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DE60114400T2 - Verfahren und vorrichtung zur detektion abnormaler situtationen - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zur detektion abnormaler situtationen Download PDF

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DE60114400T2
DE60114400T2 DE60114400T DE60114400T DE60114400T2 DE 60114400 T2 DE60114400 T2 DE 60114400T2 DE 60114400 T DE60114400 T DE 60114400T DE 60114400 T DE60114400 T DE 60114400T DE 60114400 T2 DE60114400 T2 DE 60114400T2
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DE
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detecting unusual
detecting
alarm
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DE60114400T
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Claude Gagnarde
Sandrine Thuillier
Michel Billon
Michel Valette
Philippe Cosquer
Helène VINESSE
Pierre Lutzler
Odile Faraldi
Henry L'her
Olivier Sentieys
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Universite de Rennes 1
Original Assignee
Universite de Rennes 1
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Description

  • Die Erfindung betrifft das Erfassen bestimmter ungewöhnlicher Situationen, insbesondere pathologischer Art und darunter Stürze,eines menschlichen Subjektes. Der besondere Zweck dieser Erfassung besteht in der Übertragung eines Alarms zu einer dritten Person (physische Person oder Dienstleistung usw.), die eine Fernüberwachung ausübt.
  • Die Erfindung kann bei vielen Situationen zum Einsatz kommen und insbesondere dazu dienen, um ältere Personen oder Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit, isolierter Arbeiter, Kinder, Tiere usw., entsprechend auszustatten.
  • Die bekannten Fernalarmsysteme bestehen üblicherweise aus einem Gerät, das vom Subjekt zu tragen und mit einer festen Basis verbunden ist, beispielsweise über eine HF-Funkverbindung. Bei einer ungewöhnlichen Situation, sendet die feststehende Basis eine kodierte Meldung, die beispielsweise über das Telefonnetz zu einem spezialisierten Zentrum übertragen wird. In einigen Institutionen kann diese Meldung über ein internes Netz übertragen werden.
  • In allen Fällen sehen diese Systeme ein nachträgliches und willentliches Auslösen des Prozesses, als Folge eines Sturzes oder eines Unwohlseins vor. Dies setzt demnach voraus, dass das Subjekt in der Lage ist, und den Willen hat, den Alarm auszulösen.
  • Es sind bereits mehrere Fernalarmsysteme bekannt. Insbesondere gibt es Systeme, die als Medaillon um den Hals getragen werden und bei denen ein Festziehen oder Ziehen den Alarm auslöst. Außer der Tatsache, dass es sich dabei um passive Systeme handelt (die eine willentliche Aktion des Trägers erfordern), führen sie häufig zu Fehlalarmen, beispielsweise nachts, wenn sie getragen werden und sich unbeabsichtigt in der Bettwäsche verfangen. Man weiß auch nicht, wann diese Systeme getragen werden.
  • Es sind ebenfalls Bewegungsfühler bekannt, die über ungewöhnliche nächtliche Aktivitäten Auskunft geben oder Positionsfühlersysteme, mit denen die Betten in einigen medizinischen Institutionen ausgestattet sind.
  • Um in der Tat, ausgehend vom Schwerpunkt einer Person, einen Sturz zu beschreiben, ist es notwendig, die Kinematik aufzustellen, d.h., die Ausgangsbedingungen (Masse, Größe, Position), die drei Beschleunigungen und die drei Drehbewegungen zu kennen. Eine derartige Lösung schlägt die französische Patentschrift FR-2760116 vor, bei der zwei Gyrometer zum Einsatz kommen. Die Laufbahn wird berechnet und ein Neigungsmesser gibt Auskunft über das Ende der Bewegung.
  • Das Gerät kann in einer Kleidungstasche getragen werden, weist jedoch einen hohen Energieverbrauch auf, was seinen Einsatz für Personen, die sich in isolierter Lage befinden, stark einschränkt. Ferner erlaubt es nur das Feststellen starker Stürze und nicht eines „Mikrosturzes" des Patienten auf seinem Bett oder ein langsames Fallen, beispielsweise an einer Wand entlang. Es ist bekannt, dass eine Person, die in ihren Bewegungen physisch eingeschränkt ist, Stützpunkte beim Laufen sucht. Ebenso führt ein Unwohlsein beim Sitzen oder Liegen zu keiner Alarmauslösung.
  • Es sind ferner Systeme bekannt, bei denen das Erfassen der Verlangsamung beim Sturz und eines Stimmenkanals in zwei Richtungen einander zugeordnet werden, auch Systeme, bei denen das Verhältnis zwischen dem Schutz im Verhältnis zur vertikalen Lage und das Auswerten der kinetischen Energie des menschlichen Körpers entscheidend ist, sowie Systeme, bei denen eine Analyse der Aktivitätsmessung und die Angaben eines Positionsfühlers einander zugeordnet werden.
  • Diese verschiedenen Techniken sind nicht 100%ig effektiv und können nur schwere Stürze mit unterschiedlicher Genauigkeit erfassen. Sie weisen zwei besonders schwerwiegende Nachteile auf:
    • – es werden nicht alle Stürze und Unwohlseinsituationen systematisch erfasst, insbesondere dann, wenn das Subjekt sitzt oder liegt;
    • – sie lösen eine große Zahl von Fehlalarmen aus.
  • Es sind andererseits nicht ambulante medizinische Überwachungsgeräte bekannt, die in der Lage sind, Messwerte bestimmter physiologischer Parameter zu übertragen. Die anspruchsvollsten unter ihnen benutzen die Fernmedizin. Dabei handelt es sich um komplexe und kostspielige Systeme, die nur bestimmten Typen von Patienten vorbehalten sind und nicht für ältere und/oder schwer bewegliche Personen geeignet sind, die sich alleine an isolierten Orten befinden.
  • Es sind noch verschiedene Arten physiologischer Fühler bekannt (Puls, Atem, Temperatur usw.), die jedoch nie mit entscheidungsfindenden Vorgängen verbunden sind und das Erfassen einer ungewöhnlichen Situation, beispielsweise einen Sturz, nicht ermöglichen.
  • Gemäß Dokument US-5 515 858 ist ebenfalls ein System bekannt, das einerseits in der Lage ist, Informationen bezüglich der Aktivitätsmessungen und andererseits physiologische Informationen zu berücksichtigen. Das Dokument FR-2 785 073 bietet ebenfalls ein solches System an, bei dem das gleichzeitige Berücksichtigen beider Informationsarten vorgeschlagen wird. In beiden Fällen müssen für jede Informationsart spezifische Messmittel zum Einsatz kommen.
