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DE602004007534T2 - Verfahren und anordnung zum zuweisen von namen zu einrichtungen in einem netzwerk - Google Patents

Verfahren und anordnung zum zuweisen von namen zu einrichtungen in einem netzwerk Download PDF

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DE602004007534T2
DE602004007534T2 DE602004007534T DE602004007534T DE602004007534T2 DE 602004007534 T2 DE602004007534 T2 DE 602004007534T2 DE 602004007534 T DE602004007534 T DE 602004007534T DE 602004007534 T DE602004007534 T DE 602004007534T DE 602004007534 T2 DE602004007534 T2 DE 602004007534T2
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DE602004007534T
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Wolfgang Otto Budde
Tobias Helbig
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Original Assignee
Philips Intellectual Property and Standards GmbH
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Geräteanordnung für ein Netzwerk, insbesondere ein Heimnetzwerk mit einer Vielzahl von Geräten, insbesondere Hauselektronikgeräten, Gebäudesteuerungsgeräten, Unterhaltungselektronikgeräten und/oder Netzwerksteuergeräten, wobei jedes Gerät einen Namensspeicher aufweist, in dem zur eindeutigen Ansteuerbarkeit des jeweiligen Geräts innerhalb des Netzwerks durch den Benutzer ein dem Gerät eindeutig zugeordneter Gerätename gespeichert ist.
  • Bei bekannten Netzwerken wird die eindeutige Benennung bzw. Adressierung der einzelnen Geräte im Netzwerk auf der Maschinenebene durch Netzwerkprotokolle, beispielsweise DHCP (Domain Host Control Protocol) oder DNS (Domain Naming Service) festgelegt. Für das Internet-Protokoll (IP) ist automatische Adresszuweisung bekannt. Netzwerkadressen bestehen im wesentlichen aus Zahlen, die das Gerät zwar eindeutig identifizieren, aber für einen menschlichen Benutzer wenig anschaulich sind.
  • Wenn ein Netzwerk beispielsweise zwei Fernsehgeräte mit herstellerseitig vorgegebenen Namen wie "TV-12345" und "TV-54321" aufweist, so erhält der Benutzer, dem diese Namen auf dem Display eines Netzwerk-Steuergeräts, beispielsweise einem Personalcomputer, angezeigt werden, keinen weiteren Aufschluss darüber, welches der beiden im Netzwerk zu betreibenden Fernsehgeräte welchen Namen trägt. Dies ist unkomfortabel, da sich der Benutzer die entsprechende Zuordnung der Namen merken muss.
  • Die Änderung eines Namens, beispielsweise zur Vergabe eines anschaulichen Namens, ist aber mit den bekannten Protokollen (beispielsweise DNS) für einen normalen menschlichen Benutzer zu kompliziert. Dies gilt insbesondere im Bereich von Heimnetzwerken, wo auch der nur gelegentliche Benutzer in der Lage sein sollte, die Geräte zu bedienen.
  • US 4.912.463 offenbart ein Fernbedienungsgerät, das zum Ändern einer Adresse eines Empfängers ausgebildet ist. Die Fernbedienung enthält einen Speicher zum Speichern einer Adresscodes und Erzeugungsmittel zum Erzeugen eines neuen Adresscodes, der in dem Speicher gespeichert wird. Dieser neue Adresscode wird beim Umschalten des Empfängers in den Änderungsbetrieb zum Empfänger übertragen, der Empfangsmittel aufweist. Der Empfänger hat einen Speicher zum Speichern des empfangenen Adresscodes, in dem die empfangene Adresse beim Umschalten des Empfängers in den Normalbetrieb mit einem in dem Speicher gespeicherten Adresscode verglichen wird.
  • US 4.529.980 beschreibt eine Anordnung zum Ändern eines Adresscodes eines Senders unter Verwendung eines Infrarotempfängers, wobei der Sender in enger Nachbarschaft zum Empfänger platziert ist, so dass der Sender den Code aus der Infrarot-LED detektieren kann.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine eingangs genannte Geräteanordnung für ein Netzwerk zu schaffen, die einen verbesserten Bedienungskomfort für den Benutzer aufweist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Geräteanordnung nach Anspruch 1, eine Eingabeeinheit für die Anordnung nach Anspruch 7 sowie durch ein Ansteuerverfahren nach Anspruch 8. Abhängige Ansprüche beziehen sich auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung.
