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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftrad vom Rollertyp gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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Zum
Beispiel aus der japanischen Patentoffenlegungsschrift Nr. Hei 3-213482 ist ein anderes Kraftrad
vom Rollertyp bekannt. In dem oben beschriebenen Kraftrad vom Rollertyp
ist ein Motorhauptkörper
an einem Hauptrahmen schwenkbar gelagert, und hierdurch wird ein
zwischen dem Motorhauptkörper
und einem Sitz angeordnetes Ansaugsystem ebenfalls zusammen mit
dem Motorhauptkörper
verschwenkt. Im Ergebnis ist es erforderlich, unter dem Sitz einen
Platz sicherzustellen, um die Schwenkbewegung des Ansaugsystems
zu ermöglichen,
und daher den Sitz an einer relativ hohen Position anzubringen.
Da ferner dem Ansaugsystem zugeordnete Teile, wie etwa Kabel, verschwenkt
werden, nimmt die Lebensdauer der dem Ansaugsystem zugeordneten
Teile ab.
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Im
Hinblick auf das Vorstehende ist die vorliegende Erfindung durchgeführt worden,
und eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Kraftrad
vom Rollertyp bereitzustellen, das in der Lage ist, einen Sitz an
einer tieferen Position anzubringen und die Haltbarkeit der einem
Ansaugsystem zugeordneten Teile zu verbessern.
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Zur
Lösung
der Aufgabe wird ein Kraftrad vom Rollertyp gemäß Anspruch 1 angegeben.
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Da
mit dieser Konfiguration der Motorhauptkörper des Motors an dem Hauptrahmen
nicht schwenkbar gelagert ist, ist das Ansaugsystem, welches das
Ansaugrohr, dessen stromabwärtiges
Ende mit dem Einlasskanal des Motorhauptkörpers verbunden ist, und das
Drosselventil, das mit dem stromaufwärtigen Ende des Ansaugrohrs
verbunden ist, enthält,
nicht schwenkbar. Im Ergebnis ist es möglich, das Erfordernis zu beseitigen,
einen Platz zum Erlauben der Schwenkbewegung des Ansaugsystems zwischen
dem Motorhauptkörper
und dem Sitz sicherzustellen, und daher den Sitz an einer tieferen
Position anzubringen. Da Teile, die dem Einlasssystem zugeordnet
sind, wie etwa Kabel, nicht schwenkbar sind, ist es möglich, die
Haltbarkeit der dem Ansaugsystem zugeordneten Teile zu verbessern.
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Zusätzlich ist
ein Kraftstoffeinspritzventil, das von oben mit dem Sitz abgedeckt
ist, an dem Ansaugrohr angebracht. Mit dieser Konfiguration ist
es möglich,
ein durch das Kraftstoffeinspritzventil hervorgerufenes Klappergeräusch durch
den Sitz zu absorbieren, und daher das Klappergeräusch zu
unterdrücken.
Da ferner dem Kraftstoffeinspritzventil zugeordnete Teile, wie etwa
sich an das Kraftstoffeinspritzventil anschließende Kraftstoffschläuche, nicht schwenkbar
sind, ist es möglich,
die Haltbarkeit der dem Kraftstoffeinspritzventil zugeordneten Teile
zu verbessern.
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Gemäß einer
weiteren Ausführung,
die in Anspruch 2 beschrieben ist, zusätzlich zur Konfiguration der
in Anspruch 1 beschriebenen Erfindung, ist der Motorhauptkörper an
dem Hauptrahmen derart schwenkbar, dass die Axiallinie der Zylinderbohrung nach
vorne aufwärts
gekippt ist. Im Ergebnis ist es möglich, einen Raum sicher zu
stellen, um Hilfsaggregate vor dem Motorhauptkörper anzuordnen, während eine
Vergrößerung des
Kraftrads vom Rollertyp vermieden wird.
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Gemäß einer
weiteren Ausführung,
die in Anspruch 3 beschrieben ist, zusätzlich zur Konfiguration der
in einem der Ansprüche
1 oder 2 beschriebenen Erfindung, sind ein Paar von Zylinderbohrungen,
die in der Breitenrichtung des Hauptrahmens angeordnet sind, in
dem Motorhauptkörper
vorgesehen. Mit dieser Konfiguration ist es möglich, den Hubraum des Motors
zu vergrößern, während die
Höhenzunahme des
Hauptsitzes vermieden werden.
