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DE60129946T2 - Mikrowellenofen - Google Patents

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DE60129946T2
DE60129946T2 DE60129946T DE60129946T DE60129946T2 DE 60129946 T2 DE60129946 T2 DE 60129946T2 DE 60129946 T DE60129946 T DE 60129946T DE 60129946 T DE60129946 T DE 60129946T DE 60129946 T2 DE60129946 T2 DE 60129946T2
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DE
Germany
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waveguide
oven
microwave
slots
cooking
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DE60129946T
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English (en)
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DE60129946D1 (de
Inventor
Michael J. Double Oak Dobie
John Robert Plano NORRIS
Neal S. North Richland Hills COOPER
Carlos Carrollton BACIGALUPE
Robert W. Euless FOREMAN
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ENERSYST DEV CT LLC
Enersyst Development Center Dallas LLC
Original Assignee
ENERSYST DEV CT LLC
Enersyst Development Center Dallas LLC
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Publication date
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Publication of DE60129946D1 publication Critical patent/DE60129946D1/de
Publication of DE60129946T2 publication Critical patent/DE60129946T2/de
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    • A21BAKING; EDIBLE DOUGHS
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Description

  • Fachgebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Ofen gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Der hierin offenbarte Ofen bezieht sich in erster Linie auf Öfen, die für die Verwendung in der kommerziellen Nahrungsmittel-Dienstleistungsindustrie, wie etwa in Schnellimbissrestaurants, geeignet sind und auf andere Nahrungsmittel-Dienstleistungsanwendungen, in denen eine große Vielfalt von Nahrungsmittelprodukten zubereitet wird, eine schnelle Erwärmung erfolgen muss und der zur Verfügung stehende Platz begrenzt ist. Wenn auch verschiedene Ofenausgestaltungen bekannt sind und für kommerzielle Nahrungsmittel-Dienstleistungsanwendungen verfügbar sind, besteht noch ein Bedarf für einen leistungsfähigen und effektiven Ofen, der das gleichzeitige Garen von verschiedenen Nahrungsmittelprodukten, die unterschiedliche Wärmebehandlungen erfordern, erlaubt. Es sind bereits Öfen mit einem einzelnen Garraum entwickelt worden, die Mikrowellengareinrichtungen und Konvektionswärmeübertragungsgareinrichtungen einschließen. Wenn auch solche Öfen die Anforderungen von bestimmten kommerziellen Nahrungsmittel-Dienstleistungsanwendungen erfüllen, indem sie eine schnelle Erwärmung und ein schnelles Garen sichern, bietet ihre Unfähigkeit, verschiedene Nahrungsmittel gleichzeitig bei verschiedenen Erwärmungsbedingungen und Garzyklen zu garen, nicht die erforderliche Flexibilität. Ferner erfordern die bekannten Kombinationsöfen oft mechanische Einrichtungen, um die Mikrowelle zu verwirbeln oder um das Nahrungsmittelprodukt zu bewegen, um eine gleichmäßige Mikrowellenwärmeübertragung zu dem Nahrungsmittelprodukt zu erreichen.
  • Die vorliegende Erfindung kann in einem Ofen verkörpert sein, der die Anforderungen in der Nahrungsmittel-Dienstleistungsindustrie an einen Ofen erfüllt, der ein schnelles Erwärmen/Garen gewährleistet und die Fähigkeit besitzt, mehrere Nahrungsmittelprodukte gleichzeitig unter verschiedenen Bedingungen und Garzyklen zu garen. Darüber hinaus stellen die Öfen der vorliegenden Erfindung eine Mikrowellenerwärmungseinrichtung bereit, die kein mechanisches Verwirbeln von Mikrowellen oder keine Bewegung von Nahrungsmittelprodukten erfordert, um eine im Wesentlichen gleichmäßige Verteilung der Mikrowellenenergie in die Garräume des Ofens zu erreichen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Ein Ofen gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 ist aus US 2,704,802 und WO 98/03041 bekannt, bei dem Mikrowellenenergie über einen Wellenleiter mit Schlitzen, die vorzugsweise in Bezug auf die Längsachse des Wellenleiters geneigt sind, in einen Garraum übertragen werden. Das Problem des Erreichens einer gleichmäßigen Erwärmung der Nahrungsmittel ist auch in WO 97/19576 durch Verwendung eines Grillofens und Kombinationsofens, der Heißluftumwälzung und Dampf verwendet, gelöst. Diese bekannten Verfahrensweisen reichen jedoch nicht aus, um eine gleichmäßige Mikrowellenwärmeübertragung zu dem Nahrungsmittelprodukt zu sichern.
  • Die vorliegende Erfindung löst das Problem eines Ofens gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1, eine gleichmäßige Mikrowellenwärmeübertragung zu dem Nahrungsmittelprodukt zu erreichen, durch die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1.
  • Im Zusammenhang mit der Erfindung kann ein Ofen bereitgestellt werden, der eine Garkammer, ein Gebläse und eine in der Garkammer angeordnete Auflageplatte aufweist. Die Auflageplatte weist eine ungewöhnliche Ausgestaltung auf, indem sie eine Einlassöffnung und einen Hohlraum in Fluidverbindung mit dem Gebläse aufweist und an wenigstens einer Öffnung in Fluidverbindung mit der Garkammer steht, durch die temperaturgeregelte Luft in die Garkammer strömen kann, um Nahrungsmittel durch Konvektionserwärmung zu garen. In einem anderen Aspekt der Erfindung umfasst der Ofen ferner eine Mikrowellenerwärmungsquelle zum Erwärmen von Nahrungsmittelprodukten, wodurch mehrere Erwärmungsverfahren (Konvektion und Mikrowelle) zur Verfügung stehen.
  • Im Zusammenhang mit der Erfindung kann die Mikrowellenerwärmungseinrichtung eine Mikrowellenquelle und einen Wellenleiter aufweisen, durch den sich die Mikrowelle fortpflanzt. Der Wellenleiter weist mehrere Öffnungen auf, durch die hindurch Mikrowellen in die Garkammer eintreten können. In einem bevorzugten Aspekt der Erfindung sind die Öffnungen in dem Wellenleiter positioniert, um den vorbestimmten Minima oder Maxima für die Mikrowellen-Wellenlänge, die sich in dem Wellenleiter fortpflanzt, zu entsprechen. Das bedeutet, dass der Abstand der Wellenleiteröffnungen Vielfachen der vorbestimmten Minima und/oder Maxima für die Mikrowellen in dem Wellenleiter entspricht, die durch die Mikrowellenquelle, die am gebräuchlichsten ein Magnetron ist, erzeugt werden.
  • Im Zusammenhang mit der Erfindung kann ein Heizelement in der Garkammer angeordnet sein, das eine zusätzliche Erwärmungsein richtung darstellt. In einer bevorzugten Ausführung ist eine bewegbare, reflektierende Rühreinrichtung über dem Heizelement angeordnet, um Wärme von dem Heizelement in Richtung auf ein Nahrungsmittelprodukt zu reflektieren.