  • Die Erfindung hat insbesondere zur Aufgabe diese verschiedenen Nachteile des bisherigen Standes der Technik abzustellen.
  • Genauer gesagt, besteht eine Aufgabe der Erfindung im Bereitstellen einer Vorrichtung und eines Verfahrens zum Erfassen von ungewöhnlichen Situationen, insbesondere Stürze, die eine optimale Zuverlässigkeit (d.h. von nahezu 100%) aufweisen. Insbesondere ist eine Aufgabe der Erfindung die Erfassung aller Arten von Stürzen, auch wenn das die entsprechende Vorrichtung tragende Subjekt bettlägerig ist oder sitzt, oder wenn sich der Körper an einer Wand abstützt.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist das Bereitstellen einer Vorrichtung und eines Verfahrens, bei denen Fehlalarmauslösungen (beispielsweise aufgrund einer plötzlichen Bewegung, eines unbeabsichtigten Schlags usw.) abgestellt oder zumindest sehr stark eingeschränkt werden.
  • Anders ausgedrückt, ist eine Aufgabe der Erfindung das Erfassen ungewöhnlicher Situationen unter sichereren und effektiveren Bedingungen, als dies der Fall bei den derzeit bekannten Techniken ist.
  • Andererseits ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zu liefern, für die Folgendes gelten soll:
    • – relativ einfache und kostengünstige Herstellung;
    • – geringer Energieverbrauch und somit gute Autonomie;
    • – geringer Platzbedarf und ergonomisches Design (d.h., keine Beeinträchtigung des Trägers);
  • Diese Aufgaben sowie andere, die im Nachhinein ersichtlich werden, erreicht man nach der Erfindung mit Hilfe einer Erfassungsvorrichtung nach Anspruch 1.
  • So erreicht man nach der Erfindung eine effektive und genaue Erfassung ungewöhnlicher Situationen, wobei zwei Typen von Informationen berücksichtigt werden.
  • Es ist selbstverständlich möglich, dass unter bestimmten Umständen, die Aktivitätsinformationen ausreichen (zum Beispiel ein heftiger Sturz). In diesem Falle müssen die physiologischen Informationen nicht unbedingt beachtet werden. Es kann andererseits vorgesehen werden, dass physiologische Informationen periodisch aufgezeichnet und analysiert werden, auch dann, wenn keine beunruhigende Information vorliegt.
  • Genauer gesagt umfasst die Vorrichtung der Erfindung:
    • – Mittel zum Erfassen einer potentiell ungewöhnlichen Situation, versorgt von einem Aktivitätsmesssystem, das die Aktivitätsinformation(en) liefert und,
    • – Mittel zum Bestätigen der potentiell ungewöhnlichen Situation, versorgt von mindestens einem physiologischen Fühler, der die physiologische Informationen) liefert.
  • Wie bereits oben angegeben, kann es sich dabei nur um eine Anwendungsart unter mehreren der Aktivitätsinformationen und der physiologischen Informationen handeln.
  • Bevorzugterweise ist bei kontinuierlichem Betrieb, nur die Berücksichtigung einer Aktivitätsinformation aktiv und eine physiologische Information wird in regelmäßigen Abständen und/oder beim Auftreten einer potentiell ungewöhnlichen Situation berücksichtigt.
  • Dieser Ansatz ermöglicht das Verwirklichen von Systemen mit geringem Energieverbrauch, da die physiologischen Informationen nur im Zweifelsfall erfasst und analysiert werden. Bei andauerndem Betrieb werden nur die Aktivitätsinformationen verfolgt.
  • Die Technik der Erfindung unterscheidet sich demnach von den Systemen zum Erfassen von Aktivitäten, die einen Beschleunigungsmesser oder vorteilhafterweise sogar zwei Beschleunigungsmesser umfassen, wobei im zweiten Fall deren Ausgangswerte summiert werden, um ein einziges Aktivitätssignal zu bilden, das die Erfassungsmittel einer potentiell ungewöhnlichen Situation versorgt. Solche Systeme werden insbesondere in den bereits erwähnten Dokumenten FR-2785 073 und US-5 515 858 vorgestellt.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführung umfasst das System zur Aktivitätsmessung mindestens einen Druckfühler, der ebenfalls das Erfassen von physiologischen Parametern ermöglicht. Das vom Druckfühler abgegebene Signal enthält somit eine Vielfalt von Informationen, und es erfolgt bevorzugtennreise eine erste Trennung der Variablen nach Aktivitätsinformationen und physiologischen Parametern. Ein Teil der Bewegungsinformation kann somit von einer nicht linearen Schnittstelle verarbeitet werden und dazu dienen, den Mikroprozessor als Folge einer unterbrochenen Bewegungsaktivität zu aktivieren.
  • Der Druckfühler bildet dann gleichzeitig mindestens ein Teil des Systems zur Aktivitätsmessung und mindestens ein Teil der physiologischen Fühler.
  • Bevorzugterweise liefert der physiologische Fühler bzw. liefern die physiologischen Fühler mindestens eine Information, die Folgendes umfasst:
    • – den Puls;
    • – eine Größe, die Funktion des Blutdrucks ist (beispielsweise ein externer Druck, der eine Funktion des Blutdrucks ist und durch das Atmen moduliert wird, wobei die Analyse das Demodulieren dieser Größe und das Berechnen des Pulses ermöglicht);
    • – den Atemrhythmus und/oder den Atmungsdurchsatz,
    • – die Temperatur (insbesondere die örtliche Hauttemperatur),
    sowie die Variationen und/oder Kombinationen dieser Größen.
  • Die Mehrzahl dieser Daten können aus dem von einem einzelnen Druckfühler gelieferten Signal abgeleitet werden. So setzt vorteilhafterweise die Vorrichtung nach der Erfindung mindestens einen dynamischen Druckfühler ein, der auf den Herzschlag des Subjektes reagiert. Es kann insbesondere die Ausführung eines solchen Fühlers in Betracht gezogen werden, die ein elastisches Armband aufweist, wobei der im inneren Handgelenk fühlbare Herzschlag übertragen wird.
