[go: up one dir, main page]

DE60122254T2 - Rekonfigurierbares Kassettenverarbeitungsmodul zur Speicherung von Kassettenaufnahmevorrichtungen in ein Datenspeichersystem - Google Patents

Rekonfigurierbares Kassettenverarbeitungsmodul zur Speicherung von Kassettenaufnahmevorrichtungen in ein Datenspeichersystem Download PDF

Info

Publication number
DE60122254T2
DE60122254T2 DE60122254T DE60122254T DE60122254T2 DE 60122254 T2 DE60122254 T2 DE 60122254T2 DE 60122254 T DE60122254 T DE 60122254T DE 60122254 T DE60122254 T DE 60122254T DE 60122254 T2 DE60122254 T2 DE 60122254T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
receiving device
frame
cassette
cartridge
cassette receiving
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60122254T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60122254D1 (de
Inventor
Paul C. Fort Collins Coffin
Gregg S. Fort Collins Schmidtke
Robert W. Greeley Luffel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hewlett Packard Development Co LP
Original Assignee
Hewlett Packard Development Co LP
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hewlett Packard Development Co LP filed Critical Hewlett Packard Development Co LP
Application granted granted Critical
Publication of DE60122254D1 publication Critical patent/DE60122254D1/de
Publication of DE60122254T2 publication Critical patent/DE60122254T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/12Disposition of constructional parts in the apparatus, e.g. of power supply, of modules
    • G11B33/125Disposition of constructional parts in the apparatus, e.g. of power supply, of modules the apparatus comprising a plurality of recording/reproducing devices, e.g. modular arrangements, arrays of disc drives
    • G11B33/127Mounting arrangements of constructional parts onto a chassis
    • G11B33/128Mounting arrangements of constructional parts onto a chassis of the plurality of recording/reproducing devices, e.g. disk drives, onto a chassis
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B15/00Driving, starting or stopping record carriers of filamentary or web form; Driving both such record carriers and heads; Guiding such record carriers or containers therefor; Control thereof; Control of operating function
    • G11B15/675Guiding containers, e.g. loading, ejecting cassettes
    • G11B15/68Automatic cassette changing arrangements; automatic tape changing arrangements

Landscapes

  • Automatic Disk Changers (AREA)
  • Automatic Tape Cassette Changers (AREA)

