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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Fixierrolle bzw. -walze,
eine Fixiervorrichtung, die die Fixierrolle bzw. -walze verwendet
und auf die Verwendung bei einer Bilderzeugungsvorrichtung und eine
Bilderzeugungsvorrichtung, die die Fixiervorrichtung verwendet,
und insbesondere bezieht sie sich auf einen Aufbau zum Verstärken einer
Fixier- oder Heizrolle bzw. -walze einer Fixiervorrichtung.
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Erörterung
des Hinter rundes
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Bei
Bilderzeugungsvorrichtungen, derart wie Kopiergeräte, Faxgeräte, Drucker,
Druckvorrichtungen usw., wird ein nicht fixiertes Tonerbild, das
auf ein Aufzeichnungsmedium, derart wie Papier, übertragen und auf diesem getragen
wird, durch eine Fixiervorrichtung erwärmt bzw. beheizt, um auf dem
Aufzeichnungsmedium fixiert zu werden, und dadurch wird ein reproduziertes
oder gedrucktes Bild auf dem Aufzeichnungsmedium erhalten.
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Eine
bekannte Fixiervorrichtung hat einen Aufbau, bei welchem ein Rollen-
bzw. Walzenpaar angeordnet ist, um einander gegenüber zu liegen. Eine
der Rollen bzw. Walzen wird als eine Heiz- bzw. Erwärmungsrolle
bzw. -walze oder eine Fixierrolle bzw. -walze zum Erwärmen bzw.
Beheizen eines Aufzeichnungsmediums verwendet, und die andere Rolle
bzw. Walze wird als eine Andruckwalze bzw. Druckrolle zum Drücken des
Aufzeichnungsmediums gegen die Heiz- bzw. Erwärmungsrolle bzw. -walze verwendet.
Bei diesem Aufbau wird das Aufzeichnungsmedium gefördert bzw.
zugeführt,
während
es zwischen der Heizwalze und der Andruckwalze bzw. Druckrolle bei
einem Klemmstellen- bzw.
Walzenspaltabschnitt zwischen der Heizwalze und der Andruckwalze
bzw. Druckrolle dazwischenliegend ist, und dadurch wird ein nicht
fixiertes Tonerbild, das auf dem Aufzeichnungsmedium getragen wird,
auf das Aufzeichnungsmedium durch Wärme von der Heizwalze fixiert.
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Um
effizientes Fixieren bei einer derartigen Fixiervorrichtung zu erreichen,
ist es wichtig, die Wärmeübertragungseffizienz
der Heizwalze durch Verwenden von Material zu erhöhen, das
eine zufrieden stellende Wärmeleitfähigkeit
für die
Heizwalze hat. Außerdem
ist die Heizwalze im Allgemeinen in einer derartigen Weise gestaltet,
durch welche die Wärmeleitfähigkeit
erhöht
wird. Als ein Beispiel ist die Wanddicke der Heizwalze dünn ausgebildet,
so dass die Wärmekapazität der Heizwalze
verringert wird, wodurch die Verkürzung der Anregelungszeit bzw.
Anstiegszeit der Heizwalze, um eine Fixiertemperatur zu erreichen,
und Verringern des Energieverbrauchs der Heizwalze ermöglicht wird.
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Wenn
jedoch die Heizwalze so aufgebaut ist, um eine dünne Wand zu haben, wird die
mechanische Festigkeit bzw. Steifigkeit der Heizwalze verringert,
so dass Biegung bzw. Durchbiegung bei der Heizwalze auftreten kann
oder ein Abschnitt der Heizwalze, der durch eine Andruckwalze bzw.
Druckrolle gedrückt
wird, kann in einer Axialrichtung der Heizwalze gequetscht bzw.
zerbrochen werden.
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Bei
einem bekannten Aufbau zum Vermeiden des vorstehend beschriebenen
Problems bei einer Heizwalze werden einzelne bzw. separate Verstärkungsglieder,
derart wie Ringe, angeordnet, um an inneren Oberflächen der
Heizwalze an einer Vielzahl von Positionen der Heizwalze befestigt
zu werden, z. B. an einem Mittelteil und Endteilen der Heizwalze
in ihrer Axialrichtung, wo die Heizwalze höchstwahrscheinlich dazu neigt,
gequetscht bzw. gebrochen zu werden.
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Jedoch
müssen
bei der vorstehend beschriebenen Anordnung die Verstärkungsringe
getrennt von der Heizwalze bearbeitet werden, wodurch eine Erhöhung bei
den Kosten der Heizwalze hervorgerufen wird. Außerdem können, wenn die Heizwalze tatsächlich bei
einer Bilderzeugungsvorrichtung verwendet wird, die Ringe wegen
ihrer thermischen Ausdehnung deformiert werden, wodurch die inneren Oberflächen der
Heizwalze nachlassen bzw. abfallen. Als ein Ergebnis kann Verformung,
derart wie Biegung bzw. Durchbiegung oder Quetschen bzw. Brechen,
der Heizwalze nicht vermieden werden. Wenn die Heizwalze verformt
ist, wird die Kraft des Einlegens bzw. Dazwischenlegens eines Aufzeichnungsmediums
bei der Fixierrolle bzw. -walze und der Andruckwalze bzw. Druckrolle
verringert, und dadurch wird die Effizienz des Erwärmens bzw.
Beheizens des Aufzeichnungsblattes mit der Heizwalze verringert
und folglich wird minderwertiges Fixieren bewirkt.
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Ferner
kann, wenn die Verstärkungsringe
an einer Vielzahl von Positionen der Heizwalze in ihrer axialen
Richtung angeordnet werden, und zwar abhängig von der Anzahl der Ringe,
die vorgesehen werden, Wärmeverlust
durch Wärmeableitung über die
Verstärkungsringe
bewirkt werden, was ebenfalls Verringerung bei der Effizienz des
Erwärmens
bzw. Beheizens des Aufzeichnungsmediums mit der Heizwalze und folglich
minderwertiges Fixieren bewirken kann.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung ist in Anbetracht der vorstehend erörterten
und anderer Probleme gemacht worden und ist auf die vorstehend erörterten und
anderen Probleme gerichtet.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung stellen eine neue Fixierrolle bzw. -walze,
eine neue Fixiervorrichtung, die die Fixierrolle bzw. -walze verwendet,
und eine Bilderzeugungsvorrichtung, die die Fixiervorrichtung verwendet,
zur Verfügung,
bei welcher die Erhöhung
der Bearbeitungskosten einer Fixierrolle bzw. -walze oder Heizwalze
und Nachlassen bzw. Abfallen der Verstärkungsglieder für die Heizwalze
verhindert wird, und zu derselben Zeit kann die Anregelungszeit
bzw. Anstiegszeit der Fixiervorrichtung auf eine Fixiertemperatur
verringert bzw. verkürzt
werden und minderwertiges Fixieren wird unterdrückt.
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Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung enthält
eine Fixierrolle bzw. -walze für
die Verwendung bei einer Fixiervorrichtung zum Fixieren eines Tonerbildes,
das auf einem Aufzeichnungsblatt getragen wird, auf das Aufzeichnungsblatt
mit Wärme,
eine Vielzahl Rippen, die an einem Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle bzw.
-walze in einer axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze gebildet
sind, um von einer inneren Umfangsoberfläche der Fixierrolle bzw. -walze
in Richtung ihres Querschnittsmittelpunktes bzw. -zentrums vorzustehen.
Die Vielzahl Rippen sind entlang der axialen Richtung der Fixierrolle
bzw. -walze derart vorgesehen, dass eine Anzahl Rippen pro einer
Einheitslänge
an einem Mittelteil des Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle
bzw. -walze in der axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze
größer als
die an anderen Teilen des Blattdurchgangsbereiches ist.
