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Technisches Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein elektrisches Verteilersystem
vorzugsweise für
mobile Einrichtungen wie Fahrzeuge einschließlich Automobilen, die beleuchtet
werden müssen,
und insbesondere auf ein elektrisches Verteilersystem, das einen
verdrillten Kabelleiter aus Aluminium und eine am Kabelleiter angebrachte
Verbindungsklemme aus Aluminium umfasst (nachstehend wird der Begriff "Aluminium oder Aluminiummetall" oftmals als "Al" bezeichnet).
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Stand der Technik
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Herkömmlicherweise
wurden Kupfersysteme als Verteilersysteme für Automobile in Form von Kabelbaumleitungen,
Batteriekabeln und anderen darin eingebauten Leitungen verwendet.
Jedes System besitzt nicht nur ein Verteilerkabel, dessen Leiter
verdrillte Kupferdrähte
sind, sondern besitzt auch Kupferverbindungsklemmen, die am Kabel
angeschlossen sind. Unter solchen Umständen besteht ein jüngster Trend
darin, eine neue Art von Automobil zu entwickeln, dessen Antriebsleistung
teilweise oder ganz durch elektrischen Strom geliefert wird. Ein
Schlüsselfaktor
bei der Entwicklung ist, welche Art von elektrischem Verteilersystem verwendet
werden sollte. Es wurde in Erwägung
gezogen, für
ein solches elektrisches Verteilersystem ein Al-System zu verwenden,
das ein Verteilerkabel aus verdrillten Al-Drähten und an das Kabel angeschlossen Al-Verbindungsklemmen
umfasst, weil es den Vorteil hat, vom Gewicht her leichter zu sein,
was auf das Aluminiummetall zurückzuführen ist.
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Allerdings
weist das Al-System verschiedene Probleme auf. Anders ausgedrückt, bewirkt
der Langzeiteinsatz des aus Al bestehenden Systems eine dicke Oxidschicht,
die zwischen den verbundenen Grenzflächen des verdrillten Al-Drahtleiters
und jeder Al-Verbindungsklemme entsteht. Zusätzlich korrodiert das aus Al
bestehende System in einer korrodierenden Umgebung leichter. Bei
einem Einsatz in einer solchen korrodierenden Umgebung nimmt der
Kontaktwiderstand zwischen dem verdrillten Al-Drahtleiter und der
Al-Verbindungsklemme nach und nach zu, wodurch eine charakteristische
Verbindungseigenschaft zwischen diesen im Laufe der Zeit zunichte
gemacht wird.
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Um
diese Probleme zu überwinden,
dachte man darüber
nach, die aus Al bestehenden verdrillten Drähte mit einem korrosionsbeständigen Metall
wie Ni zu beschichten, dies wurde aber wegen der nachstehend aufgeführten Probleme
nicht praktisch umgesetzt.
- (1) Einen Al-Draht
großen
Durchmessers mit Ni zu beschichten, bevor er zu einer zu verdrillenden
Litze gezogen wird, ist von der Produktivität her hervorragend, aber die
aufgebrachte Schicht kann sich dabei ablösen oder zerstört werden.
- (2) Zu verdrillende Litzen mit Ni zu beschichten führt zu einer
schwachen Produktivität.
- (3) Ein angeschlossenes Teil jeder Al-Verbindungsklemme, die
mit dem Leiter jedes verdrillten Drahts aus Al verbunden ist, mit
Ni zu beschichten, führt
tendenziell zu Korrosion, weil die Beschichtungslösung zwischen
die Drähte
eindringt.
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Zusätzlich ist
das elektrische Verteilersystem aus Al wegen seines großen Drahtdurchmessers
von schlechter Flexibilität,
was eine Handhabung des Verteilerkabels schwierig macht und Risse
in der Verbindungsklemme verursacht, wenn das System hergestellt
oder in Fahrzeugen montiert wird.
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Die
Patentbeschreibung der
JP
2000 357420 A beschreibt ein kostengünstiges Stromkabel für ein Kraftfahrzeug,
welches das Gewicht der Karosserie senken und verhindern kann, dass
eine Aluminiumsammelschiene im Gebrauch korrodiert. Zu diesem Zweck
ist ein spezielles Stromkabel offenbart, wobei eine Litze aus einem
hoch leitfähigen
Draht aus Aluminiumlegierung mit feuerfesten Polyolefinharzschichten
und einer Schutzschicht bedeckt ist, die aus einem Geflechtkörper auf
Aluminiumbasis besteht.
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In
der
US-A-3 914 009 ist
eine elektrische Kontaktvorrichtung beschrieben, die eine elektrische
Leitfähigkeit
von mindestens 57% nach IACS (International Annealed Copper Standard)
und im Vergleich zu herkömmlichen
Verbindern aus Aluminiumlegierung eine erhöhte Wärmebeständigkeit, Biegbarkeit, Duktilität, Kriechfestigkeit,
Zug- und Dehngrenze und Ermüdungsbeständigkeit
besitzt. Die Dehnung der elektrischen Kontaktvorrichtung, die aus
den in der
US-A-3 914
009 angegebenen Zusammensetzungen besteht, sieht keine
Dehnung von 20% oder darüber
vor.
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Die
US-A-3 717 842 offenbart
ein Verfahren, herkömmliche
elektrische Verbindungsklemmen, die zumindest nicht aus Aluminium
bestehende Abschnitte wie etwa vernickelten Stahl besitzen, an massiven
oder verseilten Drähten
aus Aluminiumlegierung) so anzuschließen, dass Aluminiumoxid auf
der Oberfläche
der Litzen nicht einen zufriedenstellenden elektrischen Kontakt
verhindert. Solche Verbindungsklemmen haben einen Kanalabschnitt
mit vorstehenden Zungen, so dass der Draht in den offenen Kanal
eingesetzt werden kann und die Zungen dann gequetscht werden, um
den Kanal zu schließen
und den Draht in elektrischer Verbindung mit der Verbindungsklemme
zu halten. In der
US-A-3
717 842 fehlt eine Feststellung dahingehend, dass die nicht
aus Aluminium bestehende elektrische Anschlusseinheit eine besonders
große
Dehnung und erst recht eine Dehnung von 20% oder darüber besitzt.
