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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Glucopyranosyloxybenzylbenzol-Derivate
und pharmazeutisch akzeptable Salze hiervon, welche als Medikamente,
pharmazeutische Zusammensetzungen, welche diese umfassen, sowie
Zwischenprodukte hiervon von Nutzen sind.
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Hintergrund
des Standes der Technik
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Diabetes
ist eine der Krankheiten, welche vor dem Hintergrund einer Veränderung
der Essgewohnheiten und einem Mangel an Bewegung mit dem Lebenswandel
in Beziehung stehen. Daher werden bei Patienten mit Diabetes Diät- und Bewegungstherapien
durchgeführt.
Gestaltet sich deren ausreichende Kontrolle und kontinuierliche
Durchführung
als schwierig, so wird weiterhin eine gleichzeitige Arzneimittelbehandlung
durchgeführt.
Bis jetzt wurden Biguanide, Sulfonylharnstoffe sowie Mittel zur
Verringerung der Insulinresistenz als Antidiabetika eingesetzt.
Biguanide und Sulfonylharnstoffe zeigen jedoch gelegentlich Nebenwirkungen,
wie beispielsweise Milchsäureazidose
bzw. Hypoglykämie.
Im Falle einer Verwendung von Mitteln zur Verringerung der Insulinresistenz
werden gelegentlich Nebenwirkungen wie beispielsweise Ödeme beobachtet,
wobei auch fortschreitende Fettleibigkeit betroffen ist. Um diese
Probleme zu lösen,
war es daher das Bestreben, Antidiabetika mit einem neuen Wirkmechanismus
zu entwickeln.
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In
den vergangenen Jahren wurde die Entwicklung von Antidiabetika eines
neuen Typs vorangetrieben, welche durch Verhinderung der Resorption überschüssiger Glucose
in der Niere eine Ausscheidung von Glucose über den Harn sowie niedrigere
Blutzuckerspiegel begünstigen
(J. Clin. Invest., Band 79, Seiten 1510–1515 (1987)).
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Zusätzlich wurde
berichtet, dass SGLT2 (Na+/Glucose-Cotransporter
2) im S1-Segment des proximalen Tubulus der Niere vorhanden ist,
und dieses hauptsächlich
an der Resorption von glomerulär
filtrierter Glucose beteiligt ist (J. Clin. Invest., Band 93, Seiten
397–404
(1994)). Demzufolge wird durch Hemmung der Aktivität von humanem
SGLT2 eine Resorption überschüssiger Glucose
in der Niere verhindert, anschließend eine Ausscheidung überschüssiger Glucose über den
Harn begünstigt,
und der Blutzuckerspiegel normalisiert. Aus diesem Grund war eine
rasche Entwicklung von Antidiabetika erwünscht, welche eine starke inhibitorische Aktivität bezüglich humanem
SGLT2 aufweisen und einen neuen Wirkmechanismus besitzen. Da derartige Mittel
die Ausscheidung überschüssiger Glucose über den
Harn begünstigen,
und folglich die Anreicherung von Glucose im Körper herabgesetzt ist, wird
darüber
hinaus angenommen, dass sie in Bezug auf Fettleibigkeit eine vorbeugende
Wirkung besitzen.
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Offenbarung
der Erfindung
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Die
vorliegenden Erfinder haben ernsthafte Untersuchungen durchgeführt, um
Verbindungen mit inhibitorischer Aktivität bezüglich humanem SGLT2 zu entdecken.
Als Ergebnis wurde entdeckt, dass Glucopyranosyloxybenzylbenzol-Derivate,
welche durch die nachfolgende allgemeine Formel (I) dargestellt
sind, wie weiter unten erwähnt
eine ausgezeichnete inhibitorische Aktivität bezüglich humanem SGLT2 aufweisen,
und auf diese Weise die Grundlage der vorliegenden Erfindung bilden.
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Die
vorliegende Erfindung soll die nachfolgenden Glucopyranosyloxybenzylbenzol-Derivate und pharmazeutisch
akzeptable Salze hiervon, welche in vivo eine inhibitorische Aktivität bezüglich humanem
SGLT2 aufweisen und durch Ausscheidung überschüssiger Glucose über den
Harn infolge Verhinderung der Resorption von Glucose in der Niere
eine hypoglykämische
Wirkung ausüben,
pharmazeutische Zusammensetzungen, welche diese umfassen, sowie
Zwischenprodukte hiervon bereitstellen.
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Dies
bedeutetet, dass die vorliegende Erfindung ein Glucopyranosyloxybenzylbenzol-Derivat betrifft, welches
durch die allgemeine Formel:
dargestellt ist, wobei R
1 ein Wasserstoffatom oder eine Hydroxy(niederalkyl)gruppe
darstellt; und R
2 eine Niederalkylgruppe,
eine Niederalkoxygruppe, eine Niederalkylthiogruppe, eine Hydroxy(niederalkyl)gruppe,
eine Hydroxy(niederalkoxy)gruppe, eine Hydroxy(niederalkylthio)gruppe,
eine Niederalkoxy-substituierte
Niederalkylgruppe, eine Niederalkoxy-substituierte Niederalkoxygruppe
oder eine Niederalkoxy-substituierte Niederalkylthiogruppe, oder
ein pharmazeutisch akzeptables Salz hiervon darstellt, wobei der
Ausdruck „Hydroxy(niederalkyl)gruppe" eine geradkettige
oder verzweigte Hydroxyalkylgruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen
bedeutet, der Ausdruck „Niederalkylgruppe" eine geradkettige
oder verzweigte Alkylgruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen bedeutet,
der Ausdruck „Niederalkoxygruppe" eine geradkettige
oder verzweigte Alkoxygruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen bedeutet,
der Ausdruck „Niederalkylthiogruppe" eine geradkettige
oder verzweigte Alkylthiogruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen bedeutet,
der Ausdruck „Hydroxy(niederalkoxy)gruppe" eine geradkettige
oder verzweigte Hydroxyalkoxygruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen
bedeutet, der Ausdruck „Hydroxy(niederalkylthio)gruppe" eine geradkettige
oder verzweigte Hydroxyalkylthiogruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen
bedeutet, der Ausdruck „Niederalkoxy-substituierte
Niederalkylgruppe" die
oben erwähnte
Hydroxy(niederalkyl)gruppe, welche durch die oben erwähnte Niederalkylgruppe
O-alkyliert ist,
bedeutet, der Ausdruck „Niederalkoxy-substituierte
Niederalkoxygruppe" die
oben erwähnte
Hydroxy(niederalkyloxy)gruppe, welche durch die oben erwähnte Niederalkylgruppe
O-alkyliert ist, bedeutet, und der Ausdruck „Niederalkoxy-substituierte Niederalkylthiogruppe" die oben erwähnte Hydroxy(niederalkylthio)gruppe,
welche durch die oben erwähnte
Niederalkylgruppe O-alkyliert ist, bedeutet.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine pharmazeutische Zusammensetzung,
welche als Wirkstoff ein Glucopyranosyloxybenzylbenzol-Derivat,
das die durch die obige allgemeine Formel (I) dargestellt ist, oder
ein pharmazeutisch akzeptables Salz hiervon umfasst.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Verwendung eines Glucopyranosyloxybenzylbenzol-Derivats, welches
durch die obige allgemeine Formel (I) dargestellt ist, oder eines
pharmazeutisch akzeptablen Salzes hiervon zur Herstellung einer
pharmazeutischen Zusammensetzung zur Prävention oder Behandlung einer Krankheit,
welche mit Hyperglykämie
assoziiert ist.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Benzylphenol-Derivat,
welches durch die allgemeine Formel:
dargestellt ist, wobei R
11 ein Wasserstoffatom oder eine geschützte Hydroxy(niederalkyl)gruppe
darstellt; und R
12 eine Niederalkylgruppe,
eine Niederalkoxygruppe, eine Niederalkylthiogruppe, eine geschützte Hydroxy(niederalkyl)gruppe,
eine geschützte
Hydroxy(niederalkoxy)gruppe, eine geschützte Hydroxy(niederalkylthio)gruppe,
eine Niederalkoxy-substituierte Niederalkylgruppe, eine Niederalkoxy-substituierte
Niederalkoxygruppe oder eine Niederalkoxy-substituierte Niederalkylthiogruppe,
oder ein Salz hiervon darstellt mit der Maßgabe, dass R
12,
falls R
11 ein Wasserstoffatom ist, keine
Methylgruppe, Ethylgruppe, Isopropylgruppe, tert-Butylgruppe, oder
Methoxygruppe ist, wobei der Ausdruck „Hydroxy(niederalkyl)gruppe" eine geradkettige oder
verzweigte Hydroxyalkylgruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen bedeutet,
der Ausdruck „Niederalkylgruppe" eine geradkettige
oder verzweigte Alkylgruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen bedeutet,
der Ausdruck „Niederalkoxygruppe" eine geradkettige
oder verzweigte Alkoxygruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen bedeutet,
der Ausdruck „Niederalkylthiogruppe" eine geradkettige
oder verzweigte Alkylthiogruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen bedeutet,
der Ausdruck „Hydroxy(niederalkoxy)gruppe" eine geradkettige
oder verzweigte Hydroxyalkoxygruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen
bedeutet, der Ausdruck „Hydroxy(niederalkylthio)gruppe" eine geradkettige
oder verzweigte Hydroxyalkylthiogruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen
bedeutet, der Ausdruck „Niederalkoxy-substituierte
Niederalkylgruppe" die
oben erwähnte
Hydroxy(niederalkyl)gruppe, welche durch die oben erwähnte Niederalkylgruppe
O- alkyliert ist,
bedeutet, der Ausdruck „Niederalkoxy-substituierte
Niederalkoxygruppe" die
oben erwähnte
Hydroxy(niederalkyloxy)gruppe, welche durch die oben erwähnte Niederalkylgruppe
O-alkyliert ist, bedeutet, und der Ausdruck „Niederalkoxy-substituierte Niederalkylthiogruppe" die oben erwähnte Hydroxy(niederalkylthio)gruppe,
welche durch die oben erwähnte
Niederalkylgruppe O-alkyliert ist, bedeutet.
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In
der vorliegenden Erfindung bedeutet der Ausdruck „Niederalkylgruppe" eine geradkettige
oder verzweigte Alkylgruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen, wie beispielsweise
eine Methylgruppe, eine Ethylgruppe, eine Propylgruppe, eine Isopropylgruppe,
eine Butylgruppe, eine Isobutylgruppe, eine sec-Butylgruppe, eine tert-Butylgruppe, eine
Pentylgruppe, eine Isopentylgruppe, eine Neopentylgruppe, eine tert-Pentylgruppe, eine Hexylgruppe
oder dergleichen, der Ausdruck „Niederalkoxygruppe" eine geradkettige
oder verzweigte Alkoxygruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen, wie
beispielsweise eine Methoxygruppe, eine Ethoxygruppe, eine Propoxygruppe,
eine Isopropoxygruppe, eine Butoxygruppe, eine Isobutoxygruppe,
eine sec-Butoxygruppe, eine tert-Butoxygruppe, eine Pentyloxygruppe,
eine Isopentyloxygruppe, eine Neopentyloxygruppe, eine tert-Pentyloxygruppe,
eine Hexyloxygruppe oder dergleichen, und der Ausdruck „Niederalkylthiogruppe" eine geradkettige
oder verzweigte Alkylthiogruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen, wie
beispielsweise eine Methylthiogruppe, eine Ethylthiogruppe, eine
Propylthiogruppe, eine Isopropylthiogruppe, eine Butylthiogruppe,
eine Isobutylthiogruppe, eine sec-Butylthiogruppe, eine tert-Butylthiogruppe,
eine Pentylthiogruppe, eine Isopentylthiogruppe, eine Neopentylthiogruppe,
eine tert-Pentylthiogruppe, eine Hexylthiogruppe oder dergleichen.
