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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Blutreservoir.
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Beispielsweise
wird in der offenen Herzchirurgie ein extracorporaler Blutkreislauf
in einer derartigen Weise durchgeführt, daß Blut von Venen (großen Venen)
eines Patienten abgezogen wird, ein Gasaustausch in dem But durch
einen Oxygenator durchgeführt
wird, und das Blut zu dem arteriellen System des Patienten durch
Betrieb einer Blutpumpe zurückgebracht
wird.
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Ein
extracorporales Blutkreislaufsystem umfaßt einen Hauptkreis mit einer
Blutrückkehrleitung
von großen
Venen und einer Blutrückkehrleitung
zu dem arteriellen System, einen Saugkreis für abgesaugtes Blut, das sich
im Operationsfeld angesammelt hat, und einen Abzugskreis für abgesaugtes
Blut, das sich in dem Herz angesammelt hat.
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Bei
diesen Saug- und Abzugskreisen wird von dem Operationsfeld (außerhalb
des Herzens) abgesaugtes Blut und von dem inneren des Herzens abgezogenes
Blut in ein Blutreservoir (kardiotomisches Reservoir) eingeführt, um
das von diesen Regionen abgesaugte Blut zeitweise zu speichern.
Ein in dem Blutreservoir vorgesehenes Filterteil filtert Fremdstoffe
aus dem Blut und entfernt Bläschen
aus dem Blut. Das Blut, welches der Filterung und Bläschenentfernung
in dem Blutreservoir unterworfen wurde, wird zu dem Patientenkörper zurückgebracht.
Das Blutreservoir hat ebenfalls eine Speicherfunktion, um die Blutrückkehrrate durch
Regulierung des Blutvolumens in dem Kreislauf konstant zu halten.
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Die
Schriften US-A-5,849,186 und US-A-5,800,721 betreffen Blutreservoire
für die
Behandlung und Sammlung von zwei Blutarten: Das erste ist venöses Blut
und das zweite ist kardiotomisches Blut. Kardiotomisches Blut kommt
von einer Operationsseite und wird behandelt, um Fremdstoffe zu
entfernen. Venöses
Blut kommt von dem zirkulären
System des Patienten und wird behandelt, um jegliche enthaltenen
Gasbläschen zu
entfernen. Beide Arten von Blut werden zu dem Patienten zurückgeleitet.
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Bei
Blut, das dazu gebracht wird, in das oben erwähnte Blutreservoir einzuströmen, enthält von dem Außenraum
des Herzens abgesaugtes Blut vergleichsweise große Mengen von Fremdstoffen
wie etwa Fetttröpfchen,
Gewebebruchstücken,
denaturierten Proteinen und Aggregaten anders als die der gewöhnlichen Blutinhalte.
Andererseits hat von dem Inneren des Herzens abgezogenes Blut geringere
Inhalte von derartigen Fremdstoffen und ist weniger beschädigt und
ist im allgemeinen das gleiche wie das Blut, welches von großen Venen
abgezogen wird.
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Das
herkömmliche
Blutreservoir ist derart aufgebaut, daß Blut, welches von dem Außenraum
des Herzens abgesaugt wird, und Blut, das von dem Innenraum des
Herzens abgezogen wird, nach deren Zusammenfluß in dem Blutreservoir von
einer gemeinsamen Filtereinheit gefiltert wird. Vor und während des
Weges des abgezogenen Blutes durch das Filterteil in dem Blutreservoir
kontaktiert daher das weniger beschädigte abgezogene Blut Fremdstoffe,
die von dem abgesaugten Blut ausgefiltert wurden, und wird durch
Reaktion mit den Fremdstoffen aktiviert.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Blutreservoir
bereitzustellen, das dazu ausgelegt ist, Schäden in darin gespeichertem
Blut zu reduzieren.
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Wie
beansprucht, umfaßt
ein Blutreservoir ein Gehäuse
mit einem Einlaß für abgesaugtes
Blut, durch den Blut einströmen
kann, das von dem Außenraum
des Herzens abgesaugt wird, einen Einlaß für venöses Blut, durch den Blut von
einer großen
Vene einströmen
kann, und einen Blutauslaß.
Das Reservoir umfaßt ebenfalls
eine Filterkammer für
abgesaugtes Blut, die mit dem Einlaß für abgesaugtes Blut in Verbindung
steht, und wenigstens teilweise von einen Filterteil abgesaugtes
Blut zum Filtern des durch den Bluteinlaß für abgesaugtes Blut strömenden abgesaugten
Blutes gebildet ist, und eine in dem Gehäuse vorgesehene Filtereinheit für venöses Blut
mit einem Filterteil für
venöses
Blut zum Filtern von durch den Einlaß für venöses Blut strömenden Blut.
Gemäß der Erfindung
umfaßt
das Reservoir weiter einen Einlaß für abgezogenes Blut, durch den von
dem Inneren des Herzens abgezogenes Blut einströmen kann, und eine Filterkammer
für abgezogenes Blut,
die in Verbindung mit dem Einlaß für abgezogenes
Blut steht, und wenigstens teilweise durch ein Filterteil für abgezogenes
Blut zum Filtern des durch den Einlaß für abgezogenes Blut strömenden abgezogenen
Blutes gebildet ist. Das in das Gehäuse strömende abgezogene Blut kann
daher durch das Filterteil für
abgezogenes Blut gelangen, ohne mit Fremdstoffen in Kontakt zu kommen,
die von dem abgesaugten Blut ausgefiltert wurden.
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In
einer Ausführungsform
umfaßt
das Blutreservoir weiter eine in dem Gehäuse vorgesehene Filtereinheit,
wobei die Filtereinheit ein Filterteil aufweist, das das Filterteil
für abgezogenes
Blut und das Filterteil für
abgesaugtes Blut bildet.
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Vorzugsweise
sind die Filterkammer für
abgezogenes Blut und die Filterkammer für abgesaugtes Blut gebildet,
indem eine Trennung zur Aufspaltung eines von dem Filterteil umgebenen
Raums verwendet wird.
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Vorzugsweise
sind die Filterkammer für
abgezogenes Blut und die Filterkammer für abgesaugtes Blut durch getrennte
Filterteile gebildet.
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In
einer weiteren Ausführungsform
umfaßt
das Blutreservoir eine in dem Gehäuse vorgesehene Filtereinheit
für abgezogenes
Blut, welche das Filterteil für
abgezogenes Blut aufweist, und eine in dem Gehäuse vorgesehene Filtereinheit
für abgesaugtes
Blut, welche das Filterteil für
abgesaugtes Blut aufweist. Das Reservoir umfaßt weiter ein in der Filtereinheit
für abgesaugtes
Blut angeordnetes Antischäumungsmittel,
wobei das Antischäumungsmittel
an einer Stelle angeordnet ist, welche ausgelegt ist, mit dem durch
den Einlaß für abgesaugtes
Blut strömenden
abgesaugten Blut in Berührung
zu kommen. Das durch den Einlaß für abgezogenes
Blut einströmende
abgezogene Blut kann durch das Filterteil für abgezogenes Blut gelangen,
ohne mit dem Antischäumungsmittel
in Berührung
zu kommen.
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Vorzugsweise
sind wenigsten eine in dem Filterteil für abgezogenes Blut festgelegte
Bedingung und wenigstens eine in dem Filterteil für abgesaugtes
Blut festgelegte Bedingung voneinander verschieden.
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Vorzugsweise
weist das Filterteil für
abgezogenes Blut einen Siebfilter auf.
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Vorzugsweise
weist das Filterteil für
abgesaugtes Blut einen Tiefenfilter auf.
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Vorzugsweise
weist das Filterteil für
abgesaugtes Blut einen Vliesstoff auf.
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Vorzugsweise
sind die wirksame Fläche
des Filterteils für
abgezogenes Blut und die wirksame Fläche des Filterteils für abgesaugtes
Blut voneinander verschieden.
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Vorzugsweise
umfaßt
das Blutreservoir weiter eine Entschäumungseinrichtung, die an dem
Filterteil und/oder einem Halteteil gehalten ist.
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Vorzugsweise
ist das Antischäumungsmittel
an dem in der Filtereinheit für
abgesaugtes Blut vorgesehenen Halteteil und/oder dem Filterteil
für abgesaugtes
Blut gehalten.
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Vorzugsweise
ist das Antischäumungsmittel
ebenfalls unterhalb eines Maximalblutpegels vorgesehen.
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Vorzugsweise
weist die Filtereinheit für
abgezogenes Blut ein Antischäumungsmittel
auf, das derart an einer Stelle oberhalb des Maximalblutpegels angeordnet
ist, das das durch den Einlaß für abgezogenes
Blut einströmende
abgezogene Blut in einer Normalsituation nicht mit dem Antischäumungsmittel
in Berührung kommt.
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Vorzugsweise
umfaßt
das Blutreservoir weiter:
ein an dem Filterteil, welches die
Filterkammer für
abgezogenes Blut bildet, und/oder einem an der Filterkammer für abgezogenes
Blut angeordneten Halteteil erhaltenes Antischäumungsmittel;
ein an dem
Filterteil, welche die Filterkammer für abgesaugtes Blut bildet und/oder
einem an der Filterkammer für
abgesaugtes Blut angeordneten Halteteil gehaltenes Antischäumungsmittel;
und
die insgesamt gehaltenen Mengen der obigen Antischäumungsmittel
sind voneinander verschieden.
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Vorzugsweise
umfaßt
das Blutreservoir weiter ein Einführrohr für abgezogenes Blut zum Führen von Blut
von dem Einlaß für abgezogenes
Blut in die Filterkammer für
abgezogenes Blut, und ein Einführrohr
für abgesaugtes
Blut zum Führen
von Blut von dem Einlaß für abgesaugtes
Blut in die Filterkammer für
abgesaugtes Blut.
