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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung für das Speichern
und Abgeben von Produkten. Insbesondere betrifft die vorliegende
Erfindung eine Vorrichtung für
das Speichern und Abgeben von interreaktiven Verbindungen, wobei
die interreaktiven Verbindungen beim Extrudieren oder Ausstoßen wirksam
gemischt werden.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Eine
Abgabevorrichtung in der Form von Patronen ist im Fachgebiet gut
bekannt. In vielen Fällen
ist es erforderlich, mindestens zwei unterschiedliche Verbindungen
miteinander zu mischen. Beim Mischen können die Verbindungen zur Reaktion
kommen und im Allgemeinen aushärten.
Diese Art der Technologie wird im Allgemeinen bei chemischen Ankern,
Klebstoffen, Dichtstoffen, Nahrungsmittelverarbeitungs- und medizinischen
Anwendungen zur Anwendung gebracht.
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Eine
frühere
Abgabevorrichtung, die das Mischen von unterschiedlichen Verbindungen
erfordert, weist im Allgemeinen zwei oder mehr separate Formkammern
auf, d.h., Patronen. Diese Formkammern nehmen die jeweiligen Verbindungen
auf, die beim Extrudieren oder Ausstoßen durch eine Austrittsöffnung gemischt
werden. Außerdem
zeigen frühere
Arten der Abgabevorrichtung verschiedene Beschränkungen, wie beispielsweise
bedeutende „Einrichtungs" kosten beim Maschinenpark
für die
Herstellung der separaten Formpatronen. Die Formpatronen werden
ebenfalls im Allgemeinen in vorgegebenen Größen geliefert, was bedeutet,
dass eine unterschiedliche Abgabevorrichtung und Druckpistolen für jede unterschiedliche
Größe der Patrone
erforderlich sind. Außerdem
sind bei diesen Arten der Vorrichtung im Allgemeinen mindestens
zwei Kolben erforderlich, um die richtige Mischung der unterschiedlichen
Verbindungen zu erhalten, was wiederum weiter zur Kompliziertheit
und den Kosten einer derartigen Vorrichtung hinzukommt.
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Das
EP 0754633 betrifft Patronensysteme,
die in Abgabevorrichtungen verwendet werden, die für das Abgeben
von interreaktiven Mehrkomponentenzusammensetzungen geeignet sind.
Das im
EP 0754633 offenbarte
System weist eine Klemme auf, die manuell aus einem Behälter gezogen
wird, so dass sich eine elastische Patrone, die zwei getrennte Arten
des Materials enthält, über die
Düse der
Abgabevorrichtung hinaus erstreckt. Das vorstehende Ende der Patrone
wird dann mit einem Messer oder einer Schere weggeschnitten. Beim
Extrudieren des Materials sollen die unterschiedlichen Komponenten
gemischt werden. Bei einem derartigen System gibt es jedoch eine
Anzahl von Problemen. Zuerst ist die Klemme sehr schwer herauszuziehen, was
bedeutet, dass eine Zange fast wichtig ist, um die Klemme herauszuziehen.
Außerdem
ist die Verwendung eines Messers oder einer Schere für einen
Benutzer gefährlich,
da eine bedeutende Druckhöhe
erforderlich ist, um die Patrone aufzuschneiden. Außerdem wird
beim Aufschneiden der Patrone etwas Material verschüttet, was
eine Reinigung der Schere/des Messers und/oder des Patronenendes
erfordert.
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Das
DE 29606463 U1 betrifft
eine Abgabevorrichtung, die separate Patronen aufweist, die jeweils
ihr eigenes Abdichtmittel aufweisen.
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Das
US-A-6048201 betrifft eine Vorrichtung für das Mischen und Liefern einer
Mehrkomponentenformmasse. Die Vorrichtung weist separate Patronen
auf, die ihre eigenen Abdichtklemmen aufweisen.
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Das
US-A-5304396 betrifft ein Verfahren für das Abdichten von Kabelrohren,
wobei eine Spritzdüse benutzt
wird, die mindestens zwei Kammern für das getrennte Aufnehmen chemischer
Zusammensetzungen umfasst, während
ein Kolben für
das gleichzeitige Herausdrücken
der chemischen Zusammensetzungen aus den Kammern genutzt wird. Dieses
Dokument bezieht sich jedoch nicht auf ein einzelnes zerreißbares Abdichtmittel.
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Das
GB-A-2019952 betrifft eine Verbundpatrone, die zwei unterschiedliche
Fluidzusammensetzungen enthält,
die beim Mischen aushärten.
