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Die
Erfindung bezieht sich auf mechanische Fernsteuerungen mittels Kabel,
insbesondere für Ausstattungen
von Kraftfahrzeugen. In der US-A-4,452,097 ist eine Befestigung
für ein
Endstück beschrieben.
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Sie
betrifft eine Haltevorrichtung für
eine Hülle
zur mechanischen Fernsteuerung mittels Kabel, bei welcher die Hülle mit
einem Endstück
versehen ist, das dazu geeignet ist, auf einem Träger gehalten zu
werden.
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Eine
Fernsteuerung dieser Art enthält
gewöhnlich
eine Hülle,
durch die sich ein Kabel erstreckt, das in axialer Richtung in der
Hülle verschiebbar
ist. Das Kabel besitzt zwei Enden, die einem Betätigungsglied bzw. einem beweglichen
Glied unterliegen.
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Bei
einer bevorzugten Anwendung der Erfindung ist das Betätigungsglied
ein drehbares Glied eines Bedienfelds, während das bewegliche Glied
eine Klappe ist, die zu einer Heiz- und/oder Klimatisierungsanlage
eines Kraftfahrzeugs gehört.
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In
einem solchen Fall ist die Hülle
an zumindest einem ihrer Enden mit einem Endstück versehen, das dazu bestimmt
ist, an einen Träger
befestigt zu werden, beispielsweise an ein Steuergehäuse. Es ist
auch möglich,
dass dieses Endstück
sich auf der Seite des beweglichen Glieds befindet.
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Das
Endstück
wird im allgemeinen durch Angießen
an die Hülle
erhalten und ist dazu vorgesehen, an den Träger befestigt zu werden, so
dass das entsprechende Ende der Hülle in einer vorbestimmten
Stellung festgelegt wird.
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Bei
vorbekannten Vorrichtungen dieser Art wird die Hülle am Träger über ein Zusatzteil, wie etwa eine
Schraube, eine Klammer, etc. gehalten.
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Diese
vorbekannten Lösungen
erfordern folglich das Einsetzen eines Zusatzteils, das oftmals einen
großen
Aufwand erfordert und schwierig auszuführen ist, insbesondere bei
automatischen Montagebändern.
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Ferner
macht das Einsetzen dieses Zusatzteils im allgemeinen ein besonderes
Werkzeug erforderlich, wodurch die Montagezeit erhöht wird.
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Ferner
wird bei den Lösungen
aus dem Stand der Technik mit der Befestigung der Hülle diese
starr am Träger
gehalten. Dadurch werden Schwierigkeiten bei der Montage mit entsprechendem
Aufwand beim Einsetzen im Bereich der gesamten Einrichtung hervorgerufen.
Es können
durchaus Verbiegungen im Bereich der Hülle entstehen, wodurch die
Steuerung mittels Kabel erschwert wird.
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Die
Erfindung zielt insbesondere darauf ab, die vorgenannten Nachteile
auszuräumen.
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Sie
zielt insbesondere darauf ab, eine Vorrichtung zu schaffen, die
es ermöglicht,
eine derartige Steuerhülle über Schnellbefestigungsmittel
zu halten, die weder ein Zusatzteil noch ein besonderes Werkzeug
erfordern und die ferner nicht Gefahr laufen, Verbiegungen der Hülle zu verursachen.
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Dazu
schlägt
die Erfindung eine Haltevorrichtung der vorangehend definierten
Art vor, die eine Befestigung enthält, die mit dem Träger geformt
ist und sich aus einer Grundplatte zusammensetzt, die vom Träger hervorgeht,
um eine Aufnahmelagerung des Endstücks und eines Deckels abzugrenzen,
der derart durch ein Film-Scharnier mit der Grundplatte verbunden
ist, dass der Deckel dazu geeignet ist, zwischen einer Öffnungsposition
für die
Einführung des
Endstücks
und einer Verriegelungsposition zum Einschließen des Endstücks zu drehen,
und in der Verriegelungsposition des Deckels das Endstück in der
Lagerung gehalten wird, indem es axial blockiert ist und frei rotieren
kann.
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Damit
liefert die Erfindung eine Befestigung, die einstückig mit
dem Träger
ausgebildet ist und im wesentlichen eine Grundplatte, die vom Träger hervorgeht,
und einen Deckel enthält,
der über
ein Film-Scharnier verschwenkt werden kann.
