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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Eisenbahneinheit zum Verbundtransport
Schiene/Straße mit
einer schwenkbaren Tragstruktur, die mit wenigstens einem ihrer
Enden von dem Blockende trennbar ist, um eine geneigte Position
für das
Beladen und Entladen einzunehmen.
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Die
Erfindung bezieht sich insbesondere auf eine solche schwenkbare
Eisenbahntragstruktur, die mit einem Kippträger ausgestattet ist, und das
Beladen, Transportieren und dann das Entladen sowohl von zwei Motorfahrzeugen,
als auch eines Sattelaufliegers auf derselben Eisenbahneinheit ohne
Modifikation derselben gestattet.
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Die
am wenigstens aufwendige Technik zur Ausstattung für einen
Verbundtransport Schiene/Straße
von Sattelaufliegern benutzt die Zugmaschine, um den Sattelauflieger
auf die Eisenbahntragstruktur aufzuladen.
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Diese
trennt sich von dem Wagon in geneigter Lage entsprechend einer Position
des Beladens und des Entladens, in der der Sattelauflieger durch seine
Zugmaschine zugeführt
oder abgezogen wird.
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Aus
Gründen
des Platzbedarfs und der Logistik wird die Zugmaschine von dem Sattelauflieger nach
dem Beladen abgekuppelt und verbleibt auf ihrem Platz oder wird
getrennt in demselben Zug des Verbundtransportes Schiene/Straße mitgeführt.
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Wenn
auch technisch mit anderen Sattelzugschleppern kompatibel gehören die
auf der Schiene zu transportierenden Auflieger nicht immer großen Unternehmen,
die am Bestimmungsort mit ausreichend Zugmaschinen ausgestattet
sind.
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Aus
diesem Grund und aufgrund einfacher ökonomischer Forderungen erweist
es sich als vorteilhaft, die dem Sattelauflieger zugeordnete Zugmaschine
in demselben Zug zu transportieren.
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Ferner
vollzieht sich in bestimmten Fällen nur
ein Abschnitt der Gesamtstrecke unter Zwischenschaltung dieser Züge. Die
Zugmaschine muss auf diesem Teil zwangsläufig mit ihrem Sattelauflieger transportiert
werden.
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Die
neue Technik, der sich die Erfindung verschrieben hat, weist nur
Eisenbahneinheiten auf, die für
den Transport von Sattelaufliegern bestimmt sind. Aus ökonomischen,
technischen und reglementarischen Gründen weisen solche Eisenbahneinheiten nur
eine begrenzte Länge
auf. Ihre Ausbildung ist derart, dass der vordere Überhang
der Sattelauflieger einen der endständigen Radsätze der Eisenbahneinheit überragt.
Aufgrund dieser Tatsache ist die Ladekapazität dieser Eisenbahneinheiten
gerade mal für
den Transport je eines Sattelaufliegers vorgesehen. So würden zwei
Zugfahrzeuge eines Sattelschleppers in der Länge diejenige des Tragbodens der
schwenkbaren Eisenbahntragstruktur überschreiten und könnten folglich
nicht gleichzeitig mit diesem Wagontyp transportiert werden. Da
die Zugmaschinen der Sattelauflieger auf diesen Wagons transportiert
werden müssen,
kann man hiervon jedes Mal nur einen transportieren.
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Diese
Lösung
ist in jeder Hinsicht nicht ökonomisch.
Sie läuft
einer logistischen Optimierung der Züge und der Eisenbahneinheiten
zuwider.
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Die
Zugmaschine kann auch in einem anderen Teil eines aus Spezialwagons
für die
Aufnahme von Zugmaschinen gebildeten Zuges transportiert werden.
Diese Organisation ist wegen der Ungleichheit der zu betreibenden
Eisenbahneinheiten und Eisenbahnkonvois noch weniger befriedigend.
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Darüber hinaus
bedeutet die Entfernung zwischen der Zugmaschine und seinem Sattelauflieger einen
bedeutsamen Zeit- und Energieverlust in den Phasen des Beladens
und Entladens.
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Diese
Entfernung kann vor allem die Zusammenstellung der gelagerten straßentransportablen Einheiten
auf dem Ankunftsterminal komplizieren.
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Die
vorliegende Erfindung hat zum Ziel, alternativ das Beladen, Entladen
und Transportieren sowohl von zwei Zugmaschinen eines Sattelaufliegers, wie
eines Sattelaufliegers auf ein und derselben Eisenbahneinheit zum
Verbundtransport Schiene/Straße,
die für
den Transport eines Sattelaufliegers prädestiniert ist, zu ermöglichen.
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Sie
hat ferner zum Ziel, das Laden und Entladen von zwei Typen von straßentransportablen Lasten
zu vereinfachen, indem der Kippträger, wenn er sich auf dem Boden
befindet, die Funktion einer Standortkennung für die Zugmaschine im Hinblick auf
die präzise
Position der straßentransportablen Last,
die er zuführt
oder für
die Positionierung der Zugmaschine in der Beladestellung, wenn diese selbst
die straßentransportable
Last bildet, übernimmt.
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Diese
Positionierung soll insbesondere, jedes Risiko der Kollision mit
der Eisenbahneinheit zu vermeiden gestatten, wenn sie in Flucht
gebracht ist.
