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Fachgebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Ofen gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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Hintergrund der Erfindung
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Der
hierin offenbarte Ofen bezieht sich in erster Linie auf Öfen, die
für die
Verwendung in der kommerziellen Nahrungsmittel-Dienstleistungsindustrie, wie etwa in
Schnellimbissrestaurants, geeignet sind und auf andere Nahrungsmittel-Dienstleistungsanwendungen,
in denen eine große
Vielfalt von Nahrungsmittelprodukten zubereitet wird, eine schnelle Erwärmung erfolgen
muss und der zur Verfügung stehende
Platz begrenzt ist. Wenn auch verschiedene Ofenausgestaltungen bekannt
sind und für
kommerzielle Nahrungsmittel-Dienstleistungsanwendungen verfügbar sind,
besteht noch ein Bedarf für
einen leistungsfähigen
und effektiven Ofen, der das gleichzeitige Garen von verschiedenen
Nahrungsmittelprodukten, die unterschiedliche Wärmebehandlungen erfordern,
erlaubt. Es sind bereits Öfen
mit einem einzelnen Garraum entwickelt worden, die Mikrowellengareinrichtungen
und Konvektionswärmeübertragungsgareinrichtungen
einschließen.
Wenn auch solche Öfen
die Anforderungen von bestimmten kommerziellen Nahrungsmittel-Dienstleistungsanwendungen
erfüllen,
indem sie eine schnelle Erwärmung
und ein schnelles Garen sichern, bietet ihre Unfähigkeit, verschiedene Nahrungsmittel
gleichzeitig bei verschiedenen Erwärmungsbedingungen und Garzyklen
zu garen, nicht die erforderliche Flexibilität. Ferner erfordern die bekannten
Kombinationsöfen
oft mechanische Einrichtungen, um die Mikrowelle zu verwirbeln oder
um das Nahrungsmittelprodukt zu bewegen, um eine gleichmäßige Mikrowellenwärmeübertragung
zu dem Nahrungsmittelprodukt zu erreichen.
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Die
vorliegende Erfindung kann in einem Ofen verkörpert sein, der die Anforderungen
in der Nahrungsmittel-Dienstleistungsindustrie an einen Ofen erfüllt, der
ein schnelles Erwärmen/Garen
gewährleistet
und die Fähigkeit
besitzt, mehrere Nahrungsmittelprodukte gleichzeitig unter verschiedenen Bedingungen
und Garzyklen zu garen. Darüber
hinaus stellen die Öfen
der vorliegenden Erfindung eine Mikrowellenerwärmungseinrichtung bereit, die
kein mechanisches Verwirbeln von Mikrowellen oder keine Bewegung
von Nahrungsmittelprodukten erfordert, um eine im Wesentlichen gleichmäßige Verteilung
der Mikrowellenenergie in die Garräume des Ofens zu erreichen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Ein
Ofen gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 ist aus
US 2,704,802 und
WO 98/03041 bekannt, bei
dem Mikrowellenenergie über
einen Wellenleiter mit Schlitzen, die vorzugsweise in Bezug auf die
Längsachse
des Wellenleiters geneigt sind, in einen Garraum übertragen
werden. Das Problem des Erreichens einer gleichmäßigen Erwärmung der Nahrungsmittel ist
auch in
WO 97/19576 durch
Verwendung eines Grillofens und Kombinationsofens, der Heißluftumwälzung und
Dampf verwendet, gelöst.
Diese bekannten Verfahrensweisen reichen jedoch nicht aus, um eine
gleichmäßige Mikrowellenwärmeübertragung
zu dem Nahrungsmittelprodukt zu sichern.
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Die
vorliegende Erfindung löst
das Problem eines Ofens gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1, eine gleichmäßige Mikrowellenwärmeübertragung
zu dem Nahrungsmittelprodukt zu erreichen, durch die kennzeichnenden
Merkmale von Anspruch 1.
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Im
Zusammenhang mit der Erfindung kann ein Ofen bereitgestellt werden,
der eine Garkammer, ein Gebläse
und eine in der Garkammer angeordnete Auflageplatte aufweist. Die
Auflageplatte weist eine ungewöhnliche
Ausgestaltung auf, indem sie eine Einlassöffnung und einen Hohlraum in
Fluidverbindung mit dem Gebläse
aufweist und an wenigstens einer Öffnung in Fluidverbindung mit
der Garkammer steht, durch die temperaturgeregelte Luft in die Garkammer
strömen
kann, um Nahrungsmittel durch Konvektionserwärmung zu garen. In einem anderen Aspekt
der Erfindung umfasst der Ofen ferner eine Mikrowellenerwärmungsquelle
zum Erwärmen
von Nahrungsmittelprodukten, wodurch mehrere Erwärmungsverfahren (Konvektion
und Mikrowelle) zur Verfügung
stehen.
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Im
Zusammenhang mit der Erfindung kann die Mikrowellenerwärmungseinrichtung
eine Mikrowellenquelle und einen Wellenleiter aufweisen, durch den
sich die Mikrowelle fortpflanzt. Der Wellenleiter weist mehrere Öffnungen
auf, durch die hindurch Mikrowellen in die Garkammer eintreten können. In
einem bevorzugten Aspekt der Erfindung sind die Öffnungen in dem Wellenleiter
positioniert, um den vorbestimmten Minima oder Maxima für die Mikrowellen-Wellenlänge, die
sich in dem Wellenleiter fortpflanzt, zu entsprechen. Das bedeutet,
dass der Abstand der Wellenleiteröffnungen Vielfachen der vorbestimmten
Minima und/oder Maxima für
die Mikrowellen in dem Wellenleiter entspricht, die durch die Mikrowellenquelle,
die am gebräuchlichsten
ein Magnetron ist, erzeugt werden.
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Im
Zusammenhang mit der Erfindung kann ein Heizelement in der Garkammer
angeordnet sein, das eine zusätzliche
Erwärmungsein richtung
darstellt. In einer bevorzugten Ausführung ist eine bewegbare, reflektierende
Rühreinrichtung über dem Heizelement
angeordnet, um Wärme
von dem Heizelement in Richtung auf ein Nahrungsmittelprodukt zu
reflektieren.
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Im
Zusammenhang mit der Erfindung kann das Gestell mehrere Lüftungsschlitze
aufweisen, die von der oberen Oberfläche der Auflageplatte vorstehen,
um ein Nahrungsmittelaufnahmegefäß zu tragen
und es dadurch der Luft zu ermöglichen,
frei unter dem Nahrungsmittelprodukt oder unter dem Nahrungsmittelaufnahmegefäß hindurch
zu strömen.
