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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Mineralwolleprodukt bzw. ein
Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Mineralwolleprodukten
gemäß den Oberbegriffen
der Ansprüche
1, 9 bzw. 16.
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Mineralwolleprodukte
werden in vielfältiger Form
zu Dämmzwecken
eingesetzt, so z. B. zur Fassaden- oder Dachdämmung. Da diese Produkte bei diesen
Einsatzgebieten eine sehr lange Lebensdauer aufweisen, besteht gerade
deswegen nach dem Ende der Lebensdauer, z. B. beim Abbruch eines Hauses,
das Problem, dass über
die dann als Abfall anfallenden Mineralwolleprodukte keine Informationen
bezüglich
des Herstellers, der Zusammensetzung usw. vorliegen. Dies ist jedoch
für eine
sachgerechte Entsorgung oder Wiederverwertung unbedingt erforderlich.
Deshalb ist es ein Ziel eine dauerhafte Kennzeichnung auf den Mineralwolleprodukten
anzubringen, die Auskunft über
Hersteller, Zusammensetzung usw. geben können. Eine Kennzeichnung von
Mineralwolleprodukten ist im Stand der Technik bereits in der Weise
bekannt, dass das fertige Mineralwolleprodukt beispielsweise mit
einer Beschriftung versehen wird. Dies erfolgt beispielsweise durch
Aufkleben von bedrucktem Papier, Folien oder dergleichen oder durch
Beschriften durch Aufbringung eines Farbmittels. In der
US 5,443,902 wird beispielsweise beschrieben,
eine Kennzeichnung durch Abziehbilder, Schablonenbeschriftung oder
durch Aufkleben von Zellulosepapier mit Glasfaserbindemittel vorzunehmen.
Eine andere aus dem Stand der Technik bekannte Alternative betrifft
das Einbrennen der Kennzeichnung in die Oberfläche des Mineralwolleprodukts.
Hierbei wird durch entsprechende Erwärmung, z. B. durch einen Laser,
ein Teil der Oberfläche
des Mineralwolleprodukts verbrannt, so dass durch die zurückbleibenden
Verbrennungsprodukte eine Kennzeichnung erfolgt. Dies ist beispielsweise
in der
DE 195 42 403 beschrieben.
Die Druckschrift
WO 97/29253 zeigt
Dämmplatten,
die mittels farbiger Fäden
zusammengenäht
sind.
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All
diesen Kennzeichnungsmöglichkeiten von
Mineralwolleprodukten ist jedoch gemeinsam, dass zusätzliche,
zu dem Mineralwolleprodukt unterschiedliche Stoffe auf der Oberfläche des
Mineralwolleprodukts vorliegen. Dies hat jedoch den Nachteil, dass
durch die Fremdstoffe eine Beeinträchtigung der Einsatzmöglichkeiten
des Mineralwolleprodukts möglich
ist. Dies gilt beispielsweise insbesondere dann, wenn das zusätzlich auf
der Oberfläche
aufgebrachte Kennzeichnungsmittel nicht den Anforderungen, die an
das Mineral wolleprodukt, z. B. hinsichtlich der Flammbeständigkeit,
zu stellen sind gerecht wird. Außerdem weisen die oben beschriebenen
Verfahren der nachträglichen
Beschriftung oder Kennzeichnung den Nachteil auf, das sie oft sehr
aufwendig, insbesondere zeitaufwendig, sind und auf Grund einer
nachgeschalteten Kennzeichnungsanlage zu einer Erweiterung der Produktionsstraße führen.
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Das
europäische
Patent
EP 0928 392 offenbart
eine Kennzeichnung von Dämmstoffelementen in
Form einer kleber- oder putzartigen Beschichtung mit einer von der
Mineralfaserschicht abweichenden Farbgebung.
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Ein
Nachteil dieses Systems besteht darin, daß das Dämmstoffelement eine Oberflächenschicht besitzt,
welche dann nur in einer Farbe vorliegt und somit für die Identifizierung
nur eines Merkmals zur Verfügung
steht. Außerdem
werden zumindest Teilbereiche der Oberfläche (des Dämmstoffelements) durch diese
Beschichtung verändert.
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Das
Gebrauchsmuster
DE
296 03 918 offenbart ein Kennzeichnungssystem, bei dem
ein Kennzeichnungsstreifen, welcher an seiner dem Trägerelement
zugewandten Seite eine Beschriftung aufweist, zwischen Fasermatte
und Trägermaterial
angeordnet ist. Nachteil dieses Systems ist, daß mit dem Bedrucken, Beschriften
oder Einperforieren von Beschriftungen auf dem Kennzeichnungsstreifen
in bestimmten Abständen
ein zusätzlicher
Verfahrensschritt und damit zusätzlicher
Aufwand anfallen. Für jede
Produktvariante muß ein
anderer Kennzeichnungsstreifen verwendet werden.
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Gerade
bei Massenprodukten, wie es Dämmstoffelemente
sind, ist eine möglichst
einfach zu bewerkstelligende und damit kostengünstige Kennzeichnung wichtig.