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In
der
US-A-3 717 842 wird
nur am Rande erwähnt,
dass auch eine Verbindungsklemme aus Aluminiumlegierung mit einer
nicht aus Aluminium bestehenden Beschichtung verwendet werden kann.
In der
US-A-3 717 842 ist
nichts enthalten, was die Zusammensetzung des Aluminiummetalls oder
der Aluminiumlegierung der Drähte
aus Aluminiumlegierung) betrifft.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verteilerkabelsystem
für mobile
Einrichtungen bereitzustellen, dessen Kabel einfacher zu handhaben
ist, dessen Verbindungsklemmen sich hervorragend bearbeiten lassen,
und das über
eine ausgezeichnete charakteristische Verbindungseigenschaft zwischen
einem verdrillten Al-Drahtleiter
des Kabels und jeder Al-Verbindungsklemme verfügt.
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Offenbarung der Erfindung
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Bei
einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung handelt es sich um ein elektrisches Verteilersystem
mit einem Verteilerkabel, das aus einem isolierbeschichteten verdrillten
Drahtleiter und einer Verbindungsklemme besteht, die an ein Ende
des Leiters angeschlossen ist, wobei
- – der verdrillte
Drahtleiter aus Aluminiummetall oder einer Aluminiumlegierung mit
einer Leitfähigkeit
von 50% oder darüber
nach IACS hergestellt ist,
- – die
am verdrillten Drahtleiter angeschlossene Verbindungsklemme aus
einem Aluminiummetall oder einer Aluminiumlegierung hergestellt
ist, das bzw. die eine Dehnung von 20% oder darüber hat und aus Zr: 0,03 bis
0,4 Gew.-% und Si: 0,05 bis 0,15 Gew.-% besteht, und der Rest aus
Al und unvermeidbaren Unreinheiten besteht, und
- – der
verdrillte Drahtleiter und die Verbindungsklemme durch Druckschweißung mit
Ultraschallschwingungen verbunden sind.
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Bei
einer zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung handelt es sich um ein elektrisches Verteilersystem
mit einem Verteilerkabel, das aus einem isolierbeschichteten verdrillten
Drahtleiter und einer Verbindungsklemme besteht, die an ein Ende
des Leiters angeschlossen ist, wobei
- – der verdrillte
Drahtleiter aus Aluminiummetall oder einer Aluminiumlegierung mit
einer Leitfähigkeit
von 50% oder darüber
nach IACS hergestellt ist,
- – die
am verdrillten Drahtleiter angeschlossene Verbindungsklemme aus
einem Aluminiummetall oder einer Aluminiumlegierung hergestellt
ist, das bzw. die eine Dehnung von 20% oder darüber hat und aus Mg: 0,3 bis
1,8 Gew.-%, Si: 0,15 bis 1,5 Gew.-%, Fe: 0,1 bis 1,0 Gew.-% und
Cu: 0,05 bis 0,5 Gew.-% besteht, und darüber hinaus insgesamt 0,03 bis
0,6 Gew.-% eines Elements oder mehrerer Elemente umfasst, die aus Mn,
Cr und Ti ausgewählt
sind, und der Rest aus Al und unvermeidbaren Unreinheiten besteht,
und
- – der
verdrillte Drahtleiter und die Verbindungsklemme durch Druckschweißung mit
Ultraschallschwingungen verbunden sind.
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Bei
einer dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung handelt es sich um ein elektrisches Verteilersystem,
wobei die Aluminiumlegierung, aus der sich der verdrillte Drahtleiter
zusammensetzt, aus Zr: 0,03 bis 0,4 Gew.-%, Fe: 0,05 bis 0,2 Gew.-%
und Si: 0,05 bis 0,2 Gew.-% besteht und darüber hinaus insgesamt 0,003
bis 0,05 Gew.-% eines Elements oder mehrerer Elemente umfasst, die
aus Be, Sr, Mg, Ti und V ausgewählt
sind, und der Rest aus Al und unvermeidlichen Unreinheiten besteht.
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Bei
einer vierten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung handelt es sich um ein elektrisches Verteilersystem,
wobei die Verbindungsklemme auf einer Fläche mit Ni oder einer Ni-Legierung
mit einer Dicke von 5 μm
oder darunter beschichtet ist.
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Bei
einer fünften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung handelt es sich um ein elektrisches Verteilersystem
mit einer elektromagnetisch abschirmenden Metallschicht, die eine
Außenfläche des
isolierbeschichteten verdrillten Drahtleiters abdeckt, und darüber hinaus
noch eine isolierbeschichtete Schicht umfasst, welche die Außenschicht
der elektromagnetisch abschirmenden Metallschicht abdeckt.
