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DE60105578T2 - Elektrische zahnbürste mit auswechselbarem kopfteil - Google Patents

Elektrische zahnbürste mit auswechselbarem kopfteil Download PDF

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DE60105578T2
DE60105578T2 DE60105578T DE60105578T DE60105578T2 DE 60105578 T2 DE60105578 T2 DE 60105578T2 DE 60105578 T DE60105578 T DE 60105578T DE 60105578 T DE60105578 T DE 60105578T DE 60105578 T2 DE60105578 T2 DE 60105578T2
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DE
Germany
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end surface
head section
plug part
socket
plug
Prior art date
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DE60105578T
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Hans Krämer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH and Co KG
Original Assignee
GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH and Co KG
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Publication of DE60105578T2 publication Critical patent/DE60105578T2/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C17/00Devices for cleaning, polishing, rinsing or drying teeth, teeth cavities or prostheses; Saliva removers; Dental appliances for receiving spittle
    • A61C17/16Power-driven cleaning or polishing devices
    • A61C17/22Power-driven cleaning or polishing devices with brushes, cushions, cups, or the like
    • A61C17/222Brush body details, e.g. the shape thereof or connection to handle
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Description

  • Diese Erfindung betrifft Zahnbürsten. Insbesondere betrifft die Erfindung elektrische Zahnbürsten, welche einen Handgriff aufweisen, der einen elektrischen Antriebsmotor beinhaltet. Der Griff ist mit einem austauschbaren Kopfabschnitt in Eingriff bringbar, welcher an einem Ende einen antreibbaren Zahnbürstenkopf und einen Körper auf hat, welcher Übertragungsmittel beinhaltet, mittels derer der Motor in dem Griff mit der Bürste verbunden werden kann, dies alles ist angeordnet entlang einer Längsrichtung vom Kopf zum Griff. Normalerweise hat der Kopfabschnitt an seinem der Bürste gegenüberliegenden Ende einen männlichen Steckeingriffsteil, und der Griff ist mit einem weiblichen Eingriffssockel versehen, mit welchem dieser Steckeingriffsteil in Eingriff geraten kann. Ein solcher Steckeingriffsteil und Sockel weisen herkömmlicherweise auch eine Antriebsverbindung auf, durch welche das Übertragungsmittel mit dem Motor verbunden werden kann. Die Erfindung betrifft speziell ein Verbindungsmittel zwischen einem solchen austauschbaren Kopfabschnitt und einem Griff.
  • Elektrische Zahnbürsten mit diesem allgemeinen Aufbau sind bekannt, siehe beispielsweise die US-A-6 021 538, GB-A-2 228 861, US-A-4 827 552, EP-A-0 500 537 (= US-A-5 289 604), um nur einige zu nennen. Die US-A-3 551 932, die als Grundlage für den Oberbegriff des Anspruches 1 dient, offenbart eine elektrische Zahnbürste, bei der der Halsabschnitt des Bürstenkopfes in eine Buches bzw. Sockel in dem Griff passt. Der Hals wird in dem Sockel mittels einer konvexen Vertiefung gehalten, die sich an der Seite des Halses befindet und die in Eingriff mit einer entsprechend geformten konkaven Vertiefung an der Sockelseite schnappt. Es ist wünschenswert, ein sicheres, aber austauschbares Verbindungsmittel zwischen dem Griff und dem Kopfabschnitt zu haben, welches die Möglichkeit des Verbindens des Kopfabschnitts mit dem Griff in einer eindeutigen vorbestimmten Ausrichtung zulässt, so dass die Borsten für den Gebrauch richtig angeordnet sind.
  • Es ist eine Aufgabe dieser Erfindung, einen austauschbaren Kopfabschnitt für eine elektrisch betriebene Zahnbürste nach Anspruch 1 vorzusehen. Andere Aufgaben werden aus der Beschreibung deutlich.
  • Gemäß dieser Erfindung wird eine elektrische Zahnbürste geschaffen, die folgendes aufweist:
    einen Griff, welcher einen elektrischen Antriebsmotor beinhaltet und welcher einen Eingriffssockel für einen Kopfabschnitt hat;
    einen austauschbaren Kopfabschnitt, welcher einen antreibbaren Zahnbürstenkopf sowie einen Steckerteil hat, welcher mit dem Sockel in Eingriff bringbar ist, wobei der Steckerteil eine Endfläche hat, welche, wenn der Steckerteil mit dem Sockel in Eingriff ist, im Wesentlichen in Richtung des Griffs zeigt, und der Sockel eine Endfläche hat, welche im Wesentlichen in Richtung des Kopfes zeigt; wobei die Endfläche des Steckerteils elastisch verformbar ist in Griff-Kopf-Richtung unter dem Einfluss von Druck, welcher in Längsrichtung auf die Endfläche aufgebracht wird, und wobei entweder die Endfläche des Steckerteils oder die Endfläche des Sockels eine Wölbung bzw. Konkavität hat, welche entlang der Kopf-Griff-Richtung hervorsteht, und das andere Element eine Austiefung bzw. Konvexität hat, welche die Wölbung aufnimmt, wenn der Steckerteil mit dem Sockel in Eingriff ist.
  • Der erfindungsgemäße Aufbau erleichtert das in Eingriff bringen des Kopfabschnitts mit dem Griff, da die Wölbung und die Austiefung in Eingriff gelangen, wobei die Wölbung nur dann richtig in der Austiefung aufgenommen wird, wenn der Steckerteil und der Sockel, d. h. der Kopfabschnitt und der Griff, in einer eindeutig definierten Ausrichtung relativ zueinander sind. Geeigneterweise ist diese Ausrichtung eine korrekte Ausrichtung für die Verwendung der Zahnbürste.
  • Der Kopfabschnitt ist normalerweise ein länglicher Aufbau, welcher den antreibbaren Zahnbürstenkopf an einem Ende hat und einen Steckerendteil, welcher mit dem Sockel in Eingriff bringbar ist, an dem gegenüberliegenden Ende. Der längliche Aufbau kann eine Antriebswelle beinhalten, um den Motor mit den antreibbaren Kopf zu verbinden, und die Antriebswelle kann an dem dem Kopf gegenüberliegenden Ende in ein Verbindungsteil münden, um die Verbindung mit dem Antriebsmotor zu erleichtern. Der Sockel kann beispielsweise einen Achsschenkel beinhalten, der mit dieser Antriebswelle verbindbar ist. Der Steckerteil des Kopfabschnitts, welcher mit dem Sockel in Eingriff bringbar ist, hat geeigneterweise die Form eines hohlen, röhrenförmigen, vorzugsweise im Wesentlichen zylindrischen Körpers, definiert durch eine Körperwand und mit einer Endfläche, welche in Richtung des Griffs zeigt, vorzugsweise im Wesentlichen senkrecht zu der Längenrichtung des Körpers.
