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DE602004003477T2 - Medizinischer Konnektor und Verfahren zum Spritzgießen eines solchen Konnektors - Google Patents

Medizinischer Konnektor und Verfahren zum Spritzgießen eines solchen Konnektors Download PDF

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DE602004003477T2
DE602004003477T2 DE602004003477T DE602004003477T DE602004003477T2 DE 602004003477 T2 DE602004003477 T2 DE 602004003477T2 DE 602004003477 T DE602004003477 T DE 602004003477T DE 602004003477 T DE602004003477 T DE 602004003477T DE 602004003477 T2 DE602004003477 T2 DE 602004003477T2
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DE
Germany
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connector
inner part
plastic material
tube
cavity
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE602004003477T
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English (en)
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DE602004003477D1 (de
Inventor
Thorning Signe Mejlhede
Grete Kornerup
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Unomedical AS
Original Assignee
Unomedical AS
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Publication date
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Publication of DE602004003477T2 publication Critical patent/DE602004003477T2/de
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Description

  • Diese Erfindung betrifft einen medizinischen Konnektor zum Verbinden eines Rohres/Schlauches mit einer medizinischen Vorrichtung, wie etwa einer Insulin-Zuführvorrichtung.
  • Derartige Konnektoren sind typischerweise mit Einrichtungen wie etwa Luer-Lock Typeinrichtungen ausgestattet, um das Ende des Konnektors, das dem Ende entgegengesetzt ist, an dem das Rohr/der Schlauch mit dem Konnektor verbunden ist, mit der medizinischen Vorrichtung zu verbinden, um dem Konnektor zu erlauben, von der Vorrichtung entkoppelt zu werden, was es erlaubt, daß die medizinische Vorrichtung und/oder der Konnektor einschließlich des Rohrs/Schlauches ersetzt wird.
  • EP 0 753 323 A1 beschreibt eine Kopplung zum Anbinden zweier Enden von zwei Rohren/Schläuchen, wobei diese Kopplung ein Patrizenteil und ein Matrizenteil aufweist, und sowohl das Patrizen- wie auch das Matrizenteil eine Einrichtung zur Anbringung des Endes eines Rohres/Schlauches aufweisen.
  • EP 0 151 519 beschreibt eine Rohr/Schlauchkopplung, aufweisend ein Patrizenteil und ein Matrizenteil, wobei sowohl das Patrizenteil wie auch das Matrizenteil einen sich verjüngenden Rohr/Schlauchverbindungsbereich aufweisen, der dazu ausgelegt ist, in das Ende eines Rohres/Schlauches eingeführt zu werden.
  • EP 0 775 501 B beschreibt ein Matrizenkopplungselement des Luer-Lock Typs, aufweisend einen äußeren rohrförmigen Körper, der aus einem vergleichsweise steif geformten thermoplastischen Material hergestellt ist, und mit einem komplementären Patrizenkopplungselement verbunden werden kann, und eine innere Hülse, die aus einem weicher geformten Thermoplastikmaterial gebildet ist, und welche an einem Ende innerhalb des äußeren Körpers in einer derartigen Weise eingepaßt ist, daß die zwei Teile frei bezüglich einander drehbar sind und der an dem entgegengesetzten Ende eine Höhlung zur Verbindung zu z. B. einem Rohr/Schlauch aufweist.
  • Der äußere rohrförmige Körper ist aus einem thermoplastischen Material hergestellt, z. B. Polypropylen, die innere Hülse ist aus einem Plastikmaterial wie etwa PVC hergestellt. Die abgrenzende Fläche von der inneren Hülse ist von der abgrenzenden Fläche des äußeren rohrförmigen Körpers zurückgezogen, und der Hohlraum des inneren Teils benachbart der abgrenzenden Fläche weist einen in Richtung des ersten Endes wachsenden Durchmesser auf.
  • Darüber hinaus sind medizinische Konnektoren bekannt, die aus einem einzelnen Plastikmaterial bestehen, und durch Spritzgießen hergestellt werden.
  • Derartige medizinische Konnektoren umfassen eine durchgehende Bohrung, wobei ein Ende des Konnektors so ausgelegt ist, mit dem Ende eines Rohrs/Schlauches durch Verkleben verbunden zu sein, um eine permanente Verbindung zu bilden, und wobei das entgegengesetzte Ende ein Teil einer Luer-Lock Typverbindung zur Verbindung des Konnektors mit einer medizinischen Vorrichtung wie etwa einer Insulinpumpe aufweist.
