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Die
Erfindung betrifft Schiffsrümpfe,
die insbesondere aber nicht ausschließlich für Küstenboote bestimmt sind.
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Die
Erfindung betrifft insbesondere einen Schiffsrumpf, dessen Formen
optimiert sind, um das Fahrverhalten und/oder die Geschwindigkeit und/oder
die Leistung des Schiffes zu verbessern.
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Die
Form eines Schiffsrumpfes ist ein ausschlaggebendes Element, das
einen Großteil
des Verhaltens des Schiffes beim Halten und während der Fahrt bestimmt. Ein
Grundgedanke dieses technischen Bereiches ist die Entwicklung von
Schiffsrümpfen,
die die Reibungskräfte
des Wassers unter dem Schiffsrumpf minimieren, um die Leistung und/oder
die Geschwindigkeit des Schiffes verbessern.
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Solche
Schiffsrümpfe,
deren Grundelemente so entwickelt wurden, dass sie die Sogkraft
des Wassers auf den Rumpf reduzieren und die benetzte Oberfläche verringern,
um Reibungswiderstände
und Rücktriebe
zu reduzieren, sind bereits bekannt. Um dies zu erreichen, ist eine
der bekannten Methoden die Formierung einer oder mehrerer Unebenheiten, so
genannter „Abstufungen" („steps” in Englisch).
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So
haben Eugène
P. Clement und Joseph Koelbel Jr. in einem Artikel namens „Effects
of Step Design an the Performance of Planing Motorboats", 4th biennal
power boat symposium, SE section SNAM vom Februar 1991 („Effekte
des Stufendesigns auf die Leistung von Gleitmotorbooten"), untersucht, wie verschiedene
Abstufungen die gewünschte
Reibungsreduktion ermöglichen
und dafür
sorgen, dass die Schiffe „schweben", d. h. dass sie
auf der Wasseroberfläche
gleiten, anstatt in das Wasser einzudringen. In dem Artikel von
Herrn Clement und Herrn Koelbel Jr. wird insbesondere das englische
Torpedoboot „thromycroft
CMB" aus dem Zeitraum
von 1915–18
behandelt.
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Ein
anderer Artikel namens „Aerodynamic and
hydrodynamic aspects of highspeed water surface craft" („Aerodynamisches
und hydrodynamisches Verhalten von Hochgeschwindigkeits-Wasserfahrzeugen") von Dr. R.K. Nangia
wurde 1987 in der Juni/Juli-Ausgabe des Aeronautical Journal" veröffentlicht.
In diesem Artikel werden verschiedene Formen von Schiffsrümpfen vorgestellt,
die die benetzte Oberfläche
verringern sollen, um hohe Geschwindigkeiten zu erreichen.
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Anhand
dieser Artikel wird deutlich, dass das Prinzip eines Schiffsrumpfes
mit einer oder mehreren Höhenunterschieden
durch Abstufungen bereits seit langem bekannt ist. Dieses Prinzip
wurde bisher dennoch nur bei Schiffen angewendet, bei denen das Komfortniveau
kein grundlegendes Kriterium für
die Konzeption ist, wie zum Beispiel bei Rennbooten oder Militärbooten.
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Dennoch
lassen sich im Handel Motoryachten finden, deren Schiffsrümpfe mit
Stufen versehen sind. Auch diese Schiffe werden im Allgemeinen für den sportlichen
Gebrauch entwickelt, wobei dem Komfort ein geringerer Stellenwert
eingeräumt
wird. Sie sind dafür
bekannt, bei Wellengang auf dem Wasser „aufzuschlagen", und neigen dazu,
flach in die Kurve zu gehen, sodass die Passagiere erheblichen Zentrifugalkräften ausgesetzt
sind.
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Darüber hinaus
ist aus dem Dokument
US 5 140
930 ein Schiffsrumpf mit einer Aussparung in rechteckiger
Form auf der Rückseite
bekannt. Diese Aussparung hat dieselbe Wirkungsweise wie eine Abstufung
und erzeugt ein Ablösen
des Wassers vom Schiffsrumpf. Diese Aussparung ist hinsichtlich ihrer
Breite begrenzt, sodass zwei Längsschwimmer wie
bei einem Katamaran von vorne zum hinteren Teil des Kiels verlaufen
können.
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Darüber hinaus
ist aus dem Dokument
US 3 547
064 ein Schiffsrumpf mit einer V-förmigen Abstufung bekannt, deren
Spitze nach vorne zeigt.
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Zuletzt
ist aus dem Dokument
US 6 216
622 ein Schiffsrumpf bekannt, der ebenfalls über eine V-förmige Abstufung
verfügt,
die nach vorne zeigt, und außerdem
zwei Paar Längsschwimmer
besitzt, die sich zwischen der hinteren Endplatte des Schiffsrumpfes
und der V-förmigen
Abstufung erstrecken.
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Die
Erfindung zielt darauf ab, diese Art von Schiffsrumpf zu verbessern,
indem ein schwimmender Schiffsrumpf vorgestellt wird, der die Reibungskräfte des
Wassers unterhalb des Schiffsbodens mit Hilfe einer V-förmigen Abstufung
mit nach vorne verlaufender Spitze minimieren soll. Gleichzeitig
soll das Fahrverhalten des Schiffes geschmeidiger, komfortabler
und sicherer werden.