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Vorzugsweise
ist die gleiche Art von Filterteil wie das Filterteil für venöses Blut
als Filterteil für
abgezogenes Blut verwendet.
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In
den beiliegenden Zeichnungen:
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1 ist
eine Seitenansicht eines Blutreservoirs, welches eine erste Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt;
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2 ist
eine ein entlang der Linie A-A aus 1 genommene
Querschnittsansicht;
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3 ist
eine entlang der Linie C-C von 2 genommene
Querschnittsansicht;
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4 ist
eine entlang der Linie B-B aus 1 genommene
Querschnittsansicht;
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5 ist
ein einen extra extracorporalen Blutkreislauf zeigendes Kreislaufdiagramm;
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6 ist
eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt, eines Blutreservoirs,
welches eine zweite Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt;
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7 ist
eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt, eines Blutreservoirs,
welches eine dritte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt;
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8 ist
eine entlang er Linie X-X aus 7 genommene
Querschnittsansicht; und
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9 ist
ein Diagramm, das einen Blutzirkulationskreis zeigt, der in einem
Experiment verwendet wurde, welches für Beispiele der vorliegenden
Erfindung durchgeführt
wurde.
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Blutreservoire
in Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden unten mit Bezug auf die beiliegenden
Zeichnungen im Detail beschrieben.
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<Erste Ausführungsform>
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Ein
Blutreservoir, das eine erste Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung darstellt, wird mit Bezug auf die 1 bis 5 beschrieben. 1 ist
eine Seitenansicht eines Blutreservoirs, die eine erste Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt, 2 ist eine
Querschnittansicht, die entlang der Linie A-A von 1 genommen
ist, 3 ist eine Querschnittsansicht, die entlang der
Linie C-C aus 2 genommen ist, 4 ist
eine Querschnittsansicht, die entlang der Linie B-B von 1 genommen
ist, und 5 ist ein Kreislaufdiagramm,
das einen extracorporalen Blutkreislauf zeigt.
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In 1 zeigt
das Bezugszeichen 1 ein Blutreservoir an; 2, ein
Gehäuse; 3,
einen Gehäusekörper; 4, einen
Deckel; 5a, einen Einlaß für abgezogenes Blut; 5c,
einen Einlaß für venöses Blut; 5d,
einen Vorbehandlungslösungseinlaß; 6,
einen Blutauslaß; 7a und 7b,
Filter und Entschäumungsvorrichtungen; 25,
einen Blutreservoirraum; und 31, einen Vorsprungsbereich.
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In 1 ist
das Blutreservoir 1 aufgebaut, indem ein Reservoir zur
zeitweisen Aufbewahrung von von großen Venen abgezogenen Bluts
und ein Reservoir (kardio tomisches Reservoir), welches der zeitweisen Speicherung
von Blut dient, das von dem Außenraum
eines Herzens abgesaugt wird, und von Blut, welches von dem Herzinneren
abgezogen wird, integral kombiniert sind. Das Blutreservoir 1 hat
ein Gehäuse 2,
das von einem Gehäusekörper 3 und
einem Deckel 4 gebildet ist. Ein Blutreservoirraum 25 zur
Speicherung von Blut ist in dem Gehäuse 2 gebildet.
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Der
Gehäusekörper 3 ist
in der Form einer Box gebildet und weist einen vorspringenden Bereich 31 auf,
der nach unten vorragt. Ein mit dem Blutreservoirraum 25 in
Verbindung stehender zylindrischer Blutauslaß 6 ist unterhalb
des Vorsprungsbereichs 31 gebildet.
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Der
Deckel 4 ist an einen oberen Endbereich des Gehäusekörpers 3 angepaßt, um eine
obere Öffnung in
dem Gehäusekörper 3 abzudecken.
Zylindrische Bluteinlässe 5a (Einlaß für abgezogenes
Blut), 5b (Einlaß für abgesaugtes
Blut), und 5c (Einlaß für venöses Blut)
sind an vorbestimmten Stellen in dem Deckel 4 gebildet.
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Die
Bluteinlässe 5a bis 5c und
der Blutauslaß 6 sind
in einem extracorporalen Blutkreislauf wie unten beschrieben eingebunden.
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In 5 zeigt
Bezugsnummer 1 ein Blutreservoir an; 5a, einen
Einlaß für abgezogenes
Blut; 5b, einen Einlaß für abgesaugtes
Blut; 5c einen Einlaß für venöses Blut; 6,
einen Blutauslaß; 7a,
eine Filter- und Entschäumungsvorrichtung; 80,
einen Abzieh-Saugleitung; 81,
eine intrakardialische (Intrathorax) Saugleitung; 82 und 83,
Pumpen; 84, eine Blutabzugsleitung; 85, eine Blutpumpe; 86,
ein Oxygenator; 87 ein arterischer Filter; und 88,
eine Blutrückkehrleitung.
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Mit
Bezug auf 5 ist ein Rohr in einer Abzieh-Saugleitung 80 mit
dem Einlaß für abgezogenes
Blut 5a verbunden. Das heißt, Blut, das von dem Innenraum
des Herzens (insbesondere von dem linken Atrium und dem linken Ventrikel
des Herzens) von einer Pumpe 83 (hiernach als „Abziehpumpe" bezeichnet) abgesaugtes
Blut strömt
durch den Einlaß 5a für abgesaugtes
Blut in das Blutreservoir 1. Dieses abgezogene Blut ist
weniger beschädigtes
Blut hinsichtlich seines Inhalts von Fremdstoffen wie etwa Fetttröpfchen,
Gewebebruchstücke,
denaturierten Proteinen und anderen als in gewöhnlichen Blutinhalten auftretenden
Zusätzen,
die vergleichsweise klein sind. Ebenfalls ist die in dem abgezogenen
Blut enthaltene Menge von Bläschen
vergleichsweise gering.
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Ein
Rohr in einem intrakardiaischen (Intrathorax) Saugleitung 81 ist
mit dem Einlaß 5b für abgesaugtes Blut
verbunden. Das heißt,
Blut, welches von dem Operationsfeld wie etwa einer intrakardiaischen
(Intrathorax) Region (dem Außenraum
des Herzens) durch eine Pumpe 82 (hiernach als „abgesaugtes
Blut" bezeichnet)
abgesaugt wird, strömt
durch den Einlaß 5b für abgesaugtes
Blut in das Blutreservoir 1. Dieses abgesaugte Blut weist
vergleichsweise große
Inhalte von Fremdstoffen wie etwa die oben erwähnten auf, und enthält ebenfalls
eine vergleichsweise große
Menge von Bläschen.
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Ein
Rohr in einer Blutabzugsleitung 84 ist mit dem Einlaß 5c für venöses Blut
verbunden. Das heißt, Blut,
welches von den großen
Venen abgezogen wird, strömt
in das Blutreservoir 1 durch den Einlaß 5c für venöses Blut.
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Filter-
und Entschäumungsvorrichtungen 7a und 7b,
die unten beschrieben werden, entfernen Fremdstoffe und Bläschen von
dem Blut, welches durch die Einlässe 5a bis 5c in
das Blutreservoir 1 strömt.
Hiernach strömt
das Blut durch den Blutauslaß 6 aus.
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Ein
Rohr in einer Leitung, die mit einem Oxygenator 86 verbunden
ist, ist mit dem Blutauslaß 6 verbunden.
Eine Blutpumpe 85 ist in einem Zwischenbereich dieser Leitung
vorgesehen.
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Von
dem Oxygenator 86 sauerstoffangereichertes Blut strömt durch
ein Rohr, welches eine Blutrückkehrleitung 88 bildet,
um in das arterielle System eingespeist zu werden. Ein arterieller
Filter 87 ist in einem Zwischenbereich der Blutrückkehrleitung
vorgesehen.
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Mit
Bezug auf 4 ist in dem Deckel 4 an
der Seite des Einlasses 5c für venöses Blut ein Einlaß 5d für eine Vorbehandlungslösung gebildet,
der verwendet wird, um eine Vorbehandlungslösung in die Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7b zu
injizieren, welche unten beschrieben wird.
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Eine
Entlüftungsöffnung 5e ist
in dem Deckel 4 an der Seite des Einlasses 5c für venöses Blut
entgegengesetzt dem Einlaß 5d für die Vorbehandlungslösung gebildet.
Ein Teil der von mittels den unten beschriebenen Filter- und Entschäumungsvorrichtungen 7a und 7b gespaltenen
Bläschen
erzeugten Luft wird durch die Entlüftungsöffnung 5e nach außen freigegeben.
Luft wird in die Lage versetzt, durch die Entlüftungsöffnung 5e im Einklang
mit der Erhöhung
bzw. der Abnahme der Blutmenge in dem Blutreservoir 1 ein- bzw. auszutreten.
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Bei
der Auswahl der Kapazität
des Reservoirraums 25 in dem oben beschriebenen Gehäuse 2 wird keine
besondere Einschränkung
auferlegt. Es wird jedoch bevorzugt, daß die Kapazität auf etwa
3000 bis 5000 ml für
Erwachsene und auf etwa 1000 bis 2500 ml für kleine Kinder gesetzt ist.
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Das
Material von jeweils dem Gehäusekörper 3 und
dem Deckel 4 kann ausgewählt werden aus Polycarbonat,
einem Acrylharz, Polyethylenterephthalat, Polyethylen, Polypropylen,
Polystyrol, Polyvinylchlorid, acrylisch-styrolem Copolymer, acrylisch-butadien-styrolem Copolymer,
und ähnlichem.