  • Die zentrale Idee der Erfindung ist es, für den Benutzer die Vergabe von Namen zu vereinfachen, indem Namen in eine mobile Eingabeeinheit eingegeben und von dieser zu einem Gerät übertragen werden. Die Auswahl des jeweiligen Geräts ist für den Benutzer durch Annäherung der Eingabeeinheit an das Gerät möglich.
  • Die Erfindung sieht zu diesem Zweck eine mobile Eingabeeinheit vor, mit der der im Namensspeicher gespeicherte Name eines Geräts gewählt und/oder geändert werden kann. Die mobile Eingabeeinheit weist ein Eingabemittel, beispielsweise eine Tastatur oder einen Touchscreen für die Eingabe eines gewünschten Gerätenamens, und eine elektronische Datenverbindung zur Kommunikation mit einem Gerät auf. Weiter kann die Eingabeeinheit auch über Anzeigemittel, beispielsweise einen Bildschirm verfügen.
  • Zunächst seien einige der verwendeten Begriffe erläutert. Die Erfindung bezieht sich auf Netzwerke, insbesondere Heimnetzwerke. Die Geräte des Netzwerks sind mit einer elektronischen Datenverbindung verbunden. Hierbei können verschiedene Typen derartiger Verbindungen zum Einsatz kommen, darunter drahtgebundene Verbindungen, beispielsweise mit Netzwerkkabeln, oder drahtlose Verbindungen wie beispielsweise Funk. Für die jeweiligen drahtgebunden oder drahtlosen Verbindungen sind Protokolle bekannt wie unter anderem Ethernet, Wireless LAN (IEEE 802.11), ZigBee (IEEE 802.15.4), Bluetooth. Ein Heimnetzwerk verbindet eine Vielzahl in einem Haus, einer Wohnung oder einem Gebäude vorgesehener Geräte miteinander. Dabei kann es sich um Haussteuerungsge räte handeln wie beispielsweise Leuchten, Schalter und dergleichen, und aufwendigere Geräte wie elektronisch gesteuerte Heizungen oder Jalousien. Infotainment-Geräte umfassen Geräte zum Aufzeichnen, Speichern, Wiedergeben und Übertragen von Medieninhalten, beispielsweise Displays jeder Art einschließlich TV-Displays, Speichergeräte wie VCRs, Lautsprecher, Kameras, Videorecorder, Camcorder und dergleichen. Eine dritte Kategorie von Geräten betrifft Editier- und (Netzwerk-)Steuergeräte, wie beispielsweise Personalcomputer, sog. intelligente Fernbedienungen usw. Während ein Heimnetzwerk also datenverarbeitende Geräte, beispielsweise einen Personalcomputer, umfassen kann, sind derartige datenverarbeitende Geräte, anders als bei reinen Daten- oder Computernetzwerken, jedoch nicht die einzige Art der vorhandenen Geräte. Ein Heimnetzwerk umfasst in der Regel mindestens ein Gerät, vorzugsweise mehrere Geräte aus der Kategorie Hauselektronik und/oder Unterhaltungselektronik. Typisch für Heimnetzwerke sind anwendungsbezogene, lediglich in begrenztem Umfang programmierbare Gerate.
  • Ein bestimmtes Gerät muss innerhalb des Netzwerks eindeutig identifizierbar sein, um bei einer entsprechenden Ansteuerung durch den Benutzer, beispielsweise über ein Steuergerät, die gewünschte Funktion auszuführen. Die Erfindung ermöglicht es nun, dass der Benutzer den Namen einzelner Geräte des Netzwerks auf einfache Weise selbst festlegt. In dem oben zum Stand der Technik genannten Beispiel kann er die Namen der beiden Fernsehgeräte etwa mit "TV-Wohnzimmer" und "TV-Schlafzimmer" festlegen. Daraus ist für den Benutzer bereits aus dem Gerätenamen eindeutig die Identität des jeweiligen Gerätes erkennbar. Bei den Gerätenamen handelt es sich bevorzugt um alphanumerische Daten, so dass der Benutzer anschauliche und für ihn leicht zuzuordnende Namen vergeben kann.