Die unterschiedlichen Zusammensetzungen befinden sich in separaten Kammern
innerhalb der Patrone. Die Patronen erfordern jedoch ein Aufschneiden,
was im Gegensatz zur vorliegenden Erfindung steht.
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Es
ist ein Ziel von mindestens einem Aspekt der vorliegenden Erfindung,
zumindestens eines oder mehrere der vorangehend erwähnten Probleme
zu vermeiden oder zu mildern.
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Es
ist ein weiteres Ziel von mindestens einem Aspekt der vorliegenden
Erfindung, eine Abgabevorrichtung bereitzustellen, die leicht zu
benutzen ist.
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Es
ist ein noch weiteres Ziel von mindestens einem Aspekt der vorliegenden
Erfindung, einen Behälter für Produkte
bereitzustellen, der dann benutzt werden kann, um das Produkt in
einer einfachen und wirksamen Weise abzugeben.
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Ein
weiteres Ziel von mindestens einem Aspekt der vorliegenden Erfindung
ist die Bereitstellung eines Behälters
für ein
mehrteiliges chemisches Produkt, der gestattet, dass die Komponententeile
für Speicherzwecke
separat gehalten werden, der aber dann gestattet, dass die Komponententeile
zusammengebracht werden, wenn es für die Verwendung erforderlich
ist.
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Es
ist ein noch weiteres Ziel von mindestens einem Aspekt der vorliegenden
Erfindung, eine Vorrichtung für
das Speichern von Produkten bereitzustellen, die ebenfalls für das genaue
Abgeben der Produkte verwendet werden kann, wenn es erforderlich
ist.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Entsprechend
einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung
für das
Speichern und Abgeben eines Produktes bereitgestellt, wobei die
Vorrichtung aufweist:
eine Patrone, die mindestens zwei separate
Kammern enthält;
und
ein im Wesentlichen starres Außengehäuse, das ausgeführt ist,
um die Patrone aufzunehmen,
wobei die abzugebenden Produkte
in der Patrone mit einem einzelnen zerreißbaren Abdichtmittel abgedichtet werden,
wobei das einzelne zerreißbare
Abdichtmittel einen geschwächten
Bereich bildet, der zerreißen
kann, wenn Druck auf die Patrone angewandt wird.
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Beim
Zerreißen
des geschwächten
Bereiches wird (werden) der gesamte Inhalt (die gesamten Inhalte) der
Patrone abgegeben.
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Die
Patrone kann eine „wurstartige" Form aufweisen und
kann in irgendeiner geeigneten Extrudiervorrichtung geformt werden,
wie beispielsweise einer angepassten Herstellungsvorrichtung für essbare
Wurst.
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Die
Patrone kann aus einer dünnen
elastischen Folie mit einer hohen Reißfestigkeit hergestellt werden.
Die Patrone kann aus irgendeinem geeigneten Kunststoffmaterial hergestellt
werden, wie beispielsweise Polyethylen. Alternativ kann die Patrone
aus einer Metall/Legierungsfolie hergestellt werden.
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Typischerweise
ist das Material, das die Patrone bildet, nicht zu elastisch. Wenn
das Material zu elastisch ist, wird die Vorrichtung nicht richtig
funktionieren.
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Das
Material, das die Patrone bildet, kann ebenfalls so ausgewählt werden,
dass es bei Kontakt mit den enthaltenen Verbindungen nicht zur Reaktion
kommt und/oder sich verschlechtert.
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Typischerweise
kann die Patrone eine Vielzahl von separaten Kammern aufweisen und
insbesondere mindestens zwei Kammern. Die unterschiedlichen Kammern
können
unterschiedliche Verbindungen enthalten, die gemischt werden sollen.
Die Kammern können
ein unterschiedliches Volumen aufweisen, und sie können daher
unterschiedliche Mengen der unterschiedlichen Verbindungen enthalten.
Beispielsweise kann das Volumen in einer ersten Kammer 40% der gesamten
Patrone betragen, und die zweite Kammer kann 60% der gesamten Patrone
betragen; das Volumen in der ersten Kammer kann 20 der gesamten
Patrone betragen, und das Volumen in der zweiten Kammer kann 80%
der gesamten Patrone betragen; und das Volumen in der ersten Kammer
kann 10% der gesamten Patrone betragen, und das Volumen in der zweiten
Kammer kann 90% der gesamten Patrone betragen.
