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ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
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1. Gebiet der Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft weitgehend eine Fräsrohlingsanordnung, welche
auf dem Gebiet der Zahnmedizin verwendet wird, um ein Inlay, ein
Onlay, eine Zahnkrone, ein Veneer, eine Überkronung, eine Brücke, ein
Brückengerüst, ein
Implantat, einen Implantatpfeiler oder einen anderen Zahnersatz
oder Zahnersatzbestandteil herzustellen. Genauer gesagt ist die
vorliegende Erfindung auf eine Fräsrohlingsanordnung ausgerichtet,
welche besonders dafür
angepasst ist, bei computergestützten
Entwurfs- und Bearbeitungsvorgängen
verwendet zu werden, um einen Zahnersatz herzustellen. Die vorliegende
Erfindung ist ebenfalls auf ein Verfahren zur Herstellung einer
Zahnfräsrohlingsanordnung
ausgerichtet.
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2. Beschreibung des Standes
der Technik
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Es
ist eine Vielzahl von zahnärztlichen
Verfahren zum Ersetzen oder Reparieren von beschädigten, geschwächten oder
fehlenden Zahnstrukturen bekannt. Ein Zahnersatz zum Beispiel, der
für gewöhnlich als
eine Füllung
bekannt ist, wird häufig dazu
verwendet, Hohlräume
in Zähnen
auszufüllen, welche
durch Zahnfäule
oder Karies verursacht wurden. Etwas größere Prothesen, welche ebenfalls zum
Ausfüllen
von Hohlräumen
verwendet werden, sind als Inlays und Onlays bekannt. Füllungen,
Inlays und Onlays können
auch dazu verwendet werden, die Form von Zähnen wiederherzustellen, die
abgeplatzt oder zerbrochen sind.
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Andere
Arten von Zahnersatz sind Brücken, Vollkronen
und Teilkronen. Typischerweise sind diese Prothesen viel größer als
Füllungen
und daher in der Mundhöhle
häufig
sichtbarer. Voll- und Teilkronen können durch Restanteile der
ursprünglichen Zahnstruktur
und/oder durch eine Stütze
getragen werden, welche sich in den Knochenbereich des Kiefers erstreckt.
Brücken
andererseits sind Strukturen, welche mit angrenzenden Zahnstrukturen
verbunden sind, und stellen einen künstlichen Zahn oder eine künstliche
Zahnkrone dar, um die entsprechende fehlende Struktur zu ersetzen.
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In
der Vergangenheit bestanden Füllungen und
einige Inlays und Onlays häufig
aus einer silberfarbenen Metalllegierung, bekannt als Amalgam, aufgrund
ihrer relativ langen Haltbarkeit und den relativ geringen Kosten.
Ein weiterer Vorteil von Amalgam ist es, dass es einem Zahnarzt
ermöglicht,
den Zahnersatz während
einer einzigen Sitzung mit dem Patienten anzupassen und herzustellen.
Unglücklicherweise
wird Amalgam nicht als ästhetisch
erachtet, da seine silberne Farbe stark von dem Aussehen von natürlichen
Zähnen
in der Mundhöhle
abweicht.
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Ein
anderes Material, welches für
Zahnprothesen und besonders für
größere Inlays
und Füllungen
verwendet wird, ist Gold. Wie Amalgam bildet die Farbe des Goldes
jedoch einen starken Kontrast zu dem Aussehen von den natürlichen
Zähnen
und ist in der Mundhöhle
sehr sichtbar. Außerdem
ist Gold im Vergleich zu anderen Zahnmaterialien relativ teuer.
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Folglich
wenden sich viele Zahnärzte
häufiger
keramischen oder polymerkeramischen Verbundwerkstoffen zu, um sie
für die
Herstellung von Zahnprothesen zu verwenden. Zahnkeramische Materialien
und zahnpolymerkeramische Verbundwerkstoffe können ein Aussehen liefern,
welches dem Aussehen von natürlichen
Zähnen
genau entspricht. Solche Materialien sind auch in verschiedenen
Farbschattierungen erhältlich,
damit der Zahnarzt eine Farbe auswählen kann, welche der Farbe
der abgrenzenden Zahnstruktur genau entspricht.
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Zahnpolymerkeramische
Verbundwerkstoffe für
die Verwendung als Zahnfüllungen
sind von verschiedenen Herstellern in pastenartiger Form erhältlich.
Solche Materialien werden häufig
in Kapseln geliefert, welche freisetzbar in einem Behälter eines tragbaren
Verteilers erhalten werden. Der Verteiler weist typischerweise einen
Hebel auf, welcher beim Drücken
eine Menge des Materials aus der Kapsel und unmittelbar auf die
Zahnstruktur herauspresst. Das Material umfasst einen Polymerisationsinitiator, welcher
dazu dient, das Material auszuhärten,
sobald es auf der Zahnstruktur platziert und durch den Zahnarzt
geformt wurde, um einer natürlichen
Zahnstruktur zu ähneln.
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Eine
Vielzahl von Techniken kann angewendet werden, um das Formen der
nicht ausgehärteten Füllungspaste
zu einer gewünschten
Gestalt zu unterstützen,
sobald die Paste auf der Zahnstruktur des Patienten verteilt wurde.
Falls das Material zum Beispiel dazu verwendet wird, einen relativ
kleinen Hohlraum auszufüllen,
kann das Material unmittelbar in den Hohlraum gegeben und dann von
Hand geformt werden. Ein Handwerkzeug wie zum Beispiel ein Zahnstopfer
wird dazu verwendet, das Einfügen
des Materials in den Hohlraum zu unterstützen und die äußere Oberfläche der
Paste mit angrenzenden äußeren Teilen
des Zahns des Patienten zu verbinden. Ein weiteres Beispiel: Falls
ein Teil von einer oder mehreren Seiten eines Zahns wiederhergestellt
werden soll, kann sich der Zahnarzt dafür entscheiden, ein Matrixband
oder ein Gliedermatrixband neben der Zahnstruktur zu verwenden,
um das Festhalten des Materials an der Stelle zu unterstützen, während es
aushärtet.
Das Matrixband oder Gliedermatrixband dient als eine Schalung, ähnlich einer
Schalung, die im Betonbau verwendet wird, um das Festhalten des
Materials an der Stelle zu unterstützen und ebenfalls das Definieren
einer äußeren Oberfläche des
Verbundwerkstoffes zu unterstützen,
während
er aushärtet.
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Größere Prothesen
werden jedoch häufig außerhalb
der Mundhöhle
hergestellt und dann in der Mundhöhle des Patienten platziert,
sobald sie fertig sind. Für
diese Arten von Zahnersatz wird häufig ein Abdruck der Zahnstruktur
des betroffenen Patienten und der angrenzenden Bereiche des Zahnfleisches angefertigt,
indem ein elastomeres Abdruckmaterial verwendet wird, welches ein
negatives materielles Abbild der Zahnstruktur und des Zahnfleischbereichs liefert.
Als Nächstes
wird ein positives Modell hergestellt, indem eine Menge Gips in
den Abdruck gegossen wird und der Gips getrocknet wird. Das resultierende
Gips- oder „Stein"-Modell wird dann
im Labor dazu verwendet, eine Prothese herzustellen, welche schließlich in
die Mundhöhle
des Patienten übertragen
wird.
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Das
Laborverfahren zur Herstellung der Prothese kann in Abhängigkeit
von der Art der Prothese, die gebraucht wird, ein wenig kompliziert
sein. In einem Verfahren zum Beispiel wird ein Wachsabdruck der
gewünschten
Krone auf dem Steinmodell aufgebaut. Der Wachsabdruck wird dann
in eine hitzebeständige
Einbettmasse eingelassen und gebrannt, um ein weiteres negatives
materielles Abbild der betroffenen Mundstruktur zu erstellen. Porzellan
wird dann unter Druck und Hitze in die Einbettmasse gepresst, um
die Zahnkrone herzustellen.
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Es
treten jedoch eine Reihe von Nachteilen auf, wenn das zuvor genannte
Verfahren durchgeführt
wird, um eine Zahnkrone herzustellen. In solch einem Verfahren kommt
der Patient typischerweise zweimal in die Praxis des Zahnarztes:
Ein erstes Mal, um das Anfertigen eines Abdrucks zu ermöglichen, und
ein zweites Mal einige Tage später,
nachdem das Steinmodell erstellt worden ist und die Zahnkrone in dem
Zahnlabor hergestellt worden ist. Falls die fertige Zahnkrone in
das Labor zurückgeschickt
werden muss, weil ihre Form, ihr Sitz oder ihr Aussehen nicht befriedigend
sind, ist es dann außerdem
häufig
erforderlich, dass der Patient für einen
dritten Besuch in die Zahnarztpraxis zurückkommen muss. In vielen Zahnarztpraxen
wird die Zahnkrone nicht in einem Labor hergestellt, welches Teil
der Praxis ist, sondern stattdessen wird die Zahnkrone in ein Zentrallabor
in einen anderen Teil der Stadt oder der Region geschickt.
