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DE60126819T2 - Lanzette für hautstiche - Google Patents

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DE60126819T2
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Owen Mumford Ltd
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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf Lanzetten für Hautstecher. Diese ziehen einen kleinen Tropfen Blut zur Analyse und werden weit verbreitet von beispielsweise Diabetikern benutzt, die ihren Zuckerspiegel wissen müssen.
  • Eine der schwierigen und komplexen Aufgaben, denen man sich bei der Herstellung solcher Einrichtungen gegenübersieht, ist das präzise maschinelle Bearbeiten und Schleifen, das erforderlich ist, um an der Nadelspitze eine Spitze zu formen. Dies erfordert gewöhnlich, daß auf der Nadelspitze drei flache Flächen geschliffen werden müssen, eine Tatsache, die noch weiter kompliziert wird durch den Wunsch, den Querschnitt der Nadelspitze so klein wie möglich zu machen, um einen scharten Punkt zu erreichen und damit einen weniger bemerkbaren Stich zu erzeugen. Bei einer vorhandenen Einrichtung, wie sie beispielsweise in der EP-B-0 858 289 gezeigt ist, werden die Nadelrohlinge aufgesteckt, d. h. in einer Reihe zwischen zwei Lagen eines Klebbands angebracht, und dann in mehreren Durchgängen geschliffen, um dadurch an dem einen Ende jedes Rohlings eine flache Fläche zu erzeugen. Dieser Teil des reduzierten Querschnittsbereichs hat dann einen an seiner Spitze ausgebildeten Punkt. Obgleich dadurch ein wirklich scharfer Punkt erhalten werden kann, weist die Nadel einen kleinen Durchmesser auf und dadurch ergeben sich während der Formgebungsvorgänge Schwierigkeiten. Ein Körper mit mehr Masse würde sich leichter präzise maschinell bearbeiten und formen lassen, und zwar insbesondere bei der Herstellung großer Stückzahlen.
  • Ein Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, eine Lanzette für einen Hautstecher zu schaffen, dessen Nadel sich, abgesehen von seiner Spitze, in einem Gehäuse aus Kunststoffmaterial befindet, wobei die Konstruktion dadurch gekennzeichnet ist, daß die Nadel einen größeren Durchmesserteil von im allgemeinen kreisrundem Querschnitt innerhalb des Lanzettenkörpers aufweist, jedoch eine koaxiale Durchmesserreduzierung hat, bevor sie an der Spitze austritt, um einen kleineren Durchmesserteil von im allgemeinen kreisrunden Querschnitt zu bilden, und wobei der größere Durchmesserteil der Nadel einen Durchmesser im Bereich von 0,6 bis 1,0 mm aufweist.
  • Bei dieser Konstruktion kann der Durchmesser des Hauptkörpers der Nadel ausreichend groß sein, um die Steifigkeit des Lanzettenhauptkörpers zu vergrößern.
  • Die Verringerung des Durchmessers kann entweder durch eine abrupte Stufe oder durch eine abgeschrägte Schulter erfolgen.
  • Oftmals wird eine Wegbrechkappe mit dem Körper aus einem Teil geformt, um dadurch die Nadelspitze zu umhüllen. Dies geschieht aus Sicherheits- und Hygienegründen, und die Kappe kann auch als Teil dienen, den der Benutzer manipuliert, um die Lanzettenabschußeinrichtung zu spannen. Wenn die Kappe entfernt wird, verhindert die Stufe oder Schulter jegliche Neigung der Nadel, sich nach vorne zu verschieben und mehr von der Spitze freizugeben, als beabsichtigt. Der größere Durchmesserteil der Nadel hat vorzugsweise einen Durchmesser von etwa 0,8 mm (21 Gauge). Der reduzierte Durchmesserteil der Nadel hat vorzugsweise einen Durchmesser im Bereich von 0,2 bis 0,5 mm, wobei das Optimum bei etwa 0,3 bis 0,4 mm liegt.
  • Gemäß einem anderen Merkmal der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung einer Lanzette für einen Hautstecher geschaffen, das folgende Schritte aufweist:
    Schaffung eines allgemeinen zylindrischen Nadelrohlings, Verringerung des Durchmessers des einen Endteils des Rohlings, Formung eines Punktes an dem freien Ende oder einer Spitze dieses einen Endteils, um dadurch eine Nadel zu schaffen, Einführung der Nadel in eine Form und Einführung von Kunststoffmaterial in diese Form zur Ausbildung eines Lanzettenkörpers rund um die Nadel mit Ausnahme ihrer Spitze, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß der reduzierte Durchmesserteil 10 einen im allgemeinen kreisrunden Querschnitt hat und koaxial zu dem größeren Durchmesserteil liegt und daß der reduzierte Durchmesserteil einen Durchmesser im Bereich von 0,6 mm bis 1,0 mm aufweist.
