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DE602004004624T2 - Fahrzeugdiebstahlsicherheitsvorrichtung - Google Patents

Fahrzeugdiebstahlsicherheitsvorrichtung Download PDF

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DE602004004624T2
DE602004004624T2 DE602004004624T DE602004004624T DE602004004624T2 DE 602004004624 T2 DE602004004624 T2 DE 602004004624T2 DE 602004004624 T DE602004004624 T DE 602004004624T DE 602004004624 T DE602004004624 T DE 602004004624T DE 602004004624 T2 DE602004004624 T2 DE 602004004624T2
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DE
Germany
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base
safety device
wheel
towable vehicle
locking member
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE602004004624T
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English (en)
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DE602004004624D1 (de
Inventor
Gary c/o AL-KO Kober Limited Southam Wilson
Barry c/o AL-KO Kober Limited Southam Sharratt
Steven c/o AL-KO Kober Limited Southam Hall
Robert c/o AL-KO Kober AG Köhler
Wolfgang c/o AL-KO Kober AG Bestler
Gerhard c/o AL-KO Kober AG Beck
Bernd c/0 AL-KO Kober AG Fink
Josef c/o AL-KO Kober AG Maierle
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koerber AG
Al Ko Kober SE
Original Assignee
Koerber AG
Al Ko Kober SE
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Publication date
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Priority claimed from GB0414794A external-priority patent/GB0414794D0/en
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Publication of DE602004004624T2 publication Critical patent/DE602004004624T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • B60R25/01Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles operating on vehicle systems or fittings, e.g. on doors, seats or windscreens
    • B60R25/09Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles operating on vehicle systems or fittings, e.g. on doors, seats or windscreens by restraining wheel rotation, e.g. wheel clamps

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)
  • Burglar Alarm Systems (AREA)
  • Air Bags (AREA)
  • Tires In General (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung für Fahrzeuge, und insbesondere eine Sicherheitsvorrichtung, die so funktioniert, dass sie unerlaubte Bewegung eines schleppbaren Fahrzeugs und Geräts verhindert.
  • Die unerlaubte Entfernung von schleppbaren Fahrzeugen und Geräten, wie Anhängern und Caravans, ist ein zunehmendes Problem. Radklammervorrichtungen, die über und um ein oder mehrere Räder solcher Fahrzeuge passen, wurden mit eingeschränktem Erfolg verwendet, da sie leicht zugänglich sind und oft von Personen entfernt werden können, die mit Schneidwerkzeugen ausgerüstet sind. Bekannte Radklammervorrichtungen sind gewöhnlich auch ziemlich sperrig, was zu Problemen beim Verstauen führen kann, wenn sie nicht benutzt werden.
  • GB 2233616 offenbart eine Sicherheitsvorrichtung, die zwischen gegenüberstehenden Rädern eines schleppbaren Fahrzeugs wie eines Anhängers einsetzbar ist. Installation der Vorrichtung erfordert die akkurate Ausrichtung zweier länglicher Elemente unter dem schleppbaren Fahrzeug, derart, dass Öffnungen in jedem länglichen Element fluchten, gefolgt von der Installation eines Vorhängeschlosses durch die Öffnungen. Akkurate Ausrichtung der Elemente und Installation des Vorhängeschlosses werden durch das Vorhandensein der Räder und der Karosserie des schleppbaren Fahrzeugs behindert, während das Vorhängeschloss frei liegt und daher für Angriffe anfällig ist.
  • US 6,427,498 beschreibt eine Sicherheitsvorrichtung, die ein hakenförmiges Element aufweist, das beim Einsatz durch ein Rad eines schleppbaren Fahrzeugs und um einen Teil des Fahrzeugchassis geführt wird. Das hakenförmige Element wird durch die Verwendung eines Vorhängeschlosses gesichert, das an einem Teil des Elements angebracht wird, das außerhalb des Rades liegt. Das Einsetzen des hakenförmigen Elements am schleppbaren Fahrzeug erfordert typischerweise sehr sorgfältige Positionierung des Rades in Bezug auf das Chassis, während das Vorhängeschloss leicht zugänglich ist und daher für Angriffe und Versuche unerlaubter Entfernung gefährdet ist.
