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Die
Erfindung betrifft eine Rollvorrichtung mit Selbstantrieb zur Reinigung
einer in eine Flüssigkeit eingetauchten
Fläche,
wie z.B. den Boden oder die Seitenwände eines Schwimmbeckens, die
wenigstens mit einem Rollglied und/oder einem abnehmbaren rotativen
Bürstenglied
ausgerüstet
ist. Die Erfindung erstreckt sich auf ein Abbau- und Aufbauverfahren
des Rollgliedes und/oder des Bürstengliedes
für die
Wartung des genannten Gliedes.
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Manche
Vorrichtungen zur Reinigung von Schwimmbecken sind vom rollenden
und vom Typ mit Selbstantrieb: Sie umfassen Rollglieder, die um transversale
Rotationsachsen rotieren (d.h. lotrecht zur Fahrtrichtung der Vorrichtung
und wenigstens deutlich parallel zu der Fläche, auf der sie sich verschiebt),
und die in Rotation um ihre Achse durch einen oder mehrere (in die
Vorrichtung integrierte(n) oder externe(n), hydraulische(n) oder
elektrische(n), durch ein wasserdichtes, in das Schwimmbecken eintauchendes
Kabel versorgte(n)) Motor(en) angetrieben werden.
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Einige
Vorrichtungen zur Reinigung von Schwimmbecken sind darüber hinaus
mit um transversale Achsen rotierenden Bürstengliedern ausgerüstet, die
zum Abtasten der eingetauchten Oberfläche bestimmt sind, um die eventuell
auf der genannten Oberfläche
abgelagerten bzw. inkrustierten Unreinheiten zu entfernen. Diese
in freier Rotation belassenen Bürstenglieder
haben nur eine geringe Wirksamkeit: Sie drehen sich in Abhängigkeit
von der Verschiebung des Roboters, ohne die eingetauchte Fläche zu bürsten. Deshalb
werden sie im Allgemeinen durch wenigstens einen Motor über eine
mechanische Übertragung
in Rotation angetrieben und dienen damit ebenfalls als Rollglieder.
Infolgedessen beinhaltet der Ausdruck „Rollglied" in der gesamten Folge die von wenigstens
einem Motor über
eine mechanische Übertragung
in Rotation angetriebenen Bürstenglieder.
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Die
bekannten Rollglieder der rollenden Vorrichtungen mit Selbstantrieb
zur Reinigung werden in der Tat durch eine oder mehrere Motorwellen
in Rotation angetrieben, deren rotierende Bewegung an die genannten
Organe durch eine oder mehrere mechanische Übertragungsvorrichtung(en) übertragen wird,
Z. B. mit Ritzeln und/oder zusammenwirkenden Riemen mit wenigstens
einem der axialen Enden des Rollgliedes.
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Die
einer kontinuierlichen Reibung mit den Wänden des Schwimmbeckens unterzogenen
Rollflächen
der Rollglieder nutzen sich relativ schnell ab und müssen regelmäßig ersetzt
werden. Die Rollglieder sind von zwei Typen: Sie sind entweder vom
Typ mit lateral aus der Vorrichtung hervorstehenden Rotationswelle
(Räder
oder Rollen oder auch laterale Raupenketten) auf der Seite und damit
leicht zugänglich
und lateral abbaubar, oder vom Typ mit an ihren beiden axialen Enden
geführter
und wenigstens an einem der genannten Enden angetriebener und damit
zwischen den Führungsmitteln
eingebauter (mit Antriebsmitteln in Rotation) Rotationswelle (Rollen, mediane(s)
Rad/Räder,
usw.), die mit dem Gestell der Vorrichtung fest verbunden sind (die
beiden axialen Enden der Rotationswelle werden z.B. jeweils auf einem
Lager oder einem Ritzel befestigt, das zu einem latera len Ritzelzug
zur Übertragung
der Motorbewegung gehört).
Die Bürstenglieder
sind in den meisten Fällen
vom zweiten zuvor beschriebenen Typ. In der gesamten Folge werden
derartige Organe des zweiten Typs als „doppelte Endführung" bezeichnet. Der
Austausch eines Rollgliedes und/oder Bürstengliedes mit doppelter
Endführung
ist langwierig und komplex: da das genannte Glied zwischen Führungsmitteln
eingebaut ist und im Allgemeinen zwischen zwei lateralen, die genannten
Führungsmittel tragenden
Wänden,
erfordert sein Abbau den Abbau des Gestells, dessen unterschiedliche
Bestandteile durch Schrauben und Bolzen zusammengebaut sind, um
das genannte Rollglied und/oder Bürstenglied zu lösen. Während dieser
Wartungsoperationen ist die Vorrichtung vollständig stillgelegt und damit
für die Reinigung
des Schwimmbeckens nicht verfügbar, was
die für
die Wartung der genannten Geräte
zugestandenen Budgets erheblich belastet.
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Die
Patentschrift
FR2584442 beschreibt
eine Rollvorrichtung mit Selbstantrieb zur Reinigung einer in eine
Flüssigkeit
eingetauchten Fläche
mit Rädern, die
durch eine Antriebs- und Übertragungsvorrichtung
angetrieben werden und die anschließend ein transversales Rollglied
antreibt.
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Um
diese Nachteile zu beheben, umfassen einige bekannte Vorrichtungen
Rollglieder, die aus einer an ihren beiden Enden an Führungsmitteln
(und Antriebsmitteln) befestigte Trägerwelle und wenigstens aus
einer im Kontakt mit dem Boden (Schaum, Bürste, usw.) stehenden elastischen
peripherischen Ausrüstung,
die von der Trägerwelle
ohne den Abbau derselben entfernt werden kann, gebildet sind. Zu diesem
Zweck weist die Ausrüstung
die Form eines Vlieses oder Bandes auf und/oder weist über ihre
gesamte Länge
eine Montageöffnung
auf, so dass sie durch Einrollen oder Umwickeln und anschließendes Befestigen
der Endränder
in Längsrichtung
mithilfe von zu diesem Zweck vorgesehenen, auf der Länge der
Ausrüstung
verteilten Befestigungsmitteln (peripherische Klebebänder, Haken
an den Längsrändern der
inneren zylindrischen Oberfläche
der Ausrüstung [mit
der Trägerwelle
in Kontakt stehende Oberfläche])
auf der Trägerwelle
angebracht werden kann. Einige dieser Ausrüstungen besitzen auf ihrer
zylindrischen inneren Oberfläche
Mittel zur Verstärkung der
Haftung der Ausrüstung
auf der Welle (rutschfeste Bänder,
Klebebänder,
usw.), um den Antrieb der genannten Ausrüstung durch die Welle in Rotation
zu gewährleisten.
