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TECHNISCHES
GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Systeme, die zur Überwachung
des Gesundheitszustandes eines Fötus
während
der Wehen und der Geburt eingesetzt werden, und insbesondere auf
ein Zusammenschaltungssystem, um die Herzfrequenz des Fötus sicher
zu überwachen.
Bei dieser Anordnung wird ein ferngesteuerter Fötusmonitor mit bipolaren Fötalelektroden
elektrisch verbunden.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Es
ist wünschenswert,
die biologischen Funktionen (wie beispielsweise die Herzfrequenz)
eines Fötus
während
der Wehen und der Geburt kontinuierlich zu überwachen, um etwaige Notsituationen beim
Fötus aufdecken
zu können.
Vorrichtungen oder Geräte,
die sich außerhalb
des Körpers
der Mutter befinden, sind für
diese Zwecke nicht sensitiv bzw. empfindlich genug. Bei Herzfrequenzsignalen
wird der Herzschlag von Fötus
und Mutter in diesen Geräten
nicht richtig unterschieden. Demzufolge werden Geräte verwendet,
die während
der Wehen direkt mit dem Fötus
verbunden werden. In dem amerikanischen Patent Nr. Re. 28.990 an
Hon u.a. wird ein fötales
Spiralelektrodensystem beschrieben, so wie es bisher für die Überwachung
der Herzfrequenz des Fötus
während
der Geburt eingesetzt worden ist.
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Das
herkömmliche
fötale
Spiralelektrodensystem besteht aus einem verstellbaren, gebogenen Führungsrohr,
das durch den Gebärmutterhals
der Mutter eingeschoben wird und während der Wehen mit dem Fötus in Berührung steht.
Eine nicht leitende Kunststoffspitze oder ein Kunststoffhalter dient
der Einschubaufnahme in das Führungsrohr.
Eine spitze, fötale
Spiralelektrode wird an das vordere Ende des Halters montiert und
kommt mit der Epidermis des Fötus
in Berührung.
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Eine
Bezugselektrode (für
die Mutter) in der Form einer Platte wird von der fötalen Elektrode
elektrisch isoliert und am hinteren Ende des Halters angebracht.
Ein elastisches, hohles Antriebsrohr, das an seinem vorderen Ende
ausgeschnitten ist, ist in das Führungsrohr
eingepasst, und rastet den Halter ein. Das Antriebsrohr besitzt
einen kleineren Durchmesser als das Führungsrohr. Durch die Aussparung in
dem Antriebsrohr wird die Bezugselektrode in den Halter eingerastet,
so dass sich der Halter und somit die fötale Spiralelektrode in Längsrichtung
bewegen und drehen kann. Mit einem Griff am entgegengesetzten Ende
des Antriebsrohres kann der Benutzer das Antriebsrohr in dem Führungsrohr
drücken,
ziehen und drehen. Mit einer nach vorn gerichteten Drehbewegung,
die auf das Antriebsrohr ausgeübt wird,
wird die fötale
Spiralelektrode an der Epidermis des Fötus befestigt.
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Die
beiden Elektroden sind an getrennte Drähte angeschlossen, die durch
den gemeinsamen Mittelpunkt des Antriebsrohres und des Führungsrohres
verlaufen, bis sie schließlich
am hinteren Ende des Antriebsrohres austreten.
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Die
an die Elektroden angeschlossenen Drähte sind miteinander verdrillt,
so dass induzierte Spannungen, die eventuell durch externe, elektromagnetische
Störbeeinflussung
(elektromagnetischen Brumm/EMI) verursacht werden, in allen Drähten gleich
auftreten, und die Messung der galvanischen Elektrodenspannung (Potentialdifferenz)
nicht nachteilig beeinflussen. Nachdem die fötale Spiralelektrode an der
Epidermis des Fötus
befestigt wurde, werden das Antriebsrohr und das Führungsrohr
entfernt, indem die Rohre in Längsrichtung über die
Drähte von
der Mutter weggezogen werden. Nach dem Entfernen des Antriebsrohres
und des Führungsrohres verbleiben
die Elektroden, der Halter und die Drähte in dem Körper der
Mutter. Die blanken, nicht isolierten Enden der Drähte werden
dann über
eine Zwischenhalteplatte an den Monitor für den Fötus angeschlossen.
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Um
die fötale
Spiralelektrode zu nutzen, wird die Form des Führungsrohres angepasst und
das Führungsrohr
wird über
den Gebärmutterhals
der Mutter eingeschoben und kommt mit dem Fötus in Berührung. Sobald das Führungsrohr
den Fötus
berührt
(und mit einer Hand des Benutzers gegen den Fötus gehalten wird), wird das
Antriebsrohr (mit der zweiten Hand) nach vorn geschoben, bis die
fötale Spiralelektrode
den Fötus
berührt.
Während
der Druck durch das Führungsrohr
und das Antriebsrohr gegen den Fötus
aufrechterhalten wird, wird das Antriebsrohr mit der zweiten Hand
an dem Handgriff gedreht, bis die fötale Spiralelektrode an der
Epidermis des Fötus
befestigt ist. Meistens genügt
eine volle Drehung, um die fötale Spiralelektrode
zu befestigen. Danach werden das Antriebsrohr und das Führungsrohr
entfernt, indem man sie über
die Elektrodendrähte
schiebt. In dem amerikanischen Patent US-A-5 632 274 wird ein Zusammenschaltungssystem
zur Überwachung
der Herzfrequenz des Fötus beschrieben,
das folgendes besitzt: einen Halter mit einer fötalen Elektrode an einem Ende
und einer Bezugselektrode für
die Mutter am gegenüberliegenden Ende;
eine Masseelektrode; einen verdrillten Litzendraht mit einem Paar
Isolierdrähte
mit einem ersten und einem zweiten Ende, wobei die ersten Enden
der Drähte
jeweils an die fötale
Elektrode und an die Bezugselektrode der Mutter und die zweiten
Enden der Drähte
an die ringförmigen
Klemmen eines Steckers angeschlossen sind; und ein Gehäuse, das
den Stecker ohne Beschränkung
in Bezug auf die Position des Steckers aufnimmt, und das an der
Masseelektrode befestigt ist.