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Des
Weiteren ist die Herstellung von maßgefertigten Zahnkronen und
anderen Prothesen von Hand aus Steinmodellen eine Kunst, die ein
hohes Niveau an Qualifikation und handwerklichem Können sowie
intensives Arbeiten erfordert. Außerdem sind Prothesen, welche
in den vorderen Bereichen der Mundhöhle des Patienten platziert
werden, häufig sehr
sichtbar. Es wird weitgehend als schwierig erachtet, eine Porzellanprothese
herzustellen, welche exakt der Durchscheinbarkeit und Farbe von
natürlichen
Zähnen
entspricht.
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In
letzter Zeit ist ein erhöhtes
Interesse auf die Verwendung von computerautomatisierten Maschinen
zur Herstellung von Zahnersatz gerichtet worden, welche viel weniger
Arbeit als frühere
Verfahren bedeuten, beispielsweise das zuvor beschriebene Verfahren
zur Herstellung einer Zahnkrone. Es sind zum Beispiel mehrere Systeme
für das
Sammeln einer Reihe von elektronischen Daten bekannt, welche für die betroffene
Zahnstruktur des Patienten repräsentativ
sind. Die Daten werden dann von einer automatisierten mechanischen
Fräsmaschine
(beispielsweise einer computergestützten Fräsmaschine) dazu verwendet,
eine Prothese herzustellen, welche der Form einer natürlichen
Zahnstruktur entspricht, wenn sie fertig ist.
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Beispiele
für computergestützte Fräsmaschinen,
welche auf dem Gebiet der Zahnmedizin verwendet werden, sind die
CEREC 2
TM- und CEREC 3
TM-Maschinen,
welche von Sirona Dental Systems aus Bensheim, Deutschland, erhältlich sind,
die DICEM
TM-Maschine von Dentronix, die
VITA CELAY
TM-Maschine von der Vita Zahn
Fabrik aus Bad Sä ckingen,
Deutschland, die PRO-CAM
TM-Maschine von
CadCam Ventures aus Dallas, Texas, und die PROCERA ALL CERAM
TM-Maschine
von Nobel Biocare USA aus Westmont, Illinois. Die
US-Patentschriften Nr. 4,837,732 ,
4,776,704 und
4,575,805 , sowie die PCT-Patentanmeldung
Nr.
WO 96/37 163 beschreiben
ebenfalls Systeme zur Herstellung von Zahnprothesen unter der Verwendung
von computergestützten
Fräsmaschinen.
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Die
Herstellung einer Zahnprothese unter Verwendung eines computergestützten Bearbeitungssystems
umfasst typischerweise die Verwendung eines „Fräsrohlings", einem Materialblock, aus dem die Prothese
herausgeschnitten wird. Zahnfräsblöcke bestehen
häufig
aus einem keramischen Material. Handelsübliche Zahnfräsblöcke sind
VITA CELAY
TM-Porzellanrohlinge von der Vita
Zahn Fabrik, VITA NCERAM
TM-Keramikrohlinge
von der Vita Zahn Fabrik, MACOR
TM-Glimmerkeramikrohlinge
von Corning und DICOR
TM-Glimmerkeramikrohlinge
von Dentsply. Ein Zahnfräsrohling,
welcher aus einem Keramikquarzmaterial besteht, wird in der
US-Patentschrift Nr. 4,615,678 beschrieben.
Ein verbesserter keramischer Zahnfräsrohling wird in der PCT-Parallelanmeldung
des Anmelders unter dem Titel „CERAMIC
DENTAL MILL BLANKS" beschrieben,
PCT US 00/19887, eingereicht am 26. August 1999 und veröffentlicht
mit der Nummer
WO 01/13862 .
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Zahnfräsrohlinge
können
ebenfalls aus harzartigen Materialien bestehen. Ein Beispiel für einen Zahnfräsrohling
aus einem Polymer-Harz und einem Füllstoff wird in der PCT-Parallelanmeldung
des Anmelders unter dem Titel „DENTAL
MILL BLANKS" beschrieben,
PCT US 99/10966, eingereicht am 8. Januar 1999 und veröffentlicht
mit der Nummer
WO 00/40206 .
Zahnfräsrohlinge
aus solch einem Material verfügen
im Verhältnis
zu den zuvor bekannten Zahnfräsrohlingen über außergewöhnliche
Fräseigenschaften
wie Härte
und Schneidmerkmale.
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Viele
handelsübliche
Zahnfräsrohlinge
bestehen aus einer zweiteiligen Konstruktion, welche einen Haltestumpfabschnitt
und einen Fräsrohlingsabschnitt
umfasst. Der Halteabschnitt ist zylindrisch und derart angepasst,
dass er in eine Hülse
oder ein Jacobs-Spannfutter einer Fräsmaschine passt. Häufig besteht
der Halteabschnitt aus Metall, da der Halteabschnitt schließlich von
dem Fräsabschnitt
getrennt wird und nicht Teil der fertigen Prothese ist. Der Halteabschnitt
besteht typischerweise aus einem relativ weichen metallischen Material
wie einer Aluminiumlegierung, welche in genauen Toleranzen leicht
zu bearbeiten ist.
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Der
Fräsabschnitt
von herkömmlichen
zweiteiligen Zahnfräsrohlingsanordnungen
besteht häufig aus
einem der zuvor beschriebenen ästhetisch
ansprechenden Füllungsmaterialien
derart, dass die resultierende Prothese ein natürliches Aussehen liefert, sobald
sie in der Mundhöhle
platziert wurde. Der Fräsabschnitt
von herkömmlichen
Anordnungen weist eine flache Seite auf, welche durch einen Klebstoff
mit der flachen Seite des Halteabschnitts verbunden ist. Ein Beispiel
für eine
Art einer zweiteiligen Konstruktion wird in der
US-Patentschrift Nr. 4,615,678 und
in
DE 196 12 699 beschrieben,
auf deren Stand der Technik die zweiteilige Form von Anspruch 1
basiert.
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Es
ist jedoch beobachtet worden, dass herkömmliche Zahnfräsrohlingsanordnungen
gelegentlich während
des Fräsvorgangs
brechen. In einigen Fällen
entsteht der Bruch an der Verbindungsstelle zwischen dem Haltestumpfabschnitt
und dem Fräsabschnitt.
Es wird vermutet, dass Seitenkräfte,
welche durch das Fräswerkzeug
auf den Fräsabschnitt ausgeübt werden,
eine Scherkraft erzeugen, welche die Stärke der Klebebindung der Verbindungsstelle übersteigt.
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Falls
der Fräsabschnitt
von dem Halteabschnitt weggebrochen ist, bevor der Fräsvorgang
beendet worden ist, muss die Fräsrohlingsanordnung unglücklicherweise
ausgesondert und durch eine neue Anordnung ersetzt werden. Folglich
bedeutet der Bruch von Zahnfräsrohlingsanordnungen
eine zeitverschwendende Störung
für das
Personal, welches das Frässystem
bedient, und möglicherweise für den Patienten.
Der Ersatz der Zahnfräsrohlingsanordnung
durch eine neue Anordnung bedeutet ebenfalls zusätzliche Kosten für das Zahnlabor,
den Zahnarzt und den Patienten, was am besten vermieden wird, falls
es überhaupt
möglich
ist.
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Die
zuvor vom Anmelder eingereichte Patentanmeldung, US-Patent Serien-Nr.
09/653,230 unter dem Titel „DENTAL
MILL BLANK AND SUPPORT STUR ASSEMBLY" und veröffentlicht mit der Nummer
WO 02/17815 , beschreibt
eine verbesserte zweiteilige Fräsrohlingsanordnung.
In dieser Anordnung erstreckt sich ein Vorsprung von dem Fräsabschnitt oder
dem Halteabschnitt in den übrigen
Abschnitt und dieser Vorsprung unterstützt während des Bearbeitungsvorgangs
den Widerstand gegenüber
der unbeabsichtigten Abtrennung der Abschnitte voneinander. Während die
Erfindungen, welche in dieser Patentanmeldung beschrieben werden,
eine erhebliche Verbesserung gegenüber der vergangenen Praxis
bedeuten, existiert ein andauernder Bedarf, den Stand der Technik
in Bezug auf Zahnfräsrohlingsanordnungen
weiter voranzubringen.
