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DE60117530T2 - Modularer rechner - Google Patents

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DE60117530T2
DE60117530T2 DE60117530T DE60117530T DE60117530T2 DE 60117530 T2 DE60117530 T2 DE 60117530T2 DE 60117530 T DE60117530 T DE 60117530T DE 60117530 T DE60117530 T DE 60117530T DE 60117530 T2 DE60117530 T2 DE 60117530T2
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DE
Germany
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computer
computer according
sound
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video
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DE60117530T
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Jean-Pierre Buttet
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Smartdata SA
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Publication of DE60117530T2 publication Critical patent/DE60117530T2/de
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    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
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  • Two-Way Televisions, Distribution Of Moving Picture Or The Like (AREA)
  • Measuring Pulse, Heart Rate, Blood Pressure Or Blood Flow (AREA)
  • Telephone Set Structure (AREA)
  • Input From Keyboards Or The Like (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Computer.
  • In seinem häufigsten Aufbau enthält ein Computer mehrere Elemente, insbesondere eine Zentraleinheit (Mikroprozessor, Festplatte, RAM-Speicher, usw. ...), eine Eingabevorrichtung (zum Beispiel eine Tastatur), Anzeigemittel, Mittel zur Tonwiedergabe und eine Kommunikationsschnittstelle mit einem fernen Netzwerk (zum Beispiel Internet).
  • Die britische Patentanmeldung GB 2 299 878 A und die Internationale Patentanmeldung WO 00/00880 A2 beschreiben Computer, wie sie im vorhergehenden Absatz definiert wurden.
  • Diese Vielzahl von Elementen macht einen Computer relativ teuer, seine Benutzung oft wenig bequem und/oder seinen Transport schwierig.
  • Die europäische Patentanmeldung EP 1 059 809 A2 beschreibt ein System, das eine Zentraleinheit, eine Eingabevorrichtung, eine Kommunikationsschnittstelle mit einem fernen Netz und Mittel zur Anzeige und zur Tonwiedergabe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass es die drei folgenden verschiedenen Elemente aufweist:
    • – ein erstes Element, das die Zentraleinheit aufweist, die Mittel zum Speichern und Ausführen der Rechnerprogramme und Datenspeichermittel enthält,
    • – ein zweites Element, das die Dateneingabevorrichtung, die Kommunikationsschnittstelle mit einem fernen Netz und Mittel zur drahtlosen Übertragungsverbindung mit dem ersten Element aufweist,
    • – ein drittes Element, das die Anzeigemittel und Tonwiedergabemittel und Mittel zur Verbindung mit dem ersten Element aufweist,
    wobei das erste Element eine reduzierte Größe (Taschenformat) hat und außerdem Mittel zur Verbindung mit dem dritten Element und Mittel zum Empfang bzw. zum Senden der gesendeten bzw. empfangenen Signale durch das zweite Element aufweist.
  • Der Gegenstand der Anmeldung EP 1 059 809 A2 ist aber kein Computer, sondern nur ein System, das es ermöglicht, den Monitor eines Fernsehgeräts zur Anzeige, d.h. zur Vergrößerung, des Bildschirms eines tragbaren Telefons zu benutzen.
  • Die vorliegende Erfindung hat insbesondere zum Ziel, die oben erwähnten Probleme zu lösen.
  • Sie hat zum Ziel, die Herstellung eines tragbaren Mikrocomputers zu ermöglichen, der in der Lage ist, existierende Installationen als Kommunikationsmittel mit Benutzern oder fernen Netzwerken zu verwenden.
  • Man stellt fest, dass heute die Mobiltelefone, Taschencomputer (von der Art elektronischer Organiser), Fernsehempfänger, Computerbildschirme, Videoprojektoren sehr weit verbreitet sind.
