-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung für Fahrzeuge,
und insbesondere eine Sicherheitsvorrichtung, die so funktioniert, dass
sie unerlaubte Bewegung eines schleppbaren Fahrzeugs und Geräts verhindert.
-
Die
unerlaubte Entfernung von schleppbaren Fahrzeugen und Geräten, wie
Anhängern
und Caravans, ist ein zunehmendes Problem. Radklammervorrichtungen,
die über
und um ein oder mehrere Räder
solcher Fahrzeuge passen, wurden mit eingeschränktem Erfolg verwendet, da
sie leicht zugänglich
sind und oft von Personen entfernt werden können, die mit Schneidwerkzeugen
ausgerüstet
sind. Bekannte Radklammervorrichtungen sind gewöhnlich auch ziemlich sperrig,
was zu Problemen beim Verstauen führen kann, wenn sie nicht benutzt
werden.
-
GB 2233616 offenbart eine
Sicherheitsvorrichtung, die zwischen gegenüberstehenden Rädern eines
schleppbaren Fahrzeugs wie eines Anhängers einsetzbar ist. Installation
der Vorrichtung erfordert die akkurate Ausrichtung zweier länglicher
Elemente unter dem schleppbaren Fahrzeug, derart, dass Öffnungen
in jedem länglichen
Element fluchten, gefolgt von der Installation eines Vorhängeschlosses
durch die Öffnungen.
Akkurate Ausrichtung der Elemente und Installation des Vorhängeschlosses
werden durch das Vorhandensein der Räder und der Karosserie des
schleppbaren Fahrzeugs behindert, während das Vorhängeschloss
frei liegt und daher für
Angriffe anfällig
ist.
-
US 6,427,498 beschreibt
eine Sicherheitsvorrichtung, die ein hakenförmiges Element aufweist, das
beim Einsatz durch ein Rad eines schleppbaren Fahrzeugs und um einen
Teil des Fahrzeugchassis geführt
wird. Das hakenförmige
Element wird durch die Verwendung eines Vorhängeschlosses gesichert, das
an einem Teil des Elements angebracht wird, das außerhalb
des Rades liegt. Das Einsetzen des hakenförmigen Elements am schleppbaren
Fahrzeug erfordert typischerweise sehr sorgfältige Positionierung des Rades
in Bezug auf das Chassis, während das
Vorhängeschloss
leicht zugänglich
ist und daher für
Angriffe und Versuche unerlaubter Entfernung gefährdet ist.
-
US 4,622,833 offenbart eine
Sicherheitsvorrichtung für
ein schleppbares Fahrzeug, das ein an einer Achse des Fahrzeugs
befestigtes Rohr umfasst und einen Stift, der sich durch ein Rad
des Fahrzeugs erstrecken kann, der im Rohr aufgenommen werden kann.
Der Stift erstreckt sich im Einsatz sowohl durch das Rad wie den
Achsflansch, an dem das Rad angebracht ist und daher ist die Vorrichtung
von
US 4,622,833 nicht
für schleppbare
Fahrzeuge geeignet, die eine Bremseinrichtung, wie eine Trommelbremse aufweisen,
die hinter dem Rad vorgesehen ist. Die Installation der Vorrichtung
erfordert die Entfernung eines der Bolzen, die zum Befestigen des
Rades am Achsflansch verwendet werden.
