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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Signalverarbeitungssystem, das
eine Funktion zum Kopieren von Informationen, die zum Beispiel in
einem Informationsaufzeichnungsmedium aufgezeichnet wurden; aufweist.
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Es
wurden verschiedene Informationsaufzeichnungsmedien zum Aufzeichnen
von Informationen in digitaler Form entwickelt, einschließlich einer Compact
Disk (CD), einer Digital Video Disk oder Digital Versatile Disk
(DVD), Mini Disk (MD), Magneto-Optical Disk (MO-Disk) und einem
Digital Audio Tape (DAT). Unter Verwendung dieser Informationsaufzeichnungsmedien
werden verschiedene Inhalte wie Musik bereitgestellt.
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Es
wurden nicht nur Informationsaufzeichnungsmedien für Nur-Lese-Zwecke
entwickelt, sondern auch Medien, die Informationen schreiben können. So
wurden zum Beispiel zusätzlich
zu MD, MO, DAT und Digital Video Tape einmal beschreibbare und wiederbeschreibbare
CDs und DVDs und Festplattenlaufwerke (HDDs) entwickelt, die große Datenmengen
speichern können.
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Durch
die Verfügbarkeit
dieser großen
Bandbreite von Informationsaufzeichnungsmedien und Inhalten können Benutzer
einen gewünschten
Inhalt, der in einem Informationsaufzeichnungsmedium gespeichert
ist, auf einem anderen in dem Umfang speichern, der die Urheberrechte
des kopierten Materials nicht verletzt. So kann der Benutzer zum
Beispiel in einem Audiosystem, das eine CD-Abspieleinheit und eine
MD-Aufzeichnungseinheit
aufweist, eine Musik-CD abspielen und gleichzeitig die abgespielte Musik
auf eine MD speichern.
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Wenn
in einem herkömmlichen
Audiosystem ein Fehler auftritt, während Musik von einer CD auf eine
MD kopiert wird, dann wird die Musik, die gerade kopiert wird, erneut
von Anfang an kopiert. Es wird ein Beispiel angenommen, in dem eine
i-te Musik (A) normal kopiert wurde, doch in dem zu einem Zeitpunkt
te ein Fehler auftritt, während
die nächste (i+1)te
Musik (B) kopiert wird, wie dargestellt in 11. In
diesem Fall ist es herkömmliche
Praxis, an den Anfang der Musik (B) zurückzukehren und von neuem zu
beginnen.
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Dadurch
dauert das vollständige
Kopieren jedoch mehrere Stunden. Vor allem wenn lange Musik wie
klassische Musik von Anfang an kopiert werden muss, wird die Durchführbarkeit
beträchtlich
herabgesetzt.
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DE-A-4216593
legt ein Signalverarbeitungssystem gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
1 offen, in dem eine Datendatei, die mehrere Datenblocks jeweils
mit vorgegebener und gleicher Datenlänge aufweist, von einer Quelle
an ein Aufzeichnungsgerät übertragen
wird und in dem Aufzeichnungsgerät
aufgezeichnet wird, wobei das Signalverarbeitungssystem folgendes
umfasst: ein Anormalitätserfassungsmittel
angeordnet, um in Verwendung eine Anormalität bei der Aufzeichnung der
Datendatei zu erfassen und ein Anormalitätserfassungssignal auszugeben;
und ein Steuermittel, das auf dem Aufzeichnungsgerät bereitgestellt
und angeordnet ist, um in Verwendung, wenn das Anormalitätserfassungssignal
von dem Anormalitätserfassungsmittel ausgegeben
wird, die Quelle anzuweisen, einen Datenblock in der Datendatei
zu übertragen,
der zum Zeitpunkt der Anormalitätserfassung
gelesen wurde oder einen Datenblock, der einen vorgegebenen Wert
vor dem Datenblock in der Datendatei liegt, die mit der Anormalitätserfassung
verbunden ist, und gleichzeitig das Aufzeichnungsgerät anzuweisen,
mit der Aufzeichnung fortzufahren, beginnend mit mindestens dem
Datenblock unter denen, die an das Aufzeichnungsgerät übertragen
wurden.
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JP-A-01285063
legt ein magnetisches Aufzeichnungs- und Wiedergabesystem zum Verhindern des
Stattfindens einer Aufzeichnung unter nicht perfekten Umständen offen.
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Die
vorliegende Erfindung überwindet
die zuvor erwähnten
herkömmlichen
Nachteile und stellt ein Signalverarbeitungssystem bereit, das die
Kopierzeit durch Ermöglichen
kontinuierlichen Kopierens trotz möglicher Anormalitäten in dem
Aufzeichnungsgerät
selbst verringert.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird ein Signalverarbeitungssystem bereitgestellt, in
dem eine Datendatei mit einer Vielzahl von Datenblöcken, jeder
von einer vorgegebenen und gleichen Datenlänge, von einer Quelle zu einem
Aufzeichnungsgerät
gesendet wird und in dem Aufzeichnungsgerät aufgezeichnet wird, das Signalverarbeitungssystem umfasst:
eine
Anormalitätserkennungseinrichtung,
eingerichtet, um in Verwendung eine Anormalität zu erkennen, während die
Datendatei aufgezeichnet wird, und um ein Anormalitätserkennungssignal
auszugeben und
eine Steuereinrichtung, auf dem Aufzeichnungsgerät angeordnet,
um in Verwendung, wenn von der Anormalitätserkennungseinrichtung das
Anormalitätserkennungssignal
ausgegeben wird, die Quelle anzuweisen, einen Datenblock in der
Datendatei, der zum Zeitpunkt der Anormalitätserkennung ausgelesen wurde,
oder einen Datenblock, der eine vorgegebene Menge vor dem Datenblock,
der mit der Anormalitätserkennung
in der Datendatei verknüpft
ist, ist, erneut zu senden und gleichzeitig das Aufzeichnungsgerät anzuweisen,
das Aufzeichnen beginnend mit wenigstens dem Datenblock unter denen,
die erneut zu dem Aufzeichnungsgerät gesendet werden, in dem die Anormalität auftrat,
fortzusetzen,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Anormalität in dem
Aufzeichnungsgerät,
jedoch nicht in der Quelle des Aufzeichnungsgeräts ist und
die Anormalitätserkennungseinrichtung
auf dem Aufzeichnungsgerät
angeordnet ist.
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Mit
der oben beschriebenen Anordnung erkennt die Anormalitätserkennungseinrichtung
die Anormalität,
wenn Datenblöcke
von der Quelle an das Aufzeichnungsgerät übertragen und in dem Aufzeichnungsgerät aufgezeichnet
werden und dabei eine Anormalität
im Aufzeichnungsgerät
auftritt.
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Wenn
die Anormalitätserkennungseinheit eine
Anormalität
erkennt, weißt
die Steuereinrichtung die Quelle an, Daten erneut zu übertragen,
die mit dem Datenblock beginnen, der zum Zeitpunkt des Erkennens
der Anormalität
aufgezeichnet wurde, oder die mit einem vorgegebenen Wert vor dem
Datenblock beginnen, der in die Anormalität einbezogen ist. Ferner weist
die Steuereinrichtung das Aufzeichnungsgerät an, mit der Aufzeichnung
fortzufahren, beginnend mit dem Datenblock unter denen, die an das
Aufzeichnungsgerät übertragen
wurden, der in die Anormalität
einbezogen ist.
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Dadurch
wird die Notwendigkeit umgangen, alle Datendateien erneut aufzuzeichnen,
wodurch die Zeit verringert wird, die das Aufzeichnungsgerät benötigt, um
das Aufzeichnen der Datendatei zu beenden.
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Das
Signalverarbeitungssystem kann auch eine Datenaddiereinrichtung,
die in der Quelle bereitgestellt ist und die in Verwendung Adressinformationen
zu jedem Datenblock addiert und die Datenblocks an das Aufzeichnungsgerät überträgt, und eine
Adressenbestimmungseinheit, die in Verwendung gemäß den Adressinformationen,
wenn das Abnormalitätserkennungssignal
von der Abnormalitätserkennungseinrichtung
ausgegeben wird, eine Adresse des Datenblocks in der Datendatei
bestimmt, die zum Zeitpunkt der Abnormalitätserkennung gelesen wurde,
worin die Steuereinrichtung angeordnet ist, um in Verwendung die
Quelle anzuweisen, Daten beginnend mit der Adresse, die durch die Adressenbestimmungseinrichtung
bestimmt wurde, oder einer Adresse einen vorgegebenen Wert vor der Adresse,
die von der Adressenerkennungseinrichtung erkannt wurde, zu übertragen,
und gleichzeitig das Aufzeichnungsgerät anzuweisen, mit der Aufzeichnung
mit mindestens dem Datenblock unter denen an das Aufzeichnungsgerät übertragenen
fortzufahren, in dem die Abnormalität aufgetreten ist.