  • Im Zusammenhang mit der Erfindung kann das Gestell mehrere Lüftungsschlitze aufweisen, die von der oberen Oberfläche der Auflageplatte vorstehen, um ein Nahrungsmittelaufnahmegefäß zu tragen und es dadurch der Luft zu ermöglichen, frei unter dem Nahrungsmittelprodukt oder unter dem Nahrungsmittelaufnahmegefäß hindurch zu strömen. Die Lüftungsschlitze weisen Öffnungen auf, welche die temperaturgeregelte Luft in eine im Wesentlichen parallel zu der Oberseite der Aufnahmeplatte verlaufende Richtung zu leiten.
  • Im Zusammenhang mit der Erfindung kann die Garkammer einen ersten Garraum und einen zweiten Garraum sowie eine erste Auflageplatte und eine zweite Auflageplatte aufweisen. Die erste Auflageplatte weist eine Einlassöffnung und einen Hohlraum in Fluidverbindung mit einem Gebläse auf, und die zweite Auflageplatte weist ebenfalls eine Einlassöffnung und einen Hohlraum in Fluidverbindung mit einem Gebläse auf. Ferner weisen sowohl die erste als auch die zweite Auflageplatte wenigstens eine Öffnung in Fluidverbindung mit dem ersten Garraum auf, und die zweite Auflageplatte weist wenigstens eine Öffnung in Fluidverbindung mit dem zweiten Garraum auf. In einem bevorzugten Aspekt der vorliegenden Ausführung ist eine Mikrowellenerwärmung durch Wellenleiter vorgesehen, vorzugsweise durch ein Paar von Wellenleitern, die mit jedem Garraum verbunden sind. Die bevorzugte Wellenleiteranordnung stellt wiederum einen Wellenleiter mit vorbestimmten Minima und Maxima und Öffnungen in dem Wellenleiter, die so angeordnet sind, dass sie im Wesentlichen den Minima oder Maxima entsprechen, bereit, wodurch eine wirksame und gleichmäßige Verteilung der Mikrowellenenergie in die Garräume entlang der Länge des Wellenleiters erzielt wird.
  • Im Zusammenhang mit der Erfindung weist das Gebläse, das temperaturgeregelte Luft zu der Garkammer liefert, eine Auslassöffnung auf, durch die ein Teil der temperaturgeregelten Luft aus dem System ausströmt. Bei dieser Anordnung weist der Ofen ferner eine Ansaugöffnung für die Außenluft in Fluidverbindung mit dem Gebläse auf, wodurch das Gebläse Luft durch die Ansaugöffnung ansaugt, um die ausgeströmte Luft zu ersetzen.
  • Gemäß der Erfindung wird ein Ofen mit einer ersten Mikrowellenquelle zum Erzeugen von Mikrowellen und einem ersten Wellenleiter, durch den sich die Mikrowellenenergie fortpflanzt und durch mehrere Schlitze in dem Wellenleiter in den Ofen übertragen wird, zur Verfügung gestellt.
  • In dieser Ausführung sind die Schlitze so angeordnet, dass ihre Anzahl entlang der Länge des Wellenleiters von der Mikrowellenquelle ausgehend zunimmt.
  • In einer anderen bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung sind eine zweite Mikrowellenquelle und ein zweiter Wellenleiter mit mehreren Schlitzen entlang der Mittellinie der Länge des Wellenleiters vorgesehen, wobei die Schlitze so angeordnet sind, dass ihre Anzahl entlang der Länge des Wellenleiters von der Mikrowellenquelle ausgehend zunimmt.
  • In einer noch anderen bevorzugten Ausführung der Erfindung sind die Schlitze weiterhin in einem Winkel zwischen 60° und 70° zu der Mittellinie des Wellenleiters angeordnet. In einer anderen bevorzugten Ausführung, die eine zweite Mikrowellenquelle und einen zweiten Wellenleiter mit mehreren Schlitzen vorsieht, sind die Schlitze weiterhin in einem Winkel zwischen 60° und 70° zu der Mittellinie des Wellenleiters angeordnet.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die 1 bis 15 zeigen nicht die kennzeichnenden Merkmale der beanspruchten Erfindung.
  • 1 ist eine Ansicht des Ofens (Ausführung mit drei Garräumen) von vorn;
  • 2 ist eine Ansicht der inneren Garkammer des Ofens (Ausführung mit drei Garräumen) von vorn;
  • 3 ist eine Perspektivansicht der inneren Garkammer und von Teilen des Konvektionswärme- und Mikrowellenwärmeübertragungssystems des Ofens (Ausführung mit drei Garräumen) von vorn;
  • 4 ist eine Perspektivansicht der inneren Garkammer und von Teilen des Konvektionswärme- und Mikrowellenwärmeübertragungssystems des Ofens (Ausführung mit drei Garräumen) von vorn;
  • 5 ist eine Perspektivansicht der inneren Garkammer und von Teilen des Konvektionswärme- und Mikrowellenwärmeübertragungssystems des Ofens (Ausführung mit drei Garräumen) einschließlich des Nahrungsmittelproduktgestells von vorn;
  • 6 ist eine Ansicht der inneren Garkammer, die das elektrische Heizelement in der Garkammer darstellt;
  • 7 ist eine Ansicht des Ofens von links, wobei die linke Platte des äußeren Gehäuses abgenommen ist, um die Bereiche des Konvektionswärmesystems des Ofens (Ausführung mit drei Garräumen) darzustellen;
  • 8 ist eine Perspektivansicht der Nahrungsmittelauflageplatte, die als Kanal dient, durch den die temperaturgesteuerte Luft in die Garkammer des Ofens geleitet wird;
  • 9A ist eine Perspektivansicht einer anderen Ausführung der Auflageplatte;
  • 9B ist eine Querschnittsansicht der anderen Ausführung der in 9A dargestellten Auflageplatte;
  • 10 ist eine Perspektivansicht einer Produktauflageplatte;
  • 11 ist eine Perspektivansicht einer Ausführung eines Luftzuführungskanals für das Konvektionswdrmeübertragungssystem des Ofens;
  • 12 ist eine Perspektivansicht einer bevorzugten anderen Ausführung eines Luftzuführungskanals für das Konvektionswärmeübertragungssystem des Ofens;
  • 13A ist eine Ansicht einer Filteranordnung zum Filtern der aus der Garkammer austretenden Luft von vorn;
  • 13B ist eine Seitenansicht der Filteranordnung von 13A;
  • 13C ist eine schematische Darstellung der harmonikaförmig gefalteten Filterplatte der Filteranordnung von 13A;
  • 14 ist eine Seitenansicht einer Konsole zum Halten der Filteranordnung von 13A an der Seitenwand der inneren Garkammer des Ofens;
  • 15 ist eine schematische Darstellung des Regelsystems für den Ofen der vorliegenden Erfindung (Ausführung mit drei Garräumen);
  • Die 16 bis 25 beziehen sich auf eine Ausführung der vorliegenden Erfindung.
