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DE602004003563T2 - Abgabevorrichtung - Google Patents

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DE602004003563T2
DE602004003563T2 DE602004003563T DE602004003563T DE602004003563T2 DE 602004003563 T2 DE602004003563 T2 DE 602004003563T2 DE 602004003563 T DE602004003563 T DE 602004003563T DE 602004003563 T DE602004003563 T DE 602004003563T DE 602004003563 T2 DE602004003563 T2 DE 602004003563T2
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cartridge
contraption
pressure
dispensing
sealant
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Bruce Wood
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Rawlplug Ltd
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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung für das Speichern und Abgeben von Produkten. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung für das Speichern und Abgeben von interreaktiven Verbindungen, wobei die interreaktiven Verbindungen beim Extrudieren oder Ausstoßen wirksam gemischt werden.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Eine Abgabevorrichtung in der Form von Patronen ist im Fachgebiet gut bekannt. In vielen Fällen ist es erforderlich, mindestens zwei unterschiedliche Verbindungen miteinander zu mischen. Beim Mischen können die Verbindungen zur Reaktion kommen und im Allgemeinen aushärten. Diese Art der Technologie wird im Allgemeinen bei chemischen Ankern, Klebstoffen, Dichtstoffen, Nahrungsmittelverarbeitungs- und medizinischen Anwendungen zur Anwendung gebracht.
  • Eine frühere Abgabevorrichtung, die das Mischen von unterschiedlichen Verbindungen erfordert, weist im Allgemeinen zwei oder mehr separate Formkammern auf, d.h., Patronen. Diese Formkammern nehmen die jeweiligen Verbindungen auf, die beim Extrudieren oder Ausstoßen durch eine Austrittsöffnung gemischt werden. Außerdem zeigen frühere Arten der Abgabevorrichtung verschiedene Beschränkungen, wie beispielsweise bedeutende „Einrichtungs" kosten beim Maschinenpark für die Herstellung der separaten Formpatronen. Die Formpatronen werden ebenfalls im Allgemeinen in vorgegebenen Größen geliefert, was bedeutet, dass eine unterschiedliche Abgabevorrichtung und Druckpistolen für jede unterschiedliche Größe der Patrone erforderlich sind. Außerdem sind bei diesen Arten der Vorrichtung im Allgemeinen mindestens zwei Kolben erforderlich, um die richtige Mischung der unterschiedlichen Verbindungen zu erhalten, was wiederum weiter zur Kompliziertheit und den Kosten einer derartigen Vorrichtung hinzukommt.
  • Das EP 0754633 betrifft Patronensysteme, die in Abgabevorrichtungen verwendet werden, die für das Abgeben von interreaktiven Mehrkomponentenzusammensetzungen geeignet sind. Das im EP 0754633 offenbarte System weist eine Klemme auf, die manuell aus einem Behälter gezogen wird, so dass sich eine elastische Patrone, die zwei getrennte Arten des Materials enthält, über die Düse der Abgabevorrichtung hinaus erstreckt. Das vorstehende Ende der Patrone wird dann mit einem Messer oder einer Schere weggeschnitten. Beim Extrudieren des Materials sollen die unterschiedlichen Komponenten gemischt werden. Bei einem derartigen System gibt es jedoch eine Anzahl von Problemen. Zuerst ist die Klemme sehr schwer herauszuziehen, was bedeutet, dass eine Zange fast wichtig ist, um die Klemme herauszuziehen. Außerdem ist die Verwendung eines Messers oder einer Schere für einen Benutzer gefährlich, da eine bedeutende Druckhöhe erforderlich ist, um die Patrone aufzuschneiden. Außerdem wird beim Aufschneiden der Patrone etwas Material verschüttet, was eine Reinigung der Schere/des Messers und/oder des Patronenendes erfordert.
  • Das DE 29606463 U1 betrifft eine Abgabevorrichtung, die separate Patronen aufweist, die jeweils ihr eigenes Abdichtmittel aufweisen.
  • Das US-A-6048201 betrifft eine Vorrichtung für das Mischen und Liefern einer Mehrkomponentenformmasse. Die Vorrichtung weist separate Patronen auf, die ihre eigenen Abdichtklemmen aufweisen.
  • Das US-A-5304396 betrifft ein Verfahren für das Abdichten von Kabelrohren, wobei eine Spritzdüse benutzt wird, die mindestens zwei Kammern für das getrennte Aufnehmen chemischer Zusammensetzungen umfasst, während ein Kolben für das gleichzeitige Herausdrücken der chemischen Zusammensetzungen aus den Kammern genutzt wird. Dieses Dokument bezieht sich jedoch nicht auf ein einzelnes zerreißbares Abdichtmittel.
  • Das GB-A-2019952 betrifft eine Verbundpatrone, die zwei unterschiedliche Fluidzusammensetzungen enthält, die beim Mischen aushärten. Die unterschiedlichen Zusammensetzungen befinden sich in separaten Kammern innerhalb der Patrone. Die Patronen erfordern jedoch ein Aufschneiden, was im Gegensatz zur vorliegenden Erfindung steht.
