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Die
vorliegende Erfindung betrifft Arzneimittel, Nahrungsmittel und
Getränke,
Nahrungsmittelzusätze, Tierfutter
und Futterzusätze,
die bei der Vorbeugung oder der Behandlung von Arthritis wirksam
sind. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner die Verwendung eines
N-acylierten Hydroxyprolinderivats oder eines Salzes davon und eines
Aminozuckers oder eines Salzes davon und eines Glycosaminoglycans
oder eines Salzes davon zur Herstellung eines Mittels zur Vermeidung
oder Behandlung von Arthritis.
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Mit
Veränderungen
in unserem Lebensstil und dem Älterwerden
der Bevölkerung
wird erwartet, dass Arthritis in der Zukunft zunimmt.
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N-Acetylhydroxyprolin
ist als eine chemische Substanz bekannt, die eine entzündungshemmende
Aktivität
zeigt (US Patent Nr. 3,891,765 und 3,932,638; japanische veröffentlichte
geprüfte
Patentanmeldung Nr. 43947/72).
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Es
ist bekannt, dass die Verabreichung von N-Acetylhydroxyprolin an
ein Tiermodell für
Arthritis nach Induktion von Arthritis einer Verschlimmerung von
Arthritis vorbeugen kann [J. Drug. Dev., 3, 135–142 (1990)]. Es ist ebenfalls
bekannt, dass obwohl N-Acetylhydroxyprolin eine therapeutische Wirkung
auf eine systemische Verletzung von Ohr und Schwanz zeigt, es keine
Wirkung auf eine Knorpelverletzung an Gelenken zeigt [Pharmacological
Research, 33, 367–373
(1996)].
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Allerdings
ist bis jetzt nicht bekannt gewesen, dass N-acylierte Hydroxyprolinderivate,
wie N-Acetylhydroxyprolin, eine vorbeugende Wirkung bei Arthritis
zeigen.
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Desweiteren
ist, obwohl von Chondroitin, Glucosamin, usw., die Bestandteile
von Knorpeln sind, bekannt ist, dass sie eine therapeutische Wirkung
bei Arthritis aufweisen (WO 94/22453), keine Zusammensetzung, welche
durch die Zugabe eines N-acylierten Hydroxyprolinderivats dazu erhalten
wird, bekannt gewesen.
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WO
99/62459 betrifft eine bestimmte Zusammensetzung zur Behandlung,
Reparatur oder Vorbeugung einer Schädigung von Bindewebe. In FR-A-2
770 777 wird eine bestimmte Zusammensetzung offenbart, welche ein
spezifisches Hydroxyprolin und eine spezifische Chondroitinschwefelsäure vereinigt.
FR 4,727 betrifft ein bestimmtes Hydroxyprolin-enthaltendes Arzneimittel zur Behandlung
von rheumatischen Erkrankungen. In Revue du Rhumatisme, 1991, 58
(9), 629–634,
wird die Wirkung von Oxaceprol auf die Struktur eines bestimmten
Proteoglycans beschrieben.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Arzneimittel, ein Nahrungsmittel
und Getränk,
einen Nahrungsmittelzusatz, ein Tierfutter und einen Futterzusatz
bereitzustellen, welche bei der Vorbeugung oder der Behandlung von
Arthritis wirksam ist und die Verwendung für die Herstellung eines Mittels
zur Vorbeugung oder Behandlung von Arthritis bei Menschen oder nicht-menschlichen
Tieren bereitzustellen.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft das Folgende (1) bis (27).
- (1) Arzneimittel, umfassend ein N-acyliertes
Hydroxyprolinderivat oder ein Salz davon und einen Aminozucker oder
ein Salz davon und ein Glycosaminoglycan oder ein Salz davon.
- (2) Arzneimittel nach dem Vorstehenden (1), wobei das Hydroxyprolin
aus cis-4-Hydroxy-L-prolin,
cis-4-Hydroxy-D-prolin, cis-3-Hydroxy-L-prolin, cis-3-Hydroxy-D-prolin, trans-4-Hydroxy-L-prolin,
trans-4-Hydroxy-D-prolin, trans-3-Hydroxy-L-prolin und trans-3-Hydroxy-D-prolin
ausgewählt
ist.
- (3) Arzneimittel nach dem Vorstehenden (1) oder (2), wobei die
Acyleinheit des N-acylierten Hydroxyprolinderivats ein Acylrest
mit 2 bis 23 Kohlenstoffatomen ist.
- (4) Arzneimittel nach einem der Vorstehenden (1) bis (3), wobei
das N-acylierte Hydroxyprolinderivat N-Acetylhydroxyprolin ist.
- (5) Arzneimittel nach einem der Vorstehenden (1) bis (4), wobei
der Aminozucker Glucosamin oder ein Salz davon ist.
- (6) Arzneimittel nach einem der Vorstehenden (1) bis (5), wobei
das Glycosaminoglycan Chondroitinsulfat oder ein Salz davon ist.
- (7) Arzneimittel nach einem der Vorstehenden (1) bis (6), wobei
das Arzneimittel ein Arzneimittel zur Vorbeugung oder Behandlung
von Arthritis ist.
- (8) Arzneimittel nach dem Vorstehenden (7), wobei die Arthritis
rheumatoide Arthritis ist.
- (9) Nahrungsmittel oder Getränk
oder Tierfutter, umfassend ein N-acyliertes Hydroxyprolinderivat
oder ein Salz davon und einen Aminozucker oder ein Salz davon und
ein Glycosaminoglycan oder ein Salz davon.
- (10) Nahrungsmittel oder Getränk oder Tierfutter nach dem
Vorstehenden (9), wobei das Hydroxyprolin aus cis-4-Hydroxy-L-prolin,
cis-4-Hydroxy-D-prolin, cis-3-Hydroxy-L-prolin, cis-3-Hydroxy-D-prolin, trans-4-Hydroxy-L-prolin,
trans-4-Hydroxy-D-prolin,
trans-3-Hydroxy-L-prolin und trans-3-Hydroxy-D-prolin ausgewählt ist.
- (11) Nahrungsmittel oder Getränk oder Tierfutter nach dem
Vorstehenden (9) oder (10), wobei die Acyleinheit des N-acylierten
Hydroxyprolinderivats ein Acylrest mit 2 bis 23 Kohlenstoffatomen
ist.
- (12) Nahrungsmittel oder Getränk oder Tierfutter nach einem
der Vorstehenden (9) bis (11), wobei das N-acylierte Hydroxyprolinderivat
N-Acetylhydroxyprolin ist.
- (13) Nahrungsmittel oder Getränk oder Tierfutter nach einem
der Vorstehenden (9) bis (12), wobei der Aminozucker Glucosamin
oder ein Salz davon ist.
- (14) Nahrungsmittel oder Getränk oder Tierfutter nach einem
der Vorstehenden (9) bis (13), wobei das Glycosaminoglycan Chondroitinsulfat
oder ein Salz davon ist.
- (15) Nahrungsmittelzusatz oder Futterzusatz, umfassend ein N-acyliertes
Hydroxyprolinderivat oder ein Salz davon und einen Aminozucker oder
ein Salz davon und ein Glyosaminoglycan oder ein Salz davon.
- (16) Nahrungsmittelzusatz oder Futterzusatz nach dem Vorstehenden
(15), wobei das Hydroxyprolin aus cis-4-Hydroxy-L-prolin, cis-4-Hydroxy-D-prolin,
cis-3-Hydroxy-L-prolin,
cis-3-Hydroxy-D-prolin, trans-4-Hydroxy-L-prolin, trans-4-Hydroxy-D-prolin, trans-3-Hydroxy-L-prolin
und trans-3-Hydroxy-D-prolin ausgewählt ist.
- (17) Nahrungsmittelzusatz oder Futterzusatz nach dem Vorstehenden
(15) oder (16), wobei die Acyleinheit des N-acylierten Hydroxyprolinderivats
ein Acylrest mit 2 bis 23 Kohlenstoffatomen ist.
- (18) Nahrungsmittelzusatz oder Futterzusatz nach einem der Vorstehenden
(15) bis (17), wobei das N-acylierte Hydroxyprolinderivat N-Acetylhydroxyprolin
ist.
- (19) Nahrungsmittelzusatz oder Futterzusatz nach einem der Vorstehenden
(15) bis (18), wobei der Aminozucker Glucosamin oder ein Salz davon
ist.
- (20) Nahrungsmittelzusatz oder Futterzusatz nach einem der Vorstehenden
(15) bis (19), wobei das Glycosaminoglycan Chondroitinsulfat oder
ein Salz davon ist.
- (21) Verwendung eines N-acylierten Hydroxyprolinderivats oder
eines Salzes davon und eines Aminozuckers oder eines Salzes davon
und eines Glycosaminoglycans oder eines Salzes davon zur Herstellung eines
Mittels zur Vorbeugung oder Behandlung von Arthritis.
- (22) Verwendung nach dem Vorstehenden (21), wobei das Hydroxyprolin
aus cis-4-Hydroxy-L-prolin, cis-4-Hydroxy-D-prolin,
cis-3-Hydroxy-L-prolin, cis-3-Hydroxy-D-prolin, trans-4-Hydroxy-L-prolin, trans-4-Hydroxy-D-prolin,
trans-3-Hydroxy-L-prolin
und trans-3-Hydroxy-D-prolin ausgewählt ist.
- (23) Verwendung nach dem Vorstehenden (21) oder (22), wobei
die Acyleinheit des N-acylierten
Hydroxyprolinderivats ein Acylrest mit 2 bis 23 Kohlenstoffatomen
ist.
- (24) Verwendung nach einem der Vorstehenden (21) bis (23), wobei
das N-acylierte Hydroxyprolinderivat N-Acetylhydroxyprolin ist.
- (25) Verwendung nach einem der Vorstehenden (21) bis (24), wobei
der Aminozucker Glucosamin oder ein Salz davon ist.