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Eine
Wärme-
bzw. Heizquelle zum Erwärmen
der Fixierrolle bzw. -walze ist vorgesehen.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung enthält eine
Fixiervorrichtung zum Fixieren eines Tonerbildes, das auf einem
Aufzeichnungsblatt getragen wird, auf das Aufzeichnungsblatt mit
Wärme,
eine Fixierrolle bzw. -walze, die eine Vielzahl Rippen hat, die an
einem Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle bzw. -walze in einer
axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze gebildet sind, um von
einer inneren Umfangsoberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze in Richtung ihres Querschnittsmittelpunkts
bzw. -zentrums vorzustehen. Die Vielzahl der Rippen sind entlang
der axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze derart vorgesehen,
dass eine Anzahl Rippen pro einer Einheitslänge an einem Mittelteil des
Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle bzw. -walze in der Axialrichtung
der Fixierrolle bzw. -walze verschieden von der an anderen Teilen
des Blattdurchgangsbereiches ist. Die Fixiervorrichtung enthält ferner
eine Wärme-
bzw. Heizquelle zum Erwärmen
der Fixierrolle bzw. -walze und eine Andruckwalze bzw. Druckrolle,
die der Fixierrolle bzw. -walze gegenüberliegt und sich mit dieser
dreht und wobei das Tonerbild auf dem Aufzeichnungsblatt auf das
Aufzeichnungsblatt fixiert wird, während das Aufzeichnungsblatt
zwischen der Fixierrolle bzw. -walze und der Andruckwalze bzw. Druckrolle
eingelegt und gefördert
bzw. zugeführt wird.
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Ferner
kann ein Mittelpunkt bzw. Zentrum der Fixierrolle bzw. -walze in
ihrer axialen Richtung einem Mittelpunkt bzw. Zentrum des Blattdurchgangsbereiches
der Fixierrolle bzw. -walze in der axialen Richtung der Fixierrolle
bzw. -walze entsprechen.
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Des
Weiteren kann die Fixierrolle bzw. -walze eine erste Wanddicke an
ihrem Blattdurchgangsbereich und eine zweite Wanddicke an wenigstens einem
Teil ihrer axialen Endteile haben, die außerhalb des Blattdurchgangsbereiches
sind. Die zweite Wanddicke ist größer als die erste Wanddicke.
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Darüber hinaus
kann die vorstehend beschriebene Fixiervorrichtung ferner ein Trage-
bzw. Stützglied
enthalten, das einem Teil der axialen Endteile der Fixierrolle bzw.
-walze gegenüberliegt,
um die Fixierrolle bzw. -walze zu tragen bzw. zu stützen. In
diesem Fall hat der Teil der axialen Endteile der Fixierrolle bzw.
-walze, wo das Trage- bzw. Stützglied von
der Fixierrolle bzw. -walze gegenüber liegt, nicht die zweite
Wanddicke. Ferner kann eine Rippe an dem Teil der axialen Endteile
der Fixierrolle bzw. -walze gebildet sein, wo das Trage- bzw. Stützglied von
der Fixierrolle bzw. -walze gegenüberliegt, um von der inneren
Umfangsoberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze in Richtung ihres Querschnittsmittelpunktes
bzw. -zentrums vorzustehen. Eine Höhe von der inneren Umfangsoberfläche der
Fixierrolle bzw. -walze der Rippe, die an dem Teil der axialen Endteile der
Fixierrolle bzw. -walze gebildet ist, wo das Trage- bzw. Stützglied
von der Fixierrolle bzw. -walze gegenüberliegt, um von der inneren
Umfangsoberfläche der
Fixierrolle bzw. -walze in Richtung ihres Querschnittsmittelpunktes
bzw. -zentrums vorzustehen, unterschiedlich von der des Teiles der
axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze ist, das die zweite Wanddicke
hat. Die Höhe
von der inneren Umfangsoberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze der Rippe, die an dem Teil der axialen
Endteile der Fixierrolle bzw. -walze gebildet ist, wo das Trage-
bzw. Stützglied
von der Fixierrolle bzw. -walze gegenüberliegt, kann gleich zu der
der Vielzahl Rippen sein, die an dem Blattdurchgangsbereich der
Fixierrolle bzw. -walze gebildet sind.
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Gemäß einem
anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung enthält eine
Bilderzeugungsvorrichtung eine Bilderzeugungseinheit zum Bilden
eines Tonerbildes auf einem Aufzeichnungsblatt und eine Fixiervorrichtung
zum Fixieren des Tonerbildes auf dem Aufzeichnungsblatt auf das
Aufzeichnungsblatt mit Wärme.
Die Fixiervorrichtung enthält
eine Fixierrolle bzw. -walze, die eine Vielzahl von Rippen hat,
die an einem Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle bzw. -walze
in einer axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze gebildet sind,
um von einer inneren Umfangsoberfläche der Fixierrolle bzw. -walze
in Richtung ihres Querschnittsmittelpunktes bzw. -zentrums vorzustehen. Die
Vielzahl Rippen sind entlang der axialen Richtung der Fixierrolle
bzw. -walze derart vorgesehen, dass eine Anzahl Rippen pro einer
Einheitslänge
an einem Mittelteil des Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle
bzw. -walze in der axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze
unterschiedlich von der an anderen Teilen des Blattdurchgangsbereiches
ist. Die Fixiervorrichtung enthält
ferner eine Wärme-
bzw. Heizquelle zum Erwärmen
der Fixierrolle bzw. -walze und eine Andruckwalze bzw. Druckrolle,
die der Fixierrolle bzw. -walze gegenüberliegt und sich mit dieser
dreht, und wobei das Tonerbild auf dem Aufzeichnungsblatt auf das
Aufzeichnungsblatt fixiert wird, während das Aufzeichnungsblatt
zwischen der Fixierrolle bzw. -walze und der Andruckwalze bzw. Druckrolle
eingelegt und gefördert
bzw. zugeführt
wird.
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Bei
der vorstehend beschriebenen Bilderzeugungsvorrichtung kann die
Wärme-
bzw. Heizquelle innerhalb der Fixierrolle bzw. -walze vorgesehen
sein.
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Ferner
kann die Anzahl Rippen pro einer Einheitslänge an dem Mittelteil des Blattdurchgangsbereiches
der Fixierrolle bzw. -walze in der axialen Richtung der Fixierrolle
größer sein
als an den anderen Teilen des Blattdurchgangsbereiches.
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Ferner
kann ein Mittelpunkt bzw. Zentrum der Fixierrolle bzw. -walze in
ihrer axialen Richtung einem Mittelpunkt bzw. Zentrum des Blattdurchgangsbereiches
der Fixierrolle bzw. -walze in der axialen Richtung der Fixierrolle
bzw. -walze entsprechen.
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Des
Weiteren kann die Fixierrolle bzw. -walze eine erste Wanddicke an
ihrem Blattdurchgangsbereich und eine zweite Wanddicke an wenigstens einem
Teil ihrer axialen Endteile haben, die außerhalb des Blattdurchgangsbereiches
sind. Die zweite Wanddicke ist größer als die erste Wanddicke.
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Ferner
kann bei der vorstehend beschriebenen Bilderzeugungsvorrichtung
die Fixiervorrichtung ein Trage- bzw. Stützglied enthalten, das einem
Teil der Fixierrolle bzw. -walze an den axialen Endteilen der Fixierrolle
bzw. -walze gegenüberliegt,
um die Fixierrolle bzw. -walze zu tragen bzw. zu stützen. In
diesem Fall hat der Teil der axialen Endteile der Fixierrolle bzw.
-walze, wo das Trage- bzw. Stützglied
von der Fixierrolle gegenüberliegt,
nicht die zweite Wanddicke. Ferner kann eine Rippe an dem Teil der
axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze gebildet sein, wo das
Trage- bzw. Stützglied
von der Fixierrolle bzw. -walze gegenüberliegt, um von der inneren
Umfangsoberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze in Richtung ihres Querschnittsmittelpunktes
bzw. -zentrums vorzustehen. In diesem Fall ist eine Höhe von der
inneren Umfangsoberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze der Rippe, die an dem Teil der axialen
Endteile der Fixierrolle bzw. -walze gebildet ist, wo das Trage-
bzw. Stützglied
von der Fixierrolle bzw. -walze gegenüberliegt, um von der inneren
Umfangsoberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze in Richtung ihres Querschnittsmittelpunktes
bzw. -zentrums vorzustehen, unterschiedlich von der des Teiles der
axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze, das die zweite Wanddicke hat.
