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DE602004008583T2 - Heissversiegelte sterilisierte produktpackung, verpackungsmaterial dafür und verwendung des verpackungsmaterials - Google Patents

Heissversiegelte sterilisierte produktpackung, verpackungsmaterial dafür und verwendung des verpackungsmaterials Download PDF

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DE602004008583T2
DE602004008583T2 DE602004008583T DE602004008583T DE602004008583T2 DE 602004008583 T2 DE602004008583 T2 DE 602004008583T2 DE 602004008583 T DE602004008583 T DE 602004008583T DE 602004008583 T DE602004008583 T DE 602004008583T DE 602004008583 T2 DE602004008583 T2 DE 602004008583T2
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fiber base
layer
polymer
packaging
pigment
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DE602004008583T
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English (en)
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Tapani Penttinen
Kimmo Nevalainen
Isto Heiskanen
Antti Savolainen
Jurkka Kuusipalo
Esa Koreasalo
Erkki Laiho
Markku Sainio
Tommi Lehikoinen
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Stora Enso Oyj
Original Assignee
Stora Enso Oyj
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Publication date
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Priority claimed from FI20030773A external-priority patent/FI120726B/fi
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine heißgesiegelte, heißsterilisierte Produktverpackung aus einem polymerbeschichteten Verpackungsmaterial auf Faserbasis. Die Erfindung betrifft auch das Verpackungsmaterial, das sich für eine solche Verpackung eignet, sowie die Verwendung des Materials.
  • Es gibt zahlreiche bekannte Anwendungen polymerbeschichteter Verpackungsmaterialien auf Faserbasis, in denen eine oder beide Seiten der Faserbasis mit einer oder mehreren aufeinander folgenden Überzugsschichten versehen sind, welche sich für verschiedene Verpackungszwecke eignen sollen. Der Überzug kann gegebenenfalls eine Feuchtigkeits-, Sauerstoff- und/oder Lichtbarriere darstellen, die die Aufbewahrungsdauer des verpackten Produkts verbessern und somit dessen wirkungsvolle Aufbewahrung und Lagerung und/oder bis "bestens vor dem Datum" verlängern soll. Der Überzug ergibt auch ein heißsiegelbares Material, wodurch die Produktverpackung dicht versiegelt wird. Nahrungsmittelverpackungen stellen ein grundsätzliches Anwendungsgebiet für derartige Verpackungsmaterialien dar, die beispielsweise für Kartons, Gehäuse und Schachteln verwendet werden, die aus überzogenem Packkarton und Beutelverpackungen aus überzogenem Papier gebildet werden.
  • Heißsterilisierte Verpackungen bilden eine beachtliche Gruppe versiegelter Nahrungsmittelverpackungen, deren Verpackungsmaterial Sterilisierbehandlungsbedigungen Stand halten soll. Die Sterilisation kann durch Bestrahlung oder mit Heißdampfdruck im Autoklav durchgeführt werden. Verschlossene Metalldosen sind in typischer Weise in Autoklaven behandelt worden, allerdings sind derzeit auch Verpackungsmaterialien auf Faserbasis für Autoklavenanwendungen verfügbar und erhältlich. WO 02/28 637 beschreibt diesbezüglich ein Verpackungsmaterial für Autoklavenverpackungen, worin das Kartonsubstrat mit einer Sauerstoff-Sperrschicht, polymeren Heißsiegelschichten und mit zwischen diesen benötigten Kinderschichten ausgerüstet ist. In dieser Veröffentlichung wird die Sauerstoff-Sperrschicht bevorzugt aus einer Aluminiumfolie gebildet, auch wenn EVOH als gegebenenfalls vorliegendes Material ebenfalls genannt ist. Das vorgeschlagene Material für die Binder- und Heißsiegelschichten ist Polypropylen, das, ohne zu schmelzen, der in einem Autoklav vorherrschenden Temperatur von über 130°C Stand hält.
  • In Tests an heißgesiegelten Nahrungsmittelverpackungen auf Faserbasis hat die Anmelderin das Problem von gebleichtem Packkarton erkannt, der lediglich mit polymeren Sauerstoff-Sperr- und Heißsiegelschichten überzogen ist, die zur Vergilbung durch Erhitzen neigen. Dies gilt ganz besonders für in Autoklaven behandelte Verpackungen, die der hohen Autoklaventemperatur und dem Druck über die erforderliche Behandlungsdauer von im Allgemeinen ca. 30 min Stand halten sollen. In anderen Worten, nimmt die Verpackung aus polymerbeschichtetem Karton ein anderes Aussehen während der Autoklavenbehandlung an, und dies stellt einen Nachteil auf dem Markt, besonders bei anspruchsvollen Anwendungen, dar.
  • Zweck der vorliegenden Erfindung ist es, das oben genannte Problem zu beseitigen und eine sterile Verpackung aus einem Material auf Faserbasis bereitzustellen, dessen Material zusätzlich zur Faserbasis nur polymerbeschichtete Schichten umfasst, mit denen das Siegelvermögen, die Hitzebeständigkeit und der Lichtschutz, die für das Produkt erforderlich sind, zu bewerkstelligen ist und in denen auch die Vergilbung des Materials als Ergebnis der Hitzebehandlung im Wesentlichen zu verhindern ist. Die Produktverpackung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Polymerüberzugsschicht außerhalb der Faserbasis der Verpackung ein Weißpigment und die zweite Polymerüberzugsschicht innerhalb der ersten Schicht ein Licht-absorbierendes Pigment enthalten.
  • In der Verpackung der Erfindung wird das Weißpigment verwendet, um die Faserbasis so zu verbergen, dass eine durch Erhitzen verursachte Vergilbung nicht signifikant das Aussehen der Verpackung und genauer ihre ISO-Helligkeit beeinflusst. Seinerseits schützt das Lichtabsorbierpigment, das in eine andere Überzugsschicht als diejenige des Weißpigments gegeben worden ist, das der Verpackung ihre Helligkeit verleiht, das verpackte Produkt vor der Einwirkung von sichtbarem Licht. Außerdem kann, gemäß der Erfindung, ein Licht-absorbierendes Schwarzpigment ebenfalls als Mittel zur Stabilisierung des hellen Aussehens der Verpackung verwendet werden, wie im Folgenden noch zu beschreiben sein wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist somit, ohne die Verwendung einer Aluminiumfolie, ein Verpackungsmaterial auf Faserbasis hergestellt worden, das einer Heißsterilisation und besonders einer Autoklavenbehandlung bei hoher Temperatur und unter Dampfdruck Stand hält, wobei die Polymerüberzugsschichten im Material den für die Aufbewahrungsdauer des Produkts erforderlichen Lichtschutz bilden, welche auch die geforderten Bedingungen erfüllen, die dem äußeren Erscheinungsbild einer endgültig gefertigten Verpackung, die auf den Markt gebracht wird, auferlegt sind. Der Lichtschutz kann mit einer Polymerschicht gebildet werden, die mit einem Schwarz- und einem Weißpigment grau abgetönt ist, z.B. wie in WO 01/76 976 , worin die Polymerschicht eine Innenschicht bildet, die die herkömmliche Aluminiumfolie der Verpackung ersetzt, wogegen auf der gegenüber liegenden Seite der Verpackung, d.h. auf ihrer Außenoberfläche, lediglich ein Weißpigment verwendet werden kann, das das Aussehen der Verpackung im Wesentlichen durch Abdecken der durch Hitzebehandlung verursachten Verfärbung der Faserbasis beeinflusst.