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Das
amerikanische Patent Nr. 6.680.859 an Urion u.a. stellt gegenüber der
Vorrichtung, die in dem Patent Nr. Re. 28.990 an Hon u.a. beschrieben wird,
eine Verbesserung dar. Der manuelle Anschluss der nicht isolierten
Enden der Drähte
ist mühsam
und es besteht die Gefahr, dass die Drähte kurzgeschlossen werden.
Wenn sie kurzgeschlossen worden sind, können die Drähte keine korrekten Signale
von der fötalen
Elektrode und der Bezugselektrode übermitteln.
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Demzufolge
wurde in Patent 6.680.859 ein Stecker an den Drahtenden des fötalen Spiralelektrodensystems,
das in Patent Nr. Re. 28.990 beschrieben wurde, ergänzt.
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6 ist
eine Seitenansicht des fötalen
Spiralelektrodensystems 110, das von Urion u.a. beschrieben
wird. Das Elektrodensystem 110 besitzt eine spitze, fötale Spiralelektrode 120 für den Kontakt mit
der Epidermis des Fötus;
eine Bezugselektrode für
die Mutter 122 in Form einer flachen Platte, die von der
fötalen
Spiralelektrode 120 elektrisch isoliert ist; und einen
Halter 124; und zwei Elektrodendrähte 126a und 126b.
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Bei
dem Halter 124 handelt es sich um ein elektrisch isolierendes
Kunststoffteil, das zur Einschubaufnahme in eine Leitsonde 140 ausgebildet ist.
Die fötale
Spiralelektrode 120 wird an dem vorderen Ende des Halters 124 befestigt.
Die Bezugselektrode 122 wird am hinteren Ende des Halters 124 befestigt.
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Eine
Antriebsstange 130 dient der Einschubaufnahme in die Leitsonde 140.
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Die
Antriebsstange 130 besitzt an ihrem vorderen Ende eine
Kupplung 128. Die Kupplung 128 rastet die Bezugselektrode 122 in
den Halter 124 ein, um dem Halter 124 und somit
der fötalen
Spiralelektrode 120 eine Längsbewegung und Drehbewegung zu
verleihen. Mit einem Handgriff 150 am gegenüberliegenden
Ende der Antriebsstange 130 kann der Benutzer die Antriebsstange 130 drücken, ziehen
und drehen. Die Antriebsstange 130, die Kupplung 128 und
der Handgriff 150 sind zusammen aus einem Formteil hergestellt.
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Die
Elektrodendrähte 126a und 126b sind getrennt
mit den jeweiligen Elektroden 120 und 122 verbunden.
Der Elektrodendraht 126a (meistens grün), der an die fötale Spiralelektrode 120 angeschlossen
ist, und der Elektrodendraht 126 (meistens rot), der an
die Bezugselektrode 122 angeschlossen ist, bilden einen
verdrillten Litzendraht 118, der von den Elektroden 120 und 122 entlang
der gesamten Länge
der Antriebsstange 130 und entlang dem Handgriff 150 verläuft. Am
Ende des Handgriffs 150 gegenüber der Antriebsstange 130 befindet
sich eine Festhaltevorrichtung 166. Mit der Festhaltevorrichtung 166 wird
der Litzendraht 118 in einer festen Position verriegelt.
Die Enden der Drähte 126a und 126b gegenüber dem
Halter 124 enden in einem Verbindungsstecker 132.
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In 7 besitzen
die Drähte 126a und 126b (die
meistens ungefähr
450 mm oder 18 inch lang sind) über
ein kurzes Stück
(25–50
mm oder 1 bis 2 inch) des Litzendrahtes 118 einen unverdrillten
Abschnitt 116, der es dem Benutzer ermöglicht, die Drähte 126a und 126b voneinander
zu trennen, ohne sie abschneiden zu müssen. Die einzelnen Drähte 126a und 126b werden
an den ersten und zweiten Klemmenkontakt (oder Ringkontakt) 134 und 136 in dem
Stecker 132 angeschlossen. Die Kontakte 134 und 136 werden
elektrisch und physisch durch einen Abstandhalter 138 voneinander
getrennt. Der Stecker 132 besitzt eine nach vorn konisch
zulaufende Spitze 142, die in einen längsverlaufenden Durchgang am
Ende des Handgriffs 150 eingesteckt wird (in 6 wird
der in dem Durchgang eingesteckte Stecker 132 gezeigt).
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Der
Stecker 132 wird in eine Halteplatte 170 eingesteckt,
die (meistens an der Hüfte)
der Mutter befestigt wird. Über
ein Kabel 176 wird die Halteplatte 170 an einen
Monitor 178 angeschlossen. Wenn der Stecker 132 in
die Öffnung
der Halteplatte 170 eingeschoben wird, kommen die Ringkontakte 134, 136, die
sich an dem Stecker 132 befinden, mit zwei entsprechenden
Hülsenkontakten
in der Halteplatte 170 in physischen und elektrischen Kontakt.
Außerdem stößt die Spitze 142 des
Steckers 132 an eine Wand in der Halteplatte 170 an,
so dass ein zu weites Einschieben des Steckers 132 verhindert
wird.
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Die
Halteplatte 170 besitzt ihre eigene Masseelektrode 180.
Durch das Einschieben des Steckers 132 in die Halteplatte 170 werden
die beiden Elektroden 120 und 122 an den Monitor 178 angeschlossen.
Folglich werden bei der Zusammenschaltung des Steckers 132 des
fötalen
Spiralelektrodensystems 110 und der Halteplatte 170 drei
Stromkreispfade erzeugt: (a) fötale
Elektrode 120 an grünen Draht
(126a) an Klemme 134 an einen ersten Hülsenkontakt
an eine erste Ausgangsklemme an den Monitor 178; (b) Bezugselektrode 122 an
roten Draht 126b an Klemme 136 an einen zweiten
Hülsenkontakt
an einer zweiten Ausgangsklemme an den Monitor 178; und
(c) Masseelektrode 180 an eine dritte Ausgangsklemme an
den Monitor 178.
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Der
Stecker 132 besitzt einen ergonomisch geformten Griff 144,
so dass der Benutzer ihn leicht greifen kann, und um eine dichte
Verbindung zwischen dem Stecker 132 und der Halteplatte 170 zu gewährleisten.
Der Griff 144 wirkt auch als Zugentlastungselement, über das
der verdrillte Litzendraht 118 in den Stecker hineinführt. Der
Durchmesser des Steckers 132 ändert sich an einem Ansatz 146 von einem
Steckteil 148 mit geringerem Durchmesser in einen Griff 144 mit
größerem Durchmesser.