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Mit
dieser Konfiguration fügt
die Datenaddiereinheit auf Seiten der Quelle Adressinformationen
zu jedem Datenblock hinzu und sendet sie an das Aufzeichnungsgerät. Während das
Aufzeichnungsgerät
den Datenblock aufzeichnet, tritt in dem Aufzeichnungsgerät eine anormale
Bedingung auf, die Anormalitätserkennungseinrichtung
erkennt die Anormalität
und die Adressenbestimmungseinheit bestimmt basierend auf den Adressinformationen eine
Adresse des Datenblocks, der zum Zeitpunkt der Anormalitätserkennung
gelesen wurde. Dann weist die Steuereinrchtung die Quelle an, die
Daten, beginnend mit der durch die Adressenbestimmungseinrichtung
bestimmten Adresse oder mit einer Adresse einer vorgegebenen Menge
vor der durch die Adressenbestimmungsseinrichtung bestimmten Adresse,
erneut zu senden und weist gleichzeitig das Aufzeichnungsgerät an, das
Aufzeichnen, beginnend mit wenigstens dem Datenblock unter denen,
die erneut zu dem Aufzeichnungsgerät gesendet werden, in dem die
Anormalität
auftrat, fortzusetzen.
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Da
nicht alle Datendateien erneut ausgezeichnet werden, kann die Zeit,
die das Aufzeichnungsgerät
benötigt,
um die Aufzeichnung zu beenden, verringert werden.
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Die
Datenaddiereinrichtung kann auch in Verwendung Flag-Information,
die anzeigt, ob der Datenblock normal oder anormal ist, zu dem Datenblock
hinzufügen
und anschließend
die Datenblöcke an
das Aufzeichnungsgerät übertragen.
In diesem Fall entscheidet die Adressenbestimmungseinrichtung in
Verwendung, ob ein Datenblock gemäß der Flag-Information normal
oder anormal ist, und wenn entschieden wird, dass der Datenblock
anormal ist, erkennt sie eine Adresse des anormalen Datenblocks
gemäß der Adressinformation
(ADR).
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Mit
dieser Konfiguration fügt
die Datenaddiereinheit auf Seiten der Quelle zu jedem Datenblock
Adressinformation und Flag-Information hinzu, egal ob der Datenblock
normal oder anormal ist, und überträgt ihn an
das Aufzeichnungsgerät.
Wenn in dem Aufzeichnungsgerät
eine Anormalität
auftritt, während
das Aufzeichnungsgerät
die Datenblöcke aufzeichnet,
gibt die Anormalitätserkennungseinrichtung
ein Anormalitätserkennungssignal
aus.
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Wenn
das Anormalitätserkennungssignal ausgegeben
wird, bestimmt die Adressenbestimmungseinrichtung basierend auf
der Adresseninformation eine Adresse des Datenblocks, der zum Zeitpunkt
der Anormalitätserkennung
gelesen wurde. Die Adressenbestimmungseinrichtung prüft, ob der
Datenblock gemäß der Flag-Information
normal oder anormal ist, und wenn der Datenblock als anormal befunden
wird, bestimmt sie die Adresse des anormalen Datenblocks gemäß der Adresseninformation.
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Dann
weist die Steuereinrichtung die Quelle an, die Daten, beginnend
mit der durch die Adressenbestimmungseinrichtung festgestellten
Adresse oder mit einer Adresse einer vorgegebenen Menge vor der durch
die Adressenbestimmungseinrichtung bestimmten Adresse, erneut zu
senden und weist gleichzeitig das Aufzeichnungsgerät an, das
Aufzeichnen, beginnend mit wenigstens dem Datenblock unter denen,
die erneut zu dem Aufzeichnungsgerät gesendet werden, in dem die
Anormalität
auftrat, fortzusetzen.
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Da
nicht alle Datendateien erneut ausgezeichnet werden, kann die Zeit,
die das Aufzeichnungsgerät
benötigt,
um die Aufzeichnung zu beenden, verringert werden. Des Weiteren
wird die Quelle nicht nur dann angewiesen, die Datenblöcke zum Schreiben
an das Aufzeichnungsgerät
zu senden, wenn die Normalitätserkennungseinrichtung
eine Anormalität
erkennt, sondern auch dann, wenn ein anormaler Datenblock von der
Quelle an das Aufzeichnungsgerät übertragen
wird. Das ermöglicht
zuverlässiges
Aufzeichnen der Daten im Aufzeichnungsgerät.
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Die
in der oben beschriebenen Konfiguration verwendete Abnormalitätserkennungseinrichtung beinhaltet
mindestens einen Spannungssensor zum Erkennen einer anormalen Bedingung
in der Versorgungsspannung am das Aufzeichnungsgerät und einen
Schwingungssensor zum Erkennen von Schwingungen im Aufzeichnungsgerät.
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Mit
der oben beschriebenen Konfiguration wird die Datenaufzeichnung
beginnend mit dem Datenblock, der geschrieben wurde, als die Abnormalität auftrat,
oder beginnend mit einem Datenblock einen vorgegebenen Wert vor
dem fehlerhaften Datenblock erneut durchgeführt, wenn Spannungsfluktuationen
oder Schwingungen auftreten, die sich nachteilig auf das Aufzeichnen
von Daten in dem Aufzeichnungsgerät auswirken. Diese Anordnung
ermöglicht es
dem Signalverarbeitungssystem, wenn es an einem Fahrzeug wie beispielsweise
einem Auto montiert ist, gegenüber
Spannungsabweichungen und Schwingungen und Auswirkungen tolerant
zu sein.
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In
den Zeichnungen:
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ist 1 ein
Blockdiagramm, das eine Konfiguration des in einem Auto montierten
Autosystems dieses Ausführungsbeispiels
zeigt.
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sind 2A bis 2D Wellenformendiagramme,
die erklären,
wie eine Anormalität
in der Versorgungsspannung erkannt wird.
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ist 3 ein
veranschaulichendes Diagramm, das ein Format von CD-Daten und einen
Kopiervorgang zeigt.
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ist 4 ein
veranschaulichendes Diagramm, das ein Format von CD-Daten und einen
herkömmlichen
Kopiervorgang zeigt.
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ist 5 ein
veranschaulichendes Diagramm, das Subcode-Daten erklärt.
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ist 6 ein
veranschaulichendes Diagramm, das ein Format von Q-Kanal-Daten zeigt.
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ist 7 ein veranschaulichendes Diagramm, das
Schnittstellendaten zeigt.
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ist 8 ein
veranschaulichendes Diagramm, das eine Sektorstruktur einer Festplatte zeigt.
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ist 9 ein
Ablaufdiagramm, das eine Reihenfolge von Schritten für einen
Kopiervorgang zeigt.
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ist 10 ein
Ablaufdiagramm, das eine weitere Reihenfolge von Schritten für den Kopiervorgang zeigt.
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ist 11 ein
veranschaulichendes Diagramm, das ein Problem mit dem herkömmlichen
Kopierverfahren zeigt.
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Ausführungsbeispiele
des Signalverarbeitungssystems dieser Erfindung werden mit Bezug
auf 1 bis 10 beschrieben. Die folgende
Erklärung
bezieht sich auf ein in einem Auto montiertes Audiosystem, das eine
wiedergebende Vorrichtung oder ein Abspielgerät wie CD-, MD- oder DVD-Player als
Quellen aufweist und ein Aufzeichnungsgerät 5 mit einem Festplattenlaufwerk
HDD, das Informationen von der Quelle auf eine Festplatte DISC aufzeichnet.
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1 ist
ein Blockdiagramm, das die Konfiguration des in einem Auto montierten
Autosystems 1 eines Ausführungsbeispiels zeigt.
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In 1 beinhaltet
das in einem Auto montierte Audiosystem das Aufzeichnungsgerät 5,
das mit einem Festplattenlaufwerk HDD und einem oder mehreren Abspielgeräten 2, 3, 4 ausgestattet
ist, die mit dem Aufzeichnungsgerät 5 verbunden sind.
