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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeug für behinderte Personen.
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Die
Verwendung von herkömmlichen
Kraftfahrzeugen, die mit Steuerungen ausgerüstet sind, die von einer behinderten
Person bedient werden können,
macht es notwendig, dass die behinderte Person selbst den Sitz des
Fahrzeuges einnimmt. Es sind daher häufige Tätigkeiten der Überführung der behinderten
Person vom Rollstuhl zum Sitz des Fahrzeuges und umgekehrt erforderlich.
Diese Tätigkeiten
fordern im Allgemeinen eine spezielle Ausgestaltung des Fahrzeuges,
um das Einsteigen der behinderten Person zu erleichtern.
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Um
die oben erwähnten
Nachteile zu beseitigen, sind motorbetriebene Fahrzeuge für behinderte Personen
bekannt, die den Rollstuhl aufnehmen, der von der behinderten Person
selbst eingenommen wird.
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Diese
Fahrzeuge, beispielsweise der Art, die in der
GB 2128560 dargestellt ist, bestehen
im Grunde aus einem einschaligen Körper, der von vorderen und
hinteren Rädern
gestützt
ist und in seinem Bodenteil einen Hohlraum zur Aufnahme einer Bodenplatte
begrenzt, die so ausgestaltet ist, dass der Rollstuhl der behinderten
Person aufgenommen werden kann und der genannte Rollstuhl auf das
Fahrzeug gebracht und vom Fahrzeug herunter genommen werden kann.
Das oben erwähnte
Fahrzeug umfasst weiterhin Steuereinrichtungen zum Betätigen von Motoren
zum Lenken und zum Antrieb, die jedem Vorderrad zugeordnet sind,
und zum Steuern der Bodenplatte über
zwei Betätigungsglieder,
um diese bezüglich
des Bodens abzusenken und anzuheben.
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Die
Bodenplatte ist weiterhin mit dem hinteren Teil des Körpers des
Fahrzeuges über
einen Stift und an der Vorderseite über zwei Seitenketten, die von
Rollen gehalten sind, die am Körper
des Fahrzeuges befestigt sind, mit dem vorderen Teil von jeweiligen
Schutzkonstruktionen verbunden, die an den Seiten der Bodenplatte
angeordnet sind und von jedem hinteren Rad getragen sind.
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Das
Fahrzeug für
behinderte Personen hat insbesondere zwei verschiedene Betriebsgestaltungen,
von denen jede einer entsprechenden Betriebsposition der Betätigungsglieder
zugeordnet ist, die durch die behinderte Person über die Steuereinrichtungen
betätigt
werden.
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In
der Gestaltung, in der das Fahrzeug fährt sind insbesondere der Unterteil
des Körpers
des Fahrzeuges und die Bodenplatte in der selben Ebene angeordnet
oder liegen diese parallel und in einem Abstand zum Boden, während in
der Gestaltung, in der der Rollstuhl vom Körper des Fahrzeuges heruntergenommen
oder auf den Körper
des Fahrzeuges gebracht wird, das Unterteil schräg bezüglich des Bodens angeordnet
ist und die Bodenplatte vollständig auf
dem Boden selbst liegt.
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Bei
der Gestaltung beim Fahren bringt im Einzelnen die Betriebsposition
der Betätigungsglieder
die Achse der hinteren Räder
in eine Position vertikal unter dem Stift, der die Bodenplatte mit
dem hinteren Teil des Körpers
des Fahrzeuges verbindet. Wenn die hinteren Räder fest so gelegt sind, dass
sie mit dem Boden in Kontakt bleiben, bleibt das Fahrzeug bezüglich des
Bodens selbst angehoben.
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In
der Gestaltung, in der der Rollstuhl vom Fahrzeug herunter genommen
oder auf das Fahrzeug gebracht wird, bringt die Betriebsposition
der Betätigungsglieder
stattdessen die Achse der hinteren Räder in eine Position vertikal über dem
genannten Stift. Wenn die hinteren Räder so fest gelegt sind, dass
sie mit dem Boden in Kontakt bleiben, ist der Körper des Fahrzeuges bezüglich der
Achse der hinteren Räder
an seinem eigenen hinteren Ende abgesenkt.
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Der
Körper
des Fahrzeuges ist darüber
hinaus an den vorderen Rädern über ein
Kugelgelenk festgelegt. Folglich bringt eine Verstellung der Betätigungsglieder
von einer Betriebsposition in eine andere eine Drehung des Körpers des
Fahrzeuges im Wesentlichen um einen Drehpunkt mit sich, der von
den vorderen Rädern
gebildet wird. Die genann te Drehung senkt den Körper des Fahrzeuges selbst
ab, so dass er nach unten zum Boden geneigt ist, oder hebt ihn an,
was ihn wieder in eine Position parallel zum Boden zurück bringt.
