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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Halbleiterlaserbauelement, welches
mit einer strominjektionsfreien Zone nahe einer Resonatorstirnfläche ausgestattet
ist, ferner eine Festkörperlaservorrichtung, die
mit dem Halbleiterlaserbauelement ausgerüstet ist.
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Beschreibung des Standes der
Technik
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In
Halbleiterlaserbauelementen erhöht
sich die Stromdichte an der Stirnfläche bei starker Ausgangsemission,
so dass der emissionsfreie Rekombinationsstrom zunimmt und es zu
einer Stirnflächenzerstörung und
dergleichen kommt. Aus diesem Grund ist es schwierig, eine hohe
Bauelement-Zuverlässigkeit
zu erreichen.
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Um
das obige Problem zu lösen,
wurden vielfältige
Strukturen zur Bildung einer strominjektionsfreien Zone nahe der
Resonatorstirnfläche
vorgeschlagen. Beispielsweise gibt es ein Halbleiterlaserbauelement
mit einer strominjektionsfreien Zone, die dadurch gebildet ist,
dass in der Nähe
des Endbereichs der Kontaktschicht keine Elektrode ausgebildet ist
(IEEE Phonics Technology Letters, Vol. 12, Nr. 1, Jan. 2000, S.
13-15). In dieser Struktur ist allerdings die Strom-Injektionslosigkeit
an der Bauelement-Stirnfläche
deshalb unvollständig,
weil Strom durch die Kontaktschicht in der Nähe der Stirnfläche streut.
Die
japanische ungeprüfte Patentveröffentlichung
Nr. 11(1999)-354880 zeigt ein weiteres Halbleiterlaserbauelement.
Bei diesem Halbleiterlaserbauelement sind eine Ätzstopperschicht und eine Kontaktschicht
auf einer Mantelschicht angeordnet, und ein Teil der Kontaktschicht
nahe der Stirnfläche ist
so weit entfernt, bis die Ätzstopperschicht
freiliegt. Eine sich zu der Stirnfläche hin erstreckende Elektrode
ist an der Ätzstopperschicht
ausgebildet. Da die Elektrode nahe der Stirnfläche in Berührung mit der Ätzstopper schicht
steht, ist die Strom-Injektionslosigkeit an der Stirnfläche unvollständig. Die
japanische Patentanmeldung Nr.
2000-311405 (eingereicht von der Anmelderin der vorliegenden
Anmeldung) zeigt ein Halbleiterlaserbauelement mit Rippenstruktur, welches
eine strominjektionsfreie Struktur nahe einer Resonatorstirnfläche aufweist,
ferner ist ein entsprechendes Fertigungsverfahren offenbart. Die
japanische Patentanmeldung Nr.
2000-253518 zeigt
ein Halbleiterlaserbauelement mit einer Stromeingrenzungsstruktur,
welches in der Nähe
einer Resonatorstirnfläche
eine strominjektionsfreie Struktur aufweist, außerdem ist ein entsprechendes
Fertigungsverfahren offenbart.
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Andererseits
wurden zahlreiche Strukturen vorgeschlagen, die dazu dienen, die
Bandlückenenergie
an einer Resonatorstirnfläche
zu vergrößern, so
dass das emittierte Licht nicht absorbiert wird. Beispielsweise
ist in der
japanischen ungeprüften Patentveröffentlichung
Nr. 11(1999)-220224 und der JJAP, Vol. 38, S. L387-389,
Nr. 4A, 1999 ein Halbleiterlaserbauelement mit Zugspannungs-Sperrschichten
aus InGaAsP offenbart. Diese Schichten sind auf der Oberseite und
der Unterseite einer aktiven InGaAs-Schicht ausgebildet. Bei dieser
Struktur kommt es zu einer Gitter-Relaxation in der aktiven Schicht nahe
der Lichtaustritts-Stirnfläche,
die Bandlücke
ist vergrößert, und
die Lichtabsorption an der Lichtaustritts-Stirnfläche ist
verringert. Dies reduziert den reaktiven Strom, der zu einer Wärmeerzeugung
führen kann.
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Wenn
die oben angesprochene strominjektionsfreie Zone in einem Halbleiterlaserbauelement mit
einer Rippen- oder Rückenstruktur
ausgebildet ist, muss der Schritt zu Bildung von Nuten sowie der Schritt
zum Entfernen eines Teils der Kontaktschicht zur Schaffung einer
strominjektionsfreien Zone ausgeführt werden, was mühselig und
zeitraubend ist. Darüber
hinaus wird das durch Spin-Coating aufgetragene Photoresistmaterial
in den Ätznuten
dicker als in den flachen Bereichen, es wird ausgehärtet durch
ein Gemisch einer Wasserlösung
mit NH3:H2O2, das die Kontaktschicht selektiv ätzt. Aus diesem
Grund verschlechtert sich, wenn ein erneutes photolithographisches Ätzen nach
der Ausbildung der Rippen-Nuten durchzuführen ist, die Ablösefähigkeit
des Photoresists, so dass etwas von dem Photoresistmaterial in den
Nuten verbleibt. Wenn Photoresistmaterial stehenbleibt, ergibt sich
das Problem, dass das nicht beseitigte Photoresistmaterial die Nuten
verunreinigt und dadurch das Haftenbleiben der Isolierschicht an
dieser Stelle verringert, so dass sich Hohlräume etc. bei dem anschließenden Elektroden-Sinter-Wärmebehand lungsschritt
ausbilden, was die Wärmeabstrahlfähigkeit
während
des Laserbetriebs verschlechtert. Außerdem gibt es das Problem,
dass nach der Ausbildung der Nuten die Seitenfläche einer zur Nut hin über eine
längere
Zeitspanne freiliegenden Schicht oxidiert wird, was Kristalldefekte
begünstigt
und dadurch die Laseremission zum Stillstand bringt. Insbesondere
dann, wenn die zu der Nut hin freiliegende Schicht aus AlGaAs besteht,
kommt es leicht zum Oxidieren.