  • US 4,622,833 offenbart eine Sicherheitsvorrichtung für ein schleppbares Fahrzeug, das ein an einer Achse des Fahrzeugs befestigtes Rohr umfasst und einen Stift, der sich durch ein Rad des Fahrzeugs erstrecken kann, der im Rohr aufgenommen werden kann. Der Stift erstreckt sich im Einsatz sowohl durch das Rad wie den Achsflansch, an dem das Rad angebracht ist und daher ist die Vorrichtung von US 4,622,833 nicht für schleppbare Fahrzeuge geeignet, die eine Bremseinrichtung, wie eine Trommelbremse aufweisen, die hinter dem Rad vorgesehen ist. Die Installation der Vorrichtung erfordert die Entfernung eines der Bolzen, die zum Befestigen des Rades am Achsflansch verwendet werden.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Sicherheitsvorrichtung für schleppbare Fahrzeuge zur Verfügung gestellt umfassend eine Basis, die an einer Aufhängungskomponente eines schleppbaren Fahrzeugchassis anbringbar ist und eine Verriegelungsanordnung, die lösbar an der Basis anbringbar ist, wobei die Verriegelungsanordnung im Einsatz durch eine Öffnung eines Rades des schleppbaren Fahrzeugs positionierbar ist, um die Drehung des Rades relativ zur Aufhängungskomponente zu verhindern, an der die Basis angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsanordnung einen Gewindeteil aufweist, der in die Basis aufgenommen werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine kompakte Sicherheitsvorrichtung zur Verfügung, die beim Einsatz die Drehung eines Rades verhindert, dem sie zugeordnet ist. Die Position der Basis an einer beweglichen Aufhängungskomponente des schleppbaren Fahrzeugchassis beschränkt den Zugang zur Sicherheitsvorrichtung, da sie im Einsatz durch das Fahrzeugrad, Aufhängungselement und Unterseite des schleppbaren Fahrzeugs abgeschirmt ist. Die Verriegelungsanordnung erstreckt sich durch eine vorgegebene Öffnung des Rades, zum Beispiel eine Öffnung, die zwischen benachbarten Speichen und dem Radkranz definiert ist, und vermeidet dadurch die Notwendigkeit, dass das Rad oder der Achsflansch, an dem es angebracht ist, verändert werden müssen, um die Sicherheitsvorrichtung anzubringen.
  • Die Basis ist mit einem Befestigungsteil versehen, um zu ermöglichen, dass die Basis am Fahrzeugchassis angebracht wird, und einem Sitzteil, der geeignet ist, einen Teil der Verriegelungsanordnung aufzunehmen. Der Befestigungsteil und der Sitzteil können durch eine gemeinsame Komponente definiert sein. In einer alternativen Ausführungsform können der Befestigungsteil und der Sitzteil separate Komponenten umfassen, die einander zugeordnet sind, so dass sie die Basis definieren. Der Befestigungsteil ist bevorzugt mit Elementen versehen, die beim Ausrichten und Anbringen des Befestigungsteils am Fahrzeugchassis hilfreich sind. Die Befestigungselemente können einen oder mehrere Vorsprünge, eine oder mehrere Ausnehmungen oder eine Kombination davon umfassen. Der Befestigungsteil ist mit einem Verriegelungselement versehen, das für die Verriegelungsvorrichtung durch den Sitzteil zugänglich ist.
  • Der Sitzteil kann mit einer Ausnehmung versehen sein, die geeignet ist, den Teil der Verriegelungsvorrichtung aufzunehmen. Bevorzugt ist diese Ausnehmung so bemessen und geformt, dass sie sich eng an den Teil der Verriegelungsvorrichtung anpasst, um im Einsatz übermäßiges Spiel dazwischen zu vermieden.
  • In der Ausführungsform, in der die Befestigungs- und Sitzteile durch separate Komponenten definiert sind, können Ausrichtmittel vorgesehen sein, um korrekte Ausrichtung dazwischen zu gewährleisten. Die Ausrichtmittel können einen oder mehrere Vorsprünge umfassen, die in einer oder mehreren komplementären Ausnehmungen aufgenommen werden können.
  • Die Verriegelungsvorrichtung umfasst bevorzugt ein langgestrecktes Verriegelungsglied und ein Sicherungsmittel zum lösbaren Anbringen des Verriegelungsglieds an der Basis. Das Verriegelungsglied weist ein Ende auf, das im Einsatz im Sitzteil der Basis aufgenommen werden kann. In einer alternativen Ausführungsform kann das Verriegelungsglied nicht in der Basis aufnehmbar sein. In einer solchen Ausführungsform kann sich das Sicherungsmittel vom Verriegelungsglied zur Basis erstrecken. Das Verriegelungsglied weist bevorzugt einen Schnittstellenteil auf, der geeignet ist, dass er eng in eine Öffnung eines Rades des schleppbaren Fahrzeugs passt. Der Schnittstellenteil kann bevorzugt vollkommen konform zur Form der Öffnung sein. Der Schnittstellenteil kann bevorzugt die Form eines Flansches oder Ansatzes des Verriegelungsglieds aufweisen. Der Flansch oder Ansatz kann mit einem Schutzüberzug versehen sein. Der Schnittstellenteil kann integral mit dem Verriegelungsglied ausgebildet sein. In einer alternativen Ausführungsform können der Schnittstellenteil und das Verriegelungsglied separate Komponenten umfassen, die einander zugeordnet werden können. In einer solchen Ausführungsform kann der Schnittstellenteil mit einer Öffnung versehen sein, die so konfiguriert ist, dass sie das Verriegelungsglied hierdurch aufnimmt. Die Öffnung kann verjüngt sein und so konfiguriert sein, dass sie einen komplementären verjüngten Teil des Verriegelungsglieds aufnimmt.
  • Der Schnittstellenteil kann so konfiguriert sein, dass er eine oder mehrere Radschrauben oder Radmuttern abdeckt, die zum Anbringen des Rads am schleppbaren Fahrzeug verwendet werden. Die Schnittstelle kann mit einer Erweiterung versehen sein, die im Einsatz über einer oder mehreren Radschrauben oder Radmuttern liegt.
