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DE602004000124T2 - Verfahren und Vorrichtung zur Dämpfung der durch Autorotation eines Triebwerkes verursachten Vibrationen in einem Flugzeug - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Dämpfung der durch Autorotation eines Triebwerkes verursachten Vibrationen in einem Flugzeug Download PDF

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DE602004000124T2
DE602004000124T2 DE602004000124T DE602004000124T DE602004000124T2 DE 602004000124 T2 DE602004000124 T2 DE 602004000124T2 DE 602004000124 T DE602004000124 T DE 602004000124T DE 602004000124 T DE602004000124 T DE 602004000124T DE 602004000124 T2 DE602004000124 T2 DE 602004000124T2
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aircraft
rudder
vibrations
frequency range
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DE602004000124T
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François Kubica
Dominique Briere
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Airbus Operations SAS
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Airbus Operations SAS
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B64AIRCRAFT; AVIATION; COSMONAUTICS
    • B64CAEROPLANES; HELICOPTERS
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    • B64C13/16Initiating means actuated automatically, e.g. responsive to gust detectors
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Dämpfen der Vibrationen, die in einem mit Motoren des Typs Turboluftstrahltriebwerk ausgestattetem Flugzeug durch den Windmühlenbetrieb wenigstens eines der Gebläse der Turboluftstrahltriebwerke verursacht werden. Gleichfalls betrifft sie ein elektrisches Flugsteuersystem für Flugzeuge, das dieses Verfahren ausführt.
  • Es ist bekannt, dass sich ein Gebläse bei Stillstand eines Turboluftstrahltriebwerks eines Flugzeuges während des Fluges, beispielsweise nach dem Bruch eines oder mehrerer Gebläseflügel, durch den in das Turboluftstrahltriebwerk eindringende Luftstrom in Freilauf oder in Autorotation dreht. Dieses Phänomen wird in der Luftfahrt allgemein mit dem altenglischen Begriff „windmilling" oder mit dem französischen Ausdruck „fonctionnement en moulinet" bezeichnet.
  • Solch ein Windmühlenbetrieb eines Gebläses verursacht und verbreitet im Flugzeug Vibrationen, deren Frequenz von der Flugphase abhängt, jedoch zwischen 5 und 15 Hz liegt. Derartige verursachte Vibrationen setzen die Struktur des Flugzeugs und damit das Bordpersonal und die Fluggäste einerseits erheblichen Vibrationsbelastungen aus, und andererseits können sie die Steueraufgaben für den Piloten, der ihnen ausgesetzt ist, erschweren oder sogar unmöglich machen.
  • Um diesen Vibrationsbelastungen standhalten zu können, müssen daher die Struktur des Flugzeugs, die beweglichen Sachen, die Träger, die Rechner, die Sitze, etc. verstärkt werden, was die Gesamtmasse des Flugzeugs erhöht. Bei großen Flugzeugen mit starken Motoren führen die Verstärkungen, die erforderlich sind, um den verursachten Vibrationen standhalten zu können, zu einem erheblichen Massezuwachs des Flugzeugs, was sich negativ auf die Flugzeugleistungen auswirkt. Ferner wirken sich derartige bedeutende Verstärkungen nur auf die mechanische Festigkeit der Flugzeugstruktur aus und verbessern in keiner Weise die Schwierigkeiten beim Steuern und die Unannehmlichkeiten für die Fluggäste und das Bordpersonal.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu beseitigen und eine übermäßige Erhöhung der Flugzeugmasse zu vermeiden, während es dem Flugzeugpiloten gleichzeitig gestattet ist, seine Steueraufgaben weiterhin mühelos ausführen zu können.
  • Zu diesem Zweck betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Dämpfen der Vibrationen, die in einem mit Motoren des Typs Turboluftstrahltriebwerk ausgestattetem Flugzeug durch den Windmühlenbetrieb wenigstens eines der Gebläse der Triebwerke verursacht werden,
    wobei das Flugzeug ein elektrisches Flugsteuersystem umfasst, das:
    • – elektrische Flugsteuerbefehle erzeugt, die für Servoantriebe bestimmt sind, welche dazu ausgebildet sind, die Steuerruder des Flugzeugs zu betätigen; und
    • – die Servoantriebe mit den elektrischen Flugsteuerbefehlen so regelt, dass der Betrieb der Servoantriebe auf einen reduzierten Frequenzbereich, üblicherweise in der Größenordnung von 0 bis 4 Hz, beschränkt ist;
    wobei nach diesem Verfahren:
    • – das Auftreten der verursachten Vibrationen überwacht wird; und
    • – im Falle der Erfassung solcher verursachten Vibrationen:
    • • ein elektrischer Zusatzsteuerbefehl berechnet wird, der, wenn dieser für den Servoantrieb wenigstens eines Steuerruders verwendet wird, diesem erlaubt, den verursachten Vibrationen entgegen zu wirken;
    • • der das Steuerruder betreffende elektrische Flugsteuerbefehl und der elektrische Zusatzsteuerbefehl addiert werden, um einen Gesamtsteuerbefehl für das Steuerruder zu erhalten; und
    • • der Servoantrieb zeitweise mit dem Gesamtsteuerbefehl so geregelt wird, dass der Betrieb des Servoantriebs in einem erweiterten Frequenzbereich in der Größenordnung von 0 bis 15 Hz möglich wird.
  • Gemäß der Erfindung geht man also auf aktive Weise durch den Windmühlenbetrieb eines Gebläses gegen die verursachten Vibrationen vor, und nicht nur auf passive Weise, wie man es bisher durch das Verstärken der Flugzeugstruktur tat. Daraus ergibt sich, dass die Verstärkungen der Struktur schwächerer Natur sein können (was beträchtliche Masseeinsparungen erlaubt), und dass sich die Konditionen bezüglich des Steuerns und des Komforts verbessern.