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Zu
diesem Zweck und in einem Aspekt sieht die Erfindung einen schwimmenden
Schiffsrumpf mit einem Schiffsboden und einer Seitenwand vor, die durch
zwei Kimmen begrenzt werden und aus einem vorderen und einem hinteren
Teil bestehen. Der vordere Teil und der hintere Teil sind auf Höhe einer V-förmigen Abstufung,
deren Spitze nach vorne zeigt, gegenüber einander versetzt. Dieser
Schiffsrumpf verfügt über eine
Kiellinie und zeichnet sich dadurch aus, dass sich die Abstufung
quer zwischen den beiden Kimmen erstreckt und dass auf dem hinteren
Teil zwei seitliche, spitz zulaufende Gleitkufen angebracht sind,
die jeweils aus dem Schiffsboden neben einer Kimme hervortreten
und deren Längsachse
eindeutig parallel zur entsprechenden Kimme verläuft.
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Darüber hinaus
sieht die Erfindung einen schwimmenden Schiffsrumpf mit einem Schiffsboden und
einer Seitenwand vor, die durch zwei Kimmen begrenzt werden und
aus einem vorderen und einem hinteren Teil bestehen, die auf Höhe einer
V-förmigen Abstufung,
deren Spitze nach vorne zeigt, gegenüber einander versetzt sind,
wobei dieser Schiffsrumpf über
eine Kiellinie verfügt
und sich dadurch auszeichnet, dass die Abstufung sich quer zwischen
den beiden Kimmen erstreckt und die Kimmen jeweils Einkerbungen
in der Verlängerung
der Abstufung umfassen, und dass auf dem hinteren Teil zwei seitliche, spitz
zulaufende Gleitkufen angebracht sind, die jeweils aus dem Schiffsboden
neben einer Kimme hervortreten und deren Längsachse eindeutig parallel zur
entsprechenden Kimme verläuft,
wobei jede der Gleitkufen sich vom hinteren Ende des Rumpfes bis auf
die Höhe
der genannten Einkerbungen erstreckt.
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Darüber hinaus
sieht die Erfindung einen schwimmenden Schiffsrumpf mit einem Schiffsboden und
einer Seitenwand vor, die durch zwei Kimmen begrenzt werden und
aus einem vorderen und einem hinteren Teil bestehen, die auf Höhe einer
V-förmigen Abstufung,
deren Spitze nach vorne zeigt, gegenüber einander versetzt sind,
wobei dieser Schiffsrumpf über
eine Kiellinie verfügt
und sich dadurch auszeichnet, dass die Abstufung sich quer zwischen
den beiden Kimmen erstreckt und dass auf dem hinteren Teil zwei
seitliche, spitz zulaufende Gleitkufen angebracht sind, die jeweils
aus dem Schiffsboden neben einer Kimme hervortreten und deren Längsachse eindeutig
parallel zur entsprechenden Kimme verläuft, wobei jede der Gleitkufen über eine
negative V-Stellung verfügt.
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Zwischen
der Abstufung und jeder der Gleitkufen ist eine Ablauffläche vorgesehen.
Der Ablauf kann darüber
hinaus von jeder der Gleitkufen zu einer in der jeweiligen Kimme
angebrachten Einkerbung ausmünden.
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Darüber hinaus
sieht die Erfindung einen schwimmenden Schiffsrumpf mit einem Schiffsboden und
einer Seitenwand vor, die durch zwei Kimmen begrenzt werden und
aus einem vorderen und einem hinteren Teil bestehen, die auf Höhe einer
V-förmigen Abstufung,
deren Spitze nach vorne zeigt, gegenüber einander versetzt sind,
wobei dieser Schiffsrumpf über
eine Kiellinie verfügt
und sich dadurch auszeichnet, dass die Abstufung sich quer zwischen
den beiden Kimmen erstreckt und die Kimmen jeweils Einkerbungen
in der Verlängerung
der Abstufung umfassen, und dass auf dem hinteren Teil zwei seitliche, spitz
zulaufende Gleitkufen angebracht sind, die jeweils aus dem Schiffsboden
neben einer Kimme hervortreten und deren Längsachse eindeutig parallel zur
entsprechenden Kimme verläuft,
wobei jede der Gleitkufen über
eine negative V-Stellung verfügt
und sich vom hinteren Ende des Rumpfes bis auf Höhe der genannten Einkerbungen
erstreckt.
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Ein
solcher Schiffsrumpf profitiert von den Vorteilen einer V-förmigen Abstufung
wie oben beschrieben, wobei Nachteile wie Instabilität, mangelnder
Komfort und das niedrige Sicherheitsniveau im Zusammenhang mit dieser
gleichen Abstufung stark reduziert werden. Darüber hinaus verfügt ein solcher Schiffsrumpf
wie unten dargestellt über
mehr Leistung, das heißt,
dass bei gleicher Ladung eine niedrigere Motorisierung eingesetzt
werden kann als bei Schiffsrümpfen älterer Ausführung, die
insbesondere zum Datum der Einreichung der Patentanmeldung vertrieben
werden.
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Diese
Abstufung, die über
eine Spannweite verfügt,
die sich quer zwischen den zwei Kimmen des Schiffsrumpfes erstreckt,
stellt einen Vorteil dar, da die benetzte Oberfläche des Schiffsrumpfes unabhängig von
der Geschwindigkeit des Schiffes eine spitze Form behält. Durch
diese spitze Form wird überdies
eine erhebliche Spannweite beibehalten, auch wenn sie im Zusammenhang
mit der Geschwindigkeit leicht verringert wird.
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Dies
hat eine erhöhte
Streckung der benetzten Oberfläche
zur Folge, was dazu führt,
dass die Druckspur verringert wird. Weitere Vorteile der Abstufung
werden weiter unten mit Hilfe von Zeichnungen erläutert.