Der Ausdruck „Hydroxy(niederalkyl)gruppe" bedeutet eine geradkettige
oder verzweigte Hydroxyalkylgruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen,
wie beispielsweise eine Hydroxymethylgruppe, eine 2-Hydroxyethylgruppe,
eine 1-Hydroxyethylgruppe, eine 3-Hydroxypropylgruppe, eine 2-Hydroxypropylgruppe,
eine 1-Hydroxypropylgruppe, eine 2-Hydroxy-1-methylethylgruppe, eine 4-Hydroxybutylgruppe,
eine 3-Hydroxybutylgruppe, eine 2-Hydroxybutylgruppe, eine 1-Hydroxybutylgruppe,
eine 5-Hydroxypentylgruppe, eine 4-Hydroxypentylgruppe, eine 3-Hydroxypentylgruppe,
eine 2-Hydroxypentylgruppe, eine 1-Hydroxypentylgruppe, eine 6-Hydroxyhexylgruppe,
eine 5-Hydroxyhexylgruppe, eine 4-Hydroxyhexylgruppe, eine 3-Hydroxyhexylgruppe,
eine 2-Hydroxyhexylgruppe, eine 1-Hydroxyhexylgruppe oder dergleichen,
der Ausdruck „Hydroxy(niederalkyloxy)gruppe" bedeutet eine geradkettige
oder verzweigte Hydroxyalkoxygruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen,
wie beispielsweise eine 2-Hydroxyethoxygruppe, eine 3-Hydroxypropoxygruppe,
eine 2-Hydroxypropoxygruppe, eine 2-Hydroxy-1-methylethoxygruppe,
eine 4-Hydroxybutoxygruppe, eine 3-Hydroxybutoxygruppe, eine 2-Hydroxybutoxygruppe,
eine 5-Hydroxypentyloxygruppe, eine 4-Hydroxypentyloxygruppe, eine
3-Hydroxypentyloxygruppe, eine 2-Hydroxypentyloxygruppe,
eine 6-Hydroxyhexyloxygruppe, eine 5-Hydroxyhexyloxygruppe, eine
4-Hydroxyhexyloxygruppe, eine 3-Hydroxyhexyloxygruppe,
eine 2-Hydroxyhexyloxygruppe oder dergleichen, und der Ausdruck „Hydroxy(niederalkylthio)gruppe
bedeutet eine geradkettige oder verzweigte Hydroxyalkylthiogruppe
mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen, wie beispielsweise eine Hydroxymethylthiogruppe,
eine 2-Hydroxyethylthiogruppe, eine 1-Hydroxyethylthiogruppe, eine
3-Hydroxypropylthiogruppe, eine 2-Hydroxypropylthiogruppe, eine
1-Hydroxypropylthiogruppe, eine 2-Hydroxy-1-methylethylthiogruppe, eine 4-Hydroxybutylthiogruppe,
eine 3-Hydroxybutylthiogruppe, eine 2-Hydroxybutylthiogruppe, eine
1-Hydroxybutylthiogruppe, eine 5-Hydroxypentylthiogruppe, eine 4-Hydroxypentylthiogruppe,
eine 3-Hydroxypentylthiogruppe, eine 2-Hydroxypentylthiogruppe,
eine 1-Hydroxypentylthiogruppe, eine 6-Hydroxyhexylthiogruppe, eine
5-Hydroxyhexylthiogruppe, eine 4-Hydroxyhexylthiogruppe, eine 3-Hydroxyhexylthiogruppe,
eine 2-Hydroxyhexylthiogruppe, eine 1-Hydroxyhexylthiogruppe oder
dergleichen. Der Ausdruck „Niederalkoxy-substituierte Niederalkylgruppe" bedeutet obige Hydroxy(niederalkyl)gruppe,
welche durch die oben erwähnte
Niederalkylgruppe O-alkyliert ist, der Ausdruck „Niederalkoxy-substituierte Niederalkoxygruppe" bedeutet obige Hydroxy(niederalkyloxy)gruppe,
welche durch die oben erwähnte
Niederalkylgruppe O-alkyliert ist, und der Ausdruck „Niederalkoxy-substituierte
Niederalkylthiogruppe" bedeutet
obige Hydroxy(niederalkylthio)gruppe, welche durch die oben erwähnte Niederalkylgruppe
O-alkyliert ist.
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Der
Ausdruck „Hydroxyschutzgruppe" bedeutet eine Hydroxyschutzgruppe,
welche in allgemeinen organischen Reaktionen verwendet wird, wie
beispielsweise eine Benzylgruppe, eine Methoxymethylgruppe, eine
Acetylgruppe oder dergleichen.
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Für den Substituenten
R1 sind ein Wasserstoffatom und eine Hydroxyalkylgruppe
mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen bevorzugt. Für den Substituenten R2 sind eine Niederalkylgruppe, eine Niederalkoxygruppe
und eine Hydroxy(niederalkyl)gruppe bevorzugt, wobei eine Alkylgruppe
mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, eine Alkoxygruppe mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen
und eine Hydroxyalkylgruppe mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen stärker bevorzugt
sind.
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Erfindungsgemäße Verbindungen,
welche durch die obige allgemeine Formel (I) dargestellt sind, können beispielsweise
unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Benzylphenol-Derivats,
welches durch die allgemeine Formel (II) dargestellt ist, gemäß dem nachfolgenden
Verfahren hergestellt werden:
wobei
R
11 ein Wasserstoffatom oder eine geschützte Hydroxy(niederalkyl)gruppe
darstellt; R
12 eine Niederalkylgruppe, eine
Niederalkoxygruppe, eine Niederalkylthiogruppe, eine geschützte Hydroxy(niederalkyl)gruppe, eine
geschützte
Hydroxy(niederalkoxy)gruppe, eine geschützte Hydroxy(niederalkylthio)gruppe,
eine Niederalkoxy-substituierte Niederalkylgruppe, eine Niederalkoxy-substituierte Niederalkoxygruppe
oder eine Niederalkoxy-substituierte Niederalkylthiogruppe darstellt;
X eine Abgangsgruppe, wie beispielsweise eine Trichloracetimidoyloxygruppe,
eine Acetoxygruppe, ein Bromatom oder ein Fluoratom darstellt; und
R
1 sowie R
2 dieselben
Bedeutungen besitzen, wie oben definiert.
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Verfahren 1
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Ein
Glucosid, welches durch die obige allgemeine Formel (IV) dargestellt
ist, kann dadurch hergestellt werden, dass ein Benzylphenol-Derivat,
welches durch die obige allgemeine Formel (II) dargestellt ist,
oder ein Salz hiervon unter Verwendung eines Glycosyl-Donors, welcher
durch die obige allgemeine Formel (III) dargestellt ist, wie beispielsweise
2,3,4,6-Tetra-O-acetyl-1-O-trichloracetimidoyl-α-D-glucopyranose, 1,2,3,4,6-Penta-O-acetyl-β-D-glucopyranose,
2,3,4,6-Tetra-O-acetyl-α-D-glucopyranosylbromid
und 2,3,4,6-Tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosylfluorid,
in Gegenwart eines Aktivierungsreagens, wie beispielsweise Bortrifluorid-Diethylether-Komplex, Silbertrifluormethansulfonat,
Zinn-(IV)-chlorid oder Trimethylsilyltrifluormethansulfonat, in einem
inerten Lösungsmittel
einer Glucosidierung unterzogen wird. Als Lösungsmittel, welches Verwendung findet,
kann Dichlormethan, Toluol, Acetonitril, Nitromethan, Ethylacetat,
Diethylether, Chloroform, ein Lösungsmittelgemisch
hiervon, und dergleichen angeführt
werden. Die Reaktionstemperatur beträgt gewöhnlich von –30°C bis Rückflusstemperatur, wobei die
Reaktionszeit je nach verwendetem Ausgangsmaterial, Lösungsmittel
und der Reaktionstemperatur üblicherweise
von 10 Minuten bis zu einem Tag variiert.
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Verfahren 2
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Eine
erfindungsgemäße Verbindung
(I) kann dadurch hergestellt werden, dass ein Glucosid, welches durch
die obige allgemeine Formel (IV) dargestellt ist, einer alkalischen
Hydrolyse unterzogen wird, um die Hydroxyschutzgruppen zu entfernen.
Als Lösungsmittel,
welches Verwendung findet, kann Wasser, Methanol, Ethanol, Tetrahydrofuran,
ein Lösungsmittelgemisch
hiervon, und dergleichen angeführt
werden, wobei als alkalische Materialien Natriumhydroxid, Natriummethoxid,
Natriumethoxid, oder dergleichen verwendet werden können. Die
Behandlungstemperatur beträgt
gewöhnlich
von 0°C
bis Rückflusstemperatur,
wobei die Behandlungszeit je nach verwendetem Ausgangsmaterial,
Lösungsmittel
und der Behandlungstemperatur üblicherweise
von 30 Minuten bis zu 6 Stunden variiert. In Abhängigkeit von der verwendeten Hydroxyschutzgruppe kann
eine derartige Behandlung durch geeignetes Abändern oder Hinzufügen eines
anderen Verfahrens in der üblichen
Weise ausgeführt
werden.
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Die
erfindungsgemäßen Verbindungen,
welche durch die obige allgemeine Formel (II) dargestellt sind, und
Salze hiervon, die als Ausgangsmaterialien in dem zuvor erwähnten Herstellungsverfahren
verwendet werden, können
beispielsweise gemäß dem nachfolgenden
Verfahren hergestellt werden:
wobei
M ein Wasserstoffatom oder eine Hydroxyschutzgruppe darstellt; R
4 ein Wasserstoffatom, eine geschützte Hydroxy(niederalkyl)gruppe
oder eine Niederalkoxycarbonylgruppe darstellt; Y oder Z MgBr, MgCl, Mgl
oder ein Lithiumatom ist, während
das jeweilige andere eine Formylgruppe darstellt; und R
11 sowie
R
12 dieselben Bedeutungen besitzen, wie
oben definiert.
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Verfahren A
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Eine
Verbindung, welche durch die obige allgemeine Formel (VII) dargestellt
ist, kann durch Kondensation eines Benzaldehyd-Derivats, welches
durch die obige allgemeine Formel (V) dargestellt ist, mit einem Grignardreagens
oder einem Lithiumreagens, welches durch die obige allgemeine Formel
(VI) dargestellt ist, oder durch Kondensation eines Grignardreagens
oder eines Lithiumreagens, welches durch die obige allgemeine Formel
(V) dargestellt ist, mit einem Benzaldehyd-Derivat, welches durch
die obige allgemeine Formel (VI) dargestellt ist, in einem inerten
Lösungsmittel
hergestellt werden. Als Lösungsmittel,
welches Verwendung findet, kann Tetrahydrofuran, Diethylether; ein
Lösungsmittelgemisch
hiervon, und dergleichen angeführt
werden. Die Reaktionstemperatur beträgt gewöhnlich von –78°C bis Rückflusstemperatur, wobei die
Reaktionszeit je nach verwendetem Ausgangsmaterial, Lösungsmittel
und der Reaktionstemperatur üblicherweise
von 10 Minuten bis zu einem Tag variiert.
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Verfahren B
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Eine
Verbindung, welche durch die obige allgemeine Formel (VIII) dargestellt
ist, kann dadurch hergestellt werden, dass eine Verbindung, welche
durch die obige allgemeine Formel (VII) dargestellt ist, unter Verwendung
eines Dess-Martin-Reagens in einem inerten Lösungsmittel einer Oxidation
unterzogen wird. Als Lösungsmittel,
welches Verwendung findet, kann Dichlormethan, Chloroform, Acetonitril,
ein Lösungsmittelgemisch
hiervon, und dergleichen angeführt
werden. Die Reaktionstemperatur beträgt gewöhnlich von 0°C bis Rückflusstemperatur,
wobei die Reaktionszeit je nach verwendetem Ausgangsmaterial, Lösungsmittel
und der Reaktionstemperatur üblicherweise
von 1 Stunde bis zu einem Tag variiert.