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Es
erscheint deswegen vorteilhaft, ein geeignet markiertes Mineralwollprodukt
und Verfahren oder eine Vorrichtung für die Herstellung eines derartigen
Produktes anzugeben, bei welchen die unerwünschte Gegenwart einer fremden
Substanz auf der Oberfläche
des fertiggestellten Mineralwollproduktes größtenteils vermieden wird und
wobei gleichzeitig die Produktmarkierung einfach, wirksam, zuverlässig und
dauerhaft ist. Das Verfahren und die Vorrichtung zur Herstellung
eines derartigen Produkts sollten gleichfalls einfach und wirksam
sein und speziell platzsparend. Speziell sollte ein Dämmelement
der oben beschriebe nen Art während
seiner Herstellung mit einer unkomplizierten und kostengünstigen
Markierung ausgestattet werden, speziell zum Zwecke der Wiedergewinnung
der Mineralwolle und des Recyclings, welche speziell Informationen über die
Eigenschaften des Dämmelementes
und seinen Ursprung zur Verfügung
stellen kann. Zusätzlich
sollte die Markierung eine Beschaffenheit aufweisen, welche die
Erfordernisse erfüllt,
welche für
die Werkstoffeigenschaften von Dämmelementen
gelten.
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Ein
derartiges Mineralwollprodukt wird zum Beispiel im deutschen Patent
DE 19542403 A1 dargelegt.
Diese Druckschrift beschreibt die Markierung von Mineralwollprodukten
durch zum Beispiel Erhitzen verschiedener Punkte des Mineralwollproduktes oder
durch Prägen.
Durch diese Verfahren werden allerdings die Markierungen lediglich
auf der äußersten Oberfläche des
Mineralwollproduktes aufgebracht. Deswegen kann es nicht ausgeschlossen
werden, dass die Markierungen durch Abrieb oder Flocken oder ähnlichem
verschwinden, speziell unter rauen Umgebungsbedingungen, zum Beispiel
durch Handhabung auf einer Baustelle. Andererseits ist es erforderlich,
dass die Markierungen nach einem langen Zeitraum noch erkannt werden
können,
damit die Mineralwollprodukte geeignet recycelt werden können, zum
Beispiel für
den Fall einer Renovierung oder nach Abriss eines Hauses oder dergleichen.
Ein derartiges Recycling ist heutzutage in vielen Ländern durch
Vorschriften bestimmt. Deswegen hat die sichere Markierung von Mineralwollprodukten
in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen.
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Deswegen
handelt es sich bei dem zu lösenden
Problem um die Bereitstellung verbesserter Markierungen für Mineralwollprodukte,
die zu hoch widerstandsfähigen
Markierungen führen.
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Dieses
Problem wird gelöst
durch ein Mineralwollprodukt betreffend Patentanspruch 1, ein Verfahren
zur Herstellung eines derartigen Mineralwollproduktes betreffend
den Patentanspruch 17 und eine Vorrichtung zur Herstellung eines
derartigen Mineralwollproduktes betreffend den Patentanspruch 24.
Weitere vorteilhafte Entwicklungen stellen Teil der abhängigen Patentansprüche dar.
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Üblicherweise
werden die Mineralwollprodukte so hergestellt, dass aus einer Schmelze über ein
Zerfaserungsaggregat und eine Blasvorrichtung Mineralwollefasern
und -stränge
erzeugt und zu Mineralwolle aufgeblasen werden, welcher Bindemittel zugesetzt
wird. Die mit dem Bindemittel versehene Mineralwolle wird zu einer
streifenförmigen
Bahn auf einer Fördereinrichtung
angeordnet, die die so erzeugte Mineralwollebahn in und durch einen
Aushärte – bzw. Trockenofen
führt.
Im oder/und vor dem Trockenofen wird die Mineralwollebahn komprimiert
und schließlich
durch die Wärmeeinwirkung
auf das Bindemittel zu einem Mineralwollekörper ausgehärtet.
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Wesentlich
bei der vorliegenden Erfindung ist, dass die Kennzeichnung des Mineralwolleprodukts
in einem Stadium vor der Aushärtung
des Mineralwollekörpers
in den Oberflächenbereich
derselben eingebracht wird, so dass durch die anschließende Aushärtung des
Mineralwollekörpers
die Kennzeichnung fest und dauerhaft in dem Mineralwollekörper vorgesehen
ist. Hierdurch entfällt
eine nachträgliche
Bearbeitung des fertigen Mineralwolleprodukts sowie der Nachteil
von auf der Oberfläche
des Mineralwolleprodukts angebrachten Fremdstoffen, die zur Kennzeichnung
aus dem Stand der Technik verwendet werden. Stattdessen ist bei
der vorliegenden Erfindung die Kennzeichnung im Mineralwollekörper so
eingebettet, dass durch die nachträgliche Aushärtung des Bindemittels die
Kennzeichnung praktisch in dem Mineralwollekörper eingeschlossen ist. Damit
ergibt sich eine nahezu gleichmäßige und homogene
Oberfläche
des Mineralwollekörpers
ohne störende
Fremdstoffe.
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Vorzugsweise
besteht die erfindungsgemäße Kennzeichnung
aus einem Farbmittel oder einem sonstigen Mittel, welches im Aushärteprozess
durch Reaktion mit dem Bindemittel oder der Mineralwolle oder durch
Eigenreaktion durch eine Stoffumwandlung eine Farbveränderung
erfährt,
wobei dieses Farbmittel oder Mittel vor dem Aushärten durch Tränken, Eingießen, Bestreichen
oder dergleichen bei der nicht ausgehärteten Mineralwollebahn in
den Oberflächenbereich
eingebracht wird. Da das Einbringen derartiger Flüssigmittel
auch vorzugsweise vor dem Komprimieren der Mineralwollebahn stattfindet,
wird durch das lose Vorliegen der Mineralwolle ein vollständiges Eindringen
des flüssigen
Mittels in den Oberflächenbereich
der Mineralwollebahn erleichtert.