Weitere Ausrüstungen
werden mit der Welle durch ihr Montageverfahren fest verbunden: Befestigung
unter Spannung, so dass jegliches Spiel zwischen der Ausrüstung und
der Welle unterbunden wird.
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Die
Erfinder haben jedoch aufgezeigt, dass diese Lösung, die den Austausch des
Verschleißteils eines
Rollgliedes zulässt,
nämlich
die Ausrüstung(en),
ohne den Abbau der Trägerwelle
und damit des Gestells, immer noch Nachteile aufweist. Der Aufbau
einer Ausrüstung
wird durch die praktische Unzugänglichkeit
der Längsränder der
zylindrischen inneren Oberfläche
erschwert, wenn die Ausrüstung zurückgebogen
und bereit zur Befestigung ist, insbesondere in dem Fall einer eine
gewisse Dicke aufweisenden zylindrischen Ausrüstung. Der Aufbau und die Befestigung
der Ausrüstung
auf der Welle sind eine langwierige und heikle Operation, und zwar umso
mehr, als die Befestigungsvorrichtungen der Längsränder zahlreich sind (eine hohe
Anzahl von auf der gesamten Länge
der Ausrüstung
verteilten Vorrichtungen – z.B.
mit Haken – ist
in der Tat notwendig, um die Welle und die Ausrüstung effektiv fest zu befestigen).
In dem Fall von auf der Höhe
oder in der Nähe
der inneren zylindrischen Oberfläche
der Ausrüstung
platzierten Haken sind diese Haken schwer zugänglich. In dem Fall von Klebebändern erfordert
der Aufbau die Geschicklichkeit des Nutzers für eine ordnungsgemäße Positionierung
der Ausrüstung
und der Klebebänder.
In allen Fällen
ist diese Befestigung nicht perfekt und es ergibt sich daraus eine
nicht absolut zylindrische Rollfläche. Diese zylindrische peripherische
Rollfläche
der Ausrüstung, die
zum Kontakt mit den Wänden
des Schwimmbeckens bestimmt ist, weist nämlich einen die Vorrichtung
bei der Verschiebung destabilisierenden Bruch auf der Höhe der Montageöffnung auf.
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Aus
allen diesen Gründen
zielt die Erfindung darauf ab, eine Rollvorrichtung mit Selbstantrieb
zur Reinigung einer eingetauchten Fläche vorzuschlagen, deren Rollorgane
vom Typ mit doppelter Endführung
sind, jedoch angepasst sind, um den Austausch ihrer Rollfläche(n) zu
erlauben, ohne dass es notwendig wäre, irgendeinen Teil des Gestells
abzubauen oder Ausrüstungen
zum Aufbau durch Umwickeln oder Einrollen zu diesem Zweck zu verwenden. Die
Erfindung zielt daher darauf ab, eine Rollvorrichtung mit Selbstantrieb
zur Reinigung vorzuschlagen, deren Rollglieder mit röhrenförmigen Ausrüstungen bestückt oder
nicht bestückt
sind, deren Wartung jedoch insbesondere im Fall von Verschleiß einfach und
schnell ist.
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Unter „röhrenförmiger Ausrüstung" wird eine Ausrüstung mit
einem zylindrischen äußeren, eine Rollfläche bildenden
Revolutionsmantel und einem zur Aufnahme einer Trägerwelle
bestimmten axialen hohlen Kern verstanden. Die röhrenförmige Ausrüstung ohne längliche
Aufbauöffnung
wird durch Einführung
und axiales Gleiten der Welle in dem zentralen Kern der Ausrüstung auf
der Welle angebracht. Unter „Rollglied
ohne Ausrüstung" wird ein Rollglied verstanden,
dessen Trägerwelle
und Rollfläche(n) durch
ein und dasselbe Stück
und eine Gruppe von untrennbaren Stücken gebildet werden.
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Die
Erfindung zielt ebenfalls darauf ab, eine Rollvorrichtung mit Selbstantrieb
vorzuschlagen, bei der der Austausch einer röhrenförmigen Ausrüstung eines Rollgliedes oder
der Austausch eines Rollgliedes ohne Ausrüstung eine einfache und schnelle Operation
ist, die ohne verlängerten
Stillstand der Vorrichtung erfolgt.
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Die
Erfindung zielt ebenfalls darauf ab, eine derartige Vorrichtung
vorzuschlagen, deren Kosten, Gewicht, Platzverbrauch, Leistungen,
Zuverlässigkeit
und Lebensdauer denen der bisherigen bekannten Vorrichtungen entsprechen.
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Zu
diesem Zweck betrifft die Erfindung eine Rollvorrichtung mit Selbstantrieb
zur Reinigung einer in eine Flüssigkeit
eingetauchten Fläche
mit
- – wenigstens
einem transversalen Rollglied mit zwei axialen Enden, durch die
es rotierend auf einem Gestell um eine transversale Rotationsachse montiert
ist,
- – Führungsmitteln
des Rollgliedes in Rotation mit Antriebsmitteln des genannten Gliedes
in Rotation durch wenigstens eines seiner axialen Enden und von
dem wenigstens einer als Führungsmittel auf
einem Gestell bezeichneter Teil auf dem Gestell angebracht ist,
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dadurch
gekennzeichnet, dass die Führungsmittel
angepasst sind, um ohne jeglichen Abbau im Verhältnis zum Gestell der Führungsmittel
auf dem Gestell und ohne jeglichen Abbau des Gestells selbst wenigstens
die Verschiebung des Rollgliedes zwischen einer so genannten Arbeitsposition,
in der das Rollglied mit den Führungsmitteln
für seinen
Antrieb in Rotation um die transversale Achse zusammenarbeitet,
und einer so genannten Wartungsposition erlaubt, die angepasst ist,
um den Austausch wenigstens eines eine Rollfläche des Rollgliedes bildenden
Stücks
zu ermöglichen.
In der Wartungsposition ist das Rollglied von wenigstens einem Teil
der Führungsmittel
gelöst
und im Verhältnis
zum Gestell verschoben, um z.B. den Austausch einer Ausrüstung, eines
Abschnitts oder des gesamten Rollgliedes zu ermöglichen. Im Gegensatz zu den
vorherigen Vorrichtungen erfolgt die Verschiebung des Rollgliedes in
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
in der Wartungsposi tion ohne Abbau, im Verhältnis zum Gestell, der Führungsmittel
auf dem an den axialen Enden des genannten Organs intervenierenden
Gestell, und insbesondere der Antriebsmittel auf dem Gestell.
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Vorteilhaft
und erfindungsgemäß sind die Führungsmittel
angepasst, um einem Nutzer die manuelle Verschiebung und ohne Werkzeug
des Rollgliedes zwischen seiner Arbeitsposition und seiner Wartungsposition
zu erlauben.
