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DE60129418T2 - Übertragung von rufspezifikationen in einem telekommunikationssystem - Google Patents

Übertragung von rufspezifikationen in einem telekommunikationssystem Download PDF

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DE60129418T2
DE60129418T2 DE60129418T DE60129418T DE60129418T2 DE 60129418 T2 DE60129418 T2 DE 60129418T2 DE 60129418 T DE60129418 T DE 60129418T DE 60129418 T DE60129418 T DE 60129418T DE 60129418 T2 DE60129418 T2 DE 60129418T2
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Hans Christian AHLBÄCK
Harri Tapani Hakala
Mika Vaino Hovi
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Original Assignee
Telefonaktiebolaget LM Ericsson AB
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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Übertragung von Verbindungsdatensätzen (Call Detail Records) in einem Telekommunikationssystem und spezieller die Übertragung von Verbindungsdatensätzen zwischen Mobilkommunikationsnetzen.
  • Hintergrund der Erfindung
  • In den Mobilkommunikationsnetzen von heute ist der Betreiber eines Mobilfunknetzes in der Lage, eine strenge Kontrolle über die von seinen Teilnehmern eingeleiteten Verbindungen und verwendeten Dienste aufrechtzuerhalten, wenn sie zu Hause sind, d.h. wenn sie bei dem eigenen Netz des Betreibers angemeldet sind. Wenn zum Beispiel ein Teilnehmer seinen Kreditrahmen für Gespräche überzieht, kann der Betreiber den Teilnehmer von dieser Situation in Kenntnis setzen, und/oder er kann den Teilnehmer daran hindern, weitere Verbindungen einzuleiten, bevor seine offene Rechnung beglichen ist. In ähnlicher Weise kann ein Betreiber, wenn ein Teilnehmer von einem auffüllbaren Konto Gebrauch macht, z.B. indem er Rubbelkarten verwendet, um seinem Konto Beträge gutzuschreiben, den Zugang des Teilnehmers beschränken, wenn sich das Guthaben des Teilnehmers auf Null verringert.
  • Eine solche Gebührenkontrolle ist möglich, weil die Mobilfunk-Vermittlungsstelle (Mobile Switching Centre, MSC), welche als die "Ortsvermittlungsstelle" für einen Teilnehmer fungiert, Verbindungsdatensätze (Call Detail Records, CDRs) in regelmäßigen Zeitabständen zu einem Gebührenknoten des Heimatnetzes des Teilnehmers sendet. Die Häufigkeit, mit welcher CDRs gesendet werden, ist für eine gegebene Vermittlungsstelle vordefiniert (z.B. alle 5 Minuten) und wird auf alle Teilnehmer angewendet, die bei dieser Vermittlungsstelle angemeldet sind. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die versorgende MSC eine MSC des Heimatnetzes ist. In dem Falle, wenn ein Mobilfunkteilnehmer bei einer MSC eines fremden Netzes angemeldet ist (d.h. wenn der Teilnehmer "roamt"), werden CDRs, die von der versorgenden MSC erzeugt werden, zu einem Heimatnetz über eine Verrechnungsstelle (Clearing House) in so genannten TAP-Dateien weitergeleitet (falls notwendig, werden mehrere CDRs in dem fremden Netz zusammengetragen, und die zusammengetragenen CDRs werden in einer einzigen TAP-Datei zu der Verrechnungsstelle gesendet). Die Verrechnungsstelle identifiziert das Ziel-Heimatnetz für die TAP-Dateien, zum Beispiel anhand des IMSI-Codes des rufenden Teilnehmers. Es kann wenigstens zwei Tage oder sogar länger dauern, bevor die CDRs zum Heimatnetz weitergeleitet werden.
