie wird eine andere Öffnungsvorrichtung 6a, 6b oder 6c, somit eine andere Bahn P1, P2 oder P3, zur Zuführungs- und Führungsstation S2 gebracht.
  • Alle Zuführungs- und Öffnungsanordnungen sind auf eine an sich bekannte Weise aufgebaut, was nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist und daher auch nicht genauer beschrieben wird.
  • Unmittelbar über der Einstellstation S1 befindet sich eine Schneide- und Schweißanordnung (nicht genauer gezeigt, da sie an sich bekannt ist und nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist). Eine solche Vorrichtung ist schematisch in 4 dargestellt und umfasst ein Paar starrer Querelemente 7, an denen sich die Schneide- und Schweißmittel entlang bewegen. Diese Mittel umfassen genauer zwei Schweißdruckanordnungen 7a und Schneideklingenanordnungen 7b, die in entgegengesetzten Richtungen von zwei entsprechenden Zylindern 7c betä tigt werden. In bekannter Weise bringen die beiden Zylinder 7c die jeweiligen Druckvorrichtungen 7a entlang der Mittellinie Y-Y (siehe 3) in gegenseitigen Kontakt, um das Schweißen durchzuführen, und dann die Klingen 7b, um beim Schneiden der Schlauchfolie entlang derselben Linie zusammenzuwirken.
  • In der in den 10a bis 10c gezeigten Ausführungsform umfassen die beiden Schweißdruckanordnungen 7a und Schneideklingenanordnung 7b jeweils eine Kühldruckvorrichtung 7e. Bei dieser Kühldruckvorrichtung handelt es sich, was aus der Zeichnung ersichtlich wird, um eine vorzugsweise quadratische röhrenförmige Stange, in der Luft oder möglicherweise Kühlflüssigkeit strömt.
  • Wenn sich die beiden Anordnungen zum Ausführen der Schweißung aufeinander zu bewegen, werden zunächst die Druckvorrichtungen 7a in gegenseitigen engen Kontakt gebracht und greifen zwischen sich die doppelte Lage der Umverpackungsfolie, um die Thermoschweißung auszuführen. Unmittelbar danach, bzw. während die Druckvorrichtungen 7a noch im engen Kontakt stehen, werden die Schneideklingen 7b vorwärts bewegt, wobei die Klingen den Folienabschnitt trennen, der bereits den oben offenen Beutel mit P3 ausgebildet hat, der von der entsprechenden Rolle zugeführt wird.
  • Gemäß dieser Ausführungsform werden beim Schließen der Druckvorrichtungen 7a und der Klingen 7b auch die Kühldruckvorrichtungen 7e (10b) geschlossen. Deren gegenseitiger Kontakt und das Greifen der Folie in einer Position über dem Schweißpunkt – wie in 10 gezeigt – bietet einen ersten Vorteil, der genauer darin besteht, dass die Schweißhitze nicht nach oben entlang der Folie entweicht, sondern in der Klemmposition der Druckvorrichtungen 7a konzentriert bleibt und dadurch eine genauere Schweißung zulässt.
  • Beim Öffnen der Druckvorrichtungen 7a und der Klingen 7b öffnen sich auch die Druckvorrichtungen 7e vorübergehend, damit die Folie kurz heraufgleiten kann. Sobald die Schweißlinie in den Bereich der Druckvorrichtungen 7e (10c) kommt, ziehen die Druckvorrichtungen wieder an, greifen die Schweißung und kühlen sie ab. Damit wird ein zweiter Vorteil erhalten, der darin besteht, dass die Schweißung, die, bevor sie der Dehnung unterzogen wird, gut gekühlt ist, deutlich stabiler ist und nicht Gefahr läuft, in den nachfolgenden Schritten beim Dehnen und Aufbringen des Beutels auf der umzuverpackenden Ladung nachzugeben und sich zu öffnen.
  • Das Transportsystem S2 zum Zuführen und Führen der Folie umfasst (siehe auch 3 im linken Teil der Zeichnung) ein Balkenfahrwerk 8, das, gesteuert durch einen Motorantrieb 8a, vertikal an den Stützen 1a und 1b entlang gleitet. Auf diesem Fahrwerk sind zwei Arme 9a und 9b ausladend angeordnet, die an dem Balkenfahrwerk 8 entlang gleiten können, und zwar symmetrisch gespiegelt zur querlaufenden Mittelachse X-X durch die jeweiligen Motorantriebe 10. An jedem der beiden Arme 9a und 9b sind Greiferpaare 11, 12 angeordnet, die wiederum so angeordnet sind, dass sie symmetrisch gespiegelt zur mittleren Längsachse Y-Y des Hauptträgerrahmens 1 entlang gleiten.
  • In der in 4 dargestellten Position werden die Greifer 11, 12 jedes Greiferpaares der Schlauchfolie P in die Mitte des Arms 9a, 9b aufeinander zu bewegt, sind aber offen, um die Kanten Pa, Pb der Schlauchfolie selbst aufzunehmen. Diese Kanten entsprechen der oberen offenen Kante der Folie, die von der Öffnungsvorrichtung 6c getragen wird, die zu dem Zeitpunkt im Bereich der Greifer 11, 12 angeordnet ist.
  • Nachdem die Greifer 11, 12 die Kanten Pa, Pb gefasst haben, bewegt sich das Fahrwerk 8, 9a, 9b nach oben und zieht die Schlauch folie mich sich, die sich von der jeweiligen Zuführungsrolle abrollt. Gleichzeitig mit dieser Aufwärtsbewegung bewegen sich die Greifer 11, 12 der jeweiligen Arme 9a, 9b von einander weg (siehe Zwischenposition in 1), öffnen dabei die Schlauchfolie aus dem ursprünglichen Zustand, in 3 durch P und mit Strichlinien markiert, bis zu einem Endzustand, in derselben 3 durch P' und mit Strichlinien markiert.
  • Die Aufwärtsbewegung des Fahrwerks 8, 9 mit gleichzeitigem Weiten der Greifer 11, 12 setzt sich fort, bis die Kante der Folie P' am offenen oberen Ende der Schlauchfolie den verstellbaren Erweiterungsrahmen erreicht, der mit dem Verschiebesystem S3 zusammenhängt, was im Folgenden genauer beschrieben wird.
