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DE602004003531T2 - Einsteckbarer Formfüllkörper - Google Patents

Einsteckbarer Formfüllkörper Download PDF

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DE602004003531T2 DE602004003531T DE602004003531T DE602004003531T2 DE 602004003531 T2 DE602004003531 T2 DE 602004003531T2 DE 602004003531 T DE602004003531 T DE 602004003531T DE 602004003531 T DE602004003531 T DE 602004003531T DE 602004003531 T2 DE602004003531 T2 DE 602004003531T2
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Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Herstellung von armierten Betondecken. Das Gerippe dieser Decken ist häufig zusammengesetzt aus Trägern mit einem Drahtgeflecht und aus Füllkörper genannten Verschalungselementen, wobei die Gesamtheit durch einen Baubeton – Druckplatte genannt – bedeckt ist.
  • Die Erfindung zielt insbesondere auf einen dünnwandigen Füllkörper, der unter beliebigen Baubedingungen anpaßbar ist und die Verschalung der Gesamtheit der Decke realisiert.
  • Stand der Technik
  • Auf bekannte Weise umfassen die üblicherweise verwendeten dünnwandigen Füllkörper eine Mehrzahl von Abschnitten, die es erlauben, das Schüttbetonvolumen und folglich das Gewicht einer auf diese Weise hergestellten Decke zu reduzieren.
  • Die Druckschrift GB 2 077 792 beschreibt einen dünnwandigen Füllkörper, der eine Mehrzahl von Abschnitten umfaßt. Er wird direkt auf die Träger mit Drahtgeflecht gelegt.
  • Allerdings umfaßt eine derartige Vorrichtung keine Anordnung, die dazu vorgesehen ist, vor dem Gießen des Betons die Befestigung von Zusatzelementen wie insbesondere Blinddecken zu erleichtern. Folglich ist es also notwendig, die Platte nach dem Gießen zu bohren, was einerseits die genannte Platte schwächt und andererseits zusätzliche, relativ lange Weiterbearbeitungen erfordert.
  • Unter bestimmten besonderen Baubedingungen, wenn der Abstand zwischen zwei Trägern nicht konstant ist, wird es also notwendig, den Füllkörper zu seiner Anpassung an den neuen Abstand abzuschneiden, um seine Breite zu reduzieren. In diesem Fall sind allerdings die Abschnitte an einer Seite des Füllkörpers offen und münden auf der Seite, wo die Verschalung hergestellt werden muß. Diese Öffnungen werden also vor Ort verstopft, erlauben allerdings nicht die Herstellung einer perfekten Deckenverschalung.
  • Die Druckschrift FR 2 786 514 beschreibt einen dünnwandigen Füllkörper mit einer Mehrzahl von Abschnitten und versehen mit markierten Zonen zum Führen des Abschneidens, um die Größenanpassung des Füllkörpers an den Ort seiner Positionierung zwischen den Trägern zu erlauben.
  • Das Einfügen eines derartigen Füllkörpers wird durch mindestens einen Träger in umgedrehter T-Form geführt. Jedoch ist diese besondere Führung in dem Fall problematisch, in dem der aus dem Vollwandträger heraustretende mittlere Teil nicht massiv ist, sondern von einem Drahtgeflecht gebildet, welches im Fall des Kontakts mit dem Rand des Füllkörpers schlecht eingebettet würde.
  • Ferner ist die Größenanpassung derartiger Füllkörper nicht zufriedenstellend.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft also einen dünnwandigen, geformten Füllkörper, welcher dazu bestimmt ist, zwischen zwei Trägern mit Drahtgeflecht angeordnet zu werden und auf deren Befestigungsbasis zu ruhen, um die Verschalung einer Druckplatte einer Decke zu bilden.