  • Ein Heimatnetz kann daher nicht in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit die Gebühren überwachen, die für einen seiner Teilnehmer anfallen, wenn dieser Teilnehmer in einem fremden Netz roamt. Vielmehr werden Gebühreninformationen nur periodisch von dem fremden Netz an das Heimatnetz gesendet (z.B. alle paar Tage). Hier besteht daher die Möglichkeit, dass ein Betrug durch einen roamenden Teilnehmer für eine gewisse Zeit vom Heimatnetz des Teilnehmers unerkannt bleibt, und dass dem Betreiber des Heimatnetzes während dieser Zeit beträchtliche Verluste entstehen.
  • In WO 97/24007 wird eine SS7-Netz-Signalisierungsadresse einer versorgenden Vermittlungsstelle für ein Zellularsystem offenbart, welche verwendet wird, um eine eindeutige Netz-Verbindungskennung für eine Mobilfunkverbindung zu konstruieren. Diese eindeutige Netz-Verbindungskennung wird quer durch die Netze übermittelt, um mehreren versorgenden Vermittlungsstellen, die einem roamenden Teilnehmer zugeordnet sind, zu ermöglichen, Verbindungsdatensätze einem separaten Netz oder einem Knoten zur Verfügung zu stellen und diesen zu veranlassen, die Gebührendatensätze mit einer einzigen Verbindung in Zusammenhang zu bringen.
  • Zusammenfassung der vorliegenden Erfindung
  • Die Erfinder der vorliegenden Erfindung haben erkannt, dass eine Lösung des oben genannten Problems darin besteht, CDRs aus einem fremden Netz, unmittelbar oder kurz nachdem sie erzeugt wurden, zu einem Heimatnetz zu übertragen. Somit ist es möglich, das Senden der CDRs zu einer Verrechnungsstelle zu vermeiden, obwohl eine Verrechnungsstelle, falls dies gewünscht wird, nach wie vor verwendet werden kann. Um dies auf eine effiziente Weise zu erreichen, ist es erforderlich, einen Mechanismus zum Benachrichtigen des fremden Netzes von der Adresse des Gebührenermittlungssystems des Heimatnetzes, zu welchem die CDRs gesendet werden sollten, vorzusehen.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die oben erwähnten Nachteile zu überwinden oder wenigstens zu mildern. Insbesondere ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Kosten- und Betrugskontrolle für alle Teilnehmer nahezu in Echtzeit zu gewährleisten. Diese und weitere Aufgaben werden mindestens teilweise gelöst, indem ein fremdes Netz während der Anmeldung eines Mobilfunkteilnehmers bei dem fremden Netz von der Adresse des Gebührenermittlungssystems des Heimatnetzes benachrichtigt wird.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Leiten von Verbindungsdatensätzen (Call Detail Records, CDRs) für einen Teilnehmer von einer versorgenden Vermittlungsstelle zu einem Gebührenermittlungssystem bereitgestellt, wobei das Verfahren umfasst:
    Übertragen einer Adresse eines Gebührenermittlungssystems in einem Signalisierungsnetz, mit welchem die versorgende Vermittlungsstelle und das Gebührenermittlungssystem gekoppelt sind, von einem Teilnehmerregister zu der versorgenden Vermittlungsstelle;
    Zuordnen dieser Adresse zu CDRs, die von der versorgenden Vermittlungsstelle mit Bezug auf den Teilnehmer erzeugt wurden; und
    Übertragen der CDRs von der versorgenden Vermittlungsstelle zu dem Gebührenermittlungssystem über das Signalisierungsnetz auf der Basis der zugeordneten Adresse.
  • Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ermöglichen, dass CDRs, bald nachdem sie von einer versorgenden Vermittlungsstelle erzeugt werden, zu einem Gebührenermittlungssystem zurückgesendet werden. Die Benachrichtigung von der Adresse des Gebührenermittlungssystems während des Anmeldungsvorgangs stellt eine effiziente Verwendung von Signalisierungsressourcen in einem Telekommunikationssystem dar.