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Nachfolgend
wird eine Ausführung
der vorliegenden Erfindung in Bezug auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben.
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1 ist
eine Seitenansicht eines Kraftrads vom Rollertyp, wobei Teile partiell
weggeschnitten sind.
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2 ist
eine Draufsicht des Motors des Kraftrads in einem Zustand, in dem
ein Sitz weggelassen ist.
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3 ist
eine Seitenansicht eines Motorhauptkörpers und eines Getriebes des
Kraftrads, wobei Teile partiell weggeschnitten sind.
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4 ist
eine Schnittansicht entlang der Linie 4-4 von 3.
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Zuerst
in Bezug auf 1 ist dort ein Kraftrad vom
Rollertyp gezeigt, das einen Hauptrahmen F enthält, der an seinem Vorderende
ein Kopfrohr 5 aufweist. Eine Lenkwelle 7 ist
an dem Kopfrohr 5 lenkbar gelagert. Eine Lenkstange 6 ist
am Oberende der Lenkwelle 7 vorgesehen, und eine vordere
Gabel 8 schließt
sich an das Unterende der Lenkwelle 7 an. Ein Vorderrad
WF ist an unteren Endabschnitten der vorderen Gabel 8 drehbar
gelagert.
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Der
Hauptrahmen F ist mit einer Abdeckung 9 abgedeckt. Ein
Hauptsitz 10 für
einen Fahrer und ein Soziussitz 11 für einen Mitfahrer, der hinter
dem Hauptsitz 10 angeordnet ist, an einem hinteren Abschnitt
der Abdeckung 9 vorgesehen. Der Soziussitz 11 ist
an der Abdeckung 9 öffnenbar/schließbar angebracht.
Ein Gepäckkasten 13 zur
Aufnahme von Helmen 12 und dergleichen ist an einem hinteren
Abschnitt des Hauptrahmens F derart angebracht, dass ein Öffnungsabschnitt
am Oberende des Gepäckkastens 13 mit
dem Soziussitz 11 verschließbar ist. Die Abdeckung 9 ist
mit einem Paar linker und rechter Trittböden 14 versehen, um
zu erlauben, dass ein auf dem Hauptsitz 10 sitzender Fahrer
seine oder ihre Füße darauf
stellt, und eine Bodentunnelabdeckung 15 steht zwischen
den rechten und linken Trittböden 14 hoch.
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Ein
Motorhauptkörper 16 eines
Zweizylindermotors E ist an einer Position unter dem Hauptsitz 10 durch
den Hauptrahmen F nicht schwenkbar gelagert. Ein Getriebe 17,
das ein Getriebegehäuse 18 aufweist,
ist zwischen dem Motor E und dem Hinterrad WR vorgesehen. Das Hinterrad
WR ist an einem hinteren Abschnitt des Getriebegehäuses 18 drehbar gelagert.
Ein vorderer Abschnitt des Getriebegehäuses 18 ist an dem
Motorhauptkörper
schwenkbar gelagert. Ein hinterer Dämpfer 19 ist zwischen
dem hinteren Abschnitt des Getriebegehäuses 18 und dem Hauptrahmen
F vorgesehen.
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In
Bezug auf die 1 bis 4 enthält der Motorhauptkörper 16 einen
Zylinderblock 20, der ein Paar paralleler Zylinderbohrungen 24 enthält; ein Kurbelgehäuse 21,
das mit dem Zylinderblock 20 verbunden ist, um eine Kurbelwelle 27 drehbar
zu lagern, die über
zwei Pleulstangen 26 mit zwei Kolben 25 verbunden
ist, die in den zwei Zylinderbohrungen 20 verschiebbar
eingesetzt sind; einen Zylinderkopf 22, der mit dem Zylinderblock 20 verbunden
ist, mit zwei dazwischen angeordneten Brennkammern 20, die
zu den zwei Kolben 25 weisen; und einen Kopfdeckel 23,
der an der dem Zylinderblock 20 entgegengesetzten Seite
mit dem Zylinderkopf 22 verbunden ist.
