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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Herstellung von armierten
Betondecken. Das Gerippe dieser Decken ist häufig zusammengesetzt aus Trägern mit
einem Drahtgeflecht und aus Füllkörper genannten
Verschalungselementen, wobei die Gesamtheit durch einen Baubeton – Druckplatte
genannt – bedeckt
ist.
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Die
Erfindung zielt insbesondere auf einen dünnwandigen Füllkörper, der
unter beliebigen Baubedingungen anpaßbar ist und die Verschalung
der Gesamtheit der Decke realisiert.
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Stand der Technik
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Auf
bekannte Weise umfassen die üblicherweise
verwendeten dünnwandigen
Füllkörper eine Mehrzahl
von Abschnitten, die es erlauben, das Schüttbetonvolumen und folglich
das Gewicht einer auf diese Weise hergestellten Decke zu reduzieren.
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Die
Druckschrift
GB 2 077 792 beschreibt
einen dünnwandigen
Füllkörper, der
eine Mehrzahl von Abschnitten umfaßt. Er wird direkt auf die
Träger
mit Drahtgeflecht gelegt.
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Allerdings
umfaßt
eine derartige Vorrichtung keine Anordnung, die dazu vorgesehen
ist, vor dem Gießen
des Betons die Befestigung von Zusatzelementen wie insbesondere
Blinddecken zu erleichtern. Folglich ist es also notwendig, die
Platte nach dem Gießen
zu bohren, was einerseits die genannte Platte schwächt und
andererseits zusätzliche,
relativ lange Weiterbearbeitungen erfordert.
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Unter
bestimmten besonderen Baubedingungen, wenn der Abstand zwischen
zwei Trägern nicht
konstant ist, wird es also notwendig, den Füllkörper zu seiner Anpassung an
den neuen Abstand abzuschneiden, um seine Breite zu reduzieren.
In diesem Fall sind allerdings die Abschnitte an einer Seite des
Füllkörpers offen
und münden
auf der Seite, wo die Verschalung hergestellt werden muß. Diese Öffnungen
werden also vor Ort verstopft, erlauben allerdings nicht die Herstellung
einer perfekten Deckenverschalung.
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Die
Druckschrift
FR 2 786 514 beschreibt
einen dünnwandigen
Füllkörper mit
einer Mehrzahl von Abschnitten und versehen mit markierten Zonen
zum Führen
des Abschneidens, um die Größenanpassung
des Füllkörpers an
den Ort seiner Positionierung zwischen den Trägern zu erlauben.
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Das
Einfügen
eines derartigen Füllkörpers wird
durch mindestens einen Träger
in umgedrehter T-Form geführt.
Jedoch ist diese besondere Führung in
dem Fall problematisch, in dem der aus dem Vollwandträger heraustretende
mittlere Teil nicht massiv ist, sondern von einem Drahtgeflecht
gebildet, welches im Fall des Kontakts mit dem Rand des Füllkörpers schlecht
eingebettet würde.
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Ferner
ist die Größenanpassung
derartiger Füllkörper nicht
zufriedenstellend.
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Offenbarung der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft also einen dünnwandigen,
geformten Füllkörper, welcher
dazu bestimmt ist, zwischen zwei Trägern mit Drahtgeflecht angeordnet
zu werden und auf deren Befestigungsbasis zu ruhen, um die Verschalung
einer Druckplatte einer Decke zu bilden.
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Ein
derartiger Füllkörper umfaßt eine
Mehrzahl von Abschnitten, die paarweise durch eine Rippe voneinander
getrennt sind, und ist dadurch gekennzeichnet, daß
- • die
Länge jeder
Rippe kleiner als die Länge
der Abschnitte ist, so daß sie
sich niemals auf der Befestigungsbasis der Träger abstützt;
- • der
Füllkörper im
Bereich mindestens eines Endes jeder der Rippen einen vertikalen
Absatz aufweist, der sich unterhalb der Oberseite der Befestigungsbasis
jedes Trägers
erstreckt und dazu geeignet ist, mit einer der Seitenflächen der
genannten Befestigungsbasis in Kontakt zu treten;
- • jede
der Rippen mit mindestens einer Zone geringerer Festigkeit versehen
ist, um die Teilbarkeit des Füllkörpers zwischen
zwei aneinandergrenzenden Abschnitten ohne jegliches Werkzeug zu ermöglichen.