  • 16 ist eine Perspektivansicht eines Ofens mit zwei Garräumen;
  • 17 ist eine partielle Perspektivansicht der inneren Garkammer und des Mikrowellenerwärmungssystems für den Ofen (Ausführung mit zwei Garräumen);
  • 18 ist eine Perspektivansicht des Mikrowellenerwärmungssystems für den Ofen (Ausführung mit zwei Garräumen);
  • 19 ist eine partielle Perspektivansicht der Garkammer und der Ofenausgestaltung mit teilweisem Austritt des temperaturgeregelten Luftstroms;
  • 20 ist eine partielle Perspektivansicht des Außenlufteintritts und der Verteilungsaspekte einer bevorzugten Ausführung des Ofens in der Ausführung mit zwei Garräumen;
  • 21 ist eine Perspektivansicht der reflektierenden Rühreinrichtung der vorliegenden Erfindung;
  • 22A ist eine Seitenansicht einer bevorzugten Ausführung des Mikrowellenleiters der vorliegenden Erfindung;
  • 22B ist eine Vorderansicht einer bevorzugten Ausführung des Mikrowellenleiters der vorliegenden Erfindung von vorn;
  • 23 ist eine Ansicht der Schlitzanordnung für eine bevorzugte Anordnung des Mikrowellenleiters der vorliegenden Erfindung von vorn;
  • 24 zeigt eine bevorzugte Anordnung für den Mikrowellenleiter der vorliegenden Erfindung; und
  • 25 ist eine Querschnittsansicht einer bevorzugten Ofentürausführung der vorliegenden Erfindung.
  • Ausführliche Beschreibung der Erfindung
  • Die nachfolgende Beschreibung der Erfindung erfolgt unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen. Die Zeichnungen sind fortlaufend als 1 bis 23 nummeriert, wobei die 1 bis 15 nicht die kennzeichnenden Merkmale der beanspruchten Erfindung darstellen.
  • In 1 ist eine Ausführung des Ofens 10 dargestellt. Der Ofen 10 weist ein äußeres Gehäuse 12 auf, das durch äußere Seitenwände, äußere obere und untere Wände und eine äußere hintere Wand gebildet ist. Vorzugsweise sind die Wände aus rostfreiem Stahlmaterial hergestellt. An der Vorderseite des Ofens ist schwenkbar eine Tür 14 befestigt, die es ermöglicht, Nahrungsmittelprodukte in dem Inneren des Ofens zu platzieren und daraus zu entnehmen. Ein Griff 16 mit einer Verriegelungseinrichtung ist an der Tür 14 befestigt, um es ihr zu ermöglichen, während des Garens in einer geschlossenen Stellung sicher festgehalten zu werden. Die Tür 14 ist mit bekannten herkömmlichen Einrichtungen zum Verhindern des Austritts von Mikrowellen aus der Kammer 18 bei geschlossener Tür ausgestattet. Bezug auf die 2 bis 4, 16 bis 17 und 19 nehmend, ist die Kammer 18 durch die inneren Seitenwände 19 und 21, die hintere Wand 23, die obere Wand 25 und die untere Wand 27 gebildet (zusammen als innere Wände der Ofenkammer bezeichnet). Vorzugsweise sind die inneren Wände der Ofenkammer aus rostfreiem Stahlmaterial hergestellt. Wie in den 1 und 5 (Ofen mit drei Garräumen) und in den 16 bis 17 (Ofen mit zwei Garräumen) dargestellt ist, umfasst die Kammer 18 ferner mehrere Garräume 18a.
  • Bezug auf den Ofen mit drei Garräumen der 1 bis 5 Bezug nehmend, sind in der Kammer 18 des Ofens eine obere Auflageplatte 20, eine mittlere Auflageplatte 22 und eine untere Auflageplatte 24 angeordnet, die vorzugsweise aus rostfreiem Stahlmaterial hergestellt sind. Die Auflageplatten 20 und 22 sind bewegbar in der Ofenkammer 18 angebracht und sind oben auf Halterungen angebracht, um sie in ihrer Stellung zu halten. Die untere Auflageplatte 24 kann auf dem Boden der Ofenkammer ruhen oder sie kann, wenn es gewünscht wird, ebenfalls auf einer Halterung ruhen. Die Auflageplatten sind allgemein mit der Bezugszahl 30 bezeichnet und sie sind an der Innenseite des Ofengarraums an den gegenüberliegenden Seiten der Garraumwände befestigt. Durch das Vorsehen bewegbarer Auflageplatten können diese leichter gereinigt werden.
  • Bezug auf 2, 5 und 8 nehmend, werden die Auflageplatten 20, 22 und 24 ausführlicher beschrieben. Jede Auflageplatte ist nicht nur dazu ausgestaltet, ein Nahrungsmittelprodukt zu tragen, sondern auch als ein Kanal zu wirken, durch den temperaturgeregeltes (z.B. erwärmtes ) Gas (vorzugsweise Luft) geleitet wird und eine Konvektionserwärmung der Nahrungsmittelprodukte in jedem Ofengarraum 18a bewirkt. Wie in den vorher angeführten Figuren dargestellt, weist jede Auflageplatte einen oberen Bereich 31, einen unteren Bereich 32, Seitenbereiche 34 und 36, einen hinteren Bereich 38 und einen vorderen Bereich 40 auf, die einen Auflageplattenhohlraum 41 bilden. Der vordere Bereich 40 ist in der Kammer des Ofens benachbart zu der Innenseite der Ofenkammerseitenwand 19 angeordnet. Ferner weist die vordere Wand 40 jeder Auflageplatte 40 Öffnungen 42 und 44 auf, durch die temperaturgeregelte Luft in den Auflageplattenhohlraum geleitet werden kann. Nachdem die temperaturgeregelte Luft sich in dem Auflageplattenhohlraum befindet, kann sie durch Öffnungen 52 in den Lüftungsschlitzen 50, die von dem oberen Bereich 31 jeder Auflageplatte vorstehen, geleitet werden. Die Lüftungsschlitze 50 sind an benachbarten Bereichen positioniert und gestatten es der Luft, zumindest zu Beginn des Austritts aus einem Lüftungsschlitz 50, durch die Öffnungen in den Lüftungsschlitzen in eine Richtung im Wesentlichen parallel zu dem oberen Bereich der Auflageplatte auszutre ten. Die Öffnungen an den Lüftungsschlitzen 50 sind am besten in 5 und 8 zu erkennen und sie sind durch die Bezugszahl 52 gekennzeichnet. Wenn die temperaturgeregelten Gase durch die Öffnungen 52 in den Ofengarraum austreten, werden die in dem Ofengarraum angeordneten Nahrungsmittelprodukte durch Konvektionswärmeübertragung erwärmt. Ein Vorteil der Lüftungsschlitzöffnungen, die von der Auflageplatte vorstehen, ist der, dass bei Platzierung einer Pfanne oder eines anderen Nahrungsmittelaufnahmegefäßes auf der Auflageplatte, die erwärmte Luft frei unter der Pfanne und zwischen den Lüftungsschlitzen strömt und eine sehr effektive Konvektionswärmeübertragung sichert.
