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DE602004004389T2 - Fahrzeug für Behinderte - Google Patents

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DE602004004389T2
DE602004004389T2 DE602004004389T DE602004004389T DE602004004389T2 DE 602004004389 T2 DE602004004389 T2 DE 602004004389T2 DE 602004004389 T DE602004004389 T DE 602004004389T DE 602004004389 T DE602004004389 T DE 602004004389T DE 602004004389 T2 DE602004004389 T2 DE 602004004389T2
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vehicle
lever
bottom plate
axis
rear wheel
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DE602004004389T
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Guido Frigo
Antonio Fuganti
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Centro Ricerche Fiat SCpA
Original Assignee
Centro Ricerche Fiat SCpA
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeug für behinderte Personen.
  • Die Verwendung von herkömmlichen Kraftfahrzeugen, die mit Steuerungen ausgerüstet sind, die von einer behinderten Person bedient werden können, macht es notwendig, dass die behinderte Person selbst den Sitz des Fahrzeuges einnimmt. Es sind daher häufige Tätigkeiten der Überführung der behinderten Person vom Rollstuhl zum Sitz des Fahrzeuges und umgekehrt erforderlich. Diese Tätigkeiten fordern im Allgemeinen eine spezielle Ausgestaltung des Fahrzeuges, um das Einsteigen der behinderten Person zu erleichtern.
  • Um die oben erwähnten Nachteile zu beseitigen, sind motorbetriebene Fahrzeuge für behinderte Personen bekannt, die den Rollstuhl aufnehmen, der von der behinderten Person selbst eingenommen wird.
  • Diese Fahrzeuge, beispielsweise der Art, die in der GB 2128560 dargestellt ist, bestehen im Grunde aus einem einschaligen Körper, der von vorderen und hinteren Rädern gestützt ist und in seinem Bodenteil einen Hohlraum zur Aufnahme einer Bodenplatte begrenzt, die so ausgestaltet ist, dass der Rollstuhl der behinderten Person aufgenommen werden kann und der genannte Rollstuhl auf das Fahrzeug gebracht und vom Fahrzeug herunter genommen werden kann. Das oben erwähnte Fahrzeug umfasst weiterhin Steuereinrichtungen zum Betätigen von Motoren zum Lenken und zum Antrieb, die jedem Vorderrad zugeordnet sind, und zum Steuern der Bodenplatte über zwei Betätigungsglieder, um diese bezüglich des Bodens abzusenken und anzuheben.
  • Die Bodenplatte ist weiterhin mit dem hinteren Teil des Körpers des Fahrzeuges über einen Stift und an der Vorderseite über zwei Seitenketten, die von Rollen gehalten sind, die am Körper des Fahrzeuges befestigt sind, mit dem vorderen Teil von jeweiligen Schutzkonstruktionen verbunden, die an den Seiten der Bodenplatte angeordnet sind und von jedem hinteren Rad getragen sind.
  • Das Fahrzeug für behinderte Personen hat insbesondere zwei verschiedene Betriebsgestaltungen, von denen jede einer entsprechenden Betriebsposition der Betätigungsglieder zugeordnet ist, die durch die behinderte Person über die Steuereinrichtungen betätigt werden.
  • In der Gestaltung, in der das Fahrzeug fährt sind insbesondere der Unterteil des Körpers des Fahrzeuges und die Bodenplatte in der selben Ebene angeordnet oder liegen diese parallel und in einem Abstand zum Boden, während in der Gestaltung, in der der Rollstuhl vom Körper des Fahrzeuges heruntergenommen oder auf den Körper des Fahrzeuges gebracht wird, das Unterteil schräg bezüglich des Bodens angeordnet ist und die Bodenplatte vollständig auf dem Boden selbst liegt.
  • Bei der Gestaltung beim Fahren bringt im Einzelnen die Betriebsposition der Betätigungsglieder die Achse der hinteren Räder in eine Position vertikal unter dem Stift, der die Bodenplatte mit dem hinteren Teil des Körpers des Fahrzeuges verbindet. Wenn die hinteren Räder fest so gelegt sind, dass sie mit dem Boden in Kontakt bleiben, bleibt das Fahrzeug bezüglich des Bodens selbst angehoben.
  • In der Gestaltung, in der der Rollstuhl vom Fahrzeug herunter genommen oder auf das Fahrzeug gebracht wird, bringt die Betriebsposition der Betätigungsglieder stattdessen die Achse der hinteren Räder in eine Position vertikal über dem genannten Stift. Wenn die hinteren Räder so fest gelegt sind, dass sie mit dem Boden in Kontakt bleiben, ist der Körper des Fahrzeuges bezüglich der Achse der hinteren Räder an seinem eigenen hinteren Ende abgesenkt.
  • Der Körper des Fahrzeuges ist darüber hinaus an den vorderen Rädern über ein Kugelgelenk festgelegt. Folglich bringt eine Verstellung der Betätigungsglieder von einer Betriebsposition in eine andere eine Drehung des Körpers des Fahrzeuges im Wesentlichen um einen Drehpunkt mit sich, der von den vorderen Rädern gebildet wird. Die genann te Drehung senkt den Körper des Fahrzeuges selbst ab, so dass er nach unten zum Boden geneigt ist, oder hebt ihn an, was ihn wieder in eine Position parallel zum Boden zurück bringt.