  • Die versorgende Vermittlungsstelle und das Teilnehmerregister können sich in einem fremden Netz bzw. in einem Heimatnetz befinden, wenn der Teilnehmer in dem fremden Netz roamt. Stattdessen können sich die versorgende Vermittlungsstelle und das Teilnehmerregister auch in demselben Netz befinden.
  • Das Netz kann bzw. die Netze können GSM-basiert sein, und die versorgende Vermittlungsstelle kann eine MSC/VLR oder ein GMSC sein. Stattdessen kann das bzw. können die Netze auch GPRS-basiert sein (wobei die versorgende Vermittlungsstelle ein GGSN ist), oder auf UMTS der dritten Generation basierend.
  • Vorzugsweise wird die Adresse des Gebührenermittlungssystems zwischen dem Teilnehmerregister und der versorgenden Vermittlungsstelle unter Verwendung eines Verkehrsprotokolls übertragen. Noch besser ist in einem GSM-Netz das Verkehrsprotokoll das Mobile Application Part (MAP) Protokoll. Insbesondere kann die Adresse des Gebührenermittlungssystems in einer der folgenden MAP- Nachrichten enthalten sein: InsertSubscriberData; DeleteSubscriberData; und SendRoutingInfoResult. Das Teilnehmerregister kann ein Heimatregister (Home Location Register, HLR) sein, wobei die Adresse während eines Anmeldungsvorgangs von dem HLR zu der versorgenden Vermittlungsstelle gesendet wird. Das Heimatnetz des Teilnehmers kann mehrere Gebührenermittlungssysteme umfassen, wobei verschiedene Teilnehmer verschiedenen Gebührenermittlungssystemen zugeordnet sind. Bei gewissen alternativen Ausführungsformen ist das (sind die) Netz(e) General Packet Radio Service (GPRS-) basiert, wobei das GPRS Tunnelling Protocol (GTP) verwendet wird.
  • Vorzugsweise ist das Gebührenermittlungssystem, zu welchem die CDRs gesendet werden, eine Vorverarbeitungseinrichtung (Mediation Device). Die CDRs können zusätzlich über eine Vorverarbeitungseinrichtung eines fremden Netzes geroutet werden.
  • Das Signalisierungsnetz, über welches die CDRs gesendet werden, kann ein IP-basiertes Netz sein, z.B. ein ATM-Netz. In diesem Falle ist dann die Adresse des Gebührenermittlungssystems eine IP-Adresse. Das Signalisierungsnetz kann dasselbe sein wie das Signalisierungsnetz, über welches die Adresse des Gebührenermittlungssystems von dem Teilnehmerregister zu dem versorgenden Netz gesendet wird, oder von ihm verschieden sein.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Leiten von Verbindungsdatensätzen (Call Detail Records, CDRs) für einen Teilnehmer von einer Gateway MSC (GMSC) zu einem Gebührenermittlungssystem bereitgestellt, wobei das Verfahren umfasst:
    Übertragen einer Adresse eines Gebührenermittlungssystems in einem Signalisierungsnetz, mit welchem die GMSC und das Gebührenermittlungssystem gekoppelt sind, von einem Heimatregister (Home Location Register, HLR) zu der GMSC;
    Zuordnen dieser Adresse zu CDRs, die von der GMSC Bezug auf den Teilnehmer erzeugt wurden; und
    Übertragen der CDRs von der GMSC zu dem Gebührenermittlungssystem über das Signalisierungsnetz auf der Basis der zugeordneten Adresse.
  • Gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Heimatregister (Home Location Register, HLR) eines Mobilkommunikationsnetzes bereitgestellt, wobei das HLR umfasst:
    Speichermittel zum Aufzeichnen einer Signalisierungsnetz-Adresse eines Gebührenermittlungssystems des Telekommunikationsnetzes;
    Mittel zum Empfangen einer Anmeldungsanforderung von einer versorgenden Vermittlungsstelle in Bezug auf einen Teilnehmer; und
    Mittel zum Antworten auf diese Anforderung durch Zurücksenden der Adresse des Gebührenermittlungssystems an die versorgende Vermittlungsstelle.