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Zweckmäßigerweise
kann bei der anfänglichen
Bildung die Patrone zwei offene Enden aufweisen. Sobald die Verbindung
oder die Verbindungen in die Kammer oder separate Kammern der Patrone
extrudiert sind, können
die Enden der Patrone mit irgendeinem geeigneten Abdichtmittel abgedichtet
werden. Die Abdichtung für
das Ende der Patrone, das zerrissen werden soll, kann schwächer ausgeführt werden
als eine Abdichtung am anderen Ende der Patrone. Das Abdichtmittel
kann eine Abdichtklemme aufweisen, die unter Druck freigegeben werden
kann. Alternativ kann irgendein anderes geeignetes Abdichtmittel
ebenfalls zur Anwendung gebracht werden, wie beispielsweise Quetschen,
Kleben, Heißkleben
oder irgendeine Form einer Kappe oder Abbindung.
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Vorzugsweise
können
sich bei Freigabe des Abdichtmittels unterschiedliche Inhalte der
Patrone im Wesentlichen gleichzeitig miteinander vermischen. Das
erfolgt, da das einzelne Abdichtmittel die gesamten Inhalte der
Patrone abdichtet. Das Mischen kann sofort erfolgen, was bedeutet,
dass eine wirksame Mischung erhalten werden kann.
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Vorzugsweise
kann das im Wesentlichen starre Außengehäuse ein hohles, zylindrisches
Element aus irgendeinem geeigneten Kunststoff, Metall oder Legierungsmaterial
sein. Das Außengehäuse kann
einen inneren zylindrischen Abschnitt aufweisen, der von einem Ende
zum anderen einen konstanten Durchmesser aufweisen kann. Alternativ
kann das zylindrische Element an einem Ende einen verringerten Durchmesser
aufweisen.
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Typischerweise
ist das Außengehäuse so ausgeführt, dass
es die Patrone aufnimmt und eine enganliegende Passung mit den Außenwänden der
Patrone bildet. Der Abstand zwischen dem Außengehäuse und der Patrone kann etwa
1 bis 10 mm oder vorzugsweise etwa 5 mm betragen. Das kann eine
radiale Expansion (d.h. Verbreiterung) bei Anwendung von Druck an
einem Ende der Patrone verhindern.
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Zweckmäßigerweise
kann Druck an einem Ende der elastischen Patrone mittels eines geeigneten
Mittels angewandt werden, wie beispielsweise einer Art von Ausgabespritzpistole.
Der Druck kann manuell oder mittels eines Druckluftkolbens angewandt
werden. Typischerweise kann die Ausgabespritzpistole eine Standard-Mastix-Spritzpistole
sein, wie sie in vielen Hobbygeschäften vorgefunden wird. Alternativ
kann jede Art von spritzenartigem Kolben oder schraubenartigem Kolben
verwendet werden.
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Zweckmäßigerweise
kann eine Expansionskammer vorhanden sein, in die die Patrone teilweise
hinein expandieren kann. Die Vorrichtung kann so ausgeführt sein,
dass bei Anwendung von Druck auf ein Ende der Patrone eine Expansion
in der axialen Richtung verhindert wird, so dass sich am entgegengesetzten
Ende zu dem, wo der Druck angewandt wird, die Patrone in eine anfängliche
bauchige Gestalt verformt.
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Vorzugsweise
weist das Außengehäuse zusammenhängende Gegenwirkungsabsätze auf,
die anstoßen
und verhindern, dass sich die Patrone weiter entlang der Länge in Längsrichtung
des Außengehäuses bewegt,
während
ein Druck angewandt wird. Die Gegenwirkungsabsätze können an die Form der Patrone
angepasst werden, und sie können
im Wesentlichen konkav sein. Der tatsächliche Flächenkontaktbereich zwischen dem
Gegenwirkungsabsatz und der Patrone kann spezifisch ausgewählt werden.
Wenn ein zu großer
Flächenkontakt
zwischen dem Gegenwirkungsabsatz und der Patrone vorhanden ist,
wird ein zu großer
Druck angewandt werden müssen,
um das Abdichtmittel von der Patrone zu entfernen, und das Material,
das die Patrone bildet, kann an irgendeiner speziellen Stelle zerreißen, was
bedeutet, dass sich unterschiedliche Verbindungen in unterschiedlichen
Kammern nicht mischen können.
Alternativ, wenn ein zu geringer Flächenkontakt zwischen den Gegenwirkungsabsätzen und
der Patrone zu verzeichnen ist, wird die Patrone durch das Außengehäuse gedrückt werden,
ohne dass das Abdichtmittel zerreißt.
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Bei
einer alternativen Ausführung
kann der Gegenwirkungsabsatz aus einem separaten Einsatz gebildet
werden, der in das Außengehäuse eingesetzt
werden kann. Bei einer noch weiteren Alternative kann die Patrone
an die Seite des Außengehäuses geklebt
werden, wodurch eine Bewegung entlang der Länge des Außengehäuses verhindert wird.