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Bei
einer sechsten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung handelt es sich um ein elektrisches Verteilersystem,
wobei sich die elektromagnetisch abschirmende Metallschicht aus
einem netzförmig
angelegten Teil zusammensetzt, das aus einem Aluminiummetall oder
einer Aluminiumlegierung hergestellt ist.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1(a) ist ein Querschnitt, der eine Ausführungsform
eines Verteilerkabels des elektrischen Verteilersystems nach der
vorliegenden Erfindung zeigt, und 1(b) ist
ein Querschnitt, der eine andere Ausführungsform eines Verteilerkabels
des elektrischen Verteilersystems nach der vorliegenden Erfindung
zeigt;
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2(a) ist eine perspektivische Ansicht, die einen
Verbindungszustand einer Metallverbindungsklemme zeigt, die von
einer Ausführungsform
des elektrischen Verteilersystems nach der vorliegenden Erfindung
verwendet wird, und 2(b) ist
eine abgewickelte perspektivische Ansicht einer Metallklemme mit
Rillen oder Verzahnungen auf ihrer Innenfläche, gezeigt nach einer anderen
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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3 ist
eine perspektivische Ansicht, die noch eine andere Ausführungsform
einer Metallklemme zeigt, die im elektrischen Verteilersystem nach
der vorliegenden Erfindung eingebaut ist; und
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4 stellt
beispielhaft dar, wie eine Metallklemme mit Ultraschallschwingungen
gequetscht wird, wobei die Klemme in das elektrische Verteilersystem
nach der vorliegenden Erfindung eingebaut wird.
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Ausführliche Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
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Ein
Verteilerkabel 1, das Teil des elektrischen Verteilersystems
der vorliegenden Erfindung ist, umfasst einen wie in 1(a) oder 1(b) gezeigten
verdrillten Al-Drahtleiter 2. Speziell zeigt 1(a) den Leiter (2), von dem eine Außenfläche mit
einer Isolierschicht 3 überzogen
ist. Andererseits zeigt 1(b) den
Leiter 2, dessen Außenfläche mit
einer Reihe von Schichten überzogen
ist, die aus einer Isolierschicht 3, einer magnetisch abschirmenden
Schicht 4 und einer weiteren Isolierschicht 5 besteht,
die in dieser Reihenfolge übereinander
geschichtet sind.
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Der
verdrillte Al-Drahtleiter 2, der durch die vorliegende
Erfindung definiert ist, umfasst einen gewöhnlichen verdrillten Al-Drahtleiter,
der durch Verdrillen mehrerer Al-Litzen hergestellt ist, sowie irgendeinen
Leiter, der aus mehreren Al-Litzen gefertigt ist, wie etwa einen
Leiter, der kombinierte Al-Litzen umfasst.
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Der
Grund, warum die vorliegende Erfindung fordert, dass der verdrillte
Al-Drahtleiter eine Leitfähigkeit von
50% oder darüber
nach IACS (International Annealed Copper Standard) haben soll, kann
wie folgt erklärt werden.
In Fällen,
bei denen die Leitfähigkeit
weniger als 50% nach IACS beträgt,
muss der Leiter einen größeren Außendurchmesser
haben, um die gewünschten
Strommengen durch den verdrillten Al-Drahtleiter zuführen zu
können,
was die Flexibilität
des Leiters herabsetzt. Ein größerer Außendurchmesser
steht im Gegensatz zu dem Bestreben, das System vom Gewicht her
leichter zu machen, wodurch auch die Materialkosten erhöht werden.
Die Flexibilität
des verdrillten Al-Drahtleiters
wird sichergestellt, indem die Al-Litze vom Durchmesser her bis
zu 0,8 mm oder darunter hergestellt wird.
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Eine
Metallklemme, die einen Teil des elektrischen Verteilersystems nach
der vorliegenden Erfindung bildet, kann unter Verwendung von Aluminiummetall
oder Aluminiumlegierung hergestellt werden, das bzw. die eine höhere elektrische
Leitfähigkeit hat.
Zusätzlich
ist es vom Standpunkt der Gewichtsreduktion her vorzuziehen, Aluminiummetall
oder Aluminiumlegierung als Material für die Klemme zu verwenden.
Wie in 2(a) gezeigt ist, ist eine offenhülsige Klemme 6 als
Metallklemme vorgesehen, die ein Greifteil 61 besitzt,
um den verdrillten Al-Drahtleiter 2 festzuhalten.
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In
der in 2(b) gezeigten offenhülsigen Klemme 6 sind
mehrere Rillen oder Verzahnungen 63 auf der Innenfläche des
Greifteils 62 ausgebildet, das auf den verdrillten Al-Drahtleiter 2 aufgepresst
werden soll. Die Rillen oder Verzahnungen sind parallel zu der zur
Längsrichtung
des Leiters 2 orthogonalen Richtung ausgebildet. Bei einem
Quetschbearbeitungsvorgang wirken diese Rillen oder Verzahnungen
so, dass sie den Leiter 2 wie auch die Rillen oder Verzahnungen 63 ineinander
greifen lassen, was den Vorteil erbringt, dass die Metallklemme 6 daran
gehindert wird, aus dem verdrillten Al-Drahtleiter 2 einfach herausgezogen
werden zu können. 3 zeigt
eine andere Ausführungsform
der Metallklemme, bei der eine Klemme 7 integral mit einem röhrenartigen
Greifelement 71 verbunden ist, auf dem eine rechteckige
Kontaktstelle 72 durch Pressen ausgebildet ist.
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Die
Verbindung des Greifteils 61 oder 62 mit dem verdrillten
Al-Drahtleiter 2 ist in 2(a) bzw. 2(b) gezeigt. Eine solche Verbindung, die normalerweise
unter gewöhnlichen
Temperaturbedingungen stattfindet, wird unter Verwendung einer Pressmaschine 8 hergestellt,
was mit dem allgemeinen Begriff Druckschweißung bezeichnet wird. In der
Praxis nimmt, wie in 4 gezeigt, ein Aufnahmesockel 81 der
Maschine 8 das Greifteil 61 oder 62 auf,
in das der verdrillte Drahtleiter 2 eingesetzt ist. Dann
wird ein oberes Pressenteil 82 von diesem unter Ultraschallschwingungen
auf das auf dem Sockel 81 liegende Greifteil 61 oder 62 gedrückt. Die
Frequenz der Ultraschallwelle beträgt zum Beispiel vorzugsweise
10 bis 30 kHz. Dabei ist das in 4 gezeigte
Pressverfahren nur ein Beispiel und schränkt den Umfang der vorliegenden
Erfindung nicht ein.