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Darüber hinaus
sorgen die Gleitkufen für eine
Stabilisierung der Stampfschwingungen des Schiffes, wie weiter unten
näher erläutert wird.
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Ebenso
wie ein Kasten, der auf den Grund des Schiffsrumpfes gesetzt wird,
bildet die Gleitkufe eine Auftriebsreserve, die sich günstig auf
das Gleichgewicht des Schiffes beim Halten und niedrigen Geschwindigkeiten
mit Stampfschwingungen auswirkt.
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Da
die Gleitkufen letztlich entsprechend einem der Aspekte der Erfindung
eine negative V-Stellung aufweisen, wird das Schlingerverhalten
des Schiffes stabilisiert. Es wird ein Spantrahmen gegen das Kentern
zum Kurveninneren hin erzeugt, was die Bildung einer Kraftkomponente
ermöglicht,
die entgegen der Zentrifugalkraft wirkt, der die Passagiere ausgesetzt
sind. Dadurch werden die Nachteile eines Schiffsrumpfes vermieden,
der nur über
eine einfache Abstufung verfügt,
der wie oben bereits erwähnt dazu
neigt, flach in die Kurve zu gehen.
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Die
Tragoberfläche
der inneren Gleitkufe wirkt teilweise wie eine Abdrift, was das
Schiff in der Kurve stabilisiert.
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Die
Auswirkungen der negativen V-Stellung werden weiter vorne in der
nachfolgenden Beschreibung mit Hilfe von Zeichnungen erläutert.
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Der
Schiffsrumpf zeichnet sich bevorzugt dadurch aus, dass er über eine
zusätzliche
Abstufung auf dem hinteren Teil des Schiffsbodens verfügt. Diese
zusätzliche
Abstufung kann V-förmig
sein, wobei die Spitze nach vorne zeigt und deren Spannweite sich
zwischen den beiden Gleitkufen erstreckt.
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Diese
zusätzliche
Abstufung setzt die Wirkung der Hauptabstufung fort und sorgt ebenfalls
für eine
Ablösung
der Flüssigkeit
vom Schiffsrumpf. Bei einem größeren Schiff
können
mehrere zusätzliche Abstufungen
vorgesehen werden.
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Der
hintere Teil zeichnet sich dadurch aus, dass er in einer Form ausgeführt ist,
die im Querschnitt einen V-förmigen
Anteil aufweist. Dabei ist jeder Schenkel über einen kurvenförmigen Teil,
der nach hinten unten verläuft,
mit der Gleitkufe verbunden. Diese Form wird aus Bequemlichkeit „Möwenflügel" genannt und erzeugt
eine Oberfläche,
deren Krümmung
das Wiederanhaften der Flüssigkeit
am hinteren Teil des Schiffsrumpfes hinter der Abstufung erschweren
soll.
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Weiterhin
kann jede der Einkerbungen in den Kimmen durch eine erste Querfläche auf
der jeweiligen Kimme und durch eine zweite gebogene Verbindungsfläche in demjenigen
Teil der Kimme, der an den hinteren Teil des Rumpfs anschließt, begrenzt werden,
wobei die erste Fläche
gegenüber
der Höhendifferenz
liegt, die durch die Abstufung zwischen dem vorderen Teil und dem
hinteren Teil des Schiffsrumpfes entsteht. Die Abflussfunktion der Überdruckflüssigkeit,
die entlang der Abstufung verläuft,
wird somit begünstigt.
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Die
Höhendifferenz,
die durch die Abstufung entsteht, kann in der Nähe der Spitze des V größer sein
als in der Nähe
der Kimmen, um mehr Flüssigkeit
nach unten in Höhe
der Kimmen zu verdrängen.
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Jede
der Gleitkufen zeichnet sich dadurch aus, dass sie fern von der
Kimme liegt, entlang derer sie angebracht ist, sodass eine Querfläche zur
Seitenwand des Schiffsrumpfes zwischen der Gleitkufe und der Seitenwand
gebildet wird. Somit befindet sich die die Außenseite der Gleitkufen nicht
in der Verlängerung
der Seitenwand des Schiffsrumpfes. Die Flachstelle der Kimme läuft entlang
dieser Zone und verdrängt
so die Flüssigkeit
nach unten und hindert die Flüssigkeit
somit daran, bei hoher Geschwindigkeit wieder an der Seitenwand
anzuhaften. Dadurch werden Rücktrieb
und Reibung verringert. Die Seitenwände werden somit geschützt.
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Eine
in bestimmten Fällen
besonders vorteilhafte Eigenschaft betrifft den Boden des Rumpfes,
an den mindestens ein Luftzufuhrloch angebracht werden kann. Dieses
Zufuhrloch ist mit Luftleitungen verbunden. Das Luftzufuhrloch kann
im hinteren Teil des Schiffsrumpfes auf Höhe der Spitze des V der Abstufung
angebracht sein. Die Luftleitungen können über mindestens einen Luftanschluss
verfügen,
der an der Seitenwand des Rumpfes angebracht ist, und verbinden
den Luftanschluss mit dem Luftzufuhrloch.
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Dadurch
wird ein Luftkissen auf dem Boden des Schiffsrumpfes erzeugt, das
den Luftzufuhreffekt, der von der Abstufung erzeugt wird, weiter
unterstützt
und jedes Wiederanhaften von Flüssigkeit verhindert.
