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DE60107693T2 - Erntemaschine zum ernten von gewächsen - Google Patents

Erntemaschine zum ernten von gewächsen Download PDF

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DE60107693T2
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DE
Germany
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transport path
helical
harvesting machine
machine according
tubes
Prior art date
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Application number
DE60107693T
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DE60107693D1 (de
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Johannes A. J. Visser
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Dijkhuis Jan Pieter Warfhuizen Nl
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Individual
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D17/00Digging machines with sieving and conveying mechanisms
    • A01D17/14Digging machines with sieving and conveying mechanisms with cylindrical screens
    • A01D17/16Digging machines with sieving and conveying mechanisms with cylindrical screens with a conveyor spiral

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Harvesting Machines For Root Crops (AREA)
  • Cultivation Of Plants (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Erntemaschine zum Ernten von Gewächsen, wie zum Beispiel Kartoffeln, welche Erntemaschine eine rotierbar rund um eine Längsachse montierte, aus schraubenförmigen Stäben oder Röhren aufgebaute Transportbahn umfasst, für das Transportieren von geernteten Gewächsen und für das gleichzeitige Beseitigen von an den Gewächsen festsitzendem Material, an einem ersten, in einem Gebrauchszustand in oder nahe dem Boden angeordneten Ende mit Schneidemitteln und an einem zweiten Ende für den Abtransport der geernteten Gewächse mit einem Auslass versehen.
  • Eine Erntemaschine dieser Art ist von BE 494488 A her bekannt. Bei der bekannten Erntemaschine umfasst die Transportbahn einen Zylinder, aus schraubenförmigen Stäben aufgebaut, welche Stäbe ein Sieb bilden, und eine Anzahl schraubenförmiger Laschen, an einer Innenseite des Zylinders montiert, die das Gewächs von der ersten zu der zweiten Seite transportieren.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt der erfinderische Gedanke zugrunde, dass die Transportfunktion und die Siebfunktion in einem integrierten Organ realisierbar sind, welches Organ darüber hinaus erheblich billiger produziert werden kann als die bekannte Kombination. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Transportbahn mindestens aus einer zumindest im Wesentlichen schraubenförmigen Transportbahn mit mehreren aufeinanderfolgenden, individuellen Windungen besteht, wobei jede Windung einen zumindest im Wesentlichen trogförmigen oder halbrohrförmigen Querschnitt aufweist.
  • Das Knollengewächs wird von der in einem Gebrauchszustand rund um die Längenachse rotierenden, schraubenförmigen Transportbahn transportiert, wobei das Knollengewächs während des Transports von anhängendem Bodenmaterial befreit wird. Die Vorrichtung ist im Besonderen für das Ernten von auf Erdaufschüttungen bzw. Hügeln gezüchteten Kartoffeln, wobei die Schneidemittel die Erdaufschüttung aufnehmen und das aufgenommene Bodenmaterial samt den sich darin befindlichen Kartoffeln der ersten Seite der schraubenförmigen Transportbahn zuführen. Selbstverständlich ist es möglich, mehrere schraubenförmige Transportbahnen nebeneinander zu montieren, wodurch mehrere Erdaufschüttungen gleichzeitig verarbeitet werden können.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die schraubenförmige Transportbahn an einer zentralen Welle befestigt ist, die zumindest im Wesentlichen mit der Längsachse zusammenfällt, und dass die zentrale Welle mit Antriebsmitteln oder mit Kupplungsmitteln versehen ist. Diese zentrale, vorzugsweise rohrförmig ausgeführte Welle unterstützt die schraubenförmige Transportbahn, wodurch sie äußerst leichtgewichtig ausgeführt werden kann. Es reicht dann aus, für die zentrale Welle eine nahe dem zweiten Ende montierte Lagerung anzuwenden. Dieses bietet dem Konstrukteur zusätzliche Möglichkeiten beim Entwurf der Vorrichtung. Darüber hinaus wird hierdurch die Zuführung des geernteten Gewächses zu der schraubenförmigen Transportbahn vereinfacht.