  • Vorteilhafterweise verfügt die Vorrichtung der Erfindung über Mittel zum Messen einer für die Wirkungskraft der Vorrichtung auf die Haut des Subjektes repräsentativen Information. Vorteilhafterweise ermöglicht diese Information darüber hinaus zu prüfen, dass die Vorrichtung auch tatsächlich getragen wird (und ordnungsgemäß befestigt ist).
  • Nach einer bevorzugten Ausführung weist sie die Form einer Armbanduhr auf. Man verfügt dann über eine praktische und unauffällige Vorrichtung.
  • Vorteilhafterweise umfasst die Vorrichtung nach der Erfindung einen Berührungsfühler oder Kolben, der eine Schnittstelle zwischen der Haut des Subjektes und mindestens einem physiologischen Fühler bildet. Das sichert die Selbstständigkeit gegenüber den Problemen, die sich aufgrund einer Bewegung oder einer Verschiebung des Stützbereiches auf der Haut des Trägers ergeben.
  • Nach einer vorteilhaften Eigenschaft der Erfindung verfügt die Vorrichtung über Mittel zum Auslösen einer örtlichen Alarmmeldung sowie über Mittel zum Übertragen dieser Alarmmeldung an einen entfernten Standort, nach einer vorgegebenen Zeit, wenn die Alarmmeldung nicht vorher manuell vom Subjekt abgestellt wurde.
  • So vermeidet man die Übertragung von Fehlalarmen zu den entfernten Verwaltungsstandorten. Der Träger stellt selbst die Verwaltung der Fehlalarmmeldungen sicher.
  • Vorteilhafterweise umfasst die Vorrichtung ebenfalls Mittel zur manuellen Auslösung, die eine Alarmmeldung an einen fernen Standort senden. Der Träger kann so die Überwachungsstelle auch bei Fehlen einer automatischen Erfassung benachrichtigen, beispielsweise im Falle eines Unwohlseins oder beim Auftreten von Zeichen, die ein solches ankündigen.
  • Nach einer bevorzugten Ausführung erfolgt die manuelle Auslösung durch starken Druck auf die Vorrichtung, um auf die Mittel zum Messen einer für die Wirkungskraft repräsentativen Information einzuwirken.
  • Der Einsatz ist dann sehr einfach und benötigt keine zusätzlichen Mittel.
  • Vorteilhafterweise verfügt die Vorrichtung der Erfindung über Mittel zum Speichern von mindestens einem Sturzmodell und/oder einer Reihe der erwähnten physiologischen Messungen.
  • Bevorzugterweise werden Mittel zum Anzeigen von mindestens einer der folgenden Informationen vorgesehen:
    • – Uhrzeit und Datum;
    • – physiologische Informationen;
    • – Alarme;
    • – persönliche Meldungen zu einem gegebenen Zeitpunkt;
    • – Ortungsinformationen.
  • Die Vorrichtung kann ebenfalls mindestens eine Fotodiode zum Senden von Informationen an Verarbeitungsmittel der Vorrichtung und/oder zum Liefern einer aufklärenden Information aufweisen.
  • Die Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen kann ebenfalls ein Mikrophon aufweisen, das mit einem Fluchtverhinderungssystem verbunden sein kann, darüber hinaus über Ortungsmittel und/oder Mittel zur physiologischen Überwachung verfügen.
  • Die Erfindung betrifft ebenfalls das in der oben beschriebenen Vorrichtung angewandte Verfahren. Dieses Verfahren umfasst insbesondere einen Schritt zum Erzeugen eines für eine ungewöhnliche Situation repräsentativen Alarmsignals, als Funktion der Analyse von mindestens einer Aktivitäteninformation und, zumindest in einigen Fällen, von mindestens einer physiologischen Information.
  • Bevorzugterweise umfasst das Verfahren die folgenden Schritte:
    • – Erfassung einer potentiell ungewöhnlichen Situation, als Funktion der besagten Aktivitätsinformation(en);
    • – Bestätigung oder Außerkraftsetzung der potentiell ungewöhnlichen Situation als Funktion der besagten physiologischen Information(en);
  • Vorteilhafterweise umfasst das Verfahren ebenfalls die folgenden Schritte:
    • – Erzeugen eines lokalen Alarms,
    • – Abwarten eines Befehls der Außerkraftsetzung durch das Subjekt während einer vorgegebenen Verzögerungszeit,
    • – Senden des Alarms an einen fernen Standort, wenn der Alarm nicht innerhalb der gegebenen Verzögerungszeit außer Kraft gesetzt wurde.
  • Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden beim Lesen der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführung der Erfindung deutlich, die als veranschaulichendes Beispiel ohne einschränkende Wirkung vorgestellt wird sowie beim Betrachten der beigefügten Figuren, wobei:
  • 1 eine allgemeine Übersicht zeigt, bei der das Prinzip der Erfindung im Falle eines Sturzes dargestellt wird;
  • 2 ein Beispiel von Signalen darstellt, die von den Beschleunigungsmessern im Falle eines Sturzes angezeigt werden sowie ihrer Summierung;
  • 3 das Prinzip der Übertragung des Herzschlages an die Vorrichtung der Erfindung in Form einer Armbanduhr zeigt;
  • die 4a und 4b ein Beispiel für vom Atem modulierte Herzschlagwellen zeigt, jeweils bezüglich der Zeit und der Frequenz;
  • 5 eine Übersicht der Funktionen der Vorrichtung der Erfindung gibt;
  • die 6A und 6B die verschiedenen Fühler und ihre Umgebung zeigen, die von der Vorrichtung der Erfindung nach zwei Ausführungsarten eingesetzt werden:
  • 6A: Einsatz von drei piezoelektrischen Fühlern;
  • 6B: Einsatz eines Druckfühlers;
  • 7 einen Schnitt durch eine Ausführung der Vorrichtung der Erfindung zeigt;
  • 8 ein detailliertes Organigramm der Überwachungsvorrichtung der Erfindung zeigt.
  • Ziel der Erfindung ist demnach eine Vorrichtung zum Erfassen von ungewöhnlichen Situationen bei einem Subjekt, insbesondere Stürze. Diese Vorrichtung und das entsprechende Verfahren sind zuverlässiger und genaure als die bereits bekannten Systeme, insbesondere deshalb, weil sie, zumindest bei Bedarf, Informationen aus Aktivitätenmessungen und physiologischen Informationen kombinieren, wie in der allgemeinen Übersicht in 1 gezeigt.