  • Der Sockel kann innen im Wesentlichen der äußeren Gestalt und den Abmessungen des Steckerteils des Kopfabschnitts entsprechen, und beispielsweise ist die Endfläche des Sockels, welche in Richtung des Kopfes zeigt, vorzugsweise auch im Wesentlichen senkrecht zu der Längsrichtung.
  • In einer ersten Ausgestaltung ist die Wölbung an der Endfläche des Steckerteils, und die Austiefung ist in der Endfläche des Sockels.
  • In einer zweiten Ausgestaltung ist die Austiefung in der Endfläche des Steckerteils, und die Wölbung ist in der Endfläche des Sockels.
  • Die Endfläche des Steckerteils des Kopfabschnitts kann auf verschiedene Art und Weise elastisch verformbar sein. Beispielsweise kann die Körperwand angrenzend an die Endfläche einen längselastischen, flexiblen Aufbau aufweisen, beispielsweise kann sie Teile aus einem elastischen Material, beispielsweise einem Gummimaterial, oder eine flexible elastische Faltenbalgstruktur aufweisen.
  • Erfindungsgemäß ist die Endfläche des Steckerteils des Kopfabschnitts elastisch verformbar gemacht mittels einer an die Endfläche angrenzenden Öffnung, welche vollständig durch die Wand hindurchtritt und welche begrenzt ist durch einen elastisch flexiblen Brückenteil, welcher die Öffnung teilweise oder vorzugsweise vollständig an der an die Endfläche angrenzenden Seite der Öffnung überbrückt, wobei eine Fläche des Brückenteils eine Endfläche des Steckerteils des Kopfabschnitts, beispielsweise des röhrenförmigen Körpers, ist, und wobei der Brückenteil elastisch biegbar ist, und wobei die Wölbung in der ersten Ausgestaltung oder die Austiefung in der zweiten Ausgestaltung an der Endfläche des Brückenteils liegt.
  • Eine solche Öffnung kann die Form eines Schlitzes in der Wand des röhrenförmigen Körpers haben. Ein solcher Schlitz kann im Wesentlichen parallelseitig ausgestaltet sein und ist typischerweise rechteckig über zumindest einen Teil seiner Länge, wobei seine Längenrichtung in Umfangsrichtung des Steckerteils, beispielsweise des röhrenförmigen Körpers, liegt. Eine der langen Seiten eines solchen rechteckigen Schlitzes ist vorzugsweise parallel zu der Endfläche des Kopfabschnitts und weist den Brückenteil auf.
  • In geeigneter Weise liegen die Endflächen des Steckerteils bzw. des Sockels im Wesentlichen in einer Ebene, und die Wölbung hat die Form eines wohldefinierten Vorsprungs aus der Ebene, in welcher die Endfläche des Steckerteils bzw. des Sockels liegt, und die Austiefung hat die Form eines wohldefinierten Hohlraums in der Ebene, in welcher die Endfläche des Steckerteils bzw. des Sockels liegt. Der Vorsprung an der Endfläche des Steckerteils des Kopfabschnitts in der ersten Ausgestaltung bzw. des Sockels in der zweiten Ausgestaltung kann beispielsweise eine kleine Erhebung mit geneigten Seitenflächen sein, beispielsweise eine im Wesentlichen halbkugelförmige oder konische Erhebung. Alternativ kann die Endfläche des Steckers eine hervorstehende, überstehende, zum Beispiel V-profilartige Endfläche haben.
  • Die Austiefung in der Endfläche des Sockels bzw. des Steckerteils des Kopfabschnitts kann in Gestalt und Lage im Wesentlichen der Wölbung an der Endfläche des Kopfabschnitts bzw. des Sockels entsprechen. Eine Wölbung in Form einer kleinen Erhebung wie oben beschrieben und eine entsprechend geformten Austiefung können den Eingriff des Steckers mit dem Sockel in einer präzisen Ausrichtung ermöglichen.
  • Daher ist in einer ersten bevorzugten Ausführungsform der elektrischen Zahnbürste gemäß der Erfindung der Kopfabschnitt ein länglicher Aufbau mit dem antreibbaren Zahnbürstenkopf an einem Ende und mit einem Steckerendteil an dem anderen Ende, welcher mit dem Sockel in Eingriff bringbar ist. Der Steckerteil des Kopfabschnitts, welcher mit dem Sockel in Eingriff bringbar ist, hat die Form eines hohlen, röhrenförmigen Körpers mit einer Endfläche, welche in die Richtung des Griffs zeigt, und er ist definiert durch eine Körperwand. Ein Vorsprung befindet sich an der Endfläche des Steckerteils, und eine Austiefung befindet sich in der Endfläche des Sockels. Eine Öffnung ist angrenzend an die Endfläche angeordnet, erstreckt sich vollständig durch die Körperwand und ist begrenzt durch einen elastisch flexiblen Brückenteil, welcher die Öffnung an der an die Endfläche angrenzenden Seite der Öffnung überbrückt, wobei eine Fläche des Brückenteils eine Fläche des Steckerteils des Kopfabschnitts ist, und der Vorsprung befindet sich an der Endfläche des Brückenteils.
  • In einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der elektrischen Zahnbürste gemäß der Erfindung ist der Kopfabschnitt ein länglicher Aufbau mit dem antreibbaren Zahnbürstenkopf an einem Ende und einem Steckerendteil an dem anderen Ende, welcher mit dem Sockel in Eingriff bringbar ist. Der Steckerteil des Kopfabschnitts, welcher mit dem Sockel in Eingriff bringbar ist, hat die Form eines hohlen, röhrenförmigen Körpers mit einer Endfläche, welche in Richtung des Griffs zeigt, und er ist definiert durch eine Körperwand. Der Vorsprung befindet sich an der Endfläche des Sockels, und die Austiefung befindet sich in der Endfläche des Sockels. Eine Öffnung ist angrenzend and die Endfläche angeordnet, erstreckt sich vollständig durch die Körperwand und ist begrenzt durch einen elastisch flexiblen Brückenteil, welcher die Öffnung an der an die Endfläche angrenzenden Seite der Öffnung überbrückt, wobei eine Fläche des Brückenteils eine Endfläche des Steckerteils des Kopfabschnitts ist und wobei die Austiefung in der Endfläche des Brückenteils liegt.
  • Wenn der Steckerteil des Kopfabschnitts mit dem Sockel in Eingriff ist, können die entsprechenden Endflächen nahe aneinander liegen und stehen vorzugsweise in Kontakt.
  • Der Steckerteil des Kopfabschnitts und der Sockel können mit Eingriffselementen versehen sein, um eine sichere Verriegelung, aber einen lösbaren Eingriff des Steckerteils zu erleichtern und so des Kopfabschnitts mit dem Sockel, und diese Eingriffselemente können unter anderem eine Schraubenverbindung oder eine Schnappverbindung bilden. Die Eingriffselemente können allgemein bekannten Eingriffselementen entsprechen.