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Die
Abstufung kann auf Höhe
der Spitze des V außerdem
einen Radius aufweisen, der den Strudel abfängt, der dort entsteht. Ein
solcher Radius beschleunigt den Strudel und leitet einen Druckabfall ein,
der verstärkt
wird, um mehr anzusaugen und den Strudel selbstständig zu
versorgen, was den gewünschten
Luftzufuhreffekt verstärkt.
Dieser Kurvenradius kann einen Wert haben, der ungefähr der Hälfte der
Höhe der
Abstufung entspricht.
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Aus
Gründen
der Leistungsfähigkeit
und der einfachen Umsetzung, können
folgende Maßnahmen unabhängig voneinander
ergriffen werden:
- – der Winkel, der vom V der
Abstufung gebildet wird, beträgt
zwischen 60 und 120 Grad;
- – die
Kiellinie umfasst zwei Teile, die den beiden Teilen des Schiffsrumpfes
entsprechen, die zu beiden Seiten der Abstufung liegen, wobei diese beiden
Teile der Kiellinie untereinander einen Winkel zwischen 0 und 3
Grad bilden.
- – Die
Kiellinie enthält
ebenfalls einen Teil, der im hinteren Teil der zusätzlichen
Abstufung liegt, wobei dieser Teil mit dem Teil der Kiellinie, der
vor der Abstufung liegt, einen Winkel zwischen 0 und 6 Grad bildet;
- – Der
Schiffsrumpf enthält
außerdem
längliche Plattengänge an seinem
vorderen Teil.
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Andere
Eigenschaften und Vorteile der Erfindung treten in der Beschreibung
im Anschluss zutage, die gefolgt wird von einer bevorzugten Ausführung, die
als Beispiel dient und nicht einschränkend ist. In der Beschreibung
wird auf die Zeichnungen im Anhang verwiesen, die folgendes darstellen:
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1 stellt
eine perspektivische Ansicht eines Schiffsrumpfes entsprechend der
Erfindung dar, wobei der Schiffsrumpf im Vergleich zu seiner normalen
Gebrauchsfunktion umgekehrt dargestellt wird. Der sichtbare Teil
ist hier der Teil des Schiffsrumpfes, der normalerweise dafür vorgesehen
ist, im Kontakt mit dem Wasser zu sein;
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2 stellt
eine perspektivische Ansicht der Unterseite des Schiffsrumpfes der 1 in
einer normalen Gebrauchsposition dar;
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3 und 4 stellen
die Seitenansicht und die Unteransicht des Schiffsrumpfes aus 1 dar;
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5 zeigt
eine Vorderansicht des Schiffrumpfes aus 1;
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6, 7, 8 und 9 zeigen
Profilansichten entsprechend den Querschnitten VI-VI, VII-VII, VIII-VIII,
IX-IX der 4;
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10 und 11 zeigen ähnliche
Ansichten wie die in 4, wobei die benetzte Oberfläche bei
einer Geschwindigkeit von fünfundzwanzig
Knoten und dreißig
Knoten hier schraffiert dargestellt wird;
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12 zeigt
eine ähnliche
Ansicht wie die in 5, wobei der Schiffsrumpf hier
in einer Kurve, geneigt zur Horizontalen dargestellt wird;
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13 zeigt
eine ähnliche
Ansicht wie die in 10 und 11, wobei
die benetzte Oberfläche des
Schiffsrumpfes während
einer Kurve dargestellt wird;
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14 und 15 entsprechen
den 1 und 5 und zeigen eine andere bevorzugte
Ausführung
der Erfindung.
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Die 1 bis 13 beziehen
sich auf einen einzigen Schiffsrumpf. Dieser Schiffsrumpf soll ein
Deck und jegliche Standardausrüstung
erhalten, die zu einem Boot dazugehört.
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Dieser
Schiffsrumpf kann aus jedem Verbundmaterial hergestellt werden,
das zurzeit auf diesem Gebiet oder bei jeder anderen geeigneten
Herstellungsweise verwendet wird.
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Da
dem Fachmann die zum Schiffsbau notwendigen Anwendungen und Mittel
bekannt sind, wird darauf an dieser Stelle nicht detaillierter eingegangen
und es werden nur die Elemente beschrieben, aus denen der unten
aufgeführte
Schiffsrumpf besteht.
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Die 1 und 2 sind
allgemeine perspektivische Ansichten des Schiffsrumpfes entsprechend
der Erfindung. Genauer gesagt stellt 1 den Schiffrumpf
so dar, als wäre
er verkehrt herum auf der Auflage befestigt, um den Teil sichtbar
zu machen, der in Wasserkontakt sein wird, wenn das Boot in fahrtüchtigem
Zustand ist.
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Dieser
Schiffsrumpf enthält
standardmäßig einen
Schiffsboden 1, der von einer Flanke 2 umgeben
wird, die zurzeit mit dem fachsprachlichen Ausdruck „Seitenwand" bezeichnet wird.
Diese beiden Elemente werden durch zwei seitliche Kimmen 3 voneinander
getrennt. Dies ermöglicht
einen Neigungswechsel zwischen dem Schiffsboden 1 und der
Seitenwand 2.
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Die
Begriffe vorne und hinten werden hier im Verhältnis zur Fahrtrichtung des
Bootes angegeben. Somit erhält
der hintere Teil des Schiffsrumpfes eine hintere Platte 4 in
der Verlängerung
der Seitenwand 2.
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Der
Schiffsrumpf verfügt
außerdem über eine
Kiellinie 5, die vom vorderen zum hinteren Teil des Schiffsbodens 1 verläuft und
den Schiffsrumpf in zwei symmetrische Teile teilt.