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Kurzdarstellung der Erfindung
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In Übereinstimmung
mit der Erfindung umfasst eine Zahnfräsrohlingsanordnung einen Fräsabschnitt
und einen Halteabschnitt, und der Halteabschnitt ist ebenfalls Teil
einer Formanordnung, welche dazu verwendet wird, den Fräsabschnitt
während
der Herstellung der Anordnung zu formen und herzustellen. In bestimmten
Ausführungsformen
der Erfindung ist der Fräsabschnitt
derart über
eine chemische Bindung an dem Halteabschnitt befestigt, welche in
dem Formhohlraum anfängt
sich zu bilden, dass der Fräsabschnitt
und der Halteabschnitt zu dem Zeit punkt aneinander geklebt werden,
wenn die Formanordnung für
das Entnehmen der Fräsrohlingsanordnung
geöffnet
wird, wobei die Verwendung einer zusätzlichen Klebstoffkomponente
zum Binden des Fräsabschnittes
an den Halteabschnitt unnötig ist.
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Die
Zahnfräsrohlingsanordnung
der vorliegenden Erfindung ist besonders geeignet für die Verwendung
in computergestützten
Bearbeitungssystemen wie das zuvor genannte Bearbeitungssystem. Die
Fräsrohlingsanordnung
liefert eine erhöhte
Resistenz gegenüber
Bruch während
der Zeit, in welcher der Fräsabschnitt
in einem Frässystem
bearbeitet wird, und widersteht derart sicher Kräften, welche durch ein Fräswerkzeug
in seitlichen Richtungen ausgeübt
werden, dass die Zahnprothese vollständig maschinell bearbeitet
werden kann. Die chemische Bindung zwischen dem Halteabschnitt und
dem Fräsabschnitt
vermindert in hohem Maße
die Wahrscheinlichkeit, dass der Fräsabschnitt während eines Bearbeitungsvorgangs
von dem Halteabschnitt abgetrennt wird.
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Genauer
gesagt ist die vorliegende Erfindung in einem Aspekt auf eine Fräsrohlingsanordnung
für eine
Zahnprothese wie in Anspruch 1 definiert ausgerichtet, welche einen
Fräsabschnitt
aus einem Material umfasst, welches für die Herstellung einer Zahnprothese
geeignet ist. Die Fräsrohlingsanordnung
umfasst ebenfalls einen Halteabschnitt, welcher einen Schaft für das lösbare Halten
der Fräsrohlingsanordnung
in einer Fräsmaschine
aufweist. Der Halteabschnitt ist mit dem Fräsabschnitt über eine chemische Bindung
unmittelbar zwischen dem Material des Halteabschnitts und dem Material
des Fräsabschnitts
verbunden.
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Ein
weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist auf ein Verfahren
zur Herstellung einer Zahnfräsrohlingsanordnung
wie in Anspruch 8 definiert ausgerichtet. Dieses Verfahren umfasst
den Vorgang des Bereitstellens einer Formanordnung, welche einen
ersten Formbestand teil, einen zweiten Formbestandteil und einen
Formhohl raum umfasst, welcher zumindest teilweise von dem ersten
Formbestandteil und dem zweiten Formbestandteil definiert wird.
Das Verfahren umfasst ebenfalls den Vorgang des Einleitens einer
Menge an Füllungsmaterial
in den Formhohlraum. Das Verfahren umfasst ferner den Vorgang des
Reagierens des Füllungsmaterials
mit dem zweiten Formbestandteil, um eine chemische Bindung zwischen
dem Füllungsmaterial
und dem zweiten Formbestandteil herzustellen. Das Verfahren umfasst
ebenfalls den Vorgang des Aushärtens
des Füllungsmaterials,
welches sich in dem Formhohlraum befindet.
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Weitere
Details der Erfindung werden in den Merkmalen der Ansprüche definiert.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 stellt
eine seitliche Querschnittsansicht einer Formanordnung gemäß bestimmten
Ausführungsformen
der Erfindung dar, wobei die Formanordnung so gezeigt wird, wie
sie anfänglich
aussieht und bevor Füllungsmaterial
in einen Formhohlraum der Anordnung eingeleitet worden ist;
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2 stellt
eine Ansicht dar, welche ein wenig 1 ähnelt, mit
der Ausnahme, dass eine Menge Füllungsmaterial
in den Formhohlraum eingeleitet worden ist und sich ein innerer
Formbestandteil relativ zu einem äußeren Formbestandteil als Reaktion auf
die Einleitung des Füllungsmaterials
in den Formhohlraum verlagert hat;
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3 stellt
eine seitliche Querschnittsansicht dar, welche ein wenig 2 ähnelt, mit
der Ausnahme, dass das Füllungsmaterial
ausgehärtet
worden ist, um einen Fräsabschnitt
einer Fräsrohlingsanordnung
herzustellen, und der äußere Formbestandteil
entfernt worden ist;
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4 stellt
eine Perspektivansicht der Fräsrohlingsanordnung
dar, welche in 3 dargestellt wird;
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5 stellt
eine Perspektivansicht eines alternativen inneren Formbestandteils
für die
Verwendung mit der Formanordnung dar, welche in den 1 und 2 dargestellt
wird;
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6 stellt
eine seitliche Querschnittsansicht einer Formanordnung zur Herstellung
einer Zahnfräsrohlingsanordnung
gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung dar, wobei die Formanordnung so abgebildet wird, wie
sie anfänglich aussehen
könnte
und bevor ein Zahnfüllungsmaterial in
einen Formhohlraum der Formanordnung eingeleitet wird;
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7 stellt
eine Ansicht dar, welche ein wenig 6 ähnelt, mit
der Ausnahme, dass ein Zahnfüllungsmaterial
in den Formhohlraum eingeleitet worden ist und ein Kolben oder dritter
Formbestandteil der Formanordnung relativ zu einem äußeren Bestandteil
der Formanordnung verlagert worden ist; und
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8 stellt
eine Ansicht dar, welche ein wenig 7 ähnelt, mit
der Ausnahme, dass das Füllungsmaterial
ausgehärtet
worden ist, um einen Fräsabschnitt
herzustellen, und der äußere Formbestandteil
sowie der Kolbenbestandteil entfernt worden sind.
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Detaillierte Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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1 ist
eine bildliche Darstellung einer Formanordnung 10 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Die Formanordnung 10 umfasst einen äußeren, hohlen
ersten Formbestandteil 12 und einen inneren, zweiten Formbestandteil 14.
Der zweite Formbestandteil 14 wird in dem Hohlraum des
ersten Formbestandteils 12 aufgenommen, auch wenn andere
Konstruktionen ebenfalls möglich
sind.
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Der äußere Formbestandteil 12 in
dieser Ausführungsform
hat eine Außenwand 16 mit
einer allgemein zylindrischen Form, welche an einem Ende offen ist,
um den inneren Formbestandteil 14 aufzunehmen. Ein entgegengesetztes
Ende des äußeren Formbestandteils 12 hat
eine flache Endwand 18 mit einem zentralen Durchgang 20 zum
Aufnehmen von fließfähigem Zahnfüllungsmaterial.
Die Endwand 18 und die Außenwand 16 sind einteilig
miteinander verbunden und bilden einen einzigen einheitlichen Körper.
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Der
innere Formbestandteil 14 umfasst einen Schaft 22 sowie
einen Flansch 24. Vorzugsweise sind der Schaft 22 und
der Flansch 24 einteilig miteinander verbunden und bilden
einen einzigen einheitlichen Körper.
Vorzugsweise hat ein äußeres Ende des
Schafts 22 einen angeschrägten Abschnitt zum Erleichtern
der Einführung
des Schaftes 22 in ein Spannfutter einer Fräsmaschine,
wie es in den folgenden Absätzen
beschrieben wird.
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In
der Ausführungsform,
welche in den Zeichnungen dargestellt wird, haben der Schaft 22, der
Flansch 24 und die Außenwand 16 eine
Kreisform, wenn sie in Bezugsebenen senkrecht zu einer längslaufenden
Bezugsachse 26 betrachtet werden. Es sind jedoch auch andere
Formen möglich.
Die Querschnittsformen können
zum Beispiel oval, quadratisch, rechteckig, sechseckig sein oder
die Form von verschiedenen anderen Arten von regelmäßigen oder
unregelmäßigen Polygonen
haben, oder Formen, welche allgemein Polygone sind, aber angeschrägte oder
abgerundete Kantenabschnitte aufweisen.