  • Es ist ein Ziel von mindestens einem Aspekt der vorliegenden Erfindung, zumindestens eines oder mehrere der vorangehend erwähnten Probleme zu vermeiden oder zu mildern.
  • Es ist ein weiteres Ziel von mindestens einem Aspekt der vorliegenden Erfindung, eine Abgabevorrichtung bereitzustellen, die leicht zu benutzen ist.
  • Es ist ein noch weiteres Ziel von mindestens einem Aspekt der vorliegenden Erfindung, einen Behälter für Produkte bereitzustellen, der dann benutzt werden kann, um das Produkt in einer einfachen und wirksamen Weise abzugeben.
  • Ein weiteres Ziel von mindestens einem Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Behälters für ein mehrteiliges chemisches Produkt, der gestattet, dass die Komponententeile für Speicherzwecke separat gehalten werden, der aber dann gestattet, dass die Komponententeile zusammengebracht werden, wenn es für die Verwendung erforderlich ist.
  • Es ist ein noch weiteres Ziel von mindestens einem Aspekt der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung für das Speichern von Produkten bereitzustellen, die ebenfalls für das genaue Abgeben der Produkte verwendet werden kann, wenn es erforderlich ist.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Entsprechend einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung für das Speichern und Abgeben eines Produktes bereitgestellt, wobei die Vorrichtung aufweist:
    eine Patrone, die mindestens zwei separate Kammern enthält; und
    ein im Wesentlichen starres Außengehäuse, das ausgeführt ist, um die Patrone aufzunehmen,
    wobei die abzugebenden Produkte in der Patrone mit einem einzelnen zerreißbaren Abdichtmittel abgedichtet werden, wobei das einzelne zerreißbare Abdichtmittel einen geschwächten Bereich bildet, der zerreißen kann, wenn Druck auf die Patrone angewandt wird.
  • Beim Zerreißen des geschwächten Bereiches wird (werden) der gesamte Inhalt (die gesamten Inhalte) der Patrone abgegeben.
  • Die Patrone kann eine „wurstartige" Form aufweisen und kann in irgendeiner geeigneten Extrudiervorrichtung geformt werden, wie beispielsweise einer angepassten Herstellungsvorrichtung für essbare Wurst.
  • Die Patrone kann aus einer dünnen elastischen Folie mit einer hohen Reißfestigkeit hergestellt werden. Die Patrone kann aus irgendeinem geeigneten Kunststoffmaterial hergestellt werden, wie beispielsweise Polyethylen. Alternativ kann die Patrone aus einer Metall/Legierungsfolie hergestellt werden.
  • Typischerweise ist das Material, das die Patrone bildet, nicht zu elastisch. Wenn das Material zu elastisch ist, wird die Vorrichtung nicht richtig funktionieren.
  • Das Material, das die Patrone bildet, kann ebenfalls so ausgewählt werden, dass es bei Kontakt mit den enthaltenen Verbindungen nicht zur Reaktion kommt und/oder sich verschlechtert.
  • Typischerweise kann die Patrone eine Vielzahl von separaten Kammern aufweisen und insbesondere mindestens zwei Kammern. Die unterschiedlichen Kammern können unterschiedliche Verbindungen enthalten, die gemischt werden sollen. Die Kammern können ein unterschiedliches Volumen aufweisen, und sie können daher unterschiedliche Mengen der unterschiedlichen Verbindungen enthalten. Beispielsweise kann das Volumen in einer ersten Kammer 40% der gesamten Patrone betragen, und die zweite Kammer kann 60% der gesamten Patrone betragen; das Volumen in der ersten Kammer kann 20 der gesamten Patrone betragen, und das Volumen in der zweiten Kammer kann 80% der gesamten Patrone betragen; und das Volumen in der ersten Kammer kann 10% der gesamten Patrone betragen, und das Volumen in der zweiten Kammer kann 90% der gesamten Patrone betragen.
  • Zweckmäßigerweise kann bei der anfänglichen Bildung die Patrone zwei offene Enden aufweisen. Sobald die Verbindung oder die Verbindungen in die Kammer oder separate Kammern der Patrone extrudiert sind, können die Enden der Patrone mit irgendeinem geeigneten Abdichtmittel abgedichtet werden. Die Abdichtung für das Ende der Patrone, das zerrissen werden soll, kann schwächer ausgeführt werden als eine Abdichtung am anderen Ende der Patrone. Das Abdichtmittel kann eine Abdichtklemme aufweisen, die unter Druck freigegeben werden kann. Alternativ kann irgendein anderes geeignetes Abdichtmittel ebenfalls zur Anwendung gebracht werden, wie beispielsweise Quetschen, Kleben, Heißkleben oder irgendeine Form einer Kappe oder Abbindung.
  • Vorzugsweise können sich bei Freigabe des Abdichtmittels unterschiedliche Inhalte der Patrone im Wesentlichen gleichzeitig miteinander vermischen. Das erfolgt, da das einzelne Abdichtmittel die gesamten Inhalte der Patrone abdichtet. Das Mischen kann sofort erfolgen, was bedeutet, dass eine wirksame Mischung erhalten werden kann.