Die Höhe
von der inneren Umfangsoberfläche der
Fixierrolle bzw. -walze der Rippe, die an dem Teil der axialen Endteile
der Fixierrolle bzw. -walze gebildet ist, wo das Trage- bzw. Stützglied
von der Fixierrolle bzw. -walze gegenüber liegt, kann gleich zu der der
Vielzahl Rippen sein, die an dem Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle
bzw. -walze gebildet sind.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Ein
vollständigeres
Verständnis
der vorliegenden Erfindung und vielen der damit verbundenen Vorteile
werden leicht erhalten, weil dieselbe besser durch Bezug auf die
folgende ausführliche
Beschreibung verstanden wird, wenn sie in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen
in Betracht gezogen wird, worin:
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1 ist
ein Schnitt, der einen Drucker als ein Beispiel einer Bilderzeugungsvorrichtung
darstellt, der eine Fixiervorrichtung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung hat;
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2 ist
ein Schnitt der Fixiervorrichtung;
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3 ist
ein Schnitt einer Fixierrolle bzw. -walze der Fixiervorrichtung;
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4 ist
eine teilweise perspektivische Ansicht der Fixierrolle bzw. -walze
von 3; und
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5 ist
ein teilweiser Schnitt zum Erläutern eines
inneren Aufbaus von beiden Endteilen der Fixierrolle bzw. -walze
von 4 in ihrer axialen Richtung.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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In
Bezug nun auf die Zeichnungen, wobei gleiche Bezugszeichen identische
oder entsprechende Teile überall
in den verschiedenen Ansichten bezeichnen, werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der
vorliegenden Erfindung beschrieben.
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1 stellt
einen Drucker als ein Beispiel einer Bilderzeugungsvorrichtung dar,
der eine Fixiervorrichtung gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung hat.
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Ein
Drucker 1 enthält
einen bandförmigen Fotoleiter 2 (nachstehend
als das Fotoleiterband 2 bezeichnet), und um das Fotoleiterband 2 herum
sind entlang einer Bewegungsrichtung des Fotoleiterbandes 2,
die durch Pfeil in der Figur bezeichnet ist, eine Ladeeinrichtung 3,
eine Schreibeinrichtung 4, die ein optisches Lasersystem
hat, eine Entwicklungseinrichtung 5, eine Übertragungseinrichtung 6 und
eine Reinigungseinrichtung 7 angeordnet.
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Eine
Blattzuführungseinrichtung 8 enthält eine
Vielzahl von Zuführungskassetten 8A und 8A', die Aufzeichnungsblätter einer
Vielzahl von Größen aufnehmen,
und eine Lagegenauigkeitswalze 9 ist nahe der Übertragungseinrichtung 6 angeordnet. Ferner
ist eine Fixiervorrichtung 10 an einer Position angeordnet,
wo ein Aufzeichnungsblatt, auf welches mit der Übertragungseinrichtung 6 ein
Bild von dem Fotoleiterband 2 übertragen worden ist, durch
Krümmung
des Bandes 2 von dem Fotoleiterband 2 getrennt
worden, und eine Blattaustrageinrichtung 11 ist nach der
Fixiervorrichtung 10 in der Aufzeichnungsblattförderrichtung
angeordnet.
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Das
Fotoleiterband 2 wird durch die Ladeeinrichtung 3 während des
Bewegens einheitlich geladen, und dann wird ein elektrostatisches
latentes Bild gemäß der Bildinformation
durch die Schreibeinrichtung 4 auf dem Fotoleiterband 2 gebildet.
Das latente Bild wird durch die Entwicklungseinrichtung 5 sichtbar
gemacht, und das sichtbar gemachte Bild wird auf ein Aufzeichnungsblatt übertragen,
das von der Zuführungseinrichtung 8 durch
die Übertragungseinrichtung 6 zugeführt bzw.
gefördert
wird.
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Das
Aufzeichnungsblatt, auf welches ein Bild übertragen worden ist, wird
von dem Fotoleiterband 2 getrennt, und zwar durch die Krümmung des
Bandes 2, und erreicht die Fixiervorrichtung 10,
wo das Bild auf dem Aufzeichnungsblatt fixiert wird. Das Aufzeichnungsblatt
wird dann auf einer Austragsablageeinrichtung 11A durch
die Austragseinrichtung 11 ausgetragen bzw. ausgestoßen.
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2 stellt
den Aufbau der Fixiervorrichtung 10 dar. In 2 enthält die Fixiervorrichtung 10 eine Fixierrolle
bzw. -walze 12, die eine Wärme- bzw. Heizquelle 12A innerhalb
davon enthält,
und eine Andruckwalze bzw. Druckrolle 13, die der Fixierrolle bzw.
-walze 12 gegenüberliegt
und diese berührt,
um sich zusammen mit der Fixierrolle bzw. -walze 12 zu drehen.
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Die
Fixierrolle bzw. -walze 12 ist aus einem Material hergestellt,
das eine zufrieden stellende Wärmeleitfähigkeit
hat, derart wie Stahl (z. B. STKM11, STKM12) oder eine Aluminiumlegierung, und
Versatz verhinderndes Öl
(nicht gezeigt) ist auf ihre Oberfläche gestrichen bzw. beschichtet.
Ein Reinigungskissen 14 wird gegen die Fixierrolle bzw. -walze 12 gedrückt, um überflüssiges Öl an der
Fixierrolle bzw. -walze 12 zu entfernen.
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Die
Andruckwalze bzw. Druckrolle 13 hat den Durchmesser von
30 mm. Die Andruckwalze bzw. Druckrolle 13 kann gestaltet
bzw. aufgebaut sein, um Gummi zu haben, welcher 5,5 mm dick und
316 mm lang in ihrer axialen Richtung ist, und zwar an ihrer Oberfläche, oder um
eine massive bzw. geschlossene Walze zu sein, ohne derartigen Gummi
zu haben. In 2 bezeichnet ein Bezugszeichen
S ein Aufzeichnungsblatt, das ein nicht fixiertes Bild darauf trägt, ein
Bezugszeichen SIN bezeichnet eine Blatteintrittsführung, ein
Bezugszeichen SOUT bezeichnet eine Blattaustrittsführung, ein
Bezugszeichen P bezeichnet eine Trennungsklaue und ein Bezugszeichen
SP bezeichnet eine Feder, die die Andruckwalze bzw. Druckrolle 13 in
Richtung der Fixierrolle bzw. -walze 12 drückt.
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Der äußere Durchmesser
der Fixierrolle bzw. -walze 12 ist in dem Bereich von 16
bis 40 mm festgelegt und, wie dies in 3 und 5 dargestellt ist,
ist die Wanddicke T der Fixierrolle bzw. -walze 12 in dem
Bereich von 0,25 bis 0,5 mm festgelegt, und die Länge der
Fixierrolle bzw. -walze 12 ist in ihrer axialen Richtung
in dem Bereich von 350 bis 410 mm festgelegt.
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Die
Verformung bei einer Fixierrolle bzw. -walze ändert sich gemäß dem äußeren Durchmesser
der Fixierrolle bzw. -walze, wenn die Fixierrolle bzw. -walze und
eine Andruckwalze bzw. Druckrolle ein Aufzeichnungsblatt eingelegt
bzw. dazwischengelegt haben und fördern. Insbesondere nimmt, wenn
die Wanddicke einer Fixierrolle bzw. -walze dieselbe ist, weil der äußere Durchmesser
der Fixierrolle bzw. -walze zunimmt, die Verformung bei der Fixierrolle
bzw. -walze zu. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist
das Verhältnis
der Wanddicke relativ zu dem äußeren Durchmesser
der Fixierrolle bzw. -walze 12 in dem Bereich von 8/1000
bis 20/1000 festgelegt. Genauer gesagt wird, wenn die Fixierrolle
bzw. -walze 12 aus Stahl (STKM11, STKM12) hergestellt wird, das
Verhältnis
der Wanddicke relativ zu dem äußeren Durchmesser
der Fixierrolle bzw. -walze 12 in einem Bereich von 8/1000
bis 14/1000 festgelegt, und wenn die Fixierrolle bzw. -walze 12 aus
einer Aluminiumlegierung hergestellt wird, ist das Verhältnis der
Wanddicke relativ zu dem äußeren Durchmesser
der Fixierrolle bzw. -walze 12 in einem Bereich von 12/1000
bis 20/1000 festgelegt. Wenn das Verhältnis kleiner als die vorstehenden
Bereiche sind, ist die Verformung der Fixierrolle bzw. -walze 12,
wenn die Fixierrolle bzw. -walze 12 und die Andruckwalze
bzw. Druckrolle 13 ein Aufzeichnungsblatt einlegen und fördern, relativ
groß,
so dass Faltenbildung dazu neigt, bei dem Aufzeichnungsblatt aufzutreten,
und wenn das Verhältnis
größer als
die vorstehenden Bereiche ist, nimmt die Anregelungszeit bzw. Anstiegszeit
der Fixierrolle bzw. -walze 12 zu, um eine Fixiertemperatur
zu erreichen.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
wird, wenn die Fixierrolle bzw. -walze 12 aus Stahl (z.
