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Hintergrund der Erfindung
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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Kassettenunterbringungsgehäuse für das Unterbringen
einer Magnetbandkassette (auch als eine Magnetbandpatrone bezeichnet),
in dem eine Einzelspule mit einem darauf aufgewickelten Magnetband
innerhalb eines Kassettengehäuses
mit ähnlichen
Längs- und
Querabmessungen drehbar aufgenommen ist.
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Beschreibung der zugehörigen Technik
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Eine
Magnetbandkassette, in der eine Einzelspule mit einem darauf aufgewickelten
Magnetband drehbar in einem flachen Kassettengehäuse untergebracht ist, das
eine im Wesentlichen quadratische flache Form hat, und eine Magnetscheibenkassette,
in der eine Scheibe drehbar in einem flachen Kassettengehäuse untergebracht
ist, das eine im Wesentlichen quadratische flache Form hat, sind vor
kurzem als ein Speichermedium für
Daten, die in dem Speicher für
Computer gespeichert sind, verwendet worden.
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Diese
Kassetten werden üblicherweise, wenn
sie nicht verwendet werden, in ihren zugehörigen Kassettenunterbringungsgehäuse untergebracht,
z. B., wenn sie befördert
werden, wenn sie archiviert werden etc. Zusätzlich ist die Kassette mit
einem Aufzeichnungsteil, z. B. einem Strichcode, einem Speicherchip
etc. für
das Identifizieren der aufgezeichneten Inhalte versehen. Es ist
wichtig, einen transparenten Abschnitt (eine Etikettenfläche) in
dem Kassettenunterbringungsgehäuse
vorzusehen und die Kassette in dem Kassettenunterbringungsgehäuse in einer
feststehenden Richtung unterzubringen, so dass das Aufzeichnungsteil,
wie z. B. ein Strichcode etc. sogar in dem untergebrachten Zustand
gelesen werden kann.
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Überdies
sind, um die Übertragung,
den Transport und die Überbringung
mit einer Mehrzahl von übereinander
gestapelten Kassettenunterbringungsgehäusen zu ermöglichen, die Kassettenunterbringungsgehäuse, wenn
sie gestapelt sind, im Wesentlichen mit einer Struktur für das Regeln
der positionalen Verschiebung zwischen den Kassettenunterbringungsgehäusen versehen.
Z. B. ist jedes Kassettenunterbringungsgehäuse an der Bodenoberfläche mit
einem Vorsprung und die Oberseitenoberfläche mit einer Aussparung versehen.
Wenn eine Mehrzahl der Gehäuse
miteinander gestapelt wird, wird der Vorsprung in die Aussparung
eingesetzt, um die positionale Verschiebung zwischen ihnen zu regeln.
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Das
Dokument WO- 00/29307 A zeigt ein Kassettenunterbringungsgehäuse, das
die Merkmale des Oberbegriffs von Anspruch 1 hat.
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Jedoch
sind die Eingriffsaussparung und der Vorsprung in den Oberseiten-
und den Bodenoberflächen
des herkömmlichen
Kassettenunterbringungsgehäuses üblicherweise
so gebildet, dass die seitlichen Abmessungen und die vertikalen
Abweichungen voneinander abweichen. Wenn ein oberes Kassettenunterbringungsgehäuse horizontal
um 90° aus einer
korrekten Eingriffsposition in Bezug auf ein unteres Kassettenunterbringungsgehäuse gedreht wird,
können
sie nicht miteinander in Eingriff kommen. Wenn jedoch ein oberes
Kassettenunterbringungsgehäuse
horizontal um 180° aus
der korrekten Eingriffsposition in Bezug auf ein unteres Kassettenunterbringungsgehäuse gedreht
wird, kommen sie in vielen Fällen
miteinander in Eingriff. Deswegen gibt es ein Problem, dass die
seitlichen Flächen
einer Mehrzahl von übereinander
gestapelten Kassettenunterbringungsgehäusen nicht immer in die gleiche Richtung
gewandt sind.
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Zusätzlich sind
die meisten Kassetten in den Längs-
und in der Querabmessungen ähnlich
und somit ist es mühsam,
die Längs-
und die Querlängen
einer Kassette zu identifizieren und die Kassette in einem Kassettengehäuse in einer
feststehenden Richtung unterzubringen. Deswegen gibt es ein weiteres Problem,
dass das Unterbringen einer Kassette in einer nicht-korrekten Richtung
das Lesen des vorerwähnten
Aufzeichnungsteils auf dem Etikettenbereich unmöglich macht.
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Die
vorliegende Erfindung ist im Hinblick der Probleme, wie sie im Stand
der Technik gefunden worden sind, vorgenommen worden. Demzufolge
ist es ein erstes Ziel der vorliegenden Erfindung ein Kassettenunterbringungsgehäuse zu schaffen,
das eine Eingriffsausparung und einen Eingriffsvorsprung aufweist,
die die Muster so haben, dass wenn eine Mehrzahl von Kassettenunterbringungsgehäuse übereinander
gestapelt werden, der Etikettenbereich, das Kassettenunterbringungsgehäuse und
die Aufzeichnungsteile der Kassetten in derselben Richtung angeordnet
sind. Ein zweites Ziel der vorliegenden Erfindung ist ein Kassettenunterbringungsgehäuse zu schaffen,
das in der Lage ist, ein Kassettengehäuse daran zu hindern, in einer
nicht-korrekten Richtung untergebracht zu werden.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Zum
Erreichen des ersten Zieles der vorliegenden, vorerwähnten Erfindung
ist ein erstes Kassettenunterbringungsgehäuse für das Regulieren der positionalen
Verschiebung, das eine Eingriffsaussparung und einen Eingriffsvorsprung
aufweist, vorgesehen.
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Der
Eingriffsvorsprung ist in einer von der Oberseitenoberfläche oder
der Bodenoberfläche
des Kassettenunterbringungsgehäuses
gebildet. Die Eingriffsaussparung hat ein Muster, das in Bezug auf
zumindest eine erste Mittellinie, gezogen in der einen Oberfläche parallel
zu einer Bezugsoberfläche,
oder auf eine zweite Linie, gezogen in der einen Oberfläche, die
die erste Mittellinie in einer Richtung rechtwinklig zu der ersten
Mittellinie zweiteilt, asymmetrisch ist. Der Eingriffsvorsprung
ist in der anderen der Oberseitenoberfläche oder der Bodenoberfläche des Kassettenunterbringungsgehäuses gebildet
und hat ein entsprechendes Muster, das mit der Eingriffsaussparung
in Eingriff bringbar ist.
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Die
hierin verwendete Bezugsoberfläche
bedeutet hierin z. B. eine Oberfläche, die mit einem Etikettenbereich
versehen ist.
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Zum
Erreichen des zweiten Zieles der vorliegenden, vorerwähnten Erfindung
ist ein zweites Kassettenunterbringungsgehäuse für das Regulieren der positionalen
Verschiebung vorgesehen, das aufweist:
eine Eingriffsaussparung,
gebildet in einer von der Oberseitenoberfläche oder der Bodenoberfläche des Kassettenunterbringungsgehäuses und
die ein Muster hat, das in Bezug auf zumindest einer ersten Mittellinie,
gezogen in der einen Oberfläche
parallel mit einer Bezugsoberfläche,
oder einer zweiten Linie, gezogen in einer Oberfläche, die
die erste Mittellinie in einer Richtung rechtwinklig zu der ersten
Mittellinie schneidet, asymmetrisch ist;
einen Eingriffsvorsprung,
gebildet in der anderen der Oberseitenoberfläche oder der Bodenoberfläche und der
ein entsprechendes Muster hat, das mit der Eingriffsaussparung in
Eingriff bringbar ist; und
eine Markierung, vorgesehen auf
der Oberseitenoberfläche
des Kassettenunterbringungsgehäuses
für das
Anzeigen einer Richtung, in die eine Kassette innerhalb des Kassettenunterbringungsgehäuses untergebracht
ist.
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In
dem zweiten Kassettenunterbringungsgehäuse kann die Anzeigemarkierung
als eine im Wesentlichen dreieckige Markierung, geätzt in der
Oberseitenoberfläche
des Kassettenunterbringungsgehäuses,
gebildet werden. Die Muster der Eingriffsaussparung und des Eingriffsvorsprungs
können
auch als im Wesentlichen dreieckige Formen gebildet werden. Zusätzlich wird
es bevorzugt, dass das Kassettenunterbringungsgehäuse transparentes oder
halbtransparentes Material verwendet.
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Entsprechend
des ersten Kassettenunterbringungsgehäuses der vorliegenden Erfindung
hat die Eingriffsaussparung in einer von der Oberseitenoberfläche oder
der Bodenoberfläche
des Kassettenunterbringungsgehäuses
ein Muster, das in Bezug auf zumindest einen einer ersten Mittellinie,
gezogen in der einen Oberfläche
parallel mit einer Bezugsoberfläche,
oder einer zweiten Linie, gezogen in der einen Oberfläche, die
die erste Mittellinie in einer Richtung rechtwinklig zu der ersten
Mittellinie zweiteilt, asymmetrisch ist. Der Eingriffsvorsprung
in der andern von der Oberseitenoberfläche oder der Bodenoberfläche hat
ein entsprechendes Muster, das mit der Eingriffsaussparung in Eingriff
bringbar ist. Mit diesen Mustern wird der Eingriff zwischen der
Aussparung und dem Vorsprung nur in einer Korrekturrichtung möglich, so
dass eine Mehrzahl von Kassettenunterbringungsgehäusen mit
den jeweiligen Kennzeichenflächen,
die in derselben Richtung angeordnet sind, gestapelt werden kann.
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Entsprechend
des zweiten Kassettenunterbringungsgehäuses der vorliegenden Erfindung
ist die Oberseite des Kassettenunterbringungsgehäuses mit einer Markierung versehen,
die eine Richtung anzeigt, in der die Magnetbandkassette untergebracht
wird. Dies macht es möglich,
eine Kassette daran zu hindern, in einer nicht-korrekten Richtung untergebracht
zu werden. Zusätzlich
kann in dem Fall, wo das Kassettenunterbringungsgehäuse keinen
Etikettenbereich hat, derselbe Vorteil durch das Verwenden eines
Kassettenunterbringungsgehäuses,
das aus transparenten oder halbtransparenten Material gebildet wird,
erhalten werden.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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Die
vorliegende Erfindung wird in größerer Ausführlichkeit
in Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben, wobei:
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1 eine perspektivische Ansicht der Seite der
Oberseitenoberfläche
eines Kassettengehäuses entsprechend
eines ersten Ausführungsbeispieles der
vorliegenden Erfindung ist;
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1B eine
perspektivische Ansicht der Seite der Bodenoberfläche des
in der 1A gezeigten Kassettengehäuses ist;
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2 eine
perspektivische Ansicht der Seite der Bodenoberfläche eines
Kassettenunterbringungsgehäuses
entsprechend einer Modifikation des ersten Ausführungsbeispieles ist;
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3A eine
perspektivische Ansicht der Seite der Oberseitenoberfläche eines
Kassettenunterbringungsgehäuses
entsprechend eines zweiten Ausführungsbeispieles
der vorliegenden Erfindung ist;
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3B eine
perspektivische Ansicht der Seite der Bodenoberfläche des
in der 3A gezeigten Kassettenunterbringungsgehäuses ist.
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Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsbeispiele
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In
Bezug auf die 1 ist ein Kassettenunterbringungsgehäuse 1 in Übereinstimmung
mit einem ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung gezeigt. Das Kassettenunterbringungsgehäuse 1 besteht
aus einem unteren Kassettenhauptkörper 11 und einem
oberen Deckelteil 12. Das Deckelteil 12 ist mit
dem Kassettenhauptkörper 11 durch einen
dünnen
Gelenkabschnitt 13 verbunden, so dass es in Bezug auf den
Hauptkörper 11 frei
geöffnet
oder geschlossen werden kann. Innerhalb des Kassettenhauptkörpers 11 ist
eine Magnetbandkassette (nicht gezeigt) untergebracht.
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Die
Oberseitenoberfläche 1a des
Kassettenunterbringungsgehäuses 1 ist
durch die Oberseitenoberfläche
des Deckelteils 12 gebildet und die Bodenoberfläche 1b des
Kassettenunterbringungsgehäuses 1 ist
durch die Bodenoberfläche
des Kassettenhauptkörpers 11 gebildet.
Ein Etikettenbereich 14 ist in einer Bezugsoberfläche 1c,
die durch die Seitenoberfläche
gebildet ist, gegenüberliegend
zu dem Gelenkabschnitt 13 des Deckelteils 12 angeordnet.
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Die
Oberseitenoberfläche 1c des
Kassettenunterbringungsgehäuses 1,
gezeigt in der 1A, hat eine im Wesentlichen
dreieckige Markierung 15, die eine Kassettenunterbringungsrichtung
anzeigt, und hat auch eine Eingriffsaussparung 16 entlang des
Umfanges des Kassettenunterbringungsgehäuses 1. Die Eingriffsaussparung 16 hat
ein Muster, das in Bezug auf eine erste Mittellinie L1, in Bezug
auf die Bezugsoberfläche 1c,
gezogen auf der Oberseitenoberfläche 1a parallel
ist, aber symmetrisch in Bezug auf die zweite Mittellinie 12,
gezogen auf der Oberseitenoberfläche 1a,
die die erste Mittellinie L1 in eine Richtung rechtwinklig zu der
ersten Mittellinie L1 zweiteilt.
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Andererseits
ist die Bodenoberfläche 1b des Kassettenunterbringungsgehäuses 1,
gezeigt in der 1 B, mit einem Eingriffsvorsprung 17 versehen, der
ein Rahmenmuster ungefähr ähnlich zu
der Umfangskante der Eingriffsaussparung 16 hat und in
Bezug auf die Eingriffsaussparung 16 eingreifbar ist. Der
Eingriffsvorsprung 17 wie mit der Eingriffsaussparung 16 hat
ein entsprechendes Muster, das in Bezug auf die erste Mittellinie,
gezogen auf der Bodenoberfläche 1b parallel
mit der Bezugsoberfläche 1c ist,
aber in Bezug auf eine zweite Mittellinie, gezogen auf der Bodenoberfläche 1b,
die die erste Mittellinie in einer Richtung, die zu der ersten Mittellinie rechtwinklig
ist, zweiteilt. Demzufolge macht es der Eingriff zwischen der Eingriffsaussparung 16 und dem
Eingriffsvorsprung 17 möglich,
die positionale Verschiebung zwischen dem Unterbringungsgehäuse 1,
wenn sie miteinander gestapelt sind, zu regeln. Da zusätzlich ein
oberes Kassettenunterbringungsgehäuse mit einem unteren Kassettenunterbringungsgehäuse nur
in einer korrekten Richtung in Eingriff bringbar ist, kann eine
Mehrzahl von Kassettenunterbringungsgehäuse 1 miteinander
gestapelt werden, so dass die jeweiligen Etikettenbereiche 14 derselben
Richtung zugewandt sind.
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Es
ist zu beachten, dass der Eingriffsvorsprung 17 der Bodenoberfläche 1b des
Kassettenunterbringungsgehäuses 1 nicht
auf einen derartig fortlaufenden Vorsprung, wie er in der 1B gezeigt, begrenzt
ist. Z. B. kann es einen Eingriffsvorsprung 18, wie in
der 2 gezeigt, geben, der aus einer Mehrzahl von vorspringenden
Abschnitten besteht, so lange wie sie in Bezug auf eine bestimmte
Richtung asymmetrisch sind. Auch kann der Eingriffsvorsprung 17 in
Bezug auf die zwei Mittellinien L1, L2 asymmetrisch sein. Umgekehrt
kann überdies
der Eingriffsvorsprung 17 auf der Oberseitenoberfläche 1a des
Kassettenunterbringungsgehäuses 1 und
die Eingriffsaussparung 16 auf der Bodenoberfläche 1b vorgesehen
sein.
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Die 3A und 3B veranschaulichen ein
Kassettenunterbringungsgehäuse,
aufgebaut entsprechend eines zweiten Ausführungsbeispieles der vorliegenden
Erfindung. In dem zweiten Ausführungsbeispiel
ist das Kassettenunterbringungsgehäuse 1 selbst in demselben
Aufbau wie in dem ersten Ausführungsbeispiel,
so dass dieselben Bezugszahlen auf die entsprechenden Teile für das Vermeiden
von Redundanzen angewandt werden. Wie in der 3A gezeigt,
hat eine im Wesentlichen dreieckige Eingriffsaussparung 19,
vorgesehen auf der Oberseitenoberfläche 1a des Kassettenunterbringungsgehäuses 1,
eine im Wesentlichen dreieckige Markierungsform, die eine Richtung
anzeigt, in der eine Magnetbandkassette untergebracht ist. Die Eingriffsaussparung 19 hat,
wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel,
ein Muster, das in Bezug auf eine erste Mittellinie L1, gezogen
auf der Oberseitenoberfläche 1a parallel
mit einer Bezugsoberfläche 1c ,
asymmetrisch ist, aber in Bezug auf eine zweite Mittellinie L2, gezogen
auf der Oberseitenoberfläche 1a,
die die erste Mittellinie L1 in eine Richtung rechtwinklig zu der
ersten Mittellinie L1 ist, symmetrisch ist. Die Bodenoberfläche 1b des
Kassettenunterbringungsgehäuses 1 ist
mit einem im Wesentlichen dreieckigen Eingriffsvorsprung 20 versehen,
der mit der dreieckigen Eingriffsaussparung 19, wie in
der 3B gezeigt, in Eingriff bringbar ist.
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Es
ist zu beachten, dass in dem Fall, in dem die im Wesentlichen dreieckige
Form die von einer Form eines im Wesentlichen gleichseitigen Dreiecks ist,
die Eingriffsaussparung 19 und der Eingriffsvorsprung 20 miteinander
sogar dann in Eingriff bringbar sind, wenn ein oberes Gehäuse um 120° von seiner korrekten
Position horizontal gedieht wird. Demzufolge wird es bevorzugt,
dass die Eingriffsaussparung 19 und der Eingriffsvorsprung 20 im
Wesentlichen gleichschenklige Dreiecke sind. Wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel
können
sie in Bezug auf die zwei Mittellinien L1, L2 asymmetrisch sein. Überdies kann
der Eingriffsvorsprung 20 auf der Oberseitenoberfläche 1a des
Un terbringungsgehäuses 1 und
die Eingriffsaussparung 19 auf der Bodenoberfläche 1b vorgesehen
sein.
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Entsprechend
der vorliegenden Erfindung haben jeweils, wie oben beschrieben,
die Eingriffsaussparung und der Eingriffsvorsprung ein Muster, das
in Bezug auf zumindest eine der ersten Mittellinie L1 parallel zu
der Bezugsoberfläche 1c asymmetrisch
ist, oder die zweite Linie L2, die die erste Mittellinie L1 in eine
Richtung rechtwinklig zu der ersten Mittellinie L1 zweiteilt. Bei
dieser Anordnung kann eine Mehrzahl der Kassettenunterbringungsgehäuse in Bezug
auf die jeweiligen Etikettenbereiche 14, die derselben
Richtung zugewandt sind, übereinander gestapelt
werden. Zusätzlich
kann das Unterbringen einer Magnetbandkassette in dem Unterbringungsgehäuse 1 in
einer nicht-korrekten Richtung verhindert werden, weil die Oberseitenoberfläche 1a des Unterbringungsgehäuses 1 die
dreieckige Markierung 15, oder den dreieckigen Eingriffsvorsprung 19 hat,
die eine Kassettenunterbringungsrichtung hat.
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Während die
vorliegende Erfindung in Bezug auf bevorzugte Ausführungsbeispiele
derselben beschrieben worden ist, ist die Erfindung nicht auf die hierin
gegebenen Details begrenzt, sondern kann innerhalb des Umfangs der
Erfindung, wie sie hierin nachstehend beansprucht wird, modifiziert
werden.