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Die
Kiellinie enthält
hier nicht den scharf hervorspringenden Kiel, sofern der Schiffsrumpf
dieses Ausführungsbeispiels
für ein
Boot mit mechanischem Antrieb bestimmt ist, das keinen Ballast auf
Höhe der Kiellinie
benötigt.
Der erfindungsgemäße Schiffsrumpf
kann trotzdem auf anderen Bootstypen wie zum Beispiel Segel- oder Motor-Katamaranen
verwendet werden.
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Die
zuvor beschriebenen Elemente sind ebenfalls in 2 zu
sehen, in der eine Unteransicht des Schiffsrumpfes gezeigt wird,
wenn dieser sich in normaler Betriebsposition befindet.
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Der
Schiffsrumpf verfügt
erfindungsgemäß außerdem über eine
Abstufung 6 in V-Form,
wodurch eine Unebenheit erzeugt wird, die den Schiffsboden 1 in
einen vorderen Teil 7 und einen hinteren Teil 8 aufteilt.
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Die
Abstufung 6 wurde so entwickelt, dass sie auf Höhe der Spitze
des V, die zum vorderen Teil des Schiffsrumpfes gerichtet ist, einen
Streifen enthält,
der eine abgerundete Spitze 9 bildet. Die Unebenheit, die
von der Abstufung 6 erzeugt wird, ist außerdem verstellbar
und in der Nähe
der Spitze 9 des V stärker
ausgeprägt
als in der Nähe
der Kimmen 3.
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Die
Abstufung 6 verfügt über eine
Spannweite, die sich über
die gesamte Breite des Schiffsbodens 1 erstreckt, da sie
zu jeder der seitlichen Kimmen 3 Kontakt hat.
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Der
Schiffsrumpf enthält
in dieser bevorzugten Ausführung
eine zweite Abstufung 10, die ebenfalls V-förmig ist,
deren Spitze nach vorne ausgerichtet ist und die sich am hinteren
Teil 8 befindet.
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Erfindungsgemäß sind zwei
seitliche Gleitkufen 11 hinter dem hinteren Teil 8 angebracht.
Hier kann festgestellt werden, dass sie auf beiden Seiten der Kiellinie 5 angeordnet
sind. Diese Gleitkufen 11 werden aus einer Tragfläche 11A geformt,
die sich dadurch auszeichnet, dass sie über eine negative V-Stellung
verfügt,
das heißt,
dass jede der Gleitkufen 11 einen Winkel mit der Horizontalen
bildet, wobei dieser Winkel α in
etwa den gleichen Wert hat und dem Winkel β gegenüber liegt. Der Winkel β wird durch
den vorderen Teil des Schiffsbodens auf Höhe des Abschnittes gebildet,
der sich vor der Abstufung in dem Bereich befindet, in dem dieser
Winkel fast konstant ist (s. 5).
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Der
Ausdruck „die
Gleitkufen verfügen über eine
negative V-Stellung" bezeichnet
hier die Tatsache, dass die Oberflächen 11A der Gleitkufen 11 jeweils
einen Winkel α mit der
Horizontalen bilden (s. 5), sodass die beiden Oberflächen 11A gemeinsam
einen Winkel bilden, dessen Öffnung
nach unten zeigt.
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Die
Gleitkufen 11 befinden sich hier in einem solchen Abstand
zu den Kimmen 3, dass dadurch eine Querfläche 12 zwischen
jeder Gleitkufe und der jeweiligen Kimme 3 entsteht. Der
Abstand zwischen den Gleitkufen 11 und den Kimmen 3,
der die Oberfläche 12 bildet,
ist ebenfalls in 5 zu erkennen. Diese Anordnung
ermöglicht
es, wie oben gesehen, ein Wiederanhaften der Flüssigkeit entlang der Seitenwand
bei hoher Geschwindigkeit zu verhindern und sorgt dementsprechend
für eine
Verringerung des Rücktriebs.
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Die
zusätzliche
Abstufung 10 verfügt über eine
Spannweite, die sich zwischen den beiden Gleitkufen 11 erstreckt
und so ein scheinbares Dreieck 13 bildet, das an die hintere
Platte 4 angrenzt. Der hintere Teil 8 und die
Abstufungen 6, 10 sind so angeordnet, dass der
Teil 23 der Kiellinie 5, der sich zwischen der
ersten Abstufung 6 und der zweiten Abstufung 10 befindet,
einen Winkel mit dem Teil 22 der Kiellinie bildet, der
sich vor der Abstufung 6 befindet. Dieser Winkel ermöglicht eine
stärkere
Neigung von Teil 23 des hinteren Teils 8 nach
oben, wenn der Schiffsrumpf sich in normaler Betriebsposition befindet.
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Die
zweite Abstufung 10 soll verhindern, dass die Flüssigkeit,
die von der ersten Abstufung 6 abgelöst wurde, wieder an dem Schiffsrumpf
anhaftet. Die verschiedenen Winkel, die in der vorliegenden Ausführung angebracht
wurden, tragen in dem Zusammenhang zu einem besseren Ergebnis bei.
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Weiterhin
bilden Teil 23 der Kiellinie 5 zwischen den beiden
Abstufungen 6, 10 und Teil 24 der Kiellinie 5 der
scheinbar dreieckigen Oberfläche 13 zusammen
ebenfalls einen Winkel. Dieser Winkel ermöglicht eine stärkere Neigung
des Teils 24 nach oben, wenn der Schiffsrumpf sich in normaler
Betriebsposition befindet.
