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GEGENSTAND
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur sicheren Bestimmung
der Lage und/oder der Position eines Gegenstands, der sich entlang
einer von der Vorrichtung zur Bestimmung der Lage bekannten Strecke
fortbewegt.
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Unter „Strecke" ist ein durch eine
rohrförmige Fläche mit
einem beliebigen und veränderlichen Querschnitt
begrenzter Raumabschnitt zu verstehen, in dem das Fahrzeug strikt
gezwungen ist sich zu fortbewegen. Braucht der Querschnitt dieses
Rohrs nicht beachtet zu werden, so ergeben sich zwei Gleichungen,
welche die geographische Länge,
Breite und Höhe
des Fahrzeugs verbinden.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft insbesondere ein Verfahren zur Positionsbestimmung
eines Zuges, welcher auf einer Bahnstrecke fährt, deren Verlauf genau bekannt
ist.
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Das
gleiche Prinzip kann für
den Fall angewendet werden, in dem nur eine einzige Gleichung bekannt
ist (Fortbewegung des Fahrzeugs auf einer bekannten Fläche).
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur im eisenbahntechnischen
Sinn sicheren Bestimmung der Lage und/oder der Position eines Fahrzeugs,
d. h. es geht darum, die Lage bzw. die Bereiche der Nicht-Anwesenheit
des Fahrzeugs auf einem Streckenabschnitt quasi unverzüglich und
mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit zu bestimmen, wobei das Fahrzeug
sich auf einer bekannten Strecke fortbewegt.
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Diese
Positionsbestimmung beruht auf der Verwendung von Navigationssatelliten
oder von gleichwertigen terrestrischen Navigationsbaken, welche
im Folgenden gattungsgemäß „Satelliten" genannt werden.
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STAND DER
TECHNIK
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In
der Eisenbahnsicherungstechnik wird das Einfahren eines Zuges in
einen bestimmten Streckenabschnitt erst dann erlaubt, wenn der vorhergehende
Zug mit Sicherheit diesen verlassen hat, d. h. wenn der betreffende
Streckenabschnitt frei ist. Zu diesem Zweck ist es notwendig, innerhalb
einer vorbestimmten, selbstverständlich
extrem geringen Fehlergrenze im eisenbahnsicherungstechnischen Sinne,
beispielsweise mit einer maximalen Fehlerrate in der Größenordnung
von 10–9,
vorzugsweise in der Größenordnung
von 10–12,
die Bereiche zu kennen, in denen sich der Zug mit Sicherheit nicht
befindet, und dies bei jeder Iteration der Berechnung.
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Es
ist bekannt, die genaue Position eines Gegenstands, und insbesondere
eines Zuges, durch Berechnung der Position im Verhältnis zu
drei Satelliten zu bestimmen, wobei die Empfänger zum Empfangen der von
den Satelliten gesandten Daten in der Lage sind, die Koordinaten
des sich fortbewegenden Gegenstands mit einer mehr oder weniger
hohen Genauigkeit zu berechnen.
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Es
ist jedoch notwendig eine genaue Messung der Universalzeit hinzuzufügen, wobei
sich die Durchführung
einer solchen Messung hinsichtlich eines beispielsweise im Zug angeordneten
Empfängers
aufwändig
und manchmal teuer erweist. Darüber
hinaus gilt es zu bemerken, dass die verschiedenen Satelliten einer
gleichen Konstellation angehören
und die gleiche Referenzzeit verwenden müssen.
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Daher
wird im Allgemeinen ein vierter Satellit verwendet, der über die
Lösung
eines aus vier Gleichungen mit jeweils vier Unbekannten bestehenden Gleichungssystems,
aus welcher sich die drei Koordinaten des betreffenden Punktes und
der Zeitwert ergeben, die genaue Positionsbestimmung des betreffenden
Gegenstands ermöglicht.
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In
Wirklichkeit wird aufgrund der Kenntnis der Koordinaten dieser Satelliten
die Entfernung zwischen den Satelliten und dem empfangenden Gegenstand,
dessen Position man schätzen
möchte, durch
Berechnung geschätzt.
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Zahlreiche
Strategien zur Erhöhung
der Qualität
und/oder Quantität
der verwendeten Daten haben, sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich,
dazu beigetragen, die Genauigkeit dieser Messungen zu verbessern.
