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Die
vorliegende Erfindung betrifft Verfahren zur Vermeidung von Schädlingsfraßschaden
bei einem Faserprodukt.
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Es
ist bekannt, dass bestimmte Schädlinge,
wie die Larven von Schädlingen,
Faserprodukte fressen, wobei so Schädlingsfraßschaden auf dem Faserprodukt
verbleibt. In geschlossenen Lagerräumen von Kleiderschränken wurde
Empenthrin bisher häufig
verwendet, um für
einen ausgedehnten Zeitraum eine pestizide und Schädlinge abwehrende
Wirkung aufrecht zu erhalten. Um pestizide und Schädlinge abwehrende
Wirkung bereitzustellen, wird Empenthrin normalerweise an der Zielfläche aufgebracht,
und man läßt es kontinuierlich verdampfen.
Eine solche Wirkung zur Schädlingsabwehr
ermöglicht
typischerweise, dass Empenthrin verwendet wird, um Schädlingsfraßschaden
bei Fasermaterialien ausreichend zu vermeiden, die in kleinen und
geschlossenen Lagerräumen
aufbewahrt werden. Es war eine allgemeine Faustregel, dass eine
Verbindung Schädlingsabwehrwirkung
aufweisen muss, um Schädlingsfraßschaden
bei Fasermaterialien ausreichend zu vermeiden.
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Bei
Verwendung von Empenthrin in größeren Lagerräumen war
Empenthrin nicht effizient, da eine große Mengen an Empenthrin erforderlich
ist, um in ausreichendem Maße
Schädlingsfraßschaden
auf den Faserprodukten zu vermeiden. Eine Verbindung, die effizient
Schädlingsfraßschaden
in solchen größeren Lagerräumen vermeidet,
wäre nützlich.
Das ist besonders der Fall, weil es beliebter wird, Faserprodukte
in größeren Lagerräumen, wie
begehbaren Schränken,
oder in einem etwas weit offenen Raum, wie das direkte Hängen von
Kleidern in einen Raum, zu lagern.
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Solche
Unwirksamkeiten machen im Allgemeinen auch Empenthrin als wirksame
Verbindung untauglich, Schädlingsfraßschaden
bei Faserprodukten zu vermeiden, wenn die Faserprodukte Möblierungen,
wie Teppich oder Brücken,
einschließen.
Die Möblierungen
werden im Allgemeinen in weit offenen Räumen angebracht, in denen eine
große
Mengen an Empenthrin erforderlich ist, um Schädlingsfraßschaden daran zu vermeiden.
Es wäre
nützlich, eine
wirksame Verbindung bereitzustellen, die den Schädlingsfraßschaden in solchen weit offenen
Räumen
vermeiden kann.
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US-5,434,181
offenbart bestimmte (Tetrahydro-3-furanyl)methylaminoderivate, von
denen angegeben wird, dass sie als Insektizide geeignet sind.
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JP-A-08-217609
und JP-A-08-217610 beschreiben akarizide bzw. insektizide Zusammensetzungen, die
jeweils zwei bestimmte Substanzen enthalten, von denen eine ein
bestimmtes 1-(Tetrahydrofuranylmethyl)-2-nitroguanidinderivat ist.
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EP-A-0
387 663 offenbart insektizide Zusammensetzungen zur Bekämpfung von
Textilien schädigenden
Schädlingen,
wie Motten und Käfer,
umfassend Nitromethylen- oder Nitroimino-Imidazolinderivate.
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US-5,532,365
beschreibt die Verbindung 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
mit Schädlingsbekämpfungswirkung,
die sich gegen verschiedene Schädlinge
richtet. JP-A-10-139604 beschreibt, dass, da 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
keine Schädlingsabwehrwirkung
aufweist, 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
Sanitärschädlinge,
wie Stechmücken,
Hausfliegen und Schaben, vollständig
bekämpfen
kann.
