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DE602004002288T2 - Fussbodenreinigungsmaschine - Google Patents

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Description

  • GEBIET DER TECHNIK
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fußbodenreinigungsmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • HINTERGRUND UND STAND DER TECHNIK
  • Es sind verschiedene angetriebene Fußbodenreinigungsmaschinen bekannt, die sich zu zwei Kategorien unterteilen lassen: Im ersten Fall steht die Bedienungsperson auf dem Fußboden und läuft hinter der Maschine ("Nachlaufmaschinen"), im zweiten sitzt die Bedienungsperson auf der Maschine selbst ("Aufsitzmaschinen"). Beide Systeme haben Vor- und Nachteile.
  • Obgleich raumsparend und flexibel in der Handhabung, haben die "Nachlaufmaschinen" wie die der EP 0 788 761 und 1 262138 Nachteile. Zunächst ist ihre Reinigungsgeschwindigkeit begrenzt, da die Bedienungsperson sie bewegen muss; ermüdet diese, sinkt die Reinigungsgeschwindigkeit noch weiter. Da weiterhin die Bedienungsperson hinter der Maschine herläuft, hat sie nur eine begrenzte oder auch gar keine Sicht in den Arbeitsbereich. Folglich sind das Reinigen entlang Kanten und ein präzises Lenken schwierig, was die Ursache von Schäden an der Maschine sowie an Einrichtungsgegenständen sein kann. Weiterhin muss das gesamte Führen und Lenken der Maschine von Hand erfolgen. In Folge der drehenden Arbeitselemente will jedoch die Maschine aus der Sollrichtung ausbrechen, was die Lenkung von Hand weiter erschwert dieses Problem ist in der EP 0 788 761 angesprochen. Folglich ist das Rück wärtsanfahren von Wänden zur Aufnahme von Reinigungslauge und Schmutz schwierig, wenn nicht unmöglich.
  • "Aufsitzmaschinen" wie die der EP 0 951 857 beseitigen die genannten Nachteile der Nachlaufmaschinen, aber um den Preis anderer Nachteile. Erstens ist der Raumbedarf von Aufsitzmaschinen gegenüber Nachlaufmaschinen größer, da sie groß genug sein müssen, dass die Bedienungsperson von einem Sitz aufgenommen werden kann. Weiterhin ist es unzweckmäßig, dass die Bedienungsperson fortwährend ab- und aufsitzen muss, um Gegenstände aus dem Weg zu räumen oder Müll aufzusammeln. Schließlich muss in bestimmten Bereichen die Bedienungsperson in zwei Richtungen lenken: vorwärts zum Fahren und -seitlich zum Reinigen in der Nähe von Kanten.
  • Die US 5 044 043 beschreibt eine Fahr- und Lenksteuerung für eine Fußbodenreinigungsmaschine, die – im Gegensatz zu einer Aufsitzmaschine, bei der die Bedienungsperson unmittelbar auf der Maschine sitzt – von einer Person bedient wird, die hinter ihr herläuft oder auf einem gelenkig angekoppelten Hänger sitzend hinter ihr herfährt. Die Fahrt- und Lenksteuerung reagiert wie bei einer Nachlaufmaschine, falls die Bedienungsperson auf dem Hänger sitzt, der mit der Maschine schwenkbar verbunden ist und ein Räderpaar sowie einen Sitz für die Bedienungsperson aufweist. Folglich hat diese Maschine die meisten Nachteile herkömmlicher Nachlaufmaschinen.
  • Die EP 0 867 331 offenbart eine Sitzanordnung für eine von einem Fußgänger bedienbare Saugfegemaschine, wobei die Sitzanordnung über ein Chassis auf Rädern mit der Maschine verbindbar ist und einen schwenkbar auf dem Chassis gelagerten Sitz aufweist. Der Sitz ist zwischen einer ausgefahrenen Arbeits- und einer eingefahrenen Stellung hin- und herfahrbar und das Chassis zwischen einem Ruhe- und einem Arbeitszustand ausfahrbar. Wie die US 5 044 043 offenbart diese Druckschrift einen Hänger mit einem für die Bedienungsperson vorgesehenen Sitz, der sich hinter der Maschine befindet und daher die gleichen Nachteile hat.