  • In der Gestaltung beim Fahren ist weiterhin die Bodenplatte bezüglich des Bodens insofern angehoben, als sie an der Rückseite über den genannten Stift am Körper des Fahrzeuges festgelegt ist und an der Vorderseite am Körper des Fahrzeuges über eine wahlweise lösbare Verbindungseinrichtung gehalten ist.
  • In der Gestaltung, in der der Rollstuhl auf das Fahrzeug gebracht wird oder vom Fahrzeug genommen wird, liegt stattdessen die Bodenplatte des Fahrzeuges auf dem Boden, insofern als ihr eigenes hinteres Ende über den Stift mit dem Körper des Fahrzeuges fest verbunden bleibt, der in dieser Gestaltung eine Position vertikal unter der Achse der hinteren Räder einnimmt, und kann ihr vorderes Ende durch das Lösen der Verbindungseinrichtung bis zum Boden abgesenkt werden.
  • Die Verstellung der Betätigungsglieder von einer Betriebsposition in eine andere führt folglich zu einem Anheben oder Absenken der Bodenplatte des Fahrzeuges bezüglich des Bodens.
  • Darüber hinaus erlaubt es eine Riemenscheiben- und Zahnriemeneinrichtung, die durch das Anheben und Absenken der Bodenplatte gesteuert wird, den hinteren Zugang zum Fahrzeug zu öffnen und eine Rampe abzusenken, um in das Fahrzeug einzusteigen oder vom Fahrzeug auszusteigen.
  • Die Anordnung zum Bewegen der Bodenplatte, die aus Ketten besteht, die Schutzkonstruktionen, die Riemenscheiben, die Zahnriemen, die Betätigungsglieder und die Motoren zum Antrieb und zum Lenken führen zu einer beträchtlichen Behinderung auch im vorderen Teil des Fahrzeuges, was den Eintritt und den Austritt des Rollstuhles unbequem macht, die Auslegung des Fahrzeuges selbst stark behindert und die Räume beschränkt, die für den Rollstuhl der behinderten Person und für mögliches Gepäck zur Verfügung stehen.
  • Während der Bewegung des Fahrzeuges für behinderte Personen aus der Gestaltung, in der der Rollstuhl vom Fahrzeug genommen oder auf das Fahrzeug gebracht wird, in die Gestaltung zum Fahren bewegt sich weiterhin die Bodenplatte des Fahrzeuges, die die behinderte Person aufnimmt, deutlich vom Körper des Fahrzeuges selbst weg.
  • In dieser Weise erweist sich ein verringertes Gewicht der Bodenplatte als unwirksam bei der Dämpfung der Übertragung von Schwingungen auf die behinderte Person, die von Beschleunigungen und Verzögerungen der Bodenplatte und von einem möglichen Stoß herrühren.
  • Bei der Gestaltung zum Fahren könnte weiterhin die Gefahr eines Unfalls bestehen, bei dem die Feststelleinrichtung öffnet, die die Bodenplatte an der Vorderseite mit dem Körper des Fahrzeuges verbindet, was offensichtliche Folgen hätte, die das nach sich ziehen würde.
  • Schließlich erfordern die Ketten, die ein Absenken der Bodenplatte erlauben, eine periodische Einstellung aufgrund des Spiels zwischen den Gelenken, das unvermeidlich in der Folge einer längeren Benutzung auftritt.
  • Die EP-A-0 526 933 beschreibt ein Fahrzeug für behinderte Personen wie es im Gattungsbegriff des Anspruchs 1 angegeben ist.
  • Der Zweck der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Fahrzeug für behinderte Personen zu schaffen, das frei von den Nachteilen ist, die mit bekannten Fahrzeugen verbunden sind und oben angegeben wurden.
  • Der oben genannte Zweck wird durch die vorliegende Erfindung insofern erreicht, als sie sich auf ein Fahrzeug für behinderte Personen bezieht, das gemäß Anspruch 1 ausgebildet ist.
  • Zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel im Folgenden anhand eines nicht be grenzenden Beispiels und unter Bezug auf die zugehörigen Zeichnungen beschrieben, in denen
  • 1 eine Seitenansicht eines Fahrzeuges für behinderte Personen zeigt, die das Fahrzeug selbst in der Gestaltung darstellt, in der die behinderte Person das Fahrzeug besteigen oder verlassen kann,
  • 2 eine Seitenansicht des Fahrzeuges zeigt, wobei das Fahrzeug selbst in der Gestaltung zum Fahren dargestellt ist,
  • 3 eine Ansicht von oben auf das Fahrzeug in der Gestaltung von 2 zeigt, wobei aus Gründen der Deutlichkeit Teile entfernt sind,
  • 4 eine Vorderansicht des Fahrzeuges in der Gestaltung von
  • 2 zeigt,
  • 5 in einer vergrößerten und in axialer Richtung teilweise geschnittenen Ansicht Einzelheiten des Fahrzeuges von 1 zeigt und
  • 6 in einer vergrößerten Seitenansicht weitere Einzelheiten des Fahrzeuges von 1 zeigt.