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Die
vorliegende Erfindung stellt Verfahren zur Vermeidung von Schädlingsfraßschaden
bei einem Faserprodukt bereit. Die Verfahren umfassen Aufbringen
einer wirksamen Menge von 1 mg/m2 bis 5000
mg/m2 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
auf ein Faserprodukt, wobei sich die Quadratmeter auf die Fläche des
Faserprodukts beziehen. Die vorliegende Erfindung stellt auch Verwendungen
von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin zur Vermeidung
von Schädlingsfraßschaden
bei einem Faserprodukt bereit.
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Die
Verfahren und Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung können effizient
Schädlingsfraßschaden
an einem Faserprodukt vermeiden, wenn das Faserprodukt sich in einem
geschlossenen Lagerraum, in einem großen Lagerraum oder in einem
weit offenen Raum befindet. Bei der effizienten Vermeidung von Schädlingsfraßschaden
bei dem Faserprodukt erreichen die Verfahren und Zusammensetzungen
der vorliegenden Erfindung typischerweise eine Vermeidung des Schädlingsfraßschadens
kontinuierlich über
einen ausgedehnten Zeitraum. Ferner vermeiden die Verfahren und
Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung die Verursachung von
Beschwerden bei Mensch oder Tier, wenn der Mensch oder das Tier
extensiv in Kontakt mit dem behandelten Faserprodukt ist. Wenn es
auf das Fasermaterial aufgebracht wird, kann 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
auch unschädlich
auf dem Fasermaterial aufgetragen werden.
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Im
vorliegenden Verfahren kann 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
auf das Faserprodukt wie es ist aufgebracht werden, kann aber auch
zu einer Zusammensetzung formuliert und dann auf das Faserprodukt
aufgebracht werden. Wenn es zu einer Zusammensetzung formuliert
wird, wird 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
typischerweise mit einem festen Träger, einem flüssigen Träger oder
Hilfsmittel formuliert. Solche Zusammensetzungen können 1-Methyl-2-nitro-3-[3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
in einer Menge von etwa 0,005 bis 50 Gew.-% enthalten, sind aber
nicht darauf beschränkt,
da die wirksame Menge von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
darin mit der bestimmten Zusammensetzungsform davon oder dem bestimmten
verwendeten Verfahren zur Vermeidung von Schädlingsfraßschaden variieren kann.
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Als
solche Zusammensetzungen können
zum Beispiel flüssige
Zusammensetzungen, wie emulgierbare Konzentrate, ölige Zusammensetzungen
und Suspensionen; benetzbare Pulver, mikroverkapselte Zusammensetzungen,
schaumige Zusammensetzungen und Aerosole aufgeführt werden.
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Solche
Formulierungen können
mit üblichen
Verfahren formuliert werden, zum Beispiel durch Mischen von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
mit dem festen Träger
oder flüssigen
Träger.
Falls erforderlich, können
sie mit einem Hilfsmittel, wie einem Emulgator und einem Haftmittel,
gemischt werden.
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Als
Beispiele des Trägers
werden die folgenden aufgeführt.
Als fester Träger
werden zum Beispiel natürlich
vorkommende oder synthetische Mineralien, wie Tone, Kaolin, Talkum,
Bentonit, Sericit, Quarz, Schwefel, Aktivkohle, Calciumcarbonat,
Diatomeenerde, Bims, Calcit, Meerschaum, Dolomit, Siliciumdioxid,
Aluminiumoxid, Vermiculit und Perlit; Feingranulate, wie Sägespäne, Maiskolben,
Kokosnussschale und Tabakblätter; Gelatine;
Vaseline; Methylcellulose; Lanolin; Schmalz; und Cyclodextrin aufgeführt.