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Vorteilhaft
und erfindungsgemäß sind die Führungsmittel
angepasst, damit das. Rollglied in seiner Wartungsposition vollkommen
vom Gestell lösbar
ist. Die Führungsmittel
sind in diesem Fall angepasst, damit die beiden axialen Enden des
Rollgliedes in der Wartungsposition frei sind und insbesondere von
den Führungsmitteln
auf dem Gestell gelöst
sind (wozu auch die Antriebsmittel auf dem Gestell gehören).
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In
einem vorteilhaften Realisierungsmodus der Erfindung sind die Führungsmittel
angepasst, um sich zwischen einer so genannten Verankerungsposition,
in der sie das Rollglied in der Arbeitsposition festhalten, und
einer so genannten Lösungsposition, in
der sie die Verschiebung des Rollgliedes zwischen seiner Arbeitsposition
und seiner Wartungsposition zulassen, zu bewegen. Wenigstens ein
Teil der Führungsmittel
ist daher mobil oder abnehmbar, um die Verschiebung oder den Abbau
eines Teils oder des gesamten Rollgliedes zu ermöglichen.
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In
einem besonders vorteilhaften Realisierungsmodus und gemäß der Erfindung:
- – umfasst
das Rollglied zwei Abschnitte in gegenseitiger axialer Verschiebung,
wenn das genannte Glied sich in der Arbeitsposition befindet, wobei jeder
Abschnitt ein als Anschlussende bezeichnetes axiales Ende aufweist,
durch das es in der Arbeitsposition mit dem anderen Abschnitt verbunden
ist, und ein als Führungsende
bezeichnetes, einem axialen Ende des Rollgliedes entsprechendes,
gegenüberliegendes
axiales Ende,
- – umfassen
die Führungsmittel
so genannte abnehmbare intermediäre
Festhaltemittel, die angepasst sind, um in der Arbeitsposition jeden
Abschnitt an seinem Anschlussende festzuhalten und um in der Wartungsposition
das genannte Abschlussende freizugeben, um die Verschiebung des
Abschnitts zu erlauben.
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Die
Antriebsmittel umfassen auf bekannte Weise z.B. zwei vom Gestell
getragene, sich jeweils in der axialen Verlängerung jedes Abschnitts befindende
und zu einer zur Übertragung
der rotierenden Motorbewegung wenigstens einer Motorwelle angepassten
mechanischen Übertragungsvorrichtung
gehörende Übertragungselemente
(z.B. Lager oder Ritzel). In einem Ausführungsmodus der Erfindung ist das
Führungsende
jedes Abschnitts dem gegenüberliegenden Übertragungselement
durch eine Verbindung zugeordnet, die angepasst ist, um den Abschnitt
und das genannte Übertragungselement
in Rotation um die transversale Achse fest zu befestigen und das
Schwenken des Abschnitts um wenigstens eine lotrechte Achse der
transversalen Achse zu erlauben. Diese Verbindung ist Z. B. eine
Schwenkverbindung oder homokinetische Verbindung (Kardangelenk).
In der Arbeitsposition sind die Abschnitte in axialer Verlängerung
zueinander, in dieser Position durch alle die Verbindungsenden der
beiden Abschnitte verbindenden abnehmbaren intermediären Festhaltemittel
unterworfen, wie z.B. einen Dübel, wenn
einer der Abschnitte einen teilweisen Abdeckungsbereich des anderen
Abschnitts aufweist, oder eine offene elastische Manschette oder
einen zum Abdecken der Verbindungsenden der beiden Abschnitte angepassten
Ring. In der Wartungsposition wurden die Abschnitte einem Schwenken
um eine lotrechte Achse zur transversalen Achse unterzogen und ihr
Verbindungsende ist frei. Dieser Realisierungsmodus ist besonders
an jedes Rollglied mit röhrenförmiger Ausrüstung angepasst.
Wenn die Abschnitte sich in der Wartungsposition befinden, wird/werden
die röhrenförmige(n)
Ausrüstung(en) problemlos
von ihrer Trägerwelle
getrennt, indem man sie zum freien Verbindungsende gleiten lässt.
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In
einem weiteren vorteilhaften und bevorzugten Ausführungsmodus
und gemäß der Erfindung sind
die Abschnitte koaxial teleskopisch, wobei die abnehmbaren intermediären Festhaltemittel
angepasst sind, um in einer Verankerungsposition eine bestimmte
Beabstandung zwischen den beiden ihrer Arbeitsposition entsprechenden
Abschnitten zu halten und in einer Lösungsposition den Abschnitten
das Gleiten ineinander zwischen ihrer Arbeitsposition und ihrer
Wartungsposition zu ermöglichen,
in der die Führungsenden
der beiden Abschnitte vom Gestell und die Führungsmittel auf dem Gestell
gelöst
sind (darunter auch die Antriebsmittel auf dem Gestell).
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In
diesem Realisierungsmodus umfasst jeder Abschnitt z.B. einen Haupt-Trägerzylinder
mit kreisförmigem
oder polygonalem Querschnitt, der mit einer röhrenförmigen Ausrüstung mit zentralem hohlem
Kern mit demselben Querschnitt wie der Haupt-Trägerzylinder ausgerüstet ist.
Die Haupt-Trägerzylinder
der beiden Abschnitte weisen darüber
hinaus identische Abschnitte auf. Ein erster Abschnitt umfasst an
seinem Verbindungsende einen sekundären Zylinder mit verkürzter Länge, der
steif am Haupt-Trägerzylinder
in der axialen Verlängerung desselben
befestigt ist und dessen Querschnitt einen geringeren Platzverbrauch
aufweist als der des Abschnitts des Haupt-Trägerzylinders, so das dieser
sekundäre
Zylinder in den Haupt-Trägerzylinder
des zweiten Abschnitts eindringen und darin gleiten kann.
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Die
Führungsmittel
umfassen vorteilhaft zu den zum Antreiben des Führungsendes wenigstens einer
der Abschnitte angepassten Antriebsmitteln auf dem Gestell vorteilhaft
Endmittel auf dem radialen Führungsgestell
des Führungsendes
jedes Abschnitts (in einer lateralen Wand des Gestells ausgesparte Öffnung,
die z.B. das genannte Führungsende aufnimmt).
Die Wartungsposition der Abschnitte entspricht Z. B. einer maximalen
Vertiefung des sekundären
Zylinders des ersten Abschnitts in dem Haupt-Trägerzylinder des zweiten Abschnitts.