- (26) Verwendung nach einem der Vorstehenden (21) bis (25), wobei
das Glycosaminoglycan Chondroitinsulfat oder ein Salz davon ist.
- (27) Verwendung nach einem der Vorstehenden (21) bis (26), wobei
die Arthritis rheumatoide Arthritis ist.
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Hydroxyprolin
kommt weithin in der Natur als ein Hauptaminosäurenbestandteil von Kollagen
und als ein Aminosäurebestandteil
von Elastin vor. Es ist bekannt, dass acht Arten von Stereoisomeren
des natürlichen
Hydroxyprolins existieren, welche sich in den folgenden Punkten
unterscheiden: Prolin ist in der D-Form oder der L-Form, die Hydroxylgruppe
ist an der 3-Position oder der 4-Position und das Stereoisomer ist
in der cis-Form oder der trans-Form,
wobei Beispiele dafür
cis-4-Hydroxy-L-prolin, cis-4-Hydroxy-D-prolin, cis-3-Hydroxy-L-prolin,
cis-3-Hydroxy-D-prolin, trans-4-Hydroxy-L-prolin, trans-4-Hydroxy-D-prolin, trans-3-Hydroxy-L-prolin
und trans-3-Hydroxy-D-prolin sind.
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Obwohl
Hydroxyprolin von jedweder derartigen Struktur in der vorliegenden
Erfindung verwendet werden kann, wird vorzugsweise trans-4-Hydroxy-L-prolin
verwendet.
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Hydroxyprolin
kann erhalten werden, indem Kollagen, abgeleitet von Tieren, wie
Schwein und Kuh, einer sauren Hydrolyse und der Reinigung des Hydrolysats
gemäß einem
herkömmlichen
Verfahren unterzogen wird. Allerdings wird vorzugsweise Hydroxyprolin,
das unter Verwendung von Mikroorganismen produziert wird, verwendet.
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Nützliche
Mikroorganismen schließen
jene ein, die zur Gattung, ausgewählt aus Amycolatopsis, Dactylosporangium
und Streptomyces, gehören,
oder jene, in die ein Prolin-3-hydroxylasegen
oder ein Prolin-4-hydroxylasegen, abgeleitet von diesen Mikroorganismen,
eingeführt
worden ist.
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Die
Einführung
eines Prolin-3-hydroxylasegens oder eines Prolin-4-hydroxylasegens,
abgeleitet von einem Mikroorganismus, welcher zur Gattung, ausgewählt aus
Amycolatopsis, Dactylosporangium und Streptomyces, gehört, in einen
Mikroorganismus, kann gemäß den Verfahren,
die in Molecular Cloning, A Laboratory Manual, zweite Auflage, Cold
Spring Harbor Laboratory Press (1989), Current Protocols in Molecular
Biology, John Wiley & Sons
(1987–1997),
usw., beschrieben sind, ausgeführt
werden.
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Desweiteren
kann trans-4-Hydroxy-L-prolin unter Verwendung von Prolin-4-hydroxylase,
isoliert von einem Mikroorganismus, welcher zur Gattung, ausgewählt aus
Amycolatopsis oder Dactylosporangium gehört (veröffentlichte ungeprüfte japanische
Patentanmeldung Nr. 313179/95) erzeugt werden und kann cis-3-Hydroxy-L-prolin
unter Verwendung von Prolin-3-hydroxylase, isoliert von einem Mikroorganismus,
welcher zur Gattung Streptomyces gehört (veröffentlichte ungeprüfte japanische
Patentanmeldung Nr. 322885/95) erzeugt werden [Bioindustry 14, 31
(1997)].
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Die
Acyleinheit der in der vorliegenden Erfindung verwendeten N-acylierten
Hydroxyprolinderivate schließt
geradkettige oder verzweigte Acylgruppen mit 2 bis 23 Kohlenstoffatomen
ein, zum Beispiel Acetyl, Propionyl, Butyryl, Isobutyryl, Valeryl,
Hexanoyl, Heptanoyl, Octanoyl, Decanoyl und Eicosanoyl, wobei unter diesen
Acetyl und Propionyl bevorzugt werden.
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Die
N-acylierten Hydroxyprolinderivate können gemäß einem bekannten Verfahren
erzeugt werden.
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Das
heißt,
dass die N-acylierten Hydroxyprolinderivate durch N-Acylieren von
Hydroxyprolin in einem wässrigen
Medium oder einem organischen Lösungsmittel
unter Verwendung eines wirksamen Derivats (Säureanhydrid, Säurechlorid,
usw.) einer Fettsäure
mit einem Alkylrest mit vorzugsweise 1 bis 22 Kohlenstoffatomen
hergestellt werden kann.
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Die
somit erhaltenen N-acylierten Hydroxyprolinderivate können durch
herkömmliche
Reinigungsverfahren, wie zum Beispiel Kristallisation und Chromatographie,
gereinigt werden.
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Beispiele
für die
Salze von N-acylierten Hydroxyprolinderivaten schließen Alkalimetallsalze,
wie Natriumsalz und Kaliumsalz, Erdalkalimetallsalze, wie Magnesiumsalz
und Calciumsalz, Ammoniumsalze, wie Ammoniumsalz und Tetramethylammoniumsalz,
und organische Aminadditionsalze, wie Salze mit Morpholin und Piperidin,
ein.
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In
der vorliegenden Erfindung sind Beispiele für die Aminozucker oder Salze
davon Glucosamin, Galactosamin, Neuraminsäure, N-Acetylglucosamin, N-Acetylgalactosamin,
N-Acetylneuraminsäure
und N-Glycolyl-neuraminsäure
oder Salze davon. Glucosamin oder Salze davon werden vorzugsweise
verwendet. Beispiele für
die Salze von Aminozuckern sind Hydrochlorid, Sulfat und Phosphat.
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Glucosamin,
das z.B. erhältlich
ist durch Hydrolisieren von Chitin mit konzentrierter Salzsäure, wobei das
Chitin erhalten wurde durch Deproteinierung und Decalcifizierung
von Schalen von Crustaceen und dann Deacetylieren, Bleichen, Filtrieren,
Konzentrieren, Abtrennen, Waschen und Trocknen des Hydrolysats kann verwendet
werden. Ansonsten können
ebenfalls im Handel erhältliche
Produkte (zum Beispiel Glucosamin KHF: KYOWA HI FOODS CO., LTD.)
verwendet werden.
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Beispiele
für die
Salze von Glucosamin sind Hydrochlorid, Sulfat (zum Beispiel Glucosaminhexasulfat) und
Phosphat (zum Beispiel Glucosaminhexaphosphat).
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Galactosamin,
das durch zum Beispiel das Unterziehen von Chodroitinsulfat, hergestellt
aus Knorpeln des Luftröhrenasts,
der Nase, usw. von großen
Tieren und Knorpeln von Knorpelfischen einer sauren Hydrolyse und
Abtrennen und Reinigen des sich ergebenden Hydrolysats gemäß Verfahren,
wie Ionenaustauschchromatographie, erhalten wird, kann verwendet
werden. Ansonsten können
ebenfalls im Handel erhältliche Produkte
verwendet werden.
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Beispiele
für die
Salze von Galactosamin sind Hydrochlorid, Sulfat (zum Beispiel Galactosaminhexasulfat)
und Phosphat (zum Beispiel Galactosaminhexaphosphat).
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Neuraminsäure, im
Handel als N-Acetylneuraminsäure
erhältlich,
welche ein N-acyliertes Derivat davon ist und N-Glycolyl-neuraminsäure, welche
ein N-Glycolylderivat davon ist, können verwendet werden.
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In
der vorliegenden Erfindung schließen die Glycosaminoglycane
Hyaluronsäure,
Chondroitin, Chondroitinsulfat, Keratansulfat, Heparin, Heparansulfat
und Dermatansulfat und Salze davon ein, und Chondroitinsulfat oder
Salze davon werden vorzugsweise verwendet.
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Beispiele
für die
Salze von Glycosaminoglycanen sind Natriumsalz, Kaliumsalz und Calciumsalz.
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Beispiele
für die
Salze von Chondroitinsulfat sind Natriumsalz, Kaliumsalz und Calciumsalz,
und im Allgemeinen wird Natriumsalz verwendet.
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Chondroitinsulfat
ist eine Art von Mucopolysacchariden, die im Allgemeinen in Bindegeweben
von Tieren, hauptsächlich
in Knorpeln, verteilt ist. In den Geweben ist diese Substanz mit
Protein verbunden, um als Proteoglycan vorzuliegen.
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Zu
verwendendes Chondroitinsulfat kann entweder in Form eines gereinigten
Produktes oder in Form von Proteoglycan oder eines Extrakts oder
Trockenpulvers aus Knorpeln sein.
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Chondroitinsulfat
kann in Form von Proteoglycan erhalten werden, indem zum Beispiel
Knorpel von Wassertieren, wie Hai und Wal, Säugern, wie Kuh und Schwein,
oder Vögeln
als Rohmaterial einer Extraktion gemäß bekannten Verfahren, wie
dem Neutralsalzverfahren, alkalischem Verfahren, enzymatischem Verfahren
und Autoklavenverfahren, und Trocknen des Extrakts nach Entfernen
des Fetts und Feststoffgehalts davon, unterzogen werden. Des Weiteren
kann, nach Entfernen des Fetts und Feststoffgehalts, Chondroitinsulfat oder
ein Salz davon in einer gereinigten Form durch Deproteinieren des
so erhaltenen Extrakts unter Verwendung einer Protease und Reinigen
des proteinfreien Extrakts gemäß einem
bekannten Verfahren unter Verwendung einer Fällung mit Alkohol erhalten
werden.
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Als
die Glycosaminoglycane und Salze davon können ebenfalls im Handel erhältliche
Hyaluronsäure, Chondroitin,
Chondroitinsulfat, Chondroitinhydrochlorid, Keratansulfat, Heparin,
Heparansulfat und Dermatansulfat oder Salze davon verwendet werden.