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Man
kann also daran denken, die Reihenfolge des Schritts zum Ausbilden
des Rückens
und den Schritt zum Beseitigen der Kontaktschicht umzukehren, so
dass als erstes die Kontaktschicht entfernt und dann die Nuten gebildet
werden. Nachdem allerdings ein Teil der Kontaktschicht in der Nähe der Stirnfläche entfernt
ist, wird die unterhalb der Kontaktschicht befindliche Mantelschicht
oxidiert. Aus diesem Grund ergibt sich das Problem, daß die Reproduzierbarkeit
der Tiefe beim Ätzen
der Nut nicht zufriedenstellend ist. Da die Nutentiefe maßgeblich ist
für eine äquivalente
Brechungsindex-Stufendifferenz ΔNeff
in bezug auf das Profil des Laserlichts, ist es unerwünscht, von
einem Prozess Gebrauch zu machen, der keine Reproduzierbarkeit garantiert. Darüber hinaus
reicht die erwähnte,
Zugspannung aufweisende Sperrschicht nicht aus, die Zuverlässigkeit
bei hoher Ausgangsleistung zu verbessern.
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Die
EP 0 920 096 A zeigt
ein Halbleiterlaserbauelement mit zwei einander abgewandten Resonator-Stirnflächen, bei
dem mindestens eine erste Mantelschicht vom ersten Leitungstyp,
eine optische Wellenleiterschicht vom ersten Leitungstyp, eine Zugspannung
aufweisende erste Sperrschicht, eine aktive Quantentopfschicht,
eine zweite Sperrschicht mit Zugspannung, eine optische Wellenleiterschicht vom
zweiten Leitungstyp, eine zweite Mantelschicht vom zweiten Leitungstyp,
eine Kontaktschicht vom zweiten Leitungstyp und ein Substrat vom
ersten Leitungstyp in der genannten Reihenfolge übereinandergestapelt angeordnet
sind. Darüber
hinaus weisen in diesem zum Stand der Technik zählenden Laserbauelement die
erste Mantelschicht und die zweite Mantelschicht in bezug auf das
Substrat eine Gitteranpassung auf. Die erste und die zweite Wellenleiterschicht
besitzen Gitteranpassung in bezug auf das Substrat. Die Gesamtdicke
der ersten und der zweiten Sperrschicht liegt zwischen 10 und 30
nm. Die erste und die zweite Sperrschicht besitzen Zugspannungen
in bezug auf das Substrat. Die aktive Quantentopfschicht enthält eine
Zusammensetzung, die eine Gitteranpassung in bezug auf das Substrat
besitzt.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung, die in den Ansprüchen 1 bis 6 definiert ist,
wurde im Hinblick auf die oben erläuterten Umstände gemacht.
Folglich ist es ein Ziel der Erfindung, ein Halbleiterlaserbauelement
mit einer strominjektionsfreien Stirnflächenstruktur anzugeben, welches
in der Lage ist, im Bereich von geringer bis zu hoher Ausgangsleistung hohe
Zuverlässigkeit
zu erzielen. Ein weiteres Ziel der Erfindung ist eine Festkörperlaservorrichtung, ausgestattet
mit dem Halbleiterlaserbauelement, welches bei leistungsstarker
Laseremission eine hohe Zuverlässigkeit
besitzt.
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Um
die Ziele der Erfindung zu erreichen, wird ein erstes Halbleiterlaserbauelement
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 geschaffen.
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Eine
Zone, in der die Kontaktschicht entfernt ist, bildet die oben erwähnte „mindestens
eine der Resonatorstirnflächen
des Rückenteils". Der Ausdruck „mindestens
eine der Resonatorstirnflächen des
Rückenteils" soll besagen, dass
die Zone die zwei Resonatorstirnflächen bilden kann, oder aber nicht
nur eine Resonatorstirnfläche
des Rückenteils bildet,
sondern außerdem
die Resonatorstirnfläche des
Bauelements. Außerdem
kann es sich um die vier Seitenflächen des Bauelements handeln.
Das heißt:
man kann einen Teil der Kontaktschicht am Umfang des Bauelements
entfernen.
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Darüber hinaus
ist die erwähnte „Zugfestigkeitsgröße, die
den beiden Sperrschichten gemeinsam ist" die Zugspannung in bezug auf das GaAs-Substrat.
Angenommen, die Gitterkonstante des GaAs-Substrats betrage aGaAs, und die Gitterkonstante der Sperrschicht
betrage a1, so wird der Zugspannungswert Δ1 ausgedrückt in der
Form Δ1 = (aGaAs – a1)/aGaAs. Der Zugspannungswert Δ1 gemäß der Erfindung
genügt
der Bedingung 0,003 < Δ1 < 0,01.
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Wenn
man in ähnlicher
Weise annimmt, dass die Gitterkonstante der aktiven Schicht a2 beträgt,
so wird der Zugspannungswert Δ2 der aktiven Schicht ausgedrückt in der
Form Δ2 = (aGaAs – a2)/aGaAs. Der Begriff „Gitteranpassung" bedeutet hier, dass Δ2 der Bedingung – 0,003 ≤ Δ2 ≤ 0,003 entspricht.
Wie oben ausgeführt
wurde, enthält
die aktive Quantentopfschicht eine Zusammensetzung, welche Gitteranpassung
in bezug auf das GaAs-Substrat aufweist, oder eine Zusammensetzung,
die eine Zugspannung von bis zu 0,007 in bezug auf das Substrat
besitzt. Die Zusammensetzung der aktiven Schicht erfüllt die
Bedingung – 0,003 ≤ Δ2 ≤ 0,007.
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Erfindungsgemäß wird eine
Festkörper-Laserapparatur
geschaffen, welche aufweist: eine Anregungslichtquelle; einen Festkörperlaserkristall
zum Emittieren von Laserlicht bei Anregung mit Anregungslicht, das
von der Anregungslichtquelle emittiert wird; wobei die Anregungslichtquelle
das oben beschriebene Halbleiterlaserbauelement aufweist.
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Es
sei angemerkt, dass der erste Leitungstyp und der zweite Leitungstyp
einander entgegengesetzte Polaritäten besitzen. Wenn zum Beispiel
der erste Leitungstyp dem p-Typ entspricht, so entspricht der zweite
Leitungstyp dem n-Typ.
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Bei
dem Halbleiterlaserbauelement gemäß der Erfindung, wie es oben
erläutert
wurde, wird ein Teil der Kontaktschicht nahe der Resonatorstirnfläche entfernt,
und auf der freigelegten Schicht wird eine Isolierschicht gebildet.
