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Die
vorliegende Erfindung betrifft Fasern zur Verstärkung von Gummimaterialien,
die als Verstärkungsmaterial
für verschiedene
Gummimaterialien, wie z.B. Gummischläuche oder Gummiriemen, einschließlich Synchronriemen,
verwendet werden.
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Es
ist üblich,
dass eine Verstärkungsfaser,
die zur Erhöhung
der Festigkeit oder Dauerhaftigkeit verschiedener Gummimaterialien,
wie z.B. Gummireifen oder Gummiriemen, einschließlich Synchronriemen, verwendet
wird, mit einem Beschichtungsfilm beschichtet wird, der aus einem
kautschukartigen Behandlungsmittel ausgebildet ist, um die Adhäsion zwischen
der Faser und dem Gummi-Basismaterial im Gummimaterial zu erhöhen, und
um die Dauerhaftigkeit des Gummimaterials durch Schutz der Faser
selbst zu erhöhen.
Als solches kautschukartiges Behandlungsmittel ist ein Behandlungsmittel
bekannt, dass ein Kondensat aus Resorcin und Formaldehyd und einen
Kautschuklatex als Hauptkomponenten enthält (nachstehend manchmal als "RFL-Behandlungsmittel" bezeichnet).
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Insbesondere
ein Treibriemen, wie z.B. ein Synchronriemen, zur Verwendung in
einem Automotor muss unter extremen Bedingungen, wie z.B. einer
hohen Temperatur, eine hohen Dauerhaftigkeit aufweisen. Deshalb
müssen
der Gummi als Basismaterial und die Verstärkungsfaser Hitzebeständigkeit
aufweisen. Als Verstärkungsfaser
zur Verwendung für
einen solchen Synchronriemen ist eine Faser bekannt, die mit einem durch
ein RFL-Behandlungsmittel ausgebildeten Beschichtungsfilm beschichtet
ist, der einen Kautschuklatex mit hoher Hitzebeständigkeit
aufweist, wie z.B. ein Halogen enthaltendes Polymer.
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JP-A-1-221433
und JP-A-5-311577 beschreiben z.B. ein RFL-Behandlungsmittel, das
ein Resorcin/Formaldehydharz, ein Butadien/Styrol/Vinylpyridin-Terpolymer
und ein chlorsulfoniertes Polyethylen umfasst.
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Außerdem ist
es bekannt, dass zur Erhöhung
der Hitzebeständigkeit
eines solchen Synchronriemens eine Kautschukzusammensetzung als
Basismaterial verwendet wird, die einen hydrierten Nitrilkautschuk (nachstehend
manchmal als "H-NBR" bezeichnet) als
Hauptkomponente enthält,
und die vorstehend genannte Verstärkungsfaser muss eine gute
Adhäsion
für eine
solche Kautschukzusammensetzung, die H-NBR als Hauptkomponente enthält, aufweisen.
Als solches RFL-Behandlungsmittel beschreibt z.B. JP-A-4-103634 ein RFL-Behandlungsmittel,
das ein wasserlösliches
Kondensat aus Resorcin und Formaldehyd, einen Latex aus einem Vinylpyridin/Styrol/Butadien-Terpolymer
und einen Latex aus einem Acrylnitril/Butadien-Copolymer umfasst.
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US-3
844 821 beschreibt ein RFL-Behandlungsmittel, das ein wasserlösliches
Kondensat aus Resorcin und Formaldehyd, einen Latex aus Vinylpyridin/Styrol/Butadien-Terpolymer
und einen Latex aus einem Acrylnitril/Butadien/Stryol-Copolymer
umfasst.
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Die
vorstehend erwähnten
konventionellen Verstärkungsfasern
zeigen eine ziemlich starke Adhäsion gegenüber einer
Kautschukzusammensetzung, die chlorsulfonierten Polyethylenkautschuk
als Hauptkomponente enthält,
oder einer Kautschukzusammensetzung, die H-NBR mit einem relativ
geringen Sättigungsgrad als
Hauptkomponente enthält,
und als Vulkanisationsmittel hauptsächlich Schwefel verwen det,
unter Kautschukzusammensetzungen, die als Basismaterialien für Gummimaterialien,
wie z.B. Synchronriemen, verwendet werden.
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Ihre
Adhäsion
ist jedoch gegenüber
einer Kautschukzusammensetzung, die hitzebeständigen H-NBR mit einem hohen
Sättigungsgrad
als Hauptkomponente enthält,
und als Vulkanisationsmittel ein Peroxid eingebaut enthält, unzulänglich.
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Wenn
die konventionellen Verstärkungsfasern
und eine Kautschukzusammensetzung, die hoch gesättigten H-NBR als Hauptkomponente
enthält,
kombiniert werden, trat deshalb insofern ein Problem auf, dass die
Hitzebeständigkeit
oder die Biegeermüdungsbeständigkeit
des schließlich
zu erhaltenden Gummimaterials, wie z.B. eines Synchronriemens, dazu
tendiert, unzulänglich
zu sein.
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In
einem Fall, bei dem die vorstehend genannten konventionellen Verstärkungsfasern
an eine H-NBR-Kautschukzusammensetzung
gebunden sind, tendiert die Adhäsion
ferner dazu, sich in einer Umgebung in Kontakt mit Wasser zu verschlechtern,
wodurch sich das Problem ergab, dass die Wasserbeständigkeit
des schließlich
erhältlichen
Kautschukmaterials, wie z.B. eines Synchronriemens, dazu tendierte,
schlecht zu sein.
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Die
vorliegende Erfindung wurde deshalb durchgeführt, um solche Probleme des
Standes der Technik zu lösen,
und ihre Aufgabenstellung ist es, eine Faser zum Verstärken von
Gummimaterialien bereitzustellen, die insbesondere für einen
Synchronriemen für
einen Automotor geeignet ist, und die dazu fähig ist, einem solchen Synchronriemen
eine hervorragende Hitzebeständigkeit
und Wasserbeständigkeit
zu verleihen.
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Um
die vorstehend genannten Probleme zu lösen, ist die erfindungsgemäße Faser
zum Verstärken von
Gummimaterialien eine wie im Anspruch definierte Faser, die eine
Faser umfasst, die mit einem durch ein Behandlungsmittel ausgebildeten
Beschichtungsfilm beschichtet ist, worin das Behandlungsmittel einen
Kautschuklatex umfasst, enthaltend mindestens ein Vinylpyridin/Styrol/Butadien-Terpolymer,
einen Latex aus einem Acrylnitril/Butadien/Styrol-Terpolymer und
ein wasserlösliches
Kondensat aus Resorcin und Formaldehyd.