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Tragarmabschnitte 30 und 31 sind
an einem unteren vorderen Abschnitt und einem oberen hinteren Abschnitt
des Kurbelgehäuses 21 jeweils
angebracht. Andererseits ist ein Tragarmabschnitt 32 an einem
unteren Abschnitt des Zylinderkopfs 22 vorgesehen. Diese
Tragarmabschnitte 30, 31 und 32 sind mit
dem Hauptrahmen F verbunden, wodurch der Motorhauptkörper 16 an
dem Hauptrahmen F nicht schwenkbar gelagert ist. Genauer gesagt,
der Motorhauptkörper 16 ist
an dem Hauptrahmen F in einer derartigen Lage angebracht, dass die
axialen Linien des Paars von Zylinderbohrungen 24, die
in der Breitenrichtung des Hauptrahmens F angeordnet sind, nach
vorne aufwärts
gekippt sind.
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In
dem Fall, wo der Motorhauptkörper 16,
wie oben beschrieben, an dem Hauptrahmen F in einer derartigen Lage
angebracht ist, dass die Axiallinien der Zylinderbohrungen 24 nach
vorne aufwärts
gekippt sind, entsteht ein Raum vor dem Motorhauptkörper 16.
Diese Konfiguration ist vorteilhaft darin, dass der Kraftstofftank 33 an
einem vorderen Abschnitt des Hauptrahmens F angebracht werden kann,
wobei ein hinterer Abschnitt davon in dem obigen Raum angeordnet
ist.
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Das
Kurbelgehäuse 21 ist
gebildet, in dem rechte und linke Kurbelgehäusehälften 34R und 34L miteinander
verbunden sind. Ein Gehäusedeckel 36 zur
Bildung einer Generatorkammer 35 zwischen der rechten Gehäusehälfte 34R und
sich selbst ist an der rechten Kurbelgehäusehälfte 34R befestigt.
In der Generatorkammer 35 ist ein Außenrotor 38 an der Kurbelwelle 27 befestigt,
und ein Innenstator 39, der im Zusammenwirken mit dem Außenrotor 38 einen Wechselstromgenerator 37 darstellt,
ist an dem Gehäusedeckel 36 befestigt.
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Das
Getriebegehäuse 18 ist
durch Verbinden eines rechten Gehäuses 40 mit einem
linken Gehäuse 41 gebildet.
Das linke Gehäuse 41 enthält eine Gehäuseinnenwand 42,
die an dem rechten Gehäuse 40 befestigt
ist, und eine Gehäuseaußenwand 42, die
an der Gehäuseinnenwand 42 befestigt
ist, wobei ein Spalt zwischen der Außenoberfläche der Gehäuseinnenwand 42 und
sich selbst verbleibt. Das Getriebegehäuse 18 ist an der
linken Seite des Kurbelgehäuses 21 des
Motorhauptkörpers 16 und
des Hinterrads WR angeordnet.
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Ein
ringförmiges
Trägerelement 44 ist
an der Außenoberfläche der
linken Gehäusehälfte 34L des Kurbelgehäuses 21 derart
befestigt, dass es die Kurbelwelle 27 umgibt, welche die
linke Gehäusehälfte 34L drehbar
durchsetzt und in das Getriebegehäuse 18 vorsteht. Ein
vorderer Abschnitt des rechten Gehäuses 40 ist an dem
Trägerelement 44 über ein
Kugellager 45 drehbar gelagert. Ein Verbindungsabschnitt 40a,
der sich zur rechten Seite des Kurbelgehäuses 21 erstreckt,
ist integral an dem rechten Gehäuse 40 vorgesehen,
und ein Trägergehäuse 47 ist an
dem Verbindungsabschnitt 40a mittels zweier Bolzen 46 befestigt.
Das Trägergehäuse 47 ist
derart ausgebildet, dass sich von der rechten Seite der Gehäuseabdeckung 36 zur
rechten Seite des Kurbelgehäuses 21 erstreckt.
Eine Welle 48, die mit einem vorderen Abschnitt des Trägergehäuses 47 derart verbunden
ist, dass sie koaxial mit der Kurbelwelle 27 ist, ist an
dem Gehäusedeckel 36 über ein
Rollenlager 49 drehbar gelagert. Mit dieser Konfiguration
ist das Getriebegehäuse 18 an
dem Motorhauptkörper 16 derart
angebracht, dass es um die zur Kurbelwelle 27 koaxiale
Achslinie herum schwenkbar ist.
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Das
Getriebe 17, das in dem Getriebegehäuse 18 aufgenommen
ist, hat eine bekannte Riemenbauart, worin ein Endlosriemen 53 um
eine an der Kurbelwelle 27 vorgesehene Antriebsriemenscheibe 51 und
eine Abtriebsriemenscheibe 52, die mit einer Ausgangswelle 55 über eine
Zentrifugalkupplung 54 verbunden ist, herumgelegt ist.
