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Die
Erfindung betrifft einen implantierbaren Artikel, ein Verfahren
zu dessen Präparierung
und Verfahren zum Modifizieren eines keramikbeschichteten implantierbaren
Artikels.
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Es
ist wünschenswert,
mineralisierte und/oder Keramikbeschichtungen auf eine Vielzahl von
Artikeln aufzutragen. Biologische Implantate (z. B. medizinische
Implantate) stellen eine Klasse von Artikeln dar, auf die solche
Beschichtungen häufig aufgetragen
werden. Das Substrat, auf das eine solche Beschichtung auftragen
wird, ist in der Regel ein Metall oder ein Kunststoff, aber die
Beschichtung kann auch auf andere Substrate, wie etwa Keramik und
Silizium, aufgetragen werden.
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Biologische
Implantate, wie etwa Gelenk- und Zahnprothesen, müssen in
der Regel permanent am Knochen fixiert oder im Knochen verankert
werden. In manchen Fällen
ist es akzeptabel, einen Knochenzement zum Fixieren der Prothese
im Knochen zu verwenden. Bei vielen Gelenkprothesen ist es nun allerdings üblicher,
die Gelenkprothese zu fixieren, indem das natürliche Einwachsen der Knochen
in und um die Prothese ermutigt wird. Knochen-Implantat-Schnittstellen,
die sich aus dem natürlichen
Einwachsen der Knochen ergeben, erweisen sich normalerweise mit
der Zeit als stärker
und dauerhafter als Knochenzement-Prothesen-Bindungen.
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Voraussetzung
für das
optimale Einwachsen von Knochen ist, dass der natürliche Knochen
in und um die zu implantierende Prothese einwächst. Das Einwachsen der Knochen
und die Fixierung der Prothese kann verbessert werden, indem auf
dem Implantat unregelmäßige mit
Kugeln (Beads) beladene oder poröse
Oberflächen
bereitgestellt werden. Zwar sind verschiedene Materialien, u. a.
Titanlegierungen, biokompatibel, aber sie sind nicht unbedingt bioaktiv,
da sie weder Knochenbildung fördern
noch chemische Bindungen mit dem Knochen eingehen können.
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Eine
verbesserte Fixierung von Implantaten im Knochen lässt sich
erreichen, indem das Implantat mit einem bioaktiven mineralisierten
und/oder keramischen Material beschichtet wird. Solche Beschichtungen
können
nachweislich ein rascheres Einwachsen von Knochen in und um die
Prothese fördern.
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Zum
Auftragen von mineralisierten und/oder Keramikbeschichtungen auf
bioimplantierbare Substrate werden verschiedene Verfahren eingesetzt.
Diese Beschichtungen werden in der Regel aus Keramiken gefertigt
und zeichnen sich normalerweise durch eine verhältnismäßig große Kristallgröße aus.
Diese Beschichtungen können
anhand einer Vielzahl verschiedener Verfahren aufgetragen werden,
u. a. Plasmaspritzen, Ionenimplantation und Sol-Gel-Verarbeitung.
Diese Beschichtungsverfahren finden zwar breite Anwendung, haben
aber einige Nachteile. So neigen beispielsweise die aufgetragen
Beschichtungen dazu, Mikro- und Makroporen aufzuweisen, und sie
können
verhältnismäßig dick
und brüchig
sein. Diese Beschichtungen können
außerdem
chemische Mängel
aufweisen, und sie haften nicht immer gut an den Substraten. Schließlich werden
diese Beschichtungen nicht immer gleichmäßig und einförmig auf
Oberflächen
mit komplexen geometrischen Formen aufgetragen, wie etwa auf poröse Oberflächen mit
hinterschnittenen Bereichen. Darüber
hinaus werden Oberflächen
mit solchen komplexen geometrischen Formen nicht vollständig beschichtet.
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Die
Tatsache, dass Kalziumphosphatkeramiken, insbesondere Hydroxylapatit,
die Knochenbildung fördern
kann, ist gut belegt. Hydroxylapatitkeramiken wurden bereits mit
Erfolg als Beschichtung auf zementlose Metallimplantate aufgetragen,
um eine rasche und starke Fixierung zu erreichen. Thermisches Plasmaspritzen
ist eine der häufigeren
Methoden zur Herstellung von Hydroxylapatitbeschichtungen. Die sich
ergebende mittels Plasmaspritzen aufgetragene Hydroxylapatitbeschichtung
hat allerdings eine verhältnismäßig geringe
Dichte und ist weder von der Struktur noch von der Zusammensetzung
her gleichförmig.
Die Haftung zwischen der Beschichtung und dem Substrat ist im Allgemeinen
nicht sehr stark, insbesondere nach Langzeitexposition im Körperinnern.
Wesentliche Bedenken sind dabei die Entstehung von harten Keramikteilchen,
die durch den Abbau der mittels thermischem Plasmaspritzen aufgetragenen
Beschichtung hervorgerufen wird, sowie die Delamination (das Abblättern) der
Beschichtung.
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Zur
Herstellung von Apatitkeramikbeschichtungen anhand von Lösungen auf
Wassergrundlage wurden außerdem
Tieftemperaturprozesse eingesetzt. Da wässrige Lösungen jede Freifläche erreichen
können,
können
diese Tieftemperaturprozesse bei Substraten mit komplexen Oberflächengeometrien
wirksam eingesetzt werden. Die aus dieser Lösung gebildete Hydroxylapatitbeschichtung
kann für Knochengewebe
biologisch verträglicher
sein als die mittels Plasmaspritzen aufgetragene Hydroxylapatitbeschichtung,
bei deren Herstellung ein Hochtemperaturprozess verwendet wird.
Die zur Zeit bekannten Tieftemperaturprozesse machen allerdings
in der Regel die Vorbehandlung des Substrats erforderlich.
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Ein
Beispiel für
ein Beschichtungsverfahren auf Grundlage eines wässrigen Systems wird in US-5205921
offengelegt, in der bioaktive Keramikbeschichtungen mittels galvanischer
Metallabscheidung auf ein Substrat aufgetragen wurden. Bunker et al.,
Science 264: 48-55 (1994) legen ein Verfahren zum Auftragen eines
Oktakalziumphosphats auf ein Substrats offen, wobei das Substrat
nach Oberflächenbehandlung
des Substrats mit einem Material wie etwa Chlorsilan in eine kalziumchloridhaltige
Lösung
eingetaucht wird. Andere Verfahren, wie etwa die in der japanischen
Patentanmeldung Nr. 8-40711 offengelegten, bilden eine Hydroxylapatitbeschichtung,
indem das Substrat Kalziumphosphat in einem Druckreaktor ausgesetzt
wird. US-5188670 legt ein Verfahren zur Bildung einer Hydroxylapatitbeschichtung
auf einem Substrat offen, bei dem ein Strahl einer Flüssigkeit,
die Hydroxylapatitteilchen enthält, auf
dieses gerichtet wird, um eine faserige, kristalline Hydroxylapatitschicht
aufzutragen.
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Bioaktive
Keramikbeschichtungen, wie etwa die oben beschriebenen wurden im
Hinblick auf die Fähigkeit
zum Einleiten oder Fördern
der Knochenbildung verbessert, insbesondere mittels Einbringung eines
biologischen Mittels in die Poren der Keramikbeschichtung. Beispielsweise
wird in US-5947893 eine medizinische Vorrichtung offengelegt, die
eine an das Gewebe angepasste Oberfläche aufweist, deren Poren mit
einer Verbindung einer pharmazeutischen Wirksubstanz und eines biologisch
abbaubaren Trägers
imprägniert
sind. Außerdem
beschreibt US-4596574 ein biologisch abbaubares poröses Keramikeinführungssystem,
das von Nutzen für
die Einführung
von BMP (Bone Morphogenic Protein/knochenmorphogenes Protein) ist.
US-6180606 legt osteogene Verbindungen offen, die eine poröse oder semiporöse Matrix,
einen osteogenen Faktor und ein Mittel, wie etwa einen Wachstumsfaktor,
Ernährungsfaktor,
ein Arzneimittel, eine kalziumhaltige Verbindung, ein Blutprodukt
und ein Protein umfassen. Siehe auch US-5258029. Eine biomimetische
Kalziumphosphatbeschichtung, an die mittels kovalenter Bindung ein
Wachstumsfaktor gebunden ist, der mit einem Hydrogel beschichtet
ist, wird in US-6129928 beschrieben. Die biomimetische Mitfällung von
Rinderserumalbumin (BSA), Ca2+ und PO4 3– auf ein Titansubstrat
ist in Liu et al., Biomaterials 24: 65-70 (2003) beschrieben. Siehe
auch US-6143948; Liu et al., J. Biomed. Mat. Res. 57: 327-335 (2001);
und Wen et al., J. Biomed. Mat. Res. 46: 245-252 (1999). Die Einbringung
des Antibiotikums Vancomycin in eine Keramikbeschichtung wurde von
Radin et al., Biomaterials 18: 777-782 (1997) offengelegt.