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Typischerweise
kann die Expansionskammer zusammenhängend im Außengehäuse während des anfänglichen
Formens gebildet werden. Alternativ kann die Expansionskammer mittels
einer separaten Zwischenstückeinheit
gebildet werden, die im Außengehäuse angeordnet
werden kann. Bei einer weiteren Alternative kann die Expansionskammer
innerhalb eines separaten Düsenelementes
enthalten sein.
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Zweckmäßigerweise
weist die Vorrichtung ein Düsenelement
auf, das an ein Ende des Außengehäuses mittels
beispielsweise eines Schraubengewindes angebracht werden kann. Die
Düse kann
eine integrierte Mischeranlage aufweisen, die außerdem das Mischen der unterschiedlichen
Produkte in der elastischen Patrone unterstützt. Alternativ kann die Mischeranlage
ein separater Posten sein und in die Düse eingesetzt werden. Vorzugsweise
ist der Durchmesser der Düse
breit genug, um eine Blockierung beim Freigeben des Abdichtmittels
zu verhindern.
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Die
Düse kann
ebenfalls ein Mittel für
das Ergreifen des Abdichtmittels aufweisen, wie beispielsweise ein
Querstück.
Das Querstück
kann an der Mischeranlage angebracht werden, oder es kann zusammenhängend im
Eingang zur Düse
gebildet werden.
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Vorzugsweise
kann das Abdichtmittel aus irgendeinem Metall oder Kunststoffmaterial
geformt werden, wie beispielsweise weichem Aluminium- oder Stahldraht,
der um die Enden der Patrone gewickelt wird. Das Abdichtmittel wird
nicht zu straff oder zu fest befestigt, da das die Freigabe des
Abdichtmittels bei Anwendung von Druck auf die Patrone verhindern
wird. Es wird ebenfalls bevorzugt, dass irgendwelche scharfkantigen
Enden, die durch das Abdichtmittel gebildet werden, von der elastischen
Patrone weggespitzt werden können, wodurch
jegliches mögliche
Durchstoßen
der Patrone verhindert wird.
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Ein
Vorteil der Vorrichtung ist, dass, sobald die Inhalte der Patrone
entleert sind, die entleerte Patrone entfernt und durch eine neue
Patrone ersetzt werden kann. Die Vorrichtung kann daher wiederverwendbar sein.
Die entleerte Patrone kann durch einfaches Abnehmen der Druckpistole
von der Patrone entfernt werden. Um das Entfernen der entleerten
Patrone zu erleichtern, kann das Außengehäuse eine mit einem Gelenk versehene Öffnung aufweisen,
um einem Benutzer einen leichten Zugang zu gestatten.
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Vorzugsweise
ist die Folie, die die Patrone bildet, so ausgeführt, dass sich die Folie bei
Expansion in die Expansionskammer teilweise in die Expansionskommer
hinein erstreckt. Das kann ein Mischen der unterschiedlichen Verbindungen
verhindern und kann daher jegliches Aushärten der gemischten Materialien
innerhalb der Vorrichtung verhindern. Das kann gestatten, dass die
Vorrichtung zu einem späteren
Zeitpunkt verwendet werden kann, ohne dass die Inhalte der Patrone
vollständig
entleert werden.
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Typischerweise
kann die Vorrichtung verwendet werden, um abgegebene Produkte für eine Verwendung
in chemischen Ankern, Dichtstoffen, Nahrungsmittelverarbeitungs-
und medizinischen Anwendungen bereitzustellen. Die Verwendung von
chemischen Ankern umfasst das Sichern von Bolzen in Beton/Mauerwerk, das
Bilden einer Bolzenhülse
und danach installierte Bewehrungsstabverbindungen.
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Verbindungen,
die gemischt werden sollen, umfassen irgendwelche geeigneten Harze,
Epoxide, Polyester und Vinylester.
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Entsprechend
einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren
für das
Abgeben eines Produktes bereitgstellt, wobei das Verfahren die folgenden
Schritte aufweist:
Einsetzen einer Patrone, die mindestens
zwei separate Kammern und ein einzelnes zerreißbares Abdichtmittel enthält, in ein
im Wesentlichen starres Außengehäuse, das
ausgeführt
ist, um die Patrone aufzunehmen; und
Anwenden von Druck auf
die Patrone, wodurch der Druck innerhalb der Patrone bis zu einem
Punkt erhöht wird,
wo das einzelne zerreißbare
Abdichtmittel zerreißt,
wodurch die Inhalte der Patrone abgegeben werden können.