  • Die US 5 507138 beschreibt einen Rasenmäher, dessen Bedienungsperson auf einer Plattform zwischen den Hinterrädern steht. Da diese Maschine nicht auf das Reinigen von Fußböden, sondern auf das Mähen von Rasenflächen gerichtet ist und daher auf unebenem Grund ggf. mit steilen Steigungen fahren muss, liegt die Plattform so nahe am Boden wie möglich. Weiterhin ist die Maschine mit für den Außeneinsatz profilierten Rädern sowie mit einem schweren Verbrennungskraftmotor für die Mähmechanik ausgerüstet, die rauen Außenbedingungen gewachsen ist. Dabei werden die Hinterräder jeweils von einem Hydaulikmotor angetrieben, der in Strömungsverbindung mit einer Hydraulikpumpe steht. Bei laufendem Mähermotor wird die Druckflüssigkeit den Radmotoren einzeln zugeführt, wobei die Fahrtrichtung der Motore von der Flussrichtung des Druckmittels, d.h. vom Fluidströmungsweg in entsprechenden Leitungen abhängt. Auf diese Weise kann die Bedienungsperson entweder beide Hinterräder vor-/rückwärts oder eines vor- und das andere rückwärts antreiben. In Folge des erwähnten Aufbaus der Hydraulikmotore muss jedoch die Bedienungsperson die Laufrichtung jedes Motors vorwählen, was zu erheblichem Rumpeln beim Ändern der Laufrichtung eines Motors führt. Derartige Antriebe sind daher für den Inneneinsatz und insbesondere für Reinigungszwecke ungeeignet. Im allgemeinen sind weder ein leichtes Gewicht noch eine hohe Beweglichkeit auf flachem Untergrund berücksichtigt.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist daher ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Fußbodenreinigungsmaschine anzugeben, die in sich die Vorteile von "Aufsitzmaschinen" mit denen von "Nachlaufmaschinen" vereint, ohne deren Nachteilen ausgesetzt zu sein, und die die speziellen Anforderungen an Fußbodenreinigungsmaschinen für den Inneneinsatz wie geringes Gewicht, hohe Beweglichkeit usw. berücksichtigt.
  • Dieses Ziel wird erreicht mit einer Fußbodenreinigungsmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Die vorliegende Erfindung schafft eine Vorrichtung, die die Eigenschaft der "Aufsitzmaschinen" nutzt, dass die Bedienungsperson sich auf der Maschine befindet, um die Reinigungsgeschwindigkeit zu steigern und eine Rückwärtsfahrt zu ermöglichen. Da erfindungsgemäß die Bedienungsperson in einer bestimmten Höhe auf der Maschine steht (nicht wie bei herkömmlichen Aufsitzmaschinen auf ihr sitzt), hat sie eine bessere Sicht in den Arbeitsbereich; außerdem ist die gesamte Maschine erheblich kleiner und vielseitiger als bekannte "Aufsitzmaschinen".
  • Erfindungsgemäß weist die Fußbodenreinigungsmaschine ein Reinigungssystem, mindestens ein Vorderrad sowie zwei Hinterräder und einen Antrieb auf, wobei der Antrieb ein elektrischer Einzelradantrieb ist und die Bedienungsperson sich auf der Maschine befindet, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienungsperson auf einer Plattform steht, die entlang der geometrischen Zentralachse zwischen den beiden Hinterrädern verläuft, und dass die größte vertikale Distanz zwischen der Plattform und dem Fußboden 200 mm beträgt.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt als Seitenansicht eine erfindungsgemäße Fußbodenreinigungsmaschine in einer ersten Ausführungsform mit einem leer laufenden Vorderrad und zwei einzeln angetriebenen Hinterrädern;
  • 2 zeigt die Maschine der 1 als Perspektive von hinten, aber mit dem Abstreifer vor den Hinterrädern;
  • 3 zeigt eine schaubildliche Draufsicht der Maschine der 1;
  • 4 zeigt eine schematische Draufsicht der erfindungsgemäßen Fußbodenreinigungsmaschine in einer zweiten Ausführungsform mit zwei unabhängigen, leer laufenden Vorder- sowie zwei einzel angetriebenen Hinterrädern; und
  • 5 zeigt in einer schaubildlichen Draufsicht die erfindungsgemäße Fußbodenreinigungsmaschine in einer dritten Ausführungsform mit einem gelenkten angetriebenen Vorderrad und zwei einzeln aufgehängten Hinterrädern.
