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DE602004001419T2 - Bürstenköcher mit konstanter Kraft - Google Patents

Bürstenköcher mit konstanter Kraft Download PDF

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DE602004001419T2
DE602004001419T2 DE602004001419T DE602004001419T DE602004001419T2 DE 602004001419 T2 DE602004001419 T2 DE 602004001419T2 DE 602004001419 T DE602004001419 T DE 602004001419T DE 602004001419 T DE602004001419 T DE 602004001419T DE 602004001419 T2 DE602004001419 T2 DE 602004001419T2
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DE
Germany
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brush
tube
brush holder
sleeve
holder according
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE602004001419T
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English (en)
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DE602004001419D1 (de
Inventor
Alex Skokie Aguayo
Doug Chicago Bank
John Chicago Bank
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Phoenix Electric Manufacturing Co
Original Assignee
Phoenix Electric Manufacturing Co
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Publication date
Priority claimed from US10/418,463 external-priority patent/US6731042B1/en
Application filed by Phoenix Electric Manufacturing Co filed Critical Phoenix Electric Manufacturing Co
Publication of DE602004001419D1 publication Critical patent/DE602004001419D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE602004001419T2 publication Critical patent/DE602004001419T2/de
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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Bürstenköcher bzw. -halter für elektrische Arbeitsvorrichtungen.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Vor der vorliegenden Erfindung wies eine bestimmte Konstruktion eines Bürstenhalters für elektrische Arbeitsgeräte (bspw. drehende oder lineare elektrische Dynamos, Motoren und Generatoren u. dergl.) einen kartuschenartigen Halter für die auswechselbaren Bürsten auf. Wegen früherer konstruktiver Einschränkungen und räumlicher Bedingungen erforderten die bekannten Bürstenhalter eine Bürste, die mit einer komprimierbaren Schraubfeder auf die umlaufende bzw. sich bewegende Oberfläche des elektrischen Arbeitsgeräts gedrückt wurde. Eine solche Schraubfeder übt jedoch über die Nutzungsdauer der Bürste einen ungleichmäßigen und regellosen Druck aus, da mit fortschreitender Abnutzung der Bürste die Kompression der Schraubfeder und damit der von ihr ausgeübte Druck nachlässt, so dass in Folge der abnehmenden Federkraft mit kürzer werdender Bürste deren Abnutzung ungleichmäßig wird. Daraus ergeben sich ein weniger als optimales Verhalten, eine verkürzte Nutzungsdauer, ein häufigeres und teureres Auswechseln der Bürsten und ein zunehmender Wartungsaufwand für das elektrische Arbeitsgerät. Weiterhin nimmt die Schraubfeder im Bürstenhalter sehr viel Raum ein, den man für eine längere Bürste nutzen könnte. Eine Lösung dieses Problems war die Einführung einer mit konstantem Druck arbeitendem Feder. Indem man die Bürste mit konstantem Federdruck beaufschlagt, nutzt sie sich gleichmäßig ab, ist sie einem konstanten Druck ausgesetzt, sinkt der Verschleiß der Kontaktfläche, verlängert sich die Nutzungsdauer der Bürste, optimiert man das Verhalten des elektrischen Arbeitsgeräts und sinken die Wartungskosten insgesamt. Bürstenhalter mit Konstantdruckfedern waren jedoch vollständig im Innern des elektrischen Arbeitsgeräts angeordnet und von ihm umgeben, wie in der US-PS 2 695 968 (Welch u.a.) gezeigt, also nicht in einem kartuschenartigen Bürstenhalter mit einer von außen her auswechselbaren Bürste.
  • Die vorliegende Erfindung bietet und mehrt die Hauptvorteile des kartuschenartigen Bürstenhalters mit von außen auswechselbarer Bürste: sie erlaubt (1) die Nutzung der nach Maßgabe der Abmessungen des elektrischen Arbeitsgeräts längstmöglichen Bürste, so dass man die längstmögliche Nutzungsdauer der Bürste und des elektrischen Arbeitsgeräts erhält; sie erlaubt (2) einen leichten und einfachen Einbau in das elektrische Arbeitsgerät; sie bietet (3) eine robuste und dauerhafte Konstruktion; sie senkt (4) die Wechsel- und Wartungskosten; und sie macht (5) die Bürste problemlos und ohne unmäßigen Arbeits- und Kostenaufwand von außen auswechselbar und senkt das Schadensrisiko und die Gefahr eines Herausfallens. Eine Konstantkraft-Bürstenkartusche mit von außen auswechselbarer Bürste macht eine noch längere Bürste als bisher anwendbar, da die Konstantkraftfeder im Bürstenhalter weniger Innenraum beansprucht als das bisherige Schraubfedersystem. Dieser Raum lässt sich nun für zusätzliche Bürstenlänge ausnutzen.