  • Der Namensspeicher ist zweckmäßigerweise ein Lese-/Schreibspeicher, d.h. zum wiederholten Schreiben und Lesen geeignet. Er ist weiterhin zweckmäßigerweise zur Speicherung alphabetischer bzw. alphanumerischer Zeichen eingerichtet, um die Bildung von merkbaren Namen zu ermöglichen. Vorzugsweise ist jedes einzelne Zeichen eines Namens vom Benutzer frei wählbar, d.h. nicht nur festgelegte Zeichenketten wie beispielsweise "TV" oder "VIDEO", um dem Benutzer größtmögliche Freiheit in Bezug auf die Namenswahl einzuräumen. Bei Bedarf, beispielsweise bei einem Wechsel des Benutzers, können einmal festgelegte Gerätenamen auf dieselbe Weise auch wieder geändert werden.
  • Erfindungsgemäß werden die Gerätenamen mittels eines mobilen Eingabemittels vom Benutzer eingegeben. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist eine mobile Eingabeeinheit mit beispielsweise einer alphanumerischen Tastatur oder einem berührungsempfindlichem Display als Eingabemittel vorgesehen. Die Eingabeeinheit ist vorzugsweise handlich, d.h. hat Abmessungen und Gewicht typischer Fernbedienungen; dies trifft für Personalcomputer oder Notebooks nicht zu, kann jedoch beispielsweise für Palmtops, Organizer und Mobiltelefone gelten.
  • Die mobile Eingabeeinheit kann vom Benutzer leicht in die Nähe eines Gerätes gebracht werden, dessen Namen geändert werden soll. Über eine elektronische Datenverbindung zwischen der Eingabeeinheit und dem so durch Annäherung der Eingabeeinheit ausgewählten Gerät wird dessen Gerätename übertragen.
  • Erfindungsgemäß weist die elektronische Datenverbindung hierfür eine so kurze Reichweite auf, dass durch Positionierung der Eingabeeinheit in der Nähe des Geräts das Gerät unter den Geräten des Netzwerks ausgewählt wird. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn die Reichweite geringer ist als ein üblicher Abstand, in dem Geräte des Netzwerks in der Regel aufgestellt werden. Dieser Abstand kann bei verschiedenen Netzwerken variieren. Bei Heimnetzwerken beispielsweise kann es sich hierbei um wenige Meter handeln, bevorzugt weniger als 3 Meter, besonders bevorzugt sogar weniger als 1 Meter. Ein typischer Wert könnte beispielsweise bei 10-20 cm liegen. In einer Weiterbildung kann die Reichweite vom Benutzer geeignet eingestellt werden, beispielsweise in einen Bereich von 10 cm bis 3 m.
  • Der Vorteil einer solchen geringen Reichweite ist, dass es dem Benutzer auf einfache Weise ermöglicht wird, mit dem Eingabemittel ein bestimmtes Gerät auszuwählen und dessen Namen zu wählen, auszulesen oder zu ändern. Die Auswahl des Geräts erfolgt durch einfache Annäherung des mobilen Eingabemittels, z.B. durch Geigen auf das auszuwählende Gerät. Diese Art der Auswahl ist für den Benutzer sehr einfach, anschaulich und komfortabel.
  • Wie oben erläutert, weisen die Geräte des Netzwerks Übertragungsmittel zur Herstellung der elektronischen Datenverbindung untereinander auf. Bei der elektronischen Datenverbindung zwischen der Eingabeeinheit und einem Gerät kann es sich um denselben Typ Übertragungsmittel handeln wie zur Verbindung der Geräte untereinander, oder es kann sich um einen anderen, zweiten Typ handeln.
  • Wird derselbe Typ der Datenverbindung zwischen der Eingabeeinheit und einem Gerät gewählt wie zwischen den Geräten untereinander, so kann die bevorzugte geringe Reichweite dadurch erreicht werden, dass Mittel zur Verringerung der Reichweite eingesetzt werden. Dies kann die Auswertung von Laufzeiten umfassen. Bevorzugt wird jedoch eine Verringerung der Leistung, bevorzugt der Sendeleistung des Übertragungsmittels im mobilen Eingabegerät.
