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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Zahnbürste der
Art, die einen Griff und einen Reinigungskopf mit einer mit Borsten
versehenen Grundplatte umfasst.
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Wie
man weiß,
bestehen Zahnbürsten
normalerweise aus einem einzigen, in Kunststoff ausgeführten Körper, der
so geformt ist, dass er einen Griff und einen mit einer Vielzahl
von Borsten versehenen Reinigungskopf aufweist.
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Dem
Benutzer entsprechend, für
den die Zahnbürste
gedacht ist, hat der Griff unterschiedliche Längen, und ist jedoch auch lang
genug, damit der Reinigungskopf tief in die Mundhöhle eindringen kann.
Genauer gesagt haben Zahnbürsten
für Kinder einen
kürzeren
Griff als Zahnbürsten
für Erwachsene,
und auch die Härte
der Borsten ist so ausgelegt, dass sie die Bedürfnisse des Endverbrauchers
erfüllt.
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Für eine ordnungsgemäße Zahnreinigung muss
der Benutzer sein Handgelenk fortwährend bewegen, um die Ausrichtung
der Borsten in Bezug auf die Zahnoberfläche zu verändern.
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Nach
einer weiteren bekannten Technik gibt es elektrische Zahnbürsten, die
einen Griff umfassen, in dessen Innerem ein kleiner Elektromotor
untergebracht ist, der mit einem rotierenden Reinigungskopf verbunden
ist. Letzterer besteht normalerweise aus einer kreisförmigen,
um eine Achse rotierende Bürste mit
Borsten vorbestimmter Härte,
wobei die Achse im Allgemeinen mit der Ausbildungsrichtung der Borsten ausgerichtet
ist.
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Obwohl
die Zahnreinigung erleichtert ist, sind auch bei dieser Zahnbürste fortwährende Handgelenkbewegungen
des Benutzers erforderlich, damit die Borsten der rotierenden Bürste im
Hinblick auf die Zahnoberfläche
ordnungsgemäß geführt werden.
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Außerdem sind
durch das Vorhandensein des kleinen Elektromotors und einer zweckbestimmten
rotierenden Bürste
die Kosten für
die Anschaffung und den Erhalt der Zahnbürste erhöht.
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Darüber hinaus
ist aus dem Patent
CH 179 403 eine
Zahnbürste
bekannt, die einen Griff und einen Reinigungskopf mit einer mit
Borsten versehenen Grundplatte umfasst, an der sich zwei gegenüberliegende
Ansatzteile von der Grundplatte
3a weg erstrecken und gleichmäßig mit
Borsten
6 mit verschiedenen Längen versehen sind. Die Länge der Borsten
an den Ansatzteilen ist nahe der Grundplatte minimal, und am Außenprofil
jedes Ansatzteils maximal, wobei es vom Griff zu der dem Griff entgegengesetzten
Seite hin keinen Längenunterschied
gibt.
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Zahnbürsten, die
der in
CH 179 403 beschriebenen ähnlich sind,
sind auch aus den Druckschriften
US
1 771 624 und
US 2 244
615 bekannt.
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In
der Patentanmeldung US 2002/0157202 ist eine Mehrfachkopfzahnbürste mit
einem Reinigungskopf mit einer Grundplatte und zwei einander zugewandten
Ansatzteilen offenbart, die mit Borsten versehen sind. Die Länge der
Borsten an den Ansatzteilen ist nahe an der Grundplatte minimal,
und am Außenprofil
jedes Ansatzteils maximal, wobei es vom Griff zu der dem Griff entgegengesetzten
Seite hin keinen Längenunterschied
gibt. Eine ähnliche
Anordnung ist in
GB 402 293 offenbart.
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Eine
Zahnbürste
mit einem Reinigungskopf mit einer Grundplatte und zwei einander
zugewandten Ansatzteilen ist auch aus der
DE 674 288 bekannt. Die Länge der
Borsten
5 an den Ansatzteilen
2 nimmt vom Griff
zum Mittenabschnitt jedes Ansatzteils hin ab, und nimmt von dort
zu der dem Griff entgegengesetzten Seite hin wieder zu.
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Eine
gegensätzliche
Anordnung ist in
US 5 497 526 offenbart,
wobei die Borsten der Ansatzteile am Mittenabschnitt jedes Ansatzteils
eine maximale Länge
haben.
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Im
US-Patent 5 114 214 ist eine Zahnbürste mit einem Reinigungskopf
mit einer Grundplatte 13 und zwei Ansatzteilen 14, 15 offenbart,
die mit Borsten versehen sind. Die Länge der Borsten an den Ansatzteilen
ist nahe der Grundplatte minimal, und am Außenprofil jedes Ansatzteils
maximal, während
bezüglich
der Länge
der Borsten vom Griff zu der dem Griff entgegengesetzten Seite hin
keine Angaben gemacht sind.
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Schließlich ist
in der Druckschrift
DE 195 16 944 eine
Zahnbürste
mit einem Reinigungskopf mit einer Grundplatte und zwei Ansatzteilen
beschrieben, die mit Borsten versehen sind. Von der Grundplatte
zum Außenprofil
jedes Ansatzteils hin scheinen die Borsten an den Ansatzteilen im
Wesentlichen gleich lang zu sein, während bezüglich der Länge der Borsten vom Griff zu
der dem Griff entgegengesetzten Seite hin keine Angaben gemacht
sind.
