-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum dichten Umverpacken einer auf einer Palette gestapelten Ladung
mit Hilfe einer Folie aus dehnbarem Kunststoffmaterial, die schlauchförmig ausgebildet
ist.
-
Das
allgemeine Prinzip der Vorrichtungen zum Umverpacken auf Paletten
gestapelter Ladungen ist Folgendes: eine auf Paletten gestapelte
Ladung wird in einer Umverpackungsposition in die Mitte eines Hauptträgerrahmens
einer Umverpackungsvorrichtung gebracht. Eine Kunststoff-Verpackungsfolie,
die schlauchförmig
ausgebildet, aber in der Längsrichtung
auf einer Ebene gefaltet ist, die auf eine Zuführungsrolle gewickelt wird,
wird von einer Position am Boden des Hauptträgerrahmens zu einer Position über dem
Kopfende der Palettenladung geführt.
Diese Folie wird dann nach unten geführt und gleichzeitig an ihrem
unteren Ende geöffnet,
um eine Art umgedrehten Beutel auszubilden. Dieser Beutel wird zunächst von
der Zuführungsrolle
entfernt, wobei ein horizontaler Schnitt und gleichzeitig eine Thermoschweißung entlang
der oberen Endkante ausführt
werden. Dieser umgedrehte Beutel wird dann kraftschlüssig auf
und um die Palettenladung gebracht, bis er vollständig um
die Ladung gewickelt ist.
-
Beim
Einsatz einer Thermoschrumpffolie umfasst der letzte Umverpackungsschritt
das Thermoschrumpfen des Beutels auf der Ladung, wobei die Umverpackungsfolie
durch Wärme
einer Schrumpfung unterzogen wird. Wird stattdessen eine dehnbare
Folie verwendet, geht dem kraftschlüssigen Aufbringen des Beutels
ein Schritt voraus, in dem der Beutel selbst vorübergehend gedehnt und aufgeweitet
wird, so dass der letzte Umverpackungsschritt darin besteht, den
Beutel freizugeben, der durch die elastische Wirkung in seinen Ausgangszustand
zurückgeht
und sich dadurch selbsttätig
eng um die Ladung legt. Die vorliegende Erfindung betrifft eine
solche Umverpackungsvorrichtung, bei der eine Folie aus dehnbarem
Kunststoffmaterial verwendet wird.
-
In
der italienischen Patentschrift Nr. IT-1.074.012 im Namen von ANVAR
(entsprechend der französischen
Patentschrift Nr. FR-2.316.127, eingereicht am 4.7.1975) wird eine
Umverpackungsvorrichtung beschrieben, in der Mittel bereitgestellt sind,
um die Schlauchfolie über
die Ladung zu führen,
und Greifmittel, die den Umverpackungsbeutel an seinen vier Ecken
greifen, ihn öffnen
und über
den Boden der Palette an vier im Wesentlichen vertikalen Schienen
entlang nach unten ziehen. Jede dieser Schienen umfasst einen ersten
vertikalen Abschnitt, der sich in der Höhe nur über die Palettenladung erstreckt
und einen Ebenenumfang entsprechend der größten ungedehnten Größe des Beutels
begrenzt, einen zweiten vertikalen Abschnitt, der sich über die ganze
Höhe der
Palettenladung erstreckt und einen Ebenenumfang bedeckt, der größer ist
als die Ladung selbst, sowie einen dritten geneigten Abschnitt, der
das untere Ende des ersten Abschnitts, der der innerste und schmalste
ist und das obere Ende des zweiten Abschnitts verbindet, der der äußerste und breiteste
ist. Auf diese Weise bildet der dritte Abschnitt der vier Schienen
einen Weg, der einen Ebenenumfang begrenzt, der sich allmählich in
seinen unteren Abschnitt erweitert. Dieser Weg bildet somit einen
geneigten Erweiterungsabschnitt, über den sich durch die elastische
Dehnung in einer Querrichtung eine vorüber gehende Weitung des Beutels
ergibt. Der auf diese Weise aufgeweitete Beutel wird, dem zweiten
Abschnitt der Schienen folgend, kraftschlüssig auf die Ladung und auf
die Palette aufgebracht. Nach dem Beendigen werden die Greifmittel gelöst, damit
der Beutel in seinen ursprünglichen
Zustand zurückgehen
und an die Ladung geschrumpft werden kann.
-
In
der Patentschrift Nr. EP-0.285.855 im Namen von LACHENMEIER, eingereicht
am 11.03.1988, wird eine Umverpackungsvorrichtung derselben Art
offengelegt, in der der Beutel aus dehnbarem Kunststoffmaterial
jedoch zuerst, im Wesentlichen gekräuselt, auf vier vertikalen
Stiftträgern
aufgenommen wird, die an den vier Ecken eines viereckigen Trägerrahmens
angeordnet sind (der in dem folgenden Teil der Beschreibung ebenfalls
unter dem Begriff „verstellbarer
Erweiterungsrahmen" beschrieben
wird). Diese vier Stiftträger
begrenzen (ähnlich wie
die vertikalen Schiebeführungen,
die in der Schrift Nr. IT-1.074.012 bereitgestellt sind) einen Umfang,
der eine kleinere Ebenengröße hat als
die Ladung.
-
In
einem zweiten Schritt wird der Trägerrahmen horizontal erweitert,
sowohl in der Länge
als auch quer, damit die vier Stiftträger mit dem darauf befindlichen
gekräuselten
Beutel einen Umfang begrenzen, der eine größere Ebenengröße hat als
die Ladung. Schließlich
wird der Rahmen mit den vier Stiftträgern in einem dritten Schritt
vertikal zum Palettenboden herunter bewegt, während der Beutel von diesen
Stiftträgern
allmählich
freigegeben und kraftschlüssig
auf die Ladung aufgebracht wird. In diesem dritten Schritt geht
die gedehnte Folie frei in ihren Ausgangszustand zurück, wobei
sie auf der Ladung schrumpft.
-
Umverpackungsvorrichtungen
dieser Art, d.h., die mit Mitteln zum Kräuseln des Beutels in einem
ersten Schritt, dann zu seinem horizontalen Dehnen in einem zweiten
Schritt und schließlich
zu seinem Ausbrei ten in einem dritten Schritt beim gleichzeitigen
Aufbringen auf die Ladung ausgestattet sind, sind auch aus den Patentschriften
Nr. DE-39 08 957 vom 18.3.1989, EP-0.344.815 und EP-0.445.443, beide
eingereicht am 5.6.1989, der Patentschrift Nr. EP-0.798.214, eingereicht
am 27.3.1997, EP-1.072.514, eingereicht am 21.7.2000, alle im Namen
der BERNHARD BEUMER MASCHINENFABRIK, sowie aus der Patentschrift
Nr. DE-43 27 450 im Namen von MOELLERS bekannt, die alle auf derselben
Arbeitsweise basieren und sich voneinander im Wesentlichen durch
Konstruktionsdetails unterscheiden.