  • Ein derartiger Füllkörper umfaßt eine Mehrzahl von Abschnitten, die paarweise durch eine Rippe voneinander getrennt sind, und ist dadurch gekennzeichnet, daß
    • • die Länge jeder Rippe kleiner als die Länge der Abschnitte ist, so daß sie sich niemals auf der Befestigungsbasis der Träger abstützt;
    • • der Füllkörper im Bereich mindestens eines Endes jeder der Rippen einen vertikalen Absatz aufweist, der sich unterhalb der Oberseite der Befestigungsbasis jedes Trägers erstreckt und dazu geeignet ist, mit einer der Seitenflächen der genannten Befestigungsbasis in Kontakt zu treten;
    • • jede der Rippen mit mindestens einer Zone geringerer Festigkeit versehen ist, um die Teilbarkeit des Füllkörpers zwischen zwei aneinandergrenzenden Abschnitten ohne jegliches Werkzeug zu ermöglichen.
  • Anders gesagt ist gemäß der Erfindung die Kontaktfläche zwischen den Trägern und dem Füllkörper über die gesamte Länge des Füllkörpers, d.h. im Bereich seiner zwei Seitenränder, diskontinuierlich.
  • Im Bereich jeder kontaktfreien Zone zwischen dem Füllkörper und der Oberseite der Befestigungsbasis der Träger erstreckt sich also ein vertikaler Abschnitt unterhalb der Oberseite der Befestigungsbasis. So ist das Einfügen der Füllkörper zwischen zwei Träger im Bereich der zwei einander zugewandten und nahe beieinander liegenden Seitenflächen zweier Befestigungsbasen geführt.
  • Schließlich ermöglicht der Einsatz von Zonen geringerer Festigkeit, welche korrekt ausgebildet sind, eine größere Vereinfachung der Größenanpassung der Füllkörper zu erreichen, da es dann für einen Arbeiter ausreichend ist, die Rippe zu diesem Zweck zum Beispiel auf einer geradlinigen Kante zu positionieren und dann einen einfachen Druck auf den oder die Abschnitte auszuüben, welche gerade überkragen, um eine im wesentlichen geradlinige Zone zu erreichen, die der gewünschten Größe des Füllkörpers entspricht. Da die Länge der Füllkörper allgemein nicht der freien, durch die Träger abgedeckten Länge entspricht, muß hierbei somit mindestens ein Endfüllkörper abgeschnitten werden, um seine Länge in Abhängigkeit von der zu verschalenden Decke anzupassen, was so durch den Füllkörper der Erfindung auf leichte Weise durchführbar ist.
  • Gemäß der Erfindung können die vertikalen Absätze dickere Zonen aufweisen, die im wesentlichen parallel zur Oberseite der Befestigungsbasis der Träger verlaufen. Diese dickeren Zonen können die Form vorgebohrter Erhebungen aufweisen, um das Anbringen von Befestigungselementen zu erleichtern, z.B. Clips zum Halten von Rohrleitungen, Kanälen oder Gewindestangen zur Befestigung von Blinddecken.
  • Derartige dickere Zonen können ebenfalls an anderen Orten der Füllkörper angebracht sein und insbesondere im Bereich der im wesentlichen ebenen Flächen jedes Abschnittes, aber auch im Bereich der geneigten Flächen zwischen zwei Abschnitten.
  • Vorteilhafterweise sind die Abschnitte auf der Unterseite des Füllkörpers offen, um das Erreichen eines erheblichen Platzgewinns bei ihrer Lagerung und ihrem Transport, insbesondere auf die Baustelle, zu ermöglichen.
  • Tatsächlich ist es so möglich, sie übereinander zu stapeln, um ihren Raumbedarf zu reduzieren.