  • In den 1 bis 4 ist mit 1 insgesamt ein Fahrzeug für behinderte Personen bezeichnet, das im Wesentlichen eine Bodenplatte 2 umfasst, die einen Standort für einen Rollstuhl 8 einer behinderten Person bildet und von zwei nicht angetriebenen Vorderrädern 4 und von zwei von einem Motor angetriebenen Hinterrädern 5 gestützt ist.
  • D. h. im Einzelnen, dass die Bodenplatte 2 einen rechwinkligen mittleren Teil 3 zur Aufnahme des Rollstuhls 8 einer behinderten Person aufweist, der zwischen zwei Seitenteilen 7 zur Aufnahme von jeweiligen Betätigungseinrichtungen 15 zum Bewegen der Bodenplatte 2 und zum Verbinden der Bodenplatte 2 mit den jeweiligen Hinterrädern 5 über jeweilige Zwangsführungseinrichtungen 12 liegt.
  • Jeder Seitenteil 7 verläuft insbesondere parallel zum mittleren Teil 3 ausgehend von dessen vorderem Ende über eine Länge, die kleiner als die des mittleren Teils 3 ist. Dadurch bleiben zwei Abteile 18 ausge spart, die sich auf den Seiten des mittleren Teils 3 und hinter den Seitenteilen befinden, um die Hinterräder 5 aufzunehmen.
  • Die Betätigungsglieder 15 können von der behinderten Person weiterhin über ein Armaturenbrett 9 bedient werden, das auslegerartig vom vorderen Teil der Bodenplatte 2 aus vertikal verläuft und zwei verschiedene Arbeitspositionen hat, denen jeweils eine Betriebsweise des Fahrzeuges 1 entspricht.
  • Das Fahrzeug 1 hat insbesondere zwei verschiedene Betriebsweisen, von denen eine den Fahrbedingungen entspricht und die andere den Bedingungen entspricht, unter denen ein Rollstuhl 8 auf das Fahrzeug 1 gebracht oder vom Fahrzeug 1 genommen wird. In der Gestaltung zum Fahren, die in 2 dargestellt ist, liegt insbesondere die Ebene der Bodenplatte 2 des Fahrzeuges 1 parallel zum Boden und in einem Abstand vom Boden, während in der Gestaltung, in der der Rollstuhl 8 vom Fahrzeug 1 genommen wird oder auf das Fahrzeug 1 gebracht wird, die in 1 dargestellt ist, die Ebene, in der die Bodenplatte 2 liegt, schräg bezüglich des Bodens verläuft und bezüglich der Hinterräder 5 abgesenkt ist.
  • Wie es insbesondere in 6 dargestellt ist umfasst jede Zwangsführungseinrichtung 12 einen ersten Hebel 13 und einen zweiten Hebel 14, die über eine Feder 20 miteinander verbunden sind. Jeder erste Hebel 13 ist insbesondere an einem Ende um eine Achse P an das jeweilige Betätigungsglied 15 angelenkt und am gegenüber liegenden Ende um eine Achse Q, parallel zur Achse P und auf einer geringeren vertikalen Höhe bezüglich der Achse P an die Bodenplatte 2 angelenkt. Jeder zweite Hebel 14 ist weiterhin an einem Ende um die Achse Q an die Bodenplatte 2 angelenkt und an dem jeweiligen Hinterrad 5 fest gehalten.
  • Vorzugsweise ist ein Ende jedes Betätigungsgliedes 15 an die Bodenplatte 2 um eine Achse R getrennt von der Achse Q angelenkt, während das gegenüber liegende Ende an den ersten Hebel 13 um die Ach se P angelenkt ist. Wie es im Folgenden dargestellt wird, ist jedes Betätigungsglied 15 wahlweise in zwei verschiedenen Betriebspositionen verfügbar. Jeder oben genannten Betriebsposition entspricht insbesondere ein anderer Abstand zwischen der Achse R, die zur Bodenplatte 2 gehört, und einem gegebenen Punkt, der beispielsweise mit der Achse P zusammen fällt, getrennt von der Achse Q des jeweiligen ersten Hebels 13.
  • D. h. im Einzelnen, dass jeder Seitenteil 7 der Bodenplatte 2 einen ersten Körper 45 aufweist, an den das jeweilige Betätigungsglied 15 um die Achse R angelenkt ist, die senkrecht zur Laufrichtung liegt und mit der oben genannten Laufrichtung eine Ebene aufspannt, die parallel zum Boden liegt. Jeder Seitenteil 7 trägt weiterhin an der Rückseite des ersten Körpers 45 einen zweiten Körper 34, an den in einer Position, die der Achse Q parallel zur Achse R entspricht, der jeweilige erste Hebel 13 und der jeweilige zweite Hebel 14 angelenkt sind, wie es im Folgenden dargestellt wird.