  • Das Verschiebesystem S3, in 1 und 2 in der Nähe des oberen Querelementes 3 des Hauptträgerrahmens 1, 2, 3, besteht nämlich im Wesentlichen aus drei Elementen: einem verstellbaren Erweiterungsrahmen 13, einem Transportfahrwerk 14 und einem Paar Trägerplatten 15. Der verstellbare Erweiterungsrahmen 13 ist auf dem Fahrwerk 14 montiert und kann breiter oder schmaler werden als das Fahrwerk 14 selbst. Das Fahrwerk gleitet horizontal, quer zur Bewegungsrichtung der Ladung C, entlang eines Führungssystems, das auf jeder der beiden Trägerplatten 15 ausgebildet ist. Das Fahrwerk 14 gleitet ferner vertikal zusammen mit den beiden Platten 15, die an einem Führungssystem entlang, das auf dem Paar Stützen 1c und 1d ausgebildet ist. Zur Erläuterung:
    Der verstellbare Erweiterungsrahmen 13 gleitet in einer Querrichtung X-X und in einer Längsrichtung Y-Y, um weiter oder enger zu werden.
  • Das Fahrwerk 14 gleitet in einer Querrichtung X-X, d.h. parallel zur Bahnfläche in 3, aus einer Position (in der Zeichnung in 1 links), in der die Schlauchfolie aufgenommen wird, in eine Position (in der Zeichnung in 2 rechts), in der die Schlauchfolie auf die Ladung aufgebracht wird, und
    das Paar Platten 15 gleitet nur in einer vertikalen Richtung Z-Z, um das Fahrwerk 14 und den verstellbaren Erweiterungsrahmen vertikal zu transportieren.
  • Die beiden Platten 15 sind so montiert, dass sie vertikal jeweils an den Stützen 1c und 1d des Hauptträgerrahmens entlang gleiten, d.h. die beiden Stützen, die auf der Seite des Ladungstransporters T liegen. Um eine gemeinsame Bewegung der beiden Platten 15 sicherzustellen, sind die Platten durch Querelemente 15a miteinander verbunden, die dazu dienen, einen starren Käfig damit auszubilden. Diese Querelemente 15a behindern jedoch nicht die freie Querbewegung des Fahrwerks 14. Die vertikale Bewegung des Käfigs 15, 15a ist durch ein Führungssystem gesichert, das gemeinsam mit den Stützen 1c, 1d ausgebildet ist, die schematisch durch Rollen 15b und nicht deutlicher gezeigt sind, da sie bereits bekannt und nicht an sich Teil der vorliegenden Erfindung sind.
  • Von jeder der beiden Platten 15 steht eine Reihe Laufrollen 16 vor, an denen das Fahrwerk 14 verschiebbar befestigt ist; dieses Fahrwerk ist im Wesentlichen durch einen starren Kastenrahmenaufbau ausgebildet, der mit gegenüberliegenden Seitenschienen ausgestattet ist, die so geformt sind, dass sie mit einem minimalen Spiel auf den beiden Reihen Rollen 16 gleiten.
  • Auf dem Rahmen des Transportfahrwerks 14 gleitet der verstellbare Erweiterungsrahmen 13, der aus den folgenden Elementen besteht, schematisch in 3, aber genauer in 5 bis 7 gezeigt:
    • – Zwei Paare erster Sättel 17, 18, die an zwei gegenüberliegenden Seiten des Kastenrahmens des Fahrwerks 14 gleiten, und zwar spiegelsymmetrisch zur Mittelachse Y1-Y1; die Sättel 17 eines ersten Paares tragen ein Querelement 19, während die Sättel 18 eines zweiten Paares ein Querelement 20 tragen. Die entgegengesetzte und symmetrische Bewegung der Sättel 17 und des Querelementes 19, die sich den Sätteln 18 und dem Querelement 20 annähern oder sich von ihnen entfernen, wird von einem einzelnen gemeinsamen Motor 21 und von zwei Antriebsketten 22 an zwei gegenüberliegenden Seiten des Kastenrahmens des Fahrwerks 14 gesteuert; um die symmetrische gegenläufige Bewegung zu erhalten, sind die Sättel 17 mit einem der Zweige jeder Kette 22 (beispielsweise dem oberen Zweig), und die Sättel 18 mit dem gegenüberliegenden Zweig (beispielsweise dem unteren Zweig) verbunden.
    • – Vier Aufnahmeanordnungen 23, 24, 25 und 26, die an den vier Ecken des verstellbaren Erweiterungsrahmens 13 angeordnet sind, von denen einer ausführlich in 6 und 7 gezeigt ist. Jede Aufnahmeanordnung ist an einem eigenen Sattel 23a, 24a, 25a und 26a befestigt. Diese Sättel sind so montiert, dass sie paarweise auf den Querelementen 19 und 20 spiegelsymmetrisch zur Mittelachse X-X gleiten. Diese Bewegung erfolgt unter der Kontrolle von jeweils zwei Motoren 27 und 28, die jeweils vollkommen parallel gegenüber dem jeweiligen Querelement 19 oder 20 davon angetrieben werden, und durch zwei jeweilige Antriebsketten, die ebenfalls in der für die Ketten 22 beschriebenen Weise montiert sind.
    • – Vier Teleskopstangen 29, die die vier Aufnahmeanordnungen verbinden. Diese Stangen sind vorzugsweise rohrförmig mit einem runden Querschnitt ausgebildet, was im Folgenden näher beschrieben ist.
  • Ein besonders interessanter Vorteil der Anordnung des verstellbaren Erweiterungsrahmens gegenüber dem Stand der Technik in der Schrift-Nr. DE-39 08 957, in der zum Erweitern des Rahmens 13 zwei Zylinder bereitgestellt sind, die an den Rahmendiagonalen angeordnet sind, besteht darin, dass durch Antreiben des gemeinsamen Motors 21 von der Betätigung des Motorpaares 27, 28 Form und Größe des Rahmens 13 veränderbar sind, d.h. dass das Verhältnis zwischen der Länge eines Paares gegenüberliegender Seiten des Rahmens 13 und der Länge des anderen Seitenpaares über einen großen Bereich veränderbar ist. Mit anderen Worten, ist es möglich, die Form des Rahmens 13 der Form der umzuverpackenden Palettenladung anzupassen, d.h. dem Rahmen 13 eine rechteckige Form mit der längeren Achse gemäß Y1-Y1 (wie gezeigt) oder eine quadratische Form oder eine rechteckige Form mit der längeren Achse gemäß X-X zu geben.
