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Die
Erfindung betrifft eine versenkbare Abdeckvorrichtung zur Maskierung
eines Zubehörs,
insbesondere eines elektrischen Zubehörs, in einer Wand, insbesondere
einem Gehäuseboden.
Sie betrifft auch ein System, bei dem eine Anzahl von derartigen
versenkbaren Abdeckvorrichtungen eingesetzt werden. Ferner betrifft
sie ein elektrisches Gerät,
das ein elektrisches Zubehör
aufweist, das mit einer solchen Abdeckvorrichtung oder mit einem
solchen Abdecksystem ausgerüstet
ist.
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Das
elektrische Zubehör
kann ein elektrischer Verbinder, wie ein Stromanschluss, ein Telefonanschluss,
ein Schalter oder ein Druckknopf, sein.
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Man
kennt eine Abdeckvorrichtung für
Telefonanschlüsse,
die im Wesentlichen aus einer Platte besteht, die in ihrer Mitte
eine Aufnahme aufweist, die durch eine dünne, im Wesentlichen scheibenförmige verschwenkbare
Klappe verschlossen werden kann. Eine in die Aufnahme eingesetzte
Telefonanschlussbuchse gestattet die Aufnahme eines äußeren Telefonanschlusssteckers,
wenn die Klappe in offener Stellung ist.
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Obwohl
in einem Teil des Rands der Aufnahme eine Kerbe ausgespart ist,
bleibt das Ergreifen der Klappe schwierig. Diese Kerbe ermöglicht außerdem das
Eindringen und/oder das Ansammeln von Schmutz.
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Ein
Ziel der Erfindung besteht darin, diesen Nachteil durch Schaffung
einer Abdeckvorrichtung mit einer zuverlässigen und leicht betätigbaren
Klappe zu beseitigen.
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Dieses
Ziel wird mit einer versenkbaren Abdeckvorrichtung zur Maskierung
eines insbesondere elektrischen Zubehörs in einer Wand, insbesondere einem
Gebäudeboden,
erreicht. Die Vorrichtung kann eine Platte aufweisen, in der eine
Aufnahme gebildet ist, sowie eine Klappe zum Verschluss der Aufnahme.
Erfindungsgemäß trägt die Verschlussklappe auf
ihrer Außenseite
einen Bügel,
der mit der Klappe durch Schwenkmittel verbunden ist und in eine
längs des
Rands der Klappe gebildete Aussparung versenkbar ist. Mit einem
solchen Bügel
kann die Klappe leicht angehoben werden, indem auf diesen verschwenkbaren
Bügel ein
Zug ausgeübt
wird. Durch die zur Aufnahme des Bügels vorgesehene Aussparung
werden die Sicherheit und die Ästhetik
der Vorrichtung optimiert.
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Die
Außenseite
der Klappe kann insgesamt kreisförmig
sein und einen seitlichen Vorsprung aufweisen, der von einem Lappen
gebildet ist, über
den die Klappe mit der Platte verschwenkbar verbunden ist, wobei
der Lappen in einen in der Platte gebildeten Ausschnitt eingeschrieben
ist. Die Schwenkmittel sind vorzugsweise an den beiden Enden des
Bügels und
an zwei entsprechenden Enden der längs des Rands der Klappe gebildeten
Aussparung angeordnet, wobei die beiden Achsen der Schwenkmittel
zur Schwenkachse der Klappe parallel sind, wobei die Schwenkachse
der Klappe und eine den beiden Achsen der Schwenkmittel gemeinsame
Linie zu beiden Seiten des Mittelpunkts der Klappe angeordnet sind.
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Gemäß einem
vorteilhaften Merkmal der Erfindung sind die Schwenkmittel der Bügel so beschaffen,
dass der Bügel
sich in einer Stellung maximaler Entfernung im wesentlichen senkrecht
zur Klappe befindet.
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Der
Bügel kann
vorteilhafterweise an der Verbindung zwischen seiner Basis und seinem
radial äußeren Umfang
eine Manipulationskerbe aufweisen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist
die Platte in einem Rand der Aufnahme, der die Klappe in Verschlussstellung
umgibt, eine Kerbe auf, die dazu bestimmt ist, das Ergreifen des
Bügels
zu erleichtern. Diese Kerbe ist vorzugsweise gegenüber einer
Manipulationskerbe gelegen, die an dem Bügel und insbesondere an der
Verbindung zwischen der Basis des Bügels und seinem äußeren Umfang
vorgesehen ist.
