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DE60105224T2 - Vermeidung von Schädlingsfraßschaden bei einem Faserprodukt - Google Patents

Vermeidung von Schädlingsfraßschaden bei einem Faserprodukt Download PDF

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DE60105224T2
DE60105224T2 DE60105224T DE60105224T DE60105224T2 DE 60105224 T2 DE60105224 T2 DE 60105224T2 DE 60105224 T DE60105224 T DE 60105224T DE 60105224 T DE60105224 T DE 60105224T DE 60105224 T2 DE60105224 T2 DE 60105224T2
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DE
Germany
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methyl
fiber product
tetrahydrofuryl
guanidine
nitro
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DE60105224T
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Satoshi Takarazuka-shi Sembo
Masayo Osaka-shi Sugano
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Sumitomo Chemical Co Ltd
Original Assignee
Sumitomo Chemical Co Ltd
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01NPRESERVATION OF BODIES OF HUMANS OR ANIMALS OR PLANTS OR PARTS THEREOF; BIOCIDES, e.g. AS DISINFECTANTS, AS PESTICIDES OR AS HERBICIDES; PEST REPELLANTS OR ATTRACTANTS; PLANT GROWTH REGULATORS
    • A01N51/00Biocides, pest repellants or attractants, or plant growth regulators containing organic compounds having the sequences of atoms O—N—S, X—O—S, N—N—S, O—N—N or O-halogen, regardless of the number of bonds each atom has and with no atom of these sequences forming part of a heterocyclic ring

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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Wood Science & Technology (AREA)
  • Zoology (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Agricultural Chemicals And Associated Chemicals (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Verfahren zur Vermeidung von Schädlingsfraßschaden bei einem Faserprodukt.
  • Es ist bekannt, dass bestimmte Schädlinge, wie die Larven von Schädlingen, Faserprodukte fressen, wobei so Schädlingsfraßschaden auf dem Faserprodukt verbleibt. In geschlossenen Lagerräumen von Kleiderschränken wurde Empenthrin bisher häufig verwendet, um für einen ausgedehnten Zeitraum eine pestizide und Schädlinge abwehrende Wirkung aufrecht zu erhalten. Um pestizide und Schädlinge abwehrende Wirkung bereitzustellen, wird Empenthrin normalerweise an der Zielfläche aufgebracht, und man läßt es kontinuierlich verdampfen. Eine solche Wirkung zur Schädlingsabwehr ermöglicht typischerweise, dass Empenthrin verwendet wird, um Schädlingsfraßschaden bei Fasermaterialien ausreichend zu vermeiden, die in kleinen und geschlossenen Lagerräumen aufbewahrt werden. Es war eine allgemeine Faustregel, dass eine Verbindung Schädlingsabwehrwirkung aufweisen muss, um Schädlingsfraßschaden bei Fasermaterialien ausreichend zu vermeiden.
  • Bei Verwendung von Empenthrin in größeren Lagerräumen war Empenthrin nicht effizient, da eine große Mengen an Empenthrin erforderlich ist, um in ausreichendem Maße Schädlingsfraßschaden auf den Faserprodukten zu vermeiden. Eine Verbindung, die effizient Schädlingsfraßschaden in solchen größeren Lagerräumen vermeidet, wäre nützlich. Das ist besonders der Fall, weil es beliebter wird, Faserprodukte in größeren Lagerräumen, wie begehbaren Schränken, oder in einem etwas weit offenen Raum, wie das direkte Hängen von Kleidern in einen Raum, zu lagern.
  • Solche Unwirksamkeiten machen im Allgemeinen auch Empenthrin als wirksame Verbindung untauglich, Schädlingsfraßschaden bei Faserprodukten zu vermeiden, wenn die Faserprodukte Möblierungen, wie Teppich oder Brücken, einschließen. Die Möblierungen werden im Allgemeinen in weit offenen Räumen angebracht, in denen eine große Mengen an Empenthrin erforderlich ist, um Schädlingsfraßschaden daran zu vermeiden. Es wäre nützlich, eine wirksame Verbindung bereitzustellen, die den Schädlingsfraßschaden in solchen weit offenen Räumen vermeiden kann.
  • US-5,434,181 offenbart bestimmte (Tetrahydro-3-furanyl)methylaminoderivate, von denen angegeben wird, dass sie als Insektizide geeignet sind.