  • Diese Veränderung der Form des Rahmens 13 erfolgt vorzugsweise vor dem Kräuseln des Umverpackungsbeutels, so dass das Längen der Seiten des Rahmens 13 in dem nachfolgenden Erweiterungsschritt gesteuert werden kann, um eine gleichmäßige Dehnung des dehnbaren Folie des Beutels an allen vier Seiten zu bewirken.
  • Entscheidend ist, dass sich die Teleskopstangen 29 automatisch der sich verändernden Form des Rahmens 13 oder dem Größenverhältnis seiner Seiten anpassen, da die Enden der Stangen direkt mit den vier Aufnahme- und Kräuselanordnungen verbunden sind. Die Funktion dieser Teleskopstangen ist somit entscheidend, und zwar nicht so sehr, um eine strukturelle Verbindung unter den vier Aufnahme- und Kräuselanordnungen an den vier Ecken des Rahmens herzustellen, sondern vielmehr, um die Seiten des verstellbaren Erweiterungsrahmens physikalisch einzurichten. Diese Teleskopstangen, die mit einer rohrförmigen Form mit rundem Querschnitt ausgestattet sind, stellen nämlich eine abgerundete Fläche bereit, auf der die Umverpackungsfolie gleiten und beim Wenden und Freigeben auf der umzuverpackenden Ladung geführt werden kann. Die Folie wird somit auf einer abgerundeten Fläche geführt, die sich über den ganzen Umfang des verstellbaren Erweiterungsrahmens erstreckt.
  • In 6 und 7 ist eine erste Ausführungsform einer der Aufnahmeanordnungen 23, 24, 25, 26 ausführlicher gezeigt, auf der eine Schlauchfolie P gekräuselt ist. Im Folgenden wird nur die Anordnung 25 beschrieben, da die anderen Anordnungen identisch sind. Diese Gruppe 25 (symmetrisch, wie auch jede andere der drei Anordnungen) umfasst ein Paar motorbetriebener Räder 30, die an beidseitig senkrechten Achsen 31 befestigt sind. Die Grundrissansicht in 7 zeigt, dass die Räder 30 mit einem Umfangsprofil ausgestattet sind und eines gegenüber dem anderen so angeordnet ist, dass ihr Umfang im Wesentlichen in gegenseitigem Kontakt an einem Punkt TR ankommt, der in der Praxis den Greifpunkt der Folie P und den Zugpunkt darstellt, der im Folgenden genauer beschrieben wird.
  • Gegenüber dem Kontaktpunkt TR zwischen den beiden Rädern 30 befindet sich ein drittes Rad 32, das frei drehend an einem Stift 32a befestigt ist, der von einem Trägerdreieck 33 getragen wird. Die Ebene des Rades 32 ist im Wesentlichen gemäß der vertikalen Ebene der Halbierenden des Winkels ausgerichtet, der von der Aufnahmeanordnung 25 ausgebildet wird. Das Dreieck 33 kann einen kurzen Schwingungslauf in der Ebene der Halbierenden ausführen, wobei der Lauf von dem Zylinder 34 gesteuert wird. Durch diesen Aufbau geht das Rad 32 aus einer Ruhestellung, in der es sich in einem kurzen Abstand von dem Umfang des Räderpaares 30 befindet, in eine Arbeitsstellung, in der es in einem engen Kontakt mit der Kontur der Räder 30 (s. 7) steht. Dieser Kontakt wird durch die Profilform des Rades 32 unterstützt, das im Wesentlichen mit dem Profil beider Räder 30 zusammenwirkt, die an ihrem Kontaktpunkt TR verbunden sind. Wenn die beiden motorbetrie benen Räder 30 gedreht werden, ziehen sie das Rad 32 durch den Kontakt mit, insbesondere, wenn sich die Schlauchfolie dazwischen befindet, wobei die Folie wiederum gezogen wird.
  • Ferner befindet sich auf der vertikalen Linie des Kontaktpunktes TR unter den Rädern 30 und 32 die mit einem konvex ausgebildeten Profil versehene Kontur eines vierten frei auf seiner eigenen Achse montierten Rades 35, dessen Aufgabe darin besteht, das Gleiten der Schlauchfolie zu erleichtern, wenn sie von den Rädern 30, 32 angezogen wird. Das erfolgt weniger während des Aufnehmens und Kräuselns, sondern hauptsächlich während des Freigebens der Folie auf der Ladung, wenn, was im Folgenden genauer beschrieben ist, die Folie von innen nach außen gewendet wird, wobei sie vom Rahmenäußeren in das Rahmeninnere verschoben wird.
  • In der Ausführungsform in 8 und 9 ist die Anordnung genau umgekehrt, zumindest im Hinblick auf den Motorantrieb, der nicht an einem Paar Räder innerhalb des verstellbaren Erweiterungsrahmens (wie die Räder 32) vorgesehen ist, sondern an dem Außenrad 40. Ferner ruht die Folie innerhalb des Rahmens weniger auf den Rädern 32 und der nachfolgenden kräuselnden Winkelsäule 36, als direkt auf dem Profil der Winkelsäule 42, die entsprechend dem Ruhebereich TR des Rades 40 durch einen Verschiebeblock 41 ausgebildet ist, der aus einem Material mit einem kleinen Reibungskoeffizienten hergestellt ist, insbesondere durch einen Verschiebeblock aus Teflon®.
  • Die Rotation sowohl des Räderpaares 30 der in 6 und 7 gezeigten Ausführungsform als auch des Rades 40 in 8 und 9 wird jeweils durch eigene Antriebsmotoren 37 und 43 gesteuert. Alle vier Motoren der vier Aufnahme- und Kräuselanordnungen sind ferner miteinander synchronisiert, um ein gleichmäßiges Gleiten der Schlauchfolie nach oben und nach unten zu erhalten.