  • Der Füllkörper kann ebenfalls an jedem seiner Enden seiner größten Dimension Anordnungen mit komplementären Formen aufweisen, um ein kontinuierliches Aneinanderfügen zweier aufeinanderfolgender Füllkörper zu ermöglichen. Um den Transport und die Handhabung der Füllkörper auf den Baustellen zu ermöglichen, ist es tatsächlich vorzuziehen, Füllkörper geringerer Länge zu verwenden. Durch das Überlappen der Enden zweier aufeinanderfolgender Füllkörper wird also vermieden, daß der flüssige Beton im Bereich der Verbindung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Füllkörpern austritt.
  • Um dem Gewicht des flüssigen Betons, der zu verschalen ist, Widerstand zu leisten, muß der Füllkörper einen gewissen Widerstand aufweisen. Jedoch muß er auch die Anforderung der Leichtigkeit erfüllen, um eine einfache Handhabung auf der Baustelle zu ermöglichen und vor allem zu vermeiden, die Struktur der Decke schwerer zu machen. So wurde festgestellt, daß ein guter Kompromiß mit Wänden erreicht wurde, deren Dicke höchstens zehn Millimeter ist.
  • Um die Steifigkeit der Oberseite des Füllkörpers zu steigern, ist es möglich, Verstärkungsrippen vorzusehen.
  • Da der Abstand zwischen zwei Trägern in bestimmten Fällen variieren kann, ist es dann erforderlich, den Füllkörper in Längsrichtung zu beschneiden, was eine seitliche Öffnung der diesen bildenden Abschnitte zur Folge hat. Es ist also möglich, diese offene Seitenfläche mit einem Deckel zu versehen, der die Rolle eines Anschlußstücks zur Befestigungsbasis des Trägers spielt und sich in gleicher Richtung erstreckt.
  • Vorteilhafterweise weist der Deckel einen Querschnitt im wesentlichen in "Z"-Form auf. Diese Ausbildung erlaubt es, die Verschalungsfunktion auszuführen, aber gleichzeitig die Führung des Füllkörpers zwischen den zwei Trägern sicherzustellen.
  • In der Praxis kann der Deckel durch Festclipsen auf der beschnittenen Seite des Füllkörpers eingefügt sein, und abhängig von der Größe des verwendeten Füllkörpers ist es möglich, die Höhe des Deckels durch Beschneiden eines diesen bildenden Teils oder auch durch Verschieben eines Teils in bezug auf ein anderes anzupassen. Tatsächlich besitzt der Deckel ein teilbares Teil, um an die möglichen unterschiedlichen Ausgestaltungen angepaßt zu werden.
  • Jeder Endfüllkörper ist mit einem Endstück versehen, um die vollständige Verschalung bis zu den Mauern herzustellen. Es werden folglich zwei Endstücke pro Feld verwendet, welche unter einem Teil des Füllkörpers gleiten können, um sich perfekt an die Länge jedes Feldes anzupassen.
  • Ferner ist ein relativ großer Teil des Endstücks im Bereich der Kontaktzone mit der Mauer ebenfalls dazu geeignet, abgeschnitten zu werden, um sich in dem Fall, in dem die Mauer nicht rechtwinklig zur Richtung der Felder verläuft, anzupassen.
  • Das für einen derartigen Füllkörper verwendete Material kann ein Verbundmaterial auf der Basis von natürlichen Fasern oder Partikeln und einem Klebstoff sein. Die natürlichen Fasern oder Partikel können dann insbesondere ausgewählt werden aus Holz, Lein und Hanf.
  • Vorteilhafterweise können in der Praxis die Deckel und die angefügten Endstücke ebenfalls aus dem gleichen Material wie der Füllkörper selbst hergestellt sein.