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Verfahren C
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Eine
Verbindung, welche durch die obige allgemeine Formel (II) dargestellt
ist, kann dadurch hergestellt werden, das die Schutzgruppe M einer
Verbindung, welche durch die obige allgemeine Formel (VIII) dargestellt
ist, entfernt wird, (1) die resultierende Verbindung mit Methylchlorformiat
in Gegenwart einer Base, wie beispielsweise Triethylamin, Diisopropylethylamin
oder N,N-Dimethylaminopyridin, in einem inerten Lösungsmittel
kondensiert wird, und (2) das resultierende Carbonat-Derivat unter
Verwendung eines Reduktionsmittels, wie beispielsweise Natriumborhydrid,
einer Reduktion unterzogen wird. Als Lösungsmittel, welches in Reaktion
(1) Verwendung findet, kann Tetrahydrofuran, Dichlormethan, Acetonitril,
Ethylacetat, Diethylether, ein Lösungsmittelgemisch
hiervon, und dergleichen angeführt
werden. Die Reaktionstemperatur beträgt gewöhnlich von 0°C bis Rückflusstemperatur,
wobei die Reaktionszeit je nach verwendetem Ausgangsmaterial, Lösungsmittel
und der Reaktionstemperatur üblicherweise
von 30 Minuten bis zu einem Tag variiert. Als Lösungsmittel, welches in Reaktion
(2) Verwendung findet, kann ein Lösungsmittelgemisch aus Tetrahydrofuran
und Wasser, und dergleichen angeführt werden. Die Reaktionstemperatur
beträgt
gewöhnlich
von 0°C
bis Rückflusstemperatur,
wobei die Reaktionszeit je nach verwendetem Ausgangsmaterial, Lösungsmittel
und der Reaktionstemperatur üblicherweise
von 1 Stunde bis zu einem Tag variiert. Für den Fall, dass R4 eine
Niederalkoxycarbonylgruppe ist, können die erfindungsgemäßen Verbindungen,
welche durch die obige allgemeine Formel (II) dargestellt sind,
dadurch erhalten werden, dass die Gruppe unter Verwendung eines
Reduktionsmittels, wie beispielsweise Lithiumaluminiumhydrid, in
einem inerten Lösungsmittel
einer Reduktion zu einer Hydroxymethylgruppe unterzogen wird, und
die Hydroxygruppe in der üblichen
Weise geschützt
wird. Als Lösungsmittel,
welches in der Reduktion Verwendung findet, kann Diethylether, Tetrahydrofuran,
ein Lösungsmittelgemisch
hiervon, und dergleichen angeführt
werden. Die Reaktionstemperatur beträgt gewöhnlich von 0°C bis Rückflusstemperatur,
wobei die Reaktionszeit je nach verwendetem Ausgangsmaterial, Lösungsmittel
und der Reaktionstemperatur üblicherweise
von 10 Minuten bis zu einem Tag variiert. Die erfindungsgemäßen Verbindungen,
welche durch die obige allgemeine Formel (II) dargestellt sind,
können
in der üblichen
Weise in ein Salz hiervon, wie beispielsweise ein Natriumsalz oder
ein Kaliumsalz, umgewandelt werden.
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Verfahren D
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Eine
erfindungsgemäße Verbindung,
welche durch die obige allgemeine Formel (II) dargestellt ist, kann
dadurch hergestellt werden, dass eine Verbindung, welche durch die
obige allgemeine Formel (VII) dargestellt ist, in einem inerten
Lösungsmittel
unter Verwendung eines Palladiumkatalysators, wie beispielsweise Palladium-Kohlenstoff-Pulver, in Gegenwart
oder Abwesenheit einer Säure,
wie beispielsweise Salzsäure,
einer katalytischen Hydrierung unterzogen wird, und gegebenenfalls
in der üblichen
Weise eine Schutzgruppe entfernt oder eingeführt wird. Als Lösungsmittel,
welches in der katalytischen Hydrierung Verwendung findet, kann
Methanol, Ethanol, Tetrahydrofuran, Ethylacetat, Essigsäure, Isopropanol,
ein Lösungsmittelgemisch hiervon,
und dergleichen angeführt
werden. Die Reaktionstemperatur beträgt gewöhnlich von Raumtemperatur bis
Rückflusstemperatur,
wobei die Reaktionszeit je nach verwendetem Ausgangsmaterial, Lösungsmittel und
der Reaktionstemperatur üblicherweise
von 30 Minuten bis zu einem Tag variiert. Für den Fall, dass R4 eine
Niederalkoxycarbonylgruppe ist, können die erfindungsgemäßen Verbindungen,
welche durch die obige allgemeine Formel (II) dargestellt sind,
dadurch erhalten werden, dass die Gruppe unter Verwendung eines
Reduktionsmittels, wie beispielsweise Lithiumaluminiumhydrid, in
einem inerten Lösungsmittel
einer Reduktion zu einer Hydroxymethylgruppe unterzogen wird, und
die Hydroxygruppe in der üblichen
Weise geschützt
wird. Als Lösungsmittel,
welches in der Reduktion Verwendung findet, kann Diethylether, Tetrahydrofuran,
ein Lösungsmittelgemisch
hiervon, und dergleichen angeführt
werden. Die Reaktionstemperatur beträgt gewöhnlich von 0°C bis Rückflusstemperatur,
wobei die Reaktionszeit je nach verwendetem Ausgangsmaterial, Lösungsmittel und
der Reaktionstemperatur üblicherweise
von 10 Minuten bis zu einem Tag variiert. Die erfindungsgemäße Verbindung,
welche durch die obige allgemeine Formel (II) dargestellt ist, kann
in der üblichen
Weise in ein Salz hiervon, wie beispielsweise ein Natriumsalz oder
ein Kaliumsalz, umgewandelt werden.
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Die
erfindungsgemäßen Verbindungen,
welche mittels des oben beschriebenen Herstellungsverfahrens erhalten
werden, können
mittels herkömmlicher
Trennungsmittel, wie beispielsweise fraktionierter Kristallisation,
Reinigung unter Verwendung von Chromatographie, Lösungsmittelextraktion
und Festphasenextraktion isoliert und gereinigt werden.
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Die erfindungsgemäßen Glucopyranosyloxybenzylbenzol-Derivate,
welche durch die obige allgemeine Formel (I) dargestellt sind, können in
der üblichen
Weise in ihre pharmazeutisch akzeptablen Salze umgewandelt werden.
Beispiele derartiger Salze umfassen Salze anorganischer Basen, wie
beispielsweise ein Natriumsalz oder ein Kaliumsalz.
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Die
erfindungsgemäßen Verbindungen,
welche durch die obige allgemeine Formel (I) dargestellt sind, umfassen
deren Hydrate und Solvate mit pharmazeutisch akzeptablen Lösungsmitteln,
wie beispielsweise Ethanol.
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Die
erfindungsgemäßen Verbindungen,
welche durch die obige allgemeine Formel (I) dargestellt sind, und
pharmazeutisch akzeptable Salze hiervon weisen eine ausgezeichnete
inhibitorische Aktivität
bezüglich humanem
SGLT2 auf, und sind als Mittel für
die Prävention
oder Behandlung von Diabetes, durch Diabetes verursachter Störungen,
Fettleibigkeit oder dergleichen von außerordentlichem Nutzen. So übten die
erfindungsgemäßen Verbindungen
im nachfolgenden Assay zur inhibitorischen Wirkung auf die Aktivität von humanem
SGLT2 beispielsweise eine starke inhibitorische Aktivität bezüglich humanem
SGLT2 aus.
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Werden
die erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zusammensetzungen für
praktische Behandlungen eingesetzt, so werden in Abhängigkeit
von ihren Verwendungen verschiedene Dosierungsformen eingesetzt.
Als Beispiele für
Dosierungsformen seien Pulver, Granulate, Feingranulate, Trockensirups,
Tabletten, Kapseln, Injektionen, Lösungen, Salben, Zäpfchen,
Kataplasmen, und dergleichen angeführt, welche oral oder parenteral
verabreicht werden.
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Diese
pharmazeutischen Zusammensetzungen können durch Mischen mit einem
geeigneten pharmazeutischen Additiv, oder durch Verdünnen und
Auflösen
eines geeigneten pharmazeutischen Additivs, wie beispielsweise Hilfsstoffe,
Desintegratoren, Bindemitteln, Gleitmitteln, Verdünnungsmitteln,
Puffern, Isotonisierungsmitteln, Antiseptika, Befeuchtungsmitteln,
Emulgatoren, Dispergiermitteln, Stabilisatoren, Auflösungshilfen,
und dergleichen, sowie Formulieren der Mischung in Übereinstimmung
mit herkömmlichen
Methoden hergestellt werden.
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Werden
die erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zusammensetzungen für
praktische Behandlungen eingesetzt, so wird die Dosis einer erfindungsgemäßen Verbindung,
welche durch die obige allgemeine Formel (I) dargestellt ist, oder
eines pharmazeutisch akzeptablen Salzes hiervon als Wirkstoff in
Abhängigkeit von
Alter, Geschlecht, Körpergewicht
sowie Ausmaß an
Symptomen und Behandlungsgrad des einzelnen Patienten entsprechend
festgelegt, wobei diese etwa im Bereich von 0.1 bis 1000 mg pro Tag
je erwachsenem Menschen im Falle einer oralen Verabreichung, und
etwa im Bereich von 0.01 bis 300 mg pro Tag je erwachsenem Menschen
im Falle einer parenteralen Verabreichung liegt, und wobei die Tagesdosis
von einer Dosis bis zu mehreren Dosen pro Tag unterteilt sein und
in geeigneter Form verabreicht werden kann.
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Beste Ausführungsform
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung wird anhand der nachfolgenden Referenzbeispiele,
Beispiele und Versuchsbeispiele weiterhin näher erläutert. Die vorliegende Erfindung
ist jedoch nicht hierauf beschränkt.
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Referenzbeispiel 1
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4-(3-Benzyloxypropyl)brombenzol
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Eine
Suspension von Natriumhydrid (60%, 0.97 g), 3-(4-Bromphenyl)-1-propanol
(1.0 g), und Benzylbromid (0.69 ml) in Benzol (24 ml) wurde für 7 Stunden
unter Rückfluss
gerührt.
Nach Abkühlen
auf Raumtemperatur wurde die Reaktionsmischung mit einer gesättigten
wässrigen
Ammoniumchlorid-Lösung
(50 ml) versetzt, und die Mischung mit Ethylacetat (100 ml) extrahiert.
Die organische Phase wurde mit Wasser (40 ml) und gesättigter
Natriumchlorid-Lösung
(40 ml) gewaschen, und über
wasserfreiem Natriumsulfat getrocknet. Das Lösungsmittel wurde unter vermindertem
Druck entfernt, und der Rückstand
mittels Säulenchromatographie
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 20/1) gereinigt, wobei
4-(3-Benzyloxypropyl)brombenzol (1.4 g) erhalten wurde.
1H-NMR (CDCl3) δ ppm:
1.85–2.00 (2H,
m), 2.60–2.75
(2H, m), 3.47 (2H, t, J = 6.2 Hz), 4.50 (2H, s), 7.00–7.10 (2H,
m), 7.20–7.45
(7H, m).
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Referenzbeispiel 2
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Methyl-4-(4-ethylbenzyl)-3-hydroxybenzoat
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Unter
Argonatmosphäre
wurde eine Lösung
von 1-Brom-4-ethylbenzol (0.41 ml) in Tetrahydrofuran (15 ml) bei –78°C mit einer
1.45 mol/l Lösung
von tert-Butyllithium in n-Pentan (2.3 ml) versetzt. Nach 10-minütigem Rühren der
Mischung bei –78°C wurde das
Reaktionsgemisch mit einer Lösung
von Methyl-4-formyl-3-hydroxybenzoat (0.18 g) in Tetrahydrofuran
(5 ml) versetzt. Nach 45-minütigem
Rühren
der Mischung unter Eiskühlung
wurden dem Reaktionsgemisch eine gesättigte wässrige Ammoniumchlorid-Lösung und Wasser hinzugefügt, und
die Mischung mit Ethylacetat extrahiert. Der Extrakt wurde mit Wasser
gewaschen, über
wasserfreiem Magnesiumsulfat getrocknet und das Lösungsmittel
unter vermindertem Druck entfernt. Durch säulenchromatographische Reinigung
des Rückstandes
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 3/1) wurde eine Diphenylmethanol-Verbindung
(0.27 g) erhalten. Die erhaltene Diphenylmethanol-Verbindung (0.27
g) wurde in Methanol (5 ml) gelöst,
und die Lösung
mit konzentrierter Salzsäure
(0.08 ml) und 10% Palladium-Kohlenstoff-Pulver (54 mg) versetzt.
Nachdem die Mischung für
18 Stunden unter Wasserstoffatmosphäre bei Raumtemperatur gerührt wurde,
wurde der Katalysator durch Filtration entfernt, und das Filtrat
unter vermindertem Druck eingeengt. Durch säulenchromatographische Reinigung
des Rückstandes
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 3/1) wurde Methyl-4-(4-ethylbenzyl)-3-hydroxybenzoat (0.20
g) erhalten.