  • Gemäß einem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Vermittlungsstelle eines Mobilkommunikationsnetzes bereitgestellt, wobei die Vermittlungsstelle umfasst:
    Mittel zum Senden einer Anmeldungsanforderung an ein Teilnehmerregister eines Heimatnetzes eines Teilnehmers, der sich bei der Vermittlungsstelle anmelden möchte; und
    Mittel zum Empfangen einer Adresse eines Gebührenermittlungssystems des Heimatnetzes von dem Teilnehmerregister, wobei die Adresse eine Adresse in einem Signalisierungsnetz ist, mit welchem die bedienende Vermittlungsstelle und das Gebührenermittlungssystem gekoppelt sind,
    wobei Verbindungsdatensätze (Call Detail Records, CDRs), die danach von der Vermittlungsstelle mit Bezug auf den Teilnehmer erzeugt werden, über das Signalisierungsnetz zu dem Gebührenermittlungssystem gesendet werden können.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt schematisch ein Telekommunikationssystem, welches die vorliegende Erfindung verkörpert; und
  • 2 ist ein Flussdiagramm, das ein Verfahren zur Steuerung der Gebührenermittlung in dem System von 1 veranschaulicht.
  • Ausführliche Beschreibung gewisser Ausführungsformen
  • In 1 ist ein Telekommunikationssystem dargestellt, das zwei miteinander verbundene öffentliche Mobilfunknetze (Public Land Mobile Networks, PLMNs) zeigt. Für die Zwecke der nachfolgenden Beschreibung stellt ein erstes der PLMNs 1 das Heimatnetz eines Teilnehmers dar, der ein mobiles Endgerät 2 verwendet, und wird als das Heimat-PLMN (HPLMN) bezeichnet. Des zweite der PLMNs 3 wird als das besuchte PLMN (Visited PLMN, VPLMN) bezeichnet. Beide Netze sind Global System for Mobile communications (GSM-) basierte Netze und umfassen eine Anzahl von Mobilfunk-Vermittlungsstellen (Mobile Switching Centres, MSCs) 4. Die Netze 1, 2 sind über jeweilige Gateway MSCs (GMSCs) 5 gekoppelt. Jedes Netz umfasst außerdem, obwohl in 1 auf ihre Darstellung verzichtet wurde, Funk-Basisstationen (Base Transceiver Stations, BTSs) und Basisstations-Steuereinrichtungen (Base Station Controllers, BSCs), welche als die Schnittstelle zwischen mobilen Endgeräten und MSCs dienen.
  • Beide Netze umfassen ein Heimatregister (Home Location Register, HLR) 6, obwohl dieses nur in 1 für das HPLMN 1 dargestellt ist. Das HLR 6 unterhält einen Datensatz sämtlicher Teilnehmer des HPLMN 1, welcher die internationale Mobilfunk-Teilnehmerkennung (International Mobile Subscriber Identity, IMSI) für jeden Teilnehmer enthält und welcher von einem Teilnehmer verwendet wird, um sich bei einem Netz anzumelden. Für jeden Teilnehmer speichert das HLR 6 die Adresse eines Gebührenermittlungssystems (z.B. Vorverarbeitungseinrichtung (Mediation Device)) 7 des HPLMN 1. Normalerweise ist nur ein einziges Gebührenermittlungssystem 7 in dem HPLMN 1 vorhanden, so dass alle Teilnehmer mit derselben Adresse eines Gebührenermittlungssystems verknüpft sind (in manchen Netzen können mehrere Gebührenermittlungssysteme vorhanden sein). Die Adresse des Gebührenermittlungssystems ist in einem Beispiel eine IP-Adresse des Gebührenermittlungssystems in einem IP-Netz 8. Obwohl das IP-Netz 8 in 1 als ein gesondertes Netz dargestellt ist, ist klar, dass das Netz auch in das existierende Signalisierungsnetz (z.B. SS7/IP) integriert sein kann.