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Die
Arzneimittel, die Nahrungsmittel und Getränke, das Tierfutter, die Nahrungsmittelzusätze und
die Futterzusätze
gemäß der Erfindung
werden nachstehend beschrieben. Ihre Verwendungen zur Vorbeugung oder
Behandlung von Arthritis in Menschen oder nicht-menschlichen Tieren werden ebenfalls
diskutiert.
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Die
vorliegende Erfindung kann auf jedwede Arthritis, einschließlich Chlamydienarthritis,
chronischer Absorptionsarthritis, Arthritis enteropathica, Gonokokkenarthritis,
Gichtarthritis, Jaccoud-Arthritis, juveniler Arthritis, Lyme-Arthritis,
ochronotischer Arthritis, akut-eitriger Arthritis, Osteoarthritis,
Periarthritis scapulohumeralis (sogenannte schmerzhafte Schultersteife),
Arthritis, verursacht durch übermäßige Arbeitsbelastung,
und rheumatoider Arthritis, angewendet werden und ist bei rheumatoider
Arthritis besonders vorteilhaft.
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(a) Arzneimittel, umfassend N-acyliertes
Hydroxyprolinderivat oder ein Salz davon und Aminozucker oder ein Salz
davon und Glycosaminoglycan oder ein Salz davon als Wirkstoffe,
und ein Verfahren zur Vorbeugung oder Behandlung von Arthritis bei
Menschen oder nicht-menschlichen Säugern unter Verwendung des
Arzneimittels.
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Das
erfindungsgemäße Arzneimittel
schließt
jedwedes Arzneimittel, umfassend das N-acylierte Hydroxyprolinderivat
oder ein Salz davon und den Aminozucker oder ein Salz davon und
das Glycosaminoglycan oder ein Salz davon als Wirkstoffe ein. Sie
werden vorzugsweise als ein Mittel zur Vorbeugung oder Behandlung
von Arthritis verwendet.
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Zusätzlich kann
zu dem N-acylierten Hydroxyprolinderivat oder einem Salz davon und
dem Aminozucker oder einem Salz davon und dem Glycosaminoglycan
oder einem Salz davon das erfindungsgemäße Arzneimittel ebenfalls andere
optionale Inhaltsstoffe umfassen, die bei der Vorbeugung oder Behandlung
von Arthritis wirksam sind.
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Beispiele
für andere
Inhaltsstoffe, die bei der Vorbeugung oder Behandlung von Arthritis
(hier nachstehend ebenfalls einfach als „andere Wirkstoffe" bezeichnet) wirksam
sind, sind gereinigte Produkte oder Extrakte von oder Produkte,
die Bor, Calcium, Chrom, Kupfer, Magnesium, Mangan, Selen, Silicium,
Zink, S-Adenosylmethionin, Kollagen, Kollagenhydrolysat, Gelatine,
Gelatinehydrolysat, Bromelain, Trypsin, Chymotrypsin, Papain, Rutin,
Carotinoid, Flavonoid, antioxidierend wirkende Vitamine, γ-Linolensäure, Eicosapentaensäure, Boswellia,
Capsaicin, Katzenkralle, Teufelskralle, Mutterkraut, Ingwer, Nesseln,
Niacinamid, Haiknorpel, Gelbwurz, Curcumin und dergleichen enthalten.
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Das
erfindungsgemäße Arzneimittel
wird durch optionale auf dem Fachgebiet der Pharmazeutika bekannte
Verfahren durch Mischen des N-acylierten Hydroxyprolinderivats oder
eines Salzes davon und des Aminozuckers oder eines Salz davon und
des Glycosaminoglycans oder eines Salzes davon, ebenso wie anderen
Wirkstoffen nach Bedarf zusammen mit einem oder mehreren pharmazeutisch
verträglichen
Trägern
erzeugt.
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Beim
Verabreichen des erfindungsgemäßen Arzneimittels
ist es wünschenswert,
einen Verabreichungsweg zu wählen,
der bei der Vorbeugung oder der Behandlung von Arthritis wirkungsam
ist, wobei Beispiele dafür
orale Verabreichung und parenterale Verabreichungen, wie intravenöse Verabreichung,
sind.
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Beispiele
für die
Dosierungsform sind Tabletten, Kapseln, Injektionen, Tropfen, Sirupe,
sublinguale Tabletten, verschiedene Arten von Cremes und Zäpfchen.
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Flüssige Herstellungen,
wie Sirupe, welche für
die orale Verabreichung geeignet sind, können unter Verwendung von Wasser,
Zuckern, wie Saccharose, Sorbitol und Fructose, Glycolen, wie Ethylenglycol
und Propylenglycol, Ölen,
wie Sesamöl,
Olivenöl
und Sojaöl,
Antiseptika, wie p-Hydroxybenzoesäureester, Aromen, wie Erdbeeraroma
und Pfefferminz usw., erzeugt werden. Des Weiteren können Tabletten,
Pulver und Granulat unter Verwendung von Exzipienten, wie Lactose,
Glucose, Saccharose und Mannitol, Sprengmitteln, wie Stärke und
Natriumalginat, Gleitmitteln, wie Magnesiumstearat und Talk, Bindemitteln,
wie Polyvinylalkohol, Hydroxypropylcellulose und Gelatine, grenzflächenaktiven
Mitteln, wie Fettsäureester,
Weichmachern, wie Glycerin usw., erzeugt werden.
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Herstellungen,
welche für
die parenterale Verabreichung geeignet sind, umfassen vorzugsweise
ein sterilisiertes wässriges
Mittel, die eine wirksame Verbindung, welche zum Blut des Empfängers isotonisch
ist, enthält.
Im Fall einer Injektion wird zum Beispiel eine injizierbare Lösung unter
Verwendung eines Trägers,
der aus einer Salzlösung,
einer Glucoselösung
oder einem Gemisch von Kochsalzlösung
und einer Glucoselösung besteht,
hergestellt.
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Beim
Herstellen dieser parenteralen Herstellungen ist es ebenfalls möglich, eine
oder mehrere ergänzende
Bestandteile, ausgewählt
aus Verdünnungsmitteln,
Antiseptika, Aromen, Exzipienten, Sprengmitteln, Gleitmitteln, Bindemitteln,
grenzflächenaktiven
Mitteln, Weichmachern und dergleichen, die in Zusammenhang mit oralen
Herstellungen als Beispiel dienen, zuzugeben.
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Der
Gehalt des N-acylierten Hydroxyprolinderivats oder eines Salzes
davon im erfindungsgemäßen Arzneimittel
ist 1–1000
mg/g, vorzugsweise 10–500
mg/g, besonders bevorzugt 100–200
mg/g des Arzneimittels.
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Der
Gehalt des Aminozuckers oder eines Salzes davon und des Glycosaminoglycans
oder eines Salzes davon im erfindungsgemäßen Arzneimittel ist nicht
beschränkt,
so fern mindestens eines davon in einer Menge von 1–1000 mg/g,
vorzugsweise 10–500
mg/g, besonders bevorzugt 100–200
mg/g des Arzneimittels enthalten ist.
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Das
Zusammensetzungsverhältnis
des N-acylierten Hydroxyprolinderivats oder eines Salzes davon zum
Aminozucker oder einem Salz davon und dem Glycosaminoglycan oder
einem Salz davon im erfindungsgemäßen Arzneimittel ist 1:100–100:1,
vorzugsweise 1:50–50:1,
besonders bevorzugt 10:1–1:10
im Sinne von Gewichtsverhältnis.
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Die
Dosierung und die Verabreichungshäufigkeit des erfindungsgemäßen Arzneimittels
variieren in Abhängigkeit
von der Verabreichungsart, dem Alter, dem Körpergewicht und den Symptomen
des Patienten.
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Im
Fall von oraler Verabreichung wird das Arzneimittel in einer Dosis
von 1–5000
mg, vorzugsweise 10–1000
mg, besonders bevorzugt 100–500
mg als N-acyliertes Hydroxyprolinderivat oder Salz davon und Aminozucker
oder Salz davon bzw. Glycosaminoglycan oder Salz davon, pro Erwachsenem
ein bis mehrere Male am Tag verabreicht.
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Im
Fall von parenteraler Verabreichung, wie intravenöser Verabreichung,
wird das Arzneimittel in einer Dosis von 0,5–5000 mg, vorzugsweise 5–1000 mg,
besonders bevorzugt 50–500
mg als N-acyliertes Hydroxyprolinderivat oder Salz davon und Aminozucker
oder Salz davon bzw. Glycosaminoglycan oder Salz davon pro Erwachsenem
ein bis mehrere Male am Tag verabreicht.
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Durch
Verabreichen des erfindungsgemäßen Arzneimittels
auf einer täglichen
Basis ist es möglich
Arthritis vorzubeugen.
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Wenn
sich Arthritis schon entwickelt hat, ist es möglich, sie durch Verabreichen
des Arzneimittels auf einer täglichen
Basis zu behandeln. Der Dosierungszeitraum ist gewöhnlicherweise
eine Woche bis zu 10 Jahre, vorzugsweise ein Monat bis 5 Jahre.
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Der
Begriff „Arthritis
vorbeugen", wie
hierin verwendet, bedeutet das Bewirken einer Wirkung von vollständigem Vorbeugen
der Entwicklung von Arthritis, das Verringern des Auftretens oder
Unterdrücken
der Symptome zum Zeitpunkt des Beginns durch Aufnahme des nachstehend
in (b) zu erklärenden
Nahrungsmittels und der Getränke,
des Tierfutters, der Nahrungsmittelzusätze oder Futterzusätze oder
des vorstehend beschriebenen Arzneimittels auf einer täglichen
Basis.
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Andererseits
bedeutet der Begriff „Arthritis
behandeln", wie
hierin verwendet, das Bewirken einer Wirkung von Linderung oder
Behandeln der Symptome durch Verabreichen des vorstehend beschriebenen
Arzneimittels nach dem Beginn von Arthritis.