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In
der Gestaltung beim Fahren ist weiterhin die Bodenplatte bezüglich des
Bodens insofern angehoben, als sie an der Rückseite über den genannten Stift am
Körper
des Fahrzeuges festgelegt ist und an der Vorderseite am Körper des
Fahrzeuges über eine
wahlweise lösbare
Verbindungseinrichtung gehalten ist.
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In
der Gestaltung, in der der Rollstuhl auf das Fahrzeug gebracht wird
oder vom Fahrzeug genommen wird, liegt stattdessen die Bodenplatte
des Fahrzeuges auf dem Boden, insofern als ihr eigenes hinteres
Ende über
den Stift mit dem Körper
des Fahrzeuges fest verbunden bleibt, der in dieser Gestaltung eine
Position vertikal unter der Achse der hinteren Räder einnimmt, und kann ihr
vorderes Ende durch das Lösen
der Verbindungseinrichtung bis zum Boden abgesenkt werden.
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Die
Verstellung der Betätigungsglieder
von einer Betriebsposition in eine andere führt folglich zu einem Anheben
oder Absenken der Bodenplatte des Fahrzeuges bezüglich des Bodens.
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Darüber hinaus
erlaubt es eine Riemenscheiben- und Zahnriemeneinrichtung, die durch
das Anheben und Absenken der Bodenplatte gesteuert wird, den hinteren
Zugang zum Fahrzeug zu öffnen und
eine Rampe abzusenken, um in das Fahrzeug einzusteigen oder vom
Fahrzeug auszusteigen.
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Die
Anordnung zum Bewegen der Bodenplatte, die aus Ketten besteht, die
Schutzkonstruktionen, die Riemenscheiben, die Zahnriemen, die Betätigungsglieder
und die Motoren zum Antrieb und zum Lenken führen zu einer beträchtlichen
Behinderung auch im vorderen Teil des Fahrzeuges, was den Eintritt
und den Austritt des Rollstuhles unbequem macht, die Auslegung des
Fahrzeuges selbst stark behindert und die Räume beschränkt, die für den Rollstuhl der behinderten
Person und für
mögliches Gepäck zur Verfügung stehen.
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Während der
Bewegung des Fahrzeuges für behinderte
Personen aus der Gestaltung, in der der Rollstuhl vom Fahrzeug genommen
oder auf das Fahrzeug gebracht wird, in die Gestaltung zum Fahren
bewegt sich weiterhin die Bodenplatte des Fahrzeuges, die die behinderte
Person aufnimmt, deutlich vom Körper
des Fahrzeuges selbst weg.
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In
dieser Weise erweist sich ein verringertes Gewicht der Bodenplatte
als unwirksam bei der Dämpfung
der Übertragung
von Schwingungen auf die behinderte Person, die von Beschleunigungen und
Verzögerungen
der Bodenplatte und von einem möglichen
Stoß herrühren.
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Bei
der Gestaltung zum Fahren könnte
weiterhin die Gefahr eines Unfalls bestehen, bei dem die Feststelleinrichtung öffnet, die
die Bodenplatte an der Vorderseite mit dem Körper des Fahrzeuges verbindet,
was offensichtliche Folgen hätte,
die das nach sich ziehen würde.
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Schließlich erfordern
die Ketten, die ein Absenken der Bodenplatte erlauben, eine periodische Einstellung
aufgrund des Spiels zwischen den Gelenken, das unvermeidlich in
der Folge einer längeren Benutzung
auftritt.
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Die
EP-A-0 526 933 beschreibt ein Fahrzeug für behinderte Personen wie es
im Gattungsbegriff des Anspruchs 1 angegeben ist.
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Der
Zweck der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Fahrzeug für behinderte
Personen zu schaffen, das frei von den Nachteilen ist, die mit bekannten
Fahrzeugen verbunden sind und oben angegeben wurden.
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Der
oben genannte Zweck wird durch die vorliegende Erfindung insofern
erreicht, als sie sich auf ein Fahrzeug für behinderte Personen bezieht, das
gemäß Anspruch
1 ausgebildet ist.
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Zum
besseren Verständnis
der vorliegenden Erfindung wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel im
Folgenden anhand eines nicht be grenzenden Beispiels und unter Bezug
auf die zugehörigen
Zeichnungen beschrieben, in denen
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1 eine
Seitenansicht eines Fahrzeuges für
behinderte Personen zeigt, die das Fahrzeug selbst in der Gestaltung
darstellt, in der die behinderte Person das Fahrzeug besteigen oder
verlassen kann,
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2 eine
Seitenansicht des Fahrzeuges zeigt, wobei das Fahrzeug selbst in
der Gestaltung zum Fahren dargestellt ist,
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3 eine
Ansicht von oben auf das Fahrzeug in der Gestaltung von 2 zeigt,
wobei aus Gründen
der Deutlichkeit Teile entfernt sind,
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4 eine
Vorderansicht des Fahrzeuges in der Gestaltung von
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2 zeigt,
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5 in
einer vergrößerten und
in axialer Richtung teilweise geschnittenen Ansicht Einzelheiten
des Fahrzeuges von 1 zeigt und
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6 in
einer vergrößerten Seitenansicht weitere
Einzelheiten des Fahrzeuges von 1 zeigt.