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Als
flüssige
Träger
werden zum Beispiel aromatische oder aliphatische Kohlenwasserstoffe,
wie Xylol, Toluol, Alkylnaphthalin, Phenylxylylethan, Kerosin, Gasöle, Hexan
und Cyclohexan; halogenierte Kohlenwasserstoffe, wie Chlorbenzol,
Dichlormethan, Dichlorethan und Trichlorethan; Alkohole, wie Methanol,
Ethanol, Isopropylalkohol, Butanol, Hexanol, Benzylalkohol und Ethylenglycol;
Ether, wie Diethylether, Ethylenglycoldimethylether, Diethylenglycolmonomethylether,
Diethylenglycolmonoethylether, Propylenglycolmonomethylether, Tetrahydrofuran
und Dioxan; Ester, wie Ethylacetat und Butylacetat; Ketone, wie
Aceton, Methylethylketon, Methylisobutylketon und Cyclohexanon;
Nitrile, wie Acetonitril und Isobutyronitril; Säureamide, wie Dimethylsulfoxid,
N,N-Dimethylformamid und N,N-Dimethylacetamid; botanische Öle, wie
Sojaöl
und Baumwollsaatöl; ätherische Öle, wie
Orangenöl,
Yssopöl
und Zitronenöl;
und Wasser aufgeführt.
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Ferner
muss angemerkt werden, dass in den Zusammensetzungen auch ein Treibmittel
verwendet werden kann. Beispiele von Zusammensetzungen, in denen
das Treibmittel verwendet werden kann, schließen schaumige Zusammensetzungen
und Aerosole ein. Als Treibmittel in solchen schaumigen Zusammensetzungen
oder in solchen Aerosolen werden zum Beispiel Propangas, Butangas,
Chlorfluorkohlenwasserstoffe, verflüssigte Erdölgase und Dimethylether aufgeführt.
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Als
Hilfsmittel werden zum Beispiel nicht ionische Emulgatoren, wie
Polyoxyethylenfettsäureester
und Polyoxyethylenfettsäurealkoholether;
ionische Emulgatoren, wie Alkylsulfonatsalze, Alkylsulfatsalze und
Arylsulfonatsalze; Dispergiermittel, wie Ligninsulfonatsalze und
Methylcellulose; Haftmittel, wie Carboxymethylcellulose, Gummi arabicum,
Polyvinylalkohol und Polyvinylacetat; farbgebende Stoffe, wie Eisenoxid,
Titanoxid, Persischblau, Alizarinfarbstoff, Azofarbstoff und Phthalocyaninfarbstoff;
Puffer, wie Acetatsalze und Natriumcitrat; zur Einstellung des pH-Werts,
wie Citronensäure,
Adipinsäure,
Fumarsäure, Äpfelsäure, Gluconsäure und Essigsäure; Antikorrosionsmittel;
Konservierungsstoffe; Antioxidationsmittel, wie Butylhydroxyanisol
(BHA), Dibutylhydroxytoluol (BHT), Tocopherol und γ-Oryzanol;
und Deodorierungsmittel aufgeführt.
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In
der vorliegenden Erfindung werden als Faserprodukte, bei denen Schädlingsfraßschaden
vermieden werden soll, zum Beispiel Kleidung, Textilien, Brücken, Teppiche,
Fußmatten,
Sofas, Betten, Kissen und Sitzgelegenheiten aufgeführt, die
Fasern umfassen. Solche Faserprodukte verwenden typischerweise Fasern darin,
die Schädlinge
fressen. Beispiele solcher Fasern schließen Wolle, wie Kashmir, Wollmousselin
und Schafwolle, Baumwolle, Pelze, Hanf und Seide ein. Vorzugsweise
ist das Faserprodukt mindestens ein Faserprodukt, ausgewählt aus
einer Brücke,
einem Teppich und einem Stoff.
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Beim
Aufbringen kann 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
so auf das Faserprodukt aufgebracht werden, dass 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
in dem Faserprodukt getragen wird. In solchen Fällen kann 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
auf das gesamte Faserprodukt aufgebracht werden. Bei Ausbringen
kann 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin oder die
Zusammensetzung davon mit einer geeigneten Menge Wasser verdünnt und
dann auf das Faserprodukt aufgebracht werden.
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Typischerweise
wird das Aufbringen auf das Faserprodukt in einer wirksamen Menge
von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
von 1 bis 5000 mg 1-Methyl-2-nitro-3-[3-(tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
oder vorzugsweise 5 bis 1000 mg 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
pro 1 m2 des Faserprodukts durchgeführt. Eine
solche Aufbringmenge von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
vermeidet effizient Schädlingsfraßschaden
bei dem Faserprodukt über
einen ausgedehnten Zeitraum.
