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DE60103880T2 - Einsenkbares abdeckungsystem zur maskierung einer vorrichtung, insbesondere für eine elektrische steckdose, und zugehöriges elektrisches gerät - Google Patents

Einsenkbares abdeckungsystem zur maskierung einer vorrichtung, insbesondere für eine elektrische steckdose, und zugehöriges elektrisches gerät Download PDF

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DE60103880T2
DE60103880T2 DE60103880T DE60103880T DE60103880T2 DE 60103880 T2 DE60103880 T2 DE 60103880T2 DE 60103880 T DE60103880 T DE 60103880T DE 60103880 T DE60103880 T DE 60103880T DE 60103880 T2 DE60103880 T2 DE 60103880T2
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DE
Germany
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flap
receptacle
bracket
pivotable
plate
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Meljac
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Meljac
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    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/08Distribution boxes; Connection or junction boxes
    • H02G3/18Distribution boxes; Connection or junction boxes providing line outlets
    • H02G3/185Floor outlets and access cups
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/52Dustproof, splashproof, drip-proof, waterproof, or flameproof cases
    • H01R13/5213Covers
    • HELECTRICITY
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine versenkbare Abdeckvorrichtung zur Maskierung eines Zubehörs, insbesondere eines elektrischen Zubehörs, in einer Wand, insbesondere einem Gehäuseboden. Sie betrifft auch ein System, bei dem eine Anzahl von derartigen versenkbaren Abdeckvorrichtungen eingesetzt werden. Ferner betrifft sie ein elektrisches Gerät, das ein elektrisches Zubehör aufweist, das mit einer solchen Abdeckvorrichtung oder mit einem solchen Abdecksystem ausgerüstet ist.
  • Das elektrische Zubehör kann ein elektrischer Verbinder, wie ein Stromanschluss, ein Telefonanschluss, ein Schalter oder ein Druckknopf, sein.
  • Man kennt eine Abdeckvorrichtung für Telefonanschlüsse, die im Wesentlichen aus einer Platte besteht, die in ihrer Mitte eine Aufnahme aufweist, die durch eine dünne, im Wesentlichen scheibenförmige verschwenkbare Klappe verschlossen werden kann. Eine in die Aufnahme eingesetzte Telefonanschlussbuchse gestattet die Aufnahme eines äußeren Telefonanschlusssteckers, wenn die Klappe in offener Stellung ist.
  • Obwohl in einem Teil des Rands der Aufnahme eine Kerbe ausgespart ist, bleibt das Ergreifen der Klappe schwierig. Diese Kerbe ermöglicht außerdem das Eindringen und/oder das Ansammeln von Schmutz.
  • Ein Ziel der Erfindung besteht darin, diesen Nachteil durch Schaffung einer Abdeckvorrichtung mit einer zuverlässigen und leicht betätigbaren Klappe zu beseitigen.
  • Dieses Ziel wird mit einer versenkbaren Abdeckvorrichtung zur Maskierung eines insbesondere elektrischen Zubehörs in einer Wand, insbesondere einem Gebäudeboden, erreicht. Die Vorrichtung kann eine Platte aufweisen, in der eine Aufnahme gebildet ist, sowie eine Klappe zum Verschluss der Aufnahme. Erfindungsgemäß trägt die Verschlussklappe auf ihrer Außenseite einen Bügel, der mit der Klappe durch Schwenkmittel verbunden ist und in eine längs des Rands der Klappe gebildete Aussparung versenkbar ist. Mit einem solchen Bügel kann die Klappe leicht angehoben werden, indem auf diesen verschwenkbaren Bügel ein Zug ausgeübt wird. Durch die zur Aufnahme des Bügels vorgesehene Aussparung werden die Sicherheit und die Ästhetik der Vorrichtung optimiert.
  • Die Außenseite der Klappe kann insgesamt kreisförmig sein und einen seitlichen Vorsprung aufweisen, der von einem Lappen gebildet ist, über den die Klappe mit der Platte verschwenkbar verbunden ist, wobei der Lappen in einen in der Platte gebildeten Ausschnitt eingeschrieben ist. Die Schwenkmittel sind vorzugsweise an den beiden Enden des Bügels und an zwei entsprechenden Enden der längs des Rands der Klappe gebildeten Aussparung angeordnet, wobei die beiden Achsen der Schwenkmittel zur Schwenkachse der Klappe parallel sind, wobei die Schwenkachse der Klappe und eine den beiden Achsen der Schwenkmittel gemeinsame Linie zu beiden Seiten des Mittelpunkts der Klappe angeordnet sind.