  • Die Erfindung hat also zum Ziel, das Vorhandensein dieser Elemente zu nutzen. Sie betrifft einen Computer, der eine Zentraleinheit, eine Eingabevorrichtung (zum Beispiel eine Tastatur und/oder eine Maus, ein Berührungsbildschirm oder jede andere Anzeige- oder Eingabevorrichtung), eine Kommunikationsschnittstelle mit einem fernen Netz und Mittel zur Anzeige und/oder Tonwiedergabe aufweist, der Computer ist dadurch gekennzeichnet, dass er die drei folgenden verschiedenen Elemente aufweist:
    • a) ein erstes Element, das die Zentraleinheit aufweist, die Mittel zum Speichern und Ausführen der Rechnerprogramme und Datenspeichermittel enthält,
    • b) ein zweites Element, das die Dateneingabevorrichtung, die Kommunikationsschnittstelle (drahtlos oder drahtgebunden) mit einem fernen Netz und drahtlose Übertragungsmittel (zum Beispiel über Funk oder Infrarot) mit dem ersten Element aufweist,
    • c) ein drittes Element, das die Anzeigemittel und/oder die Tonwiedergabemittel und Mittel zur Verbindung mit dem ersten Element aufweist,
    wobei das erste Element eine reduzierte Größe (Taschenformat) hat und außerdem Verbindungsmittel mit dem dritten Element und Mittel zum Empfang der vom zweiten Element gesendeten Signale bzw. zum Senden der vom zweiten Element empfangenen Signale aufweist.
  • Außerdem dient das zweite Element gleichzeitig als:
    • – Kommunikationsgateway zwischen dem fernen Netz und dem ersten Element,
    • – für den Benutzer des zweiten Elements als Mittel zum Senden von Befehlen, die vom ersten Element empfangen und interpretiert werden.
  • Der erfindungsgemäße Mikrocomputer kann zum Beispiel den Bildschirm eines Fernsehempfängers als Anzeigevorrichtung, die dem Fernsehempfänger zugeordneten Lautsprecherboxen als Tonwiedergabeelement, die Tastatur oder den Berührungsbildschirm eines Mobiltelefons als Benutzerschnittstelle nutzen, wobei die Funk-Kommunikationsschnittstelle durch dieses gleiche Mobiltelefon erhalten wird, das auch als Gateway arbeitet, um auf ein fernes Kommunikationsnetz zuzugreifen.
  • Außerdem kann das mit dem erfindungsgemäßen Computer erhaltene Ergebnis zu einer leistungsfähigeren Einheit führen als die Computer des Stands der Technik. Dieser Mikrocomputer ist nämlich zum Beispiel in der Lage, Ton auf den HiFi-Lautsprecherboxen eines Fernsehempfängers wiederzugeben, an den er angeschlossen ist, oder ausgehend von einem Videoprojektor ein Riesenbild zu bieten.
  • Einige nicht einschränkend zu verstehende Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend mittels der folgenden Figuren beschrieben:
  • 1 zeigt eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Computers.
  • 2 zeigt eine Ausführungsform des ersten Elements.
  • Die in 1 gezeigte Vorrichtung besteht aus einem ersten Element 2, das eine Zentraleinheit, ein Mobiltelefon 3 und ein übliches Fernsehgerät 12 enthält.
  • Eine drahtlose Kommunikationsschnittstelle 1, zum Beispiel vom Typ Bluetooth, 802.11b oder ähnliches, ist mit dem Mobiltelefon 3 verbunden oder in dieses integriert.
  • Das Mobiltelefon 3 ist in der Lage, eine Verbindung mit einem fernen Telekommunikationsnetz 6 (zum Beispiel Internet) aufzubauen, indem es eine drahtlose Datenübertragung mit einer ortsfesten Antenne 5 durchführt, die mit dem fernen Netz 6 verbunden ist, unter Benutzung seiner Standard-Kommunikationsschnittstelle, zum Beispiel GSM, GPRS, UMTS oder andere.
  • Das erste Element 2 kann über die Schnittstelle 1 des Mobiltelefons 3 auf Daten zugreifen, die sich im fernen Netz 6 befinden. In diesem Fall arbeitet das Mobiltelefon 3 als Kommunikationsgateway zwischen dem fernen Netz 6 und dem ersten Element 2.
  • Das erste Element 2 ist von geringer Größe, so dass es fest oder lösbar mit einem Signaleingang des Fernsehgeräts 12 verbunden werden kann. Im in 1 gezeigten Beispiel ist das erste Element 2 an einer SCART/Peritel-Anschlussbuchse 9 des Fernsehempfängers 12 befestigt. Das erste Element kann so Audio- und Videosignale zu diesem Fernsehempfänger 12 senden.