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Erfindungsgemäß kann die
Klappe zum Erleichtern ihrer Schließung in ihrem inneren Teil
ein Gegengewicht aufweisen.
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Gemäß einem
vorteilhaften Merkmal der Erfindung ist das Gegengewicht so ausgebildet,
dass es in die Aufnahme dicht eintritt.
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Das
Gegengewicht weist vorteilhafterweise eine Vertiefung auf, um ein
vorstehendes elektrisches Organ, wie einen Erdanschluss, aufzunehmen,
wenn die Klappe in Verschlussstellung ist.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein versenkbares Abdecksystem zum Maskieren
einer Vielzahl von insbesondere elektrischen Zubehören in einer
Wand, insbesondere einem Gebäudeboden,
umfassend eine Platte, in der eine Vielzahl von Paaren gebildet ist,
die jeweils aus einer Aufnahme und einer Klappe zum Verschluss der
Aufnahme bestehen.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein versenkbares elektrisches Gerät, das ein
elektrisches Zubehör
aufweist, das in der Aufnahme einer Abdeckvorrichtung oder eines
Abdecksystems der oben beschriebenen Art montiert ist.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
ausführlichen
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
und aus der beiliegenden Zeichnung. In dieser Zeichnung zeigen:
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1 eine
schematische perspektivische Außenansicht
der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die
in einen mit Wegbrechungen dargestellten Boden integriert ist, wobei
die Klappe in Verschlussstellung ist und der Bügel versenkt ist,
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2 eine 1 entsprechende
Ansicht, jedoch mit der Klappe in halboffener Stellung und dem Bügel in abgehobener
Stellung, so dass an ihm manuell gezogen werden kann, um die Klappe
anzuheben,
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3 einen
Schnitt nach einer zur Schwenkachse der Klappe senkrechten Mittellinie,
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4 eine
vergrößerte Darstellung
eines Teils von 3, die den Beginn des Ergreifens
des Bügels
mit einem Finger zeigt,
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5 eine
Vorderansicht einer Platte, in die eine Vielzahl von Aufnahme-Klappen-Paaren
zur Bildung eines erfindungsgemäßen Systems
integriert sind,
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6 eine 3 entsprechende
Schnittansicht, jedoch bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung, und
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7 eine
Draufsicht der Vorrichtung ohne Klappe gemäß der in 6 dargestellten
Ausführungsform.
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Obwohl
die Erfindung nicht darauf beschränkt ist, wird nun eine versenkbare
Abdeckvorrichtung zum Maskieren eines Stromanschlusses beschrieben.
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1 zeigt
eine Abdeckvorrichtung 1, die so eingelassen ist, dass
ihre Außenfläche mit
einem Boden 2 bündig
ist, der ein Boden eines Wohngebäudes oder
eines betrieblichen Raums, wie eines Büros oder Versammlungsraums,
sein kann. Die Abdeckvorrichtung weist eine Platte 3 beispielsweise
aus Inox von Quaderform mit zwei quadratischen Grundflächen auf.
Die Außenseite
der Platte weist in ihrer Mitte eine allgemein kreisförmige Aufnahme 11 auf, in
die eine Klappe 4 eingesetzt ist. Die Außenseite der
Klappe weist einen insgesamt kreisförmigen Umriss mit einem rechteckigen
Vorsprung 5 auf, der einen Lappen zur Anlenkung an der
Platte gemäß einer Gelenkachse 19 bildet,
die zur Vorderkante und zur Hinterkante der Platte parallel ist.
Die Aufnahme 11 weist einen Ausschnitt 8 auf,
der den Lappen 5 aufnimmt. Die Klappe ist um die Achse 19 zwischen
der in 1 dargestellten Verschlussstellung, in der sie in
die Aufnahme 11 eingeschrieben ist, wobei ihre Außenseite
in der Ebene der Außenseite
der Platte 3 liegt, und einer in 2 gezeigten
geöffneten
Stellung beweglich, in der sie die Aufnahme 11 zu gänglich macht.
Die Klappe 4 trägt
längs ihres
Randes auf der dem Lappen 5 entgegengesetzten Seite einen kreisbogenförmigen Bügel. Der
Außenumriss 6a der Außenseite
des Bügels
ist ein Bogen des kreisförmigen
Umrisses der Außenseite
der Klappe. Der Bügel weist
eine Manipulationskerbe 7 auf, die über eine Verbindungskante zwischen
der Basis des Bügels 6 und
seiner radial äußeren Seite
greift. Die Enden 6c und 6d des Bügels sind
als Ösen
zur Anlenkung an der Klappe 4 gemäß einer Gelenkachse 20 ausgebildet,
die zu der Gelenkachse 19 zwischen der Klappe 4 und
der Platte 3 parallel ist. Die Achsen 19 und 20 sind
zu beiden Seiten des Mittelpunkts der Klappe 4 gelegen.