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In
der vorliegenden Erfindung ist, was die aus Aluminiummetall oder
Aluminiumlegierung herzustellende Metallklemme betrifft, vorgesehen,
dass deren Dehnung auf einen Betrag von 20% oder darüber eingestellt wird.
Der Grund dafür
ist, dass, wenn die Dehnung weniger als 20% beträgt, die Bearbeitbarkeit schlecht
ist, so dass Risse in der Al-Klemme beim Ausbilden des Metalls zur
Klemme oder beim Anbringen der Klemme am verdrillten Al-Leiter durch
Druckschweißung
entstehen können.
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Die
vorliegende Erfindung verwendet eine Druckschweißung als technisches Verbindungsverfahren, um
die Metallklemme am verdrillten Al-Drahtleiter zu befestigen. Der
Grund, warum Druckschweißung
verwendet wird, liegt darin, dass der Befestigungsvorgang leichter
zu handhaben ist und eine ausgezeichnete Produktivität bietet.
Zusätzlich
ist der Grund, warum in der vorliegenden Erfindung die Druckschweißung mit Schwingungen
erfolgt, die von Ultraschallwellen erzeugt werden, wie folgt. Schwingungen
anzulegen, die von Ultraschallwellen stammen, kann die Oxidschichten
sowohl jeder Leiterlitze selbst als auch der Klemme zerstören. Von
daher werden die verdrillten Litzen selbst gegenseitig verbunden,
um einen Einzelleiter zu bilden, und auch der verdrillte Leiter
und die Metallklemme werden durch Metallkontakt miteinander verbunden.
Dieser Metallkontakt reduziert Kontaktwiderstand, was auf stabile
Weise zu einer guten charakteristischen Verbindungseigenschaft führt.
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In
der vorliegenden Erfindung kann jedes Aluminiummetall bzw. jede
Aluminiumlegierung als verdrillter Al-Drahtleiter für das Verteilerkabel
verwendet werden, wenn dieses bzw. diese 50% Leitfähigkeit
oder darüber nach
IACS hat. Insbesondere ist eine bevorzugte Bestandteilzusammensetzung
wie folgt: die Al-Legierung
besteht aus Zr: 0,03 bis 0,4 Gew.-%, Fe: 0,05 bis 0,2 Gew.-% und
Si: 0,05 bis 0,2 Gew.-% und umfasst darüber hinaus insgesamt 0,003
bis 0,05 Gew.-% eines Elements oder mehrerer Elemente, die aus Be,
Sr, Mg, Ti und V ausgewählt
sind, und der Rest besteht aus Al und unvermeidlichen Unreinheiten.
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Die
so zusammengesetzte Al-Legierung ist hervorragend in Festigkeit,
Leitfähigkeit,
Kriechfestigkeit usw., so dass sie am besten verwendet werden kann.
Die Al-Legierung hat auch den Vorteil, dass ihre Oxidschicht langsamer
wächst.
Somit wird der Kontaktwiderstand zwischen den Litzen des verdrillten
Al-Drahtleiters längere
Zeit niedriger gehalten, was im Lauf der Zeit für eine höhere, stabilere Leitfähigkeit
sorgt.
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In
der Al-Legierung ist Zr im Grundgerüst teilweise gelöst und teilweise
ausgefällt,
mit dem Ergebnis, dass die Kriechfestigkeit erhöht ist. Der Grund dafür, dass
Zr auf einen Gehalt eingestellt wird, der von 0,03 bis 0,4 Gew.-%
reicht ist, dass, wenn der Gehalt weniger als 0,03 Gew.-% beträgt, die
Vorteile der Al-Legierung nicht voll zum Tragen kommen, während, wenn
er 0,4 Gew.-% übersteigt,
die Leitfähigkeit
ziemlich herabgesetzt ist.
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Si
wird verwendet, um die Ausfällung
von Zr zu fördern,
wodurch sowohl die Leitfähigkeit
als auch die charakteristische Kriechfestigkeitseigenschaft erhöht wird.
Der Grund dafür,
dass Si auf einen Gehalt von 0,05 bis 0,2 Gew-% beschränkt wird,
leitet sich von der Tatsache ab, dass sein Gehalt von weniger als
0,05 Gew.-% keinen ausreichenden Vorteil erbringt, wohingegen ein
höherer
Gehalt als 0,2 Gew.-% die Leitfähigkeit
senkt. Fe wird verwendet, um die Wärmebeständigkeit zu erhöhen. Der
Grund, warum Fe auf einen Gehalt von 0,05 bis 0,2 Gew.-% beschränkt wird,
leitet sich von der Tatsache ab, dass sein Gehalt von weniger als
0,05% keinen ausreichenden Vorteil erbringt, wohingegen eine höherer Gehalt
als 0,2 Gew.-% die Leitfähigkeit
senkt.
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Ein
oder mehrere Element/e, die aus Be, Sr, Mg, Ti und V ausgewählt sind,
tragen dazu bei, die Festigkeit der Al-Legierung durch Lösung und
Ausfällung
zu erhöhen
und die charakteristischen Leitfähigkeits-
und Kriechfestigkeitseigenschaften zu erhöhen, indem die Abscheidung
von Zr gefördert
wird. Die Elemente werden insgesamt bis zu einem Gehalt von 0,003
bis 0,05 Gew.-% ausgewählt.
Und zwar deswegen, weil ein Gesamtgehalt von weniger als 0,003 Gew.-%
keinen ausreichenden Vorteil erbringt, wohingegen ein höherer Gehalt
als 0,05 Gew.% den Vorteil der Sättigung
bewirkt.