  • Aufgrund der Tatsache, daß ein Spritzgießvorgang eine einfache Herstellungsmethode ist, können derartige medizinische Konnektoren mit geringen Kosten hergestellt werden. Diese medizinischen Konnektoren haben jedoch einen Nachteil.
  • So muß der medizinische Konnektor vor der Verwendung desinfiziert werden, was gewöhnlich durch Abwischen mit einem flüssigen Desinfektionsmittel wie etwa Ethylalkohol durchgeführt wird.
  • Eine solche Behandlung kann verursachen, daß Spannungen in einigen Plastikmaterialien während einer physikalischen Zugspannung freigegeben werden, und kann in der Bildung von Rissen resultieren, die Lecks mit sich bringen.
  • Die Auswahl eines Plastikmaterials, das gegenüber dem Einfluß von Desinfektionsmitteln widerstandsfähig ist, kann ein anderes Problem darstellen, etwa, daß die permanente Verbindung des Rohr/Schlauchendes mit dem Konnektor mittels eines Hartklebers durchgeführt werden muß. Die Verwendung eines Hartklebers im Gegensatz zu einem Weichkleber resultiert in einer nicht flexiblen Verbindung zwischen dem Rohr/Schlauch und dem Konnektor, und kann zu Leckbildung führen.
  • Bei den zuvor bekannten Konnektoren, die aus zwei Plastikmaterialien zusammengesetzt sind, wie diejenigen, die in EP 0 775 501 B beschrieben sind, müssen die zwei Teile getrennt hergestellt und anschließend zusammengebaut werden. Dies erhöht die Produktionskosten verglichen mit Konnektoren, die in einem Stück spritzgegossen werden können.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen medizinischen Konnektor bereitzustellen, der in großen Mengen bei geringen Kosten hergestellt werden kann, und der gegenüber den bekannten medizinischen Konnektoren gegenüber Leckbildung widerstandsfähig ist.
  • Gemäß der Erfindung wird ein medizinischer Konnektor mit den Merkmalen von Anspruch 1 bereitgestellt. Insbesondere weist dieser Konnektor eine durchgehende Bohrung auf, die an dem ersten Ende des Konnektors eine Höhlung zum permanenten Anbringen des Endes des Rohrs/Schlauchs an den Konnektor aufweist, und die wenigstens an dem ersten Ende des Konnektors einen inneren Teil und einen äußeren Teil aufweist. Der innere Teil weist eine Höhlung und eine Abgrenzungsfläche an dem ersten Ende auf. Der äußere Teil weist eine Abgrenzungsfläche an dem ersten Ende auf. Das äußere Ende des inneren Teils ist in Richtung des ersten Endes orientiert. Der äußere Teil ist aus einem thermoplastischen Material hergestellt, das gegenüber Änderungen widerstandsfähig ist, wenn es dem Einfluß eines Desinfektionsmittels ausgesetzt ist, und der innere Teil ist aus einem thermoplastischen Material hergestellt, der mit einem Weichkleber kompatibel ist.
  • Die Abgrenzungsfläche des inneren Teils ist von der Abgrenzungsfläche des äußeren Teils zurückgezogen, und die Höhlung des inneren Teils hat nahe ihrer Abgrenzungsfläche eine im wesentlichen konisch geformte Verbindungsfläche mit wachsendem Durchmesser in Richtung des ersten Endes. Ein Rohr/Schlauch ist permanent an der Höhlung des inneren Teils mit einem Weichkleber angebracht, wobei der Kleber zwischen der äußeren Fläche des Rohrs/Schlauchs und der im wesentlichen konisch geformten Verbindungsfläche der Höhlung des inneren Teils angeordnet ist. Der innere und der äußere Teil sind in einer derartigen Weise verbunden, daß sie nicht in der Lage sind, um die Längsachse zu rotieren und daß der innere Teil nicht mit dem Desinfektionsmittel in Kontakt geraten kann, das zum Abwischen des Konnektors vor dem Gebrauch verwendet wird.
  • Der Ausdruck integral verbunden ist so zu verstehen, daß die zwei Teile in einer derartigen Weise verbunden sind, daß sie nicht in der Lage sind, unabhängig um die Längsachse zu rotieren.
  • Dieser neue Typ von Konnektoren ist einfach und kostengünstig herzustellen. Sie sind gegenüber der erforderlichen Desinfektion vor dem Gebrauch widerstandsfähig und sie weisen eine flexible, aber permanente Befestigung des Rohrs/Schlauchs an dem Konnektor auf.