1H-NMR (CDCl3) δ ppm:
1.22
(3H, t, J = 7.6 Hz), 2.62 (2H, q, J = 7.6 Hz), 3.89 (3H, s), 4.00
(2H, s), 5.01 (1H, s), 7.05–7.25
(5H, m), 7.47 (1H, d, J = 1.6 Hz), 7.56 (1H, dd, J = 1.6, 7.8 Hz).
-
Referenzbeispiel 3
-
Methyl-3-hydroxy-4-(4-propoxybenzyl)benzoat
-
Unter
Argonatmosphäre
wurde eine Lösung
von 1-Allyloxy-4-brombenzol (3.1 ml) in Tetrahydrofuran (70 ml)
bei –78°C mit einer
1.45 mol/l Lösung
von tert-Butyllithium in n-Pentan (11 ml) versetzt. Nach 5-minütigem Rühren der
Mischung bei –78°C wurde das
Reaktionsgemisch mit einer Lösung
von Methyl-4-formyl-3-hydroxybenzoat (0.89 g) in Tetrahydrofuran
(15 ml) versetzt. Nach 30-minütigem
Rühren
der Mischung unter Eiskühlung
wurden dem Reaktionsgemisch eine gesättigte wässrige Ammoniumchlorid-Lösung und Wasser hinzugefügt, und
die Mischung mit Ethylacetat extrahiert. Der Extrakt wurde mit Wasser
gewaschen, über
wasserfreiem Magnesiumsulfat getrocknet und das Lösungsmittel
unter vermindertem Druck entfernt. Durch säulenchromatographische Reinigung
des Rückstandes
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 3/1) wurde eine Diphenylmethanol-Verbindung
(0.99 g) erhalten. Die erhaltene Diphenylmethanol-Verbindung (0.99
g) wurde in Methanol (10 ml) gelöst,
und die Lösung
mit 10% Palladium-Kohlenstoff-Pulver (0.30 g) versetzt. Nachdem
die Mischung für
24 Stunden unter Wasserstoffatmosphäre bei Raumtemperatur gerührt wurde,
wurde der Katalysator durch Filtration entfernt, und das Filtrat
unter vermindertem Druck eingeengt. Durch säulenchromatographische Reinigung
des Rückstandes
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 3/1) wurde Methyl-3-hydroxy-4-(4-propoxybenzyl)-benzoat
(0.50 g) erhalten.
1H-NMR (CDCl3) δ ppm:
1.02
(3H, t, J = 7.4 Hz), 1.70–1.85
(2H, m), 3.80–3.95
(5H, m), 3.97 (2H, s), 4.99 (1H, s), 6.75–6.90 (2H, m), 7.05–7.20 (3H,
m), 7.47 (1H, d, J = 1.5 Hz), 7.56 (1H, dd, J = 1.5, 7.8 Hz).
-
Referenzbeispiel 4
-
Methyl-3-hydroxy-4-[4-(2-hydroxyethyl)benzyl]benzoat
-
Unter
Argonatmosphäre
wurde eine Lösung
von 2-(Bromphenyl)ethylalkohol (1.7 g) in Tetrahydrofuran (100 ml)
bei –78°C mit einer
1.45 mol/l Lösung
von tert-Butyllithium in n-Pentan (12.6 ml) versetzt. Nach 10-minütigem Rühren der
Mischung bei –78°C wurde das
Reaktionsgemisch mit einer Lösung
von Methyl-4-formyl-3-hydroxybenzoat (0.50 g) in Tetrahydrofuran
(10 ml) versetzt. Nach 30-minütigem
Rühren
der Reaktionsmischung unter Eiskühlung
wurden dem Reaktionsgemisch eine gesättigte wässrige Ammoniumchlorid-Lösung und
Wasser hinzugefügt,
und die Mischung mit Ethylacetat extrahiert. Der Extrakt wurde mit
Wasser gewaschen, über
wasserfreiem Magnesiumsulfat getrocknet und das Lösungsmittel
unter vermindertem Druck entfernt. Durch säulenchromatographische Reinigung
des Rückstandes
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 1/3) wurde eine Diphenylmethanol-Verbindung
(0.28 g) erhalten. Die erhaltene Diphenylmethanol-Verbindung (0.28
g) wurde in Methanol (5 ml) gelöst,
und die Lösung
mit 10% Palladium-Kohlenstoff-Pulver (0.14 g) versetzt. Nachdem
die Mischung für
14 Stunden unter Wasserstoffatmosphäre bei Raumtemperatur gerührt wurde,
wurde der Katalysator durch Filtration entfernt, und das Filtrat
unter vermindertem Druck eingeengt. Durch säulenchromatographische Reinigung
des Rückstandes
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 1/1) wurde Methyl-3-hydroxy-4-[4-(2-hydroxyethyl)benzyl]benzoat
(0.26 g) erhalten.
1H-NMR (CDCl3) δ ppm:
1.37
(1H, t, J = 5.9 Hz), 2.84 (2H, t, J = 6.5 Hz), 3.75–3.95 (5H,
m), 4.01 (2H, s), 5.10 (1H, s), 7.05–7.25 (5H, m), 7.47 (1H, d,
J = 1.6 Hz), 7.56 (1H, dd, J = 1.6, 7.8 Hz).
-
Referenzbeispiel 5
-
2-(4-Isobutylbenzyl)phenol
-
Aus
2-Benzyloxybrombenzol (0.20 g), Magnesium (0.026 g), einer katalytischen
Menge an Iod und Tetrahydrofuran (1 ml) wurde ein Grignardreagens
hergestellt. Das erhaltene Grignardreagens wurde zu einer Lösung von
4-Isobutylbenzaldehyd (0.16 g) in Tetrahydrofuran (2 ml) hinzugefügt, und
die Mischung für
30 Minuten bei Raumtemperatur gerührt. Durch säulenchromatographische
Reinigung des Reaktionsgemisches an Aminopropylkieselgel (Eluent:
Tetrahydrofuran) wurde eine Diphenylmethanol-Verbindung (0.23 g)
erhalten. Die erhaltene Diphenylmethanol-Verbindung wurde in Ethanol (3 ml) und
konzentrierter Salzsäure
(0.1 ml) gelöst.
Die Lösung
wurde mit einer katalytischen Menge von 10% Palladium-Kohlenstoff-Pulver
versetzt, und die Mischung über
Nacht unter Wasserstoffatmosphäre
bei Raumtemperatur gerührt.
Der Katalysator wurde durch Filtration entfernt, und das Filtrat
unter vermindertem Druck eingeengt. Durch säulenchromatographische Reinigung
des Rückstandes
an Kieselgel (Eluent: Dichlormethan/Hexan = 1/1) wurde 2-(4-Isobutylbenzyl)phenol (0.10
g) erhalten.
1H-NMR (CDCl3) δ ppm:
0.89
(6H, d, J = 6.6 Hz), 1.75–1.90
(1H, m), 2.43 (2H, d, J = 7.2 Hz), 3.97 (2H, s), 4.66 (1H, s), 6.75–6.85 (1H, m),
6.85–6.95
(1H, m), 7.00–7.20
(6H, m).
-
Referenzbeispiel 6
-
2-(4-Isopropoxybenzyl)phenol
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 4-Isopropoxybenzaldehyd
anstelle von 4-Isobutylbenzaldehyd auf ähnliche Weise hergestellt,
wie in Referenzbeispiel 5 beschrieben.
1H-NMR
(CDCl3) δ ppm:
1.31
(6H, d, J = 6.1 Hz), 3.93 (2H, s), 4.50 (1H, Heptett, J = 6.1 Hz),
4.72 (1H, s), 6.75–6.85
(3H, m), 6.85–6.95 (1H,
m), 7.05–7.20
(4H, m).
-
Referenzbeispiel 7
-
2-(4-Ethoxybenzyl)phenol
-
Aus
4-Ethoxybrombenzol (1.5 g), Magnesium (0.19 g), einer katalytischen
Menge an Iod und Tetrahydrofuran (2 ml) wurde in der üblichen
Weise ein Grignardreagens hergestellt. Die erhaltene Grignardreagens-Lösung wurde
tropfenweise mit einer Lösung
von 2-Benzyloxybenzaldehyd (1.1 g) in Tetrahydrofuran (15 ml) versetzt,
und die Mischung für
30 Minuten bei Raumtemperatur gerührt. Das Reaktionsgemisch wurde
mit einer gesättigten
wässrigen
Ammoniumchlorid-Lösung
(10 ml) und Wasser (20 ml) versetzt, und die Mischung mit Ethylacetat
(100 ml) extrahiert. Der Extrakt wurde mit Wasser (20 ml) und gesättigter
Natriumchlorid-Lösung
(20 ml) gewaschen, und über
wasserfreiem Natriumsulfat getrocknet. Anschließend wurde das Lösungsmittel
unter vermindertem Druck entfernt. Durch säulenchromatographische Reinigung
des Rückstandes
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 5/1) wurde eine Diphenylmethanol-Verbindung
(1.7 g) erhalten. Die erhaltene Diphenylmethanol-Verbindung (1.7
g) wurde in Ethanol (25 ml) gelöst.
Die Lösung
wurde mit konzentrierter Salzsäure
(0.42 ml) und einer katalytischen Menge an 10% Palladium-Kohlenstoff
versetzt, und die Mischung für
18 Stunden unter Wasserstoffatmosphäre bei Raumtemperatur gerührt. Der
Katalysator wurde durch Filtration entfernt, und das Filtrat unter
vermindertem Druck eingeengt. Der Rückstand wurde mit Ethylacetat
(100 ml) versetzt, und die Mischung mit einer gesättigten
wässrigen
Natriumhydrogencarbonat-Lösung (30
ml) und gesättigter
Natriumchlorid-Lösung
(30 ml) gewaschen. Die organische Phase wurde über wasserfreiem Natriumsulfat
getrocknet, und das Lösungsmittel
unter vermindertem Druck entfernt. Durch säulenchromatographische Reinigung
des Rückstandes
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 8/1) wurde 2-(4-Ethoxybenzyl)phenol
(0.85 g) erhalten.
1H-NMR (CDCl3) δ ppm:
1.39
(3H, t, J = 7.1 Hz), 3.93 (2H, s), 4.00 (2H, q, J = 7.1 Hz), 4.72
(1H, s), 6.75–6.85
(3H, m), 6.85–6.95
(1H, m), 7.05–7.20
(4H, m).
-
Referenzbeispiel 8
-
2-[4-(3-Benzoyloxypropyl)benzyl]phenol
-
Aus
4-(3-Benzyloxypropyl)brombenzol (3.2 g), Magnesium (0.25 g), einer
katalytischen Menge an Iod und Tetrahydrofuran (10.5 ml) wurde ein
Grignardreagens hergestellt. Die erhaltene Grignardreagens-Lösung wurde
mit einer Lösung
von 2-(Methoxymethoxy)benzaldehyd (1.1 g) in Tetrahydrofuran (24
ml) versetzt, und die Mischung für
25 Minuten bei 65°C
gerührt.
Nach Abkühlen
auf Raumtemperatur wurde das Reaktionsgemisch mit einer gesättigten
wässrigen
Ammoniumchlorid-Lösung
(10 ml) und Wasser (20 ml) versetzt, und die Mischung mit Ethylacetat
(100 ml) extrahiert. Der Extrakt wurde mit Wasser (20 ml) und gesättigter
Natriumchlorid-Lösung
(20 ml) gewaschen. Nach Trocknen des Extrakts über wasserfreiem Natriumsulfat
wurde das Lösungsmittel
unter vermindertem Druck entfernt, und der Rückstand mittels Säulenchromatographie
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 5/1) gereinigt, wobei
eine Diphenylmethanol-Verbindung (2.5 g) erhalten wurde. Die erhaltene
Diphenylmethanol-Verbindung (2.5 g) wurde in Ethanol (42 ml) gelöst, die
Lösung
mit einer katalytischen Menge an 10% Palladium-Kohlenstoff-Pulver
versetzt, und die Mischung für
7.5 Stunden unter Wasserstoffatmosphäre bei Raumtemperatur gerührt. Der
Katalysator wurde durch Filtration entfernt, und das Filtrat unter
vermindertem Druck eingeengt. Durch säulenchromatographische Reinigung
des Rückstandes
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 5/2) wurde eine Phenylpropanol-Verbindung
(1.6 g) erhalten. Nachdem die erhaltene Phenylpropanol-Verbindung
(1.6 g) in Dichlormethan (29 ml) gelöst wurde, wurde die Lösung mit
4-(Dimethylamino)pyridin (0.069 g), Triethylamin (1.0 ml) und Benzoylchlorid
(0.79 ml) versetzt, und die Mischung für 3 Stunden bei Raumtemperatur
gerührt.
