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DE602004007612T2 - Vorrichtung zur Erkennung von Hindernissen in der Umgebung eines Fahrzeugs - Google Patents

Vorrichtung zur Erkennung von Hindernissen in der Umgebung eines Fahrzeugs Download PDF

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DE602004007612T2
DE602004007612T2 DE602004007612T DE602004007612T DE602004007612T2 DE 602004007612 T2 DE602004007612 T2 DE 602004007612T2 DE 602004007612 T DE602004007612 T DE 602004007612T DE 602004007612 T DE602004007612 T DE 602004007612T DE 602004007612 T2 DE602004007612 T2 DE 602004007612T2
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electronic
bumper
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Guiseppe Simonazzi
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Meta System SpA
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60R19/02Bumpers, i.e. impact receiving or absorbing members for protecting vehicles or fending off blows from other vehicles or objects
    • B60R19/48Bumpers, i.e. impact receiving or absorbing members for protecting vehicles or fending off blows from other vehicles or objects combined with, or convertible into, other devices or objects, e.g. bumpers combined with road brushes, bumpers convertible into beds
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erkennen von Hindernissen in der Umgebung von Fahrzeugen.
  • Es ist allgemein bekannt, dass viele Fahrzeuge mit Sicherheits-, Alarm- oder Kontrolleinrichtungen ausgerüstet werden, die in geeigneter Weise auf den Abstand des Fahrzeugs zu äußeren Objekten, die sich in dessen Umgebung befinden, aufmerksam machen, welches dem Fahrzeugführer ein sicheres Manövrieren ohne Kollisions- oder Anstoßgefahr – selbst bei schlechten Sichtverhältnissen – ermöglicht.
  • Diese Einrichtungen werden auf herkömmliche Weise mit Sensorvorrichtungen vorgesehen, wie zum Beispiel Messumformer, Mikrokameras und dergleichen, die Hindernisse, die sich in deren Umgebung befinden, erkennen können, woraufhin sie ein elektronisches Signal – über Kabelleitungen – zu einem Prozessor senden, wie beispielsweise zu konventionellen, elektronischen Steuereinheiten für Kraftfahrzeuge.
  • Allgemein werden diese Einrichtungen an den Fahrzeugen in deren Stoßstangen angebracht, welche dem Risiko einer Kollision mit externen Objekten eher ausgesetzt sind. Insbesondere sind die Sensorvorrichtungen in zweckmäßig geformten Trägern arrangiert, wie zum Beispiel in Tragarmen, Fassungen etc., die mit der Innenfläche der Stoßstange permanent oder aufsetzbar verbunden sind.
  • Auf herkömmliche Art weisen diese Einrichtungen, die in solchen Trägern eingepasst sind, eine Fläche auf, die für ein Lokalisieren von Hindernissen ausgelegt ist, und die sich nach außen hin orientiert, wie zum Beispiel durch eine Öffnung, die in der Stoßstange ausgebildet ist, sowie einen Verbindungsport für die Verbindung zu einer Prozessoreinheit und/oder zu einer Stromversorgung, welche dagegen zum Innenraum des Kraftfahrzeugs hin angeordnet sind, so dass der Fahrzeugführer auf diese Zugriff bekommen kann, der die elektrische Verbindung ausführt.
  • Das spezielle Einpassen der Sensorvorrichtungen in die Stoßstange bringt einen ersten Betriebsvorgang zum Anbringen dieser Vorrichtungen in den Trägern und anschließend einen zweiten Betriebsvorgang zur Verkabelung mit sich, wodurch für jeden Verbindungsport ein Kontakt zu den Kabelleitungen hergestellt werden soll.
  • Diese konventionellen Einrichtungen unterliegen aber Nachteilen, verbunden mit der Tatsache, dass der beschriebene Montageschritt ziemlich kompliziert ist, da viele Wiederholungsvorgänge erforderlich sind, welche erhebliche Ausführungszeiten beanspruchen.
  • Im Hinblick darauf sei angemerkt, dass die Sicherheits-, Alarm- oder Kontrollinstrumente – um besonders effizient und funktional zu sein – die Anwesenheit von vielen Sensorvorrichtungen vorsehen können, von denen jede in den korrespondierenden Träger eingepasst und dann elektrisch angeschlossen werden muss.