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Kassettenspeicherungssysteme im Allgemeinen, und insbesondere auf ein Kassettenspeicherungssystem, das ein rekonfigurierbares Kassettenverarbeitungsmodul aufweist.
  • Hintergrund
  • Es gibt viele unterschiedliche Arten von Datenspeicherungssystemen, die dazu verwendet werden, Datenkassetten an bekannten Positionen aufzubewahren bzw. zu speichern und diese Datenkassetten aus den Speicherungspositionen zu entnehmen, so dass Daten auf diese Datenkassetten geschrieben oder aus denselben gelesen werden können.
  • Ein typisches Datenspeicherungssystem kann eine oder mehrere Kassettenaufnahmevorrichtungen zum Halten der verschiedenen Datenkassetten umfassen. Beispielsweise kann eine Art von Kassettenaufnahmevorrichtung ein Kassettenspeicherungsgestell oder -„magazin" umfassen, während eine andere Art von Kassettenaufnahmevorrichtung eine Kassettenlese-/-schreibvorrichtung aufweisen kann. Kassettenlese-/-schreibvorrichtungen gibt es in verschiedenen Größen, einschließlich Lese-/Schreibvorrichtungen mit Kassetten einer halben Größe und, in jüngerer Zeit, Lese-/Schreibvorrichtungen mit Kassetten einer halben Breite.
  • Das Datenspeicherungssystem kann auch mit einer Kassettenzugriffsvorrichtung zum Zugreifen auf die verschiedenen in den verschiedenen Kassettenaufnahmevorrichtungen enthaltenen Datenkassetten ausgestattet sein. Das Datenspeicherungssystem kann auch ein Kassettenpositionierungssystem umfassen, das der Kassettenzugriffsvorrichtung wirksam zugeordnet ist. Das Kassettenpositionierungssystem wird dazu verwendet, die Kassettenzugriffsvorrichtung zwischen den diversen Kassettenaufnahmevorrichtungen zu bewegen und dadurch zu ermöglichen, dass die Kassettenzugriffsvorrichtung auf die Datenkassetten zugreift, die in den diversen Kassettenzugriffsvorrichtungen enthalten sein können. Wenn gewisse Daten gewünscht werden, die auf einer bestimmten Datenkassette enthalten sind, gibt das Hostcomputersystem üblicherweise einen Befehl an ein dem Datenspeicherungssystem zugeordnetes Steuersystem aus. Das Steuersystem betätigt anschließend das Kassettenpositionierungssystem, das die Kassettenzugriffsvorrichtung entlang der Kassettenspeicherungsmagazine bewegt, bis die Kassettenzugriffsvorrichtung neben der gewünschten Datenkassette positioniert ist. Dann entnimmt die Kassettenzugriffsvorrichtung die Datenkassette aus dem Kassettenspeicherungsmagazin und befördert sie zu der Kassettenlese-/-schreibvorrichtung. Danach führt die Kassettenzugriffsvorrichtung die ausgewählte Datenkassette in die Kassettenlese-/-schreibvorrichtung ein, so dass der Hostcomputer Daten aus der ausgewählten Datenkassette auslesen oder auf dieselbe schreiben kann. Nachdem der Lese-/Schreibvorgang abgeschlossen ist, kann die Kassettenzugriffsvorrichtung die Datenkassette aus der Kassettenlese-/-schreibvorrichtung entnehmen und sie an ihre entsprechende Position in dem Kassettenspeicherungsmagazin zurück legen.
  • Obwohl Datenspeicherungssysteme des oben beschriebenen Typs gut funktionieren und derzeit verwendet werden, kann das fortwährende Erfordernis, eine immer größere Zahl von Datenkassetten zu speichern, dem Datenspeicherungssystem beträchtliche Einschränkungen auferlegen. Bei Datenspeicherungssystemen des oben beschriebenen Typs können die Datenkassetten beispielsweise in einer oder mehreren vertikalen Säulen oder Stapeln gespeichert sein, die eine einzige Kassettenzugriffsebene definieren. Obwohl die Datenspeicherungskapazität eines derartigen Systems erhöht werden kann, indem die Anzahl von in den vertikalen Säulen gespeicherten Datenkassetten erhöht wird, ist die Anzahl von Datenkassetten, die in einer gegebenen Säule gespeichert werden können, begrenzt. Das heißt, je höher die Säule (d.h. je mehr Datenkassetten, die in der Säule gespeichert sind), desto länger braucht die Kassettenzugriffsvorrichtung, um auf eine gegebene Datenkassette zuzugreifen, vor allem wenn die Datenkassette an den äußersten Enden der Säule angeordnet ist. Obwohl mehr Säulen einer geringeren Höhe vorgesehen sein können, geht dies mit der Schwierigkeit einher, ein Positionierungssystem zu liefern, das in der Lage ist, die Kassettenzugriffsvorrichtung vertikal entlang einer gegebenen Säule oder eines gegebenen Stapels sowie horizontal entlang der diversen Reihen von Speicherungsspalten zu bewegen. Ungeachtet dessen, welcher Lösungsansatz verwendet wird, erfolgt ein Erhöhen der Datenkassettenspeicherungskapazität zum Preis des Erhöhens der Gesamtgröße des Datenspeicherungssystems, wodurch ein Kompromiss zwischen einem Minimieren der Größe und einem Maximieren der Speicherungskapazität erzeugt wird.
  • Ein weiteres Entwurfskriterium für Datenspeicherungssysteme liegt im Bewahren und Minimieren von volumetrischem Raum. Oft, wenn nicht immer, gilt, dass das Datenspeicherungssystem um so kostspieliger ist, je mehr volumetrischer Raum zum Speichern von Datenkassetten benötigt wird. Ein gleichermaßen wichtiges Entwurfskriterium besteht im Minimieren der Zeit, die die Kassettenzugriffsvorrichtung benötigt, um auf eine gegebene Datenkassette zuzugreifen.
  • Teilweise im Rahmen von Bemühungen, die Datenkassettenspeicherungskapazität zu erhöhen, wurden Datenspeicherungssysteme entwickelt, die die Datenkassetten in zwei separaten Stapeln oder Säulen speichern, die zwei separate Kassettenzugriffsebenen definieren. Beispielsweise können die Datenkassetten in einem Paar von Säulen angeordnet sein, die auf gegenüberliegenden Seiten der Kassettenzugriffsvorrichtung positioniert sind. Wenn diese Anordnung verwendet wird, ist es jedoch notwendig, die Kassettenzugriffsvorrichtung mit einer „Durchlauf"-Kassettenineingriffnahmeanordnung oder „Aufgreifvorrichtung" auszustatten, die in der Lage ist, auf die in den zwei separaten Stapeln gespeicherten Datenkassetten zuzugreifen. Alternativ dazu wurden derartige Systeme mit „Wende"- oder Drehaufgreifsystemen ausgestattet, um auf die in beiden Stapeln gespeicherten Datenkassetten zuzugreifen. Obwohl dieses „Mehrebenen"-Datenspeicherungssystem derzeit verwendet wird, sind die Durchlauf-, Wende- oder Drehaufgreifanordnungen, die für die Kassettenzugriffsvorrichtung erforderlich sind, relativ komplex, kostspielig in der Herstellung, und sie weisen tendenziell eine verringerte Zuverlässigkeit auf, vorrangig infolge der relativ komplexen mechanischen Systeme, die derartigen Aufgreifanordnungen zugeordnet sind.
  • Eine andere Art von Datenspeicherungssystem erzielt eine erhöhte Speicherkapazität, indem die Datenkassetten auf einem sich drehenden Magazinstapel angeordnet werden. Obwohl der sich drehende Magazinstapel üblicherweise nicht das Erfordernis aufweist, die Kassettenzugriffsvorrichtung mit einer Durchlauf-, Wende- oder Drehaufgreifvorrichtung auszustatten, führt die mechanische Komplexität des sich drehenden Magazingestells wie auch die Aufgreifanordnung bei den zuvor erwähnten „Mehrebenen"-Datenspeicherungssystemen zu einer Erhöhung der Herstellungskosten und weist tendenziell eine verringerte Zuverlässigkeit auf.
  • In der US-A-5,979,755 ist ein Automatik-Wechsler offenbart, der in demselben ein Regal aufweist, das Magazine enthält, die Kassetten unterschiedlicher Größen enthalten. Die Magazine werden an eine Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung befördert. Die Magazine umfassen Unterscheidungsinformationen bezüglich der darin enthaltenen Kassetten. Sensoren erfassen die Unterscheidungsinformationen, und eine Beförderungsvorrichtung befördert das Magazin auf der Basis der erfassten Informationen zwischen dem Gehäuseregal und der Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung.
  • Der Automatik-Wechsler der US-A-5,979,755 umfasst ferner folgende Merkmale:
    • – einen Rahmen, der eine Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen aufweist, die an demselben vorgesehen sind, so dass der Rahmen eine erste Komponentenkonfiguration und eine zweite Komponentenkonfiguration definiert, wobei die zweite Komponentenkonfiguration eine Alternative zu der ersten Komponentenkonfiguration ist,
    • – wobei der Automatik-Wechsler in der ersten Komponentenkonfiguration folgende Merkmale aufweist:
    • – eine erste Kassettenaufnahmevorrichtung, die an einem ersten Satz der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen, die an dem Rahmen vorgesehen sind, angebracht ist, so dass die erste Kassettenaufnahmevorrichtung an einer ersten Position in dem Rahmen angeordnet ist; und
    • – eine zweite Kassettenaufnahmevorrichtung, die an einem zweiten Satz der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen, die an dem Rahmen vorgesehen sind, vorgesehen sind, angebracht ist, so dass die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung an einer zweiten Position in dem Rahmen angeordnet ist, wobei die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung zusammen einen volumetrischen Raum in dem Rahmen einnehmen;
    • – in der zweiten Komponentenkonfiguration umfasst das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul eine dritte Kassettenaufnahmevorrichtung, die an einem dritten Satz der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen, die an dem Rahmen vorgesehen sind, angebracht ist.
  • In der EP-A-0542482 ist ein automatischer Kassettenwechsler offenbart, der unterschiedliche Arten von Kassetten handhaben kann. Eine Mehrzahl von Kassettenunterbringungsfächern und eine Mehrzahl von Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabevorrichtungen sind in einem Rahmen angebracht. Ein Transportmechanismus ist vorgesehen, um ausgewählte Kassetten von den Fächern zu einer ausgewählten Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung zu transportieren.
  • Folglich besteht weiterhin ein Bedarf an einem Datenspeicherungssystem, das eine erhöhte Kassettenspeicherungskapazität aufweist und das nicht erfordert, dass zusätzlicher volumetrischer Raum zu dem Datenspeicherungssystem hinzugefügt wird. Im Idealfall liefert das Datenspeicherungssystem diese zusätzliche Kassettenspeicherungskapazität, ohne die Gesamtkassettenspeicherungskapazität zu erhöhen, ohne die Gesamtkomplexität des Datenspeicherungssystems zu erhöhen (d.h. die Hinzufügung einer Durchlauf-, Wende- oder Drehaufgreifanordnung oder eines sich drehenden Kassettenmagazingestells) und ohne die Zeit zu erhöhen, die die Kassettenzugriffsvorrichtung benötigt, um auf die Datenkassetten zuzugreifen.
  • In der US-A-6,059,123 ist ein Speicherungsgestell offenbart, das Anbringpositionen umfasst, die in der Lage sind, mehrere unterschiedliche Medienformate zu speichern.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Ein rekonfigurierbares Kassettenverarbeitungsmodul zur Verwendung bei einem Datenspeicherungssystem kann einen Rahmen umfassen, der eine Mehrzahl von Sätzen von Anbring positionen aufweist, die an demselben vorgesehen sind, so dass der Rahmen eine erste Komponentenkonfiguration und eine zweite Komponentenkonfiguration definiert, wobei die zweite Komponentenkonfiguration eine Alternative zu der ersten Komponentenkonfiguration ist. Bei der ersten Komponentenkonfiguration umfasst das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul eine erste Kassettenaufnahmevorrichtung, die an einem ersten Satz der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen, die an dem Rahmen vorgesehen sind, angebracht ist, so dass die erste Kassettenaufnahmevorrichtung an einer ersten Position in dem Rahmen angeordnet ist, und eine zweite Kassettenaufnahmevorrichtung, die an einem zweiten Satz der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen, die an dem Rahmen vorgesehen sind, angebracht ist, so dass die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung an einer zweiten Position in dem Rahmen angeordnet ist, wobei die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung zusammen einen volumetrischen Raum in dem Rahmen einnehmen. Bei der zweiten Komponentenkonfiguration umfasst das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul eine dritte Kassettenaufnahmevorrichtung, die die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung ersetzt und an einem dritten Satz der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen, die an dem Rahmen vorgesehen sind, angebracht ist, wobei die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung im Wesentlichen denselben volumetrischen Raum in dem Rahmen einnimmt, der in der ersten Komponentenkonfiguration durch die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung eingenommen wird.