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Zu
diesem Zweck seien hier unter anderem folgende genannt:
- – Erhöhung der
Anzahl an Satelliten, die an der Messung beteiligt sind (einschließlich der
am Boden stationierten),
- – Korrelation
aufeinander folgender Messungen, um die Wichtigkeit bestimmter Fehlerursachen
zu verringern,
- – Funkübertragung
(per Satellit oder nicht) von Korrekturdaten (DGPS, WAAS zum Beispiel),
- – Erhöhung der
Genauigkeit der Zeitmessung durch Synchronisierung auf die Satellitenträger,
- – Verwendung
von Wartungs- und Kontrolldaten, die von dem bzw. den Bodenüberwachungssystem
bzw. -systemen zur Überwachung
der Satellitenkonstellationen übertragen
werden.
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Diese
verschiedenen Daten werden zusammengetragen, um den wahrscheinlichsten
Wert für die
Position des gesuchten Gegenstands so weit wie möglich einzugrenzen und dadurch
dessen Genauigkeit zu erhöhen.
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Darüber hinaus
wurden auch Kodierungs- und Autokorrelationstechniken vorgeschlagen,
die einen Schutz gegen möglicherweise
während
der Messung auftretende elektromagnetische Störungen oder böswillige
Handlungen bieten.
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Schließlich können bei
bestimmten Anwendungen dem Satelliten-Ortungssystem noch weitere ergänzende Sensoren
hinzugefügt
werden, welche die Menge oder die Qualität der verfügbaren Daten noch verbessern
können,
beispielsweise Luftdrucksensoren in der Luftfahrt, Sensoren zur
Erfassung der Rotation der Zugachsen, welche mit einem Doppler-Radar
gekoppelt sind, partielle oder komplette Trägheitssensorstationen, usw.
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Die
US-A-5977909 beschreibt beispielsweise ein System zur Positionsbestimmung
eines Zuges anhand mindestens eines Satelliten und eines Kartensystems.
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AUFGABENSTELLUNG
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Die
vorliegende Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, ein Verfahren
und eine Vorrichtung zu beschreiben, mit denen die Lage und/oder
die Position eines sich entlang einer bekannten Strecke fortbewegenden
Gegenstands, und insbesondere eines Fahrzeugs, eines Zuges zum Beispiel,
im eisenbahntechnischen Sinn sicher bestimmt werden kann.
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Unter
sicherungstechnische Positionsbestimmung ist die Positionsbestimmung,
bzw. die Nichtanwesenheit eines Zuges außerhalb eines bei jeder Berechnung
neu definierten Bereichs zu verstehen, wobei die Fehlerrate unter
10–9 liegt
und vorzugsweise bis zu 10–12 betragen kann.
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WICHTIGSTE
KENNZEICHNENDE MERKMALE DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur im eisenbahntechnischen
Sinn sicheren Bestimmung der Lage und/oder der Position eines Gegenstands
nach Anspruch 1, insbesondere eines Fahrzeugs, beispielsweise eines
Zuges, der sich entlang einer bekannten Strecke fortbewegt, dadurch gekennzeichnet,
dass die Lage und/oder die Position des Gegenstands durch eine zu
einer gegebenen Zeit gültige
Berechnung bestimmt wird, wobei die Berechnung einerseits auf Grundmessungen,
die jeweils mindestens einen Satelliten miteinbeziehen, und andererseits
auf einem Kartensystem mit sicherheitsrelevanten Daten der bekannten
Strecke beruht.
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Vorzugsweise
können
aufgrund des Kartensystems mit sicherheitsrelevanten Daten zwei
Relationen mit drei Unbekannten, die die Koordinaten des Gegenstands,
dessen Lage und/oder Position man wissen möchte, darstellen, erstellt
werden, wobei mindestens eine weitere Relation zwischen den drei gleichen
Unbekannten aufgrund der durch mindestens einen Satelliten, dessen
Position bekannt ist, übertragenen
Informationen erstellt wird.
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Insbesondere
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren, bei dem jede Grundmessung
darin besteht, entlang der Strecke zwischen zwei Kilometerpunkten
einen Einzelbereich zu bestimmen, wobei dieser Bereich abhängig ist
von der Standardabweichung der zeitlichen Messfehler der Grundmessung,
der Lichtgeschwindigkeit, einem mit den Koordinaten des betreffenden
Satelliten und dem Verlauf der Bahnstrecke in Zusammenhang stehenden
Koeffizienten und einem Gewichtungsfaktor, der die Geometrie der
Fehlerverteilung für
jede erfolgte Messung definiert, so dass die Wahrscheinlichkeit der
Nichtanwesenheit des Zuges in dem Einzelbereich vordefiniert wird.