  • Die US 4 551 646 offenbart einen Bürstenhalter mit allen Merkmalen der Oberbegriffe der Ansprüche 1 und 8.
  • In einer Druckschrift, der US-PS 5 463 264 (Koenitzer) wird versucht, einen Bürstenhalter mit Konstantdruckfeder in einem kartuschenförmigen Bürstenköcher anzuordnen, um die Bürste von außen auswechselbar zu machen. Im bestimmungsgemäßen Einsatz warf diese Lehre aber Fertigungs-, Anwendungs- und Verhaltensprobleme auf. Zunächst entstehen im Bürstenhalter im Einsatz erhebliche Belastungen; der U-förmige Halter dieser Druckschrift zeigte daher eine Bruchneigung in mehreren verschiedenen Bereichen, wie bspw. den Ausnehmungen (wo der Werkstoff am dünnsten ist) oder in der Mitte des Oberteils (in einem Bereich zwischen den beiden Schenkeln), was den in dieser Patentschrift beschriebenen Bürstenhalter weniger als zufriedenstellend macht. Der Austausch einer abgenutzten Bürste, nicht eines gerissenen oder gebrochenen Bürstenhalters, ist kritisch für die Erfindung. Daher ist ein kritischer Aspekt der vorliegenden Erfindung, den in dieser Patentschrift angegebenen U-förmigen Halter durch einen anders konstruierten zu ersetzen, der fester und dauerhafter ist.
  • Zweitens lehrt die US-PS 5 463 264 einen einzelnen Behälter, der Schlitze zur Aufnahme der Schenkel des U-förmigen Halters und des Bürstenhalters enthält. Im montierten Zustand erstreckt sich das Ende der Bürste aus dem Ende des Behälters in die direkte Berührung mit dem Kommutator hinaus, so dass die Bürste größtenteils im Behälter verbleibt. Diese Patentschrift lehrt keinerlei separate interne Schutzhülse. Dadurch treten im Einsatz Probleme auf, da starke Schwingungskräfte, hohe Temperaturen und Geräusche aus dem Betrieb des elektrischen Arbeitsgeräts dazu tendieren, Ausfälle und Schwierigkeiten im Behälter und im U-förmigen Halter zu erzeugen. Daher sind ein zweites Ziel der vorliegenden Erfindung Vorkehrungen zum Ausgleich der Temperatur, der Geräusche und der Schwingungen, die die Bürste erzeugt und die im Betrieb der elektrischen Arbeitsgeräts entstehen.
  • Drittens beschreibt die US-PS 5 463 264 einen zylindrischen Behälter mit einem Paar längs verlaufender Schlitze zur direkten Aufnahme des Halters und der Bürste. Dieser zylindrische Behälter ist vorzugsweise aus einem isolierenden, nicht leitfähigen Werkstoff wie Kunststoff gefertigt. Der in der genannten Druckschrift angegebene Behälter erlaubt kein optimales Verhalten des elektrischen Arbeitsgeräts, da die Bürste den Schlitz des Behälters nicht optimal durchfährt, weil die Toleranzen und die Oberflächentextur der Schlitze im Behälter in Folge des Wesens und der Zusammensetzung des Behälterwerkstoffs weniger als optimal sind. Daher wird die Abnutzungsrate der Bürste ungleichmäßig und kaum vorherbestimmbar. Es ist daher ein Ziel der vorliegenden Erfindung, einen überlegenen, robusteren Bürstenhalter anzugeben, der ein besseres Verhalten des Arbeitsgeräts und eine längere Nutzung der Bürste ermöglicht und bei dem die Bewegung der Bürste gleichmäßiger und ihre Abnutzung über die Nutzungsdauer des Arbeitsgeräts optimal sind.