  • Bevorzugt wird eine Bajonett-Verbindung. Eine Bajonett-Verbindung ist eine bekannte Art der Verbindung, in welcher beispielsweise ein Steckerteil längs in einen aufnehmenden Sockel eingeführt wird, und die angrenzenden Flächen des Steckerteils und des Sockels sind mit Eingriffsteilen versehen, welche bei der relativen Drehung des Steckerteils und des Sockels in Eingriff gelangen. Normalerweise weisen die Eingriffsteile einer Bajonett-Verbindung Paare von Anschlägen auf, wobei ein Teil des Paars bei der Drehung von hinten gegen das andere anstößt, um ein Entfernen des Steckers aus dem Sockel in Längsrichtung zu verhindern. Wenn eine Bajonett-Verbindung verwendet wird, dann ist der oben genannte in Längsrichtung elastisch flexible Aufbau, beispielsweise die Öffnung in Längsrichtung zwischen der Endfläche des Steckerteils des Kopfabschnitts und den Eingriffsteilen des Steckerteils angeordnet.
  • In der zweiten Ausgestaltung, d. h. in der Ausgestaltung, in der die Austiefung in der Endfläche des Endteils des Kopfabschnitts angeordnet ist, ist es bevorzugt, dass ein Teil der Endfläche des Steckerteils angrenzend an die Austiefung, z. B. in Umfangsrichtung angrenzend an die Austiefung, welche vorzugsweise einen Teil des Brückenteils aufweist, eine Rampenfläche aufweist, d. h. eine ausgerichtete Fläche hat und eine geneigte Ausrichtung, d. h. nicht senkrecht, relativ zur Endfläche des Sockels und demzufolge auch zur Längsrichtung. Vorzugsweise beinhaltet die Endfläche des Steckerteils einen konkaven Bereich, und die Rampenfläche bildet einen Teil eines solchen konkaven Bereichs der Endfläche des Steckerteils. Ein solcher Aufbau erleichtert das Einführen des Steckerteils in den Sockel, da die Endflächen des Steckerteils und des Sockels einander kontaktieren, wobei aber die Wölbung an der Endfläche des Sockels in einen Zwischenraum zwischen der Endfläche des Steckerteils und dem Endteil des Sockels passt, begrenzt durch den konkaven Bereich, beispielsweise wo die geneigte Fläche sich von der Endfläche des Sockels aus verbreitert. Eine relative Drehung des Steckerteils und des Sockels, beispielsweise, um die Bajonett-Verbindungsteile in Eingriff zu bringen, kann dann die Rampenfläche über die Wölbung bringen, und wenn die Rampenfläche einen Teil des Brückenteils aufweist, kann dies folglich dazu führen, dass sich der Brückenteil elastisch verformt, wenn er über die Wölbung hinübergeführt wird. Eine weitere Drehung verursacht dann, dass die Austiefung die Wölbung aufnimmt, und der Brückenteil kann elastisch in seine ursprüngliche Gestalt hinter die Wölbung zurückschnappen.
  • Die vorliegende Erfindung schafft eine vorteilhafte Verbindung zwischen dem Kopfabschnitt und dem Griff in der folgenden Weise. Wenn der Steckerteil in den Sockel eingeführt ist, kann es sein, dass sich der Kopfabschnitt nicht in einer für den Gebrauch geeigneten Ausrichtung befindet. Dies ist insbesondere wahrscheinlich, wenn der Kopfabschnitt und der Sockel Eingriffselemente aufweisen, welche eine relative Drehung zueinander benötigen, beispielsweise eine Bajonett-Verbindung. Dies bedeutet, dass die Wölbung und die Austiefung auch nicht ausgerichtet sind, und es bedeutet, dass die Wölbung gegen die Endfläche des Sockels bzw. des Kopfabschnitts anstößt, ohne dass sie mit der Austiefung in Eingriff ist. Dieses Anstoßen übt Druck auf die elastisch verformbare Endfläche des Kopfabschnitts, beispielsweise auf den Brückenteil aus. Dieser Druck verursacht ein Biegen des Brückenteils gegen seine Elastizität, beispielsweise zu einem Bogen. Wenn der Kopfabschnitt gedreht wird, beispielsweise um einen Eingriff von Eingriffsmitteln, wie einer Bajonett-Verbindung, zu verursachen, bringt diese Drehung den Kopf in geeignete Ausrichtung für den Gebrauch und die Wölbung und die Austiefung in Ausrichtung, so dass die Elastizität ein "Schnappen" der Wölbung in die Austiefung verursacht, welches fühlbar und eventuell sogar hörbar für den Benutzer ist. Dies gibt dem Benutzer ein klares Zeichen, dass der Kopfabschnitt für den Gebrauch richtig ausgerichtet ist und dass die Eingriffsteile richtig ausgerichtet und sicher im Eingriff sind.
  • Das Einpassen der Wölbung in die Austiefung und das Halten der Wölbung darin durch die Elastizität des Kopfendes helfen, den Kopfabschnitt während der Verwendung der Zahnbürste sicher an seiner Stelle an dem Griff zu halten, beispielsweise gegen die Schwingung des Motors oder Beanspruchungen bei der Verwendung beim Zähneputzen.
  • Andere Merkmale der erfindungsgemäßen elektrischen Zahnbürste können bekannt sein. Beispielsweise kann der Kopfabschnitt einen antreibbaren Zahnbürstenkopf haben, welcher einen Borstenträger aufweist, welcher drehbar oder hin und her oszillatorisch drehbar ist um eine Achse, welche im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse der Zahnbürste liegt. Solche Aufbauten sind wohlbekannt. Die Gesamtheit oder ein Teil eines solchen Bürstenträgers für antreibbare Zahnbürstenköpfe kann austauschbar sein. Der Griff kann einen Motor und einen Übertragungsabschnitt beinhalten, welcher geeignet ist, die Antriebswelle in eine Drehbewegung zu versetzen. Der Kopfabschnitt kann ein Übertragungssystem beinhalten, um die kontinuierliche Drehbewegung des Bürstenträgers in eine oszillatorische Drehbewegung des Bürstenträgers zu wandeln. Solche Übertragungssysteme sind im Stand der Technik bekannt.
  • Der Kopfabschnitt und die Flächen des Sockels können aus Plastik- und/oder Metallmaterialien bestehen, welche auf dem Gebiet der elektrischen Zahnbürsten bekannt sind, beispielsweise Polypropylen, etc.
  • Der Ausdruck "elastisch", wie er hier verwendet wird, bedeutet hauptsächlich einen Teil oder Aufbau, welcher sich unter Druck verformt und dann schnell im Wesentlichen zu seiner anfänglichen Position beim Entlasten zurückkehrt, wie es eine Feder tut. Viele bekannte Plastik- und Gummimaterialien, welche bei der Herstellung von elektrischen Zahnbürsten verwendet werden, sind elastisch.
  • Die Erfindung schafft einen austauschbaren Kopfabschnitt, welcher geeignet ist zur Verwendung mit einer elektrischen Zahnbürste, wie sie hier beschrieben ist.