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US-6280789
legt einen Prozess zum Präparieren
von Hydroxylapatit auf einem Substrat offen, bei dem das Substrat
in eine Lösung
eingetaucht wird, die Kalziumphosphat und Bikarbonationen mit einem
pH-Wert von 6,8 bis 8,0 enthält,
und die Lösung
anschließend
erwärmt
wird.
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Obwohl
es zahlreiche Keramikbeschichtungen und verschiedene Prozesse zur
Herstellung solcher Beschichtungen gibt, besteht weiterhin Bedarf an
implantierbaren Artikeln, die verbesserte und zuverlässige bioaktive
Keramikbeschichtungen aufweisen, in die biologische Mittel eingebracht
sind, sowie an Verfahren zur Herstellung derselben.
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Die
Erfindung stellt derartige implantierbare Artikel bereit, die verbesserte
Keramikbeschichtungen aufweisen. Des Weiteren stellt die Erfindung
Verfahren zur Herstellung derselben bereit. Diese und andere Vorteile
der Erfindung, sowie weitere Merkmale, werden aus der vorliegenden
Beschreibung der Erfindung hervorgehen.
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Die
Erfindung stellt einen implantierbaren Artikel bereit, der folgendes
umfasst: (i) ein biokompatibles Substrat und (ii) eine bioaktive
Oberflächenbeschichtung,
die chemisch an eine Substratoberfläche über mindestens einen Abschnitt
des Substrats gebunden ist, wobei die Beschichtung ein kohlensäurehaltiges
Kalziumphosphatknochenmineralapatit, das nanokristallin ist und
kein Hydroxyl enthält,
mit chemisch absorbiertem Wasser aufweist, wobei die Beschichtung
eine Kristallgröße kleiner
als 1 μm
und Poren, die kleiner als 1 μm
im Durchmesser sind, aufweist und wobei ein biologisches Mittel
in die Poren eingebracht ist.
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Die
Erfindung stellt außerdem
Verfahren zum Präparieren
eines implantierbaren Artikels bereit. Das Verfahren umfasst (a)
Bereitstellen eines biokompatiblen Substrats, (b) Inkubieren mindestens eines
Abschnitts der Oberfläche
des biokompatiblen Substrats mit einer Verbindung die (i) ein biologisches
Mittel, (ii) Kalziumionen in einer Konzentration von 1 mM bis 10
mM, (iii) Phosphationen in einer Konzentration von 1 mM bis 10 mM
und (iv) einen flüssigen
Träger
umfasst, wobei der pH-Wert der Verbindung zwischen 3,5 und 9 liegt,
und (c) Entfernen des flüssigen
Trägers
aus dem biokompatiblen Substrat, um einen implantierbaren Artikel
mit einer bioaktiven Oberflächenbeschichtung
zu erhalten, die chemisch an eine Substratoberfläche über mindestens einen Abschnitt
des Substrats gebunden ist, wobei die Beschichtung ein kohlensäurehaltiges
Kalziumphosphatknochenmineralapatit, das nanokristallin ist und
kein Hydroxyl enthält,
mit chemisch absorbiertem Wasser aufweist, wobei die Beschichtung
eine Kristallgröße kleiner
als 1 μm
und Poren, die kleiner als 1 μm
im Durchmesser sind, aufweist und wobei ein biologisches Mittel
in die Poren eingebracht ist.
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Die
Erfindung stellt außerdem
Verfahren zum Modifizieren eines keramikbeschichteten implantierbaren
Artikels bereit. Die Beschichtung weist ein kohlensäurehaltiges
Kalziumphosphatknochenmineralapatit, das nanokristallin ist und
kein Hydroxyl enthält,
mit chemisch absorbiertem Wasser, mit einer Kristallgröße kleiner
als 1 μm
und Poren, die kleiner als 1 μm
im Durchmesser sind, auf. Ein Verfahren umfasst: (a) Bereitstellen
eines implantierbaren Artikels, der ein biokompatibles Substrat
mit einer bioaktiven Keramikbeschichtung auf mindestens einem Abschnitt
der Oberfläche
des biokompatiblen Substrats aufweist, (b) Inkubieren mindestens
eines Abschnitts der bioaktiven Keramikbeschichtung mit einer Verbindung,
die (i) ein biologisches Mittel, (ii) Kalziumionen in einer Konzentration
von 0,01 mM bis 1 mM, (iii) Phosphationen in einer Konzentration
von 0,01 mM bis 1 mM und (iv) einen flüssigen Träger umfasst, wobei der pH-Wert
der Verbindung zwischen 3,5 und 9 liegt, und (c) Entfernen des flüssigen Trägers aus
der bioaktiven Keramikbeschichtung, um einen modifizierten implantierbaren
Artikel mit einer bioaktiven Keramikbeschichtung zu erhalten, in
die das biologische Mittel eingebracht ist. Ein anderes Verfahren
umfasst: (a) Bereitstellen eines implantierbaren Artikels, der ein
biokompatibles Substrat mit einer bioaktiven Keramikbeschichtung
auf mindestens einem Abschnitt der Oberfläche des biokompatiblen Substrats
aufweist, wobei die bioaktive Keramikbeschichtung kohlensäurehaltiges
Apatit einer ersten Morphologie aufweist, (b) Inkubieren mindestens
eines Abschnitts der bioaktiven Keramikbeschichtung mit einer Verbindung,
die (i) ein biologisches Mittel, (ii) Kalziumionen in einer Konzentration
von 1 mM bis 10 mM, (iii) Phosphationen in einer Konzentration von
1 mM bis 10 mM und (iv) einen flüssigen
Träger umfasst,
wobei der pH-Wert der Verbindung zwischen 3,5 und 9 liegt, und (c)
Entfernen des flüssigen Trägers aus
der bioaktiven Keramikbeschichtung, um einen modifizierten implantierbaren
Artikel mit einer bioaktiven Keramikbeschichtung zu erhalten, in
die das biologische Mittel eingebracht ist, wobei die bioaktive
Keramikbeschichtung des modifizierten implantierbaren Artikels (i)
eine zweite Morphologie aufweist, die sich von der ersten Morphologie
unterscheidet und (ii) kein Hydroxylapatit aufweist. Die modifizierten
implantierbaren Artikel, die sich aus einem dieser beiden Verfahren
ergeben, werden ebenfalls bereitgestellt.
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Die
Erfindung stellt einen implantierbaren Artikel, ein Verfahren zum
Präparieren
eines implantierbaren Artikels und Verfahren zum Modifizieren eines keramikbeschichteten
implantierbaren Artikels bereit. Der implantierbare Artikel umfasst
ein biokompatibles Substrat und eine bioaktive Keramikbeschichtung,
die auf mindestens einem Abschnitt der Oberfläche des biokompatiblen Substrats
entweder geschaffen oder modifiziert wird, so dass ein biologisches
Mittel in die Keramikbeschichtung eingebracht ist.
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Die
Erfindung stellt einen implantierbaren Artikel bereit, der (i) ein
biokompatibles Substrat und (ii) eine bioaktive Oberflächenbeschichtung
umfasst, die chemisch an eine Substratoberfläche über mindestens einen Abschnitt
des Substrats gebunden ist. Die Beschichtung weist ein kohlensäurehaltiges
Kalziumphosphatknochenmineralapatit, das nanokristallin ist und
kein Hydroxyl enthält,
mit chemisch absorbiertem Wasser auf. Die Beschichtung weist eine Kristalgröße kleiner
als 1 μm
und Poren kleiner als 1 μm
im Durchmesser auf. In die Poren der Beschichtung ist ein biologisches
Mittel eingebracht.