Das Reaktionsgemisch wurde mit Ethylacetat (100 ml) und Wasser (30
ml) versetzt, und die organische Phase abgetrennt. Der Extrakt wurde
mit gesättigter Natriumchlorid-Lösung (30
ml) gewaschen, über
wasserfreiem Natriumsulfat getrocknet, und das Lösungsmittel unter vermindertem
Druck entfernt. Durch säulenchromatographische
Reinigung des Rückstandes
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 20/1) wurde eine Esterverbindung
(2.2 g) erhalten. Eine Mischung der erhaltenen Esterverbindung (2.2
g), p-Toluolsulfonsäure-Monohydrat
(0.21 g) und Methanol (28 ml) wurde für 24 Stunden bei Raumtemperatur
gerührt.
Das Reaktionsgemisch wurde unter vermindertem Druck eingeengt, und
der Rückstand
säulenchromatographisch
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 5/1) gereinigt, wobei 2-[4-(3-Benzoyloxypropyl)benzyl]phenol
(1.8 g) erhalten wurde.
1H-NMR (CDCl3) δ ppm:
2.00–2.15 (2H,
m), 2.70–2.80
(2H, m), 3.96 (2H, s), 4.33 (2H, t, J = 6.5 Hz), 4.74 (1H, brs),
6.75–6.85
(1H, m), 6.85–6.95
(1H, m), 7.05–7.20
(6H, m), 7.35–7.50
(2H, m), 7.50–7.65
(1H, m), 8.00–8.10
(2H, m).
-
Referenzbeispiel 9
-
2-[4-(2-Benzoyloxyethyl)benzyl]phenol
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 4-(2-Benzyloxyethyl)brombenzol
anstelle von 4-(3-Benzyloxypropyl)brombenzol auf ähnliche
Weise hergestellt, wie in Referenzbeispiel 8 beschrieben.
1H-NMR (CDCl3) δ ppm:
3.04
(2H, t, J = 7.1 Hz), 3.98 (2H, s), 4.51 (2H, t, J = 7.1 Hz), 4.66
(1H, s), 6.75–6.85
(1H, m), 6.85–6.95
(1H, m), 7.05–7.25
(6H, m), 7.35–7.50
(2H, m), 7.50–7.60
(1H, m), 7.95–8.05
(2H, m).
-
Referenzbeispiel 10
-
5-Acetoxymethyl-2-(4-ethylbenzyl)phenol
-
Eine
Suspension von Lithiumaluminiumhydrid (95 mg) in Diethylether (10
ml) wurde unter Eiskühlung mit
einer Lösung
von Methyl-4-(4-ethylbenzyl)-3-hydroxybenzoat (0.27 g) in Diethylether
(5 ml) versetzt. Nach 45-minütigem
Rühren
der Mischung unter Rückfluss
wurde das Reaktionsgemisch unter Eiskühlung nacheinander mit Wasser
(0.1 ml), 15%iger wässriger
Natriumhydroxid-Lösung
(0.1 ml) und Wasser (0.3 ml) versetzt. Nach 5-minütigem Rühren der
Mischung bei Raumtemperatur wurde das Reaktionsgemisch in 0.5 mol/l
Salzsäure
gegossen, und die resultierende Mischung mit Ethylacetat extrahiert.
Der Extrakt wurde über
wasserfreiem Magnesiumsulfat getrocknet, und das Lösungsmittel
unter vermindertem Druck entfernt. Durch säulenchromatographische Reinigung
des Rückstandes
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 1/1) wurde eine reduzierte
Verbindung (0.22 g) erhalten. Nachdem die erhaltene reduzierte Verbindung
(0.22 g) in Tetrahydrofuran (2 ml) gelöst wurde, wurde die Lösung mit
Vinylacetat (2 ml) und Bis(dibutylchlorzinn)oxid (24 mg) versetzt, und
die Mischung für
19 Stunden bei 30°C
gerührt.
Durch unmittelbare säulenchromatographische
Reinigung des Reaktionsgemisches an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat
= 3/1) wurde 5-Acetoxymethyl-2-(4-ethylbenzyl)phenol
(0.21 g) erhalten.
1H-NMR (CDCl3) δ ppm:
1.21
(3H, t, J = 7.6 Hz), 2.09 (3H, s), 2.61 (2H, q, J = 7.6 Hz), 3.95
(2H, s), 4.74 (1H, s), 5.03 (2H, s), 6.80 (1H, d, J = 1.3 Hz), 6.80–6.90 (1H,
m), 7.05–7.20
(5H, m).
-
Referenzbeispiel 11
-
5-Acetoxymethyl-2-(4-propoxybenzyl)phenol
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von Methyl-3-hydroxy-4-(4-propoxybenzyl)benzoat
anstelle von Methyl-4-(4-ethylbenzyl)-3-hydroxybenzoat auf ähnliche
Weise hergestellt, wie in Referenzbeispiel 10 beschrieben.
1H-NMR (CDCl3) δ ppm:
1.02
(3H, t, J = 7.4 Hz), 1.70–1.85
(2H, m), 2.09 (3H, s), 3.88 (2H, t, J = 6.6 Hz), 3.91 (2H, s), 5.02
(2H, s), 5.28 (1H, s), 6.70–6.90
(4H, m), 7.00–7.20
(3H, m).
-
Referenzbeispiel 12
-
2-[4-(2-Acetoxyethyl)benzyl]-5-acetoxymethylphenol
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von Methyl-3-hydroxy-4-[4-(2-hydroxyethyl)benzyl]benzoat
anstelle von Methyl-4-(4-ethylbenzyl)-3-hydroxy-benzoat auf ähnliche
Weise hergestellt, wie in Referenzbeispiel 10 beschrieben.
1H-NMR (CDCl3) δ ppm:
2.03
(3H, s), 2.09 (3H, s), 2.90 (2H, t, J = 7.1 Hz), 3.96 (2H, s), 4.25
(2H, t, J = 7.1 Hz), 4.82 (1H, s), 5.03 (2H, s), 6.80 (1H, d, J
= 1.5 Hz), 6.87 (1H, dd, J = 1.5, 7.7 Hz), 7.05–7.20 (5H, m).
-
Referenzbeispiel 13
-
2-(4-Ethylthiobenzyl)phenol
-
Aus
1-Brom-4-(ethylthio)benzol (1.1 g), Magnesium (0.12 g), einer katalytischen
Menge an Iod und Tetrahydrofuran (5 ml) wurde ein Grignardreagens
hergestellt. Die Grignardreagens-Lösung wurde mit einer Lösung von
2-(Methoxymethoxy)benzaldehyd (0.56 g) in Tetrahydrofuran (12 ml)
versetzt, und die Mischung für 10
Minuten bei 65°C
gerührt.
Nach Abkühlen
auf Raumtemperatur wurde das Reaktionsgemisch mit einer gesättigten
wässrigen
Ammoniumchlorid-Lösung
(5 ml) und Wasser (20 ml) versetzt, und die Mischung mit Ethylacetat
(80 ml) extrahiert. Der Extrakt wurde mit Wasser (20 ml) und gesättigter
Natriumchlorid-Lösung
(20 ml) gewaschen, über
wasserfreiem Natriumsulfat getrocknet, und das Lösungsmittel anschließend unter
vermindertem Druck entfernt. Durch säulenchromatographische Reinigung
des Rückstandes
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 4/1) wurde eine Diphenylmethanol-Verbindung
(0.91 g) erhalten. Die erhaltene Diphenylmethanol-Verbindung (0.90
g) wurde in Dichlormethan (15 ml) gelöst. Die Lösung wurde mit einem Dess-Martin-Reagens
(1,1,1-Tri(acetyloxy)-1,1-dihydro-1,2-benziodoxol-3(1H)-on) (1.5 g) versetzt,
und die Mischung für 26
Stunden bei 25°C
gerührt.
Das Reaktionsgemisch wurde mit Diethylether (75 ml) und 1 mol/l
wässriger
Natriumhydroxid-Lösung
(30 ml) versetzt, die Mischung kräftig gerührt, und die organische Phase
abgetrennt. Die organische Phase wurde mit 1 mol/l wässriger
Natriumhydroxid-Lösung
(30 ml), Wasser (30 ml, 3 mal) und gesättigter Natriumchlorid-Lösung (30 ml) gewaschen, über wasserfreiem
Natriumsulfat getrocknet, und das Lösungsmittel unter vermindertem
Druck entfernt. Durch säulenchromatographische
Reinigung des Rückstandes
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 15/1–9/1) wurde eine Ketonverbindung
(0.82 g) erhalten. Eine Mischung der erhaltenen Ketonverbindung (0.81
g), p-Toluolsulfonsäure-Monohydrat
(0.10 g) und Methanol (14 ml) wurde für 4 Stunden bei 60°C gerührt. Nach
Abkühlen
auf Raumtemperatur wurde das Reaktionsgemisch unter vermindertem
Druck eingeengt. Durch säulenchromatographische
Reinigung des Rückstandes
an Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 15/1) wurde eine entschützte Verbindung
(0.69 g) erhalten. Die erhaltene entschützte Verbindung (0.68 g) wurde
in Tetrahydrofuran (11 ml) gelöst,
die Lösung
mit Triethylamin (0.41 ml) und Methylchlorformiat (0.22 ml) versetzt,
und die Mischung für
1 Stunde bei 25°C
gerührt.
Weiterhin wurde das Reaktionsgemisch mit Triethylamin (0.11 ml)
und Methylchlorformiat (0.061 ml) versetzt, und die Mischung für 30 Minuten
gerührt.
Das Reaktionsgemisch wurde filtriert, und das Filtrat unter vermindertem
Druck eingeengt. Der Rückstand
wurde in Tetrahydrofuran (14 ml) und Wasser (7 ml) gelöst, die
Lösung
mit Natriumborhydrid (0.40 g) versetzt, und die Mischung für 7 Stunden
bei 25°C
gerührt.
Das Reaktionsgemisch wurde tropfenweise mit 1 mol/l Salzsäure (15
ml) versetzt, und die Mischung mit Ethylacetat (75 ml) extrahiert.
Der Extrakt wurde mit Wasser (20 ml), gesättigter wässriger Natriumhydrogencarbonat-Lösung (20 ml) und gesättigter
Natriumchlorid-Lösung
(20 ml) gewaschen, über
wasserfreiem Natriumsulfat getrocknet, und das Lösungsmittel unter vermindertem
Druck entfernt. Durch säulenchromatographische
Reinigung des Rückstandes an
Kieselgel (Eluent: Hexan/Ethylacetat = 8/1) wurde 2-(4-Ethylthiobenzyl)phenol
(0.62 g) erhalten.
1H-NMR (CDCl3) δ ppm:
1.29
(3H, t, J = 7.3 Hz), 2.90 (2H, q, J = 7.3 Hz), 3.96 (2H, s), 4.62
(1H, s), 6.75–6.80
(1H, m), 6.85–6.95
(1H, m), 7.05–7.20
(4H, m), 7.20–7.30
(2H, m).
-
Referenzbeispiel 14
-
2-(4-Methoxybenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
-
Eine
Lösung
von 2-(4-Methoxybenzyl)phenol (46 mg) und 2,3,4,6-Tetra-O-acetyl-1-O-trichloracetimidoyl-α-D-glucopyranose
(0.13 g) in Dichlormethan (2 ml) wurde mit Bortrifluorid-Diethylether-Komplex
(0.033 ml) versetzt, und die Mischung für 1 Stunde bei Raumtemperatur
gerührt.
Durch säulenchromatographische Reinigung
des Reaktionsgemisches an Aminopropylkieselgel (Eluent: Dichlormethan)
wurde 2-(4-Methoxybenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
(0.11 g) erhalten.