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Typischerweise
weist die Patrone eine Vielzahl von Kammern auf, die unterschiedliche
Verbindungen enthalten.
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Vorzugsweise
können
beim Zerreißen
des geschwächten
Bereiches unterschiedliche Verbindungen in der Patrone gleichzeitig
gemischt werden.
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Es
wird ebenfalls ein Bausatz bereitgestellt, der aufweist:
eine
Patrone, die mindestens zwei separate Kammern und ein einzelnes
zerreißbares
Abdichtmittel enthält, das
bei Anwendung von Druck auf die Patrone zerreißen kann;
ein im Wesentlichen
starres Außengehäuse, das
ausgeführt
ist, um die Patrone aufzunehmen; und
eine Ausgabespritzpistole.
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Vorzugsweise
ist die Ausgabespritzpistole eine Standard-Mastix-Spritzpistole.
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Vorzugsweise
kann der Bausatz verwendet werden, um gleichzeitig unterschiedliche
Verbindungen zu mischen.
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Es
wird ebenfalls eine Patrone bereitgestellt, die ein einzelnes zerreißbares Abdichtmittel
aufweist, das zerreißen
kann, wenn ein Druck auf die Patrone angewandt wird, und wobei die
Patrone mindestens zwei separate Kammern aufweist, die unterschiedliche
Materialien enthalten, die bei Anwendung von Druck abgegeben werden
können.
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Typischerweise
können
sich beim Zerreißen
des geschwächten
Bereiches die Materialien in den separaten Kammern gleichzeitig
miteinander mischen.
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Zweckmäßigerweise
kann die Patrone aus dünner
elastischer Folie mit einer hohen Reißfestigkeit hergestellt werden.
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Typischerweise
weist die Patrone eine „wurstartige" Form auf.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
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Ausführungen
der vorliegenden Erfindung werden jetzt nur als Beispiel mit Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben, die zeigen:
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1A, 1B und 1C schematische
Darstellungen der Abgabevorrichtung entsprechend einer ersten Ausführung der
vorliegenden Erfindung;
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2A–2E schematische Darstellungen der Funktion
der Abgabevorrichtung entsprechend einer zweiten Ausführung der
vorliegenden Erfindung;
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3A–3C schematische
Darstellungen der Abgabevorrichtung entsprechend einer dritten Ausführung der
vorliegenden Erfindung;
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4A und 4B schematische
Darstellungen der Abgabevorrichtung entsprechend einer vierten Ausführung der
vorliegenden Erfindung;
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5A und 5B schematische
Darstellungen der Abgabevorrichtung entsprechend einer fünften Ausführung der
vorliegenden Erfindung;
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6A und 6B schematische
Darstellungen der Abgabevorrichtung entsprechend einer sechsten
Ausführung
der vorliegenden Erfindung;
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7A und 7B schematische
Darstellungen eines Mischelementes entsprechend einer Ausführung der
vorliegenden Erfindung;
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8A und 8B schematische
Darstellungen eines weiteren Mischelementes entsprechend einer Ausführung der
vorliegenden Erfindung;
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9A–9C schematische
Darstellungen der verschiedenen Gehäuse entsprechend der vorliegenden
Erfindung; und
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10 eine
schematische Darstellung der Länge
der Folie, die sich über
eine Klemme hinaus erstreckt.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
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Mit
Bezugnahme auf 1A und 1B sind
schematische Darstellungen der Abgabevorrichtung zu sehen, die im
Allgemeinen mit 100 gekennzeichnet sind. Die Vorrichtung 100 weist
ein im Allgemeinen starres, zylindrisches, hohles Gehäuse 102 auf.
Die Innenfläche 104 des
Gehäuses 102 weist
einen im Wesentlichen rohrförmigen
Abschnitt auf, der eine breite Öffnung 106 an
einem ersten Ende des Gehäuses 102 und
eine schmalere Öffnung 108 an
einem zweiten Ende des Gehäuses 102 bildet.
In Richtung des zweiten Endes des Gehäuses 102 verengt sich
der Durchmesser der Innenfläche 104 des
Gehäues 102 zuerst über einen
Absatz 110, der sich dann über eine Strecke längs eines
Abschnittes 112 mit verringertem Durchmesser erstreckt.