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Die
Erfindung stellt außerdem
ein Verfahren zum Präparieren
eines implantierbaren Artikels bereit. Das Verfahren umfasst das,
besteht im Wesentlichen aus dem oder besteht aus dem (a) Bereitstellen
eines biokompatiblen Substrats, (b) Inkubieren mindestens eines
Abschnitts der Oberfläche
des biokompatiblen Substrats mit einer Verbindung, die (i) ein biologisches
Mittel, (ii) Kalziumionen in einer Konzentration von 1 mM bis 10
mM, (iii) Phosphationen in einer Konzentration von 1 mM bis 10 mM
und (iv) einen flüssigen
Träger
umfasst, wobei der pH-Wert der Verbindung zwischen 3,5 und 9 liegt,
und (c) Entfernen des flüssigen
Trägers
aus dem biokompatiblen Substrat, um einen implantierbaren Artikel
mit einer bioaktiven Keramikbeschichtung zu erhalten, die chemisch
an eine Substratoberfläche über mindestens
einen Abschnitt des Substrats gebunden ist, wobei die Beschichtung
ein kohlensäurehaltiges
Kalziumphosphatknochenmineralapatit, das nanokristallin ist und
kein Hydroxyl enthält,
mit chemisch absorbiertem Wasser aufweist, wobei die Beschichtung
eine Kristallgröße kleiner
als 1 μm
und Poren, die kleiner als 1 μm
im Durchmesser sind, aufweist, und wobei ein biologisches Mittel
in die Poren der Beschichtung eingebracht ist.
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Die
Erfindung stellt des Weiteren Verfahren zum Modifizieren eines implantierbaren
Artikels sowie die anhand solcher Verfahren erhaltenen (oder bereitgestellten)
modifizierten implantierbaren Artikel bereit. Diese Verfahren sind
insbesondere zum Modifizieren eines keramikbeschichteten implantierbaren Artikels
geeignet.
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Der
hier verwendete Begriff „implantierbarer Artikel" bezieht sich auf
jedes Objekt oder jede Vorrichtung, das oder die in einen Körper eingeführt oder eingebettet
oder auf einen Körper,
oder auf einen beliebigen Teil desselben, aufgebracht werden kann und
für die
biomedizinische Verwendung vorgesehen ist. Der implantierbare Artikel
kann beispielsweise ein Knochenersatz, eine Gelenkprothese, ein
Zahnimplantat (Zahnersatz), ein Kiefer-/Gesichtsknochenimplantat,
ein Wirbelchirurgiehilfsmittel, eine transkutane Vorrichtung (Stoma
oder ähnliches)
oder eine andere medizinische oder kosmetische Vorrichtung sein. Derartige
implantierbare Artikel können
als Knochenersatz oder als Knochenverstärkung dienen, sowie als Mittel
zum Fixieren einer Vorrichtung an einem bestimmten Knochen.
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Unter „biokompatibles
Substrat" ist jedes
Objekt oder jede Vorrichtung zu verstehen, die mit dem Körper kompatibel
ist, in den das Objekt oder die Vorrichtung eingeführt oder
eingebettet wird, oder mit dem Körper
kompatibel ist, auf den das Objekt oder die Vorrichtung aufgebracht
wird, so dass das Objekt oder die Vorrichtung keine unerwünschte Immunantwort
im Körper
auslöst.
Das biokompatible Substrat kann jedes geeignete Material oder alle
geeigneten Materialien umfassen, wie etwa Silizium, Metalle, Keramik
oder Polymere. Biokompatible Metalle sind u. a. Titan, Tantal, Niob,
Zirkonium und Legierungen derselben (z. B. Titanlegierungen und
Tantallegierungen), sowie Kobalt-Chrom-Legierungen und rostfreier
Stahl. Biokompatible Polymere können
natürliche oder
synthetische Polymere sein, wie etwa Polyethylen (z. B. Polyethylen
mit einem ultrahohen Molekulargewicht oder Polyethylenoxid), Polypropylen,
Polytetrafluorethylen, Polyglykolsäure, Poly-Laktid-Säure, andere
Polysaccharide und Kopolymere der genannten Stoffe (z. B. Kopolymere
der Poly-Laktid-Säure und
Polyglykolsäure).
Es wird vorgezogen, dass das biokompatible Substrat ein biokompatibles
Metall umfasst, im Wesentlichen aus einem solchen besteht oder aus
einem solchen besteht. Noch weiter vorzuziehen ist es, dass das
biokompatible Substrat Titan umfasst, im Wesentlichen aus Titan
besteht oder aus Titan besteht. Das biokompatible Substrat kann
jeder geeignete Abschnitt des implantierbaren Artikels sein, vorzugsweise
ein Bestandteil einer Prothese (insbesondere einer Gelenkprothese).
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Das
biokompatible Substrat kann auf eine Vielzahl verschiedener Arten
modifiziert werden, bevor es mit der bioaktiven Oberfläche oder
Keramikbeschichtung beschichtet wird. Beispielsweise kann das biokompatible
Substrat in Bezug auf die Oberflächenrauheit
modifiziert werden, um die Haftung der bioaktiven Oberfläche oder
Keramikbeschichtung auf dem biokompatiblen Substrat zu erleichtern
oder ermöglichen.
Verfahren zum Modifizieren der Oberflächenrauheit eines biokompatiblen
Substrats sind dem Fachmann bekannt und umfassen beispielsweise
Säureätzen und
Sandstrahlen. Das biokompatible Substrat durchläuft in der Regel einen Reinigungsprozess
(z. B. nach dem Modifizieren der Oberflächenrauheit), wie etwa Ultraschallreinigung.
Derartige Reinigungsprozesse sind dem Fachmann ebenfalls bekannt.
Vorzugsweise wird das biokompatible Substrat sandgestrahlt und anschließend ultraschallgereinigt.
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Die
bioaktive Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung bedeckt mindestens einen Abschnitt des biokompatiblen
Substrats und kann die gesamte Oberfläche des biokompatiblen Substrats
bedecken. Unter „bioaktiv" versteht man hier
die Fähigkeit
zu haben, eine lokale Gewebeaktivität zu bewirken, beispielsweise
durch die Verbesserung der lokalen Knochenbildung oder durch Verhinderung
des Auftretens und der Proliferation von Mikrobenspezies. Die bioaktive
Oberflächenbeschichtung
wird in der Regel eine Keramikbeschichtung sein, d. h. eine Beschichtung,
die vorwiegend aus keramischem Werkstoff oder keramischen Werkstoffen
besteht. Die bioaktive Keramikbeschichtung kann jeden beliebigen
geeigneten keramischen Werkstoff bzw. Werkstoffe umfassen, im Wesentlichen
aus diesem/diesen bestehen oder aus diesem diesen bestehen. Geeignete
keramische Werkstoffe sind u. a. Kalziumphosphat, Aluminiumoxid,
Bioglas und Verbundwerkstoffe, die eines oder mehrere der Folgenden
enthalten: biologisch abbaubares Alkalimetallsalz, Erdalkalimetallsalz
oder Übergangsmetallsalz.
Bevorzugte keramische Werkstoffe sind Werkstoffe, die Kalzium und Phosphat
enthalten, wie etwa Apatit, kohlensäurehaltiges Apatit, kohlensäurehaltiges
Hydroxylapatit, Trikalziumphosphat, Oktakalziumphosphat und Beta-Trikalziumphosphat.
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Die
bioaktive Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung kann mehrere (d. h. zwei oder mehr) Schichten
umfassen, die gleich oder unterschiedlich sein können. Die bioaktive Oberflächen- oder
Keramikbeschichtung kann jede geeignete Dicke aufweisen. Es ist
wünschenswert,
dass die bioaktive Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung eine Dicke von 0,005 μm oder mehr aufweist (z. B.
0,01 μm
oder mehr, 0,1 μm
oder mehr oder 0,2 μm
oder mehr). Es ist wünschenswert,
dass die bioaktive Oberflächen- oder
Keramikbeschichtung eine Dicke von 50 μm oder weniger aufweist (z.
B. 30 μm
oder weniger, 20 μm
oder weniger, 10 μm
oder weniger oder 5 μm
oder weniger).
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Die
bioaktive Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung kann beliebige Bestandteile, Substanzen und
chemische Gruppen und Ionen enthalten. Vorzugsweise enthält die bioaktive
Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung eine oder mehrere Substanzen, die aus der
Gruppe ausgewählt
sind, die aus Natrium, Kalzium, Magnesium, Sulfat, Silikat, Chlorid und
Mischungen derselben besteht. Die bioaktive Oberflächen- oder
Keramikbeschichtung kann jedes geeignete Verhältnis von Bestandteilen, Substanzen und
chemischen Gruppen und Ionen aufweisen. Vorzugsweise enthält die bioaktive
Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung Karbonatgruppen und Phosphatgruppen. Ist
dies der Fall, dann weist die bioaktive Oberflächen- oder Keramikbeschichtung
möglichst
ein Molverhältnis
der Karbonatgruppen zu den Phosphatgruppen von 1:100 bis 1:3 auf.