  • Darüber hinaus sei angemerkt, dass sich die Fahrzeughersteller bezüglich der Bereitstellung von Komponenten zunehmend auf Sublieferanten verlassen, und in deren Fabriken rein die Montage ausführen. Demzufolge erhält ein solcher Zusammenbau eines Montagesatzes besondere Bedeutung, da – falls dieser nicht schnell genug und ökonomisch durchgeführt wird – die Hersteller mit erheblichen Strafen belegt werden können.
  • Von den derzeit bekannten Lösungen sei die offenbarte Patentdokumentation DE 102 03 387 A herausgestellt, die einen Ultraschallhindernisdetektor betrifft, der in geeigneter Weise an einer Stoßstange oder einem ähnlichen Fahrzeugteil befestigt werden kann.
  • Jedoch zeigt dieser Hindernisdetektor einen einstückigen oder monolithischen Aufbau, sodass dieser nicht geeignet erscheint, um in die Stoßstange des Fahrzeugs mechanisch eingepasst und zugleich zeitnah – d.h. während desselben mechanischen Einpassungsbetriebsschrittes – mit den Einrichtungen elektronisch angeschlossen werden zu können, die zum Empfangen und Weiterleiten des Signals vorgesehen sind, das über den Detektor zu einer Steuereinheit im Innern des Fahrzeugs erzeugt wurde.
  • Andere Ausführungsformen, die sich jedoch darauf beschränken, eine Lösung für den mechanischen Anschluss zwischen einem Hindernisdetektor und der Karosserie eines Fahrzeugs vorzuschlagen, sind in den Patentdokumentationen EP 1 083 099 A1 und US 6.203.366 B1 veröffentlicht.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die vorstehend aufgeführten Nachteile nach dem bisherigen Stand der Technik zu beseitigen, indem eine Vorrichtung zum Erkennen von Hindernissen in der Umgebung von Fahrzeugen zur Verfügung gestellt wird, welche während der Montage die Arbeit der Arbeitskraft vereinfachen und erleichtern kann, und welche außerdem die benötigte Zeit zum Ausführen der entsprechenden Betriebsschritte erheblich reduziert, was folglich die Produktionskapazität der Belegschaft erhöht und deren Kosten reduziert.
  • Für diese Aufgabe ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Komponenteneinheit bereitzustellen, die einfach, relativ leicht auszuführen, sicher in der Anwendung und effektiv in den Betriebsschritten ist, wobei sie relativ niedrige Kosten verursacht.
  • Diese Aufgabe und weitere Ziele, die aus der nachstehenden Beschreibung noch besser hervorgehen, werden mithilfe der erfindungsgemäßen Komponenteneinheit zum Erkennen von Hindernissen in der Umgebung von Fahrzeugen gelöst, welche mindestens einen Träger aufweist, welcher mit der Karosserie eines Fahrzeugs verbunden werden kann und ausgelegt ist, um mindestens eine Hindernissensorvorrichtung zu unterstützen, welche wiederum mithilfe von dazwischen angeordneten, elektronischen Übertragungsmitteln zu einer Prozessoreinheit verbunden werden kann, und welche ferner all die anderen, kennzeichnenden Merkmale umfasst, die in dem unabhängigen Hauptanspruch aufgeführt sind.
  • Weitere kennzeichnende Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus der nachstehenden, detaillierten Beschreibung über eine bevorzugte – aber nicht ausschließliche – Ausführungsform einer Komponenteneinheit zum Erkennen von Hindernissen in der Umgebung von Fahrzeugen hervor, die lediglich anhand eines nicht einzuschränkenden Ausführungsbeispiels in der zugehörigen Zeichnung dargestellt wird, in der:
  • 1 eine perspektivische Ansicht von einer möglichen Ausführungsform der Komponenteneinheit gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • 2 eine perspektivische Teilansicht der Komponenteneinheit von 1 ist;
  • 3 eine perspektivische Teilausschnittsansicht der Sensorvorrichtung der Komponenteneinheit von 1 ist;
  • 4 eine perspektivische Ansicht – aus einer anderen Winkelperspektive – der Sensorvorrichtung in 3 ist;
  • 5 eine perspektivische Teilansicht von einer alternativen Ausführungsform der Komponenteneinheit gemäß der vorliegenden Erfindung ist.
  • Mit Bezug auf die Figuren kennzeichnet die Bezugsziffer 1 allgemein eine Komponenteneinheit zum Erkennen von Hindernissen in der Umgebung von Fahrzeugen.