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Gemäß der erfindungsgemäßen Faser
zum Verstärken
von Gummimaterialien enthält
das Behandlungsmittel zum Ausbilden des Beschichtungsfilms zum Bedecken
der Verstärkungsfaser
den Latex eines Acrylnitril/Butadien/Styrol-Terpolymers, wodurch
die Faser eine hervorragende Adhäsion
gegenüber
einer H-NBR-Kautschukzusammensetzung, insbesondere gegenüber einer
Kautschukzusammensetzung, die hoch gesättigten H-NBR als Hauptkomponente
enthält,
und ein Peroxid als Vulkanisationsmittel aufweist, und die Adhäsion wird
sogar in einer Umgebung in Kontakt mit Wasser nicht verschlechtert.
Die erfindungsgemäße Faser
zum Verstärken
von Gummimaterialien ist deshalb mit Hitzebeständigkeit und Wasserbeständigkeit
versehen, und ist somit als Verstärkungsmaterial für einen
Synchronriemen für
einen Automotor geeignet.
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In
der erfindungsgemäßen Faser
zum Verstärken
von Gummimaterialien ist der Latex aus einem Acrylnitril/Butadien/Styrol-Terpolymer
außerdem
ein Latex aus dem Terpolymer, worin, wenn die Gesamtheit der copolymerisierten
Anteile der entsprechenden Comonomeren 100 Massen-% beträgt, Acrylnitril
in einem Anteil von 25 bis 35 Massen-%, Butadien in einem Anteil
von 30 bis 40 Massen-% und Styrol in einem Anteil von 30 bis 40
Massen-% vorhanden sind.
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Durch
Verwendung des Latex eines Acrylnitril/Butadien/Styrol-Terpolymers,
das ein solches Copolymer-Verhältnis
der Comonomeren aufweist, wird der Effekt erhalten, dass der durch
ein solches Behandlungsmittel ausgebildete Beschichtungsfilm ein
hervorragende Hitzebeständigkeit
aufweist, während
gleichzeitig eine hervorragende Flexibilität aufrechterhalten wird.
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In
der erfindungsgemäßen Faser
zum Verstärken
von Gummimaterialien umfasst das Behandlungsmittel vorzugsweise,
als Feststoffgehalte berechnet, 100 Massen-Teile des Kautschuklatex,
der mindestens ein Vinylpyridin/Styrol/Butadien-Terpolymer enthält, 20 bis
50 Massen-Teile eines Latex aus einem Acrylnitril/Butadien/Styrol-Terpolymer
und 5 bis 15 Massen-Teile eines wasserlöslichen Kondensats aus Resorcin
und Formaldehyd.
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Durch
solche Anteile wird das Gleichgewicht zwischen der Adhäsion der
Verstärkungsfaser
gegenüber einem
ein Gummimaterial konstituierendes Gummibasismaterial und der Biegeermüdungsbeständigkeit
des schließlich
erhältlichen
Synchronriemens oder dergleichen gut.
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Die
erfindungsgemäße Faser
zum Verstärken
von Gummimaterialien weist eine hervorragende Hitzebeständigkeit
und Wasserbeständigkeit
auf, wodurch es möglich
ist, die Dauerhaftigkeit bei einer hohen Temperatur oder die Dauerhaftigkeit
gegenüber
einem Kontakt mit Wasser eines Gummimaterials, wie z.B. eines Synchronriemens,
worin eine solche Faser als Verstärkungsmaterial verwendet wird,
wesentlich zu verbessern.
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Die
vorliegende Erfindung wird nun detailliert beschrieben. In der nachfolgenden
Beschreibung bedeuten, wenn nicht anders angegeben, "Teile" "Massen-Teile" und "%" "Massen-%".
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Als
erstes wird das Behandlungsmittel (nachstehend als das erste Behandlungsmittel
bezeichnet) beschrieben, das den Kautschuklatex, der mindestens
ein Vinylpyridin/Styrol/Butadien-Terpolymer (nachstehend einfach
als Kautschuklatex bezeichnet), den Latex aus einem Acrylnitril/Butadien/Styrol-Terpolymer und das wasserlösliche Kondensat
aus Resorcin und Formaldehyd umfasst.
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Als
Vinylpyridin/Styrol/Butadien-Terpolymer-Latex (nachstehend auch
als Vinylpyridin-Latex bezeichnet) zum Einbau im ersten Behandlungsmittel
kann ein solcher, wie er üblicherweise
zur Behandlung einer Faser zum Verstärken von Gummimaterialien verwendet
wird, verwendet werden.
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Unter
Ihnen ist es bevorzugt, einen Latex eines Vinylpyridin/Styrol/Butadien-Terpolmyers
zu verwenden, worin, wenn die Gesamtheit der copolymerisierten Anteile
der entsprechenden Comonomeren 100 Massen-% beträgt, Vinylpyridin in einem Anteil
von 10 bis 20 Massen-%, Styrol in einem Anteil von 10 bis 20 Massen-%
und Butadien in einem Anteil von 60 bis 80 Massen-% vorhanden sind.
Als solcher Vinylpyridin-Latex kann z.B. Nipol-2518FS (Handelsname,
hergestellt von ZEON CORPORATION) oder Pyratex (Handelsname, hergestellt
von NIPPON A&L
INC.) geeigneterweise verwendet werden.
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Als
erfindungsgemäßer Kautschuklatex,
der mindestens einen Vinylpyridin-Latex enthält, kann außerdem der vorstehend genannte
Vinylpyridin-Latex allein verwendet werden, oder der Vinylpyridin-Latex
und ein Kautschuklatex, der von dem Acrylnitril/Butadien/Styrol-Terpolymer-Latex
verschieden ist (nachstehend als "anderer Kautschuklatex" bezeichnet) in Kombination
verwendet werden.
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Als
solcher anderer Kautschuklatex wird vorzugsweise ein Latex aus einem
Kautschuk mit verbleibenden Doppelbindungen (d.h., ein ungesättigter
Latex) oder ein Latex aus einem Halogen-enthaltendem Polymer verwendet.
Als Latex eines Kautschuks mit verbleibenden Doppelbindungen kann
z.B. ein Latex eines Polymers vom Acrylat-Typ, ein Latex eines Styrol/Butadien-Copolymers,
ein Latex eines Carboxyl-modifizierten Styrol/Butadien-Copolymers
oder ein Latex aus einem Polybutadien genannt werden. Als Latex
eines Halogen-enthaltenden Polymers kann z.B. ein aus einem Halogen-enthaltenden
Polymer, wie z.B. einem chlorierten Kautschuk, Chloroprenkautschuk
oder chlorsulfonierten Polyethylen erhaltener Latex genannt werden.
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Der
Latex eines Acrylnitril/Butadien/Styrol-Terpolymers (nachstehend
auch als "ABS-Latex" bezeichnet) zum
Einbau in das erste Behandlungsmittel ist ein Latex eines Terpolymers,
worin, wenn die Gesamtheit der copolymerisierten Einheiten der entsprechenden
Comonomeren 100 Massen-% beträgt,
Acrylnitril in einem Anteil von 25 bis 35 Massen-%, Butadien in
einem Anteil von 30 bis 40 Massen-% und Styrol in einem Anteil von
30 bis 40 Massen-% vorhanden sind. Als solcher ABS-Latex kann z.B.