  • Die Druckschrift US-B1-6 416 017 beschreibt bereits ein Verfahren und eine Vorrichtung, die es erlauben, Vibrationen zu dämpfen, die in einem mit Motoren des Typs Turboluftstrahltriebwerk ausgestattetem Flugzeug verursacht werden, wobei das Flugzeug ein elektrisches Flugsteuersystem umfasst, das:
    • – elektrische Flugsteuerbefehle erzeugt, die für Servoantriebe bestimmt sind, die dazu ausgebildet sind, die Steuerruder des Flugzeugs zu betätigen; und
    • – die Servoantriebe mit den elektrischen Flugsteuerbefehlen so steuert, dass der Betrieb der Servoantriebe auf einen reduzierten Frequenzbereich beschränkt ist,
    wobei nach diesem Verfahren und mit dieser Vorrichtung:
    • – das Auftreten der verursachten Vibrationen überwacht wird; und
    • – im Falle der Erfassung solcher verursachten Vibrationen:
    • • ein elektrischer Zusatzsteuerbefehl berechnet wird, der, wenn dieser für den Servoantrieb wenigstens eines Steuerruders verwendet wird, diesem erlaubt,
    • den verursachten Vibrationen entgegen zu wirken; und
    • • der das Steuerruder betreffende elektrische Flugsteuerbefehl und der elektrische Zusatzsteuerbefehl addiert werden, um einen Gesamtsteuerbefehl für das Steuerruder zu erhalten.
  • In dieser früheren Druckschrift werden jedoch die verursachten Vibrationen durch externe Umstände erzeugt, beispielsweise durch Windböen und Turbulenzen, und nicht durch den Windmühlenbetrieb eines Gebläses.
  • Außerdem weiß man, dass der Stand der Technik im Bezug auf Servoantriebe, die an Bord von Flugzeugen verwendet werden, darin besteht, diese Servoantriebe in einem Frequenzdurchlassbereich zu betreiben, der auf Frequenzen über 3 oder 4 Hz begrenzt ist, insbesondere in Hinblick auf die Beanspruchung und die Lebensdauer, wobei dieser Durchlassbereich mit den von dem Piloten oder dem Autopiloten angesteuerten Frequenzen kompatibel ist. Die Druckschrift FR 2 672 028 beschreibt beispielsweise eine Vorrichtung, die es erlaubt, das Flatterverhalten eines Flugzeugs zu verbessern. Diese Vorrichtung weist ein Bandpassfilter auf, das es erlaubt, das Feld der überwachten Frequenzen auf einen Bereich zwischen 1 Hz und 4 Hz zu beschränken.
  • Nun sind jedoch, wie bereits oben erwähnt, die durch den Windmühlenbetrieb wenigstens eines Gebläses verursachten Vibrationen stärker und liegen zwischen 5 und 15 Hz.
  • Es ist folglich unmöglich, die Vibrationsbewegungen, die durch einen Windmühlenbetrieb erzeugt werden, mit den Steuerrudern des Flugzeugs zu steuern.
  • Wenn man die herkömmlichen Servoantriebe untersucht, kann man jedoch feststellen, dass ihr Zylinder bei Frequenzen von wenigstens 15 Hz arbeiten kann, und dass das Anbinden der Servoantriebe an einen reduzierten Frequenzbereich in den Regelkreisen, die sie steuern und die sich in einem Flugsteuerungsrechner befinden, durch Filtern der Steuerbefehle und durch Festmachen an niedrigen Werten ihrer Regelverstärkung erfolgt.
  • Beim Erfassen des Auftretens eines Windmühlenbetriebs berechnet man daher gemäß der vorliegenden Erfindung den Befehl (den elektrischen Zusatzsteuerbefehl), der an den Servoantrieb eines Steuerruders gerichtet werden muss, damit dieses den Vibrationsbelastungen dieses Phänomens entgegenwirkt, und man schaltet den Servoantrieb vorübergehend frei, damit er ausnahmsweise und vorübergehend bei Frequenzen, die über den üblichen Betriebsfrequenzen liegen, arbeiten und somit den Zusatzbefehl ausführen kann.
  • Wenn an Bord eines Flugzeugs ein Gebläse im Windmühlenbetrieb arbeitet, besteht das Ziel des Piloten darin, so schnell wie möglich zu landen, um den ausgefallenen Motor reparieren oder austauschen zu können, bevor der Flug fortgesetzt wird. Das Flugzeug, in dem der Windmühlenbetrieb erfindungsgemäß geblockt worden wäre, wird also nur kurze Zeit mit freigeschalteter erweiterter Regelung fliegen, so dass die Auswirkung auf die Beanspruchung der Servoantriebe vernachlässigt werden kann.
  • Ferner wird darauf hingewiesen, dass der elektrische Zusatzbefehl zum Dämpfen der verursachten Vibrationen den Flugsteuerbefehl nicht ersetzt, sondern diesem hinzugefügt und gegenübergestellt wird, da ihre Frequenzbereiche (5–15 Hz für den einen und 0–3 Hz für den anderen) unterschiedlich sind. Die Flugzeugsteuerung ändert sich also durch die Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens nicht.
  • Vorteilhafterweise ermittelt man die verursachten Vibrationen durch Beschleunigungsmessungen an wenigstens einem Punkt des Flugzeugs. Vorzugsweise befindet sich jeder dieser Punkte in der Nähe eines Motors, da es das Gebläse eines dieser Motoren ist, das möglicherweise die Ursache der Vibrationen ist. Bei den Beschleunigungsmessungen untersucht man jene, deren Frequenz zwischen 5 Hz und 15 Hz liegt (typischer Frequenzbereich für einen Windmühlenbetrieb), und man vergleicht die Amplitude dieser Frequenzen mit einem vorbestimmten Schwellenwert, der repräsentativ für die verursachten Vibrationen ist. Solch ein Schwellenwert wird vorzugsweise anhand des aeroelastischen Modells ermittelt, das an das Flugzeug und die Motoren angepasst ist, wie nachstehend erklärt wird.