  • Die Arbeitsweise der vorhergehend beschriebenen Vorrichtung umfasst die folgenden Schritte:
    Zunächst stellt der Bediener/Anwender die Rollen der Schlauchfolie an den jeweiligen Trägern B1, B2, B3 bereit, um jede Folie in den jeweiligen Abwickelweg P1, P2 und P3 bis zu den Übertragungsrollen 4a, 4b und 4c einzusetzen und schließlich seine offene obere Seite jeweils mit den Öffnungsvorrichtungen 6a, 6b und 6c in Eingriff zu bringen.
  • Zu Beginn des Umverpackungsvorgangs bringt das automatische Steuerungssystem der Vorrichtung (oder, in weniger automatischen Vorrichtungen, der Bediener/Anwender selbst) die Öffnungsvorrichtung 6a, oder 6b, oder 6e (entsprechend der erforderlichen Art der Umverpackungsfolie) zu dem Paar Greifer 11, 12 des Greiffahrwerks 8. Nachdem die Greifer 11, 12 die Folie gefasst haben, verschiebt sich das Fahrwerk 8 nach oben und gleichzeitig entfernen sich die Greifer 11, 12 voneinander, um die Schlauchfolie zu öffnen, wie es auf der linken Seite in 1 und 3 (angedeutetes Profil P') gezeigt ist.
  • Gleichzeitig können gegebenenfalls die Form und die Größe des verstellbaren Erweiterungsrahmens verändert werden, um ihn der Form der umzuverpackenden Palettenladung anzupassen, wie es vorhergehend gezeigt ist.
  • Die Bewegung der Schlauchfolie P setzt sich nach oben fort solange sich ihre freie obere Kante kraftschlüssig über den vier Rädern 35 (6, 7) – oder über den Verschiebeblöcken 41 (8, 9) – der Aufnahmeanordnungen 23, 24, 25, 26 und in dem Raum zwischen den Treffpunkt TR der Räder 30 mit dem gegenüberliegenden Druckrad 32, oder dem Rad 40 mit dem Verschiebeblock 41 befindet, wobei das Druckrad in diesem Schritt in seiner Ruheposition entfernt gehalten wird.
  • Unmittelbar danach wird der Zylinder 34 betätigt, um das Rad 32 in engen Kontakt mit den Rädern 30 (oder das Rad 40 gegen den Verschiebeblock 41) zu bringen und so das offene obere Ende des Folienbeutels an dem verstellbaren Erweiterungsrahmen 13 zu verschließen.
  • Danach wird die Folie P entlang einer fortlaufenden Linie gemäß der Achse Y-Y versiegelt und parallel zu dieser Achse geschnitten, wobei, gemäß einem an sich bekannten Verfahren, die Schneide- und Schweißanordnung 7 eingesetzt wird, um den Teil der Schlauchfolie, der den Umverpackungsbeutel ausbilden soll, von dem zugeführten darunterliegenden Teil zu trennen.
  • Ein wesentliches Merkmal der Erfindung besteht darin, dass die Schweiß- und Schneidelinie nach unten gerichtet bleibt, wie es schematisch in dem Schweißansatz PP im mittleren unteren Teil PI der Folie P gezeigt ist, der unter dem verstellbaren Erweiterungsrahmen schließt, wie es schematisch in 5 gezeigt ist.
  • Dieser Schweiß- und Schneidevorgang kann unmittelbar nach dem Verschließen des offenen oberen Endes des Beutels zwischen den Rädern 30, 32 erfolgen – wie beschrieben – oder auch kurz nach Beginn der Rotation der Räder 30, 32 mit einer der gewünschten Länge des Umverpackungsbeutels entsprechenden Verzögerung. Diese Länge kann, zumindest in bestimmten Fällen, die Abmessung zwischen dem unteren Endanschlag und dem oberen Endanschlag des Fahrwerks 8, 9 überschreiten.
  • Nach dem Schweiß- und Schneidevorgang beginnen die Räder 30, 32 zu rotieren (oder rotieren weiter). Die Räder rotieren in Richtung F' (im entgegengesetzten Uhrzeigersinn gegenüber 6), um die Folie P nach oben zu ziehen. Die Folie kräuselt sich – entlang einer Stange mit winkligem Querschnitt 36 (6), die vertikal angeordnet und mit einer abgerundeten Kante ausgeführt ist, wie es schematisch bei PL in 5 gezeigt ist – in einem ausreichenden Maß, um entsprechend der Ladungsgröße später die gewünschte Umverpackung auszuführen. Der letzte Teil PI der Folie bleibt hingegen auf einer Ebene unter und quer über dem verstellbaren Erweiterungsrahmen offen liegen.
  • In der in 8 und 9 gezeigten Ausführungsform entspricht der Vorgang dem vorhergehend beschriebenen, mit der Ausnahme, dass das Ziehen der Folie durch das motorbetriebene Rad 40 außerhalb des Rahmens erfolgt und das Kräuseln auf dem Verschiebeblock 41 und auf dem winklig ausgeführten Element oder der Stange 42 ausgeführt wird.
  • Danach erfolgt das Verschieben des Transportfahrwerks 14 aus dem Bereich des Hauptträgerrahmens 1, 2 (in dem sich die Station S1 zum Auswählen der Schlauchfolie und das System S2 zum Transportieren und Ausbilden des gekräuselten Beutels befinden), in 1 auf der linken Seite dargestellt, zu dem Bereich des Palettentransporters T (in dem sich die Station zum Aufbringen der Schlauchfolie auf die Ladung befindet), in 2 rechts gezeigt. Dieser Schritt umfasst ausschließlich das Verschieben des Fahrwerks 14 zusammen mit dem verstellbaren Erweiterungsrahmen 13 entlang der Führung, die durch die Rollen 16 begrenzt ist, in einer Querrichtung, d.h. parallel zu den Achsen X-X der Vorrichtung.
  • Der soeben beschriebene Arbeitsschritt bei Punkt E) ist mit dem Erweiterungsschritt des Rahmens 13 verbunden. Wenn die Folie P auf den vier Aufnahmeanordnungen 23, 24, 25 und 26 gekräuselt ist, werden diese Anordnungen voneinander entfernt, wobei sie in die Richtungen bewegt werden, die durch die Pfeile F in 3 angezeigt sind. Während dieser Bewegung wird die Folie P elastisch gedehnt, bis sie eine Form annimmt (gestrichelt auf der rechten Seite der 3 gezeigt), die in der Ebene gesehen, einem größeren Viereck entspricht als das Viereck für die Ladung C.