Die Lüftungsschlitze
weisen Öffnungen
auf, welche die temperaturgeregelte Luft in eine im Wesentlichen
parallel zu der Oberseite der Aufnahmeplatte verlaufende Richtung
zu leiten.
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Im
Zusammenhang mit der Erfindung kann die Garkammer einen ersten Garraum
und einen zweiten Garraum sowie eine erste Auflageplatte und eine
zweite Auflageplatte aufweisen. Die erste Auflageplatte weist eine
Einlassöffnung
und einen Hohlraum in Fluidverbindung mit einem Gebläse auf,
und die zweite Auflageplatte weist ebenfalls eine Einlassöffnung und
einen Hohlraum in Fluidverbindung mit einem Gebläse auf. Ferner weisen sowohl
die erste als auch die zweite Auflageplatte wenigstens eine Öffnung in
Fluidverbindung mit dem ersten Garraum auf, und die zweite Auflageplatte
weist wenigstens eine Öffnung
in Fluidverbindung mit dem zweiten Garraum auf. In einem bevorzugten
Aspekt der vorliegenden Ausführung
ist eine Mikrowellenerwärmung
durch Wellenleiter vorgesehen, vorzugsweise durch ein Paar von Wellenleitern,
die mit jedem Garraum verbunden sind. Die bevorzugte Wellenleiteranordnung
stellt wiederum einen Wellenleiter mit vorbestimmten Minima und
Maxima und Öffnungen
in dem Wellenleiter, die so angeordnet sind, dass sie im Wesentlichen
den Minima oder Maxima entsprechen, bereit, wodurch eine wirksame
und gleichmäßige Verteilung
der Mikrowellenenergie in die Garräume entlang der Länge des
Wellenleiters erzielt wird.
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Im
Zusammenhang mit der Erfindung weist das Gebläse, das temperaturgeregelte
Luft zu der Garkammer liefert, eine Auslassöffnung auf, durch die ein Teil
der temperaturgeregelten Luft aus dem System ausströmt. Bei
dieser Anordnung weist der Ofen ferner eine Ansaugöffnung für die Außenluft
in Fluidverbindung mit dem Gebläse
auf, wodurch das Gebläse
Luft durch die Ansaugöffnung
ansaugt, um die ausgeströmte
Luft zu ersetzen.
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Gemäß der Erfindung
wird ein Ofen mit einer ersten Mikrowellenquelle zum Erzeugen von
Mikrowellen und einem ersten Wellenleiter, durch den sich die Mikrowellenenergie
fortpflanzt und durch mehrere Schlitze in dem Wellenleiter in den
Ofen übertragen
wird, zur Verfügung
gestellt.
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In
dieser Ausführung
sind die Schlitze so angeordnet, dass ihre Anzahl entlang der Länge des Wellenleiters
von der Mikrowellenquelle ausgehend zunimmt.
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In
einer anderen bevorzugten Ausführung der
vorliegenden Erfindung sind eine zweite Mikrowellenquelle und ein
zweiter Wellenleiter mit mehreren Schlitzen entlang der Mittellinie
der Länge
des Wellenleiters vorgesehen, wobei die Schlitze so angeordnet sind,
dass ihre Anzahl entlang der Länge des
Wellenleiters von der Mikrowellenquelle ausgehend zunimmt.
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In
einer noch anderen bevorzugten Ausführung der Erfindung sind die
Schlitze weiterhin in einem Winkel zwischen 60° und 70° zu der Mittellinie des Wellenleiters
angeordnet. In einer anderen bevorzugten Ausführung, die eine zweite Mikrowellenquelle
und einen zweiten Wellenleiter mit mehreren Schlitzen vorsieht,
sind die Schlitze weiterhin in einem Winkel zwischen 60° und 70° zu der Mittellinie des
Wellenleiters angeordnet.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Die 1 bis 15 zeigen
nicht die kennzeichnenden Merkmale der beanspruchten Erfindung.
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1 ist
eine Ansicht des Ofens (Ausführung
mit drei Garräumen)
von vorn;
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2 ist
eine Ansicht der inneren Garkammer des Ofens (Ausführung mit
drei Garräumen)
von vorn;
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3 ist
eine Perspektivansicht der inneren Garkammer und von Teilen des
Konvektionswärme- und
Mikrowellenwärmeübertragungssystems
des Ofens (Ausführung
mit drei Garräumen)
von vorn;
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4 ist
eine Perspektivansicht der inneren Garkammer und von Teilen des
Konvektionswärme- und
Mikrowellenwärmeübertragungssystems
des Ofens (Ausführung
mit drei Garräumen)
von vorn;
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5 ist
eine Perspektivansicht der inneren Garkammer und von Teilen des
Konvektionswärme- und
Mikrowellenwärmeübertragungssystems
des Ofens (Ausführung
mit drei Garräumen)
einschließlich
des Nahrungsmittelproduktgestells von vorn;
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6 ist
eine Ansicht der inneren Garkammer, die das elektrische Heizelement
in der Garkammer darstellt;
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7 ist
eine Ansicht des Ofens von links, wobei die linke Platte des äußeren Gehäuses abgenommen
ist, um die Bereiche des Konvektionswärmesystems des Ofens (Ausführung mit
drei Garräumen)
darzustellen;
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8 ist
eine Perspektivansicht der Nahrungsmittelauflageplatte, die als
Kanal dient, durch den die temperaturgesteuerte Luft in die Garkammer des
Ofens geleitet wird;
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9A ist
eine Perspektivansicht einer anderen Ausführung der Auflageplatte;
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9B ist
eine Querschnittsansicht der anderen Ausführung der in 9A dargestellten
Auflageplatte;
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10 ist
eine Perspektivansicht einer Produktauflageplatte;
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11 ist
eine Perspektivansicht einer Ausführung eines Luftzuführungskanals
für das
Konvektionswdrmeübertragungssystem
des Ofens;
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12 ist
eine Perspektivansicht einer bevorzugten anderen Ausführung eines
Luftzuführungskanals
für das
Konvektionswärmeübertragungssystem
des Ofens;
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13A ist eine Ansicht einer Filteranordnung zum
Filtern der aus der Garkammer austretenden Luft von vorn;
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13B ist eine Seitenansicht der Filteranordnung
von 13A;
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13C ist eine schematische Darstellung der harmonikaförmig gefalteten
Filterplatte der Filteranordnung von 13A;
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14 ist
eine Seitenansicht einer Konsole zum Halten der Filteranordnung
von 13A an der Seitenwand der inneren
Garkammer des Ofens;
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15 ist
eine schematische Darstellung des Regelsystems für den Ofen der vorliegenden
Erfindung (Ausführung
mit drei Garräumen);
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Die 16 bis 25 beziehen
sich auf eine Ausführung
der vorliegenden Erfindung.