  • Ein solcher austauschbarer Kopfabschnitt weist einen länglichen Aufbau auf mit einem antreibbaren Zahnbürstenkopf an einem Ende und einem Steckerendteil an dem gegenüberliegenden Ende, wobei der Steckerteil des Kopfabschnitts die Form eines hohlen, röhrenförmigen Körpers hat, welcher eine Endfläche aufweist und durch eine Körperwand definiert ist, eine Öffnung ist angrenzend an die Endfläche angeordnet und erstreckt sich vollständig durch die Körperwand, wobei die Öffnung begrenzt ist durch einen elastischen flexiblen Brückenteil, welcher die Öffnung auf der Seite der Öffnung angrenzend an die Endfläche überbrückt, wobei eine Fläche des Brückenteils eine Endfläche des Steckerteils des Kopfabschnitts ist, und ein Vorsprung oder ein Hohlraum befindet sich an der Endfläche des Brückenteils. Ein solcher Steckerendteil kann in Eingriff gebracht werden mit dem zugehörigen Sockel eines Zahnbürstengriffs, wie er hier beschrieben ist. Bevorzugte Merkmale eines solchen austauschbaren Kopfabschnitts sind wie hier beschrieben.
  • Beispielsweise hat in einem solchen austauschbaren Kopfabschnitt der Steckerteil des Kopfabschnitts, welcher mit dem Sockel in Eingriff bringbar ist, die Form eines hohlen, röhrenförmigen Körpers haben mit einer Endfläche, welche in die Richtung des Griffs zeigt, welcher definiert ist durch eine Körperwand. Eine Öffnung ist angrenzend an die Endfläche angeordnet und erstreckt sich vollständig durch die Körperwand und ist durch einen elastischen flexiblen Brückenteil begrenzt, welcher die Öffnung an der Seite der Öffnung überbrückt, welche an die Endfläche angrenzt. Eine Fläche des Brückenteils kann eine Endfläche des Steckerteils des Kopfabschnitts sein. Der Hohlraum befindet sich vorzugsweise in der Endfläche des Brückenteils, und ein Teil des Brückenteils weist eine Rampenfläche mit einer geneigten Ausrichtung relativ zur Längsrichtung des Kopfteils auf.
  • Die vorliegende Erfindung schafft auch einen Zahnbürstengriff, welcher einen elektrischen Antriebsmotor beinhaltet und einen Eingriffssockel aufweist, welcher geeignet ist für einen Kopfabschnitt, wie er hier beschrieben ist.
  • Die Plastikteile der Zahnbürste gemäß der Erfindung können in einem Spritzgießverfahren hergestellt werden, in welchem flexible Plastikmaterialien in eine Gussform eingespritzt werden, welche einen Gusshohlraum aufweist, welcher die Gestalt und die Abmaße eines oder mehrerer Teile der Zahnbürste definiert, beispielsweise des austauschbaren Kopfabschnitts. Ein solches Verfahren bildet einen weiteren Aspekt dieser Erfindung.
  • In einem weiteren Aspekt schafft die Erfindung eine Gussform mit einem Hohlraum darin, welche geeignet ist zur Verwendung in diesem Spritzgussprozess.
  • Die Erfindung wird nun beispielhaft beschrieben mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen.
  • 1 zeigt schematisch die Ausgestaltung einer elektrischen Zahnbürste mit einem austauschbaren Kopfabschnitt.
  • 2 zeigt eine erste Ausgestaltung des Kopfabschnitts und Sockels der elektrischen Zahnbürste aus 1.
  • 3 zeigt genauer den Betrieb der Ausgestaltung aus 2.
  • 4 zeigt eine zweite Ausgestaltung des Kopfabschnitts und des Griffs der elektrischen Zahnbürste aus 1.
  • 5 zeigt genauer den Betrieb des Aufbaus aus 4.
  • 6 zeigt einen anderen Aufbau ähnlich wie in 5, und
  • 7 zeigt genauer eine alternative Betriebsart des Aufbaus aus 4.
  • 1
  • In 1 ist eine elektrische Zahnbürste 10 in Seitenansicht gezeigt. Die Zahnbürste 10 weist einen Griff 11 auf, an dem sie gehalten werden kann und welcher einen Antriebsmotor, Batterien, Steuerungsmittel, etc. (nicht dargestellt) beinhaltet. Der Griff 11 ist lösbar über eine Verbindungsstelle 12 mit einem austauschbaren Kopfabschnitt 13 verbunden. Die Verbindungsstelle 12 ist eine erfindungsgemäße Verbindung und weiter unten genauer beschrieben. Der Kopfabschnitt beinhaltet einen Kopf 14 am Kopfende des Abschnitts 13, entfernt vom Griff 11, und einen hohlen, röhrenförmigen Körper 15. Der Körper 15 kann mit dem Griff 11 über die Verbindungsstelle 12 in Eingriff gebracht werden. Die Kombination aus Griff 11, austauschbarem Abschnitt 13 und Kopf 14 ist angeordnet entlang der Kopf-Griff-Längenrichtung A--A der Zahnbürste 10. In dem Kopf 14 ist eine antreibbare Bürste 16 angebracht, von welcher aus sich ein Bündel von Borsten 17 in einer Bürstenrichtung B--B erstreckt, welche im Wesentlichen senkrecht zur Länge A--A liegt. Die Bürste 16 wird angetrieben mittels des Motors (nicht dargestellt) über eine Antriebswelle 18 (schematisch dargestellt), welche sich innen in dem hohlen, röhrenförmigen Körper 15 erstreckt. Die Bürste 16 ist an einer Achse (nicht dargestellt) in dem Kopf 14 angebracht, so dass sie sich oszillatorisch um eine Achse drehen kann, welche sich durch die Mitte des Borstenbündels 17 und parallel zur Bürstenrichtung B--B erstreckt.
  • Bei der Verwendung führt die Bürste 16 eine oszillatorische, d. h. hin- und hergehende Drehbewegung um eine Drehachse aus, welche parallel zur Bürstenrichtung B--B liegt und durch den Mittelpunkt der Ebene des Borstenbündels 17 tritt, und gleichzeitig eine hin- und hergehende Auf- und Abbewegung entlang der Richtung B--B. Antriebsmechanismen zur Erzeugung einer solchen Bewegung sind in der Technik bekannt.
  • 2
  • In 2 ist die Verbindungsstelle 12 aus 1 genauer dargestellt. 2A ist eine teilweise weggebrochene Ansicht im Längsschnitt, und 2B ist eine Seitenansicht, ungefähr um 60° gedreht um eine Achse A--A bezüglich der Ansicht in 2A. Die 2A und 2B zeigen genauer das Ende des Kopfabschnitts 13 aus 1 nahe dem Griff 10 aus 1. Das Ende des Kopfabschnitts 13 nahe dem Griff weist einen Steckerteil 20 auf, welcher einen hohlen zylindrischen, röhrenförmigen Körper 21 mit verringertem Querschnitt bezüglich des angrenzenden Teils des Kopfabschnitts 13 näher dem Kopfende aufweist, welcher durch eine zylindrische Wand begrenzt ist. Innerhalb des Körpers 21 befindet sich eine drehbare Antriebswelle 22, deren äußerstes Ende an dem Griffende des Kopfabschnitts 13 gezeigt ist.