-
Gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Sicherheitsvorrichtung
für schleppbare
Fahrzeuge zur Verfügung
gestellt umfassend eine Basis, die an einer Aufhängungskomponente eines schleppbaren
Fahrzeugchassis anbringbar ist und eine Verriegelungsanordnung,
die lösbar
an der Basis anbringbar ist, wobei die Verriegelungsanordnung im
Einsatz durch eine Öffnung
eines Rades des schleppbaren Fahrzeugs positionierbar ist, um die
Drehung des Rades relativ zur Aufhängungskomponente zu verhindern,
an der die Basis angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsanordnung
einen Gewindeteil aufweist, der in die Basis aufgenommen werden
kann.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt eine kompakte Sicherheitsvorrichtung
zur Verfügung,
die beim Einsatz die Drehung eines Rades verhindert, dem sie zugeordnet
ist. Die Position der Basis an einer beweglichen Aufhängungskomponente
des schleppbaren Fahrzeugchassis beschränkt den Zugang zur Sicherheitsvorrichtung,
da sie im Einsatz durch das Fahrzeugrad, Aufhängungselement und Unterseite des
schleppbaren Fahrzeugs abgeschirmt ist. Die Verriegelungsanordnung
erstreckt sich durch eine vorgegebene Öffnung des Rades, zum Beispiel
eine Öffnung,
die zwischen benachbarten Speichen und dem Radkranz definiert ist,
und vermeidet dadurch die Notwendigkeit, dass das Rad oder der Achsflansch,
an dem es angebracht ist, verändert
werden müssen,
um die Sicherheitsvorrichtung anzubringen.
-
Die
Basis ist mit einem Befestigungsteil versehen, um zu ermöglichen,
dass die Basis am Fahrzeugchassis angebracht wird, und einem Sitzteil,
der geeignet ist, einen Teil der Verriegelungsanordnung aufzunehmen.
Der Befestigungsteil und der Sitzteil können durch eine gemeinsame
Komponente definiert sein. In einer alternativen Ausführungsform
können
der Befestigungsteil und der Sitzteil separate Komponenten umfassen,
die einander zugeordnet sind, so dass sie die Basis definieren.
Der Befestigungsteil ist bevorzugt mit Elementen versehen, die beim
Ausrichten und Anbringen des Befestigungsteils am Fahrzeugchassis
hilfreich sind. Die Befestigungselemente können einen oder mehrere Vorsprünge, eine
oder mehrere Ausnehmungen oder eine Kombination davon umfassen.
Der Befestigungsteil ist mit einem Verriegelungselement versehen,
das für
die Verriegelungsvorrichtung durch den Sitzteil zugänglich ist.
-
Der
Sitzteil kann mit einer Ausnehmung versehen sein, die geeignet ist,
den Teil der Verriegelungsvorrichtung aufzunehmen. Bevorzugt ist
diese Ausnehmung so bemessen und geformt, dass sie sich eng an den
Teil der Verriegelungsvorrichtung anpasst, um im Einsatz übermäßiges Spiel
dazwischen zu vermieden.
-
In
der Ausführungsform,
in der die Befestigungs- und Sitzteile durch separate Komponenten definiert
sind, können
Ausrichtmittel vorgesehen sein, um korrekte Ausrichtung dazwischen
zu gewährleisten.
Die Ausrichtmittel können
einen oder mehrere Vorsprünge
umfassen, die in einer oder mehreren komplementären Ausnehmungen aufgenommen
werden können.
-
Die
Verriegelungsvorrichtung umfasst bevorzugt ein langgestrecktes Verriegelungsglied
und ein Sicherungsmittel zum lösbaren
Anbringen des Verriegelungsglieds an der Basis. Das Verriegelungsglied
weist ein Ende auf, das im Einsatz im Sitzteil der Basis aufgenommen
werden kann. In einer alternativen Ausführungsform kann das Verriegelungsglied nicht
in der Basis aufnehmbar sein. In einer solchen Ausführungsform
kann sich das Sicherungsmittel vom Verriegelungsglied zur Basis
erstrecken. Das Verriegelungsglied weist bevorzugt einen Schnittstellenteil
auf, der geeignet ist, dass er eng in eine Öffnung eines Rades des schleppbaren
Fahrzeugs passt. Der Schnittstellenteil kann bevorzugt vollkommen
konform zur Form der Öffnung
sein. Der Schnittstellenteil kann bevorzugt die Form eines Flansches oder
Ansatzes des Verriegelungsglieds aufweisen. Der Flansch oder Ansatz
kann mit einem Schutzüberzug
versehen sein. Der Schnittstellenteil kann integral mit dem Verriegelungsglied
ausgebildet sein. In einer alternativen Ausführungsform können der Schnittstellenteil
und das Verriegelungsglied separate Komponenten umfassen, die einander
zugeordnet werden können.