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16 ist
eine Perspektivansicht eines Ofens mit zwei Garräumen;
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17 ist
eine partielle Perspektivansicht der inneren Garkammer und des Mikrowellenerwärmungssystems
für den
Ofen (Ausführung
mit zwei Garräumen);
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18 ist
eine Perspektivansicht des Mikrowellenerwärmungssystems für den Ofen
(Ausführung
mit zwei Garräumen);
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19 ist
eine partielle Perspektivansicht der Garkammer und der Ofenausgestaltung
mit teilweisem Austritt des temperaturgeregelten Luftstroms;
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20 ist
eine partielle Perspektivansicht des Außenlufteintritts und der Verteilungsaspekte
einer bevorzugten Ausführung
des Ofens in der Ausführung
mit zwei Garräumen;
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21 ist
eine Perspektivansicht der reflektierenden Rühreinrichtung der vorliegenden
Erfindung;
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22A ist eine Seitenansicht einer bevorzugten Ausführung des
Mikrowellenleiters der vorliegenden Erfindung;
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22B ist eine Vorderansicht einer bevorzugten Ausführung des
Mikrowellenleiters der vorliegenden Erfindung von vorn;
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23 ist
eine Ansicht der Schlitzanordnung für eine bevorzugte Anordnung
des Mikrowellenleiters der vorliegenden Erfindung von vorn;
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24 zeigt
eine bevorzugte Anordnung für den
Mikrowellenleiter der vorliegenden Erfindung; und
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25 ist
eine Querschnittsansicht einer bevorzugten Ofentürausführung der vorliegenden Erfindung.
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Ausführliche Beschreibung der Erfindung
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Die
nachfolgende Beschreibung der Erfindung erfolgt unter Bezug auf
die beigefügten
Zeichnungen. Die Zeichnungen sind fortlaufend als 1 bis 23 nummeriert,
wobei die 1 bis 15 nicht
die kennzeichnenden Merkmale der beanspruchten Erfindung darstellen.
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In 1 ist
eine Ausführung
des Ofens 10 dargestellt. Der Ofen 10 weist ein äußeres Gehäuse 12 auf,
das durch äußere Seitenwände, äußere obere
und untere Wände
und eine äußere hintere
Wand gebildet ist. Vorzugsweise sind die Wände aus rostfreiem Stahlmaterial
hergestellt. An der Vorderseite des Ofens ist schwenkbar eine Tür 14 befestigt,
die es ermöglicht,
Nahrungsmittelprodukte in dem Inneren des Ofens zu platzieren und
daraus zu entnehmen. Ein Griff 16 mit einer Verriegelungseinrichtung ist
an der Tür 14 befestigt,
um es ihr zu ermöglichen, während des
Garens in einer geschlossenen Stellung sicher festgehalten zu werden.
Die Tür 14 ist
mit bekannten herkömmlichen
Einrichtungen zum Verhindern des Austritts von Mikrowellen aus der
Kammer 18 bei geschlossener Tür ausgestattet. Bezug auf die 2 bis 4, 16 bis 17 und 19 nehmend,
ist die Kammer 18 durch die inneren Seitenwände 19 und 21,
die hintere Wand 23, die obere Wand 25 und die
untere Wand 27 gebildet (zusammen als innere Wände der
Ofenkammer bezeichnet). Vorzugsweise sind die inneren Wände der Ofenkammer
aus rostfreiem Stahlmaterial hergestellt. Wie in den 1 und 5 (Ofen
mit drei Garräumen)
und in den 16 bis 17 (Ofen
mit zwei Garräumen)
dargestellt ist, umfasst die Kammer 18 ferner mehrere Garräume 18a.
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Bezug
auf den Ofen mit drei Garräumen
der 1 bis 5 Bezug nehmend, sind in der
Kammer 18 des Ofens eine obere Auflageplatte 20,
eine mittlere Auflageplatte 22 und eine untere Auflageplatte 24 angeordnet,
die vorzugsweise aus rostfreiem Stahlmaterial hergestellt sind.
Die Auflageplatten 20 und 22 sind bewegbar in
der Ofenkammer 18 angebracht und sind oben auf Halterungen
angebracht, um sie in ihrer Stellung zu halten. Die untere Auflageplatte 24 kann
auf dem Boden der Ofenkammer ruhen oder sie kann, wenn es gewünscht wird,
ebenfalls auf einer Halterung ruhen. Die Auflageplatten sind allgemein
mit der Bezugszahl 30 bezeichnet und sie sind an der Innenseite
des Ofengarraums an den gegenüberliegenden
Seiten der Garraumwände
befestigt. Durch das Vorsehen bewegbarer Auflageplatten können diese
leichter gereinigt werden.
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Bezug
auf 2, 5 und 8 nehmend,
werden die Auflageplatten 20, 22 und 24 ausführlicher
beschrieben. Jede Auflageplatte ist nicht nur dazu ausgestaltet,
ein Nahrungsmittelprodukt zu tragen, sondern auch als ein Kanal
zu wirken, durch den temperaturgeregeltes (z.B. erwärmtes )
Gas (vorzugsweise Luft) geleitet wird und eine Konvektionserwärmung der
Nahrungsmittelprodukte in jedem Ofengarraum 18a bewirkt.
Wie in den vorher angeführten
Figuren dargestellt, weist jede Auflageplatte einen oberen Bereich 31,
einen unteren Bereich 32, Seitenbereiche 34 und 36,
einen hinteren Bereich 38 und einen vorderen Bereich 40 auf,
die einen Auflageplattenhohlraum 41 bilden. Der vordere
Bereich 40 ist in der Kammer des Ofens benachbart zu der
Innenseite der Ofenkammerseitenwand 19 angeordnet. Ferner
weist die vordere Wand 40 jeder Auflageplatte 40 Öffnungen 42 und 44 auf,
durch die temperaturgeregelte Luft in den Auflageplattenhohlraum geleitet
werden kann. Nachdem die temperaturgeregelte Luft sich in dem Auflageplattenhohlraum
befindet, kann sie durch Öffnungen 52 in
den Lüftungsschlitzen 50,
die von dem oberen Bereich 31 jeder Auflageplatte vorstehen,
geleitet werden. Die Lüftungsschlitze 50 sind
an benachbarten Bereichen positioniert und gestatten es der Luft,
zumindest zu Beginn des Austritts aus einem Lüftungsschlitz 50, durch
die Öffnungen
in den Lüftungsschlitzen
in eine Richtung im Wesentlichen parallel zu dem oberen Bereich
der Auflageplatte auszutre ten. Die Öffnungen an den Lüftungsschlitzen 50 sind
am besten in 5 und 8 zu erkennen
und sie sind durch die Bezugszahl 52 gekennzeichnet. Wenn
die temperaturgeregelten Gase durch die Öffnungen 52 in den Ofengarraum
austreten, werden die in dem Ofengarraum angeordneten Nahrungsmittelprodukte
durch Konvektionswärmeübertragung
erwärmt.