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Anders
gesagt ist gemäß der Erfindung
die Kontaktfläche
zwischen den Trägern
und dem Füllkörper über die
gesamte Länge
des Füllkörpers, d.h. im
Bereich seiner zwei Seitenränder,
diskontinuierlich.
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Im
Bereich jeder kontaktfreien Zone zwischen dem Füllkörper und der Oberseite der
Befestigungsbasis der Träger
erstreckt sich also ein vertikaler Abschnitt unterhalb der Oberseite
der Befestigungsbasis. So ist das Einfügen der Füllkörper zwischen zwei Träger im Bereich
der zwei einander zugewandten und nahe beieinander liegenden Seitenflächen zweier
Befestigungsbasen geführt.
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Schließlich ermöglicht der
Einsatz von Zonen geringerer Festigkeit, welche korrekt ausgebildet sind,
eine größere Vereinfachung
der Größenanpassung
der Füllkörper zu
erreichen, da es dann für
einen Arbeiter ausreichend ist, die Rippe zu diesem Zweck zum Beispiel
auf einer geradlinigen Kante zu positionieren und dann einen einfachen
Druck auf den oder die Abschnitte auszuüben, welche gerade überkragen,
um eine im wesentlichen geradlinige Zone zu erreichen, die der gewünschten
Größe des Füllkörpers entspricht.
Da die Länge
der Füllkörper allgemein
nicht der freien, durch die Träger
abgedeckten Länge
entspricht, muß hierbei
somit mindestens ein Endfüllkörper abgeschnitten
werden, um seine Länge
in Abhängigkeit
von der zu verschalenden Decke anzupassen, was so durch den Füllkörper der Erfindung
auf leichte Weise durchführbar
ist.
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Gemäß der Erfindung
können
die vertikalen Absätze
dickere Zonen aufweisen, die im wesentlichen parallel zur Oberseite
der Befestigungsbasis der Träger
verlaufen. Diese dickeren Zonen können die Form vorgebohrter
Erhebungen aufweisen, um das Anbringen von Befestigungselementen
zu erleichtern, z.B. Clips zum Halten von Rohrleitungen, Kanälen oder
Gewindestangen zur Befestigung von Blinddecken.
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Derartige
dickere Zonen können
ebenfalls an anderen Orten der Füllkörper angebracht
sein und insbesondere im Bereich der im wesentlichen ebenen Flächen jedes
Abschnittes, aber auch im Bereich der geneigten Flächen zwischen
zwei Abschnitten.
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Vorteilhafterweise
sind die Abschnitte auf der Unterseite des Füllkörpers offen, um das Erreichen eines
erheblichen Platzgewinns bei ihrer Lagerung und ihrem Transport,
insbesondere auf die Baustelle, zu ermöglichen.
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Tatsächlich ist
es so möglich,
sie übereinander
zu stapeln, um ihren Raumbedarf zu reduzieren.
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Der
Füllkörper kann
ebenfalls an jedem seiner Enden seiner größten Dimension Anordnungen mit
komplementären
Formen aufweisen, um ein kontinuierliches Aneinanderfügen zweier
aufeinanderfolgender Füllkörper zu
ermöglichen.
Um den Transport und die Handhabung der Füllkörper auf den Baustellen zu
ermöglichen,
ist es tatsächlich
vorzuziehen, Füllkörper geringerer
Länge zu
verwenden. Durch das Überlappen
der Enden zweier aufeinanderfolgender Füllkörper wird also vermieden, daß der flüssige Beton
im Bereich der Verbindung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Füllkörpern austritt.
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Um
dem Gewicht des flüssigen
Betons, der zu verschalen ist, Widerstand zu leisten, muß der Füllkörper einen
gewissen Widerstand aufweisen. Jedoch muß er auch die Anforderung der
Leichtigkeit erfüllen,
um eine einfache Handhabung auf der Baustelle zu ermöglichen
und vor allem zu vermeiden, die Struktur der Decke schwerer zu machen.