In einer solchen Ausführungsform kann
der Schnittstellenteil mit einer Öffnung versehen sein, die so
konfiguriert ist, dass sie das Verriegelungsglied hierdurch aufnimmt.
Die Öffnung
kann verjüngt
sein und so konfiguriert sein, dass sie einen komplementären verjüngten Teil
des Verriegelungsglieds aufnimmt.
-
Der
Schnittstellenteil kann so konfiguriert sein, dass er eine oder
mehrere Radschrauben oder Radmuttern abdeckt, die zum Anbringen
des Rads am schleppbaren Fahrzeug verwendet werden. Die Schnittstelle
kann mit einer Erweiterung versehen sein, die im Einsatz über einer
oder mehreren Radschrauben oder Radmuttern liegt.
-
Das
Sicherungsmittel kann ein langgestrecktes Glied aufweisen, das sich
im Einsatz mindestens teilweise durch das Verriegelungsglied erstreckt.
Das langgestreckte Glied kann in einer länglichen Bohrung des Verriegelungsglieds
vorgesehen sein. Das langgestreckte Glied kann an einem ersten Ende
mit einer Formation versehen sein, die mit einer komplementären Formation
der Basis kooperieren kann. Das erste Ende des langgestreckten Glieds
kann mit einem Gewinde versehen sein. Das gegenüberliegende Ende des langgestreckten
Glieds kann mit einer Formation versehen sein, die mit einem geeignet konfigurierten
Werkzeug koppelbar ist, so dass das Einsetzen und Entfernen des
langgestreckten Glieds an der Basis unterstützt wird.
-
Die
Verriegelungsanordnung weist bevorzugt auch einen in die längliche
Bohrung des Verriegelungsglieds einsetzbaren Verschluss auf, um
das Sicherungsmittel abzuschirmen und Zugang zu ihm zu verhindern.
Der Verschluss ist bevorzugt lösbar
in der Bohrung zu befestigen. Der Verschluss kann durch ein Zylinderschloss
definiert sein.
-
Gemäß einem
zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein schleppbares
Fahrzeug mit einem Chassis und mindestens einem Rad zur Verfügung gestellt,
wobei das Fahrzeug ferner eine Sicherheitsvorrichtung aufweist,
umfassend eine Basis, die an einer Aufhängungskomponente des Chassis
angebracht ist und eine Verriegelungsanordnung, die lösbar an
der Basis anbringbar ist, wobei die Verriegelungsanordnung sich
im Einsatz durch eine Öffnung
des mindestens einen Rades erstreckt, um seine Rotation relativ
zur Aufhängungskomponente
zu verhindern, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsanordnung einen
Gewindeteil aufweist, der in die Basis aufgenommen werden kann.
-
Eine
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird nun mit Bezug zu den begleitenden Zeichnungen
beschrieben, in denen:
-
1 eine
Seitenansicht im Querschnitt einer Sicherheitsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
zeigt, die an einer Fahrzeugaufhängungsanordnung
angebracht ist;
-
2 eine
Seitenansicht eines Sitzelements der vorliegenden Erfindung zeigt;
-
3 eine
Seitenansicht eines Befestigungsteils der vorliegenden Erfindung
zeigt;
-
4 eine
Stirnseitenansicht eines Verriegelungsglieds der vorliegenden Erfindung
zeigt;
-
5 eine
Seitenansicht des Verriegelungsglieds von 4 zeigt;
-
6 eine
Perspektivansicht eines Radprofilkranzes gemäß einer alternativen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung zeigt;
-
7 eine
Seitenansicht des Verriegelungsglieds einer alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
-
8 eine
Seitenansicht im Querschnitt einer alternativen Ausführungsform
der Sicherheitsvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt, die an einer Fahrzeugaufhängungsanordnung angebracht
ist;
-
9 eine
Explosionsperspektivansicht einer weiteren Ausführungsform einer Sicherheitsvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt;
-
10 eine
Ansicht des Zusammenbaus der Sicherheitsvorrichtung von 9 zeigt;
und
-
11 eine
Teilschnittansicht einer Sicherheitsvorrichtung gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt.
