DE60103100T2 - Sicherheitsvorrichtung für eine Waschmaschine - Google Patents
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Description
- Diese Erfindung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung für eine Wäschewaschmaschine oder dergl., welche eine Behandlungskammer mit einer Einfüllöffnung für Wäsche aufweist und welche unter Druck gesetzt wird, um die Wäsche mit einem Reinigungsmittel wie beispielsweise Kohlendioxid zu behandeln. Während der Behandlung wird die Einfüllöffnung mit einem Deckel verschlossen, welcher mit einer Verriegelungsvorrichtung an einem die Kammer umgebenden Gehäuse befestigt ist.
- Wäschewaschmaschinen vom oben beschriebenen Typ sind seit geraumer Zeit bekannt, und sie wurden deshalb entwickelt, um aus Gründen des Umweltschutzes Verfahren der chemischen Reinigung zu ersetzen, bei denen zum Beispiel Trichlorethylen oder Perchlorethylen benutzt werden. Wenn bei diesen alternativen Maschinen beispielsweise Kohlendioxid verwendet wird, treten Komplikationen hinsichtlich der eingesetzten Technik auf, da die Behandlungskammer während des Behandlungsverfahrens unter Druck stehen muss. Maschinen dieser Bauart werden zum Beispiel in den US-Patenten 5.267.455 und 5.943.721 beschrieben. Daher muss verhindert werden, dass der Deckel geöffnet werden kann, wenn die Behandlungskammer unter Druck steht, da ein unbeabsichtigtes Öffnen des Deckels in diesem Zustand die Verletzung von Personen sowie Schäden am Eigentum hervorrufen könnte.
- Diese Erfindung bietet eine einfache Vorrichtung, durch welche der Waschmaschinendeckel verriegelt wird und nicht geöffnet werden kann, so lange in der Behandlungskammer Druck herrscht, selbst wenn aus irgendeinem Grund der Verriegelungsmechanismus nicht einwandfrei arbeitet beispielsweise wegen einer Störung in dem System, welches das Öffnen und Schließen des Deckels steuert.
- Dies wird durch eine Apparatur erreicht, welche ein Verriegelungsmittel aufweist, das eine erste Haltevorrichtung hat, welche einen Deckel an einem die Kammer umgebenden Gehäuse befestigt, und eine zweite Haltevorrichtung, welche aktiviert wird, wenn die erste Haltevorrichtung deaktiviert ist, wodurch der Deckel so lange in seiner geschlossenen Stellung gehalten wird, wie die Kammer unter Druck steht.
-
1 zeigt schematisch einen Schnitt durch die Wäschewaschmaschine, bei welcher die Erfindung eingesetzt wird; -
2 ist eine schematische Vorderansicht derselben Wäschewaschmaschine von5 ; -
3 ist ein Schnitt durch eine Ausführungsform der Sicherheitsvorrichtung in einer normal verriegelten Stellung; -
4 zeigt eine vergrößerte Darstellung eines Einzelteils des in3 dargestellten Schnitts; -
5 ist ein Schnitt durch die Sicherheitsvorrichtung in einer Stellung, wo der Deckel wegen einer Funktionsstörung blockiert ist; und -
6 ist eine vergrößerte Einzelteildarstellung des in5 dargestellten Schnitts. - Es soll nun eine Ausführungsform der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben werden. Die Wäschewaschmaschine, wie sie in den