1H-NMR (CDCl3) δ ppm:
1.91
(3H, s), 2.03 (3H, s), 2.05 (3H, s), 2.08 (3H, s), 3.77 (3H, s),
3.80–3.95
(3H, m), 4.17 (1H, dd, J = 2.5, 12.2 Hz), 4.29 (1H, dd, J = 5.5,
12.2 Hz), 5.11 (1H, d, J = 7.5 Hz), 5.10–5.25 (1H, m), 5.25–5.40 (2H,
m), 6.75–6.85 (2H,
m), 6.95–7.10
(5H, m), 7.10–7.25
(1H, m).
-
Referenzbeispiel 15
-
2-(4-Methylbenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 2-(4-Methylbenzyl)phenol
anstelle von 2-(4-Methoxybenzyl)phenol auf ähnliche Weise hergestellt,
wie in Referenzbeispiel 14 beschrieben.
1H-NMR
(CDCl3) δ ppm:
1.89
(3H, s), 2.03 (3H, s), 2.05 (3H, s), 2.07 (3H, s), 2.30 (3H, s),
3.80–3.95
(3H, m), 4.17 (1H, dd, J = 2.5, 12.3 Hz), 4.28 (1H, dd, J = 5.5,
12.3 Hz), 5.11 (1H, d, J = 7.5 Hz), 5.10–5.25 (1H, m), 5.25–5.40 (2H,
m), 6.90–7.20 (8H,
m).
-
Referenzbeispiel 16
-
2-(4-Ethylbenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 2-(4-Ethylbenzyl)phenol
anstelle von 2-(4-Methoxybenzyl)phenol auf ähnliche Weise hergestellt,
wie in Referenzbeispiel 14 beschrieben.
1H-NMR
(CDCl3) δ ppm:
1.20
(3H, t, J = 7.6 Hz), 1.87 (3H, s), 2.03 (3H, s), 2.05 (3H, s), 2.08
(3H, s), 2.60 (2H, q, J = 7.6 Hz), 3.80–4.00 (3H, m), 4.18 (1H, dd,
J = 2.3, 12.2 Hz), 4.28 (1H, dd, J = 5.4, 12.2 Hz), 5.11 (1H, d,
J = 7.5 Hz), 5.10–5.25
(1H, m), 5.25–5.40
(2H, m), 6.90–7.25
(8H, m).
-
Referenzbeispiel 17
-
2-(4-Isobutylbenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 2-(4-Isobutylbenzyl)phenol
anstelle von 2-(4-Methoxybenzyl)phenol auf ähnliche Weise hergestellt,
wie in Referenzbeispiel 14 beschrieben.
1H-NMR
(CDCl3) δ ppm:
0.88
(6H, d, J = 6.6 Hz), 1.75–1.90
(1H, m), 1.87 (3H, s), 2.03 (3H, s), 2.05 (3H, s), 2.08 (3H, s),
2.42 (2H, d, J = 7.2 Hz), 3.80–3.95
(3H, m), 4.18 (1H, dd, J = 2.4, 12.3 Hz), 4.29 (1H, dd, J = 5.5,
12.3 Hz), 5.11 (1H, d, J = 7.6 Hz), 5.10–5.25 (1H, m), 5.25–5.40 (2H,
m), 6.90–7.25
(8H, m).
-
Referenzbeispiel 18
-
2-(4-Ethoxybenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 2-(4-Ethoxybenzyl)phenol
anstelle von 2-(4-Methoxybenzyl)phenol auf ähnliche Weise hergestellt,
wie in Referenzbeispiel 14 beschrieben.
1H-NMR
(CDCl3) δ ppm:
1.39
(3H, t, J = 7.0 Hz), 1.91 (3H, s), 2.03 (3H, s), 2.05 (3H, s), 2.07
(3H, s), 3.80–3.95
(3H, m), 3.99 (2H, q, J = 7.0 Hz), 4.18 (1H, dd, J = 2.5, 12.3 Hz),
4.28 (1H, dd, J = 5.6, 12.3 Hz), 5.10 (1H, d, J = 7.7 Hz), 5.15–5.25 (1H,
m), 5.25–5.40
(2H, m), 6.75–6.85
(2H, m), 6.95–7.10
(5H, m), 7.10–7.20
(1H, m).
-
Referenzbeispiel 19
-
2-(4-Isopropoxybenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 2-(4-Isopropoxybenzyl)phenol
anstelle von 2-(4-Methoxybenzyl)phenol auf ähnliche Weise hergestellt,
wie in Referenzbeispiel 14 beschrieben.
1H-NMR
(CDCl3) δ ppm:
1.30
(6H, d, J = 6.0 Hz), 1.90 (3H, s), 2.03 (3H, s), 2.05 (3H, s), 2.08
(3H, s), 3.80–3.90
(3H, m), 4.18 (1H, dd, J = 2.3, 12.3 Hz), 4.28 (1H, dd, J = 5.5,
12.3 Hz), 4.48 (1H, Heptett, J = 6.0 Hz), 5.10 (1H, d, J = 7.7 Hz), 5.10–5.25 (1H,
m), 5.25–5.40
(2H, m), 6.70–6.85
(2H, m), 6.90–7.10
(5H, m), 7.10–7.20
(1H, m).
-
Referenzbeispiel 20
-
5-Acetoxymethyl-2-(4-ethylbenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 5-Acetoxymethyl-2-(4-ethylbenzyl)phenol
anstelle von 2-(4-Methoxybenzyl)phenol auf ähnliche Weise hergestellt,
wie in Referenzbeispiel 14 beschrieben.
1H-NMR
(CDCl3) δ ppm:
1.20
(3H, t, J = 7.6 Hz), 1.88 (3H, s), 2.02 (3H, s), 2.05 (3H, s), 2.07
(3H, s), 2.09 (3H, s), 2.60 (2H, q, J = 7.6 Hz), 3.80–3.95 (3H,
m), 4.20 (1H, dd, J = 2.4, 12.3 Hz), 4.27 (1H, dd, J = 5.3, 12.3
Hz), 5.00–5.10
(2H, m), 5.13 (1H, d, J = 7.4 Hz), 5.15–5.40 (3H, m), 6.95–7.15 (7H,
m).
-
Referenzbeispiel 21
-
5-Acetoxymethyl-2-(4-propoxybenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 5-Acetoxymethyl-2-(4-propoxybenzyl)phenol
anstelle von 2-(4-Methoxybenzyl)phenol auf ähnliche Weise hergestellt,
wie in Referenzbeispiel 14 beschrieben.
1H-NMR
(CDCl3) δ ppm:
1.01
(3H, t, J = 7.4 Hz), 1.70–1.85
(2H, m), 1.92 (3H, s), 2.03 (3H, s), 2.05 (3H, s), 2.07 (3H, s),
2.09 (3H, s), 3.80–3.95
(5H, m), 4.20 (1H, dd, J = 2.4, 12.3 Hz), 4.27 (1H, dd, J = 5.3,
12.3 Hz), 5.00–5.10
(2H, m), 5.12 (1H, d, J = 7.4 Hz), 5.15–5.40 (3H, m), 6.75–6.85 (2H,
m), 6.95–7.10
(5H, m).
-
Referenzbeispiel 22
-
2-[4-(2-Acetoxyethyl)benzyl]-5-acetoxymethylphenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 2-[4-(2-Acetoxyethyl)benzyl]-5-acetoxymethylphenol
anstelle von 2-(4-Methoxybenzyl)phenol auf ähnliche Weise hergestellt,
wie in Referenzbeispiel 14 beschrieben.
1H-NMR
(CDCl3) δ ppm:
1.89
(3H, s), 2.03 (3H, s), 2.03 (3H, s), 2.05 (3H, s), 2.07 (3H, s),
2.09 (3H, s), 2.88 (2H, t, J = 7.1 Hz), 3.85–3.95 (3H, m), 4.15–4.35 (4H,
m), 5.00–5.10
(2H, m), 5.13 (1H, d, J = 7.5 Hz), 5.15–5.40 (3H, m), 6.95–7.15 (7H,
m).
-
Beispiel 1
-
2-(4-Methoxybenzyl)phenyl-β-D-glucopyranosid
-
Eine
Lösung
von 2-(4-Methoxybenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
(0.11 g) in Methanol (4 ml) wurde mit Natriummethoxid (28%ige Lösung in
Methanol, 0.12 ml) versetzt, und die Mischung für 30 Minuten bei Raumtemperatur
gerührt.
Das Lösungsmittel
wurde unter vermindertem Druck entfernt. Durch säulenchromatographische Reinigung
des Rückstandes
an Kieselgel (Eluent: Dichlormethan/Methanol = 10/1) wurde 2-(4-Methoxybenzyl)phenyl-β-D-glucopyranosid
(65 mg) erhalten.
1H-NMR (CD3OD) δ ppm:
3.35–3.55 (4H,
m), 3.69 (1H, dd, J = 5.1, 12.1 Hz), 3.73 (3H, s), 3.80–4.00 (2H,
m), 4.03 (1H, d, J = 15.1 Hz), 4.91 (1H, d, J = 7.4 Hz), 6.75–6.85 (2H,
m), 6.85–6.95
(1H, m), 6.95–7.10
(1H, m), 7.10–7.20
(4H, m).
-
Beispiel 2
-
2-(4-Methylbenzyl)phenyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 2-(4-Methylbenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
anstelle von 2-(4-Methoxybenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
auf ähnliche
Weise hergestellt, wie in Beispiel 1 beschrieben.
1H-NMR
(CD3OD) δ ppm:
2.27
(3H, s), 3.35–3.55
(4H, m), 3.69 (1H, dd, J = 5.2, 12.0 Hz), 3.80–3.90 (1H, m), 3.94 (1H, d,
J = 15.0 Hz), 4.05 (1H, d, J = 15.0 Hz), 4.85–4.95 (1H, m), 6.85–6.95 (1H,
m), 6.95–7.20
(7H, m).
-
Beispiel 3
-
2-(4-Ethylbenzyl)phenyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 2-(4-Ethylbenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
anstelle von 2-(4-Methoxybenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
auf ähnliche
Weise hergestellt, wie in Beispiel 1 beschrieben.
1H-NMR
(CD3OD) δ ppm:
1.15–1.25 (3H,
m), 2.50–2.65
(2H, m), 3.35–3.55
(4H, m), 3.65–3.75
(1H, m), 3.80–4.00
(2H, m), 4.06 (1H, d, J = 14.9 Hz), 4.85–5.00 (1H, m), 6.85–7.00 (1H,
m), 7.00–7.20
(7H, m).
-
Beispiel 4
-
2-(4-Isobutylbenzyl)phenyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 2-(4-Isobutylbenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
anstelle von 2-(4-Methoxybenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
auf ähnliche
Weise hergestellt, wie in Beispiel 1 beschrieben.
1H-NMR
(CD3OD) δ ppm:
0.80–0.95 (6H,
m), 1.70–1.90
(1H, m), 2.41 (2H, d, J = 7.1 Hz), 3.30–3.55 (4H, m), 3.60–3.75 (1H,
m), 3.80–3.95
(1H, m), 3.95 (1H, d, J = 15.0 Hz), 4.06 (1H, d, J = 15.0 Hz), 4.85–4.95 (1H,
m), 6.80–7.20
(8H, m).
-
Beispiel 5
-
2-(4-Ethoxybenzyl)phenyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 2-(4-Ethoxybenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
anstelle von 2-(4-Methoxybenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
auf ähnliche
Weise hergestellt, wie in Beispiel 1 beschrieben.
1H-NMR
(CD3OD) δ ppm:
1.35
(3H, t, J = 6.8 Hz), 3.35–3.55
(4H, m), 3.60–3.75
(1H, m), 3.80–4.10
(5H, m), 4.90 (1H, d, J = 7.1 Hz), 6.70–6.85 (2H, m), 6.85–6.95 (1H,
m), 7.00–7.20
(5H, m).
-
Beispiel 6
-
2-(4-Isopropoxybenzyl)phenyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 2-(4-Isopropoxybenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
anstelle von 2-(4-Methoxybenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
auf ähnliche
Weise hergestellt, wie in Beispiel 1 beschrieben.