-
Alle
Vorrichtungen nach dem Stand der Technik, die in den vorhergehend
genannten Patentschriften beschrieben werden, sind mit einer Reihe von
Nachteilen verbunden, die sich folgendermaßen zusammenfassen lassen:
- a) – Die
Folie des Umverpackungsbeutels bleibt nur in einer horizontalen
Richtung gedehnt (d.h. quer zur vertikalen Achse des nach oben gewandten
Beutels). Wenn die Stiftträger
oder Ähnliches, auf
denen die Schlauchfolie gekräuselt
ist, voneinander entfernt werden, bewirken sie eine horizontale
Dehnung der Folie. Wenn diese Träger vertikal
verschoben werden, um die Folie kraftschlüssig auf die Ladung aufzubringen,
wird diese Folie ohne eine vertikale Dehnung einfach von den Trägern freigegeben.
- b) – Ferner
erfolgt das Gleiten der Folie während der
Freigabe von den Stiftträgern
bei dieser vertikalen Verschiebung nicht gleichmäßig, sondern hängt davon
ab, wie die Folie vorher gekräuselt wurde.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass häufig die Gefahr besteht, dass
mehrere Kräuselfalten gleichzeitig
freigegeben werden, die die Folie lose lassen und Falten an ihren
vertikalen Wänden
behalten.
- c) – Ferner
wird die Folie nur gegenüber
den vier Ecken des verstellbaren Erweiterungsrahmens geführt, so
dass die Folie aufgrund ihrer Elastizität und durch die erhebliche
Dehnung, der sie unterzogen wurde, eine gebogene Form entlang ihrer Kanten
annimmt, was die Freigabebedingungen auf die Ladung beeinträchtigt.
- d) – Die
querverlaufende Schweißlinie
am oberen Ende des Beutels bleibt auf der Außenseite, wodurch Falten, Ohren
und/oder Taschen gebildet werden, die einerseits bei der Handhabung
der fertiggestellten Palette an feststehenden Hindernissen hängen bleiben
können
und andererseits Sollbruchstellen und Sammelstellen für Schmutz oder
von Wasser bilden, das gefrieren kann.
- e) – Die
Umverpackungsvorrichtung muss viel höher als die Ladung sein. Die
Schlauchfolie wird nämlich
von einer Rolle, die in der Nähe
des Bodens der Vorrichtung untergebracht ist, nach oben und über die
Ladung geführt,
dann wird sie nach unten abgeleitet, wodurch die Schlauchfolie aufgedehnt
und auf den Stiftträgern
zu den vier Ecken des verstellbaren Erweiterungsrahmens geführt wird.
Das bedeutet auf jeden Fall, dass die Vorrichtung mindestens so
groß sein
muss, wie der Raum, der erforderlich ist, um die Schlauchfolie zu
führen
und über
der für
die Ladung bereitgestellten Höhe
aufzudehnen.
-
In
diesem Fall werden einige dieser Probleme behandelt, in der Schrift
Nr. EP-1.106.507 jedoch nicht vollständig gelöst. Insbesondere wird in der
vorliegenden Schrift Folgendes beschrieben:
- – Anheben
des Beutels über
der Ladung, Halten in einer geöffneten
Position, wodurch die vorhergehend unter b) beschriebene Gefahr
bezüglich der
Bildung von Falten beim Freigeben des Beutels auf der Ladung zumindest
theoretisch verhindert wird.
- – Aufbringen
des Beutels auf die Ladung mit einer von innen nach außen gerichteten
Bewegung. Dadurch wird auch die unter Punkt c) beschriebene Gefahr
bezüglich
der Bildung einer Schweißlinie
auf der Außenseite
des Beutels verhindert.
-
Die
Vorrichtung nach der Schrift Nr. EP-1.106.507 lässt jedoch einerseits die unter
Punkt a) und d) genannten Probleme ungelöst und verursacht auf der anderen
Seite erhebliche Probleme beim Führen
des Beutels auf die Stangenpfosten und bewirkt, dass die Vorrichtung
sogar noch größer ist, als
die nach dem Stand der Technik.
-
Ein
Gegenstand der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Aufbau
einer Umverpackungsvorrichtung bereitzustellen, der die beschriebenen Probleme
sicher löst,
einen kompakten Aufbau aufweist und einfach aufgestellt wird, so
dass ein sicheres Umverpacken erfolgen kann, und der eine höhere Produktivität aufweist.
Beginnend mit der Beschreibung in der Patentschrift Nr. DE-39 08
957, die den Stand der Technik beschreibt, der der Erfindung am nächsten ist,
wird die Aufgabe der Erfindung durch ein Verfahren und eine Umverpackungsvorrichtung mit
den in Anspruch 1 und 10 genannten Eigenschaften gelöst.
-
Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden jeweils anhand der folgenden
ausführlichen Beschreibung
einer bevorzugten Ausführungsform klarer,
die anhand eines nicht eingrenzenden Beispiels in den beiliegenden
Zeichnungen gezeigt wird.
-
1 zeigt
eine schematische und teilweise im Querschnitt gezeigte Ansicht
der Umverpackungsvorrichtung gemäß der Erfindung
in der Aufnahmeposition der Schlauchfolie auf dem verstellbaren
Erweiterungsrahmen, um einen gekräuselten Beutel auszubilden.
-
2 ist
eine Ansicht ähnlich
der in 1 aber in der ersten Verschiebeposition der Schlauchfolie
von dem verstellbaren Erweiterungsrahmen zur Ladung.
-
3 ist
ein schematischer und teilweise im Schnitt dargestellter Grundriss
dieser Vorrichtung von 2.
-
4 ist
eine vergrößerte Ansicht
der Auswahl- und Aufnahmestation mit verschiedenen zuzuführenden
Schlauchfolienarten, dargestellt durch den Pfeil S1 in 1 und 2.
-
5 ist
eine vergrößerte Ansicht
des Übergabefahrwerks,
das den verstellbaren Erweiterungsrahmen montiert, in der Ausgangsposition
beim Aufbringen der Schlauchfolie auf die Ladung.