1 –2 dargestellt ist, umfasst einen Rahmen10 , welcher ein drucksicheres Gehäuse11 trägt, das eine Kammer12 mit einer Einfüllöffnung13 bildet. Diese Kammer12 umgibt eine Trommel14 , welche mittels einer sich durch die Rückwand der Kammer12 erstreckenden horizontalen Welle drehbar angeordnet ist und von einem (nicht dargestellten) Elektromotor angetrieben wird. Auf herkömmliche Art weist diese Trommel14 eine Öffnung15 auf, welche annähernd so groß wie die Einfüllöffnung13 ist und zu dieser koaxial ist. Während des Waschvorganges ist die Einfüllöffnung13 mit einem Deckel16 verschlossen, welcher über Scharniere17 an der Vorderwand18 des Gehäuses11 befestigt ist. Der Deckel ist gegen das Gehäuse mittels eines nachgiebigen abdichtenden Bauteils19 , einer Dichtung oder dergl. abgedichtet ist, und die Maschine ist mit einer manuell bedienten oder automatisch arbeitenden Verriegelungsvorrichtung20 ausgestattet, durch welche der Deckel geschlossen wird: - Wie
3 zeigt, ist das Gehäuse11 an der Vorderwand18 mit einem oder mehreren Flanschteilen21 ausgestattet, welche bezüglich der Ebene der Öffnung nach außen gerichtet sind und welche die Einfüllöffnung13 gänzlich oder teilweise umgeben. Diese Flanschteile21 weisen eine erste Seite22 , welche gegen die Dichtung19 stößt, und eine zweite Seite23 auf, welche mit einem U-förmigen Profil24 , das ein Bestandteil des Verriegelungsmittels ist, zusammenwirkt. Diese zweite Seite23 ist mit einem Wulst25 versehen, der sich in Längsrichtung des Flanschteils erstreckt und sich in eine äußere abgeschrägte Fläche26 fortsetzt. - Der Deckel hat einen Kantenteil
27 , welcher dem Wesen nach parallel zu dem besagten Flanschteil21 verläuft. Eine Seite28 des Kantenteils hat eine Rille, in welcher die Dichtung19 befestigt ist, während die zweite Seite29 des Kantenteils in entsprechender Weise wie der Flansch21 mit einem Wulst30 versehen ist, der sich in eine abgeschrägte Fläche31 fortsetzt. Diese zweite Seite29 wirkt mit dem U-förmigen Profil24 zusammen. - Wie in
2 dargestellt ist, umfasst die Verriegelungsvorrichtung20 mehrere der U-förmigen Profile24 , die um den Umfang des Deckels herum angeordnet sind. Jedes dieser Profile24 , die eine geeignete Länge in Bezug auf die Lasten haben, die aufgenommen werden sollen, wird auf Kolbenstangen von Hydraulik- oder Pneumatikzylindern32 getragen. Diese Hydraulik- oder Pneumatikzylinder32 sind an der Vorderwand18 des Gehäuses11 positioniert und sind mit dem (nicht dargestellten) Steuerkreis der Waschmaschine verbunden. Somit können die Profile24 mit hydraulischen oder pneumatischen Mitteln in Richtung auf das Zentrum des Deckels bewegt werden. - Die Profile
24 können auch mechanisch bedient werden wie beispielsweise durch eine Irisblende, was bedeutet, dass die Bewegungen der Profile zwangsweise voneinander abhängen. - Unter Bezugnahme auf die
3 –4 hat das U-förmige Profil24 des Verriegelungsmittels zwei im Wesentlichen parallele Beine33 , deren gegenüberliegende Innenseiten annähernd dieselbe Gestalt haben. Jedes Bein hat eine Vertiefung34 , welche dicht an den Außenteilen des Beines liegt, und diese Vertiefungen haben eine Form, welche der Form der Wülste25 ,30 entspricht. Jedes Bein weist auch eine ebene Fläche35 auf, die sich zwischen der Vertiefung34 und dem eingeschnürten Teil36 des Profils befindet, und diese ebenen Flächen35 sind im Wesentlichen parallel. Die ebenen Flächen35 setzen sich in abgeschrägte Flächen37 fort, welche die inneren Teile der Beine bilden und die sich in den eingeschnürten Teil36 hinein fortsetzen. - Die Vorrichtung arbeitet normalerweise auf die folgende Weise; siehe