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Beispiele
der Aufbringungsformen von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
schließen
Sprühaufbringung,
Aufbringung durch Aufstreichen, Aufbringung mittels einer Vorrichtung
für Augentropfen
und Aufbringung durch Durchtränken
ein.
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Bei
der Aufbringung durch Durchtränken
kann 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin zu einer
Lösung
gegeben und die erhaltene Lösung
zum Durchtränken
des Faserprodukts verwendet werden.
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Die
Sprühaufbringung
kann durch Sprühen
des Aerosols auf das Faserprodukt gemäß üblichen Verfahren durchgeführt werden.
Zum Beispiel können
die flüssigen
Zusammensetzungen oder die Verdünnungen der
Zusammensetzung auf das Faserprodukt mit einem Drucksprüher aufgebracht
werden. Beispiele der flüssigen
Zusammensetzungen, die mit einem Drucksprüher aufgebracht werden können, schließen ölige Zusammensetzungen,
emulgierbare Konzentrate und Suspensionen ein.
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Beispiele
der Zusammensetzungen, die für
die Aufbringung mit einem Drucksprüher verdünnt werden können, schließen ein
benetzbares Pulver und mikroverkapselte Zusammensetzungen ein.
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Zum
Herstellen der flüssigen
Zusammensetzung oder der Verdünnung
für die
Drucksprühaufbringung kann
die flüssige
Zusammensetzung oder die Verdünnung
in einen Aerosolbehälter
eingebracht und die Luft darin durch Elektrizität oder mit der Hand unter Druck
gesetzt werden. Die hergestellte flüssige Zusammensetzung oder
die hergestellte Verdünnung
kann dann auf das Fasermaterial gesprüht werden. Falls erforderlich, läßt man das
erhaltene Faserprodukt danach trocknen.
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Die
Aufbringung durch Aufstreichen kann durch Aufbringen von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
auf eine Bürste
oder Walze und dann Verwenden der Bürste oder Walze zum Aufstreichen von
1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin auf die Oberfläche des
Faserprodukts verwendet werden. In solchen Fällen können die flüssige Zusammensetzung, wie
die schaumige Zusammensetzung, das benetzbare Pulver oder die Verdünnungen
davon zum Aufstreichen von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
verwendet werden. Falls erforderlich, läßt man das erhaltene Faserprodukt
danach trocknen.
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Die
Aufbringung mittels einer Vorrichtung für Augentropfen kann unter Verwendung
einer Augentropfvorrichtung durchgeführt werden, um 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
auf das Faserprodukt tropfen zu lassen. In solchen Fällen kann
eine Pipette als Augentropfvorrichtung verwendet werden, um die
flüssige
Zusammensetzung oder die Verdünnung
tropfenweise auf das Faserprodukt zu tropfen. Zum Beispiel kann
die Pipette die Verdünnung
des benetzbaren Pulvers auf das Faserprodukt tropfen. Falls erforderlich,
läßt man das
erhaltene Faserprodukt danach trocknen.
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Die
Aufbringung durch Durchtränken
kann unter Durchtränken
des Faserprodukts mit 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
durchgeführt
werden. In solchen Fällen
können
z.B. die flüssige
Zusammensetzung, die Verdünnung
der flüssigen
Zusammensetzung, die Verdünnung
des benetzbaren Pulvers oder die Verdünnung der mikroverkapselten
Zusammensetzung verwendet werden. Falls erforderlich, läßt man das
erhaltene Faserprodukt danach trocknen.
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Als
Schädlinge,
die das Fasermaterial schädigen,
werden zum Beispiel Haushaltsschädlinge,
wie Tinea translucens, Kleidermotten (Tineola bisselliella), Attagenus
unicolor, verschiedene Teppichkäfer
(Anthrenus verbasci), Speckkäfer
(Dermestes maculates) und Gibbium aequinoctiale, aufgeführt.