  • Die 1, 2 und 3 zeigen den Aufbau der Fußbodenreinigungsmaschine nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung. Das Reinigungssystem der Fußbodenreinigungsmaschine 1 weist einen Tank 2, eine Bürsteneinheit 3 und hinter dieser einen Saugfuß (Abstreifer) 4 auf. Die Maschine fährt auf einem leerlaufenden Vorderrad 5 und zwei angetriebenen Hinterrädern 6a, 6b, die von zwei Antriebsmotoren 7a bzw. 7b unabhängig voneinander angetrieben werden. Es sei darauf hingewiesen, dass der Abstreifer 4 hinter (1) oder vor den Hinterrädern 6a, 6b (2) liegen kann – die unterschiedliche Anordnung beeinträchtigt weder das Reinigungsergebnis noch die Beweglichkeit noch das Fahrverhalten der Maschine. Um also die Sicht in den Bereich hinter der Maschine zu verbessern, ist, wie in 2 gezeigt, der Abstreifer 4 vor den Hinterrädern 6a, 6b angeordnet. Die Räder 6a, 6b sind mit ihrem Motor 7a bzw. 7b über Riemen oder Ketten verbunden; andere Verbindungsarten sind ebenfalls geeignet – bspw. Nabenmotoren. Eine Bedienungsperson 8 steht auf einer Plattform 9 hinter dem Tank und bedient die Maschine über eine Nutzerschnittstelle (Armaturentafel) 10.
  • Die Maschine wird gelenkt, indem man die Drehzahl der Hinterräder 6a, 6b mittels einer Lenkeinrichtung 10a beeinflusst. Da die eingesetzten Motoren Elektromotoren sind, werden die Hinterräder 6a, 6b wie folgt gelenkt. Die Lenkeinrichtung 10a hat die Form eines herkömmlichen Lenkrads und der von der Bedienungsperson durch Drehen des Lenkrads 10a gewählte Lenkwinkel wird von einer Verarbeitungseinheit (nicht gezeigt) zu entsprechenden relativen Drehzahlen der Elektromotoren 7a, 7b gewandelt. Die Hinterräder 6a, 6b werden also abhängig von der Stellung des Lenkrads 10a mit bestimmten Relativgeschwindigkeiten in eine bestimmte Richtung gedreht. Auf diese Weise ist nicht nur der Wenderadius der Maschine stetig veränderbar; es lassen sich auch die Drehrichtungen der Räder stetig, d.h. nicht schrittweise variieren, ohne dass die Antriebsrichtung voreinzustellen ist. Anstelle eines Lenkrads kann die Lenkeinrichtung 10a auch anders konstruiert sein – bspw. in Form von zwei Handhebeln, die (jeweils einer pro Rad) vorgeschoben oder zurückgelegt werden.
  • Wie sich aus den 1 und 2 ergibt, steht erfindungsgemäß die Bedienungsperson auf der Maschine, statt wie bei herkömmlichen "Aufsitzmaschinen" auf ihr zu sitzen. Abhängig von Umständen wie der Radanordnung, der Lenk- und der Antriebsart der Räder und der Fahrt-/Wendegeschwindigkeit der Maschine können erhebliche Kräfte auf die Bedienungsperson wirken – bspw. Zentrifugalkräfte. Im Gegensatz zu herkömmlichen "Aufsitzmaschinen" sind diese Kräfte im vorliegenden Fall äußerst wichtig, da die Bedienungsperson nicht mehr auf der Maschine sitzt und, da sie diesen Kräften ausgesetzt ist, sie auf der Plattform 9 frei stehend ausbalancieren muss. Da Fußbodenreinigungsmaschinen in Innenbereichen auf flachen Bodenflächen oft mit erheblicher Geschwindigkeit und sehr kleinen Wenderadien fahren, können die Zentrifugalkräfte sehr hoch sein. Um also das neue Merkmal der auf der Fußbodenreinigungsmaschine stehenden Bedienungsperson in die Praxis umzusetzen, ist eine Berücksichtigung der genauen horizontalen und vertikalen Lage der Plattform 9 wesentlich. Je näher bspw. die Plattform am tatsächlichen Drehungsmittelpunkt liegt, desto kleiner die Zentrifugalkräfte, die auf die frei stehende Bedienungsperson wirken.