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Die
Erfindung hat gleichermaßen
zum Ziel, sich beim Beladen mit einem Sattelauflieger darüber zu versichern,
dass er sich in richtiger Position befindet, und zwar vor dem Verschwenken
des Verschlusses der Eisenbahneinheit.
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Dank
der Erfindung können
Eisenbahntrageinheiten oder Untereinheiten von Eisenbahntrageinheiten,
die jeweils zum Transport eines Sattelaufliegers vorgesehen sind
und Teil einer schwenkbaren Eisenbahneinheit bilden, jeweils zwei
Motorfahrzeuge, insbesondere zwei Sattelauflieger-Zugmaschinen aufnehmen
und transportieren, und zwar auf derselben Basis des Eisenbahntransportes,
wie diejenige, die einen Sattelauflieger aufnimmt.
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Diese
Eisenbahntransporteinheiten Schiene/Straße werden auf diese Weise bivalent
in ihrer Benutzung, die die Steuerung der Zugkonfigurationen vereinfachen
und die Lenkung ihrer Disponibilität, die Zusammenstellung der
Züge und
die Phasen des Be- und Entladens erleichtern.
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Jede
Eisenbahneinheit, ob sie unabhängig ist
oder Teil einer schwenkbaren Einheit ausmacht, bildet insbesondere
eine Eisenbahntragstruktur, die einen Sattelauflieger, aber auch
wahlweise zwei Zugmaschinen hintereinander aufnehmen kann, und zwar
ohne besondere technische Betriebsschwierigkeiten und ohne die Verwendung
von für
den Transport von Motorfahrzeugen ausgelegten Einheiten erforderlich
zu machen.
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Die
Materialsteuerung und die Logistik des Verbundtransportes Schiene/Straße, aber
auch die der Zusammenstellung für
den Transport einer gegebenen straßentransportablen Last werden
auf diese Weise maßgeblich
verbessert.
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Darüber hinaus
werden dank der Erfindung die Operationen beim Be- und Entladen
schneller, einfacher und präziser
und dennoch sicherer gemacht.
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Das
charakteristische Prinzip der Erfindung betrifft einen an einem
der Enden der Eisenbahntragstruktur vorgesehen Kippträger zum
Aufnehmen und Anheben, der dazu bestimmt ist, die Räder des Hinterachsantriebs
der Zugmaschine, die an diesem Ende angeordnet sind, aufzunehmen,
und sie ausreichend zu neigen, um den Transport von zwei Zugmaschinen
zu erlauben.
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Die
Sicherung des Sattelzapfens des Sattelaufliegers gegen Ausschläge wird
durch ein unabhängiges
Organ, das an der Endstruktur der Eisenbahneinheit vorgesehen ist,
oder durch eine in den Träger
des Kippträgers
integrierte und sich mit diesem anhebende und verlagernde Einrichtung
sichergestellt.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
und den beigefügten Zeichnungen.
Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Gesamtansicht mit zwei Eisenbahneinheiten gemäß der Erfindung, von
denen eine an der anderen Einheit gleichen oder verschiedenen Typs
gelagert ist, um eine gelenkige Eisenbahneinheit zu bilden;
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2 eine
vergrößerte Ansicht
des vorderen Bereichs einer der beiden Eisenbahneinheiten, die die
Trag- und Hubeinheit gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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3–6 verschiedene
perspektivische Ansichten, die den Ablauf beim Laden eines Sattelaufliegers
auf eine schwenkbare Eisenbahntragstruktur wiedergibt;
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7–9 perspektivische
Ansichten, die eine Abfolge beim Laden von zwei Motorfahrzeugen in
Form von Zugmaschinen beim Beladen derselben schwenkbaren Eisenbahntragstruktur
wiedergeben;
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10, 11 vereinfachte
perspektivische Darstellungen, die den isolierten Kippträger mit
seiner transversalen Auflagestruktur in schiefer bzw. in Ansicht
von oben und unten zeigen;
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12 eine
perspektivische Ansicht eines Sattelaufliegers von unten unter Darstellung
der Mittel zum Tragen und Anheben vor Ort;
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13 eine
vergrößerte Darstellung
gemäß 12 in
der Höhe
der vorderen Unterseite des von dem Auflage- und Hubmittel getragenen
Sattelaufliegers;
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14–16 perspektivische
Ansichten, die die Phase beim Zuführen des in der schwenkbaren
Eisenbahntragstruktur zu transversalen Sattelaufliegers und seiner
Unterstützung
an seinem Vorderteil nach dessen in Stellung bringen zeigen;
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17 eine
Profilansicht des an die Zugmaschine angekuppelten Sattelaufliegers,
die die Korrespondenz zwischen dem Sattelzapfen des Sattelaufliegers
und den Schwenklagern zwischen den Armen der transversalen Auflagestruktur
des Kipp- und Auflageträgers wiedergeben;
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18 eine
perspektivische Ansicht der Zugmaschine von hinten in ihrer unteren
Position bei Beginn des Ladevorgangs;
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19 eine
perspektivische Ansicht der Zugmaschine von hinten in ihrer angehobenen Transportposition.
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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Eisenbahneinheit 1 in Form
eines Wagons zur Verwendung im Rahmen des Verbundtransportes Schiene/Straße für den Transport
wahlweise eines Sattelaufliegers 2 oder zweier Motorfahrzeuge,
vorzugsweise zweier Zugmaschinen 3 oder 4 eines
Sattelschleppers.
