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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Steuervorrichtung, die es ermöglicht,
Funktionen eines Fahrzeugs zu aktivieren und zu deaktivieren. Man
findet solche Vorrichtungen im Allgemeinen in der Umgebung der Lenksäule oder
des Lenkrades und sie werden im Allgemeinen betätigt mithilfe von Bedien- und
Betätigungshebeln.
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Solche
Vorrichtungen werden zum Beispiel verwendet, um einen Scheibenwischer,
eine akustische Hupe, eine Lichthupe, eine Richtungsänderungsanzeige
oder alle anderen Funktionen eines Fahrzeugs zu steuern, die eine
Aktivierung oder Deaktivierung von einem auf den anderen Moment veranlassen.
Die Erfindung findet daher ihre Anwendung auch in gepulsten Steuervorrichtungen.
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Solche
Vorrichtungen erlauben daher auch den Betrieb von bestimmten Teilen
des Fahrzeugs zu steuern und müssen
folglich relativ hohen Zuverlässigkeitsanforderungen
entsprechen.
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Es
ist bekannt, eine Steuervorrichtung zu verwirklichen, die es ermöglicht,
Funktionen eines Fahrzeugs zu aktivieren und zu deaktivieren, umfassend:
- – eine
Betätigungseinrichtung,
die sich in Bezug auf mindestens eine stabile Position verschiebt,
- – eine
Positioniereinrichtung, die sich auf einer Markierungsoberfläche, die
auf einem Träger
angeordnet ist, verschiebt,
- – Antriebsmittel,
die die Positioniereinrichtung mit der Betätigungseinrichtung verbinden
und die Positioniereinrichtung durch eine Bedienung der Betätigungseinrichtung
verschieben,
- – Positions-
oder Bewegungs-Bestimmungsmittel der Positioniereinrichtung auf
der Markierungsoberfläche.
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Man
kennt daher Antriebsmittel, die mit Schaltgestängesystemen verwirklicht sind.
Diese Schaltgestängesysteme
zeigen einen wichtigen Nachteil in dem Maß, in dem sie aus einem Zusammenbau
von Teilen bestehen, die mit rotierenden Verbindungen untereinander
verbunden sind. Dieser Zusammenbau von Teilen führen unvermeidlich zu funktionellen
Spielen zwischen den Teilen, die dazu neigen, sich im Laufe der
Zeit zu vergrößern. Diese funktionellen
Spiele können
auch elektrische Kontakte durchreißen oder Fehler in der Erfassung
der Position der Positioniereinrichtungen bewirken und infolgedessen
die Zuverlässigkeit
der Vorrichtung wesentlich reduzieren.
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Man
kennt zum Beispiel durch das Dokument EP-0 255 688 eine Steuervorrichtung,
die eine Betätigungseinrichtung
umfasst, die sich in Bezug auf mindestens einer stabilen Position
verschiebt. Die Vorrichtung umfasst Antriebsmittel, die einerseits auf
der Betätigungseinrichtung
und andererseits auf dem Gehäuse,
das die Vorrichtung enthält
schwenkbar sind. Eine solche Konzeption erzeugt funktionelle und
strukturelle Erfordernisse für
die grundlegenden Elemente der Vorrichtung. Der Platzbedarf der
Verbindungsmittel wird dadurch auch gesteigert.
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Es
gibt daher eine große
Notwendigkeit Steuervorrichtungen zu verwirklichen, die eine große Genauigkeit
in der Kennzeichnung der Positioniereinrichtungen und insbesondere
in der Vermittlung und der Erstellung der elektrischen Kontakte
bei Bewegungen eines Bedien- oder
Betätigungshebels aufweisen.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung strebt eine Reduktion des
Platzbedarfs und der Anzahl der Teile in gegenseitiger Bewegung
an und reduziert als Folge die Anzahl der Stufen des Zusammenbaus
der Vorrichtung und ebenso die Zeit, die für die Stufen des Zusammenbaus
nötig ist.
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Gemäß der Erfindung
umfassen die Antriebsmittel mindestens einen Verbindungsarm, welcher
auf der Betätigungseinrichtung
schwenkbar ist, und mindestens ein Scharnierhäutchen, das den Verbindungsarm
mit der Positioniereinrichtung verbindet.
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Die
direkte Verbindung, ohne Zwischenstücke, zwischen der Betätigungseinrichtung
und dem Verbindungsarm vereinfacht den Zusammenbau und die Funktionalität der Steuervorrichtung
gemäß der Erfindung
beträchtlich.