Unter diesen Materialien sind Polycarbonat, ein acrylischer Harz,
Polystyrol und Polyvinylchlorid besonders bevorzugt.
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Vorzugsweise
sind der Gehäusekörper 3 und
der Deckel 4 im wesentlichen durchsichtig hergestellt, um
zu ermöglichen,
daß die
Menge des gespeicherten Blutes, der Blutzustand, usw. in dem Gehäuse visuell kontrolliert
werden kann.
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Vorzugsweise
ist eine (nicht gezeigte) Skala zur Anzeige der gespeicherten Blutmenge
an einer Vorderfläche
(einer Endfläche
zur Seite der linken Hand wie in 1 gesehen)
oder einer Seitenfläche
des Gehäusekörpers 3 vorgesehen.
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In
dem so-aufgebauten Blutreservoir 1 sind zwei Filter- und
Entschäumungsvorrichtungen 7a und 7b zur
Entfernung von Fremdstoffen und Bläschen, die in dem in den Reservoirraum 25 strömenden Blut
enthalten sind. Der Aufbau von jeweils den Filter- und Entschäumungsvorrichtungen 7a und 7b wird
beschrieben.
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Die
Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7a bildet
einen kardiotomischen Filter. Von dem Einlaß 5a für abgezogenes
Blut abgezogenes Blut und von dem Einlaß für abgesaugtes Blut abgesaugtes
Blut strömen in
diesen Filter.
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In 2 zeigt
das Bezugszeichen 5a einen Einlaß für abgezogenes Blut an; 5b,
einen Einlaß für abgesaugtes
Blut; 7a, eine Filter- und Entschäumungsvorrichtung; 14,
ein Einführrohr
für abgesaugtes
Blut; 15, ein Filterteil; 16, ein Entschäumungsteil; 17,
ein Blutverteilteil; 18, ein Vergießmaterial; 19, eine
Trennung; 20, ein Einführrohr
für abgezogenes
Blut; 71, eine Filterkammer für abgezogenes Blut; 72,
eine Filterkammer für abgesaugtes
Blut; und 161, eine untere Endfläche des Entschäumungsteils.
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Mit
Bezug auf 2 hat die Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7a ein
Einführrohr 20 für abgezogenes
Blut, das mit dem Einlaß 5a für abgezogenes
Blut verbunden ist, ein Einführrohr 14 für abgesaugtes Blut,
das mit dem Einlaß 5b für abgesaugtes
Blut verbunden ist, ein Filterteil 15, ein Entschäumungsteil 16, welches
entlang der inneren Fläche
eines oberen Bereichs des Filterteils 15 plaziert ist,
ein Blutverteilerteil 17, und eine Trennung 19.
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Der
Ausdruck „eine
Filter- und Entschäumungsvorrichtung" in der Beschreibung
der vorliegenden Erfindung bezieht sich auf eine Filtereinheit,
welche ein Entschäumungsteil
aufweist (ebenfalls aufweisend ein Filterteil, ein Einführrohr,
und, wenn notwendig, ein Blutverteilerteil und eine Trennung), oder
bezieht sich nur auf eine Filtereinheit.
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Das
Einführrohr 14 für abgesaugtes
Blut ist ein rohrförmiges
Teil, das sich nach unten und im allgemeinen vertikal erstreckt,
während
es gradual in seinem Innendurchmesser verringert wird. Ein oberer
Endbereich des Einführrohrs 14 für abgesaugtes
Blut steht in Verbindung mit dem Einlaß 5b für abgesaugtes
Blut. Das obere Ende des Einführrohrs 14 für abgesaugtes
Blut ist leicht höher
als die untere Endfläche 161 des Entschäumungsteils 16 positioniert.
Blut (abgesaugtes Blut), das dazu gebracht wird, von dem Einlaß 5b für abgesaugtes
Blut in das Einführrohr 14 für abgesaugtes
Blut zu strömen,
fällt von
dem unteren Ende des Einführrohrs 14 für abgesaugtes
Blut, und wird so dem Innenraum der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7a zugeführt, ohne
in Kontakt mit dem Entschäumungsteil 16 gebracht
zu werden. Da das untere Ende des Einführrohrs 14 für abgesaugtes
Blut an einer vergleichsweise höheren
Lage (höher
als das untere Ende des Einführrohrs 20 für abgezogenes
Blut) liegt, wird es nicht in das Blut in der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7a eingetaucht,
selbst wenn der Flüssigkeitspegel
des Blutes durch die von dem Filterteil 15 ausgefilterten Fremdstoffe
auf ein gewisses Niveau gehoben ist, und dadurch wird Schaumbildung
unterdrückt.
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Das
obere Ende des Einführrohrs 20 für abgezogenes
Blut steht mit dem Einlaß 5a für abgezogenes Blut
in Verbindung. Vorzugsweise ist das untere Ende des Einführrohrs 20 für abgezogenes
Blut im Vergleich mit dem unteren Ende des Einführrohrs 14 für abgesaugtes
Blut nach unten erstreckt. Wenn das Einführrohr 20 für abgezogenes
Blut in dieser Weise gebildet ist, fällt Blut, das von dem unteren
Ende des Einführrohrs 20 für abgezogenes
Blut herabfällt,
sanft auf das Blutverteilerteil 17, wodurch das Maß an Schaumbildung
verringert wird.
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Das
Material von jeweils dem Einführrohr 14 für abgesaugtes
Blut und dem Einführrohr 20 für abgezogenes
Blut kann aus polymerischen Materialien ausgewählt sein, z. B. Polycarbonat,
einer acrylisches Harz, Polyethylenterephthalat (PET), Polybutylenterephthalat
(PBT), Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol, Polyvinylchlorid,
acrylisch-styroles Copolymer, und acrylisch-butadien-Styrolcopolymer,
verschiedene Gläser,
verschiedene Keramiken, z. B. Alumina und Silica, Metalle, z. B.
rostfreier Stahl, Aluminium, Kupfer, und Titan, verschiedene Kohlenstoffmaterialien,
oder kann als Kombination von zwei oder mehrerer dieser Materialien ausgewählt sein.
Unter diesen Materialien werden Polyvinylchlorid, Polycarbonat,
Polystyrol, PET und rostfreier Stahl in besonderer Weise bevorzugt.
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Das
Filterteil 15, welches vorzugsweise eine zylindrische Form
hat, wird um das Einführrohr 14 für abgesaugtes
Blut und das Einführrohr 20 für abgezogenes
Blut plaziert, welche wie oben beschrieben gebildet sind. Das Filterteil 15 hat
die Funktion, Fremdstoffe und Bläschen
aus dem Blut zu entfernen.
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Das
Filterteil 15 ist aus einem porösen Material gebildet, welches
eine ausreichend hohe Blutdurchlässigkeit
aufweist. Beispiele für
solche poröse
Materialien sind ein Maschengitter (Netz), Gewebe und ein Vliesstoff.
Eines dieser Teile oder eine Kombination von jeglichen dieser Teile
(insbesondere in gestapelter Form) kann verwendet werden. Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird es bevorzugt, einen Vliesstoff in dem Filterteil 15 einzuschließen, da
ein Vliesstoff eine hohe Blutdurchlässigkeit aufweist und dazu
ausgelegt ist, in wirksamer Weise Fremdstoffe aus Blut zu entfernen.
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Das
Material des Filterteils 15, insbesondere das Material
des Vliesstoffes kann aus polymerischen Materialien gewählt werden,
z. B. Polyestern, wie etwa PET und PBT, Nylon (Polyamid), Tetron,
Rayon, Polyolefinen, wie etwa Polypropylen und Polyethylen, und
Polyvinylchlorid, oder kann als Kombination von zwei oder mehreren
dieser Materialien ausgewählt
sein. Unter diesen Materialien werden insbesondere Polyester, Polypropylen
und Polyethylen bevorzugt.
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Das
Filterteil 15 kann einer hydrophilisierenden Behandlung
wie etwa einer Plasmabehandlung oder einer Beschichtung mit einem
hydrophilen polymerischen Material unterworfen werden, um dessen
Blutdurchlässigkeit
weiter zu verbessern. In einem derartigen Fall kann eine Hydrophilisierungsbehandlung
wie etwa eine Plasmabehandlung auf Basis einer herkömmlichen
Methode durchgeführt
werden.
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In 3 zeigt
das Bezugszeichen 14 ein Einführrohr für abgesaugtes Blut an; 15,
ein Filterteil; 16, ein Entschäumungsteil; 19, eine
Trennung; 20, ein Einführrohr
für abgezogenes
Blut; 155, eine innere Schicht; und 156, eine äußere Schicht.
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Das
Filterteil 15 hat eine Innenschicht 155, gebildet
durch Falten (Plissieren) des oben erwähnten Bestandteils, und eine
Außenschicht 156,
die an die Umfangsfläche
der Innenschicht 155 gebunden ist.
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Da
die Innenschicht 155 gebildet hat, um Falten zu haben,
kann das Filterteil 15 eine ausreichend große wirksame
Fläche
aufweisen. Die Außenschicht 156 hat
die Funktion, das Filterteil 15 in einer vorbestimmten Form
zu halten, indem Verformungen der Innenschicht 155 zwischen
der Außenschicht 156 und
dem Entschäumungsteil 16 eingeschränkt werden.
Ein Maschengitter, ein Netz oder Rahmenteil mit einer vergleichsweise
hohen Festigkeit wird vorzugsweise als die Außenschicht 156 verwendet.
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Das
Blutverteilerteil 17 ist an der unteren Endöffnung des
Filterteils 15 angebracht, um in Richtung der Innenseite
der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7a zu
ragen. Das Blutverteilerteil 17 hat die Funktion, Blut,
welches von dem unteren Ende des Einführrohrs 14 für abgesaugtes
Blut herabfällt,
auf die Innenfläche des
Filterteils 15 zu verteilen.