Das heißt
der Benutzer kann einen modularen CD-Player, einen MD-Player oder
einen DVD-Player selektiv in dem in einem Auto montierten Audiosystem 1 installieren.
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Konkreter
ausgedrückt
weist das in einem Auto montierte Audiosystem 1 einen Steuerbus
BUS auf, der mit den Wiedergabegeräten 2, 3, 4 verbunden
ist. Die Wiedergabege räte 2, 3, 4 sich
auch mit dem Aufzeichnungsgerät 5 über Datenübertragungskabel 6, 7, 8 verbunden
und bilden somit das in einem Auto montierte Audiosystem 1,
in dem das Aufzeichnungsgerät
mit einem oder mehreren Wiedergabegeräten 2, 3, 4 verbunden
ist. 1 stellt einen Fall dar, in dem ein CD-Player
als ein erstes Wiedergabegerät 2 und
der MD-Player und CD-Player als zweites und drittes Wiedergabegerät 3, 4 verbunden sind.
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Das
Wiedergabegerät
(CD-Player) 2 weist einen Spindelmotor 9 auf,
der eine Compact Disk (CD), ein Informationsaufzeichnungsmedium,.dreht, während er
es in der Klammerposition hält,
einen Tonabnehmer 10 zum optischen Erkennen von Daten,
die auf der CD aufgezeichnet sind, und eine Servo-Steuerschaltung 11,
die den Spindelmotor 9 und den Tonabnehmer 10 gemäß der erkannten
Daten D1, die von dem Tonabnehmer 10 ausgegeben werden,
servo-steuert.
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Das
Wiedergabegerät 2 weist
außerdem eine
CD-Dekodier-/Kommunikationskodierschaltung 12,
eine Steuerschaltung 13, eine Anzeigeeinheit 14 und
eine Bedieneinheit 15 auf.
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Die
CD-Dekodier-/Kommunikationskodierschaltung 12 dekodiert
die von dem Tonabnehmer 10 erkannten Daten D1 gemäß dem CD-Format
und kodiert dann die dekodierten Daten in Übertragungsdaten D2, bevor
sie diese an das Aufnahmegerät 5 über ein
Datenübertragungskabel 6 sendet.
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Durch
Erzeugen der Übertragungsdaten
D2 aus den erkannten Daten D1 fügt
die CD-Dekodier-/Kommunikationskodierschaltung 12 den Übertragungsdaten
D2 Adressdaten ADR hinzu, die eine Adresse auf der Compact Disk
darstellen, an der die erkannten Daten D1 gespeichert sind, sowie Flag-Daten
V, die anzeigen, ob die erkannten Daten D1 normal oder anormal sind.
Das wird später
im Detail erläutert.
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Das
heißt,
die CD-Dekodier-/Kommunikationskodierschaltung 12 führt eine
Bitfehlerkorrektur an den erkannten Daten D1 durch. Die Steuerschaltung 12 erkennt,
wenn die Fehlererkennung erfolgreich durchgeführt wurde, und fügt dann
die Flag-Daten V (=0), die anzeigen, dass die Daten normal sind, und
die Adressdaten ADR zu den erkannten Daten D1 hinzu, die dann durch
die CD-Dekodier-/Kommunikationskodierschaltung 12 kodiert
werden, um die Übertragungsdaten
D2 zu erzeugen, die an das Aufzeichnungsgerät gesendet werden.
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Wenn
andererseits die Durchführung
der Fehlerkorrektur fehlschlägt,
nachdem die Bitfehlerkorrektur eine vorgegebene Anzahl Xm (später beschrieben)
mal versucht wurde, wird das von der Steuerschaltung 13 erkannt,
die dann Flag-Daten V (=1), die anzeigen, dass die Daten anormal
sind, und Adressdaten ADR zu den erkannten Daten D1 hinzufügt, die
von der CD-Dekodier-/Kommunikationskodierschaltung 12 kodiert
werden, um die Überragungsdaten
D2 zu erzeugen, die an das Aufzeichnungsgerät gesendet werden.
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Die
Steuerschaltung 13 hat einen Mikroprozessor (MPU), der
prüft,
ob dir Bitfehlerkorrektur durchgeführt werden kann oder nicht,
und den allgemeinen Betrieb des Wiedergabegeräts 2 zentral steuert.
Des Weiteren ist die Steuerschaltung 13 über den
Steuerbus BUS mit einer Steuerschaltung 17 in dem Aufzeichnungsgerät 5 verbunden,
so dass die Steuerschaltung 13 und die Steuerschaltung 17 zusammenarbeiten,
um den Kopiervorgang zum Aufzeichnen der Informationen (Daten) von
dem Wiedergabegerät 2 (als
Quelle) auf das Aufzeichnungsgerät 5 zu
steuern.
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Die
Anzeigeeinheit 14 ist auf dem Bedienfeld des modularen
Wiedergabegeräts 2 bereitgestellt und
zeigt dem Benutzer die Betriebsbedingungen des Wiedergabegeräts 2 und
den Namen der Musik auf der CD, die gespielt wird, an.
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Die
Bedieneinheit 15 ist auch auf dem Bedienfeld des modularen
Wiedergabegeräts 2 bereitgestellt
und weist eine Vielzahl von Schaltern auf, damit der Benutzer Befehle
geben kann, so wie zum Beispiel das Starten der Wiedergabe einer
CD, deren Beenden, zeitweises Anhalten und das Auswählen der
Musik.
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Das
Aufzeichnungsgerät 5 beinhaltet
zusätzlich
zu dem Festplattenlaugwerk HDD eine Demultiplexierschaltung 16,
die mit den Datenübertragungskabeln 6, 7, 8 von
den Wiedergabegeräten 2, 3, 4 verbunden
ist, eine Steuerschaltung 17, eine Dekodierschaltung 18,
einen Pufferspeicher 19, eine Schnittstellenschaltung (I/F-Schaltung) 20,
eine Anzeigeeinheit 21, eine Bedieneinheit 22,
eine Stromversorgung 23 und einen Spannungssensor 24.
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Die
Steuerschaltung 17 weist einen Mikroprozessor (MPU) auf,
der den allgemeinen Betrieb des Aufzeichnungsgeräts 5 steuert und Steuerdaten Dc
an und von den Wiedergabegeräten 2, 3, 4 überträgt.
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Die
Steuerschaltung 17 steuert die Demultiplexierschaltung 16,
um verschiedene Daten an die Dekodierschaltung 18 zu senden,
die von den Wiedergabegeräten 2, 3, 4 über die
Datenübertragungskabel 6, 7, 8 bereitgestellt
werden, indem diese Daten vor gegenseitiger Interferenz geschützt werden. Im
Detail steuert die Steuerschaltung 17 die Demultiplexierschaltung 16,
um die Daten D2 als ausgewählte
Daten D3 an die Dekodierschaltung 18 zu übertragen,
während
die Daten D2 an das Aufzeichnungsgerät 5 von dem CD-Player
als Wiedergabegerät 2 bereitgestellt
werden.
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Die
Dekodierschaltung 18 dekodiert die empfangenen Daten D3
und überträgt die dekodierten
Daten D4 an die Steuerschaltung 17 und das Festplattenlaufwerk
HDD über
die Schnittstellenschaltung 20.
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Das
heißt,
wenn die Daten D2, die durch die CD-Dekodier-/Kommunikationskodierschaltung 12 in dem
Wiedergabegerät 2 kodiert
wurden, als Daten D3 an die Dekodierschaltung 18 bereitgestellt
werden, führt
die Dekodierschaltung 18 das Dekodieren an den Daten D3
durch, das entgegengesetzt zu dem kodieren ist, das von der CD-Dekodier-/Kommunikationskodierschaltung 12 durchgeführt wurde,
um Daten D4 zu erzeugen, die mit dem CD-Format kompatibel sind,
und gibt dann die dekodierten Daten D4 aus.
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Der
Pufferspeicher 19 ist bereitgestellt, um die Daten D3 und
D4 temporär
zu speichern, wenn die Dekodierschaltung 18 das Dekodieren
durchführt,
und um die zeitliche Planung der Daten D3 und D4 anzupassen.
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Des
Weiteren prüft
die Steuerschaltung 17 wie später detaillierter erklärt, ob es
Anormalitäten gibt,
und wenn eine Anormalität
auftritt, fordert sie die Steuerschaltung 13 auf Seiten
des Wiedergabegeräts 2 durch
die Steuerdaten Dc auf, die Daten erneut zu übertragen.