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Erfindungsgemäß weist
die scheinbar dreieckige Oberfläche 13 außerdem im
Querschnitt (s. 9, die ein Schnitt von 4 ist)
eine Form auf, die "Möwenflügel" genannt wird. Das
Profil zeigt einen V-förmigen
Teil, bei dem jeder Schenkel 18 über einen kurvenförmigen Teil 19,
der nach hinten unten verläuft,
mit der entsprechenden Gleitkufe 11 verbunden ist. Dank
dieses Profils werden in der Nähe
der hinteren Platte zwei Rinnen mit kurvenförmigem Abschnitt gebildet,
die auf beiden Seiten der Kiellinie 5 angeordnet sind und
an die Gleitkufen 11 grenzen. Diese Rinnen sorgen zu einem
Großteil
dafür, dass ein
Wiederanhaften der Flüssigkeit
verhindert wird, nachdem sie durch die Abstufungen 6, 10 abgelöst wurde,
wenn der Schiffsrumpf in Fahrt ist.
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Die
Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Kimmen 3 jeweils über eine
Einkerbung 14 verfügen,
die vorne durch eine Querfläche 15 und hinten
durch eine gebogene Verbindungsfläche 16 gebildet wird.
Diese Einkerbung 14 befindet sich gegenüber der ersten Abstufung 6,
wobei die Querfläche 15 mit
dem Höhenunterschied
von Abstufung 6 übereinstimmt.
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Die
Abstufung 6 und die Einkerbung 14 bilden somit
einen Abflussbereich, der zwischen der Abstufung 6 und
jeder der Gleitkufen 11 entsteht, um die Flüssigkeit
entweichen zu lassen und jede Verstopfung in einer Überdruckzone
zu verhindern. Eine vorteilhafte Eigenschaft, die in bestimmten
Fällen eingerichtet
werden kann und die in der vorliegenden bevorzugten Ausführung verwendet
wird, ist der mit einem Luftzufuhrloch 20 ausgestattete
Schiffsboden. Hier ist es im Schiffsboden 1 auf Höhe der Kiellinie 5 und
im hinteren Teil 8 des Schiffsrumpfes auf Höhe der Spitze
des V der Abstufung 6 angebracht.
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Das
Luftzufuhrloch 20 ist mit Luftleitungen verbunden. In dieser
Ausführung
verfügen
die Luftleitungen über
zwei Luftanschlüsse 21,
die jeweils an beiden Seiten des Schiffsrumpfes in der Seitenwand 2 angebracht
sind. Die Luftanschlüsse 21 sind
hier mit dem Luftzufuhrloch über
Leitungen verbunden, die nicht dargestellt werden. In bestimmten
Fällen kann
eine Luftzufuhrpumpe in der Leitung angebracht werden, die die Luftanschlüsse mit
dem/den Luftzufuhrloch/-löchern
verbindet.
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Die 1 bis 3 stellen
ebenfalls längliche
Plattengänge 17 dar,
die auf dem vorderen Teil 7 angebracht sind und fast parallel
zur Kiellinie 5 verlaufen.
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4 zeigt
eine Ansicht des Schiffsrumpfes von unten, wenn er sich in der Position
der 1 befindet. Diese Figur veranschaulicht die Anordnung der
verschiedenen Schiffsrumpfelemente achsensymmetrisch zur Längsachse,
die hier durch die Kiellinie 5 dargestellt ist.
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Der
Querschnitt VI-VI der 4 zeigt in 6 das
Profil des Schiffsrumpfes an der Stelle dieses Querschnitts: der
vordere Teil 7 ähnelt
einem klassischen Schiffsrumpf; die grobe V-Form ist erkennbar und
die Seitenwand 2, die Kimmen und die Plattengänge sind
eingezeichnet.
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Der
Querschnitt VII-VII der 4 zeigt in 7 das
Profil des vorderen Teils 7 ungefähr in der Mitte des Schiffsrumpfes.
Dieses Profil ist ebenfalls ein klassisches Schiffsrumpfprofil,
etwas breiter als in der vorangegangenen Figur.
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Der
Querschnitt VIII-VIII in 8 verläuft durch Abstufung 6 und
stellt somit den Höhenunterschied
dar, der durch die Abstufung 6 auf Höhe des Querschnitts zustande
kommt.
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Der
Schiffsrumpf wurde soeben grundlegend beschrieben, ein Verhalten
im Gewässer
wird nachfolgend beschrieben.
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In
den 10 und 11 ist
der Schiffsrumpf schematisch in der Unteransicht bei Betrieb dargestellt,
wobei die schraffierten Bereiche die benetzten Flächen kennzeichnen.
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In
den 10 und 11 sind
somit die Form und die Ausmaße
der benetzten Oberflächen bei
einer Geschwindigkeit von 25 Knoten bzw. 30 Knoten dargestellt.
Es wird einerseits gezeigt, dass die Gleitkufen 11 im Gegensatz
zum Rest des hinteren Teils 8 benetzt bleiben und andererseits,
dass die benetzte Oberfläche
im vorderen Teil 7 seine spitz zulaufende Form beibehält. Diese
beiden Eigenschaften wirken sich günstig auf die Stabilität der Stampfschwingungen
aus.
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Weiterhin
wird in den 12 und 13 das Verhalten
des Schiffsrumpfes in Kurven dargestellt.