-
Zunächst mit
Bezug zu den 1 bis 6 ist eine
Sicherheitsvorrichtung gezeigt, die allgemein mit 10 bezeichnet
ist, umfassend eine Basis 12 und Verriegelungsanordnung 14.
Die Basis 12 umfasst einen Befestigungsteil 16 und
einen Sitzteil 18. Die Vorrichtung 10 ist geeignet,
dass sie an einer Aufhängungskomponente 20 eines
schleppbaren Fahrzeugs eingesetzt wird, wie in 1 gezeigt.
Die Anordnung 20 ist vom Torsionstyp und umfasst ein rohrförmiges Element 22,
einen Auslegerarm 24 und ein Achsschenkel 26.
Das rohrförmige
Element 22 ist geeignet, dass es zusammen mit einem nachgiebigen Torsionselement
(nicht gezeigt) in eine rohrförmige Achse
(auch nicht gezeigt) aufgenommen wird. Der Achsschenkel 26 trägt eine
Bremsanlage, von der die Bremsscheibe 28 und Bremstrommel 30 sichtbar sind.
-
Der
Befestigungsteil 16 umfasst ein im Wesentlichen "U"-förmiges
Element 31, das aus einem Metallstreifen, zum Beispiel
Stahl gebildet ist. Das Element 31 ist mit gegenüberstehenden
Beinen 52 versehen, um das Befestigen des Teils 16 am
Auslegerarm 24, zum Beispiel durch Schweißen, zu
erleichtern. Das Element 31 ist ferner mit drei beabstandeten
durchgehenden Öffnungen 32, 34, 36 versehen,
die so bemessen sind, dass sie zwei Lagerzapfen 38 und
eine Gewindehülse 40 aufnehmen.
Die Zapfen 38 umfassen einen Kopfteil 42 mit einem
größeren Durchmesser
als die entsprechende Zapfenöffnung 32, 34 und
einen Schaftteil 44 mit einem Durchmesser, der geeignet
ist, dass er durch eine Zapfenöffnung 32, 34 passt.
Die Hülse 40 ist
zylinderförmig
und weist eine mit einem Gewinde versehene durchgehende Öffnung 46 auf.
Auf ähnliche Weise
wie die Zapfen 38, ist die Hülse 40 mit einem Kopfteil 48 mit
einem größeren Durchmesser
als die Hülsenöffnung 36 und
einem Schafteil 50 versehen, der einen Durchmesser aufweist,
der geeignet ist, dass er durch die Hülsenöffnung 36 passt. Die
Zapfen 38 und Hülse 40 sind
in Zuordnung zum "U"-förmigen Element 31 durch
irgendein geeignetes Mittel, zum Beispiel Schweißen oder Presssitz zwischen den
Komponenten gehalten.
-
Der
Sitzteil 18 umfasst einen Metallkörper 62 mit einer
durchgehenden Öffnung 54 und
ein Paar Blindöffnungen 56.
Die Blindöffnungen 56 sind
beabstandet und so bemessen, dass sie die Teile der Zapfen 38 aufnehmen,
die vom Teil 16 hervorstehen und daher in Kombination dazu
dienen, den Sitzteil 18 in Bezug auf den Teil 16 anzuordnen.