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In
den 1 bis 4 ist mit 1 insgesamt ein
Fahrzeug für
behinderte Personen bezeichnet, das im Wesentlichen eine Bodenplatte 2 umfasst,
die einen Standort für
einen Rollstuhl 8 einer behinderten Person bildet und von
zwei nicht angetriebenen Vorderrädern 4 und
von zwei von einem Motor angetriebenen Hinterrädern 5 gestützt ist.
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D.
h. im Einzelnen, dass die Bodenplatte 2 einen rechwinkligen
mittleren Teil 3 zur Aufnahme des Rollstuhls 8 einer
behinderten Person aufweist, der zwischen zwei Seitenteilen 7 zur
Aufnahme von jeweiligen Betätigungseinrichtungen 15 zum
Bewegen der Bodenplatte 2 und zum Verbinden der Bodenplatte 2 mit
den jeweiligen Hinterrädern 5 über jeweilige
Zwangsführungseinrichtungen 12 liegt.
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Jeder
Seitenteil 7 verläuft
insbesondere parallel zum mittleren Teil 3 ausgehend von
dessen vorderem Ende über
eine Länge,
die kleiner als die des mittleren Teils 3 ist. Dadurch
bleiben zwei Abteile 18 ausge spart, die sich auf den Seiten
des mittleren Teils 3 und hinter den Seitenteilen befinden,
um die Hinterräder 5 aufzunehmen.
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Die
Betätigungsglieder 15 können von
der behinderten Person weiterhin über ein Armaturenbrett 9 bedient
werden, das auslegerartig vom vorderen Teil der Bodenplatte 2 aus
vertikal verläuft
und zwei verschiedene Arbeitspositionen hat, denen jeweils eine
Betriebsweise des Fahrzeuges 1 entspricht.
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Das
Fahrzeug 1 hat insbesondere zwei verschiedene Betriebsweisen,
von denen eine den Fahrbedingungen entspricht und die andere den
Bedingungen entspricht, unter denen ein Rollstuhl 8 auf das
Fahrzeug 1 gebracht oder vom Fahrzeug 1 genommen
wird. In der Gestaltung zum Fahren, die in 2 dargestellt
ist, liegt insbesondere die Ebene der Bodenplatte 2 des
Fahrzeuges 1 parallel zum Boden und in einem Abstand vom
Boden, während
in der Gestaltung, in der der Rollstuhl 8 vom Fahrzeug 1 genommen
wird oder auf das Fahrzeug 1 gebracht wird, die in 1 dargestellt
ist, die Ebene, in der die Bodenplatte 2 liegt, schräg bezüglich des
Bodens verläuft
und bezüglich
der Hinterräder 5 abgesenkt ist.
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Wie
es insbesondere in 6 dargestellt ist umfasst jede
Zwangsführungseinrichtung 12 einen ersten
Hebel 13 und einen zweiten Hebel 14, die über eine
Feder 20 miteinander verbunden sind. Jeder erste Hebel 13 ist
insbesondere an einem Ende um eine Achse P an das jeweilige Betätigungsglied 15 angelenkt
und am gegenüber
liegenden Ende um eine Achse Q, parallel zur Achse P und auf einer
geringeren vertikalen Höhe
bezüglich
der Achse P an die Bodenplatte 2 angelenkt. Jeder zweite
Hebel 14 ist weiterhin an einem Ende um die Achse Q an
die Bodenplatte 2 angelenkt und an dem jeweiligen Hinterrad 5 fest
gehalten.
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Vorzugsweise
ist ein Ende jedes Betätigungsgliedes 15 an
die Bodenplatte 2 um eine Achse R getrennt von der Achse
Q angelenkt, während
das gegenüber
liegende Ende an den ersten Hebel 13 um die Ach se P angelenkt
ist. Wie es im Folgenden dargestellt wird, ist jedes Betätigungsglied 15 wahlweise in
zwei verschiedenen Betriebspositionen verfügbar. Jeder oben genannten
Betriebsposition entspricht insbesondere ein anderer Abstand zwischen
der Achse R, die zur Bodenplatte 2 gehört, und einem gegebenen Punkt,
der beispielsweise mit der Achse P zusammen fällt, getrennt von der Achse
Q des jeweiligen ersten Hebels 13.