In diesem Getriebe wird der Wirkradius der Abtriebsriemenscheibe 52 kleiner,
wenn der Wirkradius der Antriebsriemenscheibe 51 mit zunehmender
Drehzahl der Kurbelwelle 27 größer wird, um hierdurch das
Gangänderungsverhältnis von
einem niedrigen Verhältnis
zu einem hohen Verhältnis
stufenlos zu verandern.
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In
dem Getriebegehäuse 18 ist
eine Trägerwand 56 an
dem rechten Gehäuse 40 befestigt,
und die Ausgangswelle 55 ist durch sowohl das rechte Gehäuse 40 als
auch die Trägerwand 56 drehbar
gelagert. Ein Endabschnitt einer Achse 57, an der das Hinterrad
WR befestigt ist, ist ebenfalls sowohl an dem rechten Gehäuse 40 als
auch der Trägerwand 56 drehbar
gelagert. Ein Untersetzungsgetriebezug 58, der zwischen
der Ausgangswelle 55 und der Achse 57 vorgesehen
ist, ist zwischen dem rechten Gehäuse 40 und der Trägerwand 56 aufgenommen.
Der Endabschnitt der Achse 57 ist an einem hinteren Abschnitt
eines Schwingarms 59 drehbar gelagert, der an der rechten
Seite des Hinterrads WR angeordnet ist. Ein vorderer Endabschnitt
des Schwingarms 59 ist an dem Trägergehäuse 47 mittels eines
Bolzens 60 befestigt.
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Ein
Kühlluftfilter 61 ist
in einem vorderen Abschnitt des Getriebegehäuses 18 an einer Position zwischen
der Gehäuseinnenwand 42 und
der Gehäuseaußenwand 43 vorgesehen.
Luft zum Kühlen des
Riemengetriebes 17 wird von der Außenseite des Getriebegehäuses 18 in
das Getriebegehäuse 18 über den
Kühlluftfilter 61 eingeführt.
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Ein
Schallabsorptionsmaterial 62 ist in einem hinteren Abschnitt
des Getriebegehäuses 18 derart vorgesehen,
dass es zwischen der Gehäuseinnenwand 42 und
der Gehäuseaußenwand 43 gehalten ist.
Mit dieser Konfiguration hat das linke Gehäuse 41 an der Rückseite
des Getriebegehäuses 18 eine Schallabsorptionsstruktur.
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Zwei
Paare von Einslasskanälen 64 (ein Paar
für jede
Brennkammer 28) sind in dem Zylinderkopf 22 des
Motorhauptkörpers 16 derart
vorgesehen, dass sie sich schräg
nach oben öffnen. Ähnlich sind
zwei Paare von Auslasskanälen 65 (ein
Paar für jede
Brennkammer 28) in dem Zylinderkopf 22 des Motorhauptkörpers 16 derart
vorgesehen, dass er sich schräg
abwärts öffnet. Ein
Auspuffsystem, das einen Auspufftopf 66 (siehe 1)
enthält,
ist der an der rechten Seite des Hinterrads WR angeordnet ist, ist
mit den Auslasskanälen 65 verbunden.
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Zwei
Paare von Einlassventilen 67 (ein Paar für jede Brennkammer 28),
deren jedes dazu ausgelegt ist, die Verbindung zwischen dem Einlasskanal 64 und
der Brennkammer 28 zu öffnen/zu
schließen, sind
in dem Zylinderkopf 22 angeordnet. Ähnlich sind zwei Paare von
Auslassventilen 68 (ein Paar für jede Brennkammer 28),
deren jedes dazu ausgelegt ist, die Verbindung zwischen dem Auslasskanal 65 und der
Brennkammer 28 zu öffnen/zu
schließen),
in dem Zylinderkopf 22 angeordnet. Eine einlassseitige
Nockenwelle 69 zum Öffnen/Schließen der
Einlassventile 67 und eine auslassseitige Nockenwelle 70 zum Öffnen/Schließen der
Auslassventile 68 sind an dem Zylinderkopf 22 gelagert,
wobei sich deren Axiallinien in der Richtung parallel zur Kurbelwelle 27 erstrecken.