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Die
Al-Legierung kann durch herkömmliche
technische Verfahren in verdrillten Litzen hergestellt werden. Beispielsweise
wird die Schmelze der Al-Legierung durch kontinuierliches Gießen in eine
Form gegossen und der Formguss dann zu Warmwalzmaterialien warmgewalzt.
Und das Warmwalzmaterial wird durch Kaltbearbeitung zu verdrillten
Litzen ausgebildet. Es wird bevorzugt, dass eine Alterungsbehandlung
während
oder nach der Kaltbearbeitung an den Warmwalzmaterialien vorgenommen
wird, so dass deren Festigkeit und Leitfähigkeit auf gewünschte Werte
eingestellt werden.
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In
der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass als Metallklemme
irgendein Al oder irgendeine Al-Legierung verwendet wird, dessen
bzw. deren Dehnung 20% oder darüber beträgt. Die
Bestandteilzusammensetzung der Legierung nach der ersten Ausführungsform
ist eine Al-Zr-Si-Legierung, die besteht aus: Zr: 0,03 bis 0,4 Gew.-%
und Si: 0,05 bis 0,15 Gew.-%, und der Rest besteht aus Al und unvermeidbaren
Unreinheiten.
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In
der vorstehenden Al-Zr-Si-Legierung ist Zr, das die Kriechfestigkeit
der Legierung erhöht,
auf einen Gehalt von 0,03 bis 0,4 Gew.-% beschränkt. Und zwar, weil ein Gehalt
von weniger als 0,03 Gew.-% keinen ausreichenden Vorteil erbringt,
während
ein höherer
Gehalt als 0,4 Gew.-% ihre Leitfähigkeit
senkt.
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Ein
Zusatz von Si fördert
die Ausfällung
von Zr, um die charakteristische Leitfähigkeits- und Kriechfestigkeitseigenschaft der
Klemme zu erhöhen.
Der Grund, warum der Gehalt von Si 0,05 bis 0,15 Gew.-% beträgt, ist,
dass ein Gehalt von weniger als 0,05 Gew.-% keinen ausreichenden
Vorteil erbringt, während
ein höherer
Gehalt als 0,15 Gew.-% die Leitfähigkeit
der Legierung senkt.
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Darüber hinaus
ist vorgesehen, eine weitere Al-Legierung für die Metallklemme nach der
zweiten Ausführungsform
zu verwenden, die besteht aus: Mg: 0,3 bis 1,8 Gew.-%, Si: 0,15
bis 1,5 Gew.-%, Fe: 0,1 bis 1,0 Gew.-% und Cu: 0,05 bis 0,5 Gew.-%,
und darüber
hinaus insgesamt 0,03 bis 0,6 Gew.-% eines Elements oder mehrerer
Elemente umfasst, die aus Mn, Cr und Ti ausgewählt sind, und der Rest aus
Al und unvermeidbaren Unreinheiten besteht. Diese Legierung hat
eine Leitfähigkeit
von 40% nach IACS oder darüber
und eine hohe Kriechfestigkeit, und von daher wird die Legierung
bevorzugt für
die Metallklemme verwendet.
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In
dieser Legierung der Al-Mg-Si-Fe-Cu-Verbindungsklasse reagieren
Mg und Si so miteinander, dass sie eine Verbindung bilden und die
charakteristischen Kriechfestigkeitseigenschaften erhöhen. Der
Grund dafür,
dass der Gehalt von Mg auf 0,3 bis 1,8 Gew.-% und Si auf 0,15 bis
1,5 Gew.-% beschränkt
wird, ist, dass jedes Element mit einem Gehalt von jeweils weniger
als der unteren Grenze keinen ausreichenden Vorteil erbringt, wohingegen
ein höherer
Gehalt als jeweils die obere Grenze die Leitfähigkeit der Legierung senkt.
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Fe,
das in dieser Legierung enthalten ist, macht eine Lösung oder
Abscheidung durch, um die charakteristische Kriechfestigkeitseigenschaft
der Legierung zu verbessern. Der Grund dafür, dass der Gehalt von Fe 0,1
bis 1,0 Gew.% beträgt,
beruht auf der Tatsache, dass ein Gehalt von weniger als 0,1 Gew.-%
keinen ausreichenden Vorteil erbringt, während ein höherer Gehalt als 1,0 Gew.-%
die Leitfähigkeit
der Legierung senkt.
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Cu,
das in dieser Legierung enthalten ist, ist auch im Grundgefüge löslich und
wird ausgefällt,
so dass es die charakteristische Kriechfestigkeitseigenschaft der
Legierung verbessert. Der Grund dafür, dass Cu auf 0,05 bis 0,5
Gew.-% eingestellt wird, ist der, dass ein Gehalt von weniger als
0,05 Gew.-% keinen ausreichenden Vorteil erbringt, wohingegen ein
höherer
Gehalt als 0,5 Gew.-% die Leitfähigkeit
der Legierung senkt.
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In
der vorliegenden Erfindung wird eine Al-Legierung, aus der die Klemme
hergestellt wird, zu einem Rohr-, Stab-, Stangenmaterial usw. verarbeitet.
Dann durchläuft
ein solches Material einen Biege-, Schneide-, Stanzvorgang und/oder
andere Vorgänge,
so dass eine Klemme entsteht.
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Das
Rohr-, Stab-, Stangenmaterial usw. wird durch folgendes Verfahren
ausgebildet:
- (1) Koextrudieren des Warmziehmaterials;
- (2) Kaltwalzen des koextrudierten Materials; und
- (3) kontinuierliches Gießen
einer Al-Legierung zu einem Vorblock, Warmextrudieren oder Warmwalzen
der Gusslegierung, Kaltwalzen der extrudierten oder gewalzten Legierung,
dann Zuschneiden der kaltgewalzten Legierung zu einer Klemme mit
einer vorbestimmten Größe.