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D.
h. im Einzelnen, dass jeder Seitenteil 7 der Bodenplatte 2 einen
ersten Körper 45 aufweist, an
den das jeweilige Betätigungsglied 15 um
die Achse R angelenkt ist, die senkrecht zur Laufrichtung liegt
und mit der oben genannten Laufrichtung eine Ebene aufspannt, die
parallel zum Boden liegt. Jeder Seitenteil 7 trägt weiterhin
an der Rückseite
des ersten Körpers 45 einen
zweiten Körper 34,
an den in einer Position, die der Achse Q parallel zur Achse R entspricht,
der jeweilige erste Hebel 13 und der jeweilige zweite Hebel 14 angelenkt
sind, wie es im Folgenden dargestellt wird.
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Wie
es insbesondere in 6 dargestellt ist, besteht jedes
Betätigungsglied 15 aus
einer Laufbuchse 47, die um die Achse R an den ersten Körper 45 angelenkt
ist, und aus einem Kolben 46, der von einem Motor betätigt wird
und dessen eines Ende gleitend verschiebbar in der Laufbuchse 47 aufgenommen
ist und dessen gegenüber
liegendes Ende an den ersten Hebel 13 um die Achse P angelenkt
ist.
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Jeder
erste Hebel 13 ist mit einem Ende folglich in einer Position,
die der Achse Q entspricht, an den jeweiligen zweiten Körper 34 angelenkt,
der an der Bodenplatte 2 befestigt ist, und am gegenüber liegenden
Ende in einer Position, die der Achse P entspricht, an das jeweilige
Betätigungsglied 15 angelenkt.
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Das
Gleiten des Kolbens 46 in der Laufbuchse 47 jedes
Betätigungsgliedes 15 führt insbesondere
zu einer Drehung des jeweiligen ersten Hebels 13 um das
zylindrische Gelenk der Achse Q und zu einer Änderung im Abstand zwischen
einem gegebenen Punkt des ersten Körpers 45 und einem
gegebenen Punkt des ersten Hebels 13 getrennt von der Achse Q.
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D.
h. im Einzelnen und insbesondere in der in 3, 4 und 6 dargestellten
Weise, dass jeder erste Hebel 13 aus einem ersten Teil 38 mit
horizontaler Ausbildung besteht, der an den jeweiligen Kolben 46 des
Betätigungsgliedes 15 angelenkt
und mit einem zweiten Teil 49 mit vertikaler Ausbildung verbunden
ist, der an den jeweiligen zweiten Körper 34 und an den
jeweiligen zweiten Hebel 14 angelenkt ist.
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Das
untere Ende des zweiten Teils 39 jedes ersten Hebels 13 weist
weiterhin ein durchgehendes Loch auf, in dem ein Stift 31 mit
der Achse Q befestigt ist. D. h. im Einzelnen, dass der Stift 31 fest
bezüglich des
ersten Hebels 13 angebracht ist und sich um die Achse Q
in jedem zweiten Körper 34 und
jedem zweiten Hebel 14 drehen kann.
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Jeder
zweite Körper 34 hat
insbesondere in einer Draufsicht eine C Form, wobei er aus einer
Platte 35 besteht, die parallel zur Achse Q liegt und von deren
Seitenenden zwei Teile 36 ausgehen, die die gleiche Erstreckung
haben und parallel zueinander verlaufen, welche Teile zum hinteren
Ende des Fahrzeuges 1 gerichtet sind und zwischen welchen
Teilen sich ein hohler, zylindrischer Endabschnitt 30 des zweiten
Hebels 14 befindet.
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Jeder
Stift 31 ist insbesondere so aufgenommen, dass er um eine
Achse Q im Inneren des jeweiligen hohlen, zylindrischen Endes 30 jedes
zweiten Hebels 14 und über
geeignete durchgehende Löcher in
den Teilen 36 des Körpers 34 drehen
kann, der von jedem Seitenende 7 getragen wird.
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Wie
es in den 3 und 6 dargestellt ist,
besteht weiterhin jeder zweite Hebel 14 aus einem Stück und ist
jeder zweite Hebel 14 aus einem ersten Element 16,
das um die Achse Q mittels seines eigenen Endes 30, das
den Stift 31 aufnimmt, an die Bodenplatte 2 und
an den je weils ersten Hebel 13 angelenkt ist, und einem
zweiten Element 17, das an dem jeweiligen Hinterrad 5 fest
gehalten ist und im Wesentlichen senkrecht zum ersten Element 16 verläuft. D.
h. im Einzelnen, dass jedes erste Element 16 aus einer
ersten vorderen Strecke 32 besteht, die schräg bezüglich der
Achse Q verläuft
und mit einer zweiten hinteren Strecke 33 verbunden ist,
die parallel zur Laufrichtung des Fahrzeuges verläuft. Insbesondere
ist jedes zweite Element 17 mit dem jeweils ersten Element 16 am
Ende des jeweiligen ersten Elementes 16 verbunden, das
der Achse Q gegenüber
liegt.