  • Wenn nötig, kann ein weiteres Kabel 7, das von einem Videogerät kommt, zum Beispiel einem Videorecorder 8, an das erste Element 2 angeschlossen werden. In diesem Fall gewährleistet das erste Element 2 die Übertragung der Signale zwischen dem Videorecorder 8 und dem Monitor 12, wodurch ein konventioneller Betrieb des Systems möglich ist.
  • Eine im ersten Element 2 enthaltene drahtlose Kommunikationsschnittstelle ermöglicht es, Daten mit der entsprechenden Schnittstelle 1 des Mobiltelefons 3 auszutauschen.
  • Ein im Mobiltelefon 3 enthaltenes Rechnerprogramm ermöglicht es dem Benutzer, sein Mobiltelefon 3 zu verwenden, um die notwendigen Befehle einzugeben und an das erste Element 2 zu senden. Das Mobiltelefon 3 enthält ein Menü von Sendebefehlen zum ersten Element 2 (das Menü kann zum Beispiel auf dem Anzeigebildschirm des Mobiltelefons 3 angezeigt werden). Auf diese Weise kann ein Benutzer den gewünschten Befehl auswählen und ausführen, indem er die Tastatur des Mobiltelefons 3 verwendet.
  • Ein Befehl ermöglicht es dem Benutzer des Mobiltelefons 3, sein Telefon in ein Gateway umzuwandeln, wodurch es dem ersten Element 2 ermöglicht wird, sich über die ortsfeste Infrastruktur 5 des Mobiltelefonnetzwerks, über das Mobiltelefon 3, und seine andere drahtlose Kommunikationsschnittstelle 1 an ein fernes Netz, zum Beispiel das Internet 6, anzuschließen.
  • Auf diese Weise kann das erste Element 2 zum Beispiel mit dem Internet 6 verbunden werden.
  • Das erste Element 2 ist in 2 ausführlicher dargestellt. Es besteht aus einem kleinen Gehäuse, vorteilhafterweise im Taschenformat, an dem das System zur elektrischen Verbindung mit dem externen Fernsehempfänger, Videoprojektor oder Computermonitor befestigt ist.
  • Zum Beispiel im Fall einer Verbindung mit einem Fernsehempfänger befestigt man eine SCART/Peritel-Steckdose (mögliche Verbindervariante) 2.1 am linken Teil und einen Peritel-Steckverbinder 2.2 am rechten Teil.
  • Die elektrischen Audio- und Videosignale können das erste Element 2 durchqueren, indem sie durch den Verbinder 2.1 gehen, und indem sie ohne Veränderung die elektronische Vorrichtung 2.5 durchqueren, um zum Verbinder 2.2. zu gehen. Wie 1 zeigt, kann so das erste Element 2 mit dem Fernsehempfänger verbunden werden, indem der Verbinder 2.2 in die Peritel-Buchse 9 des Fernsehempfängers gesteckt wird.
  • In gleicher Weise kann das optionale Kabel, das normalerweise am Fernsehempfänger 12 ankommt (zum Beispiel ein Kabel 7, das von einem Videorecorder 8 oder einer beliebigen anderen Signalquelle kommt), über den am ersten Element 2 befestigten Verbinder 2.1 mit dem Fernsehempfänger 12 verbunden werden.
  • Das erste Element 2 kann zum Beispiel leicht in einer Tasche von einem Ort zum anderen transportiert werden, und es kann selbst für eine vorübergehende Nutzung direkt mit dem Verbinder eines beliebigen Fernsehempfängers verbunden werden, der über diese Art Verbindung verfügt. Da diese Art Verbindung genormt ist, kann das erste Element 2 auf eine große Zahl von Standard-Fernsehempfängern montiert werden.
  • Das erste Element 2 enthält eine Kommunikationsschnittstelle 2.3, die eine drahtlose Datenübertragung 8 zwischen einem externen Gerät, zum Beispiel dem Mobiltelefon 3, und dem elektronischen Mikroprozessorsystem 2.4, das im ersten Element 2 enthalten ist, aufbauen kann.