Die bioaktive Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung enthält
außerdem
vorzugsweise Magnesium. Falls die Beschichtung sowohl Magnesium
als auch Kalzium enthält,
liegt das Atomverhältnis
von Magnesium zu Kalzium in der bioaktiven Oberfläche oder
Keramikbeschichtung zwischen 1:5000 und 1:4 (z. B. zwischen 1:2500
und 1:4, zwischen 1:1000 und 1:5, zwischen 1:500 und 1:5, zwischen
1:100 und 1:4, zwischen 1:50 und 1:10 oder zwischen 1:30 und 10).
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Geeignete
biokompatible Substrate und geeignete bioaktive Oberflächen- and
Keramikbeschichtungen sowie implantierbare Artikel sind in US-6139585
und US-6143948 beschrieben.
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Vorzugsweise
ist die bioaktive Oberflächen- oder
Keramikbeschichtung eine nanoporöse
Keramikbeschichtung. Unter dem hier verwendeten Begriff „nanoporös" ist zu verstehen,
dass die Beschichtung Poren aufweist, die kleiner als 1 μm im Durchmesser
sind. Es ist ebenfalls vorzuziehen, dass die bioaktive Oberflächen- oder
Keramikbeschichtung nanokristallin ist. Unter dem hier verwendeten
Begriff „nanokristallin" ist zu verstehen,
dass die Kristallgröße weniger
als 1 μm
beträgt.
Ein kommerzieller Anbieter von nanoporösen, nanokristallinen keramikbeschichteten
implantierbaren Artikeln ist DePuy Orthopaedics, Inc. (Warsaw, IN).
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Die
bioaktive Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung ist vorzugsweise chemisch an die Oberfläche des
biokompatiblen Substrats gebunden. Die bioaktive Oberflächen- oder
Keramikbeschichtung weist vorzugsweise ein kohlensäurehaltiges
Kalziumphosphatknochenmineralapatit, das nanokristallin ist und
kein Hydroxyl enthält,
mit chemisch absorbiertem Wasser auf, wobei die Beschichtung eine
Kristallgröße von weniger
als 1 μm
und Poren kleiner als 1 μm
im Durchmesser aufweist. Der hier verwendete Ausdruck „kein Hydroxyl
enthält" bezieht sich auf
das Fehlen von Hydroxylgruppen (OH-Gruppen). Der Begriff „kohlensäurehaltiges
Kalziumphosphatknochenmineral" bezeichnet
eine Substanz, die ähnlich
oder gleich ist wie Knochen und Karbonat, Kalzium und Phosphationen
enthält.
Der hier verwendete Begriff „Apatit" bezeichnet ein beliebiges
Mineral aus einer Gruppe von Kalziumphosphatmineralien, die entweder
als hexagonale Kristalle, als grobkörnige Massen oder als feinkörnige Massen
vorkommen.
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Der
Begriff „biologisches
Mittel" bezeichnet jedes
natürlich
vorkommende oder synthetische Mittel, das eine biologische Wirkung
hat. Geeignete biologische Mittel sind u. a. Proteine, Lipide, (Lipo-)Polysaccharide,
Wachstumsfaktoren, Zytostatika, Hormone, Antibiotika, antiinfektiöse. Mittel,
antiallergene Mittel, entzündungshemmende
Mittel, Gestagene, humorale Mittel, Antipyretika und Ernährungsmittel. Vorzugsweise
ist das biologische Mittel eine osteoinduktive Substanz, osteokonduktive
Substanz oder eine sowohl osteoinduktive als auch osteokonduktive Substanz.
Der hier verwendete Begriff „osteoinduktiv" bezeichnet ein Mittel,
das die Mitogenese undifferenzierter perivaskulärer Mesenchymzellen fördert, was
zur Bildung von Osteoprogenitor-Zellen führt, die in der Lage sind,
neue Knochen zu bilden. Unter dem hier verwendeten Begriff „osteokonduktiv" versteht man die
Förderung
des Eindringens von Blutgefäßen und
Knochenneubildung in eine bestimmte, passive Leitstruktur. Mit anderen
Worten bezieht sich der Begriff „osteokonduktiv" in der Regel auf
Faktoren, die eine günstige
Umgebung für
neues Knochenwachstum und Apposition schaffen, während „osteoinduktiv" sich in der Regel
auf Faktoren bezieht, die das neue Knochenwachstum entweder direkt
oder indirekt stimulieren. Der hier verwendete Begriff „Apposition" bezeichnet die Knochenbildung
direkt auf der bioaktiven Oberfläche.
Das biologische Mittel, das osteoinduktiv, osteokonduktiv oder beides
ist, ist vorzugsweise ein Protein. Osteoinduktive Proteine sind dem
Fachmann bekannt und umfassen u. a. beispielsweise Bone Morphogenic
Protein (BMP) und Osteogenic Protein-1 (OP-1; BMP-7). Osteokonduktive
Proteine sind dem Fachmann ebenfalls bekannt und umfassen u. a.
beispielsweise extrazelluläre
Matrixproteine, wie etwa Kollagen, antimikrobielle und entzündungshemmende
Proteine und Blutgerinnungsfaktoren. Zu den Proteinen, die sowohl
osteoinduktiv als auch osteokonduktiv sind, gehören u. a. beispielsweise BMP
und OP-1. Vorzugsweise ist das Protein ein nichtkollagenes Knochenprotein,
wobei der Begriff „nichtkollagen" bedeutet, dass es
sich nicht um ein Kollagen handelt. Zu den nichtkollagenen Knochenproteinen
gehören
u. a. beispielsweise Osteonectin, Osteopontin, Osteocalcin und Knochen-Sialoprotein.
Es ist ebenfalls vorzuziehen, dass das Protein ein Wachstumsfaktor
ist, wie etwa Fibroblast Growth Factor (FGF), Transforming Growth Factor-β. (TGF-β), Platelet-Derived
Growth Factor (PDGF), Insulin Growth Factor (IGF) und Mitglieder der
Familiengruppen der genannten Wachstumsfaktoren. Zu den geeigneten
biologischen Mitteln gehören
u. a. auch Antibiotika, wie etwa Vancomycin, Penicillin, Tetracyclin,
Chlortetracyclin, Bacitracin, Nystatin, Streptomycin, Neomycin,
Polymyxin, Gramicidin, Oxytetracyclin, Chloramphenicol und Erythromycin.
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Die
zur Bildung der bioaktiven Oberflächen- oder Keramikbeschichtung
auf einem biokompatiblen Substrat verwendete Verbindung, in die
ein biologisches Mittel eingebracht ist (wobei diese Beschichtung
entweder hergestellt oder eine vorhandene Beschichtung modifiziert
wird), umfasst (i) ein biologisches Mittel, (ii) Kalziumionen, (iii)
Phosphationen und (iv) einen flüssigen
Träger.
Die Begriffe „Kalziumionen" und „Phosphationen" bezeichnen Ionen,
die Kalzium bzw. die Phosphatgruppe beinhalten. Die Ionen können in
Bezug auf die Ladung beispielsweise einwertig, zweiwertig oder dreiwertig
sein. Die Kalziumionen sind vorzugsweise zweiwertig, d. h. Ca2+. Die Phosphationen sind vorzugsweise PO4 3–, HPO4 2– oder
H2PO4 –.
Die Konzentrationen der Kalziumionen und der Phosphationen sind
voneinander unabhängig,
d. h. die Konzentrationen können
gleich oder unterschiedlich sein. Die Konzentration der Kalziumionen
und der Phosphationen in der Verbindung des ersten Verfahrens zum
Modifizieren eines keramikbeschichteten implantierbaren Artikels
wie hier beschrieben beträgt
jeweils 0,01 mM bis 1 mM. Vorzugsweise liegt die Konzentration jeweils
bei 0,5 mM oder darunter. Noch bevorzugter ist eine Konzentration,
die jeweils bei 0,2 mM oder darunter liegt. Es ist ebenfalls vorzuziehen,
dass die Konzentration sowohl der Kalziumionen als auch der Phosphationen 0,05
mM oder mehr beträgt.
Die Konzentration der Kalziumionen und der Phosphationen in der
Verbindung des zweiten Verfahrens zum Modifizieren eines keramikbeschichteten
implantierbaren Artikels wie hier beschrieben beträgt jeweils
1 mM bis 10 mM. Vorzugsweise liegt die Konzentration jeweils bei
1 mM bis 5 mM. Noch bevorzugter ist eine Konzentration der Kalziumionen,
die zwischen 2 mM und 3 mM liegt, während die noch bevorzugtere
Konzentration der Phosphationen zwischen 3 mM und 4 mM liegt.
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Die
Verbindung kann des Weiteren zusätzliche
Bestandteile, Substanzen und chemische Gruppen und Ionen enthalten.