  • Ferner führt man zum Berechnen des elektrischen Zusatzsteuerbefehls an wenigstens einer Stelle des Flugzeugs auch Beschleunigungsmessungen aus, die für die verursachten Vibrationen repräsentativ sind, und man bestimmt den elektrischen Zusatzsteuerbefehl aus vorher bestimmten Verhältnissen, die so ausgelegt sind, dass sie für jede Beschleunigung an dieser Stelle einen solchen elektrischen Zusatzsteuerbefehl liefern.
  • Vorteilhafterweise entstammen diese vorher bestimmten Verhältnisse ebenfalls dem geänderten aeroelastischen Modell.
  • Es ist bekannt, dass das an ein Flugzeug angepasste aeroelastische Modell neben anderen Informationen einerseits die Amplitude, die Frequenz und die Phase der Vibrationen, die im Flugzeugrumpf je nach den Beschleunigungen, die der Flugzeugrumpf auf der Ebene jedes Motors erfährt, erzeugt werden, und andererseits die Amplitude, die Frequenz und die Phasen der Vibrationen, die im Flugzeugrumpf durch die wechselnden Ausschläge jedes Steuerruders erzeugt werden, angibt. Solch ein aeroelastisches Modell wird gewöhnlich auf theoretische Weise vom Flugzeugbauer berechnet.
  • Ferner bestimmt der Konstrukteur eines Turboluftstrahltriebwerks für Flugzeuge auf herkömmliche Weise durch Berechnung das Modell für Windmühlenbetrieb des Gebläses des Turboluftstrahltriebwerks, wobei er die Amplitude, die Frequenz und die Phase der Vibrationen, die im Flugzeug an der Stelle des Turboluftstrahltriebwerks durch solch einen Windmühlenbetrieb erzeugt werden, angibt.
  • Durch die Kombination dieser beiden Modelle erhält man also ein geändertes aeroelastisches Modell, das es erlaubt, die Verhältnisse aufzustellen, die den Befehl bestimmen, der an ein Steuerruder gerichtet werden muss, um die Vibrationen zu dämpfen, die an einer Stelle des Flugzeugs durch den Windmühlenbetrieb eines Motorgebläses erzeugt werden.
  • Selbstverständlich ist dieses geänderte aeroelastische Modell rein theoretisch, und es ist möglicherweise von Vorteil, es durch Experimente zu vervollständigen und/oder zu verbessern, beispielsweise durch Tests während des Flugs.
  • Aus dem Vorhergehenden ist leicht zu verstehen, dass das geänderte aeroelastische Modell auch erlaubt, den Schwellenwert der Amplitude zu bestimmen, der dazu dient, das Auftreten der verursachten Vibrationen zu erfassen.
  • In einer praktischen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, die ein Flugzeug betrifft, das wenigstens zwei symmetrische Steuerruderpaare aufweist (Querruder, Flügelklappen, Höhenruder, etc.), die durch einen elektrischen Vertikal-Flugsteuerbefehl und durch einen elektrischen Lateral-Flugsteuerbefehl (das heißt horizontal und orthogonal zur Längsachse des Flugzeugs) gesteuert werden:
    • – berechnet man einen ersten elektrischen Zusatzsteuerbefehl, der so ausgelegt ist, dass dieser dem vertikalen Bestandteil der an der Stelle verursachten Vibrationen entgegenwirkt;
    • – berechnet man einen zweiten elektrischen Zusatzsteuerbefehl, der so ausgelegt ist, dass dieser dem lateralen Bestandteil der an der Stelle verursachten Vibrationen entgegenwirkt;
    • – addiert man den elektrischen Vertikal-Flugsteuerbefehl und den ersten elektrischen Zusatzsteuerbefehl, um einen ersten Gesamtsteuerbefehl zu erhalten;
    • – addiert man den Lateral-Flugsteuerbefehl und den zweiten elektrischen Zusatzsteuerbefehl, um einen zweiten Gesamtsteuerbefehl zu erhalten;
    • – regelt man mit dem ersten Gesamtsteuerbefehl gemeinsam die Servoantriebe der beiden symmetrischen Steuerruder eines der Paare in der Weise, dass sich diese Steuerruder in symmetrischer Weise in der gleichen Richtung verstellen; und
    • – regelt man mit dem zweiten Gesamtsteuerbefehl gemeinsam die Servoantriebe der beiden symmetrischen Steuerruder des anderen der Paare in der Weise, dass sich diese in asymmetrischer Weise in entgegengesetzten Richtungen verstellen.
  • Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein elektrisches Flugsteuersystem, welches das oben beschriebene Verfahren ausführt.
  • Gemäß der Erfindung weist das elektrische Flugsteuersystem für ein Flugzeug, das mit Motoren des Typs Turboluftstrahltriebwerk ausgestattet ist, die jeweils ein Gebläse aufweisen, das so ausgebildet ist, dass dieses im Falle eines Motorstillstandes während des Fluges im Windmühlenbetrieb arbeitet, wobei das System für die Steuerruder des Flugzeugs elektrische Steuerbefehle erzeugt, die an jeweilige Servoantriebe gerichtet werden, welche so ausgebildet sind, dass sie die Steuerruder mit Hilfe von Mitteln zur Regelung steuern, die den Betrieb der Servoantriebe auf einen reduzierten Frequenzbereich, üblicherweise in der Größenordnung von 0 bis 4 Hz, begrenzen, Folgendes auf:
    • – Mittel zur Erfassung des Auftretens von in dem Flugzeug durch den Windmühlenbetrieb wenigstens eines der Gebläse verursachten Vibrationen;
    • – Mittel zum Messen der verursachten Vibrationen an wenigstens einer Stelle des Flugzeugs;
    • – wenigstens eine Tabelle, in welcher vorher bestimmte Verhältnisse zwischen den an der Stelle verursachten Vibrationen und dem Befehl, der an wenigstens ein Steuerruder gerichtet werden muss, um den verursachten Vibrationen entgegenzuwirken, erfasst sind;
    • – Berechnungsmittel, die mit den Mitteln zum Messen und mit der Tabelle verbunden sind, um einen elektrischen Zusatzsteuerbefehl zu erzeugen, der so ausgelegt ist, dass, wenn er wenigstens an dem Steuerruder angewendet wird, den wenigstens an dieser Stelle des Flugzeugs verursachten Vibrationen entgegengewirkt wird;
    • – Additionsmittel, die es erlauben, den das Steuerruder betreffenden elektrischen Steuerbefehl und den elektrischen Zusatzsteuerbefehl zu einem Gesamtsteuerbefehl für das Steuerruder zu kombinieren; und
    • – Mittel zum zeitweisen Regeln des Servoantriebs mit dem Gesamtbefehl, derart, dass der Betrieb des Servoantriebs in einem erweiterten Frequenzbereich in der Größenordnung von 0 bis 15 Hz möglich ist.