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Jede
Messung wird durch eine Redundanzmessung wiederholt, so dass durch
mehrere zur gleichen gegebenen Zeit aufgrund von unterschiedlichen Satelliten
oder von Satellitenpaaren gleichzeitig durchgeführte Grundmessungen mehrere
Einzelbereiche bestimmt werden können.
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Nach
einer ersten Ausführungsform
wird eine Grundmessung anhand eines die gleiche Referenzzeit verwendenden
Satellitenpaares durchgeführt.
Das Satellitenpaar gehört
vorzugsweise derselben Konstellation an.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
wird anhand von mindestens einem einer Konstellation angehörenden Satelliten
und einem mit dem sich entlang der bekannten Strecke fortbewegenden
Gegenstand verbundenen Empfänger
eine Grundmessung durchgeführt,
wobei der Empfänger einen
Taktgeber besitzt, welcher auf die Referenzzeit der Konstellation,
welcher der Satellit angehört,
synchronisiert ist.
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Dies
bedeutet, dass zur gleichzeitigen Durchführung von mehreren Grundmessungen
lediglich die Anzahl an Satelliten erhöht werden muss.
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Somit
wird bei Vorhandensein eines gemeinsamen Bereichs, der nicht gleich
Null ist, der Bereich der möglichen
Anwesenheit des mobilen Gegenstands als ein Bereich bestimmt, der
die nicht verworfenen Einzelbereiche in sich vereint.
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Hieraus
wird deutlich, dass die Wahrscheinlichkeit der Nichtanwesenheit
außerhalb
des Vereinigungsbereichs definiert wird als die Multiplikation der Wahrscheinlichkeiten
der Nichtanwesenheit in den bekannten Einzelbereichen.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform sind
die den Vereinigungsbereich definierenden Einzelbereiche von einem
Parameter abhängig,
der die Geometrie der Fehlerverteilung definiert und größer/gleich
dem Parameter ist, der zur Bestimmung der den gemeinsamen Bereich
definierenden Einzelbereiche ausgewählt wurde.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Das
Verfahren zur Bestimmung der Lage und/oder Position eines Gegenstands,
insbesondere eines Zuges, der sich entlang einer bekannten Strecke
fortbewegt, kann eigentlich nach zwei unterschiedlichen Betriebsweisen
umgesetzt werden:
- – die lineare Betriebsweise,
wenn der Zug auf einer Strecke fährt,
die in der Nähe
seiner Position keine Abzweigung aufweist, und
- – die
topologische Betriebsweise, wenn ein Zug in einen Weichenbereich
einfährt
oder wenn noch nicht sichergestellt ist, dass er diesen verlassen hat.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich insbesondere auf die Positionsbestimmung
eines sich linear fortbewegenden Zuges.
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Im
Falle einer topologischen Fortbewegungsart, d. h. in einem Weichenbereich
zum Beispiel, werden im Folgenden Beispiele beschrieben, die es
ermöglichen,
aus der topologischen Betriebsweise schnell in die lineare Betriebsweise
zurückzukehren
und somit das erfindungsgemäße Verfahren anzuwenden.
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Es
versteht sich, dass dieses Verfahren sich auf jedes beliebige sich
entlang einer bekannten Strecke fortbewegende Fahrzeug erstreckt
und beispielsweise auf ein in einem Kanalsystem sich fortbewegendes
Schiff, auf ein sich auf einer Autobahn, deren genauer Verlauf bekannt
ist, fortbewegendes Auto usw. angewendet werden kann.
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Es
ist zu bemerken, dass auf dem Gebiet der Eisenbahnsicherungstechnik
die Strecke, die der Gegenstand, insbesondere der Zug, zurücklegt,
im eisenbahntechnischen Sinn sicher und präzise bekannt ist. Daher gilt
es einfach sicherzu stellen, dass ein Zug sich nicht einem gefährlichen
Punkt (bestimmter Streckenabschnitt) nähert, seine Anwesenheit dem
Folgezug bekannt zu geben und diesem mitzuteilen, wie weit er fahren
kann, ohne den ersteren zu treffen.
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Die
Auffrischzeit in einem Eisenbahnsystem darf höchstens ein bis einige Sekunden
betragen.
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DIE LINEARE
BETRIEBSWEISE
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In
dieser Betriebsweise wird die Position des Zuges als ein durch zwei
Kilometerpunkte definierter Bereich, das heißt als ein durch zwei krummlinige
Koordinaten definierter Vertrauensintervall, bestimmt, in dem es
möglich
ist, für
eine identifizierte Strecke, deren genauer – bzw. wenn nicht genauer,
so doch im eisenbahntechnischen sicheren Sinne wahrscheinlicher – Verlauf
bekannt ist, die Nichtanwesenheit eines Zuges mit einer so kleinen
Fehlerrate wie nötig zu
definieren.