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Die
Anzeigeeinheit 21 ist auf dem Bedienfeld des in einem Auto
montierten Audiosystems 1 bereitgestellt und zeigt den
Betriebszustand des Aufzeichnungsgeräts 5 an.
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Die
Bedieneinheit 22 ist auch auf dem Bedienfeld des in einem
Auto montierten Audiosystems 1 bereitgestellt und weist
eine Vielzahl von Schaltern auf, damit der Benutzer Befehle geben
kann, so wie zum Beispiel das Starten der Wiedergabe einer CD, deren
Beenden und zeitweises Anhalten.
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Die
Stromversorgung 24 versorgt das Aufzeichnungsgerät 5 und
das Festplattenlaufwerk HDD und der Spannungssensor 23 erkennt
die Versorgungsspannung, die von der Stromversorgung 24 ausgegeben
wird, und sendet ein Erkennungssignal Sv an die Steuerschaltung 17.
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Das
heißt,
wenn sich das Erkennungssignal Sv, das durch den Spannungssensor 23 erkannt
wird, wie in 2A dargestellt ändert, vergleicht
ein Vergleicher (nicht dargestellt) in der Steuerschaltung 17 die
Amplitudenänderung
des Wechselstromanteils des Erkennungssignals Sv mit vorgegebenen
Grenzwerten THDH, THDL (= –THDH). Der Vergleicher erzeugt ein binäres Signal,
das wie in 2B gezeigt logisch „niedrig" ist, wenn die Amplitudenänderung des
Wechselstromanteils des Erkennungssignals Sv innerhalb eines vorgegebenen
zulässigen
Bereichs liegt, der durch die Grenzwerte THDH,
THDL festgelegt ist, und der logisch „hoch" ist, wenn die Amplitudenänderung
außerhalb
des zulässigen
Bereichs liegt. Die Steuerschaltung 17 entscheidet, dass
eine Anormalität
aufgetreten ist, wenn das binäre
Signal logisch „hoch" ist.
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Wenn
sie entscheidet, dass bei der Versorgungsspannung eine Anormalität aufgetreten
ist, dann fügt
die Steuerschaltung 17 in die Steuerdaten Dc die Adressdaten
ADR gemäß der Zeit
ein, zu der die Versorgungsspannungsanormalität aufgetreten ist, sendet die
Steuerdaten Dc an die Steuerschaltung 13 auf Seiten des
Wiedergabegeräts 2 und
fordert sie auf, zurückzuspulen
und den Datenblock, der an der Adresse ADR aufgezeichnet ist, erneut
aufzuzeichnen.
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Die
Grenzwerte THDH, THDL sind
bestimmt, einen Bereich festzulegen, in dem das Aufzeichnungsgerät 5 und
das Festplattenlaufwerk HDD keine Probleme haben, Daten beim Auftreten
von Abweichungen in der Versorgungsspannung aufzuzeichnen oder wiederzugeben.
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Das
Festplattenlaufwerk HDD weist eine Lese-/Schreibsignalverarbeitungsschaltung 25 auf,
die mit der Schnittstellenschaltung 20 verbunden ist, einen
Pufferspeicher 26, eine Steuerschaltung 27, einen
Lese-/Schreibkopf 28, eine Servo-Steuerschaltung 29 und
eine Festplatte DISC, auf der Daten durch den Lese-/Schreibkopf 28 aufgezeichnet
werden.
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Die
Lese-/Schreibsignalverarbeitungsschaltung 25 kodiert die
Daten D4, die von der Schnittstellenschaltung 20 bereitgestellt
werden, in Sektordaten Ds, die mit einem vorgegebenen Format übereinstimmen,
so dass der Lese-/Schreibkopf 28 die Sektordaten Ds in
Sektoren aufzeichnen (schreiben) kann, die auf der Festplatte DISC
logisch angeordnet sind.
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Die
Servo-Steuerschaltung 29 servo-steuert die Rotation der
Festplatte DISC und auch den Zugriff des Lese-/Schreibkopfs 28 auf
die Festplatte DISC.
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Die
Steuerschaltung 27 veranlasst die Lese-/Schreibsignalverarbeitungsschaltung 25,
die Sektordaten Ds zu erzeugen, und steuert die Servo-Steuerschaltung 29 und
führt somit
eine zentralisierte Steuerung zum Aufzeichnen der Sektordaten Ds
auf den Sektoren der Festplatte DISC durch.
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Auf
dem Gehäuse
des Festplattenlaufwerks HDD ist ein Schwingungssensor 30 montiert,
der Schwingungen erkennt, die dem Festplattenlaufwerk HDD von außen zugefügt werden,
während
sich das Fahrzeug bewegt. Ein Erkennungssignal Sb, das von dem Schwingungssensor 30 ausgegeben
wird, wird eins nach dem anderen in die Steuerschaltung 17 eingegeben.
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Wenn
sich das Erkennungssignal Sv, das von dem Schwingungssensor 30 ausgegeben
wird, wie in 2C gezeigt ändert, vergleicht der Windvergleicher
(nicht dargestellt) in der Steuerschaltung 17 die Amplitudenänderung
des Wechselstromanteils des Erkennungssignals Sb mit den Grenzwerten
THDH, THDL (= –THDH). Der Windvergleicher erzeugt ein binäres Signal,
das wie in 2D gezeigt logisch „niedrig" ist, wenn sich die
Amplitudenänderung
des Wechselstromanteils des Erkennungssignals Sb innerhalb ei nes
vorgegebenen Bereichs befindet, der von den Grenzwerten THDH, THDL festgelegt
wird, und es ist logisch hoch",
wenn sich die Amplitudenänderung
außerhalb
des zulässigen
Bereichs befindet.
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Wenn
das binäre
Signal logisch „hoch" ist, entscheidet
die Steuerschaltung 17, dass dem Festplattenlaufwerk HDD
von außen
eine Einwirkung zugefügt
wird. Die Steuerschaltung 17 fügt in die Steuerdaten Dc die
Adresse ADR der Daten ein, die der Zeit entspricht, zu der die externe
Einwirkung aufgetreten ist, sendet die Steuerdaten Dc an die Steuerschaltung 13 auf
Seiten des Wiedergabegeräts 2 und fordert
es auf, zurückzuspulen
und den Datenblock, der an der Adresse ADR aufgezeichnet ist, erneut
zu übertragen.
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Die
Grenzwerte THDH, THDL sind
vorgegeben, um einen Bereich festzulegen, in dem der Lese-/Schreibkopf 28 des
Festplattenlaufwerks HDD auf Grund so genannter Tracking-Fehler,
die durch Schwingungen hervorgerufen werden, keine Daten mehr schreiben
oder lesen kann.
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Das
in einem Auto montierte Audiosystem 1 hat ein Lautsprechersystem,
das in 1 nicht dargestellt ist, das, wenn die CD-Dekodier-/Kommunikationskodierschaltung 12 des
Wiedergabegeräts 2 Audiodaten
dekodiert, die auf der Musik-CD kodiert sind, die Lautsprecher gemäß den dekodierten
Audiodaten aktiviert.
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Das
Aufzeichnungsgerät 5 schreibt
nicht nur durch das Festplattenlaufwerk HDD Daten auf eine Disk,
sondern ermöglicht
es dem Benutzer auch, durch die Bedieneinheit 22 eine Wiedergabe
der Musik anzufordern, was durch Einlesen der Audiodaten von der
Disk DISC in das Festplattenlaufwerk HDD durch den Lese-/Schreibkopf 28,
das Dekodieren der so eingelesenen Daten durch die Lese-/Schreibsignalverarbeitungsschaltung 25 und
danach Bereitstellen der dekodierten Daten durch die Schnittstellenschaltung 20 an
das Lautsprechersystem zum Wiedergeben der Musik erreicht wird.
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Im
Folgenden wird die Arbeitsweise des in einem Auto montierten Audiosystems 1 der
oben beschriebenen Konfiguration mit Bezug auf 3 bis 10 beschrieben.
Es wird ein Beispiel angenommen, in dem ein CD-Player als Wiedergabegerät 2 eine
Musik-CD abspielt und die wiedergegebenen Daten auf das Festplattenlaufwerk
HDD des Aufzeich nungsgeräts 5 kopiert
werden.
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Zunächst wird
das Format der Musik-CD mit Bezug auf 3, 5 und 6 kurz
erklärt
und dann wird das Format der Daten D2, die von dem Wiedergabegerät 2 an
das Aufzeichnungsgerät 5 bereitgestellt
werden erklärt
mit Bezug auf 7.