Es ist anzumerken, dass es sich um jede intermediäre Position
handeln kann, sobald die Führungsenden
der Abschnitte in dieser Position von den Endmitteln auf dem radialen
Führungsgestell
und den Antriebsmitteln auf dem Gestell gelöst werden können. Die Arbeitsposition entspricht
einer relativen Beabstandung der Hauptzylinder der Abschnitte, die
den Führungsenden
der genannten Abschnitte die Zuordnung zu den Endmitteln auf dem
radialen Führungsgestell und
den Antriebsmitteln auf dem Gestell erlaubt.
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Die
abnehmbaren intermediären
Festhaltemittel umfassen z.B. eine Rückholfelder. In einer vorteilhaften
Variante sind die an ihrem Verbindungsende axiale Anschlagmittel
aufweisenden Abschnitte, wobei die Anschlagmittel der beiden Abschnitte
in der transversalen Richtung gegenüberliegen, und die abnehmbaren
intermediären
Festhaltemittel angepasst, um sich in der Verankerungsposition zwischen
den Anschlagmitteln der beiden Abschnitte einzufügen.
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In
dem Fall des letzten, zuvor genannten Realisierungsmodus, werden
die axialen Anschlagmittel z.B. beim ersten Abschnitt aus den an
der Verbindung der Haupt- und sekundären Trägerzylinder auftretenden radialen
Absatz und beim zweiten Abschnitt aus der radialen Endkante seines
Verbindungsendes gebildet, wobei die Dicke des Haupt-Trägerzylinders
dieses zweiten Abschnitts auf der genannten radialen Endkante eine
Krone bildet, die gegen den radialen Absatz des ersten Abschnitts zum
Anschlag kommt, wenn der erste Abschnitt in den zweiten eingeführt und
zum Gleiten gebracht wird. In einem weiteren Ausführungsmodus
umfassen die Anschlagmittel jedes Abschnitts einen sich radial hervorstehend
aus dem Abschnitt an seinem Verbindungsende erstreckenden Bund.
Die obengenannten radial hervorste henden Anschlagmittel weisen einen
Anschlag an allen abnehmbaren intermediären Festhaltemitteln auf, der
zwischen den Anschlagmitteln jedes Abschnitts angeordnet ist, was den
genannten abnehmbaren intermediären
Festhaltemitteln somit das Festhalten der beiden beabstandeten Abschnitte
in ihrer Arbeitsposition erlaubt.
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Vorteilhaft
und erfindungsgemäß umfassen die
abnehmbaren intermediären
Festhaltemittel einen sich gegenüber
den Verbindungsenden der Abschnitte befindenden und auf dem Gestell
derart angebrachten. Steg, dass dieser um eine transversale Achse
schwenken kann und dessen Abmessung gemäß der transversalen Richtung
der transversalen Distanz zwischen den Anschlagmitteln entspricht, wenn
die Abschnitte sich in der Arbeitsposition befinden. In der Verankerungsposition
ist der Steg gegen die Verbindungsenden der Abschnitte heruntergeklappt
und zwischen den Anschlagmitteln eingefügt, mit denen er zusammenwirkt,
um die voneinander beabstandeten Abschnitte festzuhalten. In seiner
Lösungsposition
ist der Steg von den Verbindungsenden der Abschnitte beabstandet:
er steht nicht mehr mit den Anschlagmitteln in Kontakt und lässt damit das
relative Gleiten der Abschnitte von ihrer Arbeitsposition bis zu
ihrer Wartungsposition zu.
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Vorteilhaft
und erfindungsgemäß umfassen die
abnehmbaren intermediären
Festhaltemittel ebenfalls ein auf dem Gestell gegenüber dem
Steg befestigtes halbes Führungslager,
wobei das genannte halbe Führungslager
und der Steg angepasst sind, um die Verbindungsenden der Abschnitte
radial zu führen,
wenn der Steg sich in der Verankerungsposition befindet, und insbesondere
den genannten Enden auf ihrer gesamten Peripherie eine radiale Führung zu
bieten. Sie erstrecken sich gemäß den Winkelabschnitten,
die sich um zylindrische Verbindungsenden vervollständigen und
damit ein Führungslager
in Rotation bilden. Vorteilhaft und erfindungsgemäß besitzen
das halbe Führungslager
und der Steg reversible Befestigungsmittel des genannten Stegs auf
dem genannten halben Führungslager, wenn
der Steg sich in der Verankerungsposition befindet. Das halbe Führungslager
weist z.B. eine Einkerbung auf, in die eine entsprechende, sich
auf dem Steg befindende Rippe eingefügt wird, wenn dieser sich in
der Verankerungsposition befindet, so dass der genannte Steg in
dieser Position festgehalten wird.
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In
einem vorteilhaften Realisierungsmodus der Erfindung weisen die
beiden Abschnitte mindestens deutlich gleiche Längen auf. In dem Fall der abnehmbaren
intermediären
Festhaltemittel mit einem Steg und einem halben Führungslager
werden diese dann auf einer transversalen (z.B. oberen vertikalen oder
horizontalen) Wand des Gestells in einer im Verhältnis zum Rollglied wenigstens
deutlich zentralen Position angebracht.
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In
einem Realisierungsmodus der Erfindung weist einer der Abschnitte
eine praktisch gleiche Länge
wie die Gesamtlänge
des Rollgliedes auf und trägt die
gesamte Rollfläche
des Gliedes. Der andere Abschnitt weist keine Rollfläche auf
und hat eine verkürzte
Länge:
Er dient nur zum Aufbau und Abbau des Rollgliedes.
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Vorteilhaft
und erfindungsgemäß umfassen die
Antriebsmittel Kopplungsmittel eines Übertragungselements der Bewegung
wenigstens einer Motorwelle mit dem Führungsende wenigstens einer
der Abschnitte, Kopplungsmittel, von denen ein als Kopplungsmittel
auf dem Abschnitt bezeichneter Teil fest mit dem Abschnitt verbunden
ist, und ein verbundener, als Kopplungsmittel auf dem Gestell bezeichneter
Teil fest mit dem Übertragungselement
verbunden ist und damit vom Gestell getragen wird, wobei die Kopplungsmittel
auf dem Abschnitt und die Kopplungsmittel auf dem Gestell angepasst
sind, um durch einfaches relatives Einsetzen zusammenzuwirken.