  • Gemäß der Erfindung wird weiter ein Verfahren zum Spritzgießen eines Konnektors des oben erwähnten Typs bereitgestellt, umfassend die Schritte
    • – Spritzen eines Plastikmaterials, das mit einem Weichkleber kompatibel ist, in eine Gußform, die eine Höhlung von gewünschter Gestalt und ein Kernstück von gewünschter Gestalt aufweist, zum Bilden einer Höhlung in dem Konnektor zum permanenten Befestigen eines Endes eines Rohres/Schlauches
    • – Spritzen eines Plastikmaterials, das gegenüber Änderungen widerstandsfähig ist, wenn es dem Einfluß eines Desinfektionsmittels ausgesetzt ist, in eine Gußform, die eine Höhlung von gewünschter Gestalt, und ein Kernstück aufweist, um eine durchgehende Öffnung zu bilden
    • – Verwenden eines Teils der Fläche des zuerst gespritzten Plastikmaterials als Teil der Gußform, die das als zweites gespritzte Plastikmaterial aufnimmt.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung umfaßt der Konnektor eine Einrichtung zum Verbinden des Konnektors zu einer medizinischen Vorrichtung wie etwa einer Insulinpumpe, wobei die Einrichtung vorzugsweise in Form eines Luer-Lock Typs ist, und weiter bevorzugt die Einrichtungen dazu ausgelegt sind, das Patrizenteil des Luer-Lock Typs aufzunehmen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform bedeutet der Ausdruck integral verbunden weiter, daß die zwei Teile nicht in der Lage sind, sich unabhängig entlang der Längsachse zu bewegen.
  • Vorzugsweise umfaßt der Konnektor Einrichtungen, um eine bessere Halterung des Konnektors zu erhalten, was vorteilhaft sein kann, wenn der Konnektor mit einer medizinischen Vorrichtung verbunden oder von ihr getrennt wird. Diese Einrichtungen können sein, sind jedoch nicht beschränkt auf eine Rinne, eine Rippe, ein Band, eine Krempe, und vorzugsweise sind die Einrichtungen in Form einer Rinne.
  • Vorzugsweise sind diese Einrichtungen an dem selben Ende angeordnet, an dem das Rohr/der Schlauch angebracht werden soll.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform bildet die konisch geformte Höhlung des inneren Teils einen Winkel von wenigstens 15° bezüglich der zentralen Achse, bevorzugt ist der Winkel zwischen 20 und 25°.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform weist wenigstens ein Teil der Höhlung des äußeren Teils eine konische Form auf.
  • Durch Verwenden einer konisch geformten Höhlung des inneren Teils des äußeren Teils mit wachsendem Durchmesser kann eine nochmals flexiblere Verbindung zwischen dem Konnektor und dem Rohr/Schlauch erreicht werden. Weiter läßt der wachsende Durchmesser mehr Raum für den weichen und elastischen Kleber.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Durchmesser der Höhlung des inneren Teils auf den Durchmesser des Rohrs/Schlauchs ausgelegt, das/der permanent mit dem Konnektor verbunden werden soll.
  • Der Konnektor ist in einer derartigen Weise aufgebaut, daß der innere Teil nicht in der Lage ist, mit dem Desinfektionsmittel in Kontakt zu geraten. Das Plastikmaterial des inneren Teils ist ausschließlich hinsichtlich seiner Klebeeigenschaften ausgewählt, d. h. es ist mit einem Weichkleber kompatibel.
  • Vorzugsweise ist der äußere Teil in einer derartigen Weise gebildet, daß er die Außenflächen des inneren Teils derart einschließt, daß während des Abwischens mit einem Desinfektionsmittel eine Verbindung zwischen dem Desinfektionsmittel und dem inneren Teil des Konnektors nicht bereitgestellt werden kann.
  • Der Konnektor mit seinem permanent angebrachten Rohr/Schlauch ist vorzugsweise für einen Gebrauch mit Infusionskits gedacht, wo das Luer Lock an einer Insulinpumpe angebracht ist, während das Rohr/der Schlauch als solches/solcher mit einer Spritze und einem Infusionsteil verbunden ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfaßt das innere Teil und/oder das äußere Teil Schließen zum Schließen des inneren Teils an das äußere Teil oder umgekehrt, weiter bevorzugt weist der innere Teil Retentionsvorrichtungen auf, und der äußere Teil weist Rinnen auf, die dazu ausgelegt sind, diese Retentionsvorrichtungen aufzunehmen. In einer nochmals weiter bevorzugten Ausführungsform sind die Retentionsvorrichtungen an der Außenseite des inneren Teils angebracht, und stellen dadurch eine gute Halterung zwischen dem inneren Teil und dem äußeren Teil dar, wobei sichergestellt wird, daß der innere Teil nicht gelockert werden kann.
