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DE60132097T2 - Produkt aus mineralwolle und deren herstellungsmethode - Google Patents

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DE60132097T2
DE60132097T2 DE60132097T DE60132097T DE60132097T2 DE 60132097 T2 DE60132097 T2 DE 60132097T2 DE 60132097 T DE60132097 T DE 60132097T DE 60132097 T DE60132097 T DE 60132097T DE 60132097 T2 DE60132097 T2 DE 60132097T2
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DE
Germany
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mineral wool
marking
web
binder
curing
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60132097T
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English (en)
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Lothar Bihy
Manfred Armbrust
Michael Becker
Clemens Keller
Jürgen Trappmann
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Saint Gobain Isover SA France
Original Assignee
Saint Gobain Isover SA France
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Publication date
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Priority claimed from DE20017788U external-priority patent/DE20017788U1/de
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Mineralwolleprodukt bzw. ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Mineralwolleprodukten gemäß den Oberbegriffen der Ansprüche 1, 9 bzw. 16.
  • Mineralwolleprodukte werden in vielfältiger Form zu Dämmzwecken eingesetzt, so z. B. zur Fassaden- oder Dachdämmung. Da diese Produkte bei diesen Einsatzgebieten eine sehr lange Lebensdauer aufweisen, besteht gerade deswegen nach dem Ende der Lebensdauer, z. B. beim Abbruch eines Hauses, das Problem, dass über die dann als Abfall anfallenden Mineralwolleprodukte keine Informationen bezüglich des Herstellers, der Zusammensetzung usw. vorliegen. Dies ist jedoch für eine sachgerechte Entsorgung oder Wiederverwertung unbedingt erforderlich. Deshalb ist es ein Ziel eine dauerhafte Kennzeichnung auf den Mineralwolleprodukten anzubringen, die Auskunft über Hersteller, Zusammensetzung usw. geben können. Eine Kennzeichnung von Mineralwolleprodukten ist im Stand der Technik bereits in der Weise bekannt, dass das fertige Mineralwolleprodukt beispielsweise mit einer Beschriftung versehen wird. Dies erfolgt beispielsweise durch Aufkleben von bedrucktem Papier, Folien oder dergleichen oder durch Beschriften durch Aufbringung eines Farbmittels. In der US 5,443,902 wird beispielsweise beschrieben, eine Kennzeichnung durch Abziehbilder, Schablonenbeschriftung oder durch Aufkleben von Zellulosepapier mit Glasfaserbindemittel vorzunehmen. Eine andere aus dem Stand der Technik bekannte Alternative betrifft das Einbrennen der Kennzeichnung in die Oberfläche des Mineralwolleprodukts. Hierbei wird durch entsprechende Erwärmung, z. B. durch einen Laser, ein Teil der Oberfläche des Mineralwolleprodukts verbrannt, so dass durch die zurückbleibenden Verbrennungsprodukte eine Kennzeichnung erfolgt. Dies ist beispielsweise in der DE 195 42 403 beschrieben. Die Druckschrift WO 97/29253 zeigt Dämmplatten, die mittels farbiger Fäden zusammengenäht sind.
  • All diesen Kennzeichnungsmöglichkeiten von Mineralwolleprodukten ist jedoch gemeinsam, dass zusätzliche, zu dem Mineralwolleprodukt unterschiedliche Stoffe auf der Oberfläche des Mineralwolleprodukts vorliegen. Dies hat jedoch den Nachteil, dass durch die Fremdstoffe eine Beeinträchtigung der Einsatzmöglichkeiten des Mineralwolleprodukts möglich ist. Dies gilt beispielsweise insbesondere dann, wenn das zusätzlich auf der Oberfläche aufgebrachte Kennzeichnungsmittel nicht den Anforderungen, die an das Mineral wolleprodukt, z. B. hinsichtlich der Flammbeständigkeit, zu stellen sind gerecht wird. Außerdem weisen die oben beschriebenen Verfahren der nachträglichen Beschriftung oder Kennzeichnung den Nachteil auf, das sie oft sehr aufwendig, insbesondere zeitaufwendig, sind und auf Grund einer nachgeschalteten Kennzeichnungsanlage zu einer Erweiterung der Produktionsstraße führen.
  • Das europäische Patent EP 0928 392 offenbart eine Kennzeichnung von Dämmstoffelementen in Form einer kleber- oder putzartigen Beschichtung mit einer von der Mineralfaserschicht abweichenden Farbgebung.
  • Ein Nachteil dieses Systems besteht darin, daß das Dämmstoffelement eine Oberflächenschicht besitzt, welche dann nur in einer Farbe vorliegt und somit für die Identifizierung nur eines Merkmals zur Verfügung steht. Außerdem werden zumindest Teilbereiche der Oberfläche (des Dämmstoffelements) durch diese Beschichtung verändert.
  • Das Gebrauchsmuster DE 296 03 918 offenbart ein Kennzeichnungssystem, bei dem ein Kennzeichnungsstreifen, welcher an seiner dem Trägerelement zugewandten Seite eine Beschriftung aufweist, zwischen Fasermatte und Trägermaterial angeordnet ist. Nachteil dieses Systems ist, daß mit dem Bedrucken, Beschriften oder Einperforieren von Beschriftungen auf dem Kennzeichnungsstreifen in bestimmten Abständen ein zusätzlicher Verfahrensschritt und damit zusätzlicher Aufwand anfallen. Für jede Produktvariante muß ein anderer Kennzeichnungsstreifen verwendet werden.
  • Gerade bei Massenprodukten, wie es Dämmstoffelemente sind, ist eine möglichst einfach zu bewerkstelligende und damit kostengünstige Kennzeichnung wichtig.
  • Es erscheint deswegen vorteilhaft, ein geeignet markiertes Mineralwollprodukt und Verfahren oder eine Vorrichtung für die Herstellung eines derartigen Produktes anzugeben, bei welchen die unerwünschte Gegenwart einer fremden Substanz auf der Oberfläche des fertiggestellten Mineralwollproduktes größtenteils vermieden wird und wobei gleichzeitig die Produktmarkierung einfach, wirksam, zuverlässig und dauerhaft ist. Das Verfahren und die Vorrichtung zur Herstellung eines derartigen Produkts sollten gleichfalls einfach und wirksam sein und speziell platzsparend. Speziell sollte ein Dämmelement der oben beschriebe nen Art während seiner Herstellung mit einer unkomplizierten und kostengünstigen Markierung ausgestattet werden, speziell zum Zwecke der Wiedergewinnung der Mineralwolle und des Recyclings, welche speziell Informationen über die Eigenschaften des Dämmelementes und seinen Ursprung zur Verfügung stellen kann. Zusätzlich sollte die Markierung eine Beschaffenheit aufweisen, welche die Erfordernisse erfüllt, welche für die Werkstoffeigenschaften von Dämmelementen gelten.