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Dieses
Scharnier ermöglicht
es, dass die Hülle
sich bei der Montage positionieren lässt, indem sie sich um sich
selbst dreht, da das Endstück
und die Hülle
frei drehbar sind.
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Dieser
Aspekt der freien Drehbarkeit ist sehr wichtig, da nach dem Befestigen
der Hülle
mit ihrem jeweiligen Ende sie sich durch Drehung um sich selbst
positioniert.
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Ein
derartiges Scharnier wird durch lokale Materialschwächung zwischen
Grundplatte und Deckel hergestellt, um einen verformbaren Bereich
zu erhalten. Daraus ergibt sich, dass der Deckel dazu geeignet ist,
bezüglich
der Grundplatte zu verschwenken, indem er zugleich einstückig mit
dieser ausgebildet ist.
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Auf
diese Art und Weise wird eine Befestigung erhalten, die einteilig
Bestandteil des Trägers ist
und somit mit diesem beim Formen erhalten wird, so dass die Hülle am Träger gehalten
werden kann, ohne dass es dabei erforderlich wäre, auf ein Zusatzteil noch
auf ein besonderes Werkzeug zurückzugreifen.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der Deckel dazu geeignet, sich über einen
Winkelbereich von etwa 90° zwischen
der Öffnungsposition
und der Verriegelungsposition zu drehen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
enthält vorteilhaft
Verriegelungsmittel, um den Deckel auf der Grundplatte zu verriegeln.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
enthalten diese Verriegelungsmittel eine Zunge, die untrennbar mit
dem Deckel verbunden ist und die dazu geeignet ist, sich in der Öffnung von
der Grundplatte in der Verrieglungsposition zu lagern.
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Vorteilhaft
ist der Deckel im Inneren mit einem Halteanschlag versehen, der
sich nahe beim Film-Scharnier befindet und der dazu geeignet ist, sich
hinter eine Anschlagkante aufzustützen, die im Inneren der Grundplatte
gebildet ist, wenn sich der Deckel in der Schließposition befindet.
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Dies
verschafft eine zusätzliche
Sicherheit in dem Falle, dass das Film-Scharnier unbeabsichtigt beschädigt würde. Das
Endstück
der Hülle
wird nämlich
in der Befestigung selbst dann gehalten, wenn das Film-Scharnier
zu Bruch geht.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung enthält
der Deckel eine angepasste innere Wand, die dazu geeignet ist, einen Teil
einer Aufnahmemulde des Endstücks
zu definieren.
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In
einem solchen Fall ist vorteilhaft vorgesehen, dass die Grundplatte
einen anderen Teil dieser Aufnahmemulde definiert.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung enthält
die Grundplatte eine erste Wand, mit der der Deckel verbunden ist,
und eine zweite Wand, die der ersten Wand gegenüberliegt und die dazu geeignet
ist, mit dem Deckel für
die Verriegelung zusammenzuwirken.
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Vorteilhaft
kann sich diese zweite Wand bei der Verriegelung des Deckels elastisch
durchbiegen.
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Bei
dieser bevorzugten Ausführungsform enthält die Grundplatte
darüber
hinaus zwei seitliche Wände,
die auseinander liegen und die zwischen der ersten Wand und der
zweiten Wand angeordnet sind, um eine viereckige Struktur zu definieren.
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Somit
definieren diese vier Wände
eine Art Schacht, der eine Aufnahmelagerung für das Endstück des Kabels bildet.
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Die
beiden vorgenannten seitlichen Wände definieren
vorteilhaft einen internen Abstand, der der axialen Länge des
Endstücks
entspricht.
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Wenn
somit das Endstück
in die Aufnahmelagerung eingesetzt wird, bilden die beiden seitlichen Wände Anschläge, welche
die axiale Verlagerung des Endstücks
begrenzen.
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Das
Endstück
kann verschiedene Formen annehmen. Somit kann es eine allgemeine
Rotationsform aufweisen, insbesondere eine allgemeine zylindrische
Form, oder auch ein Außengewinde
enthalten.
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Der
Träger
ist vorteilhaft aus thermoplastischem Material geformt, insbesondere
vom Typ Polyethylen, Polypropylen, ABS, etc.