1 –4 . Wäsche wird durch die Einfüllöffnung13 in die Trommel14 eingefüllt, wonach der Deckel von Hand geschlossen und durch die Schließvorrichtung20 verriegelt wird. Dann wird der Steuerkreis der Maschine in Betrieb gesetzt. Die Kolbenstangen der Hydraulikzylinder32 bewegen die U-förmigen Profile24 in Richtung auf die Flanschteile21 und den Kantenteil27 des Deckels, wodurch bewirkt wird, dass diese Teile aufeinanderfolgend gegeneinander drücken, da die abgeschrägten Flächen26 ,31 mit den Außenteilen der Beine33 in Kontakt kommen. Während der weiteren Bewegung der Profile24 werden die Wülste25 ,30 sich an den Vertiefungen34 in den Beinen33 vorbei bewegen und auf den ebenen Flächen35 nach oben steigen, wobei gleichzeitig die Dichtung19 zusammengedrückt wird. Auf diese Weise wird der Deckel verriegelt und in Bezug auf das Gehäuse11 abgedichtet. - Dann wird die Möglichkeit geschaffen, dass ein Reinigungsmittel wie beispielsweise flüssiges Kohlendioxid in die Kammer
12 tritt, was bedeutet, dass die Kammer unter Druck gesetzt wird. Während der Behandlung dreht sich die Trommel14 , und wenn die Behandlung beendet ist, wird das Behandlungsmittel entfernt und der Druck wird abgelassen. Wenn der Druck auf Atmosphärendruck abgesenkt worden ist, werden die Profile24 durch die Hydraulikzylinder nach außen bewegt, so dass die Profile von den Flanschteilen und dem Kantenteil des Deckels gelöst werden, und der Deckel kann geöffnet werden, wenn das Verriegelungsmittel20 freigegeben worden ist. - Falls während der Behandlung irgendeine Funktionsstörung im Steuersystem auftritt, also wenn die Kammer dergestalt unter Druck gesetzt wird, dass sich die U-förmigen Profile
24 nach außen bewegen (siehe5 –6 ), dann fallen wegen des in der Kammer12 herrschenden und gegen den Deckel16 drückenden Druckes die Wülste25 ,30 zur selben Zeit in die Vertiefungen34 , wie der Deckel etwas vom Gehäuse weg bewegt wird. Dies bedeutet; dass der Deckel16 in dieser Stellung verriegelt ist, bis der Druck in der Kammer12 auf einen Wert abgesenkt worden ist, bei welchem der Deckel sicher geöffnet werden kann. Um den Deckel aus dieser Sicherheitsstellung heraus zu öffnen, muss der Deckel gegen die Richtung der Kräfte bewegt werden, die einen Einfluss auf den Deckel ausüben, also ein Kraftbedarf von Seiten der Zylinder32 , für den sie nicht ausgelegt sind. - Es ist auch möglich, die Druckentlastung in der Kammer
12 in der Weise automatisch durchzuführen, dass man die Dichtung19 in einer solchen Weise auslegt, dass eine gewisse Undichtigkeit vorhanden ist, wenn sich die Verriegelungsvorrichtung in der Sicherheitsstellung befindet, d. h. wenn der Deckel von dem Gehäuse weg zu der in5 dargestellten Stellung bewegt worden ist. Daher wird das Gas in der Behandlungskammer dergestalt ausströmen, dass der Deckel entlastet wird. - Auch wenn die Erfindung unter Bezugnahme auf eine spezielle Ausführungsform beschrieben worden ist, können verschiedene Änderungen vorgenommen werden, und es können von Fachleuten Bauteile durch andere äquivalente Bauteile ersetzt werden, ohne dass der Rahmen der Erfindung verlassen wird. Außerdem können weitere Abänderungen vorgenommen werden, um eine besondere Situation. oder ein besonderes Verfahren den Aussagen der Erfindung anzupassen, ohne dass der wesentliche Rahmen davon verlassen wird. Die vorliegende Erfindung darf nicht als eingeschränkt angesehen werden bis auf das, was in den beigefügten Ansprüchen angegeben ist.