  • Ebenfalls offenbart ist ein Verfahren zum Liefern eines rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmodul zur Verwendung bei einem Datenspeicherungssystem. Ein Schritt beinhaltet ein Bereitstellen eines Rahmens, der eine Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen an demselben aufweist. Ein weiterer Schritt beinhaltet entweder ein Definieren einer ersten Komponentenkonfiguration durch Anbringen einer ersten Kassettenaufnahmevorrichtung an einem ersten Satz der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen, die an dem Rahmen vorgesehen sind, und durch Anbringen einer zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung an einem zweiten Satz der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen, die an dem Rahmen vorgesehen sind, so dass die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung neben der ersten Kassettenaufnahmevorrichtung angeordnet ist; oder, alternativ dazu, ein Definieren einer zweiten Komponentenkonfiguration durch Anbringen einer dritten Kassettenaufnahmevorrichtung an einem dritten Satz der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen, die an dem Rahmen vorgesehen sind. Die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung ersetzt in der zweiten Konfiguration im Wesentlichen die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung in der ersten Komponentenkonfiguration, und umgekehrt, so dass ein volumetrischer Raum, der in der ersten Komponentenkonfiguration durch die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung eingenommen wird, in der zweiten Komponentenkonfiguration im Wesentlichen durch die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung eingenommen wird, und umgekehrt.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • In der beiliegenden Zeichnung sind veranschaulichende und derzeit bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung gezeigt, wobei:
  • 1 eine perspektivische Ansicht des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls in einer ersten Komponentenkonfiguration gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist;
  • 2 eine perspektivische Ansicht des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls in einer zweiten Komponentenkonfiguration gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist;
  • 3 eine perspektivische Ansicht der unteren Platte des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls ist;
  • 4 eine Vorderansicht im Aufriss des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls ist;
  • 5 eine Draufsicht auf die obere Platte des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls ist;
  • 6 eine perspektivische Ansicht der Rück- und unteren Platte des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls ist;
  • 7 eine Rückansicht im Aufriss der Rückplatte des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls ist; und
  • 8 eine Seitenansicht im Aufriss des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls ist.
  • Ausführliche Beschreibung der Erfindung
  • Ein rekonfigurierbares Kassettenverarbeitungsmodul 10 gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist in 1 in einer ersten Komponentenkonfiguration 12 und in 2 in einer zweiten Komponentenkonfiguration 14 gezeigt. Das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 ist hierin so gezeigt und beschrieben, wie es in Verbindung mit einem (nicht gezeigten) Datenspeicherungssystem des in der Technik hinreichend bekannten Typs verwendet werden könnte. Alternativ dazu sind andere Verwendungen möglich, wie nachstehend erörtert wird. Das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 kann einen Rahmen 18 umfassen, der eine obere Platte 20 (1, 2 und 5), eine untere Platte 22 (3 und 6) und zwei gegenüberliegende Seiten oder Oberflächen 24 (4) und 26 (4 und 8) aufweist. Eine Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen (d.h. 28, 30, 32) können an beliebigen der diversen Komponententeile, z.B. 20, 22, 24, 26, des Rahmens 18 vorgesehen sein, so dass der Rahmen 18 die erste Komponentenkonfiguration 12 und die zweite Komponentenkonfiguration 14 definiert.
  • Unter vorwiegender Bezugnahme auf 1 kann die erste Komponentenkonfiguration 12 eine erste und eine zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 34 und 36 umfassen, die an einem ersten bzw. zweiten Satz 28 und 30 der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen, die auf der oberen und der unteren Platte 20 und 22 des Rahmens 18 vorgesehen sind, angebracht sind. In der ersten Komponentenkonfiguration 12 sind die erste und die zweite Vorrichtung 34 und 36 an einer ersten bzw. einer zweiten Position 38 bzw. 40 in dem Rahmen 18 angeordnet. Die erste und die zweite Position 38 und 40 können benachbart zueinander und längsseits nebeneinander angeordnet sein. Das heißt, dass bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel die zweite Position 40 benachbart zu und längsseits neben der ersten Position 38 angeordnet ist, so dass die zweite Vorrichtung 36 benachbart zu und längsseits neben der ersten Vorrichtung 34 angeordnet ist. Demgemäß ist der Kassetteneinführungsschlitz 42 der ersten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 benachbart zu und längsseits neben dem Kassetteneinführungsschlitz 44 der zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 36 angeordnet. Die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 34 und 36 können dahin gehend bemessen sein, zwischen die obere und die untere Platte 20 und 24 und zwischen die linke und die rechte Seite 24 und 26 des Rahmens 18 zu passen.
  • Unter Bezugnahme auf 2 kann die zweite Komponentenkonfiguration 14 eine dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 umfassen, die die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 34 und 36 ersetzt. Die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 ist an einem dritten Satz 32 der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen, die auf/an der oberen und der unteren Platte 20 und 22 des Rahmens 18 vorgesehen sind, angebracht. Die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 kann sich zwischen der oberen und der unteren Platte 20 und 22 und zwischen der linken und der rechten Seite 24 und 26 des Rahmens 18 erstrecken.
  • Die verschiedenen Kassettenaufnahmevorrichtungen 34, 36 und 46 können beliebige einer großen Vielzahl unterschiedlicher Arten von in der Technik bekannten Kassettenaufnahmevorrichtungen umfassen. Beispielsweise können die Kassettenaufnahmevorrichtungen 34, 36 und 46 Kassettenspeicherungsmagazine oder Kassettenlese-/-schreibvorrichtungen umfassen. Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel umfasst die erste Kassettenaufnahmevorrichtung 34 eine so genannte „Halbe-Höhe"-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung, wohingegen die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 36 ein Kassettenspeicherungsmagazin umfasst. Die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 umfasst eine so genannte „Volle-Höhe"-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung.
  • Bevor mit der Beschreibung fortgefahren wird, sollte beachtet werden, dass die Begriffe „volle Höhe" und „halbe Höhe" allgemein von durchschnittlichen Fachleute verwendet werden, um Disketten- oder Bandlaufwerkseinheiten zu beschreiben, die dieselbe Höhe aufweisen wie ein standardmäßiger Formfaktor, wie in dem Fall eines Volle-Höhe-Laufwerks, oder deren Höhe etwa die Hälfte der Höhe des standardmäßigen Formfaktors beträgt, wie im Fall eines Halbe-Höhe-Laufwerks. Da die hierin gezeigten und beschriebenen Laufwerkseinheiten jedoch auf die Seite gedreht sind, d.h. allgemein vertikal angebracht sind, kann das Halbe-Höhe-Laufwerk 34 hierin alternativ als „Halbe-Breite"-Laufwerk bezeichnet werden, da die Höhe bei der Vertikalanbringanordnung zur Breite wird. Desgleichen kann das Volle-Höhe-Laufwerk 46 hierin alternativ als „Volle-Breite"-Laufwerk bezeichnet werden.
  • Wie am besten durch einen Vergleich der 1 und 2 zu erkennen ist, ermöglicht das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10, dass entweder eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (d.h. eine Halbe-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) 34 und ein Kassettenspeicherungsmagazin 36 an dem Rahmen 18, d.h. im Wesentlichen zwischen der oberen und der unteren Platte 20, 22 und im Wesentlichen zwischen der rechten und der linken Seite 24, 26 des Rahmens 18 angebracht wird oder dass alternativ dazu eine Volle-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (d.h. Volle-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) 46 an dem Rahmen 18 angebracht wird. Anders ausgedrückt liefert die vorliegende Erfindung eine volumetrisch effiziente Architektur, die ermöglicht, dass eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung 34 und ein Kassettenspeicherungsmagazin 36 in demselben volumetrischen Raum angebracht sind wie eine Volle-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung 46. Somit kann die Datenkassettenspeicherungskapazität des Datenspeicherungssystems erhöht werden, ohne dass zusätzlicher volumetrischer Raum hinzugefügt wird, indem einfach eine Volle-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (d.h. Volle-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) 46 durch eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (d.h. Halbe-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) 34 und ein Kassettenspeicherungsmagazin 36 ersetzt wird.
  • Um das Modul 10 von der ersten Komponentenkonfiguration 12 zu der zweiten Komponentenkonfiguration 14 und umgekehrt umzukonfigurieren bzw. zu rekonfigurieren, muss ein Benutzer die gewünschten Vorrichtungen einfach entnehmen und anschließend wieder platzieren. An dem rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmodul 10 müssen keine mechanischen Änderungen vorgenommen werden. In der Tat können bei beiden Komponentenkonfigurationen 12 oder 14 dieselbe (nicht gezeigte) Kassettenzugriffsvorrichtung und (ebenfalls nicht gezeigte) Kassettenpositionierungsvorrichtung, die dem Datenspeicherungssystem zugeordnet sind, verwendet werden.
  • Um eine Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46) aus dem rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmodul 10 zu entnehmen, muss die Vorrichtung, falls sie eine Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (z.B. 34 oder 46) ist, zuerst von dem elektrischen System (nicht gezeigt), das dem (ebenfalls nicht gezeigten) Datenspeicherungssystem zugeordnet ist, getrennt werden. Der nächste Schritt bei dem Entnahmevorgang besteht darin, die Befestigungsvorrichtungen 52, die dazu verwendet werden können, die Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46) an dem Rahmen 18 zu befestigen, zu entfernen oder außer Eingriff zu bringen. Ein Entfernen der Befestigungsvorrichtungen 52 ermöglicht, dass die Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46) von dem Rahmen 18 entnommen wird. Die Vorrichtung bzw. die Vorrichtungen kann bzw. können anschließend aus dem rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmodul 10 entnommen werden.
