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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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1.
Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine optische Abnehmervorrichtung,
die bei einer hohen Geschwindigkeit Informationen auf ein optisches
Aufzeichnungsmedium aufzeichnet und von diesem wiedergibt, wobei
eine Photodetektionsleistung aufrechterhalten wird. Die vorliegende
Erfindung betrifft ferner ein optisches Plattenlaufwerk, das die
optische Abnehmervorrichtung enthält.
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2. Beschreibung der verwandten
Technik
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Wie
in "Development
of 7.3 mm Height DVD Optical Pickup Using TWIN-LD; 7th Microoptics
Conference July 14-16 1999" offenbart
ist, ist eine monolithische optische Abnehmervorrichtung mit zwei
LD bekannt. Bei dieser optischen Abnehmervorrichtung sind ein Photodioden-
(PD) Chip und eine monolithische integrierte optische Schaltung,
die eine 650 nm-Laserdiode (LD) und eine 780 nm-Laserdiode (LD),
enthält,
in einem einzelnen optischen Modul angeordnet. Die 650 nm-LD emittiert einen
Laserstrahl mit der Wellenlänge λ1 = 650 nm,
der zum Abspielen eines DVD-Mediums verwendet wird, und die 780 nm-LD
emittiert einen Laserstrahl mit der Wellenlänge λ2 = 780 nm, der zum Abspielen
eines CD-Mediums
verwendet wird. Die optische Abnehmervorrichtung mit zwei LD enthält ein optisches
System, das den Laserstrahl, der von der 650 nm-LD oder der 780 nm-LD
emittiert wurde, unter Verwendung eines gemeinsamen optischen Weges
auf ein Aufzeichnungsmedium fokussiert. Der PD-Chip erfasst die
reflektierten Strahlen, die von dem Aufzeichnungsmedium für jeden
der Laserstrahlen mit unterschiedlichen Wellenlängen reflektiert werden.
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Um
zu ermöglichen,
dass der einzelne PD-Chip alle Laserstrahlen, die durch die zwei
Laserdioden mit unterschiedlichen Emissionspunkten emittiert werden,
empfangen kann, ist die optische Abnehmervorrichtung mit zwei LD
so konfiguriert, dass die folgende Beziehung zwischen einem Emissionspunkt-Abstand ΔL der zwei
Laserdioden und dem Abstand L zwischen LD und PD gilt: ΔL = ((λ2 – λ1)/λ1) × L. Die
optische Abnehmervorrichtung mit zwei LD besitzt im Einzelnen den
Emissionspunktabstand ΔL
= 0,24 mm und den Abstand LD-PD von L = 1,2 mm.
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Das
optische System einer optischen Abnehmervorrichtung, das eine sehr
genaue Strahlübereinstimmung
erfordert, muss eine entsprechende kleine Brennweite der Kollimatorlinse
besitzen. Der Emissionspunkt-Abstand ΔL der obigen optischen Abnehmervorrichtung
ist zu groß,
um die Anforderung zu erfüllen.
Er muss auf etwa 0,1 mm verringert werden, damit er bei der obigen
optischen Abnehmervorrichtung für
die sehr genaue Strahlübereinstimmung
geeignet ist. Wenn die Brennweite der Kollimatorlinse klein ist,
der Emissionspunkt-Abstand jedoch groß ist, ist der divergierende
Winkel der Laserstrahlen, die durch die Kollimatorlinse gebündelt werden,
groß und
die gebündelten
Laserstrahlen treffen schräg
auf die Objektivlinse auf. Dadurch wird die Fokussierung des Laserstrahls
auf das Aufzeichnungsmedium unsachgemäß.
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Wenn
bei der oben beschriebenen optischen Abnehmervorrichtung der Emissionspunkt-Abstand ΔL auf etwa
0,1 mm eingestellt wird, ist der Abstand L zwischen LD und PD nahezu
gleich 0,5 mm. Der Abstand L zwischen LD und PD ist zu klein, um
einen schnellen Betrieb des PD-Chips sicherzustellen. Die Wärme, die
durch die zwei LDs erzeugt wird, wird den PD-Chip beeinflussen und
der schnelle Betrieb des PD-Chips wird problematisch.
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Die
japanische Patentoffenlegungsschrift Nr. 9-120568 offenbart eine
optische Hybrid-Abnehmervorrichtung mit zwei LD, die mit einem einzelnen
optischen Modul versehen ist, in dem eine 650 nm-LD, eine 780 nm-LD
und ein PD-Chip angeordnet sind. Diese optische Abnehmervorrichtung
verwendet ein einzelnes Hologramm, das die Aufzeichnung auf mehreren
Aufzeichnungsmedien und die Wiedergabe von diesen ermöglicht.
Die Positionsgenauigkeit der Emissionspunkte dieser optischen Abnehmervorrichtung
ist nicht so hoch wie bei der oben erwähnten monolithischen LD-Schaltung.
Die Laserdioden mit der für
die optische Abnehmervorrichtung erforderlichen Ausgangsleistung
können
jedoch ausgewählt werden
und die Chipausbeute ist besser als die der obigen Vorrichtung mit
monolithischer LD-Vorrichtung.
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Bei
der optischen Abnehmervorrichtung, die in der japanischen Patentoffenlegungsschrift
Nr. 9-120568 offenbart ist, ist es schwierig, die Einstellung des
einzelnen Hologramms so auszuführen, dass
der Versatz der zwei Laserwellenlängen klein ist. Dadurch erhöhen sich
die Kosten. Es ist ferner sehr schwierig, die hohe Genauigkeit der
Anordnung der 650 nm-LD, der 780 nm-LD und des PD- Chips aufrechtzuerhalten.
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Wie
in "DVD/CD Optical
Pickup Using Integrated Module Having Red/Infrared Laser Diodes and
Photodetector; 47th Applied Physics Conference March 2000" offenbart ist, ist
darüber
hinaus eine optische Hybrid-Abnehmervorrichtung mit zwei LD bekannt,
bei der die 650 nm-LD und die 780 nm-LD parallel angeordnet sind.
Ein CD-Hologramm und ein DVD-Hologramm sind separat vorgesehen und
werden unabhängig
eingestellt. Bei dieser optischen Abnehmervorrichtung ist der Abstand
zwischen den LDs auf 1,1 mm eingestellt und der Laserstrahl der Wellenlänge 650
nm verläuft
nicht durch das CD-Hologramm. Der Emissionspunkt-Abstand beträgt 1,1 mm und ein Prisma zum
Kompensieren der optischen Achsen ist in dem optischen System in
der Weise vorgesehen, dass die optischen Achsen der Laserstrahlen
der Wellenlängen
650 nm und 780 nm geeignet gekoppelt sind.
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Bei
der oben erwähnten
optischen Abnehmervorrichtung ist das Prisma zum Kompensieren der
optischen Achsen jedoch teuer und besitzt große Abmessungen. Bei einer optischen
Abnehmervorrichtung, die Informationen auf einer optischen Platte aufzeichnet,
muss die Brennweite der Kollimatorlinse klein sein. Es besteht ein
Problem dahingehend, dass das Prisma zum Kompensieren der optischen Achsen
in einer derartigen optischen Abnehmervorrichtung nicht angeordnet
werden kann.
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Wie
oben beschrieben wurde, ist die optische Hybrid-Abnehmervorrichtung
für die
Optimierung der Photodetektionsleistung, damit diese für die Spezifikationen
des optischen Plattenlaufwerks geeignet ist, besser geeignet als
die monolithische optische Abnehmervorrichtung. Außerdem besitzt
die optische Hybrid-Abnehmervorrichtung das vorteilhafte Merkmal,
dass sie für
die Herstellung eines kostengünstigen
leistungsstarken optischen Plattenlaufwerks geeignet ist.
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Die
optische Hybrid-Abnehmervorrichtung erfordert andererseits eine
getrennte Positionierung der Laserdioden auf dem optischen Modul,
wobei das Auftreten eines Montagefehlers der auf dem optischen Modul
angebrachten Laserdioden wahrscheinlich ist und die Genauigkeit
des Emissionspunkt-Abstands der Laserdioden verhältnismäßig gering ist.
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Optische
Abnehmervorrichtungen, die unterschiedliche Wellenlängen für unterschiedliche
optische Aufzeichnungsmedien verwenden, sind z. B. im Patent EP-A-1
001 413 (siehe Oberbegriff von Anspruch 1) und im Patent US-6.130.872
offenbart. Optische Abnehmervorrichtungen, die unterschiedliche Wellenlängen für unterschiedliche
optische Aufzeichnungsmedien verwenden und optische Systeme mit einer
Kollimatorlinse und einer Objektlinse verwenden, sind z. B. in den
Patenten JP2000132862, EP-A-0 831 469 und EP-A-1 047 051 offenbart.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte optische
Abnehmervorrichtung zu schaffen, bei der die oben beschriebenen Probleme
beseitigt sind.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine optische
Abnehmervorrichtung zu schaffen, die eine verbesserte holographische
Einheit besitzt, um die Anforderung der Montagegenauigkeit der Laserdioden
und der auf dem optischen Modul montierten Photodiode wirkungsvoll
herabzusetzen, so dass die optische Abnehmervorrichtung eine gute
Lichtdetektionsleistung und die Möglichkeiten der schnellen Aufzeichnung/Wiedergabe
besitzt.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein kostengünstiges
Plattenlaufwerk mit geringen Abmessungen zu schaffen, das durch
die Verwendung einer verbesserten optischen Abnehmervorrichtung
eine gute Lichtdetektionsleistung und die Möglichkeiten der schnellen Aufzeichnung/Wiedergabe
besitzt.
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Die
oben erwähnten
Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden gelöst durch eine optische Abnehmervorrichtung
zum Zugreifen auf ein optisches Aufzeichnungsmedium, die im Anspruch
1 dargestellt ist.
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Gemäß der optischen
Abnehmervorrichtung der vorliegenden Erfindung ist in der holographischen
Einheit das erste Hologramm vorgesehen, um einen reflektierten Strahl
des Laserstrahls der ersten Diode zu dem Photodetektor zu beugen,
und das zweite Hologramm ist vorgesehen, um einen reflektierten
Strahl des Laserstrahls der zweiten Laserdiode zu dem Photodetektor
zu beugen. Die verbesserte holographische Einheit senkt wirkungsvoll
die Anforderung der Montagegenauigkeit der Laserdioden und der auf
dem optischen Modul montierten Photodiode und die optische Abnehmervorrichtung
erzeugt eine gute Photodetektionsleistung und Möglichkeiten der schnellen Aufzeichnung/Wiedergabe.