Die Länge
des Steckteils 148 mit kleinerem Durchmesser wird so ausgewählt, dass
sie der Länge
entspricht, mit der der Stecker 132 vollständig in
die Halteplatte 170 eingeschoben werden muss, damit eine
optimale Signalqualität
gewährleistet
ist. Somit ist mit Hilfe des Steckers 132 visuell sichtbar,
ob der Stecker 132 vollständig mit der Halteplatte 170 verbunden
ist.
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Mit
dem Stecker 132 wird das Problem der manuellen Verbindung
der nicht isolierten Enden der Elektrodendrähte gelöst. Doch der Stecker 132 mit seinen
freiliegenden ersten und zweiten Klemmen- (oder Ringen-) kontakten 134 und 136 verhindert
die Gefahr, dass die Patienten dadurch einen unfallbedingten, tödlichen
Elektroschock erleiden, weil ein freiliegender Kontakt mit einer
gefährlichen
Spannung in Berührung
kommt, nicht ganz. Dass dies verhindert wird, ist nicht nur wünschenswert,
sondern es wird jetzt auch vom amerikanischen Staat und durch internationale
Normen vorgeschrieben.
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Die "Leistungsnorm für Elektrodenzuleitungsdrähte und
Patientenkabel" [Performance
Standard for Electrode Lead Wires and Patient Cables] der US-amerikanischen Bundesverordnung
und Verwaltungsvorschriften, Kapitel 21, Teil 898, besagt, dass
ab dem 9. Mai 2000 sämtliche
Elektroden an der Kopfhaut des Fötus
und die dazugehörigen
Kabelsysteme diese Norm erfüllen
müssen.
Zusammenfassend lässt
sich sagen, dass diese Leistungsnorm dazu dienen soll, unfallbedingte,
tödliche
Elektroschocks bei Patienten zu verhindern, indem eine blanke Zuleitung
oder ein blanker Kontakt, der mit einer gefährlichen Spannung in Berührung kommen könnte, von
vornherein ausgeschlossen wird. Demzufolge müssen Leitungen und Kontakte
so konstruiert sein, dass eine zufällige bzw. unfallmäßige Berührung der
Patientin mit gefährlichen
Spannungen verhindert wird, und nach dem 9. Mai 2000 dürfen ungeschützte Elektrodenzuleitungsdrähte und
Kabel in den Vereinigten Staaten nicht mehr hergestellt, vertrieben
oder verkauft werden.
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Die
Zuleitungen und Kontakte an fötalen
Spiralelektroden, die derzeit auf dem amerikanischen Markt verkauft
werden, erfüllen
die Norm nicht, da die Leitungen und Kontakte ungeschützt sind.
Insbesondere die aktuellen Konstruktionen von fötalen Spiralelektroden besitzen
entweder zwei blanke Drähte oder
freiliegende Kontakte, die potentiell mit einer elektrischen Quelle
in Berührung
kommen könnten, wenn
sie nicht mit der Halteplatte verbunden sind.
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Wenn
eine Leitung oder ein Kontakt auf einer leitenden Oberfläche abgelegt
oder in eine Steckdose eingesteckt wird, könnten gefährliche Spannungen auftreten.
Wenn alternativ dazu ein Benutzer mit dem Finger über die
Leitung oder den Kontakt fährt und
dabei Metall berühren
kann, so erfüllt
die Leitung die staatliche Norm nicht. Damit eine Leitung oder ein Kontakt
die Norm erfüllt,
muss eine Berührung
mit gefährlichen
Spannungen ausgeschlossen sein, und sie muss spezifische Tests bestehen.
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Es
gibt ungefähr
45.000 Fötal-Monitore
in den Vereinigten Staaten und ungefähr drei Millionen fötale Spiralelektroden
werden jährlich
eingesetzt. Die Mängel
der herkömmlichen
Vorrichtungen und die Marktnachfrage zeigen, dass ein ungeheurer
Bedarf nach einem verbesserten Zusammenschaltungssystem für fötale Spiralelektroden
existiert, mit dem das herkömmliche,
verdrillte Drahtpaar mit dem Kabel elektrisch und mechanisch an
den ferngesteuerten Monitor für
den Fötus
angeschlossen wird. Um die Unzulänglichkeiten
der herkömmlichen
fötalen Spiralelektrodensysteme
zu überwinden,
wird ein integriertes Hülsen- und Drahtsystem
für eine
fötale Elektrode
zur Verfügung
gestellt. Die Hauptzielsetzung der vorliegenden Erfindung besteht
darin, ein verbessertes System zur Verfügung zu stellen, das die staatlich
geforderten Leistungsstandards vollständig erfüllt. Ein weiteres, wichtiges
Ziel besteht darin, ein System zu Verfügung zu stellen, dass die Sicherheitsrisiken,
insbesondere das Risiko eines unbeabsichtigten Anschlusses an eine
elektrische Quelle reduziert. Ein weiteres Ziel besteht darin, ein System
zur Verfügung
zu stellen, das sowohl eine sichere als auch eine zuverlässige Registrierung
der Herzfrequenz des Fötus
liefert, so dass die Patientin bestmöglichst versorgt werden kann.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Um
diese und andere Zielsetzungen zu erreichen und im Hinblick auf
ihren Zweck liefert die vorliegende Erfindung ein Hülsen- und
Drahtzusammenschaltungssystem für
eine fötale
Elektrode zur Überwachung
von Signalen, welche die fötale
Herzfrequenz eines Fötus
im Mutterleib während
der Wehen und der Geburt anzeigen. Die Erfindung wird in den angehängten Ansprüchen definiert.
Das System besitzt ein Kabel mit einem Leiter zur Mutter, einem
Leiter zum Fötus
und einem Erdleiter. Ein Halter hat eine fötale Elektrode an einem Ende
und eine Bezugselektrode für
die Mutter an seinem gegenüberliegenden
Ende. Das System besitzt auch eine Masseelektrode, die an der Mutter,
insbesondere am Bein der Mutter, vorzugsweise mit einem Klebeband
befestigt wird. Eine Schutzkappe besitzt eine Sicherungsnut, einen
Griff, eine Spitze gegenüber
dem Griff mit einer Verkleidung, die einen Schutzkappen-Terminus
und ein Ende bildet, das in Bezug auf den Terminus vertieft ist,
sowie eine leitende Hülse.