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Die
Eisenbahntransporteinheit 1 kann beliebigen Typs sein von
dem Moment, wo sie in die geneigte Position bezüglich der Schiene für die Operationen
des Ladens und Entladens verlagert worden ist.
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Sie
kann zwischen zwei endständigen
Rolleinheiten 5 oder 6 mit ein oder mehr Achsen 7 oder 8 platziert
und individualisiert sein oder Teil einer Kippeinheit zum Verbundtransport
Schiene/Straße, z.
B. eines Doppelwagons 9, wie in den 1 bis 3 gezeigt,
bilden.
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Diese
Eisenbahneinheit 1 für
den Verbundtransport Schiene/Straße ist von dem Typ mit einer Eisenbahntragstruktur 10,
die eine straßentransportable
Last, insbesondere einen Sattelauflieger 2 trägt und an
einer zentralen oder versetzten Achse schwenkbar gelagert ist, um
die Phasen des Ladens und Entladens in einer geneigten Position
bezüglich der
Längsachse
des Wagons zu verwirklichen.
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Es
wurde erfindungsgemäß gefunden,
dass diese Eisenbahntragstruktur 10 für eine Straßenlast durch verschiedene
mit der Aufrechterhaltung seiner ursprünglichen Funktion für den Transport
von Sattelschleppern 2 kompatiblen Gestaltungen und Ausstattungen
zwei Motorfahrzeuge, beispielsweise zwei Zugmaschinen 3 und 4 für Sattelauflieger
transportieren konnte, um auf diese Weise für diesen Typ einer Eisenbahneinheit 1,
z. B. eines Wagons, eine Mischnutzung bezüglich der Art der transportierten straßentransportablen
Last vorzusehen.
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Die
Eisenbahneinheit 1 gemäß der Erfindung,
die bereits in zwei älteren
Anmeldungen derselben Anmelderin beschrieben ist, setzt sich gemäß einem
Ausführungsbeispiel
aus folgenden Teilen zusammen.
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Eine
Eisenbahntragstruktur 10 für die straßentransportable Last ruht
mit ihren Enden 11 und 12 auf zwei endständigen Radsätzen 5 und 6 mit
ein oder mehr Achsen 7 und 8.
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Sie
ist beispielsweise an einer zentralen oder exzentrischen oder bis
zu einem ihrer Enden versetzten Achse schwenkbar gelagert oder es
können
auch andere Ausführungsformen
verwirklicht sein, die andere Mittel zur Neigungsverlagerung aufweisen.
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Sie
können
beim Einleiten der Schwenkbewegung entweder eine einzige oder zwei
Zugangsrampen, eine vordere 11 und eine hintere 12 aufweisen.
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Die
Eisenbahntragstruktur 10 ist mit wenigstens einem seiner
Enden 11 oder 12 von wenigstens einer der endständigen Rolleinheiten 5 oder 6,
mit denen sie verbunden ist, durch Mittel zum Verbinden und lösbaren Verriegeln 13 oder 14 trennbar.
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Das
Trennen vollzieht sich vorzugsweise durch eine Hubbewegung und eine
anschließende Schwenkbewegung
in die geneigte Lage bezüglich der
Längsachse
der Eisenbahneinheit 1, z. B. mit Hilfe einer motorisierten
Hub-Schwenkvorrichtung bis zu einer geneigten Lade- und Entladeposition,
in der wenigstens eine Zufahrtsrampe 11 oder 12 der
Eisenbahntragstruktur 10 den Bahnsteig oder eine andere
motorisierte Schwenkeinrichtung, die in den Bahnsteig integriert
und die ihm zugeordnet ist, beispielsweise eine Basis- oder eine
Zufahrtsrampe 15 oder andere Zwischenstrukturen zum Verbinden
oder Freigeben, berührt.
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Diese
Eisenbahntragstrukturen 10 sind zum Transport von motorisierten
Straßenladungen
oder an diese von ihren eigenen Motorfahrzeugen, von der die Straßenladung
trennbar ist, herangebracht werden, bestimmt.
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Ein
geläufiges
Beispiel ist das eines Sattelaufliegers 2, der in das Innere
dieser Eisenbahntragstruktur 10 durch seine Zugmaschine 3 oder 4, die
ihn während
dieser Manöver
drückt
oder zieht, auffährt.
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Eine
Einrichtung zum Begrenzen des Anschlags des Sattelzapfens während des
Transportes, die Gegenstand eines parallelen Schutzes ist, kann an
wenigstens einem der endständigen
Rolleinheiten 5 oder 6 vorgesehen sein.
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Die
vorliegende Erfindung hat eine Verbesserung dieser insbesondere
für den
Transport von Sattelschleppern 2 bestimmten Eisenbahneinheiten 1 zum
Gegenstand, um ihnen zu ermöglichen,
wahlweise eine zu transportierende Straßenlast oder zwei Motorfahrzeuge
und insbesondere Zugmaschinen 3 und 4 des Typs,
wie sie mit Sattelschleppern 2 verbunden sind, aufzunehmen.
Diese auf dem Boden der Eisenbahntragstruktur 10 hintereinander
angeordneten Zugmaschinen 3 und 4 sollten nicht über die
tragende Oberfläche
der Eisenbahntragstruktur 10 hinausragen. Gemäß der Erfindung
ist eine der Zugmaschine 3 oder 4 angehoben, um
an gesamter Ladelänge
zu gewinnen und so den Transport von zwei Zugmaschinen 3 und 4 eines
Sattelschleppers hintereinander zu gestatten.