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erntemaschine ist dadurch gekennzeichnet, dass Einstellmittel zum Einstellen der Winkelstellung der schraubenförmigen Transportbahn vorgesehen sind. Auf diese Weise kann die Position der Transportbahn an die Arbeitsumstände angepasst werden. Auch ist es möglich, die Vorrichtung beispielsweise in einen Transportstand zu bringen, wobei die schraubenförmige Transportbahn in eine größere Entfernung von dem Boden gebracht wird, zur Verhinderung von Beschädigung sowie zur Vereinfachung des Transports. Dies ist im Besonderen der Fall, wenn die Zufuhröffnung der schraubenförmigen Transportbahn zwischen einem nicht-wirksamen ersten Stand frei von dem Boden und einem wirksamen zweiten Stand einstellbar ist, in welchem Stand die Zufuhröffnung der schraubenförmigen Transportbahn gegenüber dem ersten Stand in Bodenrichtung gebracht wurde. Die Winkelstellung der Transportbahn kann in der Praxis zum Beispiel durch die Höhe der Vorrichtung, die Position eines oder mehrerer Stützräder und/oder durch die Hubhöhe eines ziehenden oder schiebenden Fahrzeugs bestimmt werden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass in der Nähe des ersten Endes aufeinanderfolgende Windungen der schraubenförmigen Transportbahn nahezu aneinander liegen, und dass die Windungen in der Nähe des zweiten Endes nicht aneinander liegen. Dabei bilden die aneinander gereihten Windungen als solche die Zufuhröffnung, während die übrigen Windungen mehr im Besonderen die Transport- und die Siebfunktion übernehmen.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand zwischen zwei benachbarten Stäben oder Röhren in einer Richtung des ersten Endes zum zweiten Ende so zunimmt, dass an dem Gewächs anhängendes, anhaftendes Material allmählich in die Richtung des zweiten Endes mitgeführt wird und sich dann von selbst löst.
  • Eine günstige Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Stäbe oder Röhren zumindest im Wesentlichen aus Kunststoffröhren bestehen, wie zum Beispiel Polyethylen. Polyethylenrohr ist in Rollen erhältlich und lässt sich einfach in eine Spiralform zwingen. Die gewünschte schraubenförmige Struktur lässt sich dann erreichen, indem auf der zentralen Welle eine ausreichende Anzahl Befestigungsbügel angebracht wird, wonach das Polyethylenrohr an diesen Befestigungsbügeln befestigt wird. Ein hinzukommender Vorteil ist es, dass Beschädigungen auf einfache Weise von dem Anwender repariert werden können, indem sich einzelne Röhren durch Rohrmaterial von der Rolle ersetzen lassen.
  • Eine weitere günstige Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Kunststoffröhren mit einem Kern aus Metall versehen ist. Mann kann zum Beispiel die zwei äußeren Röhren, die den Rand der schraubenförmigen Transportbahn bilden, mit einem Metallkern versehen. Damit wird die schraubenförmige Transportbahn insgesamt stabiler. Darüber hinaus bilden auch die mit einem Metallkern versehenen Röhren eine solide Verbindung zwischen den Befestigungsbügeln untereinander, wodurch die Konstruktion insgesamt solider wird.
  • Die Erfindung wird nun anhand der in den beigefügten Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen erklärt. Von den Figuren zeigt
  • 1 eine Seitenansicht einer an einen Trecker angekoppelten Erntemaschine gemäß der Erfindung in einem Gebrauchszustand;
  • 2 eine Vorderansicht einer an einen Trecker angekoppelten Erntemaschine gemäß der Erfindung in einem Gebrauchszustand;
  • 3 schematisch eine Seitenansicht der zentralen Welle, die Befestigungsbügel und die schraubenförmige Transportbahn;
  • 4 schematisch eine Vorderansicht der zentralen Welle, die Befestigungsbügel und die schraubenförmige Transportbahn;
  • 5 schematisch einen Teil der schraubenförmige, mit Sieblöchern versehenen Transportbahn;
  • 6 schematisch einen Querschnitt der schraubenförmigen, aus einer Einzelröhre aufgebauten Transportbahn;