  • Das Sicherungsmittel kann ein langgestrecktes Glied aufweisen, das sich im Einsatz mindestens teilweise durch das Verriegelungsglied erstreckt. Das langgestreckte Glied kann in einer länglichen Bohrung des Verriegelungsglieds vorgesehen sein. Das langgestreckte Glied kann an einem ersten Ende mit einer Formation versehen sein, die mit einer komplementären Formation der Basis kooperieren kann. Das erste Ende des langgestreckten Glieds kann mit einem Gewinde versehen sein. Das gegenüberliegende Ende des langgestreckten Glieds kann mit einer Formation versehen sein, die mit einem geeignet konfigurierten Werkzeug koppelbar ist, so dass das Einsetzen und Entfernen des langgestreckten Glieds an der Basis unterstützt wird.
  • Die Verriegelungsanordnung weist bevorzugt auch einen in die längliche Bohrung des Verriegelungsglieds einsetzbaren Verschluss auf, um das Sicherungsmittel abzuschirmen und Zugang zu ihm zu verhindern. Der Verschluss ist bevorzugt lösbar in der Bohrung zu befestigen. Der Verschluss kann durch ein Zylinderschloss definiert sein.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein schleppbares Fahrzeug mit einem Chassis und mindestens einem Rad zur Verfügung gestellt, wobei das Fahrzeug ferner eine Sicherheitsvorrichtung aufweist, umfassend eine Basis, die an einer Aufhängungskomponente des Chassis angebracht ist und eine Verriegelungsanordnung, die lösbar an der Basis anbringbar ist, wobei die Verriegelungsanordnung sich im Einsatz durch eine Öffnung des mindestens einen Rades erstreckt, um seine Rotation relativ zur Aufhängungskomponente zu verhindern, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsanordnung einen Gewindeteil aufweist, der in die Basis aufgenommen werden kann.
  • Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nun mit Bezug zu den begleitenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 eine Seitenansicht im Querschnitt einer Sicherheitsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt, die an einer Fahrzeugaufhängungsanordnung angebracht ist;
  • 2 eine Seitenansicht eines Sitzelements der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 3 eine Seitenansicht eines Befestigungsteils der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 4 eine Stirnseitenansicht eines Verriegelungsglieds der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 5 eine Seitenansicht des Verriegelungsglieds von 4 zeigt;
  • 6 eine Perspektivansicht eines Radprofilkranzes gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 7 eine Seitenansicht des Verriegelungsglieds einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 8 eine Seitenansicht im Querschnitt einer alternativen Ausführungsform der Sicherheitsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt, die an einer Fahrzeugaufhängungsanordnung angebracht ist;
  • 9 eine Explosionsperspektivansicht einer weiteren Ausführungsform einer Sicherheitsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 10 eine Ansicht des Zusammenbaus der Sicherheitsvorrichtung von 9 zeigt; und
  • 11 eine Teilschnittansicht einer Sicherheitsvorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • Zunächst mit Bezug zu den 1 bis 6 ist eine Sicherheitsvorrichtung gezeigt, die allgemein mit 10 bezeichnet ist, umfassend eine Basis 12 und Verriegelungsanordnung 14. Die Basis 12 umfasst einen Befestigungsteil 16 und einen Sitzteil 18. Die Vorrichtung 10 ist geeignet, dass sie an einer Aufhängungskomponente 20 eines schleppbaren Fahrzeugs eingesetzt wird, wie in 1 gezeigt. Die Anordnung 20 ist vom Torsionstyp und umfasst ein rohrförmiges Element 22, einen Auslegerarm 24 und ein Achsschenkel 26. Das rohrförmige Element 22 ist geeignet, dass es zusammen mit einem nachgiebigen Torsionselement (nicht gezeigt) in eine rohrförmige Achse (auch nicht gezeigt) aufgenommen wird. Der Achsschenkel 26 trägt eine Bremsanlage, von der die Bremsscheibe 28 und Bremstrommel 30 sichtbar sind.
  • Der Befestigungsteil 16 umfasst ein im Wesentlichen "U"-förmiges Element 31, das aus einem Metallstreifen, zum Beispiel Stahl gebildet ist. Das Element 31 ist mit gegenüberstehenden Beinen 52 versehen, um das Befestigen des Teils 16 am Auslegerarm 24, zum Beispiel durch Schweißen, zu erleichtern. Das Element 31 ist ferner mit drei beabstandeten durchgehenden Öffnungen 32, 34, 36 versehen, die so bemessen sind, dass sie zwei Lagerzapfen 38 und eine Gewindehülse 40 aufnehmen. Die Zapfen 38 umfassen einen Kopfteil 42 mit einem größeren Durchmesser als die entsprechende Zapfenöffnung 32, 34 und einen Schaftteil 44 mit einem Durchmesser, der geeignet ist, dass er durch eine Zapfenöffnung 32, 34 passt. Die Hülse 40 ist zylinderförmig und weist eine mit einem Gewinde versehene durchgehende Öffnung 46 auf. Auf ähnliche Weise wie die Zapfen 38, ist die Hülse 40 mit einem Kopfteil 48 mit einem größeren Durchmesser als die Hülsenöffnung 36 und einem Schafteil 50 versehen, der einen Durchmesser aufweist, der geeignet ist, dass er durch die Hülsenöffnung 36 passt. Die Zapfen 38 und Hülse 40 sind in Zuordnung zum "U"-förmigen Element 31 durch irgendein geeignetes Mittel, zum Beispiel Schweißen oder Presssitz zwischen den Komponenten gehalten.