Beispielsweise kann die Verbindung des Weiteren eine oder mehrere
Substanzen enthalten, die aus der Gruppe ausgewählt ist, die Natrium, Kalium,
Magnesium, Silikat, Chlorid, SO4 2–,
Tris(hydroxymethyl)aminomethan und Mischungen derselben umfasst.
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Der
flüssige
Träger
kann jede geeignete wässrige
oder nicht wässrige
Flüssigkeit
sein, in der mindestens Kalziumionen, Phosphationen und das biologische
Mittel suspendiert oder aufgelöst
sein können,
um die Einführung
dieser Bestandteile auf das biokompatible Substrat und/oder die
bioaktive Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung zu ermöglichen.
Geeignete flüssige
Träger
sind u. a. Wasser, Tris-gepufferte Kochsalzlösung, phosphat-gepufferte Kochsalzlösung u. Ä. Der flüssige Träger ist
vorzugsweise ein physiologisch kompatibler Träger, noch weiter vorzuziehen
ist Wasser (z. B. gereinigtes oder sterilisiertes Wasser).
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Der
pH-Wert der Verbindung, die zum Bilden der bioaktiven Oberflächen- oder
Keramikbeschichtung verwendet wird, liegt zwischen 3,5 und 9. Vorzugsweise
liegt der pH-Wert zwischen 5 und 8,5. Noch weiter vorzuziehen ist
ein pH-Wert zwischen 6,5 und 8.
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Die
Inkubationszeit mit der Verbindung gemäß dem Verfahren der Erfindung
beträgt
in der Regel 30 Minuten oder mehr. Geeignete Inkubationszeiten sind
u. a. 1 Stunde oder mehr, 5 Stunden oder mehr, 10 Stunden oder mehr,
24 Stunden oder mehr, 48 Stunden oder mehr, 72 Stunden oder mehr,
and 100 Stunden oder mehr. Die Inkubationszeit der Beschichtung
beträgt
vorzugsweise 12 Stunden oder mehr. Noch weiter vorzuziehen ist eine
Inkubationszeit von 24 Stunden oder mehr. Die bevorzugteste Inkubationszeit
beträgt
72 Stunden oder mehr. Im Allgemeinen werden durch längere Inkubationszeiten größere Konzentrationen
des biologischen Mittels, das in die bioaktive Oberflächen- oder
Keramikbeschichtung eingebracht wird, bereitgestellt.
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Die
Temperatur, bei der die Inkubation mit der Verbindung stattfindet,
kann jede geeignete Temperatur sein. Die Inkubationstemperatur beträgt in der
Regel 20 °C
bis etwa die Temperatur, bei der das biologische Mittel inaktiviert
oder denaturiert ist. Die Temperatur, bei der das biologische Mittel
inaktiviert oder denaturiert ist, hängt von dem jeweiligen biologischen
Mittel ab. Falls das biologische Mittel ein Protein ist, erfolgt
die Inaktivierung oder Denaturierung im Allgemeinen bei einer Temperatur
von 65 °C.
Entsprechend liegt die bevorzugte Inkubationstemperatur zwischen
30 °C und
50 °C. Eine
noch bevorzugtere Inkubationstemperatur ist 37 °C.
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In
dem Verfahren der Erfindung kann der flüssige Träger anhand eines beliebigen
geeigneten Verfahrens aus dem biokompatiblen Substrat und/oder aus
der bioaktiven Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung entfernt werden. In der Regel wird der
flüssige
Träger
durch Trocknen bei einer Temperatur unterhalb der Temperatur, bei
der das biologische Mittel inaktiviert oder denaturiert ist, entfernt. Wie
oben bereits erwähnt,
richtet sich diese Temperatur nach dem Wesen des biologischen Mittels.
Als Trockenverfahren kann Gefriertrocknung verwendet werden (so
lange die Temperatur und die Gefriertrocknung an sich keine ungünstigen
Auswirkungen auf das biologische Mittel oder auf das biokompatible Substrat
und/oder die bioaktive Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung hat). Eine andere Möglichkeit besteht darin, bei
einer höheren
Temperatur zu trocknen, z. B. bei einer Temperatur von 20 °C oder mehr, aber
trotzdem unterhalb der Temperatur, bei der das biologische Mittel
inaktiviert oder denaturiert ist. Es ist wünschenswert, dass die Trockentemperatur
zwischen 20°C
und 50°C
liegt (z. B. zwischen 30°C
und 50°C).
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Der
flüssige
Träger
kann auch durch Spülen des
biokompatiblen Substrats und/oder der bioaktiven Oberflächen- oder
Keramikbeschichtung mit einer geeigneten Flüssigkeit, insbesondere einer wässrigen
Lösung,
und anschließendem
Trocknen der Keramikbeschichtung wie oben beschrieben entfernt werden.
Eine bevorzugte Spülflüssigkeit
ist Wasser (z. B. gereinigtes oder sterilisiertes Wasser).
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Eventuell
ist es nicht nötig,
den gesamten flüssigen
Träger
aus dem biokompatiblen Substrat und/oder aus der Keramikbeschichtung
zu entfernen. Vorzugsweise wird allerdings der flüssige Träger vollständig oder
zumindest im Wesentlichen vollständig aus
dem biokompatiblen Substrat und/oder der bioaktive Oberflächen- oder
Keramikbeschichtung entfernt.
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Das
biologische Mittel wird in die bioaktive Oberflächen- oder Keramikbeschichtung
eingebracht. Unter „eingebracht" ist zu verstehen,
dass das biologische Mittel chemisch und/oder elektrostatisch an
die Keramikbeschichtung gebunden, mechanisch an dieser fixiert und/oder
in der Keramikbeschichtung imprägniert
oder eingeschlossen wird. Das biologische Mittel kann ebenfalls
an der bioaktiven Oberfläche
oder der Oberfläche
der Keramikbeschichtung gebunden oder an dieser fixiert sein.
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Das
biologische Mittel kann in jeder geeigneten Konzentration in der
bioaktiven Oberflächen- oder
Keramikbeschichtung enthalten sein. Vorzugsweise beträgt die Konzentration
des in die bioaktive Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung eingebrachten biologischen Mittels mindestens
0,001 ng biologisches Mittel pro mg Beschichtung, wenn das biologische
Mittel ein Wachstumsfaktor ist. Noch weiter vorzuziehen ist es,
dass die Konzentration des in die bioaktive Oberflächen- oder
Keramikbeschichtung eingebrachten biologischen Mittels mindestens
0,01 ng pro mg Beschichtung beträgt.
Die bevorzugteste Konzentration des in die bioaktive Oberflächen- oder Keramikbeschichtung
eingebrachten biologischen Mittels beträgt mindestens 0,1 ng biologisches
Mittel pro mg Beschichtung (z. B. mindestens 1 ng biologisches Mittel
pro mg Beschichtung, oder mindestens 10 ng biologisches Mittel pro
mg Beschichtung). Vorzugsweise beträgt die Konzentration des in
die bioaktive Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung eingebrachten biologischen Mittels 1 μg pro mg
Beschichtung, wenn das biologische Mittel ein Antibiotikum oder
ein Protein ist, das kein Wachstumsfaktor ist. Noch weiter vorzuziehen
ist es, dass die Konzentration des in die bioaktive Oberflächen- oder
Keramikbeschichtung eingebrachten biologischen Mittels 10 μg pro mg
Beschichtung beträgt,
wenn das biologische Mittel ein Antibiotikum oder ein Protein ist,
das kein Wachstumsfaktor ist. Die bevorzugteste Konzentration des
in die bioaktive Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung eingebrachten biologischen Mittels beträgt 100 μg pro mg
Beschichtung, wenn das biologische Mittel ein Antibiotikum oder
ein Protein ist, das kein Wachstumsfaktor ist.
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Die
Gesamtmenge des in die bioaktive Oberflächen- oder Keramikbeschichtung
eingebrachten biologischen Mittels kann jede beliebige geeignete Menge
sein. Vorzugsweise beträgt
die Gesamtmenge des in die bioaktive Oberflächen- oder Keramikbeschichtung
eingebrachten biologischen Mittels mindestens 1 ng, wenn das biologische
Mittel ein Wachstumsfaktor ist. Noch weiter vorzuziehen ist es,
dass die Gesamtmenge des in die Keramikbeschichtung eingebrachten
biologischen Mittels mindestens 10 ng beträgt, wenn das biologische Mittel
ein Wachstumsfaktor ist. Die bevorzugteste Gesamtmenge des in die
bioaktive Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung eingebrachten biologischen Mittels beträgt mindestens
100 ng, wenn das biologische Mittel ein Wachstumsfaktor ist. Vorzugsweise
beträgt
die Gesamtmenge des in die bioaktive Oberflächen- oder Keramikbeschichtung
eingebrachten biologischen Mittels mindestens 1 μg, wenn das biologische Mittel ein
Antibiotikum oder ein Protein ist, das kein Wachstumsfaktor ist.