  • 7 schematisch einen Querschnitt der schraubenförmigen, aus Stab- oder Rohrmaterial aufgebauten Transportbahn.
  • 1 zeigt eine Seitenansicht einer Erntemaschine 1 gemäß der Erfindung im Gebrauchszustand, an einen Trecker 2 angekoppelt. Die Erntemaschine ist mit einem Transportbahngehäuse 3 versehen, in dem sich schraubenförmige Transportbahnen 4 befinden. Das Transportbahngehäuse ist drehbar mit einem Tragarm 5 verbunden, der wiederum mit dem Trecker 2 verbunden ist. Die Erntemaschine ist in der bevorzugten Ausführungsform, wie dargestellt, an der Vorderseite des Treckers 2 befestigt, so dass auch auf einem schwer zu bearbeitenden Unterboden (zum Beispiel sehr feuchtem Boden) Gewächs geerntet werden kann. Die Erntemaschine 1 nimmt das Gewächs nämlich bereits aus dem Boden, bevor der Trecker 2 darüber fährt. Hierdurch werden der Radlast oder der Radbreite der Treckerräder 6 keine Beschränkungen auferlegt. Mittels eines seitlich an das Transportgehäuse 3 anschließenden Verladebandes 7 wird das geerntete und in dem Transportbahngehäuse 3 gereinigte Gewächs einem nicht dargestellten Bunker- oder Kippwagen eines bestehenden Typs zugeführt. Für eine zweckmäßige Abstützung ist das Transportbahngehäuse 3 ebenfalls mit Stützrädern 8 oder Diabolorollen versehen, die den zu bearbeitenden Erdaufschüttungen 9 genauestens folgen. Während des Ernteprozesses werden die Erdaufschüttungen auf eine an sich bekannte Weise mit an Armen 10 befestigten Rodemessern losgeschnitten und das so erhaltene Gewächs wird samt anhaftendem Material über eine leicht ansteigende Platte 11 der zugehörigen, schraubenförmigen Transportbahn 4 zugeführt. Diese wird mit Hilfe eines Antriebs 12 oder über eine Zapfwelle des Treckers 2 gedreht, wodurch das Gewächs nach oben gefördert wird und auf einem Sammelband 13 landet, mit dem das Gewächs weiter zum Verladeband 7 transportiert wird. Das anhaftende Bodenmaterial fällt durch die Löcher in der schraubenförmige Transportbahn unmittelbar auf den Boden zurück.
  • 2 zeigt eine Vorderansicht einer an einen Trecker 2 angekoppelten Erntemaschine 1 gemäß der Erfindung im Gebrauchszustand. Die Erntemaschine ist mit einem Transportbahngehäuse 3 versehen, in dem sich schraubenförmige Transportbahnen 4 befinden. In der hier gezeigten Ausführungsform sind beidseitig des Transportbahngehäuses zwei Stützräder angebracht, so dass gut sichtbar ist, wie jede Erdaufschüttung jeweils von einer schraubenförmigen Transportbahn 4 aufgenommen wird. Das so geerntete Gewächs landet auf einem in dieser Figur nicht sichtbaren Sammelband und anschließend auf dem Verladeband 7, über das das Gewächs einem nicht dargestellten Bunker- oder Kippwagen eines bestehenden Typs zugeführt wird.
  • 3 zeigt schematisch eine Seitenansicht einer zentralen Welle 15 einer schraubenförmigen Transportbahn 4, die mit Befestigungsbügeln 16a,..,16k und mit, in dieser Figur nicht sichtbar, 16l versehen ist. Die Befestigungsbügel bestimmen die Form der schraubenförmigen Transportbahn 4, die in der hier gezeigten Ausführungsform aus vier Windungen 17a,17b,17c,17d besteht. Nahe dem Antrieb 12 liegen getrennt die Windungen der schraubenförmigen Transportbahn 4, was den Vorteil bietet, dass eine gute Transportfunktion bewerkstelligt wird. Darüber hinaus kann so ein etwaiges Hindernis in einer schraubenförmigen Transportbahn einfach von Hand beseitigt werden. Daneben wird auf diese Weise Platz für die Anbringung von Speichen 18a,..18h geschaffen, über die die Befestigungsbügel mit der zentralen Welle 15 verbunden sind. Am anderen Ende der zentralen Welle 16 sind die Windungen der schraubenförmigen Transportbahn 4 zusammengefügt und bilden so eine Art Mündung, so dass das Gewächs samt anhaftendem Material aufgenommen werden kann, ohne dass es durch die Windungen hindurch fällt. Da die Welle 15 innerhalb der Mündung ein Hindernis bilden würde, endet die Welle 15 vor der Stelle, an der die Windungen der schraubenförmigen Transportbahn aneinander liegen. Damit die aneinander liegenden Windungen ausreichend unterstützt werden, wurden an dem Ende der Welle 16 weitere vier Speichen 18i,18j,18k,18l befestigt, von denen in der Figur die Speiche 18l nicht sichtbar ist, welche die zu den aneinander liegenden Windungen gehörenden Bügel 16i,16j,16k,16l unterstützen. Die Mündung der schraubenförmigen Transportbahn 4 ist von einer Haube 19 geschützt, die eine zentrale Öffnung aufweist.