  • An dem von dem Kopf 14 in 1 am weitesten entfernten Ende des Kopfabschnitts mündet der röhrenförmige Körper 21 in eine Endfläche 23, welche im Wesentlichen in einer Ebene senkrecht zur Längenrichtung A--A liegt. An diesem Ende hat der röhrenförmige Körper 21 die Form eines hohlen Zylinders, welcher durch dünne Seitenwände begrenzt ist.
  • Nahe angrenzend an die Endfläche 23 befindet sich eine Öffnung 24 in der Wand des Körpers 21, welche sich vollständig durch die Wand des Körpers 21 erstreckt. Die Öffnung 24 hat die Gestalt eines im Wesentlichen rechteckigen Schlitzes, dessen Längenrichtung im Wesentlichen senkrecht zur Längenrichtung A--A liegt und parallel zur Ebene der Endfläche 23, und der Schlitz erstreckt sich in Umfangsrichtung des zylindrischen Körpers 21. An seiner langen Seite begrenzt unmittelbar angrenzend an die Endfläche 23 ein dünner Brückenteil 25 die Öffnung 24 und bildet einen Teil der Endfläche 23. Der Brückenteil 25 ist integral aus dem Plastikmaterial des röhrenförmigen Körpers 21 ausgestaltet und geeignet, sich elastisch unter der Einwirkung von in Längsrichtung A--A aufgebrachtem Druck zu verbiegen.
  • An der Endfläche des Brückenteils 25 befindet sich ein kleiner Vorsprung 26, welcher in Längsrichtung A--A hervorsteht. Der Vorsprung 26 hat die Gestalt einer kleinen, im wesentlichen halbkugelförmigen Erhebung.
  • 2C zeigt schematisch den unmittelbar an den Kopfabschnitt 13 aus 1 angrenzenden Teil des Griffs 11 in einer teilweise weggebrochenen Schnittansicht. In dem Teil des Griffs 11 ist ein Eingriffssockel 28 vorgesehen, welcher im Wesentlichen in Richtung des Kopfendes des Kopfabschnitts 13 zeigt und im Wesentlichen der äußeren Gestalt und den Abmessungen des röhrenförmigen Körpers 21 entspricht, welcher mit dem Sockel 28 in Eingriff bringbar ist. Ein Achsschenkel 29, welcher mit dem Antriebsmotor (nicht dargestellt) verbunden ist, erstreckt sich in den Sockel 28. Der Sockel 28 ist begrenzt durch Seitenflächen und durch eine Endfläche 210, welche sich im Wesentlichen in einer Ebene senkrecht zur Längsrichtung A--A erstreckt.
  • In der Endfläche 210 befindet sich ein kleiner Hohlraum 211, welcher in seiner Gestalt der Gestalt des Vorsprungs 26 entspricht. Der Hohlraum 211 ist so angeordnet, dass der Vorsprung 26 in den Hohlraum 211 passt, wenn der Steckerteil 20 vollständig in den Sockel 28 eingeführt und mit diesem in Eingriff ist und sich in einer eindeutigen Ausrichtung mit dem Sockel 28 befindet.
  • Die Außenfläche des röhrenförmigen Körpers 21 und die Seitenflächen des Sockels 28 sind außerdem mit Bajonett-Verbindungs-Eingriffsteilen 212, 213 verbunden. Typischerweise sind drei dieser Teile vorgesehen, angeordnet versetzt um jeweils 120° um den röhrenförmigen Körper 21 und den Sockel 28 herum. Der Teil des Kopfabschnitts 13, der unmittelbar an den röhrenförmigen Körper 21 in Richtung des Kopfes angrenzt, hat die Form eines elastischen Kragens 214 aus Gummimaterial, um eine Versiegelung zwischen dem Kopfabschnitt 13 und dem Griff 11 zu bilden.
  • Die Merkmale 21 und 28 sind schematisch auch in 1 dargestellt.
  • Der Aufbau nach 2 arbeitet wie folgt. Der röhrenförmige Körper 21 wird in den Sockel 28 eingesetzt. Der Achsschenkel 29 gerät in Eingriff mit dem Ende der Antriebswelle 22. Der röhrenförmige Körper 21 kann in den Sockel 28 eingesetzt werden. Das Einsetzen des röhrenförmigen Körpers 21 über die volle Länge des Sockels 28 ist nur möglich, wenn die Bajonett-Verbindungsteile 212, 213 zur Einführung des Körpers 21 ausgerichtet sind, d. h. so, dass die Teile 212 zwischen die Teile 213 passen, und diese Ausrichtung wird normalerweise anfänglich so sein, dass der Bürstenkopf 14 nicht in seiner Ausrichtung für den Gebrauch ist. Wenn der Körper 21 vollständig in den Sockel 28 eingeführt ist, kann der röhrenförmige Körper 21 dann um seine Längsachse A--A gedreht werden, so dass sich die Eingriffsteile 212 in eine Stellung hinter, d. h. tiefer in dem Sockel 28 bewegen als die Teile 213. Wenn sich die Teile 212 in ihrer Lage hinter den Teilen 213 befinden, wird ein Entfernen des Steckers 20 aus dem Sockel 28 verhindert. Die Bajonett-Verbindungsteile 212, 213 können in einer allgemein bekannten Art und Weise ausgestaltet sein, um einen Anschlag gegen eine weitere Drehung zu schaffen, wenn diese Ausrichtung erreicht ist, oder der Körper 21 und/oder der Sockel 28 können in anderer Art und Weise mit einem Anschlag versehen sein. Bajonett-Verbindungen dieser Art sind in der Technik bekannt.