  • Die Einheit 1 ist mit einer Mehrzahl von Trägern 2 für die betreffende Sensorvorrichtung vorgesehen, die zum Identifizieren und Lokalisieren von Hindernissen und Objekten, welche sich außerhalb des Fahrzeugs befinden, verwendet wird.
  • Im Besonderen sind die Träger 2 mit der Fahrzeugkarosserie verbunden. Es ist von Vorteil, wenn sie an der vorderen oder hinteren Stoßstange eines Fahrzeugs verteilt sind, jedoch sind alternative Ausführungsformen gemäß der vorliegenden Erfindung, in denen diese Träger unterschiedlich angeordnet werden können, nicht auszuschließen.
  • Die Fahrzeugstoßstange ist in den Figuren nicht dargestellt, da sie konventioneller Art ist.
  • Jeder Träger weist eine Platte 4 auf, die mit der Innenfläche der Stoßstange aufsteckbar verbunden werden kann, wie zum Beispiel mithilfe von dazwischen befindlichen Verankerungsvorrichtungen des Einrasttyps, des Anschraubtyps oder dergleichen, oder aber mithilfe einer permanenten Verbindung durch ein Ankleb-, Anschweiß- oder sonstiges Verfahren.
  • Als Alternative dazu können die Träger 2 auch in der Stoßstange eingebaut sein und mit dieser einen einstückigen Körper bilden. In dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform ist die Platte 4 eines jeden Trägers 2 zusammen mit mindestens einem Abschnitt der Stoßstange ausgebildet. Jede Sensorvorrichtung 3 weist einen im Wesentlichen zylinderförmigen Abschnitt 5 auf, wobei an deren Grundfläche Hindernissensoreinrichtungen 6 angeordnet sind.
  • Zweckmäßigerweise werden die Einrichtungen 6 durch Sensoren, Messwandler, Mikrokameras oder dergleichen ausgebildet, und speziell durch einen Ultraschallsensor.
  • Vorteilhafterweise befinden sich auf der Fahrzeugstoßstange mehrere erste kreisförmige Durchgangsöffnungen, wobei jede Platte 4 mit einer korrespondierenden, zweiten kreisförmigen Durchgangsöffnung 7 vorgesehen ist, die damit entsprechend ausgerichtet werden kann, um so mit einer der ersten Öffnungen im Wesentlichen zusammenzupassen, damit der Zylinderabschnitt 5 der korrespondierenden Sensorvorrichtung 3 in einen Montagebausatz eingeführt werden kann, in welchem das Sensormittel 6 dann so ausgerichtet wird, dass er nach außen weist.
  • Um die Anordnung der Sensorvorrichtungen 3 in Bezug auf die zweiten Öffnungen 7 zu vereinfachen, wird jeder Träger 2 mit einem hohlen Zylinder 8 bereitgestellt, der um die korrespondierende zweite Öffnung 7 im rechten Winkel von der Platte 4 absteht, und von dem wiederum zwei Befestigungslaschen 8a axial abstehen; wobei die Abmessungen des hohlen Zylinders dergestalt sind, dass sie eine gut sitzende Einpassung des Zylinderabschnitts 5 zulassen.
  • Die Sensorvorrichtungen 3 können mit einer zentralen Prozessoreinheit, wie zum Beispiel mit der Steuereinheit des Fahrzeugs, welche – da sie konventioneller Art ist – nicht in den Figuren dargestellt ist, mithilfe von elektronischen Übertragungsmitteln, wie beispielsweise Kabelleitungen 9, angeschlossen werden.
  • Erfindungsgemäß ist jeder der Träger 2 mit elektronischen Anschlussmitteln 10 vorgesehen, mithilfe derer die korrespondierende Sensorvorrichtung 3 mit den Kabelleitungen 9 verbunden werden kann.
  • Zweckmäßigerweise umfassen solche Anschlussmittel einen Schaltung 11, die mit den Kabelleitungen 9 verbunden ist, in den Montagebausatz passt und so ausgerichtet wird, dass sie mit einem Verbindungsport P verbunden werden kann, mit dem wiederum die Sensorvorrichtung 3 ausgestattet ist, um das Ausgangssignal weiterzuleiten, und/oder um mit Energie versorgt zu werden.