  • In einer weiteren Ausführungsform sind der innere Teil und der äußere Teil verbunden und/oder zusammengehalten mittels eines Klebers.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind der innere Teil, der Kleber und eine Fläche des Rohrs/Schlauchs in der Lage, eine integrale chemische Verbindung zu bilden.
  • Der in der permanenten Verbindung zwischen dem Rohr/Schlauch und dem Konnektor verwendete Weichkleber hat mindestens einen Kontakt zu sowohl dem Rohr/Schlauch als auch zu dem inneren Teil. Es ist nicht von Bedeutung, ob der Kleber weiter Kontakt mit dem äußeren Teil hat oder nicht, es ist lediglich wichtig, daß der Konnektor einen inneren Flächenbereich aufweist, der nicht in Kontakt mit dem Desinfektionsmittel kommen kann, das zum Abwischen des Konnektors vor dem Gebrauch verwendet wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform hat die durchgehende Bohrung des äußeren Teils eine zentrale Achse, die axial parallel und übereinstimmend mit der zentralen Achse des inneren Teils ist.
  • Sowohl der innere Teil als auch der äußere Teil sind aus einem thermoplastischen Material hergestellt. In einer mehr bevorzugten Ausführungsform ist der innere Teil aus einem amorphen Plastikmaterial hergestellt, bevorzugt mit einer Molekularstruktur, in der die Ketten zufällig angeordnet sind.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der innere Teil aus ABS hergestellt. ABS ist aus den Monomerkomponenten acrylischem Nitril, Butadien und Styrol hergestellt. Jedes dieser drei Struktureinheiten verleiht dem Material wertvolle Eigenschaften. Acrylisches Nitril ist verantwortlich für die Widerstandsfähigkeit und dimensionelle Stabilität gegenüber Wärme. Butadien rüstet das Material mit Festigkeit aus und macht es widerstandsfähig gegenüber Schlägen, während Styrol dazu dient, die Steifheit des Materials und die einfache Verarbeitbarkeit sicherzustellen. ABS toleriert eine Anzahl von Säuren, Basen und Ölen, jedoch mit der Maßgabe, daß das Niveau von internen Spannungen sehr gering ist. Es gibt eine Anzahl von Lösungsmitteln, die ABS auflösen können. Weitere geeignete amorphe Plastikmaterialien umfassen z. B. Polycarbonat, Polystyrol, acrylische Plastiken, Poly-methylmethacrylat und PVC.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das äußere Teil aus einem Plastikmaterial hergestellt, welches ebenfalls ein thermoplastisches Material ist und aus wenigstens einem teilweisen Plastikmaterial zusammengesetzt ist, vorzugsweise ist Polypropylen verwendet. Polypropylen ist ein teilweise kristallines Plastikmateiral, in dem die Molekülketten parallel miteinander angeordnet sind und eher eng gepackte Flächen bilden, die sogenannten Kristallite. Polypropylen ist ein thermoplastisches Material mit einer attraktiven Ausgeglichenheit zwischen thermischer und chemischer Widerstandsfähigkeit und guten mechanischen und elektrischen Eigenschaften. Darüber hinaus ist Polypropylen immun gegenüber Bakterien und Pilzen. Zusätzlich ist Polypropylen ein Plastikmaterial mit einer sehr weitreichenden Widerstandsfähigkeit gegenüber Chemikalien. Es ist widerstandsfähig gegenüber Salzen, Säuren, Basen (anorganischen) und Alkoholen und einigen Ölen. Im Prinzip ist es das Kristallit, das hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegenüber Chemikalien entscheidend ist. Ebenfalls können andere Materialien für den äußeren Teil verwendet werden, z. B. Polyamid, Polyethylen, Poly-Ethylen-Ether-Keton (PEEK).