  • Kurze Zeichnungsbeschreibung
  • Die Art der Ausführung der Erfindung sowie die sich aus ihr ergebenden Vorteile gehen gut aus der folgenden Beschreibung der Ausführungsform hervor, welche beispielhaft aber nicht einschränkend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen gegeben wird, in denen:
  • die 1 eine perspektivische Gesamtansicht des zwischen zwei Trägern angeordneten Füllkörpers gemäß der Erfindung ist;
  • die 2 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Füllkörpers ist;
  • die 3 eine Draufsicht eines erfindungsgemäßen Füllkörpers ist;
  • die 4 eine Querschnittansicht eines erfindungsgemäßen Füllkörpers im Bereich seiner Rippe ist;
  • die 5 eine perspektivische Ansicht des mit einem Deckel versehenen erfindungsgemäßen Füllkörpers ist, von dem die 6 eine Draufsicht ist;
  • die 7 und 8 Querschnittansichten zweier erfindungsgemäßer Deckeltypen sind;
  • die 9 eine Längsschnittansicht des mit einem Endstück versehenen Füllkörpers ist.
  • Ausführungsform der Erfindung
  • Wie bereits erwähnt, betrifft die Erfindung einen dünnwandigen, geformten Füllkörper, der dazu geeignet ist, zwischen zwei Trägern mit Drahtgeflecht angeordnet zu werden und auf der Befestigungsbasis der genannten Träger zu ruhen.
  • Wie in 1 dargestellt, umfaßt der Füllkörper 1 eine Mehrzahl von durch Rippen 6 getrennten Abschnitten 5. Gemäß einem Merkmal der Erfindung ist jede dieser Rippen 6 mit einer Zone geringerer Festigkeit 18 versehen, welche typischerweise durch eine Verdünnung gebildet wird und dazu geeignet ist, die Teilbarkeit des Füllkörpers im Bereich der genannten Rippe und folglich in einer oder mehreren Reihen von Abschnitten 5 zu erlauben.
  • Der Füllkörper 1 ist zwischen zwei Trägern 2 mit Drahtgeflecht 3 angeordnet. Er ruht auf der Oberseite 8 der Befestigungsbasis 4 der genannten Träger 2.
  • Gemäß der Erfindung ist die Kontaktfläche zwischen dem Füllkörper 1 und der Befestigungsbasis 4 diskontinuierlich über mindestens eine der Seiten der Abstützung des Füllkörpers 1 auf dem Träger 2.
  • Diese Kontakt-Diskontinuität wirkt im Bereich der Enden der Rippen 6. Tatsächlich besitzen die Rippen 6 eine Länge, die kleiner ist als die der Abschnitte 5, so daß sie niemals auf der Oberseite 8 der Befestigungsbasis 4 ruhen.
  • Wie in 2 dargestellt, verlängert sich ein vertikaler Absatz 7 im Bereich mindestens eines Endes jeder der Rippen 6 unter der Oberseite 8 der Befestigungsbasis 4 jedes Trägers 2. Diese Anordnung erlaubt es somit, eine Führung beim Anbringen des Füllkörpers 1 zwischen zwei Trägern 2 auszuführen. Diese Führung wird im Bereich der Seitenflächen 9 bewirkt, wobei die zwei Träger 2 einander gegenüberliegen. So kann das Anbringen der Füllkörper 1 zwischen zwei Trägern 2 nicht durch das Drahtgeflecht 3 gestört werden, welches aus der Befestigungsbasis 4 der Träger 2 heraustritt.
  • Um den Transport und das Lagern der Füllkörper 1 zu erleichtern, kann es vorteilhaft sein, daß die Unterseite ausgehöhlt ist, um an der Unterseite offene oder konkave Abschnitte 5 zu bilden. Auf diese Weise ist es möglich, die Füllkörper 1 übereinander zu stapeln und so ihren Raumbedarf zu reduzieren.
  • Um die Steigerung ihrer Steifigkeit zu ermöglichen, kann es sich als vorteilhaft erweisen, die Oberseite jedes Abschnitts 5 mit einer Verstärkungsrippe 15 zu versehen, wie in 3 gezeigt.