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Um
dies im Sinne der Erfindung zu erreichen, ist die schwenkbare Eisenbahntrageinheit 10 an
wenigstens einem ihrer Enden 11 oder 12 mit einem
verriegelbaren zwischen zwei Positionen beweglichen Stütz- oder
Auflagemittel versehen, von denen eine die Lade- oder Entladeposition
und die ande re die Transportposition mit einer Funktion zum Festsetzen
der Ladung ist, wobei dieses Mittel gleichermaßen im Fall des Transportes
eines Sattelaufliegers, wie im Falle des Transportes von zwei Zugmaschinen
eines Sattelschleppers dienlich ist.
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Dieses
Mittel, das beispielsweise in Form eines Kippträgers verwirklicht ist, gestattet
es, das Heck des zweiten Sattelschleppers ausreichend anzuheben,
um es zu schaffen, die beiden Zugmaschinen auf derselben Eisenbahneinheit 1,
die für
den Transport von Sattelaufliegers bestimmt ist, unterzubringen,
und zwar dank der angehobenen Position des Hecks der Zugmaschine 4 oberhalb
eines Teils der entsprechenden endständigen Rolleinheiten 5 oder 6.
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Dieses
Mittel erlaubt es ferner, nach dem Verbringen der schwenkbaren Eisenbahntrageinheit 10 in
eine gerade Linie jede Überschneidung
der Straßenlast
und der Endeinheiten 5 oder 6 zu verhindern.
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Es
kann gleichzeitig zum Demarkieren der Position des Sattelschleppers
oder eines anderen Fahrzeugs beim Zusammenwirken auf der Eisenbahneinheit
und ferner die Rolle einer Standortkennung spielen. Dieser Kippträger 17 wird
beispielsweise durch äußere Mittel,
z. B. Spindeln oder andere nicht an Bord befindliche Mittel angetrieben,
beispielsweise durch eine Einrichtung am Bahnsteig, wie die Ladebasis
oder die Zufahrtsrampe 15 oder jedes andere äquivalente
Mittel.
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Es
kann auch vorgesehen sein, die Mittel zum Anheben und die entsprechende
Energieversorgung an Bord mitzuführen.
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Wie
angedeutet, dient der Kippträger 17 auch
als Positionserkennung der Straßenlast
nach ihrem Verbringen in ihre Position während des Ladevorgangs.
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Nachfolgend
wird die prinzipielle Ausführung der
Eisenbahneinheit 1 gemäß der Erfindung
beschrieben.
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Die
schwenkbare Eisenbahntragstruktur 10 weist wenigstens an
ihren Zugangsseiten 11 oder 12 ein Trag- oder
Stützmittel 16 in
Form eines Kippträgers 17 auf,
der beispielsweise an der Eisenbahntragstruktur 10 schwenkbar
gelagert ist, z. B. an jedem der wandseitigen Längsträger, die entlang des oberen
Teils dieser Flankenteile verlaufen.
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Aus
Vereinfachungsgründen
sind die Schwenkachsen nur mit ihren geometrischen Achsen angedeutet.
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Der
Kippträger 17 ist
aus zwei Schwenkhebeln 18, 19 gebildet, die mit
einem ihrer Enden an einer senkrecht zur Längsachse der schwenkbaren Eisenbahntragstruktur 10 verlaufenden
Achse gelagert und z. B. von den oberen Rändern der Flankenteile derselben
getragen sind. Diese Arme 18 und 19 tragen ggf.
pendelnd nach Art einer Gondel, d. h. an endständigen Achsen 20 und 21,
die senkrecht zu den Armen 18 und 19 oder auf
andere Weise verlaufen, eine kontinuierliche oder diskontinuierliche
Querstruktur z. B. als Anschlag 22.
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Wie
noch später
ersichtlich, ist die Querstruktur 22 nicht nennenswert
tragend.
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Die
Schwenkarme 18 und 19 werden in der angehobenen
Stützposition
durch eine Verriegelungseinrichtung (nicht gezeigt) immobilisiert.
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Im
Falle einer durchgehenden Struktur sind die beiden Arme 18 und 19 mechanisch
miteinander durch eine kontinuierliche, transversale Auflagestruktur 22 verbunden.
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Im
Falle einer diskontinuierlichen Struktur handelt es sich um zwei
getrennte, schwenkbare Stützen,
die sich nach innen erstrecken und deren Länge ausreichend ist, um wenigstens
ein Rad an jeder Seite des Hinterachsantriebs der transportierten Zugmaschine
in der angehobenen Position (nicht gezeigte Variante) festzuhalten.
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Die
durchgehende, transversale Auflagestruktur 22 ist aus zwei
Querelementen 23 und 24, z. B. zueinander parallelen
Rohren gebildet, die im Zentrum durch eine Auflage- und Halteplatine 25 in
Form von zwei parallelen Platten 26 und 27 verbunden sind,
die eine zentrale Öffnung
oder Vertiefung 28 zum Aufnehmen und ggf. begrenzten Halten
mittels des Halteperimeters 29 für den Königszapfen oder Bolzen 30 des
transportierten Sattelaufliegers 2 aufweisen.
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Die
Vertiefung 28 gewährleistet
vor allem einen Halt und eine Immobilisierung der Ladung gegenüber Seitenkräften.