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In
einem bevorzugten Realisierungsmodus der Erfindung umfassen die
Kopplungsmittel auf dem Abschnitt Klauenmittel, insbesondere vom
Typ mit Nut, und Kopplungsmittel auf dem Gestell mit verbundenen
Klauenmitteln, insbesondere vom Typ mit Rippen, die aus einem Ausgangszapfen
einer lateralen Übertragungsvorrichtung
hervorstehen, wobei der genannte Zapfen sich in der axialen Verlängerung des
Abschnitts befindet. Wenn die Abschnitte sich in der Arbeitsposition
befinden, wirken die Klauenmittel auf dem Abschnitt und die verbundenen
Klauenmittel auf dem Gestell (genauer gesagt auf dem Zapfen) derart
zusammen, dass der Abschnitt und der Zapfen in Rotation um die transversale
Achse fest befestigt werden. Wenn die Abschnitte sich in der Wartungsposition
befinden, sind die Klauenmittel auf dem Abschnitt und die verbundenen
Klauenmittel auf dem Zapfen gelöst.
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In
einem vorteilhaften Realisierungsmodus ist jeder der beiden Abschnitte
bei jedem Rollglied in der Arbeitsposition mit einem sich gegenüber seinem Führungsende
befindenden Übertragungselement gekoppelt.
Jeder Abschnitt wird bevorzugt mit einem Ausgangszapfen einer lateralen Übertragungsvorrichtung
durch Kopplungsmittel gekoppelt, die zur festen Befestigung in Rotation
des Abschnitts und des Zapfens geeignet sind.
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Vorteilhaft
und erfindungsgemäß umfasst
die Vorrichtung dann zwei unabhängige,
zum Antreiben jedes der Abschnitte des Rollglieds angepasste unabhängige Motoren
(in dem Fall eines einzigen Rollgliedes) oder aller sich auf einer
und derselben Seite der Vorrichtung befindenden Abschnitte (in dem
Fall einer Vorrichtung mit unterschiedlichen Rollgliedern). Eine
derartige Vorrichtung erlaubt den unabhängigen Betrieb der sich auf
jeder Seite der Vorrichtung befindenden Rollglieder und die Änderung
der Bahn der Vorrichtung durch Änderung
der Rotationsrichtung der Gruppe der sich auf einer und derselben
Seite des Geräts
befindenden Abschnitte.
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Als
Variante ist für
jedes Rollglied ein erster der beiden Abschnitte mit einem sich
gegenüber
seinem Führungsende
befindenden Übertragungselement
gekoppelt, und der zweite Abschnitt weist eine freies Führungsende
in Rotation auf, wobei die Verbindungsenden der beiden Abschnitte
verbundene Kopplungsmittel besitzen, die angepasst sind, um den
Antrieb des zweiten Abschnitts durch den ersten zu erlauben. Beispielhaft
können
diese Kopplungsmittel zwei Verbindungsansätze mit quadrati schem oder
polygonalem Querschnitt oder ein Befestigungsdübel der teleskopischen Verbindungsenden sein.
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Vorteilhaft
und erfindungsgemäß bestehen die
Führungsmittel
und das Rollglied aus steifen synthetischen Materialien, die dem
Umfeld widerstehen, in dem sich die Vorrichtung bewegt (gechlortes
Wasser eines Schwimmbeckens ...).
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Die
Erfindung erstreckt sich auf ein Wartungsverfahren eines Rollgliedes
einer erfindungsgemäßen Rollvorrichtung
mit Selbstantrieb zur Reinigung einer eingetauchten Fläche, dadurch
gekennzeichnet, dass die folgenden Operationen ausgeführt werden:
- – in
einer als Abbaustufe bezeichneten Stufe wird das Rollglied von seiner
Arbeitsposition bis zu seiner Wartungsposition verschoben,
- – dann
wird in einer Austauschstufe bezeichneten Stufe das Rollglied ganz
oder teilweise und insbesondere wenigstens ein eine Rollfläche des
Rollgliedes bildendes Stück
ersetzt,
- – dann
wird in einer als Zusammenbaustufe bezeichneten Stufe das Rollglied
ab seiner Wartungsposition bis zu seiner Arbeitsposition verschoben.
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Vorteilhaft
und erfindungsgemäß werden
in dem Fall des Rollgliedes mit zwei teleskopischen Abschnitten
die folgenden Operationen durchgeführt:
- – in der
Abbaustufe werden die Führungsmittel und
insbesondere die abnehmbaren intermediären Festhaltemittel ab ihrer
Verankerungsposition bis zu ihrer Lösungsposition manövriert,
und die Abschnitte werden ineinander von ihrer Arbeitsposition bis
zu ihrer War tungsposition zum Gleiten gebracht, so dass die Führungsenden
der Abschnitte vom Gestell gelöst
werden,
- – in
der Austauschstufe werden fakultativ die Abschnitte voneinander
an ihrem Anschlussende zum Zwecke des vollständigen oder teilweisen Austauschs
eines Abschnitts/mehrerer Abschnitte getrennt, und die Abschnitte
werden erneut durch ihr Anschlussende verbunden,
- – in
der Zusammenbaustufe werden die Abschnitte in ihre Wartungsposition
gebracht, wobei die Kopplungsmittel auf dem Abschnitt den verbundenen
Kopplungsmitteln auf dem Gestell gegenüber liegen, die Abschnitte
werden ab ihrer Wartungsposition bis zu ihrer Arbeitsposition zum
Gleiten gebracht, so dass die Kopplungsmittel auf dem Abschnitt
mit den Kopplungsmitteln auf dem Gestell verbunden werden, und die
Führungsmittel und
insbesondere die abnehmbaren intermediären Festhaltemittel werden
ab ihrer Lösungsposition
bis zu ihrer Verankerungsposition manövriert.
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Die
Erfindung betrifft ebenfalls eine Rollvorrichtung mit Selbstantrieb
zur Reinigung einer eingetauchten Fläche und ein Wartungsverfahren
der Rollglieder der Vorrichtung, gekennzeichnet in Verbindung mit
allen oben oder nachstehend genannten Merkmalen oder eines Teils
davon.
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Weitere
Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei der Lektüre der nachstehenden
Beschreibung deutlich, die sich auf die beigefügten Figuren bezieht, die bevorzugte
Realisierungsmodi der Er findung darstellen, die nur beispielhaft
und nicht einschränkend
genannt werden und in denen:
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1 eine
schematische perspektivische Ansicht eines Realisierungsmodus der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist,
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2 eine
schematische perspektivische explodierte Ansicht des Realisierungsmodus
der 1 ist,
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3 eine
perspektivische Ansicht eines Abschnitts eines erfindungsgemäßen Rollgliedes ohne
seine Ausrüstung
ist,
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4 eine
Ansicht von unten eines Realisierungsmodus der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist, von der ein herausgezogener Teil einen horizontalen Schnitt
des Auftreffbereichs eines Abschnitts und eines Ausgangszapfens
einer lateralen Übertragungskassette
darstellt,
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5 eine
horizontale Schnittansicht eines Teils einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist, die ein von den Führungsmitteln
und damit vom Gestell gelöstes
Rollglied in Wartungsposition darstellt,
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6 eine
horizontale Schnittansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Rollglieds
in Arbeitsposition ist, wobei die Führungsmittel sich in der Lösungsposition
befinden,
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7 eine
horizontale Schnittansicht eines Teils einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist, die ein Rollglied in Arbeitsposition darstellt, wobei die Führungsmittel
sich in der Verankerungsposition befinden.