-
6 und 7 zeigen,
jeweils von oben und teilweise im Schnitt dargestellt in einem noch stärker vergrößerten Maßstab, die
Anordnung für
die Schlauchfolienaufnahme und die Folienkräuselanordnung auf dem verstellbaren
Erweiterungsrahmen des Übergabefahrwerks,
gezeigt durch den Pfeil R in 5.
-
8 und 9 sind
Ansichten ähnlich
denen in 6 und 7, die eine
Ausführungsform der
Schlauchfolienaufnahme- und Folienkräuselanordnung zeigen.
-
10a bis 10c zeigen
sehr schematisch eine Ausführungsform
der Schlauchfolienschweiß-
und Schneideanordnung an ihrem unteren Ende, die mit Kühlmitteln
zum Schweißen
ausgestattet sind.
-
Schematisch
zeigen 1 und 2, dass die Umverpackungsvorrichtung
gemäß der Erfindung einen
einzelnen Hauptträger rahmen
umfasst, der von vier Stützen 1 (gekennzeichnet
mit 1a, 1b, 1c und 1d in 3)
ausgebildet ist, die von Querelementen 2 und 3 oben
und unten gehalten werden. Dieser Hauptträgerrahmen befindet sich neben
der Transportlinie T (schematisch durch einen einfachen Kasten in 1 angedeutet,
da es sich um eine bekannte Vorrichtung handelt, die nicht Teil
der vorliegenden Erfindung ist), auf der sich die Ladung C, allgemein
eine zu verpackende auf Paletten gestapelte Ladung (senkrecht zur
Ebene des Zeichnungsblattes), bewegt.
-
Gemäß der vorliegenden
Erfindung erfolgen das Zuführen
der Schlauchfolie und ihre Aufnahme auf dem verstellbaren Erweiterungsrahmen
im Hauptträgerrahmen 1, 2, 3,
während
die Ausgabe und das Aufbringen der Schlauchfolie auf die Ladung zum
Ausbilden der entsprechenden Verpackung außerhalb des Hauptträgerrahmens
in der Transportlinie T erfolgt. Hierfür ist im Wesentlichen Folgendes bereitgestellt:
Eine
Station S1 zum Auswählen
und Aufnehmen der zuzuführenden
Schlauchfolie P in der Nähe
des unteren Querelementes 2 des Hauptträgerrahmens 1, 2, 3,
ein
Transportsystem S2 zum Heraufführen
und Führen
der Schlauchfolie zum verstellbaren Erweiterungsrahmen, der sich
in dem Hauptträgerrahmen 1, 2, 3 befindet,
und
ein System S3 zum Verschieben des verstellbaren Erweiterungsrahmens
aus der Aufnahmeposition innerhalb des Hauptträgerrahmen in die Ausgabeposition über der
Ladung.
-
Die
Einstell- und Aufnahmestation S1 ist schematisch in 1 und
vergrößert in 4 dargestellt.
Diese Station umfasst mehrere Träger,
im gezeigten Fall drei, für
eine gleiche Anzahl von Rollen B1, B2, B3, die die Schlauchfolie
P1, P2, P3 zuführen.
In einer bekannten Weise wird die auf Rollen zu wickelnde Schlauchfolie
auf einer Ebene gefaltet, um zwei parallele Hauptebenenseiten auszubilden,
die zu zwei Seiten verbunden werden, die zieharmonikaähnlich gefaltet
werden. Der bekannte Querschnitt dieses Aufbaus ist in 3 schematisch
gestrichelt dargestellt und mit der Bezugszahl P versehen.
-
Die
Bahnen P1, P2 und P3, die von ihren jeweiligen Zuführungsrollen
kommen, wobei sich diese Bahnen voneinander allgemein nur durch
ihren Querschnitt unterscheiden, wobei auch Bahnen mit anderen Werkstoffen,
Widerständen,
Farben oder Ähnlichem
verwendet werden können,
werden von einer Reihe von Übertragungsrollen
bis zu den Rollen 4a, 4b und 4c einer
Einstellvorrichtung umgelenkt (Einzelheiten hierzu zeigt 4).
Diese enthält
einen rotierenden Käfig
(nicht gezeigt), von dem nur die zentrale Trägerwelle 5 und die Öffnungsvorrichtungen 6a, 6b, 6c in 4 sichtbar
sind. Bei jedem Wechseln der Art der Umverpackungsfolie wird eine
andere Öffnungsvorrichtung 6a, 6b oder 6c,
somit eine andere Bahn P1, P2 oder P3, zur Zuführungs- und Führungsstation
S2 gebracht.
-
Alle
Zuführungs-
und Öffnungsanordnungen sind
auf eine an sich bekannte Weise aufgebaut, was nicht Teil der vorliegenden
Erfindung ist und daher auch nicht genauer beschrieben wird.
-
Unmittelbar über der
Einstellstation S1 befindet sich eine Schneide- und Schweißanordnung (nicht
genauer gezeigt, da sie an sich bekannt ist und nicht Teil der vorliegenden
Erfindung ist). Eine solche Vorrichtung ist schematisch in 4 dargestellt
und umfasst ein Paar starrer Querelemente 7, an denen sich
die Schneide- und Schweißmittel
entlang bewegen. Diese Mittel umfassen genauer zwei Schweißdruckanordnungen 7a und
Schneideklingenanordnungen 7b, die in entgegengesetzten
Richtungen von zwei entsprechenden Zylindern 7c betä tigt werden.
In bekannter Weise bringen die beiden Zylinder 7c die jeweiligen
Druckvorrichtungen 7a entlang der Mittellinie Y-Y (siehe 3)
in gegenseitigen Kontakt, um das Schweißen durchzuführen, und
dann die Klingen 7b, um beim Schneiden der Schlauchfolie entlang
derselben Linie zusammenzuwirken.
-
In
der in den 10a bis 10c gezeigten Ausführungsform
umfassen die beiden Schweißdruckanordnungen 7a und
Schneideklingenanordnung 7b jeweils eine Kühldruckvorrichtung 7e.
Bei dieser Kühldruckvorrichtung
handelt es sich, was aus der Zeichnung ersichtlich wird, um eine
vorzugsweise quadratische röhrenförmige Stange,
in der Luft oder möglicherweise
Kühlflüssigkeit
strömt.
