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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Erntemaschine zum Ernten von Gewächsen, wie
zum Beispiel Kartoffeln, welche Erntemaschine eine rotierbar rund um
eine Längsachse
montierte, aus schraubenförmigen
Stäben
oder Röhren
aufgebaute Transportbahn umfasst, für das Transportieren von geernteten
Gewächsen
und für
das gleichzeitige Beseitigen von an den Gewächsen festsitzendem Material,
an einem ersten, in einem Gebrauchszustand in oder nahe dem Boden
angeordneten Ende mit Schneidemitteln und an einem zweiten Ende
für den
Abtransport der geernteten Gewächse
mit einem Auslass versehen.
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Eine
Erntemaschine dieser Art ist von BE 494488 A her bekannt. Bei der
bekannten Erntemaschine umfasst die Transportbahn einen Zylinder, aus
schraubenförmigen
Stäben
aufgebaut, welche Stäbe
ein Sieb bilden, und eine Anzahl schraubenförmiger Laschen, an einer Innenseite
des Zylinders montiert, die das Gewächs von der ersten zu der zweiten
Seite transportieren.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt der erfinderische Gedanke zugrunde,
dass die Transportfunktion und die Siebfunktion in einem integrierten
Organ realisierbar sind, welches Organ darüber hinaus erheblich billiger
produziert werden kann als die bekannte Kombination. Die Erfindung
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Transportbahn mindestens aus
einer zumindest im Wesentlichen schraubenförmigen Transportbahn mit mehreren
aufeinanderfolgenden, individuellen Windungen besteht, wobei jede
Windung einen zumindest im Wesentlichen trogförmigen oder halbrohrförmigen Querschnitt
aufweist.
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Das
Knollengewächs
wird von der in einem Gebrauchszustand rund um die Längenachse
rotierenden, schraubenförmigen
Transportbahn transportiert, wobei das Knollengewächs während des
Transports von anhängendem
Bodenmaterial befreit wird. Die Vorrichtung ist im Besonderen für das Ernten
von auf Erdaufschüttungen
bzw. Hügeln
gezüchteten Kartoffeln,
wobei die Schneidemittel die Erdaufschüttung aufnehmen und das aufgenommene
Bodenmaterial samt den sich darin befindlichen Kartoffeln der ersten
Seite der schraubenförmigen
Transportbahn zuführen.
Selbstverständlich
ist es möglich,
mehrere schraubenförmige
Transportbahnen nebeneinander zu montieren, wodurch mehrere Erdaufschüttungen gleichzeitig
verarbeitet werden können.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
ist dadurch gekennzeichnet, dass die schraubenförmige Transportbahn an einer
zentralen Welle befestigt ist, die zumindest im Wesentlichen mit
der Längsachse zusammenfällt, und
dass die zentrale Welle mit Antriebsmitteln oder mit Kupplungsmitteln
versehen ist. Diese zentrale, vorzugsweise rohrförmig ausgeführte Welle unterstützt die
schraubenförmige
Transportbahn, wodurch sie äußerst leichtgewichtig
ausgeführt werden
kann. Es reicht dann aus, für
die zentrale Welle eine nahe dem zweiten Ende montierte Lagerung
anzuwenden. Dieses bietet dem Konstrukteur zusätzliche Möglichkeiten beim Entwurf der
Vorrichtung. Darüber
hinaus wird hierdurch die Zuführung des
geernteten Gewächses
zu der schraubenförmigen
Transportbahn vereinfacht.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform der
Erntemaschine ist dadurch gekennzeichnet, dass Einstellmittel zum
Einstellen der Winkelstellung der schraubenförmigen Transportbahn vorgesehen
sind. Auf diese Weise kann die Position der Transportbahn an die
Arbeitsumstände
angepasst werden. Auch ist es möglich,
die Vorrichtung beispielsweise in einen Transportstand zu bringen,
wobei die schraubenförmige
Transportbahn in eine größere Entfernung
von dem Boden gebracht wird, zur Verhinderung von Beschädigung sowie
zur Vereinfachung des Transports. Dies ist im Besonderen der Fall,
wenn die Zufuhröffnung
der schraubenförmigen
Transportbahn zwischen einem nicht-wirksamen ersten Stand frei von dem
Boden und einem wirksamen zweiten Stand einstellbar ist, in welchem
Stand die Zufuhröffnung
der schraubenförmigen
Transportbahn gegenüber
dem ersten Stand in Bodenrichtung gebracht wurde. Die Winkelstellung
der Transportbahn kann in der Praxis zum Beispiel durch die Höhe der Vorrichtung,
die Position eines oder mehrerer Stützräder und/oder durch die Hubhöhe eines
ziehenden oder schiebenden Fahrzeugs bestimmt werden.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass in
der Nähe
des ersten Endes aufeinanderfolgende Windungen der schraubenförmigen Transportbahn
nahezu aneinander liegen, und dass die Windungen in der Nähe des zweiten
Endes nicht aneinander liegen. Dabei bilden die aneinander gereihten
Windungen als solche die Zufuhröffnung, während die übrigen Windungen
mehr im Besonderen die Transport- und die Siebfunktion übernehmen.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform der
Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand zwischen
zwei benachbarten Stäben
oder Röhren
in einer Richtung des ersten Endes zum zweiten Ende so zunimmt,
dass an dem Gewächs anhängendes,
anhaftendes Material allmählich
in die Richtung des zweiten Endes mitgeführt wird und sich dann von
selbst löst.