  • Das Mikroprozessorsystem 2.4 kann aufgrund eines von ihm ausgeführten Softwareprogramms unter anderen die folgenden Aktionen durchführen:
    • – Interpretieren der vom Telefon 3 kommenden Befehle, wobei diese Befehle vom Benutzer erzeugt werden, der das Mobiltelefon 3 betätigt.
    • – Interpretieren der Daten, die es in einem fernen Netzwerk 6 gesucht hat.
  • Auf diese Weise starten zum Beispiel von dem Benutzer des Mobiltelefons 3 erzeugte Befehle im Inneren des Systems 2.4 die Ausführung eines Programms vom Typ Internet-Explorer (Browser).
  • Dieser Explorer kann zum Beispiel in einem fernen Netz (über das Mobiltelefon 3) Daten suchen. Diese Daten werden vom Internetexplorer-Programm interpretiert, und die resultierenden Internetseiten werden ebenfalls von 2.4 in die Form entsprechender Audio- und Videosignale umgewandelt, die zum Fernsehempfänger 12 ausgesendet werden, um dort angezeigt und wiedergegeben zu werden.
  • Der Fernsehempfänger 12 kann ebenfalls Lautsprecherboxen enthalten, um Ton wiederzugeben.
  • Die optionale Vorrichtung 2.5 kann vom System 2.4 gesteuert werden, um die Zweiwegkommunikation entweder zwischen 2.1 und 2.2 oder 2.4 und 2.2 aufzubauen (gesteuerte Umleitung).
  • Das erste Element 2 kann einen oder mehrere Unterbrecher 2.6 aufweisen, die es dem Benutzer ermöglichen, das erste Element 2 einzuschalten, auszuschalten oder auf Null zurückzusetzen. Das erste Element 2 kann von einem externen Stromversorgungsgerät gespeist werden, oder es kann über die Verbinder 2.1 und/oder 2.2 mit Hilfe der Geräte gespeist werden, die mit ihnen verbunden sind.
  • Die in dieser Beschreibung erwähnten SCART/Peritel-Verbinder sind ein Beispiel einer möglichen Variante, sie können durch einen beliebigen anderen, analogen oder digitalen Typ von Audio/Video-Verbinder ersetzt werden, um das erste Element 2 mit dem Ton- und Bildwiedergabeelement 12 zu verbinden.
  • In einer anderen Ausführungsvariante wird der Videoteil nicht vom ersten Element 2 verarbeitet, nur der Tonteil wird verarbeitet. Das erste Element 2 kann dann mit dem Tonwiedergabeelement 12 (Fernsehempfänger, von dem nur der Tonteil genutzt wird) oder mit einem anderen Tonwiedergabesystem, wie zum Beispiel einer HiFi-Anlage, Radio, verbunden werden, das das Element 12 ersetzt.
  • In einer anderen Ausführungsvariante werden die Audio- und Video-Verbindungen durch eine andere drahtlose Kommunikationsschnittstelle ersetzt, um das erste Element 2 mit dem Ton- und Bildwiedergabeelement 12 zu verbinden.
  • Das Mobiltelefon 3 wird als Beispiel erwähnt, es kann durch jeden Computer, Taschenorganiser, Laptop oder Bürocomputer, und jede andere elektronische Vorrichtung ersetzt werden, die die wie oben beschriebenen drahtlosen Verbindungen ausführen kann.
  • In einer Nutzungsvariante können die beiden drahtlosen Schnittstellen des Mobiltelefons 3 durch zwei Funkkanäle an der gleichen drahtlosen Schnittstelle ersetzt werden.
  • In einer anderen Nutzungsvariante können die zwei drahtlosen Schnittstellen des Mobiltelefons 3 durch eine drahtlose Schnittstelle vom Typ Funk und eine Infrarotschnittstelle ersetzt werden.
  • In einer anderen Nutzungsvariante können die zwei drahtlosen Schnittstellen des Mobiltelefons 3 durch zwei Infrarotschnittstellen ersetzt werden.