B. STKM12) hergestellt wird, der äußere Durchmesser der Fixierrolle
bzw. -walze mit 30 mm festgelegt, und die Wanddicke an einem Blattdurchgangsbereich
der Fixierrolle bzw. -walze 12 in der axialen Richtung
der Fixierrolle bzw. -walze 12 (die Dicke durch T in 3 und 5 bezeichnet)
wird mit 0,3 mm festgelegt, so dass das Verhältnis der Wanddicke relativ
zu dem äußeren Durchmesser
der Fixierrolle bzw. -walze 12 mit 10/1000 festgelegt wird.
Wenn die Fixierrolle bzw. -walze 12 aus einer Aluminiumlegierung
hergestellt wird (z. B. A5052), wird der äußere Durchmesser der Fixierrolle
bzw. -walze 12 mit 30 mm festgelegt und die Wanddicke an
dem Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle bzw. -walze 12 (die
Dicke durch T in 3 und 5 bezeichnet)
wird mit 0,45 mm festgelegt, so dass das Verhältnis der Wanddicke relativ
zu dem äußeren Durchmesser
der Fixierrolle bzw. -walze 12 mit 15/1000 festgelegt wird.
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3 ist
ein Schnitt der Fixierrolle bzw. -walze 12. Wie dies in 3 dargestellt
ist, ist eine Vielzahl von Rippen 15, 15' an dem Blattdurchgangsbereich
der Fixierrolle bzw. -walze 12 in ihrer axialen Richtung
gebildet, und zwar entlang der axialen Richtung der Fixierrolle
bzw. -walze 12.
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Die
Rippen 15, 15' sind
derart gebildet, dass unabhängig
von dem Material der Fixierrolle bzw. -walze 12, die Breite
B in der axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze 12 mit
1,5 bis 3 mm festgelegt wird und die Höhe H von der inneren Umfangsoberfläche der
Fixierrolle bzw. -walze 12 in Richtung des Mittelpunktes
bzw. Zentrums der Fixierrolle bzw. -walze 12 in ihrem Querschnitt
mit 0,5 mm festgelegt wird, was 0,8- bis 2,0-mal der Wanddicke an
dem Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle bzw. -walze entspricht
(die Dicke durch T in 3 und 5 bezeichnet).
Die Rippen 15, welche an dem Mittelteil des Blattdurchgangsbereiches
in der axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze 12 vorgesehen
sind, sind mit einem Abstand angeordnet, der kleiner ist als der
der Rippen 15',
welche an anderen Teilen des Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle
bzw. -walze 12 vorgesehen sind. Das heißt, die Anzahl der Rippen pro
einer Einheitslänge
ist größer an dem
Mittelteil des Blattdurchgangsbereiches als an den anderen Teilen
des Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle bzw. -walze 12.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist,
wie dies in 3 dargestellt ist, die Vielzahl von
Rippen 15, 15',
das heißt
drei Rippen 15 und vier Rippen 15', derart vorgesehen, dass der Abstand
L der Rippen 15, die an dem Mittelteil des Blattdurchgangsbereiches
in der axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze 12 vorgesehen
sind, eine Beziehung bzw. Gleichung erfüllen: L<L2<L1,
wobei ein Bezugszeichen L1 einen Abstand der Rippen 15' bedeutet, die
an den anderen Teilen des Blattdurchgangsbereiches als an seinem
Mittelteil vorgesehen sind, und ein Bezugszeichen L2 bedeutet einen
Abstand zwischen der Rippe 15 des Mittelteils des Blattdurchgangsbereiches,
die angeordnet ist, um den Rippen 15' der anderen Teile des Blattdurchgangsbereiches und
den Rippen 15' des
anderen Bereiches des Blattdurchgangsbereiches gegenüber zu liegen,
der angeordnet ist, um den Rippen 15 des Mittelteils des Blattdurchgangsbereiches
gegenüber
zu liegen.
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Die
Fixierrolle bzw. -walze 12 ist derart aufgebaut, dass die
Wanddicke bei ihren axialen Endteilen (die Dicke durch T1 in 3 und 4 bezeichnet)
größer ist
als die Wanddicke T bei dem Blattdurchgangsbereich. Die Wanddicke
T1 ist derart festgelegt, dass das Verhältnis der Wanddicke T1 relativ zu
dem äußeren Durchmesser
der Fixierrolle bzw. -walze 12 in dem Bereich von 16/1000
bis 40/1000 festgelegt ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist, wenn die
Fixierrolle bzw. -walze 12 aus Stahl (z. B. STKM12) hergestellt
ist, die Wanddicke T1 an den axialen Endteilen 0,55 mm, und wenn
die Fixierrolle bzw. -walze 12 aus einer Aluminiumlegierung
hergestellt ist, die Wanddicke T1 an den axialen Endteilen 0,9 mm.
Der Grund, warum sich die Wanddicke gemäß dem Material der Fixierrolle
bzw. -walze 12 unterscheidet, besteht darin, dass sich
die Festigkeit bzw. Steifigkeit der Fixierrolle bzw. -walze 12 abhängig von
dem Material der Fixierrolle bzw. -walze 12 unterscheidet.
In jedem Fall wird die Wanddicke der Fixierrolle bzw. -walze 12 derart
bestimmt, dass eine vorbestimmte Querschnittsfestigkeit bzw. -steifigkeit bei
der Fixierrolle bzw. -walze 12 erhalten wird.
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Der
Grund, warum mehr Rippen 15 an dem Mittelteil des Blattdurchgangsbereiches
der Fixierrolle bzw. -walze 12 in der axialen Richtung
der Fixierrolle bzw. -walze 12 als an anderen Teilen des
Blattdurchgangsbereiches angeordnet werden, ist deswegen, weil,
wenn einmal die Querschnittsfestigkeit bzw. -steifigkeit bei den
beiden Axialendteilen der Fixierrolle bzw. -walze 12 erhalten
wird, dann der Mittelteil des Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle bzw.
-walze 12 dünner
als ihre beiden axialen Endteile ist, und zwar bei der sektionalen
bzw. Abschnittsfestigkeit bzw. -steifigkeit relativ zu ihren beiden
axialen Endteilen, so dass der Mittelteil des Blattdurchgangsbereiches
der Fixierrolle bzw. -walze 12 dazu neigt, gequetscht bzw.
gebrochen zu werden. Die Rippen 15 an dem Mittelteil des
Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle bzw. -walze 12 hindern
die Fixierrolle bzw. -walze 12 daran, an ihrem Mittelteil
gequetscht bzw. gebrochen zu werden, wodurch vermieden wird, die
Kraft des dazwischen Liegens eines Aufzeichnungsblattes zwischen
der Fixierrolle bzw. -walze 12 und der Andruckwalze bzw.
Druckrolle 13 zu verringern, um minderwertiges Fixieren
zu bewirken. Insbesondere wird sogar, wenn ein dickes Aufzeichnungsblatt
fixiert wird, z. B. ein Blatt von 135 K oder ein Aufzeichnungsblatt,
das eine minderwertige Oberflächenglätte hat,
und zwar gemäß einer
Wechselbeziehung zwischen der Wanddicke der Fixierrolle bzw. -walze 12 und
der Anzahl der an der Fixierrolle bzw. -walze 12 vorgesehenen
Rippen, die Fixierrolle bzw. -walze 12 gequetscht bzw.
gebrochen werden an ihrem Mittelteil gehindert, und dadurch wird
minderwertiges Fixieren vermieden.
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Folglich
kann, weil die Wanddicke der Fixierrolle bzw. -walze 12 an
dem Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle bzw. -walze 12 in
der axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze 12 kleiner
ist als an den axialen Endteilen der Fixierrolle bzw. -walze 12,
die Anregelungszeit bzw. Anstiegszeit der Fixierrolle bzw. -walze 12 auf
eine Fixiertemperatur verringert werden. Die Verringerung bei der
Festigkeit bzw. Steifigkeit der Fixierrolle bzw. -walze 12 an
dem Mittelteil des Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle bzw.
-walze 12 in ihrer axialen Richtung wird verstärkt, und
zwar durch Vorsehen von mehr Rippen 15 an dem Mittelteil
des Blattdurchgangsbereiches als an den anderen Teilen des Blattdurchgangsbereiches
der Fixierrolle bzw. -walze 12.
-
Bei
dem Ausführungsbeispiel
sind die Rippen 15, 15', die als Verstärkungsglieder für die Fixierrolle
bzw. -walze 12 dienen, einstückig mit der Fixierrolle bzw.