So wurde festgestellt, daß ein
guter Kompromiß mit
Wänden erreicht
wurde, deren Dicke höchstens
zehn Millimeter ist.
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Um
die Steifigkeit der Oberseite des Füllkörpers zu steigern, ist es möglich, Verstärkungsrippen vorzusehen.
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Da
der Abstand zwischen zwei Trägern
in bestimmten Fällen
variieren kann, ist es dann erforderlich, den Füllkörper in Längsrichtung zu beschneiden, was
eine seitliche Öffnung
der diesen bildenden Abschnitte zur Folge hat. Es ist also möglich, diese
offene Seitenfläche
mit einem Deckel zu versehen, der die Rolle eines Anschlußstücks zur
Befestigungsbasis des Trägers
spielt und sich in gleicher Richtung erstreckt.
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Vorteilhafterweise
weist der Deckel einen Querschnitt im wesentlichen in "Z"-Form auf. Diese Ausbildung erlaubt
es, die Verschalungsfunktion auszuführen, aber gleichzeitig die
Führung
des Füllkörpers zwischen
den zwei Trägern
sicherzustellen.
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In
der Praxis kann der Deckel durch Festclipsen auf der beschnittenen
Seite des Füllkörpers eingefügt sein,
und abhängig
von der Größe des verwendeten
Füllkörpers ist
es möglich,
die Höhe
des Deckels durch Beschneiden eines diesen bildenden Teils oder
auch durch Verschieben eines Teils in bezug auf ein anderes anzupassen.
Tatsächlich
besitzt der Deckel ein teilbares Teil, um an die möglichen
unterschiedlichen Ausgestaltungen angepaßt zu werden.
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Jeder
Endfüllkörper ist
mit einem Endstück versehen,
um die vollständige
Verschalung bis zu den Mauern herzustellen. Es werden folglich zwei Endstücke pro
Feld verwendet, welche unter einem Teil des Füllkörpers gleiten können, um
sich perfekt an die Länge
jedes Feldes anzupassen.
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Ferner
ist ein relativ großer
Teil des Endstücks
im Bereich der Kontaktzone mit der Mauer ebenfalls dazu geeignet,
abgeschnitten zu werden, um sich in dem Fall, in dem die Mauer nicht
rechtwinklig zur Richtung der Felder verläuft, anzupassen.
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Das
für einen
derartigen Füllkörper verwendete
Material kann ein Verbundmaterial auf der Basis von natürlichen
Fasern oder Partikeln und einem Klebstoff sein. Die natürlichen
Fasern oder Partikel können
dann insbesondere ausgewählt
werden aus Holz, Lein und Hanf.
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Vorteilhafterweise
können
in der Praxis die Deckel und die angefügten Endstücke ebenfalls aus dem gleichen
Material wie der Füllkörper selbst
hergestellt sein.
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Kurze Zeichnungsbeschreibung
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Die
Art der Ausführung
der Erfindung sowie die sich aus ihr ergebenden Vorteile gehen gut
aus der folgenden Beschreibung der Ausführungsform hervor, welche beispielhaft
aber nicht einschränkend unter
Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen gegeben wird, in denen:
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die 1 eine
perspektivische Gesamtansicht des zwischen zwei Trägern angeordneten
Füllkörpers gemäß der Erfindung
ist;
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die 2 eine
Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Füllkörpers ist;
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die 3 eine
Draufsicht eines erfindungsgemäßen Füllkörpers ist;
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die 4 eine
Querschnittansicht eines erfindungsgemäßen Füllkörpers im Bereich seiner Rippe
ist;
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die 5 eine
perspektivische Ansicht des mit einem Deckel versehenen erfindungsgemäßen Füllkörpers ist,
von dem die 6 eine Draufsicht ist;
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die 7 und 8 Querschnittansichten zweier
erfindungsgemäßer Deckeltypen
sind;
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die 9 eine
Längsschnittansicht
des mit einem Endstück
versehenen Füllkörpers ist.