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Alternativ
ist es auch möglich,
die Kennzeichnung durch eine Einlage bereitzustellen, die vor und/oder
während
des Komprimierens und Aushärtens
der Mineralwollebahn in deren Oberflächenbereich eingedrückt wird.
Beispielsweise bietet sich hierfür
ein bereits ausgehärtetes
und bedrucktes Mineralwolleband an, so dass auf diese Weise ein
einheitlicher Mineralwollekörper
erhalten bleibt, der keine fremdartigen Stoffe umfasst. Anstelle
des bedruckten Mineralwollebandes ist auch die Verwendung eines
zu dem Mineralwollekörper
farblich unterschiedlichen Bandes möglich, das die Kennzeichnung
in Form von Ausstanzungen enthält.
Insbesondere mit dieser vorteilhaften Alternative erfolgt durch das
Eindrücken
in die noch nicht ausgehärtete
Mineralwollebahn und das nachträgliche
Aushärten
des Bindemittels eine feste und dauerhafte Vernetzung der Einlage
mit dem Mineralwollekörper
sowie Ausbildung einer einheitlichen und homogenen Oberfläche. Zum
Einbringen der Einlage in dem Mineralwollekörper wird vorzugsweise ein
Einbettvorrichtung vorgesehen, die die Einlage in einem aufgerolltem Zustand
in einer Zuführeinrichtung
enthält,
wobei durch eine Zustelleinrichtung, z. B. in Form einer Walze,
die Einlage auf der Mineralwollebahn aufgebracht wird.
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Eine
weitere vorteilhafte Möglichkeit
zur Anbringung einer Kennzeichnung vor der vollständigen Aushärtung des
Mineralwollekörpers,
besteht darin, vor oder/und während
der Komprimierung und Aushärtung
der Mineralwollebahn durch Prägeelemente, die
eine zur beabsichtigten Kennzeichnung negative Oberflächenstruktur
aufweisen, eine Oberflächenkontur
in den Mineralwollekörper
einzubringen. Dies kann beispielsweise im Aushärte- bzw. Trockenofen dadurch erfolgen,
dass die Prägeelemente
an der Förder-
und/oder Komprimiereinrichtung im Trockenofen, z. B. in Form von
Förderplatten,
vorgesehen sind. Durch die Prägeelemente
wird somit im Trockenofen ein Oberflächenrelief mit dem Abstand
wiederkehrender Kennzeichnung auf dem Mineralwollekörper erzeugt,
das durch die gleichzeitige Aushärtung
des Bindemittels dauerhaft erhalten bleibt.
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Alternativ
kann die Einbringung eines Oberflächenreliefs in die Oberfläche des
Mineralwollekörpers
auch bereits vor dem Eintritt der Mineralwollebahn in den Trockenofen
erfolgen. Vorzugsweise wird die Prägung der Oberfläche mit
einer ersten Komprimierung der Mineralwollebahn vor dem Eintritt in
den Trockenofen kombiniert. Dies kann beispielsweise durch eine
Bügelwalze
erfolgen, die auf ihrer Zylinderhauptfläche eine Oberflächenstruktur entsprechend
der zu erzeugenden Kennzeichnung aufweist. In Kombination mit einer
Komprimiereinrichtung kann die Bügelwalze
beispielsweise als Teil eines gegenüberliegenden Walzenpaars, das
vor dem Eintritt in den Trockenofen angeordnet ist, ausgebildet
sein. Ebenso wie bei der Ausführungsform
mit Prägeelementen,
die im Trockenofen vorgesehen sind, wird durch die Bügelwalze
in regelmäßigen Abständen wiederholt
die Kennzeichnung auf das Mineralwolleprodukt aufgebracht. Durch
eine Variation des Durchmessers der Bügelwalze kann der Abstand,
mit dem die Kennzeichnung auf dem Mineralwolleprodukt aufgebracht
wird, variiert werden. Da bei einer Prägung der Oberfläche der
Mineralwollebahn im nicht ausgehärteten
Zustand die Gefahr besteht, dass die Prägung bei den weiteren Verarbeitungsschritten
wieder verloren geht, ist es vorteilhaft, die Prägeelemente, die vor dem Trockenofen
eingesetzt werden, zu beheizen, damit beim Kontakt der Prägeelemente
mit der noch nicht ausgehärteten
Mineralwolle eine gewisse Aushärtung
des Bindemittels zumindest im Oberflächenbereich stattfindet, die
der durch die Prägeelemente
erzeugten Oberflächenstruktur
eine gewisse Stabilität
für die
weitere Behandlung im Aushärteofen
gibt. Demzufolge ist bei der Verwendung eine Bügelwalze vorgesehen, diese beheizbar
auszugestalten, beispielsweise durch das Vorbeiführen der Bügelwalze bei der Rotation an
einem Heizelement. Hier sind jedoch auch alle anderen denkbaren
Heizmöglichkeiten
vorstellbar.