  • Vorzugsweise kann das im Wesentlichen starre Außengehäuse ein hohles, zylindrisches Element aus irgendeinem geeigneten Kunststoff, Metall oder Legierungsmaterial sein. Das Außengehäuse kann einen inneren zylindrischen Abschnitt aufweisen, der von einem Ende zum anderen einen konstanten Durchmesser aufweisen kann. Alternativ kann das zylindrische Element an einem Ende einen verringerten Durchmesser aufweisen.
  • Typischerweise ist das Außengehäuse so ausgeführt, dass es die Patrone aufnimmt und eine enganliegende Passung mit den Außenwänden der Patrone bildet. Der Abstand zwischen dem Außengehäuse und der Patrone kann etwa 1 bis 10 mm oder vorzugsweise etwa 5 mm betragen. Das kann eine radiale Expansion (d.h. Verbreiterung) bei Anwendung von Druck an einem Ende der Patrone verhindern.
  • Zweckmäßigerweise kann Druck an einem Ende der elastischen Patrone mittels eines geeigneten Mittels angewandt werden, wie beispielsweise einer Art von Ausgabespritzpistole. Der Druck kann manuell oder mittels eines Druckluftkolbens angewandt werden. Typischerweise kann die Ausgabespritzpistole eine Standard-Mastix-Spritzpistole sein, wie sie in vielen Hobbygeschäften vorgefunden wird. Alternativ kann jede Art von spritzenartigem Kolben oder schraubenartigem Kolben verwendet werden.
  • Zweckmäßigerweise kann eine Expansionskammer vorhanden sein, in die die Patrone teilweise hinein expandieren kann. Die Vorrichtung kann so ausgeführt sein, dass bei Anwendung von Druck auf ein Ende der Patrone eine Expansion in der axialen Richtung verhindert wird, so dass sich am entgegengesetzten Ende zu dem, wo der Druck angewandt wird, die Patrone in eine anfängliche bauchige Gestalt verformt.
  • Vorzugsweise weist das Außengehäuse zusammenhängende Gegenwirkungsabsätze auf, die anstoßen und verhindern, dass sich die Patrone weiter entlang der Länge in Längsrichtung des Außengehäuses bewegt, während ein Druck angewandt wird. Die Gegenwirkungsabsätze können an die Form der Patrone angepasst werden, und sie können im Wesentlichen konkav sein. Der tatsächliche Flächenkontaktbereich zwischen dem Gegenwirkungsabsatz und der Patrone kann spezifisch ausgewählt werden. Wenn ein zu großer Flächenkontakt zwischen dem Gegenwirkungsabsatz und der Patrone vorhanden ist, wird ein zu großer Druck angewandt werden müssen, um das Abdichtmittel von der Patrone zu entfernen, und das Material, das die Patrone bildet, kann an irgendeiner speziellen Stelle zerreißen, was bedeutet, dass sich unterschiedliche Verbindungen in unterschiedlichen Kammern nicht mischen können. Alternativ, wenn ein zu geringer Flächenkontakt zwischen den Gegenwirkungsabsätzen und der Patrone zu verzeichnen ist, wird die Patrone durch das Außengehäuse gedrückt werden, ohne dass das Abdichtmittel zerreißt.
  • Bei einer alternativen Ausführung kann der Gegenwirkungsabsatz aus einem separaten Einsatz gebildet werden, der in das Außengehäuse eingesetzt werden kann. Bei einer noch weiteren Alternative kann die Patrone an die Seite des Außengehäuses geklebt werden, wodurch eine Bewegung entlang der Länge des Außengehäuses verhindert wird.
  • Typischerweise kann die Expansionskammer zusammenhängend im Außengehäuse während des anfänglichen Formens gebildet werden. Alternativ kann die Expansionskammer mittels einer separaten Zwischenstückeinheit gebildet werden, die im Außengehäuse angeordnet werden kann. Bei einer weiteren Alternative kann die Expansionskammer innerhalb eines separaten Düsenelementes enthalten sein.
  • Zweckmäßigerweise weist die Vorrichtung ein Düsenelement auf, das an ein Ende des Außengehäuses mittels beispielsweise eines Schraubengewindes angebracht werden kann. Die Düse kann eine integrierte Mischeranlage aufweisen, die außerdem das Mischen der unterschiedlichen Produkte in der elastischen Patrone unterstützt. Alternativ kann die Mischeranlage ein separater Posten sein und in die Düse eingesetzt werden. Vorzugsweise ist der Durchmesser der Düse breit genug, um eine Blockierung beim Freigeben des Abdichtmittels zu verhindern.
  • Die Düse kann ebenfalls ein Mittel für das Ergreifen des Abdichtmittels aufweisen, wie beispielsweise ein Querstück. Das Querstück kann an der Mischeranlage angebracht werden, oder es kann zusammenhängend im Eingang zur Düse gebildet werden.