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Ausführungsform der Erfindung
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Wie
bereits erwähnt,
betrifft die Erfindung einen dünnwandigen,
geformten Füllkörper, der
dazu geeignet ist, zwischen zwei Trägern mit Drahtgeflecht angeordnet
zu werden und auf der Befestigungsbasis der genannten Träger zu ruhen.
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Wie
in 1 dargestellt, umfaßt der Füllkörper 1 eine Mehrzahl
von durch Rippen 6 getrennten Abschnitten 5. Gemäß einem
Merkmal der Erfindung ist jede dieser Rippen 6 mit einer
Zone geringerer Festigkeit 18 versehen, welche typischerweise
durch eine Verdünnung
gebildet wird und dazu geeignet ist, die Teilbarkeit des Füllkörpers im
Bereich der genannten Rippe und folglich in einer oder mehreren Reihen
von Abschnitten 5 zu erlauben.
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Der
Füllkörper 1 ist
zwischen zwei Trägern 2 mit
Drahtgeflecht 3 angeordnet. Er ruht auf der Oberseite 8 der
Befestigungsbasis 4 der genannten Träger 2.
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Gemäß der Erfindung
ist die Kontaktfläche zwischen
dem Füllkörper 1 und
der Befestigungsbasis 4 diskontinuierlich über mindestens
eine der Seiten der Abstützung
des Füllkörpers 1 auf
dem Träger 2.
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Diese
Kontakt-Diskontinuität
wirkt im Bereich der Enden der Rippen 6. Tatsächlich besitzen
die Rippen 6 eine Länge,
die kleiner ist als die der Abschnitte 5, so daß sie niemals
auf der Oberseite 8 der Befestigungsbasis 4 ruhen.
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Wie
in 2 dargestellt, verlängert sich ein vertikaler Absatz 7 im
Bereich mindestens eines Endes jeder der Rippen 6 unter
der Oberseite 8 der Befestigungsbasis 4 jedes
Trägers 2.
Diese Anordnung erlaubt es somit, eine Führung beim Anbringen des Füllkörpers 1 zwischen
zwei Trägern 2 auszuführen. Diese
Führung
wird im Bereich der Seitenflächen 9 bewirkt,
wobei die zwei Träger 2 einander
gegenüberliegen.
So kann das Anbringen der Füllkörper 1 zwischen
zwei Trägern 2 nicht
durch das Drahtgeflecht 3 gestört werden, welches aus der
Befestigungsbasis 4 der Träger 2 heraustritt.
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Um
den Transport und das Lagern der Füllkörper 1 zu erleichtern,
kann es vorteilhaft sein, daß die
Unterseite ausgehöhlt
ist, um an der Unterseite offene oder konkave Abschnitte 5 zu
bilden. Auf diese Weise ist es möglich,
die Füllkörper 1 übereinander
zu stapeln und so ihren Raumbedarf zu reduzieren.
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Um
die Steigerung ihrer Steifigkeit zu ermöglichen, kann es sich als vorteilhaft
erweisen, die Oberseite jedes Abschnitts 5 mit einer Verstärkungsrippe 15 zu
versehen, wie in 3 gezeigt.
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In
der Praxis umfaßt
der Füllkörper 1 an
jedem Ende seiner größten Dimension
Anordnungen 11, 12 komplementärer Form, welche dazu geeignet sind,
miteinander zusammenzuwirken, um ein kontinuierliches Aneinanderfügen zweier
Füllkörper 1 zu ermöglichen.
Diese Anordnung erlaubt die Herstellung einer vollständigen Verschalung
einer Decke und vermeidet so, daß flüssiger Beton beim Gießen durch
Lücken
zwischen zwei Füllkörpern 1 austritt. Sie
vermeidet ebenfalls, daß ein
Arbeiter Abdichtungen im Bereich der verschiedenen Verbindungen herstellt.
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Ein
guter Kompromiß zwischen
den Anforderungen an die mechanische Widerstandsfähigkeit und
Leichtigkeit wurde unter Verwendung von Füllkörpern 1 erreicht,
deren Wandstärke
höchstens gleich
zehn Millimeter ist.