  • Die Analyse der Aktivitätssituation des Patienten als Funktion der Aktivitäteninformation 12 kann drei verschiedene Modi erfassen:
    • – normal 111: dann sind nur die Fühler zum Messen von Aktivitäten tätig;
    • – deutliche ungewöhnlich 112: in diesem Falle geht man direkt zum Schritt 13 der Erzeugung einer Alarmmeldung über;
    • – potentiell ungewöhnlich 113: es handelt sich um den laufenden Fall, in dem eine starke Bewegung festgestellt wurde, wobei nicht sicher steht, dass es sich um einen Sturz handelt (dieser Fall tritt umso häufiger auf, wenn die Schwellenwerte zum Erfassen von Bewegungen schwach sind, um auch „Mikrostürze" zu erfassen).
  • Bei der letzten Situation 113 wird ein zusätzlicher Schritt 14 zum Bestätigen oder Außerkraftsetzen der Normalität der Situation als Funktion von Aktivitätsmessungsinformationen 12 eingesetzt. Wenn sich der Träger bewegen kann, so kann er eine Alarmmeldung manuell auslösen. Andernfalls werden die physiologischen Informationen 15 berücksichtigt. Bei Außerkraftsetzung kehrt man zur normalen Situation 111 zurück. Andernfalls geht man über zum Schritt der Erzeugung einer Alarmmeldung. Selbstverständlich können, unabhängig von einer Bewegungserfassung, die physiologischen Daten Gegenstand von regelmäßigen Messungen sein und gegebenenfalls das Auslösen einer Alarmmeldung bewirken, beispielsweise beim Auftreten eines Herzproblems (auch wenn es keinen Sturz gegeben hat usw.).
  • Die Aktivitätsinformationen und die physiologischen Informationen können ebenfalls parallel zueinander oder in jeder anderen geeigneten Weise verwendet werden.
  • Nach einem weiteren vorteilhaften Aspekt der Erfindung erfolgt das Erzeugen von Alarmmeldungen 13 in zwei Schritten, um das Erzeugen falscher Alarmmeldungen und somit eine überflüssige Intervention seitens der für die Fernüberwachung zuständigen Personen zu vermeiden. So wird zuerst ein lokaler Alarm 131 ausgelöst, beispielsweise in Form eines akustischen Signals.
  • Der Träger verfügt dann über eine gegebene Zeit, beispielsweise einige zehn Sekunden, um einzugreifen und den Alarm außer Kraft zu setzen, wenn seine Lage tatsächlich keine Intervention benötigt. Bei Annullierung der Alarmmeldung (132) kehrt man zur normalen Situation zurück. Andernfalls wird eine Alarmmeldung (133) an den Fernüberwachungsstandort weitergeleitet.
  • Vorteilhafterweise in der Form eines Gehäuses einer Armbanduhr getragen, umfasst die Vorrichtung der Erfindung eine Gruppe von Beweglichkeitsfühlern, mit der die Beschleunigungen des Handgelenks bekannt werden. Diese Größen, von denen ein Beispiel in 2 gegeben ist (21, 22 und 23: Beschleunigung jeweils nach der X-, Z- und Y-Achse) dienen somit in erster Linie dazu, ein kritisches Energieniveau zu unterscheiden. Tatsächlich liegt die Übertragungsbandbreite bei einem Sturz zwischen 0,5 Hz und 6 Hz, wobei dieses Band als eng angesehen wird.
  • Um den Energieverbrauch zu optimieren, werden die begradigten Signale 21, 22 und 23, nachdem sie summiert und einer Tiefpassfilterung unterzogen wurden, mit der zur Verfügung stehenden Energieversorgung assimiliert, wodurch man das Signal 24 erhält, welches die Rechenmittel der Vorrichtung aktiviert.
  • Nach einer vorteilhaften Variante können die Bewegungsmelder durch einen einzigen Druckfühler ersetzt werden, der ebenfalls das Erfassen der physiologischen Parameter sicherstellt.
  • Während der nachfolgenden Sekunden erfolgen Energiemessungen, die mit einem Sturzmodell nach dem nachfolgend beschriebenen Algorithmus verglichen werden. Nach der Aktivierung werden die aus den Beschleunigungsmessern (oder aus dem Druckfühler, nach Analyse eines Teils der von einer nicht linearen Schnittstelle verarbeiteten Aktivitätsinformation) kommenden Messungen in Energie umgewandelt. Der Vergleich oder die Schwellenwertbildung erfolgt im Verhältnis zu einem Modell, d.h., eine Menge von aufeinander folgenden Werten, die einen zeitlichen Ablauf (beispielsweise die Form der Welle nach einem Schlag) darstellen und nicht im Verhältnis zu einem einzigen Schwellenwert.
  • Der Sturz kann relativ sein, d.h., der Schwerpunkt des menschlichen Körpers bleibt nahezu unverändert. In diesem Falle kann sich der Vergleich als problematisch erweisen. Deshalb wird dann der Ablauf bestimmter physiologischer Parameter (Puls, Atmung usw.) als Indikator einer ungewöhnlichen Situation beobachtet.
  • Wie in 3 dargestellt, wird die Vorrichtung in Form eines Armbanduhrgehäuses 31 mit Hilfe eines einem klassischen Uhrarmband ähnlichen elastischen Armbandes 32 am Handgelenk befestigt. Die Herzimpulse 33 laufen über die Blutgefäße 34, die Muskeln, die Gewebe 35 und die Haut und breiten sich dann durch das Armband 32 aus, was zu einem Druck auf einem Fühler 36 führt, wie nachfolgend detaillierter beschrieben.
  • So geben die auf der Höhe des Handgelenks zugänglichen physiologischen Parameter die Abbildung des Herzimpulses wieder, von dem die 4a und 4b als Beispiel jeweils den zeitlichen Ablauf und die entsprechende Spektralanalyse einer vom Atem modulierten Herzwelle für den Fall einer Sinusrhythmusstörung eines 35-jährigen männlichen Subjektes wiedergeben. Aus diesen Signalen werden der Puls und die Atemfrequenz sowie gegebenenfalls der Blutdruck abgeleitet.