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Eine
weitere Möglichkeit
zur Oberflächenstrukturierung
der Mineralwollebahn vor Eintritt in den Trockenofen besteht darin,
dass Prägeelemente mit
entsprechenden Oberflächenstrukturen
an einem Kettenförderer
vorgesehen sind, der beispielsweise noch vor einer ersten Komprimiereinrichtung
angeordnet sein kann. Auch in diesem Fall empfiehlt es sich, die
Prägeelemente
beheizbar auszugestalten, so dass eine erste Aushärtung des
strukturierten Oberflächenbereichs
für die
weiteren Verarbeitungsschritte, d. h. Komprimieren und Aushärten, vorliegt.
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Die
Kennzeichnung umfasst in vorteilhafter Weise Buchstaben, Zahlen
und von Bildzeichen sowie andere darstellbare Elemente, wie z. B.
Strichcodes, die eine entsprechende Information enthalten können.
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Die
erfindungsgemäße Kennzeichnung
ist in der Oberflächenstruktur
des Mineralwolleproduktes um so ausgeprägter, je höher das Raumgewicht ist. Bei
Raumgewichten von über
40 kg/m3 eignen sich daher Prägeelemente
innerhalb des Aushärteofens, da
Mineralwolleprodukte mit einem derartigen Raumgewicht eine ausreichende
Stabilität
aufweisen, um die Oberflächenstruktur
oder Konturierung dauerhaft zu erhalten. Wogegen eine Kennzeichnung
vor dem Aushärteofen
vor allem mit den übrigen
aufgezeigten Ausführungsformen
prädestiniert
für alle üblichen Raumgewichte
ist.
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Eine
weitere Lösung
sieht vor, daß mindestens
ein Satz von vorzugsweise farbigen Fadenelementen auf und ggf. in
dem Dämmstoffelement
angeordnet wird, wobei es auch möglich
ist nur einen Faden zu verwenden, der sämtliche Markierungselemente
farblich aufweist (Stichwort: Mikado). Zweckmäßig ist es, auf dem Dämmstoffelement
einen oder mehrere Sätze
von farbigen Fadenelementen anzuordnen. Unter einem Satz von farbigen
Fadenelementen soll dabei mindestens ein Fadenelement, vorzugsweise
aber zwei oder mehrere Fadenelemente verstanden werden, von denen
jedes eine bestimmte Farbe hat, und die in Abständen voneinander angeordnet
sind. Es ist auch möglich,
daß ein oder
mehrere Fadenelemente farblich variierende Abschnitte aufweisen
(Stichwort: Mikado).
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Vorzugsweise
sind die Fadenelemente auf einer oder beiden Hauptflächen des
Dämmstoffelements
angeordnet. Es ist jedoch auch möglich,
die Fadenelemente bei der Herstellung eines Mineralwollevlieses
in den Herstellungsprozess mit hinein laufen zu lassen, so daß sie integraler
Bestandteil des Dämmstoffelements
sind.
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Als
besonders günstig
erweist es sich, die Fadenelemente so anzuordnen, daß sie in
Längsrichtung
des Dämmstoffelements
verlaufen. Das Anbringen der Kennzeichnung im Produktionsprozess ist
in diesem Fall besonders einfach zu bewerkstelligen, wie aus dem
unten geschilderten speziellen Ausführungsbeispiel hervorgeht.
Insbesondere können
die Fadenelemente in gleichem Abstand voneinander angeordnet werden.
In der Regel wird eine bestimmte Auswahl von Farben, einschließlich schwarz,
weiß und
farblos, vorgegeben, wobei die Farben möglichst gut unterscheidbar
sein sollten. Durch die Zusammenstellung von Fadenelementen mit
einer bestimmten Anzahl oder in einer bestimmten Farbfolge können nun
Informationen, wie z. B. mechanische und/oder physikalische Eigenschaften, Zusammen setzung,
die Produktbezeichnung und ähnliches
verschlüsselt
werden. In einer vom Hersteller zur Verfügung gestellten Liste, in der
die Bedeutung der einzelnen Farbzusammenstellungen festgehalten
ist, kann die in der Kennzeichnung des Dämmstoffelements enthaltene
Information entschlüsselt
werden.
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Zur
Kennzeichnung eines Dämmstoffelements
sollten einer, vorzugsweise mehrere, insbesondere zwei bis sechs
Fadenelemente verwendet werden. Mit der Anzahl der Fäden steigt
der Umfang der Information, die in einem Satz von farbigen Fadenelementen
enthalten sein kann. So ergeben sich bei einer Anzahl von x Fadenelementen
in einem Satz 4x Kombinationsmöglichkeiten,
und damit 4x verschiedene Kennzeichnungen.
Als besonders vorteilhaft erweist sich die Verwendung von vier Fadenelementen bei
einer Auswahl von vier Farben, da damit bereits 256 Kombinationen
möglich
sind. Vier Farben lassen sich so auswählen, daß sie gut unterscheidbar sind. Zusätzlich stellen
vier Fäden
eine überschaubare
Anzahl dar, wodurch eine Identifikation ohne größere Anstrengungen möglich ist.
Es kann jedoch durchaus auch eine andere Zahl von Farben und/oder
eine andere Anzahl von Fadenelementen in einem Satz verwendet werden.