  • Ein kristallines Plastikmaterial ist dadurch gekennzeichnet, daß die Moleküle einander eng benachbart gelegen sind, wodurch die intermolekularen Kräfte stärker wirken und mehr Energie aufzubringen ist, um sie zu überwinden. In der Praxis bedeutet dies, daß kristalline Plastiken/teilweise kristalline Plastiken im allgemeinen eine höhere Verglasungstemperatur und einen höheren Schmelzpunkt als amorphe Materialien aufweisen. Die kristallinen Flächen in dem Material weisen eine Verteilungswirkung auf Licht auf, und daher haben kristalline und teilweise kristalline Plastiken eine milchige Erscheinungsform.
  • Ein thermoplastisches Material hat die charakteristische Eigenschaft, daß es drei unterschiedliche, mehr oder weniger scharf abgegrenzte Zustandsbereiche als Funktion der Temperatur aufzeigt, einen festen Zustand, einen gummielastischen Zustand und einen viskosen Zustand. Nach Wärmezufuhr wird das Material weich, es nimmt eine eher festere Struktur nach Kühlen an, und im Prinzip ist es möglich, es mehrmals zu formen.
  • Die folgenden physikalischen, mechanischen Eigenschaften beziehen sich auf einen Weichkleber gegenüber einem Hartkleber.
  • Figure 00080001
  • In eine bevorzugten Ausführungsform ist der Konnektor dazu ausgelegt, Einrichtungen zur Unterstützung der Befestigung des Rohrs/Schlauchs aufzunehmen. Diese Einrichtungen sind geeignet, um das Rohr/den Schlauch an den Konnektor zu sichern, bis der Kleber gehärtet ist.
  • Während der Befestigung des Rohrs/Schlauches an den Konnektor wird es bevorzugt, eine Erthärtung nach dem Anbringen des Klebers zwischen dem Konnektor und dem Rohr/Schlauch zu haben. Weiter ist es bevorzugt, daß der Konnektor dazu ausgelegt ist, das Rohr/den Schlauch einzuschließen und zu sichern, bis der Kleber erhärtet ist.
  • Die Erfindung betrifft ebenfalls eine Infusionseinheit, die ausgehend von dem Konnektor hergestellt ist, und wobei das dem Rohr/Schlauchende entgegengesetzte Ende mit einer Insulinpumpe mittels eines Luer-Locks verbunden ist, und wobei ein Weichkleber verwendet ist, um das Rohr/den Schlauch mit dem Konnektor zu verbinden.
  • Bei einem bevorzugten Verfahren der Herstellung des Konnektors wird ein Plastikmaterial, das mit einem Weichkleber kompatibel ist, in die Form unter geeignetem Druck eingespritzt, um das innere Teil herzustellen, nachfolgend wird unter geeignetem zweiten Druck ein Plastikmaterial, das gegenüber Änderungen widerstandsfähig ist, wenn es dem Einfluß eines Desinfektionsmittels ausgesetzt ist, in die Form gespritzt. Folgend einem derartigen Bilden des Konnektors findet diese Bildung z. B. im Einklang mit Prinzipien wie denjenigen statt, die in den Patent Nr. WO 00/73040 und WO 98/35808 gegeben sind, eine Öffnung der Form findet statt, und die Konnektoren werden von deren Kernstücken ausgeworfen. Ein nachfolgender Montagevorgang zwischen dem Konnektor und einem Rohr/Schlauch findet statt, wie oben beschrieben, mittels eines Weichklebers.
  • Im folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung mit Bezug auf die Figuren beschrieben.
  • Die 1A–B zeigen ein Beispiel eines Verbindungselements gemäß der Erfindung, von zwei verschiedenen Seiten gesehen;
  • 2 ist eine Schnittansicht entlang der Linie II-II in 1A;
  • 3 ist eine Schnittansicht des äußeren Teils in detaillierter Form;
  • 4 ist eine Schnittansicht des inneren Teils in detaillierter Form,
  • 5 zeigt das Verwendungselement aus 2, mit einem in dem inneren Teil angebrachten Plastikrohr/Schlauch.
  • Die 1A und 1B zeigen einen Verbinder 1, gesehen von der Seite in einer ersten Stellung, und um 90° gedreht. Der Verbinder, siehe ebenfalls 2, umfaßt einen äußeren Teil 2, der vorzugsweise aus einem thermoplastischen Material hergestellt ist, das gegenüber einem Desinfektionsmittel wie etwa Ethylalkohol widerstandsfähig ist. Der äußere Teil umfaßt ein Ende 4 zur Aufnahme eines Rohrs/Schlauchs und ein Ende 5 zum Anbinden an eine medizinische Vorrichtung wie etwa eine Insulinpumpe. Das Ende 4 zur Aufnahme eines Rohrs/Schlauchs umfaßt eine Höhlung 6 die ebenfalls in der Schnittansicht in 2 zu sehen ist.