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Für die Herstellung
einer Fräsrohlingsanordnung
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung wird ein Zahnfüllungsmaterial
durch den Durchgang 20 und in einen Formhohlraum der Formanordnung 10 eingeleitet.
Vorzugsweise wird das Füllungsmaterial
unter Druck in den Formhohlraum eingeleitet. Wenn das Füllungsmaterial
in den Formhohlraum einfließt,
drückt
das Material gegen die Vorderseite des Flansches 24 (d.
h. die Seite des Flansches 24, welche dem Durchgang 20 in
den 1–2 gegenüberliegt)
und eine Innenseite der Endwand 18 und verlagert den inneren
Formbestandteil 14 in einer Richtung weg von dem Durchgang 20.
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2 ist
eine beispielhafte bildliche Darstellung der Formanordnung 10,
wie sie aussehen könnte,
nachdem eine Menge Zahnfüllungsmaterial
in den Formhohlraum eingeleitet worden ist. Wie es hier dargestellt
wird, hat sich der innere Formbestandteil 14 eine wesentliche
Distanz von der Endwand 18 wegbewegt, aber der Abstand
zwischen dem Flansch 24 und der Endwand 18 wird
durch das Füllungsmaterial
ausgefüllt.
Vorzugsweise haben die zylindrischen Formen der Außenkante
des Flansches 24 und der Innenseite der Außenwand 16 annähernd gleiche
Durchmesser und stellen eine derart dichte Fügepassung dar, dass sich der
innere Formbestandteil 14 innerhalb des äußeren Formbestandteils 12 ohne übermäßige Seitenbewegung
oder ungewolltes Spiel verschiebt.
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Vorzugsweise
grenzt die Vorderseite des Flansches 24 genau an die Innenseite
der Endwand 18 an, bevor das Füllungsmaterial in den Formhohlraum
eingeleitet wird. Mehr bevorzugt wird es, dass der Flansch 24 mit
der Innenseite der Endwand 18 in Kontakt steht, wie es
in 1 dargestellt wird, bevor das Füllungsmaterial
in den Formhohlraum eingeleitet wird. In dieser Ausrichtung der
Bestandteile 12 und 14 beträgt das Raumvolumen in dem Formhohlraum
(ungeachtet des Raumes in dem Durchgang 20) im Wesentlichen
null.
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Sobald
der Formhohlraum gefüllt
wird, drückt das
fließende
Zahnfüllungsmaterial
gegen die Vorderseite des Flansches 24, wobei es dazu beiträgt, sicherzustellen,
dass keine Luftbläschen
in der Masse des Füllungsmaterials
in dem Formhohlraum gebildet werden, sobald der Formhohlraum sein
Volumen vergrößert. Die
Vermeidung von Luftbläschen
in dem Füllungsmaterial
ist erwünscht, so
dass der resultierende Fräsabschnitt
solide ist und keine Hohlräume
aufweist, welche andernfalls innerhalb oder auf der Oberfläche der
resultierenden Prothese erscheinen könnten.
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Vorzugsweise
wird ein begrenztes Maß an Gegendruck
auf einen oder beide Bestandteile 12 und 14 ausgeübt, wenn
der Formhohlraum gefüllt wird.
Auf diese Weise wird die Wahrscheinlichkeit von Luftbläschen in
dem resultierenden Fräsabschnitt
verringert. Falls zum Beispiel der äußere Formbestandteil 12 unbeweglich
gehalten wird, während
der Formhohlraum gefüllt
wird, wird auf den inneren Formbestandteil 14 ein derartiger
Druck ausgeübt,
dass der innere Formbestandteil 14 sich nicht frei in eine
Richtung von dem Durchgang 20 wegbewegt.
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Der
Gegendruck kann ausgeübt
werden, indem ein Kolben (von einer pneumatischen oder hydraulischen
Kolben- und Zylinder-Anordnung) in Kontakt mit dem Ende des Schaftes 22 verwendet wird.
Vorzugsweise beträgt
das Maß an
Gegendruck, welcher auf den inneren Formbestandteil 14 ausgeübt wird,
weniger als der Pumpendruck. Der Pumpendruck ist das Maß an Druck,
welcher auf das Füllungsmaterial
ausgeübt
wird, um das Füllungsmaterial
dazu zu bewegen, in den Formhohlraum zu fließen.
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In 2 wird
das Füllungsmaterial
durch die Nummer 28 gekennzeichnet. 2 stellt
ebenfalls ein Beispiel der Position des inneren Formbestandteils 14 relativ
zu dem äußeren Formbestandteil 12 dar,
nachdem eine ausreichende Menge Füllungsmaterial 28 in
den Formhohlraum eingeleitet worden ist, um einen Fräsabschnitt
herzustellen. Das Füllungsmaterial
in dem Formhohlraum wird dann ausgehärtet, um einen einheitlichen
Körper
darzustellen, welcher für
die Verwendung als ein Fräsabschnitt
geeignet ist.
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Die 3 und 4 sind
bildliche Darstellungen einer beispielhaften Zahnfräsrohlingsanordnung 30,
welche unter Verwendung der Formanordnung 10 hergestellt
werden kann. Wie sie hier dargestellt wird, umfasst die Fräsrohlingsanordnung 30 einen
zweiten Formbestandteil 14, wie er zuvor beschrieben wurde,
sowie einen Fräsabschnitt 32.
In der Fräsrohlingsanordnung 30 dient
der zweite Formbestandteil 14 als ein Halteabschnitt, welcher
für das Einbauen
in ein Spannfutter oder eine andere Kupplung einer Fräsmaschine
geeignet ist. Der Fräsabschnitt 32 ist
identisch mit dem zuvor genannten Füllungsmaterial 28,
nachdem es ausgehärtet
ist.
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Wahlweise
wird ein äußeres Ende
des Fräsabschnitts 32,
welches von dem zweiten Formbestandteil 14 entfernt ist,
geschliffen, abgeschmirgelt, maschinell bearbeitet oder anderweitig
zu einer glatten Oberfläche
vollendet. Die glatte Oberfläche
wird für
nachfolgende Bearbeitungsvorgänge
während
eines Verfahrens zur Herstellung einer Zahnprothese nicht benötigt, aber
sie verbessert die Gesamterscheinung der Anordnung 30,
was erwünscht
sein kann, um die Werbung und den Verkauf der Anordnung 30 an
einen Zahnarzt oder ein Zahnlabor zu erleichtern. Das Bearbeiten
der Endwand zu einer glatten Oberfläche wird in Fällen gewünscht, in
denen ein Teil des Füllungsmaterials 28 in
den Durchgang 20 eingeflossen und ausgehärtet ist,
um eine visuell sichtbare Sperre oder einen Vorsprung zurückzulassen,
besonders in Fällen,
in denen ein Vorsprung mit einem relativ rauen äußeren Ende existiert.
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Das
Füllungsmaterial 28 und
das Material des Flansches 24 werden derart ausgewählt, dass eine
chemische Bindung zwischen dem Füllungsmaterial 28 und
dem Flansch 24 hergestellt wird. Vorzugsweise wird die
chemische Bindung durch Adhäsionskräfte bereitgestellt
(d. h. einer Wechselwirkung zwischen Molekülen und/oder Atomen), welche
unmittelbar zwischen dem Füllungsmaterial 28 und
dem zweiten Formbestandteil 14 aufgebaut werden, nachdem
das Füllungsmaterial 28 in
den Formhohlraum eingeleitet wird. Wahlweise, aber nicht notwendiger weise,
beginnt sich die Bindung zu bilden, wenn das Füllungsmaterial 28 zuerst
in Kontakt mit dem Flansch 24 tritt und bevor das Füllungsmaterial 28 anfängt, in
irgendeinem bedeutenden Maß auszuhärten.
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Vorzugsweise
bestehen das Füllungsmaterial 28 und
der zweite Formbestandteil 14 aus Materialien, welche eine
unmittelbare chemische Bindung miteinander herstellen, ohne dass
divergente Chemie benötigt
wird. Wie sie hier verwendet wird, soll „divergente Chemie" eine Zusammensetzung
bedeuten, welche wirksame Mengen von einer oder mehreren Klebstoffkomponenten
enthält,
die nicht in dem Füllungsmaterial 28 oder
dem Material des zweiten Formbestandteils 14 vorhanden
sind. Als Beispiel bedeutet die Verwendung eines Cyanoacrylat-Klebstoffes
zum Kleben eines Füllungsmaterials
an einen Aluminiumhalteabschnitt die Verwendung einer divergenten
Chemie. Die Verwendung einer methacrylathaltigen wässrigen
Lösung
zum Kleben oder vereinfachten Bilden einer Klebebindung zwischen einem
Methacrylat-Füllungsmaterial
und einem Polymethylmethacrylat-Halteabschnitt bedeutet jedoch nicht
die Verwendung von divergenter Chemie. Die im letzten Beispiel genannte
wässrige
Lösung
kann auch als ein Primer oder als Lösemittel betrachtet werden.