  • Gleichermaßen zweckmäßig ist es, eine Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46) in dem rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmodul 10 zu installieren, insofern, als dies zunächst ein Einführen der Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46) in das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 beinhaltet. Als Nächstes wird die Vorrichtung mittels Befestigungsvorrichtungen 52 an dem Rahmen 18 befestigt. Die Vorrichtung, falls es sich um eine Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (z.B. 34 oder 46) handelt, wird anschließend mit dem (nicht gezeigten) elektrischen System, das in dem (ebenfalls nicht gezeigten) Datenspeicherungssystem vorgesehen ist, elektrisch verbunden.
  • Es ist allgemein bevorzugt, jedoch nicht erforderlich, dass die Vorrichtungen 34 und 36 derart in dem Rahmen 18 angebracht werden, dass der Kassetteneinführungsschlitz 44 der zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 36 benachbart zu und längsseits neben dem Kassetteneinführungsschlitz 42 der ersten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 positioniert ist. Ein derartiges Positionieren der Vorrichtungen 34 und 36, dass ihre jeweiligen Kassetteneinführungsschlitze 42 und 44 längsseits nebeneinander angeordnet sind, verringert die Zeit, die die (nicht gezeigte) Kassettenzugriffsvorrichtung benötigt, um eine Datenkassette 56, die entweder in der ersten oder in der zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 oder 36 enthalten ist, zu entnehmen und diese Datenkassette 56 in die andere Vorrichtung einzuführen. Ferner ist es vorzuziehen, jedoch nicht erforderlich, dass die Kassettenlese-/-schreibvorrichtung 46 so positioniert ist, dass ihr Kassetteneinführungsschlitz 54 an derselben Position angeordnet ist wie einer der beiden Kassetteneinführungsschlitze 42 oder 44 der Kassettenaufnahmevorrichtungen 34 oder 36. Eine derartige Anordnung ermöglicht, dass sich die (nicht gezeigte) Kassettenzugriffsvorrichtung leichter an entweder die erste Komponentenkonfiguration 12 (1) oder die zweite Komponentenkonfiguration 14 (2) anpasst.
  • Ein bedeutender Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass sie ermöglicht, dass die Datenkassettenspeicherungskapazität des (nicht gezeigten) Datenspeicherungssystems erhöht wird, ohne das Datenspeicherungssystem mit einem zusätzlichen volumetrischen Raum zu versehen. Indem sie eine volumetrisch effiziente Architektur zum Anbringen einer Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (d.h. Halbe-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) (z.B. 34) und eines Kassettenspeicherungsmagazins (z.B. 36) liefert, kann die vorliegende Erfindung ermöglichen, dass ein Datenspeicherungssystem, das weniger volumetrischen Raum benötigt, ausgewählt wird, das ansonsten nicht verwendet werden könnte, wenn zusätzlicher volumetrischer Raum notwendig wäre, um eine Volle-Breite-Kassettenaufnahmevorrichtung (d.h. Volle-Höhe-Kassettenaufnahmevorrichtung) durch eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (d.h. Halbe-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) und ein Kassettenspei cherungsmagazin zu ersetzen. Alternativ dazu könnte zusätzlicher Raum zur Verfügung stehen, um das Datenspeicherungssystem mit anderen Vorrichtungen zu versehen.
  • Ein weiterer bedeutender Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass sie ermöglicht, dass ein Kassettenverarbeitungsmodul, das dahin gehend bemessen ist, eine Volle-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (z.B. 46) aufzunehmen, zu einer Konfiguration erweitert wird, die eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (z.B. 34) und ein benachbartes Kassettenspeicherungsmagazin (z.B. 36) umfasst, ohne mechanische Änderungen an dem Modul 10 zu erfordern. Alternativ dazu könnte das Kassettenverarbeitungsmodul 10 anfänglich dahin gehend konfiguriert sein, die Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung 34 und das Kassettenspeicherungsmagazin 36 aufzunehmen.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist die Leichtigkeit, mit der das Modul 10 von der ersten Komponentenkonfiguration 12 zu der zweiten Komponentenkonfiguration 14, und umgekehrt, umkonfiguriert werden kann. Wie an früherer Stelle erörtert wurde, ist der Vorgang des Installierens und Entnehmens von Vorrichtungen einfach und zweckmäßig. Überdies erfordert die vorliegende Erfindung keine mechanischen Änderungen an dem rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmodul 10, wenn zwischen der ersten Komponentenkonfiguration und der zweiten Komponentenkonfiguration 12 und 14 gewechselt wird. Somit kann ein Benutzer das Modul 10 ohne weiteres zwischen der ersten Komponentenkonfiguration 12 und der zweiten Komponentenkonfiguration 14 umschalten oder umkonfigurieren.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass sie in der Lage ist, ein zusätzliches Kassettenspeicherungsmagazin bereitzustellen, ohne die Gesamtkomplexität des Datenspeicherungssystems zu erhöhen. Stattdessen können dieselbe (nicht gezeigte) Kassettenzugriffsvorrichtung und (nicht gezeigte) Kassettenpositionierungsvor richtung ungeachtet der Konfiguration des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls 10 verwendet werden. Da die Kassetteneinführungsschlitze 42, 44 der ersten bzw. der zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 bzw. 36 bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel benachbart zueinander und längsseits nebeneinander angeordnet sind, ist überdies die Zeit, die dafür benötigt wird, dass die (nicht gezeigte) Kassettenzugriffsvorrichtung eine Datenkassette 56 aus einer der Vorrichtungen 34 oder 36 entnimmt und sie in die andere Vorrichtung einführt, minimiert.
  • Nachdem das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 sowie manche seiner bedeutenderen Merkmale und Vorteile kurz beschrieben wurden, werden nun ausführlich die verschiedenen Ausführungsbeispiele des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls gemäß der vorliegenden Erfindung beschrieben. Bevor jedoch die Beschreibung fortgesetzt wird, sollte beachtet werden, dass, obwohl das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 hierin gezeigt und beschrieben ist, wie es dazu verwendet werden könnte, entweder eine Volle-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (d.h. Volle-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) 46 oder eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (d.h. Halbe-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) 34 und ein Kassettenspeicherungsmagazin 36 zu unterstützen, andere Arten von Vorrichtungen durch das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 unterstützt werden können. Ferner sollte man beachten, dass, obwohl das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul hierin so gezeigt und beschrieben ist, wie es dazu verwendet werden könnte, eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung 34 benachbart zu und längsseits neben einem Kassettenspeicherungsmagazin 36 zu unterstützen, andere Konfigurationen verwendet werden können (d.h. eine vertikal gestapelte Anordnung), wie es Fachleuten, nachdem sie sich mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben, einleuchten wird. Überdies sind die Kassettenaufnahmevorrichtungen 34, 36 oder 46 in der Darstellung hierin so positioniert, dass ihre jeweiligen Kassetteneinführungsschlitze 42, 44 und 54 vertikal orientiert sind, d.h. so dass ihre jeweilige Höhe 58, 60, 62 ihre jeweilige Breite 64, 66, 68 übersteigt. Alternativ dazu können andere Anbringorientierungen verwendet werden, wie Fachleuten einleuchten wird, nachdem sie sich mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben. Folglich sollte die vorliegende Erfindung nicht als auf die hierin gezeigten und beschriebenen bestimmten Vorrichtungen, Komponenten, Anwendungen und Konfigurationen beschränkt angesehen werden.
  • Mit Blick auf die vorstehenden Überlegungen ist das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung in 1 in einer ersten Komponentenkonfiguration 12 und in 2 in einer zweiten Komponentenkonfiguration 14 gezeigt. Das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 ist hierin so beschrieben, wie es in Verbindung mit einem (nicht gezeigten) Datenspeicherungssystem eines jeglichen Typs, der derzeit in der Technik bekannt ist oder in Zukunft entwickelt werden kann, verwendet werden könnte.
  • Das (nicht gezeigte) Datenspeicherungssystem, bei dem das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 verwendet werden kann, kann eine (nicht gezeigte) Kassettenzugriffsvorrichtung zum Zugreifen auf eine Datenkassette (z.B. Kassette 56), die in den Kassetteneinführungsschlitzen 42, 44 oder 54 der verschiedenen jeweiligen Vorrichtungen 34, 36 oder 46 enthalten sein kann, umfassen. Das Datenspeicherungssystem kann ferner eine (nicht gezeigte) Kassettenpositionierungsvorrichtung zum Bewegen der Kassettenzugriffsvorrichtung zu der spezifischen Kassettenaufnahmevorrichtung 34, 36 oder 46 umfassen. Das Datenspeicherungssystem kann mit einem (nicht gezeigten) Hostcomputer verbunden sein, der Befehle an ein (nicht gezeigtes) Steuersystem ausgibt, das in dem Datenspeicherungssystem enthalten ist. Das Steuersystem kann die Kassettenpositionierungsvorrichtung betätigen.
  • Da Datenspeicherungssysteme des oben beschriebenen Typs in der Technik hinreichend bekannt sind und durch Fachleute, nachdem sie sich mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben, ohne weiteres bereitgestellt werden könnten, werden die verschiedenen Komponententeile und Systeme (z.B. die Kassettenzugriffsvorrichtung, das Kassettenpositionierungssystem, das Steuersystem, der Hostcomputer usw.) des bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung verwendeten Datenspeicherungssystems hierin nicht ausführlicher erörtert.
  • Unter vorwiegender Bezugnahme auf 16 kann das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 mit einem Rahmen 18 versehen sein, der eine obere Platte 20 (1, 2 und 5), eine untere Platte 22 (3 und 6), eine linke bzw. erste Seite 24 (4) und eine rechte bzw. zweite Seite 26 (4 und 8) umfasst. Eine Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen (d.h. 28, 30, 32) kann an jeglichem der Komponententeile des Rahmens 18 vorgesehen sein, so dass der Rahmen 18 die (in 1 veranschaulichte) erste Komponentenkonfiguration 12 und die (in 2 veranschaulichte) zweite Komponentenkonfiguration 14 definiert. Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel sind der erste 28, der zweite 30 und der dritte 32 Satz von Anbringpositionen auf der oberen und der unteren Platte 20 und 22 des Rahmens 18 vorgesehen. Alternativ dazu können die Anbringpositionen an anderen Elementen (z.B. der linken und der rechten Seite 24 und 26) des Rahmens 18 vorgesehen sein.
  • Unter vorwiegender Bezugnahme auf 1 und 2 können die obere und die untere Platte 20, 22 des Rahmens 18 in einer allgemein parallelen, beabstandeten Beziehung zueinander positioniert sein. Die linke und die rechte Seite 24, 26 können ebenfalls in einer allgemein parallelen, beabstande ten Beziehung positioniert sein. Die obere und die untere Platte 20, 22 können durch eine beabstandete Entfernung 74 getrennt sein, die größer als die oder zumindest gleich der Größten der Höhen 58, 60 bzw. 62 der Vorrichtungen 34, 36 bzw. 46 ist. Die linke und die rechte Seite 24, 26 können durch eine beabstandete Entfernung 76 getrennt sein, die größer als die oder zumindest gleich der Größeren der Breite 68 der dritten Vorrichtung 46 oder der kombinierten Breiten 64 und 66 der ersten und der zweiten Vorrichtung 34, 36 ist. Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel sind die beabstandeten Entfernungen 74 und 76 etwa gleich der Höhe 62 bzw. der Breite 68 der dritten Kassettenaufnahmevorrichtung 46. Siehe 2.