  • Legt man einen Temperaturfühler sehr nahe an die Haut an, erhält man ebenfalls die örtliche Temperatur (im Verhältnis zur Temperatur des menschlichen Körpers gebracht), aus der man Temperaturänderungen ableitet. Ohne Bewegung werden diese Parameter gespeichert, wobei das System seine Einstellung dann selbsttätig bewirkt.
  • Nach einem Sturz oder Unwohlsein, kann es vorkommen, dass das Subjekt physisch unbeweglich ist. In diesem Falle fällt die Körpertemperatur. Dieser Parameter kann entscheidend sein, wenn sich während einer ausreichend langen Zeitspanne eine bedeutende Änderung der Körpertemperatur einstellt.
  • Es wird die Historie der physiologischen Parameter nach dem Sturz wiedergegeben, unter der Annahme, dass der Sturz nicht sofort erfasst wird (potentiell ungewöhnliche Situation). Tatsächlich ist sie eine Funktion der den Sturz herbeiführenden Pathologie. Ist die Person jedoch blockiert, so können die folgenden Variationen eintreten:
    • – Puls: zu langsamer oder zu schneller Herzschlag;
    • – Atmung: steigende Frequenz, aufgrund des Stresszustandes, gefolgt von einer Rückkehr zu normalen Werten, dann Beobachtung von Atempausen;
    • – Blutdruck: kann sich in beide Richtungen ändern (Zunahme bzw. Abnahme, je nach Ursache);
    • – Temperaturänderung: durch Extrapolierung der Reaktion des Körpers einer schlafenden Person im Verhältnis zu der einer unbeweglichen Person, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Mensch endotherm ist, da nur seine innere Temperatur konstant ist, lässt sich daraus folgern, dass der Mechanismus der Temperaturregulierung das Aufrechterhalten dieser Endothermie möglicherweise, trotz sich stark verändernder Umgebungsbedingungen, aufrecht erhält. Die Hauttemperatur ist jedoch nicht gleichmäßig: die tiefsten Temperaturen findet man des öfteren an Händen und Füßen (28° bis 31°), während die höhere Kopftemperatur zwischen 34° und 35° liegt.
  • 5 zeigt die Hauptfunktionen der Vorrichtung der Erfindung.
  • Bei kontinuierlichem Betrieb sind nur die Mittel zur Aktivitätsmessung 51 aktiv. Der Mikrocontroller und der HF-Sender sind deaktiviert. Es werden nach Zeitintervallen Messungen der Herzfrequenz (Fc) und dann der Atemfrequenz (Fr) sowie der Temperatur und der entsprechenden Amplituden durchgeführt, die gespeichert (53) werden, um den Ablauf dieser Größen zu verfolgen und gegebenenfalls feststellen zu können, dass sich das Subjekt nicht mehr in einer normalen Situation befindet.
  • Beim Überschreiten eines Bewegungsniveaus (Ableitung einer Bewegung 54) wird der Mikrocontroller (55) aktiviert und es wird, ausgehend von einem gespeicherten Algorithmus (53), ein Erfassungsvorgang mit dem Zweck, die Bewegungssignale zu erfassen und zu bestimmen, ob es einen Sturz (56) gegeben hat, ausgelöst.
  • Dann werden die vorhergehenden physiologischen Parameter, beispielsweise 30 Sekunden lang, erfasst (58) und es werden Berechnungen und eine Überschreitungsprüfung durchgeführt.
  • Danach erfolgt eine Bewegungsprüfung 55, um zu prüfen, ob sich der Träger bewegen kann. In diesem Falle kann möglicherweise eine manuelle Alarmauslösung 59 sowie die Übertragung der Alarmmeldung erfolgen, wenn die Vorrichtung nicht getragen oder nicht ordnungsgemäß befestigt ist.
  • Die Alarmmeldung 510 wird über HF-Sendemittel 52 übertragen.
  • Vorteilhafterweise erfolgen bei der Übertragung genaue Angaben zur Art des Alarms:
    • – nicht getragene Armbanduhr;
    • – fehlerhafte Befestigung;
    • – physiologische Parameter außerhalb der Schwellenwerte;
    • – Sturz;
    • – manuelle Auslösung.
  • Die 6A und 6B zeigen die Umgebung der eingesetzten Fühler jeweils für die folgenden Fälle:
  • 6A: Einsatz dreier piezoelektrischer Fühler;
  • 6B: Einsatz eines Druckfühlers.
  • Im Falle der 6A werden die drei Beschleunigungen beispielsweise durch die integrierten oder modularen 3D Beschleunigungsmesser 61 erfasst, wobei diese beispielsweise vom Typ ACH 04-08-05 der Firma AMP (eingetragenes Markenzeichen) oder jeder gleichwertigen Art sein können, mit einer Empfindlichkeit von 2 mV/g im Durchlassband 0,5 Hz–10 Hz. Ihnen folgt eine Summiereinheit 62 (s. 2), mit einer Verstärkung mit einem Gewinn von 50 und einer Schwellenwertbildung 63 im entsprechenden Durchlassband.
  • Das Erfassen des Herzdrucks erfolgt mit Hilfe eines piezoelektrischen Fühlers 64, der die Form einer Scheibe (Durchmesser Ø = 16 mm, e = 0,5 mm) aufweist, welche den direkten piezoelektrischen Effekt nutzt (Werkstoff PZT PIC 155, gefertigt von PI CERAMIC (eingetragenes Markenzeichen)). Der Kapazitätswert für 1 Hz beträgt 8,65 nF. Unter Beladung bei gleicher Kapazität in Parallelschaltung, mit einer Widerstandsbelastung von 33 MΩ, beträgt die Abschaltfrequenz 0,6 Hz und die Empfindlichkeit 54 mV/N. Eine Transimpedanzstufe stellt die Verbindung mit einem Verstärker mit einem Gewinn von 500 und einem Durchlassband von 0,5–3 Hz sicher, für einen Herzimpuls, der 1/100 N auf der Höhe des Fühlers liefert. Somit kann man am Ausgang ein Signal mit einer Spitzenamplitude von 400 mV erhalten.
  • Dieser Fühler kann ebenfalls eine Abbildung der Beschleunigung in Richtung der Z-Achse liefern.
  • Wenn man einen Druckfühler 610 (6B) einsetzt, so kann es sich vorteilhafterweise um einen piezoelektrischen Fühler wie der oben beschriebene handeln. Die Umgebung des Druckfühlers umfasst ein unelastisches aber verformbares Harz, das ein Volumen zwischen dem Fühler an sich und eine mit dem Kolben verbundene biegsame Membran bildet.