  • Dieser Öffnungsvorgang des verstellbaren Erweiterungsrahmens kann unmittelbar vor dem Querverschieben des Fahrwerks 14 ausgeführt werden oder auch gleichzeitig damit, oder auch unmittelbar nach diesem Verschieben, d.h., wenn das Fahrwerk 14 bereits über dem Transporter T ist.
  • Wenn das Fahrwerk 14 in der in 2 und 5 gezeigten Position eingetroffen und die Ladung C unter dem Fahrwerk 14 angekommen ist, beginnt der Umverpackungsschritt der Ladung C, wobei das Fahrwerk 14 nach unten bewegt wird, bis es den Boden der Ladung C erreicht hat.
  • Während des ersten Bewegungsvorgangs bringt das Fahrwerk 14 zunächst den unteren ebenen Teil PI der Folie P mit der Oberseite der Ladung in Kontakt und in Ruhestellung. Gemäß einem wesentlichen Merkmal der vorliegenden Erfindung wechseln dadurch die Wände des Beutels, die sich selbst aus dem Kräuselbereich 36, 42 befreien, wenn sich das Fahrwerk 14 herunter bewegt, aus einer Position an der Außenseite jeder Kante der Stange 36 (oder 42) über den Rädern 30, die sich nun in einer entgegengesetzten Richtung zu F' drehen, somit über dem jeweiligen Rad 35, oder über dem Verschiebeblock 41, in eine Position auf der Innenseite des verstellbaren Erweiterungsrahmens 13, nachdem sie über die Teleskopstangen 29 und das Rad 35 (oder den Verschiebeblock 41) auf ihrer Innenseite gelaufen sind, bis diese Wände an der Ladung C anliegen. Während dieses Vorgangs wird der Folienbeutel gewendet, wenn er an der Ladung C anliegt.
  • Diese Vorgehensweise hat eine erste Auswirkung: Das Wenden des Beutels, der über die Räder 35 läuft, erzeugt von selbst eine Bremswirkung bei der Freigabe der Schlauchfolie. Ferner erfolgt diese Freigabe immer unter der Steuerung der Räder 30 oder 40, die gebremst, oder besser, kraftschlüssig in Richtung der Folienfreigabe angetrieben werden können – und dadurch eine absolut gleichmäßige und gesteuerte Folienverschiebung erreichen. Aufgrund dieser gebremsten Steuerungswirkung beim Verschieben der Folie P kann, gemäß einem weiteren wesentlichen Merkmal der Erfindung und im Gegensatz zum Stand der Technik, eine wesentliche Dehnungswirkung auch in einer vertikalen Richtung der Schlauchfolie ausgeführt werden, die die Umverpackung ausbildet.
  • Diese Vorgehensweise hat auch eine andere wesentliche Auswirkung: Das erste Lagern des geschlossenen geschweißten Endes des Folienbeutels auf der Ladung C erfolgt in einer nach oben gewandten Stellung gegenüber den Anordnungen nach dem Stand der Technik. Mit anderen Worten, während nach dem Stand der Technik die Folienfalten, die sich aus dem Schneiden und Schweißen des oberen Endes des Folienbeutels bilden, sich selbst an der Umverpackungsaußenseite und im Wesentlichen frei angeordnet haben, wird in dem hier beschriebenen Vorgang, in dem der Beutel tatsächlich von innen nach außen gekehrt wurde, gemäß einem anderen wichtigen Merkmal der vorliegenden Erfindung erreicht, dass die Schweißfalten auf der Innenseite des Beutels, von der Spannung der vertikalen Wände der fertiggestellten Umverpackung festgehalten, verbleiben. Die Länge des in den ersten Schritten C) und D) ausgebildeten Folienbeutels muss unter Berücksichtigung auch der Längung der Folie durch diese Dehnung festgelegt werden.
  • Die vorhergehende Beschreibung erläutert die Vorteile der vorliegenden Erfindung. Die wesentlichen sind folgendermaßen zusammenzufassen:
    • – Die Vorrichtung ist deutlich niedriger als bekannte Vorrichtungen. Durch das Zuführen der Schlauchfolie nach oben in einen Raum neben dem Transporter T der Ladung C und weniger über der Ladung C, wie es nach dem Stand der Technik beschrieben wird, in Verbindung mit der Tatsache, dass diese Folie zugeführt wird, um auf einem verstellbaren Erweiterungsrahmen gekräuselt zu werden, kann die Umverpackungsvorrichtung etwas über der maximalen Höhe gehalten werden, die für die umzuverpackende Ladung bereit gestellt wird. Ein zusätzlicher Raum über der maximalen Höhe der zu bearbeitenden Ladung ist nicht erforderlich, was dagegen auf der einen Seite für Vorgänge zum Öffnen des Folienbeutels, zum Schneiden und Schweißen erforderlich ist, die in der Schrift Nr. DE-39 08 957 bereitgestellt sind, und auf der anderen Seite zum Bewegen des Fahrwerks mit starren Stützen (20), die in der Schrift Nr. EP-1.106.507 bereitgestellt sind. Diese geringere Höhe der Vorrichtung bietet natürlich einen Vorteil sowohl im Hinblick auf deren Bewegung als auch auf die Anordnung einer solchen Vorrichtung in einem Lager.
    • – Die durchgehende Steuerung des vertikalen Abwärtsgleitens der Umverpackungsfolie und deren Anhaften an der Ladung. Diese Steuerung ist vor allem auf die Tatsache zurückzuführen, dass das Gleiten durch eben die Räder gesteuert wird, die die Aufnahme und das Kräuseln des Folienbeutels ausführen, zweitens durch die Tatsache, dass die Folie nicht direkt von dem verstellbaren Erweiterungsrahmen kommt, sondern durch das Wenden des Beutels selbst, und drittens dadurch, dass die Folie bei diesem Wenden und gleichzeitigen Freigeben auf die Ladung über den ganzen Umfang des verstellbaren Erweiterungsrahmens durch die vorhandenen abgerundeten Teleskopstangen 29 geführt wird. Dadurch ist sichergestellt, dass die Wände der Umverpackung keine willkürlichen Falten durch eine späte oder stufenweise Freigabe der Folie bekommen, wie es nach dem Stand der Technik der Fall ist.