Die durchgehende Öffnung 54 weist
einen ersten Teil 58 auf, der geeignet ist, den hervorstehenden
Teil der Hülse 40 aufzunehmen
und einen zweiten Teil 60, der geeignet ist, die Verriegelungsanordnung 14 aufzunehmen und
die später
ausführlicher
beschrieben wird.
-
Die
Verriegelungsanordnung 14 weist einen Metallkörper 64 auf,
der einen länglichen
Vorderteil 66 aufweist, einen Ansatz 68 und einen
zylindrischen Schild 70. Der Vorderteil 66 weist über seine
Länge eine
gleichmäßig oktagonale
Querschnittsform auf und ist geeignet, dass er eng in den zweiten
Teil 60 des Sitzteils durch die Öffnung 54 passt. Im
Einsatz liegt die Stirnseite 79 des Vorderteils 66 gegen
den Boden 61 des zweiten Teils 60 an. Der Ansatz 68 ist mit
gegenüberstehenden
Vorder- und Rückseiten 72, 74 versehen,
von denen sich jeweils der Vorderteil 66 und der Schild 70 erstrecken.
Wie aus der Stirnseitenansicht von 4 zu sehen
ist, weist der Ansatz 68 eine im Wesentlichen hexagonale
Form auf, die drei längere
und drei kürzere
Seiten umfasst. Die Seitenansicht von 5 zeigt
den Ansatz 68, der ein verjüngtes Profil zwischen den Seiten 72, 74 aufweist.
-
Der
Ansatz 68 ist so bemessen und geformt, dass er einer Öffnung eines
Straßenrads
entspricht, zum Beispiel einer Öffnung,
die durch benachbarte Speichen und Teile des Radkranzes und der
Nabe definiert und umschlossen ist. Es ist erkennbar, dass in Abhängigkeit
von der Größe und Form
der Öffnungen
in einem vorgegebenen Rad andere Formen und Konfigurationen des
Ansatzes 68 verwendet werden können. Die verjüngte Natur
des oben beschriebenen Ansatzes 68 und die geeignete Länge des
Vorderteils 66 ermöglichen
dem Ansatz 68, im Einsatz bündig mit der Außenfläche des
Rades zu liegen. Die verjüngte
Oberfläche
des Ansatzes 68 kann mit einem Schutzüberzug versehen sein, zum Beispiel
einem nachgiebig verformbaren Kunststoffmaterial, so dass die Möglichkeit
einer Beschädigung
des Rades beim Ansetzen oder Abnehmen der Verriegelungsanordnung 14 verringert
wird.
-
Es
ist eine durchgehende Öffnung 76 zwischen
entsprechenden Öffnungen 78, 80 in
der distalen Stirnseite 79 des Vorderteils 66 und
der Rückseite 74 des
Ansatzes 68 vorgesehen. Die Öffnung 76 ist so bemessen,
dass sie geeignet ist, einen Bolzen 82 hierdurch aufzunehmen,
der im Einsatz die Verriegelungsanordnung 14 an der Basis 12 sichert.
Der Bolzen 82 ist von ausreichender Länge, so dass im Einsatz der
Bolzenkopf 84 vollkommen vom zylindrischen Schild 70 umgeben
ist, während
das gegenüberliegende
Ende 86 des Bolzens 82 in der Gewindeöffnung 46 der
Hülse 40 aufgenommen
ist, wie in 1 gezeigt. Mit Vorteil ist der
Bolzenkopf 84 vom Sicherheitstyp, der eine geeignet konfigurierte
Nuss erfordert, so dass ein Drehmoment aufgebracht werden kann.
Die Wand des zylindrischen Schildes 70 ist von einer ausreichenden
Höhe, so
dass Zugriff zum Bolzenkopf 84 ohne Nuss verhindert ist,
und von ausreichender Dicke, so dass er einer Verformung Widerstand
leistet, sollte versucht werden, ein Drehmoment auf den Bolzenkopf 84 auszuüben, indem
der Schild 70 unter Verwendung von Zangen oder einem großen Schlüssel bearbeitet
wird. Wahlweise kann der Schild 70 mit einem Verschluss 88 versehen
sein, der im Einsatz Zugriff auf den Bolzenkopf 84 verhindert.