  • Vorzugsweise kann das Abdichtmittel aus irgendeinem Metall oder Kunststoffmaterial geformt werden, wie beispielsweise weichem Aluminium- oder Stahldraht, der um die Enden der Patrone gewickelt wird. Das Abdichtmittel wird nicht zu straff oder zu fest befestigt, da das die Freigabe des Abdichtmittels bei Anwendung von Druck auf die Patrone verhindern wird. Es wird ebenfalls bevorzugt, dass irgendwelche scharfkantigen Enden, die durch das Abdichtmittel gebildet werden, von der elastischen Patrone weggespitzt werden können, wodurch jegliches mögliche Durchstoßen der Patrone verhindert wird.
  • Ein Vorteil der Vorrichtung ist, dass, sobald die Inhalte der Patrone entleert sind, die entleerte Patrone entfernt und durch eine neue Patrone ersetzt werden kann. Die Vorrichtung kann daher wiederverwendbar sein. Die entleerte Patrone kann durch einfaches Abnehmen der Druckpistole von der Patrone entfernt werden. Um das Entfernen der entleerten Patrone zu erleichtern, kann das Außengehäuse eine mit einem Gelenk versehene Öffnung aufweisen, um einem Benutzer einen leichten Zugang zu gestatten.
  • Vorzugsweise ist die Folie, die die Patrone bildet, so ausgeführt, dass sich die Folie bei Expansion in die Expansionskammer teilweise in die Expansionskommer hinein erstreckt. Das kann ein Mischen der unterschiedlichen Verbindungen verhindern und kann daher jegliches Aushärten der gemischten Materialien innerhalb der Vorrichtung verhindern. Das kann gestatten, dass die Vorrichtung zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden kann, ohne dass die Inhalte der Patrone vollständig entleert werden.
  • Typischerweise kann die Vorrichtung verwendet werden, um abgegebene Produkte für eine Verwendung in chemischen Ankern, Dichtstoffen, Nahrungsmittelverarbeitungs- und medizinischen Anwendungen bereitzustellen. Die Verwendung von chemischen Ankern umfasst das Sichern von Bolzen in Beton/Mauerwerk, das Bilden einer Bolzenhülse und danach installierte Bewehrungsstabverbindungen.
  • Verbindungen, die gemischt werden sollen, umfassen irgendwelche geeigneten Harze, Epoxide, Polyester und Vinylester.
  • Entsprechend einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren für das Abgeben eines Produktes bereitgstellt, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist:
    Einsetzen einer Patrone, die mindestens zwei separate Kammern und ein einzelnes zerreißbares Abdichtmittel enthält, in ein im Wesentlichen starres Außengehäuse, das ausgeführt ist, um die Patrone aufzunehmen; und
    Anwenden von Druck auf die Patrone, wodurch der Druck innerhalb der Patrone bis zu einem Punkt erhöht wird, wo das einzelne zerreißbare Abdichtmittel zerreißt, wodurch die Inhalte der Patrone abgegeben werden können.
  • Typischerweise weist die Patrone eine Vielzahl von Kammern auf, die unterschiedliche Verbindungen enthalten.
  • Vorzugsweise können beim Zerreißen des geschwächten Bereiches unterschiedliche Verbindungen in der Patrone gleichzeitig gemischt werden.
  • Es wird ebenfalls ein Bausatz bereitgestellt, der aufweist:
    eine Patrone, die mindestens zwei separate Kammern und ein einzelnes zerreißbares Abdichtmittel enthält, das bei Anwendung von Druck auf die Patrone zerreißen kann;
    ein im Wesentlichen starres Außengehäuse, das ausgeführt ist, um die Patrone aufzunehmen; und
    eine Ausgabespritzpistole.
  • Vorzugsweise ist die Ausgabespritzpistole eine Standard-Mastix-Spritzpistole.
  • Vorzugsweise kann der Bausatz verwendet werden, um gleichzeitig unterschiedliche Verbindungen zu mischen.
  • Es wird ebenfalls eine Patrone bereitgestellt, die ein einzelnes zerreißbares Abdichtmittel aufweist, das zerreißen kann, wenn ein Druck auf die Patrone angewandt wird, und wobei die Patrone mindestens zwei separate Kammern aufweist, die unterschiedliche Materialien enthalten, die bei Anwendung von Druck abgegeben werden können.
  • Typischerweise können sich beim Zerreißen des geschwächten Bereiches die Materialien in den separaten Kammern gleichzeitig miteinander mischen.
  • Zweckmäßigerweise kann die Patrone aus dünner elastischer Folie mit einer hohen Reißfestigkeit hergestellt werden.