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Die
erfindungsgemäße Befestigung
ist so definiert, dass sie den Abreißbeanspruchungen standhält, die
vom Hersteller gefordert werden. Das Erfordernis, einem Abreißen standzuhalten,
ist dadurch bedingt, dass im Falle eines Entkoppelns der Befestigung
von der Hülle
und von ihrem Befestigungsträger,
es dann schwierig ist, ein bewegliches Glied zu betätigen. Dies
ist insbesondere bei der Steuerung der Klappen einer Heiz- und/oder
Klimatisierungsanlage von Kraftfahrzeugen der Fall.
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Bei
einer bevorzugten Anwendung der Erfindung ist der Träger Bestandteil
eines Gehäuses
zur Steuerung einer Ausstattung eines Kraftfahrzeugs.
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Bei
der nachfolgenden Beschreibung, die sich nur beispielhaft versteht,
wird auf die beigefügten
Zeichnungen Bezug genommen, worin zeigt:
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1 eine
mechanische Fernsteuerung mittels Kabel, die bei der Steuerung einer
Ausstattung angewandt wird und eine Hülle enthält, die über zwei erfindungsgemäße Haltevorrichtungen
gehalten wird,
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2 eine
Schnittansicht einer Haltevorrichtung einer Hülle für eine Fernsteuerung mittels
Kabel, wobei die Hülle
vor dem Einführen
in die Vorrichtung dargestellt ist,
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3 eine
Draufsicht entsprechend 2 in einer späteren Phase,
in welcher der Deckel in Öffnungsstellung
ist,
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4 eine
Schnittansicht entlang der Linie IV-IV aus 3,
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5 eine
Schnittansicht entlang der Linie V-V aus 4,
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6 eine
Ansicht analog zu 4 in einer späteren Phase
zwischen der Öffnungsstellung
und einer Verriegelungsstellung des Deckels,
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7 eine
Ansicht analog zu 6, bei welcher der Deckel in
Verrieglungsstellung ist,
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8 eine
Schnittansicht entlang der Linie VIII-VIII aus 7,
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9 eine
Seitenansicht entsprechend 4, und
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10 bis 13 Schnittansichten
analog zu 5, welche Endstücken verschiedener
Formen entsprechen.
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Zunächst sei
auf 1 Bezug genommen, die eine mechanische Fernsteuerung
mittels Kabel zeigt, die bei der Steuerung einer Ausstattung, im vorliegenden
Beispiel einer Klappe 2, Anwendung findet, die mit einem
Hebel 4 drehfest verbunden ist, der um eine Achse 6 verschwenkbar
gelagert ist. Der Hebel 4 wird ausgehend von einem Betätigungsglied 8 drehend
betätigt,
wie etwa einem drehbaren Steuerglied, das um eine Achse 9 drehbar
gelagert ist und von einem Steuergehäuse (nicht dargestellt) getragen
wird.
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Bei
einer bevorzugten Anwendung der Erfindung ist dieses Steuergehäuse in einem
Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs untergebracht und die Klappe 2 ist
dazu vorgesehen, einen Luftstrom in einer Heiz- und/oder Klimatisierungsanlage
für den Fahrgastraum
des Fahrzeugs zu leiten.
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Die
mechanische Steuerung aus 1 enthält eine
Hülle 14,
durch die sich ein Betätigungskabel 16 erstreckt,
gewöhnlich
ein aus Stahl hergestelltes Ein- oder
Mehrstrangkabel, und diese Hülle
wird über
zwei erfindungsgemäße Haltevorrichtungen 10, auch
Befestigungen genannt, gehalten.
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Das
Kabel enthält
ein erstes Ende 11, das ein Endstück bildet und am Betätigungsglied 8 befestigt
ist, sowie ein zweites Ende 13, das ein Endstück bildet
und an der Klappe 2 befestigt ist.
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Die
Hülle 16 wird
benachbart zu ihren Enden über
zwei im wesentlichen identische Haltevorrichtungen 10 gehalten,
die am Fahrzeug, d. h. am Steuergehäuse und an der Heiz- und/oder
Klimatisierungsanlage vorgesehen sind.