Die optische Abnehmer vorrichtung der vorliegenden Erfindung schafft
wirkungsvoll ein kleines kostengünstiges
Plattenlaufwerk, das eine gute Photodetektionsleistung und Möglichkeiten
der schnellen Aufzeichnung/Wiedergabe besitzt.
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Bevorzugte
Merkmale der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 13 dargelegt.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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Weitere
Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden
aus der folgenden genauen Beschreibung deutlich, wenn diese in Verbindung
mit der beigefügten
Zeichnung gelesen wird.
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1 ist
eine Darstellung einer ersten bevorzugten Ausführungsform der optischen Abnehmervorrichtung
der Erfindung;
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2 ist
eine Darstellung einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der der Erfindung;
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die 3A und 3B sind
Teildarstellungen eines ersten Hologramms und eines zweiten Hologramms
in der optischen Abnehmervorrichtung von 1;
...Punktabstand
von LD-Chips in der optischen Abnehmervorrichtung von 2;
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6 ist
eine Darstellung zum Erläutern
eines Gegentaktverfahrens der Verfolgungsdetektion, das durch die
optische Abnehmervorrichtung der Erfindung verwendet wird;
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7 ist
eine Darstellung zum Erläutern
eines Verfolgungsdetektionsgebiets eines Hologramms, das verwendet
wird, wenn das Gegentaktverfahren der Verfolgungsdetektion ausgeführt wird;
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8 ist
eine Darstellung zum Erläutern
eines Verfolgungsdetektionsgebiets eines Hologramms, das verwendet
wird, wenn das Gegentaktverfahren der Verfolgungsdetektion ausgeführt wird;
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9 ist
eine Darstellung zum Erläutern
eines DPD-Verfahrens der Verfolgungsdetektion, das durch eine optische
Abnehmervorrichtung verwendet wird;
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10 ist
eine Darstellung zum Erläutern
eines Beispiels eines Hologramms in einer optischen Abnehmervorrichtung;
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11 ist
eine Darstellung zum Erläutern
einer Beziehung zwischen der lichtempfangenden Oberfläche des
Photodetektors und den Strahlflecken der gebeugten Laserstrahlen;
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12 ist
eine Darstellung zum Erläutern der
Verfolgungsdetektionshologrammgebiete des Hologramms in einer optischen
Abnehmervorrichtung der Erfindung;
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13 ist
eine Darstellung einer holographischen Einheit, die auf einem optischen
Modul in der optischen Abnehmervorrichtung der Erfindung montiert
ist;
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14 ist
eine Darstellung zum Erläutern von
Fokussierungs- und Verfolgungsdetektionsgebieten des ersten Hologramms;
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15 ist
eine Darstellung zum Erläutern
eines Fokussierungsdetektionsgebiets des zweiten Hologramms;
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16 ist
eine Darstellung einer Ausführungsform
der optischen Abnehmervorrichtung der Erfindung;
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17 ist
eine Darstellung eines Beispiels einer holographischen Einheit in
der optischen Abnehmervorrichtung der Erfindung;
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18 ist
eine Darstellung einer weiteren Ausführungsform der optischen Abnehmervorrichtung
der Erfindung, die die holographische Einheit von 17 enthält;
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19 ist
eine Darstellung, die eine Beziehung zwischen der Gittertiefe und
dem Beugungswirkungsgrad erläutert;
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20 ist
eine Darstellung zum Erläutern
einer schrägen
Ablagerung, die verwendet wird, um ein Polarisationshologramm der
optischen Abnehmervorrichtung der Erfindung zu erzeugen;
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21 ist
eine Darstellung zum Erläutern
einer ausgerichteten organischen Schicht, die in der holographischen
Einheit der optischen Abnehmervorrichtung verwendet wird;
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22 ist
eine Darstellung einer weiteren Ausführungsform der optischen Abnehmervorrichtung
der Erfindung;
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23 ist
eine Darstellung, die eine Beziehung zwischen der Phasendifferenz
des 660 nm-Lasers und der Signalintensität zeigt;
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24 ist
eine Darstellung, die eine Beziehung zwischen der Phasendifferenz
des 780 nm-Lasers und der Signalintensität zeigt;
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25 ist
eine Darstellung einer anderen Anordnung der optischen Abnehmervorrichtung;
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26 ist
eine Darstellung, die einen Lichtempfangszustand eines Photodetektors
in der optischen Abnehmervorrichtung von 25 zeigt;
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27 ist
eine Darstellung, die einen Lichtempfangszustand des Photodetektors
in der optischen Abnehmervorrichtung von 25 zeigt;
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28 ist
eine Darstellung eines Beispiels der holographischen Einheit in
der optischen Abnehmervorrichtung von 25;
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29 ist
eine Darstellung eines Beispiels der holographischen Einheit in
der optischen Abnehmervorrichtung von 25;
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30 ist
eine Darstellung eines Beispiels der holographischen Einheit in
der optischen Abnehmervorrichtung von 25;
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31 ist
eine Darstellung, die einen Lichtempfangszustand des Photodetektors
für gebeugte Strahlen
und Durchgangsstrahlen eines ersten Laserstrahls von der holographischen
Einheit von 30 zeigt;
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32 ist
eine Darstellung, die einen Lichtempfangszustand des Photodetektors
für gebeugte Strahlen
und Durchgangsstrahlen eines zweiten Laserstrahls von der holographischen
Einheit von 30 zeigt;
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33 ist
eine Darstellung, die einen Lichtempfangszustand des Photodetektors
sowohl für
den ersten als auch für
den zweiten Laserstrahl zeigt;
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34 ist
eine Darstellung eines optischen Moduls mit gemeinsamer LD;
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35 ist
eine Darstellung einer anderen Anordnung einer optischen Abnehmervorrichtung, die
ein optisches Modul mit gemeinsamer LD/PD verwendet;
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36 ist
eine Darstellung einer anderen Anordnung einer optischen Abnehmervorrichtung;
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37 ist
eine Darstellung einer holographischen Einheit in der optischen
Abnehmervorrichtung von 36; und
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38 ist
eine Darstellung zum Erläutern
einer Beziehung zwischen Phasendifferenz und Signalintensität.
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GENAUE BESCHREIBUNG
VON BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Es
folgt eine Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung.
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1 zeigt
eine erste bevorzugte Ausführungsform
der optischen Abnehmervorrichtung der Erfindung.
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Wie
in 1 gezeigt ist, greift die optische Abnehmervorrichtung
auf ein optisches Aufzeichnungsmedium 8 zu. In der vorliegenden
Ausführungsform
ist das optische Aufzeichnungsmedium 8 z. B. eine CD oder
eine DVD. Nachfolgend bedeutet "Zugriff' das Aufzeichnen
von Daten auf dem Aufzeichnungsmedium 8, das Wiedergeben
von Daten von dem Aufzeichnungsmedium 8 oder das Löschen von
Daten auf dem Aufzeichnungsmedium 8 durch Bestrahlen des
Aufzeichnungsmediums 8 mit Licht. Die optische Abnehmervorrichtung
der vorliegenden Erfindung enthält
im Allgemeinen eine 650 nm-LD (Laserdiode) 1, einen Koppelspiegel 2,
eine 780 nm-LD, ein erstes Hologramm 4, ein zweites Hologramm 5,
eine Kollimatorlinse 6, eine Objektivlinse 7 und
einen Photodetektor 9.
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Die
650 nm-LD 1 emittiert einen ersten Laserstrahl mit der
Wellenlänge
650 nm. Der optische Weg des ersten Laserstrahls in der optischen
Abnehmervorrichtung ist in 1 mit der
durchgehenden Linie angegeben. Der Koppelspiegel 2 reflektiert
den ersten Laserstrahl, der von der 650 nm-LD 1 empfangen
wird, zu dem Aufzeichnungsmedium 8. Der erste Laserstrahl,
der von dem Koppelspiegel 2 reflektiert wird, verläuft durch
das erste und das zweite Hologramm 4 und 5 und
trifft auf die Kollimatorlinse 6 auf. Die Kollimatorlinse 6 setzt
den auftreffenden Laserstrahl in einen gebündelten Laserstrahl um und
der gebündelte
Laserstrahl trifft auf die Objektivlinse 7 auf. Die Objektivlinse 7 fokussiert
den auftreffenden Laserstrahl auf eine Aufzeichnungsoberfläche des Aufzeichnungsmediums 8.
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Der
reflektierte Strahl, der von der Aufzeichnungsoberfläche des
Aufzeichnungsmediums 8 reflektiert wird, wird längs des
optischen Wegs zurückgeführt und
trifft auf das zweite Hologramm 5 auf. Das zweite Hologramm 5 beugt
den auftreffenden reflektierten Strahl, der die Wellenlänge 650
nm besitzt, zu dem Photodetektor 9. Der Photodetektor 9 empfängt die
gebeugten Strahlen von dem zweiten Hologramm 5, um auf
der Grundlage der empfangenen Strahlen Detektionssignale zu erzeugen.
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In
der vorliegenden Ausführungsform
ist sowohl das erste Hologramm 4 als auch das zweite Hologramm 5 in
einem holographischen Gitter konfiguriert, das ein holographisches
Muster besitzt, welches auf einem Glassubstrat ausgebildet ist.
Das erste Hologramm 4 ist vorgesehen, um den auftreffenden
780 nm-Laserstrahl zu dem Photodetektor 9 zu beugen. Das
zweite Hologramm 5 ist vorgesehen, um den auftreffenden
650 nm-Laserstrahl zu dem Photodetektor 9 zu beugen.
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In
der optischen Abnehmervorrichtung von 1 emittiert
die 780 nm-LD 3 in ähnlicher
Weise einen zweiten Laserstrahl mit der Wellenlänge 780 nm. Der optische Weg
des zweiten Laserstrahls in der optischen Abnehmervorrichtung ist
in 1 durch die gepunktete Linie angegeben. Der Koppelspiegel 2 reflektiert
den zweiten Laserstrahl, der von der LD 3 empfangen wird,
zu dem Aufzeichnungsmedium 8. Der zweite Laserstrahl, der
von dem Koppelspiegel 2 reflektiert wurde, verläuft durch
das erste Hologramm 4 und das zweite Hologramm 5 und
trifft auf die Kollimatorlinse 6 auf. Die Kollimatorlinse 6 setzt
den auftreffenden Laserstrahl in einen gebündelten Laserstrahl um und
der gebündelte
Laserstrahl trifft auf die Objektivlinse 7 auf. Die Objektivlinse 7 fokussiert
den auftreffenden Laserstrahl auf die Aufzeichnungsoberfläche des
Aufzeichnungsmediums 8.