  • In der hier gezeigten Ausführungsform wurde eine im Querschnitt quadratische, rohrförmige Welle 15 angewendet, wobei die schraubenförmige Transportbahn jeweils nach einem Viertel Windung unterstützt wird. Es ist selbstverständlich möglich, je nach Steifigkeit der Transportbahn selbst, öfter oder weniger oft eine Unterstützung anzubringen. Weiterhin liegen in der hier gezeigten Ausführungsform die Windungen nahe der Mündung aneinander. Auch ist ein gewisser Abstand zwischen den Windungen akzeptabel, vorausgesetzt der Zwischenraum wird mit zum Beispiel einer zweckmäßig geformten Metall- oder Kunststoffplatte abgedeckt.
  • 4 zeigt schematisch eine Vorderansicht der zentralen Welle 15, die Befestigungsbügel 16i,16j,16l, die schraubenförmige Transportbahn 4 und die Speichen 18i,18j,18k,18l, wobei die Haube 19 deutlichkeitshalber weggelassen wurde.
  • 5 zeigt schematisch einen Teil der schraubenförmigen Transportbahn 4, von einem Befestigungsbügel 16 und einer Speiche 18 unterstützt und mit Sieblöchern 20 versehen. Die Sieblöcher können eine beliebige Form aufweisen, sind in dieser Ausführungsform jedoch länglich ausgeführt, wodurch die Möglichkeit, dass zum Beispiel Laub- oder Wurzelteile, die sich, wie in der Figur dargestellt, von rechts nach links bewegen, eingeklemmt werden, reduziert wird. Die schraubenförmige Transportbahn 4 kann beispielsweise aus dünnem Blech gefertigt werden, in das die Sieblöcher 20 gestanzt werden.
  • 6 zeigt schematisch einen Querschnitt einer schraubenförmigen, aus einem offenen Rohr 21 aufgebauten Transportbahn, die in regelmäßigen Abständen von Bügeln 16 und Speichen 18 unterstützt wird. Das Rohr 21 ist zum Beispiel ein Metallrohr, das in einer Rohrbiegemaschine in die gewünschte Form gebracht wurde, wonach ein Teil des Rohres beseitigt wurde und die Sieblöcher angebracht wurden. Auch ist es möglich das Rohr 21 aus einem thermoplastischen Kunststoff herzustellen, wobei die gewünschte Form mit Hilfe einer Schablone realisiert werden kann.
  • 7 zeigt schematisch einen Querschnitt einer schraubenförmigen, aus Stab- oder Rohrmaterial 22 aufgebauten Transportbahn 4, die, wie in 3 dargestellt, in regelmäßigen Abständen von Befestigungsbügeln 16 unterstützt wird. Das Stab- oder Rohrmaterial wird bevorzugt in Rollenform gekauft, wobei der Rollendurchmesser in etwa mit dem Durchmesser der schraubenförmigen Transportbahn 4 übereinstimmen sollte. In diesem Fall lässt sich das Stab- oder Rohrmaterial 21 einfach an der richtigen Stelle festschrauben, wobei es automatisch in eine Schraubenform gebracht wird. Ein sehr geeignetes Material ist Polyethylen, welches Material stark und leicht ist, und das in aufgerollter Form zu beziehen ist. Vorzugsweise wird das Stab- oder Rohrmaterial 22 über Zwischenstücken 23 auf den Befestigungsbügeln 16 befestigt, so dass die Möglichkeit, dass anhaftendes Material hinter den Befestigungsbügeln 16 eingeklemmt wird, reduziert wird. Als weitere nützliche Verfeinerung kann man die gegenseitigen Abstände zwischen den Stäben 22 von der Mündung aus in Richtung des Antriebs 12 größer werden lassen. Sollte dann anhaftendes Material zwischen den Stäben oder Röhren eingeklemmt werden, wird es allmählich von passierendem Gewächs mitgenommen, wonach es sich letztendlich automatisch löst.
  • Es kann von Vorteil sein, zumindest einen Teil der Kunststoffröhren mit einem Stahlkern 24 zu versehen. Auf diese Weise kann man, wie figürlich dargestellt, die zwei äußeren, den Rand der schraubenförmigen Transportbahn bildenden Röhren mit einem Metallkern versehen. Auf diese Weise wird die schraubenförmige Transportbahn stabiler, und außerdem bewerkstelligen die mit einem Metallkern versehenen Röhren eine solide Verbindung zwischen den Befestigungsbügeln untereinander, was insgesamt in einer Konstruktion mit größerer Festigkeit resultiert.