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Wie
in 3 gezeigt, ist die Musik-CD mit Datenblöcken von
98 Frames aufgezeichnet. Wenn auf einer Musik-CD zwei oder mehr
Musikstücke
aufgezeichnet sind, werden die Stereoaudiodaten jedes Musikstücks als
eine Vielzahl von Blöcken
aufgezeichnet. Des Weiteren weist jeder Frame ein Frame-Synchronisierungssignal,
Subcode-Daten und Paritätsdaten
für Bitfehlerkorrektur
auf.
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Die
Subcode-Daten sind über
die 98 Frames mit 8 Bits in jedem Frame verteilt, gezeigt in 5. Detaillierter
beschrieben werden die ersten und zweiten Frames jeweils mit Subcode-Synchronisierungsdaten
S0, S1 aufgezeichnet und die dritten bis 98ten Frames, 96 Frames
insgesamt, werden jeweils mit 8-Bit-Subcode-Daten aufgezeichnet,
deren Bits P, Q, R, S, T, U, V und W Bit genannt werden. Das heißt eine
Gesamtmenge von 96 Bits P1–P96
bilden einen P-Kanal, Bits Q1–Q96
einen Q-Kanal. Auf gleiche Weise werden die R- bis W-Kanäle jeweils
aus 96 Bits gebildet.
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Der
Q-Kanal, der wie in 6 gezeigt aus den Bits Q1–Q96 besteht,
umfasst 4-Bit Steuerdaten, 4-Bit Adressdaten, 72-Bit Daten, die
eine Bewegungsnummer, einen Index, eine in der Bewegung vergangene
Zeit und eine absolute Zeit darstellen und 16-Bit Code-Daten zur Bitfehlererkennung.
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Die
Steuerdaten werden verwendet, um die Nummer der Audiokanäle zu identifizieren,
und die Adressdaten werden verwendet um zu prüfen, dass die 72-Bit Daten
aufgezeichnet werden. Von den 72-Bit Daten wird die Bewegungsnummer
verwendet, um eine Musiknummer anzuzeigen; der Index wird verwendet,
um jedes Musikstück
in detailliertere Sektionen zu unterteilen; die vergangene Zeit
in der Bewegung zeigt die aufgezeichnete Adresse jedes Musikstücks als
Zeitinformation für
alle 98 Frames an; und die absolute Zeit zeigt eine absolute aufgezeichnete
Adresse der ersten Musik bis zur letzten Musik als Zeitinformation
an.
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Der
Einführungsbereich
der CD weist ein TOC(Inhaltsverzeichnis) auf, das mit Verwaltungsdaten
aufgezeichnet ist, die den Bewegungsnummerdaten, den Daten der vergangenen
Zeit in der Bewegung, und den absoluten Zeitdaten entsprechen.
-
Wenn
das Wiedergabegerät 2 die
Audiodaten der Musik von der Musik-CD wiedergibt, liest es die Verwaltungsdaten
von dem TOC und bewegt den Abnehmer 10 schnell auf eine
Position, an der sich die von dem Benutzer festgelegten Audiodaten
der Musik befinden.
-
Bezug
nehmend auf 7 wird als nächstes das
Format der Daten D2, die durch die CD-Dekodier-/Kommunikationskodierschaltung 12 erzeugt werden,
(nachfolgend als Schnittstellenformat bezeichnet) erläutert.
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Wie
in 7A gezeigt sind die Daten D2 so strukturiert,
dass 192 Frames einen Sektor (oder Block) bilden, und die CD-Dekodier-/Kommunikationskodierschaltung 12 überträgt die Stereoaudiodaten
jedes Musikstücks
als eine Vielzahl von Sektoren.
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Wie
in 7B gezeigt weist jeder Frame des Weiteren zwei
Subframes auf, von denen jeder identifizierbare Synchronisierungspräambeln B,
W, M besitzt, die aus 4-Bit Code-Daten
und einem Kanal CH1 gebildet sind, der Audiodaten eines linken Stereokanals
aufweist, und einem Kanal CH2, der Audiodaten eines rechten Stereokanals
aufweist.
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Das
heißt
der erste Subframe in dem ersten Frame #1, der sich am Kopf jedes
Sektors befindet, hat eine Synchronisierungspräambel B, die anzeigt, dass
sich dieser Subframe am Kopf des Sektors befindet, und die Daten
des Kanals CH1. Der erste Subframe in dem zweiten und nachfolgenden
Frames #2–#192
hat eine Synchronisierungspräambel
M, die anzeigt, dass sich dieser Subframe am Kopf jedes der zweiten
und nachfolgenden Frames befindet, und die Daten des Kanals CH1.
Des Weiteren hat der zweite Subframe und jeder der nachfolgenden
Frames #1–#192
eine Synchronisierungspräambel
W, die anzeigt, dass dieser Subframe ein zweiter Subframe in jedem
Frame ist, und die Daten des Kanals CH2.
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Wie
in 7C gezeigt beinhalten die Kanäle CH1, CH2 jeweils Audiodaten
von bis zu 24 Bits, 1-Bit Daten V, die als Gültigkeits-Flag bezeichnet werden,
1-Bit Daten U, die als Kanalzustand bezeichnet werden, 1-Bit Daten
C, die als Benutzerdaten bezeichnet werden, und 1-Bit Paritätsdaten.
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Die
Benutzerdaten C werden verwendet, um die Adressdaten zu übertragen,
die die Positionen der einzelnen Subframes durch Verteilen der Adressdaten über 192
Frames #1–#192,
ein Bit in jedem Frame, anzeigen. Die CD-Dekodier-/Kommunikationskodierschaltung 12 überträgt die Stereoaudiodaten,
die als Ergebnis des Dekodierens der erkannten Daten D1 erzeugt
werden, durch deren Zuordnung zu den Kanälen CH1, CH2 von bis zu 24
und durch Identifizieren der Positionen dieser Stereoaudiodaten durch
die Benutzerdaten C der 192 Frames #1–#192.
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Ein
Gültigkeits-Flag
wird verwendet um zu identifizieren, ob das Stereoaudiosignal normal
oder anormal ist.
-
Wenn
die Daten D2 jedes Musikstücks,
die in einem vorgegebenen Schnittstellenformat kodiert sind, an
das Aufzeichnungsgerät 5 übertragen
werden, erzeugt das Aufzeichnungsgerät 5 Daten D4, die
mit dem in 3 gezeigten Format kompatibel sind,
indem die Daten D3 durch die Dekodierschaltung 18 dekodiert
werden. Dann werden die Daten D4 durch die Lese-/Schreibsignalverarbeitungsschaltung 25 in
das Format zum Schreiben auf die Festplatte kodiert. Die Daten werden
in die Sektoren m, m+1, m+3, m+4,... auf der Festplatte DISC geschrieben,
wie gezeigt in 8.
-
Als
nächstes
wird die Arbeitsweise zum Kopieren der Audiodaten, die durch das
Wiedergabegerät 2 wiedergegeben
werden, auf das Festplattenlaufwerk HDD des Aufzeichnungsgeräts 5 mit
Bezug auf die Ablaufdiagrame der 9 und 10 erklärt. 9 zeigt
die Arbeitsweise, die vor allem durch das Wiedergabegerät 2 ausgeführt wird,
und 10 zeigt die Arbeitsweise, die vor allem durch
das Aufzeichnungsgerät 5 durchgeführt wird.
-
In 9 wird,
wenn der Benutzer eine Musik-CD in das Wiedergabegerät 2 lädt, in Schritt
S100 die Initialisierungsverarbeitung durchgeführt und dann liest der Abnehmer 10 die
Verwaltungsdaten von dem TOC auf der Musik-CD, die dann durch die CD-Dekodier-/Kommunikationskodierschaltung 12 dekodiert
werden. Die Adressdaten, die in den dekodierten Verwaltungsdaten
enthalten sind, werde in einem Adresspuffer (nicht dargestellt)
in der Steuerschaltung 13 gespeichert. Dann geht das Wiedergabegerät vorläufig in
einen Standby-Zustand.
-
Wenn
der Benutzer in diesem vorläufigen Standby-Zustand
die Bedieneinheit 15 bedient, um das Beginnen des Kopierens
anzufordern, werden die Schritte S102–S128 und ein Anormalitätserkennungsschritt
S200 parallel durchgeführt.