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Als
Scharnierhäutchen
werden alle mechanischen Verbindungen zwischen zwei Elementen verstanden,
die durch eine geschmeidige Zone und/oder der Materialminimierung
bzw. Materialverengung erreicht werden.
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Das
Scharnierhäutchen,
der Verbindungsarm und der Schaltwagen sind auch durch ein einziges
Stück verwirklicht,
was zum Beispiel durch Kunststoffspritzung erreicht wird. Die Gestehungskosten
der Vorrichtung gemäß der Erfindung
sind daher in Bezug auf die bekannten Lösungen gemindert.
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Die
Unabhängigkeit
der Antriebsmittel gegenüber
dem Gehäuse,
indem die Steuervorrichtung untergebracht ist, trägt dazu
bei, den Platzbedarf der Antriebsmittel zu reduzieren und daher
den Platz für andere
Funktionen freizugeben.
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Des
Weiteren werden mechanische Spiele, die sich im Laufe der Zeit bilden,
nicht mehr auftreten, die an die Abnutzung der Stücke in gegenseitiger
Bewegung gebunden sind. Die zeitliche Zuverlässigkeit der Vorrichtung gemäß der Erfindung
ist daher verbessert.
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Mann
kann daher, ohne wesentliche Mehrkosten auf Zusammenbauebene, die
Antriebsmittel verwirklichen, die ein oder mehrere Verbindungsarme
und genauso viele Scharnierhäutchen
umfassen, um sich an die Dimensionen oder die besonderen Erfordernisse
anzupassen.
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Die
Betätigungseinrichtung
kann sich durch Translation, die ihrer Längsachse folgt, verschieben. Dies
erlaubt es zum Beispiel besondere Funktionen zu steuern.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist die Betätigungseinrichtung
ein Betätigungshebel,
der bei seiner Verschiebung schwenkbar um mindestens eine Achse
I ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform
erstreckt sich die Achse vorzugsweise in einer Ausdehnungsebene parallel
zur Ausdehnungsebene der Markierungsoberfläche.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist die Schwenkachse des oder der Verbindungsarme parallel zur Schwenkachse
des Betätigungshebels
ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform
umfasst die Vorrichtung eine in Bezug auf den Träger feste Indexierungs-Oberfläche, einen
auf dem Betätigungshebel
angebrachten und in Richtung der Indexierungs-Oberfläche verschiebbaren
Indexierungs-Stift, eine Kompressionsfeder, die den Indexierungs-Stift beansprucht,
wobei der Stift auf der Indexierungs-Oberfläche zum Aufliegen kommt, die
mithilfe eines Reliefs mindestens eine stabile Position für den Indexierungs-Stift
und den Betätigungshebel
festgelegt ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform
erstreckt sich die Indexierungs-Oberfläche im Wesentlichen senkrecht
zu der Markierungsoberfläche.
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Gemäß einer
Ausführungsform
legt die Indexierungs-Oberfläche
mindestens eine stabile, als normal bezeichnete Position, auf dem
Weg des Indexierungs-Stifts gemäß einer
im Wesentlichen orthogonalen Richtung zur Markierungsoberfläche, und mindestens
eine stabile oder nicht stabile, als parallel bezeichnete Position,
auf einem anderen Weg des Indexierungs-Stifts gemäß einer
im Wesentlichen parallelen Richtung zur Markierungsoberfläche fest, wobei
für jede
stabile, als normal bezeichnete Position, mindestens eine stabile
oder nicht stabile, als parallel bezeichnete Position zugänglich ist.
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In
einer stabilen Position bleibt der Betätigungshebel in einer Position
bis zur nächsten
Manipulation und kehrt nicht automatisch in seine vertikale Position
zurück.
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Gemäß einer
Ausführungsform
zeigt der Betätigungshebel
auch eine komplementäre
Schwenkachse J, orthogonal zur Schwenkachse I und zur Markierungsoberfläche.
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Gemäß einer
Ausführungsform
sind der oder die Verbindungsarme durch Clipsung auf einer mit dem
Betätigungshebel
zusammenhaltenden Schwenkachse angebracht.