Nipol 1577 (Handelsname, hergestellt von ZEON CORPORATION) geeigneterweise
verwendet werden. Als wasserlösliches
Kondensat aus Resorcin und Formaldehyd (nachstehend auch als "das RF-Kondensat" genannt) zum Einbau
in das erste Behandlungsmittel es möglich, ein an Oxymethylgruppen
reiches wasserlösliches
Additionskondensat zu verwenden, das erhalten wird durch Umsetzen
von Resorcin und Formaldehyd in Gegenwart eines alkalischen Katalysators,
wie z.B. eines Alkalimetallhydroxids, Ammoniak oder eines Amins.
Besonders bevorzugt ist ein durch Umsetzen von Resorcin und Formaldehyd
in einem Mol-Verhältnis
von 1:0,3 bis 2,5 erhaltenes RF-Kondensat.
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Zum
ersten Behandlungsmittel können
zusätzlich
zum Kautschuklatex, dem ABS-Latex und dem RF-Kondensat, wie dies der Fall erfordert,
die gleichen Additive, wie sie üblicherweise
in konventionellen RFL-Behandlungsmitteln verwendet werden, zugegeben
werden, wie z.B. ein Alterungsschutzmittel und ein Stabilisator.
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Als
Alterungsschutzmittel kann z.B. ein flüssiges emulgiertes Produkt
aus einem Mineralöl
genannt werden, und als Stabilisator kann z.B. wässeriger Ammoniak oder eine
wässerige
Natriumhydroxid-Lösung
genannt werden.
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Das
erste Behandlungsmittel der vorliegenden Erfindung kann erhalten
werden, indem man die Komponenten, wie z.B. den Kautschuklatex,
den ABS-Latex, das RF-Kondensat und die Additive, die, so wie dies der
Fall erfordert, eingebaut werden, mit Wasser als Dispersionsmittel
gemäß einer üblichen
Methode gleichmäßig mischt.
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In
einem solchen ersten Behandlungsmittel wird der ABS-Latex in einem
Anteil von 20 bis 50 Teilen pro 100 Teile des Kautschuklatex, berechnet
als Feststoffgehalte, eingebaut.
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Wenn
der Anteil des ABS-Latex geringer als 15 Teile beträgt, weist
die Adhäsion
der erhältlichen
Verstärkungsfaser
gegenüber
einer H-NBR-Zusammensetzung die Tendenz aufweist, unzulänglich zu
sein, und die Hitzebeständigkeit
oder Wasserbeständigkeit
des schließlich
erhältlichen
Synchronriemens tendiert dazu, schlecht zu sein. Außerdem erhöht sich
der Anteil des Kautschuklatex relativ, wodurch die Klebrigkeit der
erhaltenen Verstärkungsfaser
die Tendenz aufweist, zu hoch zu sein, wodurch bei ihrer Herstellung
eine Störung verursacht
werden könnte.
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Wenn
der Anteil des ABS-Latex andererseits 70 Teile übersteigt, weist der durch
das erste Behandlungsmittel auszubildende Beschichtungsfilm die
Tendenz auf, hart zu sein, wodurch die Flexibilität der dadurch
erhaltenen Gummiverstärkungsfaser
dazu tendiert, gering zu sein, und die Biegeermüdungsbeständigkeit des schließlich erhältlichen
Synchronriemens tendiert dazu, unzulänglich zu sein.
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In
einem Fall, in dem der Vinylpyridin-Latex und ein anderer Kautschuklatex
in das erste Behandlungsmittel eingebaut sind, wird ferner ein Teil
der Mischungsmenge des Vinylpyridin-Latex durch einen anderen Latex
ersetzt, wodurch die Gesamtheit des Vinylpyridin-Latex und des anderen
Latex 100 Teile betragen wird. Die Anteile der beiden sind, als
Feststoffgehalte, vorzugsweise solche, dass der Vinylpyridin-Latex
70 bis 95 Teile beträgt,
während
ein anderer Kautschuklatex 30 bis 5 Teile beträgt.
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Im
ersten Behandlungsmittel ist das RF-Kondensat außerdem in einem Anteil von
5 bis 15 Teilen pro 100 Teile des Kautschuklatex, berechnet als
Feststoffgehalte, eingebaut. Wenn der Anteil des RF-Kondensats weniger
als 2 Teile beträgt,
weist die Adhäsion
der Verstärkungsfaser
gegenüber
dem Gummi-Basismaterial, das das Gummimaterial, wie z.B. einen Synchronriemen,
konstituiert, die Tendenz auf, unzulänglich zu sein, und wenn der
Anteil des RF-Kondensats 25 Teile übersteigt, kann der schließlich erhältliche
Synchronriemen manchmal eine schlechte Biegeermüdungsbeständigkeit aufweisen. Wenn das
RF-Kondensat in einem Anteil von 5 bis 15 Teilen eingebaut ist,
ist das Gleichgewicht zwischen der Adhäsion und der Hitzbeständigkeit
der Verstärkungsfaser
und der Biegeermüdungsbeständigkeit
des Synchronriemens gut.
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Die
Konzentration des ersten Behandlungsmittels, d.h., der Gesamtgehalt
der Komponenten im ersten Behandlungsmittel, das den Kautschuklatex,
den ABS-Latex, das RF-Kondensat und die Additive umfasst, die, wenn
dies der Fall erfordert, eingebaut sein können, beträgt, als Feststoffgehalte, vorzugsweise
10 bis 50%, insbesondere 20 bis 40%. Wenn eine solche Konzentration
geringer als 10% ist, kann es manchmal schwierig werden, die Faser
mit einer ausreichenden Menge des ersten Behandlungsmittels zu imprägnieren,
und wenn sie 50% übersteigt,
weist die Stabilität
des ersten Behandlungsmittels die Tendenz auf, schlecht zu sein,
und es kann leicht eine Gelierung stattfinden.
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Die
in der vorliegenden Erfindung zu verwendende Faser ist nicht besonders
beschränkt,
und sie kann entweder eine anorganische Faser oder eine organische
Faser sein, wie sie üblicherweise
bei einer konventionellen Gummiverstärkungsfaser verwendet wird.
Als anorganische Faser kann eine Glasfaser oder Kohlefaser verwendet
werden, und als organische Faser z.B. eine Aramid-Faser, PBO (Polyparaphenylenbenzoxazol)-Faser,
PET(Polyethylenterephthalat)-Faser oder PEN (Polyethylennaphthalat)-Faser
verwendet werden. Bevorzugt ist es, solche Fasern vorher mit einem
Bindemittle oder einem Schlichtemittel zu versehen, bevor sie mit
dem ersten Behandlungsmittel beschichtet werden, um die Adhäsion zwischen
der Faser selbst und dem durch das erste Behandlungsmittel ausgebildeten
Beschichtungsfilm zu verbessern.