  • Vorteilhafterweise orientieren sich der Verbindungsport P und der Zylinderabschnitt 5 der Sensorvorrichtung 3 beide zur Platte 4 hin, wobei die Sensorvorrichtung 3 eigentlich mit einem röhrenförmigen Abschnitt 12 bereitgestellt wird, welcher zum Zylinderabschnitt 5 seitlich parallel angeordnet ist, und welcher an dem in der Nähe zum Sensormittel 6 angeordneten Ende geöffnet ist und einen Hohlraum 13 umfasst, in den sich der Verbindungsport P öffnet.
  • In der Ausführungspraxis lässt ein solch röhrenförmiger Abschnitt zu, dass die Anschlussmittel 10 eines jeden Trägers 2 in den Verbindungsport P Zugang erhalten, so dass sich das Einsetzen der Sensorvorrichtung 3 in den entsprechenden Hohlzylinder 8 eignet, den Port mit der korrespondierenden Schaltung 11 zu verbinden und von dort aus mit den Kabelleitungen 9 und der zentralen Einheit.
  • Die Anschlussmittel 10 eines jeden Trägers 2 weisen ein längliches Gehäuse 14 auf, welches von der Oberfläche der Platte 4 absteht, die der Stoßstange gegenüberliegend angeordnet ist, und welches zur Platte im Wesentlichen im rechten Winkel ausgerichtet ist.
  • Der Abstand zwischen dem Gehäuse 14 und dem Hohlzylinder 8 eines jeden Trägers 2 ist im Wesentlichen mit dem Abstand zwischen dem Zylinderabschnitt 5 und dem Röhrenabschnitt 12 der betreffenden Sensorvorrichtung 3 gleich bemessen, so dass beim Montagezusammenbau das Gehäuse 14 im Hohlraum 13 so eingeführt bleibt, wie es in den Verbindungsport P hineinreicht.
  • Die erfindungsgemäße Komponenteneinheit 1 umfasst ferner – für jede der Sensorvorrichtungen 3 – eine konventionelle Elektronikleiterplatine S zum Verarbeiten des Signals, das von dem korrespondierenden Sensormittel 6 erfasst wurde. Die Leiterplatine befindet sich zwischen dem Sensormittel 6 und der Schaltung 11.
  • In der Ausführungspraxis sind die Leiterplatinen so ausgelegt, dass das analoge Signal, das von den Sensormitteln 6 ankommt, in geeigneter Weise in ein digitales Signal umgewandelt wird, um es dann an die Zentraleinheit weiterzuleiten, und/oder um die betreffenden Sensoren mit Stromzufuhr zu versorgen, die für deren Betrieb erforderlich ist, wie dies nach dem Stand der Technik allgemein bekannt ist.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung können die elektronischen Leiterplatinen S innerhalb und/oder außerhalb der Sensorvorrichtungen 3 angeordnet werden. Die 1 bis 4 zum Beispiel veranschaulichen eine erste Ausführungsform der Komponenteneinheit 1, in welcher sie innerhalb der Sensorvorrichtungen 3 aufgenommen sind und sich zwischen den Sensormitteln 6 und der betreffenden Verbindungsports P befinden.
  • Bei dieser Ausführungsform befindet sich jede Schaltung 11 von den Anschlussmitteln 10 im Innern des Gehäuses 14, und wenn die betreffende Sensorvorrichtung 3 in dem Montagebausatz positioniert wird, kann sie mit dem Verbindungsport P in direktem Kontakt kommen.
  • Bei einer zweiten Ausführungsform der in 5 dargestellten Komponenteneinheit 1 befinden sich die elektronischen Leiterplatinen S außerhalb der Sensorvorrichtungen 3 und werden auf den Trägern 2 so ausgerichtet, dass sie – beim Montagezusammenbau – die Verbindungsports P von den Sensorvorrichtungen 3 zu den betreffenden Schaltungen 11 anschließen.
  • Im Einzelnen befinden in dieser zweiten Ausführungsform die elektronischen Leiterplatinen S zwischen der Schaltung 11 und einem elektrischen Anschluss E, der im Innern des Gehäuses 14 bereitgestellt und konzipiert ist, mit den Verbindungsports P in Kontakt zu kommen, welche in der Ausführungspraxis zur Weiterleitung des von den Sensoren 6 erfassten Signals und die von den elektronischen Leiterplatinen S ankommende Stromzufuhr ausgelegt sind.