  • Zur horizontalen Lage der Plattform 9 zeigt die 3, wie sich die beste Anordnung der Plattform der Fubodenreinigungsmaschine ermitteln lässt. In dieser Ausführungsform fährt die Fußbodenreinigungsmaschine auf einem leerlaufenden Vorderrad 5 und zwei angetriebenen Hinterrädern 6a, 6b, die von zwei Antriebsmotoren 7a bzw. 7b unabhängig voneinander angetrieben werden. Wie bereits festgesellt, handelt es sich dabei um Elektromotoren, die auch in Umkehrrichtung antreibbar sind. Im Betrieb gelenkt, dreht die Fußbodenreinigungsmaschine generell um einen Drehmittelpunkt, der auf der durch die beiden Räder 6a, 6b verlaufenden geometrischen Zentralachse Z liegt. Wegen des variablen Drehzahlzusammenhangs zwischen den beiden Rädern, liegt der Drehungsmittelpunkt nicht fest, sondern kann beliebig auf der geometrischen Zentralachse Z liegen. Diese Tatsache lässt sich an mehreren Sonderfällen illustrieren. Der Standardfall ist die Vorwärtsfahrt der Maschine mit einer Drehzahldifferenz zwischen den Rädern 6a, 6b. Werden bspw. beide Räder für eine Vorwärtsfahrt der Maschine angetrieben, aber das linke Rad 6a schneller als das rechte Rad 6b, fährt die Maschine vorwärts auf einem bogenförmigen Weg mit dem Drehmittelpunkt X2. Ist analog die Antriebsdrehzahl des rechten Rades 6b höher, liegt der Drehmittelpunkt in X1. Je höher der Drehzahlunterschied zwischen den beiden Rädern, desto näher liegt natürlich der zugehörige Drehungsmittelpunkt X1 oder X2 auf der Achse Z einwärts zu einem der Räder hin. Im Grenzfall, d.h. wenn die Antriebsgeschwindigkeit eines der Räder 6a oder 6b gleich Null wird, wird dieses Antriebsrad 6a oder 6b selbst zum Drehungsmittelpunkt. Ist bspw. die Antriebsgeschwindigkeit des linken Rades 6a Null und die des rechten Rades 6b höher als Null, deckt sich der Drehungsmittelpunkt X1 mit dem Rad 6a, d.h. die Maschine dreht sich um das Antriebsrad 6a. Ist analog die Antriebsdrehzahl des Rades 6b gleich Null, deckt sich der Drehungsmittelpunkt X2 mit dem Rad 6b, d.h. die Maschine dreht um das Antriebsrad 6b. Der Drehungsmittelpunkt kann sogar noch weiter auf einen Punkt auf der Achse Z zwischen den beiden Rädern 6a, 6b verschoben werden. Man erreicht dies, indem man die beiden Räder entgegengesetzt ansteuert, d.h. ein Rad zur Vor- und das andere zur Rückwärtsfahrt der Maschine. Wird bspw. das Rad 6a vor- und das Rad 6b rückwärts angetrieben, aber langsamer als das Rad 6a, liegt der Drehmittelpunkt auf der Achse Z zwischen deren Mitte und dem Rad 6b. Ist analog die Drehzahl des Rades 6b höher, liegt der Drehmittelpunkt auf der Achse Z zwischen deren Mitte und dem Rad 6a. Sind im Grenzfall die Antriebsdrehzahlen der Räder 6a, 6b gleich groß; aber entgegengesetzt, deckt sich der Drehmittelpunkt mit dem Mittelpunkt der Achse Z. Hieraus ergibt sich, dass diese Antriebsarten – und die sich daraus ergebenden erheblichen Zentrifugalkräfte – nur für Maschinen mit Einzelradantrieb wie bspw. Fußbodenreinigungsmaschinen gelten.
