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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Kassettenspeicherungssysteme
im Allgemeinen, und insbesondere auf ein Kassettenspeicherungssystem, das
ein rekonfigurierbares Kassettenverarbeitungsmodul aufweist.
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Hintergrund
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Es
gibt viele unterschiedliche Arten von Datenspeicherungssystemen,
die dazu verwendet werden, Datenkassetten an bekannten Positionen
aufzubewahren bzw. zu speichern und diese Datenkassetten aus den
Speicherungspositionen zu entnehmen, so dass Daten auf diese Datenkassetten
geschrieben oder aus denselben gelesen werden können.
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Ein
typisches Datenspeicherungssystem kann eine oder mehrere Kassettenaufnahmevorrichtungen
zum Halten der verschiedenen Datenkassetten umfassen. Beispielsweise
kann eine Art von Kassettenaufnahmevorrichtung ein Kassettenspeicherungsgestell
oder -„magazin" umfassen, während eine
andere Art von Kassettenaufnahmevorrichtung eine Kassettenlese-/-schreibvorrichtung
aufweisen kann. Kassettenlese-/-schreibvorrichtungen
gibt es in verschiedenen Größen, einschließlich Lese-/Schreibvorrichtungen
mit Kassetten einer halben Größe und,
in jüngerer
Zeit, Lese-/Schreibvorrichtungen
mit Kassetten einer halben Breite.
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Das
Datenspeicherungssystem kann auch mit einer Kassettenzugriffsvorrichtung
zum Zugreifen auf die verschiedenen in den verschiedenen Kassettenaufnahmevorrichtungen
enthaltenen Datenkassetten ausgestattet sein. Das Datenspeicherungssystem
kann auch ein Kassettenpositionierungssystem umfassen, das der Kassettenzugriffsvorrichtung wirksam zugeordnet
ist. Das Kassettenpositionierungssystem wird dazu verwendet, die
Kassettenzugriffsvorrichtung zwischen den diversen Kassettenaufnahmevorrichtungen
zu bewegen und dadurch zu ermöglichen,
dass die Kassettenzugriffsvorrichtung auf die Datenkassetten zugreift,
die in den diversen Kassettenzugriffsvorrichtungen enthalten sein
können.
Wenn gewisse Daten gewünscht
werden, die auf einer bestimmten Datenkassette enthalten sind, gibt
das Hostcomputersystem üblicherweise
einen Befehl an ein dem Datenspeicherungssystem zugeordnetes Steuersystem
aus. Das Steuersystem betätigt
anschließend
das Kassettenpositionierungssystem, das die Kassettenzugriffsvorrichtung
entlang der Kassettenspeicherungsmagazine bewegt, bis die Kassettenzugriffsvorrichtung
neben der gewünschten
Datenkassette positioniert ist. Dann entnimmt die Kassettenzugriffsvorrichtung
die Datenkassette aus dem Kassettenspeicherungsmagazin und befördert sie
zu der Kassettenlese-/-schreibvorrichtung. Danach führt die
Kassettenzugriffsvorrichtung die ausgewählte Datenkassette in die Kassettenlese-/-schreibvorrichtung
ein, so dass der Hostcomputer Daten aus der ausgewählten Datenkassette
auslesen oder auf dieselbe schreiben kann. Nachdem der Lese-/Schreibvorgang
abgeschlossen ist, kann die Kassettenzugriffsvorrichtung die Datenkassette aus
der Kassettenlese-/-schreibvorrichtung entnehmen und sie an ihre
entsprechende Position in dem Kassettenspeicherungsmagazin zurück legen.
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Obwohl
Datenspeicherungssysteme des oben beschriebenen Typs gut funktionieren
und derzeit verwendet werden, kann das fortwährende Erfordernis, eine immer
größere Zahl
von Datenkassetten zu speichern, dem Datenspeicherungssystem beträchtliche
Einschränkungen
auferlegen. Bei Datenspeicherungssystemen des oben beschriebenen Typs
können
die Datenkassetten beispielsweise in einer oder mehreren vertikalen
Säulen
oder Stapeln gespeichert sein, die eine einzige Kassettenzugriffsebene
definieren. Obwohl die Datenspeicherungskapazität eines derartigen Systems
erhöht
werden kann, indem die Anzahl von in den vertikalen Säulen gespeicherten Datenkassetten
erhöht
wird, ist die Anzahl von Datenkassetten, die in einer gegebenen Säule gespeichert
werden können,
begrenzt. Das heißt,
je höher
die Säule
(d.h. je mehr Datenkassetten, die in der Säule gespeichert sind), desto
länger braucht
die Kassettenzugriffsvorrichtung, um auf eine gegebene Datenkassette
zuzugreifen, vor allem wenn die Datenkassette an den äußersten
Enden der Säule
angeordnet ist. Obwohl mehr Säulen
einer geringeren Höhe
vorgesehen sein können,
geht dies mit der Schwierigkeit einher, ein Positionierungssystem zu
liefern, das in der Lage ist, die Kassettenzugriffsvorrichtung vertikal
entlang einer gegebenen Säule oder
eines gegebenen Stapels sowie horizontal entlang der diversen Reihen
von Speicherungsspalten zu bewegen. Ungeachtet dessen, welcher Lösungsansatz
verwendet wird, erfolgt ein Erhöhen
der Datenkassettenspeicherungskapazität zum Preis des Erhöhens der
Gesamtgröße des Datenspeicherungssystems,
wodurch ein Kompromiss zwischen einem Minimieren der Größe und einem
Maximieren der Speicherungskapazität erzeugt wird.
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Ein
weiteres Entwurfskriterium für
Datenspeicherungssysteme liegt im Bewahren und Minimieren von volumetrischem
Raum. Oft, wenn nicht immer, gilt, dass das Datenspeicherungssystem
um so kostspieliger ist, je mehr volumetrischer Raum zum Speichern
von Datenkassetten benötigt
wird. Ein gleichermaßen
wichtiges Entwurfskriterium besteht im Minimieren der Zeit, die
die Kassettenzugriffsvorrichtung benötigt, um auf eine gegebene
Datenkassette zuzugreifen.
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Teilweise
im Rahmen von Bemühungen,
die Datenkassettenspeicherungskapazität zu erhöhen, wurden Datenspeicherungssysteme
entwickelt, die die Datenkassetten in zwei separaten Stapeln oder Säulen speichern,
die zwei separate Kassettenzugriffsebenen definieren. Beispielsweise
können
die Datenkassetten in einem Paar von Säulen angeordnet sein, die auf
gegenüberliegenden
Seiten der Kassettenzugriffsvorrichtung positioniert sind. Wenn
diese Anordnung verwendet wird, ist es jedoch notwendig, die Kassettenzugriffsvorrichtung
mit einer „Durchlauf"-Kassettenineingriffnahmeanordnung oder „Aufgreifvorrichtung" auszustatten, die
in der Lage ist, auf die in den zwei separaten Stapeln gespeicherten
Datenkassetten zuzugreifen. Alternativ dazu wurden derartige Systeme
mit „Wende"- oder Drehaufgreifsystemen
ausgestattet, um auf die in beiden Stapeln gespeicherten Datenkassetten
zuzugreifen. Obwohl dieses „Mehrebenen"-Datenspeicherungssystem derzeit verwendet
wird, sind die Durchlauf-, Wende- oder Drehaufgreifanordnungen, die
für die
Kassettenzugriffsvorrichtung erforderlich sind, relativ komplex,
kostspielig in der Herstellung, und sie weisen tendenziell eine
verringerte Zuverlässigkeit
auf, vorrangig infolge der relativ komplexen mechanischen Systeme,
die derartigen Aufgreifanordnungen zugeordnet sind.
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Eine
andere Art von Datenspeicherungssystem erzielt eine erhöhte Speicherkapazität, indem
die Datenkassetten auf einem sich drehenden Magazinstapel angeordnet
werden. Obwohl der sich drehende Magazinstapel üblicherweise nicht das Erfordernis
aufweist, die Kassettenzugriffsvorrichtung mit einer Durchlauf-,
Wende- oder Drehaufgreifvorrichtung auszustatten, führt die
mechanische Komplexität
des sich drehenden Magazingestells wie auch die Aufgreifanordnung
bei den zuvor erwähnten „Mehrebenen"-Datenspeicherungssystemen zu einer Erhöhung der
Herstellungskosten und weist tendenziell eine verringerte Zuverlässigkeit
auf.
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In
der US-A-5,979,755 ist ein Automatik-Wechsler offenbart, der in
demselben ein Regal aufweist, das Magazine enthält, die Kassetten unterschiedlicher
Größen enthalten.
Die Magazine werden an eine Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung befördert. Die
Magazine umfassen Unterscheidungsinformationen bezüglich der
darin enthaltenen Kassetten. Sensoren erfassen die Unterscheidungsinformationen,
und eine Beförderungsvorrichtung
befördert das
Magazin auf der Basis der erfassten Informationen zwischen dem Gehäuseregal
und der Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung.
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Der
Automatik-Wechsler der US-A-5,979,755 umfasst ferner folgende Merkmale:
- – einen
Rahmen, der eine Mehrzahl von Sätzen von
Anbringpositionen aufweist, die an demselben vorgesehen sind, so
dass der Rahmen eine erste Komponentenkonfiguration und eine zweite Komponentenkonfiguration
definiert, wobei die zweite Komponentenkonfiguration eine Alternative
zu der ersten Komponentenkonfiguration ist,
- – wobei
der Automatik-Wechsler in der ersten Komponentenkonfiguration folgende
Merkmale aufweist:
- – eine
erste Kassettenaufnahmevorrichtung, die an einem ersten Satz der
Mehrzahl von Sätzen von
Anbringpositionen, die an dem Rahmen vorgesehen sind, angebracht
ist, so dass die erste Kassettenaufnahmevorrichtung an einer ersten Position
in dem Rahmen angeordnet ist; und
- – eine
zweite Kassettenaufnahmevorrichtung, die an einem zweiten Satz der
Mehrzahl von Sätzen von
Anbringpositionen, die an dem Rahmen vorgesehen sind, vorgesehen
sind, angebracht ist, so dass die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung
an einer zweiten Position in dem Rahmen angeordnet ist, wobei die
erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung zusammen einen volumetrischen
Raum in dem Rahmen einnehmen;
- – in
der zweiten Komponentenkonfiguration umfasst das rekonfigurierbare
Kassettenverarbeitungsmodul eine dritte Kassettenaufnahmevorrichtung,
die an einem dritten Satz der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen,
die an dem Rahmen vorgesehen sind, angebracht ist.
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In
der EP-A-0542482 ist ein automatischer Kassettenwechsler offenbart,
der unterschiedliche Arten von Kassetten handhaben kann. Eine Mehrzahl
von Kassettenunterbringungsfächern
und eine Mehrzahl von Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabevorrichtungen
sind in einem Rahmen angebracht. Ein Transportmechanismus ist vorgesehen,
um ausgewählte
Kassetten von den Fächern
zu einer ausgewählten
Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung
zu transportieren.
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Folglich
besteht weiterhin ein Bedarf an einem Datenspeicherungssystem, das
eine erhöhte Kassettenspeicherungskapazität aufweist
und das nicht erfordert, dass zusätzlicher volumetrischer Raum
zu dem Datenspeicherungssystem hinzugefügt wird. Im Idealfall liefert
das Datenspeicherungssystem diese zusätzliche Kassettenspeicherungskapazität, ohne
die Gesamtkassettenspeicherungskapazität zu erhöhen, ohne die Gesamtkomplexität des Datenspeicherungssystems
zu erhöhen
(d.h. die Hinzufügung
einer Durchlauf-, Wende- oder Drehaufgreifanordnung oder eines sich
drehenden Kassettenmagazingestells) und ohne die Zeit zu erhöhen, die
die Kassettenzugriffsvorrichtung benötigt, um auf die Datenkassetten
zuzugreifen.
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In
der US-A-6,059,123 ist ein Speicherungsgestell offenbart, das Anbringpositionen
umfasst, die in der Lage sind, mehrere unterschiedliche Medienformate
zu speichern.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Ein
rekonfigurierbares Kassettenverarbeitungsmodul zur Verwendung bei
einem Datenspeicherungssystem kann einen Rahmen umfassen, der eine
Mehrzahl von Sätzen
von Anbring positionen aufweist, die an demselben vorgesehen sind,
so dass der Rahmen eine erste Komponentenkonfiguration und eine
zweite Komponentenkonfiguration definiert, wobei die zweite Komponentenkonfiguration
eine Alternative zu der ersten Komponentenkonfiguration ist. Bei
der ersten Komponentenkonfiguration umfasst das rekonfigurierbare
Kassettenverarbeitungsmodul eine erste Kassettenaufnahmevorrichtung,
die an einem ersten Satz der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen,
die an dem Rahmen vorgesehen sind, angebracht ist, so dass die erste
Kassettenaufnahmevorrichtung an einer ersten Position in dem Rahmen
angeordnet ist, und eine zweite Kassettenaufnahmevorrichtung, die
an einem zweiten Satz der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen,
die an dem Rahmen vorgesehen sind, angebracht ist, so dass die zweite
Kassettenaufnahmevorrichtung an einer zweiten Position in dem Rahmen
angeordnet ist, wobei die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung
zusammen einen volumetrischen Raum in dem Rahmen einnehmen. Bei
der zweiten Komponentenkonfiguration umfasst das rekonfigurierbare
Kassettenverarbeitungsmodul eine dritte Kassettenaufnahmevorrichtung,
die die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung ersetzt
und an einem dritten Satz der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen,
die an dem Rahmen vorgesehen sind, angebracht ist, wobei die dritte
Kassettenaufnahmevorrichtung im Wesentlichen denselben volumetrischen
Raum in dem Rahmen einnimmt, der in der ersten Komponentenkonfiguration
durch die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung eingenommen
wird.
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Ebenfalls
offenbart ist ein Verfahren zum Liefern eines rekonfigurierbaren
Kassettenverarbeitungsmodul zur Verwendung bei einem Datenspeicherungssystem.
Ein Schritt beinhaltet ein Bereitstellen eines Rahmens, der eine
Mehrzahl von Sätzen von
Anbringpositionen an demselben aufweist. Ein weiterer Schritt beinhaltet
entweder ein Definieren einer ersten Komponentenkonfiguration durch
Anbringen einer ersten Kassettenaufnahmevorrichtung an einem ersten
Satz der Mehrzahl von Sätzen
von Anbringpositionen, die an dem Rahmen vorgesehen sind, und durch
Anbringen einer zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung an einem zweiten
Satz der Mehrzahl von Sätzen
von Anbringpositionen, die an dem Rahmen vorgesehen sind, so dass
die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung neben der ersten Kassettenaufnahmevorrichtung
angeordnet ist; oder, alternativ dazu, ein Definieren einer zweiten
Komponentenkonfiguration durch Anbringen einer dritten Kassettenaufnahmevorrichtung
an einem dritten Satz der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen,
die an dem Rahmen vorgesehen sind. Die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung
ersetzt in der zweiten Konfiguration im Wesentlichen die erste und
die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung in der ersten Komponentenkonfiguration,
und umgekehrt, so dass ein volumetrischer Raum, der in der ersten
Komponentenkonfiguration durch die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung
eingenommen wird, in der zweiten Komponentenkonfiguration im Wesentlichen
durch die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung eingenommen wird,
und umgekehrt.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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In
der beiliegenden Zeichnung sind veranschaulichende und derzeit bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung gezeigt, wobei:
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1 eine
perspektivische Ansicht des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls
in einer ersten Komponentenkonfiguration gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist;
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2 eine
perspektivische Ansicht des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls
in einer zweiten Komponentenkonfiguration gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist;
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3 eine
perspektivische Ansicht der unteren Platte des rekonfigurierbaren
Kassettenverarbeitungsmoduls ist;
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4 eine
Vorderansicht im Aufriss des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls
ist;
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5 eine
Draufsicht auf die obere Platte des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls
ist;
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6 eine
perspektivische Ansicht der Rück-
und unteren Platte des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls
ist;
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7 eine
Rückansicht
im Aufriss der Rückplatte
des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls ist; und
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8 eine
Seitenansicht im Aufriss des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls
ist.
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Ausführliche
Beschreibung der Erfindung
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Ein
rekonfigurierbares Kassettenverarbeitungsmodul 10 gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ist in 1 in einer
ersten Komponentenkonfiguration 12 und in 2 in
einer zweiten Komponentenkonfiguration 14 gezeigt. Das
rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 ist hierin
so gezeigt und beschrieben, wie es in Verbindung mit einem (nicht
gezeigten) Datenspeicherungssystem des in der Technik hinreichend
bekannten Typs verwendet werden könnte. Alternativ dazu sind
andere Verwendungen möglich, wie
nachstehend erörtert
wird. Das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 kann
einen Rahmen 18 umfassen, der eine obere Platte 20 (1, 2 und 5),
eine untere Platte 22 (3 und 6)
und zwei gegenüberliegende
Seiten oder Oberflächen 24 (4)
und 26 (4 und 8) aufweist.
Eine Mehrzahl von Sätzen
von Anbringpositionen (d.h. 28, 30, 32)
können
an beliebigen der diversen Komponententeile, z.B. 20, 22, 24, 26,
des Rahmens 18 vorgesehen sein, so dass der Rahmen 18 die
erste Komponentenkonfiguration 12 und die zweite Komponentenkonfiguration 14 definiert.
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Unter
vorwiegender Bezugnahme auf 1 kann die
erste Komponentenkonfiguration 12 eine erste und eine zweite
Kassettenaufnahmevorrichtung 34 und 36 umfassen,
die an einem ersten bzw. zweiten Satz 28 und 30 der
Mehrzahl von Sätzen
von Anbringpositionen, die auf der oberen und der unteren Platte 20 und 22 des
Rahmens 18 vorgesehen sind, angebracht sind. In der ersten
Komponentenkonfiguration 12 sind die erste und die zweite
Vorrichtung 34 und 36 an einer ersten bzw. einer
zweiten Position 38 bzw. 40 in dem Rahmen 18 angeordnet.
Die erste und die zweite Position 38 und 40 können benachbart
zueinander und längsseits
nebeneinander angeordnet sein. Das heißt, dass bei dem hierin gezeigten
und beschriebenen Ausführungsbeispiel
die zweite Position 40 benachbart zu und längsseits
neben der ersten Position 38 angeordnet ist, so dass die
zweite Vorrichtung 36 benachbart zu und längsseits
neben der ersten Vorrichtung 34 angeordnet ist. Demgemäß ist der
Kassetteneinführungsschlitz 42 der
ersten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 benachbart zu und
längsseits
neben dem Kassetteneinführungsschlitz 44 der
zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 36 angeordnet. Die
erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 34 und 36 können dahin
gehend bemessen sein, zwischen die obere und die untere Platte 20 und 24 und
zwischen die linke und die rechte Seite 24 und 26 des
Rahmens 18 zu passen.
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Unter
Bezugnahme auf 2 kann die zweite Komponentenkonfiguration 14 eine
dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 umfassen, die die
erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 34 und 36 ersetzt.
Die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 ist an einem
dritten Satz 32 der Mehrzahl von Sätzen von Anbringpositionen,
die auf/an der oberen und der unteren Platte 20 und 22 des
Rahmens 18 vorgesehen sind, angebracht. Die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 kann
sich zwischen der oberen und der unteren Platte 20 und 22 und
zwischen der linken und der rechten Seite 24 und 26 des Rahmens 18 erstrecken.
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Die
verschiedenen Kassettenaufnahmevorrichtungen 34, 36 und 46 können beliebige
einer großen
Vielzahl unterschiedlicher Arten von in der Technik bekannten Kassettenaufnahmevorrichtungen
umfassen. Beispielsweise können
die Kassettenaufnahmevorrichtungen 34, 36 und 46 Kassettenspeicherungsmagazine
oder Kassettenlese-/-schreibvorrichtungen umfassen. Bei dem hierin
gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel
umfasst die erste Kassettenaufnahmevorrichtung 34 eine
so genannte „Halbe-Höhe"-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung, wohingegen
die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 36 ein Kassettenspeicherungsmagazin
umfasst. Die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 umfasst eine
so genannte „Volle-Höhe"-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung.
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Bevor
mit der Beschreibung fortgefahren wird, sollte beachtet werden,
dass die Begriffe „volle Höhe" und „halbe
Höhe" allgemein von durchschnittlichen
Fachleute verwendet werden, um Disketten- oder Bandlaufwerkseinheiten
zu beschreiben, die dieselbe Höhe
aufweisen wie ein standardmäßiger Formfaktor,
wie in dem Fall eines Volle-Höhe-Laufwerks,
oder deren Höhe
etwa die Hälfte
der Höhe
des standardmäßigen Formfaktors
beträgt,
wie im Fall eines Halbe-Höhe-Laufwerks. Da die
hierin gezeigten und beschriebenen Laufwerkseinheiten jedoch auf die
Seite gedreht sind, d.h. allgemein vertikal angebracht sind, kann
das Halbe-Höhe-Laufwerk 34 hierin alternativ
als „Halbe-Breite"-Laufwerk bezeichnet werden,
da die Höhe
bei der Vertikalanbringanordnung zur Breite wird. Desgleichen kann
das Volle-Höhe-Laufwerk 46 hierin
alternativ als „Volle-Breite"-Laufwerk bezeichnet
werden.
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Wie
am besten durch einen Vergleich der 1 und 2 zu
erkennen ist, ermöglicht
das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10, dass
entweder eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung
(d.h. eine Halbe-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) 34 und
ein Kassettenspeicherungsmagazin 36 an dem Rahmen 18, d.h.
im Wesentlichen zwischen der oberen und der unteren Platte 20, 22 und
im Wesentlichen zwischen der rechten und der linken Seite 24, 26 des
Rahmens 18 angebracht wird oder dass alternativ dazu eine Volle-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung
(d.h. Volle-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) 46 an
dem Rahmen 18 angebracht wird. Anders ausgedrückt liefert
die vorliegende Erfindung eine volumetrisch effiziente Architektur,
die ermöglicht,
dass eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung 34 und
ein Kassettenspeicherungsmagazin 36 in demselben volumetrischen
Raum angebracht sind wie eine Volle-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung 46.
Somit kann die Datenkassettenspeicherungskapazität des Datenspeicherungssystems
erhöht
werden, ohne dass zusätzlicher
volumetrischer Raum hinzugefügt
wird, indem einfach eine Volle-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung
(d.h. Volle-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) 46 durch eine
Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung
(d.h. Halbe-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) 34 und
ein Kassettenspeicherungsmagazin 36 ersetzt wird.
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Um
das Modul 10 von der ersten Komponentenkonfiguration 12 zu
der zweiten Komponentenkonfiguration 14 und umgekehrt umzukonfigurieren bzw.
zu rekonfigurieren, muss ein Benutzer die gewünschten Vorrichtungen einfach
entnehmen und anschließend
wieder platzieren. An dem rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmodul 10 müssen keine
mechanischen Änderungen
vorgenommen werden. In der Tat können
bei beiden Komponentenkonfigurationen 12 oder 14 dieselbe
(nicht gezeigte) Kassettenzugriffsvorrichtung und (ebenfalls nicht gezeigte)
Kassettenpositionierungsvorrichtung, die dem Datenspeicherungssystem
zugeordnet sind, verwendet werden.
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Um
eine Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46) aus
dem rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmodul 10 zu
entnehmen, muss die Vorrichtung, falls sie eine Kassettenlese-/-schreibvorrichtung
(z.B. 34 oder 46) ist, zuerst von dem elektrischen
System (nicht gezeigt), das dem (ebenfalls nicht gezeigten) Datenspeicherungssystem
zugeordnet ist, getrennt werden. Der nächste Schritt bei dem Entnahmevorgang
besteht darin, die Befestigungsvorrichtungen 52, die dazu
verwendet werden können,
die Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46)
an dem Rahmen 18 zu befestigen, zu entfernen oder außer Eingriff
zu bringen. Ein Entfernen der Befestigungsvorrichtungen 52 ermöglicht,
dass die Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46) von
dem Rahmen 18 entnommen wird. Die Vorrichtung bzw. die
Vorrichtungen kann bzw. können
anschließend
aus dem rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmodul 10 entnommen
werden.
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Gleichermaßen zweckmäßig ist
es, eine Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46)
in dem rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmodul 10 zu
installieren, insofern, als dies zunächst ein Einführen der
Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46) in
das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 beinhaltet.
Als Nächstes
wird die Vorrichtung mittels Befestigungsvorrichtungen 52 an
dem Rahmen 18 befestigt. Die Vorrichtung, falls es sich
um eine Kassettenlese-/-schreibvorrichtung
(z.B. 34 oder 46) handelt, wird anschließend mit
dem (nicht gezeigten) elektrischen System, das in dem (ebenfalls
nicht gezeigten) Datenspeicherungssystem vorgesehen ist, elektrisch verbunden.
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Es
ist allgemein bevorzugt, jedoch nicht erforderlich, dass die Vorrichtungen 34 und 36 derart
in dem Rahmen 18 angebracht werden, dass der Kassetteneinführungsschlitz 44 der
zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 36 benachbart zu und
längsseits
neben dem Kassetteneinführungsschlitz 42 der ersten
Kassettenaufnahmevorrichtung 34 positioniert ist. Ein derartiges
Positionieren der Vorrichtungen 34 und 36, dass
ihre jeweiligen Kassetteneinführungsschlitze 42 und 44 längsseits
nebeneinander angeordnet sind, verringert die Zeit, die die (nicht
gezeigte) Kassettenzugriffsvorrichtung benötigt, um eine Datenkassette 56,
die entweder in der ersten oder in der zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 oder 36 enthalten
ist, zu entnehmen und diese Datenkassette 56 in die andere
Vorrichtung einzuführen.
Ferner ist es vorzuziehen, jedoch nicht erforderlich, dass die Kassettenlese-/-schreibvorrichtung 46 so
positioniert ist, dass ihr Kassetteneinführungsschlitz 54 an derselben
Position angeordnet ist wie einer der beiden Kassetteneinführungsschlitze 42 oder 44 der Kassettenaufnahmevorrichtungen 34 oder 36.
Eine derartige Anordnung ermöglicht,
dass sich die (nicht gezeigte) Kassettenzugriffsvorrichtung leichter
an entweder die erste Komponentenkonfiguration 12 (1)
oder die zweite Komponentenkonfiguration 14 (2)
anpasst.
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Ein
bedeutender Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass
sie ermöglicht,
dass die Datenkassettenspeicherungskapazität des (nicht gezeigten) Datenspeicherungssystems
erhöht
wird, ohne das Datenspeicherungssystem mit einem zusätzlichen
volumetrischen Raum zu versehen. Indem sie eine volumetrisch effiziente
Architektur zum Anbringen einer Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung
(d.h. Halbe-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung)
(z.B. 34) und eines Kassettenspeicherungsmagazins (z.B. 36)
liefert, kann die vorliegende Erfindung ermöglichen, dass ein Datenspeicherungssystem,
das weniger volumetrischen Raum benötigt, ausgewählt wird,
das ansonsten nicht verwendet werden könnte, wenn zusätzlicher volumetrischer
Raum notwendig wäre,
um eine Volle-Breite-Kassettenaufnahmevorrichtung
(d.h. Volle-Höhe-Kassettenaufnahmevorrichtung)
durch eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (d.h.
Halbe-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung)
und ein Kassettenspei cherungsmagazin zu ersetzen. Alternativ dazu
könnte
zusätzlicher
Raum zur Verfügung
stehen, um das Datenspeicherungssystem mit anderen Vorrichtungen
zu versehen.
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Ein
weiterer bedeutender Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht
darin, dass sie ermöglicht, dass
ein Kassettenverarbeitungsmodul, das dahin gehend bemessen ist,
eine Volle-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung
(z.B. 46) aufzunehmen, zu einer Konfiguration erweitert
wird, die eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (z.B. 34)
und ein benachbartes Kassettenspeicherungsmagazin (z.B. 36)
umfasst, ohne mechanische Änderungen
an dem Modul 10 zu erfordern. Alternativ dazu könnte das
Kassettenverarbeitungsmodul 10 anfänglich dahin gehend konfiguriert
sein, die Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung 34 und
das Kassettenspeicherungsmagazin 36 aufzunehmen.
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Ein
weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist die Leichtigkeit,
mit der das Modul 10 von der ersten Komponentenkonfiguration 12 zu
der zweiten Komponentenkonfiguration 14, und umgekehrt,
umkonfiguriert werden kann. Wie an früherer Stelle erörtert wurde,
ist der Vorgang des Installierens und Entnehmens von Vorrichtungen
einfach und zweckmäßig. Überdies
erfordert die vorliegende Erfindung keine mechanischen Änderungen
an dem rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmodul 10,
wenn zwischen der ersten Komponentenkonfiguration und der zweiten
Komponentenkonfiguration 12 und 14 gewechselt
wird. Somit kann ein Benutzer das Modul 10 ohne weiteres
zwischen der ersten Komponentenkonfiguration 12 und der
zweiten Komponentenkonfiguration 14 umschalten oder umkonfigurieren.
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Ein
weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass
sie in der Lage ist, ein zusätzliches
Kassettenspeicherungsmagazin bereitzustellen, ohne die Gesamtkomplexität des Datenspeicherungssystems
zu erhöhen.
Stattdessen können dieselbe
(nicht gezeigte) Kassettenzugriffsvorrichtung und (nicht gezeigte)
Kassettenpositionierungsvor richtung ungeachtet der Konfiguration
des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls 10 verwendet
werden. Da die Kassetteneinführungsschlitze 42, 44 der
ersten bzw. der zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 bzw. 36 bei
dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel benachbart zueinander
und längsseits
nebeneinander angeordnet sind, ist überdies die Zeit, die dafür benötigt wird, dass
die (nicht gezeigte) Kassettenzugriffsvorrichtung eine Datenkassette 56 aus
einer der Vorrichtungen 34 oder 36 entnimmt und
sie in die andere Vorrichtung einführt, minimiert.
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Nachdem
das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 sowie
manche seiner bedeutenderen Merkmale und Vorteile kurz beschrieben wurden,
werden nun ausführlich
die verschiedenen Ausführungsbeispiele
des rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmoduls gemäß der vorliegenden Erfindung
beschrieben. Bevor jedoch die Beschreibung fortgesetzt wird, sollte
beachtet werden, dass, obwohl das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 hierin
gezeigt und beschrieben ist, wie es dazu verwendet werden könnte, entweder eine
Volle-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (d.h.
Volle-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) 46 oder
eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung
(d.h. Halbe-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) 34 und
ein Kassettenspeicherungsmagazin 36 zu unterstützen, andere
Arten von Vorrichtungen durch das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 unterstützt werden können. Ferner
sollte man beachten, dass, obwohl das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul hierin
so gezeigt und beschrieben ist, wie es dazu verwendet werden könnte, eine
Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung 34 benachbart
zu und längsseits
neben einem Kassettenspeicherungsmagazin 36 zu unterstützen, andere
Konfigurationen verwendet werden können (d.h. eine vertikal gestapelte
Anordnung), wie es Fachleuten, nachdem sie sich mit den Lehren der
vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben, einleuchten wird. Überdies
sind die Kassettenaufnahmevorrichtungen 34, 36 oder 46 in
der Darstellung hierin so positioniert, dass ihre jeweiligen Kassetteneinführungsschlitze 42, 44 und 54 vertikal
orientiert sind, d.h. so dass ihre jeweilige Höhe 58, 60, 62 ihre
jeweilige Breite 64, 66, 68 übersteigt.
Alternativ dazu können
andere Anbringorientierungen verwendet werden, wie Fachleuten einleuchten
wird, nachdem sie sich mit den Lehren der vorliegenden Erfindung
vertraut gemacht haben. Folglich sollte die vorliegende Erfindung
nicht als auf die hierin gezeigten und beschriebenen bestimmten Vorrichtungen,
Komponenten, Anwendungen und Konfigurationen beschränkt angesehen
werden.
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Mit
Blick auf die vorstehenden Überlegungen ist
das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung in 1 in einer ersten
Komponentenkonfiguration 12 und in 2 in einer
zweiten Komponentenkonfiguration 14 gezeigt. Das rekonfigurierbare
Kassettenverarbeitungsmodul 10 ist hierin so beschrieben,
wie es in Verbindung mit einem (nicht gezeigten) Datenspeicherungssystem eines
jeglichen Typs, der derzeit in der Technik bekannt ist oder in Zukunft
entwickelt werden kann, verwendet werden könnte.
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Das
(nicht gezeigte) Datenspeicherungssystem, bei dem das rekonfigurierbare
Kassettenverarbeitungsmodul 10 verwendet werden kann, kann eine
(nicht gezeigte) Kassettenzugriffsvorrichtung zum Zugreifen auf
eine Datenkassette (z.B. Kassette 56), die in den Kassetteneinführungsschlitzen 42, 44 oder 54 der
verschiedenen jeweiligen Vorrichtungen 34, 36 oder 46 enthalten
sein kann, umfassen. Das Datenspeicherungssystem kann ferner eine
(nicht gezeigte) Kassettenpositionierungsvorrichtung zum Bewegen
der Kassettenzugriffsvorrichtung zu der spezifischen Kassettenaufnahmevorrichtung 34, 36 oder 46 umfassen.
Das Datenspeicherungssystem kann mit einem (nicht gezeigten) Hostcomputer
verbunden sein, der Befehle an ein (nicht gezeigtes) Steuersystem
ausgibt, das in dem Datenspeicherungssystem enthalten ist. Das Steuersystem
kann die Kassettenpositionierungsvorrichtung betätigen.
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Da
Datenspeicherungssysteme des oben beschriebenen Typs in der Technik
hinreichend bekannt sind und durch Fachleute, nachdem sie sich mit
den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben, ohne
weiteres bereitgestellt werden könnten,
werden die verschiedenen Komponententeile und Systeme (z.B. die
Kassettenzugriffsvorrichtung, das Kassettenpositionierungssystem,
das Steuersystem, der Hostcomputer usw.) des bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung verwendeten Datenspeicherungssystems hierin nicht ausführlicher
erörtert.
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Unter
vorwiegender Bezugnahme auf 1–6 kann
das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 mit
einem Rahmen 18 versehen sein, der eine obere Platte 20 (1, 2 und 5),
eine untere Platte 22 (3 und 6),
eine linke bzw. erste Seite 24 (4) und eine
rechte bzw. zweite Seite 26 (4 und 8)
umfasst. Eine Mehrzahl von Sätzen
von Anbringpositionen (d.h. 28, 30, 32)
kann an jeglichem der Komponententeile des Rahmens 18 vorgesehen
sein, so dass der Rahmen 18 die (in 1 veranschaulichte)
erste Komponentenkonfiguration 12 und die (in 2 veranschaulichte)
zweite Komponentenkonfiguration 14 definiert. Bei dem hierin
gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel
sind der erste 28, der zweite 30 und der dritte 32 Satz
von Anbringpositionen auf der oberen und der unteren Platte 20 und 22 des
Rahmens 18 vorgesehen. Alternativ dazu können die
Anbringpositionen an anderen Elementen (z.B. der linken und der rechten
Seite 24 und 26) des Rahmens 18 vorgesehen
sein.
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Unter
vorwiegender Bezugnahme auf 1 und 2 können die
obere und die untere Platte 20, 22 des Rahmens 18 in
einer allgemein parallelen, beabstandeten Beziehung zueinander positioniert
sein. Die linke und die rechte Seite 24, 26 können ebenfalls
in einer allgemein parallelen, beabstande ten Beziehung positioniert
sein. Die obere und die untere Platte 20, 22 können durch
eine beabstandete Entfernung 74 getrennt sein, die größer als
die oder zumindest gleich der Größten der
Höhen 58, 60 bzw. 62 der Vorrichtungen 34, 36 bzw. 46 ist.
Die linke und die rechte Seite 24, 26 können durch
eine beabstandete Entfernung 76 getrennt sein, die größer als
die oder zumindest gleich der Größeren der
Breite 68 der dritten Vorrichtung 46 oder der
kombinierten Breiten 64 und 66 der ersten und
der zweiten Vorrichtung 34, 36 ist. Bei dem hierin
gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel
sind die beabstandeten Entfernungen 74 und 76 etwa
gleich der Höhe 62 bzw.
der Breite 68 der dritten Kassettenaufnahmevorrichtung 46. Siehe 2.
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Unter
Bezugnahme auf 6 und 7 kann der
Rahmen 18 auch mit einer Rückplatte oder Blende 78 versehen
sein. Die Rückplatte 78 kann
einen Luftweg 80 aufweisen, um zu ermöglichen, dass Luft entweder
in das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 gezogen
oder aus demselben abgegeben wird. Die Luft ermöglicht das Kühlen der Vorrichtungen
(z.B. 34, 36 oder 46), die das rekonfigurierbare
Kassettenverarbeitungsmodul 10 umfassen. Der Luftweg 80 kann
mit einer Blaseanordnung 82 versehen sein, obwohl die Blaseanordnung 82 nicht
erforderlich ist. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann die Blaseanordnung 82 eine
Beliebige einer großen
Bandbreite von Blasevorrichtungen umfassen, die in der Technik hinreichend
bekannt und im Handel ohne weiteres erhältlich sind. Da jedoch derartige
Blaseanordnungen in der Technik hinreichend bekannt sind und da
die Einzelheiten der Blaseanordnung 82 nicht notwendig
sind, um die vorliegende Erfindung zu verstehen oder zu praktizieren,
wird die bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung verwendete bestimmte Blaseanordnung nicht ausführlicher
beschrieben.
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Die
verschiedenen Komponententeile des Rahmens 18 können aus
Beliebigen einer großen Bandbreite
von Materialien wie z.B. Metallen oder Kunststoffen hergestellt
sein, die für die
beabsichtigte Anwendung geeignet sind. Beispielsweise können die
verschiedenen Seiten 20, 22, 24, 26, 78 des
Rahmens 18 aus Metallblech gebildet sein. Alternativ dazu
können
andere Materialien und/oder Formgebungstechniken verwendet werden,
wie es Fachleuten einleuchten wird, nachdem sie sich mit den Lehren
der vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben.
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Wie
oben erwähnt
wurde, definieren der erste, der zweite und der dritte Satz von
Anbringpositionen 28, 30 und 32, die
an dem Rahmen 18 vorgesehen sind, verschiedene Komponentenkonfigurationen
(z.B. 12 und 14) für den Rahmen 18. Im
Einzelnen definieren der erste und der zweite Satz von Anbringpositionen 28 und 30 miteinander
die in 1 veranschaulichte erste Komponentenkonfiguration 12,
wohingegen der dritte Satz von Anbringpositionen 32 allein
die zweite Komponentenkonfiguration 14, die in 2 veranschaulicht
ist, definiert. Selbstverständlich
können
manche oder alle der einzelnen Anbringpositionen, die einen gegebenen
Satz von Anbringpositionen umfassen, für andere Sätze von Anbringpositionen verwendet
werden. Das heißt, dass
manche der einzelnen Anbringpositionen durch die verschiedenen Sätze von
Anbringpositionen gemeinsam genutzt werden können. Beispielsweise kann der
dritte Satz von Anbringpositionen 32 eine oder mehrere
einzelne Anbringpositionen in dem ersten Anbringpositionssatz 28 und
eine oder mehrere einzelne Anbringpositionen in dem zweiten Anbringpositionssatz 30 umfassen.
Alternativ dazu kann jeder Satz von Anbringpositionen 28, 30 und 32 seinen eigenen
Satz von einzelnen Anbringpunkten oder -positionen umfassen.
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Unter
vorwiegender Bezugnahme auf 1 kann die
erste Komponentenkonfiguration 12 eine erste Kassettenaufnahmevorrichtung 34 und
eine zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 36 umfassen. Die
erste Kassettenaufnahmevorrichtung 34 kann mit einem Chassis
oder Gehäuse 84 versehen
sein, das dazu geeignet ist, die verschiedenen (nicht gezeigten)
Systeme und Komponenten, die in der Vorrichtung 34 enthalten
sein können,
zu halten. Die erste Kassettenaufnahmevorrichtung 34 kann
eine Beliebige einer großen
Bandbreite unterschiedlicher Arten von Kassettenaufnahmevorrichtungen,
die derzeit bekannt sind oder in Zukunft entwickelt werden können, umfassen.
Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel umfasst die
erste Kassettenaufnahmevorrichtung 34 eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung
(d.h. Halbe-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung)
des Typs, der in der Technik hinreichend bekannt und im Handel ohne
weiteres erhältlich
ist.
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Bei
dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel kann das Gehäuse 84 der
ersten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 eine allgemein rechteckig
geformte Struktur umfassen, die eine obere Oberfläche 88,
eine untere Oberfläche 90 und
zwei gegenüberliegende
Seiten oder Oberflächen 92, 94 aufweist.
Die obere und die untere Oberfläche 88, 90 des
Gehäuses 84 können in
einer allgemein parallelen, beabstandeten Beziehung zueinander positioniert
sein und können
durch eine beabstandete Entfernung getrennt sein, die etwa gleich der
Höhe 58 der
ersten Vorrichtung 34 (4) ist. Die
linke und die rechte Seite 92, 94 des Gehäuses 84 können ebenfalls
in einer allgemein parallelen, beabstandeten Beziehung zueinander
positioniert sein und können
durch eine beabstandete Entfernung, die etwa gleich der Breite 64 der
ersten Vorrichtung 34 ist, getrennt sein. Siehe 4.
Alternativ dazu sind selbstverständlich
andere Konfigurationen möglich, wie
Fachleuten einleuchten wird, nachdem sie sich mit den Lehren der
vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben.
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Das
Gehäuse 84 der
ersten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 kann aus einem Beliebigen
einer großen
Bandbreite von Materialien wie z.B. Metallen oder Kunststoffen hergestellt
sein, die für
die beabsichtige Anwendung geeignet sind. Beispielsweise können die
verschiedenen Seiten 88, 90, 92, 94 des
Gehäuses 84 aus
Metallblech gebildet sein. Alternativ dazu können andere Materialien und/oder Formge bungstechniken
verwendet werden, wie Fachleuten einleuchten wird, nachdem sie sich
mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben.
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Das
Gehäuse 84 kann
mit einem oder mehreren Anbringvorsprüngen oder Fortsatzbaugliedern 104 versehen
sein, um zu ermöglichen,
dass das Gehäuse 84 an
dem Rahmen 18 angebracht wird, obwohl derartige Anbringvorsprünge oder
Fortsatzbauglieder 104 nicht erforderlich sind. Die Fortsätze 104 können entweder
an der oberen oder der unteren Oberfläche 88 oder 90 des
Gehäuses 84 oder,
alternativ dazu, an beiden Oberflächen 88 und 90 des
Gehäuses 84 befestigt
sein. Die Fortsätze 104 können sich
von der jeweiligen Oberfläche 88 und/oder 90, an
der bzw. an denen sie befestigt sind, zu dem ersten Satz von Anbringpositionen 28 erstrecken,
die auf der oberen bzw. unteren Platte 20, 22 des
Rahmens 18 vorgesehen sind. Da bei dem hierin gezeigten
und beschriebenen Ausführungsbeispiel
die Höhe 58 der ersten
Kassettenaufnahmevorrichtung 34 geringer ist als die beabstandete
Entfernung 74, die die obere und die untere Platte 20, 22 trennt,
sind die Fortsatzbauglieder 104 an der oberen Oberfläche 88 des
Gehäuses 84 befestigt
und erstrecken sich von der oberen Oberfläche 88 bis zu dem
ersten Satz von Anbringpositionen 28, die auf der oberen
Platte 20 des Rahmens 18 vorgesehen sind (5).
Alternativ dazu könnten
die Fortsätze 104 statt
an der oberen Oberfläche 88 an
der unteren Oberfläche 90 befestigt sein,
oder sie könnten
sowohl an der oberen als auch an der unteren Oberfläche 88 und 90 befestigt
sein. Bei einer wieder anderen alternativen Anordnung sind die Fortsätze 104 vielleicht überhaupt
nicht erforderlich, wenn die Vorrichtung 34 eine Volle-Höhe-Vorrichtung
mit einer Höhe 58 ist,
die gleich der beabstandeten Entfernung 74 ist, die die
obere und die untere Platte 20, 22 trennt.
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Die
erste Kassettenaufnahmevorrichtung 34 kann an dem ersten
Satz von Anbringpositionen 28, die auf der oberen und der
unteren Platte 20, 22 des Rahmens 18 vorgesehen sind,
angebracht sein, so dass die erste Vorrichtung 34 an einer
ersten Position 38 in dem Rahmen 18 angeordnet
ist. Es ist allgemein bevorzugt, jedoch nicht erforderlich, dass
die erste Kassettenaufnahmevorrichtung 34 an dem Rahmen 18 befestigt
ist. Beispielsweise kann die erste Kassettenaufnahmevorrichtung 34 an
der oberen und der unteren Platte 20, 22 des Rahmens 18 an dem
ersten Satz von Anbringpositionen 28 mit Befestigungsvorrichtungen 52 befestigt
sein. Die Befestigungsvorrichtungen 52 können ein
Beliebiges einer großen
Bandbreite von Befestigungssystemen oder -vorrichtungen (z.B. Schrauben-
und Muttern-Anordnungen, Stifte, Schrauben, Nieten, Haftmittel,
geformte Nasen und Haken, Klammern usw.) umfassen, die für die beabsichtigte
Anwendung geeignet sind. Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel
sind die Fortsätze 104 des
Gehäuses 84 mittels
eines Paares von Befestigungsvorrichtungen 52 an der oberen
Platte 20 befestigt (5), während die
untere Oberfläche 90 des
Gehäuses 84 mittels
eines Paares von Befestigungsvorrichtungen 52, von denen
hierin lediglich eine gezeigt ist, an der unteren Platte 22 befestigt
ist. Ferner ist es allgemein bevorzugt, jedoch nicht erforderlich,
dass die erste Vorrichtung 34 in dem Rahmen 18 angebracht
ist, so dass ihr Kassetteneinführungsschlitz 42 vertikal
orientiert ist (d.h. derart angebracht ist, dass die Höhe 58 der
ersten Vorrichtung 34 ihre Breite 64 übersteigt).
Siehe 4.
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Die
zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 36 kann ebenfalls mit
einem Chassis oder Gehäuse 86 versehen
sein, das geeignet ist, um die verschiedenen (nicht gezeigten) Systeme
und Komponenten, die in der Vorrichtung 36 enthalten sein
können,
zu halten. Beispielsweise kann die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 36 ein
Kassettenspeicherungsmagazin umfassen. Alternativ dazu kann die
zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 36 eine Beliebige einer großen Bandbreite
unterschiedlicher Arten von Kassettenaufnahmevorrichtungen umfassen,
die derzeit in der Technik bekannt sind oder die in Zukunft entwickelt
werden können.
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Bei
dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel kann das Gehäuse 86 der
zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 36 (z.B. Kassettenspeicherungsmagazin)
eine allgemein rechteckig geformte Struktur umfassen, die eine obere
Oberfläche 96,
eine untere Oberfläche 98 und
zwei gegenüberliegende
Seiten oder Oberflächen 100, 102 aufweist.
Die obere und die untere Oberfläche 96, 98 des
Gehäuses 86 können in
einer allgemein parallelen, beabstandeten Beziehung zueinander positioniert
sein und durch eine beabstandete Entfernung getrennt sein, die etwa
gleich der Höhe 60 der
zweiten Vorrichtung 36 ist. Siehe 4. Die linke
und die rechte Seite 100, 102 des Gehäuses 86 können ebenfalls
in einer allgemein parallelen, beabstandeten Beziehung zueinander
positioniert sein und durch eine beabstandete Entfernung getrennt
sein, die etwa gleich der Breite 66 der zweiten Vorrichtung 36 ist.
Alternativ dazu sind selbstverständlich
andere Konfigurationen möglich.
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Das
Gehäuse 86 kann
aus einem Beliebigen einer großen
Bandbreite von Materialien wie z.B. Metallen oder Kunststoffen,
die für
die beabsichtige Anwendung geeignet sind, hergestellt sein. Beispielsweise
können
die verschiedenen Seiten 96, 98, 100, 102 des
Gehäuses 86 aus
Metallblech gebildet sein. Alternativ dazu können andere Materialien und/oder Formgebungstechniken
verwendet werden, wie Fachleuten einleuchten wird, nachdem sie sich
mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben.
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Das
Gehäuse 86 der
zweiten Vorrichtung 36 kann mit einem Paar von Beinen oder
Fortsätzen 106 versehen
sein. Die Fortsätze 106 können entweder an
der oberen oder der unteren Oberfläche 96 oder 98 des
Gehäuses 86 oder
alternativ dazu an beiden Oberflächen 96 und 98 befestigt
sein. Die Fortsätze 106 können sich
von den jeweiligen Oberflächen 96 und/oder 98 bis
zu dem zweiten Satz von Anbringpositionen 30, die auf der
oberen bzw. der unteren Platte 20, 22 vorgesehen
sind, erstrecken. Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel ist
die Höhe 60 der
zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 36 geringer als die
beabstandete Entfernung 74, die die obere und die untere
Platte 20, 22 trennt. Somit sind die Fortsätze 106 an
der unteren Oberfläche 98 des
Gehäuses 86 befestigt
und erstrecken sich von der unteren Oberfläche 98 bis zu dem
zweiten Satz von Anbringpositionen 30, die auf der unteren
Platte 22 vorgesehen sind. Das Gehäuse 86 mit daran befestigten
Fortsätzen 106 passt
zwischen die obere und die untere Platte 20, 22 des
Rahmens 18. Alternativ dazu kann das Erfordernis von Fortsätzen 106 überflüssig sein,
wenn die Vorrichtung 36 eine Volle-Höhe-Vorrichtung mit einer Höhe 60 ist,
die gleich der beabstandeten Entfernung 74 ist, die die obere
und die untere Platte 20, 22 trennt.
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Die
zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 36 kann an dem zweiten
Satz von Anbringpositionen 30, die auf der oberen und der
unteren Platte 20, 22 des Rahmens 18 vorgesehen
sind, angebracht sein, so dass die zweite Vorrichtung 36 an
einer zweiten Position 40 in dem Rahmen 18 angeordnet
ist. Es ist allgemein bevorzugt, jedoch nicht erforderlich, dass die
obere Oberfläche 96 der
zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 36 mittels einer Anbringklammer 31 an
dem Rahmen 18 befestigt ist. Die Anbringklammer 31 kann
an den Anbringpositionen 30, die auf der oberen Platte 20 vorgesehen
sind, mittels eines Paars von Befestigungsvorrichtungen 52 befestigt sein.
Diesbezüglich
sollte beachtet werden, dass das Paar von Anbringpositionen 30 auf
der oberen Platte 20 dieselben sind wie das Paar von Anbringpositionen 28 auf
der oberen Platte 20, die dazu verwendet werden, die Halbe-Breite-Vorrichtung 34 an
der oberen Platte 20 zu befestigen. Alternativ dazu könnte die
Klammer 31 an einem getrennten Satz von Anbringpositionen
(nicht gezeigt), die auf der oberen Platte 20 vorgesehen
sind, befestigt sein. Das Kassettenmagazin 36 kann mittels
einer Befestigungsvorrichtung 52 an der Anbringklammer 31 befestigt sein.
Die an dem Magazin 36 vorgesehenen Fortsätze 106 können mittels
eines Paares von Befestigungsvorrichtungen 52 (in den 3 und 4 ist lediglich
eine Befestigungsvorrichtung 52 gezeigt) an einem Paar
von Anbringpositionen 20, die auf der unteren Platte 22 vorgesehen
sind, befestigt sein. Wie bereits erwähnt wurde, ist es ebenfalls
allgemein bevorzugt, jedoch nicht erforderlich, dass die zweite Vorrichtung 36 so
in dem Rahmen 18 angebracht ist, dass ihr Kassetteneinführungsschlitz 44 vertikal
orientiert ist (d.h. derart angebracht ist, dass die Höhe 60 der
zweiten Vorrichtung 36 ihre Breite 66 übersteigt),
wie am besten in 4 zu sehen ist.
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Wie
zuvor erwähnt
wurde, können
die erste und die zweite Vorrichtung 34 und 36 an
der ersten bzw. zweiten Position 38, 40 in dem
Rahmen 18 angeordnet sein. Die erste und die zweite Position 38, 40 in
dem Rahmen 18 können
nebeneinander angeordnet sein. Die erste und die zweite Position 38, 40 können auch
längsseits
nebeneinander angeordnet sein. Wie am besten in 4 zu
sehen ist, ist die zweite Position 40 bei dem hierin gezeigten
und beschriebenen Ausführungsbeispiel
benachbart zu und längsseits
neben der ersten Position 38 angeordnet, so dass die zweite
Kassettenaufnahmevorrichtung 36 benachbart zu und längsseits
neben der ersten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 angeordnet
ist. Mit anderen Worten ist es vorzuziehen, dass der Kassetteneinführungsschlitz 42 der
ersten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 benachbart zu und
längsseits neben
dem Kassetteneinführungsschlitz 44 der
zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 36 angeordnet ist,
obwohl eine derartige Anordnung nicht erforderlich ist. Somit verringert
ein Positionieren der Kassetteneinführungsschlitze 42 und 44 längsseits
nebeneinander die Zeit, die die (nicht gezeigte) Kassettenzugriffsvorrichtung
benötigt,
um eine Datenkassette 56, die entweder in der ersten oder
in der zweiten Kassettenaufnahmevorrichtung 34 oder 36 enthalten
ist, zu entnehmen und diese Datenkassette 56 in die andere
Vorrichtung einzuführen.
Alternativ dazu können andere
Konfigurationen verwendet werden, wie Fachleuten einleuchten wird,
nachdem sie sich mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut
gemacht haben. Beispielsweise können
die erste und die zweite Kassettenaufnahmevorrichtung 34 und 36 vertikal
oder übereinander
gestapelt sein, so dass die Kassetteneinführungsschlitze 42 und 44 allgemein horizontal
orientiert sind (nicht gezeigt).
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Unter
Bezugnahme auf 2 kann die zweite Komponentenkonfiguration 14 eine
in dem Rahmen 18 positionierte dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 umfassen.
Beispielsweise umfasst die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 eine
Volle-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung. Alternativ dazu
kann die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 eine Beliebige
einer großen
Bandbreite unterschiedlicher Arten von Kassettenaufnahmevorrichtungen
umfassen, die derzeit in der Technik bekannt sind oder in Zukunft
entwickelt werden können.
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Die
dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 kann mit einem Chassis
oder Gehäuse 108 versehen sein,
das geeignet ist, die verschiedenen (nicht gezeigten) Systeme und
Komponenten, die in der Vorrichtung 46 enthalten sein können, zu
halten. Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel
kann das Gehäuse 108 eine
allgemein rechteckig geformte Struktur umfassen, die eine obere
Oberfläche 110,
eine untere Oberfläche 112,
eine linke Seite 114 und eine rechte Seite 116 aufweist. Die
linke und die rechte Seite 114, 116 des Gehäuses 108 können in
einer allgemein parallelen, beabstandeten Beziehung zueinander positioniert
sein und können
durch eine beabstandete Entfernung getrennt sein, die etwa gleich
der Breite 68 der dritten Vorrichtung 46 ist.
Die obere und die untere Oberfläche 110 und 112 des
Gehäuses 108 können ebenfalls
in einer allgemein parallelen, beabstandeten Beziehung zueinander
positioniert sein und können durch
eine beabstandete Entfernung, die etwa gleich der Höhe 62 der
dritten Vorrichtung 46 ist, getrennt sein. Die Höhe 62 der
dritten Vorrichtung 46 kann etwa gleich der beabstandeten
Entfernung 74 sein, die die obere und die untere Platte 20 und 22 trennt, so
dass die dritte Vorrichtung 36 zwischen die obere und die
untere Platte 20, 22 des Rahmens 18 passt. Alternativ
dazu sind selbstverständlich
andere Konfigurationen möglich.
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Beispielsweise
könnte
die Höhe 62 der
dritten Vorrichtung 46 geringer sein als die beabstandete Entfernung 74,
was erforderlich machen würde,
dass (nicht gezeigte) Fortsätze,
die ähnlich
den Fortsätzen 104 und 106 für die erste
und die zweite Vorrichtung 34 bzw. 36 sind, entweder
an der oberen oder der unteren Oberfläche 110, 112 des
Gehäuses 108 oder, alternativ
dazu, an beiden Oberflächen 110 und 112 befestigt
werden.
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Das
Gehäuse 108 kann
aus einem Beliebigen einer großen
Bandbreite von Materialien wie z.B. Metallen oder Kunststoffen,
die für
die beabsichtigte Anwendung geeignet sind, hergestellt sein. Beispielsweise
können
die verschiedenen Seiten 110, 112, 114, 116 des
Gehäuses 108 aus
Metallblech gebildet sein. Alternativ dazu können andere Materialien und/oder
Formgebungstechniken verwendet werden, wie Fachleuten einleuchten
wird, nachdem sie sich mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut
gemacht haben.
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Die
dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 kann an dem dritten
Satz von Anbringpositionen 32, die auf der oberen und unteren
Platte 20, 22 des Rahmens 18 vorgesehen
sind, angebracht sein. Wie oben erwähnt wurde, können die
verschiedenen einzelnen Anbringpositionen, die den dritten Satz
von Anbringpositionen 32 umfassen, keine, manche oder alle
der einzelnen Anbringpositionen, die die anderen Sätze von
Anbringpositionen 28 und 30 umfassen, umfassen.
Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel umfasst der
dritte Satz von Anbringpositionen 32 ein Paar von Anbringpositionen 32 auf
der oberen Platte 20 des Rahmens 18 und ein Paar
von Anbringpositionen 32, die auf der unteren Platte 22 des
Rahmens 18 vorgesehen sind. Siehe 2. Alternativ
dazu sind selbstverständlich
andere Anordnungen und Konfigurationen der einzelnen Anbringposi tionen,
die den dritten Satz von Anbringpositionen 32 umfassen,
möglich,
wie Fachleuten einleuchten wird, nachdem sie sich mit den Lehren
der vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben. Folglich sollte
die vorliegende Erfindung nicht als auf die Anordnung und Konfiguration
der einzelnen Anbringpositionen, die die verschiedenen Sätze von
Anbringpositionen 28, 30 und 32 umfassen,
die hierin gezeigt und beschrieben sind, beschränkt angesehen werden.
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Allgemein
ist es bevorzugt, jedoch nicht erforderlich, dass die dritte Kassettenaufnahmevorrichtung 46 mit
einer oder mehreren Befestigungsvorrichtungen 52 an dem
Rahmen 18 befestigt ist. Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen
Ausführungsbeispiel
ist die Kassettenaufnahmevorrichtung 46 beispielsweise
mittels eines Paares von Befestigungsvorrichtungen 52 an
einem Paar von Anbringpositionen 32 befestigt, die auf
der oberen Platte 20 vorgesehen sind. Desgleichen ist die
Kassettenaufnahmevorrichtung 46 mittels eines Paares von
Befestigungsvorrichtungen 52 (in 2 nicht
gezeigt) an einem Paar von Anbringpositionen 32 befestigt, die
auf der unteren Platte 22 vorgesehen sind.
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Wie
oben erwähnt
wurde, ist es ebenfalls allgemein bevorzugt, jedoch nicht erforderlich,
dass die dritte Vorrichtung 46 so in dem Rahmen 18 angebracht
ist, dass ihr Kassetteneinführungsschlitz 54 vertikal
orientiert ist (d.h. derart angebracht ist, dass die Höhe 62 der
dritten Vorrichtung 46 ihre Breite 68 übersteigt),
und dass der Schlitz 54 ungefähr an derselben Position angeordnet
ist wie einer der Kassetteneinführungsschlitze 42 oder 44 der
Kassettenaufnahmevorrichtungen 34 oder 36.
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Wie
am besten durch einen Vergleich der 1 mit der 2 zu
sehen ist, ermöglicht
das rekonfigurierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10, dass
eine Halbe-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung
(d.h. Halbe-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) 34 und
ein Kassettenspeicherungsmagazin 36 oder eine andere Kombination
von Komponenten an dem Rahmen 18 angebracht ist. Alternativ dazu
kann das Kassettenverarbeitungsmodul 10 dahin gehend umkonfiguriert
bzw. rekonfiguriert sein, in dem Rahmen 18 eine Volle-Breite-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung
(d.h. Volle-Höhe-Kassettenlese-/-schreibvorrichtung) 46 aufzunehmen.
Obwohl sie Vorrichtungen 34, 36 umfasst, erfordert
die erste Komponentenkonfiguration 12 nicht mehr volumetrischen
Raum, als durch die zweite Komponentenkonfiguration 14,
die die Vorrichtung 46 umfasst, benötigt wird. Somit kann die Datenkassettenspeicherungskapazität des Datenspeicherungssystems
erhöht werden,
ohne dass dem Datenspeicherungssystem zusätzlicher volumetrischer Raum
hinzugefügt
wird, indem das Modul 10 von seiner zweiten Komponentenkonfiguration 14 zu
seiner ersten Komponentenkonfiguration 12 umkonfiguriert
wird.
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Wie
an früherer
Stelle erläutert
wurde, kann das Modul 10 von der ersten Komponentenkonfiguration 12 zu
der zweiten Komponentenkonfiguration 14, oder umgekehrt,
umkonfiguriert werden, indem einfach die gewünschten Vorrichtungen entfernt
und installiert werden. Um eine Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46)
aus dem rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmodul 10 zu
entnehmen, muss der Benutzer die Vorrichtung, falls es sich um eine
Kassettenlese-/-schreibvorrichtung
(z.B. 34 oder 46) handelt, von dem (nicht gezeigten)
elektrischen System, das dem (ebenfalls nicht gezeigten) Datenspeicherungssystem
zugeordnet ist, trennen. Als Nächstes
entfernt der Benutzer die Befestigungsvorrichtungen 52,
die die Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46)
an dem Rahmen 18 befestigen, bzw. bringt der Benutzer die
Befestigungsvorrichtungen 52 außer Eingriff. Die Vorrichtung(en)
kann bzw. können
anschließend
aus dem rekonfigurierbaren Kassettenverarbeitungsmodul 10 entnommen
werden.
-
Um
die gewünschte
Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46) zu
installieren bzw. zu platzieren, führt der Benutzer zuerst die
Vorrichtung (z.B. 34, 36 oder 46) in
das rekonfigu rierbare Kassettenverarbeitungsmodul 10 ein.
Als Nächstes
wird die Vorrichtung mittels Befestigungsvorrichtungen 52 an
dem Rahmen 18 befestigt. Dann wird die Vorrichtung, falls
es sich um eine Kassettenlese-/-schreibvorrichtung (z.B. 34 oder 46)
handelt, mit dem (nicht gezeigten) elektrischen System, das in dem
(ebenfalls nicht gezeigten) Datenspeicherungssystem vorgesehen ist,
elektrisch verbunden.