  • Die Spitze kann mit einer Wegbrechkappe aus Kunststoffmaterial versehen werden, die um sie herum in demselben Arbeitsvorgang gegossen wird wie das oben erwähnte Formgießen des Körpers.
  • Die Verkleinerung des einen Endteils des Rohlings kann durch mittiges, zylindrisches Schleifen, Rollen oder Drehen erfolgen.
  • Nadelrohlinge mit einem Durchmesser, der demjenigen des Hauptkörpers der fertigen Nadel entspricht, können einer automatisierten maschinellen Bearbeitung oder einer Arbeitseinrichtung zugeführt werden, die den Rohling zur Herstellung des reduzierten Durchmesserteils und damit zur Bildung der Nadelspitze bearbeitet. Dies geschieht ohne den arbeitsaufwendigen Prozeß des vorherigen Zuspitzens der Nadelrohlinge. Da der teilweise geformte Rohling (vor der Bildung der Nadelspitze), der sich aus diesem Verfahren ergibt, noch drehsymmetrisch ausgebildet ist, werden die weitere Handhabung und Herstellung der Nadel und der kompletten Lanzette erleichtert.
  • Zum besseren Verständnis der Erfindung wird im folgenden nur ein Ausführungsbeispiel unter Bezug auf die beigefügte Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer Lanzette in einem Vorbenutzungszustand;
  • 2 eine weitere Seitenansicht der Lanzette von einer Richtung senkrecht zu derjenigen von 1;
  • 3 eine Ansicht der Lanzette, ähnlich derjenigen von 2, die jedoch die Wegbrechkappe im entfernten Zustand zeigt;
  • 4 eine Querschnittsansicht längs der Linie IV-IV in 2; und
  • 5 eine Seitenansicht einer Nadel für diese Lanzette.
  • Die Lanzette hat einen länglichen Körper 1, der aus Kunststoffmaterial spritzgegossen ist. Wie in 4 dargestellt, weist der Körper einen im allgemeinen rechteckigen Querschnitt mit zwei kreisrunden Kragen 2 an den entgegengesetzten Enden auf. In dem Körper ist koaxial eine Nadel 3 eingeschlossen, die in den 3 und 4 in strichpunktierten Linien und in 5 vollständig gezeigt ist und die mit einer scharten Spitze 4 an dem vorderen Ende herausragt.
  • Die Spitze 4 ist anfänglich in einer Kappe 5 eingehaust, die die Form eines mit einem querverlaufenden Kopf 6 versehenen Uhraufziehschlüssels hat. Die Kappe 5 ist mit dem Körper 1 aus einem Stück spritzgegossen und mit ihm durch einen Hals 7 verbunden, der schwach genug ist, um von der Endoberfläche 8 des Körpers durch eine Verdrillwirkung abgeschert zu werden. Eine solche Kappe braucht nicht immer vorgesehen zu werden.
  • Die Nadel hat einen zylindrischen Hauptkörperteil 9, der sich fast über ihre ganze Länge erstreckt, und der Rest ist ein koaxialer Nadelspitzenteil 10 an dem einen Ende reduzierten Durchmessers, der durch mittiges, zylindrisches Schleifen, Rollen oder Drehen hergestellt wird. Das freie äußere Ende dieses Teils 10 ist so geschliffen, daß die scharte Spitze 4 entsteht. Bei dieser Ausführungsform beträgt der äußere Durchmesser des Teils 9 etwa 0,8 mm (21 Gauge), wobei der Durchmesser des Nadelspitzenteils 10 in etwa bei 0,3 bis 0,4 mm liegt, die Erfindung jedoch nicht auf diese Abmessungen oder ähnliche Proportionen beschränkt ist. Es ist als wahrscheinlich anzunehmen, daß der größere Durchmesser im Bereich von 0,6 bis 1,0 mm und der verkleinerte Durchmesser im Bereich von 0,2 bis 0,5 mm liegen dürfte. Zwischen den Teilen 9 und 10 befindet sich eine Schulter 11, die von dem Lanzettenkörper umschlossen wird, damit verhindert wird, daß sich die Nadel vorwärts bewegt, sobald die Kappe entfernt wird. Wie aus 5 ersichtlich, ist die Schulter eine abrupte Stufe, könnte jedoch auch ein abgeschrägter Übergang sein.
  • Bei einem Beispiel für die Herstellung der Lanzette wird ein Vorrat an Nadelrohlingen geeigneter Länge, jedoch konstanten Durchmessers einer automatisierten mittigen, zylindrischen Schleifmaschine zugeführt, die so eingestellt ist, daß sie die Nadelrohlinge so schleift, daß der Spitzenteil 10 verkleinerten Durchmessers entsteht. Diese drehsymmetrischen Zwischenrohlinge werden dann einer Schleifmaschine zugeführt, um den Nadelpunkt oder die Spitze 4 auszubilden (typischerweise durch Schleifen von drei flachen Flächen). Die fertigen Nadeln werden dann an eine Spritzgußmaschine abgegeben, wo sie in dem Formhohlraum durch die Gießstifte (nicht gezeigt) gehalten werden. Der Körper und die Kappe werden dann, sobald sie hergestellt sind, rund um die Nadel aus Kunststoffmaterial spritzgegossen. Schließlich wird die fertige Lanzette aus der Form ausgeworfen.