  • Typischerweise weist die Patrone eine „wurstartige" Form auf.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Ausführungen der vorliegenden Erfindung werden jetzt nur als Beispiel mit Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, die zeigen:
  • 1A, 1B und 1C schematische Darstellungen der Abgabevorrichtung entsprechend einer ersten Ausführung der vorliegenden Erfindung;
  • 2A2E schematische Darstellungen der Funktion der Abgabevorrichtung entsprechend einer zweiten Ausführung der vorliegenden Erfindung;
  • 3A3C schematische Darstellungen der Abgabevorrichtung entsprechend einer dritten Ausführung der vorliegenden Erfindung;
  • 4A und 4B schematische Darstellungen der Abgabevorrichtung entsprechend einer vierten Ausführung der vorliegenden Erfindung;
  • 5A und 5B schematische Darstellungen der Abgabevorrichtung entsprechend einer fünften Ausführung der vorliegenden Erfindung;
  • 6A und 6B schematische Darstellungen der Abgabevorrichtung entsprechend einer sechsten Ausführung der vorliegenden Erfindung;
  • 7A und 7B schematische Darstellungen eines Mischelementes entsprechend einer Ausführung der vorliegenden Erfindung;
  • 8A und 8B schematische Darstellungen eines weiteren Mischelementes entsprechend einer Ausführung der vorliegenden Erfindung;
  • 9A9C schematische Darstellungen der verschiedenen Gehäuse entsprechend der vorliegenden Erfindung; und
  • 10 eine schematische Darstellung der Länge der Folie, die sich über eine Klemme hinaus erstreckt.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • Mit Bezugnahme auf 1A und 1B sind schematische Darstellungen der Abgabevorrichtung zu sehen, die im Allgemeinen mit 100 gekennzeichnet sind. Die Vorrichtung 100 weist ein im Allgemeinen starres, zylindrisches, hohles Gehäuse 102 auf. Die Innenfläche 104 des Gehäuses 102 weist einen im Wesentlichen rohrförmigen Abschnitt auf, der eine breite Öffnung 106 an einem ersten Ende des Gehäuses 102 und eine schmalere Öffnung 108 an einem zweiten Ende des Gehäuses 102 bildet. In Richtung des zweiten Endes des Gehäuses 102 verengt sich der Durchmesser der Innenfläche 104 des Gehäues 102 zuerst über einen Absatz 110, der sich dann über eine Strecke längs eines Abschnittes 112 mit verringertem Durchmesser erstreckt. Es ist dann eine weitere Verringerung des Durchmessers über eine abgefaste Fläche 114 bis zum endgültigen rohrförmigen Abschnitt 116 mit verringertem Durchmesser zu verzeichnen. Der Bereich des Gehäuses 102, der sich zwischen dem Absatz 110 und der schmalen Öffnung erstreckt, kann als eine Expansionskammer 117 bezeichnet werden. Auf der Außenfläche des rohrförmigen Abschnittes 116 ist ein Schraubengewinde 118 vorhanden. Das zylindrische Gehäuse 102 besteht aus einem geeigneten Kunststoff oder Metall/Legierungsmaterial.
  • Wie in 1A gezeigt wird, wird das zylindrische Gehäuse 102 benutzt, um enganliegend eine Patrone 120 aufzunehmen, die als eine „wurstartige" Form aufweisend beschrieben werden. Die Patrone 120 weist zwei separate Kammern 122, 124 auf, die mittels eines Klebemittels in der „wurstartigen" Konfiguration miteinander gesichert werden. Die Kammer 122 enthält die Verbindung A, und die Kammer 124 enthält die Verbindung B. Die Kammern sind 122, 124 abgedichtete separate Einheiten.
  • Die Kammern 122, 124 werden aus einem dünnen Material gebildet, das einen begrenzten Grad an Flexibilität aufweist. Das Material ist jedoch nicht zu elastisch; anderenfalls wird sich das Material bei Anwendung von Druck einfach dehnen. Das Material weist ebenfalls eine hohe Reißfestigkeit auf, um zu verhindern, dass die Patrone 120 unbeabsichtigt aufplatzt. Das Material wird ebenfalls spezifisch so ausgewählt, dass es zu den Materialien inert ist, die sie enthalten. Das Material kann aus irgendeinem geeigneten Kunststoff, Polymer oder Metallfolienmaterial bestehen.
  • Die Enden der Patrone 120 werden mit Klemmen 126 verschlossen, sobald die Verbindungen A und B in ihre jeweiligen Kammern 122, 124 eingesetzt wurden. Jeder geeignete Typ von Vorrichtung wird verwendet, um die „wurstartige" Patrone 120 zu bilden. Beispielsweise kann die Herstellungsvorrichtung für essbare Wurst verwendet werden. Klemmen 126 werden aus einem relativ weichen Aluminiumdraht gebildet und werden um die Enden der Kammern 122, 124 gewickelt, um jegliches Austreten der Verbindungen A und B während des Speicherns oder der anfänglichen Anordnung im Gehäuse 102 zu verhindern. Eine sorgfältige Befestigung der Klemmen 126 ist erforderlich, so dass jegliche scharfkantigen Enden, die durch die Klemmen 126 gebildet werden, die Patrone nicht zu irgendeinem Zeitpunkt während der Benutzung der Abgabevorrichtung 100 durchstoßen.
  • Eine sich zusammendrückende Rückwand 128 wird ebenfalls in den 1A und 1B gezeigt, die eine konkave Fläche 130 aufweist, die so ausgeführt ist, dass sie mit der Patrone 120 in Eingriff kommt.