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Die 1 und 2 stellen
einen erfindungsgemäßen Realisierungsmodus
einer als Roboter bezeichneten Rollvorrichtung mit Selbstantrieb zur
Reinigung einer eingetauchten Fläche,
insbesondere einer Schwimmbeckenwand, mit einem Gestell mit einer
oberen Haube 1 dar, dem ein Griff 48, zwei transversale
vordere und hintere Wände 5 und 6 deutlich
vertikal und im unteren Teil durch eine untere Wand verbunden (sichtbar
in 4), zwei laterale Endwände 7a und 8a,
und zwei laterale intermediäre Wände 7b und 8b zugeordnet
sind, wobei die lateralen End- und intermediären Wände 7a und 7b eine linke
laterale Übertragungskassette 7 definieren,
und die Wände 8a und 8b eine
rechte laterale Übertragungskassette
definieren.
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Es
ist anzumerken, dass die aus Vereinfachungsgründen verwendeten Begriffe „vorderer", „hinterer", und „rechter" nicht notwendigerweise
den im Verhältnis
zur Verschiebungsrichtung des Roboters definierten vorderen, hinteren,
linken und rechten Abschnitten des Roboters entsprechen, da der Roboter
symmetrisch ist und sich in den beiden Richtungen verschieben kann,
wie nachstehend erläutert werden
wird.
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Die
Gruppe dieser Wände
definiert ein eine Aufnahme bildendes steifes Gestell, das ein Motorgehäuse 9 aus
steifem synthetischem Material umschließt und zwei unabhängige Motoren
integriert, einen auf jeder Seite, wobei einer der Motoren eine transversale
rotative Motorwelle 10 antreibt und der andere Motor eine
gegenüberliegende
Motorwelle 11 antreibt, die im Verhältnis zur medianen Längsebene des
Roboters zur Welle 10 sym metrisch ist. Die Welle 10 bzw. 11 tritt
transversal aus dem Motorgehäuse 9 heraus
und ist mit einem in die laterale Übertragungskassette 7 bzw. 8 eintretenden
Zapfen verbunden.
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Es
ist ebenfalls anzumerken, dass das Motorgehäuse 9 im zentralen
Teil einen dritten, einen Pumpschraubenrad 12 antreibenden
Elektromotor umschließt,
das einen Wassersog beim Wassereingang mit Klappen 50 erzeugt,
die in der unteren Wand 4 (siehe 4) eingelassen
sind. Das derart angesaugte Wasser durchquert einen von der unteren
Wand 4 getragenen Filterbeutel 13 und wird von jeder
Unreinheit gereinigt auf der Höhe
eines oberen Gitters 14 wieder ausgestoßen. Die drei Motoren werden
elektrisch über
das wasserdichte Kabel 49 versorgt.
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Die
laterale Übertragungskassette 7 (bzw. 9) umschließt eine Übertragungsvorrichtung,
die angepasst ist, um die rotative Bewegung der Motorwelle 10 (bzw. 11)
auf vordere und hintere Rollglieder 15 und 16 zu übertragen.
Die Übertragungskassette 7 (bzw. 8)
umfasst insbesondere einen (nicht sichtbaren) Eingangszapfen und
zwei Ausgangszapfen 35 und 37 (bzw. 36 und 38),
die insbesondere in 5 erscheinen und alle im Verhältnis zu
den Wänden 7a und 7b der
Kassette 7 (bzw. 8a und 8b der Kassette 8)
um transversale Achsen frei rotierend sind. Der Eingangszapfen der
Kassette 7 (bzw. 8) ist dazu bestimmt, mit der
Motorwelle 10 (bzw. 11) über eine Öffnung der Wand 7b (bzw. 8b)
und über
nachstehend beschriebene Mittel gekoppelt zu werden, d.h. in Rotation
fest befestigt zu werden, und die Ausgangszapfen 35 und 37 (bzw. 36 und 38)
sind dazu bestimmt, mit den linken Abschnitten 17 und 19 (bzw. den
rechten 18 und 20) der Rollglieder 15 und 16 über dieselbe
Wand 7b (bzw. 8b) gekoppelt zu werden. Der Eingangszapfen
wird in Rotation durch die Motorwelle 10 (bzw. 11)
angetrieben, und sein rotierender Antrieb wird gleichzeitig mit
den beiden Ausgangszapfen 35 und 37 (bzw. 36 und 38) über einen in
der Kassette 7 (bzw. 8) untergebrachten (nicht
dargestellten) Ritzelzug übertragen.
Die Eingangs- und Ausgangszapfen der Kassette 7 (bzw. 8)
sind darüber
hinaus untereinander durch eine Raupenkette 39 (bzw. 40)
verbunden.
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Da
die Motorwellen 10 und 11 jeweils durch einen
unabhängigen
reversiblen Motor gesteuert werden, können sich die linken Abschnitte 17 und 19 in
einer umgekehrten Richtung zur Rotationsrichtung der rechten Abschnitte 18 und 20 drehen,
was es erlaubt, den Roboter vor Ort um eine die medianen Ebenen
in transversaler und Längsrichtung
durchquerende vertikale Achse schwenken zu lassen. Wenn den Motorwellen 10 und 11 eine
und dieselbe Richtung und eine und dieselbe Rotationsgeschwindigkeit
auferlegt wird, fährt
der Roboter geradlinig vor (oder zurück). Wenn den Motorwellen 10 und 11 eine und
dieselbe Rotationsrichtung und unterschiedliche Rotationsgeschwindigkeiten
auferlegt werden, kann dem Roboter eine komplexe gekrümmte Bahn
verliehen werden. Die endgültige
Bahn kann gemäß einem vordefinierten
oder zufälligen
Schema programmiert sein.
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Die
linken 17 und rechten 18 Abschnitte des Rollgliedes 15 umfassen
jeweils Trägerwellen 17a und 18a mit
Ausrüstungen 21 und 22.
Die linken 19 und rechten 20 Abschnitte des Rollgliedes 16 umfassen
jeweils Trägerwellen 19a und 20a und
die Ausrüstungen 23 und 24 (sichtbar
in 4). Die vier Ausrüstungen sind identisch und
aus synthetischem Schaumstoff hergestellt oder werden aus Bürsten gebildet.