Ein Vorteil der Lüftungsschlitzöffnungen,
die von der Auflageplatte vorstehen, ist der, dass bei Platzierung
einer Pfanne oder eines anderen Nahrungsmittelaufnahmegefäßes auf
der Auflageplatte, die erwärmte
Luft frei unter der Pfanne und zwischen den Lüftungsschlitzen strömt und eine
sehr effektive Konvektionswärmeübertragung
sichert.
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Die
Lüftungsschlitze
sind umgekehrt angeordnet und stehen nicht von der Oberseite der
Auflageplatte vor, sondern stehen statt dessen in den Auflageplattenhohlraum
vor. In dieser Ausführung
wirken die Lüftungsschlitze
wie Becher in dem Auflageplattenhohlraum. Wenn auch diese Ausführung es der
Luft nicht erlaubt, frei unter einem Nahrungsmittelgefäß, das über der Öffnung angeordnet
ist, zu strömen,
kann ein Drahtgestell 900 (10) auf
der Auflageplatte angeordnet werden, um den Nahrungsmittelaufnahmebehälter (oder
das Nahrungsmittel) von der oberen Oberfläche der Auflageplatten anzuheben
und dadurch eine zufriedenstellende Konvektionswärmeübertragung zu gewährleisten.
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In 9A und 9B weist
die obere Oberfläche
der Auflageplatte 31a sich vertikal erstreckende Vorsprünge 50a,
vertiefte Bereiche oder Oberflächen 46 und Öffnungen 48 auf,
die in den vertieften Bereichen angeordnet sind. Die in 9B dargestellten
Pfeile zeigen im Wesentlichen die Richtung der Luftbewegung in den
Auflageplattenhohlraum 41a und durch die Öffnungen 48 an.
Wie die vorher beschriebene Ausführung
mit (nicht umgekehrten) Lüftungsschlitzen,
ist ein Vorteil der in den 9A und 9B dargestellten
Ausführung
der Auflageplatte, dass bei Platzierung einer Pfanne oder eines
anderen Nahrungsmittelaufnahmegefäßes die erwärmte Luft frei unter der Pfanne
und zwischen den Lüftungs schlitzen
strömen
kann, wodurch eine sehr effektive Konvektionswärmeübertragung gesichert wird.
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Die
temperaturgeregelte Luft wird durch Gebläseanordnungen 60 (4)
jeder Auflageplatte zugeführt.
Wie in 4 dargestellt ist, weist jede Gebläseanordnung 60 ein
Gebläsegehäuse 64,
ein Gebläserad 66 und
eine Welle 68 auf, die funktionsmäßig mit einem Motor verbunden
ist, der jedes Gebläserad dreht.
Jedes Gebläserad
dreht sich um eine einzige Achse 68, die betriebsmäßig mit
einer Motoreinrichtung verbunden ist. Ein Motor mit einer Leistung
von 74,6 W (1/10 PS) hat sich als ausreichend erwiesen. Ein Gebläserad eines
nach vorn geneigten Typs hat sich ebenfalls als ausreichend erwiesen.
Die Luft wird in das Gebläsegehäuse gesaugt
und in sich verjüngende
Kanäle 62 abgegeben,
die, wie dargestellt, zwischen der Seitenwand des Gehäuses und
der Seitenwand der Ofenkammer 19 angeordnet sind.
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In 4 sind
spezifische Bezugszahlen nur in Bezug auf den sich verjüngenden
Kanal angegeben, der sich in Fluidverbindung mit der unteren Auflageplatte
befindet. Die Merkmale der unteren Gebläse- und Kanalanordnungen sind jedoch im
Wesentlichen identisch mit denen der mittleren und oberen Gebläse- und
Kanalanordnungen und daher werden die Beschreibungen für die letzteren
nicht wiederholt. Wie in 4 dargestellt, weist jeder sich
verjüngende Kanal
ein naheliegendes Ende 162 und ein entferntes Ende 168 auf.
Eine Einlassöffnung
ist an dem naheliegenden Ende, an dem temperaturgeregeltes Gas von
dem Gebläse 60 in
den Kanal eintritt vorgesehen (d.h. die Einlassöffnung 164 befindet
sich in Fluidverbindung mit der Gebläseanordnung, die dem Kanal
zugehörig
ist). Weiterhin weist jeder sich verjüngende Kanal 62 eine
längliche Öffnung 70 an
der unteren, nach innen weisenden Wand und weiterhin mehrere Öffnungen 72 auf.
Die Öffnungen 72 und
die längliche Öffnung 70 sind
in der Seitenwand 19 der Ofenkammer 18 (12)
ausgebildet, wobei der Rest des Kanals 62 durch zwei sich
verjüngende
Seitenwände
und eine obere Wand gebildet wird. Die tempera turgeregelten Gase
treten in jeden Kanal 62 durch die Öffnungen 72 in die
jeweiligen Ofengarräume
ein, um das in den Garräumen
enthaltene Nahrungsmittelprodukt zu erwärmen. Ferner tritt, wie dargestellt,
ein Teil der in jeden Kanal 62 eintretenden Luft ebenfalls
durch die Öffnung 70 aus
und fließt
jeweils in die Auflageplattenhohlräume 18a der Auflageplatten 20, 22 und 24.
Mit anderen Worten, jeder sich verjüngende Kanal speist eine separate
Auflageplatte (20, 22, 24) und führt auch
temperaturgeregelte Luft durch die Öffnungen 72 über jeder
Auflageplatte (20, 22, 24) zu. Somit
wird, wie vorher beschrieben, eine Konvektionswärmeübertragung durch die vorliegende
Ofenausgestaltung durch in der Seitenwand des Ofengarraums über jeder
Auflageplatte angeordnete Öffnungen
und weiterhin durch die Auflageplatten selbst durch die an dem oberen Bereich
jeder Auflageplatte angeordneten Lüftungsschlitze erreicht. In
einer alternativen Anordnung würde
der Ofen nicht die Öffnungen 72 aufweisen und
daher würde
das gesamte erwärmte
Gas durch die Kanäle 62 in
die dem Kanal zugehörige
Auflageplatte strömen.
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Bezug
auf 4 bis 7 nehmend, sind in der Seitenwand 19 in
jedem Garraum 18a Luftrückführungsöffnungen 90 für die Rückführung von
Gas von jedem Garraum zu den Gebläsen 60 vorgesehen.