-
Zunächst wird
der Vorgang erklärt,
der ausgelöst
wird, wenn der Anormalitätserkennungsschritt S200
eine Anormalität
erkennt. Die Steuerschaltung 17 in dem Aufzeichnungsgerät 5 führt bei
den Schritten S400 und S402 ebenfalls eine Anormalitätserkennungsverarbeitung
durch. Der Schritt S400 prüft die
Erkennungssignale Sv, Sb von dem Spannungssensor 23 und
dem Schwingungssensor 30 um zu sehen, ob es eine Anormalität gibt.
Wenn der Schritt S402 entscheidet, dass er eine große Schwingung wie
eine Einwirkung oder eine Versorgungsspannungsfluktuation erkannt
hat („Ja" Zweig), sendet der nächste Schritt
S404 die Steuerdaten Dc, die das Auftreten der Anormalität darstellen,
von der Steuerschaltung 17 an die Steuerschaltung 13.
-
Die
Steuerschaltung 17 fügt
in die Steuerdaten Dc die Aufzeichnungsadresse ADR ein, wo der Datenblock,
der der Anormalität
entspricht, aufgezeichnet wird, und überträgt die Steuerdaten Dc an die
Steuerschaltung 13 um sie aufzufordern, die in der Aufzeichnungsadresse
ADR aufgezeichneten Daten auf der CD erneut zu lesen und erneut
zu übertragen.
-
Nach
Empfangen der Steuerdaten Dc, die das Auftreten der Anormalität bei Schritt
S200 anzeigen, wird die Steuerschaltung 13 in dem Wiedergabegerät 2 unterbrochen
und zwangsweise zu Schritt S114 bewegt, wo ein Programmzähler in
der Steuerschaltung 13 veranlasst wird, den Zählerwert
X um 1 zu erhöhen.
-
Bei
Schritt S116 wird eine Prüfung
durchgeführt
um zu sehen, ob der Zählerwert
X größer als
ein vorgegebener Grenzwert Xmax. Wenn Xmax > X („Nein" Zweig), geht die
Verarbeitung zu Schritt S126. Wenn Xmax < X („Ja" Zweig), geht die Verarbeitung zu Schritt
S128.
-
Bei
Schritt S126 wird der Abnehmer 10 an die Anfangsposition
der Blocks bewegt, der erneut verarbeitet werden soll, das heißt wo der
Block, der der Zeit des Auftretens der Anormalität entspricht, beginnt. Bei
dem nächsten
Schritt S104 wird ein Block (98 Frames) der Daten D1 von der Musik-CD gelesen
und danach führt
die CD-Dekodier-/Kommunikationskodierschaltung 12 das
Dekodieren und Bitfehlerkorrektur an den Daten durch, die so in
einer Art gelesen werden, die dem CD-Format entspricht.
-
Das
heißt,
wenn in Schritt S200 eine Anormalität erkannt wird, wird die Entscheidung
bei den obigen Schritten S114 und S116 getroffen. Wenn Xmax > X („Mein" Zweig), geht die
Verarbeitung zu Schritt S126 und dann zu Schritt S104, um den Block erneut
zu lesen, der mit der Zeit des Auftretens der Anormalität übereinstimmt.
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Als
nächstes
wird die Arbeitsweise erklärt, die
durchgeführt
wird, wenn bei Schritt S200 kein Signal für das Auftreten einer Anormalität erkannt
wird. In diesem Fall wird bei Schritt S102 der Abnehmer 10 an
die Anfangsposition des Blocks bewegt, der wiedergegeben werden
soll, und bei Schritt S104 werden die Daten von der CD gelesen.
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Als
nächstes
wird bei Schritt S106 der Bitfehlerkorrekturvorgang an den Daten
D1 durchgeführt, die
so ausgelesen werden, und es wird eine Prüfung durchgeführt, ob
die Bitfehlerkorrektur erfolgreich durchgeführt wurde.
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Wenn
geeignete Daten ermittelt werden („Ja" Zweig), extrahiert der nächste Schritt
S108 aus dem Subcode in dem Q-Kanal der dekodierten Daten die Adressdaten
ADR, die die Anfangsposition des Blocks darstellen, und speichert
sie in dem Speicherpuffer in der Steuerschaltung 13. Des
Weiteren fügt die
CD-Dekodier-/Kommunikationskodierschaltung 12 bei
Schritt S110 die Adressdaten ADR und die Flag-Daten V (= 0) zu den
Audiodaten hinzu und kodiert die Audiodaten in Übereinstimmung mit dem Schnittstellenformat,
um die Übertragungsdaten
D2 für
jeden Sektor zu erzeugen, der in 7 dargestellt ist.
Dann werden bei Schritt S112 die Übertragungsdaten D2 an das
Aufzeichnungsgerät 5 gesendet, das
die Schritte S300–S324
durchführt,
dargestellt in 10.
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Wenn
in Schritt S106 die geeigneten Daten selbst durch die Fehlerkorrektur
nicht ermittelt werden können
(„Nein" Zweig), geht die
Verarbeitung zu Schritt S114, wo die den Programmzähler (nicht
dargestellt) in der Steuerschaltung 13 veranlasst, den Zählerwert X
um eins zu erhöhen.
Dann prüft
die Steuerschaltung bei Schritt S116, ob der Zählerwert X größer ist
als der vorgegebene Grenzwert Xmax.
-
Wenn
Xmax > X („Nein" Zweig), wird entschieden,
dass die Anzahl der Ereignisse, bei denen die geeigneten Daten nicht
ermittelt werden konnten (Zählerwert
X), während
die Musik, die gerade kopiert wird, abgespielt wird, innerhalb des
Bereichs der maximalen Neuversuche Xmax liegt. Dann geht die Verarbeitung
zu Schritt S126, wo der Abnehmer 10 an die Anfangsposition
des Blocks bewegt wird, der erneut verarbeitet werden soll (die
Anfangsposition des Blocks, der nicht fehlerkorrigiert werden konnte). Danach
folgt das Wiederholen des Schritts S104 und der nachfolgenden Schritte.
-
Wenn
bei Schritt S116 Xmax < X
(„Ja" Zweig), wird entschieden,
dass die Anzahl der Ereignisse, bei denen die geeigneten Daten nicht
ermittelt werden konnten (Zählerwert
X), während
die Musik abgespielt wird, die maximale Anzahl der Neuversuche Xmax übersteigt.
Dann werden bei Schritt S118 die Flag-Daten V auf 1 gesetzt und
bei Schritt S120 werden die Adressdaten ADR in dem Adressenpuffer gespeichert.
Dann werden bei Schritt S122 die Adressdaten ADR, die Flag-Daten
V (=1) und die Audiodaten kodiert und bei Schritt S124 werden die
so kodierten Übertragungsdaten
D2 an das Aufzeichnungsgerät 5 übertragen,
wonach die Verarbeitung zu Schritt S128 geht.
-
Das
heißt,
wenn das Wiedergabegerät 2 die Musik-CD
nicht lesen kann oder ein Signal empfängt, das das Auftreten einer
Anormalität
von dem Aufzeichnungsgerät 5 anzeigt,
trifft es eine Entscheidung des Schritts S114 und S116. Wenn Xmax > X („Nein" Zweig), führt das
Wiedergabegerät 2 die
Verarbeitung von Schritt S126 abwärts durch, um den Block erneut
wiederzugeben, der nicht ausgelesen werden konnte oder der mit der
zeit des Auftretens der Anormalität übereinstimmt. Dann, wenn die
Anzahl der sich wiederholenden Wiedergaben (das heißt die Anzahl
der Neuversuche) X den vorgegebenen Grenzwert Xmax übersteigt,
führt das
Wiedergabegerät 2 die
Verarbeitung von Schritt S 116 bis Schritt S120–S124 durch, wobei es die Übertragungsdaten
D2 mit den Flag-Daten
V eingestellt auf 1 an das Aufzeichnungsgerät 5 sendet. Danach
geht die Verarbeitung zu Schritt S128, wo sie mit der Wiedergabe
von dem nächsten
Block an fortfährt.
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Der
Zählerwert
X in dem Programmzähler wird
jedes Mal zurückgesetzt,
wenn die Ver arbeitung zu Schritt S128 geht, um den Block zu ändern, der kopiert
werden soll.