  • Unter der Wirkung einer Längsbewegung findet man denselben Effekt wie der von einem Herzimpuls ausgelösten wieder. Unter der Wirkung einer Querbewegung, bewirkt die Bewegung der Masse der Armbanduhr eine Änderung der Länge des Armbandes, und somit eine Änderung der vom Druckfühler erfassten Belastung. Das vom Druckfühler gesendete Signal enthält demnach eine Vielzahl von Informationen (Aktivitätsinformationen und physiologische Parameter). Die verwendeten Rechenverstärker gehören zu der Art mit sehr geringem Energieverbrauch. Dabei handelt es sich beispielsweise um Verstärker MAX 418 der Firma MAXIM (eingetragenes Markenzeichen).
  • Das Festziehen des Armbandes wird vom Widerstandsfühler 65 vom Typ FSR 152-NS erfasst, wobei es sich um einen polymerbedeckten Halbleiter-Flachfühler handelt. In einer Stufe mit einem Rechenverstärker eingebaut, kann man am Ausgang die 4 folgenden Ebenen unterscheiden:
    • – höher als 1 V: die Armbanduhr wird nicht getragen;
    • – zwischen 0,15 V und 0,9 V: die Armbanduhr wird getragen;
    • – unter 0,09 V: sehr starke Befestigung, die willentlich erfolgte und als Auslöseknopf für die manuelle Alarmmeldung dient.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass jeder Bereich vom benachbarten Bereich durch einen jungfräulichen Bereich getrennt ist, wodurch die Analyse gesichert wird.
  • Um das Erfassen des Vorhandenseins eines manuellen Alarms zu verbessern, wird eine Stabilitätsprüfung des Niveaus durchgeführt.
  • Es kann ebenfalls ein Fühler vom Typ MOTOROLA (eingetragenes Markenzeichen) MX 2300 eingesetzt werden, der das Erkennen von Situationen verbessert.
  • Beim Temperaturfühler 66 kann es sich um einen Halbleiterfühler LM 62 von National Semiconductor (eingetragenes Markenzeichen) handeln. Seine Auflösung beträgt 0,2°. Er befindet sich vorteilhafterweise im Taster oder Kolben, in einem Abstand von etwa 1 mm zur Haut.
  • Der Fotodiodenfühler 67, beispielsweise vom Typ BPW 34 von SIEMENS (eingetragenes Markenzeichen) dient zum Übertragen von Informationen mit Hilfe von Berechnungen 681 (Initialisierungen, Tests usw.) und kann ebenfalls Auskunft zur örtlichen Beleuchtung liefern.
  • Der Mikrocontroller 68 lässt sich funktionell folgendermaßen aufteilen:
    • – Mittel zum Verwalten der Unterbrechungen 682, gespeist mit den Aktivitätsinformationen und der Information bezüglich der Befestigung des Armbandes;
    • – Mess- und Rechenmittel 681, die mit den Aktivitätsinformationen, mit der Information bezüglich der Befestigung des Armbandes, des Blutdruckimpulses, der Temperatur und der Fotodiode gespeist werden;
    • – Speichermittel 683;
    • – Mittel zum Verwalten der Alarmmeldungen 684.
  • Im Falle der 6B werden die Mittel 681 und 682 direkt vom Blutdruckfühler 610 über die Verstärker 62, 63 und 611 (die eine Blutdruckdifferenz liefern) mit Daten versorgt.
  • Die Mittel zum Verwalten der Alarmmeldungen 684 wirken auf den HF-Sender 69, um die Alarmmeldung 691 beispielsweise zu einer feststehenden Basis zu senden.
  • 7 zeigt eine Schnittansicht der im Armbanduhrgehäuse integrierten Gruppe verschiedener Fühler mit der dazugehörigen Elektronik.
  • Ein Kolben 71 ist so ausgebildet, dass er mit der Haut des tragenden Subjektes in Berührung ist. Er enthält den Temperaturfühler 72. Eine an den Kolben 71 geklebte Membran 73 sichert die Übertragung des Herzimpulses (oder einer Bewegung in Längsrichtung im Falle einer Ausführung mit Druckfühler), die eine Variation der geradwinkligen Stellung zwischen dem Kolben 71 und den Fühlern zulässt. Die Verbindung zwischen den Fühlern und dem Kolben erfolgt über Silikongel 75, das die Montage mechanisch entkoppelt.
  • Der piezoelektrische Fühler 76 zum Erfassen des Herzimpulses ist auf den Fühler geklebt, der die Rolle der Schnalle zum Festziehen des Armbandes 74 ausübt. So bewirkt dieser Fühler eine Vorspannung auf den piezoelektrischen Werkstoff, die das Erfassen kleiner Impulse ermöglicht.
  • Die Elektronik besteht aus gedruckten Schaltungen 77 und 78. Selbstverständlich kann sie auf eine einzige gedruckte Schaltung reduziert werden. Die Anzeige der Uhrzeit und jeder weiteren Information wird durch die Anzeige 79 wiedergegeben, wobei es sich beispielsweise um eine Flüssigkristallanzeige handeln kann. Alarmmeldungen werden über den Sender 710 und die Antenne 711 geleitet. Die mitgeführte Energiequelle 712 ist eine Batterie, mit der die Vorrichtung über ein Jahr lang betrieben werden kann. Diese wird am Handgelenk mittels eines nicht dargestellten elastischen Armbandes gehalten.
  • Die Mittel zum Dichten sind auch nicht dargestellt. Sie wurden jedoch so ausgewählt, dass sie eine Abdichtung gegen fließende Flüssigkeiten sicherstellen. Die gewählten Werkstoffe, die mit der Haut in Berührung sind, verursachen keine Verletzungen und sind im Allgemeinen ungefährlich bei stetigem Tragen der Armbanduhr.
  • Die Elektronik umfasst zwei Hauptfunktionen, nämlich die Umgebung der Fühler (bereits im Zusammenhang mit 6 beschrieben) und die Berechnungs- und Sendemittel. Die mitgeführten Berechnungsmittel können aus Mikrocontroller mit sehr geringem Energieverbrauch der Familie MSP von Texas Instruments (eingetragenes Markenzeichen) oder der Familie der XE 88xx von XEMICS (eingetragenes Markenzeichen) gebildet sein. Diese Mikrocontroller verfügen über analoge Messmittel mit guter Genauigkeit (mehr als 12 Bits), über Zeitbasen, über Anzeigentreiber für Flüssigkristalle (Anzeige der Uhrzeit und bestimmter Alarmmeldungen) sowie über einen ausreichenden Programmspeicher und über digitale Verbindungen mit einem HF-Sender vom Typ FM, der eine Reichweite von 60 m im freien Feld aufweist.