  • Auf Grund dieser Gesichtspunkte lässt sich der horizontale Ort der Plattform 9 wie folgt ermitteln. Da zum Berechnen des optimalen Orts der Plattform alle möglichen Drehungsmittelpunkt auf der Achse Z in Betracht zu ziehen sind, muss ein Kompromiss gefunden werden. Ist bspw. X1 der Ist-Drehungsmittelpunkt, ist belanglos, wie weit X1 außerhalb der Maschine liegt; jedenfalls liegt der optimale Ort der Plattform 9 – unter Berücksichtigung der Zentrifugalkräfte – am Antriebsrad 6a. Ist analog X2 der Ist-Drehmittelpunkt, liegt der optimale Ort der Plattform am Antriebsrad 6b. Das Gleiche gilt auch, wenn der Drehungsmittelpunkt sich mit einem der Räder deckt. Da im Betrieb der Fußbodenreinigungsmaschine beide Drehungsfälle auftreten können, ist der beste Kompromiss für den horizontalen Ort der Plattform 9 der Mittelpunkt der geometrischen Zentralachse Z zwischen den beiden Antriebsrädern 6a, 6b. Diese Wahl wird unterstützt von denjenigen Fällen, in denen der Drehmittelpunkt sogar auf einem Punkt der geometrischen Achse zwischen den Rädern 6a, 6b liegt.
  • Ist die horizontalen Lage der Plattform 9 auf der Maschine bestimmt, ist auch die vertikale Lage der Plattform, d.h. ihre Höhe über dem Fußboden in Betracht zu ziehen. Da die Hinterräder 6a, 6b unabhängig voneinander angetrieben sind, sind sie auch einzeln aufgehängt und es gibt keine "Achse" entsprechend der geometrischen Achse Z zwischen ihnen. Die Abwärtseinschränkung für die Plattform 9 ist also keine Achskonstruktion zwischen den Rädern, sondern der Fußboden selbst, so dass der begrenzende Faktor ein sinnvoller Bodenabstand – in der Größenordnung von 40 mm – ist. Diese Gesichtspunkte gelten für alle Ausführungsformen mit einzeln aufgehängten Hinterrädern. Hinsichtlich der anderen Beschränkung der vertikalen Lage der Plattform, d.h. ihrer maximalen Höhe über dem Fußboden, sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Generell ist in Betracht zu ziehen, dass die Möglichkeit einer stetigen – d.h. nicht schrittweisen – Änderung der Antriebsrichtung der Räder, wie oben festgestellt, eine höhere Lage der Plattform 9 unterstützt, da kein Rumpeln auftritt. Einer der einschränkenden Faktoren ist zunächst, dass man mit dem Anheben der Plattform den Schwerpunkt anhebt, was die Stabilität der Maschine verringert. Je höher zweitens die Plattform, desto eher werden Unebenheiten des Fußbodens verstärkt – bis das intuitive Vertrauen der Bedienungsperson in die Sicherheit der Maschine inakzeptabel gestört wird. Ausführliche Versuche haben gezeigt, dass die Höhe der Plattform 9 über dem Fußboden 200 mm nicht übersteigen sollte. Es sei darauf hingewiesen, dass dieses Ergebnis die speziellen Bedingungen berücksichtigt, die für zu reinigende Fußböden gelten – bspw. große und im Allgemeinen ebene Fußböden in Supermärkten u. dergl. mit den dort typisch vorhandenen Rückständen. In Folge der genannten, die höchste Plattformhöhe begrenzenden Faktoren gelten diese Gesichtspunkte für alle Ausführungsformen der Fußbodenbehandlungsmaschine.