  • Die Lüftungsschlitze sind umgekehrt angeordnet und stehen nicht von der Oberseite der Auflageplatte vor, sondern stehen statt dessen in den Auflageplattenhohlraum vor. In dieser Ausführung wirken die Lüftungsschlitze wie Becher in dem Auflageplattenhohlraum. Wenn auch diese Ausführung es der Luft nicht erlaubt, frei unter einem Nahrungsmittelgefäß, das über der Öffnung angeordnet ist, zu strömen, kann ein Drahtgestell 900 (10) auf der Auflageplatte angeordnet werden, um den Nahrungsmittelaufnahmebehälter (oder das Nahrungsmittel) von der oberen Oberfläche der Auflageplatten anzuheben und dadurch eine zufriedenstellende Konvektionswärmeübertragung zu gewährleisten.
  • In 9A und 9B weist die obere Oberfläche der Auflageplatte 31a sich vertikal erstreckende Vorsprünge 50a, vertiefte Bereiche oder Oberflächen 46 und Öffnungen 48 auf, die in den vertieften Bereichen angeordnet sind. Die in 9B dargestellten Pfeile zeigen im Wesentlichen die Richtung der Luftbewegung in den Auflageplattenhohlraum 41a und durch die Öffnungen 48 an. Wie die vorher beschriebene Ausführung mit (nicht umgekehrten) Lüftungsschlitzen, ist ein Vorteil der in den 9A und 9B dargestellten Ausführung der Auflageplatte, dass bei Platzierung einer Pfanne oder eines anderen Nahrungsmittelaufnahmegefäßes die erwärmte Luft frei unter der Pfanne und zwischen den Lüftungs schlitzen strömen kann, wodurch eine sehr effektive Konvektionswärmeübertragung gesichert wird.
  • Die temperaturgeregelte Luft wird durch Gebläseanordnungen 60 (4) jeder Auflageplatte zugeführt. Wie in 4 dargestellt ist, weist jede Gebläseanordnung 60 ein Gebläsegehäuse 64, ein Gebläserad 66 und eine Welle 68 auf, die funktionsmäßig mit einem Motor verbunden ist, der jedes Gebläserad dreht. Jedes Gebläserad dreht sich um eine einzige Achse 68, die betriebsmäßig mit einer Motoreinrichtung verbunden ist. Ein Motor mit einer Leistung von 74,6 W (1/10 PS) hat sich als ausreichend erwiesen. Ein Gebläserad eines nach vorn geneigten Typs hat sich ebenfalls als ausreichend erwiesen. Die Luft wird in das Gebläsegehäuse gesaugt und in sich verjüngende Kanäle 62 abgegeben, die, wie dargestellt, zwischen der Seitenwand des Gehäuses und der Seitenwand der Ofenkammer 19 angeordnet sind.
  • In 4 sind spezifische Bezugszahlen nur in Bezug auf den sich verjüngenden Kanal angegeben, der sich in Fluidverbindung mit der unteren Auflageplatte befindet. Die Merkmale der unteren Gebläse- und Kanalanordnungen sind jedoch im Wesentlichen identisch mit denen der mittleren und oberen Gebläse- und Kanalanordnungen und daher werden die Beschreibungen für die letzteren nicht wiederholt. Wie in 4 dargestellt, weist jeder sich verjüngende Kanal ein naheliegendes Ende 162 und ein entferntes Ende 168 auf. Eine Einlassöffnung ist an dem naheliegenden Ende, an dem temperaturgeregeltes Gas von dem Gebläse 60 in den Kanal eintritt vorgesehen (d.h. die Einlassöffnung 164 befindet sich in Fluidverbindung mit der Gebläseanordnung, die dem Kanal zugehörig ist). Weiterhin weist jeder sich verjüngende Kanal 62 eine längliche Öffnung 70 an der unteren, nach innen weisenden Wand und weiterhin mehrere Öffnungen 72 auf. Die Öffnungen 72 und die längliche Öffnung 70 sind in der Seitenwand 19 der Ofenkammer 18 (12) ausgebildet, wobei der Rest des Kanals 62 durch zwei sich verjüngende Seitenwände und eine obere Wand gebildet wird. Die tempera turgeregelten Gase treten in jeden Kanal 62 durch die Öffnungen 72 in die jeweiligen Ofengarräume ein, um das in den Garräumen enthaltene Nahrungsmittelprodukt zu erwärmen. Ferner tritt, wie dargestellt, ein Teil der in jeden Kanal 62 eintretenden Luft ebenfalls durch die Öffnung 70 aus und fließt jeweils in die Auflageplattenhohlräume 18a der Auflageplatten 20, 22 und 24. Mit anderen Worten, jeder sich verjüngende Kanal speist eine separate Auflageplatte (20, 22, 24) und führt auch temperaturgeregelte Luft durch die Öffnungen 72 über jeder Auflageplatte (20, 22, 24) zu. Somit wird, wie vorher beschrieben, eine Konvektionswärmeübertragung durch die vorliegende Ofenausgestaltung durch in der Seitenwand des Ofengarraums über jeder Auflageplatte angeordnete Öffnungen und weiterhin durch die Auflageplatten selbst durch die an dem oberen Bereich jeder Auflageplatte angeordneten Lüftungsschlitze erreicht. In einer alternativen Anordnung würde der Ofen nicht die Öffnungen 72 aufweisen und daher würde das gesamte erwärmte Gas durch die Kanäle 62 in die dem Kanal zugehörige Auflageplatte strömen.
  • Bezug auf 4 bis 7 nehmend, sind in der Seitenwand 19 in jedem Garraum 18a Luftrückführungsöffnungen 90 für die Rückführung von Gas von jedem Garraum zu den Gebläsen 60 vorgesehen. Durch das Vorsehen der Luftrückführungsöffnungen in jedem Garraum 18a kann jeder Garraum als ein unabhängiger Konvektionsofen funktionieren und dadurch das Garen verschiedener Nahrungsmittel bei verschiedenen Temperaturen und verschiedenen Zyklen erlauben. In 13A bis C und 14 können die Luftrückführungsöffnungen 90 durch eine Filteranordnung 300 abgedeckt sein, die durch eine Halterung 302 oder andere bekannte Mittel an der Seitenwand 19 angebracht ist, um zu verhindern, dass Nahrungsmittelteilchen, Fett und andere Materialien durch die Rückführungsöffnungen aus dem Ofengarraum entweichen. Eine bevorzugte Filteranordnung 300 ist in 13A bis C und 14 dargestellt und umfasst einen Filterrahmen 304, der eine perforierte Platte 306 hält, die harmonikaförmig gefaltet ist und dadurch einen größeren Oberflächenbe reich bereitstellt, über den die Rückführluft strömt, bevor sie die Garkammer durch die Rückführungsöffnungen verlässt.