Da in der Nähe
der Stirnfläche
des optischen Resonators also kein Strom injiziert wird, lässt sich
die Stromdichte an der Stirnfläche
reduzieren und damit auch die Erzeugung von Wärme an der Stirnfläche. Damit
ist das erfindungsgemäße Halbleiterlaserbauelement
in der Lage, eine Stirnflächenzerstörung aufgrund
eines Anstiegs der Wärmeerzeugung,
die durch emissionsfreien Rekombinationsstrom entsteht, zu unterdrücken, und damit
ist das Bauelement in der Lage, ein Laserlichtstrahlbündel zu
erzeugen, das von geringer bis zu hoher Ausgangsleistung eine hohe
Zuverlässigkeit besitzt.
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Bei
dem Halbleiterlaserbauelement gemäß der Erfindung sind Zugspannungs-Sperrschichten aus
InGaAsP auf der oberen und der unteren Seite der aktiven InGaAsP-Schicht vorhanden.
Durch diese Ausgestaltung wird die Stärke der Zugspannung seitens
der Zugspannung-Sperrschichten nahe der Stirnfläche durch Spaltung reduziert,
die Bandlücke in
der Nähe
der Stirnfläche
wird vergrößert, und
die Lichtabsorption an der Lichtaustritts-Stirnfläche lässt sich
vermindern. Da außerdem
erfindungsgemäß an der
Stirnfläche
eine strom-injektionsfreie Zone gebildet ist, reduziert sich die
Lichtintensität an
der Stirnfläche,
wodurch die Entstehung von Wärme
reduziert werden kann. Außerdem
lässt sich
die Lichtabsorption an der Lichtaustritts-Stirnfläche verringern,
so dass weitere Verbesserungen der Lichtabgabe und der Zuverlässigkeit
erreicht werden.
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Durch
Schaffung der InGaAsP-Zugspannungs-Sperrschicht lässt sich
die Barrierenhöhe
zwischen der aktiven Schicht und der Sperrschicht vergrößern, und
das Lecken von Elektronen und Löchern
aus der aktiven Schicht in die optische Wellenleiterschicht lässt sich
vermindern. Dies reduziert den Treiberstrom. Im Ergebnis lässt sich
die Entstehung von Wärme
an der Bauelement-Stirnfläche
verringern, was zu einer Verbesserung der Temperaturkennlinie des
Bauelements führt.
Aus diesem Grund kann die Bauelement-Zuverlässigkeit bei der Emission mit
hoher Ausgangsleistung gesteigert werden.
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Weil
die aktive Schicht kein Aluminium (Al) enthält, besitzt das Bauelement
eine hohe Haltbarkeit, verglichen mit dem in der aktiven Schicht
Al enthaltenden Halbleiterlaserbauelement für das 0,8-μm-Band.
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In
dem erfindungsgemäßen Halbleiterlaserbauelement
ist ein Teil der Kontaktschicht in der Nähe der Resonatorstirnfläche entfernt,
und auf der freigelegten Schicht ist eine Isolierschicht gebildet. Darüber hinaus
ist in der Nähe
der Resonatorstirnfläche
keine Elektrode gebildet. Da also kein Strom in der Nähe der optischen
Resonatorstirnfläche
injiziert wird, lässt
sich die Stromdichte an der Stirnfläche reduzieren, mithin auch
die Entstehung von Wärme
an der Stirnfläche.
Damit lässt
sich eine Stirnflächenzerstörung aufgrund
einer Erhöhung
der Lichtdichte unterdrücken,
und man kann ein Laserlichtstrahlbündel erzeugen, welches von
geringer bis zu hoher Ausgangsleistung zuverlässig ist.
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In
dem erfindungsgemäßen Halbleiterlaserbauelement
enthält
die Kontaktschicht GaAs, und die Mantelschicht besitzt eine Zusammensetzung,
die von dem Ätzmittel
für GaAs
nicht angegriffen wird. Deshalb lässt sich in exakter Weise ausschließlich ein
Teil der Kontaktschicht in der Nähe
der Stirnfläche beseitigen.
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In
dem erfindungsgemäßen Halbleiterlaserbauelement
ist es bevorzugt, wenn ein Teil der Kontaktschicht in der Nähe der Resonatorstirnfläche, welcher
entfernt wurde, im Bereich zwischen 5 μm und 50 μm, gemessen ab einer Resonatorstirnfläche, beträgt. Wenn
der Bereich kleiner als 5 μm
ist, ist es äußerst schwierig,
eine strominjektionsfreie Zone zu bilden, da das Streuen von Strom
durch die GaAs-Kontaktschicht vom zweiten Leitungstyp verursacht
wird. Im Ergebnis kommt es zu einer Beeinträchtigung der Stirnfläche durch
Wärmeentwicklung. Bei
einem Wert von über
5 μm absorbiert
die strominjektionsfreie Zone Licht und erhöht den Lichtverlust, was zu
einer Verringerung der Lichtausbeute führt.
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In
der erfindungsgemäßen Festkörperlaserapparatur
enthält
die Anregungslichtquelle das oben erläuterte Halbleiterlaserbauelement.
Aus diesem Grund ist die Zuverlässigkeit
bei der Emission mit hoher Ausgangsleistung groß.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Im
folgenden wird die Erfindung mit größerer Einzelheit unter Bezugnahme
auf die begleitenden Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
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1A bis 1C perspektivische
Ansichten, die veranschaulichen, wie ein Halbleiterlaserbauelement
gemäß einem
Beispiel gefertigt wird, welches das Verständnis der Erfindung erleichtert;
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2 eine
Draufsicht auf eine Masken-Ausrichtung zur Bildung einer injektionsfreien
Zone;
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3 eine
Schnittansicht der Schichtstruktur eines Teils eines Laserhalbleiterbauelements,
welches gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung aufgebaut ist;
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4 eine
perspektivische Ansicht des Halbleiterlaserbauelements der Ausführungsform
der Erfindung;
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5 eine
graphische Darstellung der zeitabhängigen Zuverlässigkeit
eines Halbleiterlaserbauelements eines Vergleichsbeispiels;
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6 eine
graphische Darstellung der zeitabhängigen Zuverlässigkeit
des Halbleiterlaserbauelements gemäß der Erfindung; und
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7 ein
schematisches Diagramm, welches eine Festkörperlaservorrichtung zeigt,
die mit dem erfindungsgemäßen Halbleiterlaserbauelement ausgerüstet ist.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Ein
Halbleiterlaserbauelement gemäß einem nicht
durch die Erfindung abgedeckten Beispiel wird in Verbindung mit
seinem Fertigungsverfahren beschrieben. Der Fertigungsprozeß ist in
den 1A-1C dargestellt.