  • Alternativ können auch verschiedene Typen der Datenverbindung gewählt werden, nämlich ein erster Typ für die Kommunikation der Geräte untereinander und ein zweiter Typ für die Kommunikation mit der Eingabeeinheit. Auch hier ist bevorzugt die Reichweite der Datenverbindung des zweiten Typs begrenzt. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird für die Kommunikation zwischen einem Gerät und der Eingabeeinheit ein Drahtlos-Übertragungsmittel von geringer Reichweite verwendet, beispielsweise eine Infrarot-Verbindung, oder eine Funk-Verbindung mit geeignet begrenzter Sendeleistung.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Übertragung zwischen der Eingabeeinheit und einem Gerät eine drahtlose, gerichtete Übertragung ist. Hierunter wird zunächst jede Form der drahtlosen Übertragung mit einer Richtcharakteristik verstanden, die nicht vollständig symmetrisch ist. Besonders bevorzugt sind gerichtete Übertragungen mit schmaler Richtcharakteristik von der Eingabeeinheit. Für Infrarotübertragung kann dies beispielsweise mit einer geeigneten Optik erzielt werden und bei Funk z.B. mit Mehrfachantennentechnik.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Heimnetzwerk-Geräteanordnung;
  • 2 eine schematische Darstellung einer Eingabeeinheit; und
  • 3 eine schematische Darstellung eines Geräts für ein Heimnetzwerk.
  • In dem Heimnetzwerk 1 sind eine Vielzahl von Geräten 2a, 2b, 2c, ..., im vorliegenden Beispiel sechs Geräte, über eine Netzwerkverbindung 12 miteinander verbunden. Die Gesamtheit der Geräte 2a, 2b, 2c, ... oder, je nach Zusammenhang, ein beliebiges einzelnes dieser Geräte wird im Folgenden mit der Bezugsziffer 2 abgekürzt. Beispielsweise kann ein Netzwerk 1 ein Fernsehgerät 2a, einen Personalcomputer 2b, ein weiteres Fernsehgerät 2c, ein Videoaufzeichnungs- und abspielgerät 2d, einen Lichtschalter 2e und einen weiteren Lichtschalter 2f umfassen.
  • Die Netzwerkverbindung 12 kann kabelgebunden oder drahtlos erfolgen. Die Geräte 2, von denen eines in 3 einzeln dargestellt ist, verfügen über entsprechende erste Übertragungsmittel 14. Hierbei kann es sich beispielsweise um ZigBee-Interfaces handeln. ZigBee ist ein Drahtlos-Übertragungsstandard, der insbesondere im Bereich von Heimnetzwerken zum Einsatz kommt. Die unteren Protokollschichten hiervon sind als IEEE 802.15.4 standardisiert. Für Infotainmentgeräte wird sich dagegen aufgrund der höheren Anforderungen an die Bandbreite eher ein drahtloses LAN gemäß IEEE 802.11 anbieten.
  • Sämtliche Geräte 2 sind über die Netzwerkverbindung 12 elektronisch ansteuerbar. Im Falle eines Lichtschalters besteht das entsprechende Gerät 2e, 2f daher nicht nur aus dem eigentlichen Schaltelement, sondern es umfasst weiterhin ein Steuermittel mit einer elektronischen Schaltung für die Ansteuerung des Schaltelements.
  • Innerhalb eines jeden Gerätes 2 ist ein Namensspeicher 6 vorgesehen, bei dem es sich um einen Lese-/Schreibspeicher handelt. Darin ist ein alphabetischer oder alphanumerischer Gerätename gespeichert, der das Gerät kennzeichnet und mittels dessen eine individuelle Ansteuerung des Geräts 2 innerhalb des Netzwerks 1 ermöglicht wird.
  • Die Ansteuerung eines Gerätes 2 zum Zwecke seiner individuellen Benennung erfolgt über eine Eingabeeinheit 3. Diese ist handlich und mobil, beispielsweise kann es sich tun eine Fernbedienung handeln. Die Eingabeeinheit 3 weist ein Übertragungsmittel auf, das im vorliegenden Beispiel von einem Infrarot-Modul 5 gebildet wird. Zur Eingabe eines Gerätenamens für ein Gerät 2 ist beispielsweise eine alphanumerische Tastatur 7 mit einzelnen Tasten 8 vorgesehen. Es kann auch eine andere Tastatur verwendet werden, beispielsweise mit Buchstaben-Mehrfachbelegung pro Taste wie bei vielen Mobiltelefonen. Die Zahl der Tasten kann dann geringer sein und beispielsweise 12 betragen. Auch ein berührungsempfindliches Display kann verwendet werden. Die eingegebenen Zeichen werden auf dem Display 9 wiedergegeben.