Noch weiter vorzuziehen ist es, dass die Gesamtmenge des in die
bioaktive Oberflächen- oder
Keramikbeschichtung eingebrachten biologischen Mittels mindestens
10 μg beträgt, wenn
das biologische Mittel ein Antibiotikum oder ein Protein ist, das
kein Wachstumsfaktor ist. Die bevorzugteste Gesamtmenge des in die
bioaktive Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung eingebrachten biologischen Mittels beträgt mindestens
100 μg,
wenn das biologische Mittel ein Antibiotikum oder ein Protein ist,
das kein Wachstumsfaktor ist.
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Die
Verfahren zur Bestimmung der Konzentration eines in die bioaktive
Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung eingebrachten biologischen Mittels sind
dem Fachmann bekannt. Zu den geeigneten Verfahren gehört u. a.
das BCA-Protein-Assay (Bicinchnoinic Acid), das in den Beispielen
der vorliegenden Patentanmeldung weiter beschrieben ist. Ein kommerzieller
Anbieter eines zur Bestimmung der Konzentration eines biologischen
Mittels geeigneten BCA-Kits ist Pierce Inc. (Rockford, IL).
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Das
Verfahren der Erfindung zum Präparieren
eines implantierbaren Artikels ergibt einen implantierbaren Artikel
mit einer bioaktiven Oberflächen- oder
Keramikbeschichtung, die chemisch an eine Substratoberfläche über mindestens
einen Abschnitt des Substrats gebunden ist, wobei die Beschichtung ein
kohlensäurehaltiges
Kalziumphosphatknochenmineralapatit, das nanokristallin ist und
kein Hydroxyl enthält,
mit chemisch absorbiertem Wasser aufweist, wobei die Beschichtung
eine Kristallgröße kleiner
als 1 μm
und Poren, die kleiner als 1 μm
im Durchmesser sind, aufweist und wobei ein biologisches Mittel
in die Poren der Beschichtung eingebracht ist.
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In
dem ersten Verfahren der Erfindung zum Modifizieren eines keramikbeschichteten
implantierbaren Artikels weist der sich daraus ergebende modifizierte
implantierbare Artikel ein kohlensäurehaltiges Hydroxylapatit
auf, wenn die Keramikbeschichtung auf dem biokompatiblen Substrat
des implantierbaren Artikels wie ursprünglich bereitgestellt (d. h.
bereitgestellt in Schritt (a) wie oben beschrieben) eine nanoporöse, nanokristalline
Keramikbeschichtung ist, die kohlensäurehaltiges Apatit aufweist.
In dem zweiten Verfahren der Erfindung zum Modifizieren eines keramikbeschichteten
implantierbaren Artikels zeichnet sich der sich daraus ergebende
modifizierte implantierbare Artikel dadurch aus, dass er eine zweite
Morphologie aufweist, die sich von der ersten Morphologie der Keramikbeschichtung
des implantierbaren Artikels wie ursprünglich bereitgestellt (d. h. bereitgestellt
in Schritt (a) wie oben beschrieben) unterscheidet. Mit anderen
Worten ergibt das hier beschriebene zweite Verfahren zum Modifizieren
eines keramikbeschichteten implantierbaren Artikels einen modifizierten
implantierbaren Artikel mit einer Morphologie, die sich von der
Morphologie der kohlensäurehaltigen
Apatitbeschichtung auf dem biokompatiblen Substrat, wie urspünglich bereitgestellt
(d. h. bereitgestellt in Schritt (a) wie oben beschrieben), unterscheidet.
Die Verfahren zum Analysieren der Morphologie und der Struktur von
Keramikbeschichtungen sind dem Fachmann bekannt. Geeignete Verfahren
sind u. a. die Fourier Transform Infrared (FT-IR) Spektroskopie,
Röntgen-Diffraktions-
(XRD) Kristallographie, Rasterelektronenmikroskopie (REM) und Reverse-Phase
High Performance Liquid Chromatography (RP-HPLC). Der modifizierte
implantierbare Artikel, der sich aus dem hier beschriebenen zweiten Verfahren
zum Modifizieren eines keramikbeschichteten implantierbaren Artikels
ergibt, weist nicht nur eine unterschiedliche Morphologie auf, sondern zeichnet
sich des Weiteren durch einen Mangel an Hydroxylgruppen aus. In
dieser Hinsicht weist die Keramikbeschichtung kein Hydroxylapatit
auf.
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Die
Verfahren der Erfindung zum Präparieren
und Modifizieren eines implantierbaren Artikels kann weitere Schritte
einschließen.
Beispielsweise können
die Verfahren der Erfindung nach dem Inkubationsschritt (d. h. nach
Schritt (b) wie oben beschrieben), außerdem einen weiteren Inkubationsschritt
mit einer zweiten Verbindung umfassen, die einen flüssigen Träger und
eines oder mehrere der Folgenden enthält: (i) Kalziumionen, (ii)
Phosphationen und (iii) ein biologisches Mittel (z. B. eine zweite
Verbindung, die kein biologisches Mittel enthält oder die ein anderes biologisches
Mittel als das in der ersten Verbindung verwendete enthält). Im
Wesentlichen kann das biokompatible Substrat und/oder die bioaktive
Oberflächen-
oder Keramikbeschichtung mit einer Vielzahl verschiedener Verbindungen
inkubiert werden. Solche weiteren Verbindungen können gleich oder anders sein
im Hinblick beispielsweise auf das Vorhandensein, Fehlen oder die
Konzentration des biologischen Mittels, das Vorhandensein, Fehlen
oder die Konzentration eines anderen biologischen Mittels und/oder
die Konzentration oder die Typen von Phosphationen oder Kalziumionen.
In dieser Hinsicht kann das Verfahren der Erfindung weiterhin auch
Inkubationsschritte umfassen, die sich von den oben beschriebenen
Inkubationsschritten (d. h. Schritt (b) wie oben beschrieben) im
Hinblick auf das bestimmte biologische Mittel, das in der Verbindung verwendet
wird, die Anzahl der Elemente (oder Bestandteile), aus denen sich
die Verbindung zusammensetzt, die Konzentration der einzelnen Elemente (oder
Bestandteile) der Verbindung, den pH-Wert der Verbindung, die Inkubationszeit
und/oder die Temperatur, bei der die Inkubation stattfindet, unterscheiden.
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Der
implantierbare Artikel kann in jedes geeignete Säugetier implantiert werden,
und die Erfindung betrachtet solch ein Verfahren zur Verwendung der
hier beschriebenen implantierbaren Artikel. Geeignete Säugetiere
sind u. a., sind aber nicht beschränkt auf, die Ordnung Rodentia,
wie etwa Mäuse,
und die Ordnung Logomorpha, wie etwa Kaninchen. Vorzugsweise gehören die
Säugetiere
der Ordnung Carnivora (Raubtiere) an, einschließlich Felidae (Katzen) und
Caninae (Hunde). Noch weiter vorzuziehen ist es, dass die Säugetiere
der Ordnung Artiodactyla (Paarhufer) angehören, einschließlich Bovinae
(Rinder) und Suinae (Schweine), oder der Ordnung Perissodactyla
(Unpaarhufer), einschließlich Equinae
(Pferde). Am meisten vorzuziehen ist es, dass die Säugetiere
der Ordnung der Primates, Ceboidea oder Simoidea (Affen) oder der
Ordnung Anthropoidea (Menschen und Menschenaffen). Ein besonders
bevorzugtes Säugetier
ist der Mensch.
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Die
folgenden Beispiele dienen zur weiteren Veranschaulichung der Erfindung.
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BEISPIEL 1
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Dieses
Beispiel zeigt ein Verfahren zum Modifizieren eines keramikbeschichteten
implantierbaren Artikels.
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Ein
nanoporöser
nanokristalliner kohlensäurehaltiger
Apatitschicht wurde auf Titanscheiben mit einem Durchmesser von
25,2 mm und einer Dicke von 3 mm gebildet. Alpha Calf Fraction (HyClone Inc.,
Logan, UT; Kalziumkonzentration < 0,25
mM; Phosphatkonzentration < 0,16
mM) gemischt mit 0,02%igem Natriumazid wurde mit 1 N HCl auf einen pH-Wert
von 6,9 eingestellt. Diese Lösung
wurde in 118,3-ml-Glasflaschen
aliquotiert (100 ml pro Aliquote). Kohlensäurehaltige, apatitbeschichtete
und unbeschichtete Scheiben (Kontrollen) wurden dazugegeben (jeweils
eine Scheibe pro Flasche), fest mit Deckel verschlossen und bei
37 °C in
einem befeuchteten Inkubator inkubiert. Die Scheiben wurden nach 15,
23 oder 94 Stunden aus dem Inkubator entnommen, gründlich mit
H2O gespült
und bei Raumtemperatur getrocknet.