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Wie
in 1A zu sehen ist, werden durch organometallische
Dampfphasenepitaxie auf der (1.0.0)-Ebene eines n-GaAs-Substrats 1 durch Wachstum
gebildet: eine n-GaAs-Pufferschicht 2, eine untere Mantelschicht 3 aus
n-Al0,65Ga0,35As,
eine untere optische Wellenleiterschicht 4 aus n- oder i-In0,5Ga0,5P, eine aktive
Quantentopfschicht 5 aus In0,12Ga0,88As0,75P0,25, eine obere optische Wellenleiterschicht 6 aus
p- oder i-In0,5Ga0,5P,
eine erste obere Mantelschicht 7 aus p-Al0,65Ga0,35As, eine Ätzstoppschicht 8 aus
p- oder i-In0,5Ga0,5P,
eine zweite obere Mantelschicht aus p-Al0,65Ga0,35As, und eine Kontaktschicht 10 aus
p-GaAs. Die erste obere Mantelschicht 7 wird zu einer Dicke
gebildet, bei der eine indexgeführte
Welle eine hohe Ausgangsleistung beim Wellenleiter in der Nut des
Mittelbereichs des Resonators erreichen kann.
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Als
nächstes
wird auf den Wafer eine (nicht dargestellte) Photoresistschicht
aufgebracht, und es erfolgt auf einer heißen Platte während 1
Stunde eine Vorbelichtungs-Backbehandlung (typischerweise bei 80
bis 100°C).
Der mit der Photoresistschicht überzogene
Wafer wird durch eine Maske, in der Nuten 21 einer Breite
von 10 μm
mit einem Zwischenraum von 50 μm
ausgebildet sind (2) einer Belichtung mit 100
mJ ausgesetzt, so daß die
Nuten parallel zu der ursprünglichen
Ebene entsprechend der (1.0.0)-Ebene des Substrats 1 und
rechtwinklig zu der Laser-Spaltungsebene verlaufen. Die bestrahlten
Zonen der Photoresistschicht werden in einer Entwicklerlösung aufgelöst, so daß in der
Photoresistschicht Fenster gebildet werden.
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Als
nächstes
werden zur Bildung von Nuten 21 mit Hilfe eines Weinsäure-Ätzmittels
die p-GaAs-Kontaktschicht 10 und die zweite obere Mantelschicht 9 aus
p-Al0,65Ga0,35As
geätzt.
Das Ätzen
hört automatisch
an der Ätzstoppschicht 8 aus InGaP
an.
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Als
nächstes
wird gemäß 2 eine
Photomaske zum Exponieren von injektionsfreien Zonen 31 mit
dem Wafer derart ausgerichtet, daß die Zonen 31 gleichmäßig auf
den Stirnflächen-Zerteilungslinien
und den Trenn-Zerteilungslinien des Bauelements angeordnet sind.
Der Wafer wird mit 100 mJ belichtet. Anschließend werden die bestrahlten
Zonen des Photoresistfilms in einer Entwicklerlösung aufgelöst, und die injektionsfreien
Zonen 31 werden in dem Photoresistfilm ausgebildet. Der
Wafer wird 10 Sekunden lang in eine gemischte Wasserlösung eines 1:50-Volumenverhältnisses
mit NH3:H2O2 bei Zimmertemperatur eingetaucht, und es
werden diejenigen Bereiche der p-GaAs-Kontaktschicht 10,
die den injektionsfreien Zonen 31 entsprechen, selektiv
geätzt.
Wenn die p-GaAs-Kontaktschicht 10 geätzt wird, befindet
sich die Stirnfläche
der Schicht 10, die bezüglich
der Nut 21 exponiert ist, innerhalb der Oberkante der Nut 21.
Der Photoresistfilm wird in organischer Lauge gelöst.
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Wie
in 1C gezeigt ist, wird mit Hilfe einer Vorrichtung
zur plasmaunterstützten
chemischen Aufdampfung (PCVD) ein 150 nm dicker Isolierfilm 12 aus
SiO2 gebildet. Da die Seitenfläche der p-GaAs-Kontaktschicht 10,
die zu der Nut 21 hin freiliegt, sich im Inneren der Oberkante
der Nut 21 befindet, wird die Abdeckung durch den Isolierfilm 12 zufriedenstellend.
Als nächstes
wird auf den aus SiO2 bestehenden Isolierfilm 12 ein
Photoresistfilm aufgebracht, es wird eine Photomaske mit einem Fenster in
einer Zone von 3 μm
(in der Figur mit a bezeichnet) Abstand von der Querkante eines
50 μm breiten
Rippenteils und 3 μm
(in der Figur mit b bezeichnet) Entfernung von der Längskante
des Rippenteils auf den Wafer aufgebracht. In diesem Zustand werden
auf die Photomaske Ultraviolettstrahlen aufgebracht mit einer Leistung
von 100 mJ. Die bestrahlte Zone des Photoresistfilms wird gelöst mit Hilfe
einer Entwicklerlösung,
um das Fenster zu bilden. Nachdem ein Teil des aus SiO2 bestehenden
Isolierfilms 12 entsprechend dem Fenster von einer BHF-Lösung aufgelöst ist,
wird der Photoresistfilm in einer organischen Lauge gelöst. Mit
Hilfe der Abhebe- oder Lift-Off-Methode wird eine p-Elektrode 13 in
einer Zone gebildet, die sowohl die injektionsfreien Zonen als auch
die Zonen in der Nähe
der Bauelement-Trennlinien ausschließt.
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Beim Ätzen der
p-GaAs-Kontaktschicht 10 befindet sich die Seitenfläche der
zu der Nut 21 freiliegenden p-GaAs-Kontaktschicht 10 innerhalb
des oberen Randes der Nut 21. Aus diesem Grund wird die
Bedeckung der p-Elektrode 13 (die sich auf dem SiO2-Isolierfilm 12 befindet) zufriedenstellend.
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Im
Anschluß daran
wird das Substrat 1 poliert, und auf der Bodenfläche des
Substrats 1 wird eine n-Elektrode 14 gebildet.