  • Der Sitzteil 18 umfasst einen Metallkörper 62 mit einer durchgehenden Öffnung 54 und ein Paar Blindöffnungen 56. Die Blindöffnungen 56 sind beabstandet und so bemessen, dass sie die Teile der Zapfen 38 aufnehmen, die vom Teil 16 hervorstehen und daher in Kombination dazu dienen, den Sitzteil 18 in Bezug auf den Teil 16 anzuordnen. Die durchgehende Öffnung 54 weist einen ersten Teil 58 auf, der geeignet ist, den hervorstehenden Teil der Hülse 40 aufzunehmen und einen zweiten Teil 60, der geeignet ist, die Verriegelungsanordnung 14 aufzunehmen und die später ausführlicher beschrieben wird.
  • Die Verriegelungsanordnung 14 weist einen Metallkörper 64 auf, der einen länglichen Vorderteil 66 aufweist, einen Ansatz 68 und einen zylindrischen Schild 70. Der Vorderteil 66 weist über seine Länge eine gleichmäßig oktagonale Querschnittsform auf und ist geeignet, dass er eng in den zweiten Teil 60 des Sitzteils durch die Öffnung 54 passt. Im Einsatz liegt die Stirnseite 79 des Vorderteils 66 gegen den Boden 61 des zweiten Teils 60 an. Der Ansatz 68 ist mit gegenüberstehenden Vorder- und Rückseiten 72, 74 versehen, von denen sich jeweils der Vorderteil 66 und der Schild 70 erstrecken. Wie aus der Stirnseitenansicht von 4 zu sehen ist, weist der Ansatz 68 eine im Wesentlichen hexagonale Form auf, die drei längere und drei kürzere Seiten umfasst. Die Seitenansicht von 5 zeigt den Ansatz 68, der ein verjüngtes Profil zwischen den Seiten 72, 74 aufweist.
  • Der Ansatz 68 ist so bemessen und geformt, dass er einer Öffnung eines Straßenrads entspricht, zum Beispiel einer Öffnung, die durch benachbarte Speichen und Teile des Radkranzes und der Nabe definiert und umschlossen ist. Es ist erkennbar, dass in Abhängigkeit von der Größe und Form der Öffnungen in einem vorgegebenen Rad andere Formen und Konfigurationen des Ansatzes 68 verwendet werden können. Die verjüngte Natur des oben beschriebenen Ansatzes 68 und die geeignete Länge des Vorderteils 66 ermöglichen dem Ansatz 68, im Einsatz bündig mit der Außenfläche des Rades zu liegen. Die verjüngte Oberfläche des Ansatzes 68 kann mit einem Schutzüberzug versehen sein, zum Beispiel einem nachgiebig verformbaren Kunststoffmaterial, so dass die Möglichkeit einer Beschädigung des Rades beim Ansetzen oder Abnehmen der Verriegelungsanordnung 14 verringert wird.
  • Es ist eine durchgehende Öffnung 76 zwischen entsprechenden Öffnungen 78, 80 in der distalen Stirnseite 79 des Vorderteils 66 und der Rückseite 74 des Ansatzes 68 vorgesehen. Die Öffnung 76 ist so bemessen, dass sie geeignet ist, einen Bolzen 82 hierdurch aufzunehmen, der im Einsatz die Verriegelungsanordnung 14 an der Basis 12 sichert. Der Bolzen 82 ist von ausreichender Länge, so dass im Einsatz der Bolzenkopf 84 vollkommen vom zylindrischen Schild 70 umgeben ist, während das gegenüberliegende Ende 86 des Bolzens 82 in der Gewindeöffnung 46 der Hülse 40 aufgenommen ist, wie in 1 gezeigt. Mit Vorteil ist der Bolzenkopf 84 vom Sicherheitstyp, der eine geeignet konfigurierte Nuss erfordert, so dass ein Drehmoment aufgebracht werden kann. Die Wand des zylindrischen Schildes 70 ist von einer ausreichenden Höhe, so dass Zugriff zum Bolzenkopf 84 ohne Nuss verhindert ist, und von ausreichender Dicke, so dass er einer Verformung Widerstand leistet, sollte versucht werden, ein Drehmoment auf den Bolzenkopf 84 auszuüben, indem der Schild 70 unter Verwendung von Zangen oder einem großen Schlüssel bearbeitet wird. Wahlweise kann der Schild 70 mit einem Verschluss 88 versehen sein, der im Einsatz Zugriff auf den Bolzenkopf 84 verhindert. Der Verschluss ist bevorzugt mit Verriegelungsmitteln (nicht gezeigt) versehen, die unerlaubtes Entfernen verhindern.