-
Wenn
sich die beiden Anordnungen zum Ausführen der Schweißung aufeinander
zu bewegen, werden zunächst
die Druckvorrichtungen 7a in gegenseitigen engen Kontakt
gebracht und greifen zwischen sich die doppelte Lage der Umverpackungsfolie,
um die Thermoschweißung
auszuführen.
Unmittelbar danach, bzw. während
die Druckvorrichtungen 7a noch im engen Kontakt stehen,
werden die Schneideklingen 7b vorwärts bewegt, wobei die Klingen
den Folienabschnitt trennen, der bereits den oben offenen Beutel
mit P3 ausgebildet hat, der von der entsprechenden Rolle zugeführt wird.
-
Gemäß dieser
Ausführungsform
werden beim Schließen
der Druckvorrichtungen 7a und der Klingen 7b auch
die Kühldruckvorrichtungen 7e (10b) geschlossen. Deren gegenseitiger Kontakt und
das Greifen der Folie in einer Position über dem Schweißpunkt – wie in 10 gezeigt – bietet einen ersten Vorteil,
der genauer darin besteht, dass die Schweißhitze nicht nach oben entlang
der Folie entweicht, sondern in der Klemmposition der Druckvorrichtungen 7a konzentriert
bleibt und dadurch eine genauere Schweißung zulässt.
-
Beim Öffnen der
Druckvorrichtungen 7a und der Klingen 7b öffnen sich
auch die Druckvorrichtungen 7e vorübergehend, damit die Folie
kurz heraufgleiten kann. Sobald die Schweißlinie in den Bereich der Druckvorrichtungen 7e (10c) kommt, ziehen die Druckvorrichtungen wieder
an, greifen die Schweißung
und kühlen
sie ab. Damit wird ein zweiter Vorteil erhalten, der darin besteht,
dass die Schweißung,
die, bevor sie der Dehnung unterzogen wird, gut gekühlt ist,
deutlich stabiler ist und nicht Gefahr läuft, in den nachfolgenden Schritten
beim Dehnen und Aufbringen des Beutels auf der umzuverpackenden
Ladung nachzugeben und sich zu öffnen.
-
Das
Transportsystem S2 zum Zuführen
und Führen
der Folie umfasst (siehe auch 3 im linken Teil
der Zeichnung) ein Balkenfahrwerk 8, das, gesteuert durch
einen Motorantrieb 8a, vertikal an den Stützen 1a und 1b entlang
gleitet. Auf diesem Fahrwerk sind zwei Arme 9a und 9b ausladend
angeordnet, die an dem Balkenfahrwerk 8 entlang gleiten können, und
zwar symmetrisch gespiegelt zur querlaufenden Mittelachse X-X durch
die jeweiligen Motorantriebe 10. An jedem der beiden Arme 9a und 9b sind
Greiferpaare 11, 12 angeordnet, die wiederum so
angeordnet sind, dass sie symmetrisch gespiegelt zur mittleren Längsachse
Y-Y des Hauptträgerrahmens 1 entlang
gleiten.
-
In
der in 4 dargestellten Position werden die Greifer 11, 12 jedes
Greiferpaares der Schlauchfolie P in die Mitte des Arms 9a, 9b aufeinander
zu bewegt, sind aber offen, um die Kanten Pa, Pb der Schlauchfolie
selbst aufzunehmen. Diese Kanten entsprechen der oberen offenen
Kante der Folie, die von der Öffnungsvorrichtung 6c getragen
wird, die zu dem Zeitpunkt im Bereich der Greifer 11, 12 angeordnet
ist.
-
Nachdem
die Greifer 11, 12 die Kanten Pa, Pb gefasst haben,
bewegt sich das Fahrwerk 8, 9a, 9b nach
oben und zieht die Schlauch folie mich sich, die sich von der jeweiligen
Zuführungsrolle
abrollt. Gleichzeitig mit dieser Aufwärtsbewegung bewegen sich die
Greifer 11, 12 der jeweiligen Arme 9a, 9b von einander
weg (siehe Zwischenposition in 1), öffnen dabei
die Schlauchfolie aus dem ursprünglichen Zustand,
in 3 durch P und mit Strichlinien markiert, bis zu
einem Endzustand, in derselben 3 durch
P' und mit Strichlinien
markiert.
-
Die
Aufwärtsbewegung
des Fahrwerks 8, 9 mit gleichzeitigem Weiten der
Greifer 11, 12 setzt sich fort, bis die Kante
der Folie P' am
offenen oberen Ende der Schlauchfolie den verstellbaren Erweiterungsrahmen
erreicht, der mit dem Verschiebesystem S3 zusammenhängt, was
im Folgenden genauer beschrieben wird.
-
Das
Verschiebesystem S3, in 1 und 2 in der
Nähe des
oberen Querelementes 3 des Hauptträgerrahmens 1, 2, 3,
besteht nämlich
im Wesentlichen aus drei Elementen: einem verstellbaren Erweiterungsrahmen 13,
einem Transportfahrwerk 14 und einem Paar Trägerplatten 15.
Der verstellbare Erweiterungsrahmen 13 ist auf dem Fahrwerk 14 montiert
und kann breiter oder schmaler werden als das Fahrwerk 14 selbst.
Das Fahrwerk gleitet horizontal, quer zur Bewegungsrichtung der
Ladung C, entlang eines Führungssystems,
das auf jeder der beiden Trägerplatten 15 ausgebildet
ist. Das Fahrwerk 14 gleitet ferner vertikal zusammen mit
den beiden Platten 15, die an einem Führungssystem entlang, das auf
dem Paar Stützen 1c und 1d ausgebildet
ist. Zur Erläuterung:
Der
verstellbare Erweiterungsrahmen 13 gleitet in einer Querrichtung
X-X und in einer Längsrichtung
Y-Y, um weiter oder enger zu werden.
-
Das
Fahrwerk 14 gleitet in einer Querrichtung X-X, d.h. parallel
zur Bahnfläche
in 3, aus einer Position (in der Zeichnung in 1 links),
in der die Schlauchfolie aufgenommen wird, in eine Position (in
der Zeichnung in 2 rechts), in der die Schlauchfolie
auf die Ladung aufgebracht wird, und
das Paar Platten 15 gleitet
nur in einer vertikalen Richtung Z-Z, um das Fahrwerk 14 und
den verstellbaren Erweiterungsrahmen vertikal zu transportieren.