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Das
erfindungsgemäße Arzneimittel
kann nicht nur für
Menschen verwendet werden, sondern ebenfalls für Tiere, die sich vom Menschen
unterscheiden (nicht-menschliche Tiere). Wenn es für nicht-menschliche Tiere
verwendet wird, ist die Dosis 0,02–100 mg/kg, vorzugsweise 0,2–20 mg/kg,
besonders bevorzugt 2–10 mg/kg
des Körpergewichts
des nicht-menschlichen Tiers, an welches das Arzneimittel als N-acyliertes
Hydroxyprolinderivat oder Salz davon und als Aminozucker oder Salz
davon bzw. als Glycosaminoglycan oder Salz davon verabreicht wird.
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Die
Wirkstoffe des vorstehenden Arzneimittels werden nicht notwendigerweise
gleichzeitig verabreicht, so weit sie innerhalb des Zeitraums, für den jeder
von ihnen eine Wirkung aufweist, verabreicht werden.
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Desweiteren
kann das vorstehende Arzneimittel so hergestellt werden, dass das
N-acylierte Hydroxyprolinderivat oder ein Salz davon, und der Aminozucker
oder ein Salz davon und das Glycosaminoglycan oder ein Salz davon
in der gleichen Herstellung enthalten sind. Es kann ebenfalls als
eine Herstellung in Form eines Kits hergestellt werden.
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Die
Herstellung in Form eines Kits (hier nachstehend einfach als „ein Kit" bezeichnet), wie
hier verwendet, bedeutet zwei oder mehr Herstellungen, welche gemäß einem
herkömmlichen
Verfahren durch Mischen einer Substanz oder einer Kombination von
Substanzen, ausgewählt
aus den N-acylierten Hydroxyprolinderivaten oder Salzen davon, den
Aminozuckern oder Salzen davon und Glycosaminoglycanen oder Salzen
davon, mit einem oder mehreren pharmazeutisch verträglichen
Trägern
hergestellt werden, wobei jedwedes davon das N-acylierte Hydroxyprolinderivat
oder ein Salz davon als einen Wirkstoff umfasst.
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Beispiele
für die
Kombination von Herstellungen, die den Kit ausmachen, sind eine
Kombination einer Herstellung, umfassend das N-acylierte Hydroxyprolinderivat
oder ein Salz davon, eine Herstellung, umfassend den Aminozucker
oder ein Salz davon, und eine Herstellung, umfassend das Glycosaminoglycan
oder ein Salz davon; und eine Kombination einer Herstellung, umfassend
das N-acylierte Hydroxyprolinderivat oder ein Salz davon und eine
Herstellung, umfassend den Aminozucker oder ein Salz davon und das
Glycosaminoglycan oder ein Salz davon, obwohl die Kombination nicht
darauf beschränkt
ist.
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Jede
der im Kit enthaltenen Herstellungen kann in jedweder Form sein,
so lange sie getrennt existieren. Zum Beispiel können sie getrennt verpackt
sein oder können
als ein Gemisch im gleichen Fläschchen
vorliegen.
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Beim
Verabreichen der Herstellungen in Form eines Kits können sie
entweder gleichzeitig oder getrennt verabreicht werden.
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Wenn
sie getrennt verabreicht werden, ist es wünschenswert, dass die Herstellungen
innerhalb des Zeitraums, während
dessen die in den Herstellungen enthaltenen Wirkstoffe in einem
Körper
hochwirksam sind, verabreicht werden. Zum Beispiel werden alle Herstellungen
innerhalb von 8 Stunden verabreicht, vorzugsweise innerhalb von
2 Stunden pro einer Verabreichung.
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Für die Herstellungen
in Kit-Form wird die Dosis so festgesetzt, dass die Gesamtdosis
pro Tag an Wirkstoff in den Herstellungen den vorstehend beschriebenen
täglichen
Dosen für
jeden Wirkstoff entspricht.
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(b) Nahrungsmittel und Getränke, Tierfutter,
Nahrungsmittelzusätze
und Futterzusätze,
umfassend N-acyliertes Hydroxyprolinderivat oder ein Salz davon,
und Aminozucker oder ein Salz davon und Glycosaminoglycan oder ein
Salz davon, und ein Verfahren zur Vorbeugung oder Behandlung von
Arthritis beim Menschen oder nicht-menschlichen Tieren, unter Verwendung
derselben.
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Die
erfindungsgemäßen Nahrungsmittel
und Getränke
werden zur Zugeben des N-acylierten Hydroxyprolinderivats oder einem
Salz davon und des Aminozuckers oder einem Salz davon und des Glycosaminoglycans
oder einem Salz davon zu Nahrungsmitteln und Getränken erhalten.
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Die
erfindungsgemäßen Nahrungsmittel
und Getränke
schließen
ebenfalls jene ein, die durch Zugabe von den erfindungsgemäßen Nahrungsmittelzusätzen erhalten
werden.
-
Die
erfindungsgemäßen Nahrungsmittel
und Getränke
schließen
ferner jene ein, die durch Zugeben anderer vorstehenden in (a) beschriebener
Wirkstoffe zusätzlich
zu dem N-acylierten Hydroxyprolinderivat oder einem Salz davon und
dem Aminozucker oder einem Salz davon und dem Glycosaminoglycan
oder einem Salz davon erhalten werden.
-
Mit
Ausnahme der Zugabe des N-acylierten Hydroxyprolinderivats oder
eines Salzes davon und des Aminozuckers oder eines Salzes davon
und des Glycosaminoglycans oder eines Salz davon, oder anderer Wirkstoffe
nach Bedarf können
die erfindungsgemäßen Nahrungsmittel
und Getränke
unter Verwendung eines Verfahrens, welches im Allgemeinen zur Erzeugung
von Nahrungsmitteln und Getränken
verwendet wird, erzeugt werden.
-
Die
erfindungsgemäßen Nahrungsmittel
und Getränke
können
in jedweder Form sein, einschließlich Saft, Erfrischungsgetränke, Tee,
Getränke
mit Milchsäure,
fermentierter Milch, Eis, Milchprodukte, wie Butter, Käse, Joghurt,
verarbeiteter Milch und entrahmter Milch, Fleischprodukte, wie Schinken,
Würste
und Hamburger, Fischprodukte, wie gedämpfte, gebackene oder gebratene
Fischpaste, Produkte mit Eiern, wie gebackene oder gedämpfte Nahrungsmittel,
die mit geschlagenen Eiern erzeugt werden, Konfekt, wie Kekse, Gelees, Kaugummi,
Süßigkeiten
und Zwischenmahlzeiten, Brot, Nudeln, Pickles, geräucherter
Nahrungsmittel, getrocknetem Fisch, konservierten in Sojasauce gekochten
Nahrungsmitteln, gesalzener Nahrungsmittel, Suppen und Gewürzmittel.
-
Desweiteren
können
die erfindungsgemäßen Nahrungsmittel
und Getränke
die Form einer pulverförmigen
Nahrung, einer blattförmigen
Nahrung, einer Flaschennahrung, Dosennahrung, einer Retortennahrung, einer
Kapselnahrung, einer Tablettennahrung, einer Flüssignahrung, eines Gesundheitsgetränks, usw.
annehmen.
-
Die
erfindungsgemäßen Nahrungsmittel
und Getränke
können
als eine Gesundheitsnahrung oder eine funktionelle Nahrung mit einer
Wirkung bei der Vorbeugung oder Behandlung von Arthritis verwendet
werden.
-
Wenn
die erfindungsgemäßen Nahrungsmittel
und Getränke
ein Getränk
oder eine Tablette sind, können
sie zum Beispiel durch Zugabe von anderen Wirkstoffen, Zusätzen usw.
nach Bedarf zum N-acylierten Hydroxyprolinderivat oder einem Salz
davon und dem Aminozucker oder einem Salz davon und dem Glycosaminoglycan
oder einem Salz davon, und dann Lösen oder Dispergieren des Gemisches
in einer geeigneten Menge Wasser oder Tablettieren des Gemisches
hergestellt werden. Des Weiteren können, wenn die erfindungsgemäßen Nahrungsmittel
und Getränke
Süßwaren sind,
wie Karamellen, Bonbons, Schokolade, Gelee, Plätzchen und Kekse, sie durch
Zugabe von anderen Wirkstoffen, Zusätzen usw. nach Bedarf zum N-acylierten
Hydroxyprolinderivat oder einem Salz davon und dem Aminozucker oder
einem Salz davon und dem Glycosaminoglycan oder einem Salz davon
und zusätzlichen
geeigneten Trägern,
wie Weizenmehl, Reismehl, Stärke, Maisstärke, Sojabohne,
usw. nach Bedarf, und durch Formen des erhaltenen Gemisches in einer
geeigneten Form gemäß einem
herkömmlichen
Verfahren hergestellt werden.
-
Die
erfindungsgemäßen Nahrungsmittel
und Getränke
können
ebenfalls durch Verwenden von Granulierungsverfahren, wie Fließbettgranulierung,
Rührgranulierung,
Strangpressgranulierung, Walzengranulierung, Luftstromgranulierung,
Pressgussgranulierung, Bruchgranulierung, Sprühgranulierung und Sprenggranulierung,
Beschichtungsverfahren, wie Pfannenbeschichtung, Fließbettbeschichtung
und Trockenbeschichtung, Plumping-Verfahren, wie Verdampfungstrocknen
im Vakuum, Verfahren mit Dampf im Überschuss, Schaummattenverfahren
und Verfahren mit Erhitzen in der Mikrowelle, und Strangpressverfahren
unter Verwendung eines Strangpressgranulators oder eines Extruders
an erzeugt werden.