Durch das Vorsehen der Luftrückführungsöffnungen
in jedem Garraum 18a kann jeder Garraum als ein unabhängiger Konvektionsofen
funktionieren und dadurch das Garen verschiedener Nahrungsmittel
bei verschiedenen Temperaturen und verschiedenen Zyklen erlauben.
In 13A bis C und 14 können die
Luftrückführungsöffnungen 90 durch
eine Filteranordnung 300 abgedeckt sein, die durch eine Halterung 302 oder
andere bekannte Mittel an der Seitenwand 19 angebracht
ist, um zu verhindern, dass Nahrungsmittelteilchen, Fett und andere
Materialien durch die Rückführungsöffnungen
aus dem Ofengarraum entweichen. Eine bevorzugte Filteranordnung 300 ist
in 13A bis C und 14 dargestellt
und umfasst einen Filterrahmen 304, der eine perforierte
Platte 306 hält,
die harmonikaförmig
gefaltet ist und dadurch einen größeren Oberflächenbe reich
bereitstellt, über
den die Rückführluft strömt, bevor
sie die Garkammer durch die Rückführungsöffnungen
verlässt.
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Der
Temperatur der umgewälzten
Luft oder des umgewälzten
Gases kann durch jede bekannte Einrichtung geregelt werden. Eine
geeignete Einrichtung zum Erwärmen
und zur Temperaturregelung der Luft sind die gut bekannten elektrischen
Heizstäbe 80 (d.h.
Calrod) (7) oder „Gasbrenner„ (nicht
dargestellt). Die Heizstäbe 80 können an
jedem geeigneten Ort angeordnet werden. Die Heizstäbe werden,
wie in 7 dargestellt, in dem Weg der Rückführluft für den Ofen
angeordnet. 7 zeigt nur einen zwischen den
oberen und mittleren Kanälen 62 in
dem Bereich zwischen der äußeren Gehäuseseitenwand und
der Garraumseitenwand 19 angeordneten Heizstab. Ein Heizelement
ist durch die in 7 dargestellten Öffnungen 82 über jedem
Kanal 62 angeordnet.
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Bezug
auf die Ausgestaltung des sich verjüngenden Kanals 62 nehmend,
kann der Kanal 62 eine konstante Verjüngung vom naheliegenden Ende 162 bis
zum entfernten Ende 168 aufweisen, wie es in 3 bis 5 und 7 dargestellt
ist, oder sie kann mehrere Verjüngungsgrade
aufweisen, wie es durch die gestrichelten Linien in 11 gezeigt
ist. Wie in 11 dargestellt und die schraffierten
Linien gekennzeichnet ist, kann der Kanal 62 eine Ausgestaltung
mit Doppelverjüngung
aufweisen, die erwiesenermaßen
einen gleichmäßigen Luftstrom
von den Öffnungen
entlang der Länge
des Kanals erzeugt. Insbesondere weist in der Ausgestaltung mit
Doppelverjüngung
des Kanals 62 der Kanal einen ersten horizontal verjüngten Bereich 160 benachbart
dem naheliegenden Ende 162 und eine Einlassöffnung 164 (d.h.
die Öffnung,
an der die Luft von dem Gebläse
in den Kanal eintritt) und einen zweiten horizontal verjüngten Bereich 166 benachbart
zu dem entfernten Ende 168 auf. Wie dargestellt weist der
erste horizontal verjüngte
Bereich 160 einen größeren Kegelwinkel
auf, als der zweite horizontal verjüngten Bereich 166,
der eine geringere Neigung hat. Vorzugsweise erstreckt sich der
erste horizontal verjüngte
Bereich 160 annä hernd über ein
Viertel bis zur Hälfte
der Länge
des Kanals. Der Verjüngungsgrad
in dem ersten und zweiten verjüngten
Bereichen kann variieren. Vorzugsweise verjüngt sich der erste horizontal
verjüngte
Kanal um 2,54 cm (1 inch) für
jede 2,54 cm bis 7,62 cm (1 inch bis 3 inches) der Länge und
der zweite horizontal verjüngte
Bereich verjüngt
sich um 2,54 cm (1 inch) für
jede 17,78 cm bis 40,64 cm (7 bis 16 inches). Durch das Vorsehen
einer Doppelverjüngung
wird erwiesenermaßen
die Luft gleichmäßiger entlang
der Länge
des Kanals vom naheliegenden Ende 162 bis zum entfernten
Ende 168 verteilt. Wie in 12 dargestellt
ist, weist der Kanal nicht nur eine Doppelverjüngung horizontal entlang seiner
vorher beschriebenen Länge
auf, sondern auch einen vertikal verjüngten Bereich 170 benachbart
dem naheliegenden Ende 162, um den Luftstrom in den Kanal
und die gleichmäßige Verteilung
der erwärmten Luft
in die Garkammer entlang der Länge
des Kanals weiter zu verbessern.
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Nachdem
die temperaturgeregelte Luft durch die vorher beschriebenen Öffnungen 72 (optional) und
Auflageplatten in den Garraum 18a eingetreten ist, wird
sie durch die Rückführöffnungen 90 in
der Seitenwand 19 des Ofengarraums (d.h. der Garraumwand
benachbart zu jedem Kanal 62) (siehe 2 bis 5)
zu dem Gebläsegehäuse zurückgeführt. Die
durch die Öffnungen 90 zurückgeführte Luft wird
durch das Heizelement 80 vor dem Eintreten in das Gebläsegehäuse erwärmt und
wird von dort durch die Kanäle 62 erneut
in den Ofengarraum umgewälzt.
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Wahlweise
kann ein elektrisches Heizelement 101 (z.B. Calrod-Heizelemente) auch
benachbart der Oberseite des Ofengarraums angeordnet sein, um eine
Einrichtung zum Grillen von Nahrungsmittelprodukten zur Verfügung zu
stellen, die auf der oberen Auflageplatte angeordnet sind (siehe 1, 2 und 6).
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Der
vorliegende Ofen stellt auch eine Einrichtung zum Erwärmen eines
Nahrungsmittelproduktes durch Mikrowellenenergie zur Verfü gung. In 2 und 3 werden
die Mikrowellen durch Mikrowellenöffnungen 200, die
in der Seitenwand 21 des Ofengarraums gebildet sind, in
den Ofengarraum gebracht. Die Seitenwand 21 ist gegenüber der
Seitenwand 19 des Ofengarraums angeordnet. Wie dargestellt,
sind drei Reihen von Öffnungen 200 vorgesehen,
von denen jede durch eine getrennte Magnetronanordnung 210 bedient
wird. Der Typ (d.h. die Leistung) des verwendeten Magnetrons ist
eine Frage der Auswahl und basiert auf gut bekannten Auswahlfaktoren.