  • Ein derartiges Mineralwollprodukt wird zum Beispiel im deutschen Patent DE 19542403 A1 dargelegt. Diese Druckschrift beschreibt die Markierung von Mineralwollprodukten durch zum Beispiel Erhitzen verschiedener Punkte des Mineralwollproduktes oder durch Prägen. Durch diese Verfahren werden allerdings die Markierungen lediglich auf der äußersten Oberfläche des Mineralwollproduktes aufgebracht. Deswegen kann es nicht ausgeschlossen werden, dass die Markierungen durch Abrieb oder Flocken oder ähnlichem verschwinden, speziell unter rauen Umgebungsbedingungen, zum Beispiel durch Handhabung auf einer Baustelle. Andererseits ist es erforderlich, dass die Markierungen nach einem langen Zeitraum noch erkannt werden können, damit die Mineralwollprodukte geeignet recycelt werden können, zum Beispiel für den Fall einer Renovierung oder nach Abriss eines Hauses oder dergleichen. Ein derartiges Recycling ist heutzutage in vielen Ländern durch Vorschriften bestimmt. Deswegen hat die sichere Markierung von Mineralwollprodukten in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen.
  • Deswegen handelt es sich bei dem zu lösenden Problem um die Bereitstellung verbesserter Markierungen für Mineralwollprodukte, die zu hoch widerstandsfähigen Markierungen führen.
  • Dieses Problem wird gelöst durch ein Mineralwollprodukt betreffend Patentanspruch 1, ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Mineralwollproduktes betreffend den Patentanspruch 17 und eine Vorrichtung zur Herstellung eines derartigen Mineralwollproduktes betreffend den Patentanspruch 24. Weitere vorteilhafte Entwicklungen stellen Teil der abhängigen Patentansprüche dar.
  • Üblicherweise werden die Mineralwollprodukte so hergestellt, dass aus einer Schmelze über ein Zerfaserungsaggregat und eine Blasvorrichtung Mineralwollefasern und -stränge erzeugt und zu Mineralwolle aufgeblasen werden, welcher Bindemittel zugesetzt wird. Die mit dem Bindemittel versehene Mineralwolle wird zu einer streifenförmigen Bahn auf einer Fördereinrichtung angeordnet, die die so erzeugte Mineralwollebahn in und durch einen Aushärte – bzw. Trockenofen führt. Im oder/und vor dem Trockenofen wird die Mineralwollebahn komprimiert und schließlich durch die Wärmeeinwirkung auf das Bindemittel zu einem Mineralwollekörper ausgehärtet.
  • Wesentlich bei der vorliegenden Erfindung ist, dass die Kennzeichnung des Mineralwolleprodukts in einem Stadium vor der Aushärtung des Mineralwollekörpers in den Oberflächenbereich derselben eingebracht wird, so dass durch die anschließende Aushärtung des Mineralwollekörpers die Kennzeichnung fest und dauerhaft in dem Mineralwollekörper vorgesehen ist. Hierdurch entfällt eine nachträgliche Bearbeitung des fertigen Mineralwolleprodukts sowie der Nachteil von auf der Oberfläche des Mineralwolleprodukts angebrachten Fremdstoffen, die zur Kennzeichnung aus dem Stand der Technik verwendet werden. Stattdessen ist bei der vorliegenden Erfindung die Kennzeichnung im Mineralwollekörper so eingebettet, dass durch die nachträgliche Aushärtung des Bindemittels die Kennzeichnung praktisch in dem Mineralwollekörper eingeschlossen ist. Damit ergibt sich eine nahezu gleichmäßige und homogene Oberfläche des Mineralwollekörpers ohne störende Fremdstoffe.
  • Vorzugsweise besteht die erfindungsgemäße Kennzeichnung aus einem Farbmittel oder einem sonstigen Mittel, welches im Aushärteprozess durch Reaktion mit dem Bindemittel oder der Mineralwolle oder durch Eigenreaktion durch eine Stoffumwandlung eine Farbveränderung erfährt, wobei dieses Farbmittel oder Mittel vor dem Aushärten durch Tränken, Eingießen, Bestreichen oder dergleichen bei der nicht ausgehärteten Mineralwollebahn in den Oberflächenbereich eingebracht wird. Da das Einbringen derartiger Flüssigmittel auch vorzugsweise vor dem Komprimieren der Mineralwollebahn stattfindet, wird durch das lose Vorliegen der Mineralwolle ein vollständiges Eindringen des flüssigen Mittels in den Oberflächenbereich der Mineralwollebahn erleichtert.
  • Alternativ ist es auch möglich, die Kennzeichnung durch eine Einlage bereitzustellen, die vor und/oder während des Komprimierens und Aushärtens der Mineralwollebahn in deren Oberflächenbereich eingedrückt wird. Beispielsweise bietet sich hierfür ein bereits ausgehärtetes und bedrucktes Mineralwolleband an, so dass auf diese Weise ein einheitlicher Mineralwollekörper erhalten bleibt, der keine fremdartigen Stoffe umfasst. Anstelle des bedruckten Mineralwollebandes ist auch die Verwendung eines zu dem Mineralwollekörper farblich unterschiedlichen Bandes möglich, das die Kennzeichnung in Form von Ausstanzungen enthält. Insbesondere mit dieser vorteilhaften Alternative erfolgt durch das Eindrücken in die noch nicht ausgehärtete Mineralwollebahn und das nachträgliche Aushärten des Bindemittels eine feste und dauerhafte Vernetzung der Einlage mit dem Mineralwollekörper sowie Ausbildung einer einheitlichen und homogenen Oberfläche. Zum Einbringen der Einlage in dem Mineralwollekörper wird vorzugsweise ein Einbettvorrichtung vorgesehen, die die Einlage in einem aufgerolltem Zustand in einer Zuführeinrichtung enthält, wobei durch eine Zustelleinrichtung, z. B. in Form einer Walze, die Einlage auf der Mineralwollebahn aufgebracht wird.