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Das
Kartensystem der Strecke gibt zwei sicherungstechnisch bekannte
Gleichungen zwischen drei Koordinaten an (geographische Höhe, Breite und
Länge).
Das Kartensystem wird in eine sicherungstechnische Datenbank hinterlegt
und vor Beginn der Inbetriebnahme an Bord des Zuges übertragen,
indem die Vollständigkeit
des Inhalts über
die bekannten Mittel der Eisenbahnsicherungstechnik gewährleistet
wird: Kodierung, Redundanz. Die gegebenenfalls erforderliche Aktualisierung
derselben wird vorzugsweise über
ein geeignetes Protokoll verwaltet.
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Die
dritte Gleichung ergibt sich aus einer Grundmessung, welche mindestens
einen Satelliten und vorzugsweise ein Satellitenpaar mit einbezieht. Es
handelt sich hierbei:
- – entweder um eine Messung
der Übertragungszeit
zwischen einem Satelliten und einem am mobilen Gegenstand (dem Zug)
angeordneten Empfänger,
wodurch die Entfernung zwischen diesem Satelliten und dem Empfänger definiert
wird, wobei dies für
den Fall gilt, in dem der Empfänger
einen Taktgeber besitzt, welcher auf die Referenzzeit der Konstellation,
welcher der Satellit angehört,
synchronisiert ist,
- – oder
um eine Messung des Unterschieds zwischen den Übertragungszeiten der jeweiligen
Satelliten eines Satellitenpaares und ihres im mobilen Gegenstand
(dem Zug) angeordneten Empfängers
in dem Fall, in dem der Empfänger
nicht mit einem Taktgeber ausgestattet ist, welcher auf die Referenzzeit
der Konstellation, welcher der Satellit angehört, synchronisiert ist.
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Es
ist zu bemerken, dass bei Durchführung einer
Grundmessung anhand von zwei Satelliten, die derselben Konstellation
oder zumindest Konstellationen angehören, die die gleiche Referenzzeit
verwenden, der im Zug angeordnete Empfänger nicht mit einem auf diese
Referenzzeit synchronisierten Taktgeber versehen sein muss.
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Wird
hingegen eine Grundmessung mit nur einem einzigen Satelliten durchgeführt, so
ist es unerlässlich,
den im Zug angeordneten Empfänger
mit einem Taktgeber auszustatten, welcher auf die Referenzzeit der
Konstellation, welcher der Satellit angehört, synchronisiert ist.
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Dadurch
erhöhen
sich die Kosten bei der Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens, wobei
sich jedoch die Anzahl der für
jede Grundmessung benötigten
Satelliten verringert.
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Während einer
Grundmessung (i = 1) wird man also versuchen, über ein Gleichungssystem (bestehend
aus drei oder vier Gleichungen) mit mehreren Unbekannten (drei oder
vier), die Position des sich fortbewegenden Fahrzeugs bzw. den auf
der Strecke durch die beiden Kilometerpunkte Ki min und Ki max begrenzten Bereich Di zu
bestimmen, wobei die Zählung
der beiden Kilometerpunkte von einer beliebigen Referenz ausgeht,
die jedoch für
jede Linie einzig ist, und die Entfernung zwischen den Kilometerpunkten
2 ηa c σi αi
beträgt, wobei
- – η ein die
Geometrie der Fehlerverteilung definierender dimensionsloser Koeffizient
ist,
- – c
die Lichtgeschwindigkeit ist,
- – σi die
bekannte Standardabweichung der zeitlichen Messfehler ist und
- – αi ein
mit den Koordinaten der Satelliten und dem Verlauf der Bahnstrecke
in Zusammenhang stehender dimensionsloser Koeffizient ist.
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Bezeichnet
man mit σ1 die bekannte Standardabweichung der zeitlichen
Messfehler bei dieser ersten Grundmessung, die beispielsweise anhand
eines ersten Satellitenpaares vorgenommen wird, so kann ± ηa σ1 mit einer Wahrscheinlichkeit von Pa (10–2 bis 10–4 zum
Beispiel) als die Messfehlergrenze betrachtet werden, wodurch ηa als ein dimensionsloser Koeffizient definiert
wird, welcher die Hypothese erlaubt, dass es sich bei einer Grundmessung
um eine Gaußsche
Verteilung handelt. Üblicherweise
liegt ηa zwischen 1 und 4, vorzugsweise zwischen
2 und 3. Ist nämlich ηa zu groß,
so verringern sich die Sicherheitskriterien bei den Messungen, d.
h., es steigt die Wahrscheinlichkeit der Fehlerrate. Wird hingegen ηa zu klein gewählt, so erhöht sich die Gefahr, dass die Messungen
nicht konvergieren und die Grundmessung also verworfen wird.