-walze 12 gebildet, um von einer inneren Umfangsoberfläche in Richtung
eines Querschnittsmittelpunkts bzw. -zentrums der Fixierrolle bzw.
-walze 12 vorzustehen. Deshalb fallen im Gegensatz zu einem
Aufbau, bei welchem innerhalb der Fixierrolle bzw. -walze vorgesehene
Verstärkungsringe,
welche separat bzw. getrennt von einer Fixierrolle bzw. -walze sind,
die Verstärkungsglieder,
das heißt
die Rippen 15, 15',
niemals von der inneren Oberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze 12 ab, und dadurch kann Verformung
der Fixierrolle bzw. -walze 12, derart wie Biegung bzw.
Durchbiegung, wenn die Fixierrolle bzw. -walze beheizt bzw. erwärmt wird,
sicher verhindert werden. Folglich wird die Verringerung der Kraft des
Einlegens bzw. dazwischen Legens eines Aufzeichnungsblattes an dem
Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle bzw. -walze 12,
welche durch Verformung bei der Fixierrolle bzw. -walze 12 bewirkt
wird, verhindert werden, und dadurch kann die Wärmeübertragung oder das Leitvermögen auf
das Aufzeichnungsblatt von der Fixierrolle bzw. -walze 12 zufrieden
stellend beibehalten werden. Entsprechend einem Messergebnis der
Anstiegszeit bzw. Anregelungszeit der Fixierrolle bzw. -walze 12 auf
eine Fixiertemperatur gemäß dem vorstehend
beschriebenen Ausführungsbeispiel
war, wenn der Output bzw. die Leistung einer Wärme- bzw. Heizquelle der Fixierrolle
bzw. -walze 12 etwa 700 bis 800 W ist, die Anstiegszeit
bzw. Anregelungszeit der Fixierrolle bzw. -walze 12 auf
die Fixiertemperatur etwa 10 bis 15 Sekunden. Diese Anstiegszeit
bzw. Anregelungszeit ist beträchtlich
kürzer
als bei einer Fixierrolle bzw. -walze, bei welcher die Wanddicke
der Fixierrolle bzw. -walze zwischen dem Blattdurchgangsbereich
und beiden Endteilen der Fixierrolle bzw. -walze nicht geändert wird,
wie in dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung.
-
Nun
wird eine Fixiervorrichtung gemäß einem
anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung beschrieben.
-
Bei
dem anderen Ausführungsbeispiel
wird die Fixierrolle bzw. -walze 12 an ihren beiden Endteilen
durch ein Lager getragen bzw. gestützt, das als ein Rotationstrage-
bzw. -stützglied
für die
Fixierrolle bzw. -walze 12 funktioniert, wie dies in 3 dargestellt
ist. Bei dem Ausführungsbeispiel
wird ein Wälzlager 16 als
das Trage- bzw. Stützglied
für die
Fixierrolle bzw. -walze 12 verwendet. Bei einer Hochgeschwindigkeits-Bilderzeugungsvorrichtung
ist die Lineargeschwindigkeit eines Aufzeichnungsblattes in dem
Bereich von etwa 100 bis 130 mm/Sekunde festgelegt. Deshalb ist,
wenn die Fixierrolle bzw. -walze 12 bei einer derartigen
Hochgeschwindigkeits-Bilderzeugungsvorrichtung
verwendet wird, die Rotationsgeschwindigkeit bzw. Drehzahl der Fixierrolle
bzw. -walze 12 mit einer relativ hohen Geschwindigkeit bzw.
Drehzahl festgelegt, und zu derselben Zeit muss das Antriebsmoment
für die
Fixierrolle bzw. -walze 12 verringert werden. Weil das
Wälzlager 16 das
Abführen
bzw. Abgeben einer Überlast
auf die Fixierrolle bzw. -walze 12 vermeiden kann, kann
das Wälzlager 16 vorteilhaft
bei einer derartigen Hochgeschwindigkeits-Bilderzeugungsvorrichtung
verwendet werden.
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Das
Wälzlager 16 ist
aufgebaut, um eine äußere Umfangsoberfläche der
Fixierrolle bzw. -walze 12 an einem Teil der axialen Endteile
der Fixierrolle bzw. -walze 12 zu berühren bzw. zu kontaktieren. Deshalb
kann, wenn die Wanddicke der Fixierrolle bzw. -walze 12 an
dem Teil der axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze 12,
wo das Wälzlager 16 gegenüber liegt,
im Wesentlichen dieselbe wie die der axialen Endteile der Fixierrolle
bzw. -walze 12 ist, welche größer als der Blattdurchgangsbereich
der Fixierrolle bzw. -walze 12 ist, Wärme durch das Wälzlager 16 abgeleitet
werden, das den Teil der axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze 12 berührt bzw. kontaktiert,
und zwar wegen einer relativ hohen Wärmekapazität dieses Teils.
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Dementsprechend
ist die Fixierrolle bzw. -walze 12 der vorliegenden Erfindung
derart aufgebaut, dass die vorstehende Wärmeableitung durch das Wälzlager 16 verhindert
wird. Insbesondere ist die Fixierrolle bzw. -walze 12 derart
aufgebaut, dass die Wanddicke T1 der beiden axialen Endteile der
Fixierrolle bzw. -walze 12 größer als die Wanddicke T des
Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle bzw. -walze 12 ist,
außer
für den
Teil der axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze 12,
wo das Wälzlager 16 gegenüber liegt.
-
Bei
diesem Ausführungsbeispiel
sind, wie dies in 3 dargestellt ist, die Längen S1
und S1' der Teile
der axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze 12, die
die Wanddicke T1 haben, welche größer als die Wanddicke T des
Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle bzw. -walze 12 ist,
festgelegt, um jeweils in den Bereichen von 5 bis 10 mm und 12 bis 16
mm von den Enden der Fixierrolle bzw. -walze 12 zu sein.
Diese Bereiche sind beide kleiner als jeweilige Abstände von
den Enden der Fixierrolle bzw. -walze 12 zu den Teilen
der axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze 12, wo
die Wälzlager 16 gegenüber liegen.
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An
dem Teil der axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze 12,
wo das Wälzlager 16 gegenüber liegt,
wie dies in den 4 und 5 dargestellt
ist, ist eine Rippe 17 vorgesehen, die eine Größe hat,
die unterschiedlich zu der des Teils der axialen Endteile der Fixierrolle
bzw. -walze 12 ist, die die Wanddicke T1 haben, um von
einer inneren Umfangsoberfläche der
Fixierrolle bzw. -walze 12 in Richtung des Querschnittsmittelpunktes
bzw. -zentrums der Fixierrolle bzw. -walze 12 vorzustehen.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
ist die Rippe 17 in derselben Höhe H von der inneren Umfangsoberfläche der
Fixierrolle bzw. -walze 12 in Richtung des Querschnittsmittelpunktes
bzw. -zentrums der Fixierrolle bzw. -walze 12, und Breite
B in der axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze 12 wie
diese der Rippen 15, 15' aufgebaut, die an dem Blattdurchgangsbereich
der Fixierrolle bzw. -walze 12 vorgesehen sind.
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Wie
dies vorstehend beschrieben ist, erreichen die beiden Endteile,
die dicker als der Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle bzw. -walze 12 sind,
jeweils nicht die Teile der Fixierrolle bzw. -walze 12,
wo die Wälzlager
gegenüber
liegen. Folglich wird an dem Teil der Fixierrolle bzw. -walze 12,
wo das Wälzlager 16 ihre äußere Umfangsoberfläche berührt bzw.
kontaktiert, weil die dickere Wand, die eine relativ große Wärmekapazität hat, nicht
existiert, Wärmeleitvermögen an dem
Teil unterdrückt
und dadurch wird Wärmableitung
durch das Wälzlager 16 unterdrückt. Als
ein Ergebnis ist in Zusammenarbeit damit der Teil der Heizwalze 12,
wo das Wälzlager 16 gegenüber liegt,
so aufgebaut, um relativ dünn
wie bei dem Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle bzw. -walze 12 zu
sein, wobei die Anstiegszeit bzw. Anregelungszeit der Fixierrolle
bzw. -walze 12 auf eine Fixiertemperatur verringert wird,
und gleichzeitig wird Verringerung bei der Fixiertemperatur verhindert,
so dass minderwertiges Fixieren vermieden wird. Ferner wird, weil
die Rippe 17 an dem Teil der Fixierrolle bzw. -walze 12 vorgesehen
ist, wo das Wälzlager 16 gegenüber liegt,
Quetschen bzw. Brechen der Fixierwalze 12 an ihrem Teil,
wo das Wälzlager 16 gegenüber liegt,
infolge ihrer Biegung bzw. Durchbiegung verhindert. Die Rippe 17 hat
denselben Aufbau wie der der Rippen 15, 15', die an dem
Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle bzw. -walze 12 vorgesehen sind.