  • Unter Bezugnahme auf 6 und 7 kann der Rahmen 18 auch mit einer Rückplatte oder Blende 78 versehen sein. Die Rückplatte 78 kann einen Luftweg 80 aufweisen, um zu ermöglichen, dass Luft entweder in das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 gezogen oder aus demselben abgegeben wird. Die Luft ermöglicht das Kühlen der Vorrichtungen (z.B. 34, 36 oder 46), die das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 umfassen. Der Luftweg 80 kann mit einer Blaseanordnung 82 versehen sein, obwohl die Blaseanordnung 82 nicht erforderlich ist. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann die Blaseanordnung 82 eine Beliebige einer großen Bandbreite von Blasevorrichtungen umfassen, die in der Technik hinreichend bekannt und im Handel ohne weiteres erhältlich sind. Da jedoch derartige Blaseanordnungen in der Technik hinreichend bekannt sind und da die Einzelheiten der Blaseanordnung 82 nicht notwendig sind, um die vorliegende Erfindung zu verstehen oder zu praktizieren, wird die bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendete bestimmte Blaseanordnung nicht ausführlicher beschrieben.
  • Die verschiedenen Komponententeile des Rahmens 18 können aus Beliebigen einer großen Bandbreite von Materialien wie z.B. Metallen oder Kunststoffen hergestellt sein, die für die beabsichtigte Anwendung geeignet sind. Beispielsweise können die verschiedenen Seiten 20, 22, 24, 26, 78 des Rahmens 18 aus Metallblech gebildet sein. Alternativ dazu können andere Materialien und/oder Formgebungstechniken verwendet werden, wie es Fachleuten einleuchten wird, nachdem sie sich mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben.
  • Wie oben erwähnt wurde, definieren der erste, der zweite und der dritte Satz von Anbringpositionen 28, 30 und 32, die an dem Rahmen 18 vorgesehen sind, verschiedene Komponentenkonfigurationen (z.B. 12 und 14) für den Rahmen 18. Im Einzelnen definieren der erste und der zweite Satz von Anbringpositionen 28 und 30 miteinander die in 1 veranschaulichte erste Komponentenkonfiguration 12, wohingegen der dritte Satz von Anbringpositionen 32 allein die zweite Komponentenkonfiguration 14, die in 2 veranschaulicht ist, definiert. Selbstverständlich können manche oder alle der einzelnen Anbringpositionen, die einen gegebenen Satz von Anbringpositionen umfassen, für andere Sätze von Anbringpositionen verwendet werden. Das heißt, dass manche der einzelnen Anbringpositionen durch die verschiedenen Sätze von Anbringpositionen gemeinsam genutzt werden können. Beispielsweise kann der dritte Satz von Anbringpositionen 32 eine oder mehrere einzelne Anbringpositionen in dem ersten Anbringpositionssatz 28 und eine oder mehrere einzelne Anbringpositionen in dem zweiten Anbringpositionssatz 30 umfassen. Alternativ dazu kann jeder Satz von Anbringpositionen 28, 30 und 32 seinen eigenen Satz von einzelnen Anbringpunkten oder -positionen umfassen.
  • Unter vorwiegender Bezugnahme auf 1 kann die erste Komponentenkonfiguration 12 eine erste Kassettenaufnahmevorrichtung 34 und eine zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 36 umfassen. Die erste Kassettenaufnahmevorrichtung 34 kann mit einem Chassis oder Gehäuse 84 versehen sein, das dazu geeignet ist, die verschiedenen (nicht gezeigten) Systeme und Komponenten, die in der Vorrichtung 34 enthalten sein können, zu halten. Die erste Kassettenaufnahmevorrichtung 34 kann eine Beliebige einer großen Bandbreite unterschiedlicher Arten von Kassettenaufnahmevorrichtungen, die derzeit bekannt sind oder in Zukunft entwickelt werden können, umfassen. Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel umfasst die erste Kassettenaufnahmevorrichtung 34 eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (d.h. Halbe-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) des Typs, der in der Technik hinreichend bekannt und im Handel ohne weiteres erhältlich ist.
  • Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel kann das Gehäuse 84 der ersten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 eine allgemein rechteckig geformte Struktur umfassen, die eine obere Oberfläche 88, eine untere Oberfläche 90 und zwei gegenüberliegende Seiten oder Oberflächen 92, 94 aufweist. Die obere und die untere Oberfläche 88, 90 des Gehäuses 84 können in einer allgemein parallelen, beabstandeten Beziehung zueinander positioniert sein und können durch eine beabstandete Entfernung getrennt sein, die etwa gleich der Höhe 58 der ersten Vorrichtung 34 (4) ist. Die linke und die rechte Seite 92, 94 des Gehäuses 84 können ebenfalls in einer allgemein parallelen, beabstandeten Beziehung zueinander positioniert sein und können durch eine beabstandete Entfernung, die etwa gleich der Breite 64 der ersten Vorrichtung 34 ist, getrennt sein. Siehe 4. Alternativ dazu sind selbstverständlich andere Konfigurationen möglich, wie Fachleuten einleuchten wird, nachdem sie sich mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben.
  • Das Gehäuse 84 der ersten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 kann aus einem Beliebigen einer großen Bandbreite von Materialien wie z.B. Metallen oder Kunststoffen hergestellt sein, die für die beabsichtige Anwendung geeignet sind. Beispielsweise können die verschiedenen Seiten 88, 90, 92, 94 des Gehäuses 84 aus Metallblech gebildet sein. Alternativ dazu können andere Materialien und/oder Formge bungstechniken verwendet werden, wie Fachleuten einleuchten wird, nachdem sie sich mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben.
  • Das Gehäuse 84 kann mit einem oder mehreren Anbringvorsprüngen oder Fortsatzbaugliedern 104 versehen sein, um zu ermöglichen, dass das Gehäuse 84 an dem Rahmen 18 angebracht wird, obwohl derartige Anbringvorsprünge oder Fortsatzbauglieder 104 nicht erforderlich sind. Die Fortsätze 104 können entweder an der oberen oder der unteren Oberfläche 88 oder 90 des Gehäuses 84 oder, alternativ dazu, an beiden Oberflächen 88 und 90 des Gehäuses 84 befestigt sein. Die Fortsätze 104 können sich von der jeweiligen Oberfläche 88 und/oder 90, an der bzw. an denen sie befestigt sind, zu dem ersten Satz von Anbringpositionen 28 erstrecken, die auf der oberen bzw. unteren Platte 20, 22 des Rahmens 18 vorgesehen sind. Da bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel die Höhe 58 der ersten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 geringer ist als die beabstandete Entfernung 74, die die obere und die untere Platte 20, 22 trennt, sind die Fortsatzbauglieder 104 an der oberen Oberfläche 88 des Gehäuses 84 befestigt und erstrecken sich von der oberen Oberfläche 88 bis zu dem ersten Satz von Anbringpositionen 28, die auf der oberen Platte 20 des Rahmens 18 vorgesehen sind (5). Alternativ dazu könnten die Fortsätze 104 statt an der oberen Oberfläche 88 an der unteren Oberfläche 90 befestigt sein, oder sie könnten sowohl an der oberen als auch an der unteren Oberfläche 88 und 90 befestigt sein. Bei einer wieder anderen alternativen Anordnung sind die Fortsätze 104 vielleicht überhaupt nicht erforderlich, wenn die Vorrichtung 34 eine Volle-Höhe-Vorrichtung mit einer Höhe 58 ist, die gleich der beabstandeten Entfernung 74 ist, die die obere und die untere Platte 20, 22 trennt.
  • Die erste Kassettenaufnahmevorrichtung 34 kann an dem ersten Satz von Anbringpositionen 28, die auf der oberen und der unteren Platte 20, 22 des Rahmens 18 vorgesehen sind, angebracht sein, so dass die erste Vorrichtung 34 an einer ersten Position 38 in dem Rahmen 18 angeordnet ist. Es ist allgemein bevorzugt, jedoch nicht erforderlich, dass die erste Kassettenaufnahmevorrichtung 34 an dem Rahmen 18 befestigt ist. Beispielsweise kann die erste Kassettenaufnahmevorrichtung 34 an der oberen und der unteren Platte 20, 22 des Rahmens 18 an dem ersten Satz von Anbringpositionen 28 mit Befestigungsvorrichtungen 52 befestigt sein. Die Befestigungsvorrichtungen 52 können ein Beliebiges einer großen Bandbreite von Befestigungssystemen oder -vorrichtungen (z.B. Schrauben- und Muttern-Anordnungen, Stifte, Schrauben, Nieten, Haftmittel, geformte Nasen und Haken, Klammern usw.) umfassen, die für die beabsichtigte Anwendung geeignet sind. Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel sind die Fortsätze 104 des Gehäuses 84 mittels eines Paares von Befestigungsvorrichtungen 52 an der oberen Platte 20 befestigt (5), während die untere Oberfläche 90 des Gehäuses 84 mittels eines Paares von Befestigungsvorrichtungen 52, von denen hierin lediglich eine gezeigt ist, an der unteren Platte 22 befestigt ist. Ferner ist es allgemein bevorzugt, jedoch nicht erforderlich, dass die erste Vorrichtung 34 in dem Rahmen 18 angebracht ist, so dass ihr Kassetteneinführungsschlitz 42 vertikal orientiert ist (d.h. derart angebracht ist, dass die Höhe 58 der ersten Vorrichtung 34 ihre Breite 64 übersteigt). Siehe 4.
  • Die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 36 kann ebenfalls mit einem Chassis oder Gehäuse 86 versehen sein, das geeignet ist, um die verschiedenen (nicht gezeigten) Systeme und Komponenten, die in der Vorrichtung 36 enthalten sein können, zu halten. Beispielsweise kann die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 36 ein Kassettenspeicherungsmagazin umfassen. Alternativ dazu kann die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 36 eine Beliebige einer großen Bandbreite unterschiedlicher Arten von Kassettenaufnahmevorrichtungen umfassen, die derzeit in der Technik bekannt sind oder die in Zukunft entwickelt werden können.
  • Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel kann das Gehäuse 86 der zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 36 (z.B. Kassettenspeicherungsmagazin) eine allgemein rechteckig geformte Struktur umfassen, die eine obere Oberfläche 96, eine untere Oberfläche 98 und zwei gegenüberliegende Seiten oder Oberflächen 100, 102 aufweist. Die obere und die untere Oberfläche 96, 98 des Gehäuses 86 können in einer allgemein parallelen, beabstandeten Beziehung zueinander positioniert sein und durch eine beabstandete Entfernung getrennt sein, die etwa gleich der Höhe 60 der zweiten Vorrichtung 36 ist. Siehe 4. Die linke und die rechte Seite 100, 102 des Gehäuses 86 können ebenfalls in einer allgemein parallelen, beabstandeten Beziehung zueinander positioniert sein und durch eine beabstandete Entfernung getrennt sein, die etwa gleich der Breite 66 der zweiten Vorrichtung 36 ist. Alternativ dazu sind selbstverständlich andere Konfigurationen möglich.
  • Das Gehäuse 86 kann aus einem Beliebigen einer großen Bandbreite von Materialien wie z.B. Metallen oder Kunststoffen, die für die beabsichtige Anwendung geeignet sind, hergestellt sein. Beispielsweise können die verschiedenen Seiten 96, 98, 100, 102 des Gehäuses 86 aus Metallblech gebildet sein. Alternativ dazu können andere Materialien und/oder Formgebungstechniken verwendet werden, wie Fachleuten einleuchten wird, nachdem sie sich mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben.
  • Das Gehäuse 86 der zweiten Vorrichtung 36 kann mit einem Paar von Beinen oder Fortsätzen 106 versehen sein. Die Fortsätze 106 können entweder an der oberen oder der unteren Oberfläche 96 oder 98 des Gehäuses 86 oder alternativ dazu an beiden Oberflächen 96 und 98 befestigt sein. Die Fortsätze 106 können sich von den jeweiligen Oberflächen 96 und/oder 98 bis zu dem zweiten Satz von Anbringpositionen 30, die auf der oberen bzw. der unteren Platte 20, 22 vorgesehen sind, erstrecken. Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel ist die Höhe 60 der zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 36 geringer als die beabstandete Entfernung 74, die die obere und die untere Platte 20, 22 trennt. Somit sind die Fortsätze 106 an der unteren Oberfläche 98 des Gehäuses 86 befestigt und erstrecken sich von der unteren Oberfläche 98 bis zu dem zweiten Satz von Anbringpositionen 30, die auf der unteren Platte 22 vorgesehen sind. Das Gehäuse 86 mit daran befestigten Fortsätzen 106 passt zwischen die obere und die untere Platte 20, 22 des Rahmens 18. Alternativ dazu kann das Erfordernis von Fortsätzen 106 überflüssig sein, wenn die Vorrichtung 36 eine Volle-Höhe-Vorrichtung mit einer Höhe 60 ist, die gleich der beabstandeten Entfernung 74 ist, die die obere und die untere Platte 20, 22 trennt.