  • Die Vorrichtung 10 kann an einem schleppbaren Fahrzeug bei seiner Herstellung angebracht werden, oder kann alternativ bei einem vorhandenen schleppbaren Fahrzeug mittels eines Ersatzachsensatzes nachgerüstet werden. Die Vorrichtung 10 kann nachgerüstet werden, wenn es ausreichend Platz gibt, dass die Basis 12 in einer Position eingesetzt werden kann, wo sie sowohl durch eine Radöffnung zum Einsetzen und Entfernen der Verriegelungsanordnung 14 zugänglich ist, und den Betrieb des schleppbaren Fahrzeugs nicht beeinträchtigt, wenn sie nicht verwendet wird.
  • Die Funktion der Vorrichtung 10 ist einfach. Um unerlaubtes Abschleppen eines schleppbaren Fahrzeugs zu verhindern, wird das Fahrzeug zunächst in eine Position bewegt, wo es verbleiben soll und eine Öffnung des Rades, dem die Vorrichtung 10 zugeordnet ist, wird mit der Basis 12 ausgerichtet. Der Metallkörper 64 der Verriegelungsanordnung 14 wird dann durch die Radöffnung eingeführt und der Vorderteil 66 am Sitzteil durch die Öffnung 54 eingesetzt. Der Bolzen 82 wird dann durch den Körper 64 eingeführt, mit dem Gewinde der Hülsenöffnung 46 verbunden und angezogen. Sollte ein Versuch unternommen werden, das Fahrzeug ohne Entfernen der Verriegelungsanordnung 14 abzuschleppen, ist eine Drehung des Rades verhindert. Auf das schleppbare Fahrzeug ausgeübte Kraft wird vom Rad zum Ansatz 68 und wiederum durch den Vorderteil 66 des Verriegelungsglieds auf die Basisanordnung 12 und die Fahrzeugaufhängung übertragen. Das schleppbare Fahrzeug kann daher nur bewegt werden, wenn der Widerstand überwunden wird, der durch das nicht drehbare Rad am Boden geleistet wird. Sollte ein Zugfahrzeug erfolgreich das schleppbare Fahrzeug ziehen, wird der Reifen des nicht drehbaren Rades schließlich platzen und dadurch weitere Bewegung verhindern. Ein Abnehmen der Verriegelungsanordnung 14 wird durch Vornehmen der oben beschriebenen Verfahrensweise in der umgekehrten Reihenfolge erreicht.
  • Nun mit Bezug zu den 6, 7 und 8 ist eine alternative Ausführungsform einer Sicherheitsvorrichtung gezeigt, die allgemein mit 100 bezeichnet ist, gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Merkmale und Komponenten, die der Ausführungsform der 1 bis 5 gemeinsam sind, sind mit gleichen Bezugszei chen identifiziert. Die alternative Ausführungsform unterscheidet sich darin, dass der Metallkörper der Verriegelungsanordnung 14 aus einer zweiteiligen Konstruktion ist, die einen separaten Ansatz oder Radschnittstellenteil 102 umfasst, der in ein Verriegelungsglied 104 einsetzbar ist. Sowohl der Ansatz wie das Verriegelungsglied sind aus Metall gefertigt. Der Ansatz 102 ist mit einer verjüngten durchgehenden Öffnung 106 versehen, die im Einsatz einen entsprechend verjüngten Teil 108 des Verriegelungsglieds 104 aufnimmt.
  • Das Verriegelungsglied 104 ist ferner mit einer durchgehenden Öffnung 110 versehen, in die im Einsatz der Bolzen 82 und ein Zylinderschloss 112 aufgenommen werden. Die durchgehende Öffnung 110 umfasst einen Vorderteil 114 mit einem ersten Durchmesser, einen Zwischenteil 115 mit einem zweiten Durchmesser und einen Endteil 116 mit einem dritten Durchmesserteil. Der Vorderteil 114 ist so bemessen, dass er den Gewindeteil des Bolzens 82 darin aufnimmt, während der Zwischenteil 115 so bemessen ist, dass er den Kopf des Bolzens 82 aufnimmt. Der Endteil 116 ist so bemessen, dass er einen Schließzylinder 112 aufnimmt und weist eine Ausnehmung 117 so positioniert auf, dass ein Verriegelungselement des Zylinderschlosses 112 aufgenommen wird. Wie aus der 8 zu sehen ist, ist der Bolzen 82 im Einsatz vollständig im Verriegelungsglied 104 aufgenommen und vom Schließzylinder 112 abgeschirmt. Der Schließzylinder 112 verhindert, wenn er eingesetzt ist, Zugriff auf den Kopf des Bolzens 82.
  • Das Vorsehen eines separaten Ansatzes und Verriegelungsglieds 102, 104 ist darin vorteilhaft, dass eine austauschbare Auswahl von Ansätzen 102 vorgesehen werden kann, die unterschiedliche Konfigurationen von Rädern berücksichtigen, die an einem schleppbaren Fahrzeug angebracht sind. Durch vollständiges Einlagern des Bolzens 82 im Verriegelungsglied 104 ist die Möglichkeit, dass eine Person in einem Versuch, die Vorrichtung 100 zu entfernen, unerlaubten Zugriff auf den Bolzenkopf erhält, weiter reduziert.