  • Eine gewünschte Lösung der Erfindung beruht darauf, zwei aufeinander folgende pigmentierte Polymerschichten außerhalb der Faserbasis in der Verpackung vorzusehen, wobei die äußere Polymerschicht 5 bis 25 % Weißpigment und die innere Polymerschicht, die näher an der Faserbasis liegt, Schwarzpigment in kleiner Menge enthalten. Durch diese aufeinander folgenden pigmentierten Schichten ist es ermöglicht, den Lichtton des Verpackungsmaterials trotz einer Vergilbung der darunter liegenden Faserbasis wirkungsvoll zu stabilisieren. Die Gesamtfarbe des Materials ist dann unter dem Effekt des Schwarzpigments unterhalb des Weißpigments weiß oder hellgrau, leicht grau abgetönt. Der Helligkeitsgrad hängt von den eingesetzten Pigmentmengen und deren gegenseitigen Verhältnissen ab, wobei allerdings die Idee darauf beruht, dass der Materialton so nahe an weiß wie möglich angepasst ist und dieser Ton während der Hitzebehandlung der Verpackung beibehalten bleibt.
  • Eine kleine Menge Schwarzpigment unter einer weiß-pigmentierten Schicht ergibt einen leichten Licht-Absorbiereffekt. Dieser Effekt kann zum Schutz des verpackten Produkts vor in das Material eindringendem Licht noch unangemessen sein. Gewünschtenfalls kann eine wirksamere Licht-Schutzpigmentierung durch einen Polymerüberzug innerhalb der Verpackung mit einer genügenden Menge Licht-Absorbierpigment bewerkstelligt werden, z.B. durch Grauabtönung mindestens einer inneren Überzugsschicht der Faserbasis, wie offenbart in der oben genannten WO 01/76 976 .
  • Das gewünschte Abtönungsmaterial kann mit aufeinander folgenden pigmentierten Schichten hergestellt werden, deren Gesamtgewicht 25 bis 60 g/m2 beträgt, wobei die Schwarzpigmentkonzentration der inneren Schicht im Bereich von 0,05 bis 0,5 % und bevorzugt von ca. 0,6 bis 0,15 % und die Weißpigmentkonzentration der äußeren Schicht im Bereich von 5 bis 25 % und bevorzugt von ca. 7 bis 12 % liegen. Gegebenenfalls kann auch die innere Schicht, die das Schwarzpigment enthält, mit Weißpigment so abgemischt werden, um einen insgesamt hellgrauen Ton der Schicht zu ergeben. Der Mengenanteil des Weißpigments in der inneren Schicht könnte somit 5 bis 25 % und bevorzugt 7 bis 15 % ausmachen. Kohlenstoffruß ist z.B. als Schwarzpigment und Titandioxid ist als Weißpigment geeignet.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung umfasst das Verpackungsmaterial auf beiden Seiten der Faserbasis eine äußere durchsichtige Heißsiegelschicht, wobei die pigmentierten Polymerschichten innerhalb dieser beiden Schichten angeordnet sind. Dadurch wird verhindert, dass die pigmentierte Schicht in direkten Kontakt mit dem zu verpackenden Produkt gerät, was durch entsprechende Gesetzgebung oder Vorschriften für Nahrungsmittel in vielen Ländern ohnehin verboten ist. Allerdings kann die innere pigmentierte Polymerschicht das gleiche heißsiegelbare Polymer wie das der äußeren Schicht enthalten und unmittelbar darunter angeordnet sein, so dass diese Schichten beim Heißsiegeln als einzelne einheitliche Materialschicht wirken, die den Saum bilden.
  • In einer Autoklavenverpackung sollte der Schmelzpunkt des Polymer in der Heißsiegelschicht mindestens ca. 130°C betragen, um dadurch zu verhindern, dass das Polymer im Autoklav schmilzt. Polypropylen stellt ein Beispiel entsprechender heißsiegelbarer Polymerer dar. Abhängig vom verpackten Produkt kann das Verpackungsmaterial ferner eine oder mehrere Polymersauerstoff-Sperrschichten umfassen, die am vorteilhaftesten innerhalb der Verpackung zwischen der Faserbasis und der pigmentierten Licht-Schutzschicht angeordnet werden. Ganz besonders stellen ein Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer (EVOH) und Polyamid (PA) geeignete Materialien für die Sauerstoff-Sperrschicht dar.
  • In der Verpackung der Erfindung kann die Faserbasis des Materials insbesondere aus einem Packkarton aus gebleichter Pulpe (gebleichtem Zellstoff) mit einem Gewicht von 130 bis 500 g/m2 oder aus Packpapier mit einem Gewicht von 20 bis 120 g/m2 bestehen. Diese eignen sich für ein heißsiegelbares Gehäuse oder Karton- oder Beutelverpackungen, die in einem Autoklav behandelt werden.
  • Das heißsiegelbare Verpackungsmaterial der Erfindung, das, wie oben beschrieben, für sterile Verpackungen geeignet ist, die eine Faserbasis und Polymerheißsiegelschichten auf ihren beiden Seiten umfassen, ist dadurch gekennzeichnet, dass das Pigment in die Polymerschichten auf beiden Seiten der Faserbasis eingebracht worden ist, wobei die Faserbasis mit Weißpigment auf der einen Seite der Faserbasis verborgen wird und das Licht-Absorbierpigment einen Lichtschutz für das verpackte Produkt auf der gegenüber liegenden Seite der Faserbasis bildet. Ein solches Material kann zur Bildung einer Licht-Schutzverpackung für das Produkt verwendet werden, das dann ohne Vergilbung sterilisiert werden kann, die durch Erhitzen verursacht wird und das Aussehen der Verpackung wesentlich verändern würde.
  • Die Erfindung umfasst ferner die Verwendung des polymerbeschichteten Verpackungsmaterials auf Faserbasis, das durch Pigmentierung auf beiden Seiten der Verpackungen gefärbt ist, die durch Erhitzen sterilisiert werden. Die Erfindung betrifft insbesondere die Verwendung von einem der oben detaillierter beschriebenen Verpackungsmaterialien in Nahrungsmittelverpackungen, die durch Heißsiegeln versiegelt worden sind und zur Behandlung in einem Autoklav vorgesehen sind.
  • Die Erfindung wird nun noch detaillierter durch Beispiele und unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, worin
  • 1 bis 10 schematische Darstellungen von 10 verschiedenen Schicht-Verpackungsmaterialien der Erfindung sind und
  • 11 eine Verpackung aus dem Verpackungsmaterial der 1 durch Biegen und Heißsiegeln zeigt.