Der Griff der Schutzkappe besitzt eine Reihe von Aussparungen, die
gegenüber
der Spitze angeordnet sind, und welche für die Schutzkappe eine Zugentlastung
bieten, sowie ihre Flexibilität
erhöhen,
und die Handhabung der Schutzkappe durch den Benutzer erleichtern können. Die
leitende Hülse
besitzt ein erstes Ende, das von dem Griff umschlossen wird, ein
zweites Ende, das von der Spitze umschlossen wird, sowie einen freiliegenden
Zwischenabschnitt, der weder von dem Griff noch von der Spitze umschlossen
wird. Ein verdrillter Litzendraht wird durch ein Paar isolierter Drähte gebildet,
die jeweils ein erstes Ende und ein zweites Ende besitzen, wobei
die ersten Enden der Drähte
jeweils an die fötale
Elektrode und an die Bezugselektrode der Mutter angeschlossen sind,
das zweite Ende eines Drahtes an das erste Ende der leitenden Hülse angeschlossen
ist, und der andere Draht in der leitenden Hülse angeordnet ist, und sich über das
zweite Ende der leitenden Hülse
hinaus erstreckt, und an ihrem zweiten Ende als blanker, ungeschützter Draht
am vertieften Ende der Spitze endet, so dass das zweite Ende des
Drahtes innerhalb der Verkleidung geschützt ist.
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Das
Gehäuse
des Hülsen-
und Drahtzusammenschaltungssystems für die fötale Elektrode besitzt eine Öffnung,
die die Schutzkappe ohne Beschränkung
in Bezug auf die Ausrichtung der Schutzkappe aufnimmt, sowie eine Öffnung für die Aufnahme
des Kabels. Ein Halteelement rastet die Sicherungsnut beim Einschieben
der Schutzkappe in die Öffnung
des Gehäuses
in die Schutzkappe ein und hält
die Schutzkappe lösbar
in dem Gehäuse.
Ein Schnappverschluss ist mit der Masseelektrode verbunden und an
dem Erdleiter des Kabels befestigt. Das Gehäuse dreht sich ohne Beschränkung in
Bezug auf die Masseelektrode. Eine Führung des Gehäuses umgibt
den Schnappverschluss zumindest teilweise und besitzt einen Einstellungskanal,
der die Spitze der Schutzkappe beim Einschieben der Schutzkappe
in das Gehäuse
aufnimmt und ausrichtet. Ein axiales Kontaktelement ist in dem Kanal
der Führung
ausgerichtet und an dem Kabelleiter der Mutter befestigt, wobei
das axiale Kontaktelement die Spitze der Schutzkappe axial einrastet
und den blanken, ungeschützten
Draht beim Einschieben der Schutzkappe in das Gehäuse berührt. Das
Gehäuse besitzt
auch ein radiales Kontaktelement mit mindestens einem Finger, wobei
der Finger beim Einschieben der Schutzkappe in das Gehäuse den
freiliegenden, ungeschützten
Zwischenabschnitt der leitenden Hülse der Schutzkappe radial
in Eingriff bringt, und dabei mit der leitenden Hülse in elektrischen
Kontakt kommt, wobei das radiale Kontaktelement auch an dem Kabelleiter
des Fötus
befestigt wird. Schließlich kann
das Gehäuse
einen O-Ring aus Gummi besitzen, der in der Öffnung des Gehäuses positioniert
ist, und durch den die Schutzkappe in das Gehäuse eingeschoben wird, wobei
der Ring beim Einschieben an der Schutzkappe reibt.
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Das
Hülsen-
und Drahtzusammenschaltungssystem für die fötale Elektrode besitzt auch
einen Monitor, der an das Kabel angeschlossen ist. Ein Antriebsmechanismus
verleiht dem Halter Dreh- und Längsbewegungen,
so dass die fötale
Elektrode an dem Fötus
befestigt werden kann. Eine Leitsonde wird zumindest um einen Teil
des Antriebsmechanismus herum angeordnet und kann bequem durch den Gebärmutterhals
der Mutter eingeschoben werden. Der Halter ist gleitend und drehend
an der Leitsonde angeordnet.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass sowohl die obige, allgemeine Beschreibung
als auch die nachfolgende, detaillierte Beschreibung lediglich beispielhaften
Charakter haben und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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Die
Erfindung wird anhand der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung
und in Verbindung mit der Begleitzeichnung noch verständlicher.
Es wird betont, dass die verschiedenen Merkmale der Zeichnung, wie
in der Praxis üblich,
nicht maßstabgetreu
sind. Die Abmessungen der verschiedenen Merkmale wurden aus Gründen der
Klarheit dagegen nach Belieben vergrößert oder verkleinert. Es zeigen
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1 eine
perspektivische Ansicht der Schutzkappe gemäß der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
Draufsicht auf die untere Gehäusehälfte mit
den eingerasteten Komponenten gemäß der vorliegenden Erfindung;
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3 eine
Draufsicht auf das Gehäuse
und die in 2 veranschaulichten Komponenten;
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4 eine
detaillierte, perspektivische Ansicht des radialen Kontaktelementes
gemäß der Erfindung;
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5 eine
perspektivische, aufgelöste
Ansicht, welche die einzelnen Komponenten des Hülsen- und Drahtsystems hervorhebt,
die Gegenstand der Erfindung sind;
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6 eine
Seitenansicht eines herkömmlichen
fötalen
Spiralelektrodensystems; und
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7 eine
perspektivische Ansicht des Steckers des herkömmlichen fötalen Spiralelektrodensystems,
welche diese Komponente in Verbindung mit verschiedenen herkömmlichen
Elementen zeigt.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Unter
Bezugnahme auf die Zeichnung, in der gleiche Bezugsziffern durchgängig auch
auf die gleichen Elemente verweisen, handelt es sich bei 1 um
eine perspektivische Ansicht einer Schutzkappe 10 mit drei
Hauptkomponenten: einem Griff-Segment 12, einem Spitzen-Segment 14 und
einer leitenden Hülse 16,
die sich axial (oder längs)
durch den Mittelpunkt von Griff-Segment 12 und Spitzen-Segment 14 erstreckt.