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Der
reflektierte Strahl, der in Reaktion auf den zweiten Laserstrahl
von der Aufzeichnungsoberfläche
des Aufzeichnungsmediums 8 reflektiert wird, wird längs des
optischen Weges zurückgeführt und trifft
auf das erste Hologramm 4 auf. Das erste Hologramm 4 beugt
den auftreffenden reflektierten Strahl, der die Wellenlänge 780
nm besitzt, zu dem Photodetektor 9. Der Photodetektor 9 empfängt die
gebeugten Strahlen von dem ersten Hologramm 4, um auf der
Grundlage der empfangenen Strahlen Detektionssignale zu erzeugen.
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In
der oben beschriebenen Ausführungsform ist
das erste Hologramm 4 vorgesehen, um den reflektierten
Strahl des Laserstrahls der 780 nm-LD 3 zu dem Photodetektor 9 zu
beugen, und das zweite Hologramm 5 ist vorgesehen, um den
reflektierten Strahl des Laserstrahls der 650 nm-LD 1 zu
dem Photodetektor 9 zu beugen. Das erste Hologramm 4 und
das zweite Hologramm 5 mindern wirkungsvoll die Anforderungen
an die Montagegenauigkeit der Laserdioden und der Photodiode, die
sich auf dem optischen Modul befindet, und die optische Abnehmervorrichtung
der vorliegenden Ausführungsform schafft
eine gute Photodetektionsleistung und Möglichkeiten der schnellen Aufzeichnung/Wiedergabe.
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2 zeigt
eine zweite Ausführungsform
der optischen Abnehmervorrichtung der Erfindung. In 2 sind
Elemente, die im Wesentlichen gleich entsprechenden Elementen von 1 sind,
durch die gleichen Bezugszeichen angegeben und ihre Beschreibung
wird weggelassen.
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Wie
in 2 gezeigt ist, ist in der optischen Abnehmervorrichtung
der vorliegenden Ausführungsform
kein Koppelspiegel 2 vorgesehen. Die 650 nm-LD 1 und
die 780 nm-LD 3 sind parallel angeordnet, so dass die Laserstrahlen,
die von den zwei Laserdioden 1 und 3 emittiert
werden, auf das erste Hologramm 4 und das zweite Hologramm 5 auftreffen. Die
Montagepositionen der Laserdioden 1 und 3 sind nicht
auf spezielle Positionen eines optischen Moduls mit LD/PD beschränkt. Die
Konfiguration der optischen Abnehmervorrichtung von 2 kann
bei den Ausführungsformen
der 13, 16, 18 und 22,
die später
beschrieben werden, angewendet werden.
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Die 3A und 3B zeigen
Teildarstellungen des ersten Hologramms 4 bzw. des zweiten Hologramms 5 in
der optischen Abnehmervorrichtung von 1. In den 3A und 3B bezeichnet "L1" einen 650 nm-Laserstrahl
und "L2" bezeichnet einen
780 nm-Laserstrahl.
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Wie
in 3A gezeigt ist, enthält das erste Hologramm 4 in
seiner lichtempfangenden Oberfläche
ein Fokussierungsdetektionsgebiet 10 des 780 nm-Lasers
und dieses Detektionsgebiet 10 besitzt ein holographisches
Muster, das für
die Fokussierungsdetektion des 780 nm-Laserstrahls benötigt wird,
der als reflektierter Strahl auf das erste Hologramm 4 auftrifft.
Wie in 3A gezeigt ist, enthält das zweite
Hologramm 5 in seiner lichtempfangenden Oberfläche ein
Fokussierungsdetektionsgebiet 11 des 650 nm-Lasers und
dieses Detektionsgebiet 11 besitzt ein holographisches
Muster, das für
die Fokussierungsdetektion des 650 nm-Laserstrahls benötigt wird,
der als reflektierter Strahl auf das zweite Hologramm 5 auftrifft.
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4 zeigt
eine Beziehung zwischen einer lichtempfangenden Oberfläche des
Photodetektors 9 und Strahlflecken von gebeugten Strahlen
von dem ersten Hologramm 4 und dem zweiten Hologramm 5. In 4 bezeichnet "L11" eine Position des
Strahlflecks, der auf der lichtempfangenden Oberfläche des
Photodetektors 9 durch den gebeugten 650 nm-Strahl von
dem zweiten Hologramm 5 gebildet wird, "L12" bezeichnet
eine Position des Strahlflecks, der durch den gebeugten 650 nm-Strahl von dem ersten
Hologramm 4 gebildet wird, "L21" bezeichnet eine
Position des Strahlflecks, der durch den gebeugten 780 nm-Strahl
von dem ersten Hologramm 4 gebildet wird, und "L22" bezeichnet eine
Position des Strahlflecks, der durch den gebeugten 780 nm-Strahl von
dem zweiten Hologramm 5 gebildet wird.
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Die
optische Abnehmervorrichtung der vorliegenden Ausführungsform
verwendet das Schlierenblenden- (knife edge, KE-) Verfahren, um
die Fokussierungsdetektion auszuführen. Das erste Hologramm 4 ist
für die
780 nm-LD 3 geeignet und ist vorgesehen, um den reflektierten
Strahl des 780 nm-Laserstrahls, der von dem Aufzeichnungsmedium 8 empfangen
wird, zu dem Photodetektor 9 zu beugen. Das Fokussierungsdetektionsgebiet 10 des
ersten Hologramms 4 dient dazu, diese Beugungsfunktion auszuführen. Die
Positionierung des Strahlflecks "L21" des gebeugten 780
nm-Strahls auf der lichtempfangenden Oberfläche des Photodetektors 9 wird
durch Drehen des ersten Hologramms 4 um die optische Achse
des ersten Hologramms 4 eingestellt. Durch diese Einstellung
stimmt das Zentrum des Strahlflecks "L21" mit
der Mittellinie der zweigeteilten Photodioden des Photodetektors 9 mit
einer guten Genauigkeit überein.
Dadurch ist es möglich,
dass die optische Abnehmervorrichtung der vorliegenden Ausführungsform
eine gute Pho todetektionsleistung in Bezug auf den 780 nm-Laserstrahl
schafft.
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Der
reflektierte Strahl des 650 nm-Laserstrahls trifft außerdem auf
das 780 nm-Fokussierungsdetektionsgebiet 10 des
ersten Hologramms 4 auf. Wenn die LD 1 eingeschaltet
wird, um den 650 nm-Laserstrahl zu emittieren, beugt das Detektionsgebiet 10 des
ersten Hologramms 4 den reflektierten Strahl des 650 nm-Laserstrahls zu einer
Position außerhalb
der lichtempfangenden Oberfläche
des Photodetektors 9. Der Beugungswinkel der 650 nm-Laserstrahls
an dem ersten Hologramm 4 ist kleiner als der des 780 nm-Laserstrahls.
Wie in 4 gezeigt ist, weicht die Position des Strahlflecks "L21" von der lichtempfangenden
Oberfläche
des Photodetektors 9 ab, wobei der Strahlfleck "L21" die Photodetektion der
optischen Abnehmervorrichtung nicht beeinflusst.
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Das
zweite Hologramm 5 ist für die 650 nm-LD 1 geeignet
und ist vorgesehen, um den reflektierten Strahl des 650 nm-Laserstrahls,
der von dem Aufzeichnungsmedium 8 empfangen wird, zu dem Photodetektor 9 zu
beugen. Das Fokussierungsdetektionsgebiet 11 des zweiten
Hologramms 5 dient dazu, diese Beugungsfunktion auszuführen. Die
Positionierung des Strahlflecks "L11" des reflektierten 650
nm-Strahls auf der lichtempfangenden Oberfläche des Photodetektors 9 wird
durch Drehen des zweiten Hologramms 5 um die optische Achse
des zweiten Hologramms 5 eingestellt. Durch diese Einstellung
stimmt das Zentrum des Strahlflecks "L11" mit
der Mittellinie der zweigeteilten Photodioden des Photodetektors 9 mit
einer guten Genauigkeit überein.
Dadurch kann die optische Antriebsvorrichtung der vorliegenden Ausführungsform
eine gute Photodetektionsleistung in Bezug auf den 650 nm-Laserstrahl
schaffen.
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Der
reflektierte Strahl des 780 nm-Laserstrahls trifft außerdem auf
das 650 nm-Fokussierungsdetektionsgebiet 11 des
zweiten Hologramms 5 auf. Wenn die LD 2 eingeschaltet
wird, um den 780 nm-Laserstrahl zu emittieren, beugt das Detektionsgebiet 11 des
zweiten Hologramms 5 den reflektierten Strahl des 780 nm-Laserstrahls zu einer
Position außerhalb
der lichtempfangenden Oberfläche
des Photodetektors 9. Der Beugungswinkel des 780 nm-Laserstrahls
an dem zweiten Hologramm 5 ist größer als der des 650 nm-Laserstrahls.
Wie in 4 gezeigt ist, weicht die Position des Strahlflecks "L22" von der lichtempfangenden
Oberfläche
des Photodetektors 9 ab, wobei der Strahlfleck "L22" die Photodetektion
der optischen Abnehmervorrichtung nicht beeinflusst.
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Demzufolge
mindern das erste Hologramm 4 und das zweite Hologramm 5 der
vorliegenden Ausführungsform
wirkungsvoll die Anforderung der Montagegenauigkeit der Laserdioden
und der Photodiode, die an dem optischen Modul montiert ist, und
die optische Abnehmervorrichtung der vorliegenden Ausführungsform
schafft eine gute Photodetektionsleistung und Möglichkeiten der schnellen Aufzeichnung/Wiedergabe.
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In
der optischen Abnehmervorrichtung von 1 ist die
Funktion des Koppelspiegels 2, die Emissionslaserstrahlen
von der LD1 und der LD3 zu reflektieren, vorgesehen, damit der Abstand
der optischen Wege des 650 nm-Laserstrahls und des 780 nm-Laserstrahls
in der optischen Abnehmervorrichtung auf lediglich etwa 100 μm eingestellt
werden kann. Dadurch sind der Strahlfleck "L11" und
der Strahlfleck "L21" auf der lichtempfangenden
Oberfläche
des Photodetektors 9 in der Weise angeordnet, dass die
zwei Strahlflecken um lediglich etwa 100 μm voneinander beabstandet sind.
Die Positionen der Strahlflecken stimmen im Wesentlichen miteinander überein.
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In
der optischen Abnehmervorrichtung von 2, bei der
kein Koppelspiegel 2 vorgesehen ist, ist es gleichfalls
erforderlich, dass der Emissionspunktabstand der LD1 und der LD 3 lediglich
100 μm beträgt.