Wenn sie mit den zu reinigenden Oberflächen in Kontakt sind, werden
sie für
ihre relativ rasche Abnutzung verantwortlichen kontinuierlichen
Reibungen unterzogen und müssen
daher regelmäßig ausgetauscht
werden. Die linken 17 und rechten 18 Abschnitte
(bzw. 19 und 20) werden untereinander durch ihr
jeweiliges Verbindungsende 30 und 34 (5)
zusammengebaut und mithilfe von abnehmbaren intermediären Festhaltemitteln 25 und 26 (bzw. 27 und 28, 4)
in der Arbeitsposition gehalten, wie nachstehend erläutert werden
wird.
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3 zeigt
im Detail einen Realisierungsmodus einer der linken Abschnitte 17 oder 19.
Er setzt sich aus drei Teilen zusammen: einem zylindrischen, hohlen,
zentralen Korpus 29, an dessen axialen Enden zwei Ansätze 30 und 31 eingreifen.
Der Ansatz 30 bildet das Verbindungsende des Abschnitts 17.
Er umfasst einen zylindrischen Teil 30a mit leicht geringerem
Durchmesser als dem des zentralen Korpus 29, um das Eingreifen
des genannten Teils 30a in den genannten Korpus 29 zu
erlauben, einen Anschlagsbund 30b, gegen den die intermediären Festhaltemittel
und insbesondere der Haken 25 zum Aufstützen kommen sollen und darüber hinaus
als Führung
für die
Ausrüstung
dienen, und einen zweiten zylindrischen Teil 30c mit einem
noch geringeren Durch messer, der zur Aufnahme des Verbindungsendes
des anderen Abschnitts bestimmt ist. Der Ansatz 31 bildet das
Führungsende
des Abschnitts 17. Er umfasst einen zylindrischen Teil 31a mit
leicht geringerem Durchmesser als dem des zentralen Körpers 29,
um das Eingreifen des genannten Teils 31a in den genannten
Korpus 29 zu erlauben, einen Anschlagsbund 31b,
der dazu bestimmt ist, gegen das Ende des gegenüberliegenden zentralen Körpers 29 zum Aufstützen zu
kommen, und darüber
hinaus zur Führung
für die
Ausrüstung
dient, und ein die Kopplungsmittel auf dem Abschnitt des genannten
Abschnitts 17 bildendes Klauenkreuz 31c, das dazu
bestimmt ist, mit vier aus dem gegenüberliegenden Zapfen 35 hervorstehenden
Klauenstiften 35a verbunden zu werden, die die auf dem
Gestell (oder genauer gesagt auf dem Zapfen) verbundene Kopplungsmittel bilden.
Die Verbindung der Kopplungsmittel 31c auf dem Abschnitt
und 35a auf dem Zapfen erfolgt durch einfaches relatives
Einsetzen und wird in 4 dargestellt.
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Die
Ansätze 30 und 31 werden
steif auf dem zentralen Körper 29 auf
der Höhe
ihres zylindrischen Teils 30a und 31a durch Verbindungen
per Hindernis (nicht dargestellte Dübel, Schrauben, usw.) und/oder durch
Reibung (Einfassung, usw.) befestigt, so dass die drei Teile des
Abschnitts fest befestigt sind, insbesondere in Rotation.
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Der
rechte Abschnitt 18 (oder 20) wird ebenfalls aus
drei in den 5, 6, und 7 sichtbaren
Teilen 32, 33 und 34 gebildet. Der Korpus 32 und der
zur Kopplung mit dem Zapfen 36 bestimmte Führungsansatz 33 sind mit
denen des Abschnitts 17 identisch. Der Verbindungsansatz 34 umfasst
ebenfalls drei insgesamt zylindrische koaxiale Teile, und zwar einen
Zylinder 34a, mit einem leicht geringeren Durchmesser als
den des zentralen Körpers 32,
um das Eingreifen des genannten Zylinders 34a in den genannten
Körper 32 zu
erlauben, einen Anschlagsbund 34b in der Verlängerung
des Zylinders 34a und einen Zylinder 34c, zum
Eingreifen in den zylindrischen Teil 30c des Ansatzes 30 des
Abschnitts 17 und der axial aus dem Anschlagsbund 34b hervorsteht.
Die drei Teile 34a, 34b und 34c des rechten Abschnitts 18 sind
untereinander steif auf identische Weise wie die des linken Abschnitts 17 befestigt.
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Die 5, 6 und 7 stellen
das Aufbauverfahren des Rollgliedes 15 auf den Wänden 7b und 8b des
Gehäuses
dar, in Entsprechung mit den Zapfen 35 und 36.
Wie in 5 dargestellt, sind der linke 17 und
rechte 18 Abschnitt ineinander gemäß den Pfeilen 43 vertieft,
bis die Bünde 30b und 34b der
Verbindungsenden der genannten Abschnitte zum Anschlag kommen. Die
relative Position der Abschnitte in dieser Figur ist die so genannte
Wartungsposition. Die derart gebildete Gruppe wird derart zwischen
die Wände 7b und 8b (Pfeile 44)
plaziert, dass der Führungsansatz 31 (bzw. 33)
sich gegenüber
einer in der Wand 7b (bzw. 8b) ausgesparten Öffnung 7c (bzw. 8c)
befindet und die Endmittel auf dem radialen Führungsgestell des Abschnitts
bildet. Durch diese selbe Öffnung
werden die Kopplungsmittel 31c (bzw. 33c) auf
dem Abschnitt darüber
hinaus mit den verbundenen Kopplungsmitteln 35a (bzw. 36a)
auf dem Zapfen (der aus dem Zapfen 35 (bzw. 36)
hervorsteht) zugeordnet. Zu diesem Zweck werden der linke 17 und
der rechte 18 Abschnitt eventuell leicht um ihre Achse
gedreht, um die Klauenkreuze 31c und 33c der Abschnitte 17 und 18 in
Entsprechung mit den Kreuzungspions 35a und 36a der
Zapfen 35 und 36 zu präsentieren.
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Die
beiden Abschnitte werden dann gemäß den Pfeilen 45 wie
in 6 dargestellt derart beabstandet, dass die Klauenkreuze 31c und 33c mit
den Klauenpions 35a und 36a verbunden sind, und
der Steg wird zum halben Führungslager 26 gemäß dem Pfeil 46 umgeschlagen.
Die abnehmbare intermediäre
Festhaltevorrichtung 25, 26 wird durch einfachen Druck
des freien Endes des Stegs auf dem halben Führungslager verriegelt, wobei
letzterer eine zur Aufnahme einer auf dem Steg 25 vorhandenen
Rippe 25a angepasste Einkerbung 26a (siehe 2)
aufweist. Die Bünde 30b und 34b kommen
dann gegen den Steg 26 (7, Pfeile 47)
zum Anschlag, was das Festhalten der Abschnitte in der Arbeitsposition erlaubt.