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Die
Zusammensetzungen von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
können
einen zusätzlich
zugegebenen Wirkstoff aufweisen, um Schädlingsfraßschaden bei einem Faserprodukt
zu vermeiden. Beispiele eines solchen zusätzlichen Wirkstoffs schließen Pyrethroidverbindungen,
wie Permethrin, Phenothrin, Allethrin, Pyrethrin, Prallethrin, Cyphenothrin,
Cyfluthrin, Fenvalerat, Fenpropathrin, Transfluthrin, Bifenthrin,
Empenthrin, Etofenprox und Silafluofen; Organophosphorverbindungen,
wie Fenitrothion, Malathion, Dichlorvos, Tetrachlorvinphos, Fenthion,
Chlorpyrifos und Diazinon; Carbamatverbindungen, wie Propoxur, Carbaryl,
Metoxadiazon und Fenobucarb; Chitinsyntheseinhibitoren, wie Lufenuron,
Chlorfluazuron, Hexaflumuron und Cyromazin; Juvenilhormonanaloga,
wie Methopren, Hydropren und Fenoxycarb; N-Phenylpyrazolverbindungen;
Schädlingsabwehrmittel,
wie N,N-Diethyl-m-toluamid, Limonen, Linalool, Citronellol, Menthol, Menthon,
Hinokitiol, Geraniol, Eucalyptol, Indoxacarb, Caran-3,4-diol, Paraben
(para-Hydroxybenzoat), PCMX (4-Chlor-3,5-dimethylphenol), Thymol
(6-Isopropyl-m-cresol)
und Hinkithiol ein.
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Ferner
können
die Zusammensetzungen auch Synergisten, wie PBO, 5421, MGK264 und
IBTA, zugesetzt aufweisen.
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Beispiele
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Die
vorliegende Erfindung wird nachstehend weiter im Einzelnen mit den
Beispielen erklärt.
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Formulierungsbeispiel
1
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Ein
Zehntel (0,1) Gramm 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
wird in 2 g Benzylalkohol gelöst
und in einen Aerosolbehälter
eingebracht. Isopar-G (Exxon Chemicals) wird dann dazu gegeben,
so dass die erhaltene Zusammensetzung 20 g beträgt. Nach Anbringen eines Aerosolventils
auf den Aerosolbehälter
werden 80 g Dimethylether in den Aerosolbehälter gefüllt, um 100 g des erfindungsgemäßen Aerosols herzustellen.
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Formulierungsbeispiel
2
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Fünf Hundertstel
(0,05) Gramm 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
und 0,05 g (E)-1-Ethinyl-2-methylpent-2-enyl(1R)-cis,trans-chrysanthemat
werden in 3 g Ethylalkohol gelöst
und das erhaltene Gemisch wird dann in einen Aerosolbehälter eingebracht.
Isopar-G (Exxon Chemicals) wird dann zum Gemisch gegeben, so dass
die erhaltene Zusammensetzung 20 g beträgt. Nach Anbringen eines Aerosolventils
auf den Aerosolbehälter
werden 80 g Dimethylether in den Aerosolbehälter gefüllt, um 100 g des erfindungsgemäßen Aerosols
herzustellen.
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Formulierungsbeispiel
3
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Eine
Zusammensetzung wird durch Zusammenmischen von 0,1 g 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
und 1 g Natriumcitrat hergestellt. Entionisiertes Wasser wird dann
zur Zusammensetzung gegeben, um 100 g der erfindungsgemäßen Verdünnung herzustellen.
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Formulierungsbeispiel
4
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Eine
Zusammensetzung wird durch Zusammenmischen von 0,1 g 1-Methyl-2-nitro-3-[3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin,
1 g Citronensäure,
0,1 g Dibutylhydroxytoluol (BHT) und 50 g Ethanol hergestellt. Entionisiertes
Wasser wird dann zur Zusammensetzung gegeben, um 100 g der erfindungsgemäßen Verdünnung herzustellen.