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Wenn
die Übertragungsdaten
D2 von dem Wiedergabegerät 2 an
das Aufzeichnungsgerät 5 übertragen
werden, werden sie durch das Festplattenlaufwerk HDD gemäß der Verarbeitung
aufgezeichnet, die gezeigt ist in 10.
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Zunächst entscheidet
die Steuerschaltung 17 bei Schritt S300 der 10,
dass die Daten D2 von dem Wiedergabegerät 2 übertragen
werden, und in Schritt S302 empfängt
es die Daten D2. Bei Schritt S304 dekodiert die Dekodierschaltung 18 einen
Sektor empfangener Daten und bei Schritt S306 führt sie eine Synchronisierungserkennung
und Entscrambeln an den Daten durch, um Daten zu erzeugen, die mit dem
CD-Format übereinstimmen.
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Als
nächstes
prüft die
Steuerschaltung 17 in Schritt S308 die Flag-Daten V, die
den Daten D4 hinzugefügt
wurden. Wenn die Flag-Daten V gleich 0 sind, was anzeigt, dass die
Daten normal sind („Nein" Zweig), überträgt die Steuerschaltung 17 bei
Schritt S310 die Daten D4, die die Adressdaten ADR und die Audiodaten
enthalten, an das Festplattenlaufwerk HDD. Als nächstes kodiert die Lese-/Schreibsignalverarbeitungsschaltung 25 bei
Schritt S312 die Adressdaten ADR und die Audiodaten in Übereinstimmung
mit dem Format der Festplatte DISC und stellt die kodierten Daten
Ds dem Lese-/Schreibkopf 28 bereit, der die Daten Ds in
einen Sektor der Festplatte DISC aufzeichnet (schreibt).
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Dann
prüft die
Steuerschaltung 27 bei Schritt S314, ob alle Daten Ds der
zu kopierenden Musik auf die Festplatte DISC geschrieben wurden.
Wenn festgestellt wird, dass noch nicht alle Daten auf die Platte geschrieben
wurden, fordert die Steuerschaltung 17 bei Schritt S322
die Steuerschaltung 13 auf, den nächsten Block der Daten D1 in
Daten D2 umzuwandeln und diese zu übertragen. Das heißt, wenn
ein Datensektor auf das Festplattenlaufwerk HDD geschrieben ist,
veranlasst die Steuerschaltung 17 die Steuerschaltung 13,
die Verarbeitung beginnend mit Schritt S104 der 9 durchzuführen, um
den nächsten
Sektor der Daten D2 von dem Wiedergabegerät 2 zu senden.
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Wenn
die Flag-Daten V (=1) jedoch in Schritt S308 anzeigen, dass die
Daten als anormal befunden wurden („Ja" Zweig), geht die Steuerschaltung 17 zu
Schritt S318, wo sie den Programmzähler (nicht dargestellt) veranlasst,
den Zählerwert
Y um eins zu erhö hen.
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Als
nächstes
prüft die
Steuerschaltung 17 in Schritt S320, ob der Zählerwert
Y größer ist
als der vorgegebene Grenzwert Ymax. Wenn Ymax ≥ Y („Nein" Zweig), entscheidet die Steuerschaltung 17, dass
die Anzahl der Ereignisse, bei denen die einwandfreien Daten nicht
ermittelt werden konnten (Zählerwert
X), innerhalb der zulässigen
Anzahl der Neuversuche liegt und geht zu Schritt S324, wo sie das
Wiedergabegerät 2 auffordert,
die Verarbeitung von Schritt S126 durchzuführen, 9.
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Wenn
Ymax < Y („Ja" Zweig), entscheidet die
Steuerschaltung 17, dass die Anzahl der Ereignisse, bei
denen die einwandfreien Daten nicht ermittelt werden konnten (Zählerwert
X), die zulässige
Anzahl der Neuversuche übersteigt
und geht zu Schritt S322, wo sie das Wiedergabegerät 2 auffordert,
die Verarbeitung von Schritt S128 durchzuführen, 9.
-
Das
heißt
wenn in den Daten D4, die auf dem Festplattenlaufwerk HDD aufgezeichnet
werden sollen, ein Fehler auftritt, falls die Anzahl der Neuversuche
Y innerhalb des Bereichs des Grenzwerts Ymax liegt, gibt die Steuerschaltung 17 eine
Anweisung aus, das Wiedergabegerät 2 aufzufordern,
die Wiedergabe (das Lesen) durchzuführen, bis die aufzuzeichnenden
Daten D4 ermittelt sind (Schritt S324). Wenn die Anzahl der Neuversuche
Y den Grenzwert Ymax überschreitet,
informiert die Steuerschaltung 17 das Wiedergabegerät 2 über den
Block, der als nächstes
aufgezeichnet werden soll (Schritt S322). Das heißt wenn
die Anzahl der Neuversuche Y den Grenzwert Ymax übersteigt, vermeidet die Steuerschaltung 17 einen
weiteren Neuversuch.
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Wenn
wie oben beschrieben bei den Schritten S400–S402 ebenfalls eine Anormalität erkannt wird,
dann weist die Steuerschaltung 17 bei Schritt S404 die
Steuerschaltung 13 des Wiedergabegeräts 2 an, erneut zu
lesen und dem Block, in dem die Anormalität aufgetreten ist, erneut zu übertragen. Beim
Empfangen dieser Anweisung führt
das Wiedergabegerät 2 (siehe
Schritt S200 in 9) Vorgänge des Neulesens und des Neuübertragens
durch, so dass einwandfreie Daten auf das Festplattenlaufwerk HDD
geschrieben werden können.
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Auf
diese Art werden die Schritte S300–S324 und die Schritte S400–S404 wiederholt.
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Wenn
die Schritte S320 und S402 entscheiden, dass keine Anormalität aufgetreten
ist, werden die Daten D2 in den Sektoren der zu kopierenden Musik
nacheinander empfangen. Wenn die Schritte S320 und S402 andererseits
entscheiden, dass eine Anormalität
aufgetreten ist, werden die Daten D2 in dem gleichen Sektor empfangen
und dann werden die Sektoren der Daten in der zu kopierenden Musik nacheinander
auf der Festplatte DISC aufgezeichnet. Dann, nachdem alle Daten
Ds der zu kopierenden Musik auf die Festplatte DISC geschrieben
wurden, wird das durch den Schritt S314 bestätigt und die Kopierverarbeitung
ist vollständig.
-
Wenn
gemäß diesem
Ausführungsbeispiel wie
in 3 gezeigt ein anormaler Zustand (Fehler) an einem
Zeitpunkt te während
des Kopiervorgangs auftritt, wie beispielsweise wenn das Festplattenlaufwerk
HDD durch externe Kräfte
in Schwingung versetzt wird oder die Versorgungsspannung fluktuiert, weist
das Aufzeichnungsgerät 5 das
Wiedergabegerät 2 an,
das Lesen der Musik-CD erneut zu versuchen beginnend mit dem Block,
in dem der Fehler aufgetreten ist. Dieser Vorgang stellt sich, dass
einwandfreie Daten auf die Festplatte DISC kopiert werden.
-
Des
Weiteren wenn das Wiedergabegerät 2 die
Daten nicht richtig lesen konnte oder wenn die Daten D2 auf Grund
von Rauschinterferenzen während
der Datenübertragung
nicht an das Aufzeichnungsgerät 5 übertragen
werden konnten, wird die Musik-CD erneut von dem Block an gelesen,
in dem die Anormalität
aufgetreten ist. Somit können
geeignete Daten auf die Festplatte DISC kopiert werden.
-
Wenn
des Weiteren in einem Block B3 wie in 3 gezeigt
ein Fehler auftritt, geht der Lesevorgang einfach von dem Punkt
te, an dem der Fehler aufgetreten ist, an die Anfangsposition des
Blocks B3, in dem der Fehler aufgetreten ist, zurück und führt den
Kopiervorgang erneut durch, wodurch die Kopierzeit merklich verringert
wird.