  • Eine weitere vorteilhafte Möglichkeit zur Anbringung einer Kennzeichnung vor der vollständigen Aushärtung des Mineralwollekörpers, besteht darin, vor oder/und während der Komprimierung und Aushärtung der Mineralwollebahn durch Prägeelemente, die eine zur beabsichtigten Kennzeichnung negative Oberflächenstruktur aufweisen, eine Oberflächenkontur in den Mineralwollekörper einzubringen. Dies kann beispielsweise im Aushärte- bzw. Trockenofen dadurch erfolgen, dass die Prägeelemente an der Förder- und/oder Komprimiereinrichtung im Trockenofen, z. B. in Form von Förderplatten, vorgesehen sind. Durch die Prägeelemente wird somit im Trockenofen ein Oberflächenrelief mit dem Abstand wiederkehrender Kennzeichnung auf dem Mineralwollekörper erzeugt, das durch die gleichzeitige Aushärtung des Bindemittels dauerhaft erhalten bleibt.
  • Alternativ kann die Einbringung eines Oberflächenreliefs in die Oberfläche des Mineralwollekörpers auch bereits vor dem Eintritt der Mineralwollebahn in den Trockenofen erfolgen. Vorzugsweise wird die Prägung der Oberfläche mit einer ersten Komprimierung der Mineralwollebahn vor dem Eintritt in den Trockenofen kombiniert. Dies kann beispielsweise durch eine Bügelwalze erfolgen, die auf ihrer Zylinderhauptfläche eine Oberflächenstruktur entsprechend der zu erzeugenden Kennzeichnung aufweist. In Kombination mit einer Komprimiereinrichtung kann die Bügelwalze beispielsweise als Teil eines gegenüberliegenden Walzenpaars, das vor dem Eintritt in den Trockenofen angeordnet ist, ausgebildet sein. Ebenso wie bei der Ausführungsform mit Prägeelementen, die im Trockenofen vorgesehen sind, wird durch die Bügelwalze in regelmäßigen Abständen wiederholt die Kennzeichnung auf das Mineralwolleprodukt aufgebracht. Durch eine Variation des Durchmessers der Bügelwalze kann der Abstand, mit dem die Kennzeichnung auf dem Mineralwolleprodukt aufgebracht wird, variiert werden. Da bei einer Prägung der Oberfläche der Mineralwollebahn im nicht ausgehärteten Zustand die Gefahr besteht, dass die Prägung bei den weiteren Verarbeitungsschritten wieder verloren geht, ist es vorteilhaft, die Prägeelemente, die vor dem Trockenofen eingesetzt werden, zu beheizen, damit beim Kontakt der Prägeelemente mit der noch nicht ausgehärteten Mineralwolle eine gewisse Aushärtung des Bindemittels zumindest im Oberflächenbereich stattfindet, die der durch die Prägeelemente erzeugten Oberflächenstruktur eine gewisse Stabilität für die weitere Behandlung im Aushärteofen gibt. Demzufolge ist bei der Verwendung eine Bügelwalze vorgesehen, diese beheizbar auszugestalten, beispielsweise durch das Vorbeiführen der Bügelwalze bei der Rotation an einem Heizelement. Hier sind jedoch auch alle anderen denkbaren Heizmöglichkeiten vorstellbar.
  • Eine weitere Möglichkeit zur Oberflächenstrukturierung der Mineralwollebahn vor Eintritt in den Trockenofen besteht darin, dass Prägeelemente mit entsprechenden Oberflächenstrukturen an einem Kettenförderer vorgesehen sind, der beispielsweise noch vor einer ersten Komprimiereinrichtung angeordnet sein kann. Auch in diesem Fall empfiehlt es sich, die Prägeelemente beheizbar auszugestalten, so dass eine erste Aushärtung des strukturierten Oberflächenbereichs für die weiteren Verarbeitungsschritte, d. h. Komprimieren und Aushärten, vorliegt.
  • Die Kennzeichnung umfasst in vorteilhafter Weise Buchstaben, Zahlen und von Bildzeichen sowie andere darstellbare Elemente, wie z. B. Strichcodes, die eine entsprechende Information enthalten können.
  • Die erfindungsgemäße Kennzeichnung ist in der Oberflächenstruktur des Mineralwolleproduktes um so ausgeprägter, je höher das Raumgewicht ist. Bei Raumgewichten von über 40 kg/m3 eignen sich daher Prägeelemente innerhalb des Aushärteofens, da Mineralwolleprodukte mit einem derartigen Raumgewicht eine ausreichende Stabilität aufweisen, um die Oberflächenstruktur oder Konturierung dauerhaft zu erhalten. Wogegen eine Kennzeichnung vor dem Aushärteofen vor allem mit den übrigen aufgezeigten Ausführungsformen prädestiniert für alle üblichen Raumgewichte ist.
  • Eine weitere Lösung sieht vor, daß mindestens ein Satz von vorzugsweise farbigen Fadenelementen auf und ggf. in dem Dämmstoffelement angeordnet wird, wobei es auch möglich ist nur einen Faden zu verwenden, der sämtliche Markierungselemente farblich aufweist (Stichwort: Mikado). Zweckmäßig ist es, auf dem Dämmstoffelement einen oder mehrere Sätze von farbigen Fadenelementen anzuordnen. Unter einem Satz von farbigen Fadenelementen soll dabei mindestens ein Fadenelement, vorzugsweise aber zwei oder mehrere Fadenelemente verstanden werden, von denen jedes eine bestimmte Farbe hat, und die in Abständen voneinander angeordnet sind. Es ist auch möglich, daß ein oder mehrere Fadenelemente farblich variierende Abschnitte aufweisen (Stichwort: Mikado).
  • Vorzugsweise sind die Fadenelemente auf einer oder beiden Hauptflächen des Dämmstoffelements angeordnet. Es ist jedoch auch möglich, die Fadenelemente bei der Herstellung eines Mineralwollevlieses in den Herstellungsprozess mit hinein laufen zu lassen, so daß sie integraler Bestandteil des Dämmstoffelements sind.