  • Wie es insbesondere in 6 dargestellt ist, besteht jedes Betätigungsglied 15 aus einer Laufbuchse 47, die um die Achse R an den ersten Körper 45 angelenkt ist, und aus einem Kolben 46, der von einem Motor betätigt wird und dessen eines Ende gleitend verschiebbar in der Laufbuchse 47 aufgenommen ist und dessen gegenüber liegendes Ende an den ersten Hebel 13 um die Achse P angelenkt ist.
  • Jeder erste Hebel 13 ist mit einem Ende folglich in einer Position, die der Achse Q entspricht, an den jeweiligen zweiten Körper 34 angelenkt, der an der Bodenplatte 2 befestigt ist, und am gegenüber liegenden Ende in einer Position, die der Achse P entspricht, an das jeweilige Betätigungsglied 15 angelenkt.
  • Das Gleiten des Kolbens 46 in der Laufbuchse 47 jedes Betätigungsgliedes 15 führt insbesondere zu einer Drehung des jeweiligen ersten Hebels 13 um das zylindrische Gelenk der Achse Q und zu einer Änderung im Abstand zwischen einem gegebenen Punkt des ersten Körpers 45 und einem gegebenen Punkt des ersten Hebels 13 getrennt von der Achse Q.
  • D. h. im Einzelnen und insbesondere in der in 3, 4 und 6 dargestellten Weise, dass jeder erste Hebel 13 aus einem ersten Teil 38 mit horizontaler Ausbildung besteht, der an den jeweiligen Kolben 46 des Betätigungsgliedes 15 angelenkt und mit einem zweiten Teil 49 mit vertikaler Ausbildung verbunden ist, der an den jeweiligen zweiten Körper 34 und an den jeweiligen zweiten Hebel 14 angelenkt ist.
  • Das untere Ende des zweiten Teils 39 jedes ersten Hebels 13 weist weiterhin ein durchgehendes Loch auf, in dem ein Stift 31 mit der Achse Q befestigt ist. D. h. im Einzelnen, dass der Stift 31 fest bezüglich des ersten Hebels 13 angebracht ist und sich um die Achse Q in jedem zweiten Körper 34 und jedem zweiten Hebel 14 drehen kann.
  • Jeder zweite Körper 34 hat insbesondere in einer Draufsicht eine C Form, wobei er aus einer Platte 35 besteht, die parallel zur Achse Q liegt und von deren Seitenenden zwei Teile 36 ausgehen, die die gleiche Erstreckung haben und parallel zueinander verlaufen, welche Teile zum hinteren Ende des Fahrzeuges 1 gerichtet sind und zwischen welchen Teilen sich ein hohler, zylindrischer Endabschnitt 30 des zweiten Hebels 14 befindet.
  • Jeder Stift 31 ist insbesondere so aufgenommen, dass er um eine Achse Q im Inneren des jeweiligen hohlen, zylindrischen Endes 30 jedes zweiten Hebels 14 und über geeignete durchgehende Löcher in den Teilen 36 des Körpers 34 drehen kann, der von jedem Seitenende 7 getragen wird.
  • Wie es in den 3 und 6 dargestellt ist, besteht weiterhin jeder zweite Hebel 14 aus einem Stück und ist jeder zweite Hebel 14 aus einem ersten Element 16, das um die Achse Q mittels seines eigenen Endes 30, das den Stift 31 aufnimmt, an die Bodenplatte 2 und an den je weils ersten Hebel 13 angelenkt ist, und einem zweiten Element 17, das an dem jeweiligen Hinterrad 5 fest gehalten ist und im Wesentlichen senkrecht zum ersten Element 16 verläuft. D. h. im Einzelnen, dass jedes erste Element 16 aus einer ersten vorderen Strecke 32 besteht, die schräg bezüglich der Achse Q verläuft und mit einer zweiten hinteren Strecke 33 verbunden ist, die parallel zur Laufrichtung des Fahrzeuges verläuft. Insbesondere ist jedes zweite Element 17 mit dem jeweils ersten Element 16 am Ende des jeweiligen ersten Elementes 16 verbunden, das der Achse Q gegenüber liegt.
  • Jede erste Strecke 32 weist insbesondere an einer Stelle, die der Achse Q entspricht, einen Stoßaufnehmer 51 aus einem verformbaren Material auf, der mit der jeweiligen Platte 35 des Körpers 34 in Kontakt kommt.
  • Darüber hinaus verbindet jede Feder 20 den jeweiligen ersten Hebel 13 mit dem ersten Element 16 des jeweiligen zweiten Hebels 14. Jede Feder 20 ist insbesondere am jeweiligen ersten Hebel 13 in einer Position befestigt, die einem Vorsprung entspricht, der von dem zweiten Teil 39 in der Nähe der Achse P gehalten ist, und am jeweiligen zweiten Hebel 14 in einer Position befestigt, die dem Verbindungsbereich zwischen der ersten Strecke 32 und der zweiten Strecke 33 des jeweiligen ersten Elementes 16 entspricht.