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Die 5A und 5B zeigen
den Emissionspunktabstand der LD-Chips in der optischen Abnehmervorrichtung
von 2. Im Einzelnen zeigt 5A den
Emissionspunktabstand, wenn normale LD-Chips 20 parallel
angeordnet sind. 5B zeigt den Emissionspunktabstand,
wenn verbesserte LD-Chips 20A gemäß der vorliegenden Erfindung parallel
angeordnet sind.
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Wie
in 5A gezeigt ist, besitzt jeder der normalen LD-Chips 20 eine
Breite von etwa 300 μm und
weist einen zentrierten Emissionspunkt 21 auf. Wenn die
normalen LD-Chips 20 parallel angeordnet sind, besitzt
der Emissionspunktabstand eine Größe von etwa 300 μm. Es ist
dadurch unmöglich,
den Emissionspunktabstand von LD1 und LD 3 auf den kleinen
Wert von 100 μm
zu bringen.
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Wie
in 5B gezeigt ist, besitzt jeder der LD-Chips 20A in
der vorliegenden Ausführungsform eine
Breite von etwa 300 μm,
weist jedoch einen dezentrierten Emissionspunkt 21 auf.
Wenn die LD-Chips 20A parallel angeordnet sind, beträgt der Abstand
zwischen den dezentrierten Emissionspunkten von LD1 und LD 3 etwa
100 μm.
Somit kann der Emissionspunktabstand von LD1 und LD 3 gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
auf den kleinen Wert von 100 μm
gebracht werden.
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Deswegen
mindert die optische Abnehmervorrichtung von 2 wirkungsvoll
die Anforderung der Montagegenauigkeit der Laserdioden und der Photodiode,
die an dem optischen Modul montiert ist, und die optische Abnehmervorrichtung
der vorliegenden Ausführungsform
schafft eine gute Photodetektionsleistung und Möglichkeiten der schnellen Aufzeichnung/Wiedergabe.
Gemäß der vorliegenden Ausführungsform
besteht keine Notwendigkeit der Verwendung des teuren Ausgleichsprismas
der optischen Achsen wie in der herkömmlichen optischen Abnehmervorrichtung,
die in "DVD/CD Optical
Pickup Using Integrated Module Having Red/Infrared Laser Diodes
and Photodetector; 47th Applied Physics Conference March 2000" offenbart ist.
-
Wie
oben unter Bezugnahme auf 4 beschrieben
wurde, ist der Photodetektor 9 in der vorliegenden Ausführungsform
vorgesehen, um die gebeugten Strahlen sowohl von dem ersten Hologramm 4 als
auch von dem zweiten Hologramm 5 zu empfangen. Es besteht
keine Notwendigkeit, die Anzahl der in der optischen Abnehmervorrichtung
verwendeten Photodioden zu vergrößern. Es
ist möglich,
einen einfachen Aufbau der optischen Abnehmervorrichtung bei geringen
Kosten zu schaffen.
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Nachfolgend
erfolgt eine Beschreibung der Verfolgungsdetektion der optischen
Abnehmervorrichtung der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme
auf die 6 bis 9.
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6 zeigt
ein Gegentaktverfahren zur Verfolgungsdetektion, das durch die optische
Abnehmervorrichtung der Erfindung verwendet wird. Wie in 6 gezeigt
ist, überlappen
der 650 nm-Laserstrahl L1 und der 780 nm-Laserstrahl L2 jeweils
an dem ersten Hologramm 4 und an dem zweiten Hologramm 5.
Die Abweichung der zwei Strahlen ist etwa gleich dem Emissionspunktabstand
(= 100 μm).
Um die Verfolgungsdetektion sowohl für den 650 nm-Laserstrahl L1
als auch für
den 780 nm-Laserstrahl L2 auszuführen
ist es erforderlich, wahlweise entweder eine Strahlunterteilungslinie 91 oder
eine Strahlunterteilungslinie 92 zu verwenden. Die Strahlunterteilungslinie 91 ist
vorgesehen, um den 650 nm-Laserstrahl L1 in zwei Hälften zu
unterteilen, und die Strahlunterteilungslinie 92 ist vorgesehen,
um den 780 nm-Laserstrahl L2 in zwei Hälften zu unterteilen.
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7 zeigt
ein Verfolgungsdetektionsgebiet 13 eines Hologramms für den 650
nm-Laser, das verwendet wird, wenn das Gegentaktverfahren der Verfolgungsdetektion
ausgeführt
wird. Wie in 7 gezeigt ist, umfasst das Verfolgungsdetektionsgebiet 13 ein
Muster aus Rechtecken, die jeweils holographische Streifen aufweisen,
die auf dem Hologramm in Bezug auf die Strahlunterteilungslinie 91 symmetrisch
angeordnet sind. Das Verfolgungsdetektionsgebiet 13 des
Hologramms beugt den reflektierten Strahl des 650 nm-Laserstrahls
zu einem Photodiodenabschnitt Ra und zu einem Photodiodenabschnitt Rb
des Photodetektors 9. Bei dieser Anordnung sind die Ausrichtung
und die Schrittweite des holographischen Rechteckmusters auf der
linken Seite der Linie 91 vorgesehen, um den gebeugten
650 nm-Strahl zu dem Photodiodenabschnitt Rb zu richten, wohingegen
die Ausrichtung und die Schrittweite auf der rechten Seite der Linie 91 vorgesehen
sind, um den gebeugten 650 nm-Strahl zu dem Photodiodenabschnitt
Ra zu richten. Gemäß dem Gegentaktverfahren
empfängt
der Photodetektor 9 die gebeugten 650 nm-Strahlen von dem
Verfolgungsdetektionsgebiet 13 des Hologramms und erzeugt
auf der Grundlage der Differenz zwischen den an den Photodiodenabschnitten
Ra und Rb empfangenen Strahlen ein Verfolgungsfehlersignal.
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8 zeigt
ein Verfolgungsdetektionsgebiet 12 des Hologramms für den 780
nm-Laser, das verwendet
wird, wenn das Gegentaktverfahren der Verfolgungsdetektion ausgeführt wird.
Wie in 8 gezeigt ist, umfasst das Verfolgungsdetektionsgebiet 12 ein
Muster aus Rechtecken, die jeweils holographische Streifen aufweisen,
die auf dem Hologramm in Bezug auf die Strahlunterteilungslinie 92 symmetrisch
angeordnet sind. Wie in 8 gezeigt ist, sind bei dieser
Anordnung die holographischen Rechtecke des Verfolgungsdetektionsgebiets 12 für den 780 nm-Laser und die holographischen
Rechtecke des Verfolgungsdetektionsgebiets 13 für den 650
nm-Laser auf dem Hologramm abwechselnd angeordnet.
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Das
Verfolgungsdetektionsgebiet 12 des Hologramms beugt den
reflektierten Strahl des 780 nm-Laserstrahls zu einem Photodiodenabschnitt
Ra und zu einem Photodiodenabschnitt Rb des Photodetektors 9.
Bei dieser Anordnung sind die Ausrichtung und die Schrittweite des
holographischen Rechteckmusters links von der Linie 92 vorgesehen, um
den gebeugten 780 nm-Strahl zu dem Photodiodenabschnitt Rb zu richten,
wohingegen die Ausrichtung und die Schrittweite des holographischen Rechteckmusters
rechts von der Linie 92 vorgesehen sind, um den gebeugten
780 nm-Strahl zu dem Photodiodenabschnitt Ra zu richten. Gemäß dem Gegentaktverfahren
empfängt
der Photodetektor 9 die gebeugten Strahlen von dem Verfolgungsdetektionsgebiet 12 des
Hologramms und erzeugt auf der Grundlage der Differenz zwischen
den Signalintensitäten
der an den Photodiodenabschnitten Ra und Rb empfangenen Strahlen
ein Verfolgungsfehlersignal.
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9 zeigt
ein DPD-Verfahren der Verfolgungsdetektion, das bei einer optischen
Abnehmervorrichtung verwendet wird. Wie in 9 gezeigt
ist, wird das Hologramm dann, wenn das DPD-Verfahren der Verfolgungsdetektion
bei der optischen Abnehmervorrichtung der Erfindung verwendet wird,
in vier Gebiete unterteilt. Für
die Verfolgungsdetektion des 650 nm-Laserstrahls wird das Hologramm
durch die Strahlunterteilungslinie 91 in zwei Hälften unterteilt, und
jede Hälfte
des Hologramms wird durch eine Strahlunterteilungslinie 93 wiederum
in zwei Viertel unterteilt. Das Verfolgungsdetektionsgebiet 13 umfasst
ein Muster aus Rechtecken, die jeweils holographische Streifen aufweisen,
die auf dem Hologramm in Bezug auf die Strahlunterteilungslinie 91 sowie
außerdem
in Bezug auf die Strahlunterteilungslinie 93 symmetrisch
angeordnet sind. Das Verfolgungsdetektionsgebiet 13 des
Hologramms beugt den reflektierten Strahl des 650 nm-Laserstrahls
zu den vier Photodiodenabschnitten Ra, Rb, Rc und Rd des Photodetektors 9.
Bei dieser Anordnung sind die Ausrichtung und die Schrittweite des
holographischen Rechteckmusters links von der Linie 91 und
oberhalb der Linie 93 vorgesehen, um den gebeugten 650 nm-Strahl
zu dem Photodiodenabschnitt Ra zu richten, und die Ausrichtung und
die Schrittweite des holographischen Rechteckmusters rechts von
der Linie 91 und oberhalb der Linie 93 sind vorgesehen,
um den gebeugten 650 nm-Strahl zu dem Photodiodenabschnitt Rb zu
richten. In ähnlicher
Weise sind die Ausrichtung und die Schrittweite des holographischen
Rechteckmusters rechts von der Linie 91 und unterhalb der
Linie 93 vorgesehen, um den gebeugten 650 nm-Strahl zu
dem Photodiodenabschnitt Rc zu richten, und die Ausrichtung und
die Schrittweite des holographischen Rechteckmusters links von der Linie 91 und
unterhalb der Linie 93 sind vorgesehen, um den gebeugten
650 nm-Strahl zu dem Photodiodenabschnitt Rd zu richten.
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Gemäß dem DPD-Verfahren
empfängt
der Photodetektor 9 gebeugte 650 nm-Strahlen von dem Verfolgungsdetektionsgebiet 13 des
Hologramms und erzeugt auf der Grundlage der Differenz zwischen
den Signalintensitäten
der an den Photodiodenabschnitten Ra, Rb, Rc und Rd empfangenen Strahlen
ein Verfolgungsfehlersignal. Wenn die optische Abnehmervorrichtung
dieser Anordnung auf ein DVD-Medium zugreift, gibt der Photodetektor 9 gemäß dem oben
beschriebenen DPD-Verfolgungsdetektionsverfahren das Verfolgungsfehlersignal
aus.