  • Die sich zusammendrückende Rückwand 128 weist eine mittlere Aussparung 129 auf, die die Klemme 126 in Eingriff mit der Rückwand 128 einsetzt.
  • 1A und 1B zeigen ebenfalls, dass die Vorrichtung eine Mischdüse aufweist, die im Allgemeinen mit 132 gekennzeichnet wird. Die Mischdüse 132 weist eine Öffnung 134 auf. Um die Öffnung 134 ist ein Gewinde 136 vorhanden, das so ausgeführt ist, dass es auf das Gewinde 118 am Gehäuse 102 geschraubt wird. Die Mischdüse 132 weist eine integrierte Spiralkammer 138 auf, die das Mischen der Verbindungen A und B unterstützt.
  • 1A zeigt, dass die Patrone 120 fest innerhalb des Gehäuses 102 gesichert wird. Es ist wichtig zu erkennen, dass die Seiten der Patrone 120 dicht an der Innenfläche 104 des Gehäuses 102 sind oder daran anstoßen, wodurch jegliche Form einer radialen Verschiebung begrenzt wird. Außerdem kommt die Patrone 120 mit dem Absatz 110 in Berührung, und das verhindert, dass sich die Patrone 120 längs des Gehäuses 102 weiter bewegt.
  • 1C zeigt die Vorrichtung, wie sie in 1A und 1B veranschaulicht wird, die an einer Ausgabespritzpistole 180 befestigt ist.
  • 2A2E verkörpern ein Gehäuse 202 entsprechend einer zweiten Ausführung der vorliegenden Erfindung. Gleiche Bezugszahlen zu denen, die in 1A und 1B verwendet werden, werden verwendet, aber mit dem Präfix „2". Der Behälter 202 gleicht dem Gehäuse 102 in 1A und 1B, abgesehen von der Tatsache, dass eine Differenz in der Fläche 214 im Gehäuse 102 zu verzeichnen ist, die den Durchmesser der Innenfläche 204 des Gehäuses 102 verringert. Die Fläche 214 verringert den Durchmesser in einer gleichmäßigeren konkaven Weise, was jegliche scharfkantige Ränder minimiert, die die Patrone 220 durchstoßen können.
  • 2A bis 2E zeigen fortschreitend den Einfluss auf die Patrone 220, während Druck auf ein Ende angewandt wird. Der Druck wird mittels einer Mastix-Spritzpistole (nicht gezeigt) angewandt. In 2D wird deutlich, dass die Patrone 220, die separate Kammern 222, 224 aufweist, die Expansionskammer 217 am Ende des Behälters 202 füllt und an die Innenfläche 204 des Gehäuses 202 anstößt. Es sollte ebenfalls erkannt werden, dass Absätze 210 verhindern, dass die Patrone 220 nur längs des Behälters 202 gedrückt wird. Die Innenfläche 204 des hohlen Gehäuses 202 verhindert ebenfalls, dass die Patrone 220 nur axial expandiert. Bei Anwendung von Druck auf die Patrone 220 expandiert das nicht unterstützte Ende der Patrone 220 zu einer bauchigen Form in die Expansionskammer 217, wie in 2B und 2C gezeigt wird, und füllt eventuell die Expansionskammer 217 vollständig, wie in 2D gezeigt wird.
  • Bei Anwendung von weiterem Druck drückt der hydrostatische Druck innerhalb der Patrone 220 eventuell die Klemme 226 weg, wie in 2E gezeigt wird.
  • Wie in 2E gezeigt wird, erstreckt sich die Folie der Patrone 220 teilweise längs des schmalsten Abschnittes des Gehäuses 202, was dabei hilft, jegliches Aushärten des Materials darin zu verhindern.
  • Beim Entfernen der Klemme 226 können die Verbindungen A und B innerhalb der separaten Kammern 222, 224 bei Anwendung von weiterem Druck von einer Mastix-Spritzpistole ungehindert extrudiert werden.
  • Außerdem werden bei Freigabe der Klemme 226 die Verbindungen A und B im Wesentlichen gleichzeitig freigegeben, was ermöglicht, die unterschiedlichen Verbindungen wirksam zu gemischen.
  • 3A bis 3C zeigen eine dritte Ausführung der vorliegenden Erfindung. Erneut werden die Bezugszeichen gleich denen, die vorangehend verwendet werden, mit dem Präfix „ 3" genutzt. Die Seitenflächen 314 sind konkav geformt, um die Patrone 320 zu tragen, während ein Druck von einer Mastix-Spritzpistole angewandt wird. Die Patrone 320 füllt die Expansionskammer 317 am Ende des Behälters 302. 3C zeigt die Klemme 326, die infolge des erhöhten Druckes weggedrückt wird, wobei die minimale Länge zwischen einer Düse und der Folie gezeigt wird, was ein Aushärten und Blockieren der Verbindungen A und B verhindert, wenn die Extrudierung des Materials zu irgendeinem Zeitpunkt unterbrochen wird.