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Gemäß einer
Ausführungsvariante
sind der oder die Verbindungsarme mit dem Betätigungshebel durch Vermittlung
mindestens eines komplementären
Scharnierhäutchens
verbunden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
sind der oder die Verbindungsarme, die Positioniereinrichtung und der
Betätigungshebel
in einem einzigen Stück
gebildet, zum Beispiel durch Spritzung oder Formung.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist der Verbindungsarm mit dem Betätigungshebel durch Vermittlung
einer mechanischen Verbindung des Kugelgelenktyps verbunden, was
eine Verschiebung durch Translation der Positioniereinrichtung,
bei einer Schwenkung des Betätigungshebels
um eine Achse normal zur Achse erlaubt und sich in einer Ebene im Wesentlichen
parallel zur Ausdehnungsebene der Markierungsoberfläche erstreckt.
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Gemäß einer
Ausführungsform
umfassen die Antriebsmittel mindestens einen Verbindungsarm, die
Positioniereinrichtung und mindestens ein Scharnierhäutchen,
das eine Untereinheit bildet, die schwenkbar auf dem Betätigungshebel
durch Vermittlung einer mechanischen Verbindung des Kugelgelenktyps
angebracht ist, was eine Schwenkung des Hebels um drei Achsen (I,
J, K) erlaubt, von denen sich zwei Orthonormale (I, K) in einer
im Wesentlichen parallelen Ebene zur Ausdehnungsebene der Markierungsoberfläche erstreckt
und von denen die dritte Achse (J) orthogonal zur Schwenkachse (I)
und zur Markierungsoberfläche
ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist die Markierungsoberfläche
(3) eine Kontaktoberfläche,
wobei die Positions-Bestimmungsmittel der Positioniereinrichtung
mittels elektrischer Schaltungen gebildet sind.
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Gemäß einer
Ausführungsform
sind die elektrischen Schaltungen mit elektrischen Doppelkontakten
gebildet, die in der Positioniereinrichtung untergebracht sind,
welche einen Schaltwagen bildet.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
sind die elektrischen Schaltungen mit metallischen, flexiblen Blättern gebildet,
die mit der Positioniereinrichtung zusammenhalten.
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Gemäß einer
Ausführungsform
sind die elektrischen Schaltungen mit Schaltrollen gebildet.
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Gemäß einer
Ausführungsform
umfassen die Positions-Bestimmungsmittel kapazitive Detektoren.
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Gemäß einer
Ausführungsform
umfassen die Positions-Bestimmungsmittel Fühler der Position oder der
Bewegung.
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Weitere
Eigenschaften und Vorteile gehen auch aus der folgenden detaillierten
Beschreibung in Bezug auf die angehängten Zeichnungen anhand von
Beispielen hervor, in denen:
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1 eine
Ansicht eines Längsschnitts
eines Ausführungsbeispiels
einer Steuervorrichtung gemäß der Erfindung
ist;
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2 und 3 verschiedenen
Positionierungen eines Betätigungshebels
der Steuervorrichtung von 1 entsprechen;
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4 eine
perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines Schaltwagenseiner Steuervorrichtung
gemäß der Erfindung
darstellt.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Steuervorrichtung, die es zum
Beispiel ermöglicht,
Funktionen eines Fahrzeugs zu aktivieren und zu deaktivieren. Eine
solche Steuervorrichtung wird zum Beispiel in den 1 bis 4 dargestellt.
Die Steuervorrichtung gemäß der Erfindung
umfasst eine Betätigungseinrichtung,
die schwenkbar um eine Achse I ist, um zum Beispiel mehrere Positionen
einzunehmen, von denen mindestens eine stabil ist.
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Beispielsweise
verschiebt sich die Betätigungseinrichtung
zwischen zwei stabilen Positionen, die durch Schwenkung um eine
Achse I der Betätigungseinrichtung
zugänglich
ist. Jede dieser stabilen Positionen entspricht daher einer Aktivierung
oder einer Deaktivierung einer der mehreren Funktionen. Die Steuervorrichtung
umfasst auch eine Positioniereinrichtung, die sich auf einer Markierungsoberfläche verschiebt.
Die Markierungsoberfläche 3 ist
zum Beispiel eine Kontaktoberfläche,
die geformte leitfähige Gitter
oder flexible gedruckte Schaltungen umfasst oder eine Oberfläche, die
leitfähigen
Zonen entlang des Weges der Positioniereinrichtung zeigt. Letzteres besteht
zum Beispiel aus einem Schaltwagen 2.
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Die
Markierungsoberfläche 3 in
Verbindung mit den Positions-Bestimmungsmitteln erlauben es, die
Position der Positioniereinrichtung zu bestimmen. Jede Position
der Positioniereinrichtung entspricht einer Aktivierung oder Deaktivierung
mindestens einer Funktion des Fahrzeugs oder einer Änderungen
eines Zustandes einer Funktion.