  • Als besonders günstig erweist es sich, die Fadenelemente so anzuordnen, daß sie in Längsrichtung des Dämmstoffelements verlaufen. Das Anbringen der Kennzeichnung im Produktionsprozess ist in diesem Fall besonders einfach zu bewerkstelligen, wie aus dem unten geschilderten speziellen Ausführungsbeispiel hervorgeht. Insbesondere können die Fadenelemente in gleichem Abstand voneinander angeordnet werden. In der Regel wird eine bestimmte Auswahl von Farben, einschließlich schwarz, weiß und farblos, vorgegeben, wobei die Farben möglichst gut unterscheidbar sein sollten. Durch die Zusammenstellung von Fadenelementen mit einer bestimmten Anzahl oder in einer bestimmten Farbfolge können nun Informationen, wie z. B. mechanische und/oder physikalische Eigenschaften, Zusammen setzung, die Produktbezeichnung und ähnliches verschlüsselt werden. In einer vom Hersteller zur Verfügung gestellten Liste, in der die Bedeutung der einzelnen Farbzusammenstellungen festgehalten ist, kann die in der Kennzeichnung des Dämmstoffelements enthaltene Information entschlüsselt werden.
  • Zur Kennzeichnung eines Dämmstoffelements sollten einer, vorzugsweise mehrere, insbesondere zwei bis sechs Fadenelemente verwendet werden. Mit der Anzahl der Fäden steigt der Umfang der Information, die in einem Satz von farbigen Fadenelementen enthalten sein kann. So ergeben sich bei einer Anzahl von x Fadenelementen in einem Satz 4x Kombinationsmöglichkeiten, und damit 4x verschiedene Kennzeichnungen. Als besonders vorteilhaft erweist sich die Verwendung von vier Fadenelementen bei einer Auswahl von vier Farben, da damit bereits 256 Kombinationen möglich sind. Vier Farben lassen sich so auswählen, daß sie gut unterscheidbar sind. Zusätzlich stellen vier Fäden eine überschaubare Anzahl dar, wodurch eine Identifikation ohne größere Anstrengungen möglich ist. Es kann jedoch durchaus auch eine andere Zahl von Farben und/oder eine andere Anzahl von Fadenelementen in einem Satz verwendet werden.
  • Da Baustoffe, zu denen die genannten Dämmstoffelemente zu zählen sind, bei unterschiedlichen, teilweise weit über der Raumtemperatur liegenden Temperaturen eingesetzt werden, ist es notwendig, daß auch die Kennzeichnung des Dämmstoffelements aus einem Material besteht, welches mindestens bei der Anwendungstemperatur über die Einsatzdauer des Dämmstoffelements hinaus temperaturbeständig ist. Außerdem sind Dämmstoffelement, beispielsweise aus Glaswolle, in der Regel nicht brennbar. Die Eigenschaften von Matte und Träger legen die Mindestanforderungen an das Material der Kennzeichnung fest, da diese ansonsten die ihr zugedachten Aufgaben nicht erfüllen kann.
  • Materialien, die diese Eigenschaften besitzen, sind Fäden aus Glasfaser, Textilgarne oder Zwirne. Insbesondere sind die genannten Fadenelemente kostengünstig und in der Lagerhaltung einfach zu handhaben.
  • Des weiteren können ein oder mehrere Sätze von Fadenelementen so auf dem Dämmstoffelement angebracht werden, daß sie als Orientierungshilfe beim Einbau der Dämmstoffele mente dienen können. So können beispielsweise Ober- und Unterseite eines Dämmstoffelements, die optisch identisches Aussehen haben, durch entsprechendes Anbringen der Kennzeichnung unterschieden werden.
  • In einer speziellen Ausführungsform ist auf mindestens einer der Oberflächen der Dämmstoffmatte oder -bahn ein Träger fixiert.
  • Der Träger besteht in der Regel aus einem Gitter, einem Geflecht oder einem Netz. Er kann aus verschiedenen Werkstoffen wie z. B. Metall, Kunststoff oder Mineralfaser hergestellt sein. Die häufigste Form der Ausgestaltung der Träger sind Drahtgitter, Drahtgeflechte oder Drahtnetze.
  • Der Träger wird an der Matte, bestehend aus Mineralwolle, vorzugsweise Steinwolle, des Dämmstoffelements beispielsweise durch Aufnähen oder Versteppen fixiert.
  • Wie auch an einem speziellen Ausführungsbeispiel gezeigt werden wird, ist das Anordnen der Fadenelemente zwischen Matte und Träger technisch sehr einfach zu bewerkstelligen und deshalb auch kostengünstig. Die Fadenelemente werden lediglich an die Matte bzw. Bahn herangeführt und zwischen Matte bzw. Bahn und Träger eingeklemmt.
  • Weitere Vorteile, Kennzeichen und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden detaillierten Beschreibung ersichtlich, die sich auf die beigefügten Zeichnungen bezieht. Die Zeichnungen zeigen dabei in rein schematischer Weise in
  • 1 einen Teil einer Vorrichtung zur Herstellung eines Mineralwolleprodukts in einer dreidimensionalen, teilweise aufgebrochenen Darstellung,
  • 2 eine weitere Ausführungsform einer Vorrichtung zur Herstellung eines Mineralwolleprodukts in einer dreidimensionalen, teilweise aufgebrochenen Darstellung;
  • 3 eine weitere Ausführungsform einer Vorrichtung zur Herstellung eines Mineralwolleprodukts in dreidimensionaler, teilweise aufgebrochener Darstellung;
  • 4 eine weitere Ausführungsform einer Vorrichtung zur Herstellung von Mineralwolleprodukten in dreidimensionaler, teilweiser aufgebrochener Darstellung;
  • 5 eine weitere Ausführungsform einer Vorrichtung zur Herstellung von Mineralwolleprodukten in dreidimensionaler, teilweiser aufgebrochener Darstellung;
  • 6a) u. b) Schnittansichten durch Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Mineralwolleprodukte,
  • 7 ein Dämmstoffelement in der Draufsicht und
  • 8 eine Vorrichtung zum Anbringen der Kennzeichnung an einem Dämmstoffelement.