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Bei
der Bearbeitung der Legierung auf Grundlage der vorstehenden Ausbildungsverfahren
erfolgt bevorzugt auf geeignete Weise eine Alterungsbehandlung im
Verlauf der Bearbeitung oder im Endstadium der Bearbeitung, so dass
die Klemme mit einer höheren
Leitfähigkeit
und höheren
Festigkeit hergestellt wird.
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Dabei
wird in der vorliegenden Erfindung Ni und eine Ni-Legierung, deren
wesentlicher Bestandteil Ni ist, und bei der es sich zum Beispiel
um eine Ni-P-Legierung oder eine Ni-B-Legierung handelt, vorzugsweise auf
die Oberfläche
der Legierung ohne solche wie vorstehend geschilderte Probleme im
Herstellungsprozess aufgetragen. Weil diese Beschichtung die Korrosionsbeständigkeit
der Klemme verbessert, kann diese auch in einer korrodierenden Umgebung
verwendet werden. Auch galvanische Korrosion kann verhindert werden, die
zwischen der Klemme und einer externen Vorrichtung auftreten könnte, an
die sie angeschlossen ist. In der vorliegenden Erfindung ist die
Dicke der Überzugsschicht
aus den folgenden Gründen
auf 5 μm
oder darunter beschränkt.
Falls eine solche Dicke über
5 μm beträgt, besteht
eine Möglichkeit,
dass Risse in der Klemme auftreten, wenn ein verdrillter Al-Leiter
und die Klemme zum Schweißen
zusammengepresst werden. Wenn tatsächlich ein Riss auftritt, werden
die Vorteile der Druckschweißung
zunichte gemacht. Um die Klemme mit Ni zu beschichten, kann jedes
Verfahren von verschiedenen Verfahren wie Galvanisieren, chemische
Metallabscheidung ohne äußere Stromquelle,
Druckschweißen
durch Walzen und physikalische Abscheidung verwendet werden.
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Bei
manchen Fahrzeugen muss ein Verteilerkabel zusätzlich mit einer magnetisch
abschirmenden Metallschicht wie etwa einem Al- oder Kupfernetz und
mehreren Isolierschichten überzogen
werden. Die magnetisch abschirmende Schicht wird zum Abschirmen
eines elektromagnetischen Felds verwendet, das entsteht, wenn elektrischer
Strom durch das Kabel zugeführt
wird. Das System nach der vorliegenden Erfindung ist auch noch für ein solches
Kabel wirksam, d.h. es ist immer noch vorteilhaft, auch trotz solcher äußeren Isolierstrukturen
des Verteilerkabels. Und zwar, weil die magnetisch abschirmende
Schicht und mehrere Isolierschichten, die als Außenschichten übereinander
auf einem Verteilerkabel angebracht werden, an der Funktion des
Zuführens
elektrischen Strom durch das Kabel nichts ändern. Die Isolierschichten
werden mit Schichten aus Kunstharz wie etwa Vinylchlorid oder Polyolefin
hergestellt.
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Beispiele
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Die
vorliegende Erfindung wird nun anhand von Beispielen im Einzelnen
erklärt.
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Beispiel 1
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Zuerst
wurde eine Al-Legierung zubereitet, die bestand aus Zr: 0,1 Gew.-%,
Fe: 0,1 Gew.-%, Si: 0,1 Gew.-%, Ti: 0,003 Gew.-%, und der Rest aus
Al und unvermeidlichen Unreinheiten bestand. Diese Al-Legierung
wurde dann unter Verwendung einer herkömmlichen Vorgehensweise zubereitet,
und die zubereitete Schmelze wurde einem kontinuierlichen Gieß- und Walzvorgang
unterzogen, um einen vorgezogenen Draht (ein warmgezogenes Material)
herzustellen. Dieser Draht durchlief dann einen Kaltdrahtziehvorgang,
um einen Strang mit einem Durchmesser von 0,32 mm herzustellen.
Es wurden dann 25 Stück
Litzen miteinander verdrillt, um ein verdrilltes Teil herzustellen.
Dann wurden 19 Stück
verdrillte Teile weiter miteinander verdrillt, so dass ein verdrillter
Al-Drahtleiter entstand (durch ein Bezugszeichen A dargestellt).
Dieser verdrillte Al-Drahtleiter wurde dann einer PVC-Beschichtung
durch Extrudieren auf eine Dicke von 1 mm unterzogen, mit dem Ergebnis,
dass das in 1(a) gezeigte Verteilerkabel
hergestellt war.
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Außerdem wurden
zuerst eine Al-Legierung, die aus Zr: 0,1 Gew.-%, Si: 0,1 Gew.-%
und der Rest aus Al und unvermeidlichen Unreinheiten bestand, und
eine zweite Al-Legierung zubereitet, die aus Mg: 0,5 Gew.-%, Si:
0,35 Gew.-%, Fe: 0,1 Gew.%, Cu: 0,1 Gew.-%, Mn: 0,1 Gew.-% und der
Rest aus Al und unvermeidlichen Unreinheiten bestand. Die erste
und zweite Al-Legierung wurden zubereitet und dann wurde die Schmelze
der ersten und zweiten Legierung einem kontinuierlichen Gieß- und Walzvorgang
unterzogen, um einen vorgezogenen Draht herzustellen. Jeder Draht
wurde als Ausgangsmaterial verwendet und einer Koextrusion unterzogen,
um eine 45 mm breite und 2,5 mm dicke Platte zu koextrudieren. Jede
Platte wurde zu einer 2,3 mm dicken Platte kaltgewalzt, die dann
bei 350 Grad Celsius 6 Stunden lang angelassen wurde. Die angelassenen
Platten wurden jeweils in dieser Reihenfolge erst einer Pressbearbeitung
und dann einem Biegevorgang unterzogen, so dass zwei Arten von offenhülsigen Klemmen
in der durch JIS (japanischer Industriestandard) bezeichneten Größe BA 608
hergestellt wurden. Von den beiden Arten von Klemmen besteht eine,
die durch ein Bezugszeichen Z dargestellt ist, aus der vorstehenden
Al-Zr-Si-Legierung, und die andere, die durch ein Bezugszeichen
M dargestellt ist, besteht aus der vorstehenden Al-Mg-Si-Fe-Cu-Mn-Legierung (siehe 2(a) und 2(b)).