  • Vor der detaillierteren Beschreibung des Überwachungsalgorithmus werden die drei folgenden Punkte in Erinnerung gebracht:
    • – das ungewollte Auslösen falscher Alarmmeldungen stellt ein größeres Problem für jedes automatische Erfassungssystem dar. Ein System, das eine hohe Zahl falscher Alarmmeldungen auslöst, wird schnell verworfen. Um diesen Nachteil zu vermeiden, ist eine automatisch ausgelöste Alarmmeldung systematisch innerhalb einer gegebenen Frist vom Träger zu validieren, ehe sie gesendet wird. Der Ablauf dieser Frist führt unweigerlich zur Weiterleitung der Alarmmeldung, weil sie auf der Annahme basiert, dass der Träger reaktionsunfähig und demnach in schwieriger Situation ist. Demnach hat der Träger des Systems die falschen Alarmmeldungen zu tragen und nicht die Hilfsorganisation;
    • – ein Sturz, gefolgt von einer Inaktivität, stellt eine bedrohliche Situation dar. Dieser Aspekt ist beim Treffen der endgültigen Entscheidung integriert (Alarmmeldung oder keine Alarmmeldung);
    • – die Autonomie ist ein wesentlicher Parameter für ein bewegliches System. Sie wurde demnach sofort bei der Konzipierung der Vorrichtung mit in Betracht gezogen. Die Überwachung der aus den Beschleunigungsmessern kommenden oder aus der Aktivitätsinformation stammenden Signale wird durch eine analoge Vorrichtung mit geringem Energieverbrauch sichergestellt. Die Rolle dieser Vorrichtung besteht darin, im Falle einer Überschreitung des Schwellenwertes (als potentiell ungewöhnlich eingestufte Aktivität), den unter dem Regime der Deaktivierung/Aktivierung betriebenen Mikrocontroller wieder zu aktivieren, wodurch jeder sinnloser Energieverbrauch verhindert wird. Es erfolgt dann eine Analyse der Parameter, um festzustellen, ob die Situation kritisch ist oder nicht. Die Überwachung der physiologischen Parameter erfolgt periodisch, um jegliche Abnormalität zu erfassen.
  • 8 zeigt das eingesetzte Überwachungsorganigramm.
  • Bei normaler und kontinuierlicher Situation befindet man sich im passiven Überwachungsmodus (81) durch die analoge Vorrichtung. Der Mikrocontroller befindet sich im aktivierten Zustand (811). Es wird die Beweglichkeit (812) überwacht und man bleibt in diesem Modus, so lange wie keine starke Bewegung (813) erfasst wird.
  • Die zyklische Überwachung 82 der physiologischen Parameter kommt in regelmäßigen Zeitintervallen zum Einsatz. So lange wie diese Parameter normal sind (821) wird keine Aktion eingeleitet.
  • Wird eine starke Bewegung (813) erfasst, so geht man seitens der analogen Vorrichtung in den aktiven Überwachungsmodus (84) über. Der Mikrocontroller (841) wird aktiviert und es wird dann die Aktivität (842) geschätzt. Wird die Aktivität als normal angesehen (843), so kehrt man zum passiven Überwachungsmodus zurück. Andernfalls geht man zum Nachverfolgen der Aktivität (844) über, indem die physiologischen Parameter (822) berücksichtigt werden. Wird Inaktivität festgestellt, geht man in den Modus des in Alarmbereitschaft 85 stehenden Systems über. Andernfalls wird geprüft (846), ob die Aktivität normal ist. Fällt die Antwort negativ aus, so kehrt man zum Schritt (844) zum Verfolgen der Aktivität zurück. Andernfalls wird der Mikrocontroller wieder aktiviert (811).
  • Der Alarmmodus umfasst als erstes einen lokalen Alarm (851), der der zunächst den Beginn einer Verzögerung auslöst. Wird der Alarm im Verlauf dieser Verzögerung deaktiviert (852), so kehrt man zu normalen Situation zurück und der Mikrocontroller kehrt in den aktiven Zustand zurück (811). Andernfalls wird nach Ablauf der Verzögerung eine Alarmmeldung gesendet (853). Nach dem Quittieren (854) des Alarms kehrt der Mikrocontroller wieder in den aktivierten Zustand zurück (811).
  • Es sind selbstverständlich viele Varianten als Zusatz und/oder Optionen zur Vorrichtung der Erfindung denkbar.
  • Man kann insbesondere die Anzeige, beispielsweise durch Flüssigkristalle, zum Anzeigen von Informationen wie die Uhrzeit oder persönliche Meldungen (Einnehmen von Medikamenten, Treffen, Aktivitäten usw.) benutzen.
  • Anderseits kann man, wenn das Durchlassband des HF-Senders ausreicht, ein Mikrophon in der Armbanduhr zum Übertragen der Stimme integrieren. Es können ebenfalls Empfangsmittel für mündliche Informationen oder andere vorgesehen werden.
  • Es kann ein Fluchtverhinderungssystem verwirklicht werden, beispielsweise durch Senden eines HF-Signals alle 15 Minuten. Eine Funktion zur Durchgangserfassung kann ebenfalls über die Fotodiode integriert werden, insofern der zu erfassende Durchgang mit einem leuchtenden Sender ausgestattet ist. Das zyklische Senden des HF-Signals kann ebenfalls die Überwachung der Sendequalität und somit das Absichern des Systems ermöglichen.
  • Die kontinuierliche Kenntnis des Pulses, der Temperatur und des Festziehens des Armbandes im Falle des Einsatzes eines linearen Druckfühlers, der Atmungsparameter usw., ermöglichen die Realisierung eines Überwachungssystems am Wohnort, in Gestalt eines ambulanten, benutzerfreundlichen Systems.
  • Es kann zuletzt das Assoziieren von Ortungsmitteln (GPS) und/oder der Grundfunktionen eines mobilen Telefons vorgesehen werden, um die Autonomie bezüglich der Entfernung zu erhöhen und/oder, um eine absolut sicheres Fluchtverhinderungsmittel zu verwirklichen.