  • Die 1 bis 5 zeigen alle in rein schematischer Weise einen Teil einer Vorrichtung bzw. Anlage zur Herstellung von Mineralwolleprodukten gemäß der vorliegenden Erfindung. Bei den dargestellten Teilen der Vorrichtung handelt es sich im wesentlichen um einen Aushärteofen 3, genannt Tunnelofen, einer darin angeordneten Fördereinrichtung 4 mit gelenkig zueinander angeordneten Förderplatten 11, welche in einem Endlosband um die Umlenkwalzen 10 herumgeführt werden. Außerdem ist in 1 eine Komprimiereinrichtung 7 vor der Eintrittsöffnung 6 des Aushärteofens 3 gezeigt, die aus zwei zueinander gegenüber angeordneten Walzen 8 und 9 besteht. Der in den 1 bis 5 nicht gezeigte Teil der Vorrichtung zur Herstellung von Mineralwolleprodukten betrifft das Zerfaserungsaggregat, in dem die Mineralwollefasern und -stränge aus einer Schmelze erzeugt werden, sowie die Einrichtung, mit der die zu einer Wolle ausgezogenen Fasern und Stränge mit einem Bindemittel versetzt werden und in Form einer Mineralwollebahn 1 auf einem Förderband abgelegt werden. Sämtliche Zeichnungen der 1 bis 5 zeigen dagegen nur die Mineralwollebahn, die bereits auf einer Fördereinrichtung, z. B. einem endlosen Förderband abgelegt ist. Das Zerfaserungsaggregat und die Einrichtung zum Zusetzen eines Bindemittels sowie zum Anordnen der mit dem Bindemittel versetzten Mineralwolle in einer Mineralwollebahn ist in den 1 bis 5 nicht gezeigt, da diese von einer üblichen, im Stand der Technik bekannten Ausführungsform sind.
  • Das wesentliche der erfindungsgemäßen Ausführungsformen ist jedoch darin zu sehen, dass im Bereich des Aushärteofens 3, der Komprimiereinrichtung 7 bzw. im Bereich davor eine Kennzeichnungseinrichtung vorgesehen ist.
  • So ist nach der Ausführungsform der 1 die Kennzeichnungseinrichtung Teil der Fördereinrichtung 4 im Aushärteofen 3 und zwar dergestalt, dass die Förderplatten 11, sogenannte Flights, die gelenkig zu einem endlosen Förderband zusammengeschlossen sind, eine Oberflächenstruktur 18 aufweisen, die komplementär zu der Struktur ist, die als Kennzeichnung 20 auf dem fertigen Mineralwollekörper 2 vorhanden sein soll. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei der Kennzeichnung 20 beispielsweise um den Schriftzug „ISOVER". Es ist jedoch auch jede andere Art von Kennzeichnung, beispielsweise über Bildzeichen, Zahlen, Strichcodes oder dergleichen vorstellbar.
  • Die Kennzeichnung des Mineralwolleprodukts 2 erfolgt nun mit der Vorrichtung gemäß der Ausführungsform aus 1 in der Weise, dass sich beim Durchlaufen der Mineralwollebahn 1 durch den Aushärteofen 3 die Oberflächenstruktur 18 der Förderglieder 11 in die Oberfläche der auszuhärtenden Mineralwollebahn abdrückt und somit in der Oberfläche Eindrücke bzw. Einschnitte zurückbleiben, die beim fertig ausgehärteten Mineralwolleprodukt 2 ein Oberflächerelief ergeben. Hierzu ist vorteilhaft, die Oberflächenstruktur 18 wie auch die ganzen Förderglieder 11 perforiert ausgebildet, da zum Aushärten des Bindemittels erhitzte Luft von unten nach oben durch die Förderglieder 11 geblasen wird. Das Oberflächenrelief stellt hierbei die Kennzeichnung 20 dar, da bei einer entsprechenden seitlichen Belichtung oder Betrachtung der so gekennzeichneten Oberfläche des Mineralwolleprodukts 2 das Oberflächenrelief durch Schattenwurf eine sichtbar Kennzeichnung 20 ergibt.
  • Bei einer anderen Ausführungsform, die in 2 dargestellt ist, wird ebenfalls ein Oberflächenrelief als Kennzeichnung 20 auf dem fertigen Mineralwolleprodukt 2 gebildet. Allerdings wird die Strukturierung der Oberfläche der Mineralwollebahn 1 in diesem Fall nicht durch eine Prägung der Mineralwollebahn 1 mit der Fördereinrichtung 4 im Aushärteofen 3 erzielt, sondern bereits im Rahmen der Komprimierung der Mineralwollebahn 1 vor dem Eintritt bei 6 vor dem Aushärteofen 3. Dazu ist eine Kennzeichnungseinrichtung als Teil der Komprimiereinrichtung 7 vorgesehen, die die Vorkomprimierung der Mineralwollebahn 1 in den Aushärteofen 3 vornimmt. Die Komprimiereinrichtung besteht in dem gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem Walzenpaar 9 und 12, wobei die Walzen im Abstand zueinander angeordnet sind und über diesen Abstand die einzustellende Dicke der Mineralwollebahn 1 festlegen. Diejenige Walze 12, die auf der Seite der Mineralwollebahn 1 angeordnet ist, auf der die Kennzeichnung 20 angebracht werden soll, weist auf ihrer Zylinderhauptfläche eine Oberflächenstruktur 17 auf, die wiederum komplementär zu der in der Mineralwollebahn 1 zu erzeugenden Kennzeichnung 20 ist. Außerdem weist die Walze 12 eine Heizung (nicht dargestellt) auf, so dass die Walze 12 beheizbar ist. Beim Durchlauf der Mineralwollebahn 1 durch die Komprimiereinrichtung 7 wird nun die Oberflächenstruktur 17 in die Oberfläche der Mineralwollebahn 1 eingedrückt und entsprechende Vertiefungen werden erzeugt. Da gleichzeitig die Walze 12 durch die Heizung auf eine Temperatur gebracht wird, bei der eine erste Aushärtung eines Oberflächenbereichs der Mineralwollebahn 1 erfolgt, werden die durch die Oberflächenstruktur 17 der Walze 12 eingebrachten Vertiefungen in dem Oberflächenbereich der Mineralwollebahn 1 fixiert. Dies geschieht dadurch, dass das durch die warme Walze 12 im Oberflächenbereich aushärtende Bindemittel die Mineralwollefasern und -stränge in ihrer augenblicklichen Lage fixiert, so dass durch eine Vielzahl von Vernetzungspunkten innerhalb der Mineralwolle eine freie Bewegung der Minerwollefasern und -stränge nicht mehr möglich ist. Anschließend wird die so vorbehandelte Mineralwollebahn 1, die auf ihrer einen Oberflächenseite somit eine bereits zumindest teilweise fixierte Oberflächenschicht bzw. -haut aufweist, durch die nachfolgend möglicherweise stattfindende weitere Komprimierung sowie Aushärtung im Aushärteofen 3 in die für das Mineralwolleprodukt 2 endgültige Form gebracht.
