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Hintergrund der Erfindung
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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein enzymatisches Auftrennungsverfahren
zur Herstellung einer optisch aktiven N-geschützten Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure, die
als Zwischenerbindung zur Herstellung von Pharmazeutika, beispielsweise
eines Angiotensin-Converting-Enzyme-Inhibitors oder eines Bradykinin-Antagonisten,
verwendbar ist.
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Zur
Herstellung einer optisch aktiven N-geschützten Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure sind
(i) Verfahren unter Verwendung optisch aktiver Aminosäuren als
Ausgangsmaterial und (ii) Verfahren der optischen Auftrennung von
Indolin-2-carbonsäure oder
einer Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure oder Derivaten derselben,
die aus einer Indol-2-carbonsäure
als Ausgangsmaterial hergestellt werden, bekannt.
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Die
Verfahren unter obigem Punkt (i) sind ein Verfahren der Verwendung
von einem β-Iodalaninderivat und
Adipinsäureanhydrid
als Ausgangsmaterialien gemäß der Beschreibung
in den Ansprüchen
von
EP 1323729 (A1) ,
ein Verfahren der Verwendung von einem Asparaginsäurederivat
und 3-Bromcyclohexen als Ausgangsmaterialien gemäß der Beschreibung in Beispiel
1 des
japanischen Patents 2550369 und
dergleichen.
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Ferner
sind die unter obigem Punkt (ii) erläuterten Verfahren ein Verfahren
der optischen Auftrennung von Ethyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
das durch Reduktion von Ethyl-indol-2-carboxylat hergestellt wurde,
mit 10-Camphersulfonsäure
gemäß der Beschreibung
in Herstellungsbeispiel 4 des
US-Patent
5015641 , ein Verfahren der optischen Auf trennung von tert-Butyl-octahydro-1H-indol-2-carboxylat
mit Weinsäure
(S. 997, J. of Medicinal Chemistry, 30 (6), 992–998 (1987)), ein Verfahren
der optischen Auftrennung von N-Benzoiloctahydro-1H-indol-2-carbonsäure mit α-Methylbenzylamin
gemäß der Offenbarung
auf S. 997, J. of Medicinal Chemistry, 30 (6), 992–998 (1987),
ein Verfahren der optischen Auftrennung einer Indolin-2-carbonsäure, die
aus einer Indol-2-carbonsäure
hergestellt wurde, mit α-Methylbenzylamin
und der anschließenden
Reduktion des aufgetrennten Produkts unter Bildung einer Octahydro-2-indolcarbonsäure gemäß der Offenbarung auf
S. 1678, Tetrahedron Letters, 23 (16), 1677–1680 (1982), und dergleichen.
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Jedoch
weisen die Verfahren unter Verwendung einer optisch aktiven Aminosäure als
Ausgangsmaterial unter obigem Punkt
- (i) die
Probleme auf, dass sie viele Stufen und kostenaufwendige Reaktionsteilnehmer
erfordern. Darüber hinaus
weisen die optischen Auftrennungsverfahren unter obigem Punkt
- (ii) insofern Probleme auf als die Auftrennungseffizienz unzureichend
ist und ferner nach der optischen Auftrennung Umkristallisation
erforderlich ist.
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Ein
Verfahren unter Verwendung eines Enzyms zur Herstellung einer optisch
aktiven Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure oder einer N-geschützten Spezies
derselben durch Hydrolyse eines Octahydro-1H-indol-2-carboxylats
oder einer N-geschützten
Verbindung desselben ist nicht bekannt.
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Die
EP-A 0 974 670 offenbart
ein Verfahren zur Herstellung einer optisch aktiven N-substituierten
Azetidin-2-carbonsäureverbindung
der Formel (2):
durch Inkontaktbringen eines
entsprechenden N-substituierten Azetidin-2-carbonsäureesters
der Formel (2) mit einem Enzym, das von einem Mikroorganismus, der
aus dem Arthrobacter SC-6-98-28-Stamm,
Arthrobacter sp. ATCC21908-Stamm, Chromobacterium SC-YM-1-Stamm
und einer Mutante derselben ausgewählt ist, stammt. Das Patent
beschreibt auch ein Verfahren zur Herstellung einer optisch aktiven
Azetidin-2-carbonsäure
durch Beseitigen des N-Substituenten eines N-substituierten Azetidin-2-carbonsäureesters
der Formel (2).
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Die
EP-A-0 969 094 offenbart eine Esterase mit hervorragenden thermostabilen
Eigenschaften, die für eine
Esterhydrolysereaktion, Estersynthesereaktion, Umesterungsreaktion
und dergleichen verwendet werden kann, und deren Codierungsgen.
Ferner werden Plasmide, die ein derartiges Gen umfassen, und Mikroorganismen,
die derartige Plasmide tragen, sowie Verfahren zur Herstellung der
thermostabilen Esterase bereitgestellt. Die Esterase kann zur Herstellung
von Verbindungen, die für
therapeutische Anwendungen oder als Pestizide geeignet sind, verwendet
werden.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung kann eine optisch aktive N-geschützte Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure effizient
hergestellt werden.
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Durch
die vorliegende Erfindung erfolgt die Bereitstellung eines Verfahrens
zur Herstellung einer optisch aktiven N-geschützten Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure der
Formel (2):
worin R
2 für eine Schutzgruppe
einer Iminogruppe steht und die mit Sternchen (*) bezeichneten Kohlenstoffatome
für asymmetrische
Kohlenstoffatome stehen,
wobei das Verfahren das Umsetzen eines
Gemischs von Enantiomeren von N-geschütztem Octahydro-1H-indol-2-carboxylat der Formel
(1):
worin R
1 für eine C1-4-Alkylgruppe
steht und R
2 wie oben definiert ist, mit
einem Enzym, das zur asymmetrischen Hydrolyse der -CO
2R
1-Gruppe der Formel (1) fähig ist, umfasst, wobei das
Enzym ein Enzym ist, das
- i) eine Polypeptidsequenz
SEQ ID NO:1 umfasst oder
- ii) eine Polypeptidsequenz SEQ ID NO:1, die durch Deletion von
8 C-terminalen Aminosäuren
und/oder Substitution der 160. und/oder 189. Aminosäure in SEQ
ID NO:1 modifiziert ist, umfasst.
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Detaillierte Beschreibung
der Erfindung
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Im
Folgenden wird die vorliegende Erfindung detailliert angegeben.