-
Die
erfindungsgemäßen Nahrungsmittelzusätze können gemäß Verfahren
hergestellt werden, die ähnlich
zu jenen, die im vorstehenden (a) in Bezug auf orale Herstellungen
erwähnt
werden. Sie können
zum Beispiel als Pulver, Granulat, Pellets, Tabletten und verschiedene
flüssige
Herstellungen durch Mischen mit oder Lösen nach Bedarf zusammen mit
anderen Nahrungsmittelzusätzen
erzeugt werden.
-
Zu
den erfindungsgemäßen Nahrungsmitteln
und Getränken
oder Nahrungsmittelzusätzen
können
allgemein in Nahrungsmitteln und Getränken verwendete Nahrungsmittelzusätze, wie
Süßungsmittel,
Farbstoffe, Konservierungsmittel, verdickende Stabilisatoren, Antioxidantien,
Farbentwicklungsmittel, Bleichmittel, Fungizide, Gummigrundlagen,
Bitterstoffe, Enzyme, Glasierungsmittel, ansäuernde Mittel, Würzmittel,
Emulgatoren, Nahrungsergänzungsmittel,
zusätzliche
Materialien für
die Herstellung, Aromen und Gewürzextrakten,
gegeben werden.
-
Zu
den erfindungsgemäßen Nahrungsmitteln
und Getränken
werden das N-acylierte Hydroxyprolinderivat oder ein Salz davon
und der Aminozucker oder ein Salz davon und das Glycosaminoglycan
oder ein Salz davon gegeben, so dass sie im Allgemeinen in einer
Menge von 1–5000
mg, vorzugsweise 10–1000
mg, bzw. besonders bevorzugt 100–500 mg pro Erwachsenem pro
Tag aufgenommen werden, obwohl die Menge in Abhängigkeit von der Form der Nahrungsmittel
und Getränke
variieren kann.
-
Diese
Nahrungsmittel und Getränke
können
einmal oder in mehreren Teilmengen am Tag aufgenommen werden.
-
Das
Zusammensetzungsverhältnis
des N-acylierten Hydroxyprolinderivats oder eines Salzes davon zum
Aminozucker oder einem Salz davon und dem Glycosaminoglycan oder
einem Salz davon in den erfindungsgemäßen Nahrungsmitteln und Getränken ist
1:100–100:1,
vorzugsweise 1:50–50:1,
besonders bevorzugt 10:1–1:10
im Sinne von Gewichtsverhältnis.
-
Der
Aufnahmezeitraum ist üblicherweise
eine Woche bis 10 Jahre, vorzugsweise ein Monat bis 5 Jahre.
-
Wie
im Fall des erfindungsgemäßen Arzneimittels
können
die erfindungsgemäßen Nahrungsmittel
und Getränke
erzeugt werden, so dass das N-acylierte Hydroxyprolinderivat oder
ein Salz davon und der Aminozucker oder ein Salz davon und das Glycosaminoglycan
oder ein Salz davon im gleichen Nahrungsmittel und Getränkt enthalten
sind, oder können
als ein Set von Nahrungsmitteln und Getränken hergestellt werden.
-
Beispiele
für die
Kombination des Sets von Nahrungsmitteln und Getränken sind
eine Kombination eines Nahrungsmittels und Getränkes, umfassend das N-acylierte
Hydroxyprolinderivat oder ein Salz davon, ein Nahrungsmittel und
Getränk,
umfassend den Aminozucker oder ein Salz davon und ein Nahrungsmittel
und Getränk,
umfassend das Glycosaminoglycan oder ein Salz davon; und eine Kombination
eines Nahrungsmittels und Getränkes,
umfassend das N-acylierte Hydroxyprolinderivat oder ein Salz davon
und ein Nahrungsmittel und Getränk,
umfassend den Aminozucker oder ein Salz davon und das Glycosaminoglycan
oder ein Salz davon, obwohl die Kombination nicht darauf beschränkt ist.
-
Jedes
der Nahrungsmittel und Getränke
im Set, welches im Set enthalten ist, kann in jedweder Form sein,
so lange sie getrennt existieren. Zum Beispiel können sie getrennt verpackt
sein oder als ein Gemisch im gleichen Behälter vorliegen.
-
Bei
der Aufnahme des Sets der Nahrungsmittel und Getränke können sie
entweder gleichzeitig oder getrennt aufgenommen werden.
-
Wenn
sie getrennt aufgenommen werden, ist es wünschenswert, dass die Nahrungsmittel
und Getränke
innerhalb des Zeitraums, während
dessen die im Nahrungsmittel und Getränken enthaltenen Wirkstoffe
in einem Körper
hochwirksam sind, aufgenommen werden. Zum Beispiel werden alle Nahrungsmittel
und Getränke
innerhalb von 8 Stunden aufgenommen, vorzugsweise innerhalb von
2 Stunden pro einer Aufnahme.
-
Die
Einnahme der Nahrungsmittel und Getränke ist so festgelegt, dass
die Gesamtaufnahme pro Tag von jedem Wirkstoff in den Nahrungsmitteln
und in den Getränken
der vorstehend beschriebenen täglichen Aufnahme
eines jeden Inhaltsstoffs entspricht.
-
Das
erfindungsgemäße Tierfutter
umfasst ein Tierfutter, zu dem das N-acylierte Hydroxyprolinderivat oder
ein Salz davon, und der Aminozucker oder ein Salz davon und das
Glycosaminoglycan oder ein Salz davon gegeben sind. Falls notwendig,
können
die anderen im vorstehenden (a) beschriebenen Wirkstoffe ebenfalls
dazu gegeben werden.
-
Das
erfindungsgemäße Tierfutter
schließt
jedwedes Futter ein, das Arthritis in nicht-menschlichen Tieren, vorzugsweise Wirbeltieren,
wie Säugern,
die sich vom Menschen unterscheiden, Vögeln, Reptilien, Amphibien
und Fischen, vorbeugt oder behandelt, wobei Beispiele dafür Futter
für Haustiere,
wie Hunde, Katzen, Kaninchen und Mäuse, Nahrungsmittel für Haustiere,
Futter für
Vieh, wie Kühe
und Schweine, Futter für
Geflügel,
wie Hühner
und Truthähne,
Futter für
Reptilien, wie Eidechsen, Krokodile und Leguane, Futter für Amphibien,
wie Frösche
und Lurche und Futter für
Kulturfisch, wie Seebrassen und junge Gelbschwänze.
-
Das
erfindungsgemäße Tierfutter
kann als Ergänzungsfutter
für die
Gesundheit für
Tiere mit einer Wirkung auf die Vorbeugung und Behandlung von Arthritis
verwendet werden.
-
Mit
Ausnahme der Zugabe des N-acylierten Hydroxyprolinderivats oder
eines Salzes davon und des Aminozuckers oder eines Salzes davon
und des Glycosaminoglycans oder eines Salzes davon, und falls notwendig
zusätzlich
anderer Wirkstoffe oder des erfindungsgemäßen Futterzusatzes zu einem
Futter, kann das erfindungsgemäße Tierfutter
unter Verwendung eines allgemein zur Herstellung von Futter verwendeten
Verfahrens verwendet werden.
-
Das
Futter schließt
Getreidekörner,
Kleie, Pflanzenölkuchen,
Futter auf Tierbasis, anderes Futter und gereinigte Produkte oder
Gemische davon ein.
-
Beispiele
für Getreidekörner sind
Mohrenhirse, Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, brauner Reis, Buchweizen,
Kolbenhirse, Rispenhirse, japanische Hühnerhirse, Mais und Sojabohne.
-
Beispiele
für die
Kleie sind Reiskleie, entfettete Reiskleie, Weizenkleie, Weizenmittelkörner, Weizenkeime,
Gerstenkleie, Pellets, Maiskleie und Maiskeim.
-
Beispiele
für die
Pflanzenölkuchen
sind Sojaölkuchen,
Sojamehl, Leinsamenölkuchen,
Baumwollsamenölkuchen,
Erdnussölkuchen, Öldistelölkuchen,
Kokosnussölkuchen,
Palmölkuchen,
Sesamölkuchen, Sonnenblumenölkuchen,
Rapssamenölkuchen,
Kapokölkuchen
und Senfsamenölkuchen.
-
Beispiele
für das
auf Tieren beruhende Futter sind Fischmehl, wie Nordozeanmehl, importiertes
Mehl, Schrot (engl. „whole
meal") und Küstenmehl,
lösliche
Stoffe von Fisch, Fleischmehl, Fleisch- und Knochenmehl, Blutpulver,
degradiertes Haar, Knochenmehl, behandelte Nebenprodukte für Vieh,
Federmehl, Puppe der Seidenraupe, entrahmte Milch, Kasein und trockene
Molke.
-
Beispiele
für andere
Futtermittel sind Stengel und Blätter
von Pflanzen, wie Alfalfa, Heuwürfel,
Alfalfa Blattmehl und Pulver der falschen Akazie, Nebenprodukte
aus der Mais-verarbeitenden
Industrie, wie Maisgluten, Mehl/Schrot, Maisglutenfutter und Corn
Steep Liquor, verarbeitete Stärkeprodukte,
wie Stärke,
Produkte aus der Fermentationsindustrie, wie Hefe, Bierkuchen, Malzwurzel,
Alkoholkuchen und Sojasossenkuchen, landwirtschaftliche Nebenprodukte,
wie verarbeiteter Zitrusfruchtkuchen, Tofukuchen, Kaffeekuchen und
Kakaokuchen, Maniok, Saubohnen, Guarkernmehl, Seetang, Krill, Spirulina,
Chlorella und Mineralien.
-
Beispiele
für die
gereinigten Produkte sind Proteine, wie Kasein und Albumin, Aminosäuren, Zucker, wie
Stärke,
Cellulose, Saccharose und Glucose, Mineralien und Vitamine.