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Jede
erste Strecke 32 weist insbesondere an einer Stelle, die
der Achse Q entspricht, einen Stoßaufnehmer 51 aus
einem verformbaren Material auf, der mit der jeweiligen Platte 35 des
Körpers 34 in Kontakt
kommt.
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Darüber hinaus
verbindet jede Feder 20 den jeweiligen ersten Hebel 13 mit
dem ersten Element 16 des jeweiligen zweiten Hebels 14.
Jede Feder 20 ist insbesondere am jeweiligen ersten Hebel 13 in
einer Position befestigt, die einem Vorsprung entspricht, der von
dem zweiten Teil 39 in der Nähe der Achse P gehalten ist,
und am jeweiligen zweiten Hebel 14 in einer Position befestigt,
die dem Verbindungsbereich zwischen der ersten Strecke 32 und der
zweiten Strecke 33 des jeweiligen ersten Elementes 16 entspricht.
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D.
h. im Einzelnen, dass in der in 5 dargestellten
Weise der untere vertikale Endabschnitt jedes zweiten Elementes 17 am
jeweiligen Hinterrad 5 über
einen rohrförmigen
Körper 23 gehalten
ist, der teilweise in dem jeweiligen Hinterrad 5 verläuft und teilweise
mit dem jeweiligen ersten Element 16 und dem zweiten Element 17 selbst
verbunden ist.
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D.
h. genauer, dass jedes zweite Element 17 an der Innenseite
eine elektromagnetische Bremse (an sich bekannt und nicht dargestellt)
und einen Motor 52 aufweist, der vom Armaturenbrett 9 betätigt wer den
kann, um das jeweilige Hinterrad 5 über eine jeweilige Kraftübertragungsanordnung 42 anzutreiben.
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Vorzugsweise
ist jede Kraftübertragungsanordnung 42 vollständig in
dem jeweiligen zweiten Hebel 14 und der Halteanordnung 27 des
jeweiligen Hinterrades 5 aufgenommen.
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D.
h. im Einzelnen, dass jede Kraftübertragungsanordnung 42 die
Bewegung von einer Achse A, senkrecht zur Achse P, um die sich eine
Welle 31 dreht, die von jedem Motor 52 betätigt wird,
auf eine Achse B senkrecht zur Achse A überträgt, um die sich jedes Hinterrad 5 dreht.
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Es
ist insbesondere ein Ende jeder Welle 21 mit dem jeweiligen
Motor 52 über
ein jeweiliges Planetengetriebe (an sich bekannt und nicht dargestellt) verbunden,
während
das gegenüber
liegende Ende ein Kegelrad 22 trägt, das frei tragend vom zweiten Element 17 vorsteht
und in einem Körper 23 der
Halteanordnung 27 aufgenommen ist. D. h. im Einzelnen,
dass der Körper 23 teilweise
mit dem jeweiligen ersten und zweiten Hebel 13, 14 verbunden
ist und teilweise im Inneren des Hinterrades 5 aufgenommen
ist.
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Jede
Halteanordnung 27 weist weiterhin einen Stift 25,
der sich um die Achse B drehen kann und in dem Teil des jeweiligen
Körpers 23 aufgenommen
ist, der von dem jeweiligen Hinterrad 5 aufgenommen ist,
und eine Nabe 24 auf, die den Reifen des jeweiligen Hinterrades 5 stützt und
mit dem Stift 25 verbunden ist.
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Der
Stift 25, der sich um die selbe Achse B drehen kann, ist
insbesondere so ausgestaltet, dass er über die jeweilige Kraftübertragungsanordnung 42 betätigt werden
kann. D. h. im Einzelnen, dass jeder Stift 25 mit dem jeweiligen
Hinterrad 5 über
eine rohrförmige
Nabe 24 verbunden ist und vom Hinterrad 5 selbst
in den Körper 23 vorsteht.
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Das
Ende des Stiftes 25, das in dem Körper 23 vorsteht,
weist insbesondere ein Kegelrad 26 auf, das sich um die
Achse B drehen kann und mit dem Kegelrad 22 kämmt, das
sich um die Achse A dreht und von der Welle 21 gehalten
ist.
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Wie
es insbesondere in 3 und 4 dargestellt
ist, ist die Bodenplatte 2 von den Vorderrädern 4 über zwei
vertikale Elemente 19 gehalten, die frei tragend vom vorderen
Ende der Bodenplatte 2 selbst vorstehen.