  • D. h. im Einzelnen, dass in der in 5 dargestellten Weise der untere vertikale Endabschnitt jedes zweiten Elementes 17 am jeweiligen Hinterrad 5 über einen rohrförmigen Körper 23 gehalten ist, der teilweise in dem jeweiligen Hinterrad 5 verläuft und teilweise mit dem jeweiligen ersten Element 16 und dem zweiten Element 17 selbst verbunden ist.
  • D. h. genauer, dass jedes zweite Element 17 an der Innenseite eine elektromagnetische Bremse (an sich bekannt und nicht dargestellt) und einen Motor 52 aufweist, der vom Armaturenbrett 9 betätigt wer den kann, um das jeweilige Hinterrad 5 über eine jeweilige Kraftübertragungsanordnung 42 anzutreiben.
  • Vorzugsweise ist jede Kraftübertragungsanordnung 42 vollständig in dem jeweiligen zweiten Hebel 14 und der Halteanordnung 27 des jeweiligen Hinterrades 5 aufgenommen.
  • D. h. im Einzelnen, dass jede Kraftübertragungsanordnung 42 die Bewegung von einer Achse A, senkrecht zur Achse P, um die sich eine Welle 31 dreht, die von jedem Motor 52 betätigt wird, auf eine Achse B senkrecht zur Achse A überträgt, um die sich jedes Hinterrad 5 dreht.
  • Es ist insbesondere ein Ende jeder Welle 21 mit dem jeweiligen Motor 52 über ein jeweiliges Planetengetriebe (an sich bekannt und nicht dargestellt) verbunden, während das gegenüber liegende Ende ein Kegelrad 22 trägt, das frei tragend vom zweiten Element 17 vorsteht und in einem Körper 23 der Halteanordnung 27 aufgenommen ist. D. h. im Einzelnen, dass der Körper 23 teilweise mit dem jeweiligen ersten und zweiten Hebel 13, 14 verbunden ist und teilweise im Inneren des Hinterrades 5 aufgenommen ist.
  • Jede Halteanordnung 27 weist weiterhin einen Stift 25, der sich um die Achse B drehen kann und in dem Teil des jeweiligen Körpers 23 aufgenommen ist, der von dem jeweiligen Hinterrad 5 aufgenommen ist, und eine Nabe 24 auf, die den Reifen des jeweiligen Hinterrades 5 stützt und mit dem Stift 25 verbunden ist.
  • Der Stift 25, der sich um die selbe Achse B drehen kann, ist insbesondere so ausgestaltet, dass er über die jeweilige Kraftübertragungsanordnung 42 betätigt werden kann. D. h. im Einzelnen, dass jeder Stift 25 mit dem jeweiligen Hinterrad 5 über eine rohrförmige Nabe 24 verbunden ist und vom Hinterrad 5 selbst in den Körper 23 vorsteht.
  • Das Ende des Stiftes 25, das in dem Körper 23 vorsteht, weist insbesondere ein Kegelrad 26 auf, das sich um die Achse B drehen kann und mit dem Kegelrad 22 kämmt, das sich um die Achse A dreht und von der Welle 21 gehalten ist.
  • Wie es insbesondere in 3 und 4 dargestellt ist, ist die Bodenplatte 2 von den Vorderrädern 4 über zwei vertikale Elemente 19 gehalten, die frei tragend vom vorderen Ende der Bodenplatte 2 selbst vorstehen.
  • D. h. im Einzelnen, dass jedes Vorderrad 4 durch ein jeweiliges Element 49 gehalten ist, das um eine Achse C an das jeweilige vertikale Element 19 der Bodenplatte 2 angelenkt ist. Jedes Vorderrad 4 ist insbesondere leerlaufend an einem jeweiligen Stift angebracht, der mit einem entsprechenden Kragen verbunden ist, der durch das jeweilige Element 49 gehalten ist.
  • Folglich kann sich die Ebene, in der die Bodenplatte 2 liegt, während der Verstellung von der Gestaltung zum Fahren in die Gestaltung, in der der Rollstuhl 8 auf das Fahrzeug 1 gebracht wird und vom Fahrzeug 1 genommen wird und umgekehrt, um das zylindrische Gelenk mit der Achse C drehen.
  • Das Fahrzeug 1 umfasst weiterhin eine Karosserie 6, die an jedem Seitenteil 7 der Bodenplatte 2 in einer Position befestigt ist, die dem jeweiligen seitlichen Ende entspricht, das dem mittleren Teil 3 gegenüber liegt. Eine Haube 50 ist an den vorderen Teil der Karosserie 6 angelenkt, arbeitet mit dem mittleren Teil der Karosserie 6 zusammen und hat einen hinteren Vorsprung zum Lagern auf dem hinteren Ende der Bodenplatte 2. Die Haube 50 kann um die Karosserie 6 durch die Betätigung von zwei Betätigungsgliedern schwenken, die von jedem vertikalen Element 19 gehalten sind.