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ηa und die Anzahl an Grundmessungen (und demnach
die Anzahl der verwendeten Satelliten) müssen so ausgewählt werden, dass
die vordefinierten Wahrscheinlichkeitsbedingungen erfüllt sind.
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Zu
bemerken ist, dass σ1 die zufällige
Verteilung von Fehlern einschließt, welche beispielsweise
- – mit
der Ausbreitungsgeschwindigkeit der Welle in der Ionosphäre und der
Troposphäre,
- – mit
den relativen Kalibrierungsfehlern der inneren Taktgeber der Satelliten,
- – mit
den Fehlern zwischen ihrer tatsächlichen und
ihrer gesandten Position,
- – mit
den Synchronisierungsfehlern der erhaltenen Nachrichten,
- – usw.
zusammenhängen.
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Die
Grundmessung wird k mal (mit k Satelliten oder k verschiedenen Satellitenpaaren)
wiederholt. Die k Grundmessungen können unter Verwendung von unterschiedlichen
Konstellationen vorgenommen werden. Dadurch kommt es zur Bestimmung
der Bereiche D2a ... Dka,
die in der Art D1a entsprechen.
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Wenn
alle diese Bereiche Dia eine Untermenge
an Kilometerpunkten enthalten, die ihnen gemeinsam ist, so wird
der gemeinsame Bereich D0a als der Schnittpunkt
der Bereiche Dia definiert. In diesem Fall
sind die Parameter des Teilsystems der verwendeten Satelliten in
ihrem normalen Betriebsmodus, jedenfalls was die zu diesem Zeitpunkt
geforderte Messung anbelangt. Man kann diesen als notwendige Voraussetzung
im Berechnungsalgorithmus vorgeben.
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Zudem
kann, wenn die Voraussetzung des Vorhandenseins D0a
erfüllt
ist, die Wahrscheinlichkeit einer unbekannten Störung im Teilsystem der verwendeten
Satelliten vernachlässigt
werden, wobei diese Störung
zur Nichtigkeit einer Messung oder zur Unterschätzung der Fehlerwahrscheinlichkeit
im berechneten Bereich führen
würde.
Im umgekehrten Fall können
ergänzende
Messungen vorgenommen werden, wobei hierfür ein oder zwei zusätzliche
Satelliten verwendet werden müssen.
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Zu
bemerken ist, dass die oben dargelegten Überlegungen auf die Verwendung
von Satellitenpaaren beruht. Die gleiche Gedankenführung könnte selbstverständlich auch
erfolgen, wenn einzelne mit dem Empfänger in Wechselwirkung stehende
Satelliten verwendet werden, unter der Voraussetzung, dass der Empfänger selbst
einen Taktgeber besitzt, der auf die Referenzzeit der Konstellation,
welcher der Satellit bzw. die Satelliten angehört bzw. angehören, synchronisiert
ist. Dennoch bleibt das Vorsehen eines auf die Referenzzeit der
Konstellation synchronisierten Taktgebers, beispielsweise eines
Caesiumatomtaktgebers, relativ teuer und es ist sehr wahrscheinlich,
dass diese Lösung
nicht unmittelbar in Erwägung
gezogen wird.
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Gehören schließlich die
verwendeten Satellitenpaare unterschiedlichen Konstellationen an
oder besteht über
ein geeignetes Kontrollsystem die Möglichkeit, sich zu vergewissern,
dass innerhalb ein und derselben Konstellation kein gemeinsamer
Betriebsmodusfehler vorliegt, so beträgt die Wahrscheinlichkeit,
dass die tatsächliche
Positionsbestimmung außerhalb
eines – als
die Vereinigung der Einzelbereiche Di b : 2 ηb c σi αi definierten – Vereinigungsbereichs Du b liegt, höchstens
(Pb)k, wodurch die
erforderlichen Fehlerwahrscheinlichkeiten von zwischen 10–9 und
10–12 erzielt
werden können.