-
Das
erfindungsgemäße Tierfutter
kann ebenfalls durch Verwendung von Granulierungsverfahren, wie Fließbettgranulierung,
Rührgranulierung,
Strangpressgranulierung, Walzengranulierung, Luftstromgranulierung,
Pressgussgranulierung, Bruchgranulierung, Sprühgranulierung und Sprenggranulierung,
Beschichtungsverfahren, wie Pfannenbeschichtung, Fließbettbeschichtung
und Trockenbeschichtung, Plumping-Verfahren, wie Verdampfungstrocknen
im Vakuum, Verfahren mit Dampf im Überschuss, Schaummattenverfahren und
Verfahren mit Erhitzen in der Mikrowelle, und Strangpressverfahren
unter Verwendung eines Strangpressgranulators oder eines Extruders
erzeugt werden.
-
Die
erfindungsgemäßen Futterzusätze können gemäß Verfahren
hergestellt werden, die ähnlich
zu jenen sind, die vorstehend in (a) in Bezug auf orale Herstellungen
erwähnt
werden. Sie können
zum Beispiel in Pulver, Granulat, Pellets, Tabletten und verschiedenen
flüssigen
Herstellungen, im Allgemeinen durch Mischen mit oder durch Lösen gemeinsam
mit anderen Futterzusätzen
nach Bedarf erzeugt werden.
-
Das
N-acylierte Hydroxyprolinderivat oder ein Salz davon und der Aminozucker
oder ein Salz davon und das Glycosaminoglycan oder ein Salz davon
im erfindungsgemäßen Tierfutter
werden so zugegeben, dass sie im Allgemeinen in einer Menge von
0,02–100
mg/kg, vorzugsweise 0,2–20
mg/kg, besonders bevorzugt 2–10
mg/kg aufgenommen werden, obwohl die Menge in Abhängigkeit
von der Aufnahmeform, den Arten der nicht-menschlichen Tiere, die es aufnehmen
sollen, und dem Alter und dem Körpergewicht
der nicht-menschlichen Tiere variiert.
-
Das
Tierfutter wird einmal oder in mehreren Teilen am Tag verfüttert. Es
ist ebenfalls möglich,
die erfindungsgemäßen Futterzusätze als
eine orale Herstellung zur Vorbeugung oder zur Behandlung von Arthritis für nicht-menschliche
Tiere in der gleichen Dosis, wie im Fall des vorstehend beschriebenen
Futters zu verabreichen.
-
Es
gibt keine Beschränkung
auf den Zeitraum, in dem das Futter gegeben werden soll, da es in
Abhängigkeit
vom nicht-menschlichen Tier, das es aufnehmen soll, variiert. Gewöhnlich ist
der Zeitraum eine Woche bis 5 Jahre, vorzugsweise 2 Wochen bis 2
Jahre.
-
Wie
im Fall des erfindungsgemäßen Arzneimittels
kann das erfindungsgemäße Tierfutter
so erzeugt werden, dass das N-acylierte Hydroxyprolinderivat oder
ein Salz davon und der Aminozucker oder ein Salz davon und/oder
das Glycosaminoglycan oder ein Salz davon im gleichen Tierfutter
enthalten sind. Sie können ebenfalls
als ein Set von Futter erzeugt werden.
-
Beispiele
für die
Kombination des Sets von Futter sind eine Kombination eines Tierfutters,
umfassend das N-acylierte Hydroxyprolinderivat oder ein Salz davon,
ein Tierfutter, umfassend den Aminozucker oder ein Salz davon und
ein Tierfutter, umfassend das Glycosaminoglycan oder ein Salz davon;
und eine Kombination eines Tierfutters, umfassend das N-acylierte
Hydroxyprolinderivat oder ein Salz davon und ein Tierfutter, umfassend
den Aminozucker oder ein Salz davon und das Glycosaminoglycan oder
ein Salz davon, obwohl die Kombination nicht darauf beschränkt ist.
-
Jedes
im Set enthaltene Tierfutter kann in jedweder Form sein, so lange
sie getrennt existieren. Zum Beispiel können sie getrennt verpackt
sein oder können
als ein Gemisch im gleichen Behälter
vorliegen.
-
Beim
Verfüttern
des Sets des Tierfutters kann das Futter jeweils entweder gleichzeitig
oder getrennt verfüttert
werden.
-
Wenn
getrennt verfüttert
wird, ist es wünschenswert,
dass das Tierfutter innerhalb des Zeitraums während dessen die im Tierfutter
enthaltenen Wirkstoffe in einem Körper hochwirksam sind, aufgenommen
wird. Zum Beispiel wird das Tierfutter innerhalb von 8 Stunden aufgenommen,
vorzugsweise innerhalb von 2 Stunden pro einer Aufnahme.
-
Für das Set
von Tierfutter wird die Aufnahme so bestimmt, dass die Gesamtaufnahme
pro Tag von jedem Wirkstoff im Tierfutter der vorstehend beschriebenen
täglichen
Aufnahme für
jeden Inhaltsstoff entspricht.
-
Testbeispiele
für die
vorliegende Erfindung werden nachstehend gezeigt.
-
Wenn
nicht anderweitig angegeben, wurden in den folgenden Testbeispielen
von Charles River erzeugte DBA/1J Mäuse, von CLEA Japan erzeugtes
pulveriges Futter CE2, von Kyowa Hakko Kogyo erzeugtes N-Acetylhydroxyprolin,
D-Glucosaminsulfat 2 NaCl als Glucosamin (Miyako Kagaku) und Chondroitinnatriumsulfat
(Maruha Kagaku) als Chondroitin verwendet.
-
Die
Menge der Zusätze
in den Beispielen werden alle in Gewichts-% gezeigt.
-
Testbeispiel 1 (Referenzbeispiel)
-
Wirkung von N-Acetylhydroxyprolin und
Glucosamin in Mäusen
mit Arthritis, die durch Kollagen vom Typ II induziert wurde.
-
Es
ist bekannt, dass Arthritis in DBA/1J Mäusen durch zweimaliges Verabreichen
von Kollagen vom Typ II induziert wird.
-
Als
erste Verabreichung von Kollagen vom Typ II wurde eine Lösung, welche
durch Mischen einer gleichen Menge Kollagen vom Typ II [Collagen
Gijutsu Kenshu Kaisha (MCK)] und Freund's vollständigem Adjuvans (Iatron) und
Emulgieren des Gemisches unter Verwendung eines Homogenisators hergestellt
war, intradermal an 6 Wochen alte DBA/1J Mäuse in einer Menge von 100 μl pro einem
Tier verabreicht.
-
Einundzwanzig
Tage nach der ersten Verabreichung von Kollagen vom Typ II wurde
eine Lösung,
welche durch Mischen einer gleichen Menge Kollagen vom Typ II und
Freund's vollständigem Adjuvans
und Emulgieren des Gemisches unter Verwendung eines Homogenisators
auf eine ähnliche
Weise hergestellt war, den Mäusen
intradermal in einer Menge von 100 μl pro einem Tier als die zweite
Verabreichung von Kollagen vom Typ II verabreicht. Auf diese Weise
wurde in Mäusen
Arthritis induziert.
-
Beginnend
am Tag nach der ersten Verabreichung von Kollagen vom Typ II wurde
den Mäusen
pulveriges Futter CE-2, welches als Kontrolle keinen Zusatz enthält; pulveriges
Futter CE-2, welches 0,1% N-Acetylhydroxyprolin (in den Tabellen
1-1 und 1-2 als AcHYP angegeben) enthält; pulveriges Futter CE-2,
welches 0,1% Glucosamin (D-Glucosaminsulfat 2 NaCl) enthält; und
pulveriges Futter CE-2, welches 0,05% N-Acetylhydroxyprolin bzw.
0,05% Glucosamin enthält,
gegeben. An den Tagen 24, 28, 31, 34, 38 und 42 nach der ersten
Verabreichung von Kollagen vom Typ II, wurde das Ausmaß der Entwicklung
von Arthritis gemäß den folgenden
Indizes bewertet.
-
Die
Bewertung wurde durch Anwenden von 0–4 Punkten hinsichtlich einer
von vier Mäusepfoten
ausgeführt:
0: kein Symptom; 1: Schwellung von einem Finger oder Schwellung
(leicht) des Knöchels;
2: Schwellung von 1–3
Fingern oder Schwellung des Knöchels;
3: Schwellung von 3–5
Fingern plus Schwellung des Knöchels;
und 4: Schwellung von allen Fingern plus Schwellung des Knöchels. Jede
Maus wurde durch die Gesamtpunkte der 4 Pfoten, nämlich 0–16 Punkte,
bewertet.
-
Zwanzig
Mäuse wurden
hinsichtlich jeder der Bedingungen dem Test unterzogen.
-
Die
Ergebnisse werden in den Tabellen 1-1 und 1-2 gezeigt. Table 1-2
ist eine Fortsetzung von Tabelle 1-1.
-
In
den Tabellen zeigen die Zahlen die Punktezahlen unter verschiedenen
Behandlungsbedingungen, welche als Mittelwert ± SE (N = 20) gegeben sind.
-
In
den Tabellen bedeutet „keine
Behandlung" keine
Verabreichung von Kollagen vom Typ II, und „Kontrolle" bedeutet, dass Mäusen das Futter ohne Zusatz
gegeben wurde. Tabelle
1-1 Punktezahl
von Arthritis unter verschiedenen Behandlungsbedingungen
- AcHYP: N-Acetylhydroxyprolin
Tabelle
1-2 Punktezahl
von Arthritis unter verschiedenen Behandlungsbedingungen (Fortsetzung
von Tabelle 1-1) - AcHYP: N-Acetylhydroxyprolin
-
Wie
in den Tabellen 1-1 und 1-2 gezeigt, wurde, im Vergleich zu dem
Fall, bei dem zu dem Futter kein Zusatz gegeben wurde (Kontrolle),
eine Verminderung der Punktezahlen in dem Fall beobachtet, bei dem
0,1% Glucosamin oder 0,1% N-Acetylhydroxyprolin zu dem Futter gegeben
wurde.
