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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine elektrische Anordnung, die mindestens
eine Vorrichtung zum Befestigen mindestens eines Kabels umfasst, sowie
eine Verschließ-
und Sonnenschutzanlage, die mit mindestens einer solchen elektrischen
Anlage versehen ist.
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Unter
Verschließvorrichtung
versteht man Türen,
Tore Flügel,
Gitter oder entsprechende Materialien.
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Die
durch die Erfindung ins Auge gefassten elektrischen Anordnungen
sind in nicht beschränkender
Weise elektrische Gehäuse
oder Rinnen, in denen Kabel aufgenommen sind, die auch als Kabelführungen
bezeichnet sind.
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Es
ist bekannt, an oder auf den zuvor erwähnten elektrischen Anordnungen
verschiedene elektrische Kabel zu befestigen. Diese letzteren werden
daran festgelegt, sei es in individueller Weise oder miteinander
zusammengefasster Weise, derart, dass eine Kabel anordnung, die auch
als Kabelbaum bezeichnet wird, gebildet wird.
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Im
Hinblick auf eine solche Befestigung ist es bekannt, eine einen
Bügel bildende
Brücke
herzustellen, die sich auf einer Lagerung abstützen kann, die an der elektrischen
Anordnung ausgebildet ist. Dieser Bügel und diese Lagerung definieren
zusammen einen geschlossenen Querschnitt der das Einklemmen des
Kabels oder der Kabelanordnung sicherstellt.
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Der
Bügel ist
auf der Lagerung sei es durch Verschraubung oder über Rastmittel
befestigt, die geeignet sind, mit Kraft in korrespondierende Mittel einzugreifen,
mit denen die Lagerung ausgerüstet
ist.
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Diese
Lösung
weist jedoch einige Nachteile auf.
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Da
die Lagerung und der Bügel
in der Weise gebildet sind, dass sie einen Querschnitt oder eine Reihe
von Querschnitten für
den vorbestimmten Durchgang bilden, sind diese Organe an eine besondere
Verwendung angepasst. Mit anderen Worten gesagt, ist es notwendig,
eine große
Anzahl von Lagerungen und Bügel
vorzusehen, die unterschiedlichen Abmessungen aufweisen.
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Außerdem ist
es angebracht zu unterstreichen, dass der Bügel an die Lagerung angepasst
ist, mit der er zusammenarbeitet. Daher ist im Falle des Verlustes
des Bügels
die Befestigungsvorrichtung nicht mehr operabel, es sei denn, man
kann diesen Bügel
getrennt besorgen, was im Allgemeinen schwierig ist.
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In
dem Fall, in dem der Bügel
durch Verschraubung befestigt ist, verlangt seine Montage die Verwendung
eines Schraubendrehers mit angepasster Größe, den der Benutzer nicht
notwendigerweise hat.
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Darüber hinaus
weist im Falle einer Befestigung des Bügels durch Verrastung letzterer
eine komplexe Geometrie auf. Tatsächlich muss seine Form nicht
nur die Verbindung, sondern auch das Lösen durch Entrastung gestatten,
ohne dass der Bügel bei
diesem letztern Vorgang zerstört
wird, besonders unter Berücksichtigung,
dass er im Allgemeinen nicht getrennt verfügbar ist.
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In
dieser Hinsicht ist es zu bemerken, dass die Demontage des Bügels notwendig
ist, um ihn an Kabelmodifikationen anzupassen, die selbst bei der Verwendung
der elektrischen Anordnung auftreten können. Schließlich ist
die Reihe der Querschnitte der Befestigungsvorrichtung, die eine
Verrastung des Bügels
betrifft, besonders reduziert.
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Aus
der DE-U-87 119 40 ist eine Vorrichtung bekannt, die eine Befestigung
eines Kabels an einer elektrischen Anordnung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 gestattet. Zu diesem Zweck ist der Körper dieser
Anordnung mit unterschiedlichen Organen zur Aufnahme eines Kabels
versehen, die Klemmschellen zugeordnet sind, die jedes Kabel an
einem entsprechenden Aufnahmeelement festlegen können.
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Diese
alternative Lösung
weist jedoch bestimmte Nachteile auf. Insbesondere ist zu unterstreichen,
dass die industrielle Herstellung dieser Anordnung sich als schwierig
erweist, da diese letztere zahlreiche einzelne mechanische Organe
umfasst. Bei diesen Bedingungen muss diese Anordnung Gegenstand
einer vorherigen Montage sein.
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Schließlich offenbart
die DE-U-298 22 734 einen elektrischen Aufbau, der mit einem Element
zur Aufnahme eines Kabels ausgerüstet
ist, das mit einer einer Ausnehmung zugeordneten Stützfläche versehen
ist, die den Durchgang eines Klemmbandes gestattet. Dieses stellt
die Befestigung eines entsprechenden Kabels an der zuvor erwähnten Stützfläche sicher.