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Die
Querrohre 23 und 24 sind in dem den Rändern der
Eisenbahntragstruktur 10 nahen Bereich in einem solchen
Abstand angeordnet, dass sie zwischen sich an beiden Seiten eine
Aufnahme- und Anschlagöffnung 31 und 32 bilden,
in die jeweils das entsprechende Hinterrad 33 oder 34 der
Antriebsachse 35 der Zugmaschine 4 in der angehobenen Position
eintaucht und sich festsetzt. Wenn die Hinterräder 33 und 34 in
ihre entsprechenden Aufnahmeöffnungen 31 und 32 eingegriffen
haben, ist der hintere Bereich der Zugmaschine 4 durch
Festsetzen ausreichend immobilisiert, um angehoben zu werden und
in der Transportposition stabilisiert zu sein.
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Diese
transversale Auflagestruktur 22 ist in den beiden prinzipiellen
Fällen
der in Betracht gezogenen Straßenladungen,
d. h. für
den Transport eines Sattelaufliegers 2 einerseits und für den Transport
von zwei Zugmaschinen 3 und 4 des Sattelaufliegers 2 andererseits
dienlich.
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Im
ersten Fall wird sich die transversale Auflagestruktur 22 des
Kippträgers 17 im
Zentrum der vorderen Unterseite 36 des Sattelaufliegers
anlegen, und zwar unter Wirkung motorischer Mittel, z. B. außerhalb
der Eisenbahneinheit 1, die ein erstes vorderes Festsetzen
vorzugsweise in Verbindung mit einem Festsetzen durch die Stützen 37 und 38 des Sattelaufliegers 2 verwirklicht.
Wenn sich jedes der Hinterräder 33 und 34 der
Zugmaschine zwischen den Querelementen 23 und 24 der
transversalen Auflagestruktur 22 befindet, verläuft die
Querlinie zum Sattelauflieger 2, die den Sattelzapfen 30 durchdringt auf
einem Kreisbogen 39, der von dem Ende jedes Schwenkarms 18 und 19 des
Kippträgers 17 beschrieben
wird, was seine Rolle als Standortkennung bei den Zuführoperationen
des Sattelaufliegers 2 in die schwenkbare Eisenbahntrageinheit,
wenn sich diese auf dem Boden, wie in 17 gezeigt,
befindet, erkennen lässt.
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Ist
der Sattelauflieger einmal festgesetzt, kann man gemäß einer
Variante die Stützen 37 und 38 entlasten,
woraufhin die transversale Auflagestruktur 22 in Auflage-
oder Stützstellung
an der vorderen Unterseite 36 des Sattelaufliegers 2 gelangt.
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Gemäß einer
anderen Variante gewährleisten
die Stützen 37 und 38 grundsätzlich die
Unterstützung
des Sattelaufliegers, so dass die Tragplatine 25 nur einen
sehr kleinen Teil zur Stützkraft
beiträgt.
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Um
die Operationen beim Laden des Sattelaufliegers 2 zu erleichtern,
ist im Rahmen der Erfindung vorgesehen, dass der Boden der schwenkbaren
Eisenbahntragstruktur 10 diesseits des Bereichs, wo sich
die Stützen
des Sattelaufliegers in der Transportposition oder vor den Stützen eine
Stufe oder eine Erhöhung 39 seines
Bodens aufweist ist, dessen Oberseite als Auflage für den hinteren
Teil der vorderen Unterseite 36 des Sattelaufliegers dient,
um das Umlegen der Stützen
beim Laden und Entladen und ggf. beim Transport zu erübrigen.
Diese Erhöhung
gewährleistet
auch ein Festsetzen. Dies ist in 7 erkennbar.
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Im
zweiten Fall nimmt die Zugmaschine 4 nach dem Aufrollen
auf die Rampe oder die Zufahrtsbasis 15, von denen ein
Beispiel in den 7 und 9 gezeigt
ist, derart ihren Platz ein, dass jedes seiner Hinterräder 33 und 34 zwischen
die Querrohre 23 und 24 der querverlaufenden Auflagestruktur 22 gelangt.
Diese wird dann nach oben gekippt, wobei im Laufe dieser Bewegung
die Querrohre 23 und 24 entlang der Hinterräder in der
Keilöffnung
der Räder bis
zu einer durch den Abstand der Enden der Querelemente 23 und 24 vorgegebenen
Keiltiefe hochfahren.
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Wie
angedeutet, kann die querverlaufende Auflagestruktur 22 diskontinuierlich
sein. Sie ist in diesem Fall an jeder Seite in Form von zwei Rohrstutzen
ausgebildet, die von den Enden der Arme getragen sind und, wie zuvor
beschrieben, dazu bestimmt sind, die Hinterräder 33 und 34 der
Zugmaschine aufzunehmen. Jeder dieser Rohrstutzen weist ein freies Ende
auf, wo sich ein sie verbindendes Endrohr befindet, um eine Öffnung mit
vorbestimmtem Perimeter zu bilden bzw. auf diese Weise einen sogenannten
Fangkorb (nicht gezeigte Ausführung)
zu erzeugen.
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Das
Prinzip der Immobilisierung der Hinterräder der Zugmaschine bleibt
derselbe. Bei Beginn des Anhebens beginnt die transversale Auflagestruktur
die Hinterräder 33 und 34 der
Zugmaschine festsetzen und sorgt für eine ausreichende Verankerung für den Transport.