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Eine
günstige
Ausführungsform
der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Stäbe oder
Röhren
zumindest im Wesentlichen aus Kunststoffröhren bestehen, wie zum Beispiel
Polyethylen. Polyethylenrohr ist in Rollen erhältlich und lässt sich einfach
in eine Spiralform zwingen. Die gewünschte schraubenförmige Struktur
lässt sich
dann erreichen, indem auf der zentralen Welle eine ausreichende
Anzahl Befestigungsbügel
angebracht wird, wonach das Polyethylenrohr an diesen Befestigungsbügeln befestigt
wird. Ein hinzukommender Vorteil ist es, dass Beschädigungen
auf einfache Weise von dem Anwender repariert werden können, indem
sich einzelne Röhren
durch Rohrmaterial von der Rolle ersetzen lassen.
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Eine
weitere günstige
Ausführungsform
der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil
der Kunststoffröhren
mit einem Kern aus Metall versehen ist. Mann kann zum Beispiel die
zwei äußeren Röhren, die
den Rand der schraubenförmigen
Transportbahn bilden, mit einem Metallkern versehen. Damit wird
die schraubenförmige
Transportbahn insgesamt stabiler. Darüber hinaus bilden auch die
mit einem Metallkern versehenen Röhren eine solide Verbindung
zwischen den Befestigungsbügeln untereinander,
wodurch die Konstruktion insgesamt solider wird.
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Die
Erfindung wird nun anhand der in den beigefügten Figuren dargestellten
Ausführungsbeispielen
erklärt.
Von den Figuren zeigt
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1 eine
Seitenansicht einer an einen Trecker angekoppelten Erntemaschine
gemäß der Erfindung
in einem Gebrauchszustand;
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2 eine
Vorderansicht einer an einen Trecker angekoppelten Erntemaschine
gemäß der Erfindung
in einem Gebrauchszustand;
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3 schematisch
eine Seitenansicht der zentralen Welle, die Befestigungsbügel und
die schraubenförmige
Transportbahn;
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4 schematisch
eine Vorderansicht der zentralen Welle, die Befestigungsbügel und
die schraubenförmige
Transportbahn;
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5 schematisch
einen Teil der schraubenförmige,
mit Sieblöchern
versehenen Transportbahn;
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6 schematisch
einen Querschnitt der schraubenförmigen,
aus einer Einzelröhre
aufgebauten Transportbahn;
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7 schematisch
einen Querschnitt der schraubenförmigen,
aus Stab- oder Rohrmaterial aufgebauten Transportbahn.
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1 zeigt
eine Seitenansicht einer Erntemaschine 1 gemäß der Erfindung
im Gebrauchszustand, an einen Trecker 2 angekoppelt. Die
Erntemaschine ist mit einem Transportbahngehäuse 3 versehen, in
dem sich schraubenförmige
Transportbahnen 4 befinden. Das Transportbahngehäuse ist
drehbar mit einem Tragarm 5 verbunden, der wiederum mit dem
Trecker 2 verbunden ist. Die Erntemaschine ist in der bevorzugten
Ausführungsform,
wie dargestellt, an der Vorderseite des Treckers 2 befestigt,
so dass auch auf einem schwer zu bearbeitenden Unterboden (zum Beispiel
sehr feuchtem Boden) Gewächs geerntet
werden kann. Die Erntemaschine 1 nimmt das Gewächs nämlich bereits
aus dem Boden, bevor der Trecker 2 darüber fährt. Hierdurch werden der Radlast
oder der Radbreite der Treckerräder 6 keine Beschränkungen
auferlegt. Mittels eines seitlich an das Transportgehäuse 3 anschließenden Verladebandes 7 wird
das geerntete und in dem Transportbahngehäuse 3 gereinigte Gewächs einem
nicht dargestellten Bunker- oder Kippwagen eines bestehenden Typs
zugeführt.