  • Gemäß einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung sind die Schwenkmittel der Bügel so beschaffen, dass der Bügel sich in einer Stellung maximaler Entfernung im wesentlichen senkrecht zur Klappe befindet.
  • Der Bügel kann vorteilhafterweise an der Verbindung zwischen seiner Basis und seinem radial äußeren Umfang eine Manipulationskerbe aufweisen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Platte in einem Rand der Aufnahme, der die Klappe in Verschlussstellung umgibt, eine Kerbe auf, die dazu bestimmt ist, das Ergreifen des Bügels zu erleichtern. Diese Kerbe ist vorzugsweise gegenüber einer Manipulationskerbe gelegen, die an dem Bügel und insbesondere an der Verbindung zwischen der Basis des Bügels und seinem äußeren Umfang vorgesehen ist.
  • Erfindungsgemäß kann die Klappe zum Erleichtern ihrer Schließung in ihrem inneren Teil ein Gegengewicht aufweisen.
  • Gemäß einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung ist das Gegengewicht so ausgebildet, dass es in die Aufnahme dicht eintritt.
  • Das Gegengewicht weist vorteilhafterweise eine Vertiefung auf, um ein vorstehendes elektrisches Organ, wie einen Erdanschluss, aufzunehmen, wenn die Klappe in Verschlussstellung ist.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein versenkbares Abdecksystem zum Maskieren einer Vielzahl von insbesondere elektrischen Zubehören in einer Wand, insbesondere einem Gebäudeboden, umfassend eine Platte, in der eine Vielzahl von Paaren gebildet ist, die jeweils aus einer Aufnahme und einer Klappe zum Verschluss der Aufnahme bestehen.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein versenkbares elektrisches Gerät, das ein elektrisches Zubehör aufweist, das in der Aufnahme einer Abdeckvorrichtung oder eines Abdecksystems der oben beschriebenen Art montiert ist.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden ausführlichen Beschreibung eines Ausführungsbeispiels und aus der beiliegenden Zeichnung. In dieser Zeichnung zeigen:
  • 1 eine schematische perspektivische Außenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die in einen mit Wegbrechungen dargestellten Boden integriert ist, wobei die Klappe in Verschlussstellung ist und der Bügel versenkt ist,
  • 2 eine 1 entsprechende Ansicht, jedoch mit der Klappe in halboffener Stellung und dem Bügel in abgehobener Stellung, so dass an ihm manuell gezogen werden kann, um die Klappe anzuheben,
  • 3 einen Schnitt nach einer zur Schwenkachse der Klappe senkrechten Mittellinie,
  • 4 eine vergrößerte Darstellung eines Teils von 3, die den Beginn des Ergreifens des Bügels mit einem Finger zeigt,
  • 5 eine Vorderansicht einer Platte, in die eine Vielzahl von Aufnahme-Klappen-Paaren zur Bildung eines erfindungsgemäßen Systems integriert sind,
  • 6 eine 3 entsprechende Schnittansicht, jedoch bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung, und
  • 7 eine Draufsicht der Vorrichtung ohne Klappe gemäß der in 6 dargestellten Ausführungsform.
  • Obwohl die Erfindung nicht darauf beschränkt ist, wird nun eine versenkbare Abdeckvorrichtung zum Maskieren eines Stromanschlusses beschrieben.