  • Das Ende 5 zum Anbinden an eine medizinische Vorrichtung umfaßt ein Luer Lock 21, in dem ein Patrizen Luer-Lock vorzugsweise verwendet wird. Schließlich umfaßt das Ende 5 ein äußeres Doppelgewinde 29, um vorzugsweise an eine Insulinpumpe angeschlossen zu werden. Die äußere Form des Konnektors 1 ist derart, daß sie im wesentlichen zylindrisch geformt ist, aber wobei das Ende 4 zur Aufnahme des Rohrs/Schlauchs einen verengten Bereich zur Bereitstellung einer ovalen Verengungsfläche 28 aufweist. Dies dient der Verbesserung der Griffigkeit des Konnektors 1 während einer Handhabung desselben. Der äußere Teil 2 weist eine äußere, im wesentlichen ebene obere Abgrenzungsseite 20 auf. Der Abstand von dieser und nach unten zu der unteren Abgrenzungsseite 34 ist innerhalb des Bereichs von 17 mm.
  • 2 ist eine Schnittansicht, wobei die Verbindung zwischen den zwei Elementen, die den Konnektor 1 bilden, der äußere Teil 2 und der innere Teil 9, erkenntlich wird. Der äußere Teil ist derart hergestellt, daß es eine Flüssigkeitskommunikation durch den gesamten Durchgang gibt, und er umfaßt axial einen Durchgangweg durch sein gesamtes Inneres, wobei er an seinem Ende 5 eine derartige Form hat, daß er ein Luer Lock 21 bildet. Von dem Luer Lock 21 ist eine axiale Öffnung 3 zu der Höhlung 6 vorgesehen. Die zentrale Achse der Öffnung 3 ist axial parallel und übereinstimmend mit einer Durchgangsöffnung 10, die in dem inneren Teil 9 vorgesehen ist. An dem entgegengesetzten Ende des inneren Teils 9 gibt es einen Abschnitt, der als Konnektorteil 32 für das Rohr/den Schlauch bezeichnet wird, und der mit Seitenflächen gestaltet ist, die nach außen in Richtung einer oberen Abgrenzungsfläche 17 divergieren, wobei die Abgrenzungsfläche 17 von ebener Gestalt ist.
  • In dem Bereich zwischen dem Rohr/Schlauchverbindungsteil 32 und der anderweitig zylindrisch geformten Öffnung 10 sind der innere Bereich 35 und ein weiterer, im wesentlichen konisch geformten Verbindungsbereich, der ebenfalls einen Teil des Rohr/Schlauchverbindungsteils bilden kann und als Kleberreservoir dienen kann, gelegen. Der innere Bereich ist derart gelegen, daß der Kleber, der eine Verbindung zwischen dem Rohr/Schlauch und dem inneren Teil sicherstellt, nicht in Flüssigkeitskommunikation mit dem äußeren des Konnektors sein kann. Der innere Teil 9 ist derart angeordnet, daß seine obere Abgrenzungsfläche 17 mit einem Abstand von der oberen Abgrenzungsfläche 20 des äußeren Teils 2 als solchen angeordnet ist. Es sollte weiter erwähnt werden, daß der innere Teil 9 an seinem äußeren Umfang Haltevorrichtungen 15 z. B. in der Form von Bolzen oder Flügeln aufweist, die als Unterschnitt dienen, wodurch während des Bildens eine gute Griffigkeit zwischen dem inneren Teil 9 und dem äußeren Teil 2 sichergestellt wird.
  • Der äußere Teil wird mit Bezug auf 3 beschrieben. Der äußere Teil 2 umfaßt wie erwähnt eine äußere im wesentlichen zylindrisch geformte Hülse mit im wesentlichen drei Höhlungen; einer Höhlung in dem Ende 5, aufweisend ein Luer Lock 21 und vorzugsweise ein Patrizen Luer Lock, von dem es eine Verbindung über eine zentrale Öffnung 3 zu der Höhlung 6 in dem Ende des äußeren Teils 2 zur Anbringung des Rohrs/Schlauchs gibt, dessen innere Flächen geformt sind, um im wesentlichen kongruent mit den äußeren Flächen des inneren Teils zu sein. Der äußere Teil 2 ist aus einem chemisch widerstandsfähigen Material 13 hergestellt, wodurch keine Spannungen gelöst werden, wenn es mit z. B. Ethylalkohol abgewischt wird.