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Unter
den obigen Fasern ist es bevorzugt, im Hinblick auf die breite Anwendbarkeit,
die Kosten und die leichte Applikation in einem Verfahren zur Herstellung
von Synchronriemen eine Glasfaser zu verwenden. Als solche Glasfaser
kann z.B. eine solche verwendet werden, die durch Bündeln von
200 bis 600 Glasmonofilamenten mit einem Durchmesser von 7 bis 9 μm erhalten
wurde. Ferner ist die Zusammensetzung der Glasfaser nicht besonders
beschränkt,
und es können
z.B. E-Glas oder S-Glas genannt werden. Im Falle einer Glasfaser
wird diese außerdem
vorzugsweise einer Vorbehandlung mit einem Binde mittel, das z.B.
einen bekannten Silan-Haftvermittler oder ein einen Beschichtungsfilm
bildendes Mittel enthält,
unterworfen.
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Die
erfindungsgemäße Faser
zum Verstärken
von Gummimaterialien ist eine solche, in der die vorstehend beschriebene
Faser mit einem Beschichtungsfilm (nachstehend auch als "der erste Beschichtungsfilm" bezeichnet) aus
dem obigen ersten Behandlungsmittel beschichtet ist. Um die Adhäsion mit
einer Kautschukzusammensetzung, die das Basismaterial für ein Gummimaterial,
wie z.B. einen Reifen, oder einen Gummiriemen, einschließlich eines
Synchronriemens, ist, weiter zu erhöhen, ist es außerdem bevorzugt,
dass der erste Beschichtungsfilm außerdem durch einen Beschichtungsfilm
(nachstehend auch als "der
zweite Beschichtungsfilm" bezeichnet)
bedeckt wird, der aus dem folgenden zweiten Behandlungsmittel ausgebildet
ist.
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Ein
erstes Beispiel für
ein solches zweites Behandlungsmittel (nachstehend als erstes Beispiel
bezeichnet) kann ein Behandlungsmittel genannt werden, das einen
Kautschuk, einen Vulkanisator und einen anorganischen Füllstoff
enthält.
Es ist z.B. möglich,
das in z.B. JP-A-63-126975 oder JP-A-11-241275 beschriebene Behandlungsmittel
zu verwenden.
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Als
in dem obigen ersten Beispiel einzubauender Kautschuk kann ein Halogen-enthaltendes
Polymer oder ein hydrierter Nitrilkautschuk genannt werden. Als
solcher Halogen-enthaltendes Polymer kann z.B. chlorierter Kautschuk,
Chloroprenkautschuk, chloriertes Polyethylen, chloriertes Ethylen/Propylen-Copolymer, chloriertes
Polyvinylchlorid oder chlorsulfoniertes Polyethylen verwendet werden.
Besonders bevorzugt ist es, unter ihnen chlorsulfoniertes Polyethylen
zu verwenden.
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Als
Vulkanisationsmittel kann z.B. eine aromatische Polynitrosoverbindung
oder ein Benzochinon verwendet werden. Als aromatische Polynitrosoverbindung
kann z.B. p-Dinitrosobenzol oder Poly-p-dinitrosobenzol genannt werden. Das
Benzochinon kann z.B. Tetrachlorbenzochinon, p,p'-Dibenzoylbenzochinondioxim oder
p-Benzochinondioxim sein. Bevorzugt ist es, unter ihnen Poly-p-dinitrosobenzol,
Tetrachlorbenzochinon, p-,p'-Dibenzoylbenzochinondioxim
oder p-Benzochinondioxim zu verwenden.
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Als
anorganischer Füllstoff
kann ein solcher, wie er üblicherweise
als Füllstoff
für eine
Gummizusammensetzung verwendet wird, wie z.B. Siliciumdioxid oder
Carbon-Black, verwendet werden.
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Im
obigen ersten Beispiel kann ferner, wie dies der Fall erfordert,
zusätzlich
zu den vorstehend beschriebenen Komponenten ein Isocyanat oder ein
Additiv eingebaut sein.
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Als
Isocyanat können
z.B. verwendet werden Methylendiphenylisocyanat (MDI), Toluoldiisocyanat (TDI),
Triphenylmethantriisocyanat oder Naphthalindiisocyanat (NDI). Ein
Isocyanatmonomer ist sehr flüchtig und
vom Standpunkt der Sicherheit und der Handhabungseffizienz nicht
bevorzugt, und bevorzugt ist es, ein Polyisocyanat, wie z.B. ein
Dimer, zu verwenden, das ein relativ kleines Molekulargewicht und
eine hohe Reaktivität
besitzt. Ein solches Polyisocyanat ist vorzugsweise ein solches
mit einem Polymerisationsgrad von 2 bis 10. Als Additiv kann außerdem z.B.
ein Weichmacher, ein Alterungsschutzmittel oder ein Vulkanisationsbeschleuniger
genannt werden.
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Das
obige erste Beispiel kann erhalten werden, indem man die entsprechenden
Komponenten durch Mischen des Kautschuks, des Vulkanisationsmittels,
des anorganischen Füllstoffs
und des Isocyanats und des Additivs, das, wie dies der Fall erfordert,
eingebaut sein kann, mit einem organischen Lösungsmittel nach einer üblichen
Methode auflöst.
Als organisches Lösungsmittel
kann ein solches verwendet werden, wie es üblicherweise in einem konventionellen
Kautschukzement (Gummilösung)
verwendet wird. Genannt werden können z.B.
Xylol, Toluol oder Methylethylketon.
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Im
Fall, bei dem ein Isocyanat zum obigen ersten Beispiel zugegeben
wird, beträgt
der Anteil des Isocyanats zum Kautschuk, als Massenverhältnis, vorzugsweise
100:10 zu 100. Wenn der Anteil des Isocyanats größer ist als der vorstehende
Bereich, weist die Hitzebeständigkeit
oder die Biegeermüdungsbeständigkeit der
dadurch erhältlichen
Verstärkungsfaser
die Tendenz einer Verschlechterung auf, und wenn der Anteil des Isocyanats
kleiner ist als der obige Bereich, kann die Adhäsion der erhaltenen Verstärkungsfaser
gegenüber der
Kautschukzusammensetzung sich manchmal verschlechtern.
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Im
obigen ersten Beispiel beträgt
der Anteil der Summe des Kautschuks und des Isocyanats ferner vorzugsweise
3 bis 15%, insbesondere 5 bis 10%, bezogen auf die Gesamtheit, einschließlich des
organischen Lösungsmittels.
Wenn der Anteil beider geringer als 3% ist, führt dies manchmal dazu, dass
es schwierig ist, die Faser mit einer ausreichenden Menge des zweiten
Behandlungsmittels zu beschichten, und wenn er 15% übersteigt,
tendiert die Viskosität
des zweiten Behandlungsmittels dazu, zu hoch zu sein, und wenn es auf
eine Glasfaser aufgeschichtet wird, kann manchmal eine Ungleichmäßigkeit
resultieren.