  • 1 zeigt eine Abdeckvorrichtung 1, die so eingelassen ist, dass ihre Außenfläche mit einem Boden 2 bündig ist, der ein Boden eines Wohngebäudes oder eines betrieblichen Raums, wie eines Büros oder Versammlungsraums, sein kann. Die Abdeckvorrichtung weist eine Platte 3 beispielsweise aus Inox von Quaderform mit zwei quadratischen Grundflächen auf. Die Außenseite der Platte weist in ihrer Mitte eine allgemein kreisförmige Aufnahme 11 auf, in die eine Klappe 4 eingesetzt ist. Die Außenseite der Klappe weist einen insgesamt kreisförmigen Umriss mit einem rechteckigen Vorsprung 5 auf, der einen Lappen zur Anlenkung an der Platte gemäß einer Gelenkachse 19 bildet, die zur Vorderkante und zur Hinterkante der Platte parallel ist. Die Aufnahme 11 weist einen Ausschnitt 8 auf, der den Lappen 5 aufnimmt. Die Klappe ist um die Achse 19 zwischen der in 1 dargestellten Verschlussstellung, in der sie in die Aufnahme 11 eingeschrieben ist, wobei ihre Außenseite in der Ebene der Außenseite der Platte 3 liegt, und einer in 2 gezeigten geöffneten Stellung beweglich, in der sie die Aufnahme 11 zu gänglich macht. Die Klappe 4 trägt längs ihres Randes auf der dem Lappen 5 entgegengesetzten Seite einen kreisbogenförmigen Bügel. Der Außenumriss 6a der Außenseite des Bügels ist ein Bogen des kreisförmigen Umrisses der Außenseite der Klappe. Der Bügel weist eine Manipulationskerbe 7 auf, die über eine Verbindungskante zwischen der Basis des Bügels 6 und seiner radial äußeren Seite greift. Die Enden 6c und 6d des Bügels sind als Ösen zur Anlenkung an der Klappe 4 gemäß einer Gelenkachse 20 ausgebildet, die zu der Gelenkachse 19 zwischen der Klappe 4 und der Platte 3 parallel ist. Die Achsen 19 und 20 sind zu beiden Seiten des Mittelpunkts der Klappe 4 gelegen. Der Bügel ist bezüglich der Klappe 4 um die Achse 20 zwischen einer versenkten Stellung, die in 1 dargestellt ist, und einer abgehobenen Stellung, die in 2 dargestellt ist, beweglich. Die Klappe 4, die die Form eines abgeflachten Zylinders hat, weist längs ihres vorderen Randes eine Aussparung 10 auf, die dazu bestimmt ist, den Bügel 6 in versenkter Stellung aufzunehmen. Die Aufnahme 11 (in 2 besser zu sehen) der Platte 3 weist ferner eine Kerbe 9 auf, die auf der dem Ausschnitt 8 entgegengesetzten Seite angeordnet ist und der Manipulationskerbe 7 gegenüberliegt, wenn der Bügel in versenkter Stellung ist. In geschlossener Stellung liegen die Außenseite der Platte 3, die Außenseite des Bügels 6 sowie die Außenseite der Klappe 4 in einer gemeinsamen Ebene, die der Ebene des Bodens 2 entspricht. Dabei bildet sich zwischen den Kerben 9, 7 und dem Außenumriss 6a eine kleine Vertiefung, was das Ergreifen des Bügels 6 erleichtert, um den Bügel 6 und dann mit ihm die Klappe 4 anzuheben, wie dies in 2 dargestellt ist. Abgesehen von dieser kleinen Vertiefung ist die Oberfläche der Vorrichtung im Wesentlichen glatt, wenn die Klappe geschlossen und der Bügel versenkt ist.
  • 2 zeigt die Abdeckvorrichtung 1 während einer Öffnungsbetätigung, wobei die Hand, die den Bügel 6 nach oben zieht, nicht dargestellt ist. Der Bügel 6 ist aus der Aussparung 10 entfernt und befindet sich in einer zur Klappe schrägen Ebene. Vorzugsweise sind Anschlagsmittel vorgesehen, um die Schwenkbewegung des Bügels auf etwa 90° zu begrenzen. Auf diese Weise fällt der Bügel von selbst in die versenkte Stellung zurück, wenn die Klappe in Verschlussstellung ist. Derartige Mittel können aus einer entsprechenden Ausformung der Ösen 6c, 6d und der Enden der Aussparung 10 bestehen. Der Bügel ist C-förmig und hat einen rechteckigen Querschnitt und eine gewisse Tiefe, die größer als die Hälfte der Tiefe der Klappe 4 ist. Die Aussparung 10 hat einen entsprechenden rechteckigen Querschnitt.
  • Das Anheben der Klappe 4 aus der geschlossenen Stellung in die offene Stellung geht in zwei Bewegungen vor sich. Zunächst führt man das Ende eines Fingers in die von den Kerben 7 und 9 gebildete Vertiefung ein (4). Man hebt den Bügel 6 an, wie in 3 mit unterbrochener Linie dargestellt ist. Die zweite Bewegung ist ein Zug auf den Bügel 6 so, dass die Klappe 4 um die Gelenkachse 19 verschwenkt wird. Die Achsen 19 und 20 können mit Hilfe von Gewindestangen (2) gebildet werden, die in die Platte 3 (Achse 19) und in die Klappe 4 (Achse 20) eingeschraubt sind und deren geschlitzte Enden, wie dargestellt, versenkt sind. Diese Schrauben durchqueren geeignete Bohrungen des Lappens 5 (Achse 19) und der Ösen 6c und 6d (Achse 20).