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Beim
Inkubieren mit der Alpha Calf Fraction Lösung wurde das kohlensäurehaltige
Apatit in kohlensäurehaltiges
Hydroxylapatit umgewandelt. Dies ist sichtbar aufgrund des OH-Gipfels
bei 3568 cm–1 auf
den Fourier Transform-Infrared (FT-IR) Spektren. Röntgen-Diffraktions-
(XRD) und Rasterelektronenmikroskopie(REM)-Analysen zeigten, dass
das kohlensäurehaltige
Hydroxylapatit eine größere Kristallgröße aufwies
sowie eine Morphologie zeigte, die sich von der des kohlensäurehaltigen
Apatits unterschied. Die im Bereich von 2874 cm–1 bis
2962 cm–1 festgestellten
Gipfel sowie die im Bereich von 1538 cm–1 bis
3307 cm–1 festgestellten
Gipfel lassen vermuten, dass Protein in die Apatitschicht eingebracht war.
Diese Vermutung wird noch weiter durch die EDS-Analyse (Energy Dispersive
X-ray Spektroskopieanalyse) unterstützt, die zeigte, dass die Beschichtung
nach dem Inkubieren in der Alpha Calf Fraction Lösung Schwefel und eine sehr
viel höhere Kohenstoffkonzentration
aufwies. Diese Ergebnisse weisen die Umwandlung einer nanoporösen Apatitbeschichtung
in eine aus kohlensäurehaltigem
Hydroxylapatit bestehende Beschichtung nach, in die Proteine eingebracht
sind.
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Die
gesamte, in die Hydroxylapatitbeschichtung eingebrachte Proteinmenge
wurde mittels BCA-Protein-Assay (Bicinchnoinic Acid) ermittelt (Pierce
Inc., Rockford, IL). Zuerst wurde das Protein, das sich nach dem
Inkubieren in der Beschichtung befand, gesammelt, indem die Beschichtung
mit 50 mM Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) aufgelöst wurde.
Die unbeschichteten Scheiben wurden in 10%igem Natriumdodecylsulfat
(SDS) eingeweicht und in Wasser gekocht, um alle eventuell absorbierten
Proteine zu gewinnen. Die Menge an Gesamtprotein für jede Probe
wurde mit einer Kalibrationskurve auf der Grundlage von Rinderserumalbumin (BSA)-Standards
unter Verwendung eines ELX8081U Ultramikroplattenlesegeräts (Bio-Tek
Instruments Inc., Winooski, VT) ermittelt. Die Ergebnisse aus dem
BCA-Assay zeigen einen mit zunehmender Inkubationszeit zunehmenden
Anstieg des Gesamtproteins in der Beschichtung. Im Einzelnen betrug
die bei 15-, 23- und 94-stündiger
Inkubation absorbierte Proteinmenge 30,68 μg/cm2,
41,54 μg/cm2 bzw. 55,08 μg/cm2.
Bei den unbeschichteten Kontrollscheiben wurde diese Proteinabsorption
nicht nachgewiesen. Diese Ergebnisse stimmen mit den FT-IR-Spektren überein,
die intensive Gipfel bei 1538 cm–1,
2962 cm–1 und
3307 cm–1 zeigen.
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Zur
Charakterisierung der in die Beschichtung eingebrachten Proteine
wurde eine SDS-PAGE-Elektrophorese (Natriumdodecylsulfatpolyacrylamid-Gel-Elektrophorese) durchgeführt. Die
Proteinproben wurden mit 70%igem Ethanol ausgefällt, zentrifugiert, gesammelt,
mit Probenpuffer gemischt und in kochendem H2O
denaturiert. Dann wurden äquivalente
Mengen dieser Proben (20 μl)
geladen und mit einem 4–15%igen
Tris-HCl-Gel getrennt. Die Bänder wurden
mittels Coomassie-Blue-Färbung sichtbar gemacht.
Die gefärbten
Gels bestätigten
die Ergebnisse des BCA-Assays,
dass Proteine in der Hydroxylapatitbeschichtung vorlagen. Die Färbemuster waren
für alle
Zeitpunkte ähnlich,
aber die Intensität jedes
Bands nahm mit der Zeit zu. Die Bänder wiesen darauf hin, dass
Proteine mit einem Molekulargewicht von 120 kD, 66 kD, 42 kD, 31
kD, 20 kD und 18 kD in der Beschichtung vorlagen. Die Proteine mit
einem Molekulargewicht von 42 kD, 31 kD, 20 kD und 18 kD lagen in
höheren
Mengen vor, da die Bändern an
diesen Positionen auf dem Gel intensiver waren als die Bänder der
Proteine mit einem Molekulargewicht von 120 kD und 66 kD. Das Protein
mit einem Molekulargewicht von 66 kD ist wahrscheinlich Albumin.
Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass spezifische Proteine selektiv
aus der Alpha Calf Fraction Lösung
aufgenommen werden.
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Dieses
Beispiel zeigte ein Verfahren zum Modifizieren eines kohlensäurehaltigen
apatitbeschichteten Substrats mittels Inkubation des Substrats in
einer Lösung,
die ein Protein und verhältnismäßig geringe
Konzentrationen von Kalziumionen und Phosphationen enthielt, zur
Bildung eines Subtrats mit einer Beschichtung, die kohlensäurehaltiges Hydroxylapatit
und Proteine umfasste.
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BEISPIEL 2
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Dieses
Beispiel zeigt ein weiteres Verfahren zum Modifizieren einer mit
kohlensäurehaltigem
Apatit beschichteten Scheibe.
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Titanscheiben
mit einem Durchmesser von 25,2 mm und einer Dicke von 3 mm wurden
sandgestrahlt, ultraschallgereinigt und mit einer nanoporösen, nanokristallinen
kohlensäurehaltigen
Apatitbeschichtung beschichtet. Apatitbeschichtete und unbeschichtete
Scheiben wurden jeweils 68 Stunden lang bei 37 °C in Kälberserum, das 2,725 mM Kalziumionen
und 3,226 mM Phosphationen (pH-Wert 7,3; 100 ml) enthielt, inkubiert.
Nach dem Inkubieren wurden die Proben gründlich mit anhand Umkehrosmose
(UO) gereinigtem H2O gewaschen und bei Raumtemperatur
getrocknet.
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Ein
Röntgendiffraktionsmuster
der kohlensäurehaltigen
Apatitbeschichtung vor und nach der Inkubation mit Kälberserum
zeigte eine zunehmende Intensität
der Diffraktionsgipfel von Apatit und eine abnehmende Stärke der
Diffraktionsgipfel des Titansubstrats, was darauf hinweist, dass
neues Apatit auf der Apatitschicht gebildet wurde. Dies stimmte
mit den Ergebnissen der FT-IR-Spektren der kohlensäurehaltigen
Apatitbeschichtung vor und nach der Inkubation mit dem Kälberserum überein,
die eine zunehmende Intensität
der Karbonat- sowie der Phosphatbänder nach dem Einweichen im
Kälberserum zeigten.
Diese Ergebnisse belegen das Wachstum von neuem Apatit aus Serum
auf der Apatitoberfläche.
Das Fehlen eines Gipfels bei 3563 cm–1 zeigte, dass
es sich bei der neu gebildeten Apatitschicht nicht um Hydroxylapatit
handelte. Das Vorliegen von Proteinen in der neu gebildeten Apatitschicht
wird durch den Gipfel bei etwa 1540 cm–1 angezeigt.
Dies wird durch die EDS-Analyse unterstützt, die zeigte, dass die Beschichtung
nach dem Inkubieren der Scheibe mit der Kälberserumlösung eine wesentlich höhere Kohenstoffkonzentration
aufwies. Das neu gebildete Apatit weist eine Morphologie auf, die
sich von der Morphologie des Apatits, auf dem es gebildet wurde,
unterscheidet; dies wurde durch rasterelektronenmikroskopische Aufnahmen
(REM-Aufnahmen) der kohlensäurehaltigen
Apatitbeschichtung vor und nach der Inkubation mit dem Kälberserum nachgewiesen.