Deshalb erhöht
an dem Teil an der Fixierrolle bzw. -walze 12. wo das Wälzlager 16 gegenüber liegt,
die Rippe 17 niemals normwidrig die Kraft des Einlegens
bzw. Dazwischenlegens eines Aufzeichnungsblattes mit der Fixierrolle
bzw. -walze 12 und der Andruckwalze bzw. Druckrolle 13,
wie verglichen mit dem Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle bzw. -walze 12,
und folglich ereignet sich niemals eine derartige Erscheinung, bei
welcher das Aufzeichnungsblatt, das zwischen der Fixierrolle bzw.
-walze 12 und der Andruckwalze bzw. Druckrolle 13 eingelegt
und gefördert
wird, an den beiden Endteilen des Aufzeichnungsblattes in seiner
Richtung der Breite nach gezogen wird. Folglich wird das Auftreten
von Faltenbildung bei dem Aufzeichnungsblatt unterdrückt.
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Wenn
die Fixierrolle bzw. -walze 12 so aufgebaut ist, um eine
dünnere
Wanddicke an dem Teil der Fixierrolle bzw. -walze 12 zu
haben, wo das Wälzlager 16 gegenüber liegt,
und wenn die Rippe 17 nicht an dem Teil vorgesehen ist,
ist die Fixierrolle bzw. -walze leicht zu quetschen bzw. zu brechen,
und zwar an dem Teil unter dem Einfluss des erhöhten Kontaktdruckes von der
Andruckwalze bzw. Druckrolle 13, und als ein Ergebnis erhöht sich
der Oberflächenbereich
der Fixierrolle bzw. -walze 12, der die Umfangsoberfläche der
Andruckwalze bzw. Druckrolle 13 berührt bzw. kontaktiert, und zwar
an dem Teil der Fixierrolle bzw. -walze 12, der gequetscht
bzw. gebrochen wird, das heißt
der Teil, wo das Wälzlager 16 gegenüber liegt,
so dass ein Aufzeichnungsblatt an beiden Endteilen seiner Breite
gezogen wird, und dadurch neigt das Aufzeichnungsblatt dazu, faltig bzw.
zerknittert zu werden. Zum Vermeiden von diesem kann die Anzahl
der Rippen, die an dem Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle bzw.
-walze 12 vorgesehen ist, an den beiden axialen Endteilen
des Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle bzw. -walze 12 erhöht werden,
was jedoch von dem Standpunkt der Bearbeitungskosten der Fixierrolle
bzw. -walze 12 nicht wünschenswert
ist. Wenn die Anzahl der Rippen an dem Blattdurchgangsbereich der
Fixierrolle bzw. -walze 12 auf ein Niveau von 3 bis 7 verringert wird,
wie dies vorstehend beschrieben ist, ist es vorstellbar, die beiden
Endteile der Fixierrolle bzw. -walze 12 auszuweiten bzw.
zu erstrecken, dass sie eine Wanddicke haben, die größer ist
als die des Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle bzw. -walze 12, und
zwar in Richtung des Teils der Fixierrolle bzw. -walze 12,
wo das Wälzlager 16 gegenüber liegt,
so dass die Fixierrolle bzw. -walze 12 gehindert wird,
an dem Teil der Fixierrolle bzw. -walze 12 gequetscht bzw.
gebrochen zu werden, wo das Wälzlager 16 gegenüber liegt.
Wenn jedoch der Teil der Fixierrolle bzw. -walze 12, der
die Wanddicke größer als
die des Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle bzw. -walze 12 hat,
sich zu dem Teil der Fixierrolle bzw. -walze 12 ausweitet
bzw. erstreckt, wo das Wälzlager 16 gegenüber liegt,
dann wird, wie dies vorstehend beschrieben ist, die Verringerung
bei der Fixiertemperatur bewirkt, und zwar durch Wärmeableitung
durch das Wälzlager 16.
Dementsprechend wird bei diesem Ausführungsbeispiel die Anzahl der
Rippen an dem Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle bzw. -walze 12 festgelegt,
um in dem Bereich von 3 bis 7 zu sein, und die beiden Endteile der
Fixierrolle bzw. -walze 12 in ihrer axialen Richtung, die
eine Wanddicke haben, die größer als
die des Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle bzw. -walze 12 ist,
sind aufgebaut, um sich nicht zu dem Teil der Fixierrolle bzw. -walze 12 auszuweiten
bzw. zu erstrecken, wo das Wälzlager 16 gegenüber liegt,
und die Rippe 17, die denselben Aufbau wie den der Rippen 15, 15' hat, die an
dem Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle bzw. -walze 12 vorgesehen
sind, ist an dem Teil der Fixierrolle bzw. -walze 12 vorgesehen,
wo das Wälzlager 16 gegenüber liegt.
Dadurch wird das Quetschen bzw. Brechen der Fixierrolle bzw. -walze 12 an
dem Teil der Fixierrolle bzw. -walze 12 vermieden, wo das Wälzlager 16 gegenüber liegt,
und eine übermäßige Erhöhung des
Kontaktbereiches bzw. der Berührungsfläche der
Fixierrolle bzw. -walze 12 mit der Andruckwalze bzw. Druckrolle 13 wird
an beiden Endteilen eines Aufzeichnungsblattes in seiner Richtung der
Breite vermieden.
-
Bei
dem vorstehenden Ausführungsbeispiel wird
eine Fixierrolle bzw. -walze verwendet, die eine Wärme- bzw.
Heizquelle innerhalb davon hat. Jedoch kann eine Fixierrolle bzw.
-walze, welche keine Wärme-
bzw. Heizquelle innerhalb davon hat und welche stattdessen durch
eine externe Wärme-
bzw. Heizquelle beheizt bzw. erwärmt
wird, ebenfalls verwendet werden.
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Zahlreiche
zusätzliche
Modifikationen und Variationen der vorliegenden Erfindung sind möglich im
Licht der vorstehenden Lehren. Es ist deshalb zu verstehen, dass
innerhalb des Schutzbereiches der beigefügten Patentansprüche die
vorliegende Erfindung anderweitig praktiziert werden kann, als dies hier
speziell beschrieben ist.
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Die
vorliegende Erfindung beansprucht die Priorität und beinhaltet den Gegenstand,
der sich auf die japanische Patentanmeldung Nr. 2000-331066 bezieht,
die am 30. Oktober 2000 bei dem Japanischen Patentamt eingereicht
wurde.
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Die
Erfindung ist speziell auf die folgenden Gegenstände gerichtet:
- a) Eine Fixiervorrichtung zum Fixieren eines Tonerbildes, das
auf einem Aufzeichnungsblatt getragen wird, auf das Aufzeichnungsblatt
mit Wärme, die
Folgendes aufweist:
eine Fixierrolle bzw. -walze, die eine
Vielzahl von Rippen hat, die an einem Blattdurchgangsbereich der
Fixierrolle bzw. -walze in einer axialen Richtung der Fixierrolle
bzw. -walze gebildet sind, um von einer inneren Umfangsoberfläche der
Fixierrolle bzw. -walze in Richtung ihres Querschnittsmittelpunktes
bzw. -zentrums vorzustehen, wobei die Vielzahl Rippen entlang der
axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze derart vorgesehen ist, dass
eine Anzahl Rippen pro einer Einheitslänge an einem Mittelteil des
Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle bzw. -walze in der axialen
Richtung der Fixierrolle bzw. -walze größer als die an anderen Teilen
des Blattdurchgangsbereiches ist;
eine Wärme- bzw. Heizquelle zum Erwärmen der Fixierrolle
bzw. -walze; und
eine Andruckwalze bzw. Druckrolle, die der
Fixierrolle bzw. -walze gegenüber
liegt und sich mit dieser dreht,
wobei das Tonerbild auf dem
Aufzeichnungsblatt auf das Aufzeichnungsblatt fixiert wird, während das
Aufzeichnungsblatt zwischen der Fixierrolle bzw. -walze und der
Andruckwalze bzw. Druckrolle eingelegt und gefördert bzw. zugeführt wird.