Die Verwendung von 2450 MHz-Magnetronen hat sich in der in 16 bis 18 dargestellten
Ausführung
als geeignet erwiesen.
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In 2 und 3 speist
jedes Magnetron 210 Mikrowellen in einen Kanal 212,
der der speziellen Magnetronanordnung zugehörig ist und durch die Öffnungen 200 in
den Ofengarraum ein. Die Öffnungen 200 und
die Kanalstruktur 212 sind so ausgeführt, dass eine gleichmäßigere Abgabe
der Mikrowelle in dem Ofengarraum erreicht wird. Eine bevorzugte
Ausgestaltung für
die Öffnungen
ist in den Figuren dargestellt. Andere Ausgestaltungen können ebenfalls
festgelegt werden und variieren gemäß der Ausführung und den Abmessungen des
Garraums. Wie in den Fig. dargestellt ist, hat jeder Garraum 18a seine
eigne, unabhängige
Mikrowellenquelle (d.h. Magnetronanordnungen). Somit kann das Erwärmen von
Nahrungsmittelprodukten, die in verschiedenen Garräumen angeordnet
sind, mit verschiedenen Nennleistungen und verschiedenen Zyklen
durch getrenntes Regeln jedes Magnetrons erfolgen. Eine schematische
Darstellung der Erwärmungsregeleinrichtungen
für den
Ofen der 1 bis 5 ist in 15 dargestellt.
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In
einer in 16 bis 20 dargestellten bevorzugten
Ausführung
der Erfindung (Ausführung mit
zwei Garräumen),
wird die Mikrowellenenergie von den Magnetronen 410 jedem
Ofengarraum 18a durch ein Paar von Wellenleitern 400, 402 (d.h.
Kanäle)
zugeführt,
die über
jedem Garraum angeordnet sind. Somit hat jeder Garraum seine eigene,
unabhängige
Mikrowellenquelle. Jeder Wellenleiter weist mehrere Öffnungen 404,
vorzugsweise Schlitze, auf, durch die sich die Mikrowellen in den
Garraum fortpflanzen. Die Schlitze 404 sind beabstandet,
um eine im Wesentlichen gleichmäßige Mikrowellenverteilung entlang
der Länge
des Wellenleiters zu erzielen. Genauer ausgedrückt, sind die Schlitze in ungefähren Vielfachen
der berechneten Minima oder Maxima für die durch die Mikrowellenquelle,
d.h. durch das Magnetron, erzeugten Mikrowellen beabstandet. Die
Minima und Maxima für
einen speziellen Wellenleiter und ein spezielles Magnetron werden
durch bekannte Mittel berechnet. Die Maxima und Minima der Mikrowellen
für verschiedene
Wellenleiterausgestaltungen und verschiedene Mikrowellenfrequenzen
können
ebenfalls unter Bezugnahme auf Tabellen, die von den Magnetronlieferfirmen,
wie etwa Continental Microwave & Tool
Co., Inc, Hampton, New Hampshire, veröffentlicht sind, leicht bestimmt
werden. Wie dargestellt, sind die Schlitze 404 vorzugsweise
in Winkein zu der Länge
der Wellenleiter angeordnet, die im Allgemeinen von der Rückseite
zu der Vorderseite jedes Garraums verlaufen. Ferner sind, wie in 17 und 18 dargestellt,
vorzugsweise Gebläseanordnungen 500 vorgesehen,
um die Magnetrone 410 während
des Betriebs zu kühlen.
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Ein
Vorteil der Verwendung von mehreren Magnetronen in jedem Garraum
des Ofens anstatt eines einzelnen Magnetrons für jeden Garraum ist die erhöhte Leistung,
die zwei oder mehr Magnetrone in den Garraum im Vergleich zu einem
einzigen Magnetron gleicher Ausgestaltung abgeben können. Weiterhin
kann die hierin offenbarte Doppelmagnetronanordnung auch verwendet
werden, um eine verbesserte Mikrowellenverteilung in dem Garraum
zu erhalten. Um das zu erreichen sind die Regelungen in verschiedener
Weise ausgestaltet und die Magnetrone in verschiedener Weise ausgestaltet,
so dass sie gleichzeitig (in Phase), über Kreuz geschaltet, in Reihe,
in zufälligen
und/oder sich ständig
verändernden Kombinationen
der vorher angeführten
Verbindungen eingeschaltet werden können.
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In
einer bevorzugten Ausführung
der Erfindung ist der Wellenleiter ausgestaltet, ein im Wesentlichen
gleichmäßiges Garen
der Nahrungsmittelprodukte zu erreichen, ohne dass Mikrowellenrühreinrichtungen,
wie zum Beispiel sich bewegende, reflektierende Oberflächen erforderlich
sind. Wie detailliert in 22 bis 24 dargestellt
ist, weist der Wellenleiter (400, 402) gegenüberliegende
Wände 401 und 403 und
gegenüberliegende
Seiten 405 und 407 auf. Wie dargestellt, weist
eine bevorzugte Ausführung des
Wellenleiters (400, 402) einen Ursprungsabschnitt 406 und
einen Abgabeabschnitt 420 auf, an dem die Abgabeschlitze 404 angeordnet
sind. Der Ursprungsabschnitt 406 ist der Bereich des Wellenleiters,
an dem die Welle erzeugt wird und an dem die Schaltung korrekt abgestimmt
wird, um die Garraumbelastung an den Wellenleiter anzupassen. Der
Ursprungsbereich 406 weist eine Öffnung 408 auf, durch
die die Antenne des Magnetrons in dem Ursprungsabschnitt angeordnet
ist und er weist eine Öffnung 412 für die Abstimmstichleitung
und einen Abstimmschlitz 414 auf, der sich von der Öffnung 412 in
Richtung auf das entfernte Ende 416 des Wellenleiters (d.h.
von dem Magnetron ausgehend), erstreckt. Vorzugsweise sind die Öffnung 412 für das Abstimmelement
und der Schlitz 414 entlang der Mittellinie einer der Wände 401 oder 403 in
dem Mikrowellenursprungsabschnitt 414 des Wellenleiters
angeordnet. Weiterhin ist in der bevorzugten dargestellten Ausführung eine
Montagehalterung 422 zum Befestigen des Magnetrons an dem
Wellenleiter vorgesehen. Bei der Optimierung der Ausgangsleistung des
Wellenleiters wird ein metallisches Abstimmelement (Stichleitung)
zuerst in der Öffnung 412 positioniert
und entlang dem Schlitz 414 geführt, bis die Welle mit Hilfe
eines Netzanalysators optimal abgestimmt ist. Vorzugsweise befindet
sich die endgültige Stellung
der Abstimmstichleitung innerhalb des Bereiches einer halben Wellenleiterwellenlänge ausgehend
von der Antenne des Magnetrons. Der Schlitz 414 sollte
diesen Bereich einnehmen, so dass die Abstimmstichleitung an der
optimalen Stelle eingestellt und verriegelt werden kann. In Produktionseinheiten
ist die Abstimmvorrichtung vorzugsweise entsprechend den Maßen und
der Stelle, die nach dem vorher angeführten Verfahren vorbestimmt
sind, in den Wellenleiter eingebaut. In einigen Fällen kann
es erforderlich sein, zwei Öffnungen 412,
eine an jedem Ende des Schlitzes 414, für die Abstimmstichleitung vorzusehen,
damit die Abstimmstichleitung für
Abstimmzwecke von jedem Ende eingesetzt werden kann.