  • Die am geeignetsten Alternative bezüglich der veranschaulichten Ausführungsformen wird in Übereinstimmung mit Aufbauparametern ausgeführt, die in jedem Ausführungsfall zu ermitteln sind, wie beispielsweise die Gesamtabmessungen der Komponenteneinheit 1.
  • Zweckmäßigerweise sind in der zusammengebauten Konfiguration die Sensorvorrichtungen 3 mit den Trägern 2 mithilfe von temporären Befestigungsmitteln 15 starr verbunden.
  • Bei der in den Figuren dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Komponenteneinheit 1 bestehen die Befestigungsmittel 15 aus einem Einrasttyp und umfassen zwei flexible Flügel 16, welche von jedem Hohlzylinder 8 im Wesentlichen im rechten Winkel von der Platte 4 abstehen, und welche mit einer entsprechenden Queröffnung 17 versehen sind, die sich zum Eingriff mit einem korrespondierenden Rückhaltezahn 18 eignet, der auf der seitlichen Oberfläche der Sensorvorrichtung 3 ausgestaltet ist.
  • Es ist von Vorteil, wenn die Kabelleitungen 9 mit der Stoßstange starr befestigt werden können, zum Beispiel während ihrer Fertigung; und wenn sie darüber hinaus an dem einen Ende mit der Schaltung 11 eines jeden Trägers 2 verbunden sind, und wenn sie an ihrem anderen Ende miteinander festverdrahtet werden, um damit einen einzigen Ausgang bereitzustellen, der an die Steuereinheit des Fahrzeugs anzuschließen ist.
  • Bei der praktischen Betriebsausführung ist festgestellt worden, dass die vorstehend beschriebene Erfindung die beabsichtigten Ziele und Aufgaben erfüllt, und dass insbesondere die Tatsache herauszustellen ist, dass sie ermöglicht, den Zeitaufwand zu reduzieren, der erforderlich ist, um die Einrichtungen mit der Stoßstange zu montieren, und dass sie infolgedessen die damit verbundenen Arbeitskosten reduziert.
  • In der Tat sei außerdem angemerkt, dass die spezielle Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung, bei welcher der Verbindungsport und der Abschnitt, der zum Lokalisieren der Hindernisse ausgelegt ist, sich in die gleiche Richtung orientieren, zulässt, dass jede Einrichtung in die Stoßstange eingepasst und die Sensorvorrichtung über einen einzigen Betriebsvorgang mit den Kabelleitungen angeschlossen werden kann. Darüber hinaus ist die Verbindung von allen Einrichtungen mit der Steuereinheit – mithilfe eines einzigen Verbindungsstücks aus Kabeln mit der Steuereinheit – besonders unkompliziert und einfach.
  • Die somit vorgestellte Erfindung lässt zahlreiche Modifikationen und Variationen zu, welche alle dem Schutzumfang der anhängenden Patentansprüche unterliegen.
  • In der Ausführungspraxis können die verwendeten Materialien sowie die möglichen Formgebungen und Abmessungen entsprechend den beliebigen Anforderungen angepasst werden, ohne dass dabei der Schutzumfang der anhängenden Patentansprüche aufgegeben wird.
  • Wenn den in einem Patentanspruch erwähnten technischen Merkmalen eine Bezugsziffer folgt, sind diese Bezugsziffern lediglich zum Zwecke des besseren Verständnisses im Hinblick auf die Patentansprüche hinzugefügt worden, und demzufolge stellen diese Bezugsziffern keine einschränkende Auswirkung auf die Beschreibung eines jeden erfindungsgemäßen Elementes dar, die lediglich anhand von Ausführungsbeispielen mit diesen Bezugsziffern in Verbindung gebracht werden sollen.