  • Der Temperatur der umgewälzten Luft oder des umgewälzten Gases kann durch jede bekannte Einrichtung geregelt werden. Eine geeignete Einrichtung zum Erwärmen und zur Temperaturregelung der Luft sind die gut bekannten elektrischen Heizstäbe 80 (d.h. Calrod) (7) oder „Gasbrenner„ (nicht dargestellt). Die Heizstäbe 80 können an jedem geeigneten Ort angeordnet werden. Die Heizstäbe werden, wie in 7 dargestellt, in dem Weg der Rückführluft für den Ofen angeordnet. 7 zeigt nur einen zwischen den oberen und mittleren Kanälen 62 in dem Bereich zwischen der äußeren Gehäuseseitenwand und der Garraumseitenwand 19 angeordneten Heizstab. Ein Heizelement ist durch die in 7 dargestellten Öffnungen 82 über jedem Kanal 62 angeordnet.
  • Bezug auf die Ausgestaltung des sich verjüngenden Kanals 62 nehmend, kann der Kanal 62 eine konstante Verjüngung vom naheliegenden Ende 162 bis zum entfernten Ende 168 aufweisen, wie es in 3 bis 5 und 7 dargestellt ist, oder sie kann mehrere Verjüngungsgrade aufweisen, wie es durch die gestrichelten Linien in 11 gezeigt ist. Wie in 11 dargestellt und die schraffierten Linien gekennzeichnet ist, kann der Kanal 62 eine Ausgestaltung mit Doppelverjüngung aufweisen, die erwiesenermaßen einen gleichmäßigen Luftstrom von den Öffnungen entlang der Länge des Kanals erzeugt. Insbesondere weist in der Ausgestaltung mit Doppelverjüngung des Kanals 62 der Kanal einen ersten horizontal verjüngten Bereich 160 benachbart dem naheliegenden Ende 162 und eine Einlassöffnung 164 (d.h. die Öffnung, an der die Luft von dem Gebläse in den Kanal eintritt) und einen zweiten horizontal verjüngten Bereich 166 benachbart zu dem entfernten Ende 168 auf. Wie dargestellt weist der erste horizontal verjüngte Bereich 160 einen größeren Kegelwinkel auf, als der zweite horizontal verjüngten Bereich 166, der eine geringere Neigung hat. Vorzugsweise erstreckt sich der erste horizontal verjüngte Bereich 160 annä hernd über ein Viertel bis zur Hälfte der Länge des Kanals. Der Verjüngungsgrad in dem ersten und zweiten verjüngten Bereichen kann variieren. Vorzugsweise verjüngt sich der erste horizontal verjüngte Kanal um 2,54 cm (1 inch) für jede 2,54 cm bis 7,62 cm (1 inch bis 3 inches) der Länge und der zweite horizontal verjüngte Bereich verjüngt sich um 2,54 cm (1 inch) für jede 17,78 cm bis 40,64 cm (7 bis 16 inches). Durch das Vorsehen einer Doppelverjüngung wird erwiesenermaßen die Luft gleichmäßiger entlang der Länge des Kanals vom naheliegenden Ende 162 bis zum entfernten Ende 168 verteilt. Wie in 12 dargestellt ist, weist der Kanal nicht nur eine Doppelverjüngung horizontal entlang seiner vorher beschriebenen Länge auf, sondern auch einen vertikal verjüngten Bereich 170 benachbart dem naheliegenden Ende 162, um den Luftstrom in den Kanal und die gleichmäßige Verteilung der erwärmten Luft in die Garkammer entlang der Länge des Kanals weiter zu verbessern.
  • Nachdem die temperaturgeregelte Luft durch die vorher beschriebenen Öffnungen 72 (optional) und Auflageplatten in den Garraum 18a eingetreten ist, wird sie durch die Rückführöffnungen 90 in der Seitenwand 19 des Ofengarraums (d.h. der Garraumwand benachbart zu jedem Kanal 62) (siehe 2 bis 5) zu dem Gebläsegehäuse zurückgeführt. Die durch die Öffnungen 90 zurückgeführte Luft wird durch das Heizelement 80 vor dem Eintreten in das Gebläsegehäuse erwärmt und wird von dort durch die Kanäle 62 erneut in den Ofengarraum umgewälzt.
  • Wahlweise kann ein elektrisches Heizelement 101 (z.B. Calrod-Heizelemente) auch benachbart der Oberseite des Ofengarraums angeordnet sein, um eine Einrichtung zum Grillen von Nahrungsmittelprodukten zur Verfügung zu stellen, die auf der oberen Auflageplatte angeordnet sind (siehe 1, 2 und 6).
  • Der vorliegende Ofen stellt auch eine Einrichtung zum Erwärmen eines Nahrungsmittelproduktes durch Mikrowellenenergie zur Verfü gung. In 2 und 3 werden die Mikrowellen durch Mikrowellenöffnungen 200, die in der Seitenwand 21 des Ofengarraums gebildet sind, in den Ofengarraum gebracht. Die Seitenwand 21 ist gegenüber der Seitenwand 19 des Ofengarraums angeordnet. Wie dargestellt, sind drei Reihen von Öffnungen 200 vorgesehen, von denen jede durch eine getrennte Magnetronanordnung 210 bedient wird. Der Typ (d.h. die Leistung) des verwendeten Magnetrons ist eine Frage der Auswahl und basiert auf gut bekannten Auswahlfaktoren. Die Verwendung von 2450 MHz-Magnetronen hat sich in der in 16 bis 18 dargestellten Ausführung als geeignet erwiesen.
  • In 2 und 3 speist jedes Magnetron 210 Mikrowellen in einen Kanal 212, der der speziellen Magnetronanordnung zugehörig ist und durch die Öffnungen 200 in den Ofengarraum ein. Die Öffnungen 200 und die Kanalstruktur 212 sind so ausgeführt, dass eine gleichmäßigere Abgabe der Mikrowelle in dem Ofengarraum erreicht wird. Eine bevorzugte Ausgestaltung für die Öffnungen ist in den Figuren dargestellt. Andere Ausgestaltungen können ebenfalls festgelegt werden und variieren gemäß der Ausführung und den Abmessungen des Garraums. Wie in den Fig. dargestellt ist, hat jeder Garraum 18a seine eigne, unabhängige Mikrowellenquelle (d.h. Magnetronanordnungen). Somit kann das Erwärmen von Nahrungsmittelprodukten, die in verschiedenen Garräumen angeordnet sind, mit verschiedenen Nennleistungen und verschiedenen Zyklen durch getrenntes Regeln jedes Magnetrons erfolgen. Eine schematische Darstellung der Erwärmungsregeleinrichtungen für den Ofen der 1 bis 5 ist in 15 dargestellt.