  • 3
  • Die Wirkung des Vorsprungs 26 und des Hohlraums 211 sind genauer in den 3AC gezeigt. Wie in 3A gezeigt, sind, wenn der röhrenförmige Körper 21 zunächst in den Sockel in der Richtung des Pfeils eingeführt wird, bevor der Kopfabschnitt 13 gedreht worden ist, um die Bajonett-Verbindungsteile 212, 213 auszurichten, der Vorsprung 26 und der Hohlraum 211 nicht ausgerichtet, und der Vorsprung 26 stößt gegen die Endfläche 210 des Sockels 28 an. Außerdem befinden sich die Teile 212 nicht tief genug in dem Sockel 28, um hinter die Teile 213 zu treten, d. h. der Teil 212 nicht richtig ausgerichtet in Längsrichtung zu dem Teil 213 um die Entfernung d. Wie in 3 gezeigt, übt, wenn der Körper 21 tiefer in den Hohlraum 28 in Richtung des Pfeils eingeführt wird, das Anstoßen des Vorsprungs 26 gegen die Fläche 210 Druck auf den Vorsprung 26 aus, welcher mit dem Brückenteil 25 verbunden ist. Dieser Druck verursacht ein elastisches Biegen des Brückenteils 25, d. h. ein Biegen in Richtung des Kopfendes des Kopfabschnitts 13. Die Verformung des Brückenteils 25 reicht aus, um ein weiteres Bewegen des Körpers 21 um die Entfernung d in den Sockel 28 zu ermöglichen. Wie in 3C gezeigt, bringt, wenn der Kopfabschnitt 13 in Richtung des Pfeils gedreht wird, um die Bajonett-Verbindungsteile 212, 213 in Ausrichtung zu bringen, mit den Teilen 212 hinter den Teilen 213, diese Drehung den Vorsprung 26 und den Hohlraum 211 in Ausrichtung. Endanschläge (nicht dargestellt) können an dem Körper 21 und/oder dem Sockel 28 vorgesehen sein, um eine weitere Drehung des Körpers zu verhindern, welche die Teile 212, 213 aus ihrer Ausrichtung bringen würde. Die Elastizität des Brückenteils 25 verursacht ein "Schnappen" des Vorsprungs 26 in den Hohlraum 211, in einer Weise, die durch den Verwender (??) gefühlt und eventuell sogar gehört werden kann. Dies gibt dem Verwender ein klares Zeichen, dass die Bajonett-Verbindungsteile 212, 213 korrekt ausgerichtet und sicher im Eingriff sind. Außerdem hilft das Einpassen des Vorsprungs 26 in den Hohlraum 211, den Kopfabschnitt 13 während der Verwendung der Zahnbürste sicher an seinem Platz an dem Griff zu halten, beispielsweise gegen die Schwingungen des Motors oder gegen Beanspruchungen beim Gebrauch.
  • Der Kragen 214 wird zusammengedrückt zwischen dem Kopfende 10 und dem Griff 11, wenn die Bajonett-Verbindungsteile 212, 213 in Eingriff geraten, und er schafft Spannung in der Verbindungsstelle 12, um beim Zusammenhalten des Kopfabschnitts 13 mit dem Griff zu helfen, um eine Versiegelung zu schaffen.
  • Um den Kopfabschnitt außer Eingriff mit dem Griff zu bringen, wird der Kopfabschnitt 13 in der anderen Richtung als der in 3C gezeigten gedreht, um die Teile 212, 213 außer Eingriff zu bringen. Da der Vorsprung 26 und der Hohlraum 211 eine halbkugelförmige Gestalt haben, können ihre Flächen leicht mit einer Rampenwirkung übereinander gleiten, wodurch der Vorsprung 26 den Hohlraum 211 verlässt. Die Brückeneinheit 25 biegt sich wiederum elastisch, wenn der Vorsprung 26 den Hohlraum 211 verlässt, und der Vorsprung 26 stößt wieder gegen die Endfläche 210 des Sockels 28 an, umgekehrt wie in 2 gezeigt. Wenn der röhrenförmige Körper 21 aus dem Sockel 28 entfernt wird, springt der Brückenteil 25 zurück in seine ursprüngliche unverformte Gestalt, wie in 1 gezeigt.
  • 4
  • In 4 ist die Verbindung 12 aus 1 genauer in einer zweiten Ausgestaltung dargestellt. Die 4A und 4B sind Seitenansichten bei ungefähr 180° Drehung um eine Achse A--A bezüglich einander. Die 4A und 4B zeigen genauer das Ende des Kopfabschnitts 13 aus 1 nahe dem Griff 10 aus 1. Merkmale, die den 2 und 3 entsprechen, sind mit entsprechenden Bezugsziffern durchnummeriert (das Merkmal 41 aus 4 entspricht beispielsweise dem Merkmal 21 aus 2).
  • Nahe angrenzend an die Endfläche 43 des röhrenförmigen Körpers 41 befindet sich eine Öffnung 44 in der Wand des röhrenförmigen Körpers 41 in Gestalt eines länglichen, im Wesentlichen rechteckigen Schlitzes, dessen Längsrichtung senkrecht zur Längsrichtung A--A des Kopfabschnitts liegt. An seiner langen Seite angrenzend an die Endfläche 43 begrenzt ein dünner Brückenteil 45 die Öffnung 44. In dem Brückenteil 45 befindet sich ein kleiner Hohlraum 411 in Form einer keilförmigen Kerbe in dem Brückenteil 45. Ein Teil der Endfläche 43 liegt in einer Ebene im Wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung A--A, und ein Teil 43A der Endfläche 43 ist geneigt zu dieser Ebene.
  • 4C zeigt auch, allgemein bezeichnet mit 47, den unmittelbar an den Kopfabschnitt 13 aus 1 angrenzenden Teil des Griffs 11 dieser zweiten Ausgestaltung in einer teilweise weggebrochenen Schnittansicht. In diesem Teil des Griffs 11 befindet sich ein Eingriffssockel 48, welcher im Wesentlichen in Richtung des Kopfendes des Kopfabschnitts 13 zeigt und im Wesentlichen der äußeren Gestalt und den Abmessungen des röhrenförmigen Körpers 41 entspricht, welcher mit dem Sockel 48 in Eingriff bringbar ist. 4C ist aus Gründen der Klarheit mit einem kleineren Maßstab als 4A und 4B dargestellt. Ein Achsschenkel (nicht dargestellt), welcher mit dem Antriebsmotor verbunden ist (nicht dargestellt), erstreckt sich in den Sockel 48. Der Sockel 48 ist begrenzt durch Seitenflächen und durch eine Endfläche 410, welche im Wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung A--A liegt.
  • An der Endfläche 410 befindet sich eine Wölbung, welche ein kleiner keilförmiger Vorsprung 46 ist, welcher in seiner Gestalt dem Hohlraum 411 entspricht. Der Vorsprung 46 ist so angeordnet, dass der Vorsprung 46 in den Hohlraum 411 passt, wenn der Steckerteil 40 vollständig in den Sockel 48 eingeführt ist, mit diesem im Eingriff ist und in einer eindeutigen Ausrichtung.
  • Die Außenfläche des röhrenförmigen Körpers 41 und die Seitenflächen des Sockels 48 sind außerdem versehen mit Bajonett-Verbindungs-Eingriffsteilen 412 bzw. 413. Typischerweise sind drei dieser Teile vorgesehen, angeordnet versetzt um jeweils 120° um den röhrenförmigen Körper 41 und den Sockel 28 herum.
  • Die Merkmale 41 und 48 sind schematisch auch in 1 dargestellt. Die Ausgestaltung nach 4 arbeitet wie die nach 2. Der röhrenförmige Körper 41 wird in den Sockel 48 eingesetzt, und die Bajonett-Verbindungsteile 412, 413 arbeiten wie mit Bezug auf 2 beschrieben.