Die einen Enden dieser Nockenwellen 69 und 70 sind
in einer Kettenkammer 71 angeordnet. Die Kettenkammer 71 ist
in dem Kurbelgehäuse 21,
dem Zylinderblock 20, dem Zylinderkopf 22 und
dem Kopfdeckel 23 derart vorgesehen, dass sie mit der Generatorkammer 35 in
Verbindung stehen. Ein Antriebsritzel 72 ist integral an
der Kurbelwelle 27 an einer Position innerhalb der Kettenkammer 71 vorgesehen.
Eine Endloskette 74, die in der Kettenkammer 71 läuft, ist
um das Antriebsritzel 72, ein Abtriebsritzel 73,
das am einen Ende der einlassseiten Nockenwellen 70 befestigt
ist, und ein Abtriebsritzel (nicht gezeigt), das am einen Ende der
auslassseitigen Nockenwelle 71 befestigt ist, herum gelegt.
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Zwei
Drosselkörper 78,
die jeweils ein Drosselventil 77 aufweisen, sind unter
dem Hauptsitz 10 derart angeordnet, dass sich ihre Axiallinie
im wesentlichen in der horizontalen Richtung erstreckt. Die stromaufwärtigen Enden
der zwei Ansaugrohre 76 sind mit den stromabwärtigen Enden
der zwei Drosselkörper 78 über zwei
Verbindungsschläuche 83 verbunden.
Das stromabwärtige
Ende jedes Ansaugrohrs 76 ist mit dem Paar der in dem Zylinderkopf 22 ausgebildeten
Einlasskanäle 64 verbunden.
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Das
Ansaugrohr 76 enthält
einen hinteren Abschnitt, der sich nach vorne, im wesentlichen in der
horizontalen Richtung von dem Drosselkörper 78 erstreckt,
dessen Axiallinie sich im wesentlichen in der horizontalen Richtung
erstreckt, einen gekrümmten
Abschnitt, der sich an den hinteren Abschnitt anschließt, und
einen vorderen Abschnitt, der sich von dem gekrümmten Abschnitt in die Einlasskanäle 64 hinein
schräg
nach hinten erstreckt. Zwei Kraftstoffeinspritzventile 79,
die von oben mit dem Hauptsitz 10 abgedeckt sind, sind
an dem gekrümmten
Abschnitt des Ansaugrohrs 76 in einer derartigen Lage angebracht,
dass eine direkte Einspritzung des Kraftstoffs zu den zwei Einlassventilen 67 hin
erlauben. Die Hinterenden der Kraftstoffeinspritzventile 79 sind
gemeinsam mit einer Kraftstoffleitung 82 verbunden.
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Die
stromaufwärtigen
Enden der Drosselkörper 78 sind
gemeinsam mit einer Einlasskammer 80 verbunden, die vor
dem Gepäckkasten 13 angeordnet
ist. Die Einlasskammer 80 ist an der rechten Seite des
Gepäckkastens 13,
d. h. an der rechten Seite des Hinterrads WR, mit einem Luftfilter 81 verbunden,
der über
dem Auspufftopf 66 angeordnet ist. Da mit dieser Konfiguration
der Auspufftopf 66 und der Luftfilter 81 an der
rechten Seite des Hinterrads WR nicht schwenkbar angeordnet sind,
ist es möglich,
einen weiten Raum sicher zu stellen, der die Schwenkbewegung des
Getriebegehäuses 18 des
Getriebes 17 an der linken Seite des Hinterrads WR erlaubt,
während
die Kapazitäten
des Auspufftopfs 66 und des Luftfilters 81 ausreichend
bleiben.
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Nachfolgend
wird die Funktion der Ausführung
beschrieben. Da der Motorhauptkörper 16 des Motors
E an dem Hauptrahmen F nicht schwenkbar gelagert ist, ist das Einlasssystem
des Motors E nicht schwenkbar. Das Einlasssystem des Motors E enthält die unter
dem Sitz 10 angeordneten Drosselkörper 78, deren Axiallinien
sich im wesentlichen in der horizontalen Richtung erstrecken; die
Ansaugrohre 76 zum Verbinden der Einlassventile 64 des
Motorhauptkörpers 16 mit
den Drosselkörpern 78;
die Kraftstoffeinspritzventile 79, die an den Ansaugrohren 76 angebracht
sind; dem Einlasskörper 80 und dem
Luftfilter 81.