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In 12 werden
die Positionen der Gleitkufen 11 bei einer Kurve im Verhältnis zur
Horizontalen gezeigt. Hier wird der Vorteil der äußeren Gleitkufe 11 bei
Kurven sichtbar, die dazu dient, den untersteuernden Effekt zu verringern,
der in einer Kurve entsteht, sowie der Vorteil der inneren Gleitkufe 11,
die ihre Oberfläche
der Vertikalen annähern
soll, damit sich diese innere Gleitkufe wie eine Abdrift verhält.
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In
der 13 ist eine ähnliche
Ansicht wie in den 10 und 11 dargestellt,
in der der Schiffsrumpf sich in einer engen Kurve befindet. Die
verringerte benetzte Oberfläche
auf der einen Seite des Winkels und der entsprechenden Gleitkufe
sind hier gekennzeichnet.
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Weiterhin
zeigen die Illustrationen die Vorteile der Stabilität gegen
Schlingern.
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Erfindungsgemäß zeigt
die Abstufung 6, die eine Spannweite aufweist, die sich
quer zwischen den beiden Kimmen 3 des Schiffsrumpfes erstreckt, den
Vorzug, demzufolge die benetzte Oberfläche des Schiffsrumpfes die
spitz zulaufende Winkelform bei jeder Geschwindigkeit beibehält (s. 10 und 11).
Bei Geschwindigkeitsanstieg verkürzt
sich der spitz zulaufende Winkel, das heißt, dass sich die vordere Spitze
zurückzieht,
was zu einer Streckung der benetzten Fläche führt („Streckung” ist ein technischer Begriff,
der die Spannweite der benetzten Fläche im Quadrat geteilt durch
die projizierte Fläche
bezeichnet, „aspect
ratio" in Englisch).
Dabei bleiben die Spannweite und die projizierte Fläche fast
konstant, während
sich die Geschwindigkeit erhöht.
Eine starke Streckung reduziert den Druckwiderstand, was für einen
geringeren Vortriebswiderstand sorgt.
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Weiterhin
besteht ein Vorteil im Zusammenhang mit der starken Spannweite,
die durch die Konfiguration der Abstufung 6 zustande kommt.
Die Spannweite dieser Tragfläche
ermöglicht
ein stärkeres
Rückstellmoment
des Schiffsrumpfes: das Boot reagiert langsamer auf die Schlingerbelastungen
von außen,
das heißt,
dass das Boot in dieser Hinsicht stabiler ist, insbesondere bei
Gewässern
mit Querströmung.
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Die
Einkerbung 14, die hier in den Kimmen 3 in der
Verlängerung
der Abstufung 6 eingefügt
wurde, ermöglicht
ein Entweichen der Überdruckflüssigkeit, die
an der Abstufung 6 entlang strömt. Der Überdruck, der durch die Abstufung 6 erzeugt
wird, ist somit auf einen annehmbaren Wert begrenzt.
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Erfindungsgemäß zeichnen
sich die Gleitkufen dadurch aus, dass sie eine Tragfläche 11A besitzen,
die bei Betrieb im Gegensatz zum Rest der belüfteten Fläche hinter der ersten Abstufung 6 benetzt wird.
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Die
Oberfläche
der Gleitkufen 11 ist in der bevorzugten hier beschriebenen
Ausführung
vorteilhaft verjüngt.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die Verjüngung in
der Hydrodynamik dem Verhältnis zwischen
Länge und
Breite entspricht. Eine verjüngte Oberfläche entspricht
einer Fläche,
bei der die Breite im Verhältnis
zur Länge
gering ist. Die gestreckten Gleitkufen 11 können das
Luftkissen, das sich an der Abstufung 6 bildet, komprimiert
erhalten.
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Die
Oberfläche 11A der
Gleitkufen 11 der Erfindung in der hier beschriebenen Ausführung verfügt über eine
negative V-Stellung.
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Die
hinteren Gleitkufen 11 verfügen in Kombination mit der
Abstufung 6 über
zwei Funktionsarten.
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Die
eine Funktion ist die hydrostatische Stabilisierung (bei Halten
oder geringer Geschwindigkeit, nicht gleitend).
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Die
Gleitkufen 11 erzeugen ein Auftriebsvolumen wie ein Kasten,
der auf dem Schiffsboden befestigt werden würde. Sie stabilisieren somit
den Schiffsrumpf beim Halten und geringen nicht gleitenden Geschwindigkeiten.
Präziser
ausgedrückt
garantieren die Gleitkufen 11 einen angemessenen Winkel des
Trimms, das heißt,
er ist leicht angehoben. In dieser Hinsicht ist verständlich,
dass der längliche
Charakter des spitz zulaufenden benetzten Teils im Wesentlichen
nicht sehr komfortabel ist, da der Schiffsrumpf beim Halten und
bei geringer Betriebsgeschwindigkeit zu stark aufgerichtet ist.
Ohne die Gleitkufen 11 wäre der Schiffsrumpf im hinteren
Teil zu hohl und nicht tief genug im Wasser. Die Auftriebsreserve
der Gleitkufen 11 ermöglicht
ein Aufrichten dieses Schiffsrumpfes, wodurch ein größerer Benutzerkomfort
gewährleistet
wird (der Schiffsrumpf ist mehr in der Horizontalen).