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Diese
letztere Lösung
erweist sich jedoch als wenig zufrieden stellend, insbesondere hinsichtlich der
Einfachheit der Benutzung für
die Bedienperson.
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Nachdem
dieses präzisiert
wurde, schlägt die
Erfindung vor, die oben erwähnten
unterschiedlichen Nachteile zu vermeiden.
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Zu
diesem Zweck hat sie eine elektrische Anordnung entsprechend dem
beigefügten
Anspruch 1 zum Gegenstand. Vorteilhaft Ausführungsformen sind Gegenstand
der Unteransprüche.
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Die
Erfindung hat gleichfalls eine Schließ- oder Sonnenschutzanlage
zum Gegenstand, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie mindestens
eine wie oben definierte elektrische Anlage umfasst.
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Die
Erfindung wird besser bei der Lektüre der folgenden Beschreibung
von unterschiedlichen Ausführungsformen
einer elektrischen Anordnung verstanden, die nur beispielhaft und
nicht beschränkend angegeben
ist und Bezug nimmt auf die beigefügten Zeichnungen, von denen
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1 eine
Schnittansicht ist, die in Teildarstellung eine elektrische Anordnung
nach der Erfindung zeigt;
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2 eine
Unteransicht ist, die in Teildarstellung die elektrische Anordnung
nach der 1 zeigt;
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3 und 3bis jeweils Ansichten im Schnitt und von unten
sind, analog zu den 1 und 2, die eine
erste Variante der elektrischen Anordnung nach der Erfindung zeigen;
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4 eine
Schnittansicht, analog zu 1 ist, die
eine zusätzliche
Herstellungsvariante der elektrischen Anordnung nach der Erfindung
zeigt;
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5 eine
perspektivische Ansicht ist, die in Teildarstellung eine elektrische
Anordnung entsprechend eines anderen Ausführungsbeispiels der Erfindung
zeigt.
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Die 1 und 2 stellen
eine elektrische Anordnung entsprechend der Erfindung dar, die beispielsweise
ein elektrisches Gehäuse
oder ein Kabelweg ist.
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Diese
Anordnung, die in ihrer Gesamtheit durch das Bezugszeichen 2 bezeichnet
ist, umfasst eine ebene Bodenwand 4, in der eine Ausnehmung 6 eingearbeitet
ist. Ein Ansatz 8 in lang gestreckter Form erstreckt sich
in diese Ausnehmung 6, der in einem Teil mit dem Boden 4 der
Anordnung hergestellt ist. In vorteilhafter Weise sind dieser Boden 4 und diese
Ausnehmung 6 in einem formbaren Material, z.B. aus Polyethylen
hergestellt.
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Dieser
Ansatz 8 weist somit ein Ende 8', das mit dem Boden 4 verbunden
ist, sowie ein freies Ende 8'' auf, das sich
in das Innere der Ausnehmung 6 erstreckt. Es ist gleichfalls
zu bemerken, dass der Ansatz 8 im Wesentlichen die gleiche
Dicke wie der Boden 4 aufweist, derart, dass er nicht in
Bezug auf das durch den Ausschnitt 6 definierte Volumen
hervorspringt.
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Es
ist darüber
hinaus eine Klemmschelle 10 von an sich bekannter Art vorgesehen.
Beispielhaft aber nicht einschränkend
entspricht diese Klemme derjenigen, die durch das Unternehmen LEGRAND unter
der Bezeichnung COLRING hergestellt wird.
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Es
wird nun der Befestigungsvorgang eines Kabels 12 an der
Anordnung 2 mittels des Ansatzes 8 und der Klemmschelle 10 beschrieben.
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Zu
diesem Zweck ordnet man zuerst die Schelle 10 um das Kabel 12 herum
an, indem ein Spiel belassen wird, derart, dass ein Zwischenraum definiert
wird. Dann ordnet man diese Klemme und dieses Kabel um den Ansatz 8 herum,
derart, dass letzterer sich in dem zuvor erwähnten Zwischenraum aufgenommen
findet.
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Bei
diesen Bedingungen ruht ein Teilabschnitt 14 des Kabels
auf der Fläche
am Ansatz 8, der so ein Aufnahmeorgan des betrachteten
Teilabschnittes 14 bildet. Dann handelt es sich darum,
die Klemme 10 um die Außenflächen des Kabels 12 und des
Ansatzes 8 festzuklemmen, so dass sie wechselseitig in
zuverlässiger
Weise befestigt sind.