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Das
untere Ende des Filterteils 15 ist an einem Randbereich
des Blutverteilerteils 17 durch ein Vergießmaterial 18 befestigt.
Die oberen Enden des Filterteils 15 und das Entschäumungsteil 16 sind
an einem Basisbereich des Einführrohrs 14 für abgesaugtes
Blut durch ein Vergießmaterial 18 befestigt.
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Vorzugsweise
ist das Entschäumungsteil 16,
an dem ein Antischäumungsmittel
gehalten ist, entlang der inneren Fläche eines oberen Bereichs des
Filterteils 15 plaziert. Es ist möglich, die Bläschen verläßlicher durch
das Entschäumungsteil 16 zu
entfernen, welches ein Antischäumungsmittel
erhält.
Das an dem Entschäumungsteil 16 gehaltene
Antischäumungsmittel
hat die Funktion, die Bläschen
zu spalten, wenn die Bläschen
mit ihm in Kontakt gebracht werden. Ein typisches Beispiel eines
Antischäumungsmittels
ist Sililcium (ein Verbindungstyp von Silicium, mit welchen Silica
gemischt ist, ein Öltyp
von Silicium und ähnliches).
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Ein
derartiges Antischäumungsmittel
ist an dem Entschäumungsteil 16 durch
z. B. ein Verfahren zum Imprägnieren
des Bestandteils mit einer Lösung
gehalten, welche Antischäumungsmittel
enthält,
oder indem die Lösung
auf das Teil aufgebracht oder gesprayt wird, und das teil getrocknet
wird (beispielsweise bei 30°C für 180 Minuten).
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Das
Material des Entschäumungsteils 16 kann
aus verschiedenen porösen
Materialien gewählt
werden, z. b. geschäumten
Materialien, wie etwa Polyurethanschaum, Polyethylenschaum, Polypropylenschaum und
Polystyrolschaum, Maschengitter, Gewebe, Vliesstoffe, und gesinterte
Materialien, wie etwa poröse
Keramiken und Harze. Unter diesen Materialien sind diejenigen bevorzugt,
die einen vergleichsweise geringen Widerstand gegen den Durchgang
von Blut aufweisen (oder einen geringen Druckerlust).
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Wenn
ein geschäumtes
Material, z. B. Polyurethanschaum oder ein anderes poröses Material
als Material mit geringem Widerstand gegen Blutdurchgang verwendet
wird, beträgt
die Porengröße etwa
20 μm bis 5
mm, weiter bevorzugt, etwa 30 μm
bis 2 mm.
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Vorzugsweise
ist die Position der unteren Endfläche 161 des Entschäumungsteils 16 nahe
oder höher als
der Blutpegel (maximaler Lmax) gesetzt, welcher von der maximalen
Menge speicherbaren Bluts erreicht wird, d. h., die maximale Menge
des in dem Blutreservoir 1 speicherbaren Bluts.
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Die
maximale Menge an speicherbarem Blut ist ein Blutmengenlimit, über das
hinaus die Blutmenge so groß ist,
daß das
Risiko eines Überflusses
von Blut aus dem Blutreservoir 1 auftritt. Gewöhnlich beträgt die maximale
Menge speicherbaren Bluts etwa 70 bis 100% der effektiven Kapazität des Reservoirraums 25,
abhängig
von den Funktionen und dem Aufbau des Blutreservoirs 1.
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Das
gleiche Antischäumungsmittel
als dasjenige, was oben beschrieben worden ist, kann an dem Filterteil 15 (insbesondere
einem oberen Bereich davon) durch die gleiche Haltemethode gehalten
werden.
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Die
Trennung 19 ist innerhalb des Filterteils 15 vorgesehen,
um sich in der axialen Richtung (Oben-Untenrichtung) zu erstrecken.
Der Raum innerhalb des Filterteils 15 wird dadurch in eine
Filterkammer 71 für
abgezogenes Blut zur rechten Hand wie in 2 gesehen,
und eine Filterkammer 72 für abgesaugtes Blut zur linken
Hand wie in 2 gesehen, aufgeteilt. Das heißt, die
Filterkammer 71 für
abgezogenes Blut ist zwischen der Trennung 19 und dem Bereich
des Filterteils 15 an der rechten Seite, wie in 2 gesehen,
definiert (davon umgeben). Die Filterkammer 72 für abgesaugtes
Blut ist zwischen der Trennung 19 und dem Bereich des Filterteils 15 auf
der linken Seite, wie in 2 gesehen, definiert (davon
umgeben).
-
Das
Einführrohr 20 für abgezogenes
Blut ist in der Filterkammer 71 für abgezogenes Blut positioniert, um
ein Einströmen
von abgezogenem Blut von dem Einlaß 5a für abgezogenes
Blut zu ermöglichen.
Das Einführrohr 14 für abgesaugtes
Blut ist in der Filterkammer 72 für abgesaugtes Blut angeordnet,
um ein Einströmen
von abgesaugtem Blut von dem Einlaß 5b für abgesaugtes
Blut zu ermöglichen.
Das heißt,
das in die Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7a einströmende abgezogene
Blut und abgesaugte Blut kommt vor dem Weg des Bluts durch die Filterkammer 15 nicht
miteinander in Berührung.
-
Die
oben-beschriebene Anordnung stellt sicher, daß abgezogenes Blut, welches
in die Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7a strömt, durch
die Filterkammer 15 gelangt, ohne Fremdstoffe wie etwa
Fetttröpfchen,
Gewebebruchstücke,
denatierierte Proteine und Aggregate anders als die gewöhnlichen
Blutinhalte zu kontaktieren, welche von dem abgesaugten Blut durch
das Filterteil 15 ausgefiltert werden. Daher wird das abgezogene
Blut nicht durch Wechselwirkung mit oben erwähnten Fremdstoffen aktiviert,
und wird in einem weniger beschädigten
Zustand gehalten. Folglich wird der Gesamtschaden für einzuspeisendes
(zurückkehrendes)
Blut nach der zeitweiligen Speicherung in dem Blutreservoir 1 verringert,
wodurch schädliche
Wirkungen auf den lebendigen Körper
verringert werden.
-
Die
Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7b wird
als nächstes
beschrieben. Die gleichen Details wie diejenigen der Filter- und
Entschäumungsvorrichtung 7a werden
nicht wiederholt.
-
In 4 gibt
das Bezugszeichen 1 ein Blutreservoir an; 2, ein
Gehäuse; 3,
einen Gehäusekörper; 4, einen
Deckel; 5c, einen Einlaß für venöses Blut; 5d, einen
Einlaß für eine Vorbehandlungslösung; 5e,
eine Entlüftungsöffnung; 6,
einen Blutauslaß; 7b,
eine Filter- und Entschäumungsvorrichtung; 8,
ein Einführrohr
für venöses Blut; 9,
ein Filterteil für
venöses
Blut; 10, ein Entschäumungsteil; 11,
ein Einführrohr
für eine
Vorbehandlungslösung; 12,
ein Rahmenteil; 25, einen Blutreservoirraum; 31,
einen Vorsprungsbereich; 73, eine Filterkammer für venöses Blut;
und 101, eine Position.
-
Mit
Bezug auf 4 weist die Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7b ein
Einführrohr 8 für venöses Blut
auf, welches mit dem Einlaß 5c für venöses Blut
verbunden ist, ein Filterteil 9 für venöses Blut, und ein Entschäumungsteil 10,
das oberhalb des Filterteils 9 für venöses Blut plaziert ist. In der
Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7b ist
eine Filterkammer 73 für
venöses
Blut von dem Filterteil 9 für venöses Blut gebildet. Die Filterkamemr 73 für venöses Blut
steht mit dem Einlaß 5c für venöses Blut
durch das Einführrohr 8 für venöses Blut
in Verbindung. Die auf diese Weise konstruierte Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7b entfernt Bläschen und
Fremdstoffe, die in dem Blut enthalten sind, welches von großen Venen
abgezogen wird.
-
Das
Einführrohr 8 für venöses Blut
ist ein gerades Rohr, das sich im allgemeinen vertikal erstreckt
und sein oberes Ende mit dem Einlaß 5c für venöses Blut
verbunden hat. Das untere Ende des Einführrohrs 8 für venöses Blut
ist bis zu der Nähe
eines inneren Bodenbereichs der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7b erstreckt,
um sicherzustellen, daß das
Blut, welches von dem Einlaß 5c für venöses Blut
in das Einführrohr 8 für venöses Blut
strömt,
zu dem Inneren der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7b zugeführt wird,
ohne in Kontakt mit dem unten beschriebenen Entschäumungsteil 10 zu
gelangen, wodurch verhindert wird, daß ein Antischäumungsmittel
in das Blut gemischt wird, wenn das Blut in die Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7b strömt.
-
In
der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7b ist
ein Einführrohr 11 für eine Vorbehandlungslösung vorgesehen,
welches einen Durchmesser hat, der kleiner als derjenige des Einführrohrs 8 für venöses Blut
ist. Das obere Ende des Einführrohrs 11 für die Vorbehandlungslösung ist
mit dem Einlaß 5d für die Vorbehandlungslösung verbunden.
Das untere Ende des Einführrohrs 11 für die Vorbehandlungslösung ist
zu der Nähe eines
inneren Bodenbereichs der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7b erstreckt,
wie auch das Einführrohr 8 für venöses Blut.
-
Das
Filterteil 9 für
venöses
Blut und das Entschäumungsteil 10 sind
um das Einführrohr 8 für venöses und
das Einführrohr 11 für die Vorbehandlungslösung plaziert,
die wie oben beschrieben gebildet ist.