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Eine
Reihe von geeigneten Materialien sind für die Auswahl als das Füllungsmaterial 28 erhältlich.
Bevorzugte Materialien für
das Füllungsmaterial 28 sind
polymerisierbare Harze mit ausreichender Widerstandskraft, hydrolytischer
Stabilität
und Nichttoxizität,
damit sie sich für
die Verwendung in der Mundumgebung als geeignet erweisen, wenn sie ausgehärtet sind.
Vorzugsweise besteht das Harz aus einem Material, welches ein radikalisch
härtbares
Monomer, Oligomer oder Polymer, oder ein kationisch härtbares
Monomer, Oligomer oder Polymer umfasst. Geeignete Harze sind Oxetane,
Oxirane, Epoxide, Methacrylate, Acrylate und Vinylether. Alternativ
dazu kann das Harz aus einem Material bestehen, welches ein Monomer,
Oligomer oder Polymer umfasst, das eine radikalisch härtbare Funktionsweise
und eine kationisch härtbare
Funktionsweise umfasst.
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Alternative
Polymere für
das Füllungsmaterial 28 sind
thermoplastische Polymere wie Polycarbonate, Nylon, Polyetheretherketone,
Polyurethane, Polyimide und Polyamide. Das Polymermaterial kann mit
einer oder mehreren Arten von Füllstoff
gefüllt sein,
wie es im Folgenden beschrieben wird.
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Das
Füllungsmaterial
28 umfasst
ebenfalls einen Initiator zum Auslösen der Polymerisation oder Aushärtung des
Materials. Für
die radikalische Polymerisation kann ein Initiationssystem aus den
Systemen ausgewählt
werden, welche die Polymerisation mittels Strahlung, Wärme oder
chemischer Redox-/Autohärtungsreaktion
auslösen.
Eine bevorzugte Klasse von Initiatoren, weiche in der Lage sind,
die Polymerisation von radikalisch aktiven Funktionsgruppen auszulösen, sind
radikalerzeugende Fotoinitiatoren, wahlweise in Kombination mit
einem Fotosensibilisator oder Beschleuniger. Solche Initiatoren sind
typischerweise in der Lage, freie Radikale für die Additionspolymerisation
zu erzeugen, wenn sie Lichtenergie mit einer Wellenlänge zwischen
200 und 800 nn ausgesetzt werden. Beispiele für geeignete radikalische Initiatoren
werden in der
US-Patentschrift Nr.
5,545,676 beschrieben.
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Zum
Aushärten
von Harzen, welche kationisch aktive Funktionsgruppen umfassen,
kann ebenfalls ein Initiationssystem aus den Systemen ausgewählt werden,
welche die Polymerisation mittels Strahlung, Wärme oder chemischer Redox-/Autohärtungsreaktion
auslösen.
Zum Beispiel kann eine Epoxidpolymerisation durch die Verwendung
von thermalen Härtungsmitteln
wie Anhydriden oder Aminen erreicht werden.
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Wahlweise
ist der ausgewählte
Initiator in der Lage, sowohl die radikalische als auch die kationische
Polymerisation auszulösen.
Falls das Harz in dem Füllungsmaterial
vor dem Fräsen
nicht ausreichend ausgehärtet
wird, kann außerdem
ein weiteres Aushärten
nach dem Fräsen
und vor der Verwendung in der Mundhöhle erfolgen.
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Vorzugsweise
umfasst das Füllungsmaterial 28 ebenfalls
einen Füllstoff,
welcher entweder einen organischen oder anorganischen Charakter
aufweisen kann. Der Füllstoff
ist vorzugsweise ein fein zerteiltes Material, welches wahlweise
eine organische Beschichtung aufweisen kann. Geeignete Beschichtungen
sind Silan oder die Verkapselung in einer polymeren Matrix. Der
Füllstoff
kann aus einem oder mehreren der vielen Materialien ausgewählt werden, welche
für den
Einschluss in Zusammensetzungen geeignet sind, die für medizinische
oder zahnmedizinische Anwendungen verwendet werden, beispielsweise
Füllstoffe,
die zurzeit in Zahnfüllungszusammensetzungen
und dergleichen verwendet werden.
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Geeignete
anorganische Füllstoffe
sind Zirkonium-Siliziumdioxid, Bariumsilikatglas, Siliziumdioxid,
Quarz, Kolloid-Kieselerde, pyrogene Kieselsäure, Keramikfasern, keramische
Whisker, Calciumphosphat, Fluoraluminiumsilikatglas und Seltenerd-Fluoride.
Geeignete Füllstoffe
umfassen ebenso Schwermetalloxidpartikel in Nanometergröße, wie
sie in der PCT-Patentanmeldung des Anmelders unter dem Titel „RADIOPAQUE
DENTAL MATERIALS WITH NANO-SIZED PARTICLES" beschrieben werden, PCT-Anmeldung Nr. US
00/04566, eingereicht am 22.02.2000 und veröffentlicht mit der Nummer
WO 01/30305 . Weitere geeignete
Füllstoffe werden
in den PCT-Patentanmeldungen des Anmelders unter dem Titel „CLUSTERED
PARTICLE DENTAL FILLERS" (PCT-Anmeldung
Nr. US 00/04614 eingereicht am 22.02.2000 (PCT Nr.
WO 01/30306 )) und „DENTAL MATERIALS WITH NANO-SIZED
SILICA PARTICLES" beschrieben
(PCT-Anmeldung Nr. US 00/05089, eingereicht am 25.02.2000 und veröffentlicht
mit der Nummer
WO 01/30307 ).
Zusätzliche
geeignete Füllstoffe
werden in der
US-Patentschrift
Nr. 4,503,169 und der PCT-Parallelanmeldung des Anmelders
unter dem Titel „RADIOPAQUE
CATIONICALLY POLYMERIZABLE COMPOSITIONS COMPRISING A RADIOPAQUE
FILLER, AND METHOD FOR POLYMERIZING SAME" (PCT Nr.
WO 00/20494 )
beschrieben. Die Füllstoffe
können
in jeder Morphologie vorkommen, einschließlich Sphären, Plättchen, Whisker, Nadeln, Fasern,
eiförmigen Körpern usw.
oder irgendeine Kombination von diesen.
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Ein
Beispiel für
ein geeignetes Füllungsmaterial
28 ist „Z100" Markenzahnfüllung von
3M Company. Weitere Informationen in Bezug auf bevorzugte Füllungsmaterialien,
einschließlich
Details zu geeigneten Zusammensetzungen und Verfahren der Herstellung
dieser Materialien, werden in der PCT-Parallelanmeldung des Anmelders
unter dem Titel „DENTAL
MILL BLANKS", PCT
Nr.
WO 00/40206 dargelegt.
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Eine
Reihe von geeigneten Materialien sind ebenfalls für den zweiten
Formbestandteil 14 erhältlich.
Falls zum Beispiel das Füllungsmaterial 28 ein Methacrylat-Füllungsmaterial ist, sind geeignete
Materialien für
den zweiten Formbestandteil 14 Acryl-Copolymere und Mischungen
aus Acryl-Copolymeren oder ein Polymer auf der Basis von Methacrylat
wie Polymethylmethacrylat („PMMA"). Die Kombination
des Methacrylat-Füllungsmaterials 28 und
des PMMA-Formbestandteils 14 stellt eine derart starke
chemische Bindung her, wenn das Füllungsmaterial 28 ausgehärtet wird,
dass der resultierende Fräsabschnitt 32 sicher
an dem zweiten Formbestandteil 14 befestigt ist. Andere
Materialien für
das Füllungsmaterial 28 und
den zweiten Formbestandteil 14 könnten jedoch ebenso ausgewählt werden, solange
die zwei Materialien letzten Endes so reagieren, dass sie unmittelbar
eine starke chemische Bindung miteinander ausbilden. Zusätzlich kann
die Vorderseite des Flansches 24 grundiert oder aufgeweicht
werden.
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Wahlweise
kann die Vorderseite des Flansches 24 eine oder mehrere
Ausbuchtungen oder Vertiefungen umfassen, welche sich in eine Richtung entlang
der Achse 26 oder in eine Richtung schräg zu der Achse 26 erstrecken.