  • Mit Bezug zu den 9 und 10 ist eine weitere Ausführungsform einer Sicherheitsvorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigt, die allgemein mit 120 bezeichnet ist. Merkmale, die den zuvor beschriebenen Ausführungsformen gemeinsam sind, sind mit gleichen Bezugszeichen identifiziert. Die Vorrichtung 120 ist zu der mit Bezug zu den 7 und 8 beschriebenen darin ähnlich, dass der Metallkörper der Verriegelungsanordnung 14 eine zweiteilige Konstruktion ist, die ein Verriegelungsglied 104 und einen separaten Ansatz 122 umfasst. Der Ansatz 122 weist eine Verlängerung 124 auf, die im Einsatz über zwei benachbarten Radmuttern eines Rades 126, an dem die Vorrichtung 120 angebracht ist, liegt und Zugriff zu diesen verhindert.
  • Schließlich ist mit Bezug zu 11 eine weitere Ausführungsform einer Sicherheitsvorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigt, die allgemein mit 130 bezeichnet ist. Merkmale, die den zuvor beschriebenen Ausführungsformen gemeinsam sind, sind mit gleichen Bezugszeichen identifiziert. Die Vorrichtung 130 umfasst eine Basis 12, die am Auslegerarm 24 einer Aufhängung eines schleppbaren Fahrzeugs angebracht ist, und eine Verriegelungsanordnung 14, die an der Basis 12 anbringbar ist. Die Verriegelungsanordnung 14 umfasst einen Metallkörper 132, der in eine Öffnung eines Rades 126 einsetzbar ist und einen Bolzen 82.
  • Es ist erkennbar, dass die Basis 12 der Ausführungsform von 11 länger ist als die Basen 12 der zuvor beschriebenen Ausführungsformen. Die Basis 12 der Ausführungsform von 11 ragt daher vom Auslegerarm 24 unter dem Innenrand des Rades 126 hervor und in einen ringförmigen Raum, der zwischen dem Rad 126 und der Brems trommel 30 definiert ist. Folglich sind sowohl der Metallkörper 132 wie der Bolzen 82 kürzer als die mit Bezug zu den zuvor beschriebenen Ausführungsformen beschriebenen. Der Bolzen 82 erstreckt sich durch eine Bohrung 134 des Körpers 132 und in eine Gewindebohrung 136 der Basis 12. Der Bolzen 82 kann in der Bohrung 134 lose gehalten sein, zum Beispiel durch einen Sicherungsring, um zu verhindern, dass der Bolzen 82 und der Körper 132 getrennt werden, wenn sie nicht in der Basis 12 eingesetzt sind. Der Körper 132 weist einen verjüngten Vorderteil 138 auf, der sich im Einsatz durch die Öffnung des Rades 126 erstreckt und einen Flansch 140 mit größeren Dimensionen als die der Radöffnung, so dass verhindert wird, dass der Körper 132 vollständig durch die Radöffnung treten kann. Der Flansch 140 ist mit einer ringförmigen Dichtung 142 aus einem elastisch kompressiblen Material versehen, die im Einsatz zwischen den Flansch 140 und den Rand 126 eingesetzt ist.
  • Die Vorrichtung 130 kann auf ähnliche Weise installiert werden wie es oben für die Ausführungsformen der 1 bis 10 beschrieben ist. Eine Öffnung eines Rades 126 eines schleppbaren Fahrzeugs wird mit der Basis 12 derart ausgerichtet, dass die Basis 12 dadurch sichtbar und zugänglich ist. Der Körper 132 wird dann in die Radöffnung eingesetzt und der Bolzen 82 in das Gewinde 136 der Basis 12 eingeführt. Es ist erkennbar, dass die in 11 gezeigte Vorrichtung 130 sich von den Ausführungsformen der 1 bis 10 nur darin unterscheidet, dass der Bolzen 82 in der Basis 12 aufgenommen ist und nicht der Körper 132 und der Bolzen 82. Im Einsatz liegt die Stirnseite des Körpers 132 gegen die entsprechende Stirnseite der Basis 12 an und ist durch den Bolzen sicher daran gehalten. Das Vorsehen der kompressiblen Dichtung 142 gewährleistet, dass der Metallkörper 132 in der Lage ist, eng am Rad 126 anzuliegen, ohne dass es zerkratzt oder an der Außenseite beschädigt wird. Die Längen der Basis 12 und des Körpers 132 können so gewählt sein, dass ein Kompressionsgrad der Dichtung 142 erforder lich ist, um zu ermöglichen, dass die jeweiligen Stirnseiten der Basis 12 und des Körpers 132 aufeinandertreffen. Sobald der Bolzen 82 an der Basis 12 befestigt ist, kann ein Verschluss in Form eines Zylinderschlosses (nicht gezeigt) in das offene Ende der Bohrung 134 eingesetzt werden, um Zugriff auf den Bolzen 82 zu verhindern.