-
Desweiteren
wurde, im Vergleich zu dem Fall, bei dem 0,1% Glucosamin oder 0,1%
N-Acetylhydroxyprolin
zugegeben wurde, eine bedeutende Verminderung der Punktezahlen in
dem Fall beobachtet, bei dem jeweils 0,05% Glucosamin und N-Acetylhydroxyprolin
dem Futter zugegeben wurden.
-
Testbeispiel 2 (Referenzbeispiel)
-
Wirkung von N-Acetylhydroxyprolin und
Chondroitin in Mäusen
mit Arthritis, die durch Kollagen vom Typ II induziert wurde.
-
Ein
zu jenem von Testbeispiel 1 ähnliches
Experiment wurde ausgeführt,
mit Ausnahme, dass Chondroitin anstelle von Glucosamin verwendet
wurden.
-
Das
heißt,
21 Tage nach der ersten Verabreichung von Kollagen vom Typ II wurde
eine Lösung,
welche durch Mischen einer gleichen Menge Kollagen vom Typ II und
Freund's vollständigem Adjuvans
und Emulgieren des Gemisches unter Verwendung eines Homogenisators
auf eine ähnliche
Weise wie in Testbeispiel 1 hergestellt war, den Mäusen intradermal
in einer Menge von 100 μl
pro einem Tier als die zweite Verabreichung von Kollagen vom Typ
II verabreicht. Auf diese Weise wurde in Mäusen Arthritis induziert.
-
Beginnend
am Tag der ersten Verabreichung von Kollagen vom Typ II wurde den
Mäusen
pulveriges Futter CE-2, welches als Kontrolle keinen Zusatz enthält; pulveriges
Futter CE-2, welches 0,1% N-Acetylhydroxyprolin (in den Tabellen
2-1 und 2-2 als AcHYP angegeben) enthält; pulveriges Futter CE-2,
welches 0,1% Chondroitin enthält;
und pulveriges Futter CE-2,
welches 0,05% N-Acetylhydroxyprolin bzw. 0,05% Chondroitin enthält, gegeben.
An den Tagen 23, 27, 30, 33, 36, 40 und 42 nach der ersten Verabreichung
von Kollagen vom Typ II wurde das Ausmaß der Entwicklung von Arthritis
gemäß den im
vorstehenden Testbeispiel 1 angewendeten Indizes bewertet.
-
Zwanzig
Mäuse wurden
hinsichtlich jeder der Bedingungen dem Test unterzogen.
-
Die
Ergebnisse werden in den Tabellen 2-1 und 2-2 gezeigt. Tabelle 2-2
ist eine Fortsetzung von Tabelle 2-1. In den Tabellen zeigen die
Zahlen die Punktezahlen unter verschiedenen Behandlungsbedingungen, welche
als Mittelwert ± SE
(N = 20) gegeben sind.
-
In
den Tabellen bedeutet „keine
Behandlung" keine
Verabreichung von Kollagen vom Typ II, und „Kontrolle" bedeutet, dass Mäusen das Futter ohne Zusatz
gegeben wurde. Tabelle
2-1 Punktezahl
von Arthritis unter verschiedenen Behandlungsbedingungen
- AcHYP: N-Acetylhydroxyprolin
Tabelle
2-2 Punktezahl
von Arthritis unter verschiedenen Behandlungsbedingungen (Fortsetzung
von Tabelle 2-1) - AcHYP: N-Acetylhydroxyprolin
-
Wie
in den Tabellen 2-1 und 2-2 gezeigt wurde, im Vergleich zu dem Fall,
bei dem zu dem Futter kein Zusatz gegeben wurde (Kontrolle), in
dem Fall, bei dem 0,1% N-Acetylhydroxyprolin
zugegeben wurde, eine Verminderung der Punktezahl an jedem der Tage
nach Tag 27 beobachtet.
-
In
dem Fall, bei dem 0,1% Chondroitin zu dem Futter gegeben wurden,
wurde im Vergleich zur Kontrolle eine leichte Verminderung der Punktezahl
nach Tag 33 beobachtet, jedoch wurde fast keine Verminderung der
Punktezahl nach Tag 36 beobachtet.
-
Andererseits
wurde in dem Fall, bei dem jeweils 0,05% Chondroitin und N-Acetylhydroxyprolin
zu dem Futter gegeben wurden, an jedem Tag nach Tag 27 eine Verminderung
der Punktezahl im Vergleich zur Kontrolle beobachtet. Die Verminderung
der Punktezahl war im Vergleich zu den Fällen, bei denen 0,1% Chondroitin
oder 0,1% N-Acetylhydroxyprolin
allein zugegeben wurden, bedeutend.
-
Testbeispiel 3
-
Wirkung von N-Acetylhydroxyprolin, Glucosamin
und Chondroitin in Mäusen
mit Arthritis, die durch Kollagen vom Typ II induziert wurde.
-
Ein
zu jenem von Testbeispiel 1 ähnliches
Experiment wurde ausgeführt,
mit Ausnahme, dass Glucosamin und Chondroitin anstelle von Glucosamin
verwendet wurden.
-
Das
heißt,
21 Tage nach der ersten Verabreichung von Kollagen vom Typ II wurde
eine Lösung,
welche durch Mischen einer gleichen Menge Kollagen vom Typ II und
Freund's vollständigem Adjuvans
und Emulgieren des Gemisches unter Verwendung eines Homogenisators
auf eine ähnliche
Weise wie in Testbeispiel 1 hergestellt war, den Mäusen intradermal
in einer Menge von 100 μl
pro einem Tier als die zweite Verabreichung von Kollagen vom Typ
II verabreicht. Auf diese Weise wurde in Mäusen Arthritis induziert.
-
Beginnend
am Tag der ersten Verabreichung von Kollagen vom Typ II wurde den
Mäusen
pulveriges Futter CE-2, welches als Kontrolle keinen Zusatz enthält; pulveriges
Futter CE-2, welches 0,05% N-Acetylhydroxyprolin (in den Tabellen
3-1 und 3-2 als AcHYP angegeben) enthält; pulveriges Futter CE-2,
welches 0,05% Glucosamin und 0,05% Chondroitin enthält; und
pulveriges Futter CE-2, welches 0,05% N-Acetylhydroxyprolin, 0,05%
Glucosamin bzw. 0,05% Chondroitin enthält, gegeben. An den Tagen 24,
28, 31, 35, 38 und 42 nach der ersten Verabreichung von Kollagen
vom Typ II, wurde das Ausmaß der
Entwicklung von Arthritis gemäß den im
vorstehenden Testbeispiel 1 angewendeten Indizes bewertet.
-
Zwanzig
Mäuse wurden
hinsichtlich jeder der Bedingungen dem Test unterzogen.
-
Die
Ergebnisse werden in den Tabellen 3-1 und 3-2 gezeigt. Tabelle 3-2
ist eine Fortsetzung von Tabelle 3-1. In den Tabellen zeigen die
Zahlen die Punktezahlen unter verschiedenen Behandlungsbedingungen, welche
als Mittelwert ± SE
(N = 20) gegeben sind.
-
In
den Tabellen bedeutet „keine
Behandlung" keine
Verabreichung von Kollagen vom Typ II, und „Kontrolle" bedeutet, dass Mäusen das Futter ohne Zusatz
gegeben wurde. Tabelle
3-1 Punktezahl
von Arthritis unter verschiedenen Behandlungsbedingungen
- AcHYP: N-Acetylhydroxyprolin
Tabelle
3-2 Punktezahl
von Arthritis unter verschiedenen Behandlungsbedingungen (Fortsetzung
von Tabelle 3-1) - AcHYP: N-Acetylhydroxyprolin
-
Wie
in den Tabellen 3-1 und 3-2 gezeigt, wurde, im Vergleich zu dem
Fall, bei dem zu dem Futter kein Zusatz gegeben wurde (Kontrolle)
in den Fällen,
bei denen 0,05% N-Acetylhydroxyprolin
zugegeben wurde und bei denen jeweils 0,05% Glucosamin und Chondroitin
zu dem Futter gegeben wurden, fast keine Verminderung der Punktezahlen
an jedem der Tage nach Tag 24 beobachtet.
-
Andererseits
wurde, wo jeweils 0,05% Glucosamin, Chondroitin und N-Acetylhydroxyprolin
dem Futter zugegeben wurden, an jedem Tag nach dem Tag 24 im Vergleich
zur Kontrolle eine Verminderung der Punktezahlen beobachtet.
-
Testbeispiel 4
-
Wirkung von N-Acetylhydroxyprolin und
Glucosamin plus Chondroitin in Mäusen
mit Arthritis, die durch Kollagen vom Typ II induziert wurde.
-
Wie
in Testbeispiel 1 wurde 21 Tage nach der ersten Verabreichung von
Kollagen vom Typ II eine Lösung,
welche durch Mischen einer gleichen Menge Kollagen vom Typ II und
Freund's vollständigem Adjuvans und
Emulgieren des Gemisches unter Verwendung eines Homogenisators auf
eine ähnliche
Weise wie in Testbeispiel 1 hergestellt war, den Mäusen intradermal
in einer Menge von 100 μl
pro einem Tier als die zweite Verabreichung von Kollagen vom Typ
II verabreicht. Auf diese Weise wurde in Mäusen Arthritis induziert.
-
Beginnend
an Tag 28 nach der ersten Verabreichung von Kollagen vom Typ II
wurde den Mäusen
pulveriges Futter CE-2, welches als Kontrolle keinen Zusatz enthält; pulveriges
Futter CE-2, welches 0,1% N-Acetylhydroxyprolin enthält (in den
Tabellen 4-1 und 4-2 als AcHYP angegeben); pulveriges Futter CE-2,
welches 0,1% Glucosamin enthält;
pulveriges Futter CE-2, welches 0,05% N-Acetylhydroxyprolin und
0,05% Glucosamin enthält;
pulveriges Futter CE-2, welches 0,05% Glucosamin und 0,05% Chondroitin
enthält;
und pulveriges Futter CE-2, welches 0,05% N-Acetylhydroxyprolin,
0,025% Glucosamin bzw. 0,025% Chondroitin enthält, gegeben. An den Tagen 28,
33, 36, 39 und 42 nach der ersten Verabreichung von Kollagen vom
Typ II wurde das Ausmaß der
Entwicklung von Arthritis gemäß den im
vorstehenden Testbeispiel 1 angewendeten Indizes bewertet.