  • Die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Herstellung von Mineralwolleprodukten, die in 3 gezeigt ist, zeigt eine Alternative, die eine Kennzeichungseinrich tung 13 umfasst, die zusätzlich zu der Komprimiereinrichtung 7 und dem Aushärteofen 3 vor dem Aushärteofen 3 und der Komprimiereinrichtung 7 im Zuführbereich der Mineralwollebahn 1 vorgesehen ist. Die Kennzeichnungseinrichtung 13 stellt einen Kettenförderer dar, der ein endloses Kettenförderband 16 aufweist, das um zwei Umlenkrollen 14 und 15 geführt wird. Auf dem Kettenförderband 16 sind Prägeelemente 27 vorgesehen, die wiederum eine Oberflächenstruktur aufweisen, die komplementär zu der Kennzeichnung 20 ist, die auf dem Mineralwolleprodukt 2 angebracht werden soll. Die Prägelemente 27 erzeugen wiederum an der Oberfläche der Mineralwollebahn 1 Vertiefungen und Einschnitte, die wiederum dadurch fixiert werden, dass durch das beheizbare Kettenförderband 16 oder zumindest die beheizbaren Prägelemente 27 eine zumindest örtlich begrenzte Aushärtung eines Oberflächenbereichs der Mineralwollebahn 1 erfolgt, wie dies auch bereits im Ausführungsbeispiel der 2 der Fall war. Allerdings erfolgt nach dem Ausführungsbeispiel der 3 im Gegensatz zu demjenigen der 2 nach der Bildung eines zumindest teilweisen ausgehärteten Oberflächenreliefs auf der Mineralwollebahn 1 die Vorkomprimierung der Mineralwollebahn 1 durch die Komprimiereinrichtung 7 erst in einem nachfolgenden, unabhängigen Schritt. Bei der Ausführungsform der 3 sind somit die Kennzeichnungseinrichtung 13 und die Komprimiereinrichtung 7 unabhängige, getrennte Bauteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Herstellung von Mineralwolleprodukten.
  • 4 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei welcher die Kennzeichnungseinrichtung 19 im Zuführungsbereich der Mineralwollebahn 1 vor der Komprimiereinrichtung 7 und dem Aushärteofen 3 angeordnet ist, wie dies bereits auch im Ausführungsbeispiel der 3 der Fall ist. Allerdings besteht zu der Ausführungsform der 3 ein Unterschied in der Weise, dass die Kennzeichnungsreinrichtung 19 keine Vertiefungen oder Einschnitte im Oberflächenbereich der Mineralwollebahn 1 erzeugt, sondern eine Sprühanlage darstellt, die über Spritzdüsen 21 ein Kennzeichnungsmittel, wie z. B. einen Farbstoff, oder ein Mittel, das durch Reaktion mit dem Bindemittel oder der Mineralwolle oder durch Phasenumwandlung zu einem Kennzeichnungsmittel wird, auf die zu kennzeichnende Oberfläche der Mineralwollebahn 1 sprüht. Da das Bindemittel zu diesem Zeitpunkt noch unausgehärtet ist und die Mineralwolle nicht komprimiert worden ist, kann das aufgesprühte Mittel sehr leicht in die Mineralwolle eindringen und sich in oberflächennahen Bereichen ablagern. Durch die nachfolgenden Schritte des Komprimierens und Aushärtens der Mineralwollebahn 1 wird das zugesetzte Mittel praktisch in dem fertigen Mineralwolleprodukt 2 eingeschlossen, wobei jedoch die Kennzeichnung 20 trotzdem deutlich sichtbar ist. Hilfsweise kann zwischen den Spritzdüsen 21 und der Oberfläche der Mineralwollebahn 1 zusätzlich eine Schablone eingesetzt sein, so dass das zuzusetzende Mittel nur sehr definiert örtlich begrenzt auf die Mineralwollebahn 1 gelangt. Eine derartige Schablone ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel nicht dargestellt. Durch zeitlich beabstandetes sprühen beim Durchlauf der Mineralwollebahn kann wiederum eine regelmäßig den Abständen wiederkehrende Kennzeichnung erzeugt werden.
  • Eine weitere Möglichkeit einer Kennzeichnungseinrichtung 23, welche vor der Komprimiereinrichtung 7 und dem Aushärteofen 3 angeordnet ist, ist in 5 dargestellt. Hier besteht die Kennzeichnungseinrichtung 23 aus einer Zuführeinrichtung 24 und einer Zustelleinrichtung 25. Die Zuführeinrichtung 24 ist aus einer drehbaren Rolle gebildet, auf der eine Einlage 26, die als Kennzeichnung 20 in das Mineralwolleprodukt 2 eingebettet werden soll, aufgewickelt ist. Die Zustelleinrichtung 25 ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel eine Walze 25, mit der die Einlage 26, bei der es sich im gezeigten Ausführungsbeispiel um ein mit der Kennzeichnung 20 bedrucktes Band eines Mineralwollevlieses handelt, auf der Oberfläche der Mineralwollebahn 1 angeordnet wird. Durch die nachfolgende Komprimiereinrichtung 7 wird die Einlage 26 in die Mineralwollebahn 1 eingedrückt und anschließend beim Aushärten im Aushärteofen 3 über das Bindemittel fest mit der Mineralwolle vernetzt. Statt eines bedruckten Mineralwollvlieses ist auch die Verwendung eines farbigen, z. B. schwarzen Bandes denkbar, das die Kennzeichnung in Form von Ausstanzungen aufweist.
  • 6 zeigt in den Teilbildern a) und b) jeweils einen Querschnitt eines erfindungsgemäßen Mineralwolleprodukts 2, an dessen einer Seite jeweils eine Kennzeichnung 20 vorgesehen ist. Das Mineralwolleprodukt 2 mit seinem im Querschnitt im wesentlichen rechteckigen Mineralwollekörper weist eine Oberflächenschicht 22 auf, die den gesamten Mineralwollekörper umgibt. Die Oberflächenschicht 22 ist dadurch gekennzeichnet, dass hier die Grenzfläche zwischen einerseits der in der Mineralwolle mit dem Bindemittel fest vernetzten Mineralwollefasern und -strängen und andererseits dem umgebenden Medium vorliegt. Die Oberflächenschicht 22 hat unter Vernachlässigung einer mikroskopischen Betrachtungsweise eine im wesentlichen dichte und glatte Oberfläche. Wie in der 6a gezeigt, besitzt die gekennzeichnete Seite des Mineralwolleprodukts 2 im Verhältnis zu der Dichtheit und Glattheit der Oberflächenschicht 22 deutlich erkennbare Vertiefungen und Einschnitte, wobei die Oberflächenschicht 22 jedoch entlang der Einbuchtungen und Einschnitte kontinuierlich, d. h. dicht und glatt, ausgebildet ist. Dies wird dadurch erreicht, dass die endgültige Komprimierung und Aushärtung der Mineralwollebahn und somit auch der Oberflächenschicht erst nach oder zumindest während des konturierens der Oberfläche der Mineralwollebahn 1 erfolgt (6b).