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Testbeispiel 1
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Ein
Zehntel (0,1) Milliliter Acetonlösungen,
bestehend aus 0,1 % Gew./Vol. bzw. 0,3 % Gew./Vol. 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin
(nachstehend als gegenwärtig
verwendete Verbindung bezeichnet), wurden mit einer Pipette auf
Wollmousseline getropft. Die Aufbringmengen davon betrugen 25 mg und
75 mg der vorliegenden Verbindung, gleichförmig aufgebracht pro 1 m2 des Wollmousselins. Jeder der Wollmousseline
wies eine Höhe
von 2 cm und eine Breite von 2 cm auf.
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Man
ließ jeden
der erhaltenen Wollmousseline dann trocknen und er wurde auf den
Bodenteil eines Kunststoffbehälters
aufgebracht. Der Kunststoffbehälter
wies ein Volumen von 950 cm3 auf und der
obere Teil davon war geöffnet.
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Zehn
(10) Kleidermottenlarven (Tineola bisselliella) im mittleren Stadium
wurden dann in den Kunststoffbehälter
eingebracht und ein Nylonnetz auf den oberen Teil des Kunststoffbehälters angebracht,
um die Öffnung
davon abzudecken. Nach 7 Tagen des Befalls bei 25 ± 2°C wurde der
Schädlingsfraßschaden
auf den Wollmousselinen untersucht. Die Standards für den Schädlingsfraßschaden
waren „+++" für schweren
Grad des Schädlingsfraßschadens, „++" für einen
normalen Grad des Schädlingsfraßschadens, „+" für einen
geringeren Grad des Schädlingsfraßschadens
und „-" für keinen
sichtbaren Schädlingsfraßschaden.
Die Tests wurden 5mal wiederholt.
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Ferner
wurde als Kontrolle ein Test unter Verwendung eines Wollmousselins,
auf dem keine Zusammensetzung aufgetragen wurde, ähnlich durchgeführt. Die
Kontrolle wurde zweimal wiederholt. Die Ergebnisse sind in der nachstehenden
Tabelle 1 gezeigt.
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Vergleichsbeispiel 1
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Ein
Zehntel (0,1) Milliliter Acetonlösungen,
bestehend aus 0,1 % Gew./Vol. bzw. 0,3 % Gew./Vol. (E)-1-Ethinyl-2-methylpent-2-enyl-(1R)-cis,trans-chrysanthemat
(nachstehend als Vergleichsverbindung 1 bezeichnet), wurden mit
einer Pipette auf Wollmousseline getropft. Die Aufbringmengen davon
betrugen 25 mg und 75 mg der Vergleichsverbindung 1, gleichförmig aufgebracht
pro 1 m2 des Wollmousselins. Jeder der Wollmousseline
wies eine Höhe
von 2 cm und eine Breite von 2 cm auf.
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Man
ließ jeden
der erhaltenen Wollmousseline dann trocknen und er wurde auf den
Bodenteil eines Kunststoffbehälters
aufgebracht. Der Kunststoffbehälter
wies ein Volumen von 950 cm3 auf und der
obere Teil davon war geöffnet.
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Zehn
(10) Kleidermottenlarven (Tineola bisselliella) im mittleren Stadium
wurden dann in den Kunststoffbehälter
eingebracht und ein Nylonnetz auf den oberen Teil des Kunststoffbehälters angebracht,
um die Öffnung
davon abzudecken. Nach 7 Tagen des Befalls bei 25 ± 2°C wurde der
Schädlingsfraßschaden
auf den Wollmousselinen untersucht. Die Standards für den Schädlingsfraßschaden
waren „+++" für schweren
Grad des Schädlingsfraßschadens, „++" für einen
normalen Grad des Schädlingsfraßschadens, „+" für einen
geringeren Grad des Schädlingsfraßschadens
und „-" für keinen
sichtbaren Schädlingsfraßschaden.
Die Vergleichsexperimente wurden 5mal wiederholt. Die Ergebnisse
sind in der nachstehenden Tabelle 1 gezeigt.