-
Vorzugsweise
ist das Filterteil 9 für
venöses
Blut aus dem gleichen Material wie dem oben beschriebenen gebildet.
Ein Filterteil, das ein Maschengitter enthält, ist in besonderer Weise
bevorzugt, da ein Maschengitter eine hohe Blutdurchlässigkeit
und eine hohe Öffnungsgenauigkeit
aufweist, und dazu ausgelegt ist, in wirksamer Weise Bläschen, usw.
zu entfernen.
-
Das
Maschengitter kann ein flächiges
Maschengitter sein, bei dem Maschen regulär angeordnet sind, und das
in der Form eines gewobenen oder gewirkten Faserstoffes vorgesehen
ist, eines einstückig
gebildeten Teils, eines bearbeiteten Teils, oder ähnlichem.
-
Das
Material des Filterteils 9 für venöses Blut, insbesondere das
Material für
das Gitter kann aus polymerischen Materialien ausgewählt sein,
z. B. Polyestern, wie etwa PET und PBT, Nylon (Polymaid), Tetron, Rayon,
Polyolefinen, wie etwa Polypropylen und Polyethylen, und Polyvinylchlorid,
metallische Materialien, wie etwa Aluminium und rostfreier Stahl,
oder als eine Kombination von zwei oder mehreren dieser Materialien ausgewählt werden.
Unter diesen Materialien sind Polyester, Polypropylen, Polyethylen
und rostfreier Stahl besonders bevorzugt.
-
Die
in dem Filterteil 9 für
venöses
Blut verwendete Filteröffnung
beträgt
vorzugsweise 15 bis 300 μm und
besonders bevorzugt etwa 20 bis 200 μm. Wenn die Öffnung größer als 300 μm ist, können feine
Bläschen zusammen
mit dem Blut durch das Gitter gelangen. Wenn die Öffnung kleiner
als 15 μm
ist, ist der Widerstand gegen den Durchgang von Blut so hoch, daß das Blutniveau
in der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7b dazu
neigt, übermäßig hoch
zu werden.
-
Das
Filterteil 9 für
venöses
Blut kann einer Hydrophilisierungsbehandlung wie etwa einer Plasmabehandlung
oder einer Beschichtung mit einem hydrophilen polymerischen Material
unterworfen werden, um dessen Blutdurchlässigkeit weiter zu verbessern.
In einem derartigen Fall kann eine Hydrophilisierungsbehandlung
wie etwa eine Plasmabehandlung auf der Grundlage eines gewöhnlichen
Verfahrens durchgeführt werden.
-
Es
ist möglich,
in wirksamer Weise Bläschen
von z. B. etwa 20 μm
oder größer im Durchmesser
zu entfernen, indem das wie oben beschrieben gebildete Filterteil 9 für venöses Blut
verwendet wird.
-
Da
das oben-beschriebene Filterteil 9 für venöses Blut selbst von geringer
Steifheit ist, wird es von einem leiterartigen Rahmenteil 12 in
der in 4 gezeigten Anordnung getragen und daran befestigt.
Das Material des Rahmenteils 12 kann das gleiche wie dasjenige
des oben beschriebenen Einführrohrs 8 für venöses Blut
sein.
-
Vorzugsweise
wird das Entschäumungsteil 10,
an dem das gleiche Antischäumungsmittel
wie das oben beschriebene gehalten ist, oberhalb des Filterteils 9 venöses Blut
plaziert. Das Material des Entschäumungsteils 10 ist
ebenfalls das gleiche wie das oben beschriebene. Das gleiche Antischäumungsmittel
wie das oben beschriebene kann ebenfalls an dem Filterteil 9 für venöses Blut
gehalten werden (insbesondere an einem oberen Bereich davon), und
zwar durch die gleiche Haltemethode.
-
Vorzugsweise
ist die Position 101 der unteren Endfläche des Entschäumungsteils 10 nahe
oder höher als
das Blutniveau (maximales Blutniveau Lmax) gesetzt, welches von
der maximalen Menge des in dem Blutreservoir 1 speicherbaren
Bluts erreicht wird.
-
Gemäß der vorliegenden
Erfindung kann das Blutreservoir 1 ohne die oben-beschriebene
Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7b angeordnet
werden.
-
<Zweite Ausführungsform>
-
6 ist
eine Seitenansicht, zum Teil im Schnitt, eines Blutreservoirs, das
eine zweite Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
-
Das
Blutreservoir der zweiten Ausführungsform
wird mit Bezug auf 6 hauptsächlich hinsichtlich der unterschiedlichen
Punkte bezüglich
der oben beschriebenen Ausführungsform
beschrieben, ohne eine Beschreibung der gleichen Details zu wiederholen.
-
In 6 zeigt
das Bezugszeichen 1' ein
Blutreservoir an; 2, ein Gehäuse; 4, einen Deckel; 5a,
einen Einlaß für abgezogenes
Blut; 5b, einen Einlaß für abgesaugtes
Blut, 5c, einen Einlaß für venöses Blut; 5d,
einen Einlaß für eine Vorbehandlungslösung; 6,
einen Blutauslaß, 7b, 7c und 7d,
Filter- und Entschäumungsvorrichtungen, 18,
ein Vergießmaterial; 21,
ein Einführrohr
für abgezogenes
Blut; 22, ein Filterteil für abgezogenes Blut; 23,
ein Entschäumungsteil; 24,
ein Blutverteilerteil; 25, ein Blutreservoirraum; 26,
ein Einführrohr für abgesaugtes
Blut; 27, ein Filterteil für abgesaugtes Blut; 28,
ein Entschäumungsteil; 29,
ein Blutverteilerteil; 31, einen Vorsprungsbereich; 71,
eine Filterkammer für
abgezogenes Blut; und 72, eine Filterkammer für abgesaugtes
Blut.
-
In 6 ist
das Blutreservoir 1' das
gleiche wie das der oben beschriebenen ersten Ausführungsform, abgesehen
davon, daß eine
Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7c zur
Filterung von abgezogenem Blut und zur Entfernung von abgezogenem
Blut und eine Filter- und
Entschäumungsvorrichtung 7d zur
Filterung von abgesaugtem Blut und zur Entfernung von Bläschen aus
abgesaugtem Blut anstelle der Filter- und Verformungsvorrichtung 7a des
Blutreservoirs 1 vorgesehen sind. Das heißt, der
Unterschied bei dieser Ausführungsform
gegenüber
der ersten Ausführungsform
besteht darin, daß eine
Filter- und Entschäumungsvorrichtung
zur Filterung und Entschäumung
von abgezogenem Blut und eine Filter- und Entschäumungsvorrichtung zur Filterung
und Entschäumung
von abgesaugtem Blut als getrennte Einheiten vorgesehen sind.
-
Die
Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7c zur
Filterung und Entschäumung
von abgezogenem Blut hat ein Einfuhrrohr 21 für abgezogenes
Blut, dessen oberes Ende mit dem Einlaß 5a für abgezogenes
Blut verbunden ist, ein Filterteil 22 für abgezogenes Blut, das um
das Einführrohr 21 für abgezogenes
Blut herum plaziert ist, ein Entschäumungsteil 23, das
entlang der inneren Fläche
eines oberen Bereichs des Filterteils 22 für abgeogenes
Blult plaziert ist, und ein Blutverteilerteil 24, das an
dem unteren Ende des Filterteils 22 für abgezogenes Blut plaziert
ist. Eine Filterkammer 71 für abgezogenes Blut ist in der
Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7c gebildet,
indem sie von dem Filterteil 22 für abgezogenes Blut umgeben
ist.
-
Die
Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7d zur
Filterung und Entschäumung
von abgesaugtem Blut hat ein Einführrohr 26 für abgesaugtes
Blut, dessen oberes Ende mit dem Einlaß 5b für abgesaugtes
Blut verbunden ist, ein Filterteil 27 für abgesaugtes Blut, das um
das Einführrohr 26 für abgesaugtes
Blut plaziert ist, ein Entschäumungsteil 28,
das entlang der inneren Fläche
eines oberen Bereichs des Filterteils 28 für abgesaugtes
Blut plaziert ist, und ein Blutverteilerteil 29, das an
dem unteren Ende der Filterkammer 27 für abgesaugtes Blut plaziert
ist. Eine Filterkammer 72 für abgesaugtes Blut ist in der
Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7d gebildet,
indem sie von dem Filterteil 27 für abgesaugtes Blut umgeben
ist.
-
Bei
diesen Filter- und Entschäumungsvorrichtungen 7c und 7d sind
die Details der Filterteile 22 und 27, der Entschäumungsteile 23 und 28,
und der Blutverteilerteile 24 und 29 die gleichen
wie diejenigen, die oben bezüglich
der Filter- und Verformungsvorrichtung 7a der ersten Ausführungsform
beschrieben wurden.
-
Vorzugsweise
ist das untere Ende des Einführrohrs 21 für abgezogenes
Blut zur Führung
des abgezogenen Bluts in die Filter- und Verformungsvorrichtung
im Vergleich mit dem unteren Ende des Einführrohrs 26 für abgesaugtes
Blut weiter nach unten erstreckt, wodurch ein Schaumbildungs-Verringerungseffekt ähnlich demjenigen
der ersten Ausführungsform
erreicht wird.