  • Die Kommunikation zwischen den Geräten 2 und der Eingabeeinheit 3 erfolgt im dargestellten Beispiel drahtlos mit kurzer Reichweite. Hierfür weist jedes Gerät ein Übertragungsmittel 4 vom selben Typ wie das Übertragungsmittel 5 der Eingabeeinheit 3 auf. Die Drahtlos-Übertragung kann beispielsweise mittels Magnetfeldern, Infrarotlicht, Funkwellen und dergleichen erfolgen.
  • Zur Benennung eines einzelnen Gerätes, beispielsweise des Videogeräts 2d, wird dieses zunächst eingeschaltet bzw. in Empfangsbereitschaft versetzt. Der Benutzer gibt mittels der Tastatur 7 einen individuellen Namen, beispielsweise "Video-Schlafzimmer" Buchstaben für Buchstaben in die Eingabeeinheit 3 ein. Diese kann eine automatische Textvervollständigungssoftware, beispielsweise das von Mobiltelefonen be kannte T9, aufweisen. Die Eingabe "Schlafz" wird dann beispielsweise automatisch zu "Schlafzimmer" ergänzt, um die Eingabe zu erleichtern und zu beschleunigen. Am Ende der Eingabe wird der eingegebene Gerätename auf dem Display 9 zur Kontrolle angezeigt.
  • Der Benutzer löst dann die Übertragung des eingegebenen Gerätenamens zu einem bestimmten Gerät 2 aus. Die Auswahl dieses Geräts erfolgt durch die Nähe der Eingabeeinheit 3 zu dem jeweiligen Gerät. Da die drahtlose Datenverbindung zwischen dem in 1 ausgewählten Gerät 2d und der Eingabeeinheit 3 eine so geringe Reichweite hat, dass sich nur das Gerät 2d und nicht mehr die benachbarten Geräte 2c und 2e in dieser Reichweite befinden, ist das Gerät 2d eindeutig ausgewählt. Die Reichweite kann hierbei je nach Art der Geräte und des Netzwerks geeignet gewählt werden. Bevorzugt beträgt die Reichweite weniger als 1m. Es können auch noch deutlich geringere Reichweiten von wenigen Zentimeter verwendet werden, oder es kann vorgesehen sein, dass mit der Eingabeeinheit 3 das auszuwählende Gerät 2 berührt wird.
  • Die Übertragung des eingegebenen Gerätenamens kann beispielsweise manuell, etwa durch Betätigung einer Taste 10 erfolgen. Komfortabler ist demgegenüber die automatische Auslösung der Übertragung des eingegebenen Gerätenamens durch Annäherung der Eingabeeinheit 3 an das zu benennende Gerät 2d, d.h. sobald sich ein Gerät in Reichweite befindet.
  • Der Gerätename wird zum ausgewählten Gerät 2d übertragen und dort mittels eines Empfängers 4 empfangen, zum Namensspeicher 6 geleitet und darin mittels geeigneter Schreibmittel gespeichert, so dass ein darin zuvor gespeicherter Name überschrieben wird. Die Vervollständigung des Speichervorgangs wird an der Eingabeeinheit vorzugsweise durch ein Signal, beispielsweise ein optisches Signal auf dem Display 6 oder ein akustisches Signal, quittiert. Die Benennung des ausgewählten Geräts 2d ist dann abgeschlossen. Wenn nun der Benutzer beispielsweise über das Netzwerk mittels des Personalcomputers 2b das Videogerät 2d einschalten möchte, so kann er das Videogerät 2d bestimmen, indem er in den Personalcomputer 2b den Namen "Video-Schlafzimmer" eingibt bzw. diesen Namen aus einer entsprechenden Liste auswählt.