    • – Sogar die vertikale Dehnung der Schlauchfolie. Bei der gebremsten gesteuerten Freigabe des Umverpackungsbeutels bleibt die Folie sowohl in einer Querrichtung wie auch in einer vertikalen Richtung gedehnt, was ferner zu einer deutlich höheren Stabilität der Umverpackung gegenüber den Umverpackungsarten nach dem Stand der Technik führt.
    • – Vorrichtung als tragbare Einheitsanordnung. Die der Erfindung zugrundeliegende Vorrichtung kann so hergestellt werden, dass ihr Rahmen, bestehend aus Stützen 1 und dem Transportfahrwerk 14 als eine Einheit, getrennt von dem Ladungstransportsystem T, hergestellt werden kann, so dass diese Anordnung dadurch und aufgrund der geringen Höhe des Rahmens als eine vollständig vorgefertigte Einheit hergestellt und dann zum Montageort gebracht werden kann. Dadurch wird vermieden, dass die Vorrichtung im Werk gebaut, montiert, getestet und dann mindestens teilweise auseinandergenommen werden muss, um sie zum Einsatzort zu bringen, dort zusammenzubauen und erneut für den Betrieb zu testen, wie es bei Vorrichtungen nach dem Stand der Technik der Fall ist.
  • Jedoch ist die Erfindung nicht auf die beschriebene besondere Anordnung begrenzt, die nur eine beispielhafte Ausführungsform ist, sondern dem Fachmann ist klar, dass auch andere Ausführungsformen möglich sind, ohne den Schutzrahmen der Erfindung zu überschreiten, der in den folgenden Ansprüchen definiert ist.

Claims (33)

  1. Verfahren zum Umverpacken auf einer Palette gestapelter Ladungen (C), bei dem eine Verpackungsfolie (P) aus dehnbarem Material schlauchförmig von einer Zuführungsrolle (B1, B2, B3) abgegeben wird, dann ein Abschnitt der Schlauchfolie von dieser Rolle getrennt und durch Thermoschweißen (7) an einem seiner Enden geschlossen wird, um einen Beutel auszubilden, der am gegenüberliegenden Ende offen ist, wobei der Beutel von diesem Ende auf einen verstellbaren Erweiterungsrahmen (13) gekräuselt wird, wobei dieser Rahmen schließlich weit geöffnet wird, so dass eine quergerichtete elastische Dehnung der Schlauchfolie bewirkt wird, und schließlich entlang der Ladung (C) nach unten bewegt wird, um den Folienbeutel auf der Ladung selbst abzulegen, dadurch gekennzeichnet, dass – der Schlauchfolienabschnitt nach oben geführt wird, an seinem unteren Ende (7) thermogeschweißt wird, um einen Beutel mit einer bestimmten Größe mit einer nach oben gerichteten Öffnung auszubilden, von der Zuführungsrolle getrennt und an dem oberen offenen Ende auf dem verstellbaren Erweiterungsrahmen (13) befestigt wird, und der Beutel aufgenommen und auf den verstellbaren Erweiterungsrahmen mit einer nach oben gerichteten Bewegung gekräuselt (TR) wird, – der Rahmen (13) weit geöffnet wird, wodurch der gekräuselte Beutel in horizontaler Richtung gedehnt wird, – die Schlauchfolie umgekrempelt und während des Abgebens und Anhaftens an der Ladung mit nach unten gerichteter Bewegung angehalten wird, so dass sie in verti kaler Richtung gedehnt wird, während sie entlang des ganzen Umfangs des verstellbaren Erweiterungsrahmens bewegt und geführt wird.
  2. Verfahren zum Umverpacken auf einer Palette gestapelter Ladungen (C) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorbereiten des gekräuselten Beutels, welches folgende Schritte umfasst: Zuführen der Folie (P) mit nach oben gerichteter Bewegung, Trennen der Folie von ihrer Zuführungsrolle, Thermoschweißen ihrer unteren Kante und Aufnehmen und Kräuseln des Beutels auf den verstellbaren Erweiterungsrahmen (13), in einem Arbeitsbereich (1, 2, 3) neben dem Bereich (T) ausgeführt wird, in dem die umzuverpackenden Paletten transportiert werden.
  3. Verfahren zum Umverpacken auf einer Palette gestapelter Ladungen (C) nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass es das Verschieben des verstellbaren Erweiterungsrahmens (13) mit einer horizontalen Verschiebung aus der Position, in der das Vorbereiten des gekräuselten Beutels erfolgt, in eine Position oberhalb der umzuverpackenden Palette (C) umfasst, und dass das weite Öffnen des verstellbaren Erweiterungsrahmens (13) zum elastischen Dehnen des gekräuselten Beutels in einer horizontalen Richtung während dieses Verschiebens erfolgt.
  4. Verfahren zum Umverpacken auf einer Palette gestapelter Ladungen (C) nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlauchfolie (P) angehalten wird, während sie über der Ladung abgegeben wird, um auch ihre vertikale Dehnung zu bewirken.
  5. Verfahren zum Umverpacken auf einer Palette gestapelter Ladungen (C) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Vorbereiten des gekräuselten Beutels, das das Zuführen der Folie (P) nach oben, das Trennen der Folie von ihrer Zuführungsrolle (B1, B2, B3), das Thermoschweißen ihrer unteren Kante und das Aufnehmen und Kräuseln des Beutels auf dem verstellbaren Erweiterungsrahmen enthält, das Bestimmen der anfänglichen Form und Größe des verstellbaren Erweiterungsrahmens (13) vorausgeht.
  6. Verfahren zum Umverpacken auf einer Palette gestapelter Ladungen (C) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Bestimmen der Form des verstellbaren Erweiterungsrahmens durch Längen oder Kürzen eines Paares gegenüberliegender Rahmenseiten (29) unabhängig von der Längen oder Kürzen des anderen Paares gegenüberliegender Seiten (29) des Rahmens erhalten wird.
  7. Verfahren zum Umverpacken auf einer Palette gestapelter Ladungen nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis zwischen der Länge eines Paares gegenüberliegender Rahmenseiten (29) und der Länge des anderen Paares gegenüberliegender Seiten (29), das beim Bestimmen der Form des verstellbaren Erweiterungsrahmens (13) ermittelt wurde, während des weiten Öffnens des Rahmens unverändert gehalten wird.