Solche Ausbuchtungen und Vertiefungen bieten eine zusätzliche
Oberfläche
für die
Verbindungsstelle zwischen dem Flansch 24 und dem Füllungsmaterial 28 und
erhöhen
folglich die Stärke
der chemischen Bindung zwischen dem Flansch 24 und dem
resultierenden Fräsabschnitt 32. Die
Ausbuchtungen und/oder Vertiefungen neigen auch dazu, eine mechanische
Bindung zwischen dem zweiten Formbestandteil 14 und dem
resultierenden Fräsabschnitt 32 herzustellen
sowie die Wahrscheinlichkeit weiter zu vermindern, dass der Fräsabschnitt 32 während des
nachfolgenden Bearbeitungsvorgangs von dem zweiten Formbestandteil 14 abgetrennt
wird. Falls die mechanische Bindung ausreichend stark ist, wird
die zuvor beschriebene chemische Bindung unnötig und der zweite Formbestandteil 14 kann
aus einem Material bestehen, welches keine starke chemische Bindung
mit dem Füllungsmaterial 28 herstellt.
Beispiele für
solche anderen Materialien schließen Metalle (z. B. Aluminium) und
andere Arten von Polymeren (wie zum Beispiel Nylon, Polycarbonat,
Polyethylen und Polypropylen und ABS) ein.
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Falls
der Flansch 24 Vertiefungen enthält, könnten die Vertiefungen wahlweise
Löcher
enthalten, die sich vollständig
durch den Flansch 24 erstrecken. In diesem Fall kann das
Füllungsmaterial 28, welches
durch die Löcher
fließt,
vergrößerte Köpfe (ähnlich wie
Nietköpfe)
neben der Rückwand
des Flansches 24 bilden. Wenn sie ausgehärtet sind,
verbinden diese Köpfe
sicher den Flansch 24 mit dem resultierenden Fräsabschnitt.
Vorzugsweise wird eine Konstruktion bereitgestellt (beispielsweise
ein zusätzlicher
Flansch hinter dem Flansch 24), um übermäßigen Verlust von Füllungsmaterial 28 zu
verhindern, welches durch die Löcher
fließt.
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Die
optionale Ausbuchtung oder Ausbuchtungen des Flansches 24 können in
der Form von Fasern, einer maschinell bearbeiteten Oberfläche, einer Netzoberfläche, einer
angerauten Oberfläche
oder einer unregelmäßigen Oberfläche vorhanden
sein (wie sie zum Beispiel durch aufrechte Materialscherben dargestellt
werden, welche an der Vorderseite des Flansches 24 befestigt
sind). Außerdem
könnte(n)
die Ausbuchtung(en) eine Längsachse
aufweisen, welche sich senkrecht zu der Bezugsachse 26 erstreckt,
beispielsweise eine oder mehrere Ausbuchtungen in der Form von Querbalken,
welche sich über
den gesamten oder einen Teil des Durchmessers des Flansches 24 erstrecken.
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Des
Weiteren können
die Ausbuchtungen und/oder Vertiefungen abgesetzte Bereiche darstellen,
um die Bindungsstärke
zwischen dem resultierenden Fräsabschnitt 32 und
dem zweiten Formbestandteil 14 zusätzlich zu verstärken. Die
Vertiefungen können
zum Beispiel abgeschrägt
sein. Als weiteres Beispiel kann der Flansch 24 eine Reihe
von aufrechten Stiften mit am äußersten
Ende pilzförmigen
Köpfen
aufweisen, welche abgesetzte Bereiche unter den Köpfen darstellen.
Solche pilzförmigen Köpfe können hergestellt
werden, indem eine erhitzte Platte gegen die äußeren Enden von Stiften gedrückt wird,
welche während
eines Spritzgussverfahrens geformt wurden. Die Stifte (und vorzugsweise
der gesamte zweite Formbestandteil 14) in diesem Beispiel bestehen
aus einem durch Wärmeerweichungsfähigen Plastikmaterial.
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Wenn
das Füllungsmaterial 28 aus
einem fotochemisch härtbaren
Material besteht, beispielsweise einem der zuvor dargelegten fotochemisch
härtbaren
Materialien, besteht die Außenwand 16 des ersten
Formbestandteils 12 vorzugsweise aus einem Material, welches
fotochemisch wirksame Strahlung überträgt. Vorzugsweise
ist der erste Formbestandteil 12 ein einheitlicher Körper, welcher
aus einem klaren oder durchscheinenden Material besteht, das nicht
beträchtlich
den Durchgang von fotochemisch wirksamer Strahlung behindert. Zusätzlich ist
der erste Formbestandteil 12 vorzugsweise aus einem Material
hergestellt, welches nicht mit dem Füllungsmaterial 28 reagiert
und keine Bindung ausbildet. Ein Beispiel für ein geeignetes Material für den ersten Formbestandteil 12 ist
Poly(ethylenterephthalat) („PET") oder Poly(ethylenglykol-co-cyclohexan-1,4-dimethanolterephthalat)
(„PETG"), auch wenn andere
Materialien ebenso verwendet werden können.
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Das
Füllungsmaterial 28 wird
innerhalb des Formhohlraums bis zu einem Grad gehärtet und
ausgehärtet,
welcher ausreicht, um seine Form beizubehalten und an dem zweiten
Formbestandteil 14 haften zu bleiben, wenn der erste Formbestandteil 12 entfernt
wird. Wenn das Füllungsmaterial 28 aus
einem der zuvor genannten fotochemisch härtbaren Materialien besteht,
kann die Formanordnung 10 zusammen mit dem Füllungsmaterial 28,
wie es in 2 dargestellt wird, innerhalb
einer zahnärztlichen Lichthärtungskammer
platziert werden, um das Füllungsmaterial 28 auszuhärten. Wahlweise
kann die Formanordnung 10 zusammen mit einer Reihe von zusätzlichen
Formanordnungen auf einem einzelnen beweglichen Träger oder
einer rotierenden Drehscheibe oder in einzelnen entsprechenden Haltern platziert
werden, welche während
des Einsatzes der Lichthärtungskammer
rotieren, um das Aushärten des
Füllungsmaterials 28 auf
gleichmäßige Weise
zu erleichtern. Als eine zusätzliche
Option kann die Härtungskammer
eine Vielzahl von Lichtquellen enthalten, welche in einer Reihe
entlang der Innenwände von
der Härtungskammer
angeordnet sind.
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Der
resultierende Fräsabschnitt 32 der
Fräsrohlingsanordnung 30 ist
für die
Herstellung einer großen
Vielzahl von Zahnprothesen geeignet, einschließlich Inlays, Onlays, Zahnkronen,
Veneers, Brücken,
Implantatpfeiler, Überkronungen
und Brückengerüste. Verschiedene
Mittel zur Bearbeitung des Fräsabschnittes 32 können verwendet
werden, um eine maßgefertigte
Zahnprothese mit einer gewünschten
Form herzustellen. Vorzugsweise wird die Prothese mit Hilfe einer
computergestützten
Fräsvorrichtung
gefräst,
beispielsweise mit Maschinen, welche unter dem Handelsnamen CEREC
2TM oder CEREC 3TM von
Sirona, DECIMTM von Dentronix, PRO-CAMTM von CadCam Ventures verkauft werden, oder
irgendeiner anderen der zuvor genannten Fräsmaschinen.
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Durch
die Verwendung einer CAD-CAM-Fräsmaschine
kann die Prothese effizient und mit Präzision hergestellt werden.
Während
des Fräsens
kann die Kontaktfläche
zwischen dem Fräswerkzeug
und dem Fräsabschnitt 32 trocken
sein, oder sie kann mit einem Schmiermittel abgespritzt oder in
es eingetaucht werden. Alternativ dazu kann die Kontaktfläche mit
einem Luft- oder Gasstrom überspült werden.
Geeignete flüssige
Schmiermittel sind wohl bekannt und umfassen Wasser, Öle, Glycerin,
Ethylenglukose und Silikone. Nach dem Fräsen kann ein gewisses Maß an Veredelung,
Glättung und/oder
Anpassung erforderlich sein, um eine maßgefertigte Passung in der
Mundhöhle
zu erreichen und/oder ein gewünschtes ästhetisches
Aussehen zu erzielen.
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Wahlweise
stellt die äußere zylindrische Kante
des Flansches 24 eine Kalibrierungsfläche dar, welche sich in einer
genauen Entfernung, innerhalb von sehr genauen Maßtoleranzen,
von der zentralen Bezugsachse 26 befindet. Ein Beispiel
für eine
geeignete Maßtoleranz
ist plus oder minus 0,2 mm, auch wenn etwas kleinere Toleranzen
bevorzugt werden können.
Die optionale Kalibrierungsfläche
liefert einen Bezug für
die Fräsmaschine.