  • Die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 36 kann an dem zweiten Satz von Anbringpositionen 30, die auf der oberen und der unteren Platte 20, 22 des Rahmens 18 vorgesehen sind, angebracht sein, so dass die zweite Vorrichtung 36 an einer zweiten Position 40 in dem Rahmen 18 angeordnet ist. Es ist allgemein bevorzugt, jedoch nicht erforderlich, dass die obere Oberfläche 96 der zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 36 mittels einer Anbringklammer 31 an dem Rahmen 18 befestigt ist. Die Anbringklammer 31 kann an den Anbringpositionen 30, die auf der oberen Platte 20 vorgesehen sind, mittels eines Paars von Befestigungsvorrichtungen 52 befestigt sein. Diesbezüglich sollte beachtet werden, dass das Paar von Anbringpositionen 30 auf der oberen Platte 20 dieselben sind wie das Paar von Anbringpositionen 28 auf der oberen Platte 20, die dazu verwendet werden, die Halbe-Breite-Vorrichtung 34 an der oberen Platte 20 zu befestigen. Alternativ dazu könnte die Klammer 31 an einem getrennten Satz von Anbringpositionen (nicht gezeigt), die auf der oberen Platte 20 vorgesehen sind, befestigt sein. Das Kassettenmagazin 36 kann mittels einer Befestigungsvorrichtung 52 an der Anbringklammer 31 befestigt sein. Die an dem Magazin 36 vorgesehenen Fortsätze 106 können mittels eines Paares von Befestigungsvorrichtungen 52 (in den 3 und 4 ist lediglich eine Befestigungsvorrichtung 52 gezeigt) an einem Paar von Anbringpositionen 20, die auf der unteren Platte 22 vorgesehen sind, befestigt sein. Wie bereits erwähnt wurde, ist es ebenfalls allgemein bevorzugt, jedoch nicht erforderlich, dass die zweite Vorrichtung 36 so in dem Rahmen 18 angebracht ist, dass ihr Kassetteneinführungsschlitz 44 vertikal orientiert ist (d.h. derart angebracht ist, dass die Höhe 60 der zweiten Vorrichtung 36 ihre Breite 66 übersteigt), wie am besten in 4 zu sehen ist.
  • Wie zuvor erwähnt wurde, können die erste und die zweite Vorrichtung 34 und 36 an der ersten bzw. zweiten Position 38, 40 in dem Rahmen 18 angeordnet sein. Die erste und die zweite Position 38, 40 in dem Rahmen 18 können nebeneinander angeordnet sein. Die erste und die zweite Position 38, 40 können auch längsseits nebeneinander angeordnet sein. Wie am besten in 4 zu sehen ist, ist die zweite Position 40 bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel benachbart zu und längsseits neben der ersten Position 38 angeordnet, so dass die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 36 benachbart zu und längsseits neben der ersten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 angeordnet ist. Mit anderen Worten ist es vorzuziehen, dass der Kassetteneinführungsschlitz 42 der ersten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 benachbart zu und längsseits neben dem Kassetteneinführungsschlitz 44 der zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 36 angeordnet ist, obwohl eine derartige Anordnung nicht erforderlich ist. Somit verringert ein Positionieren der Kassetteneinführungsschlitze 42 und 44 längsseits nebeneinander die Zeit, die die (nicht gezeigte) Kassettenzugriffsvorrichtung benötigt, um eine Datenkassette 56, die entweder in der ersten oder in der zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 oder 36 enthalten ist, zu entnehmen und diese Datenkassette 56 in die andere Vorrichtung einzuführen. Alternativ dazu können andere Konfigurationen verwendet werden, wie Fachleuten einleuchten wird, nachdem sie sich mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben. Beispielsweise können die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 34 und 36 vertikal oder übereinander gestapelt sein, so dass die Kassetteneinführungsschlitze 42 und 44 allgemein horizontal orientiert sind (nicht gezeigt).
  • Unter Bezugnahme auf 2 kann die zweite Komponentenkonfiguration 14 eine in dem Rahmen 18 positionierte dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 umfassen. Beispielsweise umfasst die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 eine Volle-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung. Alternativ dazu kann die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 eine Beliebige einer großen Bandbreite unterschiedlicher Arten von Kassettenaufnahmevorrichtungen umfassen, die derzeit in der Technik bekannt sind oder in Zukunft entwickelt werden können.
  • Die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 kann mit einem Chassis oder Gehäuse 108 versehen sein, das geeignet ist, die verschiedenen (nicht gezeigten) Systeme und Komponenten, die in der Vorrichtung 46 enthalten sein können, zu halten. Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel kann das Gehäuse 108 eine allgemein rechteckig geformte Struktur umfassen, die eine obere Oberfläche 110, eine untere Oberfläche 112, eine linke Seite 114 und eine rechte Seite 116 aufweist. Die linke und die rechte Seite 114, 116 des Gehäuses 108 können in einer allgemein parallelen, beabstandeten Beziehung zueinander positioniert sein und können durch eine beabstandete Entfernung getrennt sein, die etwa gleich der Breite 68 der dritten Vorrichtung 46 ist. Die obere und die untere Oberfläche 110 und 112 des Gehäuses 108 können ebenfalls in einer allgemein parallelen, beabstandeten Beziehung zueinander positioniert sein und können durch eine beabstandete Entfernung, die etwa gleich der Höhe 62 der dritten Vorrichtung 46 ist, getrennt sein. Die Höhe 62 der dritten Vorrichtung 46 kann etwa gleich der beabstandeten Entfernung 74 sein, die die obere und die untere Platte 20 und 22 trennt, so dass die dritte Vorrichtung 36 zwischen die obere und die untere Platte 20, 22 des Rahmens 18 passt. Alternativ dazu sind selbstverständlich andere Konfigurationen möglich.
  • Beispielsweise könnte die Höhe 62 der dritten Vorrichtung 46 geringer sein als die beabstandete Entfernung 74, was erforderlich machen würde, dass (nicht gezeigte) Fortsätze, die ähnlich den Fortsätzen 104 und 106 für die erste und die zweite Vorrichtung 34 bzw. 36 sind, entweder an der oberen oder der unteren Oberfläche 110, 112 des Gehäuses 108 oder, alternativ dazu, an beiden Oberflächen 110 und 112 befestigt werden.
  • Das Gehäuse 108 kann aus einem Beliebigen einer großen Bandbreite von Materialien wie z.B. Metallen oder Kunststoffen, die für die beabsichtigte Anwendung geeignet sind, hergestellt sein. Beispielsweise können die verschiedenen Seiten 110, 112, 114, 116 des Gehäuses 108 aus Metallblech gebildet sein. Alternativ dazu können andere Materialien und/oder Formgebungstechniken verwendet werden, wie Fachleuten einleuchten wird, nachdem sie sich mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben.
  • Die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 kann an dem dritten Satz von Anbringpositionen 32, die auf der oberen und unteren Platte 20, 22 des Rahmens 18 vorgesehen sind, angebracht sein. Wie oben erwähnt wurde, können die verschiedenen einzelnen Anbringpositionen, die den dritten Satz von Anbringpositionen 32 umfassen, keine, manche oder alle der einzelnen Anbringpositionen, die die anderen Sätze von Anbringpositionen 28 und 30 umfassen, umfassen. Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel umfasst der dritte Satz von Anbringpositionen 32 ein Paar von Anbringpositionen 32 auf der oberen Platte 20 des Rahmens 18 und ein Paar von Anbringpositionen 32, die auf der unteren Platte 22 des Rahmens 18 vorgesehen sind. Siehe 2. Alternativ dazu sind selbstverständlich andere Anordnungen und Konfigurationen der einzelnen Anbringposi tionen, die den dritten Satz von Anbringpositionen 32 umfassen, möglich, wie Fachleuten einleuchten wird, nachdem sie sich mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben. Folglich sollte die vorliegende Erfindung nicht als auf die Anordnung und Konfiguration der einzelnen Anbringpositionen, die die verschiedenen Sätze von Anbringpositionen 28, 30 und 32 umfassen, die hierin gezeigt und beschrieben sind, beschränkt angesehen werden.
  • Allgemein ist es bevorzugt, jedoch nicht erforderlich, dass die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 mit einer oder mehreren Befestigungsvorrichtungen 52 an dem Rahmen 18 befestigt ist. Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel ist die Kassettenaufnahmevorrichtung 46 beispielsweise mittels eines Paares von Befestigungsvorrichtungen 52 an einem Paar von Anbringpositionen 32 befestigt, die auf der oberen Platte 20 vorgesehen sind. Desgleichen ist die Kassettenaufnahmevorrichtung 46 mittels eines Paares von Befestigungsvorrichtungen 52 (in 2 nicht gezeigt) an einem Paar von Anbringpositionen 32 befestigt, die auf der unteren Platte 22 vorgesehen sind.
  • Wie oben erwähnt wurde, ist es ebenfalls allgemein bevorzugt, jedoch nicht erforderlich, dass die dritte Vorrichtung 46 so in dem Rahmen 18 angebracht ist, dass ihr Kassetteneinführungsschlitz 54 vertikal orientiert ist (d.h. derart angebracht ist, dass die Höhe 62 der dritten Vorrichtung 46 ihre Breite 68 übersteigt), und dass der Schlitz 54 ungefähr an derselben Position angeordnet ist wie einer der Kassetteneinführungsschlitze 42 oder 44 der Kassettenaufnahmevorrichtungen 34 oder 36.
  • Wie am besten durch einen Vergleich der 1 mit der 2 zu sehen ist, ermöglicht das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10, dass eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (d.h. Halbe-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) 34 und ein Kassettenspeicherungsmagazin 36 oder eine andere Kombination von Komponenten an dem Rahmen 18 angebracht ist. Alternativ dazu kann das Kassettenverarbeitungsmodul 10 dahin gehend umkonfiguriert bzw. rekonfiguriert sein, in dem Rahmen 18 eine Volle-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (d.h. Volle-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) 46 aufzunehmen. Obwohl sie Vorrichtungen 34, 36 umfasst, erfordert die erste Komponentenkonfiguration 12 nicht mehr volumetrischen Raum, als durch die zweite Komponentenkonfiguration 14, die die Vorrichtung 46 umfasst, benötigt wird. Somit kann die Datenkassettenspeicherungskapazität des Datenspeicherungssystems erhöht werden, ohne dass dem Datenspeicherungssystem zusätzlicher volumetrischer Raum hinzugefügt wird, indem das Modul 10 von seiner zweiten Komponentenkonfiguration 14 zu seiner ersten Komponentenkonfiguration 12 umkonfiguriert wird.
  • Wie an früherer Stelle erläutert wurde, kann das Modul 10 von der ersten Komponentenkonfiguration 12 zu der zweiten Komponentenkonfiguration 14, oder umgekehrt, umkonfiguriert werden, indem einfach die gewünschten Vorrichtungen entfernt und installiert werden. Um eine Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46) aus dem rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmodul 10 zu entnehmen, muss der Benutzer die Vorrichtung, falls es sich um eine Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (z.B. 34 oder 46) handelt, von dem (nicht gezeigten) elektrischen System, das dem (ebenfalls nicht gezeigten) Datenspeicherungssystem zugeordnet ist, trennen. Als Nächstes entfernt der Benutzer die Befestigungsvorrichtungen 52, die die Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46) an dem Rahmen 18 befestigen, bzw. bringt der Benutzer die Befestigungsvorrichtungen 52 außer Eingriff. Die Vorrichtung(en) kann bzw. können anschließend aus dem rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmodul 10 entnommen werden.
  • Um die gewünschte Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46) zu installieren bzw. zu platzieren, führt der Benutzer zuerst die Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46) in das rekonfigu rierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 ein. Als Nächstes wird die Vorrichtung mittels Befestigungsvorrichtungen 52 an dem Rahmen 18 befestigt. Dann wird die Vorrichtung, falls es sich um eine Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (z.B. 34 oder 46) handelt, mit dem (nicht gezeigten) elektrischen System, das in dem (ebenfalls nicht gezeigten) Datenspeicherungssystem vorgesehen ist, elektrisch verbunden.