  • Der polymerbeschichtete Packkarton der 1 umfasst in der folgenden Reihenfolge:
    eine äußere Heißsiegelschicht 1 aus Polypropylen (PP), eine innere Polypropylen-Heißsiegelschicht 2, weiß pigmentiert mit Titandioxid, eine Faserbasis 4 aus gebleichtem Karton, eine Polyamid (PA)-Sauerstoff-Sperrschicht 5, direkt geklebt an die Faserbasis, eine EVOH-Sauerstoff-Sperrschicht 6, eine Polymerbinderschicht 7, eine heißsiegelbare Polypropylenschicht 8, die mit Kohlenstoffruß und Titandioxid grau abgetönt worden ist, sowie eine Heißsiegelschicht 9 aus Polypropylen. Die aufeinander folgenden Überzugsschichten können auf verschiedenen Seiten des Karton 4 durch Coextrusion erzeugt werden. Das Material kann gebogen und zur Bildung einer verschlossenen Produktverpackung bevorzugt mit der Polypropylenschicht 2, die mit Titandioxid weiß gefärbt ist, auf der Außenoberfläche der Verpackung, d.h. außerhalb der Faserbasis 4, und mit der Polypropylenschicht 8, die mit Kohlenstoffruß und Titandioxid grau gefärbt ist, auf der Innenoberfläche der Verpackung, d.h. innerhalb der Faserbasis 4, heißgesiegelt werden. Wegen der Schicht 2, die das Weißpigment enthält, bewahrt das Material im Allgemeinen seine Helligkeit bei einer Heißsterilisierbehandlung, wie einer Autoklavenbehandlung, der daraus hergestellten Verpackung trotz Vergilbung des Fasersubstrats 4. Die graue Schicht 8 hat die Funktion zum Schutz des verpackten Produkts vor einer Lichteinwirkung.
  • Das in 2 dargestellte Verpackungsmaterial unterscheidet sich von dem der 1 nur dadurch, dass die Polypropylen-Heißsiegelschicht auf der Außenoberfläche der Verpackung weggelassen und die gegenseitige Reihenfolge der PA- und EVOH-Sauerstoff-Sperrschichten 5, 6 im Material vertauscht worden sind. Somit liegt die mit Titanoxid weiß gefärbte Polypropylenschicht 2 auf der Außenoberfläche des Materials vor, wo sie alleine als heißsiegelbare Schicht dient.
  • Das Verpackungsmaterial der 3 unterscheidet sich wiederum von dem in 1 dargestellten lediglich dadurch, dass das Material der pigmentierten Polymerschichten 2, 8 auf beiden Seiten der Faserbasis 4 ein Cycloolefin-Copolymer (COC) anstatt Polypropylen ist. COC ist ein Polymer, das durch Copolymerisation von Ethen und Norbornen erhalten wird, das nur wenig dampfdurchlässig ist und dessen Anwendung in Schicht-Verpackungsmaterialien an sich bekannt ist.
  • Das Verpackungsmaterial der 4 besteht aus einer Polypropylenschicht 1, einer mit Titandioxid pigmentierten Polypropylenschicht 2, einer Faserbasis 4, einer Polypropylenschicht 9', einer Binderschicht 7', einer PA-Sauerstoff-Sperrschicht 5, einer EVOH-Sauerstoff-Sperrschicht 6, einer zweiten PA-Sauerstoff-Sperrschicht 5', einer zweiten Binderschicht 7, einer mit Kohlenstoffruß und Titandioxid grau pigmentierten Polypropylenschicht 8 und aus einer Polypropylenschicht 9. In dieser Mehrschicht-Struktur ist das Anhaften der Sauerstoff-Sperrschichten 5, 6 an der Faserbasis 4 mittels der Polypropylen- und Binderzwischenschichten 9', 7' sicher bewerkstelligt worden, was bei anspruchsvollen Anwendungen notwendig sein kann, wie für Verpackungen, die in Autoklaven behandelt werden. Die vorliegende Anwendungsform weist u.a. das besondere Merkmal einer symmetrischen 5-Schicht-Kombination aus den Sauerstoff-Sperr- und den Binderschichten 7', 5, 6, 5', 7' auf, was von Vorteil ist, wenn aufeinander folgende Polymerschichten durch Coextrusion gebildet werden. Gegebenenfalls kann die 5-Schicht-Struktur des Materials aus den Polypropylen-, Binder-, EVOH- und PA-Sauerstoff-Sperrschichten 9', 7', 5, 6, 5' auf den Karton 4 als getrennt hergestelltes Filmlaminat aufgebracht werden, das im Handel am Markt verfügbar ist. Das Laminat wird dann auf den Karton 4 gleichzeitig mit dem Einbau der äußeren Polypropylenschichten 1, 2, 8, 9 in das Endmaterial durch Coextrusion gesiegelt.
  • Das Verpackungsmaterial der 5 unterscheidet sich von dem in 4 dargestellten dadurch, dass die graue Pigmentzusammensetzung in die zwei Binderschichten 8, 8' der Struktur eingemischt wird, so dass die Zahl der Überzugsschichten um 1 verringert wird. Das Material umfasst eine coextrudierte 7-Schicht-Struktur 9, 8', 5, 6, 5', 8', 9, die symmetrisch zur zentralen EVOH-Schicht 6 vorliegt. 6 zeigt ferner eine Variante des Materials der 5, worin nur die innerste Binderschicht 8 ein Graupigment enthält. Dies hat den Vorteil des oben genannten getrennt hergestellten 5-Schicht-Filmlaminats 5, 6, 5', 7, 9, das zum endgültigen Schicht-Verpackungsmaterial als integrale Anordnung siegelbar ist.
  • In den Verpackungsmaterialien der 1 bis 6 kann die Faserbasis aus einem Packkarton bestehen, der gebleichte Sulfat-Pulpe mit einem Gewicht von 130 bis 500 und bevorzugt von 170 bis 300 g/m2 enthält. Besteht die Faserbasis gegebenenfalls aus gebleichtem Papier, kann sie ein Gewicht von 20 bis 120 g/m2 aufweisen. Das Gewicht der PA- und EVOH-Sauerstoff-Sperrschichten 5, 6 kann 3 bis 15 und bevorzugt 50 bis 10 g/m2 aufweisen. Das Gewicht der durchsichtigen Polypropylenschichten 1, 9 ganz außen im Material kann 5 bis 30 und bevorzugt 7 bis 20 g/m2 betragen, und die inneren pigmentierten Polypropylenschichten 2, 8, die an die äußeren Polypropylenschichten angrenzen, können ein Gewicht von 10 bis 50 und bevorzugt von 25 bis 40 g/m2 aufweisen. Die Titandioxidkonzentration der weiß pigmentierten Polypropylenschicht 2 kann 5 bis 25 und bevorzugt ca. 7 bis 12 % betragen. Die Kohlenstoffrußkonzentration in der grau pigmentierten Polypropylenschicht 8 kann 0,05 bis 0,5 und bevorzugt ca. 0,12 bis 0,15 % und die Titandioxidkonzentration kann entsprechend 5 bis 25 und bevorzugt ca. 7 bis 12 % ausmachen. Die Binderschichten 7, deren Material in geeigneter Weise u.a. das unter dem Handelsname Admer von Mitsui Chemicals auf den Markt gebrachte Polymer ist, kann ein Gewicht im Bereich von 3 bis 15 und bevorzugt von 5 bis 10 g/m2 aufweisen. Ist das Polymermaterial der Pigmentschichten 2, 8 COC oder Admer anstatt Polypropylen, gelten die oben genannten Gewichte der Schichten und Pigmentkonzentrationen der Pigmentschichten auch für diese.