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Als
Variante ist es möglich,
zuerst die Klemme 10 um den Ansatz 8 herum anzuordnen,
dann das Kabel 12 in den von den Wänden gegenüberliegend zu dieser Klemme
und diesem Ansatz definierten Zwischenraum einzuführen. Bei
dem Vorgang findet sich die Klemme in analo ger Weise zu dem, was zuvor
beschrieben wurde, festgeklemmt, um die wechselseitige Befestigung
des Kabels und des Ansatzes sicherzustellen.
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Die 3 und 3bis stellen eine erste Herstellungsvariante der
Erfindung dar. Bei diesen Figuren weisen die mechanischen Elemente
analog zu denen der 1 und 2 die gleichen
Bezugszeichen, erhöht
um 50 auf.
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Die
elektrische Anordnung 52 dieser 3 besitzt
einen Boden 54, der mit einem Ausschnitt 54 ausgenommen
ist, von dem sich eine Seitenwand 57 erstreckt. Ein Ansatz 58 erstreckt
sich in einem Stück von
der Umlenkung einer Öffnung 59 weg,
die in dieser Seitenwand 57 eingearbeitet ist.
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Außerdem ist
eine Schelle 60 vorgesehen, die die Befestigung des Kabels 62 an
dem Ansatz 58 in analoger Weise, wie zuvor beschrieben,
sicherstellt. Nachdem es festgelegt ist, ruht dieses Kabel 62,
das sich durch die Öffnung 59 hindurch
erstreckt, mit seinem Teilabschnitt 64 auf dem Ansatz.
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Wie
es insbesondere die 3bis zeigt,
erstreckt sich der Ansatz in die Projektion P der Ausnehmung 56,
die entsprechend einer senkrecht zum Boden 54 liegenden
Achse A hergestellt ist. Darüber hinaus
ist das freie Ende 58'' dieses Ansatzes,
gegenüberliegend
zu dem 58',
das ihn mit dem Körper der
Anordnung verbindet, zu dem Innenvolumen dieses Körpers gerichtet,
das mit V bezeichnet ist. Dies ist vorteilhaft hinsichtlich der
Kompaktheit der Gesamtheit der elektrischen Anordnung.
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Die 4 zeigt
eine zweite Herstellungsvariante der Erfindung. Auf dieser Figur
sind die mechanischen Elemente analog zu denen der 1 und 2 mit
den gleichen Bezugszeichen versehen, erhöht um 100.
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Die
elektrische Anordnung 102 dieser Figur besitzt einen Boden 104,
der mit einer Ausnehmung 106 ausgenommen ist. Ein Flügel 107 senkrecht
zum Boden 104 erstreckt sich von dem Umfang der zuvor erwähnten Ausnehmung 106.
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Außerdem verlängert ein
Ansatz 108 parallel zum Boden 104 diesen Flügel 107.
Es ist schließlich eine
Klemme 110 vorgesehen, die die Befestigung eines Kabels 112 an
dem Ansatz 108 gestattet, wobei das Kabel über einem
Teilabschnitt 114 ruht.
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Wie
in dem Ausführungsformen
der 3 und 3bis erstreckt
sich der Ansatz 108 in die Projektion P' der Ausnehmung 106. Außerdem ist das
freie Ende 108'' dieses Ansatzes,
entgegengesetzt zu dem 108',
das ihn mit dem Körper
verbindet, zu dem Innenvolumen V' dieses
Körpers
gerichtet.
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Die 5 stellt
eine dritte Herstellungsvariante dar. Auf dieser Figur haben die
mechanischen Elemente analog zu denen der 1 und 2 die gleichen
Bezugszeichen, erhöht
um 150.
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Die
elektrische Anordnung 152, die in der 5 dargestellt
ist, ist ein Gehäuse,
das für
die Steuerung einer Schließ-
und Sonnenschutzanlage vorgesehen ist.
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Sie
umfasst einen Boden, von dem aus sich eine Seitenwand 157 erstreckt,
die mit mehreren Aussparungen 159 mit im Wesentlichen halbkreisförmiger Form
verse hen ist. Jede Aussparung 159 ist für die Aufnahme einer Kabelanordnung 162 oder
eines Kabelbaums vorgesehen, die bzw. der aus verschiedenen individuellen
Kabeln 1621 gebildet wird, die durch
eine Umhüllung 1622 zusammengehalten werden.
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Außerdem erstrecken
sich mehrere Ansätzen 158 von
dem Umfang der zuvor erwähnten
Aussparungen 159 in das Innere von entsprechenden Ausschnitten 156 hinein,
die in dem Boden eingearbeitet sind. Jeder Ansatz 158 ist
mit einem Ende 158' versehen,
das mit dem Körper
der Anordnung verbunden ist, sowie mit einem freien Ende 158'', das sich in einen der Ausschnitte 156 erstreckt.