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Die
Positions-Bestimmungsmittel werden zum Beispiel mittels elektrischer
Schaltungen verwirklicht werden. Letztere werden mit elektrischen Doppelkontakten
gebildet, die in der Positioniereinrichtung untergebracht sind,
welche den Schaltwagen 2 bildet.
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Gemäß einer
Ausführungsvariante
umfassen die Positions-Bestimmungsmitteln kapazitive Detektoren,
die als solche oder als Positions- oder Bewegungs-Kapazitäten bekannt
sind.
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Die
Steuervorrichtung gemäß der Erfindung umfasst
auch Antriebsmittel, die den Schaltwagen 2 mit dem Betätigungshebel 1 verbinden
und den Wagen durch Schwenken des Betätigungshebels 1 verschieben.
Man erhält
daher eine bestimmte Position des Schaltwagens 2 auf der
Markierungsoberfläche 3 und
das für
jede stabile Position des Betätigungshebels 1.
Die entsprechenden elektrischen Kontakte können daher durch Vermittlung
des Schaltwagens 2 aktiviert oder deaktiviert werden.
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Die
Antriebsmittel umfassen mindestens einen Verbindungsarm 4,
der schwenkbar um eine Achse H auf dem Betätigungshebel 1 ist,
und mindestens ein Scharnierhäutchen 5,
das den Verbindungsarm 4 mit dem Schaltwagen 2 verbindet.
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Das
Scharnierhäutchen 5 ermöglicht daher, eine
Schwenkbewegung des Betätigungshebels 1 in eine
Bewegung oder eine Verschiebung eben zu dem Schaltwagen 2 zu
verwandeln. Die Ausdehnungsebene, in der der Schaltwagen 2 sich
verschiebt, ist daher zu der Markierungsoberfläche 3 parallel.
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Der
Betätigungshebel 1 schwenkt
um die Achse I, die sich vorzugsweise in einer Ausdehnungsebene
parallel zur Ausdehnungsebene der Markierungsoberfläche (3)
erstreckt.
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Eine
weitere Schwenkachse H des oder der Verbindungsarme 4 ist
parallel zur Schwenkachse I des Betätigungshebels 1. Das
ermöglicht
in Kombination mit dem Scharnierhäutchen 5 einer Schwenkbewegung
des Betätigungshebels 1 in
eine Translationsbewegung des Schaltwagens 2 zu verwandeln.
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Der
Schaltwagen 2 umfasst metallische Blätter 6, die teilweise
geformt sind und elektrische Kontakte auf der Markierungsoberfläche 3 verwirklichen. Die
metallischen Blätter 6 zeigen
vorteilshafterweise eine Flexibilität, die die Zuverlässigkeit
der elektrischen Kontakte auf der Markierungsoberfläche 3 sicherstellt.
Der Verbindungsarm 4 übt
eine Hubkraft auf den Schaltwagen 2 aus, der es ermöglicht eine Verschiebung
des Wagens in der Ausdehnungsebene parallel zu der Markierungsoberfläche 3 zu
erreichen.
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Die
metallischen Blätter 6,
die die elektrische Verbindung ermöglichen, können vorteilshafterweise durch
Antriebsrollen ersetzt werden, welche durch Federn in Position gehalten
werden, die sich orthogonal in Bezug auf die Markierungsoberfläche 3 erstrecken,
welche die Kontaktoberfläche
bildet.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
umfasst die Steuervorrichtung gemäß der Erfindung auch einen
feste Indexierungs-Oberfläche 7 und
einen Indexierungs-Stift 8, der auf dem Betätigungshebels 1 angebracht
ist. Der Indexierungs-Stift 8 verschiebt sich durch Einwirkung
der Kompressionsfeder, die den Indexierungs-Stift 8 beansprucht,
longitudinal in Bezug auf den Betätigungshebel 1. Der
Indexierungsstift 8 kommt auf der Indexierungs- Oberfläche 7 zum
Aufliegen, die mithilfe eines Reliefs mindestens eine oder zum Beispiel
zwei stabilen Positionen für
den Indexierungs-Stift 8 und dadurch auch den Betätigungshebel 1 festgelegt.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
ist die Indexierungs-Oberfläche 7 ein
wesentlicher Teil eines Trägers 10,
auf den sich die Markierungsoberfläche 3 bezieht. Die
Kompressionsfeder 9 ermöglicht
auch den Indexierungs-Stift 8 gegen das Relief der Indexierungs-Oberfläche 7 zu
schieben, wodurch die Konfiguration eine Festlegung der stabilen
Position des Betätigungshebels 1 ermöglicht.