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Wie
in 4 dargestellt, weist der Füllkörper 1 im Bereich
seiner zwei vertikalen Aussparungen 7 verstärkte Zonen 10 auf,
welche dazu geeignet sind, eine Blinddecke oder Rohrstränge zu tragen.
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Verstärkte Zonen 14 können auch
auf den geneigten Seitenwänden 13 der
Abschnitte 5 angeordnet sein. Diese verstärkten und
folglich dickeren Zonen 10, 14 können die
Form vorgebohrter Erhebungen haben, welche das Einfügen von
Befestigungselementen wie Clips erlauben, um ein Kabel oder einen
Kanal oder Gewindestangen in Position zu halten, um das Anordnen
insbesondere einer Blinddecke zu ermöglichen.
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Wenn
der Achsabstand zwischen zwei Trägern 2 reduziert
ist und wie in 5 und 6 dargestellt,
ist es dann notwendig, die Füllkörper 1 in Richtung
ihrer Länge
auf die geeignete Größe abzuschneiden.
Ein Deckel 16 wird folglich an der abgeschnittenen Seite
des Füllkörpers 1 eingefügt, um die Führung der
Seite des abgeschnittenen Füllkörpers 1 auszuführen, aber
auch, um den oder die offenen Abschnitte 5 auf dieser Seite
zu verschließen,
um die Verschalung ohne Risiko des Eindringens von Beton unter den
Füllkörper sicherzustellen.
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Der
Querschnitt der Deckel 16 weist eine "Z"-Form
auf, wie in 8 dargestellt. Diese Deckel können ferner
einstückig
sein. In diesem Fall ist der Deckel 16 in Richtung seiner
Länge abgeschnitten, um
sich an die besonderen Bedingungen auf jeder Baustelle anzupassen.
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Wie
in 7 dargestellt, kann der Deckel 16 ebenfalls
aus zwei Teilen 19, 20 zusammengesetzt sein, die
dazu geeignet sind, die Durchführung
einer Einstellung in Abhängigkeit
von der Höhe
des verwendeten Füllkörpers 1 zu
erlauben.
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Wie
in 9 dargestellt, kann der Füllkörper 1 mit einem Endstück 17 versehen
sein, um die vollständige
Verschalung bis zur Mauer herzustellen. Zwei Endstücke 17 sind
also an jedem Feld angebracht und können unterhalb eines Teils
des Endfüllkörpers 1 gleiten,
um sich perfekt an die Länge
der Felder anzupassen.
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Ferner
ist ein relativ breiter Teil des Endstücks 17 im Bereich
der Kontaktzone mit der Mauer ebenfalls dazu geeignet, abgeschnitten
zu werden, um seine Anpassung in dem Fall zu erlauben, in dem die
Mauer nicht rechtwinklig zur Richtung der Felder ist, und folglich
um jegliches Risiko des Eindringens von Beton unter den Füllkörper zu
vermeiden.
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In
der Praxis ist der Füllkörper 1 aus
einem Verbundmaterial auf der Basis natürlicher Fasern und eines Klebstoffs
hergestellt. Vorteilhafterweise gehören die gewählten natürlichen Fasern zur Gruppe des
Holzes, des Leins und des Hanfes.
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Aus
dem Vorangehenden geht hervor, daß ein erfindungsgemäßer Füllkörper zahlreiche
Vorteile aufweist, insbesondere:
- • erlaubt
er die Herstellung einer vollständigen Verschalung
einer Decke, die gleichzeitig in Anbetracht insbesondere der Teilbarkeit
der Ab schnitte ohne jegliches Werkzeug einfach umsetzbar ist und
andererseits keine offene Fläche
aufweist, welche den Austritt von Beton zuließe;
- • erlaubt
er es, eine sehr flexible Lösung
für das Anbringen
von Befestigungselementen bereitzustellen;
- • ermöglicht er
seine Anpassung an alle auf den Baustellen vorhandenen Ausbildungen.