  • Die Rückbewegung der Klappe 4 in die Verschlussstellung wird durch ein Gegengewicht 22 erleichtert, das an der Innenseite der Klappe 4 angeordnet ist.
  • Die Aufnahme 11 hat eine allgemein zylindrische Form, wobei ihr Boden von einer kreisförmigen Öffnung 12 durchsetzt ist, die im Mittelpunkt der Aufnahme 11 angeordnet ist. Die Öffnung 12 mündet über die Innenseite der Platte 3 aus, an der mit Hilfe von Schrauben-Mutter-Einheiten 25, 26 (3) eine Stromsteckbuchse 18 befestigt ist, die zwei Löcher 15, 16 und einen vorstehenden Erdanschluss 17 aufweist, die in der Aufnahme 11 über die Öffnung 12 zugänglich sind.
  • Wenn die Klappe geschlossen ist, tritt das zylindrische Gegengewicht 22 in die Öffnung 12 dicht ein, die zu diesem Zweck mit einem Umfangsdichtring 24 versehen ist. Eine Aussparung (in 3 dargestellt) ist auf der Frontseite des Gegengewichts 22 vorgesehen, um den Erdanschluss aufzunehmen, wenn die Klappe in Verschlussstellung ist. Die Abmessungen der Aufnahme 11 und der Öffnung 12 sind so gewählt, dass der Bügel, die Klappe und das Gegengewicht darin ergänzend eingepasst sind, wenn die Klappenvorrichtung in geschlossener Stellung ist.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann das Gegengewicht 22 auf der ganzen Innenfläche der Klappe 4 angeordnet sein, wie man in 6 sehen kann. Wenn die Klappe geschlossen ist, tritt das zylindrische Gegengewicht 22 in die Aufnahme 11 dicht ein, die zu diesem Zweck mit einem Umfangsdichtring 24 versehen ist. Bei dieser Ausführungsform, die auch in 7 ohne Klappe 4 dargestellt ist, kann die Öffnung 12 in Draufsicht eine im Wesentlichen quadratische Form aufweisen, die zur Aufnahme eines Stromsteckers 37 von entsprechender Form geeignet ist, und zwar insbesondere von dem in Deutschland üblichen Typ mit zwei seitlichen Erdanschlüssen 38 und 39.
  • Man erkennt deutlich in 7 verschiedene Formen der wesentlichen Elemente der Vorrichtung. Man sieht die kreisförmige Aufnahme 11, die mit einer Kerbe 9 und einem Ausschnitt 8 versehen ist, die einander diametral entgegengesetzt sind und in der Platte 3 vorgesehen sind. Der Stecker 37 ist so positioniert, dass sein oberer Teil mit dem Boden der Aufnahme 11 bündig ist. Der Boden 41 dieses Steckers 37 weist zwei Löcher 42 und 43 zur Aufnahme der Stromanschlüsse auf.
  • Um die Einführung des Gegengewichts 22 in die Aufnahme 11 zu erleichtern, sowie den Kontakt dieses Gegengewichts mit der Dichtung 24, ist an dem unteren Umfang des Gegengewichts eine Abschrägung 40 vorgesehen.
  • Die Platte 3 wird am Boden 2 mit Hilfe von Schrauben 13 und 14 befestigt, die den Boden der Aufnahme 11 durchqueren, wie man in den 2 und 7 sehen kann.
  • In 5 sieht man ein Abdecksystem, das eine Platte 28 aufweist, auf der eine Vielzahl von Klappen 29, 31, 33 und 35 angeordnet sind, die jeweils einen Bügel 30, 32, 34 bzw. 36 aufweisen. Die Klappen sind in Aufnahmen untergebracht, die beispielsweise einen Stromanschluss, einen Telefonanschluss und zwei Schalter beherbergen. Die Platte 28 bildet mit jeder Klappe mit zugeordnetem Bügel eine Vorrichtung, die mit der in Bezug auf die 1 bis 4 beschriebenen Vorrichtung identisch ist, und zwar mit Ausnahme der Form des Außenumrisses der Platte und der Tatsache, dass die Platte auch Teil von drei weiteren Abdeckvorrichtungen ist.