  • Der polymerbeschichtete Packkarton der 7 umfasst in der folgenden Reihenfolge: eine mit Titandioxid weiß pigmentierte Überzugsschicht 2, eine mit Kohlenstoffruß pigmentierte Überzugsschicht 3, eine Faserbasis 4 aus gebleichtem Karton, eine Licht-Schutzschicht 8, die mit Titandioxid und Kohlenstoffruß grau abgetönt ist, um so einer Aluminiumfolie zu ähneln, sowie eine durchsichtige Heißsiegelschicht 9. Das Polymermaterial aller Überzugsschichten 2, 3, 8, 9 ist Polypropylen. Die aufeinander folgenden Überzugsschichten können auf verschiedenen Seiten der Faserbasis 4 durch Coextrusion ausgebildet werden. Das Material kann gebogen und heißgesiegelt werden, um eine verschlossene Produktpackung so zu bilden, dass die aufeinander folgenden, pigmentierten Polymerschichten 2, 3 auf der Außenoberfläche der Verpackung, d.h. außerhalb der Faserbasis 4, und die graue Licht-Schutzschicht 8 und die durchsichtige Heißsiegelschicht 9 auf der Innenoberfläche der Verpackung, d.h. innerhalb der Faserbasis 4, angeordnet werden. Die äußeren aufeinander folgenden Pigmentschichten 2, 3 der Verpackung verleihen dieser einen hellen, fast weißen Farbton, der sich in der Heißsterilisierbehandlung der Verpackung nicht verändert.
  • 8 zeigt einen Packkarton mit der besonderen Eignung für Nahrungsmittelverpackungen, die in Autoklaven behandelt werden, worin im Vergleich mit 7 die folgenden zugefügten Schichten vorliegen: eine durchsichtige Polypropylen-Heißsiegelschicht 1 auf der Außenoberfläche der Verpackung, Polyamid- und EVOH-Sauerstoff-Sperrschichten 5, 6 innerhalb der Faserbasis 4 sowie eine an der Licht-Schutzschicht 8 der EVOH-Schicht 6 haftende Binderschicht 7, deren Material z.B. das von Mitsui Chemicals unter dem Handelsnamen Admer auf den Markt gebrachte Polymer ist. Als Folge davon wird die aus dem Material gebildete Verpackung durch die Pigmentschichten 2, 3 vor einer Vergilbung der Faserbasis 4 bei einer Autoklavenbehandlung geschützt, und die Sauerstoff-Sperrschichten 5, 6 und die Licht-Schutzschicht 8 schützen innerhalb der Verpackung das verpackte Produkt und verlängern seine Aufbewahrungsdauer sowie die Zeitdauer bis "bestens vor dem Datum".
  • 9 zeigt eine Modifikation des Packkarton der 8, zu dem eine zweite Polyamidschicht 5' und Polypropylen- und Binderschichten 9', 7' zwischen der Faserbasis 4 und der Polyamidschicht 5 zugefügt worden sind. Diese Anordnung verstärkt die Haftung zwischen den Sauerstoff-Sperrschichten und der Faserbasis. Weitere Merkmale beruhen auf der symmetrischen 5-Schicht-Kombination aus dem Binder 7', Polyamid 5, EVOH 6, Polyamid 5' und dem Binder 7, wobei diese Kombination zur Bildung von Überzugsschichten durch Coextrusion von Vorteil ist, sowie auf der Maßgabe zum Einbau der 5-Schicht-Struktur aus Polypropylen 9', Binder 7', Polyamid 5, EVOH 6 und Polyamid 5' als Filmlaminat in das Material, wobei derartige Filmlaminate im Handel am Markt verfügbar sind. Ein derartiges endgefertigtes Laminat ist an den Karton gleichzeitig mit der Erzeugung der weiteren Überzugsschichten des Materials durch Coextrusion siegelbar.
  • 10 zeigt eine zweite Modifikation des Verpackungsmaterials, welche sich von der in 9 dargestellten nur dadurch unterscheidet, dass eine zweite grau pigmentierte Licht-Schutzschicht 8' innerhalb der Faserbasis 4 so zugeführt worden ist, dass die Schichtkombination innerhalb der Faserbasis symmetrisch in ihrer Gesamtheit gestaltet worden ist, was einen Vorteil bezüglich der Coextrusion ausmacht.
  • In den Verpackungsmaterialien der 7 bis 10 kann die weiß pigmentierte Schicht 2 außerhalb der Faserbasis 4 20 bis 50 g/m2 betragen, und die ein Schwarzpigment enthaltende Schicht 3 kann ein Gewicht von 5 bis 10 g/m2 aufweisen. Die grau pigmentierte Licht-Schutzschicht 8 innerhalb der Faserbasis 4 kann ein Gewicht von 10 bis 50 und bevorzugt von 25 bis 40 g/m2 aufweisen. Die Titandioxidkonzentration in der weiß pigmentierten Überzugsschicht 2 kann im Bereich von 2 bis 25 und bevorzugt von 7 bis 12 % liegen. Die Kohlenstoffrußkonzentration in der inneren Überzugsschicht 3 kann 0,05 bis 0,5 und bevorzugt 0,06 bis 0,15 % betragen. Enthält die Schicht 3 auch Titandioxid, kann dieses in einem Konzentrationsbereich von 5 bis 25 und bevorzugt von 7 bis 15 % vorliegen. In anderer Beziehung sind die Gewichte der Materialschichten gleich den im Zusammenhang mit den 1 bis 6 definierten.
  • Die in 1 bis 10 dargestellten Verpackungskartons, die zur Verwendung in Autoklaven vorgesehen sind, können auf verschiedene Weisen im Umfang der Erfindung variiert werden. Eine angemessene Sauerstoffsperre kann beispielsweise mittels einer einzelnen EVOH-Schicht 6 erstellt werden, worauf die Polyamidschichten weggelassen werden können. Bei Verwendung der Pigmentschichten auf der Außenoberfläche der Verpackung als Heißsiegelschichten kann die äußerste durchsichtige Heißsiegelschicht 1 ebenfalls überflüssig sein. Die innerste Schicht 3, die ein Schwarzpigment enthält, das möglicherweise zugegeben wird, kann gegebenenfalls mit einem Weißpigment, z.B. mit Titandioxid, vermischt werden, worauf die Schicht einen hellgrauen Gesamtfarbton erhält.
  • 11 zeigt ein verschlossenes Verpackungserzeugnis 10 in der Form eines rechteckigen Prisma, das durch Biegen und Heißsiegeln von Blankteilen des Verpackungsmaterials der 1 hergestellt worden ist. Die Figur schließt eine Teilvergrößerung der Verpackungswand ein, die zeigt, dass die durch Pigmentierung weiß gefärbte Polymerschicht 2 außerhalb des Substratkarton 4 in der Verpackung und die grau pigmentierte Polymerschicht 8 innerhalb dieser angeordnet sind. Somit sind die Außenoberflächen der Verpackung weiß und ihre Innenoberfläche grau, um einer Aluminiumfolie zu ähneln. An den Saumpunkten 11 der Verpackung überlappen sich die blanken Kanten, und die Polypropylenschichten 1, 2, 8, 9 der gegenüber liegenden Kartonseiten sind gemeinsam dicht heißgesiegelt. Zusätzlich zu den äußeren durchsichtigen Schichten 1, 9 tragen auch die pigmentierten Polypropylenschichten 2, 8 zum Heißsiegeln bei. Die Verpackung ist zur Sterilisierung bei Autoklaventemperaturen von ca. 130°C vorgesehen, bei denen die weiße Schicht 2 die Verpackung an der Vergilbung hindert.