Der Verschluss ist bevorzugt mit Verriegelungsmitteln (nicht gezeigt)
versehen, die unerlaubtes Entfernen verhindern.
-
Die
Vorrichtung 10 kann an einem schleppbaren Fahrzeug bei
seiner Herstellung angebracht werden, oder kann alternativ bei einem
vorhandenen schleppbaren Fahrzeug mittels eines Ersatzachsensatzes
nachgerüstet
werden. Die Vorrichtung 10 kann nachgerüstet werden, wenn es ausreichend Platz
gibt, dass die Basis 12 in einer Position eingesetzt werden
kann, wo sie sowohl durch eine Radöffnung zum Einsetzen und Entfernen
der Verriegelungsanordnung 14 zugänglich ist, und den Betrieb des
schleppbaren Fahrzeugs nicht beeinträchtigt, wenn sie nicht verwendet
wird.
-
Die
Funktion der Vorrichtung 10 ist einfach. Um unerlaubtes
Abschleppen eines schleppbaren Fahrzeugs zu verhindern, wird das
Fahrzeug zunächst
in eine Position bewegt, wo es verbleiben soll und eine Öffnung des
Rades, dem die Vorrichtung 10 zugeordnet ist, wird mit
der Basis 12 ausgerichtet. Der Metallkörper 64 der Verriegelungsanordnung 14 wird
dann durch die Radöffnung
eingeführt
und der Vorderteil 66 am Sitzteil durch die Öffnung 54 eingesetzt.
Der Bolzen 82 wird dann durch den Körper 64 eingeführt, mit
dem Gewinde der Hülsenöffnung 46 verbunden
und angezogen. Sollte ein Versuch unternommen werden, das Fahrzeug
ohne Entfernen der Verriegelungsanordnung 14 abzuschleppen,
ist eine Drehung des Rades verhindert. Auf das schleppbare Fahrzeug
ausgeübte
Kraft wird vom Rad zum Ansatz 68 und wiederum durch den
Vorderteil 66 des Verriegelungsglieds auf die Basisanordnung 12 und
die Fahrzeugaufhängung übertragen.
Das schleppbare Fahrzeug kann daher nur bewegt werden, wenn der Widerstand überwunden
wird, der durch das nicht drehbare Rad am Boden geleistet wird.
Sollte ein Zugfahrzeug erfolgreich das schleppbare Fahrzeug ziehen,
wird der Reifen des nicht drehbaren Rades schließlich platzen und dadurch weitere
Bewegung verhindern. Ein Abnehmen der Verriegelungsanordnung 14 wird
durch Vornehmen der oben beschriebenen Verfahrensweise in der umgekehrten
Reihenfolge erreicht.
-
Nun
mit Bezug zu den 6, 7 und 8 ist
eine alternative Ausführungsform
einer Sicherheitsvorrichtung gezeigt, die allgemein mit 100 bezeichnet
ist, gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Merkmale und Komponenten, die der Ausführungsform
der 1 bis 5 gemeinsam sind, sind mit gleichen Bezugszei chen
identifiziert. Die alternative Ausführungsform unterscheidet sich
darin, dass der Metallkörper
der Verriegelungsanordnung 14 aus einer zweiteiligen Konstruktion
ist, die einen separaten Ansatz oder Radschnittstellenteil 102 umfasst,
der in ein Verriegelungsglied 104 einsetzbar ist. Sowohl
der Ansatz wie das Verriegelungsglied sind aus Metall gefertigt.