  • JP-A-08-217609 und JP-A-08-217610 beschreiben akarizide bzw. insektizide Zusammensetzungen, die jeweils zwei bestimmte Substanzen enthalten, von denen eine ein bestimmtes 1-(Tetrahydrofuranylmethyl)-2-nitroguanidinderivat ist.
  • EP-A-0 387 663 offenbart insektizide Zusammensetzungen zur Bekämpfung von Textilien schädigenden Schädlingen, wie Motten und Käfer, umfassend Nitromethylen- oder Nitroimino-Imidazolinderivate.
  • US-5,532,365 beschreibt die Verbindung 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin mit Schädlingsbekämpfungswirkung, die sich gegen verschiedene Schädlinge richtet. JP-A-10-139604 beschreibt, dass, da 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin keine Schädlingsabwehrwirkung aufweist, 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin Sanitärschädlinge, wie Stechmücken, Hausfliegen und Schaben, vollständig bekämpfen kann.
  • Die vorliegende Erfindung stellt Verfahren zur Vermeidung von Schädlingsfraßschaden bei einem Faserprodukt bereit. Die Verfahren umfassen Aufbringen einer wirksamen Menge von 1 mg/m2 bis 5000 mg/m2 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin auf ein Faserprodukt, wobei sich die Quadratmeter auf die Fläche des Faserprodukts beziehen. Die vorliegende Erfindung stellt auch Verwendungen von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin zur Vermeidung von Schädlingsfraßschaden bei einem Faserprodukt bereit.
  • Die Verfahren und Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung können effizient Schädlingsfraßschaden an einem Faserprodukt vermeiden, wenn das Faserprodukt sich in einem geschlossenen Lagerraum, in einem großen Lagerraum oder in einem weit offenen Raum befindet. Bei der effizienten Vermeidung von Schädlingsfraßschaden bei dem Faserprodukt erreichen die Verfahren und Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung typischerweise eine Vermeidung des Schädlingsfraßschadens kontinuierlich über einen ausgedehnten Zeitraum. Ferner vermeiden die Verfahren und Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung die Verursachung von Beschwerden bei Mensch oder Tier, wenn der Mensch oder das Tier extensiv in Kontakt mit dem behandelten Faserprodukt ist. Wenn es auf das Fasermaterial aufgebracht wird, kann 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin auch unschädlich auf dem Fasermaterial aufgetragen werden.
  • Im vorliegenden Verfahren kann 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin auf das Faserprodukt wie es ist aufgebracht werden, kann aber auch zu einer Zusammensetzung formuliert und dann auf das Faserprodukt aufgebracht werden. Wenn es zu einer Zusammensetzung formuliert wird, wird 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin typischerweise mit einem festen Träger, einem flüssigen Träger oder Hilfsmittel formuliert. Solche Zusammensetzungen können 1-Methyl-2-nitro-3-[3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin in einer Menge von etwa 0,005 bis 50 Gew.-% enthalten, sind aber nicht darauf beschränkt, da die wirksame Menge von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin darin mit der bestimmten Zusammensetzungsform davon oder dem bestimmten verwendeten Verfahren zur Vermeidung von Schädlingsfraßschaden variieren kann.
  • Als solche Zusammensetzungen können zum Beispiel flüssige Zusammensetzungen, wie emulgierbare Konzentrate, ölige Zusammensetzungen und Suspensionen; benetzbare Pulver, mikroverkapselte Zusammensetzungen, schaumige Zusammensetzungen und Aerosole aufgeführt werden.
  • Solche Formulierungen können mit üblichen Verfahren formuliert werden, zum Beispiel durch Mischen von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin mit dem festen Träger oder flüssigen Träger. Falls erforderlich, können sie mit einem Hilfsmittel, wie einem Emulgator und einem Haftmittel, gemischt werden.
  • Als Beispiele des Trägers werden die folgenden aufgeführt. Als fester Träger werden zum Beispiel natürlich vorkommende oder synthetische Mineralien, wie Tone, Kaolin, Talkum, Bentonit, Sericit, Quarz, Schwefel, Aktivkohle, Calciumcarbonat, Diatomeenerde, Bims, Calcit, Meerschaum, Dolomit, Siliciumdioxid, Aluminiumoxid, Vermiculit und Perlit; Feingranulate, wie Sägespäne, Maiskolben, Kokosnussschale und Tabakblätter; Gelatine; Vaseline; Methylcellulose; Lanolin; Schmalz; und Cyclodextrin aufgeführt.