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Bezug
auf 22 nehmend, ist die Öffnung 408 für die Magnetronantenne
vorzugsweise so dimensioniert, dass ein ausreichender ringförmiger Freiraum
um die Magnetronantenne und den Wellenleiter herum zur Verfügung steht,
wobei ein vollständiger
Kontakt mit der Metallgitterdichtung des Magnetrons vorhanden ist.
Das kann durch Walzen oder Fließpressen
der Öffnung
erreicht werden, wobei die erhöhte
Kante der Öffnung
von dem Wellenleiter nach außen
weist, um auf die Oberfläche
der Magnetrondichtung zu treffen. Die bevorzugte Lage der Öffnung 408 in
Bezug auf die Rückwand
des Wellenleiters zum Erreichen der maximalen Ausgangsleistung wird
normalerweise durch den Hersteller des Magnetrons angegeben. In
der in 22 dargestellten Ausführung beträgt dieser
Abstand etwa 18,6 mm (± 1
mm) [0,73'' (± 0,4'')]. Weiter auf 22 bis 24 Bezug
nehmend, beträgt
die Breite „w„ des Wellenleiters,
der Energie mit 2,45 GHz übeträgt, von etwa
7,11 cm bis 10,92 cm (2,8'' bis 4,3''„),
wobei die Höhe „h„ des Wellenleiters
etwa 35% bis 50% der Breite beträgt.
Bei dem bevorzugten, in 22 bis 23 dargestellten
Wellenleiter, weist dieser eine Breite „w„ von etwa 7,94 cm (3,125
inches) und eine Höhe „h„ von etwa
2,54 cm (1 inch) entlang dem Mikrowellenabgabeabschnitt 420 des
Wellenleiters auf. Die Wellenleiter sind vorzugsweise aus Feinblech hergestellt.
Die gewöhnlich
in Ofenausführungen
verwendeten Stähle,
wie etwa kaltgewalzter Stahl, aluminierter und verzinkter Stahl
und rostfreier Stahl sind geeignete Wellenleitermaterialien. Wenn
mehrere Stücke
Feinblech verwendet werden, um den Wellenleiter aufzubauen, sind
Befestigungselemente oder Schweißen geeignet. Vorzugsweise
sind Punktschweißungen
oder Befestigungselemente in kurzen Abständen vorzusehen, um Undichtigkeiten
zu vermeiden. Im Allgemeinen ist es geeignet, die Schweißstellen
oder Befestigungselemente zwischen 1,27 cm und 1,91 cm (1/2'' und 3/4'')
voneinander entfernt anzuordnen. In Ausgestaltungen, bei denen die
Wand des Garraums auch als eine Wand des Wellenleiters dient, ist
es vorteilhaft, das gleiche Befestigungs- oder Schweißverfahren
zu verwenden. Der Aufbau des Ursprungsabschnitts des Wellenleiters
ist dem des Mikrowellenabgabeabschnitts des Wellenleiters ähnlich.
Vorzugsweise ist der Ursprungsabschnitt integrierter Bestandteil
des Wellenleiters und aus den gleichen Materialien wie der Mikrowellenabgabeabschnitt
des Wellenleiters hergestellt. Wie in der bevorzugten Ausführung von 22 dargestellt, ist die Breite des Ursprungsabschnitts des
Wellenleiters die gleiche wie die Breite des Mikrowellenabgabeabschnitts
des Wellenleiters. Vorzugsweise beträgt die Höhe des Ursprungsabschnitts
benachbart der Öffnung
für die
Mikrowellenantenne wenigstens 3,81 cm (1,5'')
oder, wie für
einen Magnetronantennenfreiraum gefordert, wenigstens 0,95 cm (3/8'') von der gegenüberliegenden Wand. Wie in 22 dargestellt, beträgt die Höhe des Ursprungsabschnitts
des Wellenleiters benachbart der Öffnung für die Mikrowellenantenne in
der bevorzugten Ausführung
mit einer Übergangsneigung 422 zu
dem Mikrowellenabgabeabschnitt 420 zur Minimierung von
Reflexion 3,81 cm (1,5 inches).
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Bezug
auf 23 nehmend ist dort ein bevorzugter Mikrowellenabgabeabschnitt 420 des
Wellenleiters mit Schlitzen 404 und einer theoretischen Welle „W„ dargestellt.
Der Hauptfaktor, der die Anzahl der Schlitze 404 bestimmt,
ist der Abstand zwischen ihnen. Der Abstand hängt von der gewünschten
Phasenregelungsbetriebsweise des Wellenleiters ab. Für eine „in Phase„-Anordnung
beträgt
der Abstand eine vollständige
Wellenleiterwellenlänge.
Für eine „180°-Phasenverschiebung„-Anordnung
beträgt der
Abstand eine halbe Wellenleiterwellenlänge und für eine „90°-Phasenverschiebung„-Anordnung
beträgt
der Abstand ein Viertel der Wellenleiterwellenlänge. Somit hängt die
Anzahl der Schlitze 404 von der Anordnung in Bezug auf
die gesamte zur Verfügung
stehende Wellenleiterlänge
ab.
