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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein den Bereich der Abnahme
von Fingerabdrücken
und betrifft insbesondere Verbesserungen an optischen Vorrichtungen
zur Bildherstellung für
die Bildung eines optischen Bildes von Fingerabdrücken eines
Fingers, umfassend:
- – eine optische Platte mit
einer ersten und einer zweiten Hauptseite, die einander gegenüberstehen,
wobei mindestens ein in der Nähe
eines ersten Endes der Platte gelegener Teil der ersten Hauptseite
eine Auflagefläche
für einen
Finger bildet,
- – mindestens
eine Lichtquelle, die gegenüber
einer Seite der Platte an deren erstem Ende liegt, um den Finger
durch die Platte zu beleuchten, und
- – Bildherstellungsmittel,
die ein fokussierendes Objektiv umfassen, das eine Eintrittsfläche und eine
entgegengesetzte Austrittsfläche
besitzt, die einen Vergrößerungsfaktor
bestimmen, und das stromab der optischen Platte liegt.
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Es
wird hier ausdrücklich
betont, dass die Erfindung sich ausschließlich auf eine optische Vorrichtung
zur Herstellung eines optischen Bilds von Fingerabdrücken bezieht
und dass sie nicht die stromab dieser Vorrichtung gelegenen Einrichtungen
zum Abtasten/Aufzeichnen des erhaltenen Bildes, Erfassen der charakteristischen
Punkte der Fingerabdrücke und
Liefern von Informationen über
die betreffende Person betrifft.
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Die
Vorrichtungen zur Erfassung von Fingerabdrücken können insbesondere zur Authentifizierung
einer Person dienen, um diese zu autorisieren, eine bestimmte Operation
auszuführen:
in diesem Fall begleitet die Vorrichtung zur Erfassung von Fingerabdrücken häufig ein
anderes Gerät,
zu dessen Verwendung die authentifizierte Person autorisiert wird
(Rechner, Bankmaschine, ...). Der verfügbare Platz für den Einbau
der Vorrichtung zur Erfassung von Fingerabdrücken ist nun reduziert, und
erst recht muss diese Vorrichtung zur Erfassung von Fingerabdrücken in
einer möglichst
kompakten Form ausgeführt
sein, und zwar insbesondere mit der kleinstmöglichen Dicke (oder Höhe). Beispielsweise
ist es erforderlich, zumindest bei sicheren Anwendungen, dass die
optische Vorrichtung zur Bildherstellung eine Dicke (oder Höhe) besitzt,
die etwa 5 mm nicht überschreitet.
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Man
kennt bereits verschiedene Ausführungen
von optischen Vorrichtungen zur Bildherstellung, die für die Erzeugung
eines optischen Bildes von Fingerabdrücken bestimmt sind, und zwar
beispielsweise die Vorrichtung der Schrift EP 0 308 162, die die
in der Einleitung angeführten
Anordnungen aufweist. Diese bekannten Vorrichtungen gestatten es
jedoch nicht, die Anforderungen der Praxis vollständig zu
erfüllen.
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Ziel
der vorliegenden Erfindung ist es, eine optische Vorrichtung zur
Bildherstellung für
die optische Erfassung von Fingerabdrücken zu schaffen, die in einer
möglichst
kompakten Form, insbesondere mit einer minimalen Dicke, die etwa
5 mm nicht überschreitet,
ausgeführt
werden kann und die baulich so einfach wie möglich ist, mit einer Minimumanzahl
von Bestandteilen, so dass ihre Herstellung und ihre Montage so
einfach, so schnell und so wirtschaftlich wie möglich werden.
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Zu
diesem Zweck schlägt
die Erfindung eine kompakte, optische Vorrichtung zur Bildherstellung vor,
die geeignet ist, ein optisches Bild der Fingerabdrücke eines
Fingers zu bilden, die erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet ist,
dass:
- – die
erste und zweite Hauptseite, sowie die Seite, gegenüber der
die Lichtquelle liegt, und die Beleuchtungsrichtung der Lichtquelle
zueinander so angeordnet sind, dass der Lichtstrahl, der von der Quelle
ausgesendet wird und dann zu dem auf den Teil der ersten Hauptseite
aufgelegten Finger gelangt, um diesen Finger zu beleuchten, und sich
dann im Inneren der Platte unter vielfachen Reflexionen abwechselnd
an deren erster und zweiter Hauptseite fortpflanzt, um zu dem, dem ersten
Ende entgegengesetzten, zweiten Ende der Platte zu gelangen,
- – die
Platte an ihrem zweiten Ende eine Endseite aufweist, die mindestens
zum Teil geneigt ist, so dass der Lichtstrahl aus der Platte über diese
geneigte Endseite austritt, ohne eine starke Brechung oder eine
Reflexion zu erleiden,
- – das
fokussierende Objektiv in den Grenzen der Dicke der Platte dimensioniert
ist und gegenüber der
geneigten Seite des zweiten Endes der Platte angeordnet ist, indem
sich seine optische Achse im Wesentlichen in der Mittelebene der
Platte zwischen den Hauptseiten und im Wesentlichen parallel zu
der Seite erstreckt, und
- – ein
erster Spiegel gegenüber
der Eintrittsfläche des
fokussierenden Objektivs angeordnet ist und eine solche Ausrichtung
aufweist, dass er einen Teil des aus der Endseite des zweiten Endes
der Platte austretenden Lichtstrahls aufnimmt und ihn in Richtung
der Ein trittsfläche
des fokussierenden Objektivs in dessen Achse reflektiert.
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Dank
der vorstehenden Anordnungen ist man im Stande eine Vorrichtung
auszubilden, deren größtes Element
aus der optischen Platte besteht und bei der alle anderen verwendeten
Bestandteile, die dieser Platte funktionell zugeordnet sind, so
ausgebildet und bemessen sind, dass sie in der Verlängerung
dieser Platte angeordnet sind und hinsichtlich der Abmessungen in
den Grenzen der Dicke dieser Platte bleiben. Insbesondere kann diese
Anordnung und insbesondere die Übertragung
des optischen Strahls von einem Ende der Platte zum anderen mit einer
Dicke der Platte kompatibel bleiben, die gemäß den Anforderungen der Praxis
etwa 5 mm nicht überschreitet.
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Um
die Vorrichtung zur Erfassung und zur Analyse von Fingerabdrücken so
kompakt wie möglich
auszuführen,
ist es wünschenswert,
dass die Bildherstellungsvorrichtung insbesondere keine übermäßige Ausdehnung
besitzt, und man kann zu diesem Zweck vorsehen, dass der Bildbrennpunkt des
fokussierenden Objektivs nicht in der Verlängerung der optischen Platte
liegt: zu diesem Zweck umfasst die optische Bildherstellungsvorrichtung
außerdem
einen zweiten Spiegel, der gegenüber
der Austrittsfläche
des fokussierenden Objektivs angeordnet und so ausgerichtet ist,
dass der aus dem fokussierenden Objektiv austretende Lichtstrahl
quer (typischerweise senkrecht) zur Platte reflektiert wird. Vorteilhafterweise
ist dieser zweite Spiegel nun so ausgerichtet, dass der Lichtstrahl
in einer Richtung reflektiert wird, die zu der Fläche zur
Auflage des Fingers entgegengesetzt ist.
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In
Zusammenhang mit einer Ausbildung der Vorrichtung, die so einfach
wie möglich
ist, sind die erste und die zweite Hauptseite der Platte zueinander parallel.
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Zur
Bildung einer Vorrichtung, die eine Minimumanzahl von Bestandteilen
umfasst und die deshalb wirtschaftlich herzustellen und zu installieren
ist, kann man vorsehen, dass der erste Spiegel zu einem ersten vorstehenden
Teil gehört,
das auf der Endseite des zweiten Endes der Platte so angeordnet
ist, dass es sich in der Verlängerung
der Platte erstreckt. Auf dieselbe Weise und aus denselben Gründen kann man
auch vorsehen, dass der zweite Spiegel zu einem zweiten vorstehenden
Teil gehört,
das auf der Endseite des zweiten Endes der Platte so angebracht ist,
dass es sich in der Verlängerung
der Platte erstreckt.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Vorrichtung zur optischen Bildherstellung, um ein Bild
von kontrastreicher Qualität
zu erhalten, eine Blende, die strom- auf und in der Nähe des fokussierenden Objektivs
liegt.
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Auf
interessante Weise ist das fokussierende Objektiv mit der Endseite
des zweiten Endes der Platte über
Tragmittel fest verbunden, und die Tragmittel des fokussierenden
Objektivs sind vorzugsweise so ausgebildet, dass sie eine Bewegung
des fokussierenden Objektivs längs
seiner optischen Achse zulassen. Vorteilhafterweise sind dabei die
Tragmittel des fokussierenden Objektivs als Einheit mit dem den
zweiten Spiegel einschließenden
zweiten vorspringenden Teil ausgeführt.
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Die
Ausbildung der optischen Vorrichtung zur Bildherstellung gemäß der vorliegenden
Erfindung hat den Vorteil, dass sie die Wahl zwischen verschiedenen
möglichen
Lösungen
für den
Einbau einer oder mehrerer Lichtquellen lässt.
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Gemäß einer
ersten Möglichkeit
weist die Platte an ihrem ersten Ende eine Endseite auf, die bezüglich der
ersten Hauptseite in einem spitzen Winkel geneigt ist, wobei die
Lichtquelle gegenüber dieser
geneigten Endseite liegt: die Lichtquelle bleibt auf diese Weise
in den Abmessungsgrenzen der Dicke der Platte angeordnet, so dass
die Vorrichtung in ihrer Gesamtheit wenig dick ist.
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Gemäß einer
zweiten Möglichkeit
ist auf Höhe
des eine Fläche
zur Auflage eines Fingers bildenden Teils der ersten Seite der Platte
mindestens eine Seitenfläche
der Platte in einem spitzen Winkel bezüglich der ersten Hauptseite
geneigt und liegt die Lichtquelle gegenüber dieser geneigten Seitenfläche. In
diesem Fall ist es vorteilhaft, dass die beiden entgegengesetzten
Seitenflächen
der Platte geneigt sind und dass zwei Lichtquellen jeweils gegenüber diesen
beiden geneigten Seitenflächen
liegen, so dass der Finger nun zweiseitig beleuchtet wird, was die
Bildung eines Bildes der Fingerabdrücke von besserer Qualität begünstigt.
Auch bei dieser Lösung bleiben
die Lichtquelle bzw. die Lichtquellen in den Maßgrenzen der Dicken der optischen
Platte angeordnet.
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Unabhängig von
der für
den Einbau der Lichtquelle bzw. Lichtquellen herangezogenen Lösung ist
es möglich,
einen Beleuchtungslichtstrahl zu erhalten, der stärker divergiert
und damit den Finger besser bedeckt, indem vorgesehen wird, dass
die geneigte Seite bzw. die geneigten Seiten der Platte, die auf
deren erstes Ende zu gelegen sind, in der Richtung der Dicke der
Platte gekrümmt
sind, wobei die Konkavität
nach außen
gewandt ist.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsvariante kann
man vorsehen, dass die Lichtquelle nicht punktförmig mit einer signifikanten
Oberfläche
ist und vor der unteren Hauptseite der Platte im Wesentlichen gegenüber dem
auf der oberen Hauptseite vorgesehenen Teil zur Auflage eines Fingers
angeordnet ist und auf diesen zu gerichtet ist; die Lichtquelle
ist nun vorteilhafterweise eine Matrix von Elektrolumineszenzdioden,
wobei zwischen diese und die Unterseite der Platte eine Mattscheibe
eingesetzt ist.
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Zum
besseren Verständnis
der Erfindung folgt eine ausführliche
Beschreibung von einigen ausführlichen
Ausführungsformen,
die nur als Beispiel dienen. In dieser Beschreibung wird auf die
beiliegende Zeichnung Bezug genommen. Es zeigen:
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1 und 2 eine
Draufsicht bzw. eine Seitenansicht einer erfindungsgemäß ausgebildeten optischen
Vorrichtung zur Bildherstellung;
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3 eine
Unteransicht der Vorrichtung der 1 und 2 mit
einem gemäß der Linie
III-III von 2 geschnittenen Endteil;
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4 eine
Stirnansicht des linken Endes der Vorrichtung von 1;
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5 eine
Ansicht der Vorrichtung von 1 in einem
Schnitt nach der Linie V-V;
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6 eine
Stirnansicht des rechten Endes der Vorrichtung von 1;
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7 und 8 Seitenansichten
analog zu der von 2, die zwei Ausführungsvarianten
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
darstellen;
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9 eine
Stirnansicht analog zu der von 6, die eine
Ausführungsvariante
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
darstellt, und
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10 eine
Seitenteilansicht analog zu der von 2, die eine
bevorzugte Ausführungsvariante der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
darstellt.
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Zunächst bezieht
man sich auf die Gesamtheit der 1 bis 6,
um eine bevorzugte Ausführungsform
einer optischen Vorrichtung zur Bildherstellung zu beschreiben,
die ein optisches Bild der Fingerabdrücke eines Fingers erzeugen
kann.
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Die
erfindungsgemäße optische
Vorrichtung zur Bildherstellung, die insgesamt mit der Bezugszahl 1 bezeichnet
ist, umfasst hauptsächlich:
- – eine
optische Platte 2 mit einer ersten Hauptseite 3 und
einer zweiten Hauptseite 4, die der vorhergehenden entgegengesetzt
ist, wobei die beiden Seiten 3 und 4 vorteilhafterweise
- – zur
Vereinfachung des Aufbaus der Vorrichtung gleichzeitig in mechanischer
und in optischer Hinsicht – zueinander
parallel sein können,
wie in allen Figuren dargestellt ist; mindestens ein Teil 5 (in 1 grau
gekennzeichnet, um ihn von dem Rest der Platte besser zu unterscheiden),
der ersten Hauptseite 3, der in der Nähe eines ersten Endes A (in
den 1 bis 3 rechts) der Platte 2 liegt,
bildet eine erste Auflagefläche
für einen
Finger 6; in ihrer Gesamtheit liegt die Platte 2 in
einer allgemeinen Form eines rechteckigen Parallelepipeds vor;
- – mindestens
eine Lichtquelle – die
im Nachstehenden noch ausführlicher
behandelt wird -, die gegenüber
einer Seite der optischen Platte 2 an deren erstem Ende
A liegt, um den Finger 6 durch die Platte 2 zu
beleuchten;
- – wobei
die erste und die zweite Hauptseite 3, 4 der Platte 2 die
Seite der Platte, gegenüber
der die Lichtquelle liegt, und die Beleuchtungsrichtung der Lichtquelle
zueinander so angeordnet sind, dass der von der Quelle ausgesendete
Lichtstrahl zu dem auf diesen Teil 5 der ersten Hauptseite 3 aufgelegten
Finger 6 gelangt (71 ),
um diesen Finger 6 zu beleuchten, und dann sich im Inneren
der Platte 2 mit mehrfachen Reflexionen abwechselnd an
deren erster und zweiter Hauptseite 3, 4 fortpflanzt
(72 ), um zu dem, dem Ende A entgegengesetzten,
zweiten Ende B der Platte zu gelangen;
- – wobei
die Platte 2 an ihrem zweiten Ende B eine Endseite 8 aufweist,
die so geneigt ist, dass sie von dem Lichtstrahl 72 im
Wesentlichen senkrecht getroffen wird, so dass dieser aus der Platte über diese
geneig te Seite 8 austritt, ohne eine starke Brechung oder
Reflexion zu erleiden; und
- – Bildherstellungsmittel,
die im Nachstehenden erläutert
werden.
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Die
Tatsache, dass der Lichtstrahl in der Platte 2 mit vielfachen
Reflexionen auf ihren entgegengesetzten Hauptseiten 3, 4 geleitet
wird, gestattet es, bei einer gegebenen Länge des optischen Wegs die beiden
Enden des optischen Wegs einander anzunähern und damit eine kürzere Vorrichtung
mit weniger Platzbedarf zu schaffen. Die Tatsache, dass die beiden
Hauptseiten 3, 4 zueinander parallel sind, gewährleistet
identische und symmetrische Reflexionen auf den beiden Seiten, was
den optischen Aufbau und die Herstellung der Platte vereinfacht;
falls es erforderlich sein sollte, können die beiden Seiten 3, 4 jedoch
auch nicht parallel sein.
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Die
nach dem zweiten Ende B liegenden Bildherstellungsmittel umfassen
hauptsächlich
ein fokussierendes Objektiv 9 (beispielsweise in Form einer
dicken konvergierenden Linse), das eine Eintrittsfläche 91 , die den Lichtstrahl, der die geneigte
Seite 8 der Platte 2 durchquert hat, aufnimmt,
und eine Austrittsfläche 92 aufweist, aus der der fokussierte
Lichtstrahl austritt; die Eintrittsfläche 91 und
die Austrittsfläche 92 des fokussierenden Objektivs 9 bestimmen einen
Vergrößerungsfaktor
zwischen dem Finger und seinem Bild.
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Damit
die Vorrichtung 1 so wenig dick wie möglich ist, ist es vorteilhaft,
wie man besser in den 3 und 5 sieht,
dass das fokussierende Objektiv 9 in liegender Stellung
an geordnet ist und sich nun in die zwischen den beiden Hauptseiten 3, 4 der Platte 2 definierten
Maßgrenzen
einpasst. Nun muss der Strahl, der die geneigte Endseite 8 der
Platte 2 durchquert hat, gemäß der Achse 11 des
fokussierenden Objektivs 9 reflektiert werden. Zu diesem Zweck
ordnet man einen Spiegel 10 an, der eine doppelte Neigung
gleichzeitig bezüglich
der Normalen auf die Seite 8 und bezüglich der Achse 11 des
fokussierenden Objektivs 9 hat, wie man besser in den 3, 4 und 5 sieht.
Bei der typischen Anordnung, die insbesondere in den 1 bis 6 dargestellt
ist, beträgt
die Neigung des Spiegels 10 in beiden Fällen etwa 45°. In 3 ist
mit 72 und 73 der Weg
des Strahls in der Platte 2 und dann nach Reflexion an
dem Spiegel 10 und durch das fokussierende Objektiv 9 dargestellt.
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Der
aus dem fokussierenden Objektiv 9 austretende fokussierte
Strahl muss dann zu einem Fühler
(nicht dargestellt) gelangen, der das Bild der Fingerabdrücke erfassen
kann, wobei dieser Fühler
im Bildbrennpunkt des fokussierenden Objektivs liegt. Um zu große Abmessungen
der Vorrichtung 1 zu vermeiden, liegt der Fühler nicht
in der optischen Achse des fokussierenden Objektivs 9,
sondern unter der Vorrichtung 1 (der Fühler ist beispielsweise in
eine Behandlungseinheit integriert, über welcher die Vorrichtung 1 angeordnet
ist). Zu diesem Zweck sieht man einen weiteren Spiegel 11 vor,
der gegenüber der
Austrittsfläche 92 des fokussierenden Objektivs 9 angeordnet
ist und so geneigt ist (beispielsweise um etwa 45°), dass er
den Strahl 73 quer (und insbesondere
im Wesentlichen senkrecht) zur Platte 2 reflektiert.
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Dank
dieser Anordnungen bildet man eine optische Vorrichtung zur Bildherstellung,
die besonders kompakt ausgeführt
sein kann, wobei der fokussierte Strahl auf die der Fläche der
Auflage des Fingers entgegengesetzte Seite gerichtet ist. Außerdem kann
man verschiedene Anordnungen vorsehen, die zu einer bemerkenswerten
Kompaktheit führen.
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Der
erste Spiegel 10 und/oder der zweite Spiegel 11 können auf
Teilen 12 bzw. 13 gebildet sein, die an der geneigten
Endfläche 8 der
Platte 2 angebracht sind, von welcher aus sie sich in der
Verlängerung
der Platte vorstehend erstrecken.
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Um
den Einfluss der Störlichter
zu begrenzen und um ein Bild besserer Qualität zu erhalten, sieht man vorteilhafterweise
eine Blende vor, die stromauf und in der Nähe des fokussierenden Objektivs
liegt. In der Praxis kann die Stirnfläche 14a der Tragmittel,
die im Nachstehenden beschrieben werden, als Blende dienen.
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Das
fokussierende Objektiv 9 ist seinerseits ebenfalls an der
Platte 2 an deren Ende B über Tragmittel 14 befestigt.
Diese Tragmittel 14 können
beispielsweise in Form einer Buchse vorliegen, die an der geneigten
Endseite 8 der Platte 2 befestigt (insbesondere
angeklebt) ist und in die das Objektiv 9 eingeführt ist.
Das Objektiv 9 kann vorzugsweise im Inneren der Buchse
axial bewegt werden, so dass eine Verstellung der Bildbrennebene
bezüglich
des Fühlers
zugelassen wird. Man kann zu diesem Zweck beispielsweise vorsehen,
dass das Objektiv 9 mit einer Platine 15 fest
verbunden ist, die mit einem Finger 16 versehen ist, der
radial durch einen seitlichen Schlitz 17 der Buchse vorsteht,
wie dies deutlicher aus den 4 und 5 hervorgeht.
Bei diesem konkreten Ausführungsbeispiel
bemerkt man, dass die Tragmittel einstückig mit dem vorstehenden Teil 13 gebildet
sind, in das ein zweiter Spiegel 11 integriert ist und
das eine Bohrung umfasst, in die die genannte Buchse eingeführt ist.
Die Buchse kann in ihrer Stellung mit Hilfe beispielsweise einer
radialen Blockierschraube blockiert werden, die das Teil 13 durchquert
(13a).
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Die
Ausbildung der optischen Vorrichtung zur Bildherstellung gemäß der Erfindung
bietet den Vorteil, dass sie verschiedene mögliche Implantierungen der
Lichtquelle bzw. Lichtquellen in Abhängigkeit von dem verfügbaren Platz
zulässt.
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Bei
der in den 1 bis 6 dargestellten bevorzugten
Ausführungsform
umfasst die Platte 2 auf ihr erstes Ende A zu und ungefähr auf Höhe des erwähnten Teils 5 der
ersten Hauptseite 3, der eine Auflagefläche für einen Finger bildet, mindestens eine
Seitenfläche 18,
die bezüglich
der ersten Hauptseite 3 der Platte 2 in einem
spitzen Winkel geneigt ist. Die beiden entgegengesetzten Seitenflächen 18 sind
vorzugsweise so geneigt, dass eine symmetrische Beleuchtung des
Fingers geschaffen wird. Bei dem dargestellten Beispiel, das in 6 besser sichtbar
ist, beträgt
die Neigung der beiden Seitenflächen 18 etwa
45°. Zwei
Lichtquellen S (beispielsweise in Form von Fotodioden) sind jeweils
gegenüber den
geneigten Flächen 18 angeordnet
und mit ihren jeweiligen Achsen annähernd senkrecht zu den Flächen 18.
Bei diesem Beispiel sind die Flächen 18 eben.
Die so vorgeschlagene Anordnung verschafft eine zweiseitige und damit
gleichmäßigere und
wirksamere Beleuchtung des auf den Teil 5 aufgelegten Fingers.
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Man
kann aus denselben Lichtquellen offenere Beleuchtungskegel erhalten,
indem man die geneigten Flächen
in gekrümmter
Form mit nach außen gerichteter
Konkavität
ausbildet, wie in 9 bei 19 dargestellt
ist.
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Eine
andere mögliche
Ausbildung, die in 7 dargestellt ist, besteht darin,
dass der Finger durch die am ersten Ende A der Platte 2 gelegene Endseite 20 beleuchtet
wird. Zu diesem Zweck ist diese Endseite 20 bezüglich der
ersten Hauptseite 3 der Platte 2 in einem spitzen
Winkel geneigt und ist die Lichtquelle S gegenüber der Seite 20 angeordnet, indem
ihre Achse annähernd
senkrecht zu dieser ist. Bei dem dargestellten Beispiel beträgt die Neigung der
Seite 20 etwa 45°.
Mehrere Lichtquellen S können
gegenüber
der Seite 20 auf der Breite der Platte 2 verteilt
sein.
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Ein
offenerer Beleuchtungskegel kann erhalten werden, indem man, wie
in 8 dargestellt, eine Endseite 21 vorsieht,
die geneigt und gekrümmt
ist, wobei ihre Konkavität
nach außen
gewandt ist.
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Bei
einer Ausführungsvariante,
die gegenwärtig
bevorzugt wird, wird die Beleuchtung des Fingers, wie 10 zeigt,
erzielt, indem man die nicht-punktförmige Lichtquelle, die eine
signifikante Oberfläche
besitzt und vor der Unterseite 4 der Platte 2 angeordnet
ist, gegenüber
dem Teil 5 zur Auflage eines Fingers und auf diesen zu
gerichtet anordnet. In der Praxis kann diese Lichtquelle vorteilhafterweise
eine Matrix 20 von Elektrolumineszenzdioden sein, wobei
zwi schen dieser und der Unterseite 4 der Platte 2 eine
Mattscheibe eingesetzt oder auf der Platte gebildet ist.
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Aus
den vorstehenden Erläuterungen
geht hervor, dass die vorstehenden Teile 12 und 13,
in die jeweils die Spiegel 10 und 11 integriert
sind, sowie die Mittel 14 zum Tragen des fokussierenden
Objektivs 9 mit Abmessungen ausgeführt werden können, die
die durch die Hauptseiten 3 und 4 der Platte 2 jeweils
definierte obere Grenze und untere Grenze nicht überschreiten. Auf diese Weise
ist man in der Lage, eine sehr kompakte Vorrichtung zu bilden, die vor
allem eine sehr geringe Dicke besitzt, die 5 mm nicht überschreitet,
womit die Anforderungen der Praxis erfüllt werden. Diese Vorrichtung
umfasst nur eine sehr geringe Anzahl von Bestandteilen, was ihre Herstellung
einfach und wenig kostspielig macht.