  • Gleiches ergibt sich auch für die Ausführungsbeispiele, bei denen die Kennzeichnung in Form eines zugesetzten oder bei der Aushärtung entstandenen Kennzeichnungsmittels oder durch das Einbetten einer Einlage 26 erzeugt wird. Auch hier ist die Kennzeichnung 20 in der Oberflächenschicht 22 bzw. unmittelbar darunter fest eingeschlossen, während die Oberflächenschicht 22 glatt und dicht ist. Oberhalb der Oberflächenschicht 22 und somit außerhalb des Mineralwollekörpers 2 sind somit keine störenden Fremdkörper vorhanden.
  • 7 zeigt ein Dämmstoffelement 1', welches aus einer Matte aus Mineralwolle 2' und einem gitterartigen Träger 3' besteht, welcher auf der Matte durch Versteppen fixiert ist. Im unteren Abschnitt der Darstellung des Dämmstoffelements sind vier eingefärbte Zwirne 4', 5', 6' und 7' zu erkennen, welche zwischen der Matte 2' und dem gitterartigen Träger 3' liegen. Jeder der in diesem Ausführungsbeispiel dargestellten vier Fäden kann eine der Farben rot, blau, gelb oder schwarz haben. In der Reihenfolge der Farben der Fäden 4', 5', 6' und 7' (z. B. blau-blau-schwarz-rot), stecken in verschlüsselter Form Informationen zum Produkt, wie z. B. Informationen über den Hersteller, Produktbezeichnung, physikalische und mechanische Eigenschaften des Dämmstoffelements. Darüber, welche Informationen hinter welcher Farbkombination stecken, gibt der Hersteller dem Verwerter des Dämmstoffelements Auskunft.
  • In 8 ist schematisch dargestellt, wie die Fäden 4', 5', 6' und 7' zwischen die Matte 2' und den Träger 3' gebracht werden.
  • Im üblichen Herstellungsverfahren wird die Matte 2' aus Mineralwolle in Pfeilrichtung über eine Rolle 8' geführt. Das Material für den Träger 3' in Form eines Drahtgitters wird über die Rolle 8' an die Matte 2' herangeführt und durch eine Einheit 9', wie z. B. eine Vernadelungs einheit, an ihr fixiert.
  • Zusätzlich dazu werden die der Kennzeichnung dienenden farbigen Fäden 4', 5', 6' und 7', welche auf den Rollen 10 aufgewickelt sind, zwischen Matte 2' und Träger 3' zugeführt und zwischen diesen eingeklemmt.

Claims (33)

  1. Mineralwolleprodukt mit einem vorzugsweise quaderförmigen Mineralwollekörper, der Bindemittel und Mineralwollefasern umfasst und eine den Mineralwollekörper begrenzende, Bindemittel und Mineralwollefasern umfassende Oberflächenschicht aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest an einer Oberflächenseite des Mineralwollekörpers unmittelbar in oder/und unter der Oberflächenschicht (22) oder/und durch die Kontur der Oberflächenschicht (22) eine Kennzeichnung (20) des Mineralwolleprodukts (2) in einem Oberflächenbereich vorgesehen ist, wobei die Kennzeichnung (20) vor und/oder während der vollständigen Aushärtung des Bindemittels in den Oberflächenbereich des Mineralwollekörpers eingebracht ist, so dass die Kennzeichnung über die mit dem Bindemittel festgelegte Vernetzung der Mineralwolle fest mit dem Mineralwollekörper verbunden ist.
  2. Mineralwolleprodukt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnung (20) in der Draufsicht auf die gekennzeichnete Oberflächenseite des Mineralwolleprodukts Buchstaben, Ziffern, Bildzeichen und/oder Strichcodes darstellt.
  3. Mineralwolleprodukt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnung (20) ein Kennzeichnungsmittel umfasst, das dem Mineralwollekörper in dem Oberflächenbereich zugesetzt ist oder aus einem zugesetzten Mittel beim Aushärten des Bindemittels gebildet ist, wobei das Kennzeichnungsmittel eine zu dem Mineralwollekörper unterschiedliche Farbe aufweist.
  4. Mineralwolleprodukt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnung (20) eine Einlage (26) umfasst, die in den Oberflächenbereich eingebettet ist.
  5. Mineralwolleprodukt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlage (26) ein bedrucktes Band aus einem Mineralwollevlies ist.
  6. Mineralwollprodukt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlage (26) ein zum Mineralwollekörper farblich unterschiedliches Band mit Ausstanzungen ist.
  7. Mineralwolleprodukt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnung (20) eine Oberflächenkontur mit Vertiefungen und/oder Aussparungen im Oberflächenbereich des Mineralwollekörpers umfasst.
  8. Mineralwolleprodukt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Intensität der Kennzeichnung im Mineralwolleprodukt von dessen Raumgewicht abhängig ist.
  9. Mineralwolleprodukt, insbesondere Dämmstoffbahn (2'), dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Satz von vorzugsweise farbigen Fadenelementen (4', 5', 6', 7') auf und/oder in dem Mineralwolleprodukt angeordnet ist.
  10. Mineralwolleprodukt, nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass einer oder mehrere Sätze von Fadenelementen (4', 5', 6', 7') auf einer oder beiden Hauptflächen des Dämmstoffelements (1') angeordnet sind.
  11. Mineralwolleprodukt nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Fadenelemente in Längsrichtung des Mineralwolleprodukts verlaufen.
  12. Dämmstoffelement (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fadenelemente (4', 5', 6', 7') in gleichmäßigen Abständen voneinander angeordnet sind und vorzugsweise die Fadenelemente (4', 5', 6', 7') so angeordnet sind, dass sich aus der Kombination aus Farbgebung und Anordnung der einzelnen Fadenelemente (4', 5', 6', 7') eine bestimmte Zusammenstellung ergibt, die zur Kennzeichnung des Mineralwolleprodukts dient und ferner vorzugsweise die Fadenelemente (4', 5', 6', 7') aus temperaturbeständigem und/oder nicht brennbarem Material bestehen, insbesondere bevorzugt Fäden aus Glasfaser, Textilglasgarne oder Glaszwirne sind.