Die leitende Hülse 16 hat
meistens einen Durchmesser von 1,5 mm und ist aus einem vergoldeten
Messingrohr hergestellt. Wie in 1 in gestrichelter
Linie gezeigt, besitzt die leitende Hülse 16 ein erstes
Ende, das von einem Griff-Segment 12 umschlossen ist, und
sich teilweise (ungefähr
die Hälfte, wie
gezeigt) in das Spitzen-Segment 14 hinein erstreckt, und
ein zweites Ende, das von dem Spitzen-Segment 14 umschlossen ist.
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Der
isolierte Draht 6 des verdrillten Drahtpaares, der die
fötale
Spiralelektrode 120 (siehe 6) einrastet,
ist an dem Ende der leitenden Hülse 16 innerhalb
des Griff-Segmentes befestigt (z.B. angeschweißt). Das Griff-Segment 12 und
das Spitzen-Segment 14 sind vorzugsweise um die leitende Hülse 16 herum
geformt, während
ein Abschnitt 18 der leitenden Hülse 16 freibleibt.
Der freibleibende Abschnitt 18 wird weder von einem Griff-Segment 12 noch
von einem Spitzen-Segment 14 umschlossen. In der Schutzkappe 10 befindet
sich eine Sicherungsnut oder eine Feststellvorrichtung 20.
Die Sicherungsnut 20 kann sich in dem Griff-Segment 12,
wie gezeigt, oder in dem Spitzen-Segment 14 der Schutzkappe 10 befinden.
Zahlreiche Aussparungen 22 (in 1 sind sechs
Aussparungen gezeigt) befinden sich in den Enden von Griff-Segment 12 gegenüber von
Spitzen-Segment 14, die Zugentlastung bieten, die Flexibilität erhöhen und
das Greifen für den
Benutzer erleichtern.
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Das
Ende 24 von Spitzen-Segment 14 gegenüber Griff-Segment 12 ist
vertieft und erzeugt eine Ummantelung bzw. Verkleidung, welche sowohl einen
Terminus für
die Schutzkappe 10 als auch ein Ende bildet, das in Bezug
auf diesen Terminus vertieft ist. Der isolierte Draht 8 des
verdrillten Drahtpaares, der die Elektrode der Mutter 122 (siehe 6) einrastet,
führt durch
die leitende Hülse 16 und
endet ohne eine separate Steckerkomponente als blanker, ungeschützter Draht
in dem vertieften Ende 24. Genauer gesagt, der Draht 8 erstreckt
sich über
das zweite Ende der leitenden Hülse 16 hinaus
und endet an ihrem zweiten Ende (gegenüber dem ersten Ende, das an
der Elektrode der Mutter 122 befestigt ist) als blanker
und ungeschützter
Draht an dem vertieften Ende 24 von Spitzen-Segment 14,
so dass das zweite Ende von Draht 8 innerhalb der Verkleidung
bzw. Ummantelung geschützt
ist. Deshalb kommt die leitende Hülse 16 als einzige
mit den Drähten 6, 8 in
Berührung
und nur Draht 6 wird mit der leitenden Hülse 16 elektrisch
und mechanisch verbunden. Das vertiefte Ende 24 sorgt dafür, dass
die Schutzkappe 10 die Sicherheitsbestimmungen erfüllt, indem
sie eine unabsichtliche und unerwünschte Berührung mit Draht 8 verhindert.
Da beide Drähte 6, 8 in
dem Kunststoffspritzteil Schutzkappe 10 eingekapselt sind,
gibt es keine ungeschützten,
freiliegenden bzw. blanken Drähte
oder Kontakte.
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2 ist
eine perspektivische Draufsicht und 3 ist eine
Draufsicht, welche das wiederverwendbare Gehäuse 30 veranschaulicht,
und insbesondere die untere Hälfte 32 von
Gehäuse 30,
das Gegenstand der Erfindung ist. Das Gehäuse 30 ist tränenförmig, um
eine Handhabung zu erleichtern, besonders wenn der Benutzer das
Gehäuse 30 in
der Hand hält,
während
er die Schutzkappe 10 in das Gehäuse 30 einschiebt.
Die obere Gehäusehälfte 34 ist in 5 gezeigt.
Die obere Hälfte 34 und
die untere Hälfte 32 des
Gehäuses 30 besitzen
jeweils Stifte und Bohrungen, so dass eine Einrast- bzw. Einschnappverbindung
geschaffen wird, die nach dem Eingreifen das gesamte Gehäuse 30 bildet.
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An
dem Gehäuse 30 befindet
sich eine Öffnung 36,
in der ein Ring oder mehrere Ringe angeordnet sind. Die Schutzkappe 10 kann
ohne Rücksicht
auf die Ausrichtung bzw. Orientierung oder Einschränkungen
bezüglich
der Orientierung bzw. Ausrichtung in die Öffnung 36 und durch
die Ringe 38 eingeschoben werden. Beim Einschieben haben
die Ringe 38 die Aufgabe, die Schutzkappe 10 von Schmutz,
Feuchtigkeit und anderen, unerwünschten Schmutzstoffen
zu befreien. Die Ringe 38 wirken bei Eingriff der Nut 20 in
die Schutzkappe 10 teilweise auch wie eine Sperre, welche
die Schutzkappe 10 in dem Gehäuse 30 halten, wobei
die Schutzkappe 10 jedoch auch wieder gelöst werden
kann.
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In
einer bevorzugten Ausführungsart
sind zwei Ringe 38 vorhanden. Bei dem ersten Ring 38 handelt
es sich um einen O-Ring aus Gummi, der die Wisch- bzw. Säuberungsfunktion
durchführt.
Der zweite Ring 38 erfüllt
die Rückhalte-
bzw. Sicherungsfunktion bei Eingriff in die Nut 20. Alternative Elemente
zu dem zweiten Ring 38 können die Rückhalte- bzw. Sicherungsfunktion
ebenfalls ausüben wie
beispielsweise eine C-förmige
Klemme, eine schräge
Rundfeder oder eine unter Federspannung stehende Klemme, die jeweils
so konstruiert sind, dass die Nut 20 in die Schutzkappe 10 eingreift
und die Schutzkappe 10 lösbar im Gehäuse 30 hält.
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Wie
in 2 gezeigt, befindet sich an dem Griff-Segment 12 der
Schutzkappe 10 die Sicherungsnut 20. Entsprechend
ist das Sicherungselement an der Öffnung 36 von Gehäuse 30 angeordnet. Die
Sicherungsnut 20 könnte
sich auch an dem Spitzen-Segment 14 der Schutzkappe 10 befinden.