Claims (11)

  1. Lanzette für einen Hautstecher, mit einer von einem Körper (1) aus Kunststoffmaterial mit Ausnahme ihrer Spitze umgebenen Nadel (3), dadurch ge kennzeichnet, daß die Nadel (3) einen größeren Durchmesserteil (9) von im allgemeinen kreisrunden Querschnitt in dem Lanzettenkörper (1) aufweist, jedoch mit einer koaxialen Verkleinerung des Durchmessers vor dem Austritt an der Spitze (4) versehen ist, der einen kleineren Durchmesserteil (10) von im allgemeinen kreisrunden Querschnitt bildet, und daß der größere Querschnittsteil der Nadel einen Durchmesser im Bereich von 0,6 bis 1,0 mm hat.
  2. Lanzette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verringerung des Querschnitts durch eine abrupte Stufe (11) geschieht.
  3. Lanzette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verringerung des Querschnitts durch eine abgeschrägte Schulter erfolgt.
  4. Lanzette nach Anspruch 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Wegbrechkappe (5) mit dem Körper (1) zu einem Stück spritzgegossen ist, um die Nadelspitze zu umhüllen.
  5. Lanzette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der größere Durchmesserteil der Nadel einen Durchmesser von 0,8 mm hat.
  6. Lanzette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der reduzierte Durchmesserteil (10) der Nadel einen Durchmesser im Bereich von 0,2 bis 0,5 mm hat.
  7. Lanzette nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der reduzierte Durchmesserteil der Nadel einen Durchmesser im Bereich von 0,3 bis 0,4 mm hat.
  8. Verfahren zur Herstellung einer Lanzette für einen Hautstecher, umfassend die Schritte: Schaffung eines im allgemeinen zylindrischen Nadelrohlings, Verringerung des Durchmessers des einen Endteils (10) des Rohlings, Formung eines Punktes auf dem freien Ende oder der Spitze des einen Endteils (10), um dadurch eine Nadel zu schaffen, Einführen der Nadel in eine Gießform und Einführen von Kunststoffmaterial in diese Gießform, um rund um die Nadel neben ihrer Spitze einen Lanzettenkörper zu bilden, dadurch gekennzeichnet, daß der verringerte Durchmesserteil (10) einen im allgemeinen kreisrunden Querschnitt hat und koaxial zu dem größeren Durchmesserteil liegt, und daß der verringerte Durchmesserteil einen Durchmesser im Bereich von 0,6 mm bis 1,0 mm aufweist.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verringerung des einen Endteils des Rohlings durch Schleifen eines Zylinders erfolgt.
  10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verringerung des einen Endteils des Rohlings durch Walzen erfolgt.
  11. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verringerung des einen Endteils des Rohlings durch Drehen erfolgt.
DE60126819T 2000-12-14 2001-12-11 Lanzette für hautstiche Expired - Lifetime DE60126819T2 (de)

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GBGB0030489.9A GB0030489D0 (en) 2000-12-14 2000-12-14 Improvements relating to blood sampling device
GB0030489 2000-12-14
PCT/GB2001/005433 WO2002047550A1 (en) 2000-12-14 2001-12-11 Lancet for skin prickers

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DE60126819D1 DE60126819D1 (de) 2007-04-05
DE60126819T2 true DE60126819T2 (de) 2007-11-15

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EP (1) EP1345531B1 (de)
JP (1) JP3987434B2 (de)
DE (1) DE60126819T2 (de)
GB (1) GB0030489D0 (de)
WO (1) WO2002047550A1 (de)

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