Für eine
zweckmäßige Abstützung ist
das Transportbahngehäuse 3 ebenfalls
mit Stützrädern 8 oder
Diabolorollen versehen, die den zu bearbeitenden Erdaufschüttungen 9 genauestens folgen.
Während
des Ernteprozesses werden die Erdaufschüttungen auf eine an sich bekannte
Weise mit an Armen 10 befestigten Rodemessern losgeschnitten
und das so erhaltene Gewächs
wird samt anhaftendem Material über
eine leicht ansteigende Platte 11 der zugehörigen, schraubenförmigen Transportbahn 4 zugeführt. Diese
wird mit Hilfe eines Antriebs 12 oder über eine Zapfwelle des Treckers 2 gedreht, wodurch
das Gewächs
nach oben gefördert
wird und auf einem Sammelband 13 landet, mit dem das Gewächs weiter
zum Verladeband 7 transportiert wird. Das anhaftende Bodenmaterial
fällt durch
die Löcher in
der schraubenförmige
Transportbahn unmittelbar auf den Boden zurück.
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2 zeigt
eine Vorderansicht einer an einen Trecker 2 angekoppelten
Erntemaschine 1 gemäß der Erfindung
im Gebrauchszustand. Die Erntemaschine ist mit einem Transportbahngehäuse 3 versehen,
in dem sich schraubenförmige
Transportbahnen 4 befinden. In der hier gezeigten Ausführungsform
sind beidseitig des Transportbahngehäuses zwei Stützräder angebracht,
so dass gut sichtbar ist, wie jede Erdaufschüttung jeweils von einer schraubenförmigen Transportbahn 4 aufgenommen
wird. Das so geerntete Gewächs
landet auf einem in dieser Figur nicht sichtbaren Sammelband und
anschließend
auf dem Verladeband 7, über
das das Gewächs einem
nicht dargestellten Bunker- oder Kippwagen eines bestehenden Typs
zugeführt
wird.
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3 zeigt
schematisch eine Seitenansicht einer zentralen Welle 15 einer
schraubenförmigen Transportbahn 4,
die mit Befestigungsbügeln 16a,..,16k und
mit, in dieser Figur nicht sichtbar, 16l versehen ist.
Die Befestigungsbügel
bestimmen die Form der schraubenförmigen Transportbahn 4,
die in der hier gezeigten Ausführungsform
aus vier Windungen 17a,17b,17c,17d besteht.
Nahe dem Antrieb 12 liegen getrennt die Windungen der schraubenförmigen Transportbahn 4,
was den Vorteil bietet, dass eine gute Transportfunktion bewerkstelligt
wird. Darüber
hinaus kann so ein etwaiges Hindernis in einer schraubenförmigen Transportbahn
einfach von Hand beseitigt werden. Daneben wird auf diese Weise Platz
für die
Anbringung von Speichen 18a,..18h geschaffen, über die
die Befestigungsbügel
mit der zentralen Welle 15 verbunden sind. Am anderen Ende der
zentralen Welle 16 sind die Windungen der schraubenförmigen Transportbahn 4 zusammengefügt und bilden
so eine Art Mündung,
so dass das Gewächs
samt anhaftendem Material aufgenommen werden kann, ohne dass es
durch die Windungen hindurch fällt.
Da die Welle 15 innerhalb der Mündung ein Hindernis bilden
würde,
endet die Welle 15 vor der Stelle, an der die Windungen
der schraubenförmigen
Transportbahn aneinander liegen. Damit die aneinander liegenden
Windungen ausreichend unterstützt
werden, wurden an dem Ende der Welle 16 weitere vier Speichen 18i,18j,18k,18l befestigt, von
denen in der Figur die Speiche 18l nicht sichtbar ist,
welche die zu den aneinander liegenden Windungen gehörenden Bügel 16i,16j,16k,16l unterstützen. Die
Mündung
der schraubenförmigen
Transportbahn 4 ist von einer Haube 19 geschützt, die
eine zentrale Öffnung
aufweist.