  • In einer in 16 bis 20 dargestellten bevorzugten Ausführung der Erfindung (Ausführung mit zwei Garräumen), wird die Mikrowellenenergie von den Magnetronen 410 jedem Ofengarraum 18a durch ein Paar von Wellenleitern 400, 402 (d.h. Kanäle) zugeführt, die über jedem Garraum angeordnet sind. Somit hat jeder Garraum seine eigene, unabhängige Mikrowellenquelle. Jeder Wellenleiter weist mehrere Öffnungen 404, vorzugsweise Schlitze, auf, durch die sich die Mikrowellen in den Garraum fortpflanzen. Die Schlitze 404 sind beabstandet, um eine im Wesentlichen gleichmäßige Mikrowellenverteilung entlang der Länge des Wellenleiters zu erzielen. Genauer ausgedrückt, sind die Schlitze in ungefähren Vielfachen der berechneten Minima oder Maxima für die durch die Mikrowellenquelle, d.h. durch das Magnetron, erzeugten Mikrowellen beabstandet. Die Minima und Maxima für einen speziellen Wellenleiter und ein spezielles Magnetron werden durch bekannte Mittel berechnet. Die Maxima und Minima der Mikrowellen für verschiedene Wellenleiterausgestaltungen und verschiedene Mikrowellenfrequenzen können ebenfalls unter Bezugnahme auf Tabellen, die von den Magnetronlieferfirmen, wie etwa Continental Microwave & Tool Co., Inc, Hampton, New Hampshire, veröffentlicht sind, leicht bestimmt werden. Wie dargestellt, sind die Schlitze 404 vorzugsweise in Winkein zu der Länge der Wellenleiter angeordnet, die im Allgemeinen von der Rückseite zu der Vorderseite jedes Garraums verlaufen. Ferner sind, wie in 17 und 18 dargestellt, vorzugsweise Gebläseanordnungen 500 vorgesehen, um die Magnetrone 410 während des Betriebs zu kühlen.
  • Ein Vorteil der Verwendung von mehreren Magnetronen in jedem Garraum des Ofens anstatt eines einzelnen Magnetrons für jeden Garraum ist die erhöhte Leistung, die zwei oder mehr Magnetrone in den Garraum im Vergleich zu einem einzigen Magnetron gleicher Ausgestaltung abgeben können. Weiterhin kann die hierin offenbarte Doppelmagnetronanordnung auch verwendet werden, um eine verbesserte Mikrowellenverteilung in dem Garraum zu erhalten. Um das zu erreichen sind die Regelungen in verschiedener Weise ausgestaltet und die Magnetrone in verschiedener Weise ausgestaltet, so dass sie gleichzeitig (in Phase), über Kreuz geschaltet, in Reihe, in zufälligen und/oder sich ständig verändernden Kombinationen der vorher angeführten Verbindungen eingeschaltet werden können.
  • In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist der Wellenleiter ausgestaltet, ein im Wesentlichen gleichmäßiges Garen der Nahrungsmittelprodukte zu erreichen, ohne dass Mikrowellenrühreinrichtungen, wie zum Beispiel sich bewegende, reflektierende Oberflächen erforderlich sind. Wie detailliert in 22 bis 24 dargestellt ist, weist der Wellenleiter (400, 402) gegenüberliegende Wände 401 und 403 und gegenüberliegende Seiten 405 und 407 auf. Wie dargestellt, weist eine bevorzugte Ausführung des Wellenleiters (400, 402) einen Ursprungsabschnitt 406 und einen Abgabeabschnitt 420 auf, an dem die Abgabeschlitze 404 angeordnet sind. Der Ursprungsabschnitt 406 ist der Bereich des Wellenleiters, an dem die Welle erzeugt wird und an dem die Schaltung korrekt abgestimmt wird, um die Garraumbelastung an den Wellenleiter anzupassen. Der Ursprungsbereich 406 weist eine Öffnung 408 auf, durch die die Antenne des Magnetrons in dem Ursprungsabschnitt angeordnet ist und er weist eine Öffnung 412 für die Abstimmstichleitung und einen Abstimmschlitz 414 auf, der sich von der Öffnung 412 in Richtung auf das entfernte Ende 416 des Wellenleiters (d.h. von dem Magnetron ausgehend), erstreckt. Vorzugsweise sind die Öffnung 412 für das Abstimmelement und der Schlitz 414 entlang der Mittellinie einer der Wände 401 oder 403 in dem Mikrowellenursprungsabschnitt 414 des Wellenleiters angeordnet. Weiterhin ist in der bevorzugten dargestellten Ausführung eine Montagehalterung 422 zum Befestigen des Magnetrons an dem Wellenleiter vorgesehen. Bei der Optimierung der Ausgangsleistung des Wellenleiters wird ein metallisches Abstimmelement (Stichleitung) zuerst in der Öffnung 412 positioniert und entlang dem Schlitz 414 geführt, bis die Welle mit Hilfe eines Netzanalysators optimal abgestimmt ist. Vorzugsweise befindet sich die endgültige Stellung der Abstimmstichleitung innerhalb des Bereiches einer halben Wellenleiterwellenlänge ausgehend von der Antenne des Magnetrons. Der Schlitz 414 sollte diesen Bereich einnehmen, so dass die Abstimmstichleitung an der optimalen Stelle eingestellt und verriegelt werden kann. In Produktionseinheiten ist die Abstimmvorrichtung vorzugsweise entsprechend den Maßen und der Stelle, die nach dem vorher angeführten Verfahren vorbestimmt sind, in den Wellenleiter eingebaut. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, zwei Öffnungen 412, eine an jedem Ende des Schlitzes 414, für die Abstimmstichleitung vorzusehen, damit die Abstimmstichleitung für Abstimmzwecke von jedem Ende eingesetzt werden kann.