  • Der innere Teil wird mit Bezug auf 4 beschrieben. Er weist ebenfalls einen hülsenähnlichen Aufbau auf, wobei seine äußeren Wände 14 im wesentlichen zylindrisch mit verschiedenen Taschen/Haltevorrichtungen darauf angebracht ist, um für eine gute Halterung zwischen dem inneren Teil und dem äußeren Teil zu sorgen.
  • Die Höhlung des inneren Teils umfaßt im wesentlichen vier Bereiche, eine durchgehende Öffnung 10 in Verbindung mit dem inneren Bereich 35 als ein im wesentlichen zylindrischer Bereich mit einer Länge von im wesentlichen etwa 3 mm und mit einem etwas größeren Durchmesser als die Öffnung 10; einen konischen Bereich von etwa 1 mm, der die Verbindung zwischen dem inneren Bereich und dem Rohr/Schlauchverbindungsteil 32 bildet; und dieser Rohr/Schlauchverbindungsteil, der den oberen Teil des inneren Teils 9 bildet. Dieser Rohr/Schlauchverbindungsteil ist derart gestaltet, daß die Wände nach außen in Richtung der oberen Abgrenzungsfläche 17 des inneren Teils 9 divergieren, wobei diese Fläche 17 im wesentlichen von ebener Gestalt ist. Wie erwähnt, umfassen die äußeren Wände des inneren Teils ebenfalls Haltevorrichtungen 15.
  • Die Verbindung zwischen dem Rohr/Schlauch und dem inneren Teil einschließlich des Rohr/Schlauchverbindungsteils 32, der ebenfalls ein Bereich sein kann, in dem der Kleber bindet und den verbleibenden Eingang verschließt, wird in weiterer Genauigkeit mit Bezug auf 5 beschrieben. Es zeigt die Verbindung zwischen einem Konnektor 1 und einem Rohr/Schlauch 24, wobei ein Schnitt durch das Verbindungselement und das Rohr/Schlauchelement gelegt ist. Ein Luer-Lock ist gezeigt und gegenüber der Stelle, an der das rohrförmige/Element in dem inneren Teil 9 des Konnektorelements entsprechend dem inneren Bereich 35 angeordnet ist. Es ist in diesem Zusammenhang zu bemerken, daß der Rohr/Schlauchverbindungsteil 32 derart gelegt ist, daß seine obere Abgrenzungsfläche mit einem Abstand von der oberen Abgrenzungsfläche 20 des äußeren Teils angeordnet ist. Wenn das Rohr/der Schlauch den Rohrverbindungsteil 32 erreicht, und wobei – zwischen der äußeren Fläche des Rohrs/Schlauchs 24 und der inneren Fläche des Rohrverbindungsteils 32 – eine Anbringungseinrichtung 8 in der Form eines Weichklebers angebracht ist, wird das Risiko, daß Chemikalien, die zum Abwischen der äußeren Fläche des äußeren Teils verwendet werden, nach unten zu dem inneren Bereich 35 des inneren Teils durchdringen, wenn es überhaupt besteht, als solches klein sein, einerseits aufgrund dieses Abstandes, und andererseits aufgrund der Abdichtungseigenschaften des Klebers. Dies ist wesentlich, da der innere Teil genau aus einem Plastikmaterial hergestellt ist, das eine gute Verbindung zu dem Rohr/Schlauch bereitstellt, wenn ein Weichkleber ausgewählt ist. Dieses Plastikmaterial ist gegenüber dem zum Abwischen verwendeten Material nicht widerstandsfähig. Umgekehrt ist ein Material, das das Abwischen mit Chemikalien, einschließlich z. B. Ethylalkohol erträgt, für den äußeren Teil verwendet.
  • Hinsichtlich des Weichklebers sollte festgehalten werden, daß er inheränt flexibler als Hartkleber ist. Ein Weichkleber ist genau dazu verwendet, um es dem Plastikrohr/Schlauch zu ermöglichen, seine Flexibilität in der Gebrauchssituation zu behalten.