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Da
Baustoffe, zu denen die genannten Dämmstoffelemente zu zählen sind,
bei unterschiedlichen, teilweise weit über der Raumtemperatur liegenden
Temperaturen eingesetzt werden, ist es notwendig, daß auch die
Kennzeichnung des Dämmstoffelements
aus einem Material besteht, welches mindestens bei der Anwendungstemperatur über die Einsatzdauer
des Dämmstoffelements
hinaus temperaturbeständig
ist. Außerdem
sind Dämmstoffelement,
beispielsweise aus Glaswolle, in der Regel nicht brennbar. Die Eigenschaften
von Matte und Träger
legen die Mindestanforderungen an das Material der Kennzeichnung
fest, da diese ansonsten die ihr zugedachten Aufgaben nicht erfüllen kann.
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Materialien,
die diese Eigenschaften besitzen, sind Fäden aus Glasfaser, Textilgarne
oder Zwirne. Insbesondere sind die genannten Fadenelemente kostengünstig und
in der Lagerhaltung einfach zu handhaben.
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Des
weiteren können
ein oder mehrere Sätze
von Fadenelementen so auf dem Dämmstoffelement
angebracht werden, daß sie
als Orientierungshilfe beim Einbau der Dämmstoffele mente dienen können. So
können
beispielsweise Ober- und Unterseite eines Dämmstoffelements, die optisch
identisches Aussehen haben, durch entsprechendes Anbringen der Kennzeichnung
unterschieden werden.
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In
einer speziellen Ausführungsform
ist auf mindestens einer der Oberflächen der Dämmstoffmatte oder -bahn ein
Träger
fixiert.
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Der
Träger
besteht in der Regel aus einem Gitter, einem Geflecht oder einem
Netz. Er kann aus verschiedenen Werkstoffen wie z. B. Metall, Kunststoff
oder Mineralfaser hergestellt sein. Die häufigste Form der Ausgestaltung
der Träger
sind Drahtgitter, Drahtgeflechte oder Drahtnetze.
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Der
Träger
wird an der Matte, bestehend aus Mineralwolle, vorzugsweise Steinwolle,
des Dämmstoffelements
beispielsweise durch Aufnähen
oder Versteppen fixiert.
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Wie
auch an einem speziellen Ausführungsbeispiel
gezeigt werden wird, ist das Anordnen der Fadenelemente zwischen
Matte und Träger
technisch sehr einfach zu bewerkstelligen und deshalb auch kostengünstig. Die
Fadenelemente werden lediglich an die Matte bzw. Bahn herangeführt und
zwischen Matte bzw. Bahn und Träger
eingeklemmt.
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Weitere
Vorteile, Kennzeichen und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden
anhand der nachfolgenden detaillierten Beschreibung ersichtlich, die
sich auf die beigefügten
Zeichnungen bezieht. Die Zeichnungen zeigen dabei in rein schematischer Weise
in
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1 einen
Teil einer Vorrichtung zur Herstellung eines Mineralwolleprodukts
in einer dreidimensionalen, teilweise aufgebrochenen Darstellung,
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2 eine
weitere Ausführungsform
einer Vorrichtung zur Herstellung eines Mineralwolleprodukts in
einer dreidimensionalen, teilweise aufgebrochenen Darstellung;
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3 eine
weitere Ausführungsform
einer Vorrichtung zur Herstellung eines Mineralwolleprodukts in
dreidimensionaler, teilweise aufgebrochener Darstellung;
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4 eine
weitere Ausführungsform
einer Vorrichtung zur Herstellung von Mineralwolleprodukten in dreidimensionaler,
teilweiser aufgebrochener Darstellung;
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5 eine
weitere Ausführungsform
einer Vorrichtung zur Herstellung von Mineralwolleprodukten in dreidimensionaler,
teilweiser aufgebrochener Darstellung;
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6a)
u. b) Schnittansichten durch Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Mineralwolleprodukte,
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7 ein
Dämmstoffelement
in der Draufsicht und
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8 eine
Vorrichtung zum Anbringen der Kennzeichnung an einem Dämmstoffelement.
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Die 1 bis 5 zeigen
alle in rein schematischer Weise einen Teil einer Vorrichtung bzw. Anlage
zur Herstellung von Mineralwolleprodukten gemäß der vorliegenden Erfindung.
Bei den dargestellten Teilen der Vorrichtung handelt es sich im
wesentlichen um einen Aushärteofen 3,
genannt Tunnelofen, einer darin angeordneten Fördereinrichtung 4 mit
gelenkig zueinander angeordneten Förderplatten 11, welche
in einem Endlosband um die Umlenkwalzen 10 herumgeführt werden.
Außerdem
ist in 1 eine Komprimiereinrichtung 7 vor der
Eintrittsöffnung 6 des
Aushärteofens 3 gezeigt,
die aus zwei zueinander gegenüber
angeordneten Walzen 8 und 9 besteht. Der in den 1 bis 5 nicht
gezeigte Teil der Vorrichtung zur Herstellung von Mineralwolleprodukten
betrifft das Zerfaserungsaggregat, in dem die Mineralwollefasern
und -stränge
aus einer Schmelze erzeugt werden, sowie die Einrichtung, mit der
die zu einer Wolle ausgezogenen Fasern und Stränge mit einem Bindemittel versetzt
werden und in Form einer Mineralwollebahn 1 auf einem Förderband
abgelegt werden. Sämtliche
Zeichnungen der 1 bis 5 zeigen
dagegen nur die Mineralwollebahn, die bereits auf einer Fördereinrichtung,
z. B. einem endlosen Förderband
abgelegt ist. Das Zerfaserungsaggregat und die Einrichtung zum Zusetzen eines
Bindemittels sowie zum Anordnen der mit dem Bindemittel versetzten
Mineralwolle in einer Mineralwollebahn ist in den 1 bis 5 nicht
gezeigt, da diese von einer üblichen,
im Stand der Technik bekannten Ausführungsform sind.