  • Bezug auf 22 nehmend, ist die Öffnung 408 für die Magnetronantenne vorzugsweise so dimensioniert, dass ein ausreichender ringförmiger Freiraum um die Magnetronantenne und den Wellenleiter herum zur Verfügung steht, wobei ein vollständiger Kontakt mit der Metallgitterdichtung des Magnetrons vorhanden ist. Das kann durch Walzen oder Fließpressen der Öffnung erreicht werden, wobei die erhöhte Kante der Öffnung von dem Wellenleiter nach außen weist, um auf die Oberfläche der Magnetrondichtung zu treffen. Die bevorzugte Lage der Öffnung 408 in Bezug auf die Rückwand des Wellenleiters zum Erreichen der maximalen Ausgangsleistung wird normalerweise durch den Hersteller des Magnetrons angegeben. In der in 22 dargestellten Ausführung beträgt dieser Abstand etwa 18,6 mm (± 1 mm) [0,73'' (± 0,4'')]. Weiter auf 22 bis 24 Bezug nehmend, beträgt die Breite „w„ des Wellenleiters, der Energie mit 2,45 GHz übeträgt, von etwa 7,11 cm bis 10,92 cm (2,8'' bis 4,3''„), wobei die Höhe „h„ des Wellenleiters etwa 35% bis 50% der Breite beträgt. Bei dem bevorzugten, in 22 bis 23 dargestellten Wellenleiter, weist dieser eine Breite „w„ von etwa 7,94 cm (3,125 inches) und eine Höhe „h„ von etwa 2,54 cm (1 inch) entlang dem Mikrowellenabgabeabschnitt 420 des Wellenleiters auf. Die Wellenleiter sind vorzugsweise aus Feinblech hergestellt. Die gewöhnlich in Ofenausführungen verwendeten Stähle, wie etwa kaltgewalzter Stahl, aluminierter und verzinkter Stahl und rostfreier Stahl sind geeignete Wellenleitermaterialien. Wenn mehrere Stücke Feinblech verwendet werden, um den Wellenleiter aufzubauen, sind Befestigungselemente oder Schweißen geeignet. Vorzugsweise sind Punktschweißungen oder Befestigungselemente in kurzen Abständen vorzusehen, um Undichtigkeiten zu vermeiden. Im Allgemeinen ist es geeignet, die Schweißstellen oder Befestigungselemente zwischen 1,27 cm und 1,91 cm (1/2'' und 3/4'') voneinander entfernt anzuordnen. In Ausgestaltungen, bei denen die Wand des Garraums auch als eine Wand des Wellenleiters dient, ist es vorteilhaft, das gleiche Befestigungs- oder Schweißverfahren zu verwenden. Der Aufbau des Ursprungsabschnitts des Wellenleiters ist dem des Mikrowellenabgabeabschnitts des Wellenleiters ähnlich. Vorzugsweise ist der Ursprungsabschnitt integrierter Bestandteil des Wellenleiters und aus den gleichen Materialien wie der Mikrowellenabgabeabschnitt des Wellenleiters hergestellt. Wie in der bevorzugten Ausführung von 22 dargestellt, ist die Breite des Ursprungsabschnitts des Wellenleiters die gleiche wie die Breite des Mikrowellenabgabeabschnitts des Wellenleiters. Vorzugsweise beträgt die Höhe des Ursprungsabschnitts benachbart der Öffnung für die Mikrowellenantenne wenigstens 3,81 cm (1,5'') oder, wie für einen Magnetronantennenfreiraum gefordert, wenigstens 0,95 cm (3/8'') von der gegenüberliegenden Wand. Wie in 22 dargestellt, beträgt die Höhe des Ursprungsabschnitts des Wellenleiters benachbart der Öffnung für die Mikrowellenantenne in der bevorzugten Ausführung mit einer Übergangsneigung 422 zu dem Mikrowellenabgabeabschnitt 420 zur Minimierung von Reflexion 3,81 cm (1,5 inches).
  • Bezug auf 23 nehmend ist dort ein bevorzugter Mikrowellenabgabeabschnitt 420 des Wellenleiters mit Schlitzen 404 und einer theoretischen Welle „W„ dargestellt. Der Hauptfaktor, der die Anzahl der Schlitze 404 bestimmt, ist der Abstand zwischen ihnen. Der Abstand hängt von der gewünschten Phasenregelungsbetriebsweise des Wellenleiters ab. Für eine „in Phase„-Anordnung beträgt der Abstand eine vollständige Wellenleiterwellenlänge. Für eine „180°-Phasenverschiebung„-Anordnung beträgt der Abstand eine halbe Wellenleiterwellenlänge und für eine „90°-Phasenverschiebung„-Anordnung beträgt der Abstand ein Viertel der Wellenleiterwellenlänge. Somit hängt die Anzahl der Schlitze 404 von der Anordnung in Bezug auf die gesamte zur Verfügung stehende Wellenleiterlänge ab.
  • In der bevorzugten in 23 und 24 dargestellten Wellenleiteranordnung sind die Schlitze 404 so beabstandet, dass sie eine im Wesentlichen gleichmäßige Mikrowellenverteilung entlang der Länge des Wellenleiters erzielen. Wie vorher beschrieben, sind die Schlitze vorzugsweise in annähernden Vielfachen der berechneten Minima oder Maxima für die durch die Mikrowellenquelle, d.h. durch das Magnetron, erzeugten Mikrowellen beabstandet. Weiterhin haben, wie in 23 dargestellt, die Schlitze 404 in der bevorzugten Ausführung eine Länge „L„ von etwa 5,4 cm (2,125 inches) und eine Breite von etwa 0,71 cm (0,278 inches), wobei die Enden des Schlitzes abgerundet sind. Weiterhin sind die Schlitze in einem Winkel zu der Mittellinie C1 des Wellenleiters angeordnet, wobei die Mittellinie C2 des Schlitzes 404 einen Winkel von 60 Grad zu der Mittellinie C1 des Wellenleiters bildet. Wenn auch in 24 ein Winkel von 60 Grad dargestellt ist, beträgt dieser Winkel vorzugsweise zwischen etwa 60 bis 70 Grad. Bezug auf 23 nehmend, ist dort eine bevorzugte Schlitzanordnung dargestellt, wobei die Anzahl (oder die Dichte) der Schlitze in Richtung auf das entfernte Ende 416 des Wellenleiters (d.h. ausgehend von der Mikrowellenquelle) zunimmt. Es hat sich erwiesen, dass durch die Erhöhung der Schlitzdichte in dieser Art und Weise eine gleichmäßigere Verteilung der Energie in den Garraum erreicht wird. In einer anderen Ausführung mit dem gleichen Effekt, kann die Breite der Schlitze allmählich zunehmen, wobei die Schlitze, die von der Mikrowellenquelle am weitesten entfernt sind, eine größere Breite aufweisen, als die Schlitze nahe der Mikrowellenquelle, wobei der Effekt darin besteht, dass die Gesamtschlitzfläche in Richtung auf das entfernte Ende 416 des Wellenleiters größer wird. Wenn die Breite der Schlitze allmählich vergrößert wird, sollte die Länge des Schlitzes abnehmen, so dass der Umfang des Schlitzes annähernd der Freiraumwellenlänge gleicht (Frequenz 2,45 GHz in der offenbarten Ausführung), damit der Schlitz in Resonanz ist.
  • In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung hat es sich erwiesen, dass die Gleichmäßigkeit der Mikrowellenverteilung durch das Anordnen einer reflektierenden Oberfläche auf der Innenseite der Garraumtür verbessert werden kann. Insbesondere hat es sich erwiesen, dass in einer bevorzugten Ofenanordnung mit einem Garraum, der annähernd die Abmessungen 34,47 cm (14,75 inches) breit, 22,56 cm (8,88 inches) hoch und 52,07 cm (20,50 inches) tief aufweist, die Neigung der inneren Oberfläche der Tür die Mikrowellenverteilung in dem Garraum verbessert. Bezug auf 25 nehmend, ist dort ein Querschnitt einer Tür 14 dargestellt, die eine geneigte innere Oberfläche 15 aufweist, die einen reflektierende Oberfläche zur verbesserten Mikrowellenverteilung in dem Garraum bereitstellt. In der bevorzugten Ausführung ist die innere Oberfläche der Tür von oben nach unten in Richtung auf das Innere des Garraums um etwa 2,54 cm (1 inch) geneigt.