Claims (13)

  1. Medizinischer Konnektor (1) zum Verbinden eines Rohres/Schlauches (24) mit einer medizinischen Vorrichtung, der medizinische Konnektor (1) ein erstes Ende (4), ein zweites Ende (5), eine durchgehende Bohrung und mindestens an dem ersten Ende (4) ein inneres Teil (9) und ein äußeres Teil (2) aufweist; der innere Teil (9) eine Höhlung (10, 32, 35) zum andauernden Festmachen des Endes des Rohres/Schlauches an den Konnektor und eine abgrenzende Oberfläche (17) an dem ersten Ende (4) aufweist; der äußere Teil (2) eine abgrenzende Oberfläche (20) an dem ersten Ende aufweist, die abgrenzende Oberfläche (17) des inneren Teils (9) von der abgrenzenden Oberfläche (20) des äußeren Teils (2) zurückgezogen ist; der äußere Teil (2) aus einem thermoplastischen Material angefertigt ist, das gegenüber Veränderungen widerstandsfähig ist, wenn es dem Einfluss eines Desinfektionsmittels unterworfen wird und der innere Teil (9) aus einem thermoplastischen Material angefertigt ist, welches mit einem weichen Klebstoff (8) vereinbar ist; und die Höhlung des inneren Teils (9) neben seiner abgrenzenden Oberfläche (17) eine im Wesentlichen konisch geformte Verbindungsfläche (32) aufweist, die einen zunehmenden Durchmesser zu dem ersten Ende (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rohr/Schlauch (24) andauernd in der Höhlung (32, 35) des inneren Teils (9) mit einem weichen Klebstoff befestigt ist, worin der Klebstoff sich zwischen der äußeren Oberfläche des Rohres/Schlauches (24) und der im Wesentlichen konisch geformten Verbindungsfläche (32) der Höhlung befindet und dass der innere (9) und der äußere (2) Teil auf so eine Weise verbunden sind, dass sie nicht im Stande sind, um die Längsachse herum zu rotieren und dass der innere Teil (9) nicht im Stande ist, mit den Desinfektionsmitteln, die verwendet werden, um den Konnektor vor dem Gebrauch abzuwischen, in Kontakt zu kommen.
  2. Medizinischer Konnektor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das thermoplastische Material für das innere Teil (9) ein amorphes Plastikmaterial ist.
  3. Medizinischer Konnektor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das thermoplastische Material für das innere Teil (9) ein ABS-Material ist.
  4. Medizinischer Konnektor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Plastikmaterial für das äußere Teil (2) ein mindestens teilweise kristallines Plastikmaterial ist.
  5. Medizinischer Konnektor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Plastikmaterial für das äußere Teil (2) ein Polypropylen ist.
  6. Medizinischer Konnektor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren Wände des inneren Teils (9) von dem äußeren Teil (2) eingeschlossen sind und Retentionsvorrichtungen (15) umfassen.
  7. Medizinischer Konnektor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Teil (9) ein im Wesentlichen rotationssymmetrischer Körper mit einer rotationssymmetrischen durchgehenden Öffnung (3) ist.
  8. Medizinischer Konnektor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Konnektor (1) ein Luer-Lock umfasst (21).
  9. Eine Infusionsvorrichtung, die den Konnektor nach Anspruch 1 umfasst, worin das zweite Ende (5) des Konnektors mit einer Insulinpumpe verbunden ist.
  10. Verfahren zum Spritzgießen eines Konnektors (1) nach Anspruch 1, folgende Schritte umfassend: – Spritzen eines Plastikmaterials, das mit einem weichen Klebstoff vereinbar ist, in eine Gussform, die eine Höhlung von gewünschter Gestalt und ein Kernstück von gewünschter Gestalt aufweist, zum Formen einer Höhlung in dem Konnektor zum andauernden Befestigen eines Endes eines Rohres/Schlauches (24), – Spritzen eines Plastikmaterials, das gegenüber Veränderungen widerstandsfähig ist, wenn es dem Einfluss eines Desinfektionsmittels unterworfen wird, in eine Gussform, die eine Höhlung von gewünschter Gestalt, ein Kernstück zum Ausbilden einer durchgehenden Öffnung aufweist, – Verwenden eines Teils der Oberfläche des als ersten gespritzten Plastikmaterials als Teil der Gussform, die das als zweites gespritzte Plastikmaterial aufnimmt, – Zusammenbauen des Konnektors (1) und des Rohres/Schlauches (24) mittels eines weichen Klebstoffs (8).
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass beide Plastikmaterialien thermoplastische Materialien sind.
  12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Plastikmaterial für das innere Teil (9) ein amorphes Plastikmaterial, vorzugsweise ein ABS-Material, ist.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10–12, dadurch gekennzeichnet, dass das Plastikmaterial für das äußere Teil (2) ein mindestens teilweise kristallines Plastikmaterial, vorzugsweise ein Polypropylen, ist.
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