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Im
weiteren Verlauf der Hub-Kippbewegung wird das Heck der Zugmaschine 4 bis
in seine angehobene Transportstellung verbracht.
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Es
muss angemerkt werden, dass das Hochkippen des Hecks der Zugmaschine 4 es
erlaubt, sie in eine ausreichend zur Kabine hin geneigte Position zu
bringen, damit sie beim Ausfluchten mit der Eisenbahntragstruktur 10 nicht
mit den oberen Strukturen der entsprechenden Endeinheiten 5 oder 6 dieser
Eisenbahneinheit 1 kollidiert, die eine größere Bauhöhe haben
als das Bodenniveau der schwenkbaren Eisenbahntragstruktur 10,
auf der die Vorderräder
der Zugmaschine 4 ruhen.
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Die
Front des Sattelaufliegers 2 überschneidet sich natürlich nicht
mit den oberen Endstrukturen 5 oder 6 aufgrund
der Höhe
des vorderen Chassis über
dem Boden vermindert um den Königszapfen oder
Kupplungsbolzen 30 und die Dicke der querverlaufenden Auflagestruktur 22.
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An
dieser Stelle muss die Wichtigkeit dieses Kippträgers 17 im Moment
des Ladens und Entladens betont werden.
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Die
transversale Auflagestruktur 22 des Kippträgers 17 ruht
auf dem Boden des Bahnsteigs oder auf einer Rampe oder einer Zufahrtsbasis 15 des
Bahnsteigs, wie sie häufig
beim Beladen und Entladen am Bahnsteig während der Zufahrtsmanöver benutzt
werden.
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Beim
Zuführen
des Sattelaufliegers 2, das in Vorwärts- oder Rückwärtsfahrt geschieht, überfahren die
Hinterräder 33 und 34 der
Zugmaschine die ersten Rohrelemente 23 und bewirken einen
vom Fahrzeuglenker wahrzunehmenden und leicht identifizierbaren
Ausschlag der Aufhängungen.
Es handelt sich um ein Signal der Positionskennung. Der Fahrzeuglenker
weiß,
dass der Sattelauflieger 2 die richtige Position für das Festsetzen
und den Transport erreicht hat.
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In
analoger Weise wird beim Laden der zweiten Zugmaschine 4 in
Vorwärtsfahrt
auf die schwenkbare Eisenbahnstruktur das Überfahren des ersten Querrohrs 23 als
Signal für
die Standortkennung dienen.
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Der
Sattelauflieger kann dann abgekuppelt und auf seinen Stützen 37 und 38 oder
auf der Erhöhung 39 des
Bodens der Eisenbahntragstruktur 20 abgestellt werden.
Im Fall des Transportes der zweiten Zugmaschine, die in der anderen
Richtung einfährt
und in dieser Position festgesetzt wird, kann diese so verbleiben,
da sie sich in ihrer Ladeposition befindet.
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Es
wird auch jeder zusätzliche
Gewinn durch diese transversale Auflagestruktur 22 verständlich, die
auch zur Kennung für
die Ladeposition auf dem Boden dient.
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Es
ist ein zusätzlicher
Vorteil beim Laden und Entladen von Sattelaufliegern 2 festzustellen,
der darin besteht, dass der Kippträger 17 mit seiner
Stütz- und
Kippfunktion es ermöglicht,
den Sattelauflieger 2 zu stützen oder leicht anzuheben
und ihn nach Entriegeln der Arme 18 und 19 des
Kippträgers 17 nach seinem
Aufladen auf die Eisenbahntragstruktur 10 festzusetzen
und zu stützen,
d. h. ihn zu verankern, bevor die schwenkbare Eisenbahnstruktur 10 mit
den Endeinheiten 5 oder 6 der Eisenbahneinheit 1 verbunden
wird.
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Man
kann so das Stauen und das anschließende Entlasten, Einziehen
oder Einklappen der Stützen 37 und 38 vor
dem Verbinden der Eisenbahntragstruktur 10 mit den Endeinheiten 5 oder 6 der
Eisenbahneinheit 1 erkennen. Es ist ferner zusätzlich erkennbar,
dass der Sattelauflieger am richtigen Ort arretiert ist.
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Im
Falle einer Erhöhung 39 des
Bodens der Eisenbahntragstruktur 10 kann sich die Verwendung von
Stützen
erübrigen.
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Es
können
wohlgemerkt auch die Stützen zum
Tragen des Sattelaufliegers in seiner Transportposition verwendet
werden.
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Diese
Eisenbahneinheit 1 für
den kombinierten Transport Schiene/Straße kann auch zum Transportieren
von zwei Zugmaschinen 3 und 4 eines Sattelaufliegers
oder von Motorfahrzeugen, deren Länge identisch oder sehr nahe
kommt, dienen.
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Das
erste Motorfahrzeug, z. B. die erste Zugmaschine 3, wird
sich in der Transportlage flach auf dem Boden und dem hinteren Teil
der Eisenbahntragstruktur 10, die für das Laden schräg angeordnet ist,
befinden.
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Es
folgt die zweite Zugmaschine 4, deren Heckantrieb 35 sich
gerade vor der Verankerungszone, die sich beispielsweise im Anschluss
an eine Zufahrtsbasis oder der Zufahrtsrampe 15 oder jedes
anderen geeigneten Mittels am Bahnsteig befindet, platzieren muss.