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Der
Koeffizient ηb wird mit ηb ≥ ηa definiert, so dass die Wahrscheinlichkeit
Pb, dass eine Positionsbestimmung außerhalb
des Bereichs 2 ηb c σi αi liegt, so gering wie nötig gewählt werden kann (beispielsweise
10–3 bis
10–6).
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Innerhalb
ein und derselben Konstellation kann die Nichtanwesenheit eines
gemeinsamen Betriebsmodusfehlers beispielsweise durch die Positionssuche
von bekannten feststehenden Stationen aufgrund der gleichen Satellitenpaare
bestimmt werden. Eine Störung
kann den Zügen
entweder über das
Zentralstellwerk oder über
eine lokale Funkverbindung bekannt gegeben werden. Die für diesen Vorgang
benötigte
Zeit muss dann der eigentlichen Berechnungszeit hinzugefügt werden.
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DIE TOPOLOGISCHE
BETRIEBSWEISE
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Wie
bereits eingangs beschrieben, sollte die Fahrt des Zuges in der
topologischen Betriebsweise so schnell wie möglich in eine lineare Betriebsweise zurückgeführt werden,
in der dann das erfindungsgemäße Verfahren
Anwendung finden kann.
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Folgt
beispielsweise ein Zug einem anderen und weist die zwischen ihnen
liegende Bahnstrecke keine Weiche auf, so erfolgt die Positionierung
des Folgezuges ausschließlich
in der linearen Betriebsweise; seine zugelassene Bewegungsgrenze
wird aufgrund der möglichen
Kenntnis des Hinterteils des Zuges, der vor ihm fährt, berechnet,
wobei dies im direkten oder indirekten Dialog mit diesem Zug erfolgt.
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In
der gleichen Weise gibt das System einem auf eine Weiche zu fahrenden
Zug die Gewissheit, dass sich zwischen dieser Weiche und ihm kein
weiterer Gegenstand befindet, indem beispielsweise der Zug die Berechtigung
erhält,
einen der Weiche zugeordneten Informationsträger („Token") in Besitz zu nehmen.
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Sobald
er im Besitz dieses Informationsträgers ist, kann der Zug entsprechend
der ihm durch das Kontrollzentrum zugewiesenen Fahrstrecke die Weiche
stellen. Indem er die Bestätigung
erhält,
dass die Weiche in der geforderten Position fixiert ist, ist die
Topologie der Bahnstrecke für
diesen Zug in der Nachbarschaft der Weiche bekannt: so kommt man zum
vorhergehenden Fall zurück,
und die Positionsbestimmung kann wieder linear erfolgen, nur dass jetzt,
nach dem Überfahren
der Weiche, möglicherweise
der Referenz-Kilometerpunkt geändert
und auf der neuen Strecke, auf der der Zug nun fährt, festgelegt werden muss.
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Der
Informationsträger
wird der Weiche zurückgegeben,
wenn sichergestellt ist, dass das Ende des Zuges diese verlassen
hat; sie steht dann dem nächsten
Zug zur Verfügung.
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Das
Zurückgeben
des Informationsträgers geht
häufig
mit einem neuen Kartensystem einher (neue bekannte Strecke).
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Abschließend sei
angemerkt, dass man in diesem hypothetischen Fall wieder in den
linearen Betriebsmodus zurückgekehrt
ist.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER FIGUREN
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1 zeigt
die zur Durchführung
des Verfahrens nach einer ersten Ausführungsform erforderliche Einrichtung
an Bord des Zuges.
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2 zeigt
die zur Durchführung
des Verfahrens nach einer ersten Ausführungsform erforderliche Einrichtung
auf der Bahnstrecke.
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3 zeigt
die zur Durchführung
des Verfahrens nach einer ersten Ausführungsform erforderliche Einrichtung
im Zentralstellwerk.
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BESCHREIBUNG
EINER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
DER ERFINDUNG
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Unter
den verschiedenen Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist die im Folgenden beschriebene die charakteristischste. Sie wird
anhand der oben erwähnten
Figuren beschrieben, welche jeweils spezifische oder angepasste
Elemente beschreiben, die an Bord des Zuges, auf der Bahnstrecke
und am Kontrollzentrum angeordnet sind.
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1 zeigt
die zur Durchführung
des Verfahrens nach einer ersten Ausführungsform erforderliche Einrichtung
an Bord des Zuges in einer nicht redundierten Fassung zur besseren
Verfügbarkeit.
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Nach
der Technologie des verwendeten Satellitenempfängers und seines Decoders,
kann diese Einrichtung zweigeteilt werden, so dass es nicht dazu kommen
kann, dass Fehler die unterschiedliche Satelliten betreffenden übertragenen
Daten in einer anscheinend kohärenten
Weise beeinträchtigen.