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein einfaches und effektives Mittel zur Verhinderung unerlaubter Bewegung eines schleppbaren Fahrzeugs zur Verfügung. Die Vorrichtung ist weniger kompliziert und kleiner als bekannte äußere Radverriegelungs- oder Klammersysteme. Die Positionierung der Schnittstelle zwischen der Basisanordnung und dem Verriegelungsglied zwischen der Rückseite eines Rades und dem Fahrzeugchassis beschränkt Zugriff darauf wesentlich und verhindert damit einen Angriff.

Claims (35)

  1. Sicherheitsvorrichtung für schleppbare Fahrzeuge (10, 100, 120, 130) umfassend eine Basis (12), die an einer Aufhängungskomponente (20) eines schleppbaren Fahrzeugchassis anbringbar ist und eine Verriegelungsanordnung (14), die lösbar an der Basis anbringbar ist, wobei die Verriegelungsanordnung (14) im Einsatz durch eine Öffnung eines Rades (126) des schleppbaren Fahrzeugs positionierbar ist, um die Drehung des Rades (126) relativ zur Aufhängungskomponente (20) zu verhindern, an der die Basis (12) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsanordnung (14) einen Gewindeteil (86) aufweist, der in die Basis (12) aufgenommen werden kann.
  2. Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) nach Anspruch 1, worin die Basis (12) mit einem Befestigungsteil (16) versehen ist, um zu ermöglichen, dass die Basis an der Aufhängungskomponente (20) angebracht wird und einen Sitzteil (18), der geeignet ist, einen Teil der Verriegelungsanordnung (14) aufzunehmen.
  3. Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) nach Anspruch 2, worin der Sitzteil (18) eine Ausnehmung (45) aufweist, in der ein Teil der Verriegelungsanordnung (14) aufgenommen werden kann.
  4. Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) nach Anspruch 2 oder 3, worin die Basis (12) mit einer Ausnehmung (46) mit Gewinde versehen ist, die durch den Sitzteil (18) für die Verriegelungsanordnung (14) zugänglich ist.
  5. Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin die Verriegelungsanordnung (14) ein langgestrecktes Verriegelungsglied (64, 104, 132) und ein Sicherungsmittel (82, 132) zum lösbaren Anbringen des Verriegelungsglieds (64, 104, 132) an der Basis (12) aufweist.
  6. Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) nach Anspruch 5, worin das Verriegelungsglied (64, 104, 132) einen Schnittstellenteil (68, 102) aufweist, der so gestaltet ist, dass er eng in eine Öffnung eines Rades (126) des schleppbaren Fahrzeugs passt.
  7. Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) nach Anspruch 6, worin der Schnittstellenteil (68, 102) einen Flansch (140) des Verriegelungsglieds (64, 104, 132) umfasst.
  8. Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) nach Anspruch 6 oder 7, worin der Schnittstellenteil (102) und das Verriegelungsglied (104) separate Komponenten umfassen, die zueinander passen.
  9. Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) nach Anspruch 8, worin der Schnittstellenteil (102) mit einer Öffnung (106) versehen ist, die so konfiguriert ist, dass sie das Verriegelungsglied (104) dadurch aufnimmt.
  10. Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) nach Anspruch 9, worin die Öffnung (106) des Schnittstellenteils (102) verjüngt ist und so konfiguriert, dass sie einen komplementären verjüngten Teil (108) des Verriegelungsglieds (104) aufnimmt.
  11. Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) nach einem der Ansprüche 6 bis 10, worin ein Teil (124) der Verriegelungsanordnung so konfiguriert ist, dass sie eine oder mehrere Radmuttern oder Radschrauben abdeckt, die zum Befestigen des Rads (126) am schleppbaren Fahrzeug verwendet sind.
  12. Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) nach Anspruch 11, worin der Schnittstellenteil (60, 102) der Verriegelungsanordnung mit einer Verlängerung versehen ist, die im Einsatz über der einen oder den mehreren Radmuttern oder Radschrauben liegt.
  13. Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) nach einem der Ansprüche 5 bis 12, worin das Sicherungsmittel (82, 134) ein langgestrecktes Glied umfasst, das im Einsatz sich durch eine längliche Bohrung (76, 110) des Verriegelungsglieds (64, 104, 132) erstreckt.
  14. Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) nach Anspruch 13, worin das erste Ende (86) des langgestreckten Glieds ein Gewinde aufweist.
  15. Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) nach Anspruch 13 oder Anspruch 14, worin das gegenüberliegende Ende (84) des langgestreckten Glieds mit einer Formation versehen ist, die mit einem geeignet konfigurierten Werkzeug koppelbar ist, so dass das Einsetzen und Entfernen des langgestreckten Glieds an der Basis (12) unterstützt wird.
  16. Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) nach einem der Ansprüche 13 bis 15, worin die Verriegelungsanordnung (14) einen in die längliche Bohrung (76, 110) des Verriegelungsglieds einsetzbaren Zapfen aufweist, um das Sicherungsmittel (82, 134) abzuschirmen und Zugang zu ihm zu verhindern.
  17. Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) nach Anspruch 16, worin der Zapfen in Form eines Zylinderschlosses (112) vorliegt.