Die Fräsmaschine kann
zum Beispiel ein Fräswerkzeug
an die Kalibrierungsfläche
ansetzen, bevor der Fräsvorgang
beginnt. In diesem Beispiel kann die Fräsmaschine eine Ausgangsposition
einnehmen, welche ein gegenwärtiges
bestimmtes Werkzeugmaß (beispielweise
die Länge)
des Fräswerkzeugs
genau beträgt,
und/oder eine oder mehrere Unregelmäßigkeiten in der Form der Fräsrohlingsanordnung 30 ausgleichen.
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5 ist
eine perspektivische Ansicht eines alternativen zweiten Formbestandteils 14a gemäß einer
anderen Ausführungsform
von der Erfindung. Auch wenn er in den Zeichnungen nicht dargestellt wird,
ist der zweite Formbestandteil 14a Teil einer Fräsrohlingsanordnung,
welche ebenfalls einen Fräsabschnitt
umfasst, der identisch mit oder ähnlich
zu dem zuvor beschriebenen Fräsabschnitt 32 ist.
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Der
zweite Formbestandteil 14a ist im Wesentlichen der gleiche
wie der zweite Formbestandteil 14, welcher in den 1–4 dargestellt
wird, mit der Ausnahme, dass der zweite Formbestandteil 14a einen
kreisförmigen
Randabschnitt 25a enthält, welcher
sich zwischen einem zylindrischen Flansch 24a und einem
Schaft 22a befindet. Der Randabschnitt 25a hat
einen Gesamtdurchmesser, der etwas kleiner ist als der Gesamtdurchmesser
des Flansches 24a.
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Zusätzlich umfasst
der Randabschnitt 25a eine Nut 27a zum Aufnehmen
eines Verschiebestifts einer Fräsmaschine.
Wie es in den Zeichnungen dargestellt wird, erstreckt sich die Nut 27a entlang
einer zylindrischen Kante des Randabschnitts 25a sowie entlang
eines flachen Endabschnitts des Randabschnitts 25a, welcher
dem Schaft 22a gegenüberliegt.
Die Nut 27a in dieser Ausführungsform weist eine etwas
rechtwinklige Struktur auf, auch wenn andere Formen ebenso möglich sind.
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Eine
Vorderseite der Nut 27a wird durch den Flansch 24a geschlossen.
Als Ergebnis fließt
das Füllungsmaterial
während
des Füllens
des Formhohlraums nicht in und durch die Nut 27a.
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Andere
Ausführungsformen
der Erfindung werden in den 6–8 dargestellt.
In 6 wird eine Formanordnung 10b gezeigt,
und diese umfasst einen äußeren, ersten
Formbestandteil 12b. Ein innerer, zweiter Form bestandteil 14b wird
in dem hohlen, ersten Formbestandteil 12b aufgenommen.
Die Formanordnung 10b umfasst ebenfalls einen inneren,
dritten Formbestandteil 15b, welcher ebenfalls in dem ersten
Formbestandteil 12b aufgenommen wird.
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Der
zweite Formbestandteil 14b umfasst einen Schaft 22b sowie
einen Flansch 24b, welcher einteilig mit dem Schaft 22b verbunden
ist. Ein verlängerter
Durchgang 23b erstreckt sich durch den Schaft 22b sowie
durch den Flansch 24b. In der dargestellten Ausführungsform
sind der Schaft 22b, der Durchgang 23b und der
Flansch 24b symmetrisch um eine Längsachse 26b angeordnet,
auch wenn andere Anordnungen ebenso möglich sind.
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Der
Flansch 24b umfasst einen inneren kreisförmigen Rand 29b,
welcher sich um den Durchgang 23b herum in einer Position
erstreckt, die angrenzend an die Vorderseite des Flansches 24b liegt. Der
Rand 29b stellt einen abgesetzten Bereich dar, dessen Vorteil
im Folgenden erklärt
werden wird. Vorzugsweise ist der Flansch 24b sicher mit
einem inneren Rand des ersten Formbestandteils 12b derart verbunden,
dass eine relative Bewegung zwischen dem zweiten Formbestandteil 14b und
dem ersten Formbestandteil 12b während des Füllens des Formhohlraums nicht
stattfindet. Die sichere Verbindung zwischen dem Flansch 24b und
dem ersten Formbestandteil 12b kann durch jedes geeignete
Mittel bereitgestellt werden, beispielweise durch eine Presspassung.
In der dargestellten Ausführungsform
umfasst die Innenfläche
der Außenwand
des ersten Formbestandteils 12b eine konisch zulaufende
Fläche 31b in
der Nähe
der Position des Flansches 24b, wie sie in den 6–7 dargestellt
wird, und die konisch zulaufende Fläche 31b stellt eine
leichte Presspassung dar, um dazu beizutragen, dass der erste Formbestandteil 12b während des
Füllens
des Formhohlraums unbeweglich bleibt.
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Der
dritte Formbestandteil 15b ist beweglich innerhalb des
Hohlraums des ersten Formbestandteils 12b. Der dritte Formbestandteil 15b umfasst eine
Endwand 17b sowie eine hohle, zylindrische Außenwand 19b,
welche einteilig mit der Endwand 17b verbunden ist. Vorzugsweise
ist der Durchmesser der Außenwand 19b nur
geringfügig
kleiner als der Innendurchmesser des ersten Formbestandteils 12b, sodass
der dritte Formbestandteil 15b problemlos innerhalb des
ersten Formbestandteils 12b ohne übermäßige Seitenbewegung oder ungewolltes
Spiel verschiebbar ist. Der dritte Formbestandteil 15b sowie der
erste Formbestandteil 12b bestehen vorzugsweise aus den
gleichen Materialien, die zuvor in Verbindung mit dem ersten Formbestandteil 12 beschrieben
wurden.
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6 ist
eine Ansicht zu Beispielzwecken, welche ein Beispiel von einer Anfangsposition
des dritten Formbestandteils 15b innerhalb des ersten Formbestandteils 12b darstellt,
bevor das Füllungsmaterial
in den Formhohlraum eingeleitet wird. Vorzugsweise, und so wie es
in 6 dargestellt wird, ist die Endwand 17b in
dieser Orientierung in einem flachen, direkten Kontakt mit der Seite
des Flansches 24b. In dieser Position des dritten Formbestandteils 15b ist
das Volumen des Formhohlraums (ungeachtet des Durchgangs 23b)
im Wesentlichen null.
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Das
fließfähige Füllungsmaterial
wird in den Formhohlraum durch den Durchgang 23b eingeleitet, welcher
sich durch den zweiten Formbestandteil 14b erstreckt. Sobald
das Füllungsmaterial
in den Formhohlraum gelangt, bewegen sich der dritte Formbestandteil 15b und
der zweite Formbestandteil 14b in einer Richtung entlang
der Bezugsachse 26b relativ voneinander weg. In dieser
Ausführungsform
werden der erste Formbestandteil 12b und der zweite Formbestandteil 14b in
einer unbeweglichen Position gehalten, da sich der dritte Formbestandteil 15b während des
Füllens
des Formhohlraums von dem zweiten Formbestandteil 14b wegverlagert.
Als eine Alternative ist es jedoch möglich, eine Formanordnung (und
eine dazugehörige
Füllvorrichtung)
derart zu konstruieren, dass ein dritter Formbestandteil 15b unbeweglich
gehalten wird, während
sich die übrigen Bestandteile
in entgegengesetzter Richtung wegbewegen.
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Während des
Füllvorgangs
wird der erste Formbestandteil 12b in einer unbeweglichen
Position gesichert, und eine Füllröhre wird
in die untere Endöffnung
des Durchgangs 23b eingeführt, wenn die Bestandteile
so angeordnet sind, wie es in 6 dargestellt
wird. Die Füllröhre (nicht
dargestellt) umfasst eine Dichtung, welche vorzugsweise zu dem abgeschrägten unteren
Abschnitt des Schaftes 22b passt, um einen Verschluss bereitzustellen.
Obwohl die Dichtung während
eines Füllvorgangs
in einer aufwärts
gerichteten Richtung gegen den Schaft 22b mit einem ausreichenden
Druck drückt,
um die Dichtung zusammenzupressen und das Auslaufen des fließenden Füllungsmaterials
zu verhindern, berührt
die konisch zulaufende Fläche 31b der
Außenwand
des ersten Formbestandteils 12b den Flansch 24b,
um den zweiten Formbestandteil 14b an seinem Platz und
in unbeweglicher Anordnung zu halten.