-
Das
heißt
in der herkömmlichen
Arbeitsweise der 10 wird der Kopiervorgang fortgesetzt, nachdem
von dem Punkt te, an dem der Fehler aufgetreten ist, an die Anfangsposition
mehrere Blöcke zuvor
zurückgekehrt
wurde, wie in 4 detailliert dargestellt, und
daher dauert das Kopieren lange. In diesem Ausführungsbeispiel ermöglicht das
Zurückkehren
von dem Punkt te, an dem der Fehler aufgetreten ist, zu der Anfangsposition
des Blocks, in dem der Fehler aufgetreten ist, dass der Kopiervorgang fortgesetzt
wer den kann, wie in 3 dargestellt, wodurch die Kopierzeit
merklich verringert wird. Vor allem wenn lange Musik wie beispielsweise
klassische Musik kopiert wird und eine Anormalität (ein Fehler) kurz vor dem
Ende des Kopiervorgangs auftritt, dauert es mit dem herkömmlichen
Verfahren besonders lang, bis der Kopiervorgang beendet ist. Dieses
Ausführungsbeispiel
ermöglicht
es jedoch, dass der Kopiervorgang innerhalb kurzer Zeit beendet
werden kann, wodurch dem Benutzer eine hervorragende Funktionsfähigkeit
geboten wird.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
wurde ein Fall erklärt,
bei dem eine Musik-CD auf eine Festplatte kopiert wird. Die vorliegende
Erfindung ist jedoch nicht auf diese Anwendung beschränkt. Mit
dieser Erfindung können
auch andere CDs als Musik-CDs (zum Beispiel CD-ROM) und andere Aufzeichnungsmedien
für digitale
Informationen wie MD, DAT, MO und DVD abgespielt und innerhalb kurzer
Zeit auf eine Festplatte DISC aufgezeichnet werden. Obwohl in der
obenstehenden Erklärung
ein Festplattenlaufwerk HDD als Zielmedium verwendet wurde, auf
das die Mediendaten kopiert werden, können Daten innerhalb kurzer
Zeit auch auf andere Aufzeichnungsmedien für digitale Informationen aufgezeichnet
werden.
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Es
wurde ein Ausführungsbeispiel
eines in einem Auto montierten Audiosystems erklärt, doch diese Erfindung ist
nicht auf diese Anwendung beschränkt,
sondern kann weit reichend auf Signalverarbeitungssysteme mit einer
Funktion zum Kopieren von Informationen angewandt werden. Die Erfindung kann
zum Beispiel in einem Navigationssystem angewendet werden, das ein
Wiedergabegerät
zum Wiedergeben eines Informationsaufzeichnungsmediums wie CD und
DVD umfasst, auf dem Kartendaten aufgezeichnet sind, und ein Aufzeichnungsgerät zum Aufzeichnen
der Kartendaten, die von dem Wiedergabegerät wiedergegeben werden, auf
ein Informationsaufzeichnungsmedium wie eine Festplatte DISC, und
das Navigation basierend auf den in das Aufzeichnungsgerät aufgezeichneten
(kopierten) Kartendaten durchführt.
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Es
wurde ein Fall beschrieben, bei dem Daten, die von einem Informationsaufzeichnungsmedium
durch das Wiedergabegerät
wiedergegeben wurden, in ein Aufzeichnungsgerät geschrieben wurden. Die vorliegende
Erfindung ist nicht auf das Wiedergabegerät oder das Aufzeichnungsgerät beschränkt, sondern
kann auf ein Signalverarbeitungssystem angewandt werden, das eine
Quelle zum Bereitstellen von digitalen Daten an eine Speichervorrichtung
aufweist. Die Erfindung kann zum Beispiel auf ein Signalverarbeitungssystem
angewandt werden, das eine Empfangsvorrichtung zum Empfangen von
Daten aufweist, die durch eine digitale Fernsehsendung oder über ein
digitales Kommunikationsnetz übertragen
werden, und das die Empfangsvorrichtung als eine Quelle zum Bereitstellen
von Daten an eine Speichervorrichtung verwendet, in der die Daten
gespeichert werden.
-
Des
Weiteren behandelt dieses Ausführungsbeispiel
zum Ermitteln von Adressdaten zur Verwaltung der Audiodaten 98 Datenframes,
die kürzeste
Datenlänge,
als einen Block und setzt den Kopiervorgang von dem Datenblock an
fort, in dem eine Anormalität
aufgetreten ist, wodurch die Kopierzeit verkürzt wird. Diese Erfindung ist
jedoch nicht auf dieses Datenverwaltungssystem begrenzt. Die Erfindung
kann im Wesentlich auf das Kopieren einer so genannten Datendatei
angewandt werden, das basierend auf einer kürzesten Datenlängeneinheit strukturiert
ist, in der signifikante Daten, einschließlich Audiodaten, durch Adressen
verwaltet werden können.
-
Die
kürzeste
Datenlängeneinheit,
in der signifikante Daten durch Adressen verwaltet werden können, ist
nicht auf jene beschränkt,
die als Frame, Block oder Sektor bezeichnet werden. Das Signalverarbeitungssystem,
das einen Datentyp namens Paket handhabt, ist auch in diese Erfindung
eingeschlossen.
-
Obwohl
dieses Ausführungsbeispiel
mit einem Schwingungssensor und einem Spannungssensor beschrieben
wurde, ist die Erfindung nicht auf diese Anordnung beschränkt, sondern
schließt
auch eine Konfiguration mit einem Sensor ein, der ein physikalisches
Phänomen
erkennen kann, das während des
Kopiervorgangs Anormalität
hervorruft.
-
Das
Weiteren weist das Aufzeichnungsgerät in diesem Ausführungsbeispiel
beim Auftreten einer anormalen Bedingung das Wiedergabegerät an, die Wiedergabe
beginnend mit dem Datenblock zu wiederholen, der dem Auftreten der
Anormalität
entspricht, und dann die gleichen erneut gelesenen Daten wieder
aufzuzeichnen. Die Erfindung ist jedoch nicht auf diese Verarbeitung
beschränkt.
-
Als
eine Variante dieses Ausführungsbeispiels
kann folgende Verarbeitung ausgeführt werden. Das heißt im Fall
einer Anormalität
weist das Aufzeichnungsgerät
das Wiedergabegerät
an, die Wiedergabe beginnend mit mindestens einem Block vor dem
Datenblock zu wiederholen, der mit dem Auftreten der Anormalität übereinstimmt,
und nachdem die zweite Wiedergabe abgeschlossen ist, zeichnet das
Aufzeichnungsgerät
mindestens den gleichen Datenblock auf, der mit dem Auftreten der Anormalität übereinstimmt.
-
Wenn
zum Beispiel ein Fehler in einem Block (B3) in 3 auftritt,
weist das Aufzeichnungsgerät 5 das
Wiedergabegerät 2 durch
Adressenspezifikation an, eine weitere Wiedergabe beginnend von
dem Block (B2) durchzuführend,
und zeichnet dann wieder den neu gelesenen Block (B2) und Block
(B3) auf die Festplatte DISC auf dem Aufzeichnungsgerät 5 auf.
Von den Blöcken
(B2) und (B3), die ein zweites Mal wiedergegeben wurden, können auch
nur die Daten des Blocks (b3) erneut auf der Festplatte des Aufzeichnungsgeräts 5 aufgezeichnet
werden.
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Wenn
Daten in einer Datendatei wie oben beschrieben von einer Quelle
wie einem Wiedergabegerät
an ein Aufzeichnungsgerät übertragen
werden und in dem Aufzeichnungsgerät aufgezeichnet werden, werden
beim Auftreten einer anormalen Bedingung in der Quelle oder in dem
Aufzeichnungsgerät
die Daten beginnend mit dem Datenblock, der zur Zeit der Anormalität aufgezeichnet
wurde, oder die Daten beginnend mit einem Block vor dem fehlgeschlagenen
Datenblock erneut an das Aufzeichnungsgerät übertragen und das Aufzeichnen
wird bei mindestens dem Datenblock von denen, die erneut übertragen
wurden, fortgesetzt, in dem die Anormalität aufgetreten ist. Durch diesen
Vorgang müssen nicht
alle Daten in der Datendatei erneut aufgezeichnet werden, wodurch
die Zeit, die zum vollständigen Aufzeichnen
der Datendatei benötigt
wird, merklich verringert wird. Da ferner ein Spannungssensor zum Erkennen
einer anormalen Bedingung in der Versorgungsspannung, die dem Aufzeichnungsgerät bereitgestellt
wird, und ein Schwingungssensor zum Erkennen von Schwingungen des
Aufzeichnungsgeräts bereitgestellt
sind, und diese Erkennungseinrichtungen verwendet werden, um das
Auftreten einer Anormalität
zu erkennen, ist es möglich,
die Daten selbst dann zuverlässig
auf dem Aufzeichnungsgerät
aufzuzeichnen, wenn Spannungsfluktuationen oder Schwingungen auftreten,
die das einwandfreie Aufzeichnen von Daten behindern.