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Das
wesentliche der erfindungsgemäßen Ausführungsformen
ist jedoch darin zu sehen, dass im Bereich des Aushärteofens 3,
der Komprimiereinrichtung 7 bzw. im Bereich davor eine
Kennzeichnungseinrichtung vorgesehen ist.
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So
ist nach der Ausführungsform
der 1 die Kennzeichnungseinrichtung Teil der Fördereinrichtung 4 im
Aushärteofen 3 und
zwar dergestalt, dass die Förderplatten 11,
sogenannte Flights, die gelenkig zu einem endlosen Förderband
zusammengeschlossen sind, eine Oberflächenstruktur 18 aufweisen,
die komplementär
zu der Struktur ist, die als Kennzeichnung 20 auf dem fertigen
Mineralwollekörper 2 vorhanden
sein soll. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich
bei der Kennzeichnung 20 beispielsweise um den Schriftzug „ISOVER". Es ist jedoch auch
jede andere Art von Kennzeichnung, beispielsweise über Bildzeichen,
Zahlen, Strichcodes oder dergleichen vorstellbar.
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Die
Kennzeichnung des Mineralwolleprodukts 2 erfolgt nun mit
der Vorrichtung gemäß der Ausführungsform
aus 1 in der Weise, dass sich beim Durchlaufen der
Mineralwollebahn 1 durch den Aushärteofen 3 die Oberflächenstruktur 18 der
Förderglieder 11 in
die Oberfläche
der auszuhärtenden Mineralwollebahn
abdrückt
und somit in der Oberfläche
Eindrücke
bzw. Einschnitte zurückbleiben,
die beim fertig ausgehärteten
Mineralwolleprodukt 2 ein Oberflächerelief ergeben. Hierzu ist
vorteilhaft, die Oberflächenstruktur 18 wie
auch die ganzen Förderglieder 11 perforiert
ausgebildet, da zum Aushärten des
Bindemittels erhitzte Luft von unten nach oben durch die Förderglieder 11 geblasen
wird. Das Oberflächenrelief
stellt hierbei die Kennzeichnung 20 dar, da bei einer entsprechenden
seitlichen Belichtung oder Betrachtung der so gekennzeichneten Oberfläche des
Mineralwolleprodukts 2 das Oberflächenrelief durch Schattenwurf
eine sichtbar Kennzeichnung 20 ergibt.
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Bei
einer anderen Ausführungsform,
die in 2 dargestellt ist, wird ebenfalls ein Oberflächenrelief
als Kennzeichnung 20 auf dem fertigen Mineralwolleprodukt 2 gebildet.
Allerdings wird die Strukturierung der Oberfläche der Mineralwollebahn 1 in
diesem Fall nicht durch eine Prägung
der Mineralwollebahn 1 mit der Fördereinrichtung 4 im
Aushärteofen 3 erzielt,
sondern bereits im Rahmen der Komprimierung der Mineralwollebahn 1 vor
dem Eintritt bei 6 vor dem Aushärteofen 3. Dazu ist
eine Kennzeichnungseinrichtung als Teil der Komprimiereinrichtung 7 vorgesehen,
die die Vorkomprimierung der Mineralwollebahn 1 in den
Aushärteofen 3 vornimmt.
Die Komprimiereinrichtung besteht in dem gezeigten Ausführungsbeispiel
aus einem Walzenpaar 9 und 12, wobei die Walzen
im Abstand zueinander angeordnet sind und über diesen Abstand die einzustellende
Dicke der Mineralwollebahn 1 festlegen. Diejenige Walze 12,
die auf der Seite der Mineralwollebahn 1 angeordnet ist,
auf der die Kennzeichnung 20 angebracht werden soll, weist
auf ihrer Zylinderhauptfläche
eine Oberflächenstruktur 17 auf,
die wiederum komplementär
zu der in der Mineralwollebahn 1 zu erzeugenden Kennzeichnung 20 ist.
Außerdem
weist die Walze 12 eine Heizung (nicht dargestellt) auf,
so dass die Walze 12 beheizbar ist. Beim Durchlauf der Mineralwollebahn 1 durch
die Komprimiereinrichtung 7 wird nun die Oberflächenstruktur 17 in
die Oberfläche
der Mineralwollebahn 1 eingedrückt und entsprechende Vertiefungen
werden erzeugt. Da gleichzeitig die Walze 12 durch die
Heizung auf eine Temperatur gebracht wird, bei der eine erste Aushärtung eines Oberflächenbereichs
der Mineralwollebahn 1 erfolgt, werden die durch die Oberflächenstruktur 17 der Walze 12 eingebrachten
Vertiefungen in dem Oberflächenbereich
der Mineralwollebahn 1 fixiert. Dies geschieht dadurch,
dass das durch die warme Walze 12 im Oberflächenbereich
aushärtende
Bindemittel die Mineralwollefasern und -stränge in ihrer augenblicklichen
Lage fixiert, so dass durch eine Vielzahl von Vernetzungspunkten
innerhalb der Mineralwolle eine freie Bewegung der Minerwollefasern
und -stränge
nicht mehr möglich
ist. Anschließend
wird die so vorbehandelte Mineralwollebahn 1, die auf ihrer
einen Oberflächenseite
somit eine bereits zumindest teilweise fixierte Oberflächenschicht
bzw. -haut aufweist, durch die nachfolgend möglicherweise stattfindende
weitere Komprimierung sowie Aushärtung
im Aushärteofen 3 in
die für
das Mineralwolleprodukt 2 endgültige Form gebracht.