  8. Verfahren zum Umverpacken auf einer Palette gestapelter Ladungen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Vorbereiten des gekräuselten Beutels, das das Zuführen der Folie mit einer nach oben gerichteten Bewegung, das Trennen der Folie von ihrer Zuführungsrolle, das Thermoschweißen ihrer unteren Kante und das Aufnehmen und Kräuseln des Beutels auf dem verstellbaren Erweiterungsrahmen enthält, das Einstellen der Größe der Schlauchfolie (P1, P2 oder P3) zum Ausbilden des Verpackungsbeutels vorausgeht.
  9. Verfahren zum Umverpacken auf einer Palette gestapelter Ladungen nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 1, 5 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Thermoschweißnaht der unteren Kante des Verpackungsbeutels vor dem Dehnen gekühlt wird.
  10. Vorrichtung zum Umverpacken auf einer Palette gestapelter Ladung, die Folgendes umfasst: einen starren Hauptträgerrahmen (1, 2, 3), Mittel (S1; B1, B2, B3) zum Zuführen einer Verpackungsfolie (P1, P2, P3) aus dehnbarem Schlauchmaterial, Mittel (7, 7b) zum Schneiden eines Abschnitts der Schlauchfolie und Mittel (7, 7a) zum Thermoschweißen ihrer ersten Kante, um den Folienabschnitt zu einem Beutel zu formen, Mittel (11, 12) zum Öffnen der beutelförmigen Folie (P) entlang ihrer anderen Kante und zu ihrem Kräuseln auf einem verstellbaren Erweiterungsrahmen (13), Mittel (17, 18, 21, 22; 23, 24, 25, 26, 27, 28) zum weiten Öffnen des Rahmens und zum Dehnen der beutelförmigen Folie in Querrichtung, sowie Mittel (15, 15a, 15b) zum Verschieben des verstellbaren Erweiterungsrahmens (13) entlang der Ladung (C), die in einer Umverpackungsstation (T) angeordnet ist, allmähliches Abgeben der beutelförmigen Folie (P) auf der Ladung (C) selbst, dadurch gekennzeichnet, dass – der verstellbare Erweiterungsrahmen durch vier Folienaufnahme- und Kräuselanordnungen (23, 24, 25, 26), die an den Rahmenecken angeordnet sind, und durch vier Teleskopstangen (29) ausgebildet ist, die die Aufnahmeanordnungen (23 bis 26) verbinden und die Rahmenseiten bilden, – die Zuführungsrollen (B1, B2, B3) in einer Einstellstation S1 bereitgestellt sind, wobei die Rollen die beutelförmige Folie nach oben ziehen, ihre obere Kante öffnen und sie auf dem verstellbaren Erweiterungsrahmen (13) außerhalb der Aufnahmeanordnungen (23 bis 26) und der Teleskopstangen (29) anordnen können, – jede der vier Aufnahmeanordnungen (23 bis 26) Mittel (30, 32, 37; 40, 41, 43), zum Bewirken des Kräuselns der Folie (P) mit einer Aufwärtsbewegung während des Ladens der Folie auf den Rahmen (13), und Mittel (30, 32, 37; 40, 41, 43) zum Führen der Folie und/oder Anhalten während des Abgebens auf der Ladung (C) während des Heruntergleitens des verstellbaren Erweiterungsrahmens (13) entlang der Ladung umfasst, – wobei die Teleskopstangen (29) mit den Führungsmitteln (30, 32, 37; 40, 41, 43) der Aufnahmeanordnungen zusammenwirken können, um die Folie (P) während der Abgabe auf der Ladung (C) umzukrempeln.
  11. Vorrichtung zum Umverpacken nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die vier Folienaufnahme- und Kräuselanordnungen (23, 24, 25, 26) gegenseitig beweglich auf einer horizontalen Ebene jeweils in einer Querrichtung (X-X) und in einer Längsrichtung (Y-Y) auf einem Übergabefahrwerk (14) mit einem starren Kastenaufbau angeordnet sind.
  12. Vorrichtung zum Umverpacken nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die vier Folienaufnahme- und Kräuselanordnungen (23, 24, 25, 26) jeweils auf den Führungs- und Schiebemitteln (17, 18, 19, 20, 23, 24a, 25a, 26a) angeordnet sind.
  13. Vorrichtung zum Umverpacken nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungs- und das Schiebemittel zwei Paare erster Sattelflächen (17, 17; 18, 18), die entlang zwei gegenüberliegender Seiten des Übergabefahrwerks (14) verschiebbar sind, das mit einem boxenähnlichen Aufbau ausgestattet ist, und zwei parallele Trägerkreuzelemente (19, 20) umfasst, die jeweils mit ihren Enden einstückig mit einem Paar erster Sattelflächen angeordnet sind, und dass die Sattelflächenpaare und Kreuzelemente (17, 17, 19; 18, 18, 20) gegenüber einer ersten Mittelachse (Y1-Y1) des Fahrwerks (14) mit dem kastenförmigen Aufbau gegenseitig symmetrisch gespiegelt beweglich sind.
  14. Vorrichtung zum Umverpacken nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungs- und das Schiebemittel ferner zwei Paare zweiter Sattelflächen (23a, 26a; 24a, 25a) umfassen, wobei die Sattelflächen jedes Paares gegenüber einer zweiten Mittelachse (X-X) des kastenförmigen Aufbaus (14) symmetrisch gespiegelt verschiebbar sind, wobei die zweite Achse senkrecht zur ersten steht.
  15. Vorrichtung zum Umverpacken nach Anspruch 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der zweiten Sattelflächen (23, 24a, 25, 26a) eine der vier Folienaufnahmeanordnungen (23, 24, 25, 26) trägt, wobei die Sattelflächen paarweise jeweils auf ei nem der Kreuzelemente (19; 20) angeordnet sind, die in entgegengesetzten Richtungen verschiebbar sind.
  16. Vorrichtung zum Umverpacken nach Anspruch 13, 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Sattelflächenpaare (23a, 24a, 25a, 26a) und/oder Kreuzelemente (17, 19; 18, 20) durch einen einzigen Motor (21) gesteuert verschiebbar sind, der von Antriebsmitteln betrieben wird, die in entgegengesetzten Richtungen arbeiten.