  • Schließlich ist in der US 5 462 264 angegeben, dass die Bürste mit einem (Draht-) Bügel und dieser weiterhin mit einem Anschluss verbunden ist, der neben einem in einem Schlitz im zylindrischen Behälter eingesetzten Messingband sitzt. Während diese Patentschrift nicht angibt, wie die Bürstenhalterung mit einer (bezüglich des Behälters) externen elektrischen Quelle verbunden ist, ist bekannt, dass irgendeine Anschlussverbindung vorgesehen und diese mit der externen elektrischen Quelle verbunden sein muss, damit ein elektrischer Strom durch die Bürste fließen kann, der magnetische Fluss erzeugt und das elektrische Arbeitsgerät angetrieben werden kann. Die obige US-Patentschrift nennt keinerlei praktische Mittel, an die die Verbindung des Bürstenhalters mit der externen elektrischen Quelle anschließbar wäre, um der Bürste elektrischen Strom zuzuführen. Typischerweise wird ein Zuleitungsdraht auf den Anschluss gequetscht. In der oben genannten US-Patentschrift ist jedoch die Anschlussverbindung (Anschluss 34) mit der Bürste (14) verbunden und verbleibt im Behälter (25). Um den elektrischen Anschluss herzustellen, müsste ein zusätzlicher Anschlussverbinder auf irgendeine, nicht beschriebene Weise an die entgegengesetzte Seite des ersten Anschlussverbinders (34) angesetzt und in den Schlitz zwischen dem leitfähigen Streifen (nicht gekennzeichnet) und dem Behälter 25 eingeführt werden (vergl. 2 in US-PS 5 463 264). In Folge des leitfähigen Streifens kann dann der elektrische Strom von dem zusätzlichen, nicht beschriebenen Anschlussverbinder (der mit der externen elektrischen Quelle verbunden ist) zum Anschluss (34) fließen. Mit dem Bedarf für den zusätzlichen Anschlussverbinder steigen die Gestehungs- und Fertigungskosten. Zusätzlich werden auch die Fertigung und die Montage komplizierter und teurer. Daher ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, optimale Mittel zum Verbin den der Bürstenhalteranordnung mit der externen elektrischen Quelle anzugeben, die kosteneffektiver sind, die Gestehungs- und Fertigungskosten senken und die Fertigung erleichtern.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Erfindungsgemäß wird ein Bürstenköcher bzw. -halter nach Anspruch 1 oder 8 für elektrische Arbeitsgeräte bereit gestellt. Der Bürstenhalter weist eine im Gerätegehäuse angeordnete zylindrische Hülse mit einer Öffnung auf, die sich radial einwärts zu einem Kommutator des Arbeitsgeräts erstreckt. (Ohne auf diese beschränkt zu sein, sollte der hier benutzte Ausdruck "Kommutator" Kommutatoren, Schleifringe und dergl. durchlaufende Oberflächen umfassen, über die elektrischer Strom abgenommen oder zugeführt wird.) Die Hülse weist ein Rohr auf, das ein Ende aufweist, das einwärts zum Kommutator verläuft. Das Rohr kann länger als die zylindrische Hülse sein derart, dass das Ende über die Öffnung hinaus vorsteht. Ein U-förmiger Bügel vorzugsweise gleichmäßiger Dicke ist verschiebbar in das Rohr eingesetzt. Der U-Bügel hat Schenkel, die radial einwärts zum Kommutator der Arbeitsvorrichtung verlaufen und auch auswärts abstehende Laschen aufweisen. Eine Bürste (vorzugsweise, aber nicht nur eine Kohlebürste) ist zwischen die Schenkel des U-Bügels und eine Konstantkraftfeder zwischen die Bürste und die Innenfläche des U-Bügels eingesetzt. Die Konstantkraftfeder hat ein Paar aufgerollter Enden, die von Hand an die Laschen angesetzt werden. Die Konstantkraftfeder hat auch einen Mittelteil, der mittig an einem Ende der Bürste anliegt und diese mit konstanter Kraft auf den Kommutator des elektrischen Arbeitsgeräts drückt. Der U-Bügel ist über eine Bürstenlitze mit der Bürste verbunden.