  • Das Armaturenbrett 9 umfasst zwei vertikale Pfosten, die rund mit einem horizontalen Querelement verbunden sind. D. h. im Einzelnen, dass das Armaturenbrett 9 zwei Steuerknöpfe 11 zum Betätigen und Steuern der jeweiligen Antriebs- und Lenkmotoren 52 jedes Hinterrades 5 trägt. Darüber hinaus erlauben es die Steuerknöpfe 11, die Betätigungsglieder 15 zum Aktivieren der Anhebung und Absenkung der Bodenplatte 2 bezüglich der Hinterräder 5 zu steuern. Weiterhin kann der Rollstuhl 8 am Armaturenbrett 9 über lösbare Verbindungseinrichtungen und über einen Gurt befestigt werden, der an der Rückseite des Rollstuhles 8 selbst angebracht ist und dessen Enden in lösbarer Weise in jeweilige Eingriffselemente eingreifen, die vom Armaturenbrett 9 gehalten sind.
  • Im Betrieb hat das Fahrzeug 1 zwei verschiedene Betriebsgestaltungen, von denen eine den Bedingungen beim Fahren entspricht und die andere den Verhältnissen entspricht, unter denen der Rollstuhl 8 auf das Fahrzeug 1 gebracht oder vom Fahrzeug 1 genommen wird. Bei der Fahrgestaltung, die in 2 dargestellt ist, ist insbesondere die Bodenplatte 2 des Fahrzeuges 1 im Wesentlichen in einer Ebene parallel zum Boden und im Abstand davon angeordnet, während in der Gestaltung, in der der Rollstuhl 8 vom Fahrzeug 1 genommen oder auf das Fahrzeug 1 gebracht wird, die Bodenplatte 2 bezüglich des Bodens schräg angeordnet ist und bezüglich der Achse B der Hinterräder 5 abgesenkt ist.
  • Der Übergang von der Fahrgestaltung zu der Gestaltung, in der der Rollstuhl 8 auf das Fahrzeug 1 gebracht oder davon heruntergenommen wird oder umgekehrt, erfolgt dadurch, dass über die Knöpfe 11 die Betätigungsglieder 15 betätigt werden und eine Drehung der Bodenplatte 2 um das zylindrische Gelenk mit der Achse C bewirkt wird, wie es später im einzelnen beschrieben wird.
  • Was den Übergang von der Gestaltung, in der der Rollstuhl 8 vom Fahrzeug 1 genommen oder auf das Fahrzeug 1 gebracht wird, in die Fahrgestaltung des Fahrzeuges 1 betrifft, so betätigt die behinderte Person über die Knöpfe 11 die Stellglieder 15, um für eine Versetzung jedes Kolbens 46 zum hinteren Ende der Bodenplatte 2 zu sorgen. Diese Versetzung jedes Kolbens 46 führt zu einer Zunahme der freien Länge des Kolbens 46 selbst, die von der jeweiligen Laufbuchse 47 vorsteht und zu einer Drehung im Uhrzeigersinn des jeweiligen ersten Hebels 13 um die Achse Q. Insbesondere bewegt sich das Ende des ersten Hebels 13, das um die Achse P angelenkt ist, fest mit Kolben 46 zum hinteren Ende der Bodenplatte 2 während das Ende des ersten Hebels 13, das um die Achse Q angelenkt ist, bezüglich der Bodenplatte 2 fest bleibt. D. h. im Einzelnen, dass jeder Punkt des ersten Hebels 13, der von der Achse Q entfernt ist, seinen eigenen Abstand von der Achse A des Gelenkes des jeweiligen Stellgliedes 15 an der Bodenplatte 2 erhöht.
  • Die Drehung im Uhrzeigersinn um die Achse Q jedes ersten Hebels 13 führt weiterhin über die jeweilige Feder 20 zu einer ähnlichen Drehung im Uhrzeigersinn des jeweiligen zweiten Hebels 14 um die Achse Q. Insbesondere ist das erste Element 16 jedes Hebels 14 an die Bodenplatte 2 um die Achse Q angelenkt und über die Feder 20 mit dem jeweiligen ersten Hebel 13 verbunden. Folglich treibt jede Feder 20, die durch die Drehung im Uhrzeigersinn um die Achse Q des jeweiligen ersten Hebels 13 zusammengedrückt wurde, den jeweiligen zweiten Hebel 14 zu einer Drehung um die selbe Achse Q an, bis die Winkelposition erreicht ist, die durch den Anschlag des jeweiligen Stoßfängers 51 an der Platte 35 des jeweiligen Körpers 34 bestimmt ist.
  • Da insbesondere jeder zweite Hebel 14 mit der Achse B des jeweiligen Hinterrades 5 verbunden ist, führt eine Drehung im Uhrzeigersinn um die Achse Q jedes zweiten Hebels 14 zu einer relativen Absenkung der jeweiligen Achse B bezüglich des Körpers 34 der Bodenplatte 2. Da jedes Hinterrad 5 auf dem Boden zwangsgeführt, ist kann die oben genannten Relativbewegung nur mit einem vertikalen Anheben des jeweiligen Körpers 34 der Bodenplatte 2 bezüglich der Achse B des jeweiligen Rades erfolgen.