-
Die
beiden Platten 15 sind so montiert, dass sie vertikal jeweils
an den Stützen 1c und 1d des Hauptträgerrahmens
entlang gleiten, d.h. die beiden Stützen, die auf der Seite des
Ladungstransporters T liegen. Um eine gemeinsame Bewegung der beiden Platten 15 sicherzustellen,
sind die Platten durch Querelemente 15a miteinander verbunden,
die dazu dienen, einen starren Käfig
damit auszubilden. Diese Querelemente 15a behindern jedoch
nicht die freie Querbewegung des Fahrwerks 14. Die vertikale
Bewegung des Käfigs 15, 15a ist
durch ein Führungssystem
gesichert, das gemeinsam mit den Stützen 1c, 1d ausgebildet
ist, die schematisch durch Rollen 15b und nicht deutlicher
gezeigt sind, da sie bereits bekannt und nicht an sich Teil der
vorliegenden Erfindung sind.
-
Von
jeder der beiden Platten 15 steht eine Reihe Laufrollen 16 vor,
an denen das Fahrwerk 14 verschiebbar befestigt ist; dieses
Fahrwerk ist im Wesentlichen durch einen starren Kastenrahmenaufbau ausgebildet,
der mit gegenüberliegenden
Seitenschienen ausgestattet ist, die so geformt sind, dass sie mit
einem minimalen Spiel auf den beiden Reihen Rollen 16 gleiten.
-
Auf
dem Rahmen des Transportfahrwerks 14 gleitet der verstellbare
Erweiterungsrahmen 13, der aus den folgenden Elementen
besteht, schematisch in 3, aber genauer in 5 bis 7 gezeigt:
- – Zwei
Paare erster Sättel 17, 18,
die an zwei gegenüberliegenden
Seiten des Kastenrahmens des Fahrwerks 14 gleiten, und
zwar spiegelsymmetrisch zur Mittelachse Y1-Y1; die Sättel 17 eines
ersten Paares tragen ein Querelement 19, während die
Sättel 18 eines
zweiten Paares ein Querelement 20 tragen. Die entgegengesetzte und
symmetrische Bewegung der Sättel 17 und des
Querelementes 19, die sich den Sätteln 18 und dem Querelement 20 annähern oder
sich von ihnen entfernen, wird von einem einzelnen gemeinsamen Motor 21 und
von zwei Antriebsketten 22 an zwei gegenüberliegenden
Seiten des Kastenrahmens des Fahrwerks 14 gesteuert; um
die symmetrische gegenläufige
Bewegung zu erhalten, sind die Sättel 17 mit
einem der Zweige jeder Kette 22 (beispielsweise dem oberen
Zweig), und die Sättel 18 mit
dem gegenüberliegenden
Zweig (beispielsweise dem unteren Zweig) verbunden.
- – Vier
Aufnahmeanordnungen 23, 24, 25 und 26, die
an den vier Ecken des verstellbaren Erweiterungsrahmens 13 angeordnet
sind, von denen einer ausführlich
in 6 und 7 gezeigt ist. Jede Aufnahmeanordnung
ist an einem eigenen Sattel 23a, 24a, 25a und 26a befestigt.
Diese Sättel
sind so montiert, dass sie paarweise auf den Querelementen 19 und 20 spiegelsymmetrisch zur
Mittelachse X-X gleiten. Diese Bewegung erfolgt unter der Kontrolle
von jeweils zwei Motoren 27 und 28, die jeweils
vollkommen parallel gegenüber
dem jeweiligen Querelement 19 oder 20 davon angetrieben
werden, und durch zwei jeweilige Antriebsketten, die ebenfalls in
der für
die Ketten 22 beschriebenen Weise montiert sind.
- – Vier
Teleskopstangen 29, die die vier Aufnahmeanordnungen verbinden.
Diese Stangen sind vorzugsweise rohrförmig mit einem runden Querschnitt
ausgebildet, was im Folgenden näher
beschrieben ist.
-
Ein
besonders interessanter Vorteil der Anordnung des verstellbaren
Erweiterungsrahmens gegenüber
dem Stand der Technik in der Schrift-Nr. DE-39 08 957, in der zum
Erweitern des Rahmens 13 zwei Zylinder bereitgestellt sind,
die an den Rahmendiagonalen angeordnet sind, besteht darin, dass durch
Antreiben des gemeinsamen Motors 21 von der Betätigung des
Motorpaares 27, 28 Form und Größe des Rahmens 13 veränderbar
sind, d.h. dass das Verhältnis
zwischen der Länge
eines Paares gegenüberliegender
Seiten des Rahmens 13 und der Länge des anderen Seitenpaares über einen
großen Bereich
veränderbar
ist. Mit anderen Worten, ist es möglich, die Form des Rahmens 13 der
Form der umzuverpackenden Palettenladung anzupassen, d.h. dem Rahmen 13 eine
rechteckige Form mit der längeren
Achse gemäß Y1-Y1 (wie gezeigt)
oder eine quadratische Form oder eine rechteckige Form mit der längeren Achse
gemäß X-X zu
geben.
-
Diese
Veränderung
der Form des Rahmens 13 erfolgt vorzugsweise vor dem Kräuseln des
Umverpackungsbeutels, so dass das Längen der Seiten des Rahmens 13 in
dem nachfolgenden Erweiterungsschritt gesteuert werden kann, um
eine gleichmäßige Dehnung
des dehnbaren Folie des Beutels an allen vier Seiten zu bewirken.
-
Entscheidend
ist, dass sich die Teleskopstangen 29 automatisch der sich
verändernden
Form des Rahmens 13 oder dem Größenverhältnis seiner Seiten anpassen,
da die Enden der Stangen direkt mit den vier Aufnahme- und Kräuselanordnungen verbunden
sind. Die Funktion dieser Teleskopstangen ist somit entscheidend,
und zwar nicht so sehr, um eine strukturelle Verbindung unter den
vier Aufnahme- und Kräuselanordnungen
an den vier Ecken des Rahmens herzustellen, sondern vielmehr, um
die Seiten des verstellbaren Erweiterungsrahmens physikalisch einzurichten.
Diese Teleskopstangen, die mit einer rohrförmigen Form mit rundem Querschnitt ausgestattet
sind, stellen nämlich
eine abgerundete Fläche
bereit, auf der die Umverpackungsfolie gleiten und beim Wenden und
Freigeben auf der umzuverpackenden Ladung geführt werden kann. Die Folie wird
somit auf einer abgerundeten Fläche
geführt,
die sich über
den ganzen Umfang des verstellbaren Erweiterungsrahmens erstreckt.