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Nachfolgend
sei auf 2 Bezug genommen, die eine der
beiden vorgenannten Haltevorrichtungen zeigt. Diese Vorrichtung
enthält
eine mit einem Träger 12 (teilweise
dargestellt) geformte Befestigung 10, bestehend beispielsweise
aus einem Gehäuse,
wie etwa aus dem vorgenannten Steuergehäuse.
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Die
Hülle 14 enthält ein Endstück 18,
im vorliegenden Beispiel insgesamt kreiszylinderförmig, das
außen
umgossen und dazu vorgesehen ist, mit der Befestigung 10 zusammenzuwirken.
Die Befestigung 10 ist dazu bestimmt, diese Hülle in einer
vorbestimmten Stellung bezüglich
des Trägers 12 so
zu halten, dass sie axial festgelegt und dabei frei drehbar ist.
Diese Befestigung 10 ist mit dem Träger 12 geformt, wobei
die Einheit aus einem geeigneten Kunststoff hergestellt ist, im
allgemeinen aus einem thermoplastischen Material, insbesondere vom
Typ Polyethylen, Polypropylen, ABS, etc.
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Die
Befestigung 10 besteht im wesentlichen aus einer Grundplatte 20,
die vom Träger
hervorgeht, und aus einem Deckel 22, der derart über ein Film-Scharnier 24 mit
der Grundplatte verbunden ist, dass der Deckel bezüglich der
Grundplatte um eine Anlenkung mit der Achse x-x verschwenken kann.
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Im
Gebiet der Kunststoffe ist es bekannt, ein sogenanntes "Film-Scharnier" durch eine bereichsweise
Kunststoffmaterialschwächung
auszubilden, um einen Verformungsbereich zwischen zwei Teilen zu
erlangen, die zu einem gleichen Bauteil gehören und somit fest miteinander
verbunden bleiben.
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Im
allgemeinen wird ein Materialschwächungsbereich hergestellt,
dessen Dicke beispielsweise zwischen 0,1 und 0,2 mm liegt.
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Wie
später
ersichtlich ist, ist der Deckel dazu geeignet, bezüglich der
Grundplatte zwischen einer Öffnungsposition
für die
Einführung
des Endstücks zwischen
Grundplatte und Deckel, wie in 2 gezeigt
ist, und einer Schließ- bzw. Verriegelungsposition
zu verschwenken, in welcher der Deckel in Richtung der Grundplatte
umgeklappt ist, um gemeinsam eine Aufnahmelagerung zu definieren,
die in ihrer Form der des Endstücks
angepasst ist, um letzteres eingeschlossen, d. h. axial festgelegt
und frei drehbar, zu halten.
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Nachfolgend
sei auf 3 bis 5 Bezug genommen,
die verschiedene Ansichten der erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigen und
in welchen der Deckel in Öffnungsstellung
ist und die Hülle
an der Innenseite des Deckels anliegt. Wie in diesen Figuren ersichtlich
ist, hat die Grundplatte 20 eine insgesamt viereckige Struktur,
die eine Art "Schacht" definiert.
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Die
Grundplatte 20 enthält
eine erste Wand 26, die sich ausgehend vom Träger erhebt
und mit welcher der Deckel 22 über das Film-Scharnier 24 verbunden
ist. Der Deckel 22 enthält
dem Film-Scharnier 24 entgegengesetzt eine abgeschrägte Zunge 28,
deren Funktion später
erläutert wird.
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Die
Grundplatte 20 enthält
ferner eine zweite Wand 30, die der ersten Wand 26 entgegengesetzt ist
und sich im wesentlichen parallel zu dieser erstreckt. Diese zweite
Wand erhebt sich auch ausgehend vom Träger 12, jedoch über eine
Höhe, die über die
Wand 26 hinausgeht.
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Die
Wand 30 ist so ausgespart, dass die eine Öffnung bzw.
einen inneren Schlitz 32 definiert, der insbesondere von
einer Kante 34 begrenzt wird, die dazu bestimmt ist, mit
der Zunge 28 zusammenzuwirken, um gemeinsam Mittel zum
Verriegeln des Deckels bezüglich
der Grundplatte zu bilden, wie später ersichtlich wird.
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Die
Wand 30 kann sich bezüglich
des Trägers 12 so
durchbiegen, dass sie sich von der Wand 26 in Pfeilrichtung
F (4 und 9) entfernt, wie später ersichtlich
wird.