Es ist dann eine weitere Verringerung des Durchmessers über eine
abgefaste Fläche 114 bis
zum endgültigen rohrförmigen Abschnitt 116 mit
verringertem Durchmesser zu verzeichnen. Der Bereich des Gehäuses 102, der
sich zwischen dem Absatz 110 und der schmalen Öffnung erstreckt,
kann als eine Expansionskammer 117 bezeichnet werden. Auf
der Außenfläche des
rohrförmigen
Abschnittes 116 ist ein Schraubengewinde 118 vorhanden.
Das zylindrische Gehäuse 102 besteht
aus einem geeigneten Kunststoff oder Metall/Legierungsmaterial.
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Wie
in 1A gezeigt wird, wird das zylindrische Gehäuse 102 benutzt,
um enganliegend eine Patrone 120 aufzunehmen, die als eine „wurstartige" Form aufweisend
beschrieben werden. Die Patrone 120 weist zwei separate
Kammern 122, 124 auf, die mittels eines Klebemittels
in der „wurstartigen" Konfiguration miteinander
gesichert werden. Die Kammer 122 enthält die Verbindung A, und die
Kammer 124 enthält
die Verbindung B. Die Kammern sind 122, 124 abgedichtete
separate Einheiten.
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Die
Kammern 122, 124 werden aus einem dünnen Material
gebildet, das einen begrenzten Grad an Flexibilität aufweist.
Das Material ist jedoch nicht zu elastisch; anderenfalls wird sich
das Material bei Anwendung von Druck einfach dehnen. Das Material
weist ebenfalls eine hohe Reißfestigkeit
auf, um zu verhindern, dass die Patrone 120 unbeabsichtigt
aufplatzt. Das Material wird ebenfalls spezifisch so ausgewählt, dass
es zu den Materialien inert ist, die sie enthalten. Das Material
kann aus irgendeinem geeigneten Kunststoff, Polymer oder Metallfolienmaterial
bestehen.
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Die
Enden der Patrone 120 werden mit Klemmen 126 verschlossen,
sobald die Verbindungen A und B in ihre jeweiligen Kammern 122, 124 eingesetzt
wurden. Jeder geeignete Typ von Vorrichtung wird verwendet, um die „wurstartige" Patrone 120 zu
bilden. Beispielsweise kann die Herstellungsvorrichtung für essbare Wurst
verwendet werden. Klemmen 126 werden aus einem relativ
weichen Aluminiumdraht gebildet und werden um die Enden der Kammern 122, 124 gewickelt,
um jegliches Austreten der Verbindungen A und B während des
Speicherns oder der anfänglichen
Anordnung im Gehäuse 102 zu
verhindern. Eine sorgfältige
Befestigung der Klemmen 126 ist erforderlich, so dass jegliche
scharfkantigen Enden, die durch die Klemmen 126 gebildet
werden, die Patrone nicht zu irgendeinem Zeitpunkt während der
Benutzung der Abgabevorrichtung 100 durchstoßen.
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Eine
sich zusammendrückende
Rückwand 128 wird
ebenfalls in den 1A und 1B gezeigt,
die eine konkave Fläche 130 aufweist,
die so ausgeführt
ist, dass sie mit der Patrone 120 in Eingriff kommt.
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Die
sich zusammendrückende
Rückwand 128 weist
eine mittlere Aussparung 129 auf, die die Klemme 126 in
Eingriff mit der Rückwand 128 einsetzt.
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1A und 1B zeigen
ebenfalls, dass die Vorrichtung eine Mischdüse aufweist, die im Allgemeinen
mit 132 gekennzeichnet wird. Die Mischdüse 132 weist eine Öffnung 134 auf.
Um die Öffnung 134 ist
ein Gewinde 136 vorhanden, das so ausgeführt ist,
dass es auf das Gewinde 118 am Gehäuse 102 geschraubt wird.
Die Mischdüse 132 weist
eine integrierte Spiralkammer 138 auf, die das Mischen
der Verbindungen A und B unterstützt.
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1A zeigt,
dass die Patrone 120 fest innerhalb des Gehäuses 102 gesichert
wird. Es ist wichtig zu erkennen, dass die Seiten der Patrone 120 dicht
an der Innenfläche 104 des
Gehäuses 102 sind
oder daran anstoßen,
wodurch jegliche Form einer radialen Verschiebung begrenzt wird.
Außerdem
kommt die Patrone 120 mit dem Absatz 110 in Berührung, und
das verhindert, dass sich die Patrone 120 längs des
Gehäuses 102 weiter
bewegt.
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1C zeigt
die Vorrichtung, wie sie in 1A und 1B veranschaulicht
wird, die an einer Ausgabespritzpistole 180 befestigt ist.