-
In 6 und 7 ist
eine erste Ausführungsform
einer der Aufnahmeanordnungen 23, 24, 25, 26 ausführlicher
gezeigt, auf der eine Schlauchfolie P gekräuselt ist. Im Folgenden wird
nur die Anordnung 25 beschrieben, da die anderen Anordnungen
identisch sind. Diese Gruppe 25 (symmetrisch, wie auch
jede andere der drei Anordnungen) umfasst ein Paar motorbetriebener
Räder 30,
die an beidseitig senkrechten Achsen 31 befestigt sind.
Die Grundrissansicht in 7 zeigt, dass die Räder 30 mit
einem Umfangsprofil ausgestattet sind und eines gegenüber dem
anderen so angeordnet ist, dass ihr Umfang im Wesentlichen in gegenseitigem
Kontakt an einem Punkt TR ankommt, der in der Praxis den Greifpunkt
der Folie P und den Zugpunkt darstellt, der im Folgenden genauer
beschrieben wird.
-
Gegenüber dem
Kontaktpunkt TR zwischen den beiden Rädern 30 befindet sich
ein drittes Rad 32, das frei drehend an einem Stift 32a befestigt
ist, der von einem Trägerdreieck 33 getragen
wird. Die Ebene des Rades 32 ist im Wesentlichen gemäß der vertikalen
Ebene der Halbierenden des Winkels ausgerichtet, der von der Aufnahmeanordnung 25 ausgebildet
wird. Das Dreieck 33 kann einen kurzen Schwingungslauf
in der Ebene der Halbierenden ausführen, wobei der Lauf von dem
Zylinder 34 gesteuert wird. Durch diesen Aufbau geht das
Rad 32 aus einer Ruhestellung, in der es sich in einem
kurzen Abstand von dem Umfang des Räderpaares 30 befindet,
in eine Arbeitsstellung, in der es in einem engen Kontakt mit der
Kontur der Räder 30 (s. 7) steht.
Dieser Kontakt wird durch die Profilform des Rades 32 unterstützt, das
im Wesentlichen mit dem Profil beider Räder 30 zusammenwirkt,
die an ihrem Kontaktpunkt TR verbunden sind. Wenn die beiden motorbetrie benen
Räder 30 gedreht
werden, ziehen sie das Rad 32 durch den Kontakt mit, insbesondere, wenn
sich die Schlauchfolie dazwischen befindet, wobei die Folie wiederum
gezogen wird.
-
Ferner
befindet sich auf der vertikalen Linie des Kontaktpunktes TR unter
den Rädern 30 und 32 die
mit einem konvex ausgebildeten Profil versehene Kontur eines vierten
frei auf seiner eigenen Achse montierten Rades 35, dessen
Aufgabe darin besteht, das Gleiten der Schlauchfolie zu erleichtern,
wenn sie von den Rädern 30, 32 angezogen
wird. Das erfolgt weniger während
des Aufnehmens und Kräuselns,
sondern hauptsächlich
während
des Freigebens der Folie auf der Ladung, wenn, was im Folgenden
genauer beschrieben ist, die Folie von innen nach außen gewendet
wird, wobei sie vom Rahmenäußeren in
das Rahmeninnere verschoben wird.
-
In
der Ausführungsform
in 8 und 9 ist die Anordnung genau umgekehrt,
zumindest im Hinblick auf den Motorantrieb, der nicht an einem Paar
Räder innerhalb
des verstellbaren Erweiterungsrahmens (wie die Räder 32) vorgesehen
ist, sondern an dem Außenrad 40.
Ferner ruht die Folie innerhalb des Rahmens weniger auf den Rädern 32 und
der nachfolgenden kräuselnden
Winkelsäule 36, als
direkt auf dem Profil der Winkelsäule 42, die entsprechend
dem Ruhebereich TR des Rades 40 durch einen Verschiebeblock 41 ausgebildet
ist, der aus einem Material mit einem kleinen Reibungskoeffizienten
hergestellt ist, insbesondere durch einen Verschiebeblock aus Teflon®.
-
Die
Rotation sowohl des Räderpaares 30 der in 6 und 7 gezeigten
Ausführungsform
als auch des Rades 40 in 8 und 9 wird
jeweils durch eigene Antriebsmotoren 37 und 43 gesteuert. Alle
vier Motoren der vier Aufnahme- und Kräuselanordnungen sind ferner
miteinander synchronisiert, um ein gleichmäßiges Gleiten der Schlauchfolie
nach oben und nach unten zu erhalten.
-
Die
Arbeitsweise der vorhergehend beschriebenen Vorrichtung umfasst
die folgenden Schritte:
Zunächst
stellt der Bediener/Anwender die Rollen der Schlauchfolie an den
jeweiligen Trägern
B1, B2, B3 bereit, um jede Folie in den jeweiligen Abwickelweg P1,
P2 und P3 bis zu den Übertragungsrollen 4a, 4b und 4c einzusetzen
und schließlich
seine offene obere Seite jeweils mit den Öffnungsvorrichtungen 6a, 6b und 6c in
Eingriff zu bringen.
-
Zu
Beginn des Umverpackungsvorgangs bringt das automatische Steuerungssystem
der Vorrichtung (oder, in weniger automatischen Vorrichtungen, der
Bediener/Anwender selbst) die Öffnungsvorrichtung 6a,
oder 6b, oder 6e (entsprechend der erforderlichen
Art der Umverpackungsfolie) zu dem Paar Greifer 11, 12 des
Greiffahrwerks 8. Nachdem die Greifer 11, 12 die
Folie gefasst haben, verschiebt sich das Fahrwerk 8 nach
oben und gleichzeitig entfernen sich die Greifer 11, 12 voneinander,
um die Schlauchfolie zu öffnen,
wie es auf der linken Seite in 1 und 3 (angedeutetes
Profil P') gezeigt
ist.
-
Gleichzeitig
können
gegebenenfalls die Form und die Größe des verstellbaren Erweiterungsrahmens
verändert
werden, um ihn der Form der umzuverpackenden Palettenladung anzupassen,
wie es vorhergehend gezeigt ist.
-
Die
Bewegung der Schlauchfolie P setzt sich nach oben fort solange sich
ihre freie obere Kante kraftschlüssig über den
vier Rädern 35 (6, 7) – oder über den
Verschiebeblöcken 41 (8, 9) – der Aufnahmeanordnungen 23, 24, 25, 26 und
in dem Raum zwischen den Treffpunkt TR der Räder 30 mit dem gegenüberliegenden
Druckrad 32, oder dem Rad 40 mit dem Verschiebeblock 41 befindet,
wobei das Druckrad in diesem Schritt in seiner Ruheposition entfernt
gehalten wird.