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Nachfolgend
zeigt 10 ein Beispiel eines ersten
Hologramms 4 in einer optischen Abnehmervorrichtung. 11 zeigt
eine Beziehung zwischen der lichtempfangenden Oberfläche des
Photodetektors 9 und den Strahlflecken der gebeugten Laserstrahlen.
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Wie
in 10 gezeigt ist, umfasst das Beispiel des ersten
Hologramms 4 zum Ausführen
der Verfolgungsdetektion (durch das Gegentaktverfahren oder das
DPD-Verfahren) ein Verfolgungsdetektionsgebiet 12 des 780
nm-Lasers und ein Verfolgungsdetektionsgebiet 13 des 650
nm-Lasers, wobei die Rechtecke mit holographischen Streifen des
Gebiets 12 und die Rechtecke mit holographischen Streifen des
Gebiets 13 im Zentrum des ersten Hologramms 4 abwechselnd
angeordnet sind. Um die Fokussierungsdetektion auszuführen, umfasst
das Beispiel des ersten Hologramms 4 ferner ein Verfolgungsdetektionsgebiet 10 des
780 nm-Lasers, das in einem außermittig
gelegenen Abschnitt des ersten Hologramms 4 angeordnet
ist.
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Wie
in 11 gezeigt ist, empfängt der Photodetektor 9 infolge
eines derartigen Aufbaus des ersten Hologramms 4 sowohl
den gebeugten 650 nm-Strahl von dem Verfolgungsdetektionsgebiet 13 als
auch den gebeugten 780 nm-Strahl von dem Verfolgungsdetektionsgebiet 12.
In dem in 9 gezeigten Beispiel befinden
sich der Strahlfleck L11 und der Strahlfleck L21 tatsächlich an
der gleichen Position auf der lichtempfangenden Oberfläche des
Photodetektors 9.
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In
dem oben beschriebenen Beispiel des ersten Hologramms 9,
das in 10 gezeigt ist, sind die Rechtecke
mit holographischen Streifen des Gebiets 12 und die Rechtecke
mit holographischen Streifen des Gebiets 13 abwechselnd
angeordnet. Wie oben beschrieben wurde, wird dann, wenn die LD1
eingeschaltet wird, der 650 nm-Laserstrahl L1, der auf das Verfolgungsdetektionsgebiet 12 des
780 nm-Lasers des ersten Hologramms 4 auftrifft, nicht
zu der lichtempfangenden Oberfläche
des Photodetektors 9 gebeugt und wird keiner Photodetektion
der optischen Abnehmervorrichtung unterzogen.
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12 zeigt
die Einzelheiten der Hologrammgebiete zur Verfolgungsdetektion des
ersten Hologramms 4 in der optischen Abnehmervorrichtung
mit der in 10 gezeigten Anordnung. Es wird angenommen,
dass "t" eine Breite eines
der Rechtecke mit holographischen Streifen des Gebiets 13 angibt,
und dass "T" eine Breite eines
der Rechtecke mit holographischen Streifen des Gebiets 12 angibt. Wenn
t = T beträgt
der Verlust entweder des 650 nm-Laserstrahls oder des 780 nm-Laserstrahls
etwa 50 %. Die Empfindlichkeit des Photodetektors 9 für den 780
nm-Laserstrahl ist jedoch größer als
die Empfindlichkeit des Photodetektors 9 für den 650 nm-Laserstrahl,
die CD-Wiedergabeleistung ist größer als
die DVD-Wiedergabeleistung
und der effektive Strahldurchmesser der Objektivlinse 7 für den 780 nm-Laserstrahl
ist kleiner der effektive Strahldurchmesser der Objektivlinse 7 für den 650
nm-Laserstrahl.
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Um
die Signalintensität
des Photodetektors 9 für
die beiden 650 nm- und 780 nm-Laserstrahlen kompatibel
zu machen, wird in dieser Ausführungsform
der Erfindung die Breite "T" eines der Rechtecke mit
holographischen Streifen des Gebiets 12 größer gemacht
als die Breite "t" eines der Rechtecke
mit holographischen Streifen des Gebiets 13. Durch diese
Konfiguration kann die optische Abnehmervorrichtung von Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung eine gute Photodetektionsleistung und
Möglichkeiten
der schnellen Aufzeichnung/Wiedergabe schaffen, unabhängig davon,
ob der 650 nm-Laser der LD 1 oder der 780 nm-Laser der LD 3 für den Zugriff
auf das Aufzeichnungsmedium 8 verwendet wird.
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13 zeigt
eine holographische Einheit, die in der optischen Abnehmervorrichtung
der Erfindung an einem optischen Modul angebracht ist.
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Um
eine optische Abnehmervorrichtung mit geringer Größe und erhöhter Zuverlässigkeit
herzustellen, werden das erste Hologramm 4 und das zweite
Hologramm 5 in der vorliegenden Ausführungsform in einem einzelnen
optischen Modul 14 mit LD/PD einteilig vorgesehen. Wie
in 13 gezeigt ist, sind die LD 1, der Koppelspiegel 2,
die LD 3 und der Photodetektor 9 bereits in dem
optischen Modul 14 enthalten.
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Wenn
das erste Hologramm 4 an dem optischen Modul 14 angebracht
wird, wird das erste Hologramm 4 vorläufig auf einer Kappe des optischen Moduls 14 positioniert
und die LD 3 wird eingeschaltet, um den 780 nm-Laserstrahl
zu emittieren. Nachdem die Positionierung des ersten Hologramms 4 auf dem optischen
Modul 14 so eingestellt wurde, dass die Fokussierungs-
und Verfolgungsdetektionsversätze
des 780 nm-Lasers null werden, wird das erste Hologramm 4 an
der Kappe des optischen Moduls 14 unter Verwendung eines
Klebemittels 15 fixiert.
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14 zeigt
Fokussierungs- und Verfolgungsdetektionsgebiete eines beispielhaften
ersten Hologramms 14. Wie in 14 gezeigt
ist, umfasst das erste Hologramm 4 ein Fokussierungsdetektionsgebiet 10 des
780 nm-Lasers, ein Verfolgungsdetektionsgebiet 12 des 780
nm-Lasers und ein Verfolgungsdetektionsgebiet 13 des 650
nm-Lasers. Bei dieser Anordnung ist nach dem Positionieren des ersten
Hologramms 4 auf dem optischen Modul 14 in der
Weise, dass die Fokussierungs- und Verfolgungsdetektionsversätze des
780 nm-Lasers null werden, keine Einstellung des Verfolgungsdetektionsgebietes 13 des
650 nm-Lasers erforderlich. Im Allgemeinen ist die Anforderung der
Montagegenauigkeit in Bezug auf die Verfolgungsdetektion geringer im
Vergleich zu der Anforderung der Montagegenauigkeit in Bezug auf
die Fokussierungsdetektion.
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15 zeigt
ein Fokussierungsdetektionsgebiet des zweiten Hologramms 5 in
der vorliegenden Ausführungsform.
Wie in 15 gezeigt ist, umfasst das
zweite Hologramm 5 ein Fokussierungsdetektionsgebiet 11 des
650 nm-Lasers.
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Wenn
das zweite Hologramm 5 an dem optischen Modul 14 angebracht
wird, wird das zweite Hologramm 5 vorläufig auf dem ersten Hologramm 4 in dem
optischen Modul 14 positioniert, und die LD 1 wird
eingeschaltet, um den 650 nm-Laserstrahl zu emittieren. Nachdem
die Positionierung des zweiten Hologramms 5 an dem optischen
Modul 15 so eingestellt wurde, dass die Verfolgungsdetektionsversätze des
650 nm-Lasers null werden, wird das zweite Hologramm 5 an
dem optischen Modul 14 unter Verwendung eines Klebemittels 15 befestigt.
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16 zeigt
eine Ausführungsform
der optischen Abnehmervorrichtung der Erfindung, bei der die holographische
Einheit, die das erste Hologramm und das zweite Hologramm enthält, an dem
optischen Modul montiert ist. Nachdem die oben beschriebenen Montageprozeduren
ausgeführt
wurden, sind das erste Hologramm 4 und das zweite Hologramm 56 einteilig
in dem optischen Modul 14 vorgesehen. Die Montageprozeduren
sind bedeutend vereinfacht, wodurch die Massenproduktion der optischen
Abnehmervorrichtungen erleichtert wird. Die optische Abnehmervorrichtung
der vorliegenden Ausführungsform
ist wirkungsvoll bei der Erzeugung einer optischen Abnehmervorrichtung
mit geringen Abmessungen und erhöhter
Zuverlässigkeit.
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In
der optischen Abnehmervorrichtung von 16 ist
das zweite Hologramm 5 enganliegend an das erste Hologramm 4 eingesetzt,
ohne dass zwischen ihnen ein Zwischenraum verbleibt. Die gegenüberliegenden
Glasoberflächen
der zwei Hologramme 4 und 5 sind in Kontakt und
wenn die Positionierung des zweiten Hologramms 5 an dem
optischen Modul 14 eingestellt wird, kann die Position
des ersten Hologramms 4 an dem optischen Modul 14 infolge
dieses Kontakts geändert
werden. Es ist erwünscht,
einen hohen Grad der Montagegenauigkeit der holographischen Einheit
aufrechtzuerhalten.
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17 zeigt
ein Beispiel der holographischen Einheit in der optischen Abnehmervorrichtung der
Erfindung, die vorgesehen ist, um das oben genannte Problem zu beseitigen. 18 zeigt
eine Ausführungsform
der optischen Abnehmervorrichtung der Erfindung, in der die holographische
Einheit von 17 enthalten ist.
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Wie
in 17 gezeigt ist, sind in der holographischen Einheit
des vorliegenden Beispiels das erste Hologramm 4 und das
zweite Hologramm 5 so angeordnet, dass zwischen den gegenüberliegenden Oberflächen der
zwei Hologramme 4 und 5 durch Einsetzen eines
Zwischenelements 16 ein Zwischenraum 22 verbleibt.
In der vorliegenden Ausführungsform
sind die gegenüberliegenden
Oberflächen
der zwei Hologramme 4 und 5 nicht in Kontakt und
sind untereinander durch den Abstand 22 getrennt. Selbst wenn
die Positionierung des zweiten Hologramms 5 an dem optischen
Modul 14 eingestellt wird, kann die Position des ersten
Hologramms 4 an dem optischen Modul 14 beibehalten
werden. Dadurch ist die optische Abnehmervorrichtung der vorliegenden
Ausführungsform
wirkungsvoll beim Aufrechterhalten eines hohen Grads der Montagegenauigkeit
der holographischen Einheit.