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Das
N-geschützte
Octahydro-1H-indol-2-carboxylat der Formel (1) wird zunächst erklärt. Die
durch R1 dargestellte C1-4-Alkylgruppe umfasst
beispielsweise eine Methylgruppe, Ethylgruppe, n-Propylgruppe, Isopropylgruppe,
n-Butylgruppe, Isobutylgruppe, sek-Butylgruppe und tert-Butylgruppe.
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Die
durch R2 dargestellten Schutzgruppen der
Iminogruppe umfassen beispielsweise Alkoxycarbonylgruppen, wie eine
tert-Butoxycarbonylgruppe, Arylalkyloxycarbonylgruppen, wie eine
Benzyloxycarbonylgruppe, p-Methoxybenzyloxycarbonylgruppe und eine
p-Nitrobenzyloxycarbonylgruppe, Allyloxy- und Alkoxycarbonylgruppen,
wie eine Allyloxycarbonylgruppe und eine 9-Fluorenylmethoxycarbonylgruppe,
Acylgruppen, wie eine Acetylgruppe und eine Benzoylgruppe, substituierte
Alkylgruppen, wie eine Benzylgruppe, und dergleichen.
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Bevorzugte
R2-Gruppen sind eine tert-Butoxycarbonylgruppe,
Benzyloxycarbonylgruppe, Acetylgruppe, Benzoylgruppe und Benzylgruppe
und noch günstiger
ist eine Benzyloxycarbonylgruppe, die ohne weiteres entschützt werden
kann, um die geschützten
Verbindungen beispielsweise zu Zwischenverbindungen für die Herstellung
eines Angiotensin-Converting-Enzyme-Inhibitors
oder Bradykinin-Antagonisten zu derivatisieren.
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Der
aufzutrennende N-geschützte
Octahydro-1H-indol-2-carbonsäureester,
der im Folgenden auch als "Substrat" bezeichnet wird,
kann beispielsweise nach dem Verfahren gemäß der Beschreibung in Journal of
Medicinal Chemistry, 30 (6), 992 (1987) durch katalytisches Hydrieren
zur Reduktion eines Indol-2-carboxylats und anschließendes Schützen der
Iminogruppe des erhaltenen Octahydro-1H-indol-2-carboxylats auf eine bekannte Weise
oder eine der Beschreibung in Drug Design and Discovery (1992),
9 (1), 11–28, ähnliche
Weise hergestellt werden.
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Ein
Substrat, das durch ein anderes Verfahren als das oben beschriebene
Verfahren hergestellt wurde, kann ebenfalls verwendet werden.
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Beispiele
für das
Substrat umfassen beispielsweise
Methyl-N-tert-butoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Ethyl-N-tert-butoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Propyl-N-tert-butoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isopropyl-N-tert-butoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Butyl-N-tert-butoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isobutyl-N-tert-butoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
sek-Butyl-N-tert-butoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
tert-Butyl-N-tert-butoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Methyl-N-benzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Ethyl-N-benzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Propyl-N-benzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isopropyl-N-benzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Butyl-N-benzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isobutyl-N-benzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
sek-Butyl-N-benzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
tert-Butyl-N-benzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Methyl-N-p-methoxybenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Ethyl-N-p-methoxybenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Propyl-N-p-methoxybenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isopropyl-N-p-methoxybenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Butyl-N-p-methoxybenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isobutyl-N-p-methoxybenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
sek-Butyl-N-p-methoxybenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
tert-Butyl-N-p-methoxybenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Methyl-N-p-nitrobenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Ethyl-N-p-nitrobenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Propyl-N-p-nitrobenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isopropyl-N-p-nitrobenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Butyl-N-p-nitrobenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isobutyl-N-p-nitrobenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
sek-Butyl-N-p-nitrobenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
tert-Butyl-N-p-nitrobenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Methyl-N-allyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Ethyl-N-allyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Propyl-N-allyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isopropyl-N-allyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Butyl-N-allyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isobutyl-N-allyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
sek-Butyl-N-allyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
tert-Butyl-N-allyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Methyl-N-9-fluorenylmethoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Ethyl-N-9-fluorenylmethoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Propyl-N-9-fluorenylmethoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isopropyl-N-9-fluorenylmethoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Butyl-N-9-fluorenylmethoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isobutyl-N-9-fluorenylmethoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
sek-Butyl-N-9-fluorenylmethoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
tert-Butyl-N-9-fluorenylmethoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Methyl-N-acetyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Ethyl-N-acetyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Propyl-N-acetyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isopropyl-N-acetyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Butyl-N-acetyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isobutyl-N-acetyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
sek-Butyl-N-acetyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
tert-Butyl-N-acetyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Methyl-N-benzoyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Ethyl-N-benzoyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Propyl-N-benzoyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isopropyl-N-benzoyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Butyl-N-benzoyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isobutyl-N-benzoyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
sek-Butyl-N-benzoyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
tert-Butyl-N-benzoyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Methyl-N-benzyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Ethyl-N-benzyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Propyl-N-benzyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isopropyl-N-benzyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
n-Butyl-N-benzyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
Isobutyl-N-benzyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
sek-Butyl-N-benzyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
tert-Butyl-N-benzyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat,
und
dergleichen.
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Das
Substrat kann ein Gemisch von acht optischen Isomeren sein, wobei
das Gemisch typischerweise ein racemisches Gemisch ist, oder es
kann ein Gemisch von einem einzigen optischen Isomer und einem Antipoden
desselben sein. Bevorzugt ist das Gemisch von einem einzigen optischen
Isomer und einem Antipoden desselben.
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Stärker bevorzugt
ist ein Gemisch aus der Verbindung der Formel (1') und dem Antipoden derselben der Formel
(1'')
worin
R
1 und R
2 wie oben
definiert sind.
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Die
Enzyme mit der Fähigkeit
zur asymmetrischen Hydrolyse des Substrats unter Bildung einer optisch aktiven
N-geschützten Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure umfassen
beispielsweise eine Hydrolase, die eine Esterase und Lipase umfasst,
die von dem Mikroorganismus Chromobacterium SC-YM-1-Stamm (FERM BP-6703)
oder einer Mutante desselben stammt.
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Die
Enzyme können
beispielsweise ein Enzym sein, das von einer Mutante stammt, die
aus dem im Vorhergehenden genannten Mikroorganismus durch eine Behandlung
mit beispielsweise einem Mutationsmittel oder Ultraviolettstrahlung
produziert wurde, ein Enzym, das aus einem rekombinanten Mikroorganismus, der
durch Einführen
des Gens mit Codierung für
das vorliegende Enzym transformiert wurde, produziert wurde, und
ein mutiertes Enzym, das durch Addition, Substitution oder Deletion
von mindestens einer Aminosäure
in der Aminosäuresequenz
des Enzyms mittels Gentechnik produziert wurde, sein.