  • Durch die Erfindung wird also eine Vorrichtung geschaffen, in der der Übergang von einer dichten geschlossenen Stellung in eine offene Stellung einfach mit Hilfe eines versenkbaren verschwenkbaren Bügels stattfindet.
  • Die Erfindung ist natürlich nicht auf die oben beschriebenen Beispiele beschränkt, sondern es können zahlreiche Änderungen an diesen Beispielen vorgenommen werden, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Beispielsweise kann man an der Platte der Steckdose 18 einen Schalter, einen Druckknopf oder einen Telefonanschluss befestigen. Natürlich können auch andere Befestigungsmittel verwendet werden.

Claims (11)

  1. Versenkbare Abdeckvorrichtung zur Maskierung eines insbesondere elektrischen Zubehörs (18) in einer Wand (2), insbesondere einem Gebäudeboden, umfassend eine Platte (3), in der eine Aufnahme (11) gebildet ist, und eine verschwenkbare Klappe (4) zum Verschluß der Aufnahme, dadurch gekennzeichnet, daß die verschwenkbare Verschlußklappe auf ihrer Außenseite einen Bügel (6) trägt, der mit der Klappe durch Schwenkmittel (6c, 6d) verbunden ist und in eine längs des Rands der Klappe gebildete Aussparung (10) versenkbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenseite der verschwenkbaren Klappe zum Verschluß der Aufnahme insgesamt kreisförmig ist und einen seitlichen Vorsprung (5) aufweist, der von einem Lappen gebildet ist, über den die Klappe mit der Platte (3) verschwenkbar verbunden ist, wobei der Lappen in einen in der Platte gebildeten Ausschnitt (8) eingeschrieben ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkmittel (6c, 6d) an den beiden Enden des Bügels und an zwei entsprechenden Enden der längs des Rands der verschwenkbaren Klappe zum Verschluß der Aufnahme gebildeten Aussparung (10) angeordnet sind, wobei die beiden Achsen der Schwenkmittel zur Schwenkachse (19) der Klappe parallel sind und wobei Schwenkachse der Klappe und ein ne den beiden Achsen der Schwenkmittel gemeinsame Linie zu beiden Seiten des Mittelpunkts der Klappe angeordnet sind.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkmittel (6c, 6d) des Bügels so beschaffen sind, daß der Bügel sich in einer Stellung maximaler Entfernung im wesentlichen senkrecht zu der verschwenkbaren Klappe zum Verschluß der Aufnahme befindet.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel an der Verbindung zwischen seiner Basis und seinem radial äußeren Umfang eine Manipulationskerbe (7) aufweist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte in einem Rand der Aufnahme, der die verschwenkbare Klappe zum Verschluß der Aufnahme in Verschlußstellung umgibt, eine Kerbe (9) aufweist, die dazu bestimmt ist, das Ergreifen des Bügels zu erleichtern, und vorzugsweise gegenüber einer Manipulationskerbe (7) gelegen ist, die an dem Bügel und insbesondere an der Verbindung zwischen der Basis des Bügels und seinem äußeren Umfang vorgesehen ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die verschwenkbare Klappe zum Verschluß der Aufnahme zum Erleichtern der Schließung der Klappe an ihrem inneren Teil ein Gegengewicht (22) aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegengewicht (22) so ausgebildet ist, daß es in die Aufnahme dicht (24) eintritt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegengewicht (22) eine Vertiefung (23) aufweist, um ein vorstehendes elektrisches Organ (17), wie einen Erdanschluß, aufzunehmen, wenn die verschwenkbare Klappe zum Verschluß der Aufnahme in Verschlußstellung ist.
  10. Versenkbares Abdecksystem zum Maskieren einer Vielzahl von insbesondere elektrischen Zubehören (18) in einer Wand (2), insbesondere einem Gebäudeboden, umfassend eine Platte (3), in der eine Vielzahl von Paaren gebildet ist, die jeweils aus einer Aufnahme (11) und einer verschwenkbaren Klappe (4) zum Verschluß der Aufnahme nach einem der vorhergehenden Ansprüche bestehen.
  11. Versenkbares elektrisches Gerät, das ein elektrisches Zubehör aufweist, das in der Aufnahme einer Abdeckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9 oder eines Abdecksystems nach Anspruch 10 montiert ist.
DE60103880T 2000-02-23 2001-02-23 Einsenkbares abdeckungsystem zur maskierung einer vorrichtung, insbesondere für eine elektrische steckdose, und zugehöriges elektrisches gerät Expired - Lifetime DE60103880T2 (de)

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