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2A–2E verkörpern
ein Gehäuse 202 entsprechend
einer zweiten Ausführung
der vorliegenden Erfindung. Gleiche Bezugszahlen zu denen, die in 1A und 1B verwendet
werden, werden verwendet, aber mit dem Präfix „2". Der Behälter 202 gleicht dem
Gehäuse 102 in 1A und 1B,
abgesehen von der Tatsache, dass eine Differenz in der Fläche 214 im
Gehäuse 102 zu
verzeichnen ist, die den Durchmesser der Innenfläche 204 des Gehäuses 102 verringert.
Die Fläche 214 verringert
den Durchmesser in einer gleichmäßigeren
konkaven Weise, was jegliche scharfkantige Ränder minimiert, die die Patrone 220 durchstoßen können.
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2A bis 2E zeigen fortschreitend den Einfluss auf
die Patrone 220, während
Druck auf ein Ende angewandt wird. Der Druck wird mittels einer
Mastix-Spritzpistole (nicht gezeigt) angewandt. In 2D wird deutlich,
dass die Patrone 220, die separate Kammern 222, 224 aufweist,
die Expansionskammer 217 am Ende des Behälters 202 füllt und
an die Innenfläche 204 des
Gehäuses 202 anstößt. Es sollte
ebenfalls erkannt werden, dass Absätze 210 verhindern,
dass die Patrone 220 nur längs des Behälters 202 gedrückt wird.
Die Innenfläche 204 des
hohlen Gehäuses 202 verhindert
ebenfalls, dass die Patrone 220 nur axial expandiert. Bei
Anwendung von Druck auf die Patrone 220 expandiert das
nicht unterstützte
Ende der Patrone 220 zu einer bauchigen Form in die Expansionskammer 217,
wie in 2B und 2C gezeigt
wird, und füllt
eventuell die Expansionskammer 217 vollständig, wie
in 2D gezeigt wird.
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Bei
Anwendung von weiterem Druck drückt
der hydrostatische Druck innerhalb der Patrone 220 eventuell
die Klemme 226 weg, wie in 2E gezeigt
wird.
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Wie
in 2E gezeigt wird, erstreckt sich
die Folie der Patrone 220 teilweise längs des schmalsten Abschnittes
des Gehäuses 202,
was dabei hilft, jegliches Aushärten
des Materials darin zu verhindern.
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Beim
Entfernen der Klemme 226 können die Verbindungen A und
B innerhalb der separaten Kammern 222, 224 bei
Anwendung von weiterem Druck von einer Mastix-Spritzpistole ungehindert
extrudiert werden.
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Außerdem werden
bei Freigabe der Klemme 226 die Verbindungen A und B im
Wesentlichen gleichzeitig freigegeben, was ermöglicht, die unterschiedlichen
Verbindungen wirksam zu gemischen.
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3A bis 3C zeigen
eine dritte Ausführung
der vorliegenden Erfindung. Erneut werden die Bezugszeichen gleich
denen, die vorangehend verwendet werden, mit dem Präfix „ 3" genutzt. Die Seitenflächen 314 sind
konkav geformt, um die Patrone 320 zu tragen, während ein
Druck von einer Mastix-Spritzpistole angewandt wird. Die Patrone 320 füllt die
Expansionskammer 317 am Ende des Behälters 302. 3C zeigt
die Klemme 326, die infolge des erhöhten Druckes weggedrückt wird,
wobei die minimale Länge
zwischen einer Düse
und der Folie gezeigt wird, was ein Aushärten und Blockieren der Verbindungen
A und B verhindert, wenn die Extrudierung des Materials zu irgendeinem
Zeitpunkt unterbrochen wird.
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4A und 4B verkörpern eine
vierte Ausführung
der vorliegenden Erfindung. Bezugszeichen gleich denen, die vorangehend
verwendet werden, werden mit dem Präfix „4" genutzt. In 4B wird
die Patrone 420 innerhalb des Gehäuses 402 gezeigt.
Bei dieser Ausführung
weist das Gehäuse 402 einfach
einen verlängerten
rohrförmigen
Abschnitt 404 mit gleichmäßigem Durchmesser auf. Es gibt
daher keine Expansionskammer im Gehäuse 402 beim Einsetzen
der Patrone 420. Wie in 4A und 4B gezeigt
wird, weist die Mischdüse 432 jedoch
eine Expansionskammer 417 auf, in die die Patrone 420 bei
Anwendung von Druck auf das entgegengesetzte Ende expandieren kann.
Der Behälter 402 weist
Absätze 410 auf,
die verhindern, dass die Patrone 420 bei Anwendung von
Druck in Längsrichtung
verschoben wird. Zusätzlich
verhindert der Behälter 402 eine
axiale Verschiebung der Patrone 420 bei Anwendung von Druck.