  • Die Mittel zur Erfassung und die Mittel zum Messen weisen Beschleunigungsmesser auf. Diese Beschleunigungsmesser könnten eventuell diesen beiden Mitteln gemeinsam sein. Vorzugsweise hat jedoch aus Wirksamkeitsgründen jedes der Mittel seine eigenen Beschleunigungsmesser, wobei die Beschleunigungsmesser der Mittel zur Erfassung in der Nähe der Motoren angeordnet sind, welche die Ursache der verursachten Vibrationen sind, und jene der Mittel zum Messen (welche die Parameter der Maßnahme bestimmen, die gegen die verursachten Vibrationen zu ergreifen ist) vielmehr in dem Flugzeugrumpf und in dem Cockpit angeordnet sind, dort, wo zum Zwecke des Komforts der Fluggäste und der Steuerbarkeit des Flugzeugs am stärksten gegen die Wirkung der verursachten Vibrationen angegangen werden muss.
  • Die Mittel zur Regelung mit reduziertem Frequenzbereich und die Mittel zur zeitweisen Regelung mit erweitertem Frequenzbereich können durch zwei getrennte Regelungseinrichtungen gebildet sein. In diesem Fall weist das elektrische Flugsteuersystem Schalteinrichtungen auf, die es erlauben, wenn die Mittel zur Erfassung derartige verursachten Vibrationen erfassen:
    • – die Einrichtung zur Regelung mit reduziertem Frequenzbereich auszuschalten; und
    • – die Einrichtung zur zeitweisen Regelung mit erweitertem Frequenzbereich einzuschalten, so dass der dem Steuerruder zugeordnete Servoantrieb durch den Gesamtsteuerbefehl gesteuert werden kann.
  • Als Variante können die Mittel zur Regelung mit reduziertem Frequenzbereich und die Mittel zur zeitweisen Regelung mit erweitertem Frequenzbereich wenigstens teilweise durch dieselben Bauteile gebildet werden, von denen wenigstens einige (insbesondere die Verstärker) so regelbar sind, dass sie es erlauben, die Grenze des gültigen Frequenzbereichs von maximal 4 Hz auf wenigstens 15 Hz zu verschieben. Vorzugsweise sind die Berechnungsmittel ausgeschaltet, solange kein Windmühlenbetrieb eines Gebläses entdeckt wurde, und sie werden durch die Erfassungsmittel eingeschaltet, sobald die verursachten Vibrationen auftreten.
  • In dem allgemeinen Fall eines Flugzeugs, das wenigstens zwei symmetrische Steuerruderpaare aufweist, wobei das elektrische Flugsteuersystem für die Steuerruder einen elektrischen Vertikal-Flugsteuerbefehl und einen elektrischen Lateral-Flugsteuerbefehl erzeugt:
    • – liefern die Mittel zum Messen den vertikalen Bestandteil und den lateralen Bestandteil der verursachten Vibrationen;
    • – berechnen die Berechnungsmittel einen ersten und einen zweiten elektrischen Zusatzsteuerbefehl, der jeweils so ausgelegt ist, dass er dem vertikalen beziehungsweise dem lateralen Bestandteil der verursachten Vibrationen entgegenwirkt;
    • – addieren die Additionsmittel:
    • • den elektrischen Vertikal-Flugsteuerbefehl und den ersten elektrischen Zusatzsteuerbefehl, um einen ersten Gesamtsteuerbefehl zu bilden;
    • • den elektrischen Lateral-Flugsteuerbefehl und den zweiten elektrischen Zusatzsteuerbefehl, um einen zweiten Gesamtsteuerbefehl zu bilden; und
    • – regeln die Mittel zur zeitweisen Regelung mit erweitertem Frequenzbereich mit dem ersten Gesamtsteuerbefehl die Servoantriebe der beiden symmetrischen Steuerruder des einen der Paare in der Weise, dass sich diese Steuerruder in symmetrischer Weise in der gleichen Richtung verstellen; und
    • – regeln die Mittel zur zeitweisen Regelung mit erweitertem Frequenzbereich mit dem zweiten Gesamtsteuerbefehl die Servoantriebe der beiden symmetrischen Steuerruder des anderen der Paare in der Weise, dass sich diese Steuerruder in asymmetrischer Weise in entgegengesetzten Richtungen verstellen.
  • Vorzugsweise sind die Berechnungsmittel und die Tabelle ein integrierter Teil des elektrischen Flugsteuersystems.
  • Aus den Figuren der beifolgenden Zeichnungen ist ersichtlich, wie die Erfindung ausgeführt sein kann. Ähnliche Elemente sind in diesen Figuren mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
  • 1 zeigt in Draufsicht ein Großraumflugzeug.
  • 2 zeigt das Schaltbild eines elektrischen Flugsteuersystems für das Flugzeug von 1, wobei das System gemäß der vorliegenden Erfindung weiterentwickelt wurde, um die durch den Windmühlenbetrieb des Gebläses wenigstens eines Motors des Flugzeugs verursachten Vibrationsbelastungen zu verhindern.
  • 3 veranschaulicht eine Ausführungsvariante des Systems von 2.