Der Bügel
ist bezüglich
der Klappe 4 um die Achse 20 zwischen einer versenkten
Stellung, die in 1 dargestellt ist, und einer
abgehobenen Stellung, die in 2 dargestellt
ist, beweglich. Die Klappe 4, die die Form eines abgeflachten
Zylinders hat, weist längs
ihres vorderen Randes eine Aussparung 10 auf, die dazu
bestimmt ist, den Bügel 6 in
versenkter Stellung aufzunehmen. Die Aufnahme 11 (in 2 besser
zu sehen) der Platte 3 weist ferner eine Kerbe 9 auf,
die auf der dem Ausschnitt 8 entgegengesetzten Seite angeordnet
ist und der Manipulationskerbe 7 gegenüberliegt, wenn der Bügel in versenkter
Stellung ist. In geschlossener Stellung liegen die Außenseite
der Platte 3, die Außenseite
des Bügels 6 sowie
die Außenseite
der Klappe 4 in einer gemeinsamen Ebene, die der Ebene
des Bodens 2 entspricht. Dabei bildet sich zwischen den
Kerben 9, 7 und dem Außenumriss 6a eine
kleine Vertiefung, was das Ergreifen des Bügels 6 erleichtert,
um den Bügel 6 und
dann mit ihm die Klappe 4 anzuheben, wie dies in 2 dargestellt
ist. Abgesehen von dieser kleinen Vertiefung ist die Oberfläche der
Vorrichtung im Wesentlichen glatt, wenn die Klappe geschlossen und
der Bügel
versenkt ist.
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2 zeigt
die Abdeckvorrichtung 1 während einer Öffnungsbetätigung,
wobei die Hand, die den Bügel 6 nach
oben zieht, nicht dargestellt ist. Der Bügel 6 ist aus der
Aussparung 10 entfernt und befindet sich in einer zur Klappe
schrägen
Ebene. Vorzugsweise sind Anschlagsmittel vorgesehen, um die Schwenkbewegung
des Bügels
auf etwa 90° zu
begrenzen. Auf diese Weise fällt
der Bügel
von selbst in die versenkte Stellung zurück, wenn die Klappe in Verschlussstellung
ist. Derartige Mittel können
aus einer entsprechenden Ausformung der Ösen 6c, 6d und
der Enden der Aussparung 10 bestehen. Der Bügel ist
C-förmig
und hat einen rechteckigen Querschnitt und eine gewisse Tiefe, die
größer als
die Hälfte
der Tiefe der Klappe 4 ist. Die Aussparung 10 hat
einen entsprechenden rechteckigen Querschnitt.
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Das
Anheben der Klappe 4 aus der geschlossenen Stellung in
die offene Stellung geht in zwei Bewegungen vor sich. Zunächst führt man
das Ende eines Fingers in die von den Kerben 7 und 9 gebildete
Vertiefung ein (4). Man hebt den Bügel 6 an,
wie in 3 mit unterbrochener Linie dargestellt ist. Die
zweite Bewegung ist ein Zug auf den Bügel 6 so, dass die
Klappe 4 um die Gelenkachse 19 verschwenkt wird.
Die Achsen 19 und 20 können mit Hilfe von Gewindestangen
(2) gebildet werden, die in die Platte 3 (Achse 19)
und in die Klappe 4 (Achse 20) eingeschraubt sind
und deren geschlitzte Enden, wie dargestellt, versenkt sind. Diese
Schrauben durchqueren geeignete Bohrungen des Lappens 5 (Achse 19)
und der Ösen 6c und 6d (Achse 20).
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Die
Rückbewegung
der Klappe 4 in die Verschlussstellung wird durch ein Gegengewicht 22 erleichtert,
das an der Innenseite der Klappe 4 angeordnet ist.
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Die
Aufnahme 11 hat eine allgemein zylindrische Form, wobei
ihr Boden von einer kreisförmigen Öffnung 12 durchsetzt
ist, die im Mittelpunkt der Aufnahme 11 angeordnet ist.