Der Ansatz 102 ist mit einer verjüngten durchgehenden Öffnung 106 versehen,
die im Einsatz einen entsprechend verjüngten Teil 108 des
Verriegelungsglieds 104 aufnimmt.
-
Das
Verriegelungsglied 104 ist ferner mit einer durchgehenden Öffnung 110 versehen,
in die im Einsatz der Bolzen 82 und ein Zylinderschloss 112 aufgenommen
werden. Die durchgehende Öffnung 110 umfasst
einen Vorderteil 114 mit einem ersten Durchmesser, einen
Zwischenteil 115 mit einem zweiten Durchmesser und einen
Endteil 116 mit einem dritten Durchmesserteil. Der Vorderteil 114 ist
so bemessen, dass er den Gewindeteil des Bolzens 82 darin
aufnimmt, während
der Zwischenteil 115 so bemessen ist, dass er den Kopf
des Bolzens 82 aufnimmt. Der Endteil 116 ist so
bemessen, dass er einen Schließzylinder 112 aufnimmt
und weist eine Ausnehmung 117 so positioniert auf, dass
ein Verriegelungselement des Zylinderschlosses 112 aufgenommen
wird. Wie aus der 8 zu sehen ist, ist der Bolzen 82 im
Einsatz vollständig
im Verriegelungsglied 104 aufgenommen und vom Schließzylinder 112 abgeschirmt.
Der Schließzylinder 112 verhindert, wenn
er eingesetzt ist, Zugriff auf den Kopf des Bolzens 82.
-
Das
Vorsehen eines separaten Ansatzes und Verriegelungsglieds 102, 104 ist
darin vorteilhaft, dass eine austauschbare Auswahl von Ansätzen 102 vorgesehen
werden kann, die unterschiedliche Konfigurationen von Rädern berücksichtigen,
die an einem schleppbaren Fahrzeug angebracht sind. Durch vollständiges Einlagern
des Bolzens 82 im Verriegelungsglied 104 ist die
Möglichkeit,
dass eine Person in einem Versuch, die Vorrichtung 100 zu
entfernen, unerlaubten Zugriff auf den Bolzenkopf erhält, weiter reduziert.
-
Mit
Bezug zu den 9 und 10 ist
eine weitere Ausführungsform
einer Sicherheitsvorrichtung gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gezeigt, die allgemein mit 120 bezeichnet
ist. Merkmale, die den zuvor beschriebenen Ausführungsformen gemeinsam sind,
sind mit gleichen Bezugszeichen identifiziert. Die Vorrichtung 120 ist
zu der mit Bezug zu den 7 und 8 beschriebenen
darin ähnlich,
dass der Metallkörper
der Verriegelungsanordnung 14 eine zweiteilige Konstruktion
ist, die ein Verriegelungsglied 104 und einen separaten
Ansatz 122 umfasst. Der Ansatz 122 weist eine
Verlängerung 124 auf,
die im Einsatz über
zwei benachbarten Radmuttern eines Rades 126, an dem die
Vorrichtung 120 angebracht ist, liegt und Zugriff zu diesen
verhindert.
-
Schließlich ist
mit Bezug zu 11 eine weitere Ausführungsform
einer Sicherheitsvorrichtung gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gezeigt, die allgemein mit 130 bezeichnet
ist. Merkmale, die den zuvor beschriebenen Ausführungsformen gemeinsam sind,
sind mit gleichen Bezugszeichen identifiziert. Die Vorrichtung 130 umfasst
eine Basis 12, die am Auslegerarm 24 einer Aufhängung eines
schleppbaren Fahrzeugs angebracht ist, und eine Verriegelungsanordnung 14, die
an der Basis 12 anbringbar ist. Die Verriegelungsanordnung 14 umfasst
einen Metallkörper 132,
der in eine Öffnung
eines Rades 126 einsetzbar ist und einen Bolzen 82.
-
Es
ist erkennbar, dass die Basis 12 der Ausführungsform
von 11 länger
ist als die Basen 12 der zuvor beschriebenen Ausführungsformen.