  • Das viermotorige Großraumflugzeug 1, das in 1 schematisch in Perspektivansicht dargestellt ist, weist einen Flugzeugrumpf 2 mit einer Längsachse L-L und zwei Flügel 3 und 4 auf, die auf beiden Seiten des Flugzeugrumpfs 2 angeordnet sind. Jeder Flügel trägt einen Innenmotor 5 oder 6 und einen Außenmotor 7 oder 8, wobei die Motoren 5 bis 8 Motoren des Typs Turbostrahltriebwerk sind. Ferner trägt der Flügel 3 neben anderen Steuerrudern ein Innenquerruder 9 und ein Außenquerruder 10. Ebenso trägt der Flügel 4 neben anderen Steuerrudern ein Innenquerruder 11 und ein Außenquerruder 12. Die beiden Flügel 3 und 4 sind im Bezug zum Flugzeugrumpf 2 zueinander symmetrisch, was auch für ihre Motoren- und ihre Querruderpaare gilt.
  • Am hinteren Teil weist das Flugzeug 1 außerdem symmetrische Höhenleitwerke 13 und 14 auf, die jeweils mit zueinander symmetrischen Höhenrudern versehen sind und die Bezugszeichen 15 beziehungsweise 16 tragen.
  • Um das eine oder das andere der Steuerruder 9 bis 12, 15 und 16 zu steuern, weist das Flugzeug 1 ein elektrisches Flugsteuersystem 17 auf, das von Steuermitteln 18 und 19 (Steuerknüppel, Fußsteuer, etc.), die von einem Piloten oder einem Autopiloten 20 betätigt werden, Steuerbefehle erhält, wie dies in 2 dargestellt ist. Auf die Steuerbefehle hin berechnet das elektrische Flugsteuersystem 17 einen elektrischen Vertikal-Flugsteuerbefehl dZ und einen elektrischen Lateral-Flugsteuerbefehl (das heißt horizontal und orthogonal zu der Achse L-L) dY.
  • In 2 sind zwei symmetrische Steuerruderpaare 21A, 21B einerseits und 22A, 22B andererseits dargestellt.
  • Das Steuerruderpaar 21A, 21B ist repräsentativ für das eine oder das andere der symmetrischen Steuerruderpaare 911, 1012 und 1516, die oben beschrieben sind.
  • Vorzugsweise ist das Steuerruderpaar 22A22B repräsentativ für das eine oder das andere der symmetrischen Steuerruderpaare 911 und 1012.
  • Jedes Steuerruder 21A, 21B, 22A, 22B ist mit einer jeweiligen Welle 23A, 23B, 24A, 24B versehen, um die sie sich unter der Wirkung eines jeweiligen Servoantriebs 25A, 25B, 26A, 26B drehen kann.
  • Die Servoantriebe 25A und 25B werden gemeinsam durch eine Regelungseinrichtung 27A gesteuert, die von dem System 17 den vertikalen Befehl dZ erhält, und sie verstellen die beiden Steuerruder 21A und 21B in symmetrischer Weise in der gleichen Richtung.
  • Die Servoantriebe 26A und 26B werden gemeinsam durch eine Regelungseinrichtung 28A gesteuert, die von dem System 17 den lateralen Befehl dY erhält, und sie verstellen die beiden Steuerruder 22A und 22B in asymmetrischer Weise in entgegengesetzten Richtungen.
  • Um die Beanspruchung der Servoantriebe 25A, 25B, 26A und 26B zu beschränken und ihre Störanfälligkeit zu reduzieren, beschränken gewöhnlich die Regelungseinrichtungen 27A und 28A, die als offener oder als geschlossener Regelkreis mit Rückkehr in die entsprechenden Steuerruderpositionen ausgeführt sein können, mit Hilfe von Filtern und reduzierten Regelungsverstärkungen den Betrieb der Servoantriebe gewollt auf Frequenzen von maximal 4 Hz. Der Frequenzbereich von 0 bis 4 Hz, in dem die Servoantriebe arbeiten dürfen, wird durch die Frequenzfilterung der Befehle dZ und dY in den Regelungseinrichtungen 27A und 28A sowie durch die Wahl einer geringen Regelungsverstärkung für diese Regelungseinrichtungen definiert.
  • Ferner werden in den Gondeln der Motoren 5 bis 8 oder an anderen Stellen in deren Nähe Beschleunigungsmesser 29 bis 32 angebracht, die den vertikalen und den lateralen Bestandteil der Schwingungsbeschleunigungen messen, denen sie ausgesetzt sind. Die Beschleunigungsmesser 29 bis 32 übertragen die gemessenen Beschleunigungswerte an einen Detektor 33, der so ausgebildet ist, dass er einen Windmühlenbetrieb des Gebläses von mindestens einem der Motoren 5 bis 8 erfasst. Dazu sucht der Detektor 33 in den gemessenen Beschleunigungswerten, die an ihn übertragen werden, die Beschleunigungen, deren Frequenz zwischen 5 Hz und 15 Hz liegt (typische Frequenzen für einen Windmühlenbetrieb), und deren Amplitude größer als ein Schwellenwert ist, der durch Berechnung (wie oben im Zusammenhang mit dem geänderten aeroelastischen Modell angegeben) und/oder durch Tests bestimmt wird, und der repräsentativ für das Auftreten des Windmühlenbetriebs mindestens eines der Gebläse ist.
  • Ebenso sind an verschiedenen Stellen des Großraumflugzeugs 1, insbesondere in dem Passagierraum und in dem Cockpit, Beschleunigungsmesser 34.1 bis 34.n, ... angebracht, die an diesen Stellen den vertikalen und den lateralen Bestandteil der Schwingungsbeschleunigungen messen. Diese zuletzt genannten Messungen werden an einen Rechner 35A übertragen, der so ausgelegt ist, dass er elektrische Zusatzsteuerbefehle δZ und δY berechnet, die für die Servoantriebe 25A, 25B der Steuerruder 21A, 21B beziehungsweise an die Servoantriebe 26A, 26B der Steuerruder 22A, 22B verwendet werden, die es diesen Steuerrudern erlauben, den Vibrationen an den Stellen der Beschleunigungsmesser 34.1 bis 34.n entgegenzuarbeiten.