1H-NMR
(CD3OD) δ ppm:
1.27
(6H, d, J = 6.0 Hz), 3.35–3.55
(4H, m), 3.69 (1H, dd, J = 5.4, 12.1 Hz), 3.88 (1H, dd, J = 2.0,
12.1 Hz), 3.91 (1H, d, J = 15.0 Hz), 4.02 (1H, d, J = 15.0 Hz),
4.51 (1H, Heptett, J = 6.0 Hz), 4.91 (1H, d, J = 7.7 Hz), 6.70–6.85 (2H,
m), 6.85–8.95
(1H, m), 7.00–7.10
(1H, m), 7.10–7.20
(4H, m).
-
Beispiel 7
-
5-Hydroxymethyl-2-(4-propoxybenzyl)phenyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 5-Acetoxymethyl-2-(4-propoxybenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
anstelle von 2-(4-Methoxybenzyl)phenyl-2,3,4,8-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
auf ähnliche
Weise hergestellt, wie in Beispiel 1 beschrieben.
1H-NMR
(CD3OD) δ ppm:
1.02
(3H, t, J = 7.4 Hz), 1.70–1.85
(2H, m), 3.30–3.55
(4H, m), 3.65–3.75
(1H, m), 3.80–3.95
(4H, m), 4.00 (1H, d, J = 15.0 Hz), 4.54 (2H, s), 4.93 (1H, d, J
= 7.4 Hz), 6.70–6.85
(2H, m), 6.85–6.95
(1H, m), 7.02 (1H, d, J = 7.7 Hz), 7.05–7.20 (3H, m).
-
Beispiel 8
-
2-(4-Ethylbenzyl)-5-hydroxymethylphenyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 5-Acetoxymethyl-2-(4-ethylbenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
anstelle von 2-(4-Methoxybenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
auf ähnliche
Weise hergestellt, wie in Beispiel 1 beschrieben.
1H-NMR
(CD3OD) δ ppm:
1.19
(3H, t, J = 7.6 Hz), 2.57 (2H, q, J = 7.6 Hz), 3.30–3.55 (4H,
m), 3.65–3.75
(1H, m), 3.85–4.00
(2H, m), 4.04 (1H, d, J = 15.0 Hz), 4.54 (2H, s), 4.93 (1H, d, J
= 7.4 Hz), 6.85–6.95
(1H, m), 7.02 (1H, d, J = 7.7 Hz), 7.06 (2H, d, J = 8.1 Hz), 7.10–7.20 (3H,
m).
-
Beispiel 9
-
2-[4-(2-Hydroxyethyl)benzyl]-5-hydroxymethylphenyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 2-[4-(2-Acetoxyethyl)benzyl]-5-acetoxymethylphenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
anstelle von 2-(4-Methoxybenzyl)phenyl-2,3,4,6-tetra-O-acetyl-β-D-glucopyranosid
auf ähnliche
Weise hergestellt, wie in Beispiel 1 beschrieben.
1H-NMR
(CD3OD) δ ppm:
2.76
(2H, t, J = 7.1 Hz), 3.30–3.55
(4H, m), 3.60–3.75
(3H, m), 3.85–4.00
(2H, m), 4.05 (1H, d, J = 14.6 Hz), 4.54 (2H, s), 4.92 (1H, d, J
= 7.2 Hz), 6.85–6.95
(1H, m), 7.03 (1H, d, J = 7.9 Hz), 7.09 (2H, d, J = 7.8 Hz), 7.10–7.20 (3H,
m).
-
Beispiel 10
-
2-[4-(2-Hydroxyethyl)benzyl]phenyl-β-D-glucopyranosid
-
Eine
Lösung
von 2-[4-(2-Benzoyloxyethyl)benzyl]phenol (0.49 g) und 1,2,3,4,6-Penta-O-acetyl-β-D-glucopyranose
(1.7 g) in Toluol (5.2 ml) und Dichlormethan (2.2 ml) wurde mit
Bortrifluorid-Diethylether-Komplex (0.56 ml) versetzt, und die Mischung
für 8 Stunden
bei 25°C
gerührt.
Das Reaktionsgemisch wurde mit Ethylacetat (70 ml) und einer gesättigten
wässrigen
Natriumhydrogencarbonat-Lösung
(25 ml) versetzt, und die organische Phase abgetrennt. Die organische
Phase wurde mit gesättigter
Natriumchlorid-Lösung
(25 ml) gewaschen, über
wasserfreiem Natriumsulfat getrocknet, und das Lösungsmittel unter vermindertem Druck
entfernt. Der Rückstand
wurde in Methanol (5 ml) und Tetrahydrofuran (2.5 ml) gelöst, die
Lösung
mit Natriummethoxid (28%ige Lösung
in Methanol, 0.14 ml) versetzt, und die resultierende Mischung für 12.5 Stunden
bei 25°C gerührt. Das
Reaktionsgemisch wurde mit Ethylacetat (75 ml) und Wasser (20 ml)
versetzt, und die organische Phase abgetrennt. Die organische Phase
wurde mit gesättigter
Natriumchlorid-Lösung
(20 ml) gewaschen, über
wasserfreiem Natriumsulfat getrocknet, und das Lösungsmittel unter vermindertem Druck
entfernt. Der Rückstand
wurde in Methanol (7.5 ml) gelöst,
die Lösung
mit Natriummethoxid (28%ige Lösung
in Methanol, 0.085 ml) versetzt, und die resultierende Mischung
für 5 Stunden
bei 25°C
gerührt.
Die Reinigung des Reaktionsgemisches erfolgte säulenchromatographisch an Kieselgel
(Eluent: Dichlormethan/Methanol = 4/1). Das Lösungsmittel wurde unter vermindertem
Druck entfernt, der Rückstand
mit Diethylether versetzt, und die resultierenden Niederschläge mittels
Filtration gesammelt. Durch Waschen des erhaltenen Feststoffes mit
Diethylether und Trocknen unter vermindertem Druck wurde 2-[4-(2-Hydroxyethyl)benzyl]phenyl-β-D-glucopyranosid
(0.47 g) erhalten.
1H-NMR (CD3OD) δ ppm:
2.76
(2H, t, J = 7.1 Hz), 3.35–3.55
(4H, m), 3.65–3.75
(3H, m), 3.88 (1H, dd, J = 1.8, 11.8 Hz), 3.95 (1H, d, J = 15.2
Hz), 4.07 (1H, d, J = 15.2 Hz), 4.90 (1H, d, J = 7.4 Hz), 6.85–6.95 (1H,
m), 7.00–7.20
(7H, m).
-
Beispiel 11
-
2-[4-(3-Hydroxypropyl)benzyl]phenyl-β-D-glucopyranosid
-
Die
Titelverbindung wurde unter Verwendung von 2-[4-(3-Benzoyloxypropyl)benzyl]phenol
anstelle von 2-[4-(2-Benzoyloxyethyl)benzyl]phenol auf ähnliche
Weise hergestellt, wie in Beispiel 10 beschrieben.
1H-NMR (CD3OD) δ ppm:
1.70–1.85 (2H,
m), 2.55–2.65
(2H, m), 3.30–3.60
(6H, m), 3.69 (1H, dd, J = 5.2, 11.9 Hz), 3.88 (1H, dd, J = 2.0, 11.9
Hz), 3.95 (1H, d, J = 15.1 Hz), 4.06 (1H, d, J = 15.1 Hz), 4.90
(1H, d, J = 7.3 Hz), 6.85–6.95
(1H, m), 7.00–7.20
(7H, m).
-
Beispiel 12
-
2-(4-Ethylthiobenzyl)phenyl-β-D-glucopyranosid
-
Eine
Lösung
von 2-(4-Ethylthiobenzyl)phenol (0.51 g) und 1,2,3,4,6-Penta-O-acetyl-β-D-glucopyranose (2.4
g) in Toluol (6.3 ml) und Dichlormethan (2.7 ml) wurde mit Bortrifluorid-Diethylether-Komplex
(0.78 ml) versetzt, und die Mischung für 9 Stunden bei Raumtemperatur
gerührt.
Das Reaktionsgemisch wurde mit Ethylacetat (70 ml) und einer gesättigten
wässrigen
Natriumhydrogencarbonat-Lösung
(25 ml) versetzt, und die organische Phase abgetrennt. Die organische
Phase wurde mit gesättigter
Natriumchlorid-Lösung
(25 ml) gewaschen, über
wasserfreiem Natriumsulfat getrocknet, und das Lösungsmittel unter vermindertem
Druck entfernt. Der Rückstand
wurde in Methanol (10.5 ml) gelöst,
die Lösung
mit Natriummethoxid (28%ige Lösung in
Methanol, 0.08 ml) versetzt, und die Mischung für 18 Stunden bei 25°C gerührt. Das
Reaktionsgemisch wurde mit Ethylacetat (75 ml) und Wasser (20 ml)
versetzt, und die organische Phase abgetrennt. Die organische Phase
wurde mit gesättigter
Natriumchlorid-Lösung
(20 ml) gewaschen, über
wasserfreiem Natriumsulfat getrocknet, und das Lösungsmittel unter vermindertem
Druck entfernt. Die Reinigung des Rückstandes erfolgte säulenchromatographisch
an Kieselgel (Eluent: Dichlormethan/Methanol = 10/1). Das Lösungsmittel
wurde unter vermindertem Druck entfernt, der Rückstand mit Diethylether versetzt,
und die resultierenden Niederschläge mittels Filtration gesammelt.
Durch Waschen des erhaltenen farblosen Feststoffes mit Diethylether und
Trocknen unter vermindertem Druck wurde 2-(4-Ethylthiobenzyl)phenyl-β-D-glucopyranosid (0.51 g) erhalten.
1H-NMR (CD3OD) δ ppm:
1.24
(3H, t, J = 7.3 Hz), 2.88 (2H, q, J = 7.3 Hz), 3.35–3.55 (4H,
m), 3.69 (1H, dd, J = 5.0, 12.2 Hz), 3.88 (1H, dd, J = 2.0, 12.2
Hz), 3.95 (1H, d, J = 15.1 Hz), 4.08 (1H, d, J = 15.1 Hz), 4.91
(1H, d, J = 7.3 Hz), 6.85–7.00 (1H,
m), 7.00–7.10
(1H, m), 7.10–7.30
(6H, m).
-
Versuchsbeispiel 1
-
Assay zur inhibitorischen
Wirkung auf die Aktivität
von humanem SGLT2
-
1) Herstellung des Plasmidvektors,
welcher humanes SGLT2 exprimiert
-
Die
Herstellung der cDNA-Bibliothek für eine PCR-Amplifizierung wurde
durch reverse Transkription einer Gesamt-RNA, welche humanen Nieren
(Ori-Gen) entnommen wurde, unter Verwendung des SUPERSCRIPT-Voramplifizierungssystems
(Gibco-BRL: LIFE TECHNOLOGIES) mit Oligo-dT als Primer durchgeführt. Das
für humanes
SGLT2 kodierende DNA-Fragment wurde mittels Pfu-DNA-Polymerase (Stratagene) unter
Verwendung der PCR-Reaktion amplifiziert, wobei die oben beschriebene
cDNA-Bibliothek
humaner Nieren als Matrize, und die nachfolgenden Oligonukleotide
0702F und 0712R, dargestellt als Sequenznummern 1 bzw. 2, als Primer
verwendet wurden. Das amplifizierte DNA-Fragment wurde gemäß dem Standardverfahren
des Kits in pCR-Blunt (Invitrogen), einen Klonierungsvektor, ligiert.
Die kompetente Zelle, Escherichia coli HB101 (Toyobo), wurde gemäß dem üblichen
Verfahren transformiert, und anschließend eine Selektion der Transformanten
auf LB Agarmedium, welches 50 μg/ml
an Kanamycin enthielt, durchgeführt.
Nachdem die Plasmid-DNA extrahiert und von jener der Transformanten
gereinigt war, wurde eine Amplifizierung des für humanes SGLT2 kodierenden
DNA-Fragments mittels Pfu-DNA-Polymerase (Stratagene) unter Verwendung
der PCR-Reaktion vorgenommen, wobei die nachfolgenden Oligonukleotide
0714F und 0715R, dargestellt als Sequenznummern 3 bzw. 4, als Primer
verwendet wurden. Das amplifizierte DNA-Fragment wurde mit Restriktionsenzymen,
XhoI und HindIII, verdaut, und anschließend mittels des Wizard Purification
Systems (Promega) gereinigt. Dieses gereinigte DNA-Fragment wurde
an den entsprechenden Restriktionsenzymschnittstellen von pc-DNA3.1
(–) Myc/His-A
(Invitrogen), einem Expressionsvektor für Fusionsproteine, insertiert.