  • 5
  • Die Wirkungsweise des Vorsprungs 46 und des Hohlraums 411 sind in den 5AC deutlicher dargestellt. Wie in 5A gezeigt, sind, wenn der röhrenförmige Körper 41 zunächst in den Sockel 48 in Pfeilrichtung eingeführt wird und bevor der Kopfabschnitt 13 (in 5 nicht dargestellt) gedreht worden ist, um die Bajonett-Verbindungsteile 412, 413 auszurichten, der Vorsprung 46 und der Hohlraum 411 nicht ausgerichtet. Der geneigte Teil 43A der Endfläche 43 und die Endfläche 410 des Sockels definieren jedoch einen Zwischenraum zwischen sich, in welchen der Vorsprung 46 passt, wobei die Flächen 43 und 410 in Kontakt sind (aus Klarheitsgründen ist eine kleine Lücke dargestellt). Wie in 5B gezeigt, bewegt sich, wenn der Körper 41 in Pfeilrichtung gedreht wird, der Teil 43A über den Vorsprung 46 mit einer Rampenwirkung, wodurch der Brückenteil 45 zusammengedrückt wird, welcher sich elastisch verbiegt, d. h. in Richtung des Kopfendes des Kopfabschnitts 13 bogenartig verformt wird. Der Teil 43A weist daher eine Rampenfläche auf in Umfangsrichtung angrenzend an den Hohlraum 411.
  • Wie in 5C gezeigt, bringt, wenn der Kopfabschnitt 13 in Richtung des Pfeils gedreht wird, um die Bajonett-Verbindungsteile 412, 413 in Ausrichtung zu bringen mit Teil 412 hinter Teil 413, diese Drehung den Vorsprung 46 und den Hohlraum 411 in Ausrichtung. Endanschläge (nicht dargestellt) können an dem Körper 41 und/oder dem Sockel 48 vorgesehen sein, um eine weitere Drehung des Körpers zu verhindern, welche die Teile 412, 413 aus ihrer Ausrichtung bringen könnte. Die Elastizität des Brückenteils 45 verursacht ein "Schnappen" des Hohlraums 411 um den Vorsprung 46 herum in einer Art und Weise, welche durch den Benutzer gefühlt und eventuell sogar gehört werden kann. Dies gibt dem Benutzer ein klares Zeichen, dass die Bajonett-Verbindungs-Eingriffsteile 412, 413 korrekt ausgerichtet und sicher im Eingriff sind. Außerdem hilft das Einpassen des Vorsprungs 46 in den Hohlraum 411, den Kopfabschnitt 13 während der Verwendung der Zahnbürste sicher an seiner Stelle an dem Griff zu halten, beispielsweise gegen die Schwingung des Motors oder gegen Beanspruchungen bei der Verwendung.
  • Das Außereingriffbringen des Kopfabschnitts von dem Griff in der in 5AC dargestellten Ausgestaltung ist, analog zu 3, eine Umkehrung des oben beschriebenen Vorgangs.
  • 6
  • In den 6AD ist der Aufbau und Betrieb einer anderen Ausführungsform des Kopfabschnitts 13 (in 6 nicht dargestellt) dargestellt. Teile, die denen in 5 entsprechen, sind entsprechend durchnummeriert. Die Wirkungsweise des Vorsprungs 46 und des Hohlraums 411 werden gezeigt. Wie in 6A gezeigt, sind, wenn der röhrenförmige Körper 41 zunächst in den Sockel 48 eingeführt wird, der Vorsprung 46 und der Hohlraum 411 nicht ausgerichtet. Wie in 6B gezeigt, ist der Teil 43A der Endfläche 43 jedoch ein konkaver Bereich, analog zu dem Bereich 43A in 5, und der konkave Bereich 43A und die Endfläche 410 des Sockels definieren einen Zwischenraum zwischen sich, in welchen der Vorsprung 46 hineinpasst, wobei die Flächen 43 und 410 in Kontakt sind (aus Klarheitsgründen ist ein geringer Zwischenraum dargestellt). In Umfangsrichtung angrenzend an den Hohlraum 411 bildet die Fläche 43A eine Rampenfläche 43B. Wie in 6C gezeigt, bewegt sich, wenn der Körper 41 innerhalb des Sockels 48 in Pfeilrichtung gedreht wird, die Rampenfläche 43B über den Vorsprung 46 mit einer Rampenwirkung, wodurch der Brückenteil 45 zusammengedrückt wird und sich elastisch verbiegt, d. h. bogenartig verformt wird in Richtung des Kopfendes des Kopfabschnitts 13.
  • Wie in 6D gezeigt, bringt eine kontinuierliche Drehung des Kopfabschnitts 13 in Pfeilrichtung den Vorsprung 46 und den Hohlraum 411 in Ausrichtung, so dass der Brückenteil 45 in seine ursprüngliche Lage zurückschnappt. Die Ausgestaltung nach 6 kann wie die in 5 mit Bajonett-Verbindungsteilen und Anschlägen versehen sein.
  • Das Außereingriffbringen des Kopfabschnitts von dem Griff in dem Aufbau nach 6AD ist, analog mit 5, eine Umkehrung des oben beschriebenen Vorgangs.
  • 7
  • Die Wirkungsweise des Vorsprungs 46 und des Hohlraums 411 in einer bezüglich 4 geänderten Ausgestaltung ist deutlicher in den 7AC gezeigt. Sie verdeutlichen eine Veränderung der Ausgestaltung nach 4, in welcher der geneigte Teil 43A der Endfläche 43 nicht vorhanden ist, d. h. die Endfläche 43 liegt in einer Ebene senkrecht zur Längsrichtung A--A. Wie in 7A gezeigt, sind, wenn der röhrenförmige Körper 41 zunächst in den Sockel 48 in Pfeilrichtung eingeführt wird, bevor der Kopfabschnitt 13 gedreht worden ist, um die Bajonett-Verbindungsteile 412, 413 in Ausrichtung zu bringen, der Vorsprung 46 und der Hohlraum 411 nicht ausgerichtet, und der Vorsprung 46 stößt gegen den Endbrückenteil 45 an. Die Teile 412 befinden sich außerdem nicht tief genug in dem Sockel 48, um hinter die Teile 413 zu passen, d. h. der Teil 412 ist in Längsrichtung um die Entfernung d bezüglich des Teils 413 falsch ausgerichtet. Wie in 7B gezeigt, bringt, wenn der Körper 41 tiefer in den Hohlraum 48 in Pfeilrichtung eingeführt wird, das Anstoßen des Vorsprungs 46 gegen den Brückenteil 45 Druck auf den Brückenteil 45 auf, welcher sich elastisch biegt, d. h. in Richtung des Kopfendes des Kopfabschnitts 13 bogenartig verformt wird. Die Verformung des Brückenteils 45 reicht aus, um ein Bewegen des Körpers 41 um die Entfernung d weiter in den Sockel 48 hinein zu ermöglichen. wie in 7C gezeigt, bringt, wenn der Kopfabschnitt 13 in Richtung des Pfeils gedreht wird, um die Bajonett-Verbindungsteile 412, 413 in Eingriff zu bringen mit Teil 412 hinter Teil 413, diese Drehung den Vorsprung 46 und den Hohlraum 411 in Ausrichtung. Endanschläge (nicht dargestellt) können an dem Körper 41 und/oder dem Sockel 48 vorgesehen sein, um eine weitere Drehung des Körpers zu verhindern, welche die Teile 412, 413 aus ihrer Ausrichtung bringen könnte. Die Elastizität des Brückenteils 45 verursacht ein Zurückschnappen des Brückenteils 45 in seine ursprüngliche Gestalt, so dass der Hohlraum 411 um den Vorsprung 46 in einer Art und Weise herumpasst, welche durch den Benutzer gefühlt und eventuell sogar gehört werden kann. Dies gibt dem Benutzer ein klares Zeichen, dass die Bajonett-Verbindungsteile 412, 413 korrekt ausgerichtet und sicher im Eingriff sind. Außerdem hilft das Einpassen des Vorsprungs 46 in den Hohlraum 411, den Kopfabschnitt 13 während der Verwendung der Zahnbürste sicher an seinem Platz an dem Griff zu halten, beispielsweise gegen die Schwingung des Motors oder gegen Beanspruchungen bei der Verwendung.