Claims (10)

  1. Ein rekonfigurierbares Kassettenverarbeitungsmodul (10) zur Verwendung bei einem Datenspeicherungssystem, wobei das Modul folgende Merkmale aufweist: einen Rahmen (18), der eine Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen (28, 30, 32) aufweist, die an demselben vorgesehen sind, so dass der Rahmen (18) eine erste Komponentenkonfiguration (12) und eine zweite Komponentenkonfiguration (14) definiert, wobei die zweite Komponentenkonfiguration (14) eine Alternative zu der ersten Komponentenkonfiguration (12) ist, wobei das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul (10) in der ersten Komponentenkonfiguration (12) folgende Merkmale aufweist: eine erste Kassettenaufnahmevorrichtung (34), die an einem ersten Satz (28) der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen (28, 30, 32), die an dem Rahmen (18) vorgesehen sind, angebracht ist, so dass die erste Kassettenaufnahmevorrichtung (24) an einer ersten Position (38) in dem Rahmen (18) angeordnet ist; und eine zweite Kassettenaufnahmevorrichtung (36), die an einem zweiten Satz (30) der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen (28, 30, 32), die an dem Rahmen (18) vorgesehen sind, angebracht ist, so dass die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung (36) an einer zweiten Position (40) in dem Rahmen (18) angeordnet ist, wobei die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung (34, 36) zusammen einen volumetrischen Raum in dem Rahmen (18) einnehmen; in der zweiten Komponentenkonfiguration (14) umfasst das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul (10) eine dritte Kassettenaufnahmevorrichtung (46), die an einem dritten Satz (32) der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen (28, 30, 32), die an dem Rahmen (18) vorgesehen sind, angebracht ist, wobei die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung (46) im Wesentlichen denselben volumetrischen Raum in dem Rahmen (18) einnimmt, der in der ersten Komponentenkonfiguration (12) durch die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung (34, 36) eingenommen wird.
  2. Das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul (10) gemäß Anspruch 1, bei dem die erste Kassettenaufnahmevorrichtung (34) eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung umfasst.
  3. Das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul (10) gemäß Anspruch 1 oder 2, bei dem die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung (36) ein Kassettenspeicherungsmagazin umfasst.
  4. Das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul (10) gemäß einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, bei dem die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung (46) eine Volle-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung umfasst.
  5. Das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul (10) gemäß einem der Ansprüche 1, 2, 3 oder 4, bei dem die zweite Position (40) neben der ersten Position (38) angeordnet ist, so dass die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung (36) neben der ersten Kassettenaufnahmevorrichtung (34) angeordnet ist, wenn sich der Rahmen (18) in der ersten Komponentenkonfiguration (12) befindet.
  6. Das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul (10) gemäß einem der Ansprüche 1, 2, 3, 4 oder 5, bei dem die zweite Position (40) entlang der ersten Position (38) angeordnet ist, so dass die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung (36) entlang der ersten Kassettenaufnahmevorrichtung (34) angeordnet ist, wenn sich der Rahmen (18) in der ersten Komponentenkonfiguration (12) befindet.
  7. Das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul (10) gemäß einem der Ansprüche 1, 2, 3, 4, 5 oder 6, bei dem der Rahmen (18) eine untere Platte (22) und eine obere Platte (20) umfasst, wobei die untere Platte (22) und die obere Platte (20) in einer allgemein parallelen, beabstandeten Beziehung positioniert sind, und wobei die Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen (28, 30, 32) auf der unteren und der oberen Platte (22, 20) des Rahmens (18) vorgesehen ist.
  8. Das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul (10) gemäß einem der Ansprüche 1, 2, 3, 4, 5, 6 oder 7, bei dem die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung (34, 36) im Wesentlichen zwischen der oberen und der unteren Platte (20, 22) des Rahmens (18) angeordnet sind, wenn sich der Rahmen (18) in der ersten Komponentenkonfiguration (12) befindet.
  9. Das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul (10) gemäß einem der Ansprüche 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8, bei dem die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung (46) im Wesentlichen zwischen der oberen und der unteren Platte (20, 22) des Rahmens (18) angeordnet ist, wenn sich der Rahmen (18) in der zweiten Komponentenkonfiguration (14) befindet.
  10. Ein Verfahren zum Liefern eines rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls zur Verwendung bei einem Datenspeicherungssystem, wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst: Bereitstellen eines Rahmens (18), der eine Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen (28, 30, 32) an demselben aufweist; Definieren einer ersten Komponentenkonfiguration (12) durch Anbringen einer ersten Kassettenaufnahmevorrichtung (34) an einem ersten Satz (28) der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen (28, 30, 32), die an dem Rahmen (18) vorgesehen sind, und durch Anbringen einer zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung (36) an einem zweiten Satz (30) der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen (28, 30, 32), die an dem Rahmen (18) vorgesehen sind, so dass die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung (36) neben der ersten Kassettenaufnahmevorrichtung (34) angeordnet ist; oder, alternativ dazu, Definieren einer zweiten Komponentenkonfiguration (14) durch Anbringen einer dritten Kassettenaufnahmevorrichtung (46) an einem dritten Satz (32) der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen (28, 30, 32), die an dem Rahmen (18) vorgesehen sind, wobei die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung (46) in der zweiten Konfiguration (14) die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung (34, 36) in der ersten Komponentenkonfiguration (12) im Wesentlichen ersetzt, und umgekehrt, so dass ein volumetrischer Raum, der in der ersten Komponentenkonfiguration (12) durch die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung (34, 36) eingenommen wird, in der zweiten Komponentenkonfiguration (14) im Wesentlichen durch die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung (46) eingenommen wird, und umgekehrt.
DE60122254T 2000-07-24 2001-06-22 Rekonfigurierbares Kassettenverarbeitungsmodul zur Speicherung von Kassettenaufnahmevorrichtungen in ein Datenspeichersystem Expired - Lifetime DE60122254T2 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
US624798 2000-07-24
US09/624,798 US7036132B1 (en) 2000-07-24 2000-07-24 Reconfigurable cartridge processing module for storing cartridge receiving devices in a data storage system