Auf der Oberfläche
der unbeschichteten Kontrollproben wurde kein Apatit nachgewiesen, was
darauf hindeutet, dass das Vorliegen einer nanokristallinen kohlensäurehaltigen
Apatitschicht auf der Scheibe vor dem Inkubieren mit Kälberserum
wesentlich für
die Bildung des neu gebildeten Apatits bei der Inkubation ist. Mittels
BCA-Protein-Assay wurde ein durchschnittlicher Wert von 37 μg Protein
pro cm2 Beschichtung ermittelt. Demgegenüber betrug
die Menge des von den unbeschichteten Kontrollscheiben absorbierten
Proteins 0 μg.
Das Muster des gefärbten
SDS-PAGE-Geldurchlaufs auf beschichteten und unbeschichteten Kontrollscheiben
belegte, dass in die Beschichtung Proteine mit einem Molekulargewicht
von 92, 81, 75, 66, 41 und 27 kD eingebracht waren.
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Dieses
Beispiel zeigte ein Verfahren zum Modifizieren eines keramikbeschichteten
Titansubstrats mittels Inkubation des Substrats mit einer Lösung, die
ein Protein und verhältnismäßig höhere Konzentrationen
von Kalziumionen und Phosphationen aufwies.
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BEISPIEL 3
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Dieses
Beispiel zeigt, wie wichtig die Nanokristallinität und Nanoporosität von Beschichtungen im
Hinblick auf das Einbringen von Proteinen in die Beschichtungen
ist.
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Hüftgelenkpfannen,
die von DePuy Orthopaedics unter dem Warenzeichen Pinnacle Sector
erhältlich
sind, wurden mittels Plasmaspritzen oder biomimetisch für das Auftragen
einer Hydroxylapatitbeschichtung präpariert. Pfannen, die weder
mittels Plasmaspritzen noch biomimetisch präpariert wurden, dienten als
Kontrollpfannen. Die Kontroll-, die mittels Plasmaspritzen und die
biomimetisch präparierten
Pfannen wurden jeweils 70 Stunden lang bei 37 °C in Kälberserum (100 ml) inkubiert.
Nach dem Inkubieren wurden die Proben gründlich mit UO-gereinigtem H2O gewaschen und bei Raumtemperatur getrocknet.
Die Pfannen wurden über
Nacht in 50 mM EDTA-Lösung eingetaucht.
Die in den Lösungen vorhandenen
Proteine wurden einem BCA-Gesamtprotein-Assay
unterzogen und mittels SDS-PAGE und RP-HPLC (Reversedphase High
Performance Liquid Chromatography) analysiert.
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Die
Ergebnisse des BCA-Protein-Assays zeigten, dass die Menge des von
der mittels Plasmaspritzen aufgetragenen Beschichtung absorbierten
Proteins 350 μg
betrug, also die gleiche Proteinmenge, die von der unbeschichteten
Pfanne absorbiert wurde. Die von der biomimetisch präparierten Beschichtung
absorbierte Proteinmenge betrug 1100 μg. Die Zunahme in der Proteinabsorption
ist wahrscheinlich teilweise auf die mikrostrukturellen Unterschiede
zwischen den mittels Plasmaspritzen und biomimetisch präparierten
Beschichtungen zurückzuführen. Wie
durch die REM-Analyse
deutlich wurde, war die mittels Plasmaspritzen aufgetragene Beschichtung
dicht, die biomimetisch präparierte
Beschichtung dagegen nanoporös
und besaß eine
sehr viel größere Oberfläche.
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Das
SDS-PAGE-Muster zeigte, dass Proteine in die auf der biomimetisch
beschichteten Pfanne gebildeten Beschichtung eingebracht waren.
Bemerkenswerterweise war neben der Absorption von Albumin (66 kDa),
dem hauptsächlichen
Protein im Serum, außerdem
eine selektive Absorption von Proteinen mit einem Molekulargewicht
von 30, 43 und 63 kD zu beobachten. Die HPLC-Ergebnisse bezüglich der in der Beschichtung
auf der biomimetisch beschichteten Pfanne vorliegenden Proteine
lieferten eine weitere Bestätigung
der selektiven Absorption von Proteinen aus dem Kälberserum.
Die bei 33,5 und 34% Acetonitril (ACN) eluierten Gipfel, die ursprünglich zwei
sehr kleine Gipfel im Serum waren, wurden zur Mehrheit der in die
Beschichtung auf der biomimetisch beschichteten Pfanne eingebrachten Proteine.
Die drei stärksten
Gipfel einschließlich
Albumin im Serum schienen in der Beschichtung auf der biomimetisch
beschichteten Pfanne in recht geringen Mengen vorzuliegen.
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Dieses
Beispiel zeigt die Bedeutung der Nanoporosität der Keramikbeschichtung für das Einbringen
von Protein in die Keramikbeschichtung auf dem biokompatiblen Substrat.
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BEISPIEL 4
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Dieses
Beispiel zeigt ein Verfahren zum Herstellen eines keramikbeschichteten
implantierbaren Artikels.
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Eine
Reihe von biokompatiblen Substraten wurde in verschiedenen wässrigen
Lösungen
inkubiert, die 130 mM bis 200 mM Natriumionen, 3,5 bis 7 mM Kaliumionen,
0,05 mM bis 5,0 mM Magnesiumionen, 2 mM bis 10 mM Kalziumionen,
96 mM bis 250 mM Chloridionen, 1 mM bis 6 mM Phosphationen (HPO4 2– + H2PO4 – + PO4 3–),
0,05 mM bis 50 mM HCO3–-Ionen, 0 mM bis 1 mM
SO4 2–Ionen und 1 mM bis 100
mM Tris(hydroxymethyl)aminomethan aufwiesen. Der pH-Wert der Lösungen bei
37 °C betrug 5
bis 9. Die biokompatiblen Substrate wurden in Reaktionsgefäße mit den
verschiedenen Lösungen
gegeben und 0,1 bis 7 Tage bei einer Temperatur zwischen 20 °C und 60°C inkubiert.
Die Inkubation fand jeweils in einer Atmosphäre statt, die CO2 und
O2 mit 0,001 bis 10 Molprozent CO2 umfasste. Die Flussrate, mit der die Atmosphäre über die
Lösungen
lief, betrug 0 bis 10 Liter pro Minute für jeden Liter der Lösung. Anschließend wurden
die biokompatiblen Substrate aus den Lösungen und den Reaktionsgefäßen entfernt.
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Photomikroskopische
REM-Aufnahmen der biokompatiblen Substrate zeigten, dass die Beschichtungen
auf den biokompatiblen Substraten gleichförmig waren und alle Oberflächen der
biokompatiblen Substrate, die den Lösungen ausgesetzt waren, bedeckten,
einschließlich
ausgesparte, hinterschnittene, flache, konkave, konvexe oder Oberflächen jeder
beliebigen anderen Form oder Ausrichtung. Die Dicke der Beschichtung
auf jedem biokompatiblen Substrat betrug 0,5–50 μm, und die Haftfestigkeit der
Beschichtung am Substrat betrug über
30 Mpa. FT-IR-Spektren auf den Beschichtungen zeigten, dass die
Beschichtungen aus einem Kalziumphosphatapatit bestanden, das Karbonatgruppen umfasste
(Gipfel bei 1350 bis 1700 cm–1). Chemische Analysen
der in 0,002 N HCl aufgelösten
Beschichtungen bestätigten,
dass die Beschichtungen Knochenmineral ähnlich waren. Das Molverhältnis von Ca2+ zu PO3– betrug
etwa 1,3 bis 1,7. Das Molverhältnis
von Ca2+ zu Mg2+ betrug
bis zu 6,31. Das Molverhältnis
von CO2– zu
PO4 3– betrug 0,025 bis 0,25. EDS-Analysen
(Energy Dispersive X-ray Spektroskopieanalysen) der biokompatiblen
Substrate bestätigten,
dass die Beschichtungen auf den Substraten Kalzium, Phosphat und
Magnesium umfassten.
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Dieses
Beispiel zeigt ein Verfahren zum Herstellen eines implantierbaren
Artikels, der (i) ein biokompatibles Substrat und (ii) eine bioaktive
Oberflächenbeschichtung,
die chemisch an eine Substratoberfläche über mindestens einen Abschnitt
des Substrats gebunden ist, aufweist, wobei die Beschichtung ein
kohlensäurehaltiges
Kalziumphosphatknochenmineralapatit, das nanokristallin ist und
kein Hydroxyl enthält,
mit chemisch absorbiertem Wasser aufweist, wobei die die Beschichtung
eine Kristallgröße von weniger
als 1 μm
und Poren kleiner als 1 μm im
Durchmesser aufweist.