  • In der Praxis umfaßt der Füllkörper 1 an jedem Ende seiner größten Dimension Anordnungen 11, 12 komplementärer Form, welche dazu geeignet sind, miteinander zusammenzuwirken, um ein kontinuierliches Aneinanderfügen zweier Füllkörper 1 zu ermöglichen. Diese Anordnung erlaubt die Herstellung einer vollständigen Verschalung einer Decke und vermeidet so, daß flüssiger Beton beim Gießen durch Lücken zwischen zwei Füllkörpern 1 austritt. Sie vermeidet ebenfalls, daß ein Arbeiter Abdichtungen im Bereich der verschiedenen Verbindungen herstellt.
  • Ein guter Kompromiß zwischen den Anforderungen an die mechanische Widerstandsfähigkeit und Leichtigkeit wurde unter Verwendung von Füllkörpern 1 erreicht, deren Wandstärke höchstens gleich zehn Millimeter ist.
  • Wie in 4 dargestellt, weist der Füllkörper 1 im Bereich seiner zwei vertikalen Aussparungen 7 verstärkte Zonen 10 auf, welche dazu geeignet sind, eine Blinddecke oder Rohrstränge zu tragen.
  • Verstärkte Zonen 14 können auch auf den geneigten Seitenwänden 13 der Abschnitte 5 angeordnet sein. Diese verstärkten und folglich dickeren Zonen 10, 14 können die Form vorgebohrter Erhebungen haben, welche das Einfügen von Befestigungselementen wie Clips erlauben, um ein Kabel oder einen Kanal oder Gewindestangen in Position zu halten, um das Anordnen insbesondere einer Blinddecke zu ermöglichen.
  • Wenn der Achsabstand zwischen zwei Trägern 2 reduziert ist und wie in 5 und 6 dargestellt, ist es dann notwendig, die Füllkörper 1 in Richtung ihrer Länge auf die geeignete Größe abzuschneiden. Ein Deckel 16 wird folglich an der abgeschnittenen Seite des Füllkörpers 1 eingefügt, um die Führung der Seite des abgeschnittenen Füllkörpers 1 auszuführen, aber auch, um den oder die offenen Abschnitte 5 auf dieser Seite zu verschließen, um die Verschalung ohne Risiko des Eindringens von Beton unter den Füllkörper sicherzustellen.
  • Der Querschnitt der Deckel 16 weist eine "Z"-Form auf, wie in 8 dargestellt. Diese Deckel können ferner einstückig sein. In diesem Fall ist der Deckel 16 in Richtung seiner Länge abgeschnitten, um sich an die besonderen Bedingungen auf jeder Baustelle anzupassen.
  • Wie in 7 dargestellt, kann der Deckel 16 ebenfalls aus zwei Teilen 19, 20 zusammengesetzt sein, die dazu geeignet sind, die Durchführung einer Einstellung in Abhängigkeit von der Höhe des verwendeten Füllkörpers 1 zu erlauben.
  • Wie in 9 dargestellt, kann der Füllkörper 1 mit einem Endstück 17 versehen sein, um die vollständige Verschalung bis zur Mauer herzustellen. Zwei Endstücke 17 sind also an jedem Feld angebracht und können unterhalb eines Teils des Endfüllkörpers 1 gleiten, um sich perfekt an die Länge der Felder anzupassen.
  • Ferner ist ein relativ breiter Teil des Endstücks 17 im Bereich der Kontaktzone mit der Mauer ebenfalls dazu geeignet, abgeschnitten zu werden, um seine Anpassung in dem Fall zu erlauben, in dem die Mauer nicht rechtwinklig zur Richtung der Felder ist, und folglich um jegliches Risiko des Eindringens von Beton unter den Füllkörper zu vermeiden.
  • In der Praxis ist der Füllkörper 1 aus einem Verbundmaterial auf der Basis natürlicher Fasern und eines Klebstoffs hergestellt. Vorteilhafterweise gehören die gewählten natürlichen Fasern zur Gruppe des Holzes, des Leins und des Hanfes.