  • In einer Nutzungsvariante können mehrere Mobiltelefone vom Typ 3 gleichzeitig von mehreren Benutzern genutzt werden. In diesem Fall können ein oder mehrere Telefone als Gateway arbeiten, um das erste Element 2 mit dem fernen Netz zu verbinden, wie auch ein oder mehrere Telefone Steuersignale an das erste Element 2 senden können.
  • In einer anderen Ausführungsvariante werden die Audio- und Videoverbindungen 2.1 und/oder 2.2 durch eine andere drahtlose Kommunikationsschnittstelle mit der Vorrichtung 12 ersetzt.
  • Nachfolgend werden einige nicht einschränkend zu verstehende Beispiele des Betriebs des erfindungsgemäßen Computers angegeben.
  • Internetverbindung
  • Der Benutzer verbindet ein erstes Element 2 mit einem Fernsehempfänger, einem Computerbildschirm, einem Videoprojektor, einer Brille, die die Anzeige von Videobildern ermöglicht, oder jeder anderen Vorrichtung, die die Anzeige von Videobildern und optional die Tonwiedergabe ermöglicht.
  • Der Benutzer aktiviert ein Programm, das in seinem Mobiltelefon 3 enthalten ist. In einer Nutzungsvariante wird dieses Programm vom ersten Element 2 gesendet und dem Mobiltelefon 3 zur Verfügung gestellt, zum Beispiel in Form eines Applet.
  • Dieses Programm, wenn es ausgeführt wird, öffnet einen Kommunikationskanal zwischen dem fernen Netz 6 und dem Mikroprozessorsystem 2.4, das im ersten Element 2 enthalten ist.
  • Die Signale gehen dann über den folgenden Weg, der vom folgenden Punkt definiert wird:
    Fernes Netz 6, ortsfeste Infrastruktur 5, Mobiltelefon 3 (über seine drahtlose Schnittstelle GSM oder GPRS oder UMTS oder andere), dann über eine andere drahtlose Schnittstelle 1 des Telefons 3 zur drahtlosen Schnittstelle 2.3 des ersten Elements 2, das die Signale an die Mikroprozessorvorrichtung 2.4 sendet.
  • Dadurch kann der Benutzer zum Beispiel das System des Mikroprozessors 2.4 mit dem Internet 6 verbinden.
  • In bemerkenswerter Weise, und mit Hilfe seines Telefons 3, kann der Benutzer gleichzeitig mit dem Herunterladen der Daten vom fernen Netz zur Vorrichtung 2.4 Befehle an dieses System 2.4 senden. Die Befehle werden zum Beispiel über die Tastatur, den Berührungsbildschirm, die Maus oder das Stimmerkennungssystem des Geräts 3 eingegeben und an 2.4 übertragen, indem sie über den gleichen Weg gehen wie die vom fernen Netz kommenden Daten.
  • Zum Beispiel kann ein Befehl gesendet werden, um 2.4 anzuweisen, eine Webseite abzufragen, die einer vom Benutzer spezifizierten Adresse entspricht. Das System 2.4 stellt die Verbindung her, lädt die sich dort befindenden Daten herunter und interpretiert sie, um die Video- oder Tonsignale zu erzeugen, die die Webseite darstellen. Diese Signale können auf dem Fernsehempfänger angezeigt und der Ton in seinen Lautsprecherboxen wiedergegeben werden.
  • In bemerkenswerter Weise kann der Benutzer, der bereits über ein Mobiltelefon und einen klassischen Fernsehempfänger verfügt, das Internet mit Hilfe der Verwendung des ersten Taschenelements 2 abfragen.
  • Spielplattform
  • Der Benutzer verbindet ein erstes Element 2 mit einem Fernsehempfänger, einem Computerbildschirm, einem Videoprojektor oder einer beliebigen anderen Vorrichtung, die es erlaubt, Videobilder anzuzeigen und optional Ton wiederzugeben.
  • Der Benutzer aktiviert ein Programm, das in seinem Mobiltelefon 3 enthalten ist. In einer Nutzungsvariante wird dieses Programm vom ersten Element 2 gesendet und dem Telefon 3 zur Verfügung gestellt, zum Beispiel in Form eines Applet.