  • 4A und 4B verkörpern eine vierte Ausführung der vorliegenden Erfindung. Bezugszeichen gleich denen, die vorangehend verwendet werden, werden mit dem Präfix „4" genutzt. In 4B wird die Patrone 420 innerhalb des Gehäuses 402 gezeigt. Bei dieser Ausführung weist das Gehäuse 402 einfach einen verlängerten rohrförmigen Abschnitt 404 mit gleichmäßigem Durchmesser auf. Es gibt daher keine Expansionskammer im Gehäuse 402 beim Einsetzen der Patrone 420. Wie in 4A und 4B gezeigt wird, weist die Mischdüse 432 jedoch eine Expansionskammer 417 auf, in die die Patrone 420 bei Anwendung von Druck auf das entgegengesetzte Ende expandieren kann. Der Behälter 402 weist Absätze 410 auf, die verhindern, dass die Patrone 420 bei Anwendung von Druck in Längsrichtung verschoben wird. Zusätzlich verhindert der Behälter 402 eine axiale Verschiebung der Patrone 420 bei Anwendung von Druck. Die Patrone 420 wird daher in die Expansionskammer 417 expandieren. Wie es vorangehend diskutiert wird, wird die Klemme 426 eventuell ausklinken, sobald ein spezieller innerer hydrostatischer Druck für den Behälter 420 erhalten wird.
  • 5A und 5B zeigen eine fünfte Ausführung. Gleiche Bezugszeichen wie jene, die vorangehend verwendet werden, werden mit dem Präfix „5" verwendet. Bei dieser Ausführung wird ein normales zylindrisches hohles Gehäuse 502 verwendet, das einen im Wesentlichen gleichmäßigen Innendurchmesser aufweist. Um eine Expansionskammer 517 zu erzeugen, damit die Patrone 520 dort hinein expandiert, wird ein Zwischenstück 540 in das Gehäuse 502 eingesetzt, wie in 5A gezeigt wird. Das Zwischenstück 540 weist einen Absatz 510 auf, der eine Längsbewegung der Patrone 520 verhindert. Ein Abschnitt 512 mit verringertem Umfang und eine zusätzliche Fläche 514 verringern außerdem den Durchmesser des Gehäuses 502. Die Funktionsweise der Patrone 502 ist im Allgemeinen die gleiche wie die, die vorangehend beschrieben wird.
  • 6A und 6B verkörpern eine Abgabevorrichtung, die im Allgemeinen mit 600 gekennzeichnet wird, die im Wesentlichen gleich der ist, die vorangehend beschrieben wird. Die Bezugszahlen weisen das Präfix „6" auf. Der Unterschied bei der Abgabevorrichtung 600 ist der, dass dort ein Düsenzwischenstück 650 vorhanden ist, das am Behälter 602 befestigt werden kann. Das gestattet die Verwendung eines Satzes von Mischdüsen 632, was dazu in die Lage versetzt, dass unterschiedliche Materialflüsse erhalten werden.
  • Bei der vorliegenden Erfindung gibt es das potentielle Problem, dass die Klemme, die für das Festhalten der unterschiedlichen Verbindungen in ihren jeweiligen Kammern verwendet wird die Extrudierung der Verbindungen blockieren kann. Um dieses Problem zu überwinden, kann ein Mittel für das Ergreifen der Klemme eingesetzt werden.
  • Die in 7A und 7B gezeigte Ausführung weist ein Querstück 762 an einem Ende des Mischelementes 760 auf. Wie in 7B gezeigt wird, verhindert bei der Freigabe der Klemme 726 das Querstück 762, dass die Klemme 726 in den Hauptkörper der Mischdüse 732 gelangt.
  • 8A und 8B verkörpern eine weitere Ausführung, bei der die Mischdüse 832 einen Querschnitt 862 aufweist, der wiederum eine Klemme 826 auffangen wird, bevor sie in den Hauptkörper der Mischdüse 832 gelangt.
  • Während vorangehend spezifische Ausführungen der Erfindung beschrieben wurden, wird erkannt werden, dass Abweichungen von den beschriebenen Ausführungen dennoch in den Bereich der Erfindung fallen können. Beispielsweise kann eine Anzahl von unterschiedlichen Kammern vorhanden sein, und die Patronen können von irgendeiner geeigneten Größe sein. Zusätzlich kann jede Art des Abdichtmittels verwendet werden, um die Enden der Kammern zu verschließen. Außerdem kann das Abdichtmittel relativ locker befestigt werden, was bedeutet, dass nur eine minimale Höhe an Druck angewandt werden muss, um das Abdichtmittel von der Patrone wegzudrücken.
  • BEISPIELE
  • Beispiel 1
  • 9A9C verkörpern unterschiedliche Längen der Folie, die sich über eine Klemme hinaus erstrecken. Die in 9A und 9B gezeigten Ausführungen werden einen zu hohen Druck erfordern, um die Klemme vom Gehäuse wegzudrücken. 9C verkörpert mehr von einer bevorzugten Ausführung, wobei sich die Folie über eine relativ kleine Strecke über die Klemme hinaus erstreckt.