Die Basis 12 der Ausführungsform
von 11 ragt daher vom Auslegerarm 24 unter
dem Innenrand des Rades 126 hervor und in einen ringförmigen Raum,
der zwischen dem Rad 126 und der Brems trommel 30 definiert
ist. Folglich sind sowohl der Metallkörper 132 wie der Bolzen 82 kürzer als
die mit Bezug zu den zuvor beschriebenen Ausführungsformen beschriebenen.
Der Bolzen 82 erstreckt sich durch eine Bohrung 134 des
Körpers 132 und
in eine Gewindebohrung 136 der Basis 12. Der Bolzen 82 kann
in der Bohrung 134 lose gehalten sein, zum Beispiel durch einen
Sicherungsring, um zu verhindern, dass der Bolzen 82 und
der Körper 132 getrennt
werden, wenn sie nicht in der Basis 12 eingesetzt sind.
Der Körper 132 weist
einen verjüngten
Vorderteil 138 auf, der sich im Einsatz durch die Öffnung des
Rades 126 erstreckt und einen Flansch 140 mit
größeren Dimensionen
als die der Radöffnung,
so dass verhindert wird, dass der Körper 132 vollständig durch
die Radöffnung
treten kann. Der Flansch 140 ist mit einer ringförmigen Dichtung 142 aus
einem elastisch kompressiblen Material versehen, die im Einsatz
zwischen den Flansch 140 und den Rand 126 eingesetzt
ist.
-
Die
Vorrichtung 130 kann auf ähnliche Weise installiert werden
wie es oben für
die Ausführungsformen
der 1 bis 10 beschrieben ist. Eine Öffnung eines
Rades 126 eines schleppbaren Fahrzeugs wird mit der Basis 12 derart
ausgerichtet, dass die Basis 12 dadurch sichtbar und zugänglich ist.
Der Körper 132 wird
dann in die Radöffnung
eingesetzt und der Bolzen 82 in das Gewinde 136 der
Basis 12 eingeführt.
Es ist erkennbar, dass die in 11 gezeigte
Vorrichtung 130 sich von den Ausführungsformen der 1 bis 10 nur
darin unterscheidet, dass der Bolzen 82 in der Basis 12 aufgenommen
ist und nicht der Körper 132 und
der Bolzen 82. Im Einsatz liegt die Stirnseite des Körpers 132 gegen
die entsprechende Stirnseite der Basis 12 an und ist durch
den Bolzen sicher daran gehalten. Das Vorsehen der kompressiblen
Dichtung 142 gewährleistet, dass
der Metallkörper 132 in
der Lage ist, eng am Rad 126 anzuliegen, ohne dass es zerkratzt
oder an der Außenseite
beschädigt
wird. Die Längen
der Basis 12 und des Körpers 132 können so
gewählt
sein, dass ein Kompressionsgrad der Dichtung 142 erforder lich
ist, um zu ermöglichen,
dass die jeweiligen Stirnseiten der Basis 12 und des Körpers 132 aufeinandertreffen.
Sobald der Bolzen 82 an der Basis 12 befestigt
ist, kann ein Verschluss in Form eines Zylinderschlosses (nicht
gezeigt) in das offene Ende der Bohrung 134 eingesetzt
werden, um Zugriff auf den Bolzen 82 zu verhindern.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt ein einfaches und effektives Mittel
zur Verhinderung unerlaubter Bewegung eines schleppbaren Fahrzeugs
zur Verfügung.
Die Vorrichtung ist weniger kompliziert und kleiner als bekannte äußere Radverriegelungs- oder
Klammersysteme. Die Positionierung der Schnittstelle zwischen der
Basisanordnung und dem Verriegelungsglied zwischen der Rückseite
eines Rades und dem Fahrzeugchassis beschränkt Zugriff darauf wesentlich
und verhindert damit einen Angriff.