  • Aus dem Vorangehenden geht hervor, daß ein erfindungsgemäßer Füllkörper zahlreiche Vorteile aufweist, insbesondere:
    • • erlaubt er die Herstellung einer vollständigen Verschalung einer Decke, die gleichzeitig in Anbetracht insbesondere der Teilbarkeit der Ab schnitte ohne jegliches Werkzeug einfach umsetzbar ist und andererseits keine offene Fläche aufweist, welche den Austritt von Beton zuließe;
    • • erlaubt er es, eine sehr flexible Lösung für das Anbringen von Befestigungselementen bereitzustellen;
    • • ermöglicht er seine Anpassung an alle auf den Baustellen vorhandenen Ausbildungen.

Claims (12)

  1. Dünnwandiger, geformter Füllkörper (1), welcher dazu bestimmt ist, zwischen zwei Trägern (2) mit Drahtgeflecht (3) angeordnet zu werden und auf der Befestigungsbasis (4) der genannten Träger (2) zu ruhen, um die Verschalung einer Druckplatte einer Decke zu bilden, wobei der genannte Füllkörper (1) eine Mehrzahl paarweise durch eine Rippe (6) voneinander getrennter Abschnitte (5) aufweist, wobei die Länge jeder Rippe (6) kleiner als die Länge der Abschnitte (5) ist, so daß sie sich nie auf der Befestigungsbasis (4) der Träger (2) abstützt, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Rippen (6) mit mindestens einer Zone geringerer Festigkeit versehen ist, um die Teilbarkeit des Füllkörpers zwischen zwei aneinander grenzenden Abschnitten (5) ohne jegliches Werkzeug zu ermöglichen.
  2. Füllkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er mit einem Endstück (17) versehen ist, das dazu bestimmt ist, die Herstellung der vollständigen Verkleidung der Druckplatte der Decke sicherzustellen.
  3. Füllkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Endstück (17) dazu geeignet ist, unterhalb eines Teils des Füllkörpers (1) zu gleiten.
  4. Füllkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Endstück (17) an verschiedene Größen des Füllkörpers (1) anpaßbar ist.
  5. Füllkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß er im Bereich mindestens eines Endes jeder der Rippen (6) einen vertikalen Absatz (7) aufweist, der sich unterhalb der Oberseite (8) der Befestigungsbasis (4) jedes Trägers (2) erstreckt, dazu geeignet, mit einer der Seitenflächen (9) der genannten Befestigungsbasis (4) in Kontakt zu treten.
  6. Füllkörper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikalen Absätze (7) verstärkte Zonen (10) aufweisen, die im wesentlichen parallel zur Oberseite (8) der Befestigungsbasis (4) der Träger (2) verlaufen und dazu bestimmt sind, die Befestigung einer Blinddecke oder von Rohrsträngen zu ermöglichen.
  7. Füllkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschnitte (5) auf einer Seite offen sind.
  8. Füllkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß er an jedem Ende seiner größten Dimension Anordnungen (11, 12) mit komplementären Formen aufweist, um ein kontinuierliches Aneinanderfügen zweier aufeinanderfolgender Füllkörper (1) zu erlauben.
  9. Füllkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß seine Oberseite, die dazu bestimmt ist, mit dem Beton in Kontakt zu treten, Verstärkungsrippen (15) aufweist.
  10. Füllkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß er mit einem angebrachten Deckel (16) versehen ist, der die Rolle eines Anschlußstücks zu der Befestigungsbasis (4) des Trägers (2) spielt und sich in der gleichen Richtung wie der genannte Träger (2) erstreckt.
  11. Füllkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem Verbundmaterial aus natürlichen Fasern oder Partikeln und einem Klebstoff hergestellt ist.
  12. Füllkörper nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die natürlichen Fasern oder Partikel ausgewählt sind aus der Gruppe umfassend Holz, Lein und Hanf.
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