  • 10 definiert die Strecke, über die sich die Folie über die Klemme hinaus erstreckt, durch das Bezugssymbol „A". Die nachfolgende Tabelle 1 zeigt, dass die Klemme sich erst löst, wenn sich die Folie 4 mm oder 2,5 mm über die Klemme hinaus erstreckt.
  • TABELLE I
    Figure 00100001

Claims (21)

  1. Vorrichtung (100) für das Speichern und Abgeben eines Produktes, wobei die Vorrichtung (100) aufweist: eine Patrone (120), die mindestens zwei separate Kammern (122, 124) enthält; und ein im Wesentlichen starres Außengehäuse (102), das ausgeführt ist, um die Patrone (120) aufzunehmen, wobei die abzugebenden Produkte in der Patrone (120) mit einem einzelnen zerreißbaren Abdichtmittel abgedichtet werden, wobei das einzelne zerreißbare Abdichtmittel einen geschwächten Bereich bildet, der zerreißen kann, wenn Druck auf die Patrone (120) angewandt wird.
  2. Vorrichtung (100) nach Anspruch 1, bei der die Patrone (120) aus dünner elastischer Folie mit einer hohen Reißfestigkeit besteht.
  3. Vorrichtung (100) nach Anspruch 1, bei der die Patrone (120) aus einer Metall/Legierungsfolie besteht.
  4. Vorrichtung (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Patrone (120) eine Vielzahl von separaten Kammern (122, 124) aufweist, wobei jede separate Kammer unterschiedliche Verbindungen enthält, die gemischt werden sollen.
  5. Vorrichtung (100) nach Anspruch 1, bei der das Abdichtmittel eine Abdichtklemme (126) aufweist, die unter Druck freigegeben werden kann.
  6. Vorrichtung (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der sich bei Freigabe des Abdichtmittels die unterschiedlichen Inhalte der Patrone im Wesentlichen miteinander vermischen.
  7. Vorrichtung (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Außengehäuse (102) ausgeführt ist, um die Patrone (120) aufzunehmen und eine enganliegende Passung mit den Außenwänden der Patrone (120) bildet.
  8. Vorrichtung (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der Druck an einem Ende der Patrone (120) mittels einer Ausgabespritzpistole angewandt wird.
  9. Vorrichtung (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Patrone (120) in eine Expansionskammer (117) expandiert.
  10. Vorrichtung (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Außengehäuse (102) Gegenwirkungsabsätze (110) aufweist, die anstoßen und verhindern, dass sich die Patrone (120) weiter entlang der Länge in Längsrichtung des Außengehäuses (102) bewegt, während Druck angewandt wird.
  11. Vorrichtung (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Vorrichtung (100) außerdem eine Düse (132) aufweist.
  12. Vorrichtung (100) nach Anspruch 11, bei der die Düse (132) eine integrierte Mischeranlage (138) aufweist, die außerdem das Mischen der unterschiedlichen Verbindungen unterstützt.
  13. Vorrichtung (100) nach einem der Ansprüche 11 oder 12, bei der die Düse (132) ebenfalls ein Mittel für das Ergreifen des Abdichtmittels aufweist.
  14. Vorrichtung (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Abdichtmittel durch irgendein Metall oder Kunststoffmaterial gebildet wird, wie beispielsweise Aluminium- oder Stahldraht, der um die Enden der Patrone gewickelt wird.
  15. Vorrichtung (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die außerdem eine Ausgabespritzpistole (180) aufweist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, bei der die Ausgabespritzpistole (180) eine Standard-Mastix-Spritzpistole ist.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der unterschiedliche Materialien in den mindestens zwei separaten Kammern (122, 124) unter irgendwelchen der folgenden ausgewählt werden: Harze, Epoxide, Polyester und Vinylester.
  18. Verwendung der Vorrichtung (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche für das Abgeben von Produkten für eine Verwendung bei chemischen Ankern, Dichtstoffen, Nahrungsmittelverarbeitungs- und medizinischen Anwendungen.
  19. Verfahren für das Abgeben eines Produktes, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist: Einsetzen einer Patrone (120), die mindestens zwei separate Kammern (122, 124) enthält, und eines einzelnen zerreißbaren Abdichtmittels in ein im Wesentlichen starres Außengehäuse (102), das ausgeführt ist, um die Patrone (120) aufzunehmen; und Anwenden von Druck auf die Patrone (120), wodurch der Druck innerhalb der Patrone (120) bis zu einem Punkt erhöht wird, wo das einzelne zerreißbare Abdichtmittel zerreißt, wodurch die Inhalte der Patrone (120) abgegeben werden können.
  20. Verfahren nach Anspruch 19, bei dem die Patrone (120) eine Vielzahl von Kammern (122, 124) aufweist, die unterschiedliche Verbindungen enthalten.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 oder 20, wobei beim Zerreißen des geschwächten Bereiches unterschiedliche Verbindungen in der Patrone (120) gemischt werden.
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