  • Im Rechner 35A ist eine Tabelle 35B enthalten, die Verhältnisse enthält, die anhand des geänderten aeroelastischen Modells, wie es oben definiert wurde, im Voraus bestimmt werden, und die für jeden vertikalen und lateralen Bestandteil der Beschleunigungsmessungen an den Stellen der Beschleunigungsmesser 34.1 bis 34.n elektrische Zusatzsteuerbefehle δZ und δY liefern, die so ausgebildet sind, dass sie den entsprechenden Bestandteilen an diesen Stellen entgegenwirken und an den beiden Ausgängen des Rechners 35A erscheinen.
  • Ferner sind parallel dazu an den Regelungseinrichtungen 27A und 28A zusätzliche Regelungseinrichtungen 27B beziehungsweise 28B angebracht, die als offener oder als geschlossener Regelkreis ausgeführt sein können, welche es den Servoantrieben 25A, 25B, 26A und 26B erlauben, bei Frequenzen von wenigstens 15 Hz zu arbeiten.
  • In ähnlicher Weise zu dem, was für die Regelungseinrichtungen 27A und 28A gesagt wurde, wird der erweiterte Frequenzbereich von 0 bis 15 Hz, in dem die Regelungseinrichtungen 27B und 28B die Servoantriebe 25A, 25B, 26A und 26B arbeiten lassen, durch Frequenzfilter, die in die Einrichtungen 27B und 28B eingebaut sind, sowie durch die Wahl einer größeren Regelungsverstärkung für diese Einrichtungen definiert.
  • Die Eingänge der Regelungseinrichtungen 27A und 27B sind mit dem Ausgang eines Summators 36 verbunden, dessen einer Eingang mit dem Ausgang dZ des elektrischen Flugsteuersystems 17 verbunden ist, und dessen anderer Eingang mit Hilfe einer von dem Detektor 33 gesteuerten Schalteinrichtung 37 mit dem Ausgang δZ des Rechners 35A verbunden sein kann. Ferner ist der eine oder der andere der Ausgänge der Regelungseinrichtungen 27A und 27B durch eine Schalteinrichtung 38, die ebenfalls durch den Detektor 33 gesteuert wird, mit den Servoantrieben 25A und 25B verbunden.
  • In ähnlicher Weise sind die Eingänge der Regelungseinrichtungen 28A und 28B mit dem Ausgang eines Summators 39 verbunden, dessen einer Eingang mit dem Ausgang dY des elektrischen Flugsteuersystems 17 verbunden ist, und dessen anderer Eingang mit Hilfe einer von dem Detektor 33 gesteuerten Schalteinrichtung 40 mit dem Ausgang δY des Rechners 35A verbunden sein kann. Ferner ist der eine oder der andere der Ausgänge der Regelungseinrichtungen 28A und 28B durch eine Schalteinrichtung 41, die ebenfalls durch den Detektor 33 gesteuert wird, mit den Servoantrieben 26A und 26B verbunden.
  • Wenn der Detektor 33 keine Beschleunigung erfasst, deren Frequenz zwischen 5 Hz und 15 Hz liegt, und deren Amplitude größer als der vorbestimmte Schwellenwert ist, schalten die Schalteinrichtungen 37 und 40 den Rechner 35A aus, und die Schalteinrichtungen 38 und 41 verbinden den Ausgang der Regelungseinrichtung 27A mit den Servoantrieben 25A und 25B und den Ausgang der Regelungseinrichtung 28A mit den Servoantrieben 26A und 26B.
  • Wenn also während des Flugs keiner der Motoren 5 bis 8 stillsteht, werden die Servoantriebe 25A, 25B, 26A und 26B (und somit die Steuerruder 21A, 21B, 22A, 22B) jeweils nur durch das elektrische Flugsteuersystem 17 gesteuert, mit Hilfe der Summatoren 36 und 39 und der Regelungseinrichtungen 27A und 28A mit einem nach oben auf maximal 4 Hz beschränktem Frequenzbereich.
  • Sobald der Detektor 33 verursachte Vibrationen ermittelt, die durch den Windmühlenbetrieb des Gebläses von mindestens einem der Motoren 5 bis 8 im Stillstand bedingt sind, legt er hingegen die Schalteinrichtungen 37, 38, 40 und 41 um. Dadurch werden der Rechner 35A und die Regelungseinrichtungen 27B und 28B mit erweitertem Frequenzband eingeschaltet, wohingegen die Regelungseinrichtungen 27A und 28A ausgeschaltet werden. In diesem Fall werden die Servoantriebe 25A, 25B und 26A, 26B jeweils durch Gesamtbefehle gesteuert, die durch die Summen dZ + δZ und dY + δY der Steuerbefehle dZ, dY dargestellt werden, die durch das System 17 und vom Rechner 35A berechnete Zusatzsteuerbefehle δZ und δY erzeugt werden, wobei die Summen von den Summatoren 36 beziehungsweise 39 gebildet und mit Hilfe der Regelungseinrichtungen 27B und 28B mit erweitertem Frequenzband angewendet werden.
  • Die Steuerruder 21A und 21B können sich also auf symmetrische Weise, abhängig von dem Zusatzsteuerbefehl δZ, hin- und herbewegen, um die vertikalen Bestandteile der durch den Windmühlenbetrieb des Gebläses von mindestens einem der Motoren 5 bis 8 verursachten Vibrationen zu dämpfen, und gleichzeitig den Steuerbefehl dZ ausführen, der von dem Flugsteuersystem 17 erzeugt wird.
  • Ebenso können sich die Steuerruder 22A und 22B abhängig von dem Zusatzsteuerbefehl δY in asymmetrischer Weise hin- und herbewegen, um die lateralen Bestandteile der durch einen solchen Windmühlenbetrieb verursachten Vibrationen zu dämpfen, und gleichzeitig den von dem System 17 erteilten Steuerbefehl dY ausführen.