-
Unmittelbar
danach wird der Zylinder 34 betätigt, um das Rad 32 in
engen Kontakt mit den Rädern 30 (oder
das Rad 40 gegen den Verschiebeblock 41) zu bringen
und so das offene obere Ende des Folienbeutels an dem verstellbaren
Erweiterungsrahmen 13 zu verschließen.
-
Danach
wird die Folie P entlang einer fortlaufenden Linie gemäß der Achse
Y-Y versiegelt und parallel zu dieser Achse geschnitten, wobei,
gemäß einem
an sich bekannten Verfahren, die Schneide- und Schweißanordnung 7 eingesetzt
wird, um den Teil der Schlauchfolie, der den Umverpackungsbeutel ausbilden
soll, von dem zugeführten
darunterliegenden Teil zu trennen.
-
Ein
wesentliches Merkmal der Erfindung besteht darin, dass die Schweiß- und Schneidelinie nach
unten gerichtet bleibt, wie es schematisch in dem Schweißansatz
PP im mittleren unteren Teil PI der Folie P gezeigt ist, der unter
dem verstellbaren Erweiterungsrahmen schließt, wie es schematisch in 5 gezeigt
ist.
-
Dieser
Schweiß-
und Schneidevorgang kann unmittelbar nach dem Verschließen des
offenen oberen Endes des Beutels zwischen den Rädern 30, 32 erfolgen – wie beschrieben – oder auch
kurz nach Beginn der Rotation der Räder 30, 32 mit
einer der gewünschten
Länge des
Umverpackungsbeutels entsprechenden Verzögerung. Diese Länge kann,
zumindest in bestimmten Fällen,
die Abmessung zwischen dem unteren Endanschlag und dem oberen Endanschlag
des Fahrwerks 8, 9 überschreiten.
-
Nach
dem Schweiß-
und Schneidevorgang beginnen die Räder 30, 32 zu
rotieren (oder rotieren weiter). Die Räder rotieren in Richtung F' (im entgegengesetzten
Uhrzeigersinn gegenüber 6),
um die Folie P nach oben zu ziehen. Die Folie kräuselt sich – entlang einer Stange mit winkligem
Querschnitt 36 (6), die vertikal angeordnet
und mit einer abgerundeten Kante ausgeführt ist, wie es schematisch bei
PL in 5 gezeigt ist – in einem ausreichenden Maß, um entsprechend
der Ladungsgröße später die gewünschte Umverpackung
auszuführen.
Der letzte Teil PI der Folie bleibt hingegen auf einer Ebene unter und
quer über
dem verstellbaren Erweiterungsrahmen offen liegen.
-
In
der in 8 und 9 gezeigten Ausführungsform
entspricht der Vorgang dem vorhergehend beschriebenen, mit der Ausnahme,
dass das Ziehen der Folie durch das motorbetriebene Rad 40 außerhalb
des Rahmens erfolgt und das Kräuseln
auf dem Verschiebeblock 41 und auf dem winklig ausgeführten Element
oder der Stange 42 ausgeführt wird.
-
Danach
erfolgt das Verschieben des Transportfahrwerks 14 aus dem
Bereich des Hauptträgerrahmens 1, 2 (in
dem sich die Station S1 zum Auswählen
der Schlauchfolie und das System S2 zum Transportieren und Ausbilden
des gekräuselten
Beutels befinden), in 1 auf der linken Seite dargestellt,
zu dem Bereich des Palettentransporters T (in dem sich die Station
zum Aufbringen der Schlauchfolie auf die Ladung befindet), in 2 rechts
gezeigt. Dieser Schritt umfasst ausschließlich das Verschieben des Fahrwerks 14 zusammen
mit dem verstellbaren Erweiterungsrahmen 13 entlang der
Führung, die
durch die Rollen 16 begrenzt ist, in einer Querrichtung,
d.h. parallel zu den Achsen X-X der Vorrichtung.
-
Der
soeben beschriebene Arbeitsschritt bei Punkt E) ist mit dem Erweiterungsschritt
des Rahmens 13 verbunden. Wenn die Folie P auf den vier Aufnahmeanordnungen 23, 24, 25 und 26 gekräuselt ist,
werden diese Anordnungen voneinander entfernt, wobei sie in die
Richtungen bewegt werden, die durch die Pfeile F in 3 angezeigt
sind. Während dieser
Bewegung wird die Folie P elastisch gedehnt, bis sie eine Form annimmt
(gestrichelt auf der rechten Seite der 3 gezeigt),
die in der Ebene gesehen, einem größeren Viereck entspricht als
das Viereck für
die Ladung C.
-
Dieser Öffnungsvorgang
des verstellbaren Erweiterungsrahmens kann unmittelbar vor dem Querverschieben
des Fahrwerks 14 ausgeführt
werden oder auch gleichzeitig damit, oder auch unmittelbar nach
diesem Verschieben, d.h., wenn das Fahrwerk 14 bereits über dem
Transporter T ist.
-
Wenn
das Fahrwerk 14 in der in 2 und 5 gezeigten
Position eingetroffen und die Ladung C unter dem Fahrwerk 14 angekommen
ist, beginnt der Umverpackungsschritt der Ladung C, wobei das Fahrwerk 14 nach
unten bewegt wird, bis es den Boden der Ladung C erreicht hat.
-
Während des
ersten Bewegungsvorgangs bringt das Fahrwerk 14 zunächst den
unteren ebenen Teil PI der Folie P mit der Oberseite der Ladung
in Kontakt und in Ruhestellung. Gemäß einem wesentlichen Merkmal
der vorliegenden Erfindung wechseln dadurch die Wände des
Beutels, die sich selbst aus dem Kräuselbereich 36, 42 befreien,
wenn sich das Fahrwerk 14 herunter bewegt, aus einer Position
an der Außenseite
jeder Kante der Stange 36 (oder 42) über den
Rädern 30,
die sich nun in einer entgegengesetzten Richtung zu F' drehen, somit über dem
jeweiligen Rad 35, oder über dem Verschiebeblock 41, in
eine Position auf der Innenseite des verstellbaren Erweiterungsrahmens 13,
nachdem sie über
die Teleskopstangen 29 und das Rad 35 (oder den
Verschiebeblock 41) auf ihrer Innenseite gelaufen sind, bis
diese Wände
an der Ladung C anliegen. Während dieses
Vorgangs wird der Folienbeutel gewendet, wenn er an der Ladung C
anliegt.