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Dementsprechend
ist es möglich,
das Erfordernis zu beseitigen, einen Platz zwischen dem Motorhauptkörper 16 und
dem Hauptsitz 10 sicher zu stellen, um die Schwenkbewegung
des Einlasssystems zu ermöglichen,
und damit die Höhe
des Hauptsitzes 10 zu verringern. Da Teile des Einlasses 10, wie
etwa von Kabeln, die den Drosselventilen 77 der Drosselkörper 78 zugeordnet
sind, und Schläuche, die
den Kraftstoffeinspritzventilen 79 zugeordnet sind, nicht
schwenkbar ist, ist es möglich,
die Haltbarkeit der Teile zu verbessern.
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Da
die Kraftstoffeinspritzventile 79 in den Ansaugrohren 76 derart
angebracht sind, dass sie mit dem Hauptsitz 10 von oben
her abgedeckt sind, ist es möglich,
ein durch den Betrieb der Kraftstoffeinspritzventile hervorgerufenes
Klappergeräusch
zu absorbieren, und daher das Klappergeräusch zu unterdrücken.
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Da
der Motorhauptkörper 16 an
dem Hauptrahmen F derart gelagert ist, dass die Axiallinien des Paars
von Zylinderbohrungen 24 des Motorhauptkörpers 16 nach
vorne aufwärts
gekippt sind, ist es möglich,
einen Raum sicher zu stellen, um Hilfsaggregate wie etwa den Kraftstofftank 33,
vor dem Motorhauptkörper 16 anzuordnen,
während
eine Vergrößerung des
Kraftrads vom Rollertyp vermieden wird.
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Da
die beiden Zylinderbohrungen 24 in dem Motorhauptkörper 16 derart
vorgesehen sind, dass sie in der Breitenrichtung des Hauptrahmens
F angeordnet sind, ist es möglich,
den Hubraum des Motors E zu vergrößern, während die Höhenzunahme des Hauptsitzes 10 vermieden
wird.
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Das
Getriebegehäuse 18 ist
an dem Kurbelgehäuse 21 des
Motorhauptkörpers 16 schwenkbar gelagert;
jedoch ist die Schwenkachslinie des Getriebegehäuses 18 koaxial zur
Axiallinie der Abtriebsriemenscheibe 51 des Riemengetriebes 17,
d. h. der Achslinie der Kurbelwelle 27. Dementsprechend
wird eine Last aufgrund der Schwenkbewegung des Getriebegehäuses 18 nicht
zwangsweise auf den Endlosriemen 53 des Getriebes 17 übertragen.
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Zum
Beispiel wird in der oben beschriebenen Ausführung die vorliegende Erfindung
auf ein Kraftrad vom Rollertyp angewendet, das einen Tandemsitz
aufweist, der den Hauptsitz 10 und den Soziussitz 11 enthält; jedoch
kann die vorliegende Erfindung auch auf ein Kraftrad vom Rollertyp
angewendet werden, das nur einen Fahrersitz aufweist. Selbst wenn in
diesem Fall das Kraftrad derart konfiguriert ist, dass ein Gepäckkasten
unter dem Sitz angeordnet ist, kann die Höhe des Sitzes verringert werden.
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Es
wird daher ein Kraftrad vom Rollertyp vorgesehen, worin ein Motor,
der einen Motorhauptkörper
enthält,
der so angeordnet ist, dass die Axiallinie einer Zylinderbohrung
nach vorne ausgerichtet ist, an einem Hauptrahmen angebracht ist
und ein Hinterrahmen an einem Getriebegehäuse eines zwischen dem Motor
und dem Hinterrad vorgesehenes Getriebes drehbar gelagert ist, wobei
das Kraftrad dazu dient, einen Sitz an einer tieferen Position anzubringen
und die Haltbarkeit von einem Einlasssystem zugeordneten Teil zu
verbessern.
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Um
dies zu erreichen, ist ein Motorhauptkörper 16 an einer Position
unter einem Sitz 10 an einem Hauptrahmen F nicht schwenkbar
gelagert, und ein Getriebegehäuse 18 ist
an dem Motorhauptkörper 16 schwenkbar
gelagert. Ein Einlasskanal ist in dem Motorhauptkörper 16 derart
vorgesehen, dass er sich nach oben öffnet, und ein Drosselkörper 78,
der so angeordnet ist, dass sich seine Axiallinie im wesentlichen
in der horizontalen Richtung erstreckt, ist an einer Position unter
dem Sitz 10 mit dem Einlasskanal über ein Ansaugrohr angeordnet.
Ferner ist ein Kraftstoffeinspritzventil 79 an dem Ansaugrohr 76 angebracht.