a1)
Fixiervorrichtung gemäß a),
wobei
die Wärme-
bzw. Heizquelle innerhalb der Fixierrolle bzw. -walze vorgesehen
ist.
a3) Fixiervorrichtung gemäß a),
wobei ein Mittelpunkt
bzw. Zentrum der Fixierrolle bzw. -walze in ihrer axialen Richtung
einem Mittelpunkt bzw. Zentrum des Blattdurchgangsbereiches der
Fixierrolle bzw. -walze in der axialen Richtung der Fixierrolle
bzw. -walze entspricht.
a4) Fixiervorrichtung gemäß a),
wobei
die Fixierrolle bzw. -walze eine erste Wanddicke an ihrem Blattdurchgangsbereich
und eine zweite Wanddicke an wenigstens einem Teil ihrer axialen
Endteile hat, die außerhalb
des Blattdurchgangsbereiches sind, und
wobei die zweite Wanddicke
größer als
die erste Wanddicke ist.
a5) Fixiervorrichtung gemäß a), die
ferner aufweist:
ein Trage- bzw. Stützglied, das einem Teil der
axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze gegenüber liegt,
um die Fixierrolle bzw. -walze zu tragen bzw. zu stützen,
wobei
der Teil der axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze, wo das
Trage- bzw. Stützglied
von der Fixierrolle bzw. -walze gegenüber liegt, nicht die zweite
Wanddicke hat.
a6) Fixiervorrichtung gemäß a),
wobei eine Rippe
an dem Teil der axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze gebildet
ist, wo das Trage- bzw. Stützglied
von der Fixierrolle bzw. -walze gegenüber liegt, um von der inneren
Umfangsoberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze in Richtung ihres Querschnittsmittelpunktes
bzw. -zentrums vorzustehen, und
wobei eine Höhe von der
inneren Umfangsoberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze der Rippe, die an dem Teil der axialen
Endteile der Fixierrolle bzw. -walze gebildet ist, wo das Trage-
bzw. Stützglied von
der Fixierrolle bzw. -walze gegenüber liegt, um von der inneren
Umfangsoberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze in Richtung ihres Querschnittsmittelpunktes
bzw. -zentrums vorzustehen, unterschiedlich von der des Teiles der
axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze ist, das die zweite
Wanddicke hat.
a7) Fixiervorrichtung gemäß a),
wobei die Höhe der inneren
Umfangsoberfläche der
Fixierrolle bzw. -walze der Rippe, die an dem Teil der axialen Endteile
der Fixierrolle bzw. -walze gebildet ist, wo das Trage- bzw. Stützglied
von der Fixierrolle bzw. -walze gegenüber liegt, gleich zu der Vielzahl
der Rippen ist, die an dem Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle
bzw. -walze gebildet sind.
- b) Bilderzeugungsvorrichtung, die Folgendes aufweist:
eine
Bilderzeugungseinheit zum Bilden eines Tonerbildes auf einem Aufzeichnungsblatt;
und
eine Fixiervorrichtung zum Fixieren des Tonerbildes auf
dem Aufzeichnungsblatt auf das Aufzeichnungsblatt mit Wärme, wobei
die Fixiervorrichtung Folgendes enthält:
eine Fixierrolle bzw.
-walze, die eine Vielzahl Rippen hat, die an einem Blattdurchgangsbereich
der Fixierrolle bzw. -walze in einer axialen Richtung der Fixierrolle
bzw. -walze gebildet sind, um von einer inneren Umfangsoberfläche der
Fixierrolle bzw. -walze in Richtung ihres Querschnittsmittelpunktes
bzw. -zentrums vorzustehen, wobei die Vielzahl Rippen entlang der
axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze derart vorgesehen ist,
dass eine Anzahl Rippen pro einer Einheitslänge an einem Mittelteil des
Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle bzw. -walze in der axialen
Richtung der Fixierrolle bzw. -walze unterschiedlich von der an anderen
Teilen des Blattdurchgangsbereiches ist;
eine Wärme- bzw.
Heizquelle zum Erwärmen
der Fixierrolle bzw. -walze; und
eine Andruckwalze bzw. Druckrolle,
die der Fixierrolle bzw. -walze gegenüber liegt und sich mit dieser
dreht,
wobei das Tonerbild auf dem Aufzeichnungsblatt auf das
Aufzeichnungsblatt fixiert wird, während das Aufzeichnungsblatt
zwischen der Fixierrolle bzw. -walze und der Andruckwalze bzw. Druckrolle
eingelegt und gefördert
bzw. zugeführt
wird.
b1) Bilderzeugungsvorrichtung gemäß b),
wobei die Wärme- bzw.
Heizquelle innerhalb der Fixierrolle bzw. -walze vorgesehen ist.
b2)
Bilderzeugungsvorrichtung gemäß b),
wobei
die Anzahl Rippen pro einer Einheitslänge an dem Mittelteil des Blattdurchgangsbereiches der
Fixierrolle bzw. -walze größer als
an den anderen Teilen des Blattdurchgangsbereiches ist.
b3)
Bilderzeugungsvorrichtung gemäß b),
wobei
ein Mittelpunkt bzw. Zentrum der Fixierrolle bzw. -walze in ihrer
axialen Richtung einem Mittelpunkt bzw. Zentrum des Blattdurchgangsbereiches
der Fixierrolle bzw. -walze in der axialen Richtung der Fixierrolle
bzw. -walze entspricht.
b4) Bilderzeugungsvorrichtung gemäß b),
wobei
die Fixierrolle bzw. -walze eine erste Wanddicke an ihrem Blattdurchgangsbereich
und eine zweite Wanddicke an wenigstens einem Teil ihrer axialen
Endteile hat, die außerhalb
des Blattdurchgangsbereiches sind, und
wobei die zweite Wanddicke
größer als
die erste Wanddicke ist.
b5) Bilderzeugungsvorrichtung gemäß b4), wobei die
Fixiervorrichtung ferner Folgendes enthält:
ein Trage- bzw. Stützteil,
das einem Teil der axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze
gegenüber liegt,
um die Fixierrolle bzw. -walze zu tragen bzw. zu stützen,
wobei
der Teil der axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze, wo das
Trage- bzw. Stützglied
von der Fixierrolle bzw. -walze gegenüber liegt, nicht die zweite
Wanddicke hat.
b6) Bilderzeugungsvorrichtung gemäß b5),
wobei
eine Rippe an dem Teil der axialen Endteile der Fixierrolle bzw.
-walze gebildet ist, wo das Trage- bzw. Stützglied von der Fixierrolle
bzw. -walze gegenüber
liegt, um von der inneren Umfangsoberfläche der Fixierrolle bzw. -walze
in Richtung ihres Querschnittsmittelpunktes bzw. -zentrums vorzustehen,
und
wobei eine Höhe
von der inneren Umfangsoberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze der Rippe, die an dem Teil der axialen
Endteile der Fixierrolle bzw. -walze gebildet ist, wo das Trage-
bzw. Stützglied von
der Fixierrolle bzw. -walze gegenüber liegt, um von der inneren
Umfangsoberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze in Richtung ihres Querschnittsmittelpunktes
bzw. -zentrums vorzustehen, unterschiedlich von der des Teiles der
axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze ist, das die zweite
Wanddicke hat.
b7) Bilderzeugungsvorrichtung gemäß b6),
wobei
die Höhe
von der inneren Umfangsoberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze der Rippe, die an dem Teil der axialen
Endteile der Fixierrolle bzw. -walze gebildet ist, wo das Trage-
bzw. Stützglied von
der Fixierrolle bzw. -walze gegenüber liegt, gleich zu der der
Vielzahl Rippen ist, die an dem Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle
bzw. -walze gebildet sind.
- c) Fixierrolle für
die Verwendung bei einer Fixiervorrichtung zum Fixieren eines Tonerbildes,
das auf einem Aufzeichnungsblatt getragen wird, auf das Aufzeichnungsblatt
mit Wärme,
die Folgendes aufweist:
eine Vielzahl Rippen, die an einem
Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle bzw. -walze in einer axialen
Richtung der Fixierrolle bzw. -walze gebildet sind, um von einer
inneren Umfangsoberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze in Richtung ihres Querschnittsmittelpunktes
bzw. -zentrums vorzustehen, wobei die Vielzahl Rippen entlang der
axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze derart vorgesehen ist,
dass eine Anzahl Rippen pro einer Einheitslänge an einem Mittelteil des
Blattdurchgangsbereiches der Fixierrolle bzw. -walze in der axialen
Richtung der Fixierrolle bzw. -walze unterschiedlich von der an
anderen Teilen des Blattdurchgangsbereiches ist; und
eine Wärme- bzw.