Claims (24)

  1. Einheit (1) zum Erkennen von Hindernissen in der Umgebung von Fahrzeugen mit: mindestens einem Träger (2), der mit der Karosserie eines Fahrzeugs verbunden werden kann, und mindestens einer hinderniserfassenden Sensorvorrichtung (3), die mithilfe von dazwischen angeordneten, elektronischen Übertragungsmitteln (9) zu einer Prozessoreinheit verbunden werden kann, wobei der Träger (2) folgendes umfasst: mindestens eine Platte (4) mit einer Durchgangsöffnung (7) und elektronischen Anschlussmitteln (10, 11) für die elektronische Verbindung der Sensorvorrichtung (3) mit den elektronischen Übertragungsmitteln (9); wobei die elektronischen Anschlussmittel (10, 11) mindestens ein längliches Gehäuse (14) aufweisen, welches von der Oberfläche der Platte (4) absteht, wobei die hinderniserfassende Sensorvorrichtung (3) so bereitgestellt wird, dass sie auf dem Träger (2) aufgesetzt werden kann, sobald dieser mit der Karosserie des Fahrzeugs verbunden worden ist, und welche folgendes umfasst: einen ersten Abschnitt (5), der mit hinderniserfassenden Sensormitteln (6) zum Aufspüren eines Hindernisses versehen ist; und einem zweiten röhrenförmigen Abschnitt (12), der zum ersten Abschnitt (5) seitlich parallel mit einem Verbindungsport (P) angeordnet ist; und wobei, wenn die hinderniserfassende Sensorvorrichtung (3) auf dem Träger (2) aufgesetzt worden ist, der erste Abschnitt (5) und der zweite Abschnitt (12) der Sensorvorrichtung (3) jeweils mit der Durchgangsöffnung (7) und mit dem länglichen Gehäuse (14) der Platte (4) zusammenwirken, um so die Sensormittel (6) – nach außen weisend – in die Durchgangsöffnung (7) einzuführen, und um den Verbindungsport (P) mit den elektronischen Anschlussmitteln (10, 11) des Trägers (2) zu verbinden, wodurch die Sensorvorrichtung (3) in die Karosserie des Fahrzeugs eingepasst und mit den Übertragungsmitteln (9) elektronisch verbunden wird, und folglich mit der Prozessoreinheit desselben Fahrzeugs, wobei nur ein einziger Betriebsvorgang ausgeführt werden muss.
  2. Einheit gemäß Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch, dass der Träger (2) mit der Stoßstange des Fahrzeugs verbunden ist.
  3. Einheit gemäß Anspruch 2, gekennzeichnet dadurch, dass mindestens eine Platte (4) mit der Innenfläche der Stoßstange verbunden ist.
  4. Einheit gemäß Anspruch 3, gekennzeichnet dadurch, dass die Stoßstange mit einer entsprechenden Durchgangsöffnung versehen ist, wobei die Öffnungen (7) in der Stoßstange und jene in der Platte (4) – sobald sie mit der Stoßstange verbunden worden ist – ausgerichtet werden, um im Wesentlichen ein Eingriffsteil zu bilden, damit das Einsetzen der Sensorvorrichtung in den Montagebausatz ermöglicht wird, wobei dann die Sensorvorrichtung (3) mit den hinderniserfassenden Sensormitteln (6) nach außen weist.
  5. Einheit gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass die Sensormittel (6) aus dem Typ Sensoren, Messwandler, Mikrokameras oder dergleichen sind.
  6. Einheit gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass die Sensormittel (6) mindestens einen Ultraschallsensor aufweisen.
  7. Einheit gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass die elektronischen Anschlussmittel (10) eine elektronische Schaltung (11) aufweisen, welche mit den Übertragungsmitteln (9) verbunden und so ausgelegt wird, dass sie im Montagebausatz mit der hinderniserfassenden Sensorvorrichtung (3), die auf dem Träger (2) aufgesetzt wurde, mit dem Verbindungsport (P) der Sensorvorrichtung (3) angeschlossen wird.
  8. Einheit gemäß Anspruch 7, gekennzeichnet dadurch, dass sich der zweite röhrenförmige Abschnitt (12) mit dem Verbindungsport (P) und der erste Abschnitt (5) der Sensorvorrichtung beide in die Richtung zur Platte (4) hin orientieren, wobei das Einsetzen der Sensorvorrichtung (3) in die Öffnung (7) der Platte (4) so konzipiert ist, dass der Verbindungsport (P) mit der elektronischen Schaltung (11) angeschlossen wird.
  9. Einheit gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass die Platte (4) des Trägers (2) ferner einen abstehenden Hohlkörper (8) aufweist, der sich um die Durchgangsöffnung (7) formt, und gekennzeichnet dadurch, dass – während des Montagezusammenbaus – das längliche Gehäuse in einen Hohlraum (13) eingeführt wird, der in der Sensorvorrichtung (3) am Verbindungsport (P) ausgebildet ist, und dass der erste Abschnitt (5) der Sensorvorrichtung (3), der mit den hinderniserfassenden Sensormitteln (6) versehen ist, in diesen Hohlkörper (8) eingeführt wird.