  • Das Material der Verpackung 10 der 11 kann beispielsweise durch Verwendung eines der in den 2 bis 10 veranschaulichten Verpackungsmaterialien variiert werden. Gemäß der Erfindung ist es ferner möglich, die Licht-Schutzschicht 8 innerhalb der Verpackung aus den Materialien der 7 bis 10 auszuschließen, vorausgesetzt, die das Schwarzpigment enthaltende Außenschicht 3 ergibt einen angemessenen Lichtschutz für das Produkt. Es ist ferner im Umfang der Erfindung möglich, sterilisierte heißgesiegelte Beutelverpackungen mit einer Faserbasis aus Papier mit einem Gewicht von 20 bis 120 g/m2 bereitzustellen.
  • Die folgenden Beispiele umfassen Versuche, mit denen in erster Linie der Effekt getestet wurde, der mit Pigmenten erzielt wird, die zum Polymerüberzug gegeben werden, um eine Vergilbung der Faserbasis des Verpackungsmaterials während der Autoklavenbehandlung abzudecken. In den Beispielen wurde auch der Schutz vor einer Befeuchtung der Faserbasis durch die Polymerüberzüge gemessen. Die Autoklavenbehandlung beeinflusst den auf der gegenüber liegenden Seite der Faserbasis mit den Pigmenten erzielten Lichtschutz nicht, weshalb dieser Effekt nicht getestet worden ist.
  • Beispiel 1
  • Verpackungsmaterialstücke auf Faserbasis wurden in einem Autoklav getestet, worin der gesättigte Dampf eine Temperatur von 130°C aufwies. Die Faserbasis des Materials bestand aus einem Packkarton aus gebleichter Pulpe mit einem Gewicht von 250 g/m2. Das Testmaterial 1 bestand aus diesem Material als solchem. Das Testmaterial 2 bestand aus dem genannten Karton, worauf eine Aluminiumfolie auf dessen anderer Seite mit einer Schicht aus Polyethen niedriger Dichte (LDPE) mit einem Gewicht von 20 g/m2 laminiert war, welche als Binder diente. Die Testmaterialien 3 bis 11 waren Schicht-Verpackungsmaterialien, deren Substrat aus dem genannten Testmaterial 2 bestand und worin der Karton auf der anderen Seite zur Aluminiumfolie mit einer einzelnen Polymerüberzugsschicht ausgerüstet war. Das Polymer dieser Schicht war Polyethen (Testmaterial 3), Polypropen (Testmaterialien 4 und 5), eine Mischung aus 70 % Polypropen und 30 % Polyethen (Testmaterialien 6 und 7), eine pigmentierte Mischung aus 92 % der obigen Mischung aus Polypropen und Polyethen und 8 % Titandioxid (Testmaterialien 8 und 9) und auch Cycloolefin-Copolymer (COC), das das Produkt Topas 8007D, Hersteller: Ticona GmbH, war.
  • Die Testmaterialstücke wurden in einem Autoklav 20 min lang bei Raumtemperatur bis zur Behandlungstemperatur von 130°C erhitzt, bei welcher die Stücke 0, 20, 40 oder 60 min lang gehalten wurden. Nach der Behandlung wurde der Autoklav in 20 min auf Raumtemperatur abgekühlt, bei welcher die Teststücke aus dem Autoklav entnommen wurden. Für jedes Testmaterial wurde die Helligkeit (ISO %) der polymerbeschichteten Seite des Materials, d.h. gegenüber der Aluminiumfolie, vor der Autoklavenbehandlung (Anfangshelligkeit) und nach den Autoklavenbehandlungen mit den unterschiedlichen Behandlungsdauern gemessen. Gleichfalls wurde der Feuchtigkeitsgehalt der Materialien vor der Autoklavenbehandlung (Anfangsfeuchte) und nach den Autoklavenbehandlungen mit den unterschiedlichen Behandlungsdauern gemessen. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle 1 dargestellt, worin auch das Gewicht der mit Polymer überzogenen Schicht in jedem Testmaterial 3 bis 11 angegeben ist: Tabelle 1
    Feuchtigkeit (%) Helligkeit (ISO %)
    Testmaterial Überzugsmenge g/m2 anfänglich 0 min 20 min 40 min 60 min anfänglich 0 min 20 min 40 min 60 min
    1 4,4 87,06
    2 0 5,0 31,8 31,9 86,07 78,46 74,46
    3 44,7 5,9
    4 28,0 5,8 10,0 12,6 13,5 14,0 86,05 78,52 71,92 68,10 65,12
    5 53,2 5,7 8,3 10,8 11,3 11,9 85,99 79,44 72,67 68,30 65,12
    6 30,7 5,7 10,1 12,0 13,2 13,6 86,01 78,68 71,61 67,55 64,97
    7 57,9 5,8 8,8 10,8 12,1 12,2 86,18 79,63 72,09 68,13 65,62
    8 41,9 5,8 9,3 11,7 12,5 13,0 89,68 85,98 83,55 81,91 80,89
    9 30,4 5,6 10,1 12,2 13,2 13,7 89,14 84,47 81,08 79,44 78,19
    10 15,4 5,6 8,7 10,9 12,3 12,8 85,61 78,40 70,66 65,49 62,75
    11 23,3 5,8 7,8 9,5 11,0 11,6 85,63 77,98 69,98 65,00 62,04
  • Die Ergebnisse zeigen, dass bezüglich der polymerbeschichteten Testmaterialien 4 bis 11 die Faserbasis 14 % maximalen Feuchtigkeitsgehalt nach der Autoklavenbehandlung aufwies, was immer noch ein akzeptabler Wert im Hinblick auf die Autoklavenbehandlung einer aus diesem Material hergestellten Verpackung ist. Im Testmaterial 3 schmolz die LDPE-Überzugsschicht bei der Autoklavenbehandlung, weshalb der Feuchtigkeitsgehalt der Faserbasis nicht gemessen wurde. Die Messungen des Testmaterials 2, d.h. des nicht überzogenen Aluminium/LDPE/Karton-Laminats, zeigen ein starkes Aufsaugen von Wasser der ungeschützten Faserbasis im Autoklav.
  • Die Untersuchung der gemessenen Helligkeitswerte vor der Autoklavenbehandlung und nach den verschiedenen Behandlungsdauern zeigen einen fortschreitenden Helligkeitsabfall mit steigender Behandlungsdauer, und zwar wegen der Vergilbung der Faserbasis, die nicht ganz durch die farblose Polymeroberfläche abgedeckt wird. Bei den Testmaterialien 8 und 9, in denen die Polymerüberzugsschicht pigmentiert war, war die Helligkeitsverringerung allerdings im Wesentlichen geringer als bei den Materialien mit dem nicht pigmentierten farblosen Polymerüberzug. Daher wird es durch weißes Titandioxid-Pigment ermöglicht, dass eine Vergilbung der Faserbasis, die in der Autoklavenbehandlung auftritt, bis zu einem deutlichen Ausmaß abgedeckt wird.