-
Bei
dieser Ausführungsform
gelangt abgezogenes Blut, das dazu gebracht wird, in die Filter-
und Entschäumungsvorrichtung 7c zu
strömen,
durch das Filterteil 22 für abgezogenes Blut, ohne Fremdstoffe
wie etwa Fetttröpfchen,
Gewebebruckstücke,
denaturierte Proteine und Aggregate anders als die gewöhnlichen Blutinhalte
zu kontaktieren, welche von dem abgesaugten Blut durch das Filterteil 27z für abgesaugtes
Blut in der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7d ausgefiltert
wurden. Daher wird das abgezogene Blut nicht durch Wechselwirkung
mit diesen Fremdstoffen aktiviert. Folglich wird der Gesamtschaden
auf das einzuspeisende (zurückkehrende)
Blut nach der zeitweiligen Speicherung in dem Blutreservoir 1' verringert,
wodurch schädliche
Wirkungen auf den lebendigen Körper
wie bei der ersten Ausführungsform
verringert werden.
-
Die
Bedingungen (Konditionen) in dem Filterteil 22 für abgezogenes
Blut, das sie Filterkammer 71 für abgezogenes Blut bildet,
und Bedingungen in dem Filterteil 27 für abgesaugtes Blut, das die
Filterkammer 72 für
abgesaugtes Blut bildet, sind voneinander verschieden, um die oben-beschriebene
Wirkung zu verbessern. Die Bedingungen in jedem Filterteil sind
wirksame Fläche,
Material, Form, Struktur, Größe, und
Gitteröffnung des
Filterteils, usw.
-
Da
z. B. die Einströmrate
von abgesaugtem blut gewöhnlicherweise
höher als
diejenige von abgezogenen Blutströmen ist, ist die wirksame Fläche des
Filterteils 27 für
abgesaugtes Blut zur Filterung von abgesaugtem Blut gegenüber derjenigen
des Filterteils 22 für
abgezogenes Blut zur Filterung von abgezogenem Blut erhöht, um die
Wirksamkeit zu verbessern, mit der Fremdstoffe und Bläschen, die
in dem abgesaugten Blut enthalten sind, entfernt werden.
-
Ebenfalls
können
Materialien und die Öffnungen
für das
Filterteil 22 für
abgezogenes Blut und das Filterteil 27 für abgesaugtes
Blut voneinander verschieden gestaltet werden, indem der Unterschied
in der Menge der oben beschriebenen gemischten Fremdstoffe beachtet
wird.
-
Die
Gesamtmenge (das Gesamtgewicht) eines an dem Entschäumungsteil 23 zur
Entschäumung
von abgezogenem Blut gehaltenen Antischäumungsmittel kann bezüglich der
Gesamtmenge des an dem Entschäumungsteil 28 zur
Entschäumung
von abgesaugtem Blut gehaltenen Antischäumungsmittel verringert sein,
um die während
des Entschäumens
in das Blut gemischte Menge der Antischäumungsmittel zu verringern,
und dadurch den Schaden für
das Blut zu verringern. Das heißt,
die Menge der in dem abgezogenen Blut enthaltenen Bläschen ist
gewöhnlicherweise
geringer als diejenige in dem abgesaugten Blut, und daher kann die
Menge des Antischäumungsmittels
zur Entschäumung
von abgezogenem Blut verringert werden. Wenn ein Unterschied zwischen
den Mengen der an den beiden Entschäumungsteilen 23 und 28 gehaltenen
Antischäumungsmitteln
festgesetzt ist, wie oben beschrieben, kann die Gesamtmenge der
ins Blut gemischten Antischäumungsmittel
verringert werden, und ein verbesserter Entschäumungseffekt kann in Stabilität erhalten werden.
-
Um
einen Unterschied zwischen den Gesamtmengen der auf den zwei Entschäumungsteilen 23 und 28 gehaltenen
Antischäumungsmittel
festzusetzen, werden die Mengen der gehaltenen Antischäumungsmittel (die
Gewichte pro Einheitsvolumen) oder die Volumen auf den Entschäumungsteilen
unterschiedlich voneinander gestaltet, oder sowohl die Mengen der
gehaltenen Antischäumungsmittel
und die Volumen der Entschäumungsteile
werden unterschiedlich voneinander gestaltet.
-
Das
Antischäumungsmittel
für das
Entschäumungsteil 23 und
das Antischäumungsmittel
für das
Entschäumungsteil 28 können die
gleiche Zusammenstellung oder unterschiedliche Zusammenstellungen
haben (unterschiedlich hinsichtlich der Art und Mengen von Zusätzen).
-
Bei
dieser Ausführungsform
sind, wie oben beschrieben, die Filter- und Entschäumungsvorrichtung zur
Filterung und Entschäumung
von abgezogenem Blut und die Filter- und Entschäumungsvorrichtung zur Filterung
und Entschäumung
von abgesaugtem Blut als getrennte Einheiten vorgesehen, so daß die verschiedenen
Bedingungen in jeder Filter- und Entschäumungsvorrichtung in einfacher
Weise bezüglich
der Blutart kombiniert werden können,
um so den Zustand des aus dem Blutreservoir 1' ausströmenden Blutes
zu verbessern.
-
In
der oben beschriebenen ersten Ausführungsform können zwei
unterschiedliche Festlegungen von Bedingungen in dem Filterteil 15 und
der meng des gehaltenen Antischäumungsmittels
entsprechend denjenigen der zweiten Ausführungsform zwischen der Filterkammer 71 für abgezogenes
Blut und der Filterkammer 72 für abgesaugtes Blut ausgeführt werden,
um die gleiche Wirkung wie diejenige der zweiten Ausführungsform
zu erreichen.
-
<Dritte Ausführungsform>
-
7 ist
eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt, eines Blutreservoirs,
welches eine dritte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt, 8 ist eine
entlang der Linie X-X von 7 genommene Querschnittsansicht.
-
Das
Blutreservoir der dritten Ausführungsform
wird mit Bezug auf 6 hauptsächlich bezüglich unterschiedlichen Punkten
gegenüber
der oben beschriebenen Ausführungsform
beschrieben, ohne die Beschreibung der gleichen Details zu wiederholen.
-
In 7 zeigt
das Bezugszeichen 1'' ein Blutreservoir
an; 2, ein Gehäuse; 3,
einen Gehäusekörper; 4,
Deckel; 5a, einen Einlaß für abgezogenes Blut; 5b,
einen Einlaß für abgesaugtes
Blut; 5c, einen Einlaß für venöses Blut; 5d,
einen Einlaß für eine Vorbehandlungslösung; 6,
einen Blutauslaß, 7b, 7e und 7f,
Filter- und Entschäumungs vorrichtungen; 18,
ein Vergießmaterial; 21,
ein Einführrohr
für abgezogenes
Blut; 24, ein Blutverteilerteil; 25, ein Blutreservoirraum; 26,
ein Einführrohr
für abgesaugtes
Blut; 27, ein Filterteil für abgesaugtes Blut; 29,
ein Blutverteilerteil; 31, ein Vorsprungsbereich; 32 und 34,
Entschäumungsteile; 33,
ein Filterteil für
abgezogenes Blut; 36, ein Rahmenteil; 71, eine
Filterkammer für
abgezogenes Blut; und 82, eine Filterkammer für abgesaugtes
Blut.
-
In 7 ist
das Blutreservoir 1' das
gleiche wie das der oben beschriebenen ersten Ausführungsform, abgesehen
davon, daß eine
Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7e zur
Filterung von abgezogenem Blut und zur Entfernung von Bläschen von
abgezogenem Blut und eine Filter- und Entschäumungsvorrichtung 71 zur
Filterung von abgesaugtem Blut und zur Entfernung von Bläschen von
abgesaugtem Blut anstelle der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7a des
Blutreservoirs 1 vorgesehen sind.
-
Bei
der dritten Ausführungsform
sind eine Filter- und Enschäumungsvorrichtung 7e zur
Ausführung der
Filterung und Entschäumung
von abgezogenem Blut und eine Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7f zur
Ausführung
der Filterung und Entschäumung
von abgesaugtem Blut als getrennte Einheiten vorgesehen, wie diejenigen
der zweiten Ausführungsform.
Bei der dritten Ausführungsform
sind Bedingungen, die anders sind als die, die in der zweiten Ausführungsform
beschrieben wurden (Leistungsfähigkeit
der Vorrichtungen) in jeder der beiden Filter- und Entschäumungsvorrichtungen
gemäß der Blutart
modifiziert.
-
Die
Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7f führt eine
Filterung und Entschäumung
von abgesaugtem Blut aus, das durch den Einlaß 5b für abgesaugtes
Blut darin einströmt.
Die Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7f weist
ein Einführrohr 26 für abgesaugtes
Blut mit seinem oberen Ende mit dem Einlaß 5b für abgesaugtes
Blut verbunden, ein Filterteil 27 für abgesaugtes Blut, ein entlang
der inneren Fläche
des Filterteils 27 für
abgesaugtes Blut plaziertes Entschäumungsteil 32, und
ein Blutverteilerteil 29 auf.
-
Bei
den Filter- und Entschäumungsvorrichtungen 7f sind
die Details des Filterteils 27, des Entschäumungsteils 32 und
des Blutverteilerteils 29 die gleichen wie diejenigen,
die oben bezüglich
der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7d der
zweiten Ausführungsform
beschrieben wurden.
-
Die
Details des Filterteils 27 für abgesaugtes Blut sind im
wesentlichen die gleichen wie diejenigen des Filterteils 15 der
oben beschriebenen ersten Ausführungsform.
Das Filterteil 27 für
abgesaugtes Blut ist jedoch vorzugsweise ein Tiefenfilter (Tiefbett
Filtertyp), in dem das Filterteil Fremdstoffe in seinem inneren
Bereich erfaßt.
Weiter bevorzugt ist es ein Tiefenfilter, der einen Vliesstoff enthält. Dies
ist, da der Tiefenfilter eine vergleichsweise große Menge
von Fremdstoffen ergreifen kann, und daher dazu ausgelegt ist, Fremdstoffe
von abgesaugtem Blut, in dem die Inhalte von Fremdstoffen groß sind,
in wirksamer Weise zu entfernen.