  • Mit jeder MSC 4 ist ein Besucherregister (Visitor Location Register, VLR) 9 verknüpft, welches einen Datensatz von Teilnehmern unterhält, die gegenwärtig bei der zugehörigen MSC 4 angemeldet sind. Der Datensatz beinhaltet Teilnehmer, für welche die MSC 4 eine Heimat-MSC ist, ebenso wie Teilnehmer, für welche die MSC 4 ein fremdes Netz ist. Die MSCs 4 sind mit dem IP-Netz 8 gekoppelt. Falls der das Endgerät 2 verwendende Teilnehmer den Versorgungsbereich seines HPLMN 1 verlässt und sich in den Versorgungsbereich des VPLMN 3 begibt, wird sein Endgerät 2 versuchen, sich bei einer MSC 4 des VPLMN 3 anzumelden, nachdem die MSC 4 bestimmt hat, dass der Teilnehmer zu einem fremden Netz gehört und in dem zugehörigen VLR 9 noch nicht registriert worden ist.
  • Der Anmeldungsvorgang wird dadurch eingeleitet, dass das Endgerät 2 an die versorgende MSC 4 die IMSI des Teilnehmers sendet (die gewöhnlich in einer SIM-Karte gespeichert ist). Um den Teilnehmer zu authentifizieren, verwendet die MSC 4 das Mobile Application Part (MAP) Protokoll, um eine MAP-Nachricht UpdateLocation (Standort aktualisieren) an das HLR 6 des HPLMN 1 des Teilnehmers zu senden (das HPLMN 1 ist anhand eines Präfix-Teils der IMSI zu erkennen). Angenommen, dass das HLR 6 die in der Nachricht enthaltene IMSI bestätigt, sendet das HLR 6 eine MAP-Nachricht Insert-SubscriberData (Teilnehmerdaten einfügen) an die versorgende MSC zurück. Die zurückgesendete Nachricht enthält außerdem die IP-Adresse des Gebührenermittlungssystems, welches dem Teilnehmer zugeordnet ist. Falls das HLR 6 den Teilnehmer nicht bestätigen kann, wird eine entsprechende Nachricht an die versorgende MSC 4 zurückgesendet.
  • Wird nunmehr angenommen, dass die versorgende MSC 4 tatsächlich eine MAP-Nachricht InsertSubscriberData von dem HLR 6 des HPLMN 1 empfängt, wird der Teilnehmer in dem VLR 9 registriert. Die empfangene IP-Adresse des Gebührenermittlungssystems wird ebenfalls in dem VLR 9 gespeichert.
  • Falls ein Teilnehmer eine Verbindung einleitet, z.B. eine Sprachverbindung zu einem Teilnehmer desselben oder eines anderen Netzes, ruft die MSC 4 die IP-Adresse des Gebührenermittlungssystems aus dem VLR 9 ab. Sobald die Verbindung hergestellt ist, geht die MSC 4 dazu über, in regelmäßigen Zeitabständen CDRs zu erzeugen. Die IP-Adresse des Gebührenermittlungssystems wird in den Nachrichtenkopf jedes CDR eingetragen. Die CDRs werden von der MSC 4 über das IP-Netz 8 zu dem Gebührenermittlungssystem 7 des HPLMN 1 gesendet. Die CDRs können von dem Gebührenermittlungssystem 7 zum Zwecke einer nahezu in Echt zeit erfolgenden Gebührenberechnung und/oder Betrugskontrolle verwendet werden.
  • Die CDRs können auch verwendet werden, um die Verfügbarkeit von Diensten für den Teilnehmer zu steuern. Wenn zum Beispiel das HPLMN 1 ermittelt, dass der Teilnehmer seinen aktuellen Kreditrahmen überzogen hat oder dass das Guthaben eines Guthabenkontos null erreicht hat, kann das HPLMN 1 entscheiden, die Verbindung des Teilnehmers zu beenden. Dies kann erreicht werden, indem eine MAP-Nachricht Cancel-Location (Standort annullieren) von dem HPLMN 1 zu der versorgenden MSC 4 gesendet wird. Es können auch andere MAP-Nachrichten definiert werden, um die versorgende MSC anzuweisen, andere spezifische Aktionen durchzuführen, sowie um dem HPLMN die von der versorgenden MSC durchgeführte Aktion zu bestätigen.