  • Als flüssige Träger werden zum Beispiel aromatische oder aliphatische Kohlenwasserstoffe, wie Xylol, Toluol, Alkylnaphthalin, Phenylxylylethan, Kerosin, Gasöle, Hexan und Cyclohexan; halogenierte Kohlenwasserstoffe, wie Chlorbenzol, Dichlormethan, Dichlorethan und Trichlorethan; Alkohole, wie Methanol, Ethanol, Isopropylalkohol, Butanol, Hexanol, Benzylalkohol und Ethylenglycol; Ether, wie Diethylether, Ethylenglycoldimethylether, Diethylenglycolmonomethylether, Diethylenglycolmonoethylether, Propylenglycolmonomethylether, Tetrahydrofuran und Dioxan; Ester, wie Ethylacetat und Butylacetat; Ketone, wie Aceton, Methylethylketon, Methylisobutylketon und Cyclohexanon; Nitrile, wie Acetonitril und Isobutyronitril; Säureamide, wie Dimethylsulfoxid, N,N-Dimethylformamid und N,N-Dimethylacetamid; botanische Öle, wie Sojaöl und Baumwollsaatöl; ätherische Öle, wie Orangenöl, Yssopöl und Zitronenöl; und Wasser aufgeführt.
  • Ferner muss angemerkt werden, dass in den Zusammensetzungen auch ein Treibmittel verwendet werden kann. Beispiele von Zusammensetzungen, in denen das Treibmittel verwendet werden kann, schließen schaumige Zusammensetzungen und Aerosole ein. Als Treibmittel in solchen schaumigen Zusammensetzungen oder in solchen Aerosolen werden zum Beispiel Propangas, Butangas, Chlorfluorkohlenwasserstoffe, verflüssigte Erdölgase und Dimethylether aufgeführt.
  • Als Hilfsmittel werden zum Beispiel nicht ionische Emulgatoren, wie Polyoxyethylenfettsäureester und Polyoxyethylenfettsäurealkoholether; ionische Emulgatoren, wie Alkylsulfonatsalze, Alkylsulfatsalze und Arylsulfonatsalze; Dispergiermittel, wie Ligninsulfonatsalze und Methylcellulose; Haftmittel, wie Carboxymethylcellulose, Gummi arabicum, Polyvinylalkohol und Polyvinylacetat; farbgebende Stoffe, wie Eisenoxid, Titanoxid, Persischblau, Alizarinfarbstoff, Azofarbstoff und Phthalocyaninfarbstoff; Puffer, wie Acetatsalze und Natriumcitrat; zur Einstellung des pH-Werts, wie Citronensäure, Adipinsäure, Fumarsäure, Äpfelsäure, Gluconsäure und Essigsäure; Antikorrosionsmittel; Konservierungsstoffe; Antioxidationsmittel, wie Butylhydroxyanisol (BHA), Dibutylhydroxytoluol (BHT), Tocopherol und γ-Oryzanol; und Deodorierungsmittel aufgeführt.
  • In der vorliegenden Erfindung werden als Faserprodukte, bei denen Schädlingsfraßschaden vermieden werden soll, zum Beispiel Kleidung, Textilien, Brücken, Teppiche, Fußmatten, Sofas, Betten, Kissen und Sitzgelegenheiten aufgeführt, die Fasern umfassen. Solche Faserprodukte verwenden typischerweise Fasern darin, die Schädlinge fressen. Beispiele solcher Fasern schließen Wolle, wie Kashmir, Wollmousselin und Schafwolle, Baumwolle, Pelze, Hanf und Seide ein. Vorzugsweise ist das Faserprodukt mindestens ein Faserprodukt, ausgewählt aus einer Brücke, einem Teppich und einem Stoff.
  • Beim Aufbringen kann 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin so auf das Faserprodukt aufgebracht werden, dass 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin in dem Faserprodukt getragen wird. In solchen Fällen kann 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin auf das gesamte Faserprodukt aufgebracht werden. Bei Ausbringen kann 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin oder die Zusammensetzung davon mit einer geeigneten Menge Wasser verdünnt und dann auf das Faserprodukt aufgebracht werden.