  • Weiterhin weist das Rohr zwei Paare von mit der Längsausdehnung in Durchmesserrichtung verlaufenden Schlitzen auf, von denen ein Paar den U-Bügel und das andere die Bürste jeweils aufnimmt und in die Solllage bringt. In ein radial äußeres Ende der Hülse ist eine abnehmbare Kappe eingesetzt, mit der im Betrieb des Arbeitsgeräts der U-Bügel, die Konstantkraftfeder und die Bürste in der Hülse festgelegt werden. Weiterhin verläuft zwischen dem Rohr und der zylindrischen Hülse ein Längsschlitz zur Aufnahme eines Anschlussverbinders, auf den ein Zuleitungsdraht gekrimpt ist, der seinerseits zu einer externen elektrischen Quelle führt.
  • Die vorliegende Erfindung weist ein Rohr (vorzugsweise aus einem leitfähigen Metallwerkstoff wie bspw. Messing) innerhalb einer Hülse (vorzugsweise aus einem isolierenden, nicht leitfähigen Werkstoff wie bspw. einem wärmehärtenden thermoplastischen Kunstharz) auf. In das Rohr sind die Bürste, die Konstantkraftfeder und der U-Bügel einschiebbar. Der Werkstoff des Rohrs ist derart, dass es eher als der Stand der Technik in der Lage ist, im Betrieb Geräusche und Schwingungen zu dämpfen und Wärme abzuführen. Desgl. ist die Oberflächentextur des Rohrwerkstoffs eher als der Stand der Technik in der Lage, der Bürste eine optimale Bewegung zu ermöglichen. Dadurch verlängert man die Nutzungsdauer der Bürste und optimiert das Betriebsverhalten des Arbeitsgeräts. Mit der vorliegenden Erfindung lassen sich auch engere Toleranzen erreichen als nach dem Stand der Technik: die Bürste bewegt sich weniger, "rattert" weniger und gibt weniger Staub ab; es treten weniger Überschläge (Lichtbögen) auf, und das Arbeitsgerät fällt weniger oft aus.
  • Zahlreiche andere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden ausführlichen Beschreibung der Erfindung und deren Ausführungsformen, aus den Ansprüchen sowie aus den beigefügten Zeichnungen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Die vorgehenden Feststellungen sind aus den beigefügten Zeichnungen eher verständlich. Dabei zeigt die
  • 1 eine Sprengperspektive der vorliegenden Erfindung.
  • BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Während die Erfindung sich vielfach unterschiedlich ausführen lässt, zeigt die Zeichnung und betrifft die Beschreibung bevorzugte Ausführungsformen der selben. Es sei darauf hingewiesen, dass die vorliegende Offenbarung nur als beispielhaft für die Prinzipien der Erfindung aufzufassen ist, die dargestellten Ausführungsformen aber diese und/oder die Ansprüche nicht einschränken sollen.
  • Die Erfindung richtet sich, wie in 1 gezeigt, auf einer kartuschenförmig aufgebauten Konstantkraft-Bürstenhalter 10 für elektrische Arbeitsgeräte (wie er in der Beschreibung und den Ansprüchen definiert ist, soll der Ausdruck "elektrische(s) Arbeitsgerät (-vorrichtung)", ohne auf diese beschränkt zu sein, ein elektrisches Arbeitsgerät, jede beliebige drehend oder linear sich bewegende elektrische Vorrichtung, Dynamo, Motor oder Generator bezeichnen). Weiterhin soll der Ausdruck "Kommutator", wie er in der Beschreibung und in den Ansprüchen benutzt ist und ohne auf diese eingeschränkt zu sein, Kommutatoren, Schleifringe und jede andere sich bewegende Oberfläche bezeichnen, an der elektrischer Strom zugeführt oder abgenommen wird. Der Bürstenhalter 10 weist einen U-förmigen Bügel 12 auf, der ein Paar von einem Mittelteil 16 abstehender Schenkel 14 hat. Jeder Schenkel 14 hat eine auswärts abstehende Lasche 18. Um die Festigkeit dieses Teil gegenüber dem Stand der Technik zu erhöhen, ist erfindungsgemäß ein anders konstruierter festerer U-Bügel mit Laschen 18 verwendet, die im montierten Zustand von den Schenkeln des U-Bügels auswärts bis zur Berührung mit aufgerollten Enden 22 einer Konstantkraftfeder 20 verlaufen. Die Dicke des zur Herstellung des U-Bügels verwendeten Werkstoffs ist vorzugsweise durchwegs gleich und nicht durch Ausschneiden, Wegnehmen, oder Einformen von Vertiefungen oder Öffnungen beeinträchtigt. Das Material ist auch fester, da erfindungsgemäß vorzugsweise ein leitfähiger Metallwerkstoff Einsatz findet.