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In
der bevorzugten in 23 und 24 dargestellten
Wellenleiteranordnung sind die Schlitze 404 so beabstandet,
dass sie eine im Wesentlichen gleichmäßige Mikrowellenverteilung
entlang der Länge
des Wellenleiters erzielen. Wie vorher beschrieben, sind die Schlitze
vorzugsweise in annähernden Vielfachen
der berechneten Minima oder Maxima für die durch die Mikrowellenquelle,
d.h. durch das Magnetron, erzeugten Mikrowellen beabstandet. Weiterhin
haben, wie in 23 dargestellt, die Schlitze 404 in
der bevorzugten Ausführung
eine Länge „L„ von etwa
5,4 cm (2,125 inches) und eine Breite von etwa 0,71 cm (0,278 inches),
wobei die Enden des Schlitzes abgerundet sind. Weiterhin sind die
Schlitze in einem Winkel zu der Mittellinie C1 des Wellenleiters angeordnet,
wobei die Mittellinie C2 des Schlitzes 404 einen Winkel
von 60 Grad zu der Mittellinie C1 des Wellenleiters bildet. Wenn
auch in 24 ein Winkel von 60 Grad dargestellt
ist, beträgt
dieser Winkel vorzugsweise zwischen etwa 60 bis 70 Grad. Bezug auf 23 nehmend,
ist dort eine bevorzugte Schlitzanordnung dargestellt, wobei die
Anzahl (oder die Dichte) der Schlitze in Richtung auf das entfernte Ende 416 des
Wellenleiters (d.h. ausgehend von der Mikrowellenquelle) zunimmt.
Es hat sich erwiesen, dass durch die Erhöhung der Schlitzdichte in dieser Art
und Weise eine gleichmäßigere Verteilung
der Energie in den Garraum erreicht wird. In einer anderen Ausführung mit
dem gleichen Effekt, kann die Breite der Schlitze allmählich zunehmen,
wobei die Schlitze, die von der Mikrowellenquelle am weitesten entfernt
sind, eine größere Breite
aufweisen, als die Schlitze nahe der Mikrowellenquelle, wobei der
Effekt darin besteht, dass die Gesamtschlitzfläche in Richtung auf das entfernte
Ende 416 des Wellenleiters größer wird. Wenn die Breite der
Schlitze allmählich vergrößert wird,
sollte die Länge
des Schlitzes abnehmen, so dass der Umfang des Schlitzes annähernd der
Freiraumwellenlänge
gleicht (Frequenz 2,45 GHz in der offenbarten Ausführung),
damit der Schlitz in Resonanz ist.
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In
einer bevorzugten Ausführung
der Erfindung hat es sich erwiesen, dass die Gleichmäßigkeit der
Mikrowellenverteilung durch das Anordnen einer reflektierenden Oberfläche auf
der Innenseite der Garraumtür
verbessert werden kann. Insbesondere hat es sich erwiesen, dass
in einer bevorzugten Ofenanordnung mit einem Garraum, der annähernd die
Abmessungen 34,47 cm (14,75 inches) breit, 22,56 cm (8,88 inches)
hoch und 52,07 cm (20,50 inches) tief aufweist, die Neigung der
inneren Oberfläche
der Tür
die Mikrowellenverteilung in dem Garraum verbessert. Bezug auf 25 nehmend,
ist dort ein Querschnitt einer Tür 14 dargestellt,
die eine geneigte innere Oberfläche 15 aufweist,
die einen reflektierende Oberfläche
zur verbesserten Mikrowellenverteilung in dem Garraum bereitstellt.
In der bevorzugten Ausführung
ist die innere Oberfläche
der Tür
von oben nach unten in Richtung auf das Innere des Garraums um etwa
2,54 cm (1 inch) geneigt.
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In
einer noch anderen bevorzugten Ausführung der Erfindung (21)
sind sich hin- und herbewegende Rührelemente 600 über den
Heizelementen an der Oberseite der Heizkammer 18 angeordnet, um
die Wärme
von dem Heizelement in Richtung auf die Aufnahmeplatte darunter
zu reflektieren. Vorzugsweise sind die Rührelemente aus einem Material
hergestellt, das auch Mikrowellen reflektiert, so dass ein verstärktes Verwirbeln
der Mikrowellen erreicht wird, wodurch die Gleichmäßigkeit
des Garens gefördert
wird. Ein geeignetes Material für
die Rühreinrichtung
ist rostfreier Stahl. Wie dargestellt, sind die reflektierenden
Rührelemente 600 betriebsmäßig mit
einem Lager 602 verbunden, dass durch ein Verbindungsglied 604 bewegt
wird, das wiederum mit einem durch einen Motor 608 angetriebenen
Antriebsglied verbunden ist.
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Zu
der in 16 bis 20 dargestellten Ausführung der
Erfindung sollte bemerkt werden, dass die Kammer 18 zwei
Garräume 18a auf weist und
dass zwei Türen 700 verwendet
werden, um den Ofen abzudichten. Ein anderes Merkmal einer Ausführung der
Erfindung sieht das Ausströmen
eines Teils der temperaturgeregelten Garluft aus dem Gebläsegehäuse vor.
Bezug auf 17 bis 19 nehmend,
ist dort eine Ausströmöffnung 702 in
dem Gebläsegehäuse 64 dargestellt,
durch die ein Teil des temperaturgeregelten Gases über ein
Rohr (oder einen Kanal) ausgestoßen wird. Das Ausströmen der Luft
aus dem System induziert ein Ansaugen von Außenluft durch die an der Rückseite
des Ofens angeordnete Ansaugöffnung 706.
Die Außenluft
wird dann in die Unterteilungskammer 708 gesaugt, die zwischen
dem oberen und dem unteren Garraum 18a angeordnet ist.
Die Luft von der Unterteilungskammer 708 wird dann durch Öffnungen 710 an
sowohl der oberen als auch an der unteren Gebläseanordnung 60 gesaugt,
die sich in Fluidverbindung mit der Unterteilungskammer befindet.
Der austretende Luftstrom und der „erzeugte„ Außenluftstrom in das System
sind durch die Pfeile in 19 und 20 gekennzeichnet.
Die Position der Unterteilungskammer zwischen den Garräumen des
Ofens ist besonders vorteilhaft, da die Wärme von den Garräumen die Luft
in der Unterteilungskammer erwärmt
und somit als Wärmeaustauscher
dient, um die Außenluft
vorzuwärmen.
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1 und 16 zeigen
allgemein die Steuertafel (das Steuergerät) 450 für die hierin
beschriebene Ausführung.
Vorzugsweise weist das Steuergerät 450 die
Fähigkeit
auf, die Mikrowellenerwärmungsenergie
und die Garzykluszeiten zu steuern und es kann für bestimmte Nahrungsmittel-Garanwendungen
programmiert werden. Gleichermaßen ist
es auch vorteilhaft, dass das Steuergerät 450 die Konvektionswärmeübertragungsaspekte
der Erfindung (z.B. die Gebläse 60 und
die Heizelemente) und die vorher beschriebenen reflektierenden Verwirbelungseinrichtungen
steuert.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die vorher dargestellten Beispiele
eingeschränkt,
da es so zu verstehen ist, dass eine Fachperson mit gewöhnlicher
Qualifikation in der Lage sein soll te, Substitutionen und Äquivalente
zu verwenden, ohne von der vorliegenden Erfindung abzuweichen.