-
Zehn
Mäuse wurden
hinsichtlich jeder der Bedingungen dem Test unterzogen.
-
Die
Ergebnisse werden in den Tabellen 4-1 und 4-2 gezeigt. Tabelle 4-2
ist eine Fortsetzung von Tabelle 4-1. In den Tabellen zeigen die
Zahlen die Punktezahlen unter verschiedenen Behandlungsbedingungen, welche
als Mittelwert ± SE
(N = 10) gegeben sind.
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In
den Tabellen bedeutet „keine
Behandlung" keine
Verabreichung von Kollagen vom Typ II, und „Kontrolle" bedeutet, dass Mäusen das Futter ohne Zusatz
gegeben wurde. Tabelle
4-1 Punktezahl
von Arthritis unter verschiedenen Behandlungsbedingungen
- AcHYP: N-Acetylhydroxyprolin
Tabelle
4-2 Punktezahl
von Arthritis unter verschiedenen Behandlungsbedingungen (Fortsetzung
von Tabelle 4-1) - AcHYP: N-Acetylhydroxyprolin
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Wie
in den Tabellen 4-1 und 4-2 gezeigt, wurde in den Fällen, bei
denen 0,1% N-Acetylhydroxyprolin zugegeben
wurde und bei denen 0,1% Glucosamin dem Futter zugegeben wurde,
im Vergleich zur Kontrolle eine leichte Verminderung der Punktezahlen
an jedem Tag nach dem Tag 33 beobachtet.
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In
dem Fall, bei dem jeweils 0,05% Glucosamin und Chondroitin dem Futter
zugegeben wurden, wurde im Vergleich zur Kontrolle eine leichte
Verminderung der Punktezahlen an jedem Tag nach dem Tag 33 beobachtet.
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Andererseits
war in den Fällen,
bei denen 0,05% N-Acetylhydroxyprolin und 0,05% Glucosamin dem Futter
zugegeben wurden und bei denen 0,05% N-Acetylhydroxyprolin, 0,025%
Glucosamin und 0,025% Chondroitin dem Futter zugegeben wurden, die
Verminderung der Punktezahlen im Vergleich zur Kontrolle an jedem
Tag nach dem Tag 33 bedeutend.
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Beispiele
für die
vorliegende Erfindung werden nachstehend gezeigt.
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Wenn
nicht anderweitig angegeben, wurden in den folgenden Beispielen
N-Acetylhydroxyprolin,
erzeugt von Kyowa Hakko Kogyo, D-Glucosaminsulfat·2NaCl
als Glucosamin (Miyako Kagaku) und Chondroitinnatriumsulfat (Maruha
Kagaku) als Chondroitin verwendet.
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Referenzbeispiel 1
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Tabletten
mit jeweils 8 mm Durchmesser und 200 mg Gewicht werden durch Mischen
der Inhaltsstoffe gemäß der nachstehend
in Tabelle 5 gezeigten Zusammensetzung und Tablettieren des sich
ergebenden Gemisches unter Verwendung einer Tablettiermaschine (Hata
Seisakusho, HT-AP15SS-U) hergestellt.
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Referenzbeispiel 2
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Tabletten
mit jeweils 8 mm Durchmesser und 200 mg Gewicht wurden durch Mischen
der Inhaltsstoffe gemäß der nachstehend
in Tabelle 6 gezeigten Zusammensetzung und Tablettieren des sich
ergebenden Gemisches unter Verwendung einer Tablettiermaschine (Hata
Seisakusho, HT-AP15SS-U) hergestellt.
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Beispiel 3
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Tabletten
mit jeweils 8 mm Durchmesser und 200 mg Gewicht wurden durch Mischen
der Inhaltsstoffe gemäß der nachstehend
in Tabelle 7 gezeigten Zusammensetzung und Tablettieren des sich
ergebenden Gemisches unter Verwendung einer Tablettiermaschine (Hata
Seisakusho, HT-AP15SS-U) hergestellt.
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Referenzbeispiel 4
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Tabletten
mit jeweils 8 mm Durchmesser und 200 mg Gewicht wurden durch Mischen
der Inhaltsstoffe gemäß der nachstehend
in Tabelle 5 gezeigten Zusammensetzung und Tablettieren des sich
ergebenden Gemisches unter Verwendung einer Tablettiermaschine (Hata
Seisakusho, HT-AP15SS-U) hergestellt.
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Referenzbeispiel 5
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Hundefutter
wird gemäß der in
Tabelle 9 gezeigten Zusammensetzung hergestellt.
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Referenzbeispiel 6
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Ein
Getränk
wird aus den nachstehend in Tabelle 10 gezeigten Inhaltsstoffen
hergestellt.
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Das
vorstehende Gemisch (20 g) wird in 180 ml Wasser dispergiert, um
ein Getränk
herzustellen.
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Referenzbeispiel 7
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Ein
Erfrischungsgetränk
(10 Flaschen) wird aus den nachstehend in Tabelle 11 gezeigten Inhaltsstoffen
hergestellt.
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Wasser
wird zugegeben, um ein Volumen von 1000 ml herzustellen.
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Referenzbeispiel 8
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Ein
Teegetränk
(1000 ml) wird durch Extrahieren der nachstehend in Tabelle 12 gezeigten
Inhaltstoffe mit 1000 ml Wasser hergestellt.
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Beispiel 9
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Kekse
(30 Stück)
werden gemäß einem
herkömmlichen
Verfahren aus den nachstehend in Tabelle 13 gezeigten Inhaltsstoffen
hergestellt.
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Referenzbeispiel 10
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Ein
Brotlaib (4 Pfund) wird gemäß einem
herkömmlichen
Verfahren aus den nachstehend in Tabelle 14 gezeigten Inhaltsstoffen
hergestellt.
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Referenzbeispiel 11
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Kaugummi
(30 Stück)
wird gemäß einem
herkömmlichen
Verfahren aus den nachstehend in Tabelle 15 gezeigten Inhaltsstoffen
hergestellt.
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Referenzbeispiel 12
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Süßigkeiten
(20 Stück)
werden gemäß einem
herkömmlichen
Verfahren aus den nachstehend in Tabelle 16 gezeigten Inhaltsstoffen
hergestellt.
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Referenzbeispiel 13
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Orangenmarmelade
wird gemäß einem
herkömmlichen
Verfahren aus den nachstehend in Tabelle 17 gezeigten Inhaltsstoffen
hergestellt.
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Referenzbeispiel 14
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Hartkapseln
(360 mg/Kapseln) werden gemäß dem folgenden
Verfahren aus den nachstehend in Tabelle 18 gezeigten Inhaltsstoffen
hergestellt.
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N-Acetylhydroxyprolin
(250 mg) und 250 mg Glucosamin werden mit 60 mg Lactose und 30 mg
Maisstärke
gemischt, zu dem eine wässrige
Lösung
aus 20 mg Hydroxypropylcellulose zugegeben wird. Das Gemisch wird
geknetet und dann gemäß einem
herkömmlichen
Verfahren unter Verwendung eines Strangpressgranulators granuliert.
Das sich ergebende Granulat wird in Hartgelatinekapseln gepackt.
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Referenzbeispiel 15
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Weichkapseln
(170 mg/Kapsel) werden gemäß dem folgenden
Verfahren aus den nachstehend in Tabelle 19 gezeigten Inhaltsstoffen
hergestellt.
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N-Acetylhydroxyprolin
(25 mg) und 25 mg Glucosamin werden mit 120 mg Sojaöl gemischt.
Das Gemisch wird in Weichkapseln gemäß einem herkömmlichen
Verfahren unter Verwendung einer automatischen Formvorrichtung mit
drehenden Düsen
gepackt.
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Referenzbeispiel 16
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Tabletten
mit jeweils 8 mm Durchmesser und 200 mg Gewicht werden durch Mischen
der Inhaltsstoffe gemäß der nachstehend
in Tabelle 20 gezeigten Zusammensetzung und Tablettieren des sich
ergebenden Gemisches unter Verwendung einer Tablettiermaschine (Hata
Seisakusho, HT-AP15SS-U) hergestellt.
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Andererseits
werden Tabletten mit jeweils 8 mm Durchmesser und 200 mg Gewicht
durch Mischen der Inhaltsstoffe gemäß der nachstehend in Tabelle
21 gezeigten Zusammensetzung und Tablettieren des sich ergebenden
Gemisches unter Verwendung einer Tablettiermaschine (Hata Seisakusho,
HT-AP15SS-U) hergestellt.
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Desweiteren
werden Tabletten mit jeweils 8 mm Durchmesser und 200 mg Gewicht
durch Mischen der Inhaltsstoffe gemäß der nachstehend in Tabelle
22 gezeigten Zusammensetzung und Tablettieren des sich ergebenden
Gemisches unter Verwendung einer Tablettiermaschine (Hata Seisakusho,
HT-AP15SS-U) hergestellt.
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Diese
Tabletten werden in getrennte Kunststoffbehälter bzw. zusammen mit Silicagel
gepackt und dicht verschlossen. Diese Kunststoffbehälter werden
in die gleiche Papierschachtel gepackt.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist es möglich,
ein Arzneimittel, ein Nahrungsmittel und Getränk, einen Nahrungsmittelzusatz,
ein Tierfutter und einen Futterzusatz, die bei der Vorbeugung oder
der Behandlung von Arthritis wirksam sind, und die Verwendung für die Herstellung
eines Mittels zur Vorbeugung oder Behandlung von Arthritis bei Menschen
oder nicht-menschlichen Tieren bereitzustellen.