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Das
Element Zielschnittstelle Train Interface Unit 1 (TIU)
wird dann implementiert, wenn ein Zugschutz (ATP) dem System zugefügt wurde.
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Die
Bedienoberfläche
Man Machine Interface 2 (MMI) ist normalerweise vorhanden
und dient dem Dialog mit dem Zugführer. Bei einem ausschließlich zum
Schutz vorgesehenen System, das nicht mit der Signalisierung im
Stellwerk verbunden ist, würde
diese entfallen. Die Einrichtung von zwei Stellwerken eines gleichen
Zuges kann über
denselben sicherungstechnischen Rechner 10 erfolgen.
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Das
Kartensystem 3 der Bahnstrecke ist ein Speicherbereich,
der während
des normalen Betriebs über
den sicherungstechnischen Rechner 10 verwaltet wird, wobei
zu Beginn der Inbetriebnahme ein Kontrollvorgang zusätzlich den
Inhalt des Kartensystems über
das Funkgerät 4 und
das Zentralstellwerk prüft.
Ist eine Aktualisierung notwendig, so wird eine angemessene Prozedur
eingerichtet. Sie kann eine Validierung durch den Zugführer über die
Bedienoberfläche
Man Machine Interface 2 umfassen.
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Das
Funkgerät 4 ist
eine Standardschnittstelle zu einem analogen oder digitalen Funkgerät Boden-Zug
(einem GSM-R zum Beispiel).
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Der
sicherungstechnische (eigentlich eisenbahnsicherungstechnische)
Rechner 10 bedient sich der herkömmlichen Technologien: Kodierung
(NISAL oder FIDARE zum Beispiel) oder Redundanz (2 von 2), gegebenenfalls
mit einer Redundanz zur Verbesserung der Verfügbarkeit (1 von 2, 2 von 3,
2 von 4) verbunden.
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Der
sicherungstechnische Rechner 10 ist mit dem Empfänger/Decoder
des ersten Satelliten 5 und mit dem Empfänger/Decoder
des zweiten Satelliten 6 in Kontakt. Üblicherweise sind diese Empfänger/Decoder
Multikanal-Empfänger/Decoder
und können gleichzeitig
mit mehreren Satelliten in Verbindung stehen.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
genügt
es, einen Empfänger/Decoder
vorzusehen, der im Zug angeordnet ist und über einen Taktgeber verfügt, der
auf die Referenzzeit der Satellitenkonstellation synchronisiert
ist. In diesem hypothetischen Fall genügt für jede Messung ein einziger
Satellit.
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Ausführungen
mit verbesserter Verfügbarkeit werden
dadurch realisiert, dass je nach Bedarf folgende Elemente hinzugefügt werden:
- – zusätzliche
Empfänger,
- – eine
zusätzliche
Funkschnittstelle,
- – eine
Redundanzarchitektur für
den Zentralrechner (dessen Speicher der Träger für das Kartensystem ist),
- – eine
ganz oder teilweise redundierte Architektur für die Bedienoberfläche Man
Machine Interface (MMI) und für
die Zielschnittstelle Train Interface Unit (TIU).
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Ausführungen
mit verbesserter Genauigkeit werden dadurch realisiert, dass gegebenenfalls
ergänzende
Sensoren 7 (Beschleunigungssensoren, Kreiselsensoren, Doppler-Radare,
usw.) hinzugefügt werden.
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2 stellt
eine Grundausführung
dar, die zur Verbesserung der Verfügbarkeit der in der Bahnstrecke
erforderlichen wesentlichen Einrichtungen des Gegenstandscontrollers
redundiert werden kann.
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Der
Gegenstandscontroller 20 steuert bei Bedarf das auf der
Bahnstrecke befindliche betreffende Glied 22 (Gegenstand)
und empfängt
von diesem die relevanten Regelgrößen und Zustandsvariablen. Er
verwaltet den Informationsträger 23,
den er hütet, wenn
dieser nicht von einem Zug oder einer spezialisierten, tragbaren
oder feststehenden Einrichtung verwendet wird. Die Funkschnittstelle 24 ist
derjenigen der Bordeinrichtung ähnlich.
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Wie
in dem Fall der Bordeinrichtung können verschiedene Redundanzausführungen
realisiert werden.
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Eine
tragbare Streckeneinrichtung für
die Streckenarbeiter und für
bestimmte dringende Kopplungen auf den Verkehr ist ebenfalls denkbar.