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Dann
wurden die vorstehenden Klemmen (Z und M) durch Anlegen von Ultraschallschwingung
(in einem Zustand von 1400 W und 1 Sekunde lang) einzeln an den
verdrillten Al-Leiterdraht (A) angeschweißt, wodurch zwei Arten von
Systemen (A/Z und A/M) hergestellt wurden.
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Vergleichsbeispiel 1
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Zuerst
wurde ein durch ein Bezugszeichen B dargestellter verdrillter Al-Drahtleiter
aus einer herkömmlichen
Al-Legierung hergestellt, die aus Mg: 4 Gew.-%, Mn: 0,4 Gew.-%,
Fe: 0,5 Gew.-%, Si: 0,4 Gew.-%, Zn: 0,25 Gew.-% und der Rest aus
Al und unvermeidlichen Unreinheiten bestand. Die übrigen Herstellungsbedingungen
wurden genauso eingestellt wie im vorstehenden Beispiel 1, wodurch
zwei Arten von Systemen (B/Z und B/M) auf entsprechende Weise hergestellt
wurden.
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Vergleichsbeispiel 2
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Obwohl
keine Ultraschallschwingungen angelegt wurde, als die Klemme Z bzw.
M am verdrillten Al-Drahtleiter A angeschweißt wurde, wurden zwei Arten
von Systemen auf eine Beispiel 1 entsprechende Weise hergestellt.
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Vergleichsbeispiel 3
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Obwohl
keine Ultraschallschwingungen angelegt wurde, als die Klemme Z bzw.
M am verdrillten Al-Drahtleiter B angeschweißt wurde, wurden zwei Arten
von Systemen auf eine Beispiel 1 entsprechende Weise hergestellt.
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Jedes
der in Beispiel 1 und in den Vergleichbeispielen 1 bis 3 hergestellten
Systeme wurde einem Stromführungszyklustest
unterzogen, bei dem elektrischer Strom von 4 kVA bei 1, 10, 50,
100, 500 bzw. 1000 Zyklen ein- und abgeschaltet wurde. Nach dem
Ein- und Abschalten bei jedem Zyklus wurde der elektrische Widerstand
zwischen einer bestimmten Stelle a an der Klemmen und einer Stelle
b am Verteilerkabel gemessen, wobei sich die Stelle b 100 mm von
der Stelle a entfernt befand (siehe 2(a)).
Die Lebensdauer der Systeme wurde als Anzahl von Stromführungszyklen
gemessen, die erhalten wurden, wenn der Widerstand einen Betrag überschritt,
der 1,5 mal größer war
als sein Anfangswiderstand. Die Ergebnisse des Tests sind in Tabelle
1 gezeigt.
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Wie
aus Tabelle 1 klar ersichtlich ist, wiesen die Systeme nach der
vorliegenden Erfindung (Probe Nr. 1 und 2) ausgezeichnete charakteristische
Klemmen-/Kabelverbindungseigenschaften
auf. Nach dem Test mit 1000 Zyklen zeigten diese Systeme nach der
vorliegenden Erfindung einen elektrischen Widerstand, der nicht mehr
als 1,08 mal höher
war als ihr Ausgangswert beim elektrischen Widerstand.
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Hingegen
wiesen die Proben Nr. 3 und 4, die im Vergleichsbeispiel 1 hergestellt
wurden, eine Lebensdauer von nur 500 bis 100 Zyklen im Hinblick
auf die Stromführungszyklen
auf, weil die Leitfähigkeit
des verdrillten Al-Drahtleiters geringer war. Die Proben Nr. 5 und
6, die im Vergleichsbeispiel 2 hergestellt worden waren, wiesen
eine noch kürzere
Lebensdauer von 50 bis 10 Zyklen im Hinblick auf die Stromführungszyklen
auf, weil beim Schweißen
keine Ultraschallschwingungen angelegt worden waren. Darüber hinaus
wiesen die Proben Nr. 7 und 8, die im Vergleichsbeispiel 3 hergestellt
worden waren, nur eine extrem kurze Lebensdauer von 1 Zyklus im
Hinblick auf die Stromführungszyklen
auf, weil der verdrillte Al-Drahtleiter von geringerer Leitfähigkeit
war und beim Schweißen
keine Ultraschallschwingungen angelegt worden waren.
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Vergleichsbeispiel 4
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Zuerst
wurde ein Vorblock aus Al-Legierung hergestellt, der aus Mg: 4,0
Gew.-%, Mn: 0,4 Gew.-%, Fe: 0,5 Gew.-%, Si: 0,4 Gew.-%, Zn: 0,25
Gew.-% und der Rest aus Al und unvermeidlichen Unreinheiten bestand. Dieser
Vorblock aus Al-Legierung wurde zu einem 5 mm dicken Material warmgewalzt,
und dieses Walzmaterial wurde dann auf 2,3 mm kaltgewalzt. Nachdem
dieses angelassen worden war, wurde es zu einem 45 mm breiten Material
zerschnitten, das dann in dieser Reihenfolge erst einer Druckschweißung und
dann einem Biegevorgang unterzogen wurde, um eine Al-Klemme herzustellen,
diese Al-Klemme wurde an den vorstehenden verdrillten Al-Drahtleiter
A geschweißt,
wobei Ultraschallschwingungen angelegt wurden. Jedoch betrug die Dehnung
dieser Klemme nur 19 Prozent, wodurch beim Schweißvorgang
ein Riss in der Klemme hervorgerufen wurde.