Danach wird der Wafer an beiden Stirnflächen-Stellen (Stirnseiten-Trennlinien
gemäß 2)
aufgetrennt, um mehrere Laser-Arraystäbe zu bilden. Die Resonatorstirnflächen jedes Laserarraystabs
werden mit einer hochreflektierenden Beschichtung bzw. einer schwach
reflektierenden Beschichtung versehen. Der Laser-Arraystab wird
entlang der Bauelementtrennlinien aufgetrennt (siehe 2),
um Laserbauelemente zu erhalten, von denen jedes auf einer Wärmesenke
mit Lot aus In (Indium) aufgebondet wird, so daß die p-Ebene des Bauelements
mit der Wärmesenke
in Kontakt steht.
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Bei
dem Halbleiterlaserbauelement des obigen Beispiels wurde ein Teil
der Kontaktschicht 10 am Umfang des Bauelements entfernt.
Es gibt Fälle, in
denen der Isolierfilm 12 von dem Laser-Arraystab bei dessen
Zerteilung abgehoben wird. Selbst wenn die Stromleitung zwischen
der Wärmesenke
und dem Isolierfilm 12 im Abhebebereich aufgrund des Lots
zustande kommt, kommt kein ohmscher Kontakt zustande und fließt kein
Strom, wenn die p-Ebene des Bauelements mit unten liegendem Verbindungsbereich
an der Wärmesenke
angebondet wird, weil die Kontaktschicht 10 entfernt wurde.
Selbst wenn die p-Elektrode 13 zusammen mit dem Isolierfilm 12 abgeschält wird,
so hängt
sie über
die Seite des Bauelements hinweg und bildet Kontakt mit der n-Leitungsschicht
des Bauelements. Dies kann den Vorteil haben, daß ein Kurzschluß zwischen
diesen Bereichen weniger wahrscheinlich ist als in dem vorerwähnten Fall.
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Bei
dem obigen Beispiel wurde ein n-GaAs-Substrat verwendet. Allerdings
kann auch ein p-leitendes Substrat verwendet werden. In diesem Fall
dreht sich die Leitfähigkeit
jeder Schicht um. Als Verfahren zum Bilden jeder Schicht durch Wachstum
kann ein Molekularstrahl-Epitaxialwachstum unter Einsatz von Feststoffen
oder Gas verwendet werden.
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Die
Breite (die Lichtemissionsbreite) des Rippenteils ist nicht auf
50 μm begrenzt,
jede Breite ist möglich.
Außerdem
ist die Breite der U-förmigen Nut 21 nicht
auf 10 μm
beschränkt.
Beispielsweise kann die Nut 21 eine geradwandige Nut sein,
so daß maximale
Breite erzielt wird.
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Die
injektionsfreie Zone (das ist die Zone, von der die Kontaktschicht 10 entfernt
wurde) befindet sich 5 μm
und 50 μm
von der Zerteilungsebene entfernt. Außerdem muß die injektionsfreie Zone nicht
entlang dem Umfang des Bauelements ausgebildet werden, wie bei dem
Beispiel gezeigt ist. Sie braucht nur in der Lichtemissionszone
(dem Rippenteil) ausgebildet zu werden, oder aber in einer Stirnfläche statt
in beiden Stirnflächen.
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Der
Isolierfilm 12 kann durch ein anderes Niederschlagungsverfahren
als das PCVD-Verfahren gebildet werden. Darüber hinaus ist der Werkstoff nicht
auf SiO2 begrenzt. Es kann jegliches Isoliermaterial
eingesetzt werden, wenn es Verarbeitbarkeit besitzt. Beispielsweise
kann man von SiN Gebrauch machen. In diesem Fall ist die Filmqualität feiner,
so daß Leckströme aufgrund
von Defekten verwendet werden können.
Im Ergebnis ist eine Verbesserung im Durchsatz zu erwarten.
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Bei
dem Beispiel wurde die p-Elektrode 13 in der injektionsfreien
Zone nicht ausgebildet. Da aber der Isolierfilm 12 in der
injektionsfreien Zone gebildet ist, besteht keine Möglichkeit
für eine
Strominjektion. Aus diesem Grund kann die p-Elektrode 13 auf
dem Isolierfilm 12 gebildet werden.
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Ein
Halbleiterlaserbauelement gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung wird im folgenden anhand seines Fertigungsverfahrens
beschrieben. Eine Schnittansicht des Bauelements bis hin zu der Kontaktschicht
ist in 3 gezeigt, eine perspektivische Ansicht des Bauelements
nach Ausbildung der Elektrode ist in 4 gezeigt.
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Wie
in 3 gezeigt ist, werden durch organometallische
Dampfphasenepitaxie auf einer (1.0.0)-Ebene eines n-GaAs-Substrats 41 epitaktisch gebildet:
eine Mantelschicht 42 aus n-Ga0,39Al0,61As, eine optische Wellenleiterschicht 42 aus
n- oder i-In0,49Ga0,51P,
eine Zugspannungs-Sperrschicht 44 aus i-In0,4Ga0,6P, eine aktive Quantentopfschicht 45 aus
i- In0,13Ga0,87As0,7P0,25, eine Zugspannungs-Sperrschicht 46 aus
i-In0,4Ga0,6P, eine
optische Wellenleiterschicht 47 aus p- oder i-In0,49Ga0,51P, eine
Mantelschicht 48 aus p-Ga0,39Al0,61As und
eine p-GaAs-Kontaktschicht 49.
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Als
nächstes
wird der Wafer mit einem Photoresistfilm (nicht dargestellt) überzogen,
und auf einer heißen
Platte für
1 Stunde ein durch Vorbelichten erreichter Backprozeß ausgeführt (typischerweise bei
80 bis 100°C).
Der Photoresistfilm auf dem Wafer wird mit einer Leistung von 100
mJ belichtet durch eine Maske, so daß Nuten 61 mit einer
Breite von 10 μm
in einem Raum von 50 μm
derart ausgebildet werden, daß sie
parallel zur ursprünglich
flachen Ebene entsprechend der (1.0.0)-Ebene des Substrats 41 und
rechtwinklig zur Trennebene des Lasers verlaufen. Die bestrahlten
Zonen des Photoresistfilms werden in einer Entwicklerlösung aufgelöst, und
in dem Resistfilm werden Fenster ausgebildet. Sodann werden die
p-GaAs-Kontaktschicht 49 und die Mantelschicht 9 aus
Ga0,39Al0,61As geätzt, mit
einem Weinsäure-Ätzmittel
zur Bildung der Nuten 61 geätzt.