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Das
Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, die zuvor genannten
Nachteile aus der Welt zu schaffen, indem eine Zahnbürste bereitgestellt
wird, die eine leichte Zahnreinigung ermöglichen kann, ohne dass es
fortwährender
Handgelenkbewegungen zum Verändern
der Neigung der Borsten in Bezug auf die Zahnoberfläche bedarf,
und mit der man auch alle Zähne
ungeachtet deren Lage in der Mundhöhle mit der gleichen Wirksamkeit
reinigen kann.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Zahnbürste zu
entwickeln, die sich für
den Gebrauch sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern eignet.
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Ein
weiteres Ziel ist es, die zuvor genannten Ergebnisse mit einer einfachen,
vernünftigen
und zuverlässigen
konstruktiven Lösung
zu erreichen. Diese Ziele werden mit der Zahnbürste gemäß der vorliegenden Erfindung
voll erreicht, die durch das gekennzeichnet ist, was in den beigefügten Ansprüchen dargelegt
ist.
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Diese
und weitere Ziele werden durch die nun folgende Beschreibung einer
bevorzugten Ausführungsform
deutlicher hervorgehoben, die mittels eines nicht einschränkenden
Beispiels in den beigefügten
Zeichnungen gezeigt ist. In diesen zeigen:
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1 eine
perspektivische Draufsicht einer Zahnbürste gemäß der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
Vorderansicht der in 1 gezeigten Zahnbürste;
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3 eine
perspektivische Seitenansicht der in den vorhergehenden Figuren
gezeigten Zahnbürste.
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Mit
Bezug auf die Zeichnungen ist mit 1 insgesamt die Zahnbürste gemäß der vorliegenden
Erfindung angegeben, die vorzugsweise aus Kunststoff oder einem
anderen Material besteht, das sich für Hygiene- bzw. Sanitärzwecke
eignet.
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Die
mittlere Borstenlänge
der Ansatzteile 5a, 5b beträgt vorzugsweise ca. 5,5 mm.
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Hinsichtlich
der Borsten 4 an der Grundplatte 3a des Kopfs 3 messen
diese vorzugsweise 4 mm.
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In
der gezeigten Ausführungsform
sind die Ansatzteile 5a, 5b vorzugsweise einstückig mit
dem Reinigungskopf 3 gefertigt.
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Die
Funktionsweise der Erfindung ist wie folgt.
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Die
Zahnbürste
wird in die Mundhöhle
eingeführt,
wobei darauf geachtet wird, dass die Borsten 4 auf der
Oberseite der Zähne
aufliegen.
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Auf
diese Weise liegen die Borsten 6 der Ansatzteile 5a, 5b an
der Zahnseitenfläche
an, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Zahnbogens, und gestatten
somit eine effiziente Reinigung insbesondere der Zahnseitenflä che, die
dem Inneren der Mundhöhle
zugewandt und üblicherweise
am schwierigsten zu reinigen ist.
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Die
unterschiedlichen Längen
der Borsten an den Ansatzteilen 5a, 5b garantieren
eine Selbstanhaftung der Borsten an der Zahnseitenfläche. Insbesondere
die Borsten 6a, die länger
und in Entsprechung mit dem Griff 2 angeordnet sind, haften
geeigneter Weise an den Zähnen
an, die sich im vorderen Teil der Mundhöhle befinden (Schneidezähne).
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Umgekehrt
haften die kürzeren
Borsten 6b effizient an den Zähnen an, die im Inneren Teil
der Mundhöhle
liegen (Backenzähne).
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Deshalb
lässt sich
die Zahnreinigung durch eine einfache Translationsbewegung der Zahnbürste entlang
des Zahnbogens ausführen,
ohne die Neigung des Reinigungskopfs verändern zu müssen, wie es dagegen bei Zahnbürsten gemäß dem Stand der
Technik erforderlich ist.
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Dies
wird durch die charakteristische Fischgrätanordnung der Borsten 4 der
Grundplatte 3a noch weiter erleichtert, was man mit Bezug
auf 4 leicht erkennen kann.
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Mit
der Erfindung werden entscheidende Vorteile erzielt.
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Zuallererst
ermöglicht
eine erfindungsgemäße Zahnbürste eine
leichte Zahnreinigung, ohne dass es fortwährender Handgelenkbewegungen
bedarf, um entsprechend die Neigung der Borsten in Bezug auf die
Zahnoberfläche
zu verändern.
Insbesondere ist mit einer erfindungsgemäße Zahnbürste, anders als bei den Zahnbürsten aus
dem Stand der Technik, eine exzellente Reinigung der Zahnseitenfläche gewährleistet,
die dem Inneren der Mundhöhle zugewandt
ist, und sie kann vorteilhafter Weise mit identischen, großartigen
Ergebnissen bezüglich
der Reinigung sowohl für
den oberen als auch unteren Zahnbogen verwendet werden.
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Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass die Zahnbürste bei geeigneter Dimensionierung
von Kindern wie auch Erwachsenen verwendet werden kann. Vorteilhafter
Weise kann man mit der erfindungsgemäßen Zahnbürste mit gleicher Wirksamkeit sämtliche
Zähne ungeachtet
deren Position in der Mundhöhle
reinigen, was von fundamentaler Wichtigkeit für die Verwendung durch beeinträchtige Personen
ist, wie z.B. von Personen, die am Down-Syndrom leiden.
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Die
Zahnbürste
gemäß der vorliegenden
Erfindung kann aus weichem und elastischem Kunststoff hergestellt
sein, um so eine effiziente und angenehme Massage des Zahnfleischs
zu ermöglichen.
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Schließlich lässt sich
eine Zahnbürste
gemäß der vorliegenden
Erfindung leicht und wirtschaftlich herstellen, und man kann ihr
mit geeigneten Verzierungen und Farben eine persönliche Note geben.