In diesem Fall müsste
sie weiter weg von der Öffnung 36 in
dem Gehäuse 30 angebracht
werden.
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An
dem Gehäuse 30 befindet
sich auch eine Öffnung 42,
die gegenüber
der Öffnung 36 angeordnet
sein kann, aber nicht angeordnet sein muss. Das Koaxialkabel (Trunk-Kabel) 40,
das an den Monitor für
den Fötus 178 (siehe 7)
angeschlossen ist, kann in die Öffnung 42 eingeschoben
werden. Das Koaxialkabel (Trunk-Kabel) 40 hat meistens
drei getrennte Drähte 44, 46, 48 und
kann auch abgeschirmt sein. Der mittlere Massedraht 48 ist
mit einem Schnappverschluss 50 verbunden, der an der unteren
Hälfte 32 des
Gehäuses 30 befestigt
ist. Der Schnappverschluss 50 bringt eine Masseelektrode 54 (siehe 5)
zum Eingriff, die sich an der Unterseite der unteren Hälfte 32 gegenüber dem
Schnappverschluss 50 befindet. Die Masseelektrode 54 wird meistens
an dem Bein der Mutter in Position gehalten. Die Masseelektrode 54 kann
auch am Bauch der Mutter platziert werden. Das Gehäuse 30 kann
mit einem Klebeband an einer Seite der Masseelektrode 54 an
der Patientin befestigt werden, was die Masseelektrode 54 zu
einer selbstklebenden Masseelektrode macht, und die Notwendigkeit
für einen
Gurt oder ein Band an der Halteplatte eliminiert. Die Masseelektrode 54 besitzt
vorzugsweise eine größere Fläche, damit
sie auch gut an der Patientin hält.
Die Größe des Schnappverschlusses 50 muss
so ausfallen, das eine Vielzahl wechselnder Elektroden als Masseelektrode 54 integriert
werden kann. Auch wenn dies nicht verlangt wird, so kann ein separates Band
oder ein separater Gurt verwendet werden, um die Befestigung des
Gehäuses 30 an
der Patientin (d.h. der Mutter) zu erleichtern.
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Das
Gehäuse 30 ist
gegenüber
der Masseelektrode 54 entweder im Uhrzeigersinn oder entgegen
dem Uhrzeigersinn drehbar. Durch diese Drehung kann das Gehäuse 30 in
jede gewünschte
Winkelposition gebracht werden. Durch die drehbare Verbindung wird
eine unbeabsichtigte Abtrennung der Schutzkappe 10 von
dem Gehäuse 30,
beispielsweise wenn die Patientin oder der Geburtshelfer gegen das
verdrillte Drahtpaar 6, 8, das Gehäuse 30 oder
das Koaxialkabel 40 stößt, vermieden.
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In
dem Gehäuse 30 befindet
sich auch eine nicht leitende (geformte), Y-förmige Führung 60. Die Führung 60 besitzt
in der Mitte eine Säule 62 und zwei
Schenkel 64, 66. Die Schenkel 64, 66 rasten den
Schnappverschluss 50 ein und umgeben ihn zumindest teilweise,
wodurch sie das Gehäuse 30 stützen und
den elektrischen Anschluss zwischen dem Schnappverschluss 50 und
dem Massedraht 48 schützen.
Am Ende der Führung 60 befindet
sich ein Einstellungskanal 68, wobei es sich um eine Bohrung in
der Führung 60 handeln
kann. Wenn die Schutzkappe 10 vollständig in das Gehäuse 30 eingeschoben
wird, wird zumindest der vordere Teil des Spitzen-Segments 14 der
Schutzkappe 10 in den Einstellungskanal 68 eingeführt. Der
Einstellungskanal 68 von Führung 60 trägt dazu
bei, dass die Schutzkappe 10 nicht zu weit in das Gehäuse 30 eingeschoben wird.
Wenn sich die Sicherungsnut 20 an dem Spitzen-Segment 14 der
Schutzkappe 10 befindet, kann das Rückhalte- bzw. Sicherungselement
(z.B. ein zweiter Ring 38) an der mittleren Säule 62 von
Führung 60 angeordnet
werden.
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In
dem Gehäuse 30 befindet
sich auch ein leitendes, axiales Kontaktelement 70. Das
axiale Kontaktelement 70 ist an einem Ende mit dem Draht 46 der
Mutter von Koaxialkabel 40 verbunden und es kann sich dabei,
wie in dem in der Zeichnung veranschaulichten Beispiel gezeigt,
um eine unter Federspannung stehende Messsonde oder einen „Pogo-Stift" handeln. An ihrem
dem Draht 46 gegenüberliegenden
Ende kann die Messsonde eine scharfe Spitze 72 aufweisen.
Die Messsonde ist hohl und umhüllt
eine (nicht gezeigte) Feder, welche die scharfe Spitze 72 an
der hohlen Messsonde nach außen
vorspannt. Das axiale Kontaktelement 70 fluchtet mit dem
Einstellungskanal 68 der Führung 60, so dass bei
Eintreten des Spitzen-Segmentes 14 der
Schutzkappe 10 in den Einstellungskanal 68 – wenn die Schutzkappe 10 vollständig in
das Gehäuse 30 eingeschoben
wird – das
Ende (z.B. die scharfe Spitze 72) des axialen Kontaktelementes
(z.B. ein Pogo-Stift1) in das vertiefte
Ende 24 des Spitzen-Segmentes 14 eintritt,
und einen elektrischen Kontakt zu dem blanken, ungeschützten Ende
von Draht 8 des verdrillten Drahtpaares herstellt, der
die Elektrode der Mutter einrastet. Auf diese Art und Weise gewährleistet
der Einstellungskanal 68 der Führung 60 die richtige
Ausrichtung bzw. Fluchtung zwischen dem axialen Kontaktelement 70 und
dem Draht 8, der in dem Spitzen-Segment 14 angeordnet
ist.
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Schließlich befindet
sich in dem Gehäuse 30 ein
leitendes, radiales Kontaktelement 80. Wie in dem in 4 veranschaulichten
Beispiel gezeigt, kann es sich bei dem radialen Kontaktelement 80 um einen
Freiträger 80 handeln.