Claims (9)
- Sicherheitsvorrichtung für eine Wäschewaschmaschine oder dergl., welche: eine Kammer (
12 ) zur Behandlung der Wäsche mit einem unter Druck stehenden Behandlungsmittel umfasst und eine Einfüllöffnung (13 ) aufweist, welche während der Behandlung durch einen Deckel (16 ) verschlossen ist, welcher mittels der Sicherheitsvorrichtung, die mindestens ein Verriegelungsmittel (24 ) aufweist, an ein die Behandlungskammer umgebendes Gehäuse (11 ) angeklammert wird, wobei das besagte Verriegelungsmittel ein erstes Halterungsmittel (35 ), welches während der Behandlung aktiviert wird und normalerweise den Deckel in einer verriegelten Position hält, umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das besagte Verriegelungsmittel ein zweites Halterungsmittel (34 ) umfasst, welches normalerweise keinen Kontakt mit dem Deckel hat, aber dann aktiviert wird, wenn die Kammer unter Druck gesetzt und das erste Halterungsmittel deaktiviert wird. - Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das besagte Verriegelungsmittel (
24 ) U-förmig gestaltet ist und ein erstes und ein zweites Bein (33 ) aufweist, welche Kontakt mit dem Deckel (16 ) haben, sowie Mittel, die auf dem Gehäuse angeordnet sind. - Vorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
11 ) einen sich bezüglich der Ebene der Öffnung nach außen erstreckenden Flanschteil (21 ) aufweist, welcher zumindest teilweise die Öffnung umgibt, wobei der Deckel (16 ) mit einem Kantenteil (27 ) ausgestattet ist, welcher im Wesentlichen parallel zu dem besagen Flanschteil (21 ) verläuft, und wobei das U-förmige Verriegelungsmittel (24 ) mit dem Flanschteil (21 ) oder dem Kantenteil (27 ) mit mindestens einem Bein (33 ) in Kontakt kommt. - Vorrichtung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der Flanschteil (
21 ) mit einem Wulst (25 ,30 ) versehen ist, der an ein Bein (33 ) des U-förmigen Verriegelungsmittels (24 ) anstößt und in eine in dem einen Bein (33 ) angelegte Vertiefung (34 ) eingreift. - Vorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Beine (
33 ) des U-förmigen Verriegelungsmittels (24 ) mit einander gegenüber liegenden, dem Wesen nach parallelen Flächen (35 ), die in Verbindung mit den Vertiefungen (34 ) angelegt sind, versehen sind und dichter am Einschnürungsteil (36 ) des U-förmigen Verriegelungsteils liegen als die Vertiefungen (34 ). - Vorrichtung gemäß einem beliebigen der Ansprüche 3 – 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Beine (
33 ) des U-förmigen Verriegelungsteils sowie der Kantenteil (27 ) des Deckels und des Flanschteils (21 ) des Gehäuses mit zusammenwirkenden abgeschrägten Flächen (26 ,31 ,37 ) versehen sind, die, wenn das U-förmige Verriegelungsmittel (24 ) in Richtung auf das Zentrum des Deckels bewegt wird, den Deckel (16 ) gegen den Flanschteil (21 ) des Gehäuses drücken. - Vorrichtung gemäß einem beliebigen der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein federndes Mittel (
19 ) zwischen dem Deckel (16 ) und dem Gehäuse (11 ) angeordnet ist. - Vorrichtung gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das federnde Mittel (
19 ) eine Dichtung ist. - Vorrichtung gemäß einem beliebigen der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (
16 ) durch den in der Kammer (12 ) herrschenden Druck vom Gehäuse (11 ) weg nach außen bewegt wird, wenn das zweite Halterungsmittel (34 ) aktiviert worden ist.
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