Jeder Position des Betätigungshebels 1 entspricht
eine Positionierung des Schaltwagens 2 auf der Markierungsoberfläche 3.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
zeigt der Betätigungshebel 1 eine
komplementäre
Schwenkachse J, die senkrecht zur Schwenkachse I und zur Markierungsoberfläche 3 ist.
Ein solches Schwenken des Betätigungshebels 1 übt auch
ein Schwenken des Schaltwagens 2 in der Ebene parallel
zur Markierungsoberfläche 3 aus.
Die metallischen Blätter 6 können daher
komplementäre
elektrische Kontakte erreichen.
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Die
Indexierungs-Oberfläche 7 definiert
mindestens eine stabile, als normal bezeichnete Position, auf dem
Weg des Indexierungs-Stift 8, der sich gemäß einer
im Wesentlichen orthogonalen Richtung zur Markierungsoberfläche 3 erstreckt.
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Die
Indexierungs-Oberfläche 7 definiert
auch mindestens eine stabile, als parallel bezeichnete Position,
auf einem anderen Weg des Indexierungs-Stift 8, der sich
gemäß einer
im Wesentlichen parallelen Richtung zur Markierungsoberfläche 3 erstreckt.
Für jede
stabile, als normal bezeichnete Position ist mindestens eine stabile,
als parallel bezeichnete Position zugänglich.
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Vorteilhafterweise
erstreckt sich die Indexierungs-Oberfläche 7 im Wesentlichen
senkrecht zur Markierungsoberfläche 3.
Die Indexierungs-Oberfläche 7 erlaubt
es, zum Beispiel zwei stabile, als normal bezeichnete Positionen,
die sich gemäß einer
im Wesentlichen senkrechten Richtung zur Markierungsoberfläche 3 erstrecken
und zum Beispiel zwei stabile, als parallel bezeichnete Positionen,
die sich gemäß einer
im Wesentlichen parallelen Markierungsoberfläche 3 erstrecken,
zu definieren.
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Beispielsweise
sind zwei stabile, als parallel bezeichnete Positionen für jede stabile,
als normal bezeichnete Position erreichbar.
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Man
erreicht mit dem Schwenken um die komplementäre Achse J des Betätigungshebels 1 eine
kreisbogenförmige
Verschiebung der metallischen Blätter 6 zwischen
den stabilen, als parallel bezeichneten Positionen, die von dem
Indexierungs-Stift 8 festgelegt werden. Man erreicht für eine bestimmte
Positionierung des Betätigungshebels 1, zum
Beispiel in 2 dargestellt, eine oder mehrere komplementäre, stabile
Positionen, die durch Schwenken des Betätigungshebels 1 um
die Achse J orthogonal zu der Markierungsoberfläche 3 zugänglich sind.
Es ist daher möglich
komplementäre
Funktionen zu aktivieren oder zu deaktivieren.
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Beispielsweise
zeigt die 1 einen Steuervorrichtung mit
dem Betätigungshebels 1 in
einer zentralen Position, die zum Beispiel eine Deaktivierung aller
zugänglichen
Funktionen entspricht.
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2 und 3 entsprechen
jeweils einer ersten und zweiten Vermittlungsposition des Schaltwagens 2.
Daher ist es in der ersten oder in der zweiten Vermittlungsposition
auch möglich
komplementäre
Funktionen durch Schwenken des Betätigungshebels 1 um
die Achse J zu erreichen.
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Die 4 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
des Schaltwagens 2, das einerseits die metallischen Blätter zeigt,
die teilweise in die Struktur des Schaltwagens 2 geformt
sind, andererseits den Verbindungsarm, der durch Vermittlung der
Scharnierhäutchens 5 mit
dem Schaltwagen 2 verbunden ist. Das Scharnierhäutchen verwirklicht
eine elastische Verbindungszone zwischen dem Verbindungsarm 4 und dem
Schaltwagen 2.
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Der
Verbindungsarm 4 zeigt auch an seinem oben liegenden Endstück eine
Passage 4b, die im Wesentlichen zylinderförmig ist,
welche ihm erlaubt zum Beispiel durch Clipsen auf der mit dem Betätigungshebel 1 zusammenhaltenden
Schwenkachse H angebracht zu werden.