  • Die 4 zeigt eine zweite Ausführungsform, bei der das eine durch zwei voneinander unabhängige Leerlaufräder 5a, 5b ersetzt ist, deren Abstand kleiner ist als der der einzeln angetriebenen Hinterräder 6a, 6b. In Folge des gleichen Antriebs der beiden Hinterräder wie in der ersten Ausführungsform ist auch das Fahrverhalten beider Maschinen gleich – abhängig von der relativen Antriebsgeschwindigkeit der Antriebsräder 6a, 6b. Es gelten also für die Bedienungsperson die gleichen Gesichtspunkte hinsichtlich des Orts der Plattform.
  • Die 5 zeigt eine dritte Ausführungsform, in der das Vorderrad 5' gelenkt und von einem Antrieb 7 angetrieben wird, während die Hinterräder 6a', 6b' (nicht gezeigt) einzeln aufgehängt, aber nicht angetrieben sind. Da in dieser Ausführungsform ein Rückwärtsantrieb der beiden Hinterräder 6a', 6b' fehlt, dreht die Fußbodenmaschine entweder um den Drehmittelpunkt X1 oder um den Drehmittelpunkt X2. Es gelten also für die Bedienungsperson die gleichen Gesichtspunkte hinsichtlich des Orts der Plattform 9.
  • Wie sich aus der vorangehenden Beschreibung unmittelbar ergibt, führt das Merkmal, dass die Bedienungsperson auf einer Plattform auf der Maschine steht, zu einer höheren Reinigungsgeschwindigkeit der erfindungsgemäßen Fußbodenreinigungsmaschine und erlaubt ihre Rückwärtsfahrt. Da die Bedienungsperson auf der Maschine steht, nicht sitzt, hat sie eine bessere Sicht auf den Arbeitsbereich und die gesamte Maschine ist erheblich kleiner und viel seitiger als bekannte "Aufsitzmaschinen". Die Sicht der Bedienungsperson in den Arbeitsbereich lässt sich verbessern, indem man die Plattform über die obere Grenzhöhe hinaus anhebt.
  • Es sei betont, dass die erwähnten verschiedenen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung diese nur beispielhaft beschreiben. Die Erfindung, wie sie in den beigefügten Ansprüchen definiert ist, lässt verschiedene Alternativen zu. Bspw. lässt sich die Anordnung der Reinigungseinrichtung abändern, d.h. die Bürsteneinheit könnte auch vor dem Vorderrad und der Abstreifer vor den Hinterrädern liegen.

Claims (5)

  1. Fußboden-Reinigungsmaschine (1) mit einem Reinigungssystem (2, 3, 4), mindestens einem Vorderrad (5; 5'; 5a, 5b) sowie zwei Hinterrädern (6a, 6b; 6a', 6b') und einem Antrieb (7; 7a, 7b), wobei es sich bei dem Antrieb um einen elektrischen Einradantrieb handelt und die Bedienungsperson (S) sich wie bei einer Aufsitzmaschine direkt auf der Reinigungsmaschine befindet, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienungsperson (8) auf einer Plattform (9) steht, die auf der geometrischen Zentralachse (Z) zwischen den beiden Hinterrädern der Maschine liegt, wobei der maximale vertikale Abstand zwischen der Plattform und dem Fußboden 200 mm beträgt.
  2. Fußboden-Reinigungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorderrad ein Leerlaufrad (5) ist und die beiden Hinterräder (6a, 6b) unabhängig voneinander von zwei Antriebsmotoren (7a, 7b) angetrieben werden.
  3. Fußboden-Reinigungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei vordere Leerlaufräder (5a, 5b) vorgesehen sind, dass die beiden Hinterräder (6a, 6b) unabhängig voneinander von zwei Antriebsmotoren (7a, 7b) angetrieben werden und dass der Abstand der Leerlaufräder (5a, 5b) kleiner ist als der der Hinterräder (6a, 6b).
  4. Fußboden-Reinigungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorderrad ein gelenktes Rad (5') ist, das vom Antriebsmotor (7) angetrieben wird, und dass die beiden Hinterräder (6a', 6b') unabhängig voneinander aufgehängt sind.
  5. Fußboden-Reinigungsmaschine nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (7; 7a, 7b) ein Nabenmotor ist.
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