-
8 ist
eine Querschnittsansicht des Filterteils 27 für abgesaugtes
Blut. In 8 dargestellt sind das Einführrohr 26 für abgesaugtes
Blut, das Filterteil 27 für abgesaugtes Blut, das Entschäumungsteil 32,
eine innere Schicht 275, und eine äußere Schicht 276.
Die Struktur des Filterteils 27 für abgesaugtes Blut ist die gleiche
wie diejenige, die in 3 gezeigt ist.
-
Bei
dieser Ausführungsform
ist das Entschäumungsteil 32 vorgesehen,
um das meiste der inneren Fläche
des Filterteils 27 für
abgesaugtes Blut abzudecken, und ist zu eienr Stelle unterhalb des
Blutpegels (maximaler Blutpegel Lmax) erstreckt, welcher durch die
maximale speicherbare Blutmenge in dem Blutreservoir 1'' erreicht wird. Das heißt, bei
der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7f ist
ebenfalls ein Antischäumungsmittel
unterhlb des maximalen Blutpegels Lmax vorgesehen, um in wirksamer
Weise Bläschen
aus dem Blut zu entfernen, wie auch diejenigen oberhalb des Flüssigkeitspegels
des Blutes.
-
Ein
Verfahren zum Halten eines Antischäumungsmittels für das Entschäumungsteil 32,
das in der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7f plaziert
ist, ist nicht als ausschließliches
Verfahren zum Plazieren eines Antischäumungsmittels in der Filter-
und Entschäumungsvorrichtung 7f verwendet,
und jegliches Verfahren kann verwendet werden. Zum Beispiel kann
ein Antischäumungsmittel
an dem Filterteile 27 für
abgesaugtes Blut gehalten sein, und ein Antischäumungsmittel an sowohl dem
Entschäumungsteil 32 als
auch dem Filterteil 27 für abgesaugtes Blut gehalten
sein.
-
Die
Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7e wird
hautpsächlich
bezüglich
unterschiedlicher Punkte hinsichtlich der oben beschriebenen Filter-
und Entschäumungsvorrichtungen 7c und 7d beschrieben,
ohne die Beschreibung von gleichen Details zu wiederholen.
-
Die
Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7e führt die
Filterung und Entschäumung
von abgezogenem Blut aus, welches durch den Einlaß 5a für abgezogenes
Blut darin einströmt.
Die Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7e weist
ein Einführrohr 21 für abgezogenes
Blut, dessen oberes Ende mit der im Einlaß 5a für abgezogenes
Blut verbunden ist, ein Filterteil 33 für abgezogenes Blut, das an
dem Umfang des Einführrohrs 21 für abgezogenes
Blut plaziert ist, ein entlang der inneren Fläche eines oberen Bereichs des
Filterteils 33 für
abgezogenes Blut plaziertes Entschäumungsteil 34, und
ein Blutverteilerteil 24 auf, das an dem unteren Ende des
Filterteils 33 für
abgezogenes Blut plaziert ist. Von dem Einlaß 5a für abgezogenes
Blut kommendes Blut strömt
durch das Einführrohr 21 für abgezogenes
Blut in die Filterkammer 71 für abgezogenes Blut der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7e.
-
Bei
dieser Ausführungsform
sind, wie oben beschrieben, das Filterteil 27 für abgesaugtes
Blut und das Filterteil 33 für abgezogenes Blut als getrennt
Einheiten vorgesehen, um sicherzustellen, daß das abgezogene Blut durch
das Filterteil 33 für
abgezogenes Blut gelangt, ohne Fremdstoffe wie etwa Fetttröpfchen,
Gewebebruchstücke,
denaturierte Proteine und Inhaltsstoffe anders als die gewöhnlichen
Blutinhalte zu kontaktieren, welche von dem abgesaugten Blut ausgefiltert
worden sind. Daher wird das abgezogene Blut nicht durch Wechselwirkung
mit derartigen Fremdstoffen aktiviert, und wird in einem Zustand
geringe Beschädigung
gehalten. Folglich wird der Gesamtschaden auf das in dem Blutreservoir 1'' gespeicherte Blut verringert,
wodurch schädliche
Effekte für
den lebenden Körper
verringert werden.
-
Vorzugsweise
sind das Filterteil 27 für abgesaugtes Blut und das
Filterteil 33 für
abgezogenes Blut unter Festlegung von unterschiedlichen Bedingungen
angeordnet, wie diejenigen der zweiten Ausführungsform. Bedingungen in
jedem Filterteil können
dadurch hinsichtlich des abgesaugten Bluts oder des abgezogenen Bluts
optimiert werden, um den Zustand des in dem Blutreservoir 1'' gespeicherten Blutes weiter zu
verbessern.
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Vorzugsweise
wird die gleiche Art von Filterteil wie das oben beschriebene Filterteil 9 für venöses Blut als
Filterteil 33 für
abgezogenes Blut verwendet. Wie oben erwähnt, enthält abgezogenes Blut geringere
Mengen von Fremdstoffen und Bläschen,
ist weniger beschädigt
und ist im allgemeinen das gleiche Blut, wie dasjenige, was von
den großen
Venen abgezogen wird. Daher wird die gleiche art von Filterteil
wie das Filterteil 9 für
venöses
Blut verwendet, um die erwünschte
Filterung und Entschäumung
mit Effizienz und präziser
Trennung durchzuführen.
-
Vorzugsweise
ist das Filterteil 33 für
abgezogenes Blut ein Siebfilter (Oberflächenfiltertyp), bei dem das
Filterteil Fremdstoffe an seiner Oberfläche erfaßt. Der Siebfilter weist einen
geringeren Durchgangswiderstand und eine hohe Blutdurchlässigkeit
auf, und ist deswegen in der Lage, die Aktivierung von abgezogenem Blut
zu verhindern. Der Siebfilter weist ebenfalls eine hohe Öffnungsgenauigkeit
auf, und kann in wirksamer Weise Bläschen entfernen, usw.
-
Das
Material und andere Einzelheiten des Siebfilters sind die gleichen
wie diejenigen des oben beschriebenen Filterteils 9 für venöses Blut.
-
Das
Entschäumungsteil 34 in
der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7e ist
oberhalb des maximalen Blutpegels Lmax plaziert. Bei dieser Ausführungsform
ist das Entschäumungsteil 34 in
der Nähe
des oberen Endes der inneren Umrandung des Filterteils 33 für abgezogenes
Blut plaziert.
-
Diese
Anordnung stellt sicher, daß abgezogenes
Blut, welches durch den Einlaß 5a für abgezogenes Blut
in die Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7e strömt, das
an dem Entschäumungsbad 34 gehaltene
Antischäumungsmittel
in einer gewöhnlichen
Situation nicht kontaktiert. Das heißt, abgezogenes Blut, das durch den
Einlaß 5a für abgezogenes
Blut in die Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7e strömt, gelangt
durch das Filterteil 33 für abgezogenes Blut, ohne das
Antischäumungsmittel
zu kontaktieren. Wie oben erwähnt,
enthält abgezogenes
Blut eine vergleichsweise kleine Menge von Bläschen (im Vergleich mit abgesaugtem
Blut). Deswegen können
Bläschen
in dem abgezogenen Blut in ausreichend wirksamer Weise von dem Filterteil 33 für abgezogenes
Blut entfernt werden, selbst wenn das Blut nicht in Kontakt mit
dem Antischäumungsmittel
gebracht wird.
-
Bei
dieser Ausführungsform
kontaktiert das durch den Einlaß 5a für abgezogenes
Blut in die Filter- und Entschäumungsvorrichtung
strömende
abgezogene Blut das Antischäumungsmittel
somit nicht, so daß die Gesamtmenge
des in das Blut gemischten Antischäumungsmittels verringert werden
kann. Somit wird die Wirkung der Verringerung von Beschädigung des
Bluts weiter verbessert.
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Bei
dem unwahrscheinlichen Ereignis, daß die Menge von Bläschen in
der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7e über die
Maßen
groß wird,
werden die Bläschen
durch Kontakt mit dem Entschäumungsteil 34 entfernt,
d. h., das Entschäumungsteil 34 ist
für den
Notgebrauch vorgesehen. Gemäß der vorliegenden
Erfindung kann das Blutreservoir ohne das Entschäumungsteil 34 angeordnet
werden.
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Wie
oben beschrieben, ist das Antischäumungsmittel bei dieser Ausführungsform
ebenfalls in dem Abschnitt der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7f unterhalb
des maximalen Blutpegels Lmax vorgesehen. Daher können nicht
nur Bläschen
oberhalb des Flüssigkeitspegels
des Blutes, sondern ebenfalls Bläschen
in dem Blut in wirksamer Weise entfernt werden. (Der Zustand des
aus dem Blutreservoir 1'' ausströmenden Blutes
wird dadurch weiter verbessert).
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Ebenfalls
sind Bedingungen in jedem Filterteil bezüglich des abgesaugten Blutes
oder des abgezogenen Blutes optimiert, wodurch der Zustand des in
dem Blutreservoir 1'' gespeicherten
Blutes weiter verbessert wird.
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Darüber hinaus
wird die gleiche Art von Filterteil wie das Filterteil 9 für venöses Blut
als das Filterteil 33 für
abgezogenes Blut verwendet, wodurch die erwünschte wirksame und genaue
Filtertrennung und Entschäumung
erreicht wird.
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Die
Blutreservoire gemäß Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung sind mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen
beschrieben worden. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf
die beschriebenen Ausführungsformen
eingeschränkt.