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Die
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Herstellung von Mineralwolleprodukten, die in 3 gezeigt
ist, zeigt eine Alternative, die eine Kennzeichungseinrich tung 13 umfasst,
die zusätzlich
zu der Komprimiereinrichtung 7 und dem Aushärteofen 3 vor
dem Aushärteofen 3 und
der Komprimiereinrichtung 7 im Zuführbereich der Mineralwollebahn 1 vorgesehen
ist. Die Kennzeichnungseinrichtung 13 stellt einen Kettenförderer dar,
der ein endloses Kettenförderband 16 aufweist,
das um zwei Umlenkrollen 14 und 15 geführt wird.
Auf dem Kettenförderband 16 sind
Prägeelemente 27 vorgesehen,
die wiederum eine Oberflächenstruktur
aufweisen, die komplementär
zu der Kennzeichnung 20 ist, die auf dem Mineralwolleprodukt 2 angebracht
werden soll. Die Prägelemente 27 erzeugen
wiederum an der Oberfläche
der Mineralwollebahn 1 Vertiefungen und Einschnitte, die
wiederum dadurch fixiert werden, dass durch das beheizbare Kettenförderband 16 oder
zumindest die beheizbaren Prägelemente 27 eine
zumindest örtlich
begrenzte Aushärtung
eines Oberflächenbereichs
der Mineralwollebahn 1 erfolgt, wie dies auch bereits im
Ausführungsbeispiel
der 2 der Fall war. Allerdings erfolgt nach dem Ausführungsbeispiel
der 3 im Gegensatz zu demjenigen der 2 nach
der Bildung eines zumindest teilweisen ausgehärteten Oberflächenreliefs
auf der Mineralwollebahn 1 die Vorkomprimierung der Mineralwollebahn 1 durch
die Komprimiereinrichtung 7 erst in einem nachfolgenden,
unabhängigen Schritt.
Bei der Ausführungsform
der 3 sind somit die Kennzeichnungseinrichtung 13 und
die Komprimiereinrichtung 7 unabhängige, getrennte Bauteile der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Herstellung von Mineralwolleprodukten.
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4 zeigt
eine weitere Ausführungsform, bei
welcher die Kennzeichnungseinrichtung 19 im Zuführungsbereich
der Mineralwollebahn 1 vor der Komprimiereinrichtung 7 und
dem Aushärteofen 3 angeordnet
ist, wie dies bereits auch im Ausführungsbeispiel der 3 der
Fall ist. Allerdings besteht zu der Ausführungsform der 3 ein
Unterschied in der Weise, dass die Kennzeichnungsreinrichtung 19 keine
Vertiefungen oder Einschnitte im Oberflächenbereich der Mineralwollebahn 1 erzeugt, sondern
eine Sprühanlage
darstellt, die über
Spritzdüsen 21 ein
Kennzeichnungsmittel, wie z. B. einen Farbstoff, oder ein Mittel,
das durch Reaktion mit dem Bindemittel oder der Mineralwolle oder
durch Phasenumwandlung zu einem Kennzeichnungsmittel wird, auf die
zu kennzeichnende Oberfläche
der Mineralwollebahn 1 sprüht. Da das Bindemittel zu diesem
Zeitpunkt noch unausgehärtet
ist und die Mineralwolle nicht komprimiert worden ist, kann das
aufgesprühte
Mittel sehr leicht in die Mineralwolle eindringen und sich in oberflächennahen
Bereichen ablagern. Durch die nachfolgenden Schritte des Komprimierens
und Aushärtens
der Mineralwollebahn 1 wird das zugesetzte Mittel praktisch
in dem fertigen Mineralwolleprodukt 2 eingeschlossen, wobei
jedoch die Kennzeichnung 20 trotzdem deutlich sichtbar
ist. Hilfsweise kann zwischen den Spritzdüsen 21 und der Oberfläche der
Mineralwollebahn 1 zusätzlich eine
Schablone eingesetzt sein, so dass das zuzusetzende Mittel nur sehr
definiert örtlich
begrenzt auf die Mineralwollebahn 1 gelangt. Eine derartige
Schablone ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel nicht dargestellt.
Durch zeitlich beabstandetes sprühen beim
Durchlauf der Mineralwollebahn kann wiederum eine regelmäßig den
Abständen
wiederkehrende Kennzeichnung erzeugt werden.