  10. Einheit gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass sie mindestens eine Elektronikleiterplatine (S) zum Verarbeiten eines Signals aufweist, das vom Sensormittel (6) erfasst wurde, und dass die elektronischen Anschlussmittel (10) eine elektronische Schaltung (11) aufweisen, wobei sich die Leiterplatine (S) zwischen dem Sensormittel (6) und der Schaltung (11) befindet.
  11. Einheit gemäß Anspruch 10, gekennzeichnet dadurch, dass die elektronische Leiterplatine (S) im Innern der Sensorvorrichtung (3) aufgenommen ist und sich zwischen dem Sensormittel (6) und dem Verbindungsport (P) befindet.
  12. Einheit gemäß Anspruch 10, gekennzeichnet dadurch, dass die elektronische Leiterplatine (S) außerhalb der Sensorvorrichtung (3) angeordnet ist und sich zwischen dem Verbindungsport (2) und der Schaltung (11) in dem Montagebausatz mit der hinderniserfassenden Sensorvorrichtung (3), die auf dem Träger (2) aufgesetzt ist, befindet.
  13. Einheit gemäß Anspruch 10, gekennzeichnet dadurch, dass die Schaltung (11) im Innern des länglichen Gehäuses (14) aufgenommen ist.
  14. Einheit gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass sie Befestigungsmittel (15, 16, 17 und 18) zum Befestigen der Sensorvorrichtung (3) mit dem Träger (2) aufweist.
  15. Einheit gemäß Anspruch 14, gekennzeichnet dadurch, dass die Befestigungsmittel (15) temporär ausgelegt sind.
  16. Einheit gemäß Anspruch 14 oder 15, gekennzeichnet dadurch, dass die Befestigungsmittel (15) aus einem Einrasttyp bestehen.
  17. Einheit gemäß Anspruch 16, gekennzeichnet dadurch, dass die Befestigungsmittel (15) mindestens einen flexiblen Flügel (16) aufweisen, der von der Platte (4) absteht, und der mit mindestens einer entsprechenden Öffnung (17) versehen ist, die zum Eingriff mit einem korrespondierenden Rückhaltezahn (18) ausgelegt ist, welcher auf der Sensorvorrichtung (3) angeordnet ist.
  18. Einheit gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass der Träger (2) mithilfe von dazwischen befindlichen Verankerungsvorrichtungen mit der Karosserie des Fahrzeugs verbunden wird.
  19. Einheit gemäß Anspruch 18, gekennzeichnet dadurch, dass die Verankerungsvorrichtungen aus einem Einrasttyp oder Verschraubungstyp bestehen.
  20. Einheit gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass der Träger (2) durch ein Ankleb- oder Anschweißverfahren mit der Fahrzeugstoßstange verbunden werden kann.
  21. Einheit gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass der Träger (2) in die Stoßstange des Fahrzeugs so eingebaut ist, dass er mit dieser einen einzigen Körper bildet, wobei die Platte (4) mit mindestens einem Abschnitt der Stoßstange bereitgestellt wird.
  22. Einheit (1) gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, wobei sie sobald – in der Fahrzeugstoßstangenkombination – der Träger (2) derselbigen Einheit mit der Stoßstange verbunden ist, gekennzeichnet dadurch ist, dass die Übertragungsmittel (9) mit der Stoßstange starr fixiert sind, insbesondere während deren Produktion.
  23. Einheit gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, dass diese eine Mehrzahl von Sensorvorrichtungen (3) aufweist.
  24. Einheit gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, wobei sie – sobald sie aufgesetzt und in Kombination in die Karosserie des Fahrzeugs eingebaut ist, dadurch gekennzeichnet ist, dass die elektronischen Übertragungsmitteln (9) eine Vielzahl von Kabelleitungen aufweisen, welche an einem Ende mit den elektronischen Anschlussmitteln (10, 11) verbunden werden, die im Träger (2) für ein elektronisches Verbinden der Sensorvorrichtung (3) bereitgestellt sind, und welche an dem anderen Ende für eine Verbindung zur Prozessoreinheit des Fahrzeugs miteinander festverdrahtet werden.
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