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In
der hier gezeigten Ausführungsform
wurde eine im Querschnitt quadratische, rohrförmige Welle 15 angewendet,
wobei die schraubenförmige Transportbahn
jeweils nach einem Viertel Windung unterstützt wird. Es ist selbstverständlich möglich, je nach
Steifigkeit der Transportbahn selbst, öfter oder weniger oft eine
Unterstützung
anzubringen. Weiterhin liegen in der hier gezeigten Ausführungsform
die Windungen nahe der Mündung
aneinander. Auch ist ein gewisser Abstand zwischen den Windungen
akzeptabel, vorausgesetzt der Zwischenraum wird mit zum Beispiel
einer zweckmäßig geformten
Metall- oder Kunststoffplatte abgedeckt.
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4 zeigt
schematisch eine Vorderansicht der zentralen Welle 15,
die Befestigungsbügel 16i,16j,16l,
die schraubenförmige
Transportbahn 4 und die Speichen 18i,18j,18k,18l,
wobei die Haube 19 deutlichkeitshalber weggelassen wurde.
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5 zeigt
schematisch einen Teil der schraubenförmigen Transportbahn 4,
von einem Befestigungsbügel 16 und
einer Speiche 18 unterstützt und mit Sieblöchern 20 versehen.
Die Sieblöcher können eine
beliebige Form aufweisen, sind in dieser Ausführungsform jedoch länglich ausgeführt, wodurch
die Möglichkeit,
dass zum Beispiel Laub- oder Wurzelteile, die sich, wie in der Figur
dargestellt, von rechts nach links bewegen, eingeklemmt werden,
reduziert wird. Die schraubenförmige
Transportbahn 4 kann beispielsweise aus dünnem Blech
gefertigt werden, in das die Sieblöcher 20 gestanzt werden.
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6 zeigt
schematisch einen Querschnitt einer schraubenförmigen, aus einem offenen Rohr 21 aufgebauten
Transportbahn, die in regelmäßigen Abständen von
Bügeln 16 und
Speichen 18 unterstützt wird.
Das Rohr 21 ist zum Beispiel ein Metallrohr, das in einer
Rohrbiegemaschine in die gewünschte
Form gebracht wurde, wonach ein Teil des Rohres beseitigt wurde
und die Sieblöcher
angebracht wurden. Auch ist es möglich
das Rohr 21 aus einem thermoplastischen Kunststoff herzustellen,
wobei die gewünschte Form
mit Hilfe einer Schablone realisiert werden kann.
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7 zeigt
schematisch einen Querschnitt einer schraubenförmigen, aus Stab- oder Rohrmaterial 22 aufgebauten
Transportbahn 4, die, wie in 3 dargestellt,
in regelmäßigen Abständen von Befestigungsbügeln 16 unterstützt wird.
Das Stab- oder Rohrmaterial wird bevorzugt in Rollenform gekauft,
wobei der Rollendurchmesser in etwa mit dem Durchmesser der schraubenförmigen Transportbahn 4 übereinstimmen
sollte. In diesem Fall lässt
sich das Stab- oder Rohrmaterial 21 einfach an der richtigen Stelle
festschrauben, wobei es automatisch in eine Schraubenform gebracht
wird. Ein sehr geeignetes Material ist Polyethylen, welches Material
stark und leicht ist, und das in aufgerollter Form zu beziehen ist.
Vorzugsweise wird das Stab- oder Rohrmaterial 22 über Zwischenstücken 23 auf
den Befestigungsbügeln 16 befestigt,
so dass die Möglichkeit,
dass anhaftendes Material hinter den Befestigungsbügeln 16 eingeklemmt
wird, reduziert wird. Als weitere nützliche Verfeinerung kann man
die gegenseitigen Abstände
zwischen den Stäben 22 von
der Mündung aus
in Richtung des Antriebs 12 größer werden lassen. Sollte dann
anhaftendes Material zwischen den Stäben oder Röhren eingeklemmt werden, wird
es allmählich
von passierendem Gewächs
mitgenommen, wonach es sich letztendlich automatisch löst.
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Es
kann von Vorteil sein, zumindest einen Teil der Kunststoffröhren mit
einem Stahlkern 24 zu versehen. Auf diese Weise kann man,
wie figürlich dargestellt,
die zwei äußeren, den
Rand der schraubenförmigen
Transportbahn bildenden Röhren
mit einem Metallkern versehen. Auf diese Weise wird die schraubenförmige Transportbahn
stabiler, und außerdem
bewerkstelligen die mit einem Metallkern versehenen Röhren eine
solide Verbindung zwischen den Befestigungsbügeln untereinander, was insgesamt
in einer Konstruktion mit größerer Festigkeit
resultiert.