Sie ermöglicht
es insbesondere den Arbeitern, ihre Position im Bahnnetz fehlerfrei
zu bestimmen, sicherungstechnisch die geeigneten Verkehrseinschrän kungen einzurichten
(und später
wieder aufzuheben) und gegebenenfalls Meldungen über herannahende Züge zu erhalten.
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In
einer möglichen
Ausführungsform
ist die Architektur dieser Einrichtung derjenigen der Bordeinrichtung
sehr ähnlich.
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Die
Funktionalitäten
der Bedienoberfläche Man
Machine Interface (MMI) sind angepasst: sie beinhalten nicht diejenigen,
die auf dynamische Daten der Einrichtung beruhen (Entfernung, Ziel,
Geschwindigkeit, usw.), ermöglichen
aber bestimmte Operationen auf den Informationsträgern des
Systems.
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Die
Zielschnittstelle Train Interface Unit (TIU) wird zur Alarmschnittstelle
(zum akustischen Alarm beispielsweise) eines herannahenden Zuges.
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Zur
Erhöhung
der Genauigkeit in der Nähe von
kritischen Stellen (bei der Einfahrt in einen Bahnhof zum Beispiel)
oder zu Überwachungszwecken der
verwendeten Konstellation, kann eine ergänzende feststehende Einrichtung
zur Positionsbestimmung auf der Bahnstrecke an den geeigneten Stellen montiert
werden. Auch diese Einrichtung ist der 1 beschriebenen
sehr ähnlich,
sie umfasst aber diesmal weder eine Zielschnittstelle Train Interface Unit
(TIU) noch eine Bedienoberfläche
Man Machine Interfache (MMI). Zudem hat sie im Prinzip keine Funktionalitäten zur
Verwaltung der Informationsträger,
sondern ist nur dafür
vorgesehen, auf Anfrage den Zügen
oder dem Zentralstellwerk die von ihm erfassbaren momentanen Abweichungen
in der Positionsbestimmung (lineare Positionsbestimmung) für jedes
vom System verwendetes Satellitenpaar mitzuteilen. Diese Abweichungen
werden dazu verwendet, das Vertrauensintervall der Messungen zu
verringern und die verwendeten Satelliten zu validieren.
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3 beschreibt
das Zentralstellwerk nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel, welches dadurch
gekennzeichnet ist, dass eine Mindestanzahl an Funktionen sicherungstechnisch
verarbeitet wird. Mit Ausnahme der Kontrolle des Kartensystems werden
die Grundfunktionen der Einrichtung ausgeführt, ohne auf die Sicherungstechnik
im Zentralstellwerk zurückzugreifen.
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In
der Praxis können
sicherungstechnische Einrichtungen 40, 41, 42, 43, 44 hinzugefügt werden, um
so vom Zentralrechner 30 aus ergänzende Funktionen auszuführen: Sicherheit
der Streckenarbeiter, verschiedene Schutzvorrichtungen, verlagerte
Funktion zur Kompatibilität
mit nicht vollständig
ausgerüsteten
Fahrzeugen, Backup im Falle einer Störung, usw.
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Die
Verwaltung des Kartensystems 33 erfolgt nicht in Echtzeit
aber sicherungstechnisch über
eine mit 38 bezeichnete Einrichtung.
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Die
Systemanordnung (Vorfahrt für
die Züge, Anweisung
an diese, mit den verschiedenen Gegenstandscontrollern einen Kontakt
herzustellen, um dort die sie betreffenden Informationsträger in Besitz zu
nehmen, usw.) erfolgt durch den Zentralrechner und den Operator über die
Konsole 42 zur Überwachung
der Vorgänge
in Übereinstimmung
mit den zuvor erstellten Zeittabellen über die Konsole 41 für die Zeitverwaltung.
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Die
Wartungsüberwachung
und die besonderen Eingriffe (Dringlichkeiten, Backup für teilweise mit
einer Störung
behaftete Züge,
usw.) können über spezialisierte
Konsolen 40, 41, 42, 43, 44 (wie
sie in 3 dargestellt sind) oder über dieselbe Konsole wie die
Konsole zur Überwachung
der Vorgänge
zum Beispiel vorgenommen werden. Eigentlich muss die Gesamtzahl
der Konsolen 40, 41, 42, 43, 44 an
die Bedürfnisse
der Anlage angepasst werden.
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Die
Funkschnittstellen 34, 35, 36 stellen über einen
Funkbus 37, der im Allgemeinen redundiert wird, die Verbindung
zwischen dem Zentralrechner 30 und den Satelliten her.