Die kompetente Zelle, Escherichia coli HB101 (Toyobo), wurde gemäß dem üblichen
Verfahren transformiert, und anschließend eine Selektion der Transformante
auf LB Agarmedium, welches 100 μg/ml
an Ampicillin enthielt, durchgeführt.
Nachdem die Plasmid-DNA extrahiert und von dieser Transformante
gereinigt war, wurde die Sequenz des in die multiplen Klonierungsstellen
des Vektors pcDNA3.1 (–)
Myc/His-A insertierten DNA-Fragments analysiert. Dieser Klon wies
im Vergleich zu dem von Wells et al. (Am. J. Physiol., Band 263, Seiten
459–465
(1992)) beschriebenen humanen SGLT2 eine Einzelbasensubstitution
(ATC, welches für
Isoleucin-433 kodiert, wurde durch GTC substituiert) auf. Sequenziell
wurde ein Klon erhalten, in welchem Valin durch Isoleucin-433 substituiert
ist. Dieser das humane SGLT2 exprimierende Plasmidvektor, in welchem
das als Sequenznummer 5 dargestellte Peptid an den carboxylterminalen
Alaninrest gebunden ist, wurde als KL29 bezeichnet.
| Sequenznummer
1 | ATGGAGGAGCACACAGAGGC |
| Sequenznummer
2 | GGCATAGAAGCCCCAGAGGA |
| Sequenznummer
3 | AACCTCGAGATGGAGGAGCACACAGAGGC |
| Sequenznummer
4 | AACAAGCTTGGCATAGAAGCCCCAGAGGA |
| Sequenznummer
5 | KLGPEQKLISEEDLNSAVDHHHHHH |
-
2) Herstellung der Zellen,
welche vorübergehend
humanes SGLT2 exprimieren
-
KL29,
das für
humanes SGLT2 kodierende Plasmid, wurde mittels Elektroporation
in COS-7-Zellen (RIKEN CELL BANK RCB0539) transfiziert. Die Elektroporation
wurde mittels eines GENE PULSER II (Bio-Rad Laboratories) unter
der Bedingung: 0.290 kV, 975 μF,
2 × 106 Zellen an COS-7-Zellen, und 20 μg an KL29
in 500 μl
an OPTI-MEM I-Medium
(Gibco-BRL: LIFE TECHNOLOGIES) in einer Küvette der Ausführung 0.4
cm durchgeführt.
Nach dem Gentransfer wurden die Zellen durch Zentrifugieren geerntet
und mittels OPTI-MEM I-Medium (1 ml/Küvette) resuspendiert. Jeder
einzelnen Vertiefung einer 96-er Wellplatte wurden 125 μl dieser
Zellsuspension hinzugefügt.
Nach Übernachtkultivierung
bei 37°C
unter 5% CO2 wurden jeder einzelnen Vertiefung
125 μl an
DMEM-Medium (Gibco-BRL: LIFE TECHNOLOGIES), welches 10% an fötalem Rinderserum
(Sanko Jyunyaku) enthält,
100 Einheiten/ml an Natriumpenicillin G (Gibco-BRL: LIFE TECHNOLOGIES), und 100 μg/ml Streptomycinsulfat
(Gibco-BRL: LIFE TECHNOLOGIES) hinzugefügt. Nach Kultivierung bis zum
darauf folgenden Tag wurden diese Zellen für eine Messung der inhibitorischen
Aktivität
bezüglich
der Aufnahme von Methyl-α-D-glucopyranosid
verwendet.
-
3) Messung der inhibitorischen
Aktivität
bezüglich
der Aufnahme von Methyl-α-D-glucopyranosid
-
Nach
Entfernen des Mediums der vorübergehend
humanes SGLT2 exprimierenden COS-7-Zellen wurden
jeder einzelnen Vertiefung 200 μl
des Vorbehandlungspuffers (ein pH 7.4 Puffer, welcher 140 mM Cholinchlorid,
2 mM Kaliumchlorid, 1 mM Calciumchlorid, 1 mM Magnesiumchlorid,
10 mM 2-[4-(2-Hydroxyethyl)-1-piperazinyl]ethansulfonsäure und
5 mM Tris(hydroxymethyl)aminomethan enthält) hinzugefügt, und
die Zellen für
10 Minuten bei 37°C
inkubiert. Der Vorbehandlungspuffer wurde entfernt, 200 μl des gleichen
Puffers erneut hinzugefügt,
und die Zellen anschließend
für 10
Minuten bei 37°C
inkubiert. 7 μl
an Methyl-α-D-(U-14C)glucopyranosid
(Amersham Pharmacia Biotech) wurden zu 525 μl des die Probe enthaltenden Aufnahmepuffers
(ein pH 7.4 Puffer, welcher 140 mM Natriumchlorid, 2 mM Kaliumchlorid,
1 mM Calciumchlorid, 1 mM Magnesiumchlorid, 5 mM Methyl-α-D-glucopyranosid,
10 mM 2-[4-(2-Hydroxyethyl)-1-piperazinyl]ethansulfonsäure und
5 mM Tris(hydroxymethyl)aminomethan enthält) hinzugefügt, diese
Mischung gemischt, und anschließend
der für
eine Messung der Aufnahme dienende Puffer hergestellt. Als Kontrolle
wurde der für
eine Messung der Aufnahme dienende Puffer ohne Versuchsverbindung
hergestellt. Zur Abschätzung der
basalen Aufnahme in Abwesenheit einer Versuchsverbindung und Natrium
wurde der für
eine Messung der basalen Aufnahme dienende Puffer, welcher 140 mM
Cholinchlorid anstelle von Natriumchlorid enthält, auf ähnliche Weise hergestellt.
Nach Entfernen des Vorbehandlungspuffers wurden jeder einzelnen
Vertiefung 75 μl
des für
eine Messung der Aufnahme dienenden Puffers hinzugefügt, und
die Zellen für
2 Stunden bei 37°C inkubiert.
Nach Entfernen des für
eine Messung der Aufnahme dienenden Puffers wurden jeder einzelnen
Vertiefung 200 μl
an Waschpuffer (ein pH 7.4 Puffer, welcher 140 mM Cholinchlorid,
2 mM Kaliumchlorid, 1 mM Calciumchlorid, 1 mM Magnesiumchlorid,
10 mM Methyl-α-D-glucopyranosid,
10 mM 2-(4-(2-Hydroxyethyl)-1-piperazinyl]ethansulfonsäure und
5 mM Tris(hydroxymethyl)aminomethan enthält) hinzugefügt, und
augenblicklich entfernt. Nach zwei zusätzlichen Waschvorgängen wurden
die Zellen durch Hinzufügen
von 75 μl an
0.2 N Natriumhydroxid in jede einzelne Vertiefung solubilisiert.
Nachdem die Zelllysate auf die Pikoplatte (Packard) transferiert
und jeder einzelnen Vertiefung 150 μl an MicroScint-40 (Packard)
hinzugefügt
wurden, wurde die Radioaktivität
mittels eines TopCount Mikroplatten-Szintillationszählers (Packard)
gemessen. Der Unterschied bezüglich
der Aufnahme wurde durch Subtraktion der Radioaktivität in der
basalen Aufnahme von jener in der Kontrolle als 100%-Wert erhalten,
wobei anschließend
die Konzentrationen, bei welchen 50% der Aufnahme inhibiert wurden
(IC50-Wert), aus der Konzentrations-Inhibierungs-Kurve
mittels der Methode der kleinsten Quadrate berechnet wurden. Die
Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 1 dargestellt.
-
-
-
Versuchsbeispiel 2
-
Assay zur stimulierenden
Wirkung auf die Ausscheidung von Glucose über den Harn
-
Als
Versuchstier wurden über
Nacht ausgehungerte SD-Ratten (SLC., männlich, 7 Wochen alt, 180–240 g)
verwendet. 10 mg an Versuchsverbindung wurden in 300 μl Ethanol
suspendiert oder gelöst,
und anschließend
durch Zusatz von 1.2 ml an Polyethylenglykol 400 und 1.5 ml an Kochsalz-Lösung gelöst, wobei anschließend eine
Lösung
von 3.3 mg/ml hergestellt wurde. 300 μl dieser Lösung wurden in 2.7 ml der Verdünnungslösung (Kochsalzlösung : Polyethylenglykol
400 : Ethanol = 5:4:1) gelöst,
wobei anschließend
eine Lösung
von 0.33 mg/ml hergestellt wurde. Nachdem das Körpergewicht der Ratten bestimmt
wurde, wurde die Lösung
der Versuchsverbindung in einer Dosis von 3 ml/kg (1 mg/kg) intravenös in die
Schwanzvene injiziert. Zur Kontrolle wurde lediglich die Lösung (Kochsalzlösung : Polyethylenglykol
400 : Ethanol = 5:4:1) in einer Dosis von 3 ml/kg intravenös in die
Schwanzvene injiziert. Augenblicklich nach intravenöser Injektion
in die Schwanzvene wurden den Ratten 200 g/l an Glucoselösung in
einer Dosis von 10 ml/kg (2 g/kg) oral verabreicht. Die intravenöse Injektion
in die Schwanzvene wurde mittels einer 26 G Injektionsnadel und
einer 1 ml Spritze durchgeführt.
Die orale Verabreichung wurde mittels einer Magensonde für Ratten
und einer 2.5 ml Spritze durchgeführt. Der Bestand in einer Gruppe
betrug 2 oder 3. Das Sammeln des Harns wurde in metabolischen Käfigen vorgenommen,
nachdem die orale Verabreichung von Glucose beendet war. Der Zeitpunkt der
Probennahme für
das Sammeln des Harns war 24 Stunden nach oraler Verabreichung der
Glucose. Nachdem das Sammeln des Harns beendet war, wurde das Volumen
des Urins erfasst und die Konzentration an Glucose im Harn gemessen.
Die Konzentration an Glucose wurde mittels eines Kits für Laborversuche
gemessen: Glucose B-Test WAKO (Wako Pure Chemical Industries, Ltd.).
Die in 24 Stunden pro 200 g an Körpergewicht über den
Harn ausgeschiedene Menge an Glucose wurde aus dem Harnvolumen,
der Konzentration an Glucose im Harn, sowie dem Körpergewicht
berechnet. Die Ergebnisse sind nachfolgend in der Tabelle 2 dargestellt.
-
-
Versuchsbeispiel 3
-
Akuter Toxizitätstest
-
Fünf Wochen
alte männliche
ICR-Mäuse
(CLEA JAPAN, INC. 29–34
g, 5 Tiere in jeder Gruppe) wurden für 4 Stunden ausgehungert, und
es wurden 666 mg/ml einer Suspension, welche durch Hinzufügen von Kochsalzlösung : Polyethylenglykol
400 : Ethanol (5:4:1) zu 2-[4-(2-Hydroxyethyl)benzyl]phenyl-β-D-glucopyranosid
(die in Beispiel 10 beschriebene Verbindung) hergestellt wurde,
in einer Dosis von 3 ml/kg (2000 mg/kg) subkutan verabreicht. Bis
zu 24 Stunden nach Verabreichung wurden keine Todesfälle beobachtet.
-
Industrielle
Anwendbarkeit
-
Die
erfindungsgemäßen Glucopyranosyloxybenzylbenzol-Derivate,
welche durch die obige allgemeine Formel (I) dargestellt sind, weisen
eine ausgezeichnete inhibitorische Aktivität bezüglich humanem SGLT2 auf. Die
vorliegende Erfindung kann Mittel zur Prävention oder Behandlung von
Diabetes, durch Diabetes verursachter Störungen, Fettleibigkeit, oder
dergleichen bereitstellen. Da Verbindungen, welche durch die obige allgemeine
Formel (II) dargestellt sind, wichtige Zwischenstufen für die Herstellung
von Verbindungen, welche durch die obige allgemeine Formel (I) dargestellt
sind, darstellen, können
die erfindungsgemäßen Verbindungen,
welche durch die obige allgemeine Formel (I) dargestellt sind, darüber hinaus
leicht über
derartige Verbindungen hergestellt werden.