  • Neben der oben beschriebenen Funktion der Eingabeeinheit 3, nämlich der Eingabe eines Gerätenamens mittels der Tastatur 7 und Absendung bzw. Übermittlung des Namens an das entsprechende Gerät 2 weist die Eingabeeinheit 3 vorzugsweise weitere Funktionen auf. Eine Funktion besteht darin, einen Gerätenamen aus einem bestimmten Gerät 2 auszulesen und auf dem Display 9 zur Anzeige zu bringen, um dem Benutzer eine Kontrolle der gespeicherten Gerätenamen zu ermöglichen. Die Namensabfrage kann auf dieselbe Weise ausgelöst werden wie die oben beschriebene Auslösung der Namensspeicherung, d.h. vorzugsweise, aber nicht unbedingt durch Annäherung der Eingabeeinheit 3, die insoweit auch als Eingabe- und Abfrageeinheit bezeichnet werden kann, an ein auszulesendes Gerät 2. Zur Bereitstellung der Auslesefunktion müssen die Mittel für die Übertragung von Daten zwischen den Geräten 2 und der Eingabeeinheit 3 für bidirektionale Übertragung geeignet sein. Der Sender 5 der Eingabeeinheit 3 ist daher zweckmäßigerweise eine Sende-Empfangs-Einheit. Gleiches gilt dann für den Empfänger 4 eines Geräts 2.
  • Eine weitere mögliche Funktion der Eingabeeinheit 3 kann die Eingabe und Übertragung von elektronischen Schlüsseln für die Datenverschlüsselung der Kommunikation bzw. zur Autorisierung von Geräten untereinander sein. Die Eingabeeinheit 3 verfügt in diesem Fall über ein Schlüsseleingabe- und ein Schlüsselübertragungsmittel, die mit entsprechenden Mitteln für Gerätenamen übereinstimmen können. Es ist daran möglich, einen Schlüssel bzw. einen Schlüsseldatensatz einzugeben und zu übertragen und die Einbindung eines Geräts 2 in das Netzwerk 1 zu autorisieren.
  • Es sind verschiedene Änderungen bzw. Erweiterungen des dargestellten Beispiels denkbar. So kann beispielsweise in einer weiteren Ausführungsform (nicht dargestellt) statt verschiedener Übertragungsmittel für die Kommunikation im Netzwerk einerseits und zwischen Geräten und Eingabeeinheit 3 andererseits auch dasselbe Übertragungsmittel verwendet werden. Beispielsweise können die Geräte jeweils über eine drahtlose Übertragungseinheit für ZigBee oder wireless LAN (IEEE 802.11) verfügen. Die Eingabeeinheit verfügt dann ebenfalls über eine entsprechende Übertragungseinheit, allerdings mit entsprechender Leistungssteuerung, so dass die Reichweite auf den gewünschten geringen Wert begrenzt ist.
  • Eine andere Erweiterung ist die Verwendung einer Übertragungseinheit 4 für die Geräte, die rein passiv aufgebaut ist und durch Funkwellen aktiviert wird. Die entsprechende Technik ist von den sog. RF-Tags bekannt, wobei über eine Spule elektromagnetische Impulse empfangen werden, die einerseits die Energie zum Betrieb der Übertragungseinheit liefern und andererseits auch die benötigten Informationen, nämlich den neuen Namen, der im Speicher 6 abzulegen ist. Ein Vorteil der Verwendung dieser Technik ist, dass die entsprechenden Übertragungseinheiten 4 nur bei Annäherung einer entsprechende ausgebildeten Eingabeeinheit 3 aktiv sind.

Claims (8)

  1. Geräteanordnung für ein Netzwerk (1) mit – einer Vielzahl von Geräten (2), die mit einer ersten elektronischen Datenverbindung (12) verbunden sind, wobei die Geräte (2) jeweils einen Namensspeicher (6) aufweisen, in dem zur eindeutigen Ansteuerbarkeit jedes Geräts (2) innerhalb des Netzwerks (1) ein dem Gerät (2) eindeutig zugeordneter Gerätename gespeichert ist, – einer mobilen Eingabeeinheit (3) mit einem Eingabemittel (7) für die Eingabe eines gewünschten Gerätenamens, – wobei die mobile Eingabeeinheit (3) und die Geräte (2) über eine zweite elektronische Datenverbindung verbunden sind, um dort zu kommunizieren dadurch gekennzeichnet, dass die Geräte (2) erste Übertragungsmittel (14) eines ersten Typs zur Verbindung mit anderen Geräten (2) des Netzwerks (1) aufweisen, dass die mobile Eingabeeinheit (3) auch ein Übertragungsmittel (5) des ersten Typs aufweist, dass die Geräteanordnung Mittel zur Begrenzung der Reichweite der zweiten elektronischen Datenverbindung umfasst, so dass Kommunikation zwischen der mobilen Eingabeeinheit (3) und einem Gerät (2) eine geringere Reichweite aufweist als Kommunikation zwischen zwei Geräten (2), wobei die genannte geringere Reichweite so ist, dass durch Positionierung der mobilen Eingabeeinheit (3) in der Nähe eines Geräts (2) dieses Gerät (2) unter den Geräten (2) des Netzwerks (1) ausgewählt wird und der im Namensspeicher (6) gespeicherte Gerätename über die elektronische Datenverbindung gewählt und/oder geändert wird.