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Als
nächstes
wird zum Freilegen von Bereichen des Photoresistfilms in der Nähe der Bauelement-Stirnflächen, die
zu strominjektionsfreien Zonen werden, eine Photomaske mit dem Wafer
derart ausgerichtet, daß die
injektionsfreien Zonen sich auf den Trennlinien für die Bauelement-Stirnfläche befinden
(siehe 2). Der Wafer wird mit 100 mJ bestrahlt. Als nächstes werden
die bestrahlten Zonen des Photoresistfilms mit einer Entwicklerlösung aufgelöst, und
die injektionsfreien Zonen werden in dem Photoresistfilm ausgebildet.
Der Wafer wird 10 Sekunden lang in ein Wasserlösungsgemisch mit einem 1:50-Volumenverhältnis von
NH3:H2O2 bei
Zimmertemperatur eingetaucht, und die den injektionsfreien Zonen
entsprechenden Bereiche der p-GaAs-Kontaktschicht 49 werden
zur Bildung von strominjektionsfreien Teilen selektiv geätzt. Nachdem
der Photoresistfilm in organischer Lauge aufgelöst ist, wird durch plasmaunterstütztes chemisches
Abscheiden aus der Dampfphase (PCVD) eine 150 nm große Isolierschicht 52 aus
SiO2 gebildet. Beim Ätzen der p-GaAs-Kontaktschicht 49 befindet
sich die Seitenfläche
der Kontaktschicht 49, die zu der Nute hin gelegen ist,
im Inneren der Oberkante der Nut. Aus diesem Grund wird die Bedeckung
durch den Isolierfilm 52 zufriedenstellend.
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Als
nächstes
wird auf den aus SiO2 bestehenden Isolierfilm 52 ein
Photoresistfilm aufgebracht, und es wird eine Photomaske mit einem
Fenster in einer Zone von 3 μm
(in 4 mit a bezeichnet) Abstand von der Querkante
des 50 μm
breiten Rippenbereichs und 3 μm
(b in 4) Abstand von der Längskante des Rippenbereichs
auf dem Wafer aufgebracht. In diesem Zustand werden Ultraviolett-Strahlen
mit einer Leistung von 100 mJ aufgestrahlt. Die bestrahlte Zone
des Photoresistfilms wird in einer Entwicklerlösung zur Bildung des Fensters gelöst. Nachdem
ein Teil des SiO2-Isolierfilms 52 entsprechend
dem Fenster in einer BHF-Lösung
aufgelöst
ist, wird der Photoresistfilm in einer organischen Lauge aufgelöst. Mit
der Abhebemethode wird eine p-Elektrode 53 in einer von
den injektionsfreien Zonen unterschiedlichen Zone ausgebildet. Im
Anschluß daran
wird das Substrat 41 poliert, und auf der Bodenfläche des
Substrats 41 wird eine n-Elektrode 54 gebildet.
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Als
nächstes
wird der so gefertigte Wafer in Laser-Arraystäbe mit einer Querabmessung
(Resonatorlänge)
von 1,5 mm und einer Längsabmessung von
10 bis 20 mm aufgetrennt, so daß die (1.0.0)-Ebene
zur Luft hin freiliegt. Die optischen Resonatorstirnflächen jedes
Laser-Arraystabs liegen frei. Eine der zwei Stirnflächen ist
mit Hilfe von Al2O3 schicht-förmig überzogen, wobei die Schicht
eine Dicke entsprechend einem Reflexionsverhältnis von 6 ± 1 % (Emissionswellenlänge 809
nm) besitzt. Die andere der beiden Stirnflächen besitzt eine gestapelte Struktur
aus λ/4
Oxid (beispielsweise Al2O3/TiO2/(SiO2/TiO2)4: Al2O3, TiO2, SiO2, TiO2, SiO2, TiO2, SiO2, TiO2, SiO2 und TiO2, wobei
die Schichten in dieser Reihenfolge ausgehend von der Trennungsebene
ausgebildet sind), wobei das Reflexionsverhältnis 95 % oder mehr beträgt. Der
Laser-Arraystab mit den Reflexionsverhältnis-Steuerschichten wird aufgetrennt
in Halbleiterlaserbauelemente mit Abständen von 500 bis 600 μm, so daß jedes
Laserbauelement eine Querabmessung von 500 bis 600 μm und eine
Längsabmessung
(Resonatorlänge)
von 1,5 mm besitzt.
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Als
nächstes
wird der oben beschriebene Halbleiterlaser auf einer Wärmesenke
angebracht. Die gesamte Fläche
(Cu) der Wärmesenke
ist vernickelt (mit einer Dicke von 5 μ m). Außerdem sind auf der Oberfläche, auf
der das Bauelement angebracht ist, Ni (50 bis 150 nm), Pt (50 bis
200 nm) und In (3,5 bis 5,5 μm)
in der genannten Reihenfolge aufgebracht, so daß die Fläche mindestens dem Vierfachen
der Bauelementfläche
entspricht. Diese Wärmesenke
wird in einem Temperaturbereich von 180 bis 220°C zum Schmelzen von In (Indium)
erhitzt, und die p-Ebene des Bauelements wird auf das geschmolzene
In aufgebondet.
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Die
zeitabhängige
Zuverlässigkeit
des Halbleiterlaserbauelements, welches in oben beschriebener Weise
gefertigt wurde, wurde ermittelt. Die Ergebnisse dieser Auswertung
sind in den 5 und 6 dargestellt.
Ein Bauelement, welches dem oben beschriebenen Halbleiterlaserbauelement gleicht,
bei dem aber keine stirnflächenseitige
strominjektionsfreie Zone vorhanden war, wurde in einer Umgebungstemperatur
von 60°C
bei einer Ausgangsleistung von 1,5 W getestet. Die Ergebnisse sind
in 5 bei C3 dargestellt. Das gleiche Bauelement wurde
in einer Umgebungstemperatur von 60°C bei einer Ausgangsleistung
von 2,0 W getestet. Die Ergebnisse sind in 5 bei C2
dargestellt. Ein Bauelement, bei dem eine stirnflächenseitige
strominjektionsfreie Struktur ohne die Zugspannungs-Sperrschicht
des oben erläuterten
Halbleiterlaserbauelements vorhanden war, wurde in einer Umgebungstemperatur
von 60°C
bei einer Ausgangsleistung von 2,0 W getestet. Die Ergebnisse sind
in 5 bei C1 dargestellt. Außerdem wurde das oben beschriebene
erfindungsgemäße Halbleiterlaserbauelement,
ausgestattet mit der Zugspannungs-Sperrschicht und der stirnflächenseitigen
strominjektionsfreien Zone, in einer Umgebungstemperatur von 60°C bei einer
Ausgangsleistung von 2,0 W getestet. Die Ergebnisse sind in 6 bei
C4 dargestellt. Für
jeden Pegel wurden fünf
Bauelemente getestet.