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Eine
weitere Möglichkeit
einer Kennzeichnungseinrichtung 23, welche vor der Komprimiereinrichtung 7 und
dem Aushärteofen 3 angeordnet
ist, ist in 5 dargestellt. Hier besteht
die Kennzeichnungseinrichtung 23 aus einer Zuführeinrichtung 24 und
einer Zustelleinrichtung 25. Die Zuführeinrichtung 24 ist
aus einer drehbaren Rolle gebildet, auf der eine Einlage 26,
die als Kennzeichnung 20 in das Mineralwolleprodukt 2 eingebettet
werden soll, aufgewickelt ist. Die Zustelleinrichtung 25 ist
bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
eine Walze 25, mit der die Einlage 26, bei der
es sich im gezeigten Ausführungsbeispiel
um ein mit der Kennzeichnung 20 bedrucktes Band eines Mineralwollevlieses
handelt, auf der Oberfläche
der Mineralwollebahn 1 angeordnet wird. Durch die nachfolgende
Komprimiereinrichtung 7 wird die Einlage 26 in
die Mineralwollebahn 1 eingedrückt und anschließend beim
Aushärten
im Aushärteofen 3 über das
Bindemittel fest mit der Mineralwolle vernetzt. Statt eines bedruckten
Mineralwollvlieses ist auch die Verwendung eines farbigen, z. B. schwarzen
Bandes denkbar, das die Kennzeichnung in Form von Ausstanzungen
aufweist.
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6 zeigt
in den Teilbildern a) und b) jeweils einen Querschnitt eines erfindungsgemäßen Mineralwolleprodukts 2,
an dessen einer Seite jeweils eine Kennzeichnung 20 vorgesehen
ist. Das Mineralwolleprodukt 2 mit seinem im Querschnitt
im wesentlichen rechteckigen Mineralwollekörper weist eine Oberflächenschicht 22 auf,
die den gesamten Mineralwollekörper
umgibt. Die Oberflächenschicht 22 ist
dadurch gekennzeichnet, dass hier die Grenzfläche zwischen einerseits der
in der Mineralwolle mit dem Bindemittel fest vernetzten Mineralwollefasern und
-strängen
und andererseits dem umgebenden Medium vorliegt. Die Oberflächenschicht 22 hat
unter Vernachlässigung
einer mikroskopischen Betrachtungsweise eine im wesentlichen dichte
und glatte Oberfläche.
Wie in der 6a gezeigt, besitzt die gekennzeichnete
Seite des Mineralwolleprodukts 2 im Verhältnis zu
der Dichtheit und Glattheit der Oberflächenschicht 22 deutlich
erkennbare Vertiefungen und Einschnitte, wobei die Oberflächenschicht 22 jedoch entlang
der Einbuchtungen und Einschnitte kontinuierlich, d. h. dicht und
glatt, ausgebildet ist. Dies wird dadurch erreicht, dass die endgültige Komprimierung und
Aushärtung
der Mineralwollebahn und somit auch der Oberflächenschicht erst nach oder
zumindest während
des konturierens der Oberfläche
der Mineralwollebahn 1 erfolgt (6b).
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Gleiches
ergibt sich auch für
die Ausführungsbeispiele,
bei denen die Kennzeichnung in Form eines zugesetzten oder bei der
Aushärtung
entstandenen Kennzeichnungsmittels oder durch das Einbetten einer
Einlage 26 erzeugt wird. Auch hier ist die Kennzeichnung 20 in
der Oberflächenschicht 22 bzw.
unmittelbar darunter fest eingeschlossen, während die Oberflächenschicht 22 glatt
und dicht ist. Oberhalb der Oberflächenschicht 22 und
somit außerhalb
des Mineralwollekörpers 2 sind
somit keine störenden
Fremdkörper
vorhanden.
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7 zeigt
ein Dämmstoffelement 1', welches aus
einer Matte aus Mineralwolle 2' und einem gitterartigen Träger 3' besteht, welcher
auf der Matte durch Versteppen fixiert ist. Im unteren Abschnitt
der Darstellung des Dämmstoffelements
sind vier eingefärbte
Zwirne 4', 5', 6' und 7' zu erkennen,
welche zwischen der Matte 2' und
dem gitterartigen Träger 3' liegen. Jeder
der in diesem Ausführungsbeispiel
dargestellten vier Fäden
kann eine der Farben rot, blau, gelb oder schwarz haben. In der
Reihenfolge der Farben der Fäden 4', 5', 6' und 7' (z. B. blau-blau-schwarz-rot),
stecken in verschlüsselter Form
Informationen zum Produkt, wie z. B. Informationen über den
Hersteller, Produktbezeichnung, physikalische und mechanische Eigenschaften
des Dämmstoffelements.
Darüber,
welche Informationen hinter welcher Farbkombination stecken, gibt
der Hersteller dem Verwerter des Dämmstoffelements Auskunft.
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In 8 ist
schematisch dargestellt, wie die Fäden 4', 5', 6' und 7' zwischen die Matte 2' und den Träger 3' gebracht werden.
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Im üblichen
Herstellungsverfahren wird die Matte 2' aus Mineralwolle in Pfeilrichtung über eine Rolle 8' geführt. Das
Material für
den Träger 3' in Form eines
Drahtgitters wird über
die Rolle 8' an
die Matte 2' herangeführt und
durch eine Einheit 9',
wie z. B. eine Vernadelungs einheit, an ihr fixiert.
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Zusätzlich dazu
werden die der Kennzeichnung dienenden farbigen Fäden 4', 5', 6' und 7', welche auf
den Rollen 10 aufgewickelt sind, zwischen Matte 2' und Träger 3' zugeführt und
zwischen diesen eingeklemmt.