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Ferner
sind in einer bevorzugten Ausführungsform
der optischen Abnehmervorrichtung der Erfindung das erste Hologramm 4 und
das zweite Hologramm 5 jeweils in einem ersten Polarisationshologramm
und einem zweiten Polarisationshologramm konfiguriert. Sowohl das
erste Hologramm 4 als auch das zweite Hologramm 5 lässt den
von der Laserdiode emittierten Laserstrahl durch und beugt den reflektierten
Strahl von dem Aufzeichnungsmedium zu dem Photodetektor. Derartige
Funktionen der Hologramme 4 und 5 werden durch
die Polarisa tionshologramme wirkungsvoll erreicht.
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Wenn
das erste und das zweite Polarisationshologramm in der optischen
Abnehmervorrichtung verwendet werden, gehen etwa 90 % des von der
LD 1 und der LD 3 emittierten Laserstrahls durch die Polarisationshologramme
und etwa 40 % des von dem Aufzeichnungsmedium reflektierten Strahls
werden durch die Polarisationshologramme zu dem Photodetektor 9 gebeugt
(der gebeugte Strahl erster Ordnung). Wenn bei einem holographischen
Gitter 95 % des emittierten Laserstrahls durch das holographische
Gitter gehen, kann das holographische Gitter gewöhnlich lediglich 5 % des reflektierten
Strahls zu dem Photodetektor 9 beugen. Somit schafft die
optische Abnehmervorrichtung der vorliegenden Ausführungsform
eine bessere Photodetektionsleistung.
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19 zeigt
eine Beziehung zwischen der Gittertiefe und dem Beugungswirkungsgrad,
wenn das erste und das zweite Polarisationshologramm in der optischen
Abnehmervorrichtung der vorliegenden Ausführungsform vorgesehen sind.
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In
der vorliegenden Ausführungsform überlappen
das Fokussierungsdetektionsgebiet 10 des 780 nm-Lasers
des ersten Polarisationshologramms und das Fokussierungsdetektionsgebiet 11 des
650 nm-Lasers des ersten Polarisationshologramms nicht. Jedes der
ersten und zweiten Polarisationshologramme besitzt eine optimale
Gittertiefe, um einen vorgegebenen Beugungswirkungsgrad für eine der Laserstrahl-Wellenlängen 650
nm und 780 nm der Laserdioden 1 bzw. 3 zu schaffen.
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Wie
in 19 gezeigt ist, besitzt das Polarisationshologramm
den höchsten
Beugungswirkungsgrad, wenn die Gittertiefe bei dem Laserstrahl der
Wellenlänge
650 nm auf etwa 2,9 μm
eingestellt ist. Wenn die Gittertiefe bei dem Laserstrahl der Wellenlänge 780
nm auf etwa 3,5 μm
eingestellt ist, besitzt das Polarisationshologramm den höchsten Beugungswirkungsgrad.
In der vorliegenden Ausführungsform
besitzt das 780 nm-Laser-Fokussierungsdetektionsgebiet 10 des
ersten Polarisationshologramms die optimale Gittertiefe von etwa
3,5 μm und das
650 nm-Laser-Fokussierungsdetektionsgebiet 11 des zweiten
Polarisationshologramms besitzt die optimale Gittertiefe von etwa
2,9 μm.
Das erste und das zweite Polarisationshologramm sind auf getrennten
Substraten gebildet und das Erhalten der optimalen Gittertiefe jedes
Polarisationshologramms kann leicht erreicht werden.
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Nachfolgend
erfolgt eine Beschreibung einer doppelt brechenden Schicht, die
verwendet wird, um ein Polarisationshologramm zur Verwendung in
der optischen Abnehmervorrichtung der Erfindung zu erzeugen.
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Die
doppelt brechenden Materialien, die gegenwärtig vorherrschend sind, sind
LiNbO3 und CaCO3.
Das Herstellen eines Polarisationshologramms aus derartigen Materialien
ist jedoch teuer. Es ist erwünscht,
ein kostengünstiges
Verfahren zum Herstellen eines Polarisationshologramms, das eine doppelt
brechende Schicht enthält,
zu schaffen. Um der Forderung zu genügen, ist ein Verfahren zur schrägen Ablagerung
vorgeschlagen worden (siehe "Phase
Difference Film" von
Taga u. a. in Surface Technology, Bd. 46, Nr. 7, 1995).
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20 zeigt
eine schräge
Ablagerung, die verwendet wird, um ein Polarisationshologramm der optischen
Abnehmervorrichtung der Erfindung zu erzeugen. Wie in 20 gezeigt
ist, wird ein Substrat 17 in einer schrägen Position relativ zu einem
Quellenmaterial 18 gehalten und unter Verwendung eines Unterdruckablagerungsprozesses
wird eine Schicht aus dem Quellenmaterial 10 auf dem Substrat 17 abgelagert.
Die resultierende Schicht wird als schräg abgelagerte Schicht bezeichnet.
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Bei
dem Verfahren der schrägen
Ablagerung enthalten Beispiele des Quellenmaterials 18 dielektrische
Materialien, wie etwa Ta2O5,
SiO2. Die schräg abgelagerte Schicht auf dem
Substrat 17 besitzt z. B. einen Doppelbrechungskoeffizienten Δn (= np – ns) in
der Größenordnung
von 0,08. Dieser entspricht dem Doppelbrechungskoeffizienten Δn von LiNbO3-Kristallen. Unter Verwendung des Unterdruckablagerungsprozesses
ist es möglich,
ein kostengünstiges
Verfahren zum Herstellen des Polarisationshologramms mit der doppelt
brechenden Schicht zu schaffen.
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Darüber hinaus
besitzt die schräg
abgelagerte Schicht eine Dicke in der Größenordnung von 10 μm, während die
Dicke der LiNbO3-Kristalle im Bereich von
500 μm bis
1000 μm
liegt. Wenn das Polarisationshologramm, das die schräg abgelagerte Schicht
verwendet, in einem optischen Weg eines divergierenden Laserstrahls
angeordnet wird, ist der Betrag der Aberration, der durch das Polarisationshologramm
erzeugt wird, sehr klein. Außerdem
ist die schräg
abgelagerte Schicht eine Art einer Phasendifferenzschicht und kann
verwendet werden, um ein Viertelwellenlängenplättchen herzustellen.
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Es
gibt ein weiteres kostengünstiges
Verfahren zum Herstellen eines Polarisationshologramms, das eine
doppelt brechende Schicht enthält.
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21 zeigt
eine orientierte organische Schicht, die bei dem Polarisationshologramm
der optischen Abnehmervorrichtung verwendet wird. Siehe "Development And Characteristics
Of Polyimid Optical Wave Plate" von
Sawada u. a. in Journal of the Institute of Electronics, Information
and Communications Engineers, August 1994.
-
Wie
in 21 gezeigt ist, wird eine organische Schicht (z.
B. Polyimid oder Polycarbonat) bei einer vorgegebenen Temperaturbedingung
in der Richtung "0" axial orientiert.
In der orientierten organischen Schicht unterscheiden sich der Brechungsindex
der Richtung "no" und der Brechungsindex
der Oberflächenrichtung "ne" voneinander und
die orientierte organische Schicht besitzt Eigenschaften der Doppelbrechung.
Die auf diese Weise hergestellte Doppelbrechungsschicht wird einem Ätzvorgang
unterzogen, so dass auf der organischen Schicht ein Hologrammmuster
erzeugt wird. Ferner wird die Oberfläche der resultierenden holographischen
Einheit unter Verwendung eines Materials mit einem isotropen Brechungsindex
eben aufgefüllt.
Somit kann ein Polarisationshologramm, das die doppelt brechende
Schicht aufweist, bei geringen Kosten hergestellt werden. Außerdem kann
die orientierte organische Schicht verwendet werden, um ein Viertelwellenlängenplättchen herzustellen.
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Die
optische Abnehmervorrichtung, die das Polarisationshologramm verwendet,
benötigt
ein Viertelwellenlängenplättchen,
um den Betrag der Photodetektionsleistung zu vergrößern. Es
wird vorausgesetzt, dass in der vorliegenden Ausführungsform
ein erster Laserstrahl mit der Wellenlänge 650 nm und ein zweiter
Laserstrahl mit der Wellenlänge 780
nm durch die Laserdiode 1 bzw. die Laserdiode 2 emittiert
werden. Es ist erwünscht,
dass eine Phasendifferenz von 90° der
reflektierten Strahlen sowohl für
den ersten als auch für
den zweiten Laserstrahl unter Verwendung eines einzelnen Viertelwellenlängenplättchen erreicht
werden kann. Es ist jedoch praktisch unmöglich, ein derartiges Viertelwellenlängenplättchen zu
schaffen. In der vorliegenden Ausführungsform wird ein gemeinsames
Viertelwellenlängenplättchen verwendet,
das eine Phasendifferenz von nahezu 90° der reflektierten Strahlen
sowohl für
den ersten als auch für
den zweiten La serstrahl erzeugen kann, wobei die Toleranz der Signalintensität der reflektierten
Strahlen sowohl für
den ersten als auch für
den zweiten Laserstrahl vorgegeben ist.
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22 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
optischen Abnehmervorrichtung der Erfindung, die ein gemeinsames
Viertelwellenlängenplättchen 19 verwendet,
das zwischen den Polarisationshologrammen 4 und 5 und
dem optischen Aufzeichnungsmedium 8 vorgesehen ist. Wie
in 22 gezeigt ist, sind in der vorliegenden Ausführungsform
das gemeinsame Viertelwellenlängenplättchen 19 und
die Polarisationshologramme 4 und 5 einteilig
an dem optischen Modul 14 mit LD/PD montiert. Außerdem ist
das gemeinsame Viertelwellenlängenplättchen 19 eine
Art Phasendifferenzschicht, wobei die schräg abgelagerte Schicht von 20 oder
die orientierte organische Schicht von 21 verwendet
werden können,
um das gemeinsame Viertelwellenlängenplättchen 19 herzustellen.
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Ein
herkömmliches
Viertelwellenlängenplättchen ist
aus einer Quarzkristallplatte hergestellt, die etwa 1 mm dick ist
und die Aberration von Laserstrahlen bewirkt. Die schräg abgelagerte
Schicht oder die orientierte organische Schicht besitzt jedoch eine
Dicke in der Größenordnung
von 10 μm
und der Betrag der durch das Viertelwellenlängenplättchen aus der schräg abgelagerten
Schicht oder aus der orientierten organischen Schicht erzeugten
Aberration ist sehr klein.
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23 zeigt
eine Beziehung zwischen der Phasendifferenz des 650 nm-Lasers und
der Signalintensität. 24 zeigt
eine Beziehung zwischen der Phasendifferenz des 780 nm-Lasers und
der Signalintensität.