Die Öffnung 12 mündet über die
Innenseite der Platte 3 aus, an der mit Hilfe von Schrauben-Mutter-Einheiten 25, 26 (3)
eine Stromsteckbuchse 18 befestigt ist, die zwei Löcher 15, 16 und
einen vorstehenden Erdanschluss 17 aufweist, die in der
Aufnahme 11 über
die Öffnung 12 zugänglich sind.
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Wenn
die Klappe geschlossen ist, tritt das zylindrische Gegengewicht 22 in
die Öffnung 12 dicht ein,
die zu diesem Zweck mit einem Umfangsdichtring 24 versehen
ist. Eine Aussparung (in 3 dargestellt) ist auf der Frontseite
des Gegengewichts 22 vorgesehen, um den Erdanschluss aufzunehmen, wenn
die Klappe in Verschlussstellung ist. Die Abmessungen der Aufnahme 11 und
der Öffnung 12 sind
so gewählt,
dass der Bügel,
die Klappe und das Gegengewicht darin ergänzend eingepasst sind, wenn
die Klappenvorrichtung in geschlossener Stellung ist.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung kann das Gegengewicht 22 auf der ganzen Innenfläche der
Klappe 4 angeordnet sein, wie man in 6 sehen
kann. Wenn die Klappe geschlossen ist, tritt das zylindrische Gegengewicht 22 in
die Aufnahme 11 dicht ein, die zu diesem Zweck mit einem Umfangsdichtring 24 versehen
ist. Bei dieser Ausführungsform,
die auch in 7 ohne Klappe 4 dargestellt
ist, kann die Öffnung 12 in
Draufsicht eine im Wesentlichen quadratische Form aufweisen, die
zur Aufnahme eines Stromsteckers 37 von entsprechender
Form geeignet ist, und zwar insbesondere von dem in Deutschland üblichen
Typ mit zwei seitlichen Erdanschlüssen 38 und 39.
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Man
erkennt deutlich in 7 verschiedene Formen der wesentlichen
Elemente der Vorrichtung. Man sieht die kreisförmige Aufnahme 11,
die mit einer Kerbe 9 und einem Ausschnitt 8 versehen
ist, die einander diametral entgegengesetzt sind und in der Platte 3 vorgesehen
sind. Der Stecker 37 ist so positioniert, dass sein oberer
Teil mit dem Boden der Aufnahme 11 bündig ist. Der Boden 41 dieses
Steckers 37 weist zwei Löcher 42 und 43 zur
Aufnahme der Stromanschlüsse
auf.
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Um
die Einführung
des Gegengewichts 22 in die Aufnahme 11 zu erleichtern,
sowie den Kontakt dieses Gegengewichts mit der Dichtung 24,
ist an dem unteren Umfang des Gegengewichts eine Abschrägung 40 vorgesehen.
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Die
Platte 3 wird am Boden 2 mit Hilfe von Schrauben 13 und 14 befestigt,
die den Boden der Aufnahme 11 durchqueren, wie man in den 2 und 7 sehen
kann.
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In 5 sieht
man ein Abdecksystem, das eine Platte 28 aufweist, auf
der eine Vielzahl von Klappen 29, 31, 33 und 35 angeordnet
sind, die jeweils einen Bügel 30, 32, 34 bzw. 36 aufweisen.
Die Klappen sind in Aufnahmen untergebracht, die beispielsweise
einen Stromanschluss, einen Telefonanschluss und zwei Schalter beherbergen.
Die Platte 28 bildet mit jeder Klappe mit zugeordnetem
Bügel eine Vorrichtung,
die mit der in Bezug auf die 1 bis 4 beschriebenen
Vorrichtung identisch ist, und zwar mit Ausnahme der Form des Außenumrisses der
Platte und der Tatsache, dass die Platte auch Teil von drei weiteren
Abdeckvorrichtungen ist.
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Durch
die Erfindung wird also eine Vorrichtung geschaffen, in der der Übergang
von einer dichten geschlossenen Stellung in eine offene Stellung einfach
mit Hilfe eines versenkbaren verschwenkbaren Bügels stattfindet.
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Die
Erfindung ist natürlich
nicht auf die oben beschriebenen Beispiele beschränkt, sondern
es können
zahlreiche Änderungen
an diesen Beispielen vorgenommen werden, ohne den Rahmen der Erfindung
zu verlassen. Beispielsweise kann man an der Platte der Steckdose 18 einen
Schalter, einen Druckknopf oder einen Telefonanschluss befestigen.
Natürlich
können
auch andere Befestigungsmittel verwendet werden.