  • Wie oben erwähnt, ist eine eine konstante Kraft ausübende Feder 20 vorgesehen; sie weist ein Paar aufgerollter Enden 22 sowie einen Mittelteil 24 auf. Eine Bürste 26, bei der es sich vorzugsweise, aber nicht unbedingt um eine Kohlebürste handelt, ist ebenfalls vorgesehen, wird beim Montieren des Bürstenhalters 10 (vergl. die ausführliche Darstellung unten) zwischen die Schenkel 14 des U-Bügels 12 eingeschoben und berührt den Mittelteil 24 der Konstantkraftfeder 20. Der Mittelteil 16 des U-Bügels 12 ist über eine Bürstenlitze 28 mit der Bürste 26 verbunden.
  • Um Probleme aus der Bürstenbewegung, starken Schwingungen, hohen Temperaturen und dem Lärm zu überwinden, die das elektrische Arbeitsgerät und die auf dem Kommutator aufsitzende Bürste 26 erzeugen, weist die vorliegende Erfindung ein Rohr 30 auf, das aus einer Hülse 36 heraus vorsteht. Das Rohr 30 ist aus einem vorzugsweise leitfähigen Metallwerkstoff – einschl. Messing, aber nicht hierauf beschränkt – extrudiert, geformt, oder gestanzt. Der Werkstoff ist so gewählt, dass er eine robustere Konstruktion ergibt und im Betrieb Geräusche und Schwingungen dämpft sowie Wärme abführt. Mit dem Rohr 30 erreicht man auch engere Toleranzen als im Stand der Technik, so dass die Bewegungen und das "Rattern" der Bürste 26 abgeschwächt werden und diese sich gleichmäßiger bewegt und weniger stark abnutzt; man erzielt so ein optimales Geräteverhalten sowie eine minimale Überschlagsneigung. Die Hülse 36 ist aus einem vorzugsweise nicht leitfähigen Werkstoff – einschl. der wärmehärtenden und thermoplastischen Kunstharze, aber nicht auf sie beschränkt – extrudiert, geformt oder gestanzt, so dass sie eine Isolierung um das Rohr 30 herum bildet. In das Rohr 30 sind die Bürste 26, die Konstantkraftfeder 20 und der U-Bügel 12 eingeschoben (gemeinsam als "Anordnung" bezeichnet). Das Rohr 30 hat zwei Paare diametral gegenüberliegender Schlitze: das eine Paar 32 zur Aufnahme und Positionierung der Bürste, das andere Paar 34 zur Aufnahme und Positionierung der Schenkel 14, der Laschen 18 des U-Bügels und der aufgerollten Enden 24 der Konstantkraftfeder. Das Rohr 30 ist in die Hülse 36 eingesetzt, die ihrerseits an ein Gehäuse angesetzt ist.
  • Die Hülse 36 hat einen größeren Durchmesser als das Rohr 30; ihr Innenraum entspricht der Außengestalt des Rohrs 30. Der Durchmesser der Hülse 36 ist größer als der des Rohrs 30; so lässt der Innenraum (der das Rohr 30 aufnimmt) sich innerhalb eines bestimmten Bereichs (von den Vorgaben des elektrischen Arbeitsgeräts bestimmt) variieren, d.h. größer oder kleiner wählen, um ein Rohr anderer Größe und so Bürsten anderer Abmessungen aufzunehmen. Selbst wenn eine Bürste einer anderen Größe eingesetzt ist, würde – innerhalb eines gewissen Bereichs – der Gesamtdurchmesser der Hülse 36 sich nicht ändern, so dass die vorliegende Erfindung in eine Standardöffnung im Gehäuse des elektrischen Arbeitsgeräts passen würde, aber trotzdem unterschiedlich große Bürsten aufnehmen kann. Dies ist zusätzlich vorteilhaft, da die vorliegende Erfindung ein einfaches Umrüsten des Innenraums zur Aufnahme größerer oder kleinerer Rohre und Bürsten erlaubt, während die gleiche Hülse 36 mit demselben Außendurchmesser (innerhalb gewisser Grenzen) weiter verwendbar bleibt. Nach dem Stand der Technik – und im Gegensatz zur vorliegenden Erfindung – wäre ein erheblicher Aufwand zu treiben, um für jede Soll-Bürstengröße eine völlig neue Hülse (Behälter) und eine neue Gehäuseöffnung bereit zu stellen.