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Im
Gegensatz zu der Ausführungsform
der 1 und 2 weist jeder Ansatz 158 eine
Dicke auf, nämlich
eine Dimension senkrecht zur Ebene der Ausschnitte 156,
die größer ist
als die jedes Ausschnitts. Jedoch erstreckt sich das Teil jedes
Ansatzes 158, der in Bezug auf die Ebene jedes Ausschnitts
hervorspringt, nämlich
nach oben in dieser 5, in Richtung des Innenvolumens
V'' der elektrischen
Anordnung. Mit anderen Worten gesagt, ragen diese Anordnungen 158 nicht
entgegengesetzt zu diesem Innenvolumen hervor.
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Diese
Ansätze 158 besitzen
eine Fläche 1581 , im Falle der 5 die obere,
deren Profil an die Aufnahme des Kabelbaums 162 angepasst
ist, so weist diese Fläche
das Profil eines Zylinderabschnitts auf. Außerdem ist diese Aufnahmefläche 1581 mit Riefen oder Rillen 1582 versehen, die dazu dienen, den Kabelbaum 162 fest
in Position zu halten, nachdem letzterer mit dem Ansatz 158 verbunden
ist.
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Schließlich ist
entgegengesetzt zu den Aussparungen 159 jeder Ansatz mit
seitlichen Endstegen 1583 versehen.
Letztere stellen sich einer möglichen axialen
Verschiebung der Klemme 160 in Bezug auf den Ansatz 158 entgegen,
was der so hergestellten Befestigung eine große Sicherheit mitteilt.
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Als
Variante können
diese Anschlagstege 1583 durch
einen Endbereich des Ansatzes 158 gebildet werden, beispielsweise
in Kegelstumpfform.
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Wenn
der Kabelbaum 162 an dem Ansatz 158 befestigt
wurde, ruht er auf letzterem über
seinem Teilabschnitt 164. Diese Befestigung wird durch die
Klemme 160 sichergestellt, die einen Ansatz 1601 besitzt, der angepasst ist, in bekannter
Weise das freie Ende 1602 dieser
Klemme in einer gegebenen Klemmposition zu halten.
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Es
ist zu bemerken, dass dieser Ansatz 1601 und
dieses freie Ende 1602 mit Mitteln
ausgerüstet sein
können,
die ihre relative Verschiebung in eine einzige Richtung erlaubt,
entsprechend einer Verringerung des Innenvolumens der Klemme 160.
Als Variante kann dieses freie Ende 1602 sich
gleichfalls in Bezug auf den Ansatz 1601 in
zwei entgegengesetzte Richtungen verschieben, entsprechend der Verringerung
oder Vergrößerung des
zuvor erwähnten
Innenvolumens.
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Die
Erfindung ermöglicht
die Realisierung der zuvor erwähnten
Ziele.
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Tatsächlich ist
die Handhabung der Befestigungsvorrichtung der Erfindung einfach,
schnell und eingängig
für die
Bedienperson.
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So
muss letztere nur eine beschränkte
Anzahl von me chanischen Organen handhaben, da nur die Klemmschelle
betätigt
wird. Da außerdem
jeder Ansatz ein mit dem Körper
verbindendes Ende und ein freies Ende aufweist, ist er von einer
bemerkenswerten Zugangseinfachheit für den Benutzer hinsichtlich
des Einbaus der Klemmschelle.
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Da
sich der Befestigungsansatz in einer Ausnehmung oder entsprechend
ihrer Projektion erstreckt, ist die Gesamtherstellung der elektrischen Anordnung
der Erfindung in industrieller Hinsicht leicht. Tatsächlich ist
es insbesondere möglich,
auf ein besonders einfaches Formverfahren der direkten Art ohne
Schieber zurückzugreifen,
um die Gesamtheit der Anordnung und ihrer Befestigungsansätze zu erhalten.
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Darüber hinaus
springt der Befestigungsansatz nicht entgegengesetzt zum Innenvolumen
der Anordnung hervor, da er entweder vollständig in dem Volumen der Ausnehmung
eingeschlossen ist oder in das zuvor erwähnte Innenvolumen gerichtet
ist. Dies teilt somit der Gesamtheit dieser Anordnung eine bemerkenswerte
Kompaktheit mit.
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Die
Vorrichtung der Erfindung ist außerdem an jedem Kabelquerschnitt
anpassbar.
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Schließlich lässt diese
Vorrichtung eventuelle Modifikationen in der Ausführung der
elektrischen Anordnung zu, insbesondere im Fall der Ersetzung von
Kabeln. Bei dieser Eventualität
handelt es sich somit entweder um das Löten der Schelle oder um ihr Abschneiden
zu ihrer Ersetzung, was nur eine besonders geringe Preiserhöhung mit
sich bringt.