  13. Mineralwolleprodukt nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass einer oder mehrere Sätze von farbigen Fadenelementen (4', 5', 6', 7') so auf dem Mineralwolleprodukt angeordnet sind, dass sie eine Orientierungshilfe beim Einbau des Mineralwolleprodukts darstellen.
  14. Mineralwolleprodukt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf mindestens einer Oberfläche der Dämmstoffbahn oder -matte (2) ein Träger (3) fixiert ist, das insbesondere ein Gitter, ein Geflecht oder ein Netz ist, wobei der Träger vorzugsweise auf die Oberfläche der Matte (2') aufgenäht oder mit ihr versteppt ist.
  15. Mineralwolleprodukt nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Sätze von Fadenelementen zwischen Träger (3) und Oberfläche der Matte (2) angeordnet sind.
  16. Mineralwolleprodukt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fadenelemente (4', 5', 6', 7') integraler Bestandteil des Mineralwolleprodukts sind.
  17. Verfahren zur Herstellung von Mineralwolleprodukten, insbesondere einem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem in einem ersten Schritt Mineralwollefasem oder -stränge zu einer Wolle ausgezogen und zusammen mit Bindemittel in einer Mineralwollebahn (1) angeordnet werden, wobei in nachfolgenden Schritten die Mineralwollebahn in der Dicke komprimiert und das Bindemittel ausgehärtet wird, so dass ein Mineralwollekörper entsteht, dadurch gekennzeichnet, dass vor und/oder während der Schritte des Komprimierens der Mineralwollebahn (1) und des Aushärtens des Bindemittels ein Oberflächenbereich zumindest einer Seite der Mineralwollebahn (1) mit einer Kennzeichnung (20) versehen wird, die beim Aushärten des Bindemittels durch die Vernetzung der Mineralwolle dauerhaft und fest in dem Mineralwollekörper eingebettet ist.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnung derart in den Oberflächenbereich der Mineralwollebahn (1) eingebracht wird, dass die Mineralwollebahn (1) örtlich begrenzt mit einem Mittel besprüht und/oder getränkt und/oder bestrichen wird und/oder dass ein festes Oberflächenrelief durch Strukturieren des Oberflächenbereichs erzeugt wird und/oder dass eine Einlage (26) eingepresst wird, so dass nach dem vollständigen Komprimieren und Aushärten der Mineralwollebahn in dem Oberflächenbereich eine dauerhafte, mit der Mineralwolle fest vernetzte Kennzeichnung (20) in dem Mineralwollekörper vorliegt.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass sich das in die Mineralwollebahn (1) eingebrachte Mittel im Aushärteprozess zu einem Kennzeichnungsmittel verändert, welches sich farblich vom restlichen Mineralwollekörper unterscheidet, wobei das Mittel mit dem Bindemittel und/oder der Mineralwolle zu dem Kennzeichnungsmittel reagiert oder sich farblich verändert.
  20. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Erzeugung des Oberflächenreliefs durch Strukturierung des Oberflächenbereichs der Mineralwollebahn (1) mit einem Prägeelement (11, 12, 27) erfolgt, welches eine zur Struktur des zu erzeugenden Oberflächenreliefs negative Oberflächenstruktur aufweist.
  21. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Strukturierung mit dem Prägeelement im Aushärteofen oder unmittelbar vor dem Aushärteofen erfolgt, wobei das vor dem Aushärteofen angeordnete Prägeelement beheizt wird.
  22. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass durch das Komprimieren der Mineralwollebahn (1) mit einem beheizten Prägeelement vor dem Aushärten ein zumindest teilweise ausgehärtetes Oberflächenrelief in Form einer Haut entsteht, dessen Form in den nachfolgenden Verarbeitungsschritten einer möglichen weiteren Komprimierung und Aushärtung im wesentlichen erhalten bleibt.
  23. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass als Einlage (26) ein bedrucktes Band aus einem Mineralwollevlies oder ein zum Mineralwollekörper farblich unterschiedliches Band mit Ausstanzungen verwendet wird.
  24. Vorrichtung zur Herstellung von Mineralwolleprodukten, insbesondere einem nach einem der Ansprüche 1 bis 16 mit insbesondere einem Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 23, mit einem Zerfaserungsaggregat zur Herstellung von Mineralwollefasern oder -strängen, einer Einrichtung zum Zusetzen von Bindemittel und zur Anordnung der mit dem Bindemittel versetzten Mineralwolle in einer Mineralwollebahn (1), mindestens einer Komprimiereinrichtung (7) zur Komprimierung der Mineralwollebahn (1) und einem Aushärteofen (3) zum Aushärten des Bindemittels in der Mineralwollebahn (1), dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin eine Kennzeichnungseinrichtung (13, 19, 23) vorgesehen ist, die in oder/und vor dem Aushärteofen (3) angeordnet ist.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinrichtung eine Spritz-, Gieß-, Streich- oder Tauchanlage (19) zum örtlich begrenzten Auf-/Einbringen eines Mittels in zumindest einen Oberflächenbereich der Mineralwollebahn (1) aufweist.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritz-, Gieß-, Streich- oder Tauchanlage (19) vor der Komprimiereinrichtung (7) angeordnet ist.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinrichtung Teil der Förder- und/oder Komprimiereinrichtung (4) im Aushärteofen (3) ist und Prägeelemente in Form von Förderplatten (11) umfasst, die eine Oberflächenstruktur aufweisen.
  28. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinrichtung Teil einer vor dem Aushärteofen (3) angeordneten Komprimiereinrichtung (7) ist.
  29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinrichtung als eine beheizbare Bügelwalze (12) ausgeführt ist, auf deren Zylinderfläche eine Oberflächenstruktur vorgesehen ist.
  30. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinrichtung Teil eines Kettenförderers (13) ist und beheizbare Prägeelemente (27) umfasst, die eine Oberflächenstruktur aufweisen.
  31. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinrichtung eine Einbettvorrichtung (23) umfasst, die vor dem Aushärteofen (3) und einer Komprimiereinrichtung (7) angeordnet ist.
  32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, Einbettvorrichtung (23) eine Zuführeinrichtung (24) für eine Einlage (26) und eine Zustelleinrichtung (25) zum Anordnen der Einlage (26) auf der Mineralwollebahn aufweist.
  33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Zustelleinrichtung (25) Teil einer nachfolgenden Komprimiereinrichtung (7) ist.
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