  18. Schleppbares Fahrzeug mit einem Chassis und mindestens einem Rad (120), wobei das Fahrzeug ferner eine Sicherheitsvorrichtung (10, 100, 120, 130) aufweist, umfassend eine Basis (12), die an einer Auf hängungskomponente (20) des Chassis angebracht ist und eine Verriegelungsanordnung (14), die lösbar an der Basis (12) anbringbar ist, wobei die Verriegelungsanordnung (14) sich im Einsatz durch eine Öffnung des mindestens einen Rades erstreckt, um seine Rotation relativ zur Aufhängungskomponente (20) zu verhindern, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsanordnung (14) einen Gewindeteil (86) aufweist, der in die Basis (12) aufgenommen werden kann.
  19. Schleppbares Fahrzeug nach Anspruch 18, worin die Basis (12) an einem Aufhängungsarm (24) des Chassis angebracht ist.
  20. Schleppbares Fahrzeug nach Anspruch 18 oder Anspruch 19, worin die Basis (12) einen Befestigungsteil (16) umfasst, der an der Aufhängungskomponente (20) angebracht ist und einen Sitzteil, der geeignet ist, einen Teil der Verriegelungsanordnung (14) aufzunehmen.
  21. Schleppbares Fahrzeug nach Anspruch 20, worin der Sitzteil (18) eine Ausnehmung (54) aufweist, in der ein Teil der Verriegelungsanordnung (14) aufgenommen werden kann.
  22. Schleppbares Fahrzeug nach Anspruch 20 oder Anspruch 21, worin die Basis (12) mit einer Ausnehmung (46) mit Gewinde versehen ist, die durch den Sitzteil (18) für den Gewindeteil der Verriegelungsanordnung (14) zugänglich ist.
  23. Schleppbares Fahrzeug nach einem der Ansprüche 18 bis 22, worin die Verriegelungsanordnung (14) ein langgestrecktes Verriegelungsglied (64, 104, 132) und ein Sicherungsmittel (82, 132) zum lösbaren Anbringen des Verriegelungsglieds (64, 104, 132) an der Basis (12) aufweist.
  24. Schleppbares Fahrzeug nach Anspruch 23, worin das Verriegelungsglied (64, 104, 132) einen Schnittstellenteil (68, 102) aufweist, der so gestaltet ist, dass er eng in eine Öffnung eines Rades (126) des schleppbaren Fahrzeugs passt.
  25. Schleppbares Fahrzeug nach Anspruch 24, worin der Schnittstellenteil (68, 102) einen Flansch (140) des Verriegelungsglieds (64, 104, 132) umfasst.
  26. Schleppbares Fahrzeug nach Anspruch 24 oder Anspruch 25, worin der Schnittstellenteil (102) und das Verriegelungsglied (104) separate Komponenten umfassen, die zueinander passen.
  27. Schleppbares Fahrzeug nach Anspruch 26, worin der Schnittstellenteil (102) mit einer Öffnung (106) versehen ist, die so konfiguriert ist, dass sie das Verriegelungsglied (104) dadurch aufnimmt.
  28. Schleppbares Fahrzeug nach Anspruch 9, worin die Öffnung (106) des Schnittstellenteils verjüngt ist und so konfiguriert, dass sie einen komplementären verjüngten Teil (108) des Verriegelungsglieds (104) aufnimmt.
  29. Schleppbares Fahrzeug nach einem der Ansprüche 24 bis 28, worin ein Teil (124) der Verriegelungsanordnung (14) so konfiguriert ist, dass sie eine oder mehrere Radmuttern oder Radschrauben abdeckt, die zum Befestigen des Rads (126) am schleppbaren Fahrzeug verwendet sind.
  30. Schleppbares Fahrzeug nach Anspruch 29, worin der Schnittstellenteil (68, 102) der Verriegelungsanordnung (14) mit einer Verlängerung versehen ist, die im Einsatz über der einen oder den mehreren Radmuttern oder Radschrauben liegt.
  31. Schleppbares Fahrzeug nach einem der Ansprüche 23 bis 30, worin das Sicherungsmittel (82, 134) ein langgestrecktes Glied umfasst, das im Einsatz sich durch eine längliche Bohrung (76, 110) des Verriegelungsglieds (64, 104, 132) erstreckt.
  32. Schleppbares Fahrzeug nach Anspruch 31, worin das erste Ende (86) des langgestreckten Glieds ein Gewinde aufweist.
  33. Schleppbares Fahrzeug nach Anspruch 31 oder Anspruch 32, worin das gegenüberliegende Ende (84) des langgestreckten Glieds mit einer Formation versehen ist, die mit einem geeignet konfigurierten Werkzeug koppelbar ist, so dass das Einsetzen und Entfernen des langgestreckten Glieds an der Basis (12) unterstützt wird.
  34. Schleppbares Fahrzeug nach einem der Ansprüche 30 bis 33, worin die Verriegelungsanordnung (14) einen in die längliche Bohrung (76, 110) des Verriegelungsglieds (64, 104, 132) einsetzbaren Zapfen aufweist, um das Sicherungsmittel (82, 134) abzuschirmen und Zugang zu ihm zu verhindern.
  35. Schleppbares Fahrzeug nach Anspruch 34, worin der Zapfen in Form eines Zylinderschlosses (112) vorliegt.
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