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Die
rekombinanten Mikroorganismen können
durch Einführung
von Genen mit Codierung für
die Enzyme, beispielsweise nach den gentechnischen Verfahren gemäß der Beschreibung
in beispielsweise Molecular Cloning, 2. Auflage, Verfasser J. Sambrook,
E. F. Fritsch und T. Maniatis, Cold Spring Harbor Laboratory, veröffentlicht
1989, und dergleichen hergestellt werden.
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Genauer
gesagt können
die Enzyme ähnlich
der Beschreibung in der ungeprüften
veröffentlichten
japanischen Patentanmeldung Nr. 7-163364 hergestellt
werden.
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Das
mutierte Enzym kann durch Gentechnik, beispielsweise nach Olfert
Landt et. al (Gene 96, 125–128,
1990) hergestellt werden. Genauer gesagt können die mutierten Enzyme gemäß der Beschreibung in
der ungeprüften
veröffentlichten
japanischen Patentanmeldung Nr.
2000-78988 und
7-213280 hergestellt werden.
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Beispiele
für das
mutierte Enzym, das auf diese Weise hergestellt werden kann, umfassen
beispielsweise eine mutierte Esterase, die aus einer Esterase, die
von dem Chromobacterium SC-YM-1-Stamm stammte, hergestellt wurde,
und spezielle Beispiele hierfür
umfassen beispielsweise ein Enzym mit ei ner Aminosäuresubstitution
oder Aminosäuresubstitutionen
oder einer Deletion oder beiden in der Aminosäure von SEQ ID NO:1. Beispiele
für die
Substitution oder Substitutionen oder die Deletion oder beide werden
durch 160A, 160I, 160L, 160S, 160V, 189A, 189F, 189H, 189I, 189L,
189R, 189S, 189T, 189V, 189Y, 160A189F363term, 160A189H363term,
160A189Y363term, 160S189F363term oder 160S189H363term bezeichnet,
wobei die Bezeichnungen bedeuten, dass die 160. und/oder 189. Aminosäure, die
in SEQ ID NO:1 Glycin sind, durch die Aminosäure A, I, L, V, F, H, R, S,
T oder Y in SEQ ID NO:1 substituiert sind, und 363term bedeutet,
dass das Polypeptid an der 363. Position beendet ist und aus der
1. bis 362. Aminosäure
in SEQ ID NO:1 besteht. Beispielsweise bedeutet 160A189Y363term
ein Enzym, das Alanin an der 160. Position und Tyrosin an der 189. Position
anstelle von Glycin in SEQ ID NO:1 und eine Deletion von 8 C-terminalen Aminosäuren in
SEQ ID NO:1 aufweist.
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Der
Mikroorganismus mit der Fähigkeit
zur Herstellung des Enzyms kann in bekannter Weise in Flüssigkeit
kultiviert werden. Verschiedene Medien, die nach Bedarf Kohlenstoffquellen,
Stickstoffquellen, anorganische Substanzen und dergleichen enthalten,
können
zur Kultivierung der Mikroorganismen verwendet werden.
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Beispielsweise
umfassen die Kohlenstoffquellen Glucose, Glycerin, eine organische
Säure,
Honig und dergleichen. Die Stickstoffquellen umfassen ein Pepton,
einen Hefeextrakt, Malzextrakt, ein Sojapulver, einen Maiseinweichlinker,
ein Baumwollsamenpulver, Trockenhefe, Casamino Acids, Ammoniumchlorid,
Ammoniumnitrat, Ammoniumsulfat, Harnstoff und dergleichen.
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Die
anorganischen Substanzen umfassen Hydrochloride von Metallen wie
Kalium, Natrium, Magnesium, Eisen, Mangan, Cobalt, Zink und dergleichen;
Sulfate der oben genannten Metalle; Phosphate der im Vorhergehenden
genannten Metalle und dergleichen. Insbesondere umfassen die Salze,
die verwendet werden können,
Kaliumchlorid, Natriumchlorid, Magnesiumsulfat, Eisen(II)-sulfat,
Mangansulfat, Cobaltchlorid, Zinksulfat, Kaliumphosphat, Natriumphosphat
und dergleichen.
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Ferner
können
Triglyceride, wie Olivenöl
oder Tributyrin, oder das oben genannte Substrat zu dem Medium gegeben
werden, um die Fähigkeit
des Mikroorganismus, der zur asymmetrischen Hydrolyse des Esters der
Formel (1) fähig
ist, zu verstärken.
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Die
Kultivierung wird günstigerweise
in einer aeroben Atmosphäre
durchgeführt
und bevorzugt ist eine Schüttelkultivierung
oder Belüftungsschüttelkultivierung.
Die Kultivierungstemperatur beträgt
normalerweise etwa 20 bis etwa 40 °C, vorzugsweise etwa 25 bis
35 °C. Der
pH-Wert beträgt
vorzugsweise etwa 6 bis etwa 8. Die Kultivierungsdauer kann in Abhängigkeit
von verschiedenen Bedingungen variieren, sie beträgt jedoch vorzugsweise
etwa 1 Tag bis 7 Tage.
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Ein
Festkörperkultivierungsverfahren
kann ebenfalls zur Gewinnung von Mikroorganismenzellen, die das
oben beschriebene Substrat asymmetrisch hydrolysieren können, verwendet
werden.
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Das
Enzym kann durch ein geeignetes Verfahren, das üblicherweise bei der Reinigung
von Enzymen verwendet wird, gereinigt werden. Beispielsweise werden
die kultivierten Zellen der Mikroorganismen zunächst durch eine Ultraschallbehandlung,
Dyno-Mill-Behandlung oder French-Press-Behandlung aufgebrochen bzw. zerlegt.
Danach kann nach der Entfernung von unlöslichen Materialien aus dem
aufgebrochenen Gemisch das gewünschte
Enzym durch Zentrifugation oder dergleichen erhalten werden und
ferner durch ein geeignetes Reinigungsverfahren, wie Kationenaustauschchroma tographie,
Anionenaustauschromatographie, hydrophobe Säulenchromatographie oder Gelfiltrationssäulenchromatographie
oder durch eine Kombination derselben, die normalerweise zur Enzymreinigung
verwendet wird, weiter gereinigt werden.