  • Wenn dieses Programm ausgeführt wird, öffnet es einen Kommunikationskanal zwischen dem fernen Netz 6 und dem Mikroprozessorsystem 2.4, das im ersten Element 2 enthalten ist.
  • Die Signale gehen dann über den folgenden Weg, der durch den folgenden Punkt definiert wird:
    Fernes Netz 6, ortsfeste Infrastruktur 5, Mobiltelefon 3 (über seine drahtlose Schnittstelle GSM oder GPRS oder UMTS oder andere), dann über eine andere drahtlose Schnittstelle 1 des Telefons 3 zur drahtlosen Schnittstelle 2.3 der Vorrichtung, die die Signale an die Mikroprozessorvorrichtung 2.4 sendet.
  • Dadurch kann der Benutzer zum Beispiel das Mikroprozessorsystem 2.4 mit dem Internet 6 verbinden. Der Benutzer kann gleichzeitig Befehle zu diesem System 2.4 senden, die Befehle werden zum Beispiel über die Tastatur, den Berührungsbildschirm oder die Maus des Geräts 3 eingegeben und zu 2.4 übertragen, indem sie den gleichen Weg nehmen wie die Daten, die vom fernen Netz kommen.
  • Ein Befehl kann vom Benutzer über sein Telefon 3 gesendet werden, um 2.4 zu befehlen, ein Spiel von einer Webseite im Internet herunterzuladen.
  • Das im ersten Element 2 befindliche System 2.4 baut die Verbindung auf, lädt das gewünschte Spiel herunter und startet seine Ausführung.
  • Die Bilder und optional der zugehörige Ton werden vom System 2.4 erzeugt und auf der Anzeigevorrichtung 12 angezeigt, mit der es verbunden ist. Wenn Tonsignale vorhanden sind, werden sie von den der verwendeten Anzeige 12 zugeordneten Lautsprecherboxen wiedergegeben, zum Beispiel den Lautsprecherboxen des Fernsehempfängers.
  • Gleichzeitig schickt die Zentraleinheit 2.4 an das Mobiltelefon jedes anwesenden Spielers ein kleines Programm (zum Beispiel ein Applet).
  • Wenn dieses Programm ausgeführt wird, ermöglicht es jedem Benutzer, sein Telefon als Joystick zu verwenden. Drücke auf bestimmte Tasten des Telefons lösen das Senden von Daten über die drahtlose Schnittstelle 1 jedes Telefons 3 zur Einheit 2.4 aus. Diese Einheit interpretiert die Signale als die Spielüberwachungsbefehle für das Konto jedes Spielers.
  • Auf diese Weise kann ein Spieler mit Hilfe seines Mobiltelefons 3 ein Spiel herunterladen, es von der Einheit 2.4 ausführen lassen und mit mehreren Spielern das Vergnügen des Spiels teilen.

Claims (16)

  1. Computer, der eine Zentraleinheit, eine Eingabevorrichtung, eine Kommunikationsschnittstelle mit einem fernen Netz und Mittel zur Anzeige und/oder Tonwiedergabe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass er die drei folgenden verschiedenen Elemente aufweist: a) ein erstes Element (2), das die Zentraleinheit aufweist, die Mittel zum Speichern und Ausführen der Rechnerprogramme und Datenspeichermittel enthält, b) ein zweites Element (3), das die Dateneingabevorrichtung, die Kommunikationsschnittstelle mit einem fernen Netz (6) und drahtlose Übertragungsmittel (1) mit dem ersten Element aufweist, c) ein drittes Element (12), das die Anzeigemittel und/oder die Tonwiedergabemittel und Mittel (9) zur Verbindung mit dem ersten Element aufweist, wobei das erste Element (2) eine reduzierte Größe im Taschenformat hat und außerdem Verbindungsmittel (2.2) mit dem dritten Element (12) und Mittel (2.3) zum Empfang der vom zweiten Element (3) gesendeten Signale bzw. zum Senden der vom zweiten Element empfangenen Signale aufweist, wobei das zweite Element (3) gleichzeitig dient als: – Kommunikationsgateway zwischen dem fernen Netz (6) und dem ersten Element (2), – für den Benutzer des zweiten Elements (3) als Mittel zum Senden von Befehlen, die vom ersten Element (2) empfangen und interpretiert werden.