Jede Komponente des Blutreservoirs kann durch eine Komponente von jeglichem
unterschiedlichem Aufbau ersetzt werden, welches dazu ausgelegt
ist, die gleiche Funktion auszuführen.
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<Experimentelle Ausführungsformen>
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Das
Blutreservoir der vorliegenden Erfindung wird nun in weiterem Detail
gemäß spezifischen
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung beschrieben.
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(Ausführungsform 1)
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Ein
Blutreservoir von dem in 6 gezeigten Aufbau wurde hergesellt.
Verschiedene Konditionen für dieses
Blutreservoir sind wie in der Tabelle 1 unten gezeigt.
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(Ausführungsform 2)
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Ein
Blutreservoir des in 7 gezeigten Aufbaus wurde hergestellt.
Verschiedene Bedingungen in diesem Blutreservoir sind in Tabelle
2 gezeigt.
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(Vergleichsbeispiel 1)
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Ein
Blutreservoir wurde hergestellt, dessen Aufbau von demjenigen des
in den 1 bis 4 gezeigten Blutreservoirs dahingehend
unterschiedlich ist, daß die
Trennung 19 und das Bluteinführrohr 20 nicht vorgesehen
sind. Das heißt,
bei dem Blutreservoir in diesem Vergleichsbeispiel kommt das von
dem Einlaß 5a für abgezogenes
Blut einströmende
Blut und das von dem Einlaß 5b für abgesaugtes
Blut einströmende
Blut vor dem Durchgang durch das Filterteil 15 zusammen.
Bedingungen für
dieses Blutreservoir sind wie in Tabelle 3 unten gezeigt. Die gleichen
Bezugszeichen wie diejenigen für
die Komponenten des in den 1 bis 4 gezeigten
Blutreservoirs werden ebenfalls für die Komponenten des Blutreservoirs
von Vergleichsbeispiel 1 verwendet, der Konvenienz halber.
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(Vergleichsbeispiel 2)
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Ein
Blutreservoir wurde hergestellt, dessen Aufbau von demjenigen des
Blutreservoirs in dem zweiten Beispiel dahingehend unterschiedlich
ist, daß das
abgesaugte Blut und das abgezogene Blut in die gemeinsame Filter-
und Entschäumungsvorrichtung
strömen,
um gefiltert und entschäumt
zu werden. Das heißt,
bei dem Blutreservoir in diesem Vergleichsbeispiel hat der kardiotomische
Reservoirabschnitt eine einzelne Filter- und Entschäumungsvorrichtung,
und sowohl das von dem Einlaß für abgesaugtes
Blut abgesaugte Blut und das von dem Einlaß abgezogene Blut abgezogene
Blut strömen
in diese Filter- und Entschäumungsvorrichtung. Der
Aufbau dieser Filter- und Entschäumugnsvorrichtung
ist im allgemeinen der gleiche wie derjenige der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7b in
dem Blutreservoir der zweiten Ausführungsform. Verschiedene Bedingungen
für das
Blutreservoir, usw., in dem Blutreservoir als Vergleichsbeispiel
2 sind wie in der unten gezeigten Tabelle 4.
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Ein
unten beschriebenes Experiment wurde mit jedem Blutreservoir der
oben erwähnten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung und den Vergleichsbeispielen durchgeführt. 9 ist
ein Kreislaufdiagramm, das den Blutkreislauf in dem Experiment zeigt.
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Der
in 9 gezeigte Kreislauf ist durch das Blutreservoir 1', den Einlaß 5a für abgezogenes
Blut, den Einlaß 5b für abgesaugtes
Blut, den Einlaß 5c für venöses Blut,
den Blutauslaß 6,
eine Rollenpumpe 60, einen Wärmetauscher 61, eine
Abzugsleitung 62, eine Absaugleitung 63, und eine
Luftmischungsleitung 64 gebildet.
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Jedes
der Blutreservoire in den Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung und den Vergleichsbeispielen wurde mit
dem in 9 gezeigten Zirkulationskreis verbunden. Das heißt, bei
diesem Zirkulationskreis sind die Rollenpume 60 und der
Wärmetauscher 61 in
einer Linie mit dem Blutauslaß 6 verbunden.
Diese Leitung wurde so geformt, um in zwei Leitungen zu divergieren,
d. h. die Abzugsleitung 62 und die Absaugleitung 63 stromabwärts des
Wärmetauschers 61.
Das Rohr der Abzugsleitung 62 wurde mit dem Einlaß 5a für abgezogenes
Blut verbunden, und das Rohr der Absaugleitung 63 wurde
mit dem Einlaß 5b für abgesaugtes Blut
verbunden. Die Luftmischungsleitung 64 wurde an einem Zwischenpunkt
in der Absaugleitung 63 vorgesehen.
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Dieser
Zirkulationskreis wurde mit einer gemischten Lösung befüllt, die durch Mischen von
200 ml von hepariniertem menschlichen frischen Blut und 350 ml von
laktierter Ringers'Lösung hergestellt
wurde, und die Lösung
wurde in den Kreis bei einer durchschnittlichen Flußrate von
1000 ml/min eingeleitet (zirkuliert), während die Bluttemperatur auf
37°C gehalten
wurde. Während
dieser Einleitung wurde Luft (Bläschen)
in das durch die Absaugleitung 63 strömende Blut eingemischt, bei
einer Rate von 10 ml/min in der ersten Ausführungsform und dem ersten Vergleichsbeispiel,
und bei einer Rate von 100 ml/min in der zweiten Ausführungsform
und dem zweiten Vergleichsbeispiel. Nach einer Weile wurde die Erzeugung
von Aggregaten beobachtet, die von dem Blut in der Absaugleitung 63 ausgefiltert
wurden, in der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7d der
ersten Ausführungsform,
in der Filter- und Entschäumungsvorrichtung 7f der
zweiten Ausführungsform, und
in den Filter- und Entschäumungsvorrichtungen
der Vergleichsbeispiele.
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Nach
Vergehen von 2 Stunden vom Start der Einleitung ab, wurde das Blut
an einem dem Blutauslaß 6 in
jedem Zirkulationskreis nächsten
Punkt gesampelt, und die Anzahl der Blutplättchen, die Anzahl der Leukocyten,
die Menge von β-TG
und die Menge von Granulocytelastase in jedem Blutsample wurde gemessen. β-TG ist ein
Mittel, das durch Aktivierung der Blutplättchen hergestellt wird, und
Granulocytelastase ist ein Mittel, das durch die Aktivierung von
Leukocyten hergestellt wird.
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Tabelle
5 zeigt das Ergebnis der Messungen in der ersten Ausführungsform
und dem ersten Vergleichsbeispiel, und Tabelle 6 zeigt die Ergebnisse
der Messungen in der zweiten Ausführungsform und dem zweiten
Vergleichsbeispiel. Die Anzahl der Blutplättchen und die Anzahl der Leucozyten
ist jeweils als ein Teil der vor der Einleitung erhaltenen gemessenen
Werte (% von pre) gezeigt.
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Wie
aus den in den Tabellen 5 und 6 gezeigten Ergebnissen hervorgeht,
waren die Anzahl der Blutplättchen
und die Anzahl der Leucozyten, die nach der Blutzirkulation in den
Zirkulationskreisen unter Verwendung der Blutreservoire der Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung verblieben waren, viel größer als diejenigen
in den Zirkulationskreisen, welche die Blutreservoire der Vergleichsbeispiele
verwenden. Ebenfalls ist die Menge von β-TG und die Menge von Granulocytelastase
in den Zirkulationskreisen mit den Blutreservoiren der Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung viel kleiner als diejenigen in den Zirkulationskreisen mit
den Blutreservoiren der Vergleichsbeispiele. Dies bedeutet, daß das Maß von Aktivierung
von Blut in den Zirkulationskreisläufen mit den Blutreservoiren
der Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung geringer war. Wie aus diesen experimentellen
Ergebnissen offensichtlich ist, war das Maß an Schaden für das Blut
in den Zirkulationskreisen mit den Blutreservoiren der Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung vorteilhaft geringer als derjenige der
Zirkulationskreise mit den Blutreservoiren der Vergleichsbeispiele.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung kann, wie oben beschrieben, eine Aktivierung von abgezogenem Blut,
das in das Blutreservoir einströmt,
begrenzt werden, so daß das
Blutreservoir die Wirkung hat, Schäden auf darin gespeichertes
Blut zu verringern.
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Ebenfalls
kann verhindert werden, daß ein
Antischäumungsmittel
in das in das Blutreservoir einströmende abgezogene Blut gemischt
wird, um Schäden
für gespeichertes
Blut zu verringern.
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In
einem Fall, bei dem die Bedingungen für das Filterteil für abgesaugtes
Blut und die Bedingungen für
das Filterteil für
abgezogenes Blut voneinander verschieden gestaltet werden, z. B.
ein Siebfilter wird als Filterteil für abgesaugtes Blut verwendet,
während
ein Tiefenfilter als Filterteil für abgezogenes Blut verwendet wird,
kann das abgezogene Blut und das abgesaugte Blut jeweils unter gemäß den Eigenschaften
des jeweiligen Bluts optimierten Bedingungen gefiltert werden, wodurch
die oben beschriebenen Wirkungen weiter verbessert werden.
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In
dem Fall, wo eine Entschäumungsvorrichtung
vorgesehen ist, kann darüber
hinaus ein Schaden für das
gespeicherte Blut weiter vermindert werden, wenn die Gesamtmenge
eines gehaltenen Antischäumungsmittels
zur Entschäumung
in der Filterkammer für
abgezogenes Blut und die Gesamtmenge eines gehaltenen Antischäumungsmittels
zur Entschäumung
in der Filterkammer für
abgesaugtes Blut voneinander verschieden hergestellt werden.