  • Typischerweise wird das Aufbringen auf das Faserprodukt in einer wirksamen Menge von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin von 1 bis 5000 mg 1-Methyl-2-nitro-3-[3-(tetrahydrofuryl)methyl]guanidin oder vorzugsweise 5 bis 1000 mg 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin pro 1 m2 des Faserprodukts durchgeführt. Eine solche Aufbringmenge von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin vermeidet effizient Schädlingsfraßschaden bei dem Faserprodukt über einen ausgedehnten Zeitraum.
  • Beispiele der Aufbringungsformen von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin schließen Sprühaufbringung, Aufbringung durch Aufstreichen, Aufbringung mittels einer Vorrichtung für Augentropfen und Aufbringung durch Durchtränken ein.
  • Bei der Aufbringung durch Durchtränken kann 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin zu einer Lösung gegeben und die erhaltene Lösung zum Durchtränken des Faserprodukts verwendet werden.
  • Die Sprühaufbringung kann durch Sprühen des Aerosols auf das Faserprodukt gemäß üblichen Verfahren durchgeführt werden. Zum Beispiel können die flüssigen Zusammensetzungen oder die Verdünnungen der Zusammensetzung auf das Faserprodukt mit einem Drucksprüher aufgebracht werden. Beispiele der flüssigen Zusammensetzungen, die mit einem Drucksprüher aufgebracht werden können, schließen ölige Zusammensetzungen, emulgierbare Konzentrate und Suspensionen ein.
  • Beispiele der Zusammensetzungen, die für die Aufbringung mit einem Drucksprüher verdünnt werden können, schließen ein benetzbares Pulver und mikroverkapselte Zusammensetzungen ein.
  • Zum Herstellen der flüssigen Zusammensetzung oder der Verdünnung für die Drucksprühaufbringung kann die flüssige Zusammensetzung oder die Verdünnung in einen Aerosolbehälter eingebracht und die Luft darin durch Elektrizität oder mit der Hand unter Druck gesetzt werden. Die hergestellte flüssige Zusammensetzung oder die hergestellte Verdünnung kann dann auf das Fasermaterial gesprüht werden. Falls erforderlich, läßt man das erhaltene Faserprodukt danach trocknen.
  • Die Aufbringung durch Aufstreichen kann durch Aufbringen von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin auf eine Bürste oder Walze und dann Verwenden der Bürste oder Walze zum Aufstreichen von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin auf die Oberfläche des Faserprodukts verwendet werden. In solchen Fällen können die flüssige Zusammensetzung, wie die schaumige Zusammensetzung, das benetzbare Pulver oder die Verdünnungen davon zum Aufstreichen von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin verwendet werden. Falls erforderlich, läßt man das erhaltene Faserprodukt danach trocknen.
  • Die Aufbringung mittels einer Vorrichtung für Augentropfen kann unter Verwendung einer Augentropfvorrichtung durchgeführt werden, um 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin auf das Faserprodukt tropfen zu lassen. In solchen Fällen kann eine Pipette als Augentropfvorrichtung verwendet werden, um die flüssige Zusammensetzung oder die Verdünnung tropfenweise auf das Faserprodukt zu tropfen. Zum Beispiel kann die Pipette die Verdünnung des benetzbaren Pulvers auf das Faserprodukt tropfen. Falls erforderlich, läßt man das erhaltene Faserprodukt danach trocknen.
  • Die Aufbringung durch Durchtränken kann unter Durchtränken des Faserprodukts mit 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin durchgeführt werden. In solchen Fällen können z.B. die flüssige Zusammensetzung, die Verdünnung der flüssigen Zusammensetzung, die Verdünnung des benetzbaren Pulvers oder die Verdünnung der mikroverkapselten Zusammensetzung verwendet werden. Falls erforderlich, läßt man das erhaltene Faserprodukt danach trocknen.
  • Als Schädlinge, die das Fasermaterial schädigen, werden zum Beispiel Haushaltsschädlinge, wie Tinea translucens, Kleidermotten (Tineola bisselliella), Attagenus unicolor, verschiedene Teppichkäfer (Anthrenus verbasci), Speckkäfer (Dermestes maculates) und Gibbium aequinoctiale, aufgeführt.