  • In der Ausführungsvariante von 3 finden sich alle Bauteile wieder, die in 2 dargestellt sind, mit Ausnahme der Schalteinrichtungen 38 und 41, die dort weggelassen wurden. Ferner wurden die Regelungseinrichtungen 27A und 27B weggelassen und durch eine einzige Regelungseinrichtung 42 ersetzt. Ebenso wurden die Regelungseinrichtungen 28A und 28B weggelassen und durch eine einzige Regelungseinrichtung 43 ersetzt.
  • Diese Regelungseinrichtungen 42 und 43, die als offener oder als geschlossener Regelkreis ausgeführt sein können, weisen regelbare Bauteile auf, beispielsweise Regelungsverstärker, die durch den Detektor 33 gesteuert werden. Wenn kein Windmühlenbetrieb mindestens eines der Gebläse vorliegt, beschränken also die Regelungseinrichtungen 42 und 43 den Betrieb der Servoantriebe 25A, 25B, 26A, 26B auf den reduzierten Frequenzbereich von 0 bis 4 Hz. Beim Auftreten eines Windmühlenbetriebs werden die regelbaren Bauteile der Regelungseinrichtungen 42 und 43 hingegen derart von dem Detektor 33 gesteuert, dass sie den Betrieb der Servoantriebe 25A, 25B, 26A, 26B in dem erweiterten Frequenzbereich von 0 bis 15 Hz erlauben.

Claims (14)

  1. Verfahren zum Dämpfen von Vibrationen, die in einem mit Triebwerksmotoren (5 bis 8) ausgestatteten Flugzeug (1) durch den Windmühlenbetrieb wenigstens eines Gebläses der Motoren verursacht werden, wobei das Flugzeug ein elektrisches Flugsteuersystem (17) umfasst, das: – elektrische Flugsteuerbefehle (dZ, dY) erzeugt, die für Servoantriebe (25A, 25B, 26A, 26B) bestimmt sind, die dazu ausgebildet sind, die Steuerruder des Flugzeugs zu betätigen; und – die Servoantriebe mit den elektrischen Flugsteuerbefehlen so steuert, dass der Betrieb der Servoantriebe auf einen reduzierten Frequenzbereich beschränkt ist, wobei nach diesem Verfahren: – das Auftreten der verursachten Vibrationen überwacht wird; und – im Falle der Erfassung solcher verursachten Vibrationen: • ein elektrischer Zusatzsteuerbefehl (δZ, δY) berechnet wird, der, wenn dieser für den Servoantrieb wenigstens eines Steuerruders verwendet wird, diesem erlaubt, den verursachten Vibrationen entgegen zu wirken; • der das Steuerruder betreffende elektrische Flugsteuerbefehl (dZ, dY) und der elektrische Zusatzsteuerbefehl (δZ, δY) addiert werden, um einen Gesamtsteuerbefehl für das Steuerruder zu erhalten; und • der Servoantrieb zeitweise mit dem Gesamtsteuerbefehl so geregelt wird, dass der Betrieb des Servoantriebs in einem erweiterten Frequenzbereich möglich wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erfassung der verursachten Vibrationen Beschleunigungsmessungen an wenigstens einem Punkt (29 bis 32) des Flugzeugs durchgeführt werden und die Amplitude der Beschleunigungsmessungen, deren Frequenz zwischen 5 Hz und 15 Hz liegt, mit einem für die verursachten Vibrationen repräsentativen, vorbestimmten Schwellenwert verglichen wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschleunigungsmessungen zur Erfassung der verursachten Vibrationen in der Nähe der Motoren durchgeführt werden.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zum Berechnen des elektrischen Zusatzsteuerbefehls die für die verursachten Vibrationen repräsentativen Beschleunigungsmessungen an wenigstens einer Stelle (34.1 bis 34.n) des Flugzeugs durchgeführt werden und der elektrische Zusatzsteuerbefehl aus vorher bestimmten Verhältnissen bestimmt wird, die so ausgelegt sind, dass sie für jede Beschleunigung an dieser Stelle einen solchen elektrischen Zusatzsteuerbefehl liefern.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Berechnung des elektrischen Zusatzsteuerbefehls bestimmten Beschleunigungsmessungen im Flugzeugrumpf und insbesondere im Cockpit des Flugzeugs durchgeführt werden.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 oder 5, für ein Flugzeug mit wenigstens zwei Paaren symmetrischer Steuerruder (21A, 21B22A, 22B), die durch einen elektrischen Vertikal-Flugsteuerbefehl und durch einen elektrischen Lateral-Flugsteuerbefehl gesteuert werden, dadurch gekennzeichnet, dass: – ein erster elektrischer Zusatzsteuerbefehl (δZ) berechnet wird, der so ausgelegt ist, dass dieser dem vertikalen Bestandteil der an der Stelle verursachten Vibrationen entgegen wirkt; – ein zweiter elektrischer Zusatzsteuerbefehl (δY) berechnet wird, der so ausgelegt ist, dass dieser dem lateralen Bestandteil der an der Stelle verursachten Vibrationen entgegen wirkt; – der elektrische Vertikal-Flugsteuerbefehl (dZ) und der erste elektrische Zusatzsteuerbefehl (δZ) addiert werden, um einen ersten Gesamtsteuerbefehl zu erhalten; – der Lateral-Flugsteuerbefehl (dY) und der zweite elektrische Zusatzsteuerbefehl (δY) addiert werden, um einen zweiten Gesamtsteuerbefehl zu erhalten; – mit dem ersten Gesamtsteuerbefehl gemeinsam die Servoantriebe der symmetrischen Steuerruder (21A, 21B) eines der Paare in der Weise geregelt wird, dass sich diese Steuerruder in symmetrischer Weise in der gleichen Richtung verstellen; und – mit dem zweiten Gesamtsteuerbefehl gemeinsam die Servoantriebe der zwei symmetrischen Steuerruder (22A, 22B) des anderen der Paare in der Weise geregelt wird, dass sich diese in asymmetrischer Weise in entgegen gesetzten Richtungen verstellen.