Die Patrone 420 wird daher in die Expansionskammer 417 expandieren.
Wie es vorangehend diskutiert wird, wird die Klemme 426 eventuell
ausklinken, sobald ein spezieller innerer hydrostatischer Druck
für den
Behälter 420 erhalten
wird.
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5A und 5B zeigen
eine fünfte
Ausführung.
Gleiche Bezugszeichen wie jene, die vorangehend verwendet werden,
werden mit dem Präfix „5" verwendet. Bei dieser
Ausführung
wird ein normales zylindrisches hohles Gehäuse 502 verwendet,
das einen im Wesentlichen gleichmäßigen Innendurchmesser aufweist.
Um eine Expansionskammer 517 zu erzeugen, damit die Patrone 520 dort
hinein expandiert, wird ein Zwischenstück 540 in das Gehäuse 502 eingesetzt,
wie in 5A gezeigt wird. Das Zwischenstück 540 weist einen
Absatz 510 auf, der eine Längsbewegung der Patrone 520 verhindert.
Ein Abschnitt 512 mit verringertem Umfang und eine zusätzliche
Fläche 514 verringern
außerdem
den Durchmesser des Gehäuses 502.
Die Funktionsweise der Patrone 502 ist im Allgemeinen die
gleiche wie die, die vorangehend beschrieben wird.
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6A und 6B verkörpern eine
Abgabevorrichtung, die im Allgemeinen mit 600 gekennzeichnet wird,
die im Wesentlichen gleich der ist, die vorangehend beschrieben
wird. Die Bezugszahlen weisen das Präfix „6" auf. Der Unterschied bei der Abgabevorrichtung 600 ist
der, dass dort ein Düsenzwischenstück 650 vorhanden
ist, das am Behälter 602 befestigt
werden kann. Das gestattet die Verwendung eines Satzes von Mischdüsen 632,
was dazu in die Lage versetzt, dass unterschiedliche Materialflüsse erhalten
werden.
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Bei
der vorliegenden Erfindung gibt es das potentielle Problem, dass
die Klemme, die für
das Festhalten der unterschiedlichen Verbindungen in ihren jeweiligen
Kammern verwendet wird die Extrudierung der Verbindungen blockieren
kann. Um dieses Problem zu überwinden,
kann ein Mittel für
das Ergreifen der Klemme eingesetzt werden.
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Die
in 7A und 7B gezeigte
Ausführung
weist ein Querstück 762 an
einem Ende des Mischelementes 760 auf. Wie in 7B gezeigt
wird, verhindert bei der Freigabe der Klemme 726 das Querstück 762,
dass die Klemme 726 in den Hauptkörper der Mischdüse 732 gelangt.
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8A und 8B verkörpern eine
weitere Ausführung,
bei der die Mischdüse 832 einen
Querschnitt 862 aufweist, der wiederum eine Klemme 826 auffangen
wird, bevor sie in den Hauptkörper
der Mischdüse 832 gelangt.
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Während vorangehend
spezifische Ausführungen
der Erfindung beschrieben wurden, wird erkannt werden, dass Abweichungen
von den beschriebenen Ausführungen
dennoch in den Bereich der Erfindung fallen können. Beispielsweise kann eine
Anzahl von unterschiedlichen Kammern vorhanden sein, und die Patronen
können
von irgendeiner geeigneten Größe sein.
Zusätzlich
kann jede Art des Abdichtmittels verwendet werden, um die Enden
der Kammern zu verschließen.
Außerdem
kann das Abdichtmittel relativ locker befestigt werden, was bedeutet,
dass nur eine minimale Höhe
an Druck angewandt werden muss, um das Abdichtmittel von der Patrone
wegzudrücken.
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BEISPIELE
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Beispiel 1
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9A–9C verkörpern unterschiedliche
Längen
der Folie, die sich über
eine Klemme hinaus erstrecken. Die in 9A und 9B gezeigten
Ausführungen
werden einen zu hohen Druck erfordern, um die Klemme vom Gehäuse wegzudrücken. 9C verkörpert mehr
von einer bevorzugten Ausführung,
wobei sich die Folie über
eine relativ kleine Strecke über
die Klemme hinaus erstreckt.
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10 definiert
die Strecke, über
die sich die Folie über
die Klemme hinaus erstreckt, durch das Bezugssymbol „A". Die nachfolgende
Tabelle 1 zeigt, dass die Klemme sich erst löst, wenn sich die Folie 4 mm oder
2,5 mm über
die Klemme hinaus erstreckt.
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