  • Falls die IP-Adresse des Gebührenermittlungssystems in dem HPLMN 1 geändert oder entfernt wird, während ein Teilnehmer bei der fremden MSC 4 angemeldet ist, können die in dem VLR 9 gespeicherten Daten unter Verwendung einer MAP-Nachricht DeleteSubscriberData (Teilnehmerdaten löschen) aktualisiert werden.
  • 2 ist ein Flussdiagramm, welches das oben beschriebene Verfahren zusätzlich veranschaulicht.
  • Nachrichten, welche Gebührenermittlungsereignisse betreffen, können zwischen dem HPLMN 1 und dem VPLMN 3 unter Verwendung des CAMEL Protokolls gesendet werden. CAMEL ist ein Protokoll, welches die Echtzeitübertragung von die Gebührenermittlung betreffenden Informationen ermöglicht (natürlich vorbehaltlich geringfügiger Durchlaufzeiten). Auf diese Weise ist es möglich, die mit der Gebührenermittlung zusammenhängenden Aktivitäten roamender Teilnehmer auf eine Weise zu überwachen, welche den Signalisierungsverkehr zwischen den Netzen nicht stark erhöht.
  • Für den Fachmann ist klar, dass verschiedene Modifikationen an der oben beschriebenen Ausführungsform vorgenommen werden können, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen. Zum Beispiel kann die Erfindung, anstatt in GSM-Netzen, in UMTS-Netzen der dritten Generation angewendet werden. Ferner ist klar, dass die oben verwendeten Begriffe, z.B. MSC, GMSC usw., bei UMTS andere Äquivalente haben können. Die vorliegende Erfindung kann auf Gateway MSCs angewendet werden, welche möglicherweise Gebührenermittlungsinformationen betreffs eines Teilnehmers sammeln müssen. Zu diesem Zweck kann eine MAP-Nachricht SendRoutingInfoResult (Ergebnis Routing-Info senden) (welche eine Antwort auf eine MAP-Nachricht SendRoutingInformation (Routing-Information senden) ist) verwendet werden, um die IP-Adresse des Gebührenermittlungssystems von dem HLR zu der GMSC zu transportieren.

Claims (12)

  1. Verfahren zum Leiten von Verbindungsdatensätzen (Call Detail Records) für einen Teilnehmer von einer versorgenden Vermittlungsstelle (4; 5) zu einem Gebührenermittlungssystem (7), gekennzeichnet durch: Übertragen einer Adresse eines Gebührenermittlungssystems (7) in einem Signalisierungsnetz, mit welchem die versorgende Vermittlungsstelle (4, 5) und das Gebührenermittlungssystem (7) gekoppelt sind, von einem Teilnehmerregister (6) zu der versorgenden Vermittlungsstelle (4, 5); Zuordnen dieser Adresse zu Verbindungsdatensätzen, die von der versorgenden Vermittlungsstelle (4; 5) mit Bezug auf den Teilnehmer erzeugt wurden; und Übertragen der Verbindungsdatensätze von der versorgenden Vermittlungsstelle (4; 5) zu dem Gebührenermittlungssystem (7) über das Signalisierungsnetz auf der Basis der zugeordneten Adresse.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die versorgende Vermittlungsstelle (4; 5) und das Teilnehmerregister (6) sich in einem fremden Netz (3) bzw. in einem Heimatnetz (1) befinden, wenn der Teilnehmer in dem fremden Netz (3) roamt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei das Heimatnetz und das fremde Netz (1; 3) GSM-Netze sind und die versorgende Vermittlungsstelle (4) ein MSC/VLR ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 2, wobei das Heimatnetz und das fremde Netz (1; 3) GPRS-Netze oder UMTS-Netze sind.