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Die
Grundplatte 20 enthält
ferner zwei seitliche Wände 36,
die voneinander beabstandet sind und die jeweils zwischen der ersten
Wand 26 und der zweiten Wand 30 angeordnet sind,
um die vorgenannte viereckige Struktur zu definieren.
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Wie
insbesondere aus 3, 4 und 9 hervorgeht,
sind die Wände 36 jeweils
mit der Wand 26 verbunden, hängen jedoch nicht mit der Wand 30 zusammen,
um ihr eine Durchbiegung zu gestatten. Dazu enthält jede der Wände 36 einen Längsschlitz 38,
aufgrund dessen die Wand 30 von den Seitenwänden 36 entkoppelt
werden kann.
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Die
Wände 36 sind
gegenüberliegend
angeordnet und lassen zwischen sich einen Freiraum E frei (5),
der höchstens
im wesentlichen gleich der axialen Länge L des Endstücks 18 ist.
Dadurch ist es möglich,
das Endstück
zwischen den beiden Wänden 36 lagern,
um es in axialer Richtung festzulegen und dabei frei drehbar zu
lassen, selbst nach dem Schließen
des Deckels 22.
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Wie
insbesondere aus 4 bis 9 ersichtlich
ist, enthält
ferner jede der Seitenwände 36 eine
U-förmige
Ausnehmung 40, um die Hülle 14 beiderseits
des Endstücks
aufzunehmen.
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Somit
trägt die
Grundplatte 20 dazu bei, eine Lagerung, auch Mulde genannt,
zu definieren, um das Endstück
der Hülle
aufzunehmen.
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Der
Deckel 22 (4) enthält einen Schenkel 42,
der den eigentlichen Deckel bildet und von der Zunge 28 fortgesetzt
wird, sowie einen Schenkel 44, der sich insgesamt senkrecht
zum Schenkel 42 nach innen erstreckt.
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Dieser
Schenkel 44 ist ausgeformt, um eine Seite und zusammen
mit dem Schenkel 42 eine U-förmige Lagerung 46 zum
Aufnehmen des Endstücks
(4 und 9) zu definieren. In dieser Öffnungsposition
des Deckels kann somit das Endstück 18 in
dieser ausgeformten Innenwand 46 aufgenommen werden, die
einen Teil einer Aufnahmemulde für das
Endstück
definiert.
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Auf
der gegenüberliegenden
Seite definiert der Schenkel 44 einen Halteanschlag 48,
der nach innen gerichtet ist und nahe bei dem Film-Scharnier 24 liegt.
Dieser Anschlag ist dazu geeignet, sich hinter einer Anschlagkante 50 aufzustützen, die
im Inneren der Grundplatte auf der Innenseite der Wand 26 gebildet
ist. Der Anschlag 48 ist dazu geeignet, mit der Anschlagkante 50 nach
dem Verschwenken des Deckels zusammenzuwirken.
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In
der Stellung gemäß 3 bis 5 und 9 befindet
sich der Deckel in Schließposition, wobei
der Schenkel 42 in einer Ebene senkrecht aufgestellt ist,
die insgesamt parallel zu der Ebene der Wand 26 verläuft. In
dieser Position ist das Endstück 18 in
der Innenwand 46 des Deckels aufgenommen, die zumindest
teilweise die Aufnahmemulde für
das Endstück
bildet.
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Anschließend wird
der Deckel 22 um die von dem Film-Scharnier 24 definierte
Anlenkung in Uhrzeigerrichtung verschwenkt, wie mit Pfeil F in 4 und 9 dargestellt
ist.
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Der
Deckel durchwandert somit eine Vielzahl von Zwischenstellungen,
von denen eine in 6 dargestellt ist. In dieser
Zwischenstellung ist der Deckel um etwa 45° bezüglich der vorhergehenden Stellung
verschwenkt. Er hat das Endstück
mit sich mitgenommen, das somit teilweise zwischen Deckel 22 und
Wand 30 eingeschlossen liegt.
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Dann
wird der Deckel weiter verschwenkt, um ihn in eine Schließstellung
zu bringen, die auch Verriegelungsstellung genannt wird, wie sie
in 7 und 8 dargestellt ist.