  • Die Zusammensetzungen von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin können einen zusätzlich zugegebenen Wirkstoff aufweisen, um Schädlingsfraßschaden bei einem Faserprodukt zu vermeiden. Beispiele eines solchen zusätzlichen Wirkstoffs schließen Pyrethroidverbindungen, wie Permethrin, Phenothrin, Allethrin, Pyrethrin, Prallethrin, Cyphenothrin, Cyfluthrin, Fenvalerat, Fenpropathrin, Transfluthrin, Bifenthrin, Empenthrin, Etofenprox und Silafluofen; Organophosphorverbindungen, wie Fenitrothion, Malathion, Dichlorvos, Tetrachlorvinphos, Fenthion, Chlorpyrifos und Diazinon; Carbamatverbindungen, wie Propoxur, Carbaryl, Metoxadiazon und Fenobucarb; Chitinsyntheseinhibitoren, wie Lufenuron, Chlorfluazuron, Hexaflumuron und Cyromazin; Juvenilhormonanaloga, wie Methopren, Hydropren und Fenoxycarb; N-Phenylpyrazolverbindungen; Schädlingsabwehrmittel, wie N,N-Diethyl-m-toluamid, Limonen, Linalool, Citronellol, Menthol, Menthon, Hinokitiol, Geraniol, Eucalyptol, Indoxacarb, Caran-3,4-diol, Paraben (para-Hydroxybenzoat), PCMX (4-Chlor-3,5-dimethylphenol), Thymol (6-Isopropyl-m-cresol) und Hinkithiol ein.
  • Ferner können die Zusammensetzungen auch Synergisten, wie PBO, 5421, MGK264 und IBTA, zugesetzt aufweisen.
  • Beispiele
  • Die vorliegende Erfindung wird nachstehend weiter im Einzelnen mit den Beispielen erklärt.
  • Formulierungsbeispiel 1
  • Ein Zehntel (0,1) Gramm 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin wird in 2 g Benzylalkohol gelöst und in einen Aerosolbehälter eingebracht. Isopar-G (Exxon Chemicals) wird dann dazu gegeben, so dass die erhaltene Zusammensetzung 20 g beträgt. Nach Anbringen eines Aerosolventils auf den Aerosolbehälter werden 80 g Dimethylether in den Aerosolbehälter gefüllt, um 100 g des erfindungsgemäßen Aerosols herzustellen.
  • Formulierungsbeispiel 2
  • Fünf Hundertstel (0,05) Gramm 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin und 0,05 g (E)-1-Ethinyl-2-methylpent-2-enyl(1R)-cis,trans-chrysanthemat werden in 3 g Ethylalkohol gelöst und das erhaltene Gemisch wird dann in einen Aerosolbehälter eingebracht. Isopar-G (Exxon Chemicals) wird dann zum Gemisch gegeben, so dass die erhaltene Zusammensetzung 20 g beträgt. Nach Anbringen eines Aerosolventils auf den Aerosolbehälter werden 80 g Dimethylether in den Aerosolbehälter gefüllt, um 100 g des erfindungsgemäßen Aerosols herzustellen.
  • Formulierungsbeispiel 3
  • Eine Zusammensetzung wird durch Zusammenmischen von 0,1 g 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin und 1 g Natriumcitrat hergestellt. Entionisiertes Wasser wird dann zur Zusammensetzung gegeben, um 100 g der erfindungsgemäßen Verdünnung herzustellen.
  • Formulierungsbeispiel 4
  • Eine Zusammensetzung wird durch Zusammenmischen von 0,1 g 1-Methyl-2-nitro-3-[3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin, 1 g Citronensäure, 0,1 g Dibutylhydroxytoluol (BHT) und 50 g Ethanol hergestellt. Entionisiertes Wasser wird dann zur Zusammensetzung gegeben, um 100 g der erfindungsgemäßen Verdünnung herzustellen.
  • Testbeispiel 1
  • Ein Zehntel (0,1) Milliliter Acetonlösungen, bestehend aus 0,1 % Gew./Vol. bzw. 0,3 % Gew./Vol. 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin (nachstehend als gegenwärtig verwendete Verbindung bezeichnet), wurden mit einer Pipette auf Wollmousseline getropft. Die Aufbringmengen davon betrugen 25 mg und 75 mg der vorliegenden Verbindung, gleichförmig aufgebracht pro 1 m2 des Wollmousselins. Jeder der Wollmousseline wies eine Höhe von 2 cm und eine Breite von 2 cm auf.