Der Freiträger
besitzt ein Hauptteil in der Mitte 82, von dem aus sich
in Längsrichtung
ein Kopf 84 erstreckt und in Querrichtung zwei Flansche 86, 88 verlaufen.
Der Kopf 84 ist an den fötalen Draht 44 des
Koaxialkabels 40 angeschlossen. Von dem Hauptteil 82 erstreckt
sich auch ein Paar Arme 90, 92, die jeweils in
einem elastischen, V-förmigen
Finger 94 bzw. 96 enden. In jedem Flansch 86, 88 befindet
sich ein Loch 98 zur Aufnahme eines Befestigungselementes 102 (z.B.
einer Schraube, eines Bolzens oder dergleichen), mit der der Freiträger an dem
Gehäuse 30 befestigt
wird. Eine Bohrung 100 in dem Hauptteil 82 bringt
einen Vorsprung 104 an der Führung 60 in Eingriff,
der dazu beiträgt,
den Freiträger
in Bezug auf die Führung 60 innerhalb
des Gehäuses 30 auszurichten.
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Das
vertiefte Ende 24 des Spitzen-Segmentes 14 der
Schutzkappe 10 rastet die elastischen Finger 94, 96 des
radialen Kontaktelementes 80 ein und trennt sie, wenn die
Schutzkappe 10 in das Gehäuse 30 eingeschoben
wird. Wenn die Schutzkappe 10 vollständig in das Gehäuse 30 eingeschoben
ist, rastet der Ring 30 die Sicherungsnut 20 an
der Schutzkappe 10 ein und das Ende des axialen Kontaktelementes 70 rastet
den Draht 8 ein, der in dem Spitzen-Segment 14 angeordnet
ist. Im wesentlichen gleichzeitig werden die Finger 94, 96 des
radialen Kontaktelementes 80 an dem freiliegenden Abschnitt 18 der
leitenden Hülse 16 radial
eingespannt, an der der Draht 6 des verdrillten Drahtpaares
befestigt wird. Der Eingriff zwischen den Fingern 94, 96 und
der leitenden Hülse 16 darf
ausreichend stark sein, so dass die Schutzkappe 10 noch
weiter lösbar
in dem Gehäuse 30 befestigt
wird, und um zu verhindern, dass die Schutzkappe 10 zu
weit in das Gehäuse 30 hineingeschoben
wird. Außerdem
erhält
der Benutzer eine akustische Anzeige und eine Tastanzeige, wenn die
Schutzkappe 10 richtig in dem Gehäuse 30 eingerastet
ist. Die 2 und 3 veranschaulichen,
wie die Schutzkappe 10 vollständig in das Gehäuse 30 eingeschoben
ist.
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Bei
vollständigem
Einschub der Schutzkappe 10 in das Gehäuse 30 werden drei
separate Strompfade erzeugt. Der erste verläuft von (a) der Masseelektrode 54,
die sich an der Unterseite der unteren Hälfte 32 des Gehäuses 30 gegenüber dem Schnappverschluss 50 befindet,
und an dem Bein der Mutter platziert wird, zu (b) dem Schnappverschluss 50,
der die Masseelektrode 54 einrastet, anschließend zu
(c) dem Massedraht 48, der mit dem Schnappverschluss 50 verbunden
ist, und über
das Koaxialkabel 40 zu (d) dem ferngesteuerten Monitor 178.
Der zweite Pfad verläuft
von (a) der fötalen
Spiralelektrode 120 (siehe 6), die
an dem Fötus
befestigt ist, zu (b) dem Draht 6 des verdrillten Drahtpaares, das
die fötale
Spiralelektrode 120 einrastet, anschließend zu (c) der leitenden Hülse 16,
die in dem Griff-Segment 12 angeordnet, und an dem der Draht 6 befestigt
ist, danach zu (d) dem radialen Kontaktelement 80, das
radial an dem freiliegenden Abschnitt 18 der leitenden
Hülse 16 eingespannt
ist, sowie zu (e) dem fötalen
Draht 44, der an das radiale Kontaktelement 80 angeschlossen
ist, und über
das Koaxialkabel 40 zu (f) dem ferngesteuerten Monitor 178.
Der dritte Pfad verläuft
von der Bezugselektrode der Mutter (122) (siehe 6)
unmittelbar an der fötalen
Spiralelektrode 120 in der Mutter zu (b) dem Draht 8 des
verdrillten Drahtpaares, das die Bezugselektrode der Mutter 122 einrastet,
danach zu (c) dem Ende des axialen Kontaktelementes 70,
das den Draht 8 axial einrastet, anschließend zu
(d) dem Draht 46 der Mutter, der mit dem axialen Kontaktelement 70 verbunden
ist, und (e) über
das Koaxialkabel 40 zu dem ferngesteuerten Monitor 178.
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Hervorzuheben
sind die Ausrichtungen der elektrischen Kontakte, die mit dem fötalen Elektrodendraht 6 und
dem Bezugsdraht 8 der Mutter vorgenommen werden können. Der
Draht 6 wird an die leitende Hülse 16 angeschlossen
und das radiale Kontaktelement (z.B. der Freiträger) 80 wird radial
(oder in senkrechter Richtung) in den freiliegenden Abschnitt 18 der
leitenden Hülse 16 eingespannt.
Im Gegensatz dazu rastet der Draht 8 das axiale Kontaktelement
(z.B. den Pogo1-Stift) 70 axial
(oder in Längsrichtung)
ein. Die beiden Anschlüsse
befinden sich auch in separaten Ebenen und sind zumindest durch
die kombinierte Stärke
der leitenden Hülse 16 und
der Isolierung um den Draht 8 herum getrennt. Auf diese
Art und Weise sind die Anschlüsse
der Drähte 6, 8 optimal
voneinander getrennt und so ausgerichtet, dass Kurzschlüsse verhindert
werden – besonders
in der unmittelbaren Umgebung der leitenden Flüssigkeit.
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5 ist
eine perspektivische, aufgelöste Ansicht,
welche die einzelnen Komponenten des Hülsen- und Drahtsystems 1 hervorhebt,
die Gegenstand der Erfindung sind. An dem Gehäuse 30 kann zur Kennzeichnung
des Gerätes
und um dem Benutzer nützliche
Informationen zu liefern, ein Schild 110 angebracht werden.