Heizquelle, die innerhalb der Fixierrolle bzw. -walze zum Erwärmen der
Fixierrolle bzw. -walze vorgesehen ist.
c1) Fixierrolle bzw.
-walze gemäß c),
wobei
die Anzahl Rippen pro einer Einheitslänge größer an dem Mittelteil des Blattdurchgangsbereiches
der Fixierrolle bzw. -walze als an den anderen Teiles des Blattdurchgangsbereiches
ist.
c2) Fixierrolle bzw. -walze gemäß c),
wobei ein Mittelpunkt
bzw. Zentrum der Fixierrolle bzw. -walze in ihrer axialen Richtung
einem Mittelpunkt bzw. Zentrum des Blattdurchgangsbereiches der
Fixierrolle bzw. -walze in der axialen Richtung der Fixierrolle
bzw. -walze entspricht.
c3) Fixierrolle bzw. -walze gemäß c),
wobei
die Fixierrolle bzw. -walze eine erste Wanddicke an ihrem Blattdurchgangsbereich
und eine zweite Wanddicke an wenigstens einem Teil ihrer axialen
Endteile hat, die außerhalb
des Blattdurchgangsbereiches sind, und
wobei die zweite Wanddicke
größer als
die erste Wanddicke ist.
c4) Fixierrolle bzw. -walze gemäß c3),
wobei
ein Teil der axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze, wo ein
Trage- bzw. Stützglied
zum Tragen bzw. Stützen
der Fixiervorrichtung gegenüber
liegt, nicht die zweite Wanddicke hat.
c5) Fixierrolle bzw.
-walze gemäß c4),
wobei
eine Rippe an dem Teil der axialen Endteile der Fixierrolle bzw.
-walze gebildet ist, wo das Trage- bzw. Stützglied von der Fixierrolle
bzw. -walze gegenüber
liegt, um von der inneren Umfangsoberfläche der Fixierrolle bzw. -walze
in Richtung ihres Querschnittsmittelpunktes bzw. -zentrums vorzustehen,
und
wobei eine Höhe
von der inneren Umfangsoberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze der Rippe, die an dem Teil der axialen
Endteile der Fixierrolle bzw. -walze gebildet ist, wo das Trage-
bzw. Stützglied von
der Fixierrolle bzw. -walze gegenüber liegt, um von der inneren
Umfangsoberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze in Richtung ihres Querschnittsmittelpunktes
bzw. -zentrums vorzustehen, unterschiedlich von der des Teiles der
axialen Endteile der Fixierrolle bzw. -walze ist, das die zweite
Wanddicke hat.
c6) Fixierrolle gemäß c5), wobei
die Höhe von der
inneren Umfangsoberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze der Rippe, die an dem Teil der axialen
Endteile der Fixierrolle bzw. -walze gebildet ist, wo das Trage- bzw. Stützglied
von der Fixierrolle bzw. -walze gegenüber liegt, gleich zu der der
Vielzahl Rippen ist, die an dem Blattdurchgangsbereich der Fixierrolle
bzw. -walze gebildet sind.
- d) Fixiervorrichtung zum Fixieren eines Tonerbildes, das auf
einem Aufzeichnungsblatt getragen wird, auf das Aufzeichnungsblatt
mit Wärme,
die Folgendes aufweist:
eine Fixierrolle bzw. -walze, die eine
Vielzahl Rippen hat, die an einem Teil der Fixierrolle bzw -walze
gebildet sind, um von einer inneren Oberfläche der Fixierrolle bzw. -walze
vorzustehen, wobei die Vielzahl Rippen entlang einer axialen Richtung der
Fixierrolle bzw. -walze derart vorgesehen ist, dass ein Abstand
der Vielzahl Rippen in Richtung entsprechender axialer Enden der
Fixierrolle bzw. -walze von einem Mittelpunkt bzw. Zentrum des Teils
der Fixierrolle bzw. -walze zunimmt, wo die Vielzahl Rippen in der
axiale Richtung der Fixierrolle bzw. -walze gebildet sind;
eine
Wärme-
bzw. Heizquelle zum Erwärmen
der Fixierrolle bzw. -walze; und
eine Andruckwalze bzw. Druckrolle,
die der Fixierrolle bzw. -walze gegenüber liegt und sich mit dieser
dreht, wobei das Tonerbild auf dem Aufzeichnungsblatt auf das Aufzeichnungsblatt
fixiert wird, während
das Aufzeichnungsblatt zwischen der Fixierrolle bzw. -walze und
der Andruckwalze bzw. Druckrolle eingelegt und gefördert bzw.
zugeführt wird.
d1)
Fixiervorrichtung gemäß d),
wobei
die Fixierrolle bzw. -walze eine erste Wanddicke an dem Teil der
Fixierrolle bzw. -walze, wo die Vielzahl der Rippen gebildet ist,
und eine zweite Wanddicke an axialen Endteilen der Fixierrolle bzw.
-walze hat, und
wobei die zweite Wanddicke größer als
die erste Wanddicke ist.
- e) Bilderzeugungsvorrichtung, die Folgendes aufweist:
eine
Bilderzeugungseinheit, die aufgebaut ist, um ein Tonerbild auf einem
Aufzeichnungsblatt zu bilden; und
eine Fixiervorrichtung zum
Fixieren des Tonerbildes auf dem Aufzeichnungsblatt auf das Aufzeichnungsblatt
mit Wärme,
wobei die Fixiervorrichtung Folgendes enthält:
eine Fixierrolle bzw.
-walze, die eine Vielzahl Rippen hat, die an einem Teil der Fixierrolle
bzw. -walze gebildet ist, um von einer inneren Oberfläche der
Fixierrolle bzw. -walze vorzustehen, wobei die Vielzahl Rippen entlang
einer axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze derart vorgesehen
ist, dass sich ein Abstand der Vielzahl Rippen in Richtung entsprechender
Enden der Fixierrolle bzw. -walze von einem Mittelpunkt bzw. Zentrum
des Teils der Fixierrolle bzw. -walze erhöht, wo die Vielzahl Rippen
in der axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze gebildet ist;
eine
Wärme-
bzw. Heizquelle zum Erwärmen
der Fixierrolle bzw. -walze; und
eine Andruckwalze bzw. Druckrolle,
die der Fixierrolle bzw. -walze gegenüber liegt und sich mit dieser
dreht, wobei das Tonerbild auf dem Aufzeichnungsblatt auf das Aufzeichnungsblatt
fixiert wird, während
das Aufzeichnungsblatt zwischen der Fixierrolle bzw. -walze und
der Andruckwalze bzw. Druckrolle eingelegt und gefördert bzw.
zugeführt wird.
e1)
Bilderzeugungsvorrichtung gemäß e),
wobei
die Fixierrolle bzw. -walze eine erste Wanddicke an dem Teil der
Fixierrolle bzw. -walze, wo die Vielzahl der Rippen gebildet sind,
und eine zweite Wanddicke an axialen Endteilen der Fixierrolle bzw.
-walze hat, und
wobei die zweite Wanddicke größer als
die erste Wanddicke ist.
- f) Fixierrolle bzw. -walze für
die Verwendung bei einer Fixiervorrichtung zum Fixieren eines Tonerbildes,
das auf einem Aufzeichnungsblatt getragen wird, auf das Aufzeichnungsblatt
mit Wärme, die
Folgendes aufweist:
eine Vielzahl Rippen, die an einem Teil
der Fixierrolle bzw. -walze gebildet sind, um von einer inneren
Oberfläche
der Fixierrolle bzw. -walze vorzustehen, wobei die Vielzahl Rippen
entlang einer axialen Richtung der Fixierrolle bzw. -walze derart vorgesehen
ist, dass sich ein Intervall bzw. Abstand der Vielzahl der Rippen
in Richtung jeweiliger Enden der Fixierrolle bzw. -walze von einem Mittelpunkt
bzw. Zentrum des Teils der Fixierrolle bzw. -walze erhöht, wo die
Vielzahl der Rippen in der axialen Richtung der Fixierrolle bzw.
-walze gebildet ist; und
eine Wärme- bzw. Heizquelle zum Erwärmen der Fixierrolle
bzw. -walze, die innerhalb der Fixierrolle bzw. -walze vorgesehen
ist.