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Die
Abweichung der Phasendifferenz der Laserstrahlen von 90 Grad senkt
wahrscheinlich die Signalintensität an dem Photodetektor 9 der
optischen Abnehmervorrichtung. Wenn die Signalintensität gesenkt
wird, werden die Möglichkeiten
der Aufzeichnung/Wiedergabe der optischen Abnehmervorrichtung verschlechtert.
Um das Problem zu beseitigen, wird angenommen, dass die Toleranz
der Signalintensität
sowohl für
den ersten als auch für
den zweiten Laserstrahl in der vorliegenden Ausführungsform so vorgegeben ist,
dass sie kleiner als 10 % ist. Wie in 23 gezeigt
ist, ist der zulässige
maximale Pegel der Phasendifferenz für den ersten Laserstrahl mit
der Wellenlänge
650 nm 109 Grad. Wie in 24 gezeigt
ist, ist der zulässige
maximale Pegel der Phasendifferenz für den zweiten Laserstrahl mit
der Wellenlänge
780 nm 71 Grad. Somit liegt in der vorliegenden Ausführungsform
die Toleranz der Phasendifferenz der reflektierten Strahlen für die erste
Laserdiode 1 und die zweite Laserdiode 3 in einem
Bereich von 90 ± 19
Grad.
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Die
nächste 25 zeigt
eine Anordnung einer optischen Abnehmervorrichtung.
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26 zeigt
einen Lichtempfangszustand eines Photodetektors für gebeugte
und durchgelassene Strahlen eines ersten Laserstrahls in der optischen
Abnehmervorrichtung von 25. 27 zeigt
einen Lichtempfangszustand eines Photodetektors für gebeugte
und durchgelassene Strahlen eines zweiten Laserstrahls in der optischen
Abnehmervorrichtung von 25.
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Wie
in 25 gezeigt ist, greift die optische Abnehmervorrichtung
dieser Anordnung auf ein optisches Aufzeichnungsmedium 35 zu.
Das Aufzeichnungsmedium 35 ist bei dieser Anordnung z.
B. eine CD oder eine DVD. In der optischen Abnehmervorrichtung dieser
Anordnung emittiert eine erste Laserdiode (LD) 31 einen
ersten Laserstrahl mit der Wellenlänge 635 nm oder 650 nm. Es
wird angenommen, dass die erste LD in dieser Anordnung den Laserstrahl
mit der Wellenlänge
650 nm emittiert. Eine Kollimatorlinse 32 setzt den ersten
Laserstrahl in einen gebündelten
Laserstrahl um und dieser gebündelte Laserstrahl
wird zu einem Strahlteiler 33 gerichtet. Der erste Laserstrahl,
der durch die Kollimatorlinse 32 gebündelt wurde, verläuft durch
den Strahlteiler 33 und trifft auf eine Objektivlinse 34 auf.
Die Objektivlinse 34 fokussiert den auftreffenden Laserstrahl auf
eine Aufzeichnungsoberfläche
des Aufzeichnungsmediums 35.
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Der
reflektierte Strahl, der von der Aufzeichnungsoberfläche des
Aufzeichnungsmediums 35 reflektiert wird, wird längs des
optischen Wegs zurückgeführt und
trifft auf den Strahlteiler 33 auf. Der Strahlteiler 33 reflektiert
den auftreffenden Strahl, der die Wellenlänge 650 nm besitzt, zu einer
Detektionslinse 36. Die Detektionslinse 36 setzt
den reflektierten Laserstrahl, der von dem Strahlteiler 33 empfangen
wird, in einen konvergierenden Laserstrahl um und dieser konvergierende
Laserstrahl trifft auf eine holographische Einheit 37 auf.
Die holographische Einheit 37 beugt den auftreffenden Laserstrahl
teilweise zu einem Photodetektor 38, wobei der gebeugte
Strahl auf einen Bereich 38-1-650 des Photodetektors 38 auftrifft
(siehe 26). Außerdem trifft der Durchgangsstrahl,
der durch die holographische Einheit 37 verlaufen ist,
auf einen Bereich 38-0-650 des Photodetektors 38 auf (siehe 26).
Der Photodetektor 38 empfängt den gebeugten Strahl und
den Durchgangsstrahl von der holographischen Einheit 37,
um auf der Grundlage der empfangenen Strahlen Detektionssignale
zu erzeugen.
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In
der optischen Abnehmervorrichtung von 25 emittiert
gleichfalls eine zweite LD 39 einen zweiten Laserstrahl
mit einer Wellenlänge
von 780 nm. Die Kollimatorlinse 32 setzt den zweiten Laserstrahl
in einen gebündelten
Laserstrahl um und dieser gebündelte
Laserstrahl wird auf den Strahlteiler 33 gerichtet. Der
durch die Kollimatorlinse 32 gebündelte Laserstrahl verläuft durch
den Strahlteiler 33 und trifft auf die Objektivlinse 34 auf.
Die Objektivlinse 34 fokussiert den auftreffenden Laserstrahl
auf die Aufzeichnungsoberfläche
des Aufzeichnungsmediums 35. Der reflektierte Strahl, der
von der Aufzeichnungsoberfläche
des Aufzeichnungsmediums 35 reflektiert wird, wird längs des
optischen Weges zurückgeführt und
trifft auf den Strahlteiler 33 auf. Der Strahlteiler 33 reflektiert
den auftreffenden reflektierten Strahl, der die Wellenlänge 780
nm besitzt, zu der Detektionslinse 36. Die Detektionslinse 36 setzt
den reflektierten Laserstrahl, der von dem Strahlteiler 33 empfangen
wird, in einen konvergierenden Laserstrahl um und dieser konvergierende
Laserstrahl trifft auf die holographische Einheit 37 auf.
Die holographische Einheit 37 beugt den auftreffenden Laserstrahl
teilweise zu einem Photodetektor 38, wobei der gebeugte
Strahl auf einen Bereich 38-1-780 des Photodetektors 38 auftrifft
(siehe 27). Außerdem trifft der Durchgangsstrahl,
der durch die holographische Einheit 37 verlaufen ist,
auf einen Bereich 38-0-780 des Photodetektors 38 auf (siehe 27).
Der Photodetektor 38 empfängt den gebeugten Strahl und den
Durchgangsstrahl von der holographischen Einheit 37, um
auf der Grundlage der empfangenen Strahlen Detektionssignale zu
erzeugen.
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Wie
in den 28 und 29 gezeigt
ist, ist die holographische Einheit 37 bei dieser Anordnung in
einem holographischen Gitter konfiguriert, das ein holographisches
Muster aufweist, welches auf einem Glassubstrat gebildet ist. Ein
erstes holographisches Muster 37a und ein zweites holographisches
Muster 37b sind auf der holographischen Einheit 37 abwechselnd
vorgesehen, um den auftreffenden 650 nm-Laserstrahl zu dem Bereich
38-1 650 (A) oder (B) des Photodetektors 38 zu beugen,
und der Durchgangsstrahl von der holographischen Einheit 37 trifft
auf dem Bereich 38-0-650 des Photodetektors 38 auf, wie
in 26 gezeigt ist. Gleichfalls sind das erste holographische
Muster 37a und das zweite holographische Muster 37b abwechselnd
auf der holographischen Einheit 37 vorgesehen, um den auftreffenden 780
nm-Laserstrahl zu dem Bereich 38-1-780 (A) oder (B) des Photodetektors 38 zu
beugen, und der Durchgangsstrahl von der holographi schen Einheit 37 trifft
auf dem Bereich 38-0-780 des Photodetektors 38 auf, wie
in 27 gezeigt ist.
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28 zeigt
ein Beispiel der holographischen Einheit 37 in der optischen
Abnehmervorrichtung von 25. Bei
dieser Anordnung wird in der optischen Abnehmervorrichtung das Gegentaktverfahren
verwendet, um die Verfolgungsdetektion auszuführen. Die holographische Einheit 37 ist
eine holographische Einheit des Typs mit zwei Mustern. Die zweite
holographische Einheit 37a ist in Bezug auf eine Strahlunterteilungslinie 92 für den zweiten
Laserstrahl (mit der Wellenlänge
780 nm) symmetrisch an der holographischen Einheit 37 vorgesehen,
so dass das Zentrum des Musters "Pt" des reflektierten Strahls
des 70 nm-Laserstrahls, der von dem Aufzeichnungsmedium 35 empfangen
wird, mit der Strahlunterteilungslinie 92 übereinstimmt.
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Wie
in 29 gezeigt ist, stimmt jedoch das Zentrum eines
Musters "Pt" des reflektierten
Strahls des 780 nm-Laserstrahls an der holographischen Einheit 37,
der von dem Aufzeichnungsmedium 35 empfangen wird, nicht
mit der Strahlunterteilungslinie 91 überein. Damit das zweite holographische
Muster 37b für
den zweiten Laserstrahl (mit der Wellenlänge 780 nm) geeignet ist, ist
es, wie in 30 gezeigt ist, an der holographischen
Einheit 37 in Bezug auf eine Strahlunterteilungslinie 92 für den zweiten
Laserstrahl (mit der Wellenlänge
780 nm) symmetrisch vorgesehen, so dass das Zentrum des Musters
Pt' des reflektierten
Strahls des 780 nm-Laserstrahls, der von dem Aufzeichnungsmedium 35 empfangen
wird, mit der Strahlunterteilungslinie 92 übereinstimmt.
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31 zeigt
einen Lichtempfangszustand des Photodetektors 38 für den gebeugten
Strahl und den Durchgangsstrahl des ersten Laserstrahls von der
holographischen Einheit 37 von 30. Das Zentrum
des Musters Pt stimmt mit der Strahlunterteilungslinie 91 überein und
die Bereiche 38-1-650 und 38-0-650 des Photodetektors 38 empfangen
den gebeugten Strahl und den Durchgangsstrahl von der holographischen
Einheit 37, wie in 31 gezeigt
ist, und erzeugen auf der Grundlage der empfangenen Strahlen gemäß dem Gegentaktverfahren
Detektionssignale.
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32 zeigt
einen Lichtempfangszustand des Photodetektors 37 für den gebeugten
Strahl und den Durchgangsstrahl des zweiten Laserstrahls von der
holographischen Einheit 37 von 30. Das Zentrum
des Musters Pt' stimmt
mit der Strahlunterteilungslinie 92 überein und die Bereiche 38-1-780 und
38-0-780 des Photodetektors 38 empfangen den gebeugten
Strahl und den Durchgangsstrahl von der holographischen Einheit 37,
wie in 32 gezeigt ist, und erzeugen
auf der Grundlage der empfangenen Strahlen gemäß dem Gegentaktverfahren Detektionssignale.