  • Das Außereingriffbringen des Kopfabschnitts aus dem Griff in der in den 7AC gezeigten Ausgestaltung ist, analog zu 3 und 5, eine Umkehrung des oben beschriebenen Vorgangs.

Claims (11)

  1. Austauschbarer Kopfabschnitt (13) für eine elektrisch angetriebene Zahnbürste (10) mit einem länglichen Aufbau, der an einem Ende einen antreibbaren Zahnbürstenkopf (16) und an seinem gegenüberliegenden Ende ein Steckerteil (20) besitzt, das mit einer Eingriffsbuchse (28) in einem Zahnbürstengriff (11), der einen elektrischen Antriebsmotor enthält, in Eingriff bringbar ist, wobei das Steckerteil (20) in der Form eines hohlen rohrförmigen Korpus (15, 21, 41) vorliegt, der über eine Korpuswand bestimmt ist und eine Endoberfläche (23) besitzt, die in Richtung des Griffes (11) zeigt, wenn der Kopfabschnitt (13) im Eingriff mit dem Zahnbürstengriff (11) ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Endoberfläche (23) des Steckerteils (20) in Griff(11)-Kopf(14)-Richtung unter dem Einfluss eines Druckes, der in Längsrichtung auf die Endoberfläche (23) ausgeübt wird, elastisch deformierbar ist und die Endoberfläche (23) des Steckerteils (20) eine Konvexität (26) darauf besitzt, die in Längsrichtung hervorsteht, oder eine Konkavität (46) darin besitzt, die mit einer entsprechend zugehörigen Konkavität (211) oder Konvexität (46) in der Buchse (28) in dem Griff (11) in Eingriff bringbar ist, und die Endoberfläche (23) des Steckerteils (20) des Kopfabschnittes elastisch deformierbar ausgebildet ist mittels einer Öffnung (24, 44) benachbart der Endoberfläche (23), die vollständig durch die Korpuswand verläuft und die über ein elastisch biegsames Brückenteil (25, 45) verbunden ist, das teilweise oder vollständig die Öffnung (24, 44) an der Seite der Öffnung (24, 44) benachbart der Endoberfläche (23) überbrückt, wobei eine Oberfläche des Brückenteils (25, 45) gleich einer Endoberfläche (23) des Steckerteils (20) des Kopfabschnittes (13) ist.
  2. Austauschbarer Kopfabschnitt (13) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (24, 44) in der Form eines Schlitzes vorliegt, dessen Längsrichtung in Umfangsrichtung des Steckerteils (20) verläuft.
  3. Austauschbarer Kopfabschnitt (13) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Konvexität (26) sich an der Endoberfläche (23) des Brückenteils (25, 45) befindet.
  4. Austauschbarer Kopfabschnitt (13) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Konkavität sich an der Endoberfläche (23) des Brückenteils (25, 45) befindet.
  5. Austauschbarer Kopfabschnitt (13) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rampenoberfläche (43A) an der Endoberfläche (43) des Steckerteils (20) benachbart der Konkavität (411) vorgesehen ist.
  6. Austauschbarer Kopfabschnitt (13) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rampenoberfläche (43A) einen Teil des Brückenteils (45) in Umfangsrichtung benachbart der Konkavität (411) aufweist.
  7. Austauschbarer Kopfabschnitt (13) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rampenoberfläche (43A) einen Teil eines konkaven Bereichs der Endoberfläche (43) des Steckerteils (20) aufweist.
  8. Austauschbarer Kopfabschnitt (13) für eine Zahnbürste gemäß einem der Ansprüche 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil des Brückenteils (45) eine Rampenoberfläche (43A) in geneigter Ausrichtung relativ zur Längsrichtung des Kopfteiles (13) aufweist.
  9. Austauschbarer Kopfabschnitt (13) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerteil (20) des Kopfabschnittes (13) mit Bajonettverbindungs-Eingriffmerkmalen (212, 412) versehen ist, um eine Arretierung, dennoch lösbaren Eingriff des Steckerteils (20) mit entsprechenden Bajonettverbindungsmerkmalen (213, 413) in einer Buchse (28) zu vereinfachen.
  10. Austauschbarer Kopfabschnitt (13) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche in Kombination mit einem Zahnbürstengriff (11), der einen elektrischen Antriebsmotor enthält und eine Eingriffsbuchse (28) besitzt, der für das Steckerteil (20) des aus tauschbaren Kopfabschnittes (13) geeignet ist, wobei die Endoberfläche der Buchse (28) eine Konkavität (211) darin oder eine Konvexität (46) darauf besitzt, die mit einer jeweils zugehörigen Konvexität (26) oder Konkavität (411) an der Endoberfläche (23) des Steckerteils (20) des Zahnbürstenkopfabschnittes (13), der darin eingeführt ist, in Eingriff bringbar ist.
  11. Kombination nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Konkavität in der Endoberfläche (23) des Brückenteils (25, 45) vorgesehen ist und Teil des Brückenteils (25, 45) eine Rampenoberfläche (43A) in geneigter Ausrichtung relativ zur Längsrichtung des Kopfteils (13) aufweist, wobei die Rampenoberfläche (43A) einen Teil eines konkaven Bereichs (43A) der Endoberfläche (43) des Steckerteils (20) aufweist, und, wenn der Steckerteil (20) in die Buchse (28) eingeführt ist, die Konvexität (46) an der Endoberfläche der Buchse (28) in einen Spalt zwischen der Endoberfläche des Steckerteils (20) und der Endoberfläche (410) der Buchse (28) passt, die über den konkaven Bereich (43) verbunden ist, und wobei eine relative Drehung des Steckerteils (20) und der Buchse (28) ein Verschieben der Rampenoberfläche (43A) über die Konvexität (46) bewirkt, und wobei eine weitere relative Drehung anschließend eine Aufnahme der Konvexität (46) in der Konkavität (411) bewirkt.
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