  • Es ergibt sich folglich eine Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn (1) der Bodenplatte 2 um die Achse C.
  • Eine Versetzung jedes Kolbens 46 zur Rückseite des Fahrzeuges 1 erlaubt folglich eine Bewegung des Fahrzeuges 1 selbst aus der Gestaltung, in der der Rollstuhl 8 vom Fahrzeug 1 genommen oder auf das Fahrzeug 1 gebracht wird, in die Fahrgestaltung des Fahrzeuges 1.
  • Bezüglich des Überganges von der Fahrgestaltung des Fahrzeuges 1 in die Gestaltung, in der der Rollstuhl 8 vom Fahrzeug 1 genommen wird oder auf das Fahrzeug 1 gebracht wird, betätigt die behinderte Person über die Knöpfe 11 die Stellglieder 15, was zu einer Versetzung jedes Kolbens 46 zum vorderen Ende der Bodenplatte 2 führt.
  • Diese Versetzung jedes Kolbens 46 führt zu einer Abnahme der freien Länge des Kolbens 46 selbst, die von der jeweiligen Laufbuchse 47 vorsteht, und zu einer Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn des jeweiligen ersten Hebels 13 um die Achse Q. Insbesondere bewegt sich das Ende jedes ersten Hebels 13, das um die Achse P angelenkt ist, fest mit dem jeweiligen Kolben 46 zum vorderen Ende der Bodenplatte 2, während das Ende jedes ersten Hebels 13, das um die Achse Q angelenkt ist, bezüglich der Bodenplatte 2 fest bleibt. D. h. im Einzelnen, dass jeder Punkt des ersten Hebels 13 getrennt von der Achse Q seinen eigenen Abstand von der Achse R der Anlenkung des jeweiligen Betätigungsgliedes 15 an der Bodenplatte 2 verringert.
  • Eine Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn um die Achse Q jedes ersten Hebels 13 führt weiterhin über die jeweilige Feder 20 zu einer ähnlichen Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn um die Achse Q des jeweiligen zweiten Hebels 14. Jedes erste Element 16 des zweiten Hebels 14 ist insbesondere um die Achse Q an die Bodenplatte 2 angelenkt und über die jeweilige Feder 20 mit dem jeweiligen ersten Hebel 13 verbunden. Folglich treibt jede Feder 20, die durch die Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn um die Achse Q des jeweiligen ersten Hebels 13 gespannt wurde, den jeweiligen zweiten Hebel 14 zu einer Drehung um die gleiche Achse Q an.
  • Da insbesondere jeder zweite Hebel 14 mit der Achse B des jeweiligen Hinterrades 5 verbunden ist, führt eine Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn jedes zweiten Hebels 14 um die Achse Q zu einem relativen, vertikalen Anheben der Achse B bezüglich des jeweiligen Körpers 34 der Bodenplatte 2. Da jedes Hinterrad 5 auf dem Boden zwangsgeführt ist, kann die oben genannte Relativbewegung nur mit einem vertikalen Absenken des jeweiligen Körpers 34 der Bodenplatte 2 bezüglich der jeweiligen Achse B jedes Hinterrades 5 selbst erfolgen.
  • Es ergibt sich folglich eine Drehung im Uhrzeigersinn (2) der Bodenplatte 2 um die Achse C.
  • Folglich erlaubt eine Versetzung des Kolbens 46 zur Vorderseite des Fahrzeuges 1 eine Bewegung des Fahrzeuges 1 selbst aus seiner Fahrgestaltung in die Gestaltung, in der der Rollstuhl 8 vom Fahrzeug 1 genommen oder auf das Fahrzeug 1 gebracht wird.
  • Es ist weiterhin über die Knöpfe 11 möglich, die Motoren 52 zu betreiben, die jedem Hinterrad 5 zugeordnet sind.
  • Jeder Motor 52 betreibt insbesondere die jeweilige Welle 21 und dreht das jeweilige Zahnrad 22. Im Körper 23 dreht das Zahnrad 22, das sich um die Achse A drehen kann, das Zahnrad 26 um die Achse B, an dem der Stift 25 die Nabe 24 und der Reifen jedes Hinterrades 5 befestigt sind.
  • Dadurch, dass der Drehung der Hinterräder 5 verschiedene Geschwindigkeiten gegeben wird, ist es insbesondere möglich, Kurven zu fahren. Dadurch, dass den Hinterrädern 5 entgegen gesetzte Drehrichtungen gegeben wird, ist es insbesondere möglich, die Fahrrichtung mit einem minimalen Manövrierradius umzukehren.
  • Aus einer Untersuchung der Eigenschaften des Fahrzeuges 1 für behinderte Personen, das gemäß der Erfindung aufgebaut ist, ergeben sich die Vorteile, die möglich sind.