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Wie
in 5 bei C3 dargestellt ist, arbeitet das Bauelement
mit der Zugspannungs-Sperrschicht und
ohne die stirnflächenseitige
strominjektionsfreie Struktur etwa 3.000 Stunden bei einer Ausgangsleistung
von 1,5 W. Wird allerdings die Ausgangsleistung auf 2,0 W erhöht, hört der Betrieb
des Bauelements nach etwa 600 bis 800 Stunden auf, wie bei C2 in 5 zu
sehen ist. Darüber
hinaus hört
bei dem Bauelement mit stirnflächenseitiger
strominjektionsfreier Struktur und ohne die Zugspannungs-Sperrschicht gemäß C1 der
Betrieb nach etwa 250 bis 450 Stunden auf. Verglichen mit diesen
Ergebnissen wird gemäß C4 in 6 festgestellt,
daß das
erfindungsgemäße Bauelement
mit der Zugspannungs-Sperrschicht und der stirnflächenseitigen
strominjektionsfreien Struktur etwa 3.000 Stunden bei einer Ausgangsleistung
von 2,0 W arbeitet. Durch Schaffung der InGaAsP-Zugspannungs-Sperrschichten 44, 46 auf
der Oberseite und der Unterseite der aktiven Schicht aus InGaAsP
und weiter aufgrund der stirnflächenseitigen
strominjekti onsfreien Struktur wird also eine weite Verbesserung
der Ausgangsleistung bei hoher Betriebszuverlässigkeit erzielt.
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Wenn
eine stirnflächenseitige
strominjektionsfreie Zone in einem Halbleiterlaserbauelement mit
einer Rippenstruktur gebildet wird, muß der Schritt zur Ausbildung
von Nuten ebenso wie der Schritt zum Entfernen eines Teils der Kontaktschicht zur
Bildung der strominjektionsfreien Zone ausgeführt werden, mit der Folge,
daß diese
Ergebnisse mühselig
und zeitraubend sind. Darüber
hinaus wird das Photoresistmaterial, welches durch Aufschleudern
aufgetragen wird, in den Ätznuten
dicker als in den flachen Bereichen, und wird mit einer gemischten
Lösung
aus Wasser und NH3:H2O2, womit die Kontaktschicht selektiv geätzt wird,
gehärtet.
Aufgrund dieses Umstands verschlechtert sich die Abhebeleistung
des Photoresists, wenn die photolithographische Ätzung nach Ausbildung der Rippennuten erneut
vorgenommen wird, so daß Photoresistmaterial
in den Nuten verbleibt. Aus diesem Grund ergibt sich das Problem,
daß das
nicht entfernte Photoresistmaterial die Nuten kontaminiert und dadurch
das Haften der Isolierschicht an dieser Stelle verschlechtert, und
sich ein Hohlraum etc. während
des nachfolgenden Wärmebehandlungs-Sinterschritts
zur Ausbildung der Elektroden einstellen, was die Wärmeabstrahlfähigkeit
während
der Laserabstrahlung mindert. Außerdem gibt es das Problem,
daß nach
der Bildung der Nuten die Seitenfläche einer Schicht zu der Nut
hin für
eine längere
Zeitspanne freiliegt und dann oxidiert wird, was Kristalldefekte
vermehrt, die wiederum die Laseremission beeinträchtigen. Wie bei der zweiten
Ausführungsform
kann die oben angesprochene Verminderung der Zuverlässigkeit
vermieden werden, wenn die Maske zur Bildung der Nuten nicht entfernt
wird und außerdem
zum Entfernen der Kontaktschicht benutzt wird, so daß die Stirnfläche eine
strominjektionsfreie Struktur erhält.
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Als
nächstes
wird ein Halbleiterlaserbauelement einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung beschrieben. Dieses Bauelement wird wie dasjenige des
Beispiels mit einer Rippenstruktur ausgestattet, in welcher in der
p-Kontaktschicht und der Mantelschicht unterhalb der Kontaktschicht
Nuten ausgebildet sind. Aus diesem Grund erfolgt lediglich die Beschreibung
der Schichtstruktur.
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Bei
dem Halbleiterlaserbauelement der weiteren Ausführungsform werden auf einem n-GaAs-Substrat in
der genannten Reihenfolge folgende Schichten aufgebracht: eine Man telschicht aus
n-Ga1-z1Alz1As (mit
0,55 ≤ z1 ≤ 0,7), eine
optische Wellenleiterschicht aus n- oder i-Inx1Ga1-x1As1-y1Py1 (mit 0,4 ≤ x1 ≤ 0,49 und y1 = x1/0,49), eine
Zugspannungs-Sperrschicht
aus i-Inx2Ga1-x2As1-y2Py2 (mit x2/0,49 ≤ y2 ≤ 0,3 + (x2/0,49)
und 0,8 ≤ y2 ≤ 1,0), eine
aktive Quantentopfschicht aus i-Inx3Ga1-x3As1-y3Py (mit 0,3 ≤ x3 ≤ 0,2 und y3
= x3/0,49), eine Zugspannungs-Sperrschicht aus i-Inx2Ga1-x2As1-y2Py2 (mit x2/0,49 ≤ y2 ≤ 0,3 + (x2/0,49) und 0,8 ≤ y2 ≤ 1,0), eine
optische Wellenleiterschicht aus p- oder i-Inx1Ga1-x1As1-y1Py1, eine Mantelschicht aus p-Ga1-z1Alz1As, und eine p-GaAs-Kontaktschicht. Man
beachte, daß jede
Mantelschicht und jede optische Wellenleiterschicht Zusammensetzungsverhältnisse
besitzen, die einer Gitteranpassung bezüglich des GaAs-Substrats entsprechen.
Außerdem
kann irgendwo in der Mantelschicht aus p-Ga1-z1Alz1As eine p-InGaP-Ätzstoppschicht mit einer Dicke
von 10 nm vorgesehen sein.