Claims (24)

  1. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen, insbesondere von Stürzen, eines lebenden Subjektes, welche mindestens einen Druckfühler (36; 76) umfasst, der ein für einen Druck repräsentatives Signal liefert, sowie Mittel (68) zum Verarbeiten von mindestens einer Aktivitätsinformation und von mindestens einer physiologischen Information, dadurch gekennzeichnet, dass sie über Mittel (68) zum Trennen der in dem für einen Druck repräsentativen Signal enthaltenen Informationen verfügt, welche den Verarbeitungsmitteln (68) einerseits mindestens eine für die Aktivität des Subjektes repräsentative Aktivitätsinformation und andererseits mindestens eine physiologische Information liefert.
  2. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (68) zum Verarbeiten der erwähnten Aktivitätsinformationen) und der physiologischen Informationen) Folgendes umfassen: – Mittel zum Erfassen (11) einer potentiell ungewöhnlichen Situation, versorgt von mindestens einer der Aktivitätsinformationen bzw. mindestens einer der physiologischen Informationen, und – Mittel zum Bestätigen (14) der potentiell ungewöhnlichen Situation, versorgt von mindestens einer der physiologischen Informationen bzw. einer der Aktivitätsinformationen, welche eine bestätigte Information für eine ungewöhnliche Situation erzeugen, die ihrerseits Mittel zum Erzeugen (13) eines Alarmsignals erzeugen, um das Erfassen ungewöhnlicher Situationen zu optimieren.
  3. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei kontinuierlichem Betrieb, nur die Erfassung einer Aktivitätsinformation (81) aktiv ist und, dass mindestens eine physiologische Information in regelmäßigen Abständen (82) und/oder beim Auftreten einer potentiell ungewöhnlichen Situation festgestellt wird.
  4. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die physiologische(n) Information(en) der folgenden Gruppe angehört bzw. angehören: – dem Puls, – einer für den Blutdruck charakteristischen Größe, – dem Atemrhythmus und/oder dem Atmungsdurchsatz, sowie die Variationen und/oder Kombinationen dieser Größen umfassen.
  5. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der bzw. die Druckfühler mindestens einen dynamischen Druckfühler (36) umfasst/umfassen, der auf den Herzschlag des Subjektes reagiert.
  6. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie über Mittel zum Messen einer für die Wirkungskraft (65) der Vorrichtung auf die Haut des Subjektes repräsentativen Information verfügt.
  7. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die für die Wirkungskraft repräsentative Information dazu verwendet wird, um festzustellen, dass die Vorrichtung ordnungsgemäß getragen wird.
  8. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie die Form einer Armbanduhr aufweist.
  9. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sie über einen Berührungsfühler (71) verfügt, der eine Schnittstelle zwischen der Haut des Subjektes und mindestens einen Druckfühler bildet.
  10. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie über Mittel zum Erzeugen eines lokalen Alarms sowie über Mittel zum Senden dieses Alarms an einen fernen Ort nach einer vorgegebenen Verzögerung verfügt, wenn der Alarm nicht manuell vom Subjekt abgestellt wurde.
  11. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie über Mittel zum manuellen Auslösen (59) verfügt, die einen Alarm an einen fernen Ort senden (52).
  12. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 6 und/oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die manuelle Auslösung durch starken Druck auf die Vorrichtung entsteht, um auf die Mittel (36; 76) zum Messen einer für die Wirkungskraft repräsentativen Information einzuwirken.
  13. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie über Mittel zum Speichern (683) von mindestens einem Sturzmodell und/oder einer Reihe der erwähnten physiologischen Messungen verfügt.
  14. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sie über Mittel zum Anzeigen (79) von mindestens einer der folgenden Informationen verfügt: – Uhrzeit und Datum, – physiologische Informationen, – Alarme, – persönliche Meldungen zu einem gegebenen Zeitpunkt, – Ortungsinformationen.
  15. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens eine Fotodiode (67) zum Senden von Informationen an Verarbeitungsmittel der Vorrichtung und/oder zum Liefern einer aufklärenden Information aufweist.
  16. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Mikrophon umfasst.
  17. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit einem System zur Fluchtverhinderung verbunden ist.
  18. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass sie über Ortungsmittel verfügt.
  19. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass sie über Mittel zur physiologischen Überwachung verfügt.
  20. Vorrichtung zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass sie über einen Temperaturfühler (72) verfügt.
  21. Verfahren zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen, insbesondere von Stürzen, eines lebenden Subjektes, mit Hilfe von mindestens einer Aktivitätsinformation und mindestens einer physiologischen Information, die einen Schritt zum Messen (36; 76) von mindestens einem auf das Subjekt einwirkenden Druck verfügt, mit Hilfe von mindestens einem Druckfühler, der ein für einen Druck repräsentatives Signal liefert, dadurch gekennzeichnet, dass es einen Schritt zum Trennen (68) der in diesem für einen Druck repräsentativen Signal vorhandenen Informationen verfügt, der einerseits mindestens eine für die Aktivität des Subjektes repräsentative Aktivitätsinformation und andererseits mindestens eine physiologische Information liefert.
  22. Verfahren zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte umfasst: – Erfassung (11) einer potentiell ungewöhnlichen Situation (113), als Funktion von mindestens einer Aktivitätsinformation, und – Bestätigung oder Außerkraftsetzung (14) der potentiell ungewöhnlichen Situation als Funktion von mindestens einer physiologischen Information, – Erzeugung (13) eines für die bestätigte ungewöhnliche Situation repräsentativen Alarmsignals.
  23. Verfahren zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 21 und/oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte umfasst: – Erzeugen (131) eines lokalen Alarms, – Abwarten eines Befehls der Außerkraftsetzung (132) durch das Subjekt während einer vorgegebenen Verzögerung, – Senden (133) des Alarms an einen fernen Standort, wenn der Alarm nicht innerhalb der gegebenen Zeitdauer außer Kraft gesetzt wurde.
  24. Verfahren zum Erfassen ungewöhnlicher Situationen nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Informationen im Verhältnis zu einem Modell analysiert wird, das von einer Gruppe aufeinander folgender Werte gebildet wird, wobei diese Werte für eine zeitliche Veränderung repräsentativ sind.
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