  • Man ließ jeden der erhaltenen Wollmousseline dann trocknen und er wurde auf den Bodenteil eines Kunststoffbehälters aufgebracht. Der Kunststoffbehälter wies ein Volumen von 950 cm3 auf und der obere Teil davon war geöffnet.
  • Zehn (10) Kleidermottenlarven (Tineola bisselliella) im mittleren Stadium wurden dann in den Kunststoffbehälter eingebracht und ein Nylonnetz auf den oberen Teil des Kunststoffbehälters angebracht, um die Öffnung davon abzudecken. Nach 7 Tagen des Befalls bei 25 ± 2°C wurde der Schädlingsfraßschaden auf den Wollmousselinen untersucht. Die Standards für den Schädlingsfraßschaden waren „+++" für schweren Grad des Schädlingsfraßschadens, „++" für einen normalen Grad des Schädlingsfraßschadens, „+" für einen geringeren Grad des Schädlingsfraßschadens und „-" für keinen sichtbaren Schädlingsfraßschaden. Die Tests wurden 5mal wiederholt.
  • Ferner wurde als Kontrolle ein Test unter Verwendung eines Wollmousselins, auf dem keine Zusammensetzung aufgetragen wurde, ähnlich durchgeführt. Die Kontrolle wurde zweimal wiederholt. Die Ergebnisse sind in der nachstehenden Tabelle 1 gezeigt.
  • Vergleichsbeispiel 1
  • Ein Zehntel (0,1) Milliliter Acetonlösungen, bestehend aus 0,1 % Gew./Vol. bzw. 0,3 % Gew./Vol. (E)-1-Ethinyl-2-methylpent-2-enyl-(1R)-cis,trans-chrysanthemat (nachstehend als Vergleichsverbindung 1 bezeichnet), wurden mit einer Pipette auf Wollmousseline getropft. Die Aufbringmengen davon betrugen 25 mg und 75 mg der Vergleichsverbindung 1, gleichförmig aufgebracht pro 1 m2 des Wollmousselins. Jeder der Wollmousseline wies eine Höhe von 2 cm und eine Breite von 2 cm auf.
  • Man ließ jeden der erhaltenen Wollmousseline dann trocknen und er wurde auf den Bodenteil eines Kunststoffbehälters aufgebracht. Der Kunststoffbehälter wies ein Volumen von 950 cm3 auf und der obere Teil davon war geöffnet.
  • Zehn (10) Kleidermottenlarven (Tineola bisselliella) im mittleren Stadium wurden dann in den Kunststoffbehälter eingebracht und ein Nylonnetz auf den oberen Teil des Kunststoffbehälters angebracht, um die Öffnung davon abzudecken. Nach 7 Tagen des Befalls bei 25 ± 2°C wurde der Schädlingsfraßschaden auf den Wollmousselinen untersucht. Die Standards für den Schädlingsfraßschaden waren „+++" für schweren Grad des Schädlingsfraßschadens, „++" für einen normalen Grad des Schädlingsfraßschadens, „+" für einen geringeren Grad des Schädlingsfraßschadens und „-" für keinen sichtbaren Schädlingsfraßschaden. Die Vergleichsexperimente wurden 5mal wiederholt. Die Ergebnisse sind in der nachstehenden Tabelle 1 gezeigt.
  • Tabelle 1
    Figure 00100001
  • Testbeispiel 2
  • Ein Zehntel (0,1) Milliliter Acetonlösungen, bestehend aus 0,1 % Gew./Vol. bzw. 0,3 % Gew./Vol. der vorliegenden Verbindung, wurden mit einer Pipette auf Wollmousseline getropft. Die Aufbringmengen davon betrugen 25 mg und 75 mg der gegenwärtig verwendeten Verbindung, gleichförmig aufgebracht pro 1 m2 des Wollmousselins. Jeder der Wollmousseline wies eine Höhe von 2 cm und eine Breite von 2 cm auf.
  • Jeder der erhaltenen Wollmousseline wurde dann 2 Wochen bei 25 ± 2°C aufbewahrt. Nach den 2 Wochen wurde jeder der Wollmousseline auf den Bodenteil eines Kunststoffbehälters aufgebracht. Der Kunststoffbehälter wies ein Volumen von 950 cm3 auf und der obere Teil davon war geöffnet.