  2. Geräteanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – die mobile Eingabeeinheit (3) ein drahtloses Übertragungsmittel (5) aufweist – und die Geräte (2) ein entsprechendes drahtloses Übertragungsmittel (14) zur Kommunikation mit der mobilen Eingabeeinheit (3) und zur Übertragung des Namens aufweisen.
  3. Geräteanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Reichweite der Kommunikation zwischen der mobilen Eingabeeinheit (3) und einem Gerät (2) weniger als 3 Meter beträgt.
  4. Geräteanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Reichweite der Kommunikation zwischen der Eingabeeinheit (3) und einem Gerät (2) vom Benutzer einstellbar ist.
  5. Geräteanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die mobile Eingabeeinheit (3) ein Display (9) zum Anzeigen eines aus einem Gerät (2) ausgelesenen Gerätenamens aufweist.
  6. Geräteanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die mobile Eingabeeinheit (3) zur Eingabe eines Schlüssels für ein Gerät (2) geeignet ist.
  7. Mobile Eingabeeinheit (3) zur Verwendung in einer Netzwerk-Geräteanordnung nach einem der Ansprüche 1-6, mit – Eingabemitteln (7) für die Eingabe eines gewünschten Gerätenamens – einem drahtlosen Übertragungsmittel (5) des ersten Typs zur Übertragung des Gerätenamens über eine elektronische Datenverbindung an eines der Geräte (2) und – Mitteln zur Begrenzung der Reichweite der elektronischen Datenverbindung, so dass Kommunikation zwischen der mobilen Eingabeeinheit (3) und einem Gerät (2) eine geringere Reichweite aufweist als Kommunikation zwischen zwei Geräten (2), wobei durch Positionierung der Eingabeeinheit (3) in der Nähe eines Geräts (2) dieses Gerät (2) unter den Geräten (2) des Netzwerks (1) ausgewählt wird und der im Namensspeicher (6) gespeicherte Gerätename über die elektronische Datenverbindung gewählt und/oder geändert wird.
  8. Verfahren zur Ansteuerung von Geräten (2) in einem Netzwerk (1), das eine Vielzahl von Geräten (2) aufweist, die mit einer ersten elektronischen Datenverbindung (12) verbunden sind, wobei die Geräte (2) einen Namensspeicher (6) aufweisen, um zur eindeutigen Ansteuerbarkeit jedes Geräts (2) innerhalb des Netzwerks (1) einen dem Gerät (2) eindeutig zugeordneten Gerätenamen zu speichern, wobei die Geräte (2) ein Übertragungsmittel (14) des ersten Typs zur Verbindung mit anderen Geräten (2) des Netzwerks (1) über eine elektronische Datenverbindung aufweisen und eine Eingabeeinheit (3) auch ein Übertragungsmittel (5) des ersten Typs aufweist, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: – Eingeben eines gewünschten Gerätenamens mit Hilfe von Eingabemitteln (7) der mobilen Eingabeeinheit (3) und – Begrenzen der Reichweite der elektronischen Datenverbindung, so dass Kommunikation zwischen der mobilen Eingabeeinheit (3) und einem Gerät (2) eine geringere Reichweite aufweist als Kommunikation zwischen zwei Geräten (2); – Positionieren der mobilen Eingabeeinheit (3) in der Nähe eines Geräts (2); – Auswählen des Gerätes (2) in der Nähe unter den Geräten (2) des Netzwerks (1); – Übertragen des eingegebenen Gerätenamens über die elektronische Datenverbindung mit kurzer Reichweite von der mobilen Eingabeeinheit (3) an das Gerät (2) – Ändern des in dem Gerät (2) gespeicherten Gerätenamens in geeigneter Weise.
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