  • Ein Durchlass oder Schlitz 38 ist außerhalb des Rohrs 30 zwischen einem der Rohrschlitze und der Hülse 36 zur Aufnahme eines Anschlussverbinders 40 angeordnet. Der Anschlussverbinder 40 ist am Rohr 30 und an der Hülse 36 anliegend in den Schlitz 38 eingesetzt derart, dass, wenn ein Zuleitungsdraht (in der Figur nicht gezeigt) von einer externen elektrischen Quelle ("extern" bezüglich des Bürstenhalters 10) kommend auf den Anschlussverbinder 40 gekrimpt wird, eine elektrische Verbindung zur Bürste 26 entsteht, die bestehen bleibt, wenn man die Bürste aus dem Rohr 30 nimmt.
  • Schließlich weist die Hülse 36 einen Gewindebereich (nicht gezeigt) auf, in den eine Gewindekappe 42 einschraubbar ist. In die Hülse 36 eingeschraubt, hält die Kappe 42 den U-Bügel 12 in der Solllage und ermöglicht so eine optimale Funktion der Bürste.
  • Beim Zusammensetzen des Bürstenhalters 10 wird von Hand die Bürste 26 auf den Mittelteil 24 der Konstantkraftfeder 20 gesetzt und deren aufgerollte Enden 22 werden an den Laschen 18 der Schenkel 14 des U-Bügels 12 gehalten. Im nicht zusammengesetzten Zustand oder außerhalb des Rohrs 30 wird die Kon stantkraftfeder 20 nicht konstant in der Solllage gehalten und sie kann sich frei bewegen, da sich die Anordnung nur in das Rohr 30 einsetzen lässt, indem man von Hand die aufgerollten Enden 22 der Konstantkraftfeder 20 auf den Laschen der Schenkel 14 des U-Bügels 12 und die Bürste 30 auf dem Mittelteil 24 der Konstantkraftfeder 20 hält. Sodann setzt man die Anordnung in das Rohr 30 ein und schraubt die Kappe 42 in die Hülse 36. Da das Rohr 30 mit dem Kommutator des elektrischen Arbeitsgeräts ausgerichtet ist, zwingt der seitliche Druck des Kommutators die Bürste 26 gleitend zwischen die Schenkel 14 des U-Bügels 12. Die Konstantkraftfeder 20 übt auf die Bürste 26 eine konstante Kraft bzw. einen konstanten Druck aus, der auch bei sich abnutzender Bürste 26 diese mit im wesentlichen konstanter Kraft auf den Kommutator drückt.
  • In einem Fertigungsbeispiel ist die Konstantkraftfeder 20 an der Bürste 26 und die Bürstenlitze 28 sowohl an der Bürste 26 als auch am U-Bügel 12 befestigt. Ist die Bürste 26 abgenutzt, kann die gesamte Anordnung herausgenommen und problemlos erneuert werden. Nach einem anderen Fertigungsbeispiel lässt sich jedoch ggf. die Anordnung zerlegen und neu montieren, wobei nur eine abgenutzte Bürste 26 ausgetauscht wird.
  • Aus der vorgehenden Beschreibung ersichtlich und wie oben festgestellt, sind zahlreiche Varianten und Änderungen möglich, ohne die Ansprüche zu verlassen. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der hier dargelegten speziellen Verfahrensweisen und Vorrichtungen keinerlei Einschränkung beabsichtigt oder impliziert ist. Alle solchen Änderungen, die im Rahmen der Ansprüche liegen, sind als von diesen umfasst aufzufassen.