  • Zehn (10) Kleidermottenlarven (Tineola bisselliella) im mittleren Stadium wurden dann in den Kunststoffbehälter eingebracht und ein Nylonnetz auf den oberen Teil des Kunststoffbehälters angebracht, um die Öffnung davon abzudecken. Nach 7 Tagen des Befalls bei 25 ± 2°C wurde der Schädlingsfraßschaden auf den Wollmousselinen untersucht. Die Standards für den Schädlingsfraßschaden waren „+++" für schweren Grad des Schädlingsfraßschadens, „++" für einen normalen Grad des Schädlingsfraßschadens, „+" für einen geringeren Grad des Schädlingsfraßschadens und „" für keinen sichtbaren Schädlingsfraßschaden. Die Tests wurden 5mal wiederholt.
  • Ferner wurde als Kontrolle ein Test unter Verwendung eines Wollmousselins, auf dem keine Zusammensetzung aufgetragen wurde, ähnlich durchgeführt. Die Kontrolle wurde zweimal wiederholt. Die Ergebnisse sind in der nachstehenden Tabelle 2 gezeigt.
  • Vergleichsbeispiel 2
  • Ein Zehntel (0,1) Milliliter Acetonlösungen, bestehend aus 0,1 % Gew./Vol. bzw. 0,3 % Gew./Vol. der Vergleichsbindung 1, wurden mit einer Pipette auf Wollmousseline getropft. Die Aufbringmengen davon betrugen 25 mg und 75 mg der Vergleichsverbindung 1, gleichförmig aufgebracht pro 1 m2 des Wollmousselins. Jeder der Wollmousseline wies eine Höhe von 2 cm und eine Breite von 2 cm auf.
  • Jeder der erhaltenen Wollmousseline wurde dann 2 Wochen bei 25 ± 2°C aufbewahrt. Nach den 2 Wochen wurde jeder der Wollmousseline auf den Bodenteil eines Kunststoffbehälters aufgebracht. Der Kunststoffbehälter wies ein Volumen von 950 cm3 auf und der obere Teil davon war geöffnet.
  • Zehn (10) Kleidermottenlarven (Tineola bisselliella) im mittleren Stadium wurden dann in den Kunststoffbehälter eingebracht und ein Nylonnetz auf den oberen Teil des Kunststoffbehälters angebracht, um die Öffnung davon abzudecken. Nach 7 Tagen des Befalls bei 25 ± 2°C wurde der Schädlingsfraßschaden auf den Wollmousselinen untersucht. Die Standards für den Schädlingsfraßschaden waren „+++" für schweren Grad des Schädlingsfraßschadens, „++" für einen normalen Grad des Schädlingsfraßschadens, „+" für einen geringeren Grad des Schädlingsfraßschadens und „-" für keinen sichtbaren Schädlingsfraßschaden. Die Vergleichsexperimente wurden 5mal wiederholt. Die Ergebnisse sind in der nachstehenden Tabelle 2 gezeigt.
  • Tabelle 2
    Figure 00120001

Claims (5)

  1. Verfahren zur Vermeidung von Schädlingsfraßschaden bei einem Faserprodukt, wobei das Verfahren umfaßt: Aufbringen von 1 mg/m2 bis 5000 mg/m2 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin auf das Faserprodukt, wobei sich die Quadratmeter auf die Fläche des Faserprodukts beziehen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Faserprodukt mindestens ein aus einer Brücke, einem Teppich und einem Stoff ausgewähltes Faserprodukt ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schädling mindestens einer ist, der aus Tinea translucens, Tineola bisselliella, Attagenus unicolor, Anthrenus verbasci, Dermestes maculates und Gibbium aequinoctiale ausgewählt ist.
  4. Verwendung von 1-Methyl-2-nitro-3-[(3-tetrahydrofuryl)methyl]guanidin zur Vermeidung von Schädlingsfraßschaden bei einem Fasermaterial.
  5. Verwendung nach Anspruch 4, wobei der Schädling mindestens einer ist, der aus Tinea translucens, Tineola bisselliella, Attagenus unicolor, Anthrenus verbasci, Dermestes maculates und Gibbium aequinoctiale ausgewählt ist.
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