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In
dieser Stellung ist der Deckel um etwa 90° bezüglich der Öffnungsstellung gemäß 4 und 9 verschwenkt.
Die Zunge 28, die eine abgeschrägte Form hat, hat die Wand 30 verschoben,
die in Pfeilrichtung F durchgebogen ist. Somit ist diese Zunge unter
die Kante 34 gelangt, um eine Verriegelung des Deckels
bezüglich
der Grundplatte zu gewährleisten,
wenn die Wand 30 in ihre ursprüngliche Stellung aufgrund ihrer
Eigenelastizität
zurückgekehrt
ist.
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In
der Stellung gemäß 7 und 8 ist das
Endstück 18 der
Hülle in
der Lagerung eingeschlossen, die von der Grundplatte und dem Deckel begrenzt
wird. Es wird axial zwischen den Seitenwänden 36 der Grundplatte
und radial von der Innenwand 46 des Deckels sowie von den
U-förmigen
Ausnehmungen 40 der Wände 36 gehalten,
welche die Hülle
beiderseits des Endstücks
umschließen.
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Somit
kann das Endstück
leicht in den Deckel in Offenstellung eingesetzt und dann nach Verschwenken
des Deckels bezüglich
der Grundplatte bis in die Verriegelungsstellung festgelegt werden und
dabei die Möglichkeit
für die
Hülle aufrecht
erhalten werden, sich um sich selbst zu drehen. Somit bildet die
erfindungsgemäße Haltevorrichtung
einen Drehzapfen, durch den das Endstück der Hülle und die Hülle sich
frei drehen können
und dabei jegliche Gefahr einer Verbiegung der Hülle vermeiden.
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In
der Verriegelungsstellung gemäß 7 wirkt
der Anschlag 48 mit der Anschlagkante 50 zusammen,
wodurch eine Sicherheit gewährleistet
ist. Wenn nämlich
das Film-Scharnier unbeabsichtigt beschädigt würde, dann würden der Anschlag und die Anschlagkante
miteinander zusammenwirken, um den Deckel daran zu hindern, sich
von der Wand 26 zu lösen.
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Normalerweise
ist eine derartige Befestigung dazu vorgesehen, bei einer Erstmontage
und gegebenenfalls bei einer Reparatur betätigt zu werden, so dass das
Film-Scharnier nicht dazu bestimmt ist, mehrmals zu funktionieren.
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Wenn
es erforderlich ist, das Endstück
zu demontieren, genügt
es, die Wand 30 wegzunehmen, um die Zunge 28 freizugeben
und den Deckel in der umgekehrten Richtung zu verschwenken, um ihn
in die Öffnungsstellung
zurückzuführen.
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Bei
der vorangehend beschriebenen Ausführungsform hat das Endstück insgesamt
eine zylindrische Rotationsform.
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Es
ist jedoch zweckdienlich, ihm andere Formen zu verleihen, wobei
für diesen
die Möglichkeit beibehalten
wird, sich um sich selbst zu drehen.
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Bei
der in 10 dargestellten Ausführungsform
besteht das Endstück 18 aus
einem einfachen Zylinder.
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Bei
der Ausführungsform
gemäß 11 enthält das Endstück 18 ein
Außengewinde 52,
das einen Gewindegang bildet. In einem derartigen Fall kann an dem
anderen Ende der Hülle
ein analoges Endstück 18' mit einem Gewinde 52' so vorgesehen werden,
dass die Gewinde 52 und 52' gegenläufig sind.
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Bei
der Ausführungsform
gemäß 12 enthält das Endstück 18 Riefen 54,
durch die eine Einstellung möglich
ist.
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Schließlich hat
bei der Ausführungsform
gemäß 13 das
Endstück 18 eine
Rotationsform und enthält
einen ringförmigen
Schlitz 56.
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Es
versteht sich, dass die Hülle
mit zumindest einer Befestigung 10, vorzugsweise aber mit zwei
Befestigungen 10 gehalten werden kann, d. h. hier auf der
Seite des Steuergehäuses
und/oder auf der Seite der Einrichtung.
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Die
Erfindung findet bevorzugt bei Fernsteuerungen mittels Kabel für Ausstattungen
von Kraftfahrzeugen Anwendung.