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Die
Bereiche 38-1-650 und 38-1-780 sind auf den gleichen Bereich des
Photodetektors 38 fokussiert. Die Bereiche 38-0-650 und
38-0-780 sind auf die gleichen Bereiche des Photodetektors 38 fokussiert. 33 zeigt
einen Lichtempfangszustand des Photodetektors sowohl für den ersten
als auch für den
zweiten Laserstrahl in einer derartigen Ausführungsform. Wie in 33 gezeigt
ist, empfangen die gemeinsamen Bereiche (38-1-650 und 38-0-650 oder
38-1-780 und 38-0-780) des Photodetektors 38 den gebeugten
Strahl und den Durchgangsstrahl von der holographischen Einheit 37,
die in 33 gezeigt ist, und erzeugen
auf der Grundlage der empfangenen Strahlen gemäß dem Gegentaktverfahren Detektionssignale.
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34 zeigt
ein optisches Modul mit gemeinsamer LD in einer weiteren Ausführungsform
einer optischen Abnehmervorrichtung. Wie in 34 gezeigt
ist, sind die erste LD 31 für den 650 nm-Laserstrahl (der
für den
Zugriff auf eine DVD verwendet wird) und die zweite LD 39 für den 780
nm-Laserstrahl (der für
den Zugriff auf eine CD verwendet wird) einteilig auf dem optischen
Modul montiert und ein holographisches Dreistrahl-Gitter 41 ist
in der optischen Abnehmervorrichtung mit dieser Anordnung vorgesehen.
Weitere Elemente in der optischen Abnehmervorrichtung mit dieser
Anordnung sind im Wesentlichen gleich den entsprechenden Elementen von 25,
wobei ihre Beschreibung weggelassen wird. Gemäß der obigen Ausführungsform
kann die optische Abnehmervorrichtung eine gute Photodetektionsleistung
und Möglichkeiten
der schnellen Aufzeichnung/Wiedergabe sowohl für den ersten als auch für den zweiten
Laserstrahl schaffen.
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35 zeigt
eine weitere Anordnung einer optischen Abnehmervorrichtung unter
Verwendung eines optischen Moduls mit gemeinsamer LD/PD. Wie in 35 gezeigt
ist, sind die erste LD 31 zum Emittieren des 650 nm-Laserstrahls,
die zweite LD 39 zum Emittieren des 780 nm-Laserstrahls
und der Photodetektor 38 zum Erfassen der reflektierten Strahlen
von dem Aufzeichnungsmedium 35 einteilig auf dem optischen
Modul mit gemeinsamer LD/PD montiert. Weitere Elemente in der optischen
Abnehmervorrichtung mit dieser Anordnung sind im Wesentlichen gleich
den entsprechenden Elementen von 25, wobei
ihre Beschreibung weggelassen wird. Gemäß der obigen Ausführungsform
kann die optische Abnehmervorrichtung eine gute Photodetektionsleistung
und Möglichkeiten
der schnellen Aufzeichnung/Wiedergabe sowohl für den ersten als auch für den zweiten
Laserstrahl schaffen.
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36 zeigt
eine weitere Anordnung einer optischen Abnehmervorrichtung, bei
der ein Strahlform-Ausgleichsprisma und das Hologramm vorgesehen
sind.
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In
der optischen Abnehmervorrichtung von 36 emittiert
die Laserdiode 31 einen ersten Laserstrahl mit der Wellenlänge 650
nm (oder 635 nm). Die Kollimatorlinse 32 setzt den auftreffenden
Laserstrahl in einen gebündelten
Laserstrahl um und der gebündelte
Laserstrahl trifft auf das Strahlform-Ausgleichsprisma 40 auf.
Das Prisma 40 setzt die Strahlform des auftreffenden Laserstrahls
in einen Strahl mit kreisförmigem
Querschnitt um. Der Strahlteiler 33 lässt den Strahl mit kreisförmigem Querschnitt
von dem Prisma 40 durch. Die Objektivlinse 34 fokussiert den
auftreffenden Laserstrahl (mit kreisförmigem Querschnitt) auf die
Aufzeichnungsoberfläche
des Aufzeichnungsmediums 35.
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Der
reflektierte Strahl, der von der Aufzeichnungsoberfläche des
Aufzeichnungsmediums 35 reflektiert wird, wird längs des
optischen Weges zurückgeführt. Der
Strahlteiler 33 reflektiert den auftreffenden Laserstrahl
zu der Detektionslinse 36. Die Detektionslinse 36 setzt
den reflektierten Laserstrahl in einen konvergierenden Laserstrahl
um. Die holographische Einheit 37 lässt den konvergierenden Laserstrahl
von der Detektionslinse 36 teilweise durch und beugt den
konvergierenden Laserstrahl teilweise. Der Photodetektor 38 empfängt den
Durchgangsstrahl und den gebeugten Strahl von der holographischen
Einheit 37 und erzeugt auf der Grundlage der empfangenen
Strahlen Detektionssignale.
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In
der optischen Abnehmervorrichtung von 36 emittiert
gleichfalls die Laserdiode 31 einen zweiten Laserstrahl
mit der Wellenlänge
780 nm. Die Kollimatorlinse 32 setzt den auftreffenden
Laserstrahl in einen gebündelten
Laserstrahl um und der gebündelte
Laserstrahl trifft auf das Strahlform-Ausgleichsprisma 40 auf.
Das Prisma 40 setzt die Strahlform des auftreffenden Laserstrahls
in einen Strahl mit kreisförmigem
Querschnitt um. Der Strahlteiler 33 lässt den Strahl mit kreisförmigem Querschnitt
von dem Prisma 40 durch. Die Objektivlinse 34 fokussiert den
auftreffenden Laserstrahl (mit kreisförmigem Querschnitt) auf die
Aufzeichnungsoberfläche
des Aufzeichnungsmediums 35.
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Der
reflektierte Strahl, der von der Aufzeichnungsoberfläche des
Aufzeichnungsmediums 35 reflektiert wird, wird längs des
optischen Weges zurückgeführt. Der
Strahlteiler 33 reflektiert den auftreffenden Laserstrahl
zu der Detektionslinse 36. Die Detektionslinse 36 setzt
den reflektierten Laserstrahl in einen konvergierenden Laserstrahl
um. Die holographische Einheit 37 lässt den konvergierenden Laserstrahl
von der Detektionslinse 36 teilweise durch und beugt den
konvergierenden Laserstrahl teilweise. Der Photodetektor 38 empfängt den
Durchgangsstrahl und den gebeugten Strahl von der holographischen
Einheit 37 und erzeugt auf der Grundlage der empfangenen
Strahlen Detektionssignale.
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Bei
dieser Anordnung ist das Strahlform-Ausgleichsprisma 40 so
vorgesehen, dass die Strahlen mit kreisförmigem Querschnitt des ersten und
des zweiten Laserstrahls parallel sind und die optischen Wege dieser
Laserstrahlen einander entsprechen. 37 zeigt
ein Beispiel der holographischen Einheit 37 in der optischen
Abnehmervorrichtung von 36. Wie
in 37 gezeigt ist, stimmen die Strahlflecken des
ersten und des zweiten Laserstrahls auf der lichtempfangenden Oberfläche der holographischen
Einheit 37 im Wesentlichen miteinander überein. Die holographische
Einheit 37 weist ein Muster aus Rechtecken auf, die jeweils
holographische Streifen 37a und 37b besitzen,
die in Bezug auf die Strahlunterteilungslinie 90 symmetrisch
angeordnet sind, die der in der 28 gezeigten
Strahlunterteilungslinie ähnlich
ist. Bei dieser Anordnung ist es nicht erforderlich, das holographische
Muster in Bezug auf die zwei Strahlunterteilungslinien 91 und 92 anzuordnen,
wie in 30 gezeigt ist.
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Wenn
die holographische Einheit 37 in der vorherigen Anordnung
von 35 durch ein Polarisationshologramm ersetzt wird,
gehen etwa 90 % des von einer der Laserdioden 31 und 39 emittierten
Laserstrahls durch das Polarisationshologramm und etwa 40 % des
reflektierten Strahls von dem Aufzeichnungsmedium 35 werden
durch das Polarisationshologramm zu dem Photodetektor 38 gebeugt (gebeugter
Strahl erster Ordnung). Gemäß einer
derartigen Anordnung ist es möglich,
eine bessere Photodetektionsleistung der optischen Abnehmervorrichtung
zu schaffen.
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Die
optische Abnehmervorrichtung, die ein Polarisationshologramm oder
einen Polarisationsstrahlteiler verwendet, erfordert ferner ein
Viertelwellenlängenplättchen,
um den Pegel der Photodetektionsleistung zu erhöhen. Es ist erwünscht, dass
für die
reflektierten Strahlen eine Phasendifferenz von 90° sowohl für den ersten
als auch für
den zweiten Laserstrahl unter Verwendung eines Viertelwellenlängenplättchens
erzeugt werden kann. Es ist jedoch praktisch unmöglich, ein derartiges Viertelwellenlängenplättchen zu
schaffen. Bei dieser Anordnung wird ein gemeinsames Viertelwellenlängenplättchen verwendet,
das eine Phasendifferenz von nahezu 90° sowohl für den ersten als auch für den zweiten
Laserstrahl erzeugt, wobei die Toleranz der Signalintensität der reflektierten
Strahlen sowohl für
den ersten als auch für
den zweiten Laserstrahl vorgegeben ist.
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38 zeigt
eine Beziehung zwischen Phasendifferenz und Signalintensität. Die Abweichung der
Phasendifferenz der Laserstrahlen von 90° verringert wahrscheinlich die
Signalintensität
an dem Photodetektor der optischen Abnehmervorrichtung. Wenn die
Signalintensität
verringert wird, sind die Möglichkeiten
der Aufzeichnung/Wiedergabe der optischen Abnehmervorrichtung schlechter.
Um das Problem zu beseitigen, wird angenommen, dass bei dieser Anordnung
die Toleranz der Signalintensität sowohl
für den
ersten als auch für
den zweiten Laserstrahl so vorgegeben ist, dass sie kleiner als
10 % ist. Wie in 38 gezeigt ist, liegt die Toleranz
der Signalintensität
der reflektierten Strahlen für
den ersten und den zweiten Laserstrahl im Bereich von 90 ± 19 Grad.
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Die
vorliegende Erfindung beruht ferner auf den japanischen Prioritätsanmeldungen
Nr. 2000-240759, die am 9. August 2000 eingereicht wurde, Nr. 2000-318133,
die am 18. Oktober 2000 eingereicht wurde, und Nr. 2001-178342,
die am 13. Juni 2001 eingereicht wurde.