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Testbeispiel 2
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Ein
Zehntel (0,1) Milliliter Acetonlösungen,
bestehend aus 0,1 % Gew./Vol. bzw. 0,3 % Gew./Vol. der vorliegenden
Verbindung, wurden mit einer Pipette auf Wollmousseline getropft.
Die Aufbringmengen davon betrugen 25 mg und 75 mg der gegenwärtig verwendeten
Verbindung, gleichförmig
aufgebracht pro 1 m2 des Wollmousselins.
Jeder der Wollmousseline wies eine Höhe von 2 cm und eine Breite
von 2 cm auf.
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Jeder
der erhaltenen Wollmousseline wurde dann 2 Wochen bei 25 ± 2°C aufbewahrt.
Nach den 2 Wochen wurde jeder der Wollmousseline auf den Bodenteil
eines Kunststoffbehälters
aufgebracht. Der Kunststoffbehälter
wies ein Volumen von 950 cm3 auf und der
obere Teil davon war geöffnet.
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Zehn
(10) Kleidermottenlarven (Tineola bisselliella) im mittleren Stadium
wurden dann in den Kunststoffbehälter
eingebracht und ein Nylonnetz auf den oberen Teil des Kunststoffbehälters angebracht,
um die Öffnung
davon abzudecken. Nach 7 Tagen des Befalls bei 25 ± 2°C wurde der
Schädlingsfraßschaden
auf den Wollmousselinen untersucht. Die Standards für den Schädlingsfraßschaden
waren „+++" für schweren
Grad des Schädlingsfraßschadens, „++" für einen
normalen Grad des Schädlingsfraßschadens, „+" für einen
geringeren Grad des Schädlingsfraßschadens
und „" für keinen
sichtbaren Schädlingsfraßschaden.
Die Tests wurden 5mal wiederholt.
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Ferner
wurde als Kontrolle ein Test unter Verwendung eines Wollmousselins,
auf dem keine Zusammensetzung aufgetragen wurde, ähnlich durchgeführt. Die
Kontrolle wurde zweimal wiederholt. Die Ergebnisse sind in der nachstehenden
Tabelle 2 gezeigt.
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Vergleichsbeispiel 2
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Ein
Zehntel (0,1) Milliliter Acetonlösungen,
bestehend aus 0,1 % Gew./Vol. bzw. 0,3 % Gew./Vol. der Vergleichsbindung
1, wurden mit einer Pipette auf Wollmousseline getropft. Die Aufbringmengen
davon betrugen 25 mg und 75 mg der Vergleichsverbindung 1, gleichförmig aufgebracht
pro 1 m2 des Wollmousselins. Jeder der Wollmousseline
wies eine Höhe
von 2 cm und eine Breite von 2 cm auf.
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Jeder
der erhaltenen Wollmousseline wurde dann 2 Wochen bei 25 ± 2°C aufbewahrt.
Nach den 2 Wochen wurde jeder der Wollmousseline auf den Bodenteil
eines Kunststoffbehälters
aufgebracht. Der Kunststoffbehälter
wies ein Volumen von 950 cm3 auf und der
obere Teil davon war geöffnet.
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Zehn
(10) Kleidermottenlarven (Tineola bisselliella) im mittleren Stadium
wurden dann in den Kunststoffbehälter
eingebracht und ein Nylonnetz auf den oberen Teil des Kunststoffbehälters angebracht,
um die Öffnung
davon abzudecken. Nach 7 Tagen des Befalls bei 25 ± 2°C wurde der
Schädlingsfraßschaden
auf den Wollmousselinen untersucht. Die Standards für den Schädlingsfraßschaden
waren „+++" für schweren
Grad des Schädlingsfraßschadens, „++" für einen
normalen Grad des Schädlingsfraßschadens, „+" für einen
geringeren Grad des Schädlingsfraßschadens
und „-" für keinen
sichtbaren Schädlingsfraßschaden.
Die Vergleichsexperimente wurden 5mal wiederholt. Die Ergebnisse
sind in der nachstehenden Tabelle 2 gezeigt.
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