Mit dem Hülsen-
und Drahtsystem 1 werden die Drähte 6, 8 des
verdrillten Drahtpaares elektrisch und mechanisch mit dem Koaxialkabel 40 des
ferngesteuerten Monitors 178 des Fötus verbunden. Durch das Gehäuse 30 wird
diese Verbindung, vor allem vor Kontamination durch Flüssigkeit,
geschützt.
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Wenn
er das Hülsen-
und Drahtsystem 1 dieser Erfindung verwendet, schiebt ein
Geburtshelfer das vordere Ende des gebogenen Führungsrohres oder der Leitsonde 140 durch die
Vagina und den Gebärmutterhals
der Mutter, bis das vordere Ende des Führungsrohres 140 mit
dem Kopf oder einem anderen Teil des Fötus in Berührung kommt. Während er das
vordere Ende des Führungsrohres 140 unbeweglich
hält, drückt er das
hintere Ende der elastischen Antriebsstange oder des elastischen
Antriebsrohres 130 dann nach vorn, bis die fötale Spiralelektrode 120 an
dem vorderen Ende des Drahtes 6 des verdrillten Drahtpaares
mit der Epidermis des Fötus in
Berührung
kommt. Das vordere Ende des anderen Drahtes 8 ist an der
Elektrode 122 der Mutter befestigt, die von der fötalen Spiralelektrode 120 elektrisch isoliert
ist.
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Der
Geburtshelfer dreht das elastische Antriebsrohr 130 sodann
im Uhrzeigersinn etwa eine ganze Umdrehung, während er das vordere Ende des
Führungsrohres 140 gegen
den Kopf des Fötus hält. Damit
wird die fötale
Spiralelektrode 120 in die Epidermis des Fötus gebohrt.
Danach fasst er die äußeren Enden
des Antriebsrohres 130 und des Führungsrohres 140 und
schiebt die Rohre 130, 140 als Einheit von den
Drähten 6, 8 und
der Schutzkappe 10, wobei nur die bipolaren Elektroden 120, 122 und die
zwei verdrillten Drahtpaare 6, 8 in der Mutter
verbleiben. Der Außendurchmesser
der Schutzkappe 10 ist kleiner als der Innendurchmesser
des Antriebsrohres 130, der wiederum kleiner ist als der
Innendurchmesser des Führungsrohres 140.
Auf diese An und Weise können
das Führungsrohr 140 und
das Antriebsrohr 130 zusammen über die Schutzkappe 10 gezogen
und damit von dem verdrillten Drahtpaar entfernt werden.
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Nach
der Entfernung der Rohre 130, 140 ist die Schutzkappe 10 zum
Einschieben in das Gehäuse 30 frei
zugänglich.
Mit diesem Einschieben werden die drei oben besprochenen, separaten
Strompfade geschaffen und die drei Elektroden (fötale Elektrode 120,
Elektrode der Mutter 122 und Masseelektrode 54)
dadurch mit dem Monitor 178 verbunden. Eine galvanische
Elektrodenspannung kann dann zwischen den bipolaren Elektroden 120, 122 gemessen
werden.
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Das
Hülsen-
und Drahtsystem 1, das Gegenstand der Erfindung ist, ist
sehr bedienungsfreundlich. Das Antriebsrohr 130 und das
Führungsrohr 140 kann
in einem Schritt von dem Benutzer entfernt werden, was Zeit spart.
Es sind keine zusätzlichen Schritte
erforderlich. Der Anschluss zwischen den Drähten 6, 8 und
dem Koaxialkabel 40 erfolgt rasch und kann ohne Rücksicht
auf die Position bzw. Ausrichtung durchgeführt werden. Die Schutzkappe 10 und
das Gehäuse 30 ermöglichen
mehrere Male während
der Wehen den Anschluss und erneuten Anschluss der Elektroden 120, 122.
Das Hülsen-
und Drahtsystem 1 ist, und genauer gesagt, die Anschlüsse zwischen
der Schutzkappe 10 und dem Gehäuse 30 und zwischen
dem Koaxialkabel 40 und dem Gehäuse 30 sind so robust,
dass sie Berührung
mit Flüssigkeit
(durch Spritzen, wenn nicht Eintauchen) mindestens zwölf Stunden
widerstehen. Das Hülsen- und
Drahtsystem 1, das Gegenstand der Erfindung ist, bietet
auch eine hohe Zuverlässigkeit:
eine ausgezeichnete Signalqualität
und Signalerfassung während
der gesamten Zeit der Wehen, so dass man die Herzfrequenz des Fötus exakt
und beständig
auf dem Monitor 178 verfolgen kann.
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Das
Gehäuse 30 stellt
während
der gesamten Zeit der Wehen ein zuverlässiges elektrisches und mechanisches
Interface zwischen den Elektroden 120, 122 und
dem Monitor 178 dar, so dass man die Herzfrequenz des Fötus exakt
und beständig
verfolgen kann. Das Gehäuse 30 hat
ein relativ niedriges Profil und ein geringes Gewicht. Außerdem hat
das Gehäuse 30 glatte
und abgerundete Kanten. Diese Merkmale erhöhen den Komfort für die Patientin.
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Abgesehen
von dem Monitor 178 sind die Bestandteile des Hülsen- und
Drahtsystems 1 hinreichend kostengünstig, so dass ein Einmalgebrauch möglich ist
(d.h. die Bestandteile sind Wegwerfartikel). Das Koaxialkabel 40 kann
gereinigt und sterilisiert und dann wiederverwendet werden. Im Falle
der Wiederverwendung kann man das Koaxialkabel 40 reinigen
und nach jeder Verwendung mit Seife, Isopropylalkohol, Chlorbleiche
(1:10 mit Wasser) oder 2%iger Glutaraldehyd-Lösung desinfizieren. Die Kosten
für die
Bestandteile des Hülsen-
und Drahtsystems 1 sind noch günstiger, da komplexe Bauteile
wie eine Leiterplatte nicht benötigt
werden.
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Auch
wenn die vorliegende Erfindung oben unter Bezugnahme auf bestimmte,
spezifische Ausführungsarten
veranschaulicht und beschrieben worden ist, so soll sie doch nicht
auf die gezeigten Details beschränkt
sein. Innerhalb des Geltungsbereichs der Erfindung, die in den beigefügten Ansprüchen definiert
ist, können
vielmehr verschiedene Änderungen
an den Einzelheiten durchgeführt
werden.