  7. Elektrisches Flugsteuersystem für ein Flugzeug, das mit Triebwerksmotoren ausgestattet ist, die jeweils ein Gebläse aufweisen, das so ausgebildet ist, dass dieses im Falle eines Motorstillstandes während des Fluges wie eine Windmühle funktioniert, wobei das System für die Steuerruder des Flugzeugs elektrische Steuerbefehle (dZ, dY) aufweist, die an jewei lige Servoantriebe (25A, 25B, 26A, 26B) adressiert sind, welche so ausgebildet sind, dass sie die Steuerruder mit Hilfe von Regelungseinrichtungen (27A, 28A) steuern, die den Betrieb der Servoantriebe auf einen reduzierten Frequenzbereich begrenzen, wobei das System umfasst: – Mittel (29 bis 33) zur Erfassung des Auftretens von in dem Flugzeug durch den Windmühlenbetrieb wenigstens eines der Gebläse verursachten Vibrationen; – Mittel (34.1 bis 34.n) zum Messen der verursachten Vibrationen an wenigstens einer Stelle des Flugzeugs; – wenigstens eine Tabelle (35B), in welcher die vorher bestimmten Verhältnisse zwischen den an der Stelle verursachten Vibrationen und dem Befehl, der an wenigstens ein Steuerruder adressiert werden muss, um den verursachten Vibrationen entgegen zu wirken; – Berechnungsmittel (35A), die mit den Mitteln zur Messung und mit der Tabelle verbunden sind, um einen elektrischen Zusatzsteuerbefehl zu erzeugen, der, wenn er wenigstens an dem Steuerruder angewendet wird, so ausgelegt ist, dass den wenigstens an dieser Stelle des Flugzeugs verursachten Vibrationen entgegen gewirkt wird; – Additionsmittel (36, 39), die bei einem Gesamtsteuerbefehl für das Steuerruder den diesen betreffenden Steuerbefehl und den elektrischen Zusatzsteuerbefehl zu kombinieren ermöglichen; und – Mittel (27B, 28B) zum zeitweisen Regeln des Servoantriebs mit dem Gesamtbefehl, derart, dass der Betrieb des Servoantriebs in einem erweiterten Frequenzbereich möglich ist.
  8. System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungsmittel Beschleunigungsmesser (29 bis 32) aufweisen, die in der Nähe wenigstens einiger der Motoren angeordnet sind.
  9. System nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtungen Beschleunigungsmesser (34.1 bis 34.n) aufweisen, die in dem Flugzeugrumpf und insbesondere in dem Cockpit des Flugzeugs angeordnet sind.
  10. System nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass: – die Mittel zur Regelung mit reduziertem Frequenzbereich und die Mittel zur zeitweisen Regelung mit erweiterten Frequenzbereich durch zwei getrennte Regelungseinrichtungen gebildet sind; und – Schalteinrichtungen (38, 41) vorgesehen sind, um, während die Erfassungsmittel das Auftreten der verursachten Vibrationen erfassen: • die Regelungseinrichtung (27A, 28A) mit reduziertem Frequenzbereich auszuschalten; und • die zeitweise Regelungseinrichtung (27B, 28B) mit erweitertem Frequenzbereich einzuschalten, derart, dass der dem Steuerruder zugeordnete Servoantrieb durch den Gesamtsteuerbefehl gesteuert werden kann.
  11. System nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Regelungsmittel mit reduziertem Frequenzbereich und die temporären Regelungsmittel mit erweitertem Frequenzbereich teilweise durch dieselben Bauteile gebildet werden, von denen wenigstens einige so eingestellt werden können, dass der Frequenzbereich variiert werden kann.
  12. System nach einem Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Berechnungsmittel (35A) beim Auftritt der verursachten Vibrationen durch die Erfassungsmittel (33) eingeschaltet werden.
  13. System nach einem der Ansprüche 7 bis 12, für ein Flugzeug (1), das wenigstens zwei symmetrische Steuerruderpaare aufweist (21A, 21B22A, 22B), wobei das Steuersystem (17) für die Steuerruder einen elektrischen Vertikal-Flugsteuerbefehl (dZ) und einen elektrischen Lateral-Flugsteuerbefehl (dY) erzeugt: dadurch gekennzeichnet, dass: – die Messungsmittel (34.1 bis 34.n) den vertikalen Bestandteil und den lateralen Bestandteil der verursachten Vibrationen liefern; – die Berechnungsmittel (34A) einen ersten und einen zweiten elektrischen Zusatzsteuerbefehl (δZ und δY) berechnen, der jeweils so ausgelegt ist, dass dieser den vertikalen und lateralen Bestandteilen der verursachten Vibrationen entgegen wirkt; – wobei die Addierungsmittel addieren: • den elektrischen Vertikal-Flugsteuerbefehl und den ersten elektrischen Zusatzsteuerbefehl, um einen ersten Gesamtsteuerbefehl zu bilden; • den elektrischen Lateral-Flugsteuerbefehl und den zweiten elektrischen Zusatzsteuerbefehl, um einen zweiten Gesamtsteuerbefehl zu bilden; und – wobei die temporären Regelungsmittel (27B) mit dem ersten Gesamtsteuerbefehl die Servoantriebe (25A, 25B) der zwei symmetrischen Steuerruder (21A, 21B) eines der Paare in der Weise regeln, dass sich diese Steuerruder in symmetrischer Weise in der gleichen Richtung verstellen; und – die temporären Regelungsmittel (28B) mit dem zweiten Gesamtsteuerbefehl die Servoantriebe (26A, 26B) der zwei symmetrischen Steuerruder (22A, 22B) des anderen der Paare in der Weise regeln, dass sich diese Steuerruder in asymmetrischer Weise in entgegen gesetzten Richtungen verstellen.
  14. System nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Berechnungsmittel (35A) ein integrierter Teil des elektrischen Flugsteuersystems (17) sind.
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