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Beispiele
für den
Träger,
der für
eine derartige Säulenchromatographie
verwendet werden kann, umfassen beispielsweise DEAE-Sepharose Fastflow
(hergestellt von Amersham Pharmacia Biotech, Inc.), Butyl-Toyopearl
650S (hergestellt von Tosoh Co., Ltd.) und dergleichen.
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Das
Enzym kann in verschiedenen Formen, beispielsweise als gereinigtes
Enzym, rohes Enzym, kultivierte Produkte der das Enzym produzierenden
Mikroorganismen, Zellen der Mikroorganismen, behandelte Produkte
derselben oder dergleichen, verwendet werden. Die im Vorhergehenden
genannten behandelten Produkte stehen für beispielsweise gefriergetrocknete,
acetongetrocknete, aufgebrochene, autolysierte, ultraschallbehandelte,
extrahierte oder alkalibehandelte Zellen des das Enzym produzierenden
Mikroorganismus. Ferner kann das Enzym mit verschiedenen Reinheiten
oder Formen, die oben genannt wurden, nach der Immobilisierung,
beispielsweise mittels eines bekannten Verfahrens, das die Absorption
an anorganischen Trägern,
wie Silicagel oder Keramiken, Cellulose oder ein Ionenaustauschharz
umfasst, des Polyacrylamidverfahrens, Verfahrens mit einem schwefelhaltigen
Polysaccharidgel, wie das Carrageengelverfahren, Alginsäuregelverfahren,
Agaragargelverfahren und dergleichen, verwendet werden.
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Die
Menge des Enzyms, die verwendet werden kann, wird günstigerweise
so bestimmt, dass keine Verzögerung
der Reaktionsgeschwindigkeit und keine Verringerung der Selektivität bewirkt
wird. Beispielsweise wird das gereinigte Enzym oder das rohe Enzym
normalerweise in einer Menge von etwa 0,001 bis etwa 2 Gewichtsteilen,
vorzugsweise etwa 0,002 bis 0,5 Gewichtsteilen pro ein Gewichtsteil
der Menge des Substrats verwendet.
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Kultivierte
Produkte der Mikroorganismen, Zellen der Mikroorganismen oder behandelte
Produkte derselben werden üblicherweise
in einer Menge von etwa 0,01 bis etwa 200 Gewichtsteilen und vorzugsweise etwa
0,1 bis 50 Gewichtsteilen pro ein Gewichtsteil der Menge des oben
beschriebenen Substrats verwendet.
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Wasser
kann als wässriger
Puffer in der asymmetrischen Hydrolysereaktion zugesetzt werden.
Die wässrigen
Puffer umfassen beispielsweise wässrige
Puffer von Salzen anorganischer Säuren und Beispiele hierfür umfassen
beispielsweise wässrige
Alkalimetallphosphatlösungen,
wie eine wässrige
Natriumphosphatlösung
oder wässrige
Kaliumphosphatlösung,
wässrige
Puffer von Salzen einer organischen Säure von Alkalimetallacetaten,
wie eine wässrige
Natriumacetatlösung
oder eine wässrige
Kaliumacetatlösung
und dergleichen.
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Die
Wassermenge, die verwendet werden kann, liegt normalerweise im Bereich
von 0,5 Gewichtsteilen bis 200 Gewichtsteilen pro ein Gewichtsteil
des Substrats.
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Die
asymmetrische Hydrolysereaktion in der vorliegenden Erfindung kann
auch in Gegenwart eines organischen Lösemittels, wie eines hydrophoben
organischen Lösemittels,
hydrophilen organischen Lösemittels
oder dergleichen, durchgeführt
werden.
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Die
hydrophoben organischen Lösemittel
umfassen beispielsweise aliphatische Ether, wie tert-Butylmethylether
oder Diisopropylether; Kohlenwasserstoffe, wie Toluol, Hexan, Cyclohexan,
Heptan, Octan oder Isooctan; und dergleichen.
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Ferner
umfassen die hydrophilen organischen Lösemittel beispielsweise Alkohole,
wie tert-Butanol, Methanol, Ethanol, Isopropanol, Isobutanol oder
n-Butanol, alicyclische Ether, wie Tetrahydrofuran; Sulfoxide, wie
Dimethylsulfoxid; Ketone, wie Aceton; Nitrile, wie Acetonitril;
Amide, wie N,N-Dimethylformamid, und dergleichen.
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Diese
hydrophoben organischen Lösemittel
und hydrophilen Lösemittel
werden jeweils einzeln oder als Gemisch von zwei oder mehreren derselben
verwendet. Ein Gemisch aus dem hydrophoben organischen Lösemittel
und dem hydrophilen Lösemittel
kann ebenfalls verwendet werden.
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Das
Lösemittel
wird vorzugsweise in einer Menge von 200 Gewichtsteilen oder weniger,
noch besser 0,1 bis 100 Gewichtsteilen pro ein Gewichtsteil des
Substrats verwendet.
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Die
asymmetrische Hydrolysereaktion wird beispielsweise durch Mischen
von Wasser, dem Substrat und dem Enzym oder durch Mischen des organischen
Lösemittels,
von Wasser, dem Substrat und dem Enzym durchgeführt.
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Der
pH-Wert des Reaktionssystems wird günstigerweise so eingestellt,
dass die asymmetrische Hydrolysereaktion selektiv erfolgt.
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Der
pH-Wert des Reaktionssystems wird normalerweise im Bereich von etwa
4 bis etwa 10, vorzugsweise von etwa 6 bis etwa 8 durch Zugabe einer
Base eingestellt.
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Die
Basen, die verwendet werden können,
umfassen beispielsweise Alkalimetallhydroxide, wie Natriumhydroxid
oder Kaliumhydroxid, Alkalimetallcarbonate, wie Natriumcarbonat
oder Kaliumcarbonat, Erdalkalimetallcarbonate, wie Calciumcarbonat,
Alkalimetallbicarbonate, wie Natriumbicarbonat oder Kaliumbicarbonat;
Phosphate, wie Natriumdihydrogenphosphat, Dinatriumhydrogenphosphat,
Kaliumdihydrogen phosphat oder Dikaliumhydrogenphosphat, organische
Basen, wie Triethylamin oder Pyridin, Ammoniak und dergleichen.
Die Base kann allein oder in einem Gemisch von zwei oder mehreren
derselben verwendet werden. Die Base wird normalerweise als wässrige Lösung zugegeben,
sie kann jedoch auch als Gemisch von einem organischen Lösemittel
und Wasser zugegeben werden. Das gleiche organische Lösemittel,
das in der Reaktion verwendet wird, kann auch für diesen Zweck verwendet werden.
Ferner kann die Base als Feststoff oder als Suspension zugegeben
werden.