  • In einer noch anderen bevorzugten Ausführung der Erfindung (21) sind sich hin- und herbewegende Rührelemente 600 über den Heizelementen an der Oberseite der Heizkammer 18 angeordnet, um die Wärme von dem Heizelement in Richtung auf die Aufnahmeplatte darunter zu reflektieren. Vorzugsweise sind die Rührelemente aus einem Material hergestellt, das auch Mikrowellen reflektiert, so dass ein verstärktes Verwirbeln der Mikrowellen erreicht wird, wodurch die Gleichmäßigkeit des Garens gefördert wird. Ein geeignetes Material für die Rühreinrichtung ist rostfreier Stahl. Wie dargestellt, sind die reflektierenden Rührelemente 600 betriebsmäßig mit einem Lager 602 verbunden, dass durch ein Verbindungsglied 604 bewegt wird, das wiederum mit einem durch einen Motor 608 angetriebenen Antriebsglied verbunden ist.
  • Zu der in 16 bis 20 dargestellten Ausführung der Erfindung sollte bemerkt werden, dass die Kammer 18 zwei Garräume 18a auf weist und dass zwei Türen 700 verwendet werden, um den Ofen abzudichten. Ein anderes Merkmal einer Ausführung der Erfindung sieht das Ausströmen eines Teils der temperaturgeregelten Garluft aus dem Gebläsegehäuse vor. Bezug auf 17 bis 19 nehmend, ist dort eine Ausströmöffnung 702 in dem Gebläsegehäuse 64 dargestellt, durch die ein Teil des temperaturgeregelten Gases über ein Rohr (oder einen Kanal) ausgestoßen wird. Das Ausströmen der Luft aus dem System induziert ein Ansaugen von Außenluft durch die an der Rückseite des Ofens angeordnete Ansaugöffnung 706. Die Außenluft wird dann in die Unterteilungskammer 708 gesaugt, die zwischen dem oberen und dem unteren Garraum 18a angeordnet ist. Die Luft von der Unterteilungskammer 708 wird dann durch Öffnungen 710 an sowohl der oberen als auch an der unteren Gebläseanordnung 60 gesaugt, die sich in Fluidverbindung mit der Unterteilungskammer befindet. Der austretende Luftstrom und der „erzeugte„ Außenluftstrom in das System sind durch die Pfeile in 19 und 20 gekennzeichnet. Die Position der Unterteilungskammer zwischen den Garräumen des Ofens ist besonders vorteilhaft, da die Wärme von den Garräumen die Luft in der Unterteilungskammer erwärmt und somit als Wärmeaustauscher dient, um die Außenluft vorzuwärmen.
  • 1 und 16 zeigen allgemein die Steuertafel (das Steuergerät) 450 für die hierin beschriebene Ausführung. Vorzugsweise weist das Steuergerät 450 die Fähigkeit auf, die Mikrowellenerwärmungsenergie und die Garzykluszeiten zu steuern und es kann für bestimmte Nahrungsmittel-Garanwendungen programmiert werden. Gleichermaßen ist es auch vorteilhaft, dass das Steuergerät 450 die Konvektionswärmeübertragungsaspekte der Erfindung (z.B. die Gebläse 60 und die Heizelemente) und die vorher beschriebenen reflektierenden Verwirbelungseinrichtungen steuert.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die vorher dargestellten Beispiele eingeschränkt, da es so zu verstehen ist, dass eine Fachperson mit gewöhnlicher Qualifikation in der Lage sein soll te, Substitutionen und Äquivalente zu verwenden, ohne von der vorliegenden Erfindung abzuweichen.

Claims (6)

  1. Ofen (10) mit: einem Garraum (18, 18a), der von einer Tür (14) und einer Mehrzahl von Wänden (19, 21, 23, 27) definiert wird, wobei der Garraum (18, 18a) eine Länge, eine Breite und eine Höhe hat; einer ersten Mikrowellenquelle (410) zum Erzeugen von Mikrowellen; einem ersten Wellenleiter (400), der eine Länge hat, die die Länge oder die Breite des Garraums (18, 18a) durchläuft; wobei der erste Wellenleiter (400) einen Leiter bildet, durch den sich Mikrowellen fortpflanzen; wobei der erste Wellenleiter (400) eine Mehrzahl von Schlitzen (404) entlang der Mittellinie seiner Länge hat, durch die hindurch die Mikrowellen in den Garraum (18, 18a) eintreten können; dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (404) des ersten Wellenleiters (400) so gebildet sind, dass die Anzahl von Schlitzen (404) entlang der Länge des ersten Wellenleiters (400) von der Mikrowellenquelle (410) ausgehend zunimmt.
  2. Ofen (10) nach Anspruch 1, der weiter aufweist: eine zweite Mikrowellenquelle (410) und einen zweiten Wellenleiter (402), durch den sich Mikrowellen fortpflanzen, wobei der zweite Wellenleiter (402) eine Länge hat, die die Länge oder die Breite des Garraums (18, 18a) durchläuft; wobei der zweite Wellenleiter (402) einen Leiter bildet, durch den sich Mikrowellen von der zweiten Mikrowellenquelle (410) fortpflanzen; wobei der zweite Wellenleiter (402) eine Mehrzahl von Schlitzen (404) entlang seiner Länge hat, durch die hindurch die Mikrowellen in den Garraum (18, 18a) eintreten können, wobei die Schlitze (404) des zweiten Wellenleiters (402) so ausgebildet sind, dass die Anzahl von Schlitzen (404) entlang der Länge des zweiten Wellenleiters (402) ausgehend von der zweiten Mikrowellenquelle ausgehend zunimmt.
  3. Ofen (10) nach Anspruch 1, der weiter mit einem Gebläse (60) versehen ist, das erwärmte Luft in dem Garraum (18, 18a) umwälzt.
  4. Ofen (10) nach Anspruch 1, wobei die Schlitze (404) des ersten Wellenleiters (400) in einem Winkel zwischen 60° bis 70° zu der Mittellinie des ersten Wellenleiters (400) angeordnet sind.
  5. Ofen (10) nach Anspruch 2, wobei die Schlitze (400) des zweiten Wellenleiters (402) und einem Winkel zwischen 60° und 70° zu der Mittellinie des zweiten Wellenleiters (402) angeordnet sind.
  6. Ofen (10) nach Anspruch 1, wobei die Tür (14) eine innere Oberfläche (15) hat, die in dem Garraum (18, 18a) liegt, wenn sich die Tür (14) in geschlossener Stellung befindet, wobei die innere Oberfläche (15) aus einem mikrowellenreflektierenden Material aufgebaut ist und geneigt ist.
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