  • Beispiel 2
  • Eine Reihe von Tests wurde in Übereinstimmung mit Beispiel 1 mit Materialien durchgeführt, in denen die Faserbasis aus Packkarton aus gebleichter Pulpe mit einem Gewicht von 210 g/m2 bestand (Testmaterial 1). Auf der einen Seite dieses Karton war eine Aluminiumfolie (Testmaterial 2) mittels einer LDPE-Binderschicht mit einem Gewicht von 20 g/m2 laminiert worden, und die andere Seite des Karton war zusätzlich mit einem 2-Schicht-Polymerüberzug ausgerüstet, dessen Innenschicht eine Mischung aus 70 % Polypropen und 30 % Polyethen enthielt, wozu Titandioxid in verschiedenen Mengen gegeben worden war und dessen Außenschicht reines Polypropen war (Testmaterialien 3 bis 12). Die gemessenen Feuchtigkeitsgehaltsmengen der Faserbasis und die Helligkeit auf der Polymerüberzugsseite im Material vor und nach der Autoklavenbehandlung sind in Tabelle 2 angegeben. Die Tabelle enthält auch die Gewichte der Schichten der inneren pigmentierten bzw. der äußeren unpigmentierten Polymerschichten: Tabelle 2
    Feuchtigkeit (%) Helligkeit (ISO %)
    Testmaterial Überzugsmenge g/m2 anfänglich 0 min 20 min 40 min 60 min anfänglich 0 min 20 min 40 min 60 min
    pigmentierte Innenschicht farblose Außenschicht
    1 4,6 86,1
    2 0 0 4,7 84,2
    3 12,1 23,7 10,6 12,6 13,5 14,0 86,7 81,3 76,8 74,0 71,7
    4 20,7 25,7 5,8 10,2 11,8 12,6 13,6 87,5 83,1 79,7 77,2 75,5
    5 21,4 39,9 9,7 11,2 12,1 12,8 87,5 83,3 79,9 77,6 75,7
    6 10,7 25,3 10,5 12,7 13,5 14,4 86,9 82,9 77,5 74,9 72,8
    7 19,8 26 5,6 9,9 11,9 12,8 13,5 87,6 84,2 80,0 77,6 76,0
    8 19,1 32,7 9,6 11,3 12,1 13,0 87,7 84,6 80,7 77,2 77,2
    9 11,2 28,6 10,3 12,3 13,1 13,8 87,1 82,2 78,6 75,7 74,5
    10 21,2 24,9 5,6 9,7 11,4 12,3 13,1 88,0 84,4 81,6 79,6 78,7
    11 19,6 31,3 9,5 11,1 11,9 12,7 88,4 84,9 82,4 80,5 79,8
  • Die Ergebnisse zeigen dabei einen Helligkeitsabfall des Materials mit steigender Autoklavenbehandlungsdauer, allerdings zeigt der Vergleich der Ergebnisse mit der Helligkeit der mit einem unpigmentierten Polymerüberzug ausgerüsteten Materialien der Tabelle 1 den deutlichen Effekt des Titandioxid-Pigments zum Abdecken der Vergilbung der Faserbasis, wobei der Effekt mit steigender Pigmentkonzentration und mit steigendem Gewicht der Pigmentschicht, d.h. der Schichtdicke, ebenfalls ansteigt. Ein noch besserer Deckeffekt ist offensichtlich durch weitere Erhöhung der Schichtdicke der pigmentierten Polymerschicht erzielbar.
  • Beispiel 3
  • In diesem Beispiel wurden die Testreihen mit von Aluminium freien Testmateralien durchgeführt, deren Faserbasis aus einem Packkarton aus gebleichter Pulpe mit einem Gewicht von 210 g/m2 bestand (Testmaterial 1). Auf einer Seite wurde der Karton mit einer Polymerschicht überzogen, worin Polypropen mit 7,5 % Titandioxid bei einem Gewicht der Schicht von 58 g/m2 vermischt war (Testmaterial 2). Die andere Seite des Karton war mit einer unpigmentierten Polymerüberzugsschicht (Testmaterial 3 bis 6) oder mit einer Schichtstruktur überzogen, die aus zwei oder drei aufeinander folgenden unpigmentierten Polymerschichten gebildet war (Testmaterialien 7 bis 11). Die Materialien der Überzugsschichten waren Polypropen (Testmaterialien 3 und 4), eine Mischung aus 70 % Polypropen und 30 % Polyethen (Testmaterialien 5 und 6), eine 2-Schicht-Struktur, deren Innenschicht COC (Topas 8007D) und deren Außenschicht die genannte Mischung aus Polypropen und Polyethen waren (Testmaterial 7), eine 3-Schicht- Struktur, deren innerste Schicht Polyamid, die folgende Schicht ein Binder (Admer NF 912E) und deren äußerste Schicht die genannte Mischung aus Polypropen und Polyethen waren (Testmaterialien 8 und 9), oder eine 3-Schicht-Struktur, deren innerste Schicht ein Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer, die Zwischenschicht ein Binder (Admer NF 912E) und deren äußerste Schicht Polypropen waren. Die Gewichte der Polymerschicht(en) auf der unpigmentierten Seite der Faserbasis sind in der folgenden Tabelle 3 angegeben: Tabelle 3
    Feuchtigkeit (%) Helligkeit (ISO %)
    Testmaterial Überzugsmenge g/cm2 anfänglich 0 min 30 min 60 min pigmentierte Seite unpigmentierte Seite
    innerste Schicht Zwischenschicht außerste Schicht anfänglich 60 min anfänglich 60 min
    1
    2 0 87,9 85,8
    3 69,4 10,4 12,9 14,3 87,8 82,5 83,3 63,8
    4 41,7 10,9 13,9 15,0 87,9 82,1 83,7 64,7
    5 62,1 10,6 13,4 15,0 87,3 80,7 83,6 64,7
    6 38,4 11,4 14,4 15,3 88,1 82,5 83,9 65,5
    7 22,5 33,1 10,0 12,8 13,9 87,7 80,8 83,3 62,3
    8 13,2 6,3 42,0 11,4 14,4 15,6 87,4 81,5 83,5 62,2
    9 12,9 5,9 50,4 11,4 14,2 15,4 87,8 81,9 83,4 61,5
    10 10,4 5,6 42,1 10,8 14,3 15,7 88,1 82,7 83,5 64,2
    11 11,5 6,1 51,7 10,8 13,8 15,3 82,6 82,6 83,5 63,6
  • Die Autoklavenbehandlung in den Testmaterialien wurden in gleicher Weise wie in den Beispielen 1 und 2 durchgeführt, mit der Ausnahme, dass die Dauer der Autoklavenbehandlung bei der Temperatur von 130°C 0, 30 bzw. 60 min betrug und die Anfangshelligkeit des Materials und die Helligkeit nach 60 min Autoklavenbehandlung auf beiden Seiten des Materials gemessen wurden.
  • Die Ergebnisse der Tabelle 3 zeigen den entscheidenden Unterschied der Änderung der Helligkeit zwischen den Faserbasisseiten, die mit pigmentiertem und unpigmentiertem Überzug überzogen waren. Auf der pigmentierten Seite gab es nur einen leichten Helligkeitsabfall des Materials, und in allen Fällen lag der Helligkeitswert nach 1 h Autoklavenbehandlung über 80 % ISO. Auf der unpigmentierten Seite des Materials sank die Helligkeit deutlich als Ergebnis einer Verfärbung der Faserbasis ab, welche die farblosen Überzugsschichten nicht abzudecken vermögen.