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Die
Reaktionstemperatur liegt normalerweise im Bereich von etwa 5 bis
65 °C, vorzugsweise
von etwa 20 bis 50 °C.
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Das
Reaktionsgemisch, das die optisch aktive N-geschützte Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure der Formel
(2), die im Folgenden als asymmetrisch hydrolysierte Carbonsäure oder
optisch aktive Carbonsäure bezeichnet
wird, und den optisch aktiven N-geschützten Octahydro-1H-indol-2-carbonsäureester,
der nicht hydrolysiert wurde, der im Folgenden als verbleibender
Ester bzw. verbleibende Ester bezeichnet wird, enthält, wird
erhalten.
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Die
optisch aktive Carbonsäure
und der verbleibende Ester werden üblicherweise aus dem Reaktionsgemisch
auch von dem Enzym und der Pufferlösung abgetrennt und die optisch
aktive Carbonsäure
und der verbleibende Ester werden üblicherweise voneinander durch
geeignete Nachbehandlungsoperationen, wie Extraktion, Phasentrennung
und/oder Verdampfung des Lösemittels
und optional Silicagelsäulenchromatographie
und dergleichen, getrennt.
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Ein
organisches Lösemittel,
das mit sowohl Wasser als auch dem in der Reaktion verwendeten hydrophoben
organischen Lösemittel
mischbar ist, wird typischerweise gegebenenfalls durch Destillation
vor der Phasentrennung entfernt.
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Unlösliche Stoffe,
die in dem Reaktionsgemisch vorhanden sein können, wie das Enzym, ein Immobilisierungsträger und
dergleichen, können,
falls nötig,
durch Filtration entfernt werden.
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Die
Extraktion und Phasentrennung wird typischerweise durch Einstellen
des pH-Werts des Reaktionsgemischs mit einer geeigneten Säure oder
Base in einem Bereich von etwa 6 bis etwa 12, vorzugsweise etwa
7 bis etwa 10 durchgeführt.
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Die
Säuren
umfassen beispielsweise anorganische Säuren, wie Chlorwasserstoffsäure, Bromwasserstoffsäure, Schwefelsäure und
Phosphorsäure,
saure Salze von anorganischen Säuren
derselben und Metallen, organische Säuren, wie Essigsäure, Citronensäure und
Methansulfonsäure
und saure Salze von organischen Säuren derselben und Metallen.
Die gleichen Basen, die bei der Einstellung des pH-Werts der Hydrolysereaktion
verwendet werden, können
ebenfalls verwendet werden. Die Trennung durch Extraktion kann,
falls nötig,
mehrer Male wiederholt werden.
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Der
in dem Reaktionsgemisch verbleibende Restester wird üblicherweise
mit einem hydrophoben organischen Lösemittel extrahiert, worauf
eine Phasentrennung folgt, wobei die abgetrennte Wasserphase, die die
asymmetrisch hydrolysierte optisch aktive Carbonsäure enthält, erhalten
wird.
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Die
hydrophoben organischen Lösemittel,
die in der obigen Extraktion verwendet werden können, umfassen beispielsweise
aliphatische Ether, wie tert-Butylmethylether und Isopropylether;
Kohlenwasserstoffe, wie Toluol, Hexan, Cyclohexan, Heptan, Octan
oder Isooctan; halogenierte Kohlenwasserstoffe, wie Dichlormethan,
Dichlorethan, Chloroform, Chlorbenzol oder o-Dichlorbenzol; und
Ester, wie Methylacetat, Ethylacetat oder Butylacetat.
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Die
Menge des hydrophoben organischen Lösemittels, die verwendet werden
kann, ist nicht speziell beschränkt
und sie beträgt
normalerweise 0,1 bis 200 Gewichtsteile, vorzugsweise etwa 0,2 bis
100 Gewichtsteile pro ein Gewichtsteil des Substrats.
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Alternativ
kann das hydrophobe organische Lösemittel,
das in der asymmetrischen Hydrolysereaktion verwendet wird, auch
als Extraktionslösemittel
dienen, und das erhaltene Reaktionsgemisch wird ohne Zugabe eines
hydrophoben organischen Lösemittels
absetzen gelassen und in die organische Phase und Wasserphase getrennt
oder es kann eine geeignete Menge des hydrophoben organischen Lösemittels
zur Phasentrennung und Extraktion zugegeben werden.
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Der
verbleibende Ester in der organischen Phase, der von der optisch
aktiven Carbonsäure
abgetrennt wurde, kann durch Entfernen des organischen Lösemittels
der organischen Phase durch Destillation isoliert werden. Der isolierte
verbleibende Ester kann ferner durch Säulenchromatographie oder dergleichen,
falls nötig,
weiter gereinigt werden.
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Der
auf diese Weise erhaltene verbleibende Ester kann mit einem Alkali
weiter hydrolysiert werden, wobei die optisch aktive N-geschützte Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure produziert
wird, die, falls nötig, durch
Säulenchromatographie,
Umkristallisation oder dergleichen weiter gereinigt werden kann.
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Die
durch die asymmetrische Hydrolyse produzierte optisch aktive Carbonsäure ist üblicherweise
in der abgetrennten Wasserphase vorhanden und sie wird aus der Wasserphase
normalerweise durch Einstellen des pH-Werts der Wasserphase mit
einer geeigneten Säure
oder Base auf einen Bereich von etwa 1 bis etwa 6, vorzugsweise
etwa 2 bis etwa 5, durch Extraktion der optisch aktiven Carbonsäure mit
einem hydrophoben organischen Lösemittel,
das oben zur Extraktion des nicht umgesetzten Esters verwendet wird,
und durch Phasentrennung und typischerweise anschließendes Verdampfen
des hydrophoben organischen Lösemittels der
organischen Phase, die die optisch aktive Carbonsäure enthält, isoliert,
wodurch wasserlösliche
Komponenten, wie das Enzym oder der Puffer, entfernt werden. Die
gleiche Säure
oder Base, die oben beschrieben wurden, kann auch zur Einstellung
des pH-Werts verwendet werden.
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Die
Menge des hydrophoben organischen Lösemittels, die verwendet werden
kann, beträgt
normalerweise etwa 0,1 bis etwa 200 Gewichtsteile, vorzugsweise
etwa 0,2 bis 100 Gewichtsteile pro ein Gewichtsteil des Substrats.
Die Extraktion der gewünschten
Verbindung und die typischerweise anschließende Phasentrennung können auch,
falls nötig,
wiederholt werden.
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Die
isolierte Carbonsäure
kann, falls nötig,
durch Säulenchromatographie,
Umkristallisation oder dergleichen weiter gereinigt werden.
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Die
optisch aktive N-geschützte
Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure der
Formel (2) umfasst die folgenden Verbindungen:
optisch aktive
N-tert-Butoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carbonsäure,
optisch aktive N-Benzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carbonsäure,
optisch
aktive N-p-Methoxybenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carbonsäure,
optisch aktive N-p-Nitrobenzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carbonsäure,
optisch
aktive N-Aryloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carbonsäure,
optisch aktive N-9-Fluorenylmethoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carbonsäure,
optisch
aktive N-Acetyloctahydro-1H-indol-2-carbonsäure,
optisch aktive N-Benzoyloctahydro-1H-indol-2-carbonsäure,
optisch
aktive N-Benzyloctahydro-1H-indol-2-carbonsäure,
und dergleichen.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird ein Gemisch von N-geschützten (2S,3aS,7aS)-
und (2R,3aR,7aR)-Octahydro-1H-indol-2-carboxylatestern
asymmetrisch hydrolysiert, wobei die optisch aktive N-geschützte Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure der
Formel (2) mit (2S,3aS,7aS)-Konfiguration erhalten wird, und spezielle
Beispiele hierfür
umfassen beispielsweise die optisch aktiven N-geschützten Octahydro-1H-indol-2-carbonsäuren, die
oben als Beispiele angegeben wurden, mit den spezifischen N-Schutzgruppen
gemäß der obigen
Beschreibung und einer (2S,3aS,7aS)-Konfiguration.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung kann das optisch aktive N-geschützte Octahydro-1H-indol-2-carboxylat
mit (2R,3aR,7aR)-Konfiguration
ebenfalls erhalten werden. Spezielle Beispiele für die optisch aktive N-geschützte Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure der
Formel (2) mit einer (2R,3aR,7aR)-Konfiguration umfassen beispielsweise
diejenigen mit der (2R,3aR,7aR)-Konfiguration anstelle der (2S,3aS,7aS)-Konfiguration in den
oben als Beispiele angegebenen speziellen Verbindungen.
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Optisch
aktive N-geschützte
Octahydro-1H-indol-2-carbonsäuren der
Formel (2), die in der vorliegenden Erfindung hergestellt wurden,
können
des Weiteren ohne weiteres in die entsprechende optisch aktive Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure durch
Entschützen,
d. h. Entfernen der durch R2 dargestellten
Imino-Schutzgruppe, in bekannter Weise oder nach ähnlichen
Verfahren gemäß der Offenbarung
in Protective Groups in Organic Synthesis, T. W. Greene, 3. Auflage,
Wiley, umgewandelt werden.
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Beispiele
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Im
Folgenden wird die vorliegende Erfindung detailliert unter Bezug
auf Beispiele und dergleichen angegeben; jedoch ist die Erfindung
in keinster Weise auf diese Beispiele beschränkt.
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Referenzbeispiel 1
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Herstellung eines Gemischs von Ethyl-(2S,3aS,7aS)-octahydro-1H-indol-2-carboxylat
und Ethyl-(2R,3aR,7aR)-octahydro-1H-indol-2-carboxylat.
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Zu
einer Lösung
65,0 g (343,5 mmol) Ethyl-indol-2-carboxylat in 514 g Ethanol, die in
einen Autoklaven eingetragen wurde, wurden 38,3 g konzentrierte
Schwefelsäure
und dann 5 g 5 % Rhodium-Kohlenstoff (in Form des Trockengewichts)
gegeben. Die Atmosphäre
in dem verschlossenen Autoklaven wurde durch Stickstoff ersetzt
und der Autoklav wurde anschließend
mit Wasserstoff mit 0,4 MPa beschickt und die Temperatur wurde auf
60 °C erhöht. Unter
Beibehalten eines Drucks von 0,4 MPa im Inneren des Autoklaven wurde
die Lösung
bei 60 °C
10 h gerührt.
Nach Beendigung der Reaktion wurde der Katalysator durch Filtration
entfernt und dann das Lösemittel
durch Destillation entfernt. Der auf diese Weise erhaltene konzentrierte
Rückstand wurde
zu gekühltem
Wasser gegeben und danach wurde das gebildete Gemisch mit einer
10%igen wässrigen Kaliumcarbonatlösung zur
Einstellung des pH-Werts des Gemischs auf 7 gemischt. Ferner wurde
nach Einstellung der Lösung
auf einen pH-Wert von 9 mit einer 10%igen wässrigen Kaliumbicarbonatlösung die
Wasserphase mit Diethylether extrahiert. Die auf diese Weise erhaltene
organische Phase wurde mit einer 15%igen wässrigen Natriumchloridlösung gewaschen
und dann über
Magnesiumsulfat getrocknet. Danach wurde das Magnesiumsulfat durch
Filtration entfernt und das Lösemittel
in der auf diese Weise erhaltenen Lösung durch Destillation entfernt,
wobei 57,2 g eines Gemischs von Ethyl-(2S,3aS,7aS)-octa hydro-1H-indol-2-carboxylat
und Ethyl-(2R,3aR,7aR)-octahydro-1H-indol-2-carboxylat erhalten
wurden. [56,4 g der gewünschten
Verbindungen sind enthalten, 285,8 mmol (Ausbeute 83,2 %)].
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Referenzbeispiel 2
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Herstellung eines Gemischs von Ethyl-(2S,3aS,7aS)-N-benzyloxycarbonyl-octahydro-1H-indol-2-carboxylat und
Ethyl-(2R,3aR,7aR)-N-benzyloxycarbonyl-octahydro-1H-indol-2-carboxylat
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In
38,8 g Ethylacetat wurden 15,6 g (78,0 mmol) des Enantiomerengemischs,
das in Referenzbeispiel 1 erhalten wurde, gelöst. Zu der gebildeten Lösung wurden
38,8 g Wasser und 15,5 g Kaliumcarbonat gegeben und gemischt. Zu
dieser auf 0 °C
gekühlten
Lösung
wurden 15,0 g Benzyloxycarbonylchlorid über 1 h getropft. Nach der
Beendigung des Zutropfens wurde die Lösung auf Raumtemperatur erwärmt und
dann bei Raumtemperatur 4 h zum Vervollständigen der Reaktion gerührt. Nach
der Beendigung der Reaktion wurden zu dem Reaktionsgemisch 40 g
Ethylacetat zur Trennung der gebildeten Lösung gegeben. Von der erhaltenen
organischen Phase wurde das Lösemittel
durch Destillation entfernt, wobei ein öliges Gemisch von Ethyl-(2S,3aS,7aS)-N-benzyloxycarbonyl-octahydro-1H-indol-2-carboxylat
und Ethyl-(2R,3aR,7aR)-N-benzyloxycarbonyl-octahydro-1H-indol-2-carboxylat
erhalten wurde. Dieses ölige
Gemisch wurde unter Verwendung von n-Hexan/Ethylacetat (Eluat eines
Volumenverhältnisses
von 85:15) durch Silicagelsäulenchromatographie gereinigt,
wobei 24,3 g eines Gemischs von Ethyl-(2S,3aS,7aS)-N-benzyloxycarbonyl-octahydro-1H-indol-2-carboxylat
und Ethyl-(2R,3aR,7aR)-N-benzyloxycarbonyl-octahydro-1H-indol-2-carboxylat
erhalten wurde [Die enthaltenen reinen Verbindungen betrugen 22,8
g, 68,8 mmol (Ausbeute 88,2 %)].
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Beispiel 1
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Herstellung von (2S,3aS,7aS)-N-Benzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carbonsäure
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15,1
g Dikaliumhydrogenphosphat wurden in 1000 g Wasser gelöst und dann
wurde zu der gebildeten Lösung
Phosphorsäure
zur Herstellung eines auf pH 7,0 eingestellten wässrigen Puffers gegeben.
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2,5
ml des wässrigen
Puffers, 40,7 mg des in Referenzbeispiel 2 erhaltenen Gemischs und
101 mg einer Kultur, die die Esterase 160A189Y363term, die von dem
Chromobacterium SC-YM-1-Stamm (dieser Stamm wurde ursprünglich im
National Institute of Bioscience and Human-Technology Agency of
Industrial Science and Technology als Hinterlegung Nr. FERMP-14009
durch den Anmelder am 9. Dezember 1993 und derzeit kontinuierlich
als Hinterlegung Nr. FERMBP-6703 unter dem Budapest Treaty hinterlegt)
stammte, der nach dem Verfahren gemäß der Beschreibung in der ungeprüften veröffentlichten
japanischen Patentanmeldung Nr. 7-213280 enthielt,
hergestellt wurde, enthielt, wurden in ein Reaktionsgefäß gegeben
und das gebildete Gemisch wurde bei 30 °C 20 h gerührt. Eine Lösung, die durch Zugabe von
2,5 ml Aceton zu der Reaktionslösung
hergestellt wurde, wurde nach Rühren
mit einem Hochleistungsflüssigchromatogramm
(einer Säule
CHIRALCEL OJ-RH, 4,6 mmf × 15
cm, 5 mm, erhältlich
von Daicel Chemical Industries, Ltd., wurde verwendet) analysiert
und die erhaltene (2S,3aS,7aS)-N-Benzyloxycarbonyl-octahydro-1H-indol-2-carbonsäure wurde
analysiert und es wurde ermittelt, dass die Ausbeute 48,2 % betrug
und der Enantiomerenüberschuss
99,7 % e.e. oder mehr betrug (andere Enantiomere wurden nicht detektiert).
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Beispiel 2
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Herstellung von (2S,3aS,7aS)-N-Benzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carbonsäure
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13,3
g Dikaliumhydrogenphosphat wurden in 1,0 kg Wasser gelöst und zu
der gebildeten Lösung
wurden 0,4 g Phosphorsäure
zur Herstellung eines auf pH 8,0 eingestellten wässrigen Puffers gegeben.
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Zu
diesem wässrigen
Puffer wurden 52,7 g (die 51,2 g reine Verbindung, 154,5 mmol, enthielten)
eines racemischen Gemischs, das durch das Verfahren nach Referenzbeispiel
2 erhalten wurde, und 50,7 g einer Kultur, die die Esterase 160A189Y363term,
die von dem Chromobacterium SC-YM-1-Stamm stammte, der nach dem
Verfahren gemäß der Beschreibung
in der ungeprüften
veröffentlichten
japanischen Patentanmeldung Nr. 7-213280 hergestellt
wurde, enthielt, gegeben und dann wurde das erhaltene Gemisch bei
30 °C 30 h
gerührt.
Während
der Reaktion wurden 59,8 g einer 10%igen wässrigen Natriumcarbonatlösung kontinuierlich
so zugegeben, dass die Lösung
bei pH 8,0 gehalten wurde. Nach der Beendigung der Reaktion wurde
die Lösung
durch Zugabe von 35%iger Salzsäure
auf pH 2,2 eingestellt und zu dieser Lösung wurden 25,4 g Celite und
150 g Ethylacetat gegeben und dann wurde das erhaltene Material
0,5 h gerührt.
Nach Abtrennung unlöslicher
Materialien durch Filtern der durch Rühren erhaltenen Suspension
wurde die auf diese Weise erhaltene Filtratlösung unter Verwendung einer
10%igen wässrigen
Natriumhydroxidlösung
auf pH 10,5 eingestellt.
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Die
erhaltene Lösung
wurde in eine Ölphase
und eine Wasserphase durch Phasentrennung aufgetrennt.
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Zu
der auf diese Weise erhaltenen Wasserphase wurden 250 g Ethylacetat
gegeben und dann wurde eine Extraktionsoperation durchgeführt und
es erfolgte eine Trennung in eine Ölphase und eine Wasserphase.
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Die
auf diese Weise erhaltenen Ölphasen
wurden kombiniert und das erhaltene Öl wurde über Magnesiumsulfat getrocknet.
Danach wurde das Lösemittel
durch Destillation ent fernt, wobei 27,3 g einer farblosen öligen Substanz
erhalten wurden, die Ethyl-(2R,3aR,7aR)-N-benzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat
enthielt.
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25,8
g (77,7 mmol) Ethyl-N-benzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat
waren in dieser öligen Substanz
enthalten, weshalb die Ausbeute 50,3 % betrug und der Enantiomerenüberschuss
96,5 % e.e. betrug.
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Zu
der zuvor von der Ölphase
abgetrennten Wasserphase wurden 250 g Ethylacetat gegeben. Dann wurde
zu der wässrigen
Lösung
35%ige Salzsäure
gegeben, um den pH-Wert der Lösung
auf 2,0 zu bringen und anschließend
wurden die Ölphase
und die Wasserphase getrennt.
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Zu
der auf diese Weise erhaltenen Wasserphase wurden 250 g Ethylacetat
gegeben und die Lösung wurde
einer Extraktion und anschließend
einer Phasentrennung unterzogen. Die auf diese Weise erhaltenen Ölphasen
wurden kombiniert und das erhaltene Öl wurde über Magnesiumsulfat getrocknet.
Dann wurde das Lösemittel
durch Destillation entfernt, wobei 24,6 g eines farblosen amorphen
Materials erhalten wurden, das 23,2 g (76,3 mmol) reine (2S,3aS,7aS)-N-Benzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carbonsäure enthielt.
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(2S,3aS,7aS)-N-Benzyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carbonsäure wurde
in einer Ausbeute von 49,4 % und mit einem Enantiomerenüberschuss
von 99,8 % e.e. oder mehr erhalten. Das andere Enantiomer wurde
nicht detektiert.
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Referenzbeispiel 3
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Herstellung eines Gemischs von Ethyl-(2S,3aS,7aS)-N-tert-butoxycarbonyl-octahydro-1H-indol-2-carboxylat und
Ethyl-(2R,3aR,7aR)-N-tert-butoxycarbonyl-octahydro-1H-indol-2-carboxylat
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Zu
einer Lösung
von 1,97 g (10,0 mmol) des in Referenzbeispiel 1 erhaltenen Gemischs
der Enantiomere und 2,29 g Di-tert-butyldicarbonat in 9,9 g Toluol
wurden tropfenweise 1,11 g Triethylamin bei 20 °C über 1 h gegeben und die Lösung wurde
mehr als 12 h bei der Temperatur gerührt. Dann wurde die Lösung mit 1%iger
Salzsäure,
5%igem Natriumhydrogencarbonat und Wasser gewaschen. Die abgetrennte Ölphase wurde
eingedampft, wobei ein öliges
Gemisch von Ethyl-(2S,3aS,7aS)-N-tert-butoxycarbonyl-octahydro-1H-indol-2-carboxylat und Ethyl-(2R,3aR,7aR)-N-tert-butoxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carboxylat
erhalten wurde. Dieses Gemisch wurde durch Silicagelsäulenchromatographie
unter Verwendung des Elutionsmittels n-Hexan/Ethylacetat (99/1,
V/V) gereinigt, wobei 2,77 g eines Gemischs von Ethyl-(2S,3aS,7aS)-N-tert-butoxycarbonyl-octahydro-1H-indol-2-carboxylat
und Ethyl-(2R,3aR,7aR)-N-tert-butoxycarbonyl-octahydro-1H-indol-2-carboxylat
erhalten wurden. (Ausbeute 93,1 %)
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Beispiel 3
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Herstellung von (2S,3aS,7aS)-N-tert-butyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carbonsäure
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0,29
g Dikaliumhydrogenphosphat wurden in 20,0 g Wasser gelöst und eine
Pufferlösung,
deren pH-Wert durch Zugabe von Phosphorsäure auf pH 8,0 eingestellt
wurde, wurde hergestellt.
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Zu
diesem wässrigen
Puffer wurden 1,00 g (3,36 mmol) des racemischen Gemischs, das durch
das Verfahren gemäß Referenzbeispiel
2 erhalten wurde, und 10,0 g einer Kultur, die die Esterase 160A189Y363term,
die von dem Chromobacterium SC-YM-1-Stamm
stammte, der nach dem Verfahren gemäß der Beschreibung in der ungeprüften veröffentlichten
japanischen Patentanmeldung Nr. 7-213280 hergestellt
wurde, enthielt, gegeben und dann wurde das erhaltene Gemisch bei
30 °C 40
h gerührt.
Während
der Reaktion wurden 1,8 g einer 10%igen wässrigen Natriumcarbonatlösung kontinuierlich
so zugege ben, dass die Lösung
bei einem pH-Wert von 8,0 gehalten wurde. Nach der Beendigung der
Reaktion wurde die Lösung durch
Zugabe von 10%igem Natriumcarbonat auf pH 10,5 eingestellt. Das
abgesetzte Gemisch trennte sich in eine Ölphase und eine Wasserphase
und die Wasserphase wurde mit 10 ml Ethylacetat extrahiert, absetzen gelassen
und getrennt und die Extraktion wurde erneut wiederholt. Die vereinigte Ölphase wurde über Magnesiumsulfat
getrocknet und eingedampft, wobei 0,42 g einer blassbraunen öligen Substanz
erhalten wurden, die (2R,3aR,7aR)-N-tert-Butyloxycarbonyl-octahydro-1H-indol-2-carbonsäure enthielt.
Die ölige
Substanz enthielt 0,39 g (1,30 mmol) (2R,3aR,7aR)-N-tert-Butyloxycarbonyloctahydro-1H-indol-2-carbonsäure und
die Ausbeute betrug 38,7 % und 99,3 % e.e. (Der Enantiomerenüberschuss
wurde durch Hochleistungsflüssigchromatographie
unter Verwendung von zwei Stücken
CHIRALCEL OJ-RH, 4,6 mm ∅ × 15 cm, 5 mm, hergestellt
von Daicel Company, Limited, ermittelt). Ein weiteres Isomer wurde
nicht detektiert.
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Zu
der zuvor von der Ölphase
abgetrennten Wasserphase wurden 30 g Ethylacetat gegeben. Dann wurde
10%ige Salzsäure
zu der wässrigen
Lösung
zum Erreichen eines pH-Werts der Lösung von 2,8 gegeben und anschließend wurden
die Ölphase
und die Wasserphase getrennt.
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Zu
der auf diese Weise erhaltenen Wasserphase wurden 30 g Ethylacetat
gegeben und die Lösung wurde
extrahiert und einer Phasentrennung unterzogen und die Extraktion
wurde erneut wiederholt. Die kombinierte Ölphase wurde über wasserfreiem
Magnesiumsulfat getrocknet und eingedampft, wobei 0,46 g einer blassbraunen öligen Substanz
erhalten wurden, die 0,41 g (2S,3aS,7aS)-N-tert-Butyloxycarbonyl-octahydro-1H-indol-2-carbonsäure enthielt.
(2S,3aS,7aS)-N-tert-Butyloxycarbonyl-octahydro-1H-indol-2-carbonsäure wurde
in einer Ausbeute von 45,4 % und 99,5 % e.e. oder mehr erhalten.
Das andere Enantiomer wurde nicht detektiert (Der Enantiomerenüberschuss
wurde durch Hochleistungsflüssig chromatographie
unter Verwendung von zwei Stücken
CHIRALCEL OJ-RH, 4,6 mm ∅ × 15 cm, 5 mm, hergestellt
von Daicel Company, Limited, ermittelt).
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