Claims (19)

  1. Bürstenhalter (10) für ein elektrisches Arbeitsgerät in einem Gehäuse, der aufweist: eine zylindrische Hülse (36) mit einer Öffnung, welche Hülse sich, wenn der Bürstenhalter sich im Einsatz im elektrischen Arbeitsgerät befindet, radial einwärts zu einem Kommutator desselben erstreckt; ein Rohr (30), das in der zylindrischen Hülse befestigt ist und mit einem Ende einwärts zum Kommutator verläuft; einen U-förmigen Bügel (12), der in dem Rohr verschiebbar angeordnet ist und dessen Schenkel (14) radial einwärts zum Kommutator der Arbeitsvorrichtung verlaufen, wenn der Bürstenhalter sich im Einsatz in der elektrischen Arbeitsvorrichtung befindet; eine Bürste (26), die zwischen den Schenkeln des U-förmigen Bügels angeordnet und mit diesem durch eine Bürstenlitze (28) verbunden ist; eine eine konstante Kraft ausübende Feder (20) zwischen der Bürste und der Innenfläche des Bügels, die ein Paar aufgerollter Enden (22) sowie einen Mittelteil (24) aufweist, der sich an ein Ende der Bürste anlegen kann, um diese mit konstanter Kraft auf den Kommutator der Arbeitsvorrichtung zu schieben; zwei Paare (34, 32) von Schlitzen im Rohr, deren Längsausdehnung in Durchmesserrichtung verläuft, wobei eines (32) der beiden Paare zur Aufnahme und Positionierung der Bürste geeignet ist; und eine abnehmbare Kappe (42), die im radial äußeren Ende der Hülse angeordnet ist, um im Betrieb der Arbeitsvorrichtung den Bügel, die Feder und mindestens einen Teil der Bürste im Rohr zu halten; dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel des U-förmigen Bügels Laschen (18) aufweisen, die von den Schenkeln auswärts abstehen, und die beiden aufgerollten Enden an den Laschen anliegen; und dass eines (34) der beiden Paare von mit der Längsausdehnung in Durchmesserrichtung verlaufenden Schlitzen (34) zur Aufnahme und Positionierung des Bügels geeignet ist.
  2. Bürstenhalter nach Anspruch 1, dessen Rohr länger ist als die zylindrische Hülse, so dass das Ende über die Öffnung hinaus vorsteht.
  3. Bürstenhalter nach Anspruch 1 oder 2, dessen U-förmiger Bügel eine gleichmäßige Dicke hat.
  4. Bürstenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dessen Rohr aus einem Werkstoff gefertigt ist, der im Betrieb der Arbeitsvorrichtung Wärme abführt sowie Geräusche und Schwingungen dämpft.
  5. Bürstenhalter nach Anspruch 4, bei dem der Werkstoff des Rohrs ein leitfähiges Material einschließlich, aber nicht beschränkt auf Messing ist.
  6. Bürstenhalter nach Anspruch 3 oder nach einem der Ansprüche 4 oder 5, wenn von Anspruch 3 abhängig, bei dem der U-förmige Bügel aus einem leitfähigen Werkstoff hergestellt ist.
  7. Bürstenhalter nach einem der vorgehenden Ansprüche weiterhin mit: einem Längsschlitz (38), der zwischen dem Rohr und der Hülse angeordnet ist, um eine Anschlussverbindung aufzunehmen und zu ergreifen; wobei im Schlitz ein Anschlussverbinder (40) angeordnet ist, auf den sich außerhalb des Rohrs ein Zuleitungsdraht zu einer elektrischen Stromquelle krimpen lässt.