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Die
andere Funktion der Gleitkufen besteht in der hydrodynamischen Stabilisierung
unter folgenden Gesichtspunkten:
- – Bei Stampfschwingungen
wirkt die Gleitkufe 11 wie ein Stabilisator auf das Boot
und kann das Boot im Falle von Störungen (wie z. B. Wellen) in seine
Trimmlage bei stabilisiertem Betrieb zurückführen. Wenn das Boot sich im
positiven Trimm befindet, verringert sich die vordere Tragfläche für einen
fast konstanten Auftrieb des vorderen Winkels. Im Gegenzug steigt
ebenfalls der Trimm für die
Gleitkufen, die Tragfläche
steigt, was zu einem Anstieg des Auftriebs auf Höhe der Gleitkufen 11 führt. Wenn
das Boot also dazu neigt, sich aufzubäumen, neigen die Gleitkufen 11 dazu,
dem einen Druckmoment entgegen zu setzen. Man spricht von Stabilität bei Stampfschwingungen („static
pitch stability” in
Englisch).
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Dieser
Effekt kann im Übrigen
sowohl bei gerader Linienfahrt als auch bei Kurven von Bedeutung sein.
Die Gleitkufen 11 zeichnen sich dadurch aus, dass man ihnen
einen positiven Einfallswinkel im Verhältnis zur Kiellinie des Schiffsrumpfes
zuordnen kann, was zur Folge hat, dass eine Gleitfahrt noch früher eingeleitet
wird;
- - bei Schlingern wirken die Gleitkufen
den Zentrifugalkräften
entgegen (s. 12 und 13).
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Ein
klassischer Schiffsrumpf wird sich in einem Winkel neigen, sodass
das Schleudermoment der hydrodynamischen Resultierenden auf horizontaler
Ebene der Zentrifugalreaktion entspricht. Dies verhindert, dass
die Passagiere eines solchen Bootes den Eindruck haben, hinausgeschleudert
zu werden: die Neigung des Boots zum Kurveninneren unterstützt das
Boot und setzt dem Schleudereffekt ein Gegengewicht entgegen.
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Bei
einem Schiffsrumpf mit Abstufung 6 mit nach vorne verlaufender
Spitze und ohne Gleitkufen verringert sich die projizierte Fläche in einer
Kurve sehr viel schneller als bei einem Schiffsrumpf ohne Abstufung.
In diesem Fall ist der äußere Rückhalt geringer,
das heißt
das Kippmoment (zum Kurveninneren) ist viel geringer. In einem solchen
Fall erzeugt die Abstufung eine spitz zulaufende benetzte Fläche, der
Schiffsboden neigt sich aber nicht ausreichend zum Kurveninneren
und bleibt sogar flach, sodass die Passagiere Zentrifugalkräften ausgesetzt
sind. Die Passagiere haben weniger Halt und haben daher den Eindruck,
hinaus geschleudert zu werden.
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Die
Gleitkufen 11 ermöglichen
eine Vermeidung dieses negativen Effekts, der durch die Abstufungen
ausgelöst
wird und der zur Folge hatte, dass dieser Aufbau nur selten für so genannte „ruhige" Segelyachten gewählt wurde.
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Die
Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Gleitkufen über eine
negative V-Stellung verfügen,
die hier folgende Rolle spielt: je stärker sich das Boot in Richtung
Kurveninneres neigt, desto höher
steigt die projizierte Fläche
der Gleitkufe an der Außenseite
der Kurve und demzufolge auch ihre Tragfläche, während die Tragfläche an der
Innenseite der Kurve sinkt, was ein günstiges Kippmoment nach Innen
einleitet (s. 12). Wenn das Boot wendet, fällt der
Druck so auf der einen Seite zusammen und steigt auf der anderen
Seite. Daher minimieren die Gleitkufen 11 den sich aufbauenden
untersteuernden Effekt. Sie erhöhen
die Seitenstabilität
bei Schlingern und Kurven und sorgen so für eine sicherere und komfortablere
Steuerung.
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Weiterhin
nähert
sich die innere Gleitkufe in einer Kurve weiter an die Vertikale
an und übernimmt eine
Abdriftfunktion, um die Bahn zu stabilisieren und verhindert somit
ein Abheben des hinteren Teils, das heißt ein Abgleiten des Schiffsrumpfes
nach Außen. Somit
hat eine negative V-Stellung auf Höhe der Gleitkufen den entscheidenden
Vorteil, einen stabilisierten Kurvenverlauf bei Schlingerbewegungen
zu ermöglichen
(„yaw
static stability” in
Englisch).
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Selbstverständlich können die
Ausführungsvarianten
des Schiffrumpfes berücksichtigt
werden, jedoch nicht außerhalb
des Erfindungsrahmens.
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Insbesondere
soll an dieser Stelle bemerkt werden, dass der oben mit Hilfe von
Zeichnungen beschriebene Schiffsrumpf mit einem oder zwei Außen- oder
Innenbordmotoren motorisiert werden soll. Die Erfindung kann jedoch
auch für
andere Bootstypen verwendet werden, zum Beispiel auf Bootskörpern eines
Katamarans mit mechanischem Antrieb oder mit Segelantrieb oder aber
auf dem Bootskörper
eines Wasserflugzeugs.
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Weiterhin
sind die technischen Eigenschaften nicht auf die beschriebenen Ausführungen
begrenzt, so können
die Gleitkufen beispielsweise noch weiter verjüngt werden und die negative
V-Stellung kann weniger stark markiert werden als in der Ausführung der 1 bis 13.
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Die 14 und 15 illustrieren
in dem Zusammenhang eine andere bevorzugte Ausführung des erfindungsgemäßen Schiffsrumpfes,
in den Figuren ist jedes Element, das einem Element der 1 bis 13 entspricht,
mit der gleichen Kennnummer gefolgt von einem „Strich" (')
gekennzeichnet.