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Der
Abbau des Rollgliedes 15 erfolgt durch Wiederholen der
vorherigen Operationen in umgekehrter Reihenfolge. Diese nimmt nur
einige Sekunden in Anspruch und erlaubt einen raschen Austausch
der Ausrüstungen 21 und 22:
Da das Rollglied von den Wänden 7b und 8b und
den Zapfen 35 und 36 getrennt ist (5),
wird die röhrenförmige Ausrüstung 21 (bzw. 22)
axial bis zu ihrer vollständigen Trennung
der Trägerwelle 17a (bzw. 18a)
zum Gleiten gebracht. Dies wird durch die Wahl der Herstellungsmaterialien
der Ausrüstung
ermöglicht: Der
verwendete elastische und leicht ausziehbare Schaumstoff lässt eine
Vergrößerung des
Durchmessers des zentralen hohlen Kerns der Ausrüstung durch einfachen radialen,
vom Wartungsbeauftragten auf der genannten Ausrüstung ausgeübten Zug zu, wobei die Vergrößerung es
ermöglicht,
die Ausrüstung
auf dem Anschlagsansatz 31b (bzw. 33b) oder 30b (bzw. 34b)
gleiten zu lassen. Ist dies nicht der Fall, wird der Ansatz 31 (bzw. 33)
durch Abschrauben z.B. der ihn am Abschnitt 17 (bzw. 18)
festhaltenden Befestigungsschrauben abgebaut. In dem Fall von Rollgliedern
ohne Ausrüstung
ist es ein Leichtes, den einen oder alle beide Abschnitt(e) vollständig auszutauschen
und sie in der Arbeitsposition wie zuvor erläutert erneut zu plazieren,
sobald das genannte Glied vom Gestell und seinen unterschiedlichen
Führungsmitteln
gelöst
ist.
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Das
erfindungsgemäße Wartungsverfahren erlaubt
den teilweisen oder vollständigen
Austausch eines Rollgliedes auf einfache und rasche Weise, ohne
die Antriebsmittel auf dem Gestell (laterale Übertragungskassetten 7 und 8,
Zapfen 35, 36, 37 und 38, usw.)
oder irgendeinen Teil des Gestells der Vorrichtung abzubauen.
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Es
versteht sich von selbst, dass die Erfindung Gegenstand von zahlreichen
Varianten im Verhältnis
zu den zuvor beschriebenen und in den Figuren dargestellten, beispielhaft
und nicht einschränkend
genannten Realisierungsmodi sein kann.
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Insbesondere
umfasst jeder Abschnitt in einer ersten Variante zum Beispiel Haupt-Trägerzylinder
mit kreisförmigem
oder polygonalem Querschnitt versehen mit einer röhrenförmigen Ausrüstung mit hohlem
zentralem Kern, die denselben Querschnitt aufweist wie der Hauptträgerzylinder.
Ein erster Abschnitt weist an seinem Verbindungsende einen sekundären Zylinder
verkürzter
Länge auf,
der steif am Haupt-Trägerzylinder
in der axialen Verlängerung desselben
befestigt ist und dessen Querschnitt einen geringeren Platzverbrauch
aufweist als der des Querschnitts des Haupt-Trägerzylinders, so dass dieser
sekundäre
Zylinder in den Haupt-Trägerzylinder des
zweiten Abschnitts eingeführt
werden und darin gleiten kann.
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In
dieser Variante werden die Mittel mit axialem Anschlag für den ersten
Abschnitt aus dem an der Verbindungsstelle des Hauptträgerzylinders
und des sekundären
Zylinders auftretenden radialen Ansatz gebildet und für den zweiten
Abschnitt aus der radialen Endkante seines Verbindungsendes, wobei die
Dicke des Haupt-Trägerzylinders
dieses zweiten Abschnitts auf der genannten radialen Endkante eine gegen
den radialen Ansatz des ersten Abschnitts zum Anschlag kommende
Krone bildet, wenn der erste Abschnitt in den zweiten eingeführt und
dort zum Gleiten gebracht wird. Auf mit dem unter Bezugnahme auf
die beigefügten
Figuren beschriebenen Beispiel identische Weise umfassen die abnehmbaren
intermediären
Festhaltemittel einen Steg und ein halbes Führungslager, wobei diese zwischen
den radialen Ansatz des ersten Abschnitts und der radialen Endkante
des zweiten Abschnitts in der Verankerungsposition eingefügt werden.
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Es
ist anzumerken, dass die Abschnitte nicht notwendigerweise teleskopisch
sind. So sind die Abschnitte in einer zweiten erfindungsgemäßen Variante
in der Arbeitsposition in axialer Verlängerung von einander an ihrem
Verbindungsende nebeneinander angeordnet und in dieser Position
allen die Verbindungsenden der beiden Abschnitte verbindenden, wie
z.B. einem Dübel,
abnehmbaren intermediären Festhaltemittel
unterworfen, wenn einer der Abschnitte einen teilweisen Abdeckungsbereich
des anderen Abschnitts aufweist, oder eine offene elastische Manschette
oder einen Bund, der angepasst ist, um die Verbindungsenden der
beiden Abschnitte abzudecken. Das Führungsende jedes Abschnitts
ist mit einem Übertragungselement
(Ritzel, Lager, usw.) gegenüber
durch eine Verbindung zugeordnet, die angepasst ist, um den Abschnitt
und das genannte Übertragungselement
in Rotation um die transversale Achse fest zu befestigen und das
Schwenken des Abschnitts um wenigstens eine lotrechte Achse zur transversalen
Achse zu erlauben. Diese Verbindung ist z.B. eine Schwenk- oder
homokinetische Verbindung (Kardangelenk). Um die Abschnitte von
ihrer Arbeitsposition bis zu ihrer Wartungsposition zu verschieben,
werden die ursprünglich
von den abnehmbaren intermediären
Festhaltemitteln festgehaltenen Verbindungsenden gelöst, und
die genannten Abschnitte werden einem Schwenken um eine lotrechte Achse
zur transversalen Achse unterzogen. Das Verbindungsende jedes Abschnitts
ist dann gelöst.
Dieser Realisierungsmodus ist insbesondere für jedes Rollglied mit röhrenförmiger Ausrüstung angepasst. Wenn
sich die Abschnitte in der Wartungsposition befinden, werden die
röhrenförmige(n)
Ausrüstung(en) problemlos
von ihrer Trägerwelle
gelöst,
indem man sie zum freien Verbindungsende gleiten lässt.