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Adresse des Gebührenermittlungssystems (7) zwischen dem Teilnehmerregister (6) und der versorgenden Vermittlungsstelle (4; 5) unter Verwendung eines Verkehrsprotokolls übertragen wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei das Verkehrsprotokoll das Mobile Application Part (MAP) Protokoll ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei die Adresse des Gebührenermittlungssystems in einer der folgenden MAP-Nachrichten enthalten ist: InsertSubscriberData; DeleteSubscriberData; und SendRoutingInfoResult.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Teilnehmerregister ein Heimatregister (6) des Heimatnetzes (1) des Teilnehmers ist, wobei die Adresse während eines Teilnehmeranmeldungsvorgangs von dem Heimatregister (6) zu der versorgenden Vermittlungsstelle (4) gesendet wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Signalisierungsnetz, über welches die Verbindungsdatensätze gesendet werden, ein IP-basiertes Netz ist und die Adresse des Gebührenermittlungssystems (7) eine IP-Adresse ist.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die versorgende Vermittlungsstelle (5) eine Gateway MSC (5) ist und wobei das Teilnehmerregister (6) ein Heimatregister (6) ist.
  11. Heimatregister (6) eines Mobilkommunikationsnetzes bereitgestellt, wobei das Heimatregister (6) umfasst: Mittel zum Empfangen einer Anmeldungsanforderung von einer versorgenden Vermittlungsstelle (4; 5) in Bezug auf einen roamenden Teilnehmer; wobei das Heimatregister (6) gekennzeichnet ist durch: Speichermittel zum Aufzeichnen einer Signalisierungsnetz-Adresse eines Gebührenermittlungssystems (7) des Telekommunikationsnetzes; und Mittel zum Antworten auf diese Anforderung durch Zurücksenden der Adresse des Gebührenermittlungssystems an die versorgende Vermittlungsstelle (4, 5).
  12. Vermittlungsstelle (4; 5) eines Mobilkommunikationsnetzes, wobei die Vermittlungsstelle umfasst: Mittel zum Senden einer Anmeldungsanforderung an ein Teilnehmerregister (6) eines Heimatnetzes (1) eines Teilnehmers, der sich bei der Vermittlungsstelle anmelden möchte; und wobei die Vermittlungsstelle (4; 5) gekennzeichnet ist durch: Mittel zum Empfangen einer Adresse eines Gebührenermittlungssystems (7) des Heimatnetzes (1) von dem Teilnehmerregister (6), wobei die Adresse eine Adresse in einem Signalisierungsnetz ist, mit welchem die Vermittlungsstelle und das Gebührenermittlungssystem (7) gekoppelt sind, wodurch Verbindungsdatensätze, die danach von der Vermittlungsstelle (4; 5) mit Bezug auf den Teilnehmer erzeugt werden, über das Signalisierungsnetz zu dem Gebührenermittlungssystem (7) gesendet werden können.
DE60129418T 2000-03-21 2001-02-19 Übertragung von rufspezifikationen in einem telekommunikationssystem Expired - Lifetime DE60129418T2 (de)

Applications Claiming Priority (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
GB0006666A GB2365680B (en) 2000-03-21 2000-03-21 Transmission of call detail records in a telecommunications system
GB0006666 2000-03-21
PCT/EP2001/001818 WO2001072074A1 (en) 2000-03-21 2001-02-19 Transmission of call detail records in a telecommunications system

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE60129418D1 DE60129418D1 (de) 2007-08-30
DE60129418T2 true DE60129418T2 (de) 2008-04-17

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DE60129418T Expired - Lifetime DE60129418T2 (de) 2000-03-21 2001-02-19 Übertragung von rufspezifikationen in einem telekommunikationssystem

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