Claims (7)

  1. Erntemaschine zum Ernten von Gewächsen, wie zum Beispiel Kartoffeln, welche Erntemaschine eine rotierbar rund um eine Längsachse montierte, aus schraubenförmigen Stäben oder Röhren (22) aufgebaute Transportbahn (4) umfasst, für das Transportieren von geernteten Gewächsen und für das gleichzeitige Beseitigen von an den Gewächsen festsitzendem Material, an einem ersten, in einem Gebrauchszustand in den oder nahe dem Boden angeordneten Ende mit Schneidemitteln und an einem zweiten Ende für den Abtransport der geernteten Gewächse mit einem Auslass versehen, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportbahn (4) mindestens aus einer zumindest im Wesentlichen schraubenförmigen Transportbahn mit mehreren aufeinanderfolgenden, individuellen Windungen (17a,17b,17c,17d) besteht, wobei jede Windung (17a,17b,17c,17d) einen zumindest im Wesentlichen trogförmigen oder halbrohrförmigen Querschnitt aufweist.
  2. Erntemaschine gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die schraubenförmige Transportbahn (4) an einer zentralen Welle (15) befestigt ist, die zumindest im Wesentlichen mit der Längsachse zusammenfällt, und dass die zentrale Welle (15) mit Antriebsmitteln (12) oder mit Kupplungsmitteln versehen ist.
  3. Erntemaschine gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass Einstellmittel zum Einstellen der Winkelstellung der schraubenförmigen Transportbahn vorgesehen sind.
  4. Erntemaschine gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Nähe des ersten Endes aufeinanderfolgende Windungen (17c,17d) der schraubenförmigen Transportbahn nahezu aneinander liegen, und dass die Windungen in der Nähe des zweiten Endes (17a,17b) nicht aneinander liegen.
  5. Erntemaschine gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand zwischen zwei benachbarten Stäben oder Röhren (22) in eine Richtung des ersten Endes zum zweiten Ende zunimmt.
  6. Erntemaschine gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stäbe oder Röhren (22) zumindest im Wesentlichen aus Kunststoffröhren bestehen.
  7. Erntemaschine gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Kunststoffröhren mit einem Kern aus Metall (24) versehen ist.
DE60107693T 2000-07-07 2001-07-06 Erntemaschine zum ernten von gewächsen Expired - Lifetime DE60107693T2 (de)

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EP (1) EP1311150B1 (de)
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Date Code Title Description
8364 No opposition during term of opposition
8327 Change in the person/name/address of the patent owner

Owner name: DIJKHUIS, JAN PIETER, WARFHUIZEN, NL

8328 Change in the person/name/address of the agent

Representative=s name: ROEGER UND KOLLEGEN, 73728 ESSLINGEN