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE60122254D1 DE60122254D1 (de) 2006-09-28
DE60122254T2 true DE60122254T2 (de) 2007-04-12

Family

ID=24503352

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE60122254T Expired - Lifetime DE60122254T2 (de) 2000-07-24 2001-06-22 Rekonfigurierbares Kassettenverarbeitungsmodul zur Speicherung von Kassettenaufnahmevorrichtungen in ein Datenspeichersystem

Country Status (4)

Country Link
US (1) US7036132B1 (de)
EP (1) EP1176597B1 (de)
JP (1) JP2002117668A (de)
DE (1) DE60122254T2 (de)

Families Citing this family (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US20040246673A1 (en) * 2003-03-20 2004-12-09 Yi-Lung Kuo Removable mounting structure for installing and accessing a computer drive in a computer
US20050152061A1 (en) * 2003-10-31 2005-07-14 Havard Hoelsaeter Configurable storage system with swappable tape magazines and hard-disk magazines
US20050122616A1 (en) * 2003-10-31 2005-06-09 Havard Hoelsaeter Tape cartridge loader assembly
US7885037B2 (en) * 2006-08-18 2011-02-08 Oracle America, Inc. Disk storage cartridge
US20090180214A1 (en) * 2008-01-10 2009-07-16 Erik Solhjell Tape cartridge with built-in reel motors

Family Cites Families (22)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3922721A1 (de) * 1988-10-19 1990-04-26 Nsm Apparatebau Gmbh Kg Plattenabspielgeraet
US5483419A (en) * 1991-09-24 1996-01-09 Teac Corporation Hot-swappable multi-cartridge docking module
US5227954A (en) * 1991-10-18 1993-07-13 Epson Portland, Inc. Arrangement for mounting disk drive in drive dock
US5299089A (en) * 1991-10-28 1994-03-29 E. I. Dupont De Nemours & Co. Connector device having two storage decks and three contact arrays for one hard disk drive package or two memory cards
JPH05128675A (ja) 1991-11-05 1993-05-25 Sony Corp カセツト・オートチエンジヤー
US5285333A (en) * 1991-12-27 1994-02-08 Archive Corporation Mass storage and retrieval system for magnetic tape cartridges
US5524104A (en) * 1992-03-30 1996-06-04 Sony Corporation Compact disk drive arrangement with one disk mounted on top of another
DE4330311A1 (de) * 1993-09-08 1995-03-09 Nsm Ag Wiedergabe- und/oder Aufzeichnungsgerät für Platten
DE4405361A1 (de) 1994-02-19 1995-08-24 Nsm Ag Wiedergabe- und/oder Aufzeichnungsgerät für Platten
US5491609A (en) * 1994-02-28 1996-02-13 Telepad Portable electronic platform system
DE4418116A1 (de) * 1994-05-24 1995-11-30 Nsm Ag Wiedergabe- und/oder Aufzeichnungs- und/oder Ausgabegerät für als Informationsträger ausgebildete Platten
US5544146B1 (en) 1994-08-24 1998-03-03 Hewlett Packard Co Cartridge handling system
JPH08138355A (ja) 1994-11-08 1996-05-31 Canon Inc オートチェンジャー
JPH08255471A (ja) * 1995-03-16 1996-10-01 Fujitsu Ltd 収納ユニット
US5870245A (en) * 1995-11-09 1999-02-09 Overland Data, Inc. Modular cabinet for data storage media and drives
WO1998002879A1 (de) * 1996-07-11 1998-01-22 Nsm Aktiengesellschaft Platten-wechsler-einheit mit modularem aufbau
JPH10255372A (ja) * 1997-03-17 1998-09-25 Fujitsu Ltd ライブラリ装置
US5995477A (en) * 1997-05-09 1999-11-30 Hewlett-Packard Company Data cartridge caddy-to-storage rack referencing method and apparatus
US6353581B1 (en) * 1997-11-14 2002-03-05 Overland Data, Inc. Media access in a media library
US6025972A (en) 1998-03-20 2000-02-15 Hewlett-Packard Company Multi-plane translating cartridge handling system
US6325353B1 (en) * 1999-03-08 2001-12-04 Intel Corporation Carrier for disk drive hot swapping
US6059123A (en) 1999-04-15 2000-05-09 Cotutsca; Peter Multiple media storage rack

Also Published As

Publication number Publication date
EP1176597A2 (de) 2002-01-30
EP1176597A3 (de) 2002-12-18
EP1176597B1 (de) 2006-08-16
US7036132B1 (en) 2006-04-25
DE60122254D1 (de) 2006-09-28
JP2002117668A (ja) 2002-04-19

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE60020907T2 (de) Modulares Datenspeichersystem unter Verwendung einer Kassettenzugriffseinheit
DE68917194T2 (de) Betriebsverfahren eines Lagerungs- und Aushebemechanismus.
DE69411441T2 (de) Physische Anordnung einer Untergruppe von Speichereinheit
DE69223717T2 (de) Antriebssystem für eine dünne Platte von hoher Kapazität
DE3786944T2 (de) Fehlertolerantes modulares Rechnersystem.
DE69326728T2 (de) Plattenordnungs-Subsystem für Datenbehandlungssystem
DE69507471T2 (de) Antriebgerät geeignet für benutzung mit datenspeicher kassetten mit verschiedene abmessung und datenspeicherkassetten dafür
DE69022018T2 (de) Doppelseitiger logischer Baugruppenträger.
DE60110030T2 (de) Kassettenhandhabungsvorrichtung mit einer automatischen Schublade
DE102008005211B4 (de) Entfernbares Festplattenmodul
DE102008034622B4 (de) Erweiterbares Datenspeichersystem und Verfahren mit Kassettendurchreichen zwischen Kassettentransporteinheiten
DE69819400T2 (de) Datenkassettenbehälter-zu-Lagergestell Referenzierungsverfahren und -gerät
EP0840316A1 (de) Wiedergabe- und/oder Aufzeichnungsgerät und/oder Ausgabegerät für als Informationsträger ausgebildete Platten
DE60122254T2 (de) Rekonfigurierbares Kassettenverarbeitungsmodul zur Speicherung von Kassettenaufnahmevorrichtungen in ein Datenspeichersystem
DE60116580T2 (de) Automatisches Bibliotheksystem mit automatischer Ladung von Bandkassetten
EP0942415B1 (de) Datenspeichereinrichtung
EP0910851B1 (de) Platten-wechsler-einheit mit modularem aufbau
DE102004007641A1 (de) Computersystem
DE69627326T2 (de) Rechner mit einer Montageanordnung für eine freigestellte Einheit
DE102005057678A1 (de) Vorrichtung zum Speichern von Datenträgern
DE60310364T2 (de) Datenträger Aufbewahrungsanordnung mit grosser Kapazität
DE69817913T2 (de) Datenkassettenverriegelungs- und -entriegelungssystem
DE60013037T2 (de) Lateral ausdehnbares modulares Datenspeichersystem
DE60316230T2 (de) Handhabungsgerät für Kassetten
DE69819240T2 (de) Datenkassetten-zu-Behälter-Referenzierungssystem für Datenkassettenbehandlungsmechanismus in einem automatischen Wechsler

Legal Events

Date Code Title Description
8327 Change in the person/name/address of the patent owner

Owner name: HEWLETT-PACKARD DEVELOPMENT CO., L.P., HOUSTON, TE

8364 No opposition during term of opposition