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Im
obigen ersten Beispiel beträgt
der Anteil des Vulkanisationsmittels, bezogen auf die Gesamtheit, einschließlich des
organischen Lösungsmittels,
vorzugsweise 0,3 bis 2%, insbesondere 0,6 bis 1%. Der Anteil des
anorganischen Füllstoffs
beträgt
vorzugsweise 0,5 bis 5%, insbesondere 1 bis 3%. Wenn der Anteil
des Vulkanisationsmittels geringer als 0,3% ist, tendiert die Funktion
als Vulkanisationsmittel dazu, unzulänglich zu sein, und manchmal
kann ein Ablösen
zwischen dem ersten Beschichtungsfilm und dem zweiten Beschichtungsfilm
der dadurch erhaltenen Verstärkungsfaser
stattfinden, und wenn er 2% übersteigt,
kann manchmal leicht ein Ablösen
zwischen der Verstärkungsfaser
und dem Gummibasismaterial des schließlich erhältlichen Gummimaterials stattfinden.
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Das
vorstehend beschriebene erste Beispiel soll die Adhäsion zwischen
der Verstärkungsfaser
und der Kautschukzusammensetzung als Basismaterial für das Gummimaterial
erhöhen.
In einem Synchronriemen zur Verwendung in einem Automotor wird jedoch
oft eine Kautschukzusammensetzung verwendet, die als Hauptkomponente
H-NBR mit einer hohen Hitzbeständigkeit
umfasst. In dem oben beschriebenen ersten Beispiel kann die Adhäsion gegenüber einer
Kautschukzusammensetzung, die einen hoch gesättigten H-NBR als Hauptkomponente
umfasst, und worin ein Peroxid als Vulkanisationsmittel eingebaut
ist, und die als Basismaterial zur Erhöhung der Hitzebeständigkeit
eines Synchronriemens verwendet wird, manchmal unzulänglich sein.
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In
einem Fall, in dem eine Kautschukzusammensetzung, die einen hoch
gesättigten
H-NBR als Hauptkomponente umfasst, als Basismaterial für einen
Synchronriemen oder dergleichen verwendet wird, besteht das zweite
Behandlungsmittel vorzugsweise aus einer Zusammensetzung des folgenden
zweiten Beispiels (nachstehend auch als zweites Beispiel bezeichnet),
damit die Adhäsion
mit der Kautschukzusammensetzung zufriedenstellend wird. Ein solches
zweites Beispiel wird auch vom Standpunkt aus bevorzugt, dass die
Affinität
zwischen dem dadurch ausgebildeten zweiten Beschichtungsfilm und
dem durch das erste Behandlungsmittel ausgebildeten ersten Beschichtungsfilm
gut ist.
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Als
solches zweites Beispiel kann ein Behandlungsmittel genannt werden,
das ein ungehärtetes
Phenolharz und einen Kautschuk umfasst. Das Behandlungsmittel eines
solchen zweiten Beispiels kann erhalten werden durch Mischen des
ungehärteten
Phenolharzes und des Kautschuks mit einem Lösungsmittel nach einer üblichen
Methode.
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Ein
solches im zweiten Beispiel zu verwendendes ungehärtetes Phenolharz
ist ein solches, das unter aus einem Phenol und einem Aldehyd erhältlichen
Harzen ungehärtet
ist, d.h., ein solches, das eine Reaktivität zum Härten aufweist. Als solches
ungehärtetes
Phenolharz kann vorzugsweise genannt werden Novolak und/oder Resol.
Im Hinblick darauf, dass die Adhäsion
zwischen H-NBR und der erhältlichen
Verstärkungsfaser
erhöht
werden kann, ist es bevorzugt, Novolak zu verwenden, und im Hinblick
darauf, dass der Adhäsionszustand
an der Grenzfläche
zwischen dem ersten Beschichtungsfilm und dem zweiten Beschichtungsfilm
zufriedenstellend gemacht werden kann, ist es bevorzugt, Resol zu
verwenden. Um beide Vorteile zu erzielen, ist es bevorzugt, sie
in einem Novolak/Resol-Verhältnis
zu verwenden, das, als Feststoffgehalte, vorzugsweise 10/4 bis 10/1
beträgt.
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Als
Kautschuk im obigen zweiten Beispiel ist es bevorzugt, einen Kautschuk
zu verwenden, der eine gute Affinität mit der Kautschukzusammensetzung
aufweist, wobei die Kompatibilität
mit der Kautschukzusammensetzung, die das Basismaterial für das zu
verstärkende
Gummiprodukt, z.B. den Synchronriemen, sein wird, in Betracht gezogen
wird. Als bevorzugtes Beispiel kann z.B. genannt werden Chloroprenkautschuk, chlorsulfoniertes
Polyethylen, Acrylnitril/Butadien-Copolymer-Kautschuk (so genannter "NBR") oder H-NBR. Es
ist bevorzugt, unter ihnen einen Acrylnitril/Butadien-Copolymer-Kautschuk
zu verwenden, damit die Adhäsion
zwischen H-NBR ausreichend gemacht werden kann, und die Flexibilität des aus
dem zweiten Behandlungsmittel ausgebildeten zweiten Beschichtungsfilm
zufriedenstellend gemacht werden kann.
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Im
zweiten Beispiel ist es außerdem
bevorzugt, zusätzlich
zu dem vorstehend genannten ungehärteten Phenolharz und Kautschuk
ein ungehärtetes
Epoxyharz zuzugeben, damit die Adhäsion zwischen H-NBR und der
erhaltenen Verstärkungsfaser
zufriedenstellend gemacht werden kann, und die gute Adhäsion selbst während des
Erhitzens beibehalten werden kann.
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Ein
solches ungehärtetes
Epoxyharz ist ein solches, das unter Epoxyharzen noch nicht gehärtet ist, d.h.,
ein solches, das eine Reaktivität
zum Härten
aufweist. Als solches Epoxyharz kann vorzugsweise z.B. genannt werden
ein Epoxyharz vom Bisphenol A-Typ, ein Epoxyharz vom Bisphenol F-Typ,
ein Epoxyharz vom Phenol-Novolak-Typ oder ein Epoxyharz vom Cresol-Novolak-Typ.
Unter ihnen ist ein Epoxyharz vom Bisphenol A-Typ bevorzugt, da
die Adhäsion
mit H-NBR besonders hoch ist.
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Die
Anteile des ungehärteten
Phenolharzes und des Kautschuks im vorstehenden zweiten Beispiel sind
solche, dass der Kautschuk vorzugsweise in einem Anteil von 10 bis
60 Teilen, insbesondere von 30 bis 40 Teilen, pro 100 Teile des
ungehärteten
Phenolharzes, vorliegt. Wenn der Anteil des Kautschuks geringer als
10 Teile beträgt,
kann die Flexibilität
des aus dem zweiten Beschichtungsmittel gebildeten zweiten Beschichtungsfilms
manchmal schlecht werden. Wenn er andererseits 60 Teile übersteigt,
kann manchmal ein nachteiliger Effekt auf die Adhäsion zwischen
der Faser und der Kautschukzusammensetzung als Basismaterial für das Gummimaterial
resultieren.