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D.
h. im Einzelnen, dass jedes Vorderrad 4 durch ein jeweiliges
Element 49 gehalten ist, das um eine Achse C an das jeweilige
vertikale Element 19 der Bodenplatte 2 angelenkt
ist. Jedes Vorderrad 4 ist insbesondere leerlaufend an
einem jeweiligen Stift angebracht, der mit einem entsprechenden
Kragen verbunden ist, der durch das jeweilige Element 49 gehalten
ist.
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Folglich
kann sich die Ebene, in der die Bodenplatte 2 liegt, während der
Verstellung von der Gestaltung zum Fahren in die Gestaltung, in
der der Rollstuhl 8 auf das Fahrzeug 1 gebracht
wird und vom Fahrzeug 1 genommen wird und umgekehrt, um das
zylindrische Gelenk mit der Achse C drehen.
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Das
Fahrzeug 1 umfasst weiterhin eine Karosserie 6,
die an jedem Seitenteil 7 der Bodenplatte 2 in
einer Position befestigt ist, die dem jeweiligen seitlichen Ende
entspricht, das dem mittleren Teil 3 gegenüber liegt.
Eine Haube 50 ist an den vorderen Teil der Karosserie 6 angelenkt,
arbeitet mit dem mittleren Teil der Karosserie 6 zusammen
und hat einen hinteren Vorsprung zum Lagern auf dem hinteren Ende
der Bodenplatte 2. Die Haube 50 kann um die Karosserie 6 durch
die Betätigung
von zwei Betätigungsgliedern
schwenken, die von jedem vertikalen Element 19 gehalten
sind.
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Das
Armaturenbrett 9 umfasst zwei vertikale Pfosten, die rund
mit einem horizontalen Querelement verbunden sind. D. h. im Einzelnen,
dass das Armaturenbrett 9 zwei Steuerknöpfe 11 zum Betätigen und
Steuern der jeweiligen Antriebs- und Lenkmotoren 52 jedes
Hinterrades 5 trägt.
Darüber
hinaus erlauben es die Steuerknöpfe 11,
die Betätigungsglieder 15 zum
Aktivieren der Anhebung und Absenkung der Bodenplatte 2 bezüglich der
Hinterräder 5 zu
steuern. Weiterhin kann der Rollstuhl 8 am Armaturenbrett 9 über lösbare Verbindungseinrichtungen und über einen
Gurt befestigt werden, der an der Rückseite des Rollstuhles 8 selbst
angebracht ist und dessen Enden in lösbarer Weise in jeweilige Eingriffselemente
eingreifen, die vom Armaturenbrett 9 gehalten sind.
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Im
Betrieb hat das Fahrzeug 1 zwei verschiedene Betriebsgestaltungen,
von denen eine den Bedingungen beim Fahren entspricht und die andere den
Verhältnissen
entspricht, unter denen der Rollstuhl 8 auf das Fahrzeug 1 gebracht
oder vom Fahrzeug 1 genommen wird. Bei der Fahrgestaltung,
die in 2 dargestellt ist, ist insbesondere die Bodenplatte 2 des
Fahrzeuges 1 im Wesentlichen in einer Ebene parallel zum
Boden und im Abstand davon angeordnet, während in der Gestaltung, in
der der Rollstuhl 8 vom Fahrzeug 1 genommen oder
auf das Fahrzeug 1 gebracht wird, die Bodenplatte 2 bezüglich des
Bodens schräg
angeordnet ist und bezüglich der
Achse B der Hinterräder 5 abgesenkt
ist.
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Der Übergang
von der Fahrgestaltung zu der Gestaltung, in der der Rollstuhl 8 auf
das Fahrzeug 1 gebracht oder davon heruntergenommen wird
oder umgekehrt, erfolgt dadurch, dass über die Knöpfe 11 die Betätigungsglieder 15 betätigt werden
und eine Drehung der Bodenplatte 2 um das zylindrische
Gelenk mit der Achse C bewirkt wird, wie es später im einzelnen beschrieben
wird.
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Was
den Übergang
von der Gestaltung, in der der Rollstuhl 8 vom Fahrzeug 1 genommen
oder auf das Fahrzeug 1 gebracht wird, in die Fahrgestaltung
des Fahrzeuges 1 betrifft, so betätigt die behinderte Person über die
Knöpfe 11 die
Stellglieder 15, um für
eine Versetzung jedes Kolbens 46 zum hinteren Ende der
Bodenplatte 2 zu sorgen. Diese Versetzung jedes Kolbens 46 führt zu einer
Zunahme der freien Länge des
Kolbens 46 selbst, die von der jeweiligen Laufbuchse 47 vorsteht
und zu einer Drehung im Uhrzeigersinn des jeweiligen ersten Hebels 13 um
die Achse Q. Insbesondere bewegt sich das Ende des ersten Hebels 13,
das um die Achse P angelenkt ist, fest mit Kolben 46 zum
hinteren Ende der Bodenplatte 2 während das Ende des ersten Hebels 13,
das um die Achse Q angelenkt ist, bezüglich der Bodenplatte 2 fest
bleibt. D. h. im Einzelnen, dass jeder Punkt des ersten Hebels 13,
der von der Achse Q entfernt ist, seinen eigenen Abstand von der
Achse A des Gelenkes des jeweiligen Stellgliedes 15 an
der Bodenplatte 2 erhöht.