  8. Bürstenhalter (10) zum Einsatz mit einer elektrischen Arbeitsvorrichtung in einem Gehäuse, der aufweist: eine zylindrische Hülse (36) mit einer Öffnung, welche Hülse sich, wenn der Bürstenhalter sich im Einsatz in der elektrischen Arbeitsvorrichtung befindet, radial einwärts zu einem Kommutator letzterer erstreckt; einen U-förmigen Bügel (12) gleichmäßiger Dicke, der in dem Rohr verschiebbar angeordnet ist und dessen Schenkel (14) radial einwärts zum Kommutator der Arbeitsvorrichtung verlaufen, wenn der Bürstenhalter sich im Einsatz in der elektrischen Arbeitsvorrichtung befindet; eine Bürste (26), die zwischen den Schenkeln des U-förmigen Bügels angeordnet ist; eine eine konstante Kraft ausübende Feder (20) zwischen der Bürste und der Innenfläche des Bügels, die ein Paar aufgerollter Enden (22) sowie einen Mittelteil (24) aufweist, der sich an ein Ende der Bürste anlegen kann, um diese mit konstanter Kraft auf den Kommutator der Arbeitsvorrichtung zu schieben; eine Bürstenlitze (28), die von der Bürste zum U-förmigen Bügel verläuft; zwei Paare (34, 32) von Schlitzen im Rohr, deren Längsausdehnung in Durchmesserrichtung verläuft, wobei eines (32) der beiden Paare zur Aufnahme und Positionierung der Bürste geeignet ist; und eine abnehmbare Kappe (42), die im radial äußeren Ende der Hülse angeordnet ist, um im Betrieb der Arbeitsvorrichtung den Bügel, die Feder und mindestens einen Teil der Bürste im Rohr zu halten; dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel des U-förmigen Bügels Laschen (18) aufweisen, die von den Schenkeln auswärts abstehen, und die beiden aufgerollten Enden an den Laschen anliegen; und dass eines der beiden Paare von mit der Längsausdehnung in Durchmesserrichtung verlaufenden Schlitzen (34) zur Aufnahme und Positionierung des Bügels geeignet ist.
  9. Bürstenhalter nach Anspruch 8, weiterhin mit einem Rohr (31), das in der zylindrischen Hülse festgelegt ist und mit einem Ende einwärts zum Kommuta tor verläuft, wenn sich der Bürstenhalter in der elektrischen Arbeitsvorrichtung befindet.
  10. Bürstenhalter nach Anspruch 9, bei dem das Rohr länger ist als die zylindrische Hülse, so dass das Ende über die Öffnung hinaus vorsteht, wobei die Paare von in Durchmesserrichtung verlaufenden Schlitzen mit dem Rohr einteilig ausgebildet sind.
  11. Bürstenhalter nach Anspruch 9 oder 10, bei dem das Rohr aus einem Werkstoff hergestellt ist, der im Betrieb der Arbeitsvorrichtung Wärme abführt sowie Geräusche und Schwingungen dämpft.
  12. Bürstenhalter nach einem der Ansprüche 9 bis 11, bei dem der Werkstoff des Rohrs ein leitfähiges Material einschließlich, aber nicht beschränkt auf Messing ist.
  13. Bürstenhalter nach einem der Ansprüche 8 bis 12, bei dem der U-förmige Bügel aus einem leitfähigen Werkstoff hergestellt ist.
  14. Bürstenhalter nach einem der Ansprüche 9 bis 13 mit: einem Längsschlitz (38), der zwischen dem Rohr und der Hülse angeordnet ist, um eine Anschlussverbindung aufzunehmen und zu ergreifen; und einem Anschlussverbinder (40), der im Schlitz angeordnet ist, wobei ein Zuleitungsdraht zu einer elektrischen Stromquelle sich außerhalb des Rohrs auf den Anschlussverbinder krimpen lässt.
  15. Bürstenhalter nach Anspruch 1, bei dem das Rohr länger ist als die zylindrische Hülse, so dass das Ende über die Öffnung hinaus vorsteht, und weiterhin mit: einem Längsschlitz (38), der zwischen dem Rohr und der Hülse angeordnet ist, um eine Anschlussverbindung aufzunehmen und zu ergreifen; wobei in dem Schlitz ein Anschlussverbinder (40) angeordnet ist, auf den sich außerhalb des Rohrs ein Zuleitungsdraht zu einer elektrischen Stromquelle krimpen lässt.
  16. Bürstenhalter nach Anspruch 15, dessen U-förmiger Bügel gleichmäßig dick ist.
  17. Bürstenhalter nach Anspruch 15 oder 16, dessen U-förmiger Bügel aus einem leitfähigen Werkstoff hergestellt ist.
  18. Bürstenhalter nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dessen Rohr aus einem leitfähigen Werkstoff hergestellt ist, der im Betrieb der Arbeitsvorrichtung Wärme abführt sowie Geräusche und Schwingungen dämpft.
  19. Bürstenhalter nach Anspruch 18, bei dem der leitfähige Werkstoff des Rohrs Messing ist, aber nicht hierauf beschränkt ist.
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