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Der
Vorgang des Clipsens des Verbindungsarms auf die Schwenkachse H
wird durch einen abgeteilten Abschnitt 4a möglich gemacht,
der sich am Endstück
des Verbindungsarms 4 befindet, wobei der abgeteilte Abschnitt 4a auch
die Passage 4b begrenzt.
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Der
Schaltwagen 2 ist seitlich mit einer vorspringenden Längskante 2a versehen,
die dafür
vorgesehen ist, in die entsprechende Rille, die mit der Markierungsoberfläche 3 des
Trägers 10 oder
dem Strukturelement, das die Achsen I und J umfasst, zusammenhält, eingesetzt
zu werden. Man erhält
auch eine relativ optimale Führung
und Positionierung zwischen dem Schaltwagen 2 und der Markierungsoberfläche 3,
welche vollständig
entlang ihres Gleitens auf der Markierungsoberfläche 3 verläuft. Ein Schwenken
um die Achse J des Betätigungshebels 1 erweist
sich dennoch unmöglich,
bis auf den Fall, in dem die Rillen die vorstehenden Kanten 2a aufnehmen,
die um die Achse J schwenken können
und nicht mit der Markierungsoberfläche 3 zusammenhalten.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel,
das nicht in den Figuren dargestellt ist, kann des Schaltwagen 2 mit
zwei Verbindungsarmen 4 versehen werden, die auf der einen
und der anderen Seite des Betätigungshebels 1 angeordnet
sind.
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Gemäß einer
Ausführungsvariante
kann der Betätigungshebels 1 um
eine Achse K geschwenkt werden, die senkrecht zu den Achsen I und
J ist. Der Wagen 2 verschiebt sich daher durch Translation
gemäß einer
Richtung I auf der Markierungsoberfläche 3. In einer solchen
Ausführung
ist die Verbindung zwischen dem Verbindungsarm 4 und dem
Betätigungshebel 1 eine
elastische oder rollende Verbindung.
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Beispielsweise
umfassen die Antriebsmittel mindestens einen Verbindungsarm 4,
eine Positioniereinrichtung und mindestens eine Scharnierhäutchen 5,
welche daher eine Untereinheit bilden. Letzteres in schwenkbar auf
dem Betätigungshebel 1 durch
Vermittlung einer mechanischen Verbindung des Kugelgelenktyps angebracht,
was ein Schwenken des Hebels 1 um die drei Achsen I, J
und K gestattet.
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Die
Achsen I und K sind orthonormiert und erstrecken sich in einer Ebene,
die im Wesentlichen parallel zu der Ausdehnungsebene der Markierungsoberfläche 3 ist.
Die dritte Achse J ist orthogonal zu der Schwenkachse I und der
Markierungsoberfläche 3.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
werden der oder die Verbindungsarme 4, der Wagen 2 und der
Betätigungshebel 1 aus
einem einzigen Stück verwirklicht,
zum Beispiel durch Spritzung oder Formung. Der oder die Verbindungsarme 4 sind
daher mit dem Betätigungshebel 1 durch
Vermittlung des mindestens einen komplementären Scharnierhäutchens 5 verbunden.
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Gemäß einer
Ausführungsvariante
der Steuervorrichtung gemäß der Erfindung
ist die Achse I fest in Bezug auf den Träger und die Markierungsoberfläche 3.
Die Achse J, die zum Beispiel in 3 gezeigt
ist, ist daher von der Untereinheit, die die Achse I, die Markierungsoberfläche 3 und
den Träger 10 umfasst,
getrennt. Tatsächlich
ist es die oben genannte Untereinheit I, 3, 10,
die um die Achse J schwenken. Dieses Schwenken ist daher durch die Indexierungs-Oberfläche und
den komplementären Indexierungs-Stift,
der nicht dargestellt ist, gesteuert.
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Es
ergibt sich daher in allen Ausführungsbeispielen
eine Untereinheit, die unabhängig
von einem Gehäuse
oder einem Gestell ist, in dem die Vorrichtung gemäß der Erfindung
angebracht ist. Die strukturelle und funktionelle Vereinfachung
der Bestandteile der Vorrichtung tragen auch zu einer funktionellen
Zuverlässigkeit
sowie auch einem optimierten Platzbedarf bei.
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Gemäß der betrachteten
Anwendung können
einige stabile Positionen für
den Betätigungshebel
durch nichtstabile oder gepulste ersetzt werden oder umgekehrt,
ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.