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Um
dies zu bewerkstelligen, können
die Querelemente 23 und 24 der transversalen Auflagestruktur 22 des
Kippträgers 17 von
dem Volumen der Basis oder der Zufahrtsrampe 15 oder dergleichen leicht
umfasst sein, wenn sich der Kippträger in seiner unteren Position
befindet, doch sie ragen dabei teilweise vor.
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Nachdem
die zweite Zugmaschine 4 in Position gebracht ist, so daß sich die
Räder 33 und 34 seines
Heckantriebs 35 zwischen den Querelementen 23 und 24 der
transversalen Auflagestruktur 22 festsetzen, wird der Kippträger 17 angehoben
bis zu seiner Transportposition, d. h. derjenigen, die das Verbinden
der schwenkbaren Trageinheit mit den hinteren Einheiten 5 oder 6 der
Eisenbahneinheit 1 ohne technische Beeinträchtigung,
noch Überschneidungen
ermöglicht.
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Diese
geneigte Transportposition gestattet es, an die Stelle eines Sattelaufliegers
und zwar auf derselben Eisenbahneinheit als straßentransportable Last eine
Einheit aus zwei Zugmaschinen 3 und 4 unterzubringen,
ohne andere technische Nutzungsanpassungen und mit einer großen Bedienungserleichterung.
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Gemäß einer
Variante wird im Falle der Beladung mit einem Sattelauflieger 2,
dessen Unterseite 36 des vorderen Chassis' durch die zentrale
Auflage, die durch die zentrale Trag- und Halteplatine 25 der transversalen
Auflagestruktur 22 des Kippträgers gebildet ist, untergriffen,
um die Stützen 37 und 38 des Sattelaufliegers 2 zu
entlasten oder einzufahren und den Sattelzapfen 30 zu schützen und
ggf. zu fixieren.
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Zur
Vervollständigung
wird folgendes präzisiert.
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Wenn
der Sattelauflieger 2 oder die zweite Zugmaschine 4 aufgeladen
ist, werden die Arme 18 und 19 des Kippträgers 17 angehoben
und es wird die gesamte Transportvorrichtung verriegelt, und zwar
wenn sich die Eisenbahntragstruktur 10 noch in geneigter
Position befindet.
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Die
Betätigung
des Kippträgers 17 erfolgt vorzugsweise
durch Antriebsmittel, die einen Teil der Infrastruktur, d. h. der
Installationen am Bahnsteig bilden.
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Es
ist leicht eine Anpassung an verschiedene Höhen der vorderen Unterseite 36 der
existierenden unterschiedlichen Typen von Sattelaufliegern 2 möglich.
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Während des
Transportes kommt der wesentliche Teil der vertikalen Stützkräfte aus
den Stützen 37 und 38,
während
die transversale Auflagestruktur 22 nur eine sekundäre Auflagefunktion
spielt.
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Eine
einzige Eisenbahneinheit 21 ermöglicht den Transport von zwei
Typen von straßentransportabeln
Lasten.
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Man
ist nicht gezwungen, Wagons mit größerer Länge für den Transport der Zugmaschinen
bereitzustellen, was die Ausnutzung des Systems auf kompatible Straßen beschränken würde.
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Die
straßentransportablen
Last wird nach dem Beladen in der geneigten Position von der Auflagestruktur
durch Verriegeln derselben in Position gesichert.
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Die
Erfindung bezieht sich weiterhin auf ein Verfahren zum Laden und
Entladen einer oder mehrere straßentransportabler Lasten in
einer Eisenbahneinheit, wie sie eingangs der Beschreibung definiert
worden ist.
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Die
Eisenbahneinheit 1 wird durch Freigeben der Verbindungsmittel
und Schwenken der Eisenbahntragstruktur 10 geteilt, bis
zum Kontakt eines ihrer Enden 11 oder 12 mit dem
Boden des Bahnsteigs oder einer Rampe oder einer Zufahrtsbasis 15,
die auf dem Bahnsteig angeordnet oder fixiert ist.
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Die
transversalene Auflagestruktur 22 des Kippträgers 17 wird
auf den Boden des Bahnsteigs oder in Kontakt mit den Strukturen
der Rampe oder der Zufahrtsbasis 15 verbracht.
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Ein
Sattelauflieger 2 wird von einer Zugmaschine 3 oder 4 in
Vorwärts-
oder Rückwärtsfahrt
gegen die Eisenbahntragstruktur 10 gezogen oder gedrückt, in
die er über
ein Zufahrtsende 11 oder 12 eintritt und dabei
die auf dem Boden oder der Rampe oder der Zufahrtsbasis 15 platzierte,
querverlaufende Anschlagsstruktur 22 überfährt.
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Wenn
der Sattelauflieger 2 vollständig eingefahren ist, befindet
sich der Heckantrieb der Zugmaschine 3 oder 4 oberhalb
des Punktes, an dem die Hinterräder 33 und 34 die
querverlaufende Auflagestruktur 22 überfahren. Der Fahrzeuglenker
verfolgt die Bewegung und wird, sobald er die für das Überfahren der Räder hinter
das erste Querelement 23 der Auflagestruktur 22 charakteristische
Erschütterung
wahrnimmt, sich auf das Anhalten der Zugmaschine unmittelbar nach
diesem Überfahren,
d. h. in dem Moment, wo sich die Hinterräder gerade zwischen den beiden
Querelementen 23 und 24 der transversalen Auflagestruktur 22 befinden,
einstellen.