  • Für das Fahrzeug 1 reichen insbesondere Anordnungen 12 mit nur geringen Gesamtabmessungen zum Führen der Bodenplatte 2 an den Hinterrädern 5 aus, welche Anordnungen auf den Seiten des Teils 3 angeordnet sind, der so ausgebildet ist, dass er den Rollstuhl 8 aufnimmt. In dieser Weise steht mehr Platz zur Aufnahme des Rollstuhles 8 und eines möglichen Gepäcks zur Verfügung und gibt es weniger Beschränkungen hinsichtlich der Ausgestaltung des Fahrzeuges 1 selbst.
  • Weiterhin bewegt sich beim Übergang des Fahrzeuges 1 aus der Gestaltung, in der der Rollstuhl 8 vom Fahrzeug 1 genommen wird oder auf das Fahrzeug 1 gebracht wird, auf die Fahrgestaltung der Rollstuhl 8, der auf der Bodenplatte 2 aufgenommen ist, fest mit dem gesamten Fahrzeug 1.
  • In dieser Weise ist das Gewicht des gesamten Fahrzeuges 1 wirksam bei der Dämpfung der Übertragung von Schwingungen auf die behinderte Person, die von Beschleunigungen und Verzögerungen der Bodenplatte 2 und von möglichen Stößen stammen.
  • Die Bodenplatte 2 bleibt weiterhin fest am Rest des Fahrzeuges 1, sowohl in der Fahrgestaltung als auch in der Gestaltung, in der der Rollstuhl 8 vom Fahrzeug genommen und auf das Fahrzeug gebracht wird, was die Sicherheit des Fahrzeuges 1 erhöht.
  • Die Anordnungen 12 zum Zwangsführen der Bodenplatte 2 an den Hinterrädern erfordert schließlich keine mechanischen Bauteile, an denen sich periodisch ein Spiel einstellt. Die Zwangsführungseinrichtungen 12 machen folglich keine Wartungen zur Einstellung in periodischen, kurzen Intervallen nötig.
  • Es ist schließlich klar, dass Abwandlungen und Änderungen am Fahrzeug 1, das beschrieben und dargestellt wurde, innerhalb des Schutzumfangs der zugehörigen Ansprüche vorgenommen werden können.

Claims (6)

  1. Fahrzeug (1) für behinderte Personen mit einer Bodenplatte (2), die einen Standort für einen Rollstuhl (8) bildet, einem oder mehreren Vorderrädern (4), die die Bodenplatte (2) stützen, wenigstens einem Paar von Hinterrädern (5), die über Zwangsführungseinrichtungen (12) mit der Bodenplatte (2) verbunden sind, und Betätigungseinrichtungen (15) zum Anheben und Absenken der Bodenplatte (2) bezüglich der Hinterräder (5), wobei die Zwangsführungseinrichtungen (12) für jedes Hinterrad (5) einen ersten Hebel (13) und einen zweiten Hebel (14) umfassen, die unter einem Winkel miteinander gekoppelt sind und erste Teile (39, 32), die um eine gemeinsame Achse (Q) an die Bodenplatte (2) angelenkt sind und zweite Teile (38, 33) aufweisen, die jeweils mit den Betätigungseinrichtungen (15) und dem besagten Hinterrad (5) verbunden sind, welche Betätigungseinrichtungen (15) wahlweise in wenigstens zwei Betriebsgestaltungen verfügbar sind, um den Abstand zwischen einer Achse (R) und einem gegebenen Punkt (P) des ersten Hebels (13) zu verändern, der von der Achse (Q) getrennt ist, welches Fahrzeug weiterhin für jedes Hinterrad (5) einen jeweiligen Betätigungsmotor (52) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass in jeden zweiten Hebel (14) ein jeweiliger Motor (52) eingebaut ist.
  2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (2) um eine Achse (C) der Gelenkverbindung der Bodenplatte (2) mit Stützeinrichtungen (49) der Vorderräder (4) drehen kann.
  3. Fahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Hebel (14) der ersten und zweiten Hebel (13, 14) einen Endabschnitt (51) aufweist, der einen Stoßfänger für ein Gegenstück (35) der Bodenplatte (2) in einer gegebenen Winkelposition bildet.
  4. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (2) einen Hauptteil (3), der den Standort für den Rollstuhl (8) bildet, und wenigstens zwei Seitenteile (7) umfasst, die auf gegenüberliegenden Seiten des Hauptteils (3) angeordnet sind und an jede von denen die Betätigungseinrichtungen (15) und die Zwangsführungseinrichtungen (12) des jeweiligen Hinterrades (5) angelenkt sind.
  5. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einer Getriebeeinrichtung (42) für jeden Motor (52) zum Übertragen der Bewegung vom Motor (52) auf das jeweilige Hinterrad (5), welches Fahrzeug dadurch gekennzeichnet ist, dass die Getriebeeinrichtung (42) in Stützeinrichtungen (27) des Hinterrades (5) und des zweiten Hebels (14) eingebaut ist.
  6. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Hebel (13) mit dem zweiten Hebel (14) über eine elastische Einrichtung (20) verbunden ist.
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