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Bei
der ersten und der zweiten (weiteren) Ausführungsform wurde das n-GaAs-Substrat
verwendet. Allerdings kann auch ein p-leitendes Substrat verwendet
werden. In diesem Fall kehrt sich die Leitfähigkeit jeder Schicht um. Als
Wachstumsverfahren für
jede Schicht kann man von einem Molekularstrahl-Epitaxialwachstum
unter Einsatz von Feststoff oder Gas Gebrauch machen.
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Die
Breite (Lichtemissionsbreite) des Rippenteils ist nicht auf 50 μm beschränkt, möglich ist jede
Breite. Außerdem
ist die Breite der U-förmigen Nut 61 nicht
auf 10 μm
beschränkt.
Beispielsweise kann diese Nut 61 eine geradwandige Nut
sein, so daß maximale
Breite erreicht wird.
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Die
Fläche
der strominjektionsfreien Zone liegt zwischen 5 μm und 50 μm von der Trennungsebene beabstandet.
Wenn der Bereich kleine als 5 μm ist,
ist es äußerst schwierig,
die strominjektionsfreie Zone auszubilden, weil es zu einer Streuung
von Strom kommt, die hervorgerufen wird durch die GaAs-Kontaktschicht
des zweiten Leitungstyps. Im Ergebnis kommt es zu einer stirnflächigen Beeinträchtigung
aufgrund von Wärmeerzeugung.
Ist die Zone größer als
50 μm, absorbiert
die strominjektionsfreie Zone Licht und erhöht den Lichtverlust, was zu
einer Verminderung der Lichtausgangsleistung führt. Die injektionsfreie Zone
braucht nicht entlang dem Umfang des Bauelements ausgebildet zu sein. Sie
kann sich auf die Lichtemissionszone (den Rippenteil) beschränken oder
kann nur an einer der Stirnflächen
(Lichtaustritts-Stirnfläche)
anstatt an beiden Stirnflächen
vorhanden sein.
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Der
Isolierfilm 52 kann mit einem anderen als dem PCVD-Verfahren
gebildet werden. Außerdem
ist der Werkstoff nicht auf SiO2 beschränkt. Man
kann jeden Isolierstoff verwenden, soweit er Verarbeitbarkeit besitzt.
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Anhand
der 7 wird eine Festkörper-Laservorrichtung mit dem
Halbleiterlaserbauelement der Ausführungsform als Anregungslichtquelle
beschrieben.
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Wie
in 7 gezeigt ist, handelt es sich bei der Vorrichtung
um eine Festkörperlaservorrichtung unter
Verwendung der Bildung der zweiten Harmonischen. Das Halbleiterlaserbauelement 71 hoher
Ausgangsleistung gemäß der ersten
Ausführungsform, angebracht
auf einer Wärmesenke 70,
dient als Anregungslichtquelle. Die Festkörperlaservorrichtung enthält weiterhin
eine Linse 72 zum Sammeln von Anregungslicht, welches von
dem Halbleiterlaserbauelement 71 abgestrahlt wird, einen
Festkörperlaserkristall 73,
in welchem eine Laseremission durch gesammeltes Anregungslicht stattfindet,
und einen Auskoppelspiegel 74 in Form eines konkaven Spiegels,
wodurch zusammen mit dem Festkörperlaserkristall 73 ein
Festkörperlaserresonator
gebildet wird. Der Festkörperlaserkristall 73 besitzt
auf der Seite des Halbleiterlaserbauelements eine Beschichtung 76,
die hochreflektierend für
das von dem Festkörperlaserkristall 73 emittierte
Licht ist, hingegen für von
dem Halbleiterlaserbauelement 71 emittiertes Licht keine
Reflexion bietet. Der Festkörperlaserresonator
wird gebildet durch den Ausgangsspiegel 74 in Form eines
konkaven Spiegels und die Beschichtung 76. Innerhalb des
Resonators befindet sich ein nichtlinearer KNbO3-Kristall 75 zum
Verringern der Wellenlänge
des von dem Festkörperlaserkristall 73 emittierten
Laserlichts auf den halben Wert und zum Erzeugen einer zweiten Harmonischen.
Man beachte, daß der
Festkörperlaserkristall 73 Nb:YVO4 etc. beinhalten kann. Außerdem kann
der nichtlineare Kristall 75 KTP-Material und dergleichen
verwenden. Die Temperaturen des Halbleiterlaserbauelements 71,
des Festkörperlaserkristalls 73 und
des nichtlinearen Kristalls 75 werden von einem (nicht
gezeigten) Peltier-Elements gesteuert.
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In
der Festkörperlaservorrichtung
gemäß der Erfindung
erfolgt eine automatische Leistungsregelung (APC). Das heißt, ein
Teil des emittierten Lichts wird über einen Strahlabspalter 77 auf
ein Lichtempfangselement 78 geleitet und zu dem Halbleiterlaserbauelement 71 zurückgeleitet,
so daß die
Lichtintensität
konstant bleibt.
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Das
erfindungsgemäße Halbleiterlaserbauelement
kann als Array von Halbleiterlaserbauelementen zusätzlich zu
der Anregungsquelle für
die erfindungsgemäße Festkörperlaservorrichtung
eingesetzt werden, sie kann an einer integrierten Schaltung angebracht
werden, etc.
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Das
Halbleiterlaserbauelement und die Festkörperlaservorrichtung gemäß der Erfindung
können Laserlicht
emittieren, dessen Zuverlässigkeit
von einer geringen Ausgangsleistung bis hin zu hoher Ausgangsleistung
groß ist.
Aufgrund der hohen Zuverlässigkeit
können
sie in Array-Typ-Halbleiterlasern und integrierten Schaltungen eingesetzt
werden. Außerdem
sind sie als Lichtquellen in zahlreichen Anwendungsfällen für Hochgeschwindigkeitsinformations- und
Bildverarbeitung einsetzbar, ferner bei der optischen Kommunikation,
bei der optischen Messung, bei der medizinischen Behandlung und
beim Laserdruck.
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Während die
Erfindung anhand ihrer bevorzugten Ausführungsformen erläutert wurde,
ist die Erfindung nicht auf diesbezügliche Einzelheiten beschränkt, sondern
kann im Rahmen des durch die Ansprüche definierten Schutzumfangs
modifiziert werden.