  17. Vorrichtung zum Umverpacken nach Anspruch 13, 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Sattelflächenpaare (23a, 24a, 25a, 26a) durch jeweils zwei Motoren (27, 28) gesteuert verschiebbar sind, die von Antriebsmitteln angetrieben werden, die in entgegengesetzten Richtungen arbeiten.
  18. Vorrichtung zum Umverpacken nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsmittel, die in entgegengesetzten Richtungen arbeiten, Ketten (22) umfassen, die jeweils entlang eines zirkularen bzw. umlaufenden Weges laufen, wobei alle zwei Sattelflächen (17, 18; 23a bis 24a, 25a bis 26a), die in entgegengesetzten Richtungen beweglich sind, jeweils mit einer Kettenverzweigung und der gegenüberliegenden Verzweigung dieser Kette verbunden sind.
  19. Vorrichtung zum Umverpacken nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass jede der vier Folienaufnahme- und Kräuselanordnungen (23, 24, 25, 26) ein winkelförmiges Element des verstellbaren Erweiterungsrahmens (13) ausbildet und als Folienführungs- und/oder Folienanhaltemittel mindestens ein Transportrad (32, 40) umfasst, das an der Außenseite und im Wesentlichen entsprechend der Winkelhalbierenden des Winkelelementes ange ordnet ist, und dessen Oberfläche an einer gegenüberliegenden Kräuselführung (30, 36; 41, 42) an einem Foliengreifpunkt und an einem Folienschlepppunkt (TR) der Folie (P) anliegt.
  20. Vorrichtung zum Umverpacken nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportrad (40) von einem Motor angetrieben wird und die Kräuselführung eine Anordnung bestehend aus einer Führungsabschnittstange (42) und einem Verschiebeblock (41) umfasst, die mit dem Boden der Abschnittstange (42) verbunden sind.
  21. Vorrichtung zum Umverpacken nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportrad (32) im Leerlauf steht und die Kräuselführung durch die Anordnung einer Führungsabschnittstange (36) und eines Paares durch einen Motor angetriebener Räder (30) ausgebildet ist, die in einem Winkel von 90° angeordnet und zueinander so angeordnet sind, dass ihr Umfang im Wesentlichen einen gegenseitigen Kontakt zum Greifpunkt (TR) der Folie P herstellt.
  22. Vorrichtung zum Umverpacken nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Teleskopstangen (29) röhrenförmig ausgebildet sind und einen runden Querschnitt aufweisen.
  23. Vorrichtung zum Umverpacken nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass – der Hauptträgerrahmen (1, 2, 3) eine einheitliche Anordnung neben dem Mittel (T) zum Transportieren der Ladung (C) ausbildet und – der verstellbare Erweiterungsrahmen (13) mit seinen jeweiligen Mitteln (23, 24, 25, 26) zum Aufnehmen und Kräuseln der Folie (P) auf dem Rahmen (13) selbst beweglich zwischen einer Position in dem Hauptträgerrahmen zum Vorbereiten des gekräuselten Folienbeutels und einer Position außerhalb des Hauptträgerrahmens und über der zu verpackenden Ladung (C) angeordnet ist, – der verstellbare Erweiterungsrahmen ferner vertikal beweglich ist, um den Folienbeutel (P) auf der Ladung (C) aufzubringen.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass der verstellbare Erweiterungsrahmen (13) auf einem Übergabefahrwerk (14) mit einem starren Kastenaufbau angeordnet ist, das entlang einer horizontalen Ebene zwischen der Position zum Vorbereiten des gekräuselten Folienbeutels und der Position über der Ladung (C) beweglich ist.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (7, 7a, 7b) zum Schneiden und Thermoschweißen auf einem feststehenden Träger angeordnet sind, der sich am Boden des Hauptträgerrahmens (1, 2, 3) befindet, und sie ein Paar Sattelflächen umfassen, die zueinander beweglich sind und jeweils eine Trennklinge (7b) und eine Schweißdruckvorrichtung (7a) tragen, die sich über die ganze Breite der Schlauchfolie (P) erstreckt.
  26. Umverpackungsvorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass jede Schweißdruckvorrichtung (7a) zu einer Kühldruckvorrichtung (7e) gehörig ist, die sich ebenfalls über die ganze Breite der Schlauchfolie (P) erstreckt.
  27. Umverpackungsvorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühldruckvorrichtung (7e) eine röhrenförmige Stange umfasst, in der Luft oder Kühlflüssigkeit fließt.
  28. Umverpackungsvorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Sattelflächen jeweils durch einen Druckluftzylinder (7c) betrieben wird.
  29. Umverpackungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Hinaufführen der Schlauchfolie ein Balkenfahrwerk (8) umfassen, das an zwei Stützen (1a, 1b) des Hauptträgerrahmens (1, 2, 3) entlang gleitet, der von jeweiligen Motoren (8a) angetrieben wird.
  30. Umverpackungsvorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass das Balkenfahrwerk (8) mit einer Achse parallel zu der länglichen Mittelachse Y-Y des Hauptträgerrahmens (1, 2, 3) ausgestattet ist.
  31. Umverpackungsvorrichtung nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Trägerarme (9a, 9b) des Mittels (11, 12) zum Greifen der Schlauchfolie (P) zu dem Balkenfahrwerk (8) gehörig sind, wobei die Arme (9a, 9b) ausladend an zwei jeweiligen Sattelflächen angeordnet sind, die zueinander auf dem Balkenfahrwerk (8) symmetrisch gespiegelt gegenüber einer querlaufenden Mittelachse X-X der Vorrichtung beweglich sind.
  32. Umverpackungsvorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass das Foliengreifmittel aus zwei Paaren Greifern (11, 12) besteht, wobei die Greifer jedes Paares beweglich auf einem jeweiligen Trägerarm (9a, 9b) angeordnet sind, die Greifer sich näher zueinander oder weiter voneinander symmetrisch gespiegelt zur länglichen Mittelachse Y-Y des Hauptträgerrahmens bewegen.
  33. Umverpackungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Schlauchfolienwahl- und Zuführstation (S1) umfasst, die an dem Boden des Hauptträgerrahmens (1, 2, 3) angeordnet ist.
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