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Wenn
der Formhohlraum gefüllt
wird, drückt das
fließende
Füllungsmaterial
gegen eine Innenseite der Endwand 17b, wobei es dazu beiträgt, sicherzustellen,
dass keine Luftbläschen
in der Masse des Füllungsmaterials
in dem Formhohlraum erzeugt werden, wenn der Formhohlraum sein Volumen
vergrößert. Vorzugsweise
wird ein Gegendruck auf den dritten Formbestandteil 15b ausgeübt, wenn
der Formhohlraum gefüllt
wird. Der Gegendruck kann auf eine ähnliche Weise wie bei der Ausübung von
Gegendruck ausgeübt
werden, welche in Verbindung mit der zuvor dargelegten Formanordnung 10 beschrieben
wird.
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7 ist
eine bildliche Darstellung eines Beispiels der Anordnung der Formbestandteile 12b, 14b und 15b, nachdem
eine ausreichende Menge Füllungsmaterial 28b in
den Formhohlraum eingeleitet worden ist. Eine kleinere oder größere Menge
Füllungsmaterial 28b kann
jedoch, falls gewünscht,
in den Formhohlraum eingeleitet werden.
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Wahlweise
umfasst der Flansch 24b eine Nut 25b, welche in
ihrer Form der zuvor beschriebenen Nut 25a ähnelt. Die
Nut 25b wird lediglich in den 6 und 7 dargestellt
und wird in 8 nicht berücksichtigt. Die Nut 25b ist
zum Aufnehmen eines Verschiebestifts einer Fräsmaschine verwendbar, beispielweise
eines Verschiebestifts, welcher sich neben einem Spannfutter von
einem automatisierten Frässystem
befindet.
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Sobald
eine ausreichende Menge von dem Füllungsmaterial 28b in
den Formhohlraum eingeleitet worden ist, wird das Füllungsmaterial 28b ausgehärtet. Vorzugsweise
bestehen der erste Formbestandteil 12b, der zweite Formbestandteil 14b und der
dritte Formbestandteil 15b aus einem Material, welches
fotochemisch wirksame Strahlung überträgt. Folglich
härtet
das Füllungsmaterial 28b,
welches sich in dem Durchgang 23b befindet, zur gleichen Zeit
wie das Füllungsmaterial 28b,
welches sich in dem Formhohlraum befindet.
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Das
Füllungsmaterial 28b und
der zweite Formbestandteil 14b bestehen vorzugsweise aus den
Materialien, welche zuvor in Verbindung mit dem Füllungsmaterial 28 bzw.
dem zweiten Formbestandteil 14 beschrieben wurden. Das
Füllungsmaterial 28b und
der zweite Formbestandteil 14b reagieren chemisch miteinander,
um eine starke Klebebindung herzustellen. Sobald das Füllungsmaterial 28b ausreichend
ausgehärtet
ist, werden der erste Formbestandteil 12b und der dritte
Formbestandteil 15b von dem Füllungsmaterial 28b gelöst, um eine
Fräsrohlingsanordnung 30b darzustellen,
welche allein in 8 dargestellt wird.
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Wahlweise
kann die Fräsrohlingsanordnung 30b aus
dem ersten und dritten Formbestandteil 12b und 15b gelöst werden,
indem der erste Formbestandteil 12b unbeweglich gehalten
wird, während gegen
den zweiten Formbestandteil 14b in einer aufwärts gerichteten
Richtung gedrückt
wird (wenn die Formanordnung 10b so angeordnet ist, wie
es in 7 dargestellt wird). Sobald ein ausreichendes Maß an Aufwärtskraft
auf den zweiten Formbestandteil 14b ausgeübt wird,
wird die Presspassung zwischen dem Flansch 24b und der
konisch zulaufenden Innenfläche 31b überwunden
und die Kontaktflächen des
Flansches 24b und der konisch zulaufenden Fläche 31b drücken sich
zusammen bzw. erweitern sich in seitlicher Richtung. Diese Auslenkung
ermöglicht es
dem Flansch 24b, sich an der konisch zulaufenden Fläche 31b derart
vorbei zu bewegen, dass der zweite Formbestandteil 14b aus
dem Inneren des ersten Formbestandteils 12b entfernt werden
kann. Der dritte Formbestandteil 15b besteht aus einem Material,
welches nicht mit dem Füllungsmaterial 28b reagiert
und folglich von dem ausgehärteten
Füllungsmaterial 28b zu
jedem passenden Zeitpunkt leicht abgelöst werden kann.
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Wie
sie in 8 bildlich dargestellt wird, umfasst die Fräsrohlingsanordnung 30b einen
zweiten Formbestandteil 14b und einen Fräsabschnitt 32b. Der
zweite Formabschnitt 14b dient als ein Halteabschnitt für die Anordnung 30b.
Der Fräsabschnitt 32b ist
identisch mit dem Füllungsmaterial 28b,
nachdem es ausgehärtet
ist, mit der Ausnahme, dass der Fräsabschnitt 32b nicht
das ausgehärtete
Füllungsmaterial
enthält,
welches sich in dem Durchgang 23b befindet.
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Der
Vorteil der Fräsrohlingsanordnung 30b besteht
darin, dass das ausgehärtete
Füllungsmaterial 28b in
dem Durchgang 23b einteilig mit dem resultierenden ausgehärteten Fräsabschnitt 32b ist. Folglich
liefert das ausgehärtete
Füllungsmaterial
in dem Durchgang 23b eine erhöhte Widerstandskraft gegenüber der
Ablösung des
resultierenden Fräsabschnitts 32b in
einer Richtung von dem zweiten Formbestandteil 14b weg
entlang der Bezugsachse 26b. Das Füllungsmaterial 28b in
dem Durchgang 23b unterstützt ebenfalls den Fräsabschnitt 32b dabei,
den Seitenkräften
zu widerstehen (d.h. den Kräften,
welche durch ein Fräswerkzeug
in einer Richtung senkrecht zu der Bezugsachse 26b ausgeübt werden).
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Zusätzlich vermindert
der Rand 29b weiter die Wahrscheinlichkeit der Ablösung des
Fräsabschnitts 32b von
dem zweiten Formbestandteil 14b. Sobald das Füllungsmaterial 28b in
den abgesetzten Bereichen unter dem Rand 29b ausgehärtet ist,
liefert dieser Teil des Füllungsmaterials 28b eine
mechanische Bindung, welche der Bewegung des Fräsabschnitts 32b in
einer Richtung von dem zweiten Formbestandteil 14b weg
entlang der Bezugsachse 26b widersteht. Außerdem stellt
der Durchgang 23b eine zusätzliche Verbindungsfläche zwischen
dem Füllungsmaterial 28b und
dem zweiten Formbestandteil 14b bereit, an der eine unmittelbare
zwischenmolekulare chemische Bindung hergestellt wird. In dieser
Ausführungsform
kann die chemische Bindung jedoch, falls erwünscht, derart vernachlässigt werden,
dass das ausgehärtete
Füllungsmaterial 28b an
dem zweiten Formbestandteil 14b im Wesentlichen nur über die
mechanische Bindung befestigt ist.
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Ein
weiterer Vorteil der Fräsrohlingsanordnung 30b und
der Formanordnung 10b besteht darin, dass sich der Durchlass
für das
Füllungsmaterial 28b,
welches in den Formhohlraum fließt, in der Nähe des äußeren Endes
des Schaftes 22b und entfernt von dem Fräsabschnitt 32b befindet.
Folglich kann die Außenfläche des
Fräsabschnitts 32b so
geformt werden, dass sie ein glattes, visuell ansprechendes Aussehen
präsentiert,
und keine sekundäre Bearbeitung
(wie Schmirgeln oder Schleifen) des Fräsabschnitts 32b erforderlich
ist. Wahlweise könnte
der Durchgang 23b jedoch an seinem äußeren Ende verschlossen werden,
und der Formhohlraum durch eine Öffnung
in dem dritten Formbestandteil 15b gefüllt werden. Andere Aspekte
und Vorteile der Formanordnung 10b und der Fräsrohlingsanordnung 30b ähneln den
Anordnungen 10 bzw. 30, wie sie zuvor beschrieben
wurden.
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Der
Fachmann kann erkennen, dass eine Reihe von Variationen und Zusätzen in
Bezug auf die zurzeit bevorzugten Ausführungsformen, die zuvor beschrieben
wurden, vorgenommen werden kann. Dementsprechend sollte die Erfindung
nicht als auf die spezifischen Ausführungsformen begrenzt angesehen
werden, welche detailliert in der schriftlichen Beschreibung dargelegt
und in den Zeichnungen dargestellt wurden, sondern stattdessen nur
durch den Bereich von den Ansprüchen
die folgen.