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Die
Drehung im Uhrzeigersinn um die Achse Q jedes ersten Hebels 13 führt weiterhin über die
jeweilige Feder 20 zu einer ähnlichen Drehung im Uhrzeigersinn
des jeweiligen zweiten Hebels 14 um die Achse Q. Insbesondere
ist das erste Element 16 jedes Hebels 14 an die
Bodenplatte 2 um die Achse Q angelenkt und über die
Feder 20 mit dem jeweiligen ersten Hebel 13 verbunden.
Folglich treibt jede Feder 20, die durch die Drehung im
Uhrzeigersinn um die Achse Q des jeweiligen ersten Hebels 13 zusammengedrückt wurde,
den jeweiligen zweiten Hebel 14 zu einer Drehung um die
selbe Achse Q an, bis die Winkelposition erreicht ist, die durch
den Anschlag des jeweiligen Stoßfängers 51 an
der Platte 35 des jeweiligen Körpers 34 bestimmt
ist.
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Da
insbesondere jeder zweite Hebel 14 mit der Achse B des
jeweiligen Hinterrades 5 verbunden ist, führt eine
Drehung im Uhrzeigersinn um die Achse Q jedes zweiten Hebels 14 zu
einer relativen Absenkung der jeweiligen Achse B bezüglich des
Körpers 34 der
Bodenplatte 2. Da jedes Hinterrad 5 auf dem Boden
zwangsgeführt,
ist kann die oben genannten Relativbewegung nur mit einem vertikalen Anheben
des jeweiligen Körpers 34 der
Bodenplatte 2 bezüglich
der Achse B des jeweiligen Rades erfolgen.
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Es
ergibt sich folglich eine Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn (1)
der Bodenplatte 2 um die Achse C.
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Eine
Versetzung jedes Kolbens 46 zur Rückseite des Fahrzeuges 1 erlaubt
folglich eine Bewegung des Fahrzeuges 1 selbst aus der
Gestaltung, in der der Rollstuhl 8 vom Fahrzeug 1 genommen
oder auf das Fahrzeug 1 gebracht wird, in die Fahrgestaltung
des Fahrzeuges 1.
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Bezüglich des Überganges
von der Fahrgestaltung des Fahrzeuges 1 in die Gestaltung,
in der der Rollstuhl 8 vom Fahrzeug 1 genommen
wird oder auf das Fahrzeug 1 gebracht wird, betätigt die
behinderte Person über
die Knöpfe 11 die
Stellglieder 15, was zu einer Versetzung jedes Kolbens 46 zum
vorderen Ende der Bodenplatte 2 führt.
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Diese
Versetzung jedes Kolbens 46 führt zu einer Abnahme der freien
Länge des
Kolbens 46 selbst, die von der jeweiligen Laufbuchse 47 vorsteht, und
zu einer Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn des jeweiligen ersten
Hebels 13 um die Achse Q. Insbesondere bewegt sich das
Ende jedes ersten Hebels 13, das um die Achse P angelenkt
ist, fest mit dem jeweiligen Kolben 46 zum vorderen Ende
der Bodenplatte 2, während
das Ende jedes ersten Hebels 13, das um die Achse Q angelenkt
ist, bezüglich der
Bodenplatte 2 fest bleibt. D. h. im Einzelnen, dass jeder
Punkt des ersten Hebels 13 getrennt von der Achse Q seinen
eigenen Abstand von der Achse R der Anlenkung des jeweiligen Betätigungsgliedes 15 an
der Bodenplatte 2 verringert.
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Eine
Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn um die Achse Q jedes ersten Hebels 13 führt weiterhin über die
jeweilige Feder 20 zu einer ähnlichen Drehung entgegen dem
Uhrzeigersinn um die Achse Q des jeweiligen zweiten Hebels 14.
Jedes erste Element 16 des zweiten Hebels 14 ist
insbesondere um die Achse Q an die Bodenplatte 2 angelenkt
und über die
jeweilige Feder 20 mit dem jeweiligen ersten Hebel 13 verbunden.
Folglich treibt jede Feder 20, die durch die Drehung entgegen
dem Uhrzeigersinn um die Achse Q des jeweiligen ersten Hebels 13 gespannt
wurde, den jeweiligen zweiten Hebel 14 zu einer Drehung
um die gleiche Achse Q an.