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Nachdem
es sich um eine Positionskennung handelt, weiß er, dass sich nun der Sattelauflieger
in einer korrekten Position für
die abschließenden
Operationen des Beladens und für
den Transport befindet.
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Die
Stützen 37 und 38 des
Sattelaufliegers 2 sind abgelassen oder man verwendet die
Erhöhung 39 des
Bodens, man entspannt die Aufhängungen der
Zugmaschine und der Sattelauflieger kann von seiner Zugmaschine
abgekuppelt werden, um auf seinen Rädern und den Stützen oder
auf seinen Rädern
und der Erhöhung 39 des
Bodens aufzuliegen.
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Der
Kippträger 17 wird
nun betätigt,
um ihn nach oben zu kippen. Aufgrund seiner Funktion als Standortkennung
wird die querverlaufende Auflagestruktur 22 gegen die vordere
Unterseite des Sattelaufliegers anlegen in einer Position derart,
dass die Aufnahme- und Haltevertiefung 28 den Sattelbolzen 30 umfasst.
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Diese
transversale Auflagestruktur 22 ist gegen die Unterseite 36 des
Sattelaufliegers gehalten, und zwar mehr oder weniger stark unter
der Wirkung der Schwenkarme 18 und 19 des Kippträgers 17.
Es ist eine einfache Festsetzung vorgesehen, denn die entspricht
unter gewissen Bedingungen der Beladung, unter denen die Stützen ganz
oder im Wesentlichen die vertikalen Kräfte aufnehmen. In bestimmten
Fällen
kann eine aktive Stützung
bevorzugt sein, bei der das Vorderteil des Sattelaufliegers ganz
oder teilweise von dem Zwischenträger 17 getragen ist, und
zwar um die Stützen 37 und 38 zu
entlasten und die Stabilität
der Last zu verbessern zur stärkeren Ausnutzung
eines Verankerungseffektes.
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Die
transversale Auflagestruktur 22 wird in dieser Stellung
immobilisiert durch Verriegeln und zwar unabhängig davon, ob die Stützen 37 und 38 in ihrer
Stützposition
bleiben oder eingezogen oder eingeklappt sind.
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Nach
einem eventuellen Verzurren durch andere Mittel sind die Ladeoperationen
beendet. Die Eisenbahntragstruktur 10 wird verschwenkt,
um sie in Flucht in ihre Transportposition zu bringen. Nach dem
Herstellen der Verbindung zwischen dieser Tragstruktur mit der oder
den Endanordnungen 5 oder 6 ist die Transport-Eisenbahneinheit 1 zur
Abfahrt bereit.
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Das
Entladen geschieht in umgekehrter Reihenfolge.
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Das
Laden von Zugmaschinen 3 und 4 erfolgt in einer
etwas abweichenden Form.
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Nach
dem Trennen werden die Zufahrtsenden 11 oder 12 der
Eisenbahntragstruktur 10 zum Boden des Bahnsteigs oder
einer Rampe oder einer Zufahrtsbasis 15 geneigt und fährt die
erste Zugmaschine 3 auf den Boden der Eisenbahntragstruktur 10 bis
zu einer maximalen Endposition. Nach dem Immobilisieren und Verzurren
der erste Zugmaschine tritt die zweite Zugmaschine in Vorwärtsfahrt
in die Eisenbahntragstruktur ein.
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Wenn
der Fahrer das Überfahren
des ersten Elementes 23 der transversalen Auflagestruktur 22, die
sich wie zuvor auf dem Boden des Bahnsteigs oder auf einer Basis
oder einer Zufahrtsrampe 15 befindet, wahrnimmt, hält er die
Zugmaschine unmittelbar in einer Position an, in der sich die Hinterräder 33 und 34 zwischen
den Querelementen 23 und 24 der querverlaufenden
Auflagestruktur 22 befinden. Er verlässt die Zugmaschine, ggf. unter
Festsetzen der Bremsen.
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Der
Kippträger 17 wird
in Hubbewegung versetzt. Im Laufe dieser Bewegung werden die Hinterräder 33 und 34 durch
das Anheben der Querelemente 23 und 24 festgesetzt
und weiter angehoben, bis zu einer ausreichenden Höhe, um sich
nicht mit den oberen Strukturen der entsprechenden hinteren Baueinheiten 5 oder 6 zu überschneiden.
Der Kippträger 17 wird
in dieser Position verriegelt.
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Die
zweite Zugmaschine ist auf diese Weise an ihren Hinterrädern 33 und 34 durch
die Querelemente 23 und 24 der querverlaufenden
Auflagestruktur 22 durch Festsetzen immobilisiert.
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Aufgrund
des Eigengewichtes der Zugmaschine 4 erweist sich diese
Festsetzung bereits als bedeutsam. Es ist aus Sicherheitsgründen möglich, eine
Verzurrung oder im Bedarfsfall eine andere Verriegelung vorzusehen.
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Die
Eisenbahneinheit wird wieder geschlossen, indem die Eisenbahntragstruktur 10 verschwenkt
und mit ihren En den 11 oder 12 mit der Einheit
oder den Endeinheiten 5 oder 6 verbinden wird. Die
Eisenbahneinheit ist dann abfahrtbereit.
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Das
in umgekehrter Reihenfolge ablaufende Entladen braucht nicht besonders
beschrieben zu werden.