-
Diese
Vorgehensweise hat eine erste Auswirkung: Das Wenden des Beutels,
der über
die Räder 35 läuft, erzeugt
von selbst eine Bremswirkung bei der Freigabe der Schlauchfolie.
Ferner erfolgt diese Freigabe immer unter der Steuerung der Räder 30 oder 40,
die gebremst, oder besser, kraftschlüssig in Richtung der Folienfreigabe
angetrieben werden können – und dadurch
eine absolut gleichmäßige und gesteuerte
Folienverschiebung erreichen. Aufgrund dieser gebremsten Steuerungswirkung
beim Verschieben der Folie P kann, gemäß einem weiteren wesentlichen
Merkmal der Erfindung und im Gegensatz zum Stand der Technik, eine
wesentliche Dehnungswirkung auch in einer vertikalen Richtung der Schlauchfolie
ausgeführt
werden, die die Umverpackung ausbildet.
-
Diese
Vorgehensweise hat auch eine andere wesentliche Auswirkung: Das
erste Lagern des geschlossenen geschweißten Endes des Folienbeutels auf
der Ladung C erfolgt in einer nach oben gewandten Stellung gegenüber den
Anordnungen nach dem Stand der Technik. Mit anderen Worten, während nach
dem Stand der Technik die Folienfalten, die sich aus dem Schneiden
und Schweißen
des oberen Endes des Folienbeutels bilden, sich selbst an der Umverpackungsaußenseite
und im Wesentlichen frei angeordnet haben, wird in dem hier beschriebenen
Vorgang, in dem der Beutel tatsächlich
von innen nach außen
gekehrt wurde, gemäß einem
anderen wichtigen Merkmal der vorliegenden Erfindung erreicht, dass
die Schweißfalten
auf der Innenseite des Beutels, von der Spannung der vertikalen
Wände der
fertiggestellten Umverpackung festgehalten, verbleiben. Die Länge des
in den ersten Schritten C) und D) ausgebildeten Folienbeutels muss
unter Berücksichtigung
auch der Längung
der Folie durch diese Dehnung festgelegt werden.
-
Die
vorhergehende Beschreibung erläutert die
Vorteile der vorliegenden Erfindung. Die wesentlichen sind folgendermaßen zusammenzufassen:
- – Die
Vorrichtung ist deutlich niedriger als bekannte Vorrichtungen. Durch
das Zuführen
der Schlauchfolie nach oben in einen Raum neben dem Transporter
T der Ladung C und weniger über
der Ladung C, wie es nach dem Stand der Technik beschrieben wird,
in Verbindung mit der Tatsache, dass diese Folie zugeführt wird,
um auf einem verstellbaren Erweiterungsrahmen gekräuselt zu
werden, kann die Umverpackungsvorrichtung etwas über der maximalen Höhe gehalten werden,
die für
die umzuverpackende Ladung bereit gestellt wird. Ein zusätzlicher
Raum über
der maximalen Höhe
der zu bearbeitenden Ladung ist nicht erforderlich, was dagegen
auf der einen Seite für
Vorgänge
zum Öffnen
des Folienbeutels, zum Schneiden und Schweißen erforderlich ist, die in
der Schrift Nr. DE-39 08 957 bereitgestellt sind, und auf der anderen
Seite zum Bewegen des Fahrwerks mit starren Stützen (20), die in
der Schrift Nr. EP-1.106.507 bereitgestellt sind. Diese geringere
Höhe der
Vorrichtung bietet natürlich
einen Vorteil sowohl im Hinblick auf deren Bewegung als auch auf
die Anordnung einer solchen Vorrichtung in einem Lager.
- – Die
durchgehende Steuerung des vertikalen Abwärtsgleitens der Umverpackungsfolie
und deren Anhaften an der Ladung. Diese Steuerung ist vor allem
auf die Tatsache zurückzuführen, dass
das Gleiten durch eben die Räder
gesteuert wird, die die Aufnahme und das Kräuseln des Folienbeutels ausführen, zweitens
durch die Tatsache, dass die Folie nicht direkt von dem verstellbaren
Erweiterungsrahmen kommt, sondern durch das Wenden des Beutels selbst,
und drittens dadurch, dass die Folie bei diesem Wenden und gleichzeitigen
Freigeben auf die Ladung über
den ganzen Umfang des verstellbaren Erweiterungsrahmens durch die
vorhandenen abgerundeten Teleskopstangen 29 geführt wird.
Dadurch ist sichergestellt, dass die Wände der Umverpackung keine willkürlichen
Falten durch eine späte
oder stufenweise Freigabe der Folie bekommen, wie es nach dem Stand
der Technik der Fall ist.
- – Sogar
die vertikale Dehnung der Schlauchfolie. Bei der gebremsten gesteuerten
Freigabe des Umverpackungsbeutels bleibt die Folie sowohl in einer
Querrichtung wie auch in einer vertikalen Richtung gedehnt, was
ferner zu einer deutlich höheren
Stabilität
der Umverpackung gegenüber den
Umverpackungsarten nach dem Stand der Technik führt.
- – Vorrichtung
als tragbare Einheitsanordnung. Die der Erfindung zugrundeliegende
Vorrichtung kann so hergestellt werden, dass ihr Rahmen, bestehend
aus Stützen 1 und
dem Transportfahrwerk 14 als eine Einheit, getrennt von
dem Ladungstransportsystem T, hergestellt werden kann, so dass diese
Anordnung dadurch und aufgrund der geringen Höhe des Rahmens als eine vollständig vorgefertigte
Einheit hergestellt und dann zum Montageort gebracht werden kann.
Dadurch wird vermieden, dass die Vorrichtung im Werk gebaut, montiert,
getestet und dann mindestens teilweise auseinandergenommen werden
muss, um sie zum Einsatzort zu bringen, dort zusammenzubauen und
erneut für
den Betrieb zu testen, wie es bei Vorrichtungen nach dem Stand der
Technik der Fall ist.
-
Jedoch
ist die Erfindung nicht auf die beschriebene besondere Anordnung
begrenzt, die nur eine beispielhafte Ausführungsform ist, sondern dem Fachmann
ist klar, dass auch andere Ausführungsformen
möglich
sind, ohne den Schutzrahmen der Erfindung zu überschreiten, der in den folgenden
Ansprüchen
definiert ist.