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Da
insbesondere jeder zweite Hebel 14 mit der Achse B des
jeweiligen Hinterrades 5 verbunden ist, führt eine
Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn jedes zweiten Hebels 14 um
die Achse Q zu einem relativen, vertikalen Anheben der Achse B bezüglich des
jeweiligen Körpers 34 der
Bodenplatte 2. Da jedes Hinterrad 5 auf dem Boden
zwangsgeführt
ist, kann die oben genannte Relativbewegung nur mit einem vertikalen
Absenken des jeweiligen Körpers 34 der
Bodenplatte 2 bezüglich
der jeweiligen Achse B jedes Hinterrades 5 selbst erfolgen.
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Es
ergibt sich folglich eine Drehung im Uhrzeigersinn (2)
der Bodenplatte 2 um die Achse C.
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Folglich
erlaubt eine Versetzung des Kolbens 46 zur Vorderseite
des Fahrzeuges 1 eine Bewegung des Fahrzeuges 1 selbst
aus seiner Fahrgestaltung in die Gestaltung, in der der Rollstuhl 8 vom Fahrzeug 1 genommen
oder auf das Fahrzeug 1 gebracht wird.
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Es
ist weiterhin über
die Knöpfe 11 möglich, die
Motoren 52 zu betreiben, die jedem Hinterrad 5 zugeordnet
sind.
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Jeder
Motor 52 betreibt insbesondere die jeweilige Welle 21 und
dreht das jeweilige Zahnrad 22. Im Körper 23 dreht das
Zahnrad 22, das sich um die Achse A drehen kann, das Zahnrad 26 um
die Achse B, an dem der Stift 25 die Nabe 24 und
der Reifen jedes Hinterrades 5 befestigt sind.
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Dadurch,
dass der Drehung der Hinterräder 5 verschiedene
Geschwindigkeiten gegeben wird, ist es insbesondere möglich, Kurven
zu fahren. Dadurch, dass den Hinterrädern 5 entgegen gesetzte Drehrichtungen
gegeben wird, ist es insbesondere möglich, die Fahrrichtung mit
einem minimalen Manövrierradius
umzukehren.
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Aus
einer Untersuchung der Eigenschaften des Fahrzeuges 1 für behinderte
Personen, das gemäß der Erfindung
aufgebaut ist, ergeben sich die Vorteile, die möglich sind.
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Für das Fahrzeug 1 reichen
insbesondere Anordnungen 12 mit nur geringen Gesamtabmessungen
zum Führen
der Bodenplatte 2 an den Hinterrädern 5 aus, welche
Anordnungen auf den Seiten des Teils 3 angeordnet sind,
der so ausgebildet ist, dass er den Rollstuhl 8 aufnimmt.
In dieser Weise steht mehr Platz zur Aufnahme des Rollstuhles 8 und eines
möglichen
Gepäcks
zur Verfügung
und gibt es weniger Beschränkungen
hinsichtlich der Ausgestaltung des Fahrzeuges 1 selbst.
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Weiterhin
bewegt sich beim Übergang
des Fahrzeuges 1 aus der Gestaltung, in der der Rollstuhl 8 vom
Fahrzeug 1 genommen wird oder auf das Fahrzeug 1 gebracht
wird, auf die Fahrgestaltung der Rollstuhl 8, der auf der
Bodenplatte 2 aufgenommen ist, fest mit dem gesamten Fahrzeug 1.
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In
dieser Weise ist das Gewicht des gesamten Fahrzeuges 1 wirksam
bei der Dämpfung
der Übertragung
von Schwingungen auf die behinderte Person, die von Beschleunigungen
und Verzögerungen
der Bodenplatte 2 und von möglichen Stößen stammen.
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Die
Bodenplatte 2 bleibt weiterhin fest am Rest des Fahrzeuges 1,
sowohl in der Fahrgestaltung als auch in der Gestaltung, in der
der Rollstuhl 8 vom Fahrzeug genommen und auf das Fahrzeug
gebracht wird, was die Sicherheit des Fahrzeuges 1 erhöht.
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Die
Anordnungen 12 zum Zwangsführen der Bodenplatte 2 an
den Hinterrädern
erfordert schließlich
keine mechanischen Bauteile, an denen sich periodisch ein Spiel
einstellt. Die Zwangsführungseinrichtungen 12 machen
folglich keine Wartungen zur Einstellung in periodischen, kurzen
Intervallen nötig.
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Es
ist schließlich
klar, dass Abwandlungen und Änderungen
am Fahrzeug 1, das beschrieben und dargestellt wurde, innerhalb
des Schutzumfangs der zugehörigen
Ansprüche
vorgenommen werden können.