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Beispiel 2
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Die
beiden Al-Klemmen Z, die im Beispiel 1 hergestellt worden waren,
wurden weiter einem Galvanisierungsvorgang mit Ni, der an der Klemme
mit einer Dicke von 3 μm
vorgenommen wurde, bzw. einer chemischen Metallabscheidung ohne äußere Stromquelle
mit Ni-P-Legierung unterzogen, die an der Klemme mit einer Dicke
von 3 μm
vorgenommen wurde. Jede dieser vernickelten Al-Klemmen wurde an
den verdrillten Al-Drahtleiter
A angeschweißt,
wobei Ultraschallschwingungen (1400 W × 1 Sek.) angelegt wurden,
so dass zwei Arten von Systemen hergestellt wurden.
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Vergleichsbeispiel 5
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Die
drei Al-Klemmen Z, die im Beispiel 1 hergestellt worden waren, wurden
weiter einem Galvanisierungsvorgang mit Ni, der an der Klemme mit
einer Dicke von 10 μm
vorgenommen wurde, bzw. einer chemischen Metallabscheidung ohne äußere Stromquelle
mit Ni-P-Legierung unterzogen, die an der Klemme mit einer Dicke
von 10 μm
vorgenommen wurde. Diese galvanisierten Al-Klemmen wurden dazu verwendet,
auf eine Beispiel 2 entsprechende Weise drei Arten von Systemen
herzustellen.
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Ein
durch JISZ2371 definierter, 96-stündiger Neutralsalz-Sprühtest wurde
mit jedem im Beispiel 2 und Vergleichsbeispiel 5 hergestellten System
durchgeführt.
Nach dem Sprühtest
durchliefen die Systeme den Zyklustest auf dieselbe Weise, die im
Beispiel 1 angewendet worden war, so dass die Lebensdauer jedes
Systems geprüft
wurde. Zum Vergleich wurde auch die Lebensdauer der Klemmen ohne
Beschichtung auf dieselbe Weise wie vorstehend untersucht. Die Ergebnisse
des Tests sind in Tabelle 2 gezeigt.
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Wie
aus Tabelle 2 klar ersichtlich ist, wiesen die Systeme nach der
vorliegenden Erfindung (Proben Nr. 11 und 12) ausgezeichnete charakteristische
Klemmen-/Kabelverbindungseigenschaften auf. Nach dem Test mit 1000
Zyklen wiesen diese Systeme nach der vorliegenden Erfindung einen
elektrischen Widerstand auf, dessen Wert nahezu 1,11 mal höher war
als ihr Ausgangswert beim elektrischen Widerstand.
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Hingegen
waren beim Schweißen
bei den Proben Nr. 13 und 14 des Vergleichsbeispiels 5 aufgrund der
dickeren Vernickelungsschicht Risse entstanden. Korrodierende Stoffe
drangen in die Risse ein und verursachten Erosion, was zu einem
Abblättern
der Vernickelungsschicht führte.
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Von
daher wiesen diese Proben eine Lebensdauer von nicht mehr als 1000
oder weniger Zyklen bzw. 501 oder mehr Zyklen auf, welche dieselbe
war wie die der Probe Nr. 16 ohne Vernickelungsschicht. Im Übrigen wird
davon ausgegangen, dass in der praktischen Einsetzbarkeit keine
Probleme bestehen, wenn Systeme durch den Test eine Lebensdauer
von 501 Zyklen oder darüber
aufweisen. Die Probe Nr. 15 war bei der Korrosionsbeständigkeit
der Sn-Beschichtung schlecht und wies eine Lebensdauer von 500 oder
weniger Zyklen bzw. 101 oder mehr Zyklen auf, weil die Klemme mit
der Kupferlegierung reagiert hatte.
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Industrielle Anwendbarkeit
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Wie
vorstehend beschrieben, verwendet das System nach der vorliegenden
Erfindung einen Aufbau, bei dem eine Metallklemme an einem verdrillten
Al-Drahtleiter angebracht wird, der als Leiter eines Verteilerkabels
verwendet wird, damit dieses leichter ist. Der verdrillte Al-Drahtleiter
kann vom Durchmesser her dünner ausgelegt
werden, weil seine Leitfähigkeit
nach IACS 50% oder darüber
beträgt,
wodurch eine ausgezeichnete Flexibilität bereitgestellt wird. Somit
ist das Kabel einfacher zu handhaben. Andererseits besteht die Metallklemme
aus Aluminiummetall oder Aluminiumlegierung, dessen bzw. deren Dehnung
20% oder darüber
beträgt.
Deshalb werden keine Rissen beim Ausbilden der Klemme und beim Anschweißen der
Klemme am Leiter hervorgerufen. Diese Metallklemme wird unter Anlegen
von Ultraschallschwingungen am verdrillten Al-Drahtleiter angeschweißt, wodurch
Oxidschichten, die sich sowohl am Leiter als auch an der Klemme
gebildet haben, zerstört
werden. Somit werden bei der Druckschweißung die dem Leiter und der
Klemme eigenen Metallmaterialien freigelegt und in direkten Kontakt
miteinander gebracht, wodurch eine überlegenere charakteristische
Verbindungseigenschaft mit Stabilität bereitgestellt wird. Zusätzlich kann
eine Beschichtung der Klemme mit Ni in einer korrodierenden Umgebung
einen zufriedenstellenden Gebrauch bereitstellen. Dementsprechend
hat das System beim Einsatz in industriellen Anwendungen solche
außerordentlichen
Vorteile.