  • Beispiel 4 (Vergleich)
  • Eine Testreihe wurde mit einem Verpackungsmaterial durchgeführt, dessen Faserbasis aus einem Packkarton aus gebleichter Pulpe mit einem Gewicht von 210 g/m2 bestand. Der Karton war auf einer Seite mit einer Polymerschicht überzogen, um gegen eine Vergilbung abdeckend zu wirken, worin Polypropen mit 7,5 % Titandioxid abgemischt war und dessen Gewicht der Schicht 58 g/m2 betrug. Die andere Kartonseite war mit einer unpigmentierten Polymerüberzugsschicht (Testmaterialien 1 bis 4) oder mit einer Schichtstruktur überzogen, die aus zwei oder drei aufeinander folgenden unpigmentierten Polymerschichten gebildet war (Testmaterialien 5 bis 9). Die Überzugsschichtmaterialien waren Polypropen (Testmaterialien 1 und 2), eine Mischung aus 70 % Polypropen und 30 % Polyethen (Testmaterialien 3 und 4), eine 2-Schicht-Struktur, deren Innenschicht COC (Topas 8007D) und deren Außenschicht die genannte Mischung aus Polypropen und Polyethen waren (Testmaterial 5), eine 3-Schicht-Struktur, deren innerste Schicht Polyamid, die folgende Schicht ein Binder (Admer NF 912E) und die äußerste Schicht die genannte Mischung aus Polypropen und Polyethen waren (Testmaterialien 6 und 7), oder eine 3-Schicht-Struktur, deren innerste Schicht Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer, die Zwischenschicht ein Binder (Admer NF 912E) und deren äußerste Schicht Polypropen waren (Testmaterialien 8 und 9).
  • Die Testmaterialstücke wurden in einem Autoklav 20 min lang bei Raumtemperatur bis zu einer Behandlungstemperatur von 130° erhitzt, bei welcher die Stücke 60 min lang gehalten wurden. Nach der Behandlung wurde der Autoklav in 20 min auf Raumtemperatur abgekühlt, bei welcher die Teststücke aus dem Autoklav entnommen wurden. Die Helligkeit (ISO %) auf jeder Seite jedes Testmaterials wurde vor der Autoklavenbehandlung (Anfangshelligkeit) und nach der Autoklavenbehandlung gemessen. Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 angegeben, worin auch die Gewichte der unpigmentierten Polymerüberzugsschichten in jedem Testmaterial 1 bis 9 angegeben sind: Tabelle 4
    Helligkeit (ISO %)
    Testmaterial Überzugsmenge g/m2 pigmentierte Seite unpigmentierte Seite
    innerste Schicht Zwischenschickt äußerste Schicht anfänglich 60 min anfänglich 60 min
    1 69,4 87,8 82,5 83,3 63,8
    2 41,7 87,9 82,1 83,7 64,7
    3 62,1 87,3 80,7 83,6 64,7
    4 38,4 88,1 82,5 83,9 65,5
    5 22,5 33,1 87,7 80,8 83,3 62,3
    6 13,2 6,3 42,0 87,4 81,5 83,5 62,2
    7 12,9 5,9 50,4 87,8 81,9 83,4 61,5
    8 10,4 5,6 42,1 88,1 82,7 83,5 64,2
    9 11,5 6,1 51,7 87,9 82,6 83,5 63,6
  • Die Testergebnisse der Tabelle zeigen, dass das Problem, d.h. der deutliche Helligkeitsabfall wegen Vergilbung der Faserbasis, mit der Erfindung zu lösen ist, wozu die farblosen Überzugsschichten der unpigmentierten Seite der Faserbasis zur entsprechenden Abdeckung nicht in der Lage waren. Wegen der Pigmentierung war die Anfangshelligkeit auf der anderen Seite der Faserbasis, die mit Titandioxid pigmentiert war, wie in der FI-Patentanmeldung 2003/0260 , hoch, und es hat sich ein leichter Helligkeitsabfall bei der Autoklavenbehandlung ergeben, allerdings mit einer Endhelligkeit über 80 % ISO in jedem Fall.
  • Beispiel 5
  • Eine Testreihe in Übereinstimmung mit Beispiel 4 wurde mit Materialien der Erfindung durchgeführt, worin die Faserbasis aus einem Packkarton aus gebleichter Pulpe mit einem Gewicht von 250 g/m2 bestand.
  • Eine Seite (die Außenseite) dieses Kartons, welche die Außenoberfläche der Autoklavenverpackung sein soll, war mit einem 2-Schicht-Polypropenüberzug ausgerüstet, in deren innerster Schicht Polypropen mit Kohlenstoffruß und Titandioxid (Testmaterialien 1 bis 7) oder nur mit Kohlenstoffruß (Testmaterialien 8 bis 22) vermischt war und deren äußerste Schicht mit Titandioxid allein vermischtes Polypropen umfasste. Bei einem Teil der Materialien (Testmaterialien 20 bis 22) war die andere Kartonseite, die zur Innenoberfläche in der Autoklavenverpackung wird, mit einer inneren Licht-Schutzschicht auf Basis von Polypropen, das mit Kohlenstoffruß (0,15 %) und Titandioxid (12,5 %) grau pigmentiert war mit einem Gewicht von 27 g/m2 und mit einer durchsichtigen Polypropenschicht darauf mit einem Gewicht von 23 g/m2 ausgerüstet. Die gemessene Helligkeit der genannten äußeren Materialseite vor und nach der Autoklavenbehandlung ist in der folgenden Tabelle 5 angegeben. Die Tabelle umfasst auch die Pigmentkonzentrationen der pigmentierten Polymerschichten auf der Außenseite des Materials sowie die Gewichte der Schichten: Tabelle 5
    Testmaterial Außenüberzugsmengen g/m2 Pigmentkonzentrationen in den Überzugsschichten (%) Helligkeit ISO %
    Innenschicht Außenschicht Innenschicht Außenschicht TiO2 anfänglich 60 min
    C TiO2
    1 9 19 0,15 12,5 12,5 67,7 68,2
    2 9 21 0,15 12,5 12,5 70,0 70,6
    3 9 28 0,15 12,5 12,5 74,8 74,6
    4 12 25 0,15 12,5 12,5 74,2 72,3
    5 12 30 0,15 12,5 12,5 74,6 75,9
    6 12 34 0,15 12,5 12,5 71,0 72,0
    7 12 41 0,15 12,5 12,5 79,9 80,1
    8 6 21 0,12 12,5 65,2 63,4
    9 6 30 0,12 12,5 76,3 75,0
    10 6 25 0,09 12,5 75,4 74,1
    11 6 30 0,09 12,5 77,4 74,5
    12 9 23 0,09 12,5 67,9 67,1
    13 9 29 0,09 12,5 74,2 73,2
    14 6 26 0,06 12,5 76,9 75,0
    15 6 30 0,06 12,5 77,6 73,9
    16 9 26 0,06 12,5 74,6 71,0
    17 9 30 0,06 12,5 77,2 75,0
    18 9 33 0,06 12,5 80,5 78,8
    19 9 40 0,06 12,5 82,3 81,0
    20 6 19 0,09 12,5 73,3 70,9
    21 6 25 0,09 12,5 77,3 75,6
    22 6 30 0,09 12,5 82,5 81,2
  • Die Ergebnisse zeigen, dass das Verpackungsmaterial der Erfindung auf eine optimale Helligkeit von über 80 % ISO abgetönt werden kann, wobei diese eine nur geringfügige, praktisch vernachlässigbare Änderung während der Autoklavenbehandlung erleidet. Die Endhelligkeit nach der Behandlung ist nahezu die gleiche wie in der FI-Anmeldung 2003/0260 , allerdings mit einer klar verbesserten Farbstabilität der Lichtschattierung während der Behandlung.

Claims (25)

  1. Heißversiegelte, heißsterilisierte Produktverpackung aus einem polymerbeschichteten Verpackungsmaterial auf Faserbasis, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Polymerbeschichtungsschicht außerhalb der Faserbasis in der Verpackung ein weißes Pigment enthält, und dadurch dass eine zweite Polymerbeschichtungsschicht in der ersten Schicht ein lichtabsorbierendes Pigment enthält.
  2. Verpackung wie in Anspruch 1 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die ein Licht absorbierendes Pigment enthaltende Beschichtungsschicht in der Faserbasis in der Verpackung angeordnet ist.
  3. Verpackung wie in Anspruch 2 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Polymerbeschichtung außerhalb der Faserbasis nur ein weißes Pigment enthält, das die Faserbasis verdeckt.
  4. Verpackung wie in Anspruch 2 definiert, dadurch gekennzeichnet, daß außerhalb der Faserbasis in der Verpackung zwei aufeinanderfolgende pigmentierte Polymerschichten angeordnet sind, wobei die äußere Polymerschicht 5 bis 25 % eines weißen Pigments und die innere Polymerschicht, die näher der Faserbasis angeordnet ist, ein schwarzes Pigment enthält, und dass in der Faserbasis eine Polymerschicht angeordnet ist, die ein lichtabsorbierendes Pigment enthält, um einen Lichtschutz für das verpackte Produkt bereitzustellen.
  5. Verpackung wie in einem der Ansprüche 2 bis 4 definiert, dadurch gekennzeichnet, dass die Polymerschicht in der Faserbasis durch Mischen schwarzer und weißer Pigmente grau getönt ist.
  6. Verpackung wie in einem der Ansprüche 2 bis 5 definiert, dadurch gekennzeichnet, dass außerhalb und innerhalb der Faserbasis die Pigmente in den zuinnerst liegenden Polymerschichten angeordnet sind, die mit einer transparenten wärmeversiegelbaren Deckschicht bedeckt sind.
  7. Verpackung wie in Anspruch 1 definiert, dadurch gekennzeichnet, dass außerhalb der Faserbasis zwei aufeinanderfolgende pigmentierte Polymerschichten angeordnet sind, wobei die äußere Polymerschicht 5 bis 25 % weißes Pigment enthält und die innere Polymerschicht, die näher der Faserbasis angeordnet ist, ein lichtabsorbierendes schwarzes Pigment enthält.
  8. Verpackung wie in einem der vorstehenden Ansprüche definiert, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Faserbasis der Verpackung wenigstens eine polymere Sauerstoffsperrschicht angeordnet ist.
  9. Verpackung wie in einem der vorstehenden Ansprüche definiert, dadurch gekennzeichnet, dass das Äußere der heißsterilisierten Verpackung eine Helligkeit über 80 % ISO aufweist.
  10. Verpackung wie in einem der vorstehenden Ansprüche definiert, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine in einem Autoklaven sterilisierte Nahrungsmittelverpackung ist.
  11. Polymerbeschichtetes, wärmeversiegelbares Verpackungsmaterial für die Produktverpackung gemäß Anspruch 1, umfassend eine Faserbasis und polymere wärmeversiegelbare Schichten auf beiden Seiten des Substrats, dadurch gekennzeichnet, dass ein Pigment in die Polymerschichten auf beiden Seiten der Faserbasis eingegliedert ist, wobei ein weißes Pigment auf einer Seite der Faserbasis die Faserbasis verdeckt und ein lichtabsorbierendes Pigment auf der gegenüberliegenden Seite der Faserbasis einen Lichtschutz für das zu verpackende Produkt bildet.
  12. Verpackungsmaterial wie in Anspruch 11 definiert, dadurch gekennzeichnet, dass die Helligkeit des Materials auf einer Seite der Faserbasis über 80 % ISO liegt, wobei die Polymerschicht ein weißes Pigment enthält.
  13. Verpackungsmaterial wie in Anspruch 11 oder 12 definiert, dadurch gekennzeichnet, dass die andere Seite der Faserbasis mit zwei aufeinanderfolgenden pigmentierten Polymerschichten versehen ist, wobei die äußere Polymerschicht 5 bis 25 % weißes Pigment enthält und die innere Polymerschicht, die näher der Faserbasis angeordnet ist, ein schwarzes Pigment zum Stabilisieren der Helligkeit der Materialseite trotz Veränderungen während des Erwärmens enthält, und dadurch, dass eine pigmentierte Lichtschutzpolymerschicht auf der gegenüberliegenden Seite der Faserbasis angeordnet ist.
  14. Verpackungsmaterial wie in Anspruch 13 definiert, dadurch gekennzeichnet, dass schwarze und weiße Pigmente in der inneren Polymerschicht gemischt vorliegen und die äußere Polymerschicht ausschließlich weißes Pigment enthält.
  15. Verpackungsmaterial wie in einem der Ansprüche 11 bis 14 definiert, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtschutz auf der gegenüberliegenden Seite der Faserbasis durch Grautönen der Polymerschicht mit schwarzen und weißen Pigmenten erzielt wird.
  16. Verpackungsmaterial wie in einem der Ansprüche 11 bis 15 definiert, dadurch gekennzeichnet, dass das Material eine äußere transparente Warmsiegelschicht auf beiden Seiten der Faserbasis und wenigstens eine innere pigmentierte Polymerschicht umfasst.
  17. Verpackungsmaterial wie in Anspruch 16 definiert, dadurch gekennzeichnet, dass die innere pigmentierte Schicht das gleiche wärmeversiegelbare Polymer wie die äußere Schicht enthält.
  18. Verpackungsmaterial wie in einem der Ansprüche 11 bis 17 definiert, dadurch gekennzeichnet, dass das Polymer in den Warmsiegelschichten einen Schmelzpunkt von wenigstens 130°C aufweist.
  19. Verpackungsmaterial wie in Anspruch 18 definiert, dadurch gekennzeichnet, dass das Warmsiegelpolymer Polypropylen ist.
  20. Verpackungsmaterial wie in einem der Ansprüche 11 bis 19 definiert, dadurch gekennzeichnet, dass das Material wenigstens eine polymere Sauerstoffsperrschicht umfasst.
  21. Verpackungsmaterial wie in Anspruch 20 definiert, dadurch gekennzeichnet, dass die Sauerstoffsperrschicht zwischen der Faserbasis und der Lichtschutzschicht angeordnet ist.
  22. Verpackungsmaterial wie in Anspruch 21 definiert, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der Sauerstoffsperrschicht oder -schichten Ethylenvinylalkoholpolymer (EVOH) oder Polyamid (PA) ist.
  23. Verpackungsmaterial wie in einem der Ansprüche 11 bis 22 definiert, dadurch gekennzeichnet, dass die Faserbasis aus gebleichtem Packpapier oder Karton besteht.
  24. Verwendung des Verpackungsmaterials gemäß einem der Ansprüche 11 bis 23 für in einem Autoklaven zu sterilisierende Verpackungen.
  25. Verwendung wie in Anspruch 24 definiert für in einem Autoklaven zu sterilisierende Nahrungsmittelverpackungen.
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