  2. Computer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Element (3) ein Mobiltelefon ist.
  3. Computer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Element (3) ein Taschencomputer oder ein elektronischer Taschenterminkalender ist.
  4. Computer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Element (3) ein tragbarer Computer, ein Bürocomputer oder ein Server ist.
  5. Computer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das dritte Element (12) ein klassischer Fernsehbildschirm ist.
  6. Computer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (2.2) des ersten Elements (2) aus einem Peritel-SCART-Stecker bestehen, der dazu bestimmt ist, mit der entsprechenden Peritel-SCART-Anschlussbuchse (9) des dritten Elements (12) verbunden zu werden.
  7. Computer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Element (2) in Form eines Zwischenbauteils vorliegt, das außerdem eine Peritel-SCART-Steckdose (2.1) enthält.
  8. Computer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (2.2) des ersten Elements aus Verbindern für Audio- und Videosignale und/oder Daten in analogem oder digitalem Format bestehen, die dazu bestimmt sind, mit den entsprechenden Verbindern des dritten Elements (12) verbunden zu werden.
  9. Computer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das dritte Element ein klassischer Computerbildschirm oder ein Videoprojektor ist.
  10. Computer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel des ersten Elements aus einer VGA- oder SVGA-Steckdose oder einer anderen Videobuchse bestehen, die dazu bestimmt ist, mit dem entsprechenden Stecker des Computerbildschirms oder des Videoprojektors verbunden zu werden.
  11. Computer nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Element (2) in Form eines Zwischenbauteils vorliegt, das außerdem einen VGA- oder SVGA-Stecker oder einen anderen Videostecker enthält.
  12. Computer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (2.2) des ersten Elements (2) aus Verbindern für analoge oder digitale Audio-/Videosignale und/oder Daten bestehen, die dazu bestimmt sind, mit den entsprechenden Verbindern des Computerbildschirms oder des Videoprojektors verbunden zu werden.
  13. Computer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das dritte Element ein Element, das nur den Ton wiedergibt, wie ein HiFi-System, ein Musikverstärker mit zugehörigen Lautsprecherboxen, ein Autoradio, ein Radio, ein Walkman, ein Musikaufzeichnungsgerät, oder jedes andere Tonwiedergabe-, Tonübertragungs- und Tonaufzeichnungssystem ist.
  14. Computer nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel des ersten Elements aus Verbindern für analoge oder digitale Audiosignale und/oder Daten bestehen, die dazu bestimmt sind, mit den entsprechenden Verbindern des Tonwiedergabe-, Tonübertragungs- oder Tonaufzeichnungssystems verbunden zu werden.
  15. Kommunikationsverfahren, das die drei folgenden unterschiedlichen Elemente verwendet: a) ein erstes Element (2), das eine Zentraleinheit aufweist, die Mittel zum Speichern und Ausführen der Rechnerprogramme und Datenspeichermittel enthält, b) ein zweites Element (3), das eine Dateneingabevorrichtung, eine Kommunikationsschnittstelle mit einem fernen Netz (6) und drahtlose Übertragungsmittel (1) mit dem ersten Element aufweist, c) ein drittes Element (12), das Anzeigemittel und/oder Tonwiedergabemittel und Mittel (9) zur Verbindung mit dem ersten Element aufweist, wobei das erste Element (2) eine reduzierte Größe im Taschenformat hat und außerdem Verbindungsmittel (2.2) mit dem dritten Element (12) und Mittel (2.3) zum Empfang der vom zweiten Element (3) gesendeten Signale bzw. zum Senden der vom zweiten Element empfangenen Signale aufweist; wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass es gleichzeitig das zweite Element (3) nutzt als: – Kommunikationsgateway zwischen dem fernen Netz (6) und dem ersten Element (2), – für den Benutzer des zweiten Elements (3) als Mittel zum Senden von Befehlen, die vom ersten Element (2) empfangen und interpretiert werden.
  16. Kommunikationsverfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass es einen Computer nach einem der Ansprüche 2 bis 14 verwendet.
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