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In
einem Fall, in dem ungehärtetes
Epoxyharz eingebaut wird, liegt das ungehärtete Epoxyharz vorzugsweise
in einem Anteil von 2 bis 20 Teilen, insbesondere von 5 bis 10 Teilen,
pro 100 Teile des ungehärteten Phenolharzes,
vor. Wenn der Anteil des Epoxyharzes geringer als 2 Teile ist, besteht
die Tendenz, dass keine ausreichende Wirkung einer Verbesserung
der Adhäsion
zwischen der Faser und der Kautschukzusammensetzung als Basismaterial
für ein
Gummimaterial erhalten werden kann. Wenn er andererseits 20 Teile übersteigt,
kann die Flexibilität
des durch das zweite Behandlungsmittel ausgebildeten zweiten Beschichtungsfilms manchmal
schlecht werden. Die vorstehend genannten Anteile der entsprechenden
Komponenten sind Anteile bezogen auf die Feststoffgehalte.
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Im
vorstehenden zweiten Beispiel kann zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen
Komponenten, wie dies der Fall erfordert, ein anorganischer Füllstoff
oder ein Additiv eingebaut werden. Als solcher anorganischer Füllstoff
kann ein solcher, der als Füllstoff
für eine
Kautschukzusammensetzung üblich
ist, z.B. Siliciumdioxid oder Carbon-Black, verwendet werden. Als
Additiv kann ein Weichmacher, ein Alterungsschutzmittel oder ein
Vulkanisationsbeschleuniger, die als Additiv für eine Kautschukzusammensetzung üblich sind,
verwendet werden.
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Als
Lösungsmittel
zum Auflösen
oder Dispergieren der vorstehend genannten entsprechenden Komponenten
im Behandlungsmittel des obigen zweiten Beispiels kann ein solches
oder eine Kombination von zwei oder mehreren von ihnen verwendet
werden, wie sie üblicherweise
bei konventionellem Zement (Gummilösung) verwendet werden, bevorzugt
ist es aber, ein Lösungsmittel
vom Keton-Typ oder Ester-Typ
zu verwenden. Als bevorzugtes Beispiel können z.B. genannt werden Methylethylketon
(MEK), Methylisobutylketon (MIBK) oder Ethylacetat.
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Die
Konzentration des vorstehenden zweiten Beispiels, d.h., der gesamte
Gehalt der Komponenten, einschließlich des ungehärteten Phenolharzes,
des Kautschuks und des ungehärteten
Epoxyharzes, des anorganischen Füllstoffs
oder des Additivs, die, wie dies der Fall erfordert, eingebaut sein
können,
beträgt,
als Feststoffgehalte, vorzugsweise 3 bis 20%, insbesondere 5 bis
15%. Wenn eine solche Konzentration geringer als 3% ist, kann es
manchmal schwierig werden, die Faser mit einer ausreichenden Menge
des zweiten Behandlungsmittels zu beschichten. Wenn sie andererseits
20% übersteigt,
kann sich die Stabilität
des zweiten Behandlungsmittels manchmal verschlechtern.
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Die
erfindungsgemäße Faser
zum Verstärken
von Gummimaterialien kann eine solche sein, dass, nachdem sie mit
dem zweiten Beschichtungsfilm wie im obigen ersten Beispiel und
im zweiten Beispiel beschichtet ist, der zweite Beschichtungsfilm
ferner mit einem aus einem dritten Behandlungsmittel ausgebildeten
dritten Beschichtungsfilm, wie in JP-A-3-269177 oder JP-A-7-190149
beschrieben, beschichtet sein kann.
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Nun
wird das Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Faser
zum Verstärken
von Gummimaterialien beschrieben.
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Zuerst
wird die zu beschichtende Faser kontinuierlich in ein Bad eingetaucht,
das mit dem ersten Behandlungsmittel gefüllt ist, damit das erste Behandlungsmittel
auf der Faser abgelagert und imprägniert wird. Dann wird die
Faser kontinuierlich erhitzt, z.B. in einem Heißluftofen von 200 bis 350°C, um das
erste Behandlungsmittel unter Bildung eines ersten Beschichtungsfilms
zu trocknen und zu verfestigen, wobei eine beschichtete Faser, die
den ersten Beschichtungsfilm aufweist, erhalten wird.
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Die
abgeschiedene Menge des ersten Beschichtungsfilms auf der beschichteten
Faser beträgt,
als Feststoffgehalt, vorzugsweise 12 bis 25%, insbesondere 16 bis
22%, bezogen auf die Masse der beschichteten Faser. Wenn die abgeschiedene
Menge geringer als 12% ist, besteht die Tendenz, dass individuelle
Monofilamente der beschichteten Faser durch den ersten Beschichtungsfilm
kaum angemessen beschichtet sind, und die Monofilamente leicht einander
kontaktieren und durch Reibung abgerieben werden können, wodurch die
Widerstandsfähigkeit
gegenüber
Biegeermüdung
der schließlich
erhaltenen Synchronriemen usw. schlecht werden kann, was unerwünscht ist.
Wenn andererseits die abgeschiedene Menge 25% übersteigt, weist die Flexibilität des Beschichtungsfilms
die Tendenz auf, schlecht zu sein, und die Biegeermüdungsbeständigkeit der
schließlich
erhältlichen
Gummiriemen usw. kann gering sein, was unerwünscht ist.
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Dann
werden die vorstehenden beschichteten Fasern individuell oder in
Kombination von mehreren von ihnen einem primären Verdrillen mittels einer
Zwirnmaschine, wie z.B. einer Ring-Zwirnmaschine, unterworfen, um
ein primär
verdrilltes Garn zu erhalten. Die Zahl der Verdrillungen in dieser
primären
Verdrillungsstufe beträgt
vorzugsweise 0,5 bis 4 Verdrillungen/25 mm. Wenn die beschichtete
Faser einmal in einem nicht-verdrillten Zustand vorhanden ist, kann
sie einem primären
Verdrillen unterworfen werden, um ein primär verdrilltes Garn zu erhalten,
oder es wird eine Aufnahmevorrichtung in der obigen Stufe zum Erhalt
einer beschichteten Faser so modifiziert, dass sie eine Verdrillvorrichtung
ist, wodurch die Stufe des Erhalts einer beschichteten Faser und
eine primäre
Verdrillungsstufe gleichzeitig durchgeführt werden können, um
ein primär verdrilltes
Garn zu erhalten.
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Dann
werden 5 bis 20 primär
verdrillte Garne zusammengenommen und einem zweiten Verdrillen mittels
einer Zwirnmaschine, z.B. einer Ring-Zwirnmaschine oder einer Flügelzwirnmaschine,
unterworfen, um ein zweites verdrilltes Garn zu erhalten, wodurch
die erfindungsgemäße Faser
zum Verstärken
von Gummimaterialien erhalten wird. Die Zahl der Verdrillungen in
dieser zweiten Verdrillungsstufe beträgt vorzugsweise 0,5 bis 4 Verdrillungen/25
mm, und wie bei einer konventionellen Faser zum Verstärken von
Gummimaterialien wird die Verdrillungsrichtung in der zweiten Verdrillungsstufe
so eingestellt, dass sie entgegengesetzt zur Verdrillungsrichtung
in der ersten Verdrillungsstufe ist.
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Im
Fall des Beschichtens durch den aus dem zweiten Beschichtungsmittel
ausgebildeten Beschichtungsfilm wird außerdem zusätzlich zu obigen Stufe eine
Behandlung des zweiten verdrillten Garns durch die folgende Stufe
durchgeführt.
Das vorstehend genannte zweite verdrillte Garn wird kontinuierlich
in ein mit dem vorstehend beschriebenen zweiten Behandlungsmittel
gefülltes
Bad eingetaucht, oder das zweite Behandlungsmittel wird auf die
Oberfläche
des vorstehend genannten zweiten verdrillten Garns aufgesprüht oder
aufgeschichtet, damit das zweite Behandlungsmittel auf dem zweiten
verdrillten Garn appliziert wird. Dann wird das zweite verdrillte
Garn kontinuierlich in z.B. einem Heißluftofen von 120 bis 200°C erhitzt,
um das zweite Beschichtungsmittel unter Bildung eines zweiten Beschichtungsfilms
zu trocknen und zu verfestigen, wodurch die erfindungsgemäße Faser
zum Verstärken
von Gummimaterialien erhalten wird.
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Zu
diesem Zeitpunkt beträgt
die abgeschiedene Menge des zweiten Beschichtungsfilms auf der Verstärkungsfaser,
als Feststoffgehalt, vorzugsweise 1 bis 15%, insbesondere 3 bis
10%, bezogen auf die Masse der Verstärkungsfaser. Wenn die abgeschiedene
Menge geringer als 1% ist, ist die Wirkung zum Erhöhen der Adhäsion zwischen
der Verstärkungsfaser
und der Kautschukzusammensetzung als Basismaterial für Gummimaterialien
wahrscheinlich unzulänglich.
Auch wenn die abgeschiedene Menge 15% übersteigt, wird die Wirkung
zum Erhöhen
der Adhäsion
nicht um so viel ansteigen, und die Adhäsion kann viel mehr behindert
werden.
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Die
vorliegende Erfindung wird nun näher
unter Bezugnahme auf Beispiele beschrieben. Es ist jedoch zu verstehen,
dass die vorliegende Erfindung keinesfalls auf solche spezifische
Beispiele beschränkt
ist.
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BEISPIEL 1
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100
Teile eines Vinylpyridin-Latex ("Pyratex", Handelsname, hergestellt
von NIPPON A&L
INC.), 30 Teile eines ABS-Latex ("Nipol 1577", Handelsname, hergestellt von ZEON
CORPORATION), 6,8 Teile eines RF-Kondensats (Feststoffgehalt: 7%)
und deionisiertes Wasser wurden gemischt, um ein erstes Behandlungsmittel
mit einer Konzentration von 31% zu erhalten. Das vorstehende Verhältnis jeder
Komponente ist hier ein Massen-Verhältnis, bezogen auf den Feststoffgehalt.
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200
Glas-Monofilamente aus einem nicht-alkalischen Glas (E-Glas) mit
einem Durchmesser von 9 μm wurden
gebündelt,
während
ein Bindemittel, das ein Aminosilan-Haftmittel als Hauptkomponente
enthielt, appliziert wurde, gefolgt von einem Trocknen unter Erhalt
einer Glasfaser. Drei solche zusammengezogene Glasfasern wurden
kontinuierlich in ein mit dem oben genannten ersten Behandlungsmittel
gefülltes
Bad eingetaucht, um das erste Behandlungsmittel auf den Glasfasern
abzulagern und zu imprägnieren.
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Dann
wurden die Glasfasern kontinuierlich 1 Minute lang in einem Heißluftofen
bei einer Temperatur von 250°C
erhitzt, um das erste Behandlungsmittel zu trocknen und zu verfestigen,
und beschichtete Glasfasern mit einem ersten Beschichtungsfilm erhalten.
Die abgeschiedene Menge des ersten Beschichtungsfilms betrug, als
Feststoffgehalt, bezogen auf die Masse der beschichteten Glasfasern,
18%.
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Die
vorstehenden beschichteten Glasfasern wurden ferner individuell
einem primären
Verdrillen mittels einer Ring-Zwirnmaschine so unterworfen, dass
die Zahl der Verdrillungen 2 Verdrillungen/25 mm wurde, um primär verdrillte
Garne zu erhalten. Dann wurden 11 solche primär verdrillte Garne zusammengezogen, einem
sekundären
Verdrillen mittels einer separaten Ring-Zwirnmaschine in einer zur
ersten Verdrillung entgegengesetzten Verdrillungsrichtung so unterworfen,
dass die Zahl der Verdrillungen 2 Verdrillungen/25 mm wurde, und
ein sekundär
verdrilltes Garn erhalten.
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Dann
wurden 60 Teile eines Novolaks und 40 Teile Resol als ungehärtetes Phenolharz,
35 Teile eines Acrylnitril/Butadien-Copolymer-Kautschuks als Kautschuk,
7 Teile eines Epoxyharzes vom Bisphenol A-Typ als ungehärtetes Epoxyharz
und ein Lösungsmittel,
bei dem Methylisobutylketon, Methylethylketon und Ethylacetat in
einem Massen-Verhältnis
von 8:4:1 gemischt waren, unter Erhalt eines zweiten Behandlungsmittels
mit einer Konzentration von 10% gemischt. Das vorstehende Verhältnis jeder
Komponente bedeutet hier das Massenverhältnis als Feststoffgehalt.
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Die
wie vorstehend beschrieben erhaltenen sekundär verdrillten Garne wurden
kontinuierlich in ein mit dem vorstehend genannten zweiten Behandlungsmittel
gefülltes
Bad eingetaucht, um das zweite Behandlungsmittel auf den sekundär verdrillten
Garnen aufzuschichten und abzuscheiden. Dann wurden die sekundär verdrillten
Garne kontinuierlich 1 Minute lang in einem Heißluftofen bei einer Temperatur
von 130°C
erhitzt, um das zweite Behandlungsmittel unter Bildung eines zweiten
Beschichtungsfilms zu trocknen und zu verfestigen, wodurch die erfindungsgemäße Faser
zum Verstärken
der Gummimaterialien erhalten wurde. Die abgeschiedene Menge des
zweiten Beschichtungsfilms betrug hier, als Feststoffgehalt, bezogen
auf die Masse der Verstärkungsfaser,
6%.
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VERGLEICHSBEISPIEL 1
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79,4
Teile eines Vinylpyridin-Latex ("Pyratex", Handelsname, hergestellt
von NIPPON A&L
INC.), 20,6 Teile eines Styrol/Butadien-Copolymer-Latex ("NIPOL2570X5", Handelsname, hergestellt
von ZEON CORPORATION), 11,1 Teile eines Latex aus einem chlorsulfonierten
Polyethylen ("CSM450", Handelsname, hergestellt
von SUMITOMO SEIKA CHEMICAL CO., LTD.), 5,9 Teile eines RF-Kondensats
(Feststoffgehalt: 7%) und deionisiertes Wasser wurden zum Erhalt
eines ersten Behandlungsmittels mit einer Konzentration von 30%
gemischt. Das vorstehende Verhältnis
jeder Komponente bedeutet hier ein Massen-Verhältnis als Feststoffgehalt.
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Die
Faser zum Verstärken
von Gummimaterialien im Vergleichsbeispiel 1 wurde erhalten unter
Verwendung der in Beispiel 1 verwendeten gleichen Glasfaser und
des gleichen zweiten Behandlungsmittels nach dem Verfahren unter
den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 1, mit der Ausnahme, dass
das obige erste Behandlungsmittel verwendet wurde.
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VERGLEICHSBEISPIEL 2
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100
Teile eines Vinylpyridin-Latex ("Pyratex", Handelsname, hergestellt
von NIPPON A&L
INC.), 44 Teile eines Latex aus Acrylnitril/Butadien-Copolymers
("Nipol 1562", Handelsname, hergestellt
von ZEON CORPORATION), 7,5 Teile eines RF-Kondensats (Feststoffgehalt:
7%) und deionisiertes Wasser wurden zum Erhalt eines ersten Behandlungsmittels
mit einer Konzentration von 31% gemischt. Das vorstehende Verhältnis jeder
Komponente bedeutet hier ein Massen-Verhältnis als Feststoffgehalt.
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Die
Faser zum Verstärken
von Gummimaterialien im Vergleichsbeispiel 2 wurde erhalten unter
Verwendung der in Beispiel 1 verwendeten gleichen Glasfaser und
des gleichen Behandlungsmittels nach dem Verfahren unter den gleichen
Bedingungen wie in Beispiel 1, mit der Ausnahme, dass das obige
erste Behandlungsmittel verwendet wurde.
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TESTBEISPIELE
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Mit
den im obigen Beispiel 1 und den Vergleichsbeispielen 1 und 2 erhaltenen
entsprechenden Fasern zum Verstärken
von Gummimaterialien wurde eine Bewertung der Adhäsion unter
Normalbedingung und der Adhäsion
nach Kochen nach den folgenden Methoden im Hinblick auf Gummimaterialien
unter Verwendung einer Kautschukzusammensetzung mit der folgenden
Zusammensetzung als Basismaterial durchgeführt. Die Ergebnisse sind in
Tabelle 1 angegeben.
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Mischungsverhältnis der
Kautschukzusammensetzung
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Hydrierter
Nitril-Kautschuk (Zetpol 2000, Handelsname, hergestellt von ZEON
CORPORATION): 100 Teile, Zinkoxid: 10 Teile, Zinkmethacrylat: 15
Teile, Zinksalz von 2-Mercaptobenzimidazol: 1 Teil, sub stituiertes Diphenylamin:
1 Teil, Carbon-Black (HAF): 3 Teile, Siliciumdioxidhydrat: 30 Teile,
Dicumylperoxid: 10 Teile, 1,3-Bis-(t-butylperoxyisopropyl)benzol:
5 Teile, Schwefel: 0,3 Teile, TMTD (Tetramethylthiuramdisulfid):
1 Teil, MBT (2-Mercaptobenzothiazol): 0,5 Teile.
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Methode zur Bestimmung
der Adhäsion
unter Normalbedingungen
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Auf
einer Gummifolie mit einer Dicke von 3 mm, einer Breite von 25 mm
und einer Länge
von 100 mm, erhalten durch Verarbeiten der vorstehend genannten
Kautschukzusammensetzung, wurden Verstärkungsfasern in Längsrichtung
ohne Zwischenraum angeordnet. Dann wurde die gleiche wie vorstehend
genannte Gummifolie so platziert, dass die Verstärkungsfasern zwischen der oberen
und unteren Gummifolie sandwichartig angeordnet waren. Diese Anordnung
wurde erhitzt und mittels einer Heißpressvorrichtung bei einer Temperatur
von 170°C
unter einem Druck von 18,3 kPa 20 Minuten lang gepresst, und eine
Testprobe erhalten.
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Mit
dieser Testprobe wurde ein Ablösen
zwischen der Verstärkungsfaser
und der Gummifolie bei einer Zuggeschwindigkeit von 50 mm/min mittels
eines Autographen durchgeführt,
wobei die Klebefestigkeit zwischen der Verstärkungsfaser und der Gummifolie
gemessen wurde, und sie wurde als Index zur Bewertung der Klebekraft
unter Normalbedingungen verwendet.
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Methode zur Bestimmung
der Adhäsion
nach Kochen
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Eine
auf gleiche Weise wie bei der Methode zur Bestimmung der Adhäsion unter
Normalbedingungen hergestellte Testprobe wurde in kochendes Wasser
gegeben und 5 Stunden lang gekocht. Dann wurde sie mit einem Tuch
abgewischt, um die Feuchtigkeit zu entfernen, und die Klebefestigkeit
wurde auf die gleiche Weise wie bei der Methode zur Bestimmung der
Adhäsion
unter Normalbedingungen gemessen. Ein durch Dividieren der Klebefestigkeit
nach dem Kochen durch die Klebefestigkeit unter Normalbedingung
erhaltener Wert wurde in den Prozentsatz überführt, der als Retention angenommen
wurde und als Index zur Bewertung der Wasserbeständigkeit verwendet wurde. TABELLE
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Aus
der Tabelle 1 ist es ersichtlich, dass, verglichen mit den Vergleichsbeispielen
1 und 2, das Gummimaterial des Beispiels 1 unter Verwendung der
erfindungsgemäßen Verstärkungsfaser
eine hohe Klebefestigkeit unter Normalbedingungen und ebenfalls
eine hohe Klebefestigkeitsretention nach dem Kochen aufweist. In
der erfindungsgemäßen Faser
zum Verstärken
von Gummimaterialien ist deshalb die Adhäsion mit der Kautschukzusammensetzung,
die hoch gesättigten
H-NBR als Hauptkomponente enthält, hervorragend, und
das erhaltene Gummimaterial weist ebenfalls eine hervorragende Wasserbeständigkeit
auf.
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Die
erfindungsgemäßen Fasern
zum Verstärken
von Gummimaterialien weisen sowohl eine hervorragende Hitzebeständigkeit
als auch Wasserbeständigkeit
auf. Sie sind deshalb für
Gummimaterialien